Die psychosoziale Versorgung für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen verbessern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Essstörungen gehören in unserer Gesellschaft zu den häufigsten psychosomatischen Erkrankungen und nehmen insbesondere bei jungen Mädchen zwischen 10 und 17 Jahren dramatisch und besorgniserregend zu. Sie machen mittlerweile die Hälfte aller Fälle aus: 6 000 Klinikeinweisungen pro Jahr - und Klinikeinweisungen erfolgen nur bei akuter Gesundheitsgefahr. Essstörungen sind also kein vorübergehender Diätversuch. Sie sind ernsthafte, komplexe Erkrankungen, die durch gestörtes Essverhalten, verzerrte Körperwahrnehmung und starke psychische Belastungen gekennzeichnet sind. Unbehandelt können sie zu schwerwiegenden Langzeitfolgen führen: Herzproblemen, Knochenschwund, lebensbedrohlichen Zuständen. Die bekanntesten Essstörungen, unter anderem die sogenannte Magersucht, treten besonders häufig bei Mädchen im Jugendalter auf. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Genetik, familiäre Einflüsse, gesellschaftlicher Druck und Schönheitsideale. Unsere Gesellschaft bestimmt unsere Schönheitsnormen, beeinflusst, wie wir uns selbst und andere sehen und beurteilen. Gerade in der heutigen Zeit, in der soziale Medien eine so große Rolle spielen, steigt der Druck auf junge Menschen, einem bestimmten Schönheitsideal entsprechen zu müssen. Dabei entfaltet Social Media zunehmend toxische Energie mit dem Propagieren extrem schlanker, in ihrer Perfektion unerreichbarer, Glück und Erfolg versprechender Körperbilder und der Illusion der Erreichbarkeit dieses Schönheitsideals durch Disziplin und Kontrolle über den eigenen Körper. Laut Studien besteht ein Zusammenhang zwischen der Nutzung von Social Media und der daraus resultierenden Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper. Direkte negative Effekte zeigen sich schon nach weniger als zehn Minuten passiver TikTok-Nutzung. Deshalb sind soziale Medien starke Risikofaktoren bzw. Verstärker für Essstörungen. Essstörungen sind nicht leicht zu erkennen. Doch eine frühzeitige Behandlung und ganzheitliche Unterstützung sind entscheidend, um Folgeschäden und Todesfälle zu vermeiden. Aber Therapieplätze sind rar, lange Wartezeiten die Regel. Deswegen brauchen wir dringend mehr Beratungs- und Hilfsangebote. Niedersachsen verfügt über einzelne, sehr gut qualifizierte Beratungsstellen, die unterstützen, Wartezeiten überbrücken und Nachsorge anbieten, doch ein flächendeckendes Angebot an spezialisierter Beratung besteht nicht. Deshalb bitten wir die Landesregierung mit diesem Entschließungsantrag und den über die politische Liste bereitgestellten Mitteln, mehr und bessere Beratungsangebote zu schaffen, bestehende Angebote sichtbarer zu machen und die verschiedenen Akteurinnen und Akteure besser zu vernetzen. Außerdem sollen gezielte Konzepte zur Prävention entwickelt und die psychosoziale Beratung langfristig verbessert werden. Das Leid der jungen Frauen und Mädchen und ihres Umfelds ist groß. Sie brauchen verlässliche Informationen und Hilfe. Unser Ziel ist es, diese flächendeckend anbieten zu können. Danke schön. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: Frau Dr.in Meyer aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitteschön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Petition zur Fährverbindung zwischen Wischhafen und Glückstadt zur Überquerung der Elbe ist sehr ernst zu nehmen. Die Menschen vor Ort beklagen enorme Wartezeiten an der Fähre von stellenweise einer bis drei Stunden. Diese Belastungen werden durch verschiedene Faktoren verstärkt: starker Sommerverkehr, Wetterereignisse, zum Beispiel Eisgang, oder Einstellung des Fährbetriebs bei Niedrigwasser. Der Fährbetreiber plant inzwischen die Anschaffung von sechs hoch modernen, beidseitig beladbaren Fähren für je 20 Millionen Euro. Diese machen das zeitaufwendige Drehen der Schiffe überflüssig. Bund und Länder sind lediglich gefordert, die dazugehörigen Infrastrukturen anzupassen, indem Straßen und Anleger näher an die Elbe verlegt werden. Zwar wird parallel dazu südlich bei Drochtersen der Ausbau der A 20 samt Elbtunnel geplant. Doch ein echter Baubeginn geschweige denn eine Fertigstellung sind auf Jahre hinaus nicht absehbar. Einsprüche und Verbandsklagen grüner NGOs sorgen seit Jahren für Verzögerung beim A‑20-Ausbau. Aber selbst bei einer künftigen Fertigstellung des A‑20-Tunnels bleibt die Fähre absolut unverzichtbar, insbesondere für Gefahrguttransporte. Zudem dient die A 20 primär dem überregionalen Fernverkehr. Die dortigen Anwohner benötigen jedoch auch eine regionale Verbindung für den näheren Einzugsbereich. Daher sollte der Landtag dieses Anliegen weiterverfolgen und mit dem Votum „Erwägung" an die Landesregierung überweisen. Vielen Dank.
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU beginnt ihren Antrag mit dem Einleitungssatz: „Eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung ist Grundlage für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz." Ich hatte gehofft, dass Sie dann die Reaktivierung der Kernkraft fordern, aber leider: Pustekuchen! Sie wollen E‑Fuels etablieren. Das Problem an den E‑Fuels ist erstens, dass Sie Wasserstoff dafür brauchen, und zwar hergestellt von einem Elektrolyseur. Dabei gehen 40 % der Energie verloren. Dann wollen Sie irgendwie CO2 oder Methangas beimischen und so dann E‑Fuels herstellen, wodurch dann wiederum Energie verloren geht. Die sollen dann wiederum verbrannt werden. Letzten Endes ist das Ganze viel zu teuer. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Denn was soll der Liter Sprit am Ende kosten? 2,50 Euro? 3 Euro? 3,50 Euro? Wenn man bedenkt, dass die einzige Möglichkeit, um E‑Fuels überhaupt in der breiten Masse zu vertreiben, die Verteuerung von konventionellen Kraftstoffen, also Benzin und Diesel, durch die CO2-Bepreisung ist, dann spricht das schon Bände. Das heißt, hier entsteht ein künstlicher Markt, den es eigentlich nicht geben sollte, bzw. der hoch subventioniert sein muss, damit er überhaupt dem internationalen Vergleich mit Benzin und Diesel, mit den konventionellen Methoden, standhalten kann. Ich picke mir einmal zwei, drei Forderungen von Ihnen heraus. Sie verlangen unter Nr. 6 beispielsweise, „dass synthetische und biogene Kraftstoffe auf die CO2-Flottenbilanz von Fahrzeugherstellern angerechnet werden können". Kann man ja verlangen! Wir allerdings wollen die CO2-Flottenbilanz abschaffen, weil auch sie die Automobilindustrie gängelt und ein Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Rest der Welt ist, weil es diesen CO2-Preis außerhalb der EU nicht gibt. Sie wollen außerdem, dass Einnahmen aus dem EU-CO2-Emissionshandel verstärkt für Investitionen in E‑Fuel-Projekte verwendet werden. Wir wollen natürlich dagegen den CO2-Emissionshandel auf EU-Ebene abschaffen. Hier steht es ja selbst drin, und das impliziert es ja auch, dass diese E‑Fuel-Projekte Subvention brauchen. Subventionierte Industriezweige sind letzten Endes immer nur defizitär. Hier sehen wir einen hohen Grad an Steuergeldverbrennung. Ich glaube, Sie versuchen, sich mit diesem Antrag irgendwie bei der SPD anzubiedern, vielleicht für die nächste Legislaturperiode. Dieser Antrag könnte, wie gesagt, genauso von der SPD angeführt werden. Wie reibungslos die Zusammenarbeit mit der SPD funktioniert, sieht man ja aktuell im Bund. Wir werden bei diesem Antrag nicht mitgehen. Wir sind eher für einen freien Markt, einen tatsächlich freien Markt, für Technologieoffenheit und dass man bestimmte Technologien nicht durch eine künstliche Bepreisung, durch die CO2-Bepreisung, verunmöglicht. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung kommt vom Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bode, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass sich die SPD im Kreis diesem Thema nicht annimmt. Dem möchte ich entschieden widersprechen. Sowohl der Landrat als auch die Kreistagsfraktion sowie Frau Ti ppelt und ich als zuständige Abgeordnete sind in diversen Gesprächen, auch mit der AG Rettungsdienst, die sie genannt haben. Wir nehmen die Position dieser AG Rettungsdienst sehr ernst. Man muss aber auch sehen, dass das System komplett umgestellt wird und man hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann. Ich möchte mich dazu gar nicht weiter äußern, sondern nur klarstellen, dass Frau Tippelt und ich sehr intensiv an diesem Thema gearbeitet haben und dass wir das so nicht stehen lassen. Herzlichen Dank.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich seit Jahren intensiv für einen realistischen und pragmatischen Weg im Umgang mit dem Wolf und dem Schutz unserer Weidetiere ein. Das haben wir hier sehr oft dargestellt, und ich würde sagen: wie keine andere Landesregierung. Im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf" das in Niedersachsen sehr gut funktioniert; im GroKo-Beschluss auf Bundesebene wird übrigens angeregt, ein solches Forum auch auf Bundesebene einzurichten; darin fordern die beiden Minister von CDU und SPD, dass es ein solches Forum geben soll; sie können gern von Niedersachsen lernen haben wir den Vorschlag für eine unbürokratische und einfache Herdenschutzförderung von Schafen und Ziegen aufgenommen und die Herdenschutzförderung auch für Rinder und Pferde erheblich ausgeweitet. Die Mittel für den Herdenschutz wurden von dieser Landesregierung deutlich aufgestockt und sind höher als in allen anderen Bundesländern. Ich möchte noch einmal betonen: Wir stehen an der Seite der Weidetierhalter und unterstützen sie, weil Weidetiere ganz wichtig sind, sowohl für den Schutz von Deichen als auch für den Naturschutz. Deshalb stehen wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, aber insgesamt auch an der Seite aller Weidetierhalter. Gleichzeitig hat Niedersachsen bei der alten und der neuen Bundesregierung sowie der EU-Kommission intensiv für einen realistischen Umgang mit dem Wolf geworben. Es war maßgeblich dieser Landesregierung zu verdanken, dass sowohl die Berner Konvention als auch die FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene geändert wurden. Dementsprechend haben sich der Ministerpräsident, der alte wie der neue, die Agrarministerin und der Umweltminister in zahllosen Beschlüssen und Forderungen für eine schnelle Umsetzung der Änderung im EU-Recht in Deutschland, im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz, eingesetzt. Dies haben wir immer wieder im Bundesrat und auf Umwelt- und Agrarministerkonferenzen eingefordert. Wir haben nach Bildung der Großen Koalition sofort gesagt: Bitte passt schnell das Bundesjagdrecht an, damit wir in den Ländern handlungsfähig sind! Am 