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Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für die Möglichkeit, die gestellte Frage zu beantworten. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass wir heute bereits die in der Fragestunde thematisierten Punkte in einer Debatte zur zweiten Lesung intensiv erörtert haben. Ich habe auch bereits zu den Punkten, die von den Kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen worden sind, ausführlich sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum heute Morgen Stellung genommen. An dieser Betrachtung hat sich nichts geändert. Ich will gerne ergänzen, dass wir in Bezug auf die Frage, wie man im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes mit Regelungen der Grundsteuer gegebenenfalls bei differenzierten Hebesätzen umgeht, Möglichkeiten hat, die sich auch an anderer Stelle im Gemeindefinanzierungsgesetz finden – ob das nun fiktive Hebesätze oder andere Möglichkeiten sind. Das sind jedenfalls keine so schwerwiegenden Gründe, dass sie sich nicht auflösen lassen, zumal man bei fiktiven Hebesätzen im Zweifel erst im darauffolgenden Jahr eine entsprechende Festlegung treffen muss, sodass weder ein ungehöriger Zeitdruck für das GFG 2025 entsteht noch unlösbare Probleme vorhanden sind. Zu all den verfassungsrechtlichen Themen haben wir uns bereits im Ausschuss und auch heute Morgen explizit ausgetauscht, sodass ich davon ausgehe, dass damit eine hinreichende Antwort der Landesregierung auf diese Eingangsfrage vorliegt. – Danke schön.

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