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Klaus Voussem

CDU 03.07.2024 Sitzungen 18/69

Ein kluger Spruch sagt: „Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“ (Laotse) Die NRW-Landesregierung kennt das Ziel: Die Infrastruktur in Bewegung zu halten. – Allerdings nimmt sie dabei nicht nur einen, sondern mehrere Wege zum Ziel. Landtag Es ist unstrittig, dass die funktionalen Ausschreibungen die Zeit von Baumaßnahmen deutlich verkürzen können. Der vorliegende Antrag kritisiert aber, dass dieses Instrument im Rahmen der Sanierungsoffensive noch zu wenig genutzt würde. Ich kann Sie beruhigen: Dieses Mittel wird bereits regelmäßig genutzt. Im Moment gibt es Planungen, diese Möglichkeit in Zukunft noch häufiger zum Einsatz zu bringen, um deutlich mehr Ressourcen zu bündeln. In diesem Jahr werden 15 Brückenersatzneubauten funktional ausgeschrieben. Auch innovative Bauverfahren sollen zukünftig noch häufiger zum Einsatz kommen. Dies gilt auch für Ausschreibungen, um bereits vorhandene Effizienzen stärker zusammenzuführen. Es gilt, zukünftig Vorgänge noch deutlich stärker zusammenzufassen. Dazu werden auch mehrere Brückenbaustellen konzentriert werden müssen. Der vorliegende Antrag geht leider nicht weit genug: Wir müssen nicht nur die Ausschreibung vereinfachen, sondern den Prozess auch für Externe öffnen. Es ist zeitlich und vonseiten des Vergaberechtes effizienter, wenn Bauunternehmen, die über keine eigene Planungsabteilung verfügen, einen externen Planer beauftragen können. Aktuell bremsen die Richtlinien zur Ausschreibung eine schnelle Vergabe und Umsetzung aus. Das müssen wir ändern. Die NRW-Landesregierung hat bereits seit Langem den Bedarf an Beschleunigung im Straßenbau, aber auch entsprechende Potenziale erkannt und geht diese an. Ersatzneubauten werden schon heute ohne erneute Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut. Planung, Genehmigung und Bau wurden digitalisiert. Die Anwendung des Building Information Modeling (IBM) Systems wurde schon vor zwei Jahren angestoßen. Das 10-Punkte-Programm der Landesregierung sieht die verbindliche Einführung standardisierter Regelungen zur Vereinfachung von Planung, Genehmigung und Bau von Ersatzneubauten vor, um im bestehenden System Bauvorhaben zu beschleunigen und so den Investitionsstau schnell und nachhaltig aufzulösen. Mit dem – im Infrastrukturpaket I enthaltenen – 8- Punkte-Programm werden verkürzte Bauzeiten forciert. Darüber hinaus hat die NRW-Landesregierung Maßnahmen zu Bekämpfung des Fachkräftemangels und des Sanierungsstaus ergriffen. Neben 03.07.2024 der Gewinnung von Fachkräften und Planungen durch externe Planungsbüros setzt das Land NRW zunehmend auf die Anwendung von Schnellbauweisen Schon 2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Planungs- und Genehmigungshochlauf in Gang gesetzt. Seit diesem Jahr wurden mehr Planerinnen sowie Planer eingestellt und für Ingenieurbüros Rekordsummen ausgegeben. Die Wirkung dieser Planungsbeschleunigung zeigte sich schon in der Vergangenheit an dem schnelleren Abruf von Bundesmitteln. Aber was nutzen all diese Maßnahmen, wenn der Bundesverkehrsminister eine Beschleunigung von 144 Bauprojekten ankündigt, die nun deutlich personelle Ressourcen bindet, die eigentlich dringend notwendig für die Sanierung und den Erhalt unserer Brücken wären? Sie fordern in Ihrem Antrag, eine Änderung der Vergabeordnung (VOB/A) über den Bundesrat anzustoßen, um funktionale Ausschreibungen auch dann zu ermöglichen, wenn dies „bauzeitlich vorteilhaft“ ist. Die aktuelle Regelung der VOB/A ermöglicht bereits funktionale Ausschreibungen unter der Voraussetzung der „Zweckmäßigkeit“. Da funktionale Ausschreibungen in der Regel schneller sind, würde diese Art der Ausschreibung damit in deutlich mehr Fällen angewendet werden können. Sie sehen: Ich kann Sie beruhigen. Der Bedarf ist bereits erkannt, und eine gesetzliche Grundlage ist ebenfalls vorhanden. Die NRW-Landesregierung ist bereits „unterwegs“ und auf ihrem Weg zum Ziel. Wir schaffen Ressourcen, indem wir Personal freimachen für wieder weitere Aufgaben. Je kürzer die Bauunternehmung für die jeweilige Umsetzung braucht und je kürzer Personal durch Bauüberwachung gebunden ist, desto mehr Kapazitäten haben wir für neue Bauvorhaben. Die angesprochene Problemstellung umfasst viele Aspekte. Dies einzig an zwei Punkten festzumachen, greift leider zu kurz. Die NRW-Landesregierung hat diese vielschichtige Problemlage auch bereits seit Längerem erkannt und geht diese Herausforderung bereits von verschiedenen Seiten an, dennoch sind wir immer offen für konstruktive Vorschläge in der weiteren Beratung im Ausschuss.

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