2. April 2026 nach meiner Kenntnis also mehr als 100 Tage nach der Neubildung Ihrer Regierung ist diese Änderung dann auf Vorschlag des Bundesjagdministers in Kraft getreten. Die Landesregierung hat noch am gleichen Tag das war am Gründonnerstag, wenn ich das richtig sehe, also vor Ostern, und es trat ja unmittelbar in Kraft alle Beteiligten im Dialogforum informiert. Ministerin Staudte und ich waren persönlich dabei und haben erklärt, was das für die Landkreise und die Umsetzung heißt. Es haben sich auch alle bedankt, dass wir informiert haben, bevor wir Erlasse und Maßnahmen machen. Aktuell arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den Beteiligten des Dialogforums sehr konstruktiv an dem notwendigen Managementplan und den Anpassungen im Niedersächsischen Jagdgesetz. Die Regelungen des Bundesjagdgesetzes werden zügig und umfassend mit einer Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, die Ihnen vorliegt, umgesetzt. Niedersachsen wird dabei, wie schon bei der Umsetzung der Schnellabschussverfahren, eines der ersten Länder sein, welches dieses rechtlich umsetzt und mit dem Managementplan die fachlichen Grundlagen schafft. Diese schnelle Umsetzung ist möglich, weil die Landesregierung mit allen Beteiligten in einem vertrauensvollen Dialog steht. Hieraus hat sich konsensual die Umstellung der Herdenschutzförderung und die Prämie für Schafe und Ziegen ergeben, und in diesem Rahmen wird sich auch eine Umsetzung eines Managementplans ergeben. Ich weise darauf hin, dass die Bundesregierung angekündigt hat, noch Kriterien für einen Managementplan aufzustellen. Aus unserer Sicht braucht man sie aber nicht. Ich glaube, wir können auch so schnell handeln, und wir werden auch nicht abwarten, bis sich die Bundesregierung irgendwann auf Kriterien einigt. Denn wir können jetzt handeln, und wir tun es auch. Antwort zu Frage 1: Ja, die Landesregierung setzt, im Sinne der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, verantwortungsbewusst geltendes Recht um. Die Festsetzung einer Obergrenze stellt sicher, dass der aktuell günstige Erhaltungszustand der Art Wolf nicht gefährdet wird. Sowohl das Bundesjagdgesetz, dem wir zugestimmt haben, als auch die zugrunde liegende FFH-Richtlinie geben eindeutig vor, dass der günstige Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeografischen Regionen nicht verschlechtert werden darf. In Deutschland gibt es drei biogeografische Regionen; Niedersachsen ist sowohl Teil der atlantischen als auch der kontinentalen Region. In diesen beiden wurde vom Bund an die EU der günstige Erhaltungszustand gemeldet. Dadurch und an dieser Stelle differenziert das Bundesjagdgesetz nach Regionen mit günstigem Erhaltungszustand und solchen mit ungünstigem Erhaltungszustand; ungünstige gibt es nur in Bayern und Baden-Württemberg zählt § 22 d Abs. 2 Satz 1 Bundesjagdgesetz: „Soweit sich die Tierart Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, hat die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufzustellen, der darauf auszurichten ist, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten." Das ist die bestehende Formulierung. Das heißt, wir sind in beiden Zonen in einem günstigen Erhaltungszustand und müssen bei dem Managementplan, bei der Jagd und bei den Schnellabschüssen den günstigen Erhaltungszustand gewährleisten. Wo liegt die Untergrenze? Ich habe auf meiner ersten Umweltministerkonferenz Ende 2022 in Mecklenburg-Vorpommern den Bund aufgefordert, wissenschaftlich festlegen zu lassen: Wo liegt eigentlich in Deutschland in den jeweiligen Regionen die Untergrenze für den günstigen Erhaltungszustand? Das ist jetzt festgestellt worden das steht auch in allen Begründungen; das wurde in rund anderthalb Jahren wissenschaftlich erarbeitet: Als Untergrenze gelten in der atlantischen Region 44 Rudel und Paare, und 232 in der kontinentalen Region, weil: Die ist viel größer, die geht nämlich von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Bayern und Baden-Württemberg, hat aber auch Teile Niedersachsens, während die atlantische Region Schleswig-Holstein, NRW und sogar Teile von Sachsen-Anhalt umfasst. Regionen mit ungünstigem Erhaltungszustand haben wir in Niedersachsen nicht das habe ich ja gesagt, und wir dürfen einen ungünstigen Erhaltungszustand auch nicht erreichen. Ganz wichtig: Beim Erhaltungszustand geht es immer um die Zahl der Rudel und Paare, weil: Für den Arterhalt ist nicht ein Einzeltier, das irgendwo herumläuft das kann sich nicht vermehren, oder ein Wanderwolf oder ein Jungtier entscheidend, sondern die Zahl der Rudel und Paare. Und deshalb wird auch da die Unter- oder Obergrenze für das Management herangezogen. Wir dürfen in beiden Regionen nicht unter diese Untergrenze fallen so steht es im Bundesjagdgesetz, und das gewährleisten wir mit dem Erlass. Aber natürlich Sie haben es angesprochen: Zahlen verändern sich ist das, wenn man so will, ein beweglicher Deckel, nach oben offen. Das ist eine vorläufige Zahl, die wir jetzt in dem Erlass haben. Die Anzahl und Veränderungen in der Anzahl der Rudel und Paare werden im laufenden Monitoringjahr permanent erfasst, sodass Entnahmezahlen nach oben angepasst werden könnten, wenn wir mehr Rudel nachgewiesen haben. Aber sie könnten natürlich auch nach unten angepasst werden müssen, um den günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten, weil: Wir dürfen eben nicht in der einen Region unter die 44 Rudel kommen. Deshalb ist auch Fallwild einbezogen, weil: Für den Erhaltungszustand ist es egal, warum der Wolf gestorben ist, ob er vom Auto überfahren wurde oder, legal oder illegal, geschossen worden ist. Wir müssen immer diese Untergrenze halten. So steht es übrigens auch in den Erläuterungen zum Bundesjagdrecht. Hinten in der Begründung wird ja gesagt, wie viele Wölfe man bundesweit entnimmt, und da steht dann auch: inklusive Fallwild. Der Bund hat den Kommunen mit dem Bundesjagdgesetz ja eine neue bürokratische Aufgabe gegeben: Ein Jäger muss in Zukunft das ist ja in Kraft Fallwild melden. Da wird ausgerechnet, dass das, glaube ich, eine Viertelstunde Arbeitszeit ist, und deshalb rechnen sie dann die Verwaltungskosten ein. Sie müssen sowohl legal geschossene Wölfe als auch Fallwild in ihrem Revier melden. Das steht alles im Bundesjagdgesetz, und das setzen wir auch um. Antwort zu Frage 2: Um das noch einmal richtigzustellen: Niedersachsen das heißt diese Landesregierung hat keinen Wolf aus Hamburg aufgenommen. Auch die Entscheidung, den Wolf wieder freizulassen, hat Hamburg getroffen. Er wurde auch nicht in Niedersachsen ausgewildert. Ich weiß, es gab immer alle möglichen Behauptungen, auch von der AfD, in deren Anfrage es immer noch heißt, der Wolf sei in Niedersachsen ausgewildert worden. Das sind Fake News. Er ist in Hamburg rausgelassen worden, und das war eine Entscheidung der Hamburger Behörden. Von daher ist Ihre Fragestellung da nicht zutreffend. Der Vorgang fiel allein in die Zuständigkeit Hamburgs. Trotzdem schildere ich Ihnen den Sachverhalt wie folgt: Die Polizei Hamburg hat in ihrem Stadtgebiet einen Wolf aus der Alster geholt und gefangen. Dieser Wolf wurde dann in eine Wildtierstation in Hamburg verbracht. Diese war aber rechtlich und fachlich nicht zur tierschutzgerechten Unterbringung eines Wolfs geeignet. Die Hamburger Behörden haben dann die Wildtierstation in Sachsenhagen kontaktiert und eine Vereinbarung über eine zeitlich begrenzte Unterbringung des Wolfs mit der Station getroffen. Daran war Niedersachsen nicht beteiligt. Die Landesregierung war dafür nicht zuständig und wurde auch vorher nicht gefragt. Auch bei anderen Tierarten kann sich ein Land einer Auffangstation in einem anderen Bundesland bedienen. Also, wenn ein Seeadler in Hamburg verletzt würde und die haben keine geeignete Station, dann kommt er in ein anderes Bundesland. Wenn Tiere von einem Bundesland in ein anderes kommen, braucht man keine Genehmigung. Von daher gab es für die Unterbringung in einer Tierschutzstation in Niedersachsen keine Zuständigkeit und auch keine Zustimmung der Landesregierung. Während der Unterbringung haben die zuständigen Hamburger Behörden die Entscheidung getroffen, den Wolf auf Hamburger Gebiet auszuwildern. Zum fachlichen Rahmen gehörte auch, dass Hamburg den Wolf besendert hat. Der Sender wurde vom Wolfsbüro des NLWKN zur Verfügung gestellt. Eine technische Unterstützung zwischen den Ländern bei der Besenderung ist geübte Praxis. Wenn die fragen: „Habt ihr einen Sender?", dann helfen wir natürlich, wie wir es in anderen Fällen auch machen. Aber dass der Wolf besendert wurde usw., war alles eine Entscheidung der Hamburger Behörden. Dann wurde dieser Wolf durch Mitarbeiter der Wildtierstation Sachsenhagen auf Grundlage der Genehmigungen der zuständigen Hamburger Behörden besendert, wieder nach Hamburg verbracht und dort freigelassen. Ich stelle fest: Die Landesregierung war in diesem Prozess nicht zuständig, weder für den Fang durch die Polizei, der in Hamburg stattgefunden hat, noch für den Transport, den wir nicht veranlasst haben, noch für die Besenderung oder die Auswilderung des Wolfs. Antwort zu Frage 3: Die Entscheidung, den Wolf auf Hamburger Gebiet wiederauszusiedeln, wurde von den Hamburger Behörden getroffen. Es gibt keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Hamburger Behörden diese Entscheidung verantwortungsbewusst und auf Grundlage eines umfassenden Bildes der Sachlage getroffen haben. Mit der Wiederaussiedlung ist das Tier ein in Freiheit lebendes Wildtier, also herrenlos. Es unterliegt keinem besonderen Rechtsrahmen. Vielen Dank, Minister Meyer. - Die erste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion der
