Dirk Wedel
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, mich interessiert, wie sich zukünftig das geplante Hebesatz-Splitting konkret auf die Finanzkraftbemessung der Städte und Gemeinden in den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab 2026 auswirken wird. Die Kommunen wollen wissen, ob die Anwendung des Hebesatz-Splittings für sie Vorteile oder Nachteile mit sich bringt. Plant die Regierung, die fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz so weiterzuentwickeln, Landtag dass einerseits alle Kommunen mit einheitlichem Hebesatz betrachtet werden und andererseits von den Kommunen unterschieden werden, die sich für gesplittete Hebesätze entschieden haben? Wie genau gehen Sie mit dieser Unterscheidung um?
