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Alexander Baer

SPD 03.07.2024 Sitzungen 18/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lange hat die Landesregierung das Problem der Mehrbelastung von Wohneigentum durch die Grundsteuerregelung sowie unsere Forderung nach einer landesweiten Anpassung der Steuermesszahlen ignoriert – viel zu lange. Dann, im Mai 2024, stellen die regierungstragenden Fraktionen hier unvermittelt einen Gesetzentwurf vor, der die Anpassung des Bundesmodells über die 03.07.2024 Hebesätze vorsieht. Der Vorschlag von Schwarz-Grün plant einen unterschiedlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in der Grundsteuer B, und zwar für jede Kommune neu berechnet. Der Vorteil am Hebesatzsplitting ist zwar, dass man – das wurde eben gesagt – trennscharf pro Kommune die Aufkommensneutralität steuern kann, demgegenüber stehen aber zig Nachteile. Das Hebesatzsplitting setzt aber einen Beschluss der lokalen politischen Gremien und eine aufwändige Anpassung der IT voraus. Außerdem benötigen die Kommunalverwaltungen eine ausreichende personelle Ausstattung. Ich habe es bereits bei der Einbringung gesagt, und ich wiederhole es hier noch einmal: Diesen Gesetzentwurf wollen auch die Kommunen so nicht. Auch sie haben sich von Anfang an für eine Anpassung der landesweiten Steuermesszahlen ausgesprochen. Zwischenzeitlich gehen sie sogar davon aus, dass sie das Hebesatzkonzept nicht bis zum 01.01.2025 umsetzen können, weil ihnen das Ganze technisch und personell in einem halben Jahr nicht möglich ist. Schlimmer noch: Ich kann Ihnen glaubhaft berichten, dass es in vielen Städten und Kommunen, zu denen ich persönlich Kontakt habe, Menschen gibt, die wirklich verzweifelt sind. Sie tragen die Verantwortung vor Ort und müssen diese unglückliche Lösung dort umsetzen. Sie sind verzweifelt, weil sie einfach nicht wissen, wie sie dies bis 2025 realisieren sollen. Es ist nicht nur immens aufwändig, sondern auch viel zu kurzfristig. Wir sehen daran, dass das Land viel zu lange gezögert hat. (Beifall von der SPD) Die Landesregierung lehnte die von uns und von den Kommunen gewünschte Messzahlenanpassung primär deswegen ab, weil dafür knapp sechs Millionen Messzahlbescheide neu verschickt werden müssten und der Aufwand zu groß sei. Stattdessen hat die Landesregierung das Problem nun den Kommunen vor die Rathäuser gekippt. Statt strukturelle Probleme als solche zu behandeln, müssen die Kommunen jetzt alles Klein in Klein erledigen. Hinzukommt, dass die Kommunen neben den technischen und personellen Anforderungen auch das rechtliche Risiko tragen, ob eine Differenzierung der Hebesätze an sich und dann in der konkreten Höhe dann auch verfassungsgemäß ist. Wie sonst ist zu erklären, dass die Landesregierung selbst eine Prüfung der Reichweite der Länderöffnungsklausel und der Zulässigkeit von gespalteten Hebesätzen veranlasst hat? Das muss einem irgendwie zu denken geben. Spätestens bei den mitunter stark gestiegenen Hebesätzen für Nichtwohngrundstücke könnte das eine Flut von Klagen nach sich ziehen. Daraus resultiert Landtag für die Kommunen, dass sie auch das volle finanzielle Risiko tragen. Mein Fazit. Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf über die regierungstragenden Fraktionen quasi im Hauruckverfahren ein. Sie ignoriert den vernünftigen Lösungsvorschlag, den wir zuvor vehement vertreten haben, und stürzt die Kommunen in große organisatorische und rechtliche Schwierigkeiten. Wir bedauern sehr, dass der Kurs so beibehalten und nicht zugunsten der kommunalen Familie entschieden wurde. Deswegen können wir den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag nur ablehnen. – Danke. (Beifall von der SPD)

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