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachsen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung" - na dann, liebe SPD! Der Termin ist aktuell, es ist kurz vor dem 1. Mai. Das war es dann aber auch schon. SPD und sichere Beschäftigung von Arbeitern? Zwei Welten treffen aufeinander. Eine Partei, die sich um die Interessen der arbeitenden Bevölkerung kümmert? Fragen Sie Sigmar Gabriel, wer die Partei der Arbeiter ist! Sie, liebe SPD, kümmern sich doch seit vielen Jahren vor allem um die, die nicht arbeiten. Interessiert es Sie, wie die Arbeitswelt aussieht, wie es denen geht, die wir haben es kürzlich aus Ihren Reihen gehört „mistige" Jobs ausüben? SPD und Arbeiter? Steht denn jemand auf Bundesebene an der Spitze Ihrer Partei, der noch nie wertschöpfend gearbeitet hat? Wenigstens ist er Niedersachse. Der Ministerpräsident zeichnet eine Frau mit der höchsten Verdienstmedaille des Landes aus, die mit ihrer Politik die Automobilindustrie Deutschlands ruiniert und damit vor allem Volkswagen schadet. Sichere Beschäftigung? Ihre Politik ich wiederhole es transformiert von Wohlstand in Armut. Ihre berüchtigten Wenden und Ihre verheerende Politik führen zur Deindustrialisierung und Vernichtung von Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Dulger sagt, es sei fünf nach zwölf; die jetzige Bundesregierung sei schlechter als die Ampel. Das muss man erst mal schaffen. Die SPD hat in 24 der letzten 28 Jahre auf Bundesebene regiert. Wer führt das Arbeitsministerium? In unserem Bundesland stellt die Partei seit über 13 Jahren den Ministerpräsidenten. War da nicht genügend Zeit, sich um gute Arbeit zu kümmern? Frau Müller vom Verband der Automobilindustrie sagt: Die Stimmung ist schlecht, die Lage ist noch schlechter. - BDI-Präsident Leibinger: Die Industrie ist im freien Fall. - Und heute lesen wir, dass Ines Zenke, Präsidentin des SPD-Wirtschaftsforums, es ein Alarmsignal nennt, dass 80 % der Unternehmen der Regierung keine Reformen mehr zutrauen. Den Zehntausenden, die ihre Arbeitsplätze verlieren, nützen tolle Tarifverträge nichts mehr. Die Industrie wandert ab. Die Industriemesse hier in Hannover hat es aktuell erneut bewiesen. Oder gilt bei Ihnen wirklich der entlarvende wie abenteuerliche Satz unseres Wirtschaftsministers „Lasst uns stolz sein auf das, was noch hier ist"? Noch! Wenn das nicht so traurig wäre, könnte man lachen. Herr Pastewsky, ich darf Sie bitten, ins Mikro zu reden und nicht die ganze Zeit zur Seite, denn sonst kann ich Ihnen nicht folgen. Das werde ich beachten, Frau Präsidentin. Vielen Dank. Und wenn man dann wie Sie eine völlig ungeeignete Person in den Aufsichtsrat von Volkswagen entsendet, wird deutlich, dass Sie eben nicht die Interessen der Arbeitnehmer im Blick haben. Nein, Sie bringen damit Verachtung zum Ausdruck. Übrigens: Die Frage, wie Frau Hamburg es geschafft hat, die Genehmigung der BaFin für die Ausübung dieses Mandates zu erhalten, ist noch immer nicht beantwortet. Wo Sie gute Arbeitsmöglichkeiten schaffen, ist im eigenen Bereich: fünf Vizepräsidenten, zusätzliche Stellen in den Ministerien und eine Wahlkreisreform, die dazu führen wird, dass der nächste Landtag 160, vielleicht sogar 180 Abgeordnete haben wird - und das dann mit guten Tarifverträgen. Die Kosten dafür dürfen dann übrigens die arbeitenden Menschen tragen. Wenn Ihnen diese Menschen, die das Land am Laufen halten, wirklich am Herzen liegen, dann ändern Sie endlich Ihre Politik! Keine schönen Reden zum 1. Mai, keine wohlklingende Aktuelle Stunde - schaffen Sie endlich Rahmenbedingungen, die es Unternehmen erlauben, wieder zu investieren! Und die Menschen erkennen, dass sie schlecht regiert werden. Daher haben in allen Umfragen sowohl die jetzige Landesregierung Rot-Grün oder vielleicht besser Grün-Rot als auch die Bundesregierung keine Mehrheit. Und Sie, liebe SPD, sind jeweils dabei. Warum sind Ihre Umfragewerte so schlecht? Weil Sie sich eben nicht um gute Arbeit kümmern, sondern darauf beschränken, den Niedergang zu verwalten. Herr Pastewsky, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Frank Henning zu? Nein. Niedersachsen hat etwas Besseres verdient. Wir, die AfD, stehen bereit. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Niedersachsens Biotopverbund stärken und der Biodiversitätskrise begegnen
geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Alles neu macht der Mai. In ein paar Tagen ist es wieder so weit, und wer jetzt gerade draußen unterwegs ist, der spürt, was damit gemeint ist: das frische Grün an den Bäumen, die singenden Lerchen über den Feldern, summende Hummeln in duftenden Obstbaumblüten. Ich freue mich schon richtig drauf, bzw. ein bisschen ist es jetzt auch schon so: Der Frühling leuchtet, duftet und klingt. Aber das Leuchten wird blasser, der Duft schwächer und der Klang leiser. Grund dafür ist der dramatische Rückgang der Artenvielfalt. Der Mai kann nur das erneuern, was der Mensch nicht vorher zerstört hat. Gefällte Bäume ergrünen nicht, geteerte Wiesen blühen nicht auf. Mit jedem neu versiegelten Quadratmeter schwächen wir unser Ökosystem und damit unsere Lebensgrundlage. Deshalb haben wir, hat die rot-grüne Landesregierung in den letzten Jahren wichtige Maßnahmen ergriffen: Moorschutz, Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft, Stärkung der Ökologischen Stationen, Wiesenvogelschutz und vieles mehr. Liebe KollegInnen, Schutzgebiete und Renaturierungen sind wichtig, aber isolierte Inseln in einer intensiv genutzten Landschaft reichen nicht. In möglicherweise trockenen Worten wie Verbundkorridoren oder Trittsteinbiotopen, die in unserem Antrag stehen, steckt etwas sehr Lebendiges. Gemeint sind nämlich Hecken, Uferstreifen an Bächen und Flüssen, Blühflächen, Waldränder, Lebensadern. So, wie unsere Organe die Blutbahnen brauchen, so braucht das Ökosystem Verbindungen, und genau das ist der Biotopverbund: die Lebensadern unserer Landschaft und vernetzte Lebensräume. Liebe KollegInnen, dieses Haus hat das in seiner Gesamtheit auch bereits erkannt, und mit dem „Niedersächsischen Weg" wurden Ziele für den Schutz des Biotopverbunds festgelegt. Diese Ziele sind aber noch nicht erreicht. Zu lange ging es nämlich nicht schnell genug. Es ist gut, dass unter Rot-Grün in den letzten Jahren intensivere Maßnahmen für die Stärkung des Biotopverbunds auf den Weg gebracht wurden, unter anderem in den Arbeitsgruppen des „Niedersächsischen Weges". Es gibt Konzepte, es gibt Arbeitshilfen, es gibt Förderratgeber. Aber, liebe KollegInnen, es ist wichtig, dass wir jetzt nicht nachlassen. Mit diesem Antrag, den wir heute verabschieden wollen, untermauern wir, dass die Realisierung des Biotopverbunds noch konsequenter verfolgt werden muss. Es ist zum Beispiel wichtig, dass der Biotopverbund bei der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms planungsrechtlich verbindlich gesichert wird. Das Land geht bei eigenen Flächen mit gutem Beispiel voran. Für die kleinräumige Vernetzung vor Ort ist die kommunale Ebene entscheidend, und deswegen unterstützen wir sie: mit Fördermaßnahmen, bei der Sicherung im Rahmen von Regionalen Raumordnungsprogrammen, bei der Bauleitplanung, bei der Aktualisierung von Landschaftsrahmenplänen, mit Praxisleitfäden, Best-Practice-Beispielen und Arbeitshilfen. Der Biotopverbund braucht Fläche, und Fläche ist knapp. Der Nutzungsdruck wächst: Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Energie - alles wichtige Gründe. Damit wir sorgsam damit umgehen können, brauchen wir auch aktive Instrumente wie Flächentausch, Kompensationsflächenpools, Flurneuordnung, aber auch den Flächenkauf zusätzlich zum langfristigen Vertragsnaturschutz. Es ist auch wichtig, dass wir die Zerschneidung minimieren. Da, wo Infrastruktur auch neue unvermeidbar ist, soll sie gebündelt werden, und dort, wo sie bereits trennt, braucht es eine Wiedervernetzung. Liebe KollegInnen, in der Anhörung haben alle Verbände unterstrichen, dass das Ziel des Biotopverbunds richtig ist, und wir haben auch noch einige Anregungen in den Antrag aufgenommen. Denn jede Schutzfläche für die Artenvielfalt ist wichtig, aber erst mit den Brücken, mit dem Netzwerk können wir Arten wie Heidehummel, Feldhamster, Igel und Birkhuhn wirksam schützen. Zudem stärkt der Biotopverbund die natürliche Klimavorsorge und übernimmt Verantwortung für kommende Generationen. Damit der leuchtende, duftende, klingende Frühling in Niedersachsen nicht nur als Erinnerung bleibt und damit der Mai auch zukünftig alles neu machen kann, bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tja, was machen wir jetzt mit Ihnen, also, genauer gesagt, mit Ihrem Antrag? Ich habe den Eindruck, die meisten von Rot-Grün wir haben es gerade wieder so ein bisschen erlebt wissen gar nicht, was in ihrem eigenen Antrag wirklich drinsteht. Und wenn sie es wissen, dann erfassen sie jedenfalls nicht so ganz, was dieser Antrag bedeutet. Zukunftsfest, so steht es hier, wollen Sie die Arbeit des Verfassungsschutzes machen - zukunftsfest, als ob diese Arbeit in Gefahr sei, nutzlos zu werden oder weniger effektiv, wenn man nicht dauernd irgendetwas neues reinpuzzeln würde. Das Aufklären von Extremismus, meine Damen und Herren, ist die Kernaufgabe des VS, und sie ist es schon immer. Für „Extremismus" gibt es sogar hinreichende und weitgehend akzeptierte Definitionen. Was Sie machen wollen wir haben es gerade wieder gehört, ist, mal wieder neue Definitionen zu erfinden. Dabei berufen Sie sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, bei dem unter Fachleuten wir haben auch das schon gehört heftigst umstritten ist, ob sich daraus überhaupt eine neue Ansicht des Gerichts ableiten lasse. Wussten Sie das? Ich frage jetzt mal bewusst die SPD. Wussten Sie, dass sich dieser Antrag juristisch auf extrem dünnem Eis bewegt? Oder ist Ihnen das egal? Ich vermute fast, es ist Ihnen egal, weil lassen Sie mich raten: Es geht Ihnen bestimmt um die gute Sache. Damit meinen Sie mit übergroßer Wahrscheinlichkeit Ihren sogenannten Kampf gegen rechts, der aus meiner Sicht kein Kampf gegen rechts ist, sondern ein Kampf gegen die Demokratie. Da kommen wir wohl nicht überein. Ich finde das, ehrlich gesagt, komisch. Ich habe immer gedacht: Was ein ordentlicher Sozialdemokrat ist, der hat sich mit Geschichte und dem Nationalsozialismus befasst. Der hat sich so damit befasst, dass er ihn anhand von Kriterien erkennen würde. Soll ich Ihnen die vielleicht noch mal sagen? Vielleicht haben Sie die ja vergessen. Sicherheitshalber: Ich sage sie Ihnen noch mal. Extremismus von rechts will die Demokratie abschaffen, will Wahlen abschaffen und durch ein Führerprinzip ersetzen. Extremismus von rechts will den Rechtsstaat abschaffen, die Gewaltenteilung ersetzen durch wiederum Entscheidungen eines Führers; vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an Carl Schmitt: „Der Führer schützt das Recht." Extremismus von rechts will aggressive Politik, ja Krieg als Mittel der Politik verstehen. Und manchmal erkennt man solche Leute auch einfach an ihrem ausgeprägten Antisemitismus. Nur leider finden Sie nicht eines dieser Kriterien bei den politischen Kräften, die Sie mit Abscheu und Hass verfolgen. Das ist natürlich eine gute Nachricht für die Demokratie, meine Damen und Herren. Aber für Sie ist das misslich. Was bleibt Ihnen da auch anderes übrig, nicht wahr? Da erfindet man dann eben mal angeblich ganz bestimmt vorhandene neue Definitionen des Bundesverfassungsgerichts. Und während Sie solche seltsamen wie soll ich es denn nennen? Spielchen treiben, geht draußen das Land vor die Hunde. Meine Zahl der Woche lautet übrigens 28 - Insa! Sowas kommt von sowas. Und behaupten Sie nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt.
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Tue Gutes, und sprich darüber! Ich übernehme das mal für Sie, sehr geehrte KollegInnen von der CDU. Denn vor acht Jahren hat das Land Niedersachsen unter Regierungsbeteiligung der CDU die Sprachförderung im Niedersächsischen Kita-Gesetz geregelt, und Sie tun heute hier so und haben das auch im Ausschuss schon getan, als gäbe es eine solche Feststellung und Förderung kaum bis gar nicht - frei nach dem Motto: Tue Gutes, und vergiss es wieder! Oder: Wirf anderen vor, sie wären nicht informiert! Auch das ist ja heute passiert. Es ist aktuell nicht nötig, das bestehende Konzept der Feststellung und Förderung gänzlich neu aufzustellen. Und es ist auch nicht nötig, die Grundschullehrkräfte in diesen Kita-Prozess vor der Einschulung stärker einzubeziehen. Ich habe mich gestern mit VertreterInnen des Deutschen Kitaverbandes getroffen. Liebe CDU, Sie kennen die Fachleute des Verbandes, und ich nehme an, Sie schätzen ihren Rat. Der lautete unmissverständlich man sagte mir, das habe auch Sie erreicht: Die Förderung sollte alltagsintegriert passieren. Eine Überprüfung durch Lehrkräfte von außen in der Form des Antrags wird abgelehnt. Obwohl Sie das wissen, beharren Sie auf Ihrer Position. Das erstaunt, ehrlich gesagt, nicht nur mich. Die Kita ist ein geschützter Raum, eine in gegenseitigem Vertrauen gewachsene Gruppe - Kinder, Eltern und ErzieherInnen kennen und respektieren einander. In diesem Zusammenspiel findet die alltagsintegrierte Sprachförderung statt. Es sind doch die ErzieherInnen, die die Kinder jeden Tag erleben, die mit ihnen sprechen, die ihnen zuhören und in diesem Setting Bedarfe erkennen und Maßnahmen zur Unterstützung auf den Weg bringen: Dokumentieren, Eltern informieren usw. - das ist die geübte Praxis. Gerade weil ein so starkes Vertrauen zwischen Kindern und ErzieherInnen gewachsen ist, ist auch die Akzeptanz für notwendige Sprachfördermaßnahmen höher, als wenn sie durch externe Personen verordnet werden. Es ist pädagogisch nicht klug, von außen stärker in diesen hoch sensiblen Kita-Raum einzudringen. Auch die Wissenschaft zeigt im Übrigen, dass das kindliche Gehirn bis zum siebten Lebensjahr eigentlich nur in der Lage ist, alltagsintegriert Sprache zu erlernen und zu erwerben. So würde es nach Ihrem offiziellen Diagnoseverfahren im Prinzip weitergehen wie auch bisher. So wird ein wichtiger Prozess erstens überflüssigerweise bürokratisiert und zweitens entfremdet. Gerade für Kinder mit Sprachdefiziten und Sprachförderbedarfen kann eine solche Situation belastend sein und den Lernprozess am Ende eher hemmen als fördern. Liebe KollegInnen der CDU, im Kern verfolgen wir hier in Niedersachsen doch ein gemeinsames Ziel: sicherzustellen, dass Kinder mit Sprachdefiziten eine qualitativ hochwertige Förderung erhalten. Wir sind uns doch völlig einig, dass Sprache das Instrument der Lernfähigkeit, des sozialen Miteinanders oder auch der Integration ist. Anstatt hier ohne jede Not in ein funktionierendes System einzugreifen, sollten Sie lieber Ihre Unions-Innenminister in Berlin auffordern, den völlig absurden Kahlschlag bei freiwilligen Integrationskursen zu stoppen. Ich könnte Ihnen jetzt die Geschichte meines syrischen Nachbarn erzählen, der plötzlich 1 500 Euro für einen Sprachkurs bezahlen müsste - Geld, das er nicht hat, das er aber braucht, um die Krankenpflegeausbildung beginnen zu können. Ich weiß, das ist ein anderes Alter, aber trotzdem das gleiche Thema. Investitionen in Sprache sind immer kluge Investitionen. Wir haben in dieser Legislatur bereits in Lesen und Schreiben, in Sprach-Kitas und Spracherwerb in Schule investiert und werden das weiterhin tun. Die Liste ist länger, sie wurde uns im Kultusausschuss vorgestellt. Darum ist es aber auch gut und richtig, dass Ministerin Hamburg noch einmal darauf hinweist: Der Integrationsbooster Sprachförderung muss immer weiterentwickelt werden. Bundesweit einheitliche Standards Stichwort: Qualitätsentwicklungsgesetz sind erstrebenswert. Herr Kollege Mennen, kommen Sie bitte zum Schluss! Nehmen Sie auch das gerne mit. Auch wir werden natürlich weiterhin die Sprachförderung verbessern. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Mennen. - Als Nächstes hat
und habe nichts gefunden. Wenn wir hier auf endliche Ressourcen, Öl und Gas, aus anderen Ländern setzen, dann gute Nacht! Das böse Erwachen ist vorprogrammiert. Das Netzpaket von Frau Reiche hat seinen Namen jedenfalls nicht verdient. Statt bei den Erneuerbaren auf die Bremse zu treten, brauchen wir Vollgas beim Netzausbau. Das ist der Auftrag an Frau Reiche. Netze und Speicher brauchen einen Booster, damit wir die Wind- und Sonnenstromanlagen nicht mehr ausschalten müssen und unser Strompreis günstig und stabil ist. Dazu gibt es überhaupt keinen Ansatz im Netzpaket. Wir in Niedersachsen gehen voran. Wir verkürzen Verfahren und sichern unsere bezahlbare Energieversorgung und unsere Wirtschaft. Wer diesen Erfolg aus Berlin heraus torpediert, stellt sich gegen die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Bothe, wir sind einiges von Ihnen und der AfD in diesem Landtag gewohnt. Dass Sie als AfD ein besonderes Bild auf geflüchtete Menschen haben, ist auch nichts Neues. Und dass Sie in der Regel jede Plenarsitzung des Landtags dazu nutzen, das Innenministerium zu beschimpfen, mich persönlich zu beschimpfen und auch meinen Rücktritt zu verlangen, ist auch nichts Neues. Geschenkt - dafür werde ich bezahlt. Aber was ich nicht zulasse, Herr Bothe, ist, dass Sie sich hier hinstellen und das Verdienst eines Beamten des Landes Niedersachsen, Herrn Klaus Dierker, in Abrede stellen. Der Präsident der Landesaufnahmebehörde macht einen sehr herausfordernden Job unter sehr, sehr schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Er macht das mit hoher Fachlichkeit, mit großem Engagement. Er ist ausgebildeter Polizist, hat viele Jahre als Polizeivollzugsbeamter gearbeitet. Deswegen lasse ich nicht zu, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, er habe fachlich nichts drauf und sei ja nur an der Stelle, weil er vielleicht zufällig Mitglied einer Partei ist. Herr Bothe, so geht es nicht! Ich bitte Sie, dass Sie sich hier für Ihre Worte über den Präsidenten der LAB NI entschuldigen. Danke schön. Vielen Dank,
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Wir haben es gehört: Niedersachsen hat gerade im Bereich der Energiewende große Chancen - von Windenergie bis Wasserstoff. Diese Chancen wollen wir nutzen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Diese drei Elemente Mitbestimmung, Tarifbindung und sichere Beschäftigung greifen ineinander. Starke Mitbestimmung schafft Vertrauen, starke Tarifbindung sorgt für faire Bedingungen, und sichere Beschäftigung gibt den Menschen die Perspektive, die sie brauchen. Das ist in diesen Tagen auch deshalb so wichtig, weil uns Studien, unter anderem aus dem Umfeld der Hans-Böckler-Stiftung, sehr deutlich zeigen: Wo Beschäftigte sich ernst genommen fühlen und Einfluss haben, wächst auch Vertrauen, auch in unsere Demokratie. Gute Arbeit ist deshalb immer auch Demokratiesicherung. Und Niedersachsen kann hier Vorbild sein - mit seiner starken Industrie, seiner wachsenden Energiewirtschaft und seinen leistungsfähigen Häfen, die in diesen Tagen Thema sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 1. Mai ist deshalb nicht nur ein Tag des Dankes. Er ist ein Auftrag. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass gute Arbeit auch in Zukunft das Fundament unseres Wohlstandes und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens bleibt. Und weil ich gerade von Zusammenleben und Zusammenhalt spreche: Lassen Sie uns auch aufhören, irgendwelche Nebelkerzen zu werfen, die sich vielleicht am 1. Mai ganz gut anhören, aber dann doch eher wieder für ein Auseinandertreiben von Gesellschaft sorgen statt für ein Miteinander. Lassen Sie uns lieber schauen, dass in Berlin die „Großkoalitionäre" das muss man ja leider in Anführungsstriche setzen wieder zu guter Arbeit und konstruktiver Zusammenarbeit zurückfinden. Das wäre ein viel schöneres Signal für diesen 1. Mai. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Holsten. - Auf den Weg gemacht
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ja schön, dass noch ein bisschen Stimmung aufkommt, sonst geht man so müde zu den parlamentarischen Abenden. Deshalb tut so ein bisschen Auseinandersetzung ja ganz gut. Manchmal hat man das Gefühl, alles ist gesagt. Manchmal hat man das Gefühl, man muss noch etwas dazu sagen. Das ist auch ganz wichtig an der Stelle. Manchmal ist es auch wichtig, zu wissen, wie Föderalismus funktioniert. Das erkläre ich Ihnen jetzt nicht. Ich weiß ja, dass Sie es wissen, Herr Uhlen, und dass es zur Opposition dazugehört, sich ein bisschen zu reiben. Das ist auch der Fall, und das nehmen wir gerne so hin. Trotzdem ist es nicht so, wenn wir den CSU-Innenminister kritisieren, dass wir dann die CDU kritisieren. Wir kritisieren genauso den Teil der Bundesregierung der SPD für das, was da passiert. Das ist auch unser föderalistisches Recht, weil wir nämlich auf das Land Niedersachsen achten müssen. Übrigens hat es da gar keine Probleme in der Abstimmung mit den Grünen gegeben. Das ist nämlich ein gemeinsamer Antrag gewesen, den Niedersachsen im Bundesrat mit anderen Ländern eingebracht hat - das nur für das Protokoll. Auch für das Protokoll: Wir als Land bringen 8 Millionen Euro für die Sprachkurse auf, das ist klar, und das machen wir weiter. Wir sind aber natürlich nicht dafür verantwortlich, wenn der Bund spart, einzuspringen. Aber da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen - wir haben eben schon viel über die Integrationsministerkonferenz gehört. Jedenfalls begrüßt die Niedersächsische Landesregierung den vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Einmal mehr wird damit deutlich und ich sage es auch klar: Herr Bundesinnenminister Dobrindt muss seine Integrationspolitik deutlich korrigieren - schnell, wirksam und auch nachhaltig, und das habe ich eben auch bei Ihnen herausgehört. Wir sind uns da mit der großen Mehrheit der Bundesländer sehr einig eins hat sich enthalten, so auch zuletzt bei der Integrationsministerkonferenz in der vergangenen Woche, wie auch mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Unternehmen, mit den Verbänden und Gewerkschaften. Wir alle fordern nämlich gemeinsam: Diese ausgrenzende Politik an dieser Stelle muss aufhören! Meine Damen und Herren, jeder und jedem von uns muss doch längst klar geworden sein: Um die Zukunft dieses Landes zu sichern, brauchen wir jedes Jahr round about 400 000 Menschen, die nach Deutschland kommen, die hier leben und arbeiten wollen. Genauso klar ist: Deutschkenntnisse sind die beste Basis für nachhaltige Integration in Arbeit wie in Gesellschaft. Genau deshalb muss unser Land Integration von Anfang an, vom ersten Tag an, fördern und dafür sorgen, dass Menschen, die hierherkommen, die deutsche Sprache lernen - systematisch und von Anfang an. Das etablierte und im internationalen Vergleich sehr erfolgreiche System der Sprachförderung muss unbedingt erhalten und weiter ausgebaut werden. Stattdessen aber gefährdet der Bund notwendige und bewährte Instrumente wie die Sprach- und Integrationskurse. Der im Februar vom Bund verfügte Zulassungsstopp für ganze Gruppen für Asylbewerbende, Geduldete, Menschen aus EU-Mitgliedstaaten und aus der Ukraine ist so nicht zu akzeptieren. Allein in Niedersachsen betrifft das schätzungsweise rund 30 000 Menschen. Und das hat negative Auswirkungen für uns alle. Sprachkursträgerinnen und ‑träger können nicht wie bisher planen, Lehrkräfte verlieren Arbeit und Einkommen. Wo Integrationskurse nicht zustande kommen, müssen auch die Zugewanderten, die ein Recht auf die Teilnahme haben oder dazu verpflichtet sind, länger auf ihren Kursstart warten oder weitere Wege dafür in Kauf nehmen. Ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse aber wird die Arbeitsaufnahme der betroffenen Menschen weiter erschwert, sie verzögert sich oder ist sogar gänzlich unmöglich. Und für Unternehmen wird die Besetzung freier Arbeits- und Ausbildungsplätze deutlich schwieriger. Diese Rolle rückwärts in der Integrationspolitik schadet unseren Unternehmen, dem Arbeitsmarkt und letztlich dem ganzen Land. Darauf reagiert die Landesregierung an dieser Stelle entschieden. Der niedersächsische Ministerpräsident und die stellvertretende Ministerpräsidentin haben diese Position gegenüber dem Bundesinnenminister deutlich gemacht. Sie haben das Thema auch in die MPK getragen - auch das ist Föderalismus. Dort haben die unionsgeführten Länder einen Beschluss verhindert, nicht der Sache wegen, sondern, um ihren Bundesinnenminister zu schützen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative, die auch von Niedersachsen mit eingebracht wurde, wird aktuell beraten - ist halt so. Wir hoffen, dass sich zumindest dort die sachlichen Argumente, die ich dargelegt habe, durchsetzen werden. Deutschland braucht nämlich Zuwanderung, und Integration braucht Sprachkenntnisse. Vor diesem Hintergrund würde ich es sehr begrüßen, wenn sich alle demokratischen Kräfte des Niedersächsischen Landtages hinter der Forderung nach der Rücknahme des Förderstopps versammeln und damit ein richtig starkes Signal setzen würden. Vielen Dank. Glück auf!
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Bitteschön, Minister Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal: Der Wolf fällt nicht in die Zuständigkeit dieser Landesregierung. Die Besenderung hat Hamburg vorgenommen. Man kann technisch einstellen, wie oft der sozusagen ein Signal gibt. Wenn man eine Gefahr sieht, könnte man das in einem Viertelstundentakt oder einem Halbstundentakt machen. Wenn sich der Wolf aber wie es anscheinend hier der Fall ist; jedenfalls teilt Hamburg das mit: sehr breit bewegt, sich in Wäldern aufhält, kein auffälliges Verhalten zeigt, dann kann man den Sender auch länger einstellen. Dann ist das so wie bei jedem Akku, dass sich dort die Haltbarkeiten verändern. Aber noch einmal: Alles zu der Besenderung und wie da die Überwachung ist: Es ist kein Wolf, der in der Zuständigkeit Niedersachsens besendert worden ist, und auch die Überwachung liegt nicht in der Zuständigkeit Niedersachsens. Die zweite Zwischenfrage aus der Fraktion der SPD:
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Ich kann meine Freude nicht verhehlen, dass wir hier und heute über die Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft sprechen. Es ist, glaube ich, kein Geheimnis und viele von Ihnen wissen, dass ich 30 Jahre meines Berufslebens genau in dieser Branche verbracht habe. Daher war es mir wirklich eine innere Freude, an diesem Antrag mitzuarbeiten. Regierungsparteien werden ja auch immer daran gemessen, ob sie ihren Koalitionsvertrag einhalten. Die Förderung der Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft ist ein Punkt, den wir vor fast vier Jahren, als wir über unseren Koalitionsvertrag geredet haben, als sehr wichtig erachtet haben, weswegen wir ihn dort festgehalten haben. Die Branche der Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft ist eine Branche in Niedersachsen, die seit langer Zeit mit Krisen und Problemen zu kämpfen hat. Seit der Bankenkrise von 2007 bis 2009 ist die Feierlaune hier in Niedersachsen nicht wirklich zurückgekommen. Seitdem kämpft diese Branche mit Einbrüchen im Umsatz und somit in der Gewinnmarge. Um mit einem Bibelzitat anzufangen: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein." Und wir haben knapp 100 000 Menschen hier in Niedersachsen, die sozusagen ein Sahnehäubchen auf dieses Brot setzen. Und dieses Sahnehäubchen ist oft das Besondere in unserer Freizeit. Doch dieses Sahnehäubchen ist immens in Gefahr. Sie alle können sich daran erinnern, dass sich der Veranstaltungsbereich gerade erholt hatte, als die Corona-Krise zuschlug. Es wird Sie vielleicht überraschen: Noch immer sind Tausende von Corona-Hilfen nicht abgerechnet. Die Firmen wissen noch nicht, ob sie das können. Das liegt zum Teil auch an der Überlastung der Steuerberater, die dahinterstecken. Aber Corona war kaum ausgestanden, da hat der Ukraine-Krieg zum nächsten Dämpfer für die Veranstaltungswirtschaft geführt. Denn die Verknappung von Material hat einen großen Einfluss darauf gehabt, dass viele Veranstaltungen nicht so durchgeführt werden konnten, wie es notwendig gewesen wäre. Übrigens hat mir nach der von der Bundesregierung so teuer erkauften Unterstützung der Gastronomie die Herabsetzung der Mehrwertsteuer noch kein Gastronom gesagt und ich bin viel in dem Bereich unterwegs: Es geht mir jetzt besser. Was die Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft zurzeit auch schwer belastet, ist tatsächlich der Iran-Krieg - natürlich durch die steigenden Energie- und Brennstoffpreise. In vielen Veranstaltungsfirmen sind die Ausgaben für Sprit momentan mit die größten - gleich nach der Miete. Denn das ist eine Branche, in der kein Homeoffice möglich ist, in der nichts in einer Betriebsstätte produziert wird, sondern in der alles bei den Kunden und Kundinnen produziert werden muss. Und die Kosten für den Transport der Materialien und der Künstlerinnen sind immens hoch. Wir haben uns im Vorfeld der Erstellung dieses Antrages ausgiebig mein Kollege Bratmann sagte es schon mit Menschen hier im Land, die Veranstaltungen machen, auseinandergesetzt. Dabei haben wir breit über die Veranstaltungsbranche hinweg einige Punkte identifiziert, die wirklich verändert werden müssen: Es geht um eine Entrümpelung, eine Entkernung der Veranstaltungsstättenverordnung, ähnlich wie bei der NBauO. Ganz wichtig ist auch eine vollständige Digitalisierung aller Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Und es geht vor allen Dingen auch um die Unterstützung der Kleinst- und Kleinbetriebe auf dem Weg hin zum Eventservice. Es geht nicht um ein Aufwachsen von Bürokratie, sondern es geht es darum, Konzepte zu entwickeln zum Beispiel geschlossen von der gesamten Organisation der Weihnachtsmärkte, woran alle partizipieren. Das geht natürlich nicht, wenn der Bund nicht mitzieht. Die Reform der KSK ist essenziell. Die KSK ist zurzeit ein Bürokratiemonster, das aufgewachsen und so einfach nicht mehr kalkulierbar ist. Die TA Lärm muss auch modernisiert werden. Das Thema Setlists für GEMA und KSK hat der Kollege Bratmann bereits angesprochen. Und tatsächlich kann die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Betriebsveranstaltungen ganz entscheidend werden, denn Betriebsveranstaltungen waren vor der Bankenkrise 2007 bis 2009 sozusagen die Goldwährung im Veranstaltungsbereich. Da müssen wir wieder hinkommen, damit es unserer Veranstaltungsbranche gut geht. Ich hoffe, dass wir eine produktive Beratung haben und hinterher die Menschen, mit denen wir gesprochen haben, sagen werden: Gut, da habt ihr was Vernünftiges auf den Weg gebracht! Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Ministerin, wir Männer sind die Täter, und wir Männer haben die Pflicht, Täter und Taten zu melden. Das vorausgeschickt, interessiert mich besonders: Was wird eigentlich unter „Verbreitung" gefasst? Wie sieht das bei geschlossenen Chatgruppen, bei geschlossenen Foren, aber auch bei realen Räumen aus, die nur einer begrenzten Zahl von Menschen zur Verfügung stehen? Was davon ist alles mit „Verbreitung" gemeint? Und kann auch ein Mitwissen von Taten bereits eine Mittäterschaft qualifizieren? Vielen Dank. Bitteschön, Frau Ministerin!
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass die AfD eine düstere Zukunft ausmalt, ist nichts Neues und spricht ja auch dafür, dass sie nicht verstanden hat, worauf wir hinauswollen. Ich erinnere mich im Gegensatz dazu noch an meine Grundschullehrerin Frau Meentzen. Ich war acht Jahre alt, ich kam mit wenig deutschen Sprachkenntnissen aus Kamerun nach Deutschland, und meine Lehrerin Frau Meentzen hat mir nicht nur die deutsche Sprache beigebracht, sie hat mir auch das Gefühl gegeben: Ich gehöre dazu, ich werde gesehen, ich kann etwas. Das ist Schule in der besten Form, und Lehrkräfte, die das leisten können, sind gestützt durch ein System, das ihnen den Rücken stärkt, und sie sind gut ausgebildet. Und genau darum geht es heute. Der Vorbereitungsdienst ist eine entscheidende Brücke zwischen Studium und Beruf. Aber diese Brücke hat Risse. Viele angehende Lehrkräfte erleben den Berufseinstieg nicht als professionelle Lernphase, sondern als Belastungstest in Dauerschleife. Der sogenannte Praxisschock ist ein Ergebnis struktureller Defizite, und genau diese werden wir mit unserem Antrag beheben. Ich möchte aber auch klar benennen, was hinter diesen Strukturen steckt, was Referendare berichtet haben, was der Verein „Rettet das Ref" seit Jahren dokumentiert und öffentlich gemacht hat: psychischer Druck als Dauerzustand, Angstkultur obwohl Fehler dazugehören, starre Hierarchien, willkürliche Bewertung. Genau das müssen wir ändern, und genau das werden wir ändern. Zu viele bleiben im Referendariat auf der Strecke - nicht, weil sie schlechte Lehrkräfte wären, sondern weil das System sich schlicht nicht trägt, weil es kein fest verankertes Beschwerdemanagement gibt. Genau das ändern wir mit unserem Antrag. Wir schaffen ein wirksames, niedrigschwelliges Beschwerdemanagement. Wir schaffen auch einheitliche Ausbildungsstandards denn es kann nicht sein, dass die Qualität der Ausbildung davon abhängt, wo man sein Referendariat absolviert hat: gleiche Regeln, gleiche Unterrichtsbesuche, gleiche Bewertungen und nachvollziehbare Kriterien bei der Notengebung, Transparenz von Anfang an, systematische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch regelmäßige Befragungen, ein strukturiertes System. Denn genau so schaffen wir, dass wir mehr Lehrkräfte ins System kriegen - Lehrkräfte, die wir dringend brauchen, Lehrkräfte, die gut ausgebildet sind. Leider gibt es aber auch einige in diesem Haus, die behaupten, die Probleme unserer Schulen ließen sich lösen, indem wir Inklusion rückabwickeln, Diversität als Bedrohung sehen und Lehrkräfte auf Drill und Disziplin reduzieren. Meine Herren und Damen von der AfD: Ihre Politik ist postfaktisch. Sie ignorieren, was Wissenschaft und Praxis seit Jahren zeigen: dass Inklusion funktioniert, wenn sie richtig unterstützt wird, dass Mehrsprachigkeit eine Stärke ist, dass Kinder keine homogene Masse sind, die man nach einem Schema von 1933 unterrichten kann. Zukunftsfeindlichkeit ist kein Bildungskonzept, Angstmacherei ist keine Pädagogik. Wir brauchen stattdessen Kohärenz zwischen Studium und Vorbereitungsdienst, echtes Lernen im Referendariat, weniger Leistungsdruck, mehr Reflexion, Peer Learning, Teamteaching - all das. Drittens brauchen wir Diversität im Zentrum, Diagnostik, Deutsch als Zweitsprache, diskriminierungskritische Ansätze, Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das alles sind keine Randthemen. Viertens brauchen wir moderne Prüfungsformate. Die schriftliche Arbeit gehört abgeschafft. Wir haben es schon gehört. Wir brauchen aber auch neue Lernformen. Wenn wir sagen, Lehrkräfte sind EntwicklungsberaterInnen, sie sind LernentwicklungsunterstützerInnen unserer Kinder, dann brauchen sie auch Handwerkszeug dafür, und dann braucht es nicht mehr diese Schaustunde von 45 Minuten. Dazu hatte mein Kollege Herr Meyn gerade ausgeführt. Wir brauchen angemessene, zukunftsorientierte Prüfungsformate. Frau Kollegin Nzume, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fühner zu? Sehr gerne. Bitteschön, Herr Kollege Fühner! Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Minister Meyer wird antworten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das können wir natürlich prüfen. Die Antwort, die ich freigegeben habe, hatten die Überschriften, die ich genannt habe. Und da stand drin: mehrfach geändert. Was Sie im Text geändert hatten, war die NDR-Meldung, der sich selber korrigiert hat und dass der Wolf in Hamburg ausgesetzt wurde. Ich nehme das natürlich zur Kenntnis. Wenn das von Ihnen geändert worden ist, dann nehme ich das zur Kenntnis. Aber Sie haben es vorher anders eingereicht. Jedenfalls: In dem Stand, den ich hatte und der uns zur Beantwortung vorlag, gab es noch eine andere Überschrift. Aber es ist ja gut, wenn wir uns jetzt gemeinsam einig sind, dass es eine Falschbehauptung war, dass der Wolf in Niedersachsen ausgesetzt wurde.
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Scharrelmann, ich habe Ihnen zugehört und gar nicht Ihre flammende Rede verstanden. So groß sind die Unterschiede doch gar nicht! Im Grunde genommen sind wir uns doch einig, was E‑Fuels angeht. Ich zitiere einmal aus Ihrem Antrag den wie ich finde schönsten Satz: „Eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung ist Grundlage für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz." Ja, selbstverständlich! Was denn sonst? Das wollen wir doch alle. Das ist auch unsere Zielsetzung. Und doch tun Sie so, als wenn es da große Unterschiede gäbe. Ich sage sogar: E‑Fuels können können! dazu einen Beitrag leisten, etwa in den Bereichen, in denen eine vollständige Elektrifizierung wirtschaftlich nur schwer möglich ist. E‑Fuels sind auch in bestimmten Bereichen das hat die Landesregierung auch immer wieder ausgeführt, etwa bei Luftverkehr und Schifffahrt, oder in bestimmten Industriezweigen wie der chemischen Industrie durchaus unverzichtbar, da in diesen Bereichen sonst überhaupt keine Klimaneutralität erreicht werden kann. Aber die Fachleute sagen uns eben auch: Im Bereich des Pkw-Verkehrs ist das nicht so - viel zu teuer und viel zu aufwendig zu produzieren. Da liegt jetzt vielleicht der kleine Streitpunkt: Wir sind uns eben nicht einig mit Blick auf den Einsatz von E‑Fuels im Bereich des Pkw-Verkehrs. Übrigens sehe ich auch beim Lkw-Verkehr Differenzen. Unterhalten Sie sich mal mit Speditionen! Die Bemühungen, im Lkw-Bereich auf batteriebetriebene Lkw zu setzen, sind sehr groß. Die Prognosen sagen auch da, dass selbst im Schwerlastverkehr die E‑Fuels nicht die Zukunft sind. Bei Pkw- und Lkw-Verkehr sind sie nach dem, was uns die Experten sagen, also allenfalls ein Nischenprodukt und nicht wirtschaftlich sinnvoll. Herr Christ hat es aufgeführt: hohe Kosten, hoher Energieaufwand. All das muss man doch irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen. Generell gilt natürlich, dass E‑Fuels ganz am Anfang ihrer Entwicklung stehen, dass wir durch Forschung und Entwicklung noch einiges erreichen können und dass sie wahrscheinlich 2040 ff. durchaus eine gewisse Rolle für den Klimaschutz spielen können. Im Einzelnen gilt: E-Fuels weisen eine deutlich schlechtere Energieeffizienz als andere Klimaschutzoptionen auf. Sie sind vergleichsweise teuer. Deswegen ist auch Ihr Beispiel mit dem sogenannten kleinen Mann und der kleinen Frau, die dann ihr Auto nicht mehr elektrisch betreiben, sondern auf E‑Fuels setzen, völlig daneben. Ein Preis Herr Scharrelmann, es wäre schön, wenn Sie zuhören würden von 3 Euro oder 3,50 Euro ist nämlich nicht der Preis, den der kleine Mann oder die kleine Frau in seinem oder ihrem Verbrenner am Ende bezahlen kann. Insofern ist es Augenwischerei, wenn Sie sich jetzt Gedanken über den sogenannten kleinen Mann machen. Hinzu kommt, dass sie auch nur in sehr geringen Mengen zur Verfügung stehen. Um E‑Fuels herzustellen, muss zunächst Strom erzeugt werden, um dann in mehreren Produktionsschritten ich will nicht alles, was Herr Christ gesagt hat, wiederholen umgewandelt zu werden. Und bei jedem dieser Schritte geht nun einmal Energie verloren. Die Energieeffizienz ist einfach schlecht. Im Gegensatz dazu sind Elektroautos deutlich effizienter als mit E‑Fuels betriebene Alternativen. Für die gleiche Energieausbeute beim Endnutzer im Pkw-Segment nur darüber rede ich, Pkw brauchen wir für E‑Fuels etwa fünfmal so viel Energie wie bei Elektroautos. Wie gesagt, können sie nur zu hohen Kosten hergestellt werden. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Scharrelmann: Sie machen unheimlich viel Wind um die Technologieoffenheit. Sie machen unheimlich viel Wind um E‑Fuels und feiern das in Ihrem Entschließungsantrag und auch in Ihrer Rede geradezu als Gamechanger ab. Das ist kein Gamechanger, sondern ein Nischenprodukt. Es wird in der Form, jedenfalls im Pkw-Bereich, nie eine Konkurrenz für die oder Ergänzung zur Elektromobilität sein können. Ich finde sogar: Das ganze Gerede über Technologieoffenheit das machen Sie ja faktisch in jedem Plenum ist rückwärtsgewandt und schadet unserem VW-Autokonzern. Nehmen Sie doch einmal zur Kenntnis, Herr Scharrelmann, dass sich VW als Antwort auf den damaligen Dieselskandal für die Elektromobilität entschieden hat. Und nichts verunsichert Verbraucher und damit Autokäuferinnen und Autokäufer so sehr wie dieses ganze Gerede um Technologieoffenheit und E‑Fuels. Die Menschen brauchen klare Rahmenbedingungen - und es geht nun einmal in Richtung Elektromobilität. Herr Henning, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hilbers zu? Herr Hilbers, bitteschön! Herr Kollege, wenn Sie schon den Umstieg bei VW
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
SPD: der Kollege Gäde. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Welche Lücke schließt aus Sicht der Landesregierung die Meldestelle bei den Vorfällen, die jetzt weder polizeilich noch statistisch sichtbar sind? Bitte, Herr Minister Philippi!
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Sie hat jetzt für anderthalb Minuten das Wort. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte gerade eine Zwischenfrage stellen, aber dann war Herr Gäde doch schon so schnell fertig. Wir sind uns da inhaltlich komplett einig, und Sie haben jetzt auch aufgeführt, was es alles schon für tolle Stellen gibt. Dann stellt sich mir aber die Frage wenn Sie so gut vernetzt mit allen sind: Warum gibt es keine Zahlen? Warum steht in der Antwort auf die Anfrage: „Wir wissen es nicht."? Vielen Dank. Ich habe vorhin Ihren gelben Zettel für
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
zu machen. Hier hören wir jetzt Herrn Saade zu. Bitte! Vielen Dank. - Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Friedland ist und bleibt ein erschütternder Fall. Eine junge Frau ist tot, und deshalb ist klar: Wir schulden den Angehörigen und der Öffentlichkeit Aufklärung, Konsequenzen und Verantwortung. Es geht nicht um Empörung um der Empörung willen, nicht um schnelle Schuldzuweisungen und auch nicht um schnelle politische Reflexe, sondern um die ernsthafte Frage: Was ist passiert? Was können wir daraus lernen? Und was müssen wir zukünftig ändern? Wir führen diese Debatte nicht zum ersten Mal. Wir haben letztes Jahr im September und im Oktober im Plenum darüber gesprochen, wir haben im Ausschuss darüber gesprochen - intensiv, kontrovers und mit großer Betroffenheit. Wir haben damals drei Dinge deutlich gemacht: Wir klären auf, wir benennen die strukturellen Probleme, und wir werden auch Konsequenzen ziehen. Genau das hat sich auch bestätigt. Die Landesregierung hat umfassend aufgearbeitet. Sie hat transparent gearbeitet. Die Innenministerin war zweimal persönlich im Ausschuss. Alle Fragen wurden schriftlich beantwortet. Sämtliche Akten der Landesaufnahmebehörde, der Justiz, der Polizei wurden vorgelegt. Wir haben Abläufe überprüft. Konkrete Maßnahmen wurden eingeleitet. Meine Damen und Herren, das ist kein Wegducken - das ist volle Transparenz, das ist parlamentarische Aufklärung, und das ist konkrete Regierungsarbeit. Ja, der Fall zeigt Schwachstellen auf. Er zeigt Probleme beim Dublin-Verfahren auf. Er zeigt: Es gibt zu viele Schnittstellen, zu komplizierte Zuständigkeiten und Verfahren, die in der Praxis nicht schnell genug greifen. Deshalb ist es richtig, dass wir über bessere Haftanträge sprechen, über konsequentere Beschwerdeprüfungen, über Fahndungsausschreibungen - über all das, worüber die Ministerin berichtet hat. Was sie auch berichtet hat, zeigt auch, dass wir konkrete Fortschritte machen. Aber der Fall lässt sich nicht nur auf das Ausländerrecht reduzieren. Im laufenden Sicherungsverfahren steht nach allem, was öffentlich bekannt ist, auch die Frage einer schweren psychischen Erkrankung und möglicher Schuldunfähigkeit im Mittelpunkt. Darüber entscheidet natürlich das Gericht - und nicht wir hier im Plenum. Aber politisch müssen wir schon sagen: Der Umgang mit psychisch auffälligen Menschen, von denen möglicherweise eine konkrete Gefahr ausgeht, ist eine zentrale Herausforderung. Genau deshalb gehört auch die Reform des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke zu dieser Debatte. Es geht darum, Gefährdungen früher zu erkennen. Es geht darum, Informationen besser zusammenzuführen. Es geht darum, dass Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste, Polizei und andere zuständige Stellen nicht nebeneinander, sondern handlungsfähig miteinander arbeiten. Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Wir wollen psychisch kranke Menschen nicht stigmatisieren. Die allermeisten Menschen mit psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen sind nicht gefährlich. Sie brauchen Hilfe, Schutz und Unterstützung. Aber wenn eine konkrete Gefährdung für andere erkennbar ist, dann muss der Staat handlungsfähig sein. Hilfe und Schutz gehören zusammen. Das ist der schwierige, aber wichtige, richtige Weg: Freiheit achten, Hilfe ermöglichen, aber auch die Gefahren ernst nehmen. Meine Damen und Herren, was haben wir also gelernt? Wir haben gelernt: Verfahren müssen nicht nur rechtlich sauber sein, sie müssen auch praktisch funktionieren. Wir haben gelernt, dass, wenn Verantwortung auf zu viele Stellen verteilt wird, es auch klare Zuständigkeiten braucht. Wir haben gelernt, dass der Rechtsstaat nicht langsam sein darf, wenn schnelles Handeln erforderlich ist. Wir haben auch gelernt, dass es nicht ausreicht, nach einem tragischen Fall harte Worte zu finden - wir brauchen auch bessere Strukturen. Was hat die Opposition gelernt? Ich will ausdrücklich sagen: Kritische Fragen sind notwendig, Akteneinsicht ist notwendig, Kontrolle der Regierung ist Aufgabe der Opposition. Das gehört zum Parlament. Aber wer den Tod einer jungen Frau nutzt, um pauschale, mitunter rassistische politische Erzählungen zu bedienen, der wird der Tragik des Falls nicht gerecht. Dieser Fall ist nämlich zu ernst. Deshalb ist unsere Antwort: Wir verbessern Verfahren, wir stärken die Handlungsfähigkeit des Staates, wir arbeiten am Psychisch-Kranken-Hilfegesetz, wir gehen die Probleme im Dublin-System an, und wir ziehen konkrete Konsequenzen. Das ist der Unterschied: Die einen skandalisieren, wir übernehmen Verantwortung. Meine Damen und Herren, es geht am Ende nicht darum, wer den lautesten Satz sagt, es geht darum, ob wir morgen bessere Abläufe haben als gestern. Vielen Dank. Danke, Herr Saade. - Jetzt hat sich Herr Bothe
Herr Frölich! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin mir gar nicht sicher, ob das, was wir eben erlebt haben, dem Petitionsausschuss gerecht wird. Aber kommen wir zur Schulsozialarbeit an Gymnasien. Die Petition aus dem Landkreis Cloppenburg und die öffentliche Anhörung haben eines sehr deutlich gemacht und gezeigt: Schulsozialarbeit wird auch an Gymnasien gebraucht, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Die Realität an unseren Schulen hat sich verändert. Leistungsdruck, psychische Belastungen, Konflikte im Alltag, Mobbing - alles das macht auch vor Gymnasien keinen Halt. Trotzdem sagt die Landesregierung: Es gibt keinen strukturellen Bedarf. Das ist mit Verlaub eine realitätsferne Einschätzung. Ja, es gibt Fortschritte beim Ausbau der Schulsozialarbeit, aber die Zahlen zeigen auch: Nur etwa die Hälfte der Gymnasien profitiert bislang überhaupt davon. Das reicht eben nicht. Wir als CDU-Landtagsfraktion sagen ganz klar: Wenn wir es mit Chancen, Gerechtigkeit und Prävention ernst meinen, dann dürfen wir nicht nach Schulformen unterscheiden. Jeder junge Mensch verdient Unterstützung unabhängig davon, ob er eine Hauptschule oder ein Gymnasium besucht. Und ja, das kostet Geld, aber die Frage ist doch: Wo setzen wir unsere Prioritäten? Die Landesregierung plant weiterhin, erhebliche Mittel für die flächendeckende Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit Tablets mit der Gießkanne zu verteilen. Dazu sagen wir: Lieber gezielt investieren, statt breit zu streuen, und diese Mittel nutzen, um die Schulsozialarbeit zu stärken. Jeder Euro, den wir in Schulsozialarbeit investieren, ist ein Euro in Prävention für Stabilität und für die Zukunft unserer Kinder, meine Damen und Herren. Das ist nachhaltige Bildungspolitik, und genau dafür stehen wir mit unserem Votum „Berücksichtigung". Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Frölich. -
nur weil es in einer Bundeskoalition beschlossen wurde? Frau Kollegin Retzlaff, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Zwischenfrage, denn sie gibt mir die Möglichkeit, noch einmal deutlich zu machen, dass gerade die Länder mit Regierungsbeteiligung der CDU nicht mit dem Finger irgendwohin zeigen, sondern im Gegensatz zu dem, was wir in Niedersachsen hier gerade mit diesem Antrag debattieren, in der Lage sind, eigene Vorschläge zu erarbeiten, eigene integrationspolitische Maßnahmen durchzuziehen und darauf zu reagieren, was der Bund vorschlägt. Das tun Sie nicht! Im Gegenteil: Sie geben nur den Schwarzen Peter weiter und sind nicht in der Lage, vernünftige Entscheidungen auf Basis der Strukturmöglichkeiten zu treffen, die wir in Niedersachsen haben. Vielleicht kommt noch eine Antwort ich bin gespannt, aber heute ist sie offensichtlich nicht zu erwarten. Von daher komme ich zurück zu meinem ersten Satz: Es ist alles gesagt. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Herzlichen Dank.
Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur "differenzierten Urteilsbildung"?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Titel dieser Aktuellen Stunde, aber auch nach diesem Redebeitrag und auch den Social-Media-Aktivitäten wird eines wieder ganz deutlich: Die AfD hat Angst vor Omas. Sie hat Angst vor Omas, die sich für die Demokratie einsetzen. Wäre es nicht so tragisch, könnte man fast schon darüber lachen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es in aller Klarheit: In diesem Land braucht keiner Angst vor Omas zu haben, wirklich niemand. Ich finde, nicht mal Sie bräuchten Angst vor Omas zu haben. Niemand muss sich fürchten vor älteren Frauen, die ihre Stimme gegen Rechtsextremismus, gegen Antisemitismus, gegen Nationalismus erheben. Im Gegenteil: Ich finde, wir sollten diesen Frauen zuhören. Wir sollten mit ihnen im Gespräch bleiben. Wir sollten ihnen sogar dankbar sein. Dabei denke ich auch an meine beiden Großmütter: zwei Frauen, Jahrgang 1936 und 1933, zwei Lebensgeschichten, geprägt von einer Zeit, die wir niemals vergessen dürfen. Sie stehen stellvertretend für viele, die sich heute engagieren, weil sie wissen, wohin es führt, wenn Faschisten die Macht in diesem Land übernehmen, wenn Demokratie zerstört wird und ein Land an den Abgrund geführt wird. Meine Oma Liane: Sie hat in Emden unzählige Bombenalarme erlebt. Sie hat die Bombennacht des 6. September 1944 durchlebt, als Bomben auf ihre Stadt fielen, ihre Wohnung komplett zerstörten, als Angst, Verwüstung und Tod den Alltag in Emden bestimmten. Meine Oma Ruth: Sie musste schon in jungen Jahren erleben, was Krieg wirklich bedeutet. Ihr Vater im Alter von 31 Jahren kehrte nach der Schlacht am Asowschen Meer 1941 nicht mehr zurück. Für meine Oma blieb diese Lücke, weil sie ihren Vater kaum kennenlernen durfte - eine Leerstelle, die ein Leben lang nachwirkt. Meine beiden Omas hatten, wie so viele ihrer Generation, kein unbeschwertes Kinderleben, keinen unbeschwerten Schulalltag, so wie wir ihn heute unseren Kindern bieten können - aber eben auch keine schulische politische Bildung, keine schulische Demokratiebildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade aus diesem Mangel ist doch ein Auftrag erwachsen - ein Auftrag, den wir heute erfüllen können. Ich empfinde es als großes Glück, dass wir das heute ganz natürlich im Rahmen dessen, was mit dem Beutelsbacher Konsens in den 1970er-Jahren für uns definiert wurde, in unseren Schulen bieten können, mit der klaren Maßgabe der Schülerorientierung, der Kontroversität und dem Verbot der Überrumpelung. Nach diesen Maßgaben arbeiten selbstverständlich auch die Schulen in Gehrden und Barsinghausen. Unter dieser Maßgabe ist es auch legitim, Lesungen von Initiativen wie Omas gegen rechts zu besuchen. Das kann die Schule zum Glück ganz eigenverantwortlich machen, denn sie stellt selbst sicher, dass es die Kontroversität, die pädagogische Angemessenheit und die Ausgewogenheit im Gesamtunterricht gibt, so wie es ihr der Beutelsbacher Konsens vorgibt. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die von Ihnen benannten Schulen gerade dazu in der Lage sind. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ja der altbekannte Versuch der AfD: Sie sprechen unseren Schulen das grundsätzliche Misstrauen aus. Sie fordern die Beseitigung von Lehrerinnen und Lehrern, die nicht in Ihr Weltbild passen. Sie schaffen Meldeportale, wo vermeintlich nicht neutrale Lehrerinnen und Lehrer denunziert werden sollen. Dabei ist Schule eben kein wertneutraler Ort. Auch politische Bildung ist nicht neutral, denn sie beruht auf Werten, auf grundlegenden demokratischen Werten wie der Würde des Menschen, Pluralismus und Gleichberechtigung. Sie sind verbindlich für die Demokratiebildung, weil sie auch verbindlich in unserem Grundgesetz stehen. Es ist daher die demokratische Pflicht von Lehrkräften, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit ebenso wie Geschichtsvergessenheit entschieden entgegenzutreten und einzuordnen - auch dann, wenn es sich um Positionen erlaubter politischer Parteien handelt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man müsse sie aufhängen und öffentlich kastrieren. Das fordert die feministische Influencerin Leonie Plaar in Reaktion auf den Fall Fernandes. Sie ist Spiegel-Autorin, nennt sich queer, hat ein Anti-AfD-Buch geschrieben na klar und gilt als gern gesehene Gästin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Alle Männer wir haben es hier heute schon gehört seien das Problem, sagt sie. Wer von der Unschuldsvermutung spricht, dem solle gewaltsam „Täterschützer" auf die Stirn tätowiert werden. Im Hintergrund ihres Videos klebt dazu die „Progress"-Flagge, dieselbe Flagge, die auch vor den Amtsgebäuden der Landesregierung wehte. Das Video der Influencerin ist ein gutes Beispiel dafür, in was für eine Besinnungslosigkeit Ihre Narrative viele Menschen treiben. Es ist klar ersichtlich, das hier nicht aus Versehen, sondern vorsätzlich und massiv die fundamentalsten rechtsstaatlichen Prinzipien übertreten werden: öffentliche Folter, De-facto-Hinrichtungen auf dem Marktplatz für digitale Handlungen. Wer so etwas fordert, hat sich moralisch disqualifiziert, meine Damen und Herren. Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich glaube auch, dass Christian Ulmen widerliche Dinge getan hat. Das ist überhaupt nicht die Frage. Aber wenn er eine Straftat begangen hat, dann ist er dafür zu verurteilen - nicht von queeren Aktivisten auf dem Marktplatz, sondern von einem Gericht. Frau Behrendt, entschuldigen Sie, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Camuz. Möchten Sie die zulassen? Nein, danke. Ich möchte gerne fortführen. Collien Fernandes kann einem leidtun, ihre Tochter kann einem leidtun, und ja, auch Christian Ulmen kann einem irgendwie leidtun, der offenbar schon früh in eine immer krankhaftere Pornosucht und in perverse Fetische abgedriftet ist. Egal, ob es sich nun exakt so oder doch anders abgespielt hat - in keinem Fall sollten wir deshalb einen digitalen Polizeistaat einführen. Doch jedes Mal, wenn es Ihnen oder Ihren Parteifreunden in Berlin gelegen erscheint, werden die Rufe nach Überwachung und Kontrolle insbesondere im Netz laut. Mir fällt es offen gestanden schwer, an Ihre ritterliche Selbstlosigkeit zu glauben. Denn genauso spannend und auch so traurig wie das, was Sie sagen, ist das, was Sie verschweigen. Wo ist zum Beispiel Ihre Empörung über Gruppenvergewaltigungen, ein Phänomen, das bis vor wenigen Jahren nahezu unbekannt war? Frau Behrendt, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: von Frau Prell. Möchten Sie die zulassen? Nein, auch hier nicht, danke. Ich möchte gerne ausführen. Erst vor wenigen Wochen hat sich eine Kollegin aus Ihrer SPD im EU-Parlament zu der Aussage verstiegen, es gebe gar keine Gruppenvergewaltigungen. Das scheint sich die AfD nur ausgedacht zu haben. Statt lauter Empörung, Distanzierung, Rücktrittsforderungen oder bunten Straßenprotesten mit allem, was die 34 Tabellenseiten lange NGO-Liste zu bieten hat, Schweigen im Walde. Das ist nichts Neues, und wir müssen gar nicht erst bis zur Silvesternacht zurückgehen. In Berlin-Neukölln wurde erst kürzlich eine Gruppenvergewaltigung vor der Polizei vertuscht, um neun arabischstämmige Tatverdächtige nicht zu stigmatisieren. ‑ Das ist kein Rassismus, das ist die Wahrheit! Und was ist mit dem Fall in Sachsen? Hier wurden Minderjährigen im Rahmen einer Projektwoche Pornos gezeigt. Die größte Sorge bei SPD und Grünen: Hoffentlich wählen die Menschen deshalb nicht die AfD. Ich glaube, es ist genau diese Doppelmoral, wegen der sich immer mehr Bürger von Ihnen abwenden. Denn wenn es stimmen würde, dass Sie Frauen schützen wollen, dann würden Sie diese Themen eben nicht aussparen, dann würden Sie geltendes Recht konsequent durchsetzen und tatsächliche Gesetzeslücken schließen, anstatt jeden Fall zu instrumentalisieren, um eine freiheitsfeindliche Agenda voranzutreiben. Opfer verdienen Gehör und Hilfe. Täter verdienen ich denke, da sind wir uns alle einig selbstverständlich einen Prozess und harte Strafen. Wir brauchen aber weder eine Hierarchie der Opfer noch der Täter. Und in beiden Richtungen haben Sie leider versagt. Vielen Dank. Um Ihnen ein bisschen Zeit zur Abgabe von weiteren
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Sport und Digitalisierung über die Entscheidung des Landgerichts Göttingen im „Fall Friedland" Vielen Dank für die Möglichkeit, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, ich will Sie nicht lange von Ihrer Mittagspause abhalten. Ich sehe es nur als meine Pflicht an, Ihnen kurz mitzuteilen, was gerade auch über die Medien gemeldet wird. Das Landgericht Göttingen hat zum „Fall Friedland" entschieden und die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Wir haben noch keine weiteren Informationen dazu und müssen uns natürlich auch erst das Urteil anschauen. Ich würde vorschlagen, dass wir, wenn es dem Landtag und den Parlamentarischen Geschäftsführern ausreicht, in einer der nächsten Ausschusssitzungen vernünftig dazu unterrichten und nicht mehr am heutigen Plenartag. Ich wollte mir aber nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass ich Sie nicht informiert hätte. Herzlichen Dank.
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und der Grünen fordern mehr Fachkräfteeinwanderung sowie eine stärkere Arbeitsmarktintegration der hier lebenden Flüchtlinge und Migranten. Das ist weder überraschend noch neu. Es entspricht im Wesentlichen der seit 2015 herrschenden Politik. Auch die Begründung mit dem demografischen Wandel und den drohenden Arbeitsmarktlücken ist bekannt. Also ein Selbstläufer? Selbstverständlich kann man diese Position vertreten. Ich kann aber der Argumentation, wonach jährlich angeblich 288 000 Zuwanderer benötigt würden, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der rund 280 000 Arbeitslosen in Niedersachsen nicht folgen. Nicht zu vergessen: 36,7 % aller Arbeitslosen in Deutschland besitzen keinen deutschen Pass. Trotzdem gilt: Die gezielte Gewinnung klar definierter, tatsächlich benötigter ausländischer Fachkräfte, deren Qualifikation idealerweise bereits im Vorfeld geprüft und anerkannt wird, ist sinnvoll. Genauso sinnvoll ist eine schnelle Integration der bereits hier lebenden Migranten, sofern sie dauerhaft hier leben, arbeiten und sich integrieren wollen. Ich spreche dabei auch aus eigener Erfahrung. Eine Willkommenskultur hätte ich mir vor 40 Jahren oft selbst gewünscht. Damals begegnete man Zugewanderten häufig mit Skepsis oder Misstrauen. Aber es wurde nicht ideologisch bewertet, sondern nach Taten. Wer sich Mühe gab, wer Willen, Fleiß und Leistung zeigte, der bekam seine Chance. Gesellschaftliche Anerkennung und den deutschen Pass musste man sich über Jahre hinweg erarbeiten und verdienen. Aber entsprechend wurden diese dann auch geschätzt. Das ist wohl auch der Grund, meine Damen und Herren, warum gerade gut integrierte Menschen heute häufig skeptisch gegenüber einer undifferenzierten und übertoleranten Ausländerpolitik sind. Sie möchten die Bestimmungen zur Aufenthaltsdauer nach § 20 a des Aufenthaltsgesetzes bei der Fachkräftegewinnung aufweichen. Sinnvoller wäre jedoch, genau diese Regelung auch auf hier lebende Migranten außerhalb eines anerkannten Asylstatus auszuweiten. Denn integrieren kann man nur jemanden, der sich integrieren will. Klare Regeln zum Bleiberecht wie in § 20 a, etwa der Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und ein Mindestsprachniveau nach einem Jahr, wären notwendig. Langfristige Nutzer des sozialen Netzes brauchen wir nicht. Darüber hinaus brauchen wir eine weitere Regel. Wer sich den gesellschaftlichen und gesetzlichen Normen anpasst, ist willkommen, wer jedoch erwartet, dass sich Deutschland seinen eigenen Regeln anpasst, nicht. Das heißt, wer hier kriminell wird, hat sein Bleiberecht verwirkt - endgültig. Ich bin überzeugt, dass dadurch gesellschaftliche Akzeptanz und Frieden gestärkt werden könnten - und möglicherweise sogar die blaue Fraktion zustimmen würde. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Kollegin Klages spricht nun für
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Sehr gerne. Bitteschön, Herr Domeier! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sehr geehrter Herr Holsten, wenn Sie und Sie sprechen hier auch für die CDU Niedersachsen so für den Tarif sind: Wann setzen Sie sich dafür ein, dass denen, die es in der CDU dem Tarif schwer machen, wie Ministerin Reiche, endlich das Handwerk gelegt wird und dass die Mittelstandsunion, die auch der CDU nah ist, endlich wieder zu fairen Löhnen und fairen Bedingungen für Arbeitnehmer zurückkommt? Herr Domeier, „das Handwerk gelegt wird" ist kein parlamentarischer Sprachgebrauch.
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir reden heute über einen Justizskandal, der das Vertrauen der Menschen in Niedersachsen erschüttert hat. Deswegen stimmen wir, die AfD, dem schärfsten Schwert des Parlaments zu, aber nicht als Blankoscheck für die CDU, sondern für die Bürger in Niedersachsen, die Aufklärung und auch vollständige Transparenz verdient haben. Eines lassen wir heute auch nicht durchgehen, verehrte CDU: dass Sie sich hier aus der eigenen Verantwortung ziehen. Die entscheidenden Fehler, die diesen Skandal erst möglich gemacht haben, sind nicht 2023 bis 2025 passiert, sondern bereits, wie erwähnt, 2017 bis 2022. In diesen Jahren lag die politische Verantwortung im Justizministerium ausschließlich bei der CDU. 2019 wurde der später verurteilte Staatsanwalt G. von Berlin nach Niedersachsen geholt - keine Abfrage im Bundeszentralregister, obwohl es zwingend nötig gewesen wäre, da der Staatsanwalt G. familiäre Nähe zu Beschuldigten hat und 2014 zu einer Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden ist. Trotzdem wurde er 2017 in Berlin unter einem CDU-geführten Justizministerium bedenkenlos in den Staatsdienst genommen. Da nahm der Skandal bereits seinen Lauf und später dann in Richtung Niedersachsen. Ein weiterer Fakt, der für die Glaubwürdigkeit dieses Untersuchungsausschusses entscheidend ist: Die Antragstellerin der CDU, Frau Carina Hermann, war bereits 2018 bis 2020 Persönliche Referentin der damaligen Justizministerin Havliza ich hoffe, ich habe es richtig ausgesprochen, und anschließend waren Sie sogar Referatsleiterin im Justizministerium. Das ist exakt der Zeitpunkt, in dem die Übernahme des Staatsanwalts G. stattfand. Das ist exakt der Zeitpunkt, in dem die entscheidenden Versäumnisse passiert sind, also die Keimzelle des heutigen Skandals im Justizministerium. Und die CDU tut so, als habe sie damit nichts zu tun. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur unvollständig - das ist einseitig und maximal respektlos gegenüber den Bürgern unseres Landes. Wer Transparenz fordert, aber gleichzeitig versucht, die eigene Verantwortung für die Keimzelle auszublenden, der wird dem Anspruch der Menschen in Niedersachsen nicht gerecht. Wenn wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen, dann werden wir alle Verantwortlichkeiten beleuchten, auch die der CDU-geführten Justiz von 2017 bis 2022. Wer Aufklärung verlangt, darf sich hier nicht entziehen und muss auch akzeptieren, dass der Ausschuss auch die eigenen Versäumnisse und Entscheidungen prüft. Aber klar ist: Er wird nicht zum politischen Werkzeug einer Partei, und er wird auch nicht einseitig geführt, sondern er wird vollständig geführt. Und nein, ich sympathisiere nicht mit der SPD, ich will auch kein Mitglied der SPD werden, und ich wähle auch nicht die SPD. Ich bin Mitglied der freiheitlichen demokratischen AfD, und wir wollen Gerechtigkeit, egal welche Farbe die Partei oder die Person hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. - Frau Hermann,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kühnlenz, ganz herzlichen Dank für das Einbringen in die Debatte. Sie haben eben gesagt: Diese Petition müssen wir ernst nehmen. Ich will Ihnen sagen: Wir nehmen jede Petition ernst. Das ist unsere Aufgabe im Petitionsausschuss. Deswegen gucken wir uns alles sehr genau an. Und Sie haben recht: Auch diese Petition ist mithin ernst zu nehmen. Allerdings hat das MW ich habe in der Ausschusssitzung extra noch mal um Unterrichtung durch das MW gebeten ganz deutlich gemacht, dass man erstens tatsächlich alles tut, was unter den derzeit gegebenen Umständen möglich ist, und es zweitens kurz- und mittelfristig keine realistische Lösung gibt. Auch wenn man einen neuen Fähranleger baut und sechs Fähren bestellt, wird das sicherlich den einen oder anderen Tag dauern, wie Sie sich vorstellen können. Außerdem gehen parallel die Planungen für die A 20 weiter. Wenn die A 20 und damit die Elbquerung fertiggestellt ist, sind diese sechs Fähren in der Menge obsolet. Insoweit müssen Sie sich entscheiden, was Sie wollen. Sie werden nicht eine Autobahn und sechs Fähren kriegen. Tatsächlich macht es unter den gegebenen Umständen wenig Sinn, beide Pläne zu verfolgen. Und für beide Pläne sind wir als Land nicht einmal zuständig; das sei dazugesagt. Deswegen sagen wir deutlich: Wir erkennen das Problem an. Wir glauben, dass da gehandelt werden muss. Aber mehr als „Material" ist bei dieser Petition leider nicht möglich. Wenn die Landesregierung handeln kann, wird sie auch handeln. Das kann sie unter den gegebenen Umständen aber nicht. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Putzier. Noch ein kurzer Hinweis:
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Vielen Dank, Minister Philippi. - Die erste Zusatzfrage liegt aus der AfD-Fraktion vor: die Abgeordnete Behrendt. Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Minister. Mich würde noch interessieren: Sie sagten das steht auch in der Anfrage, dass die Hinweise auch anonym gegeben werden können. Gibt es Prüfmechanismen, mithilfe derer diesen Hinweisen nachgegangen wird, sodass diese nicht missbräuchlich gegeben und politisch instrumentalisiert werden? - Danke. Minister Philippi wird antworten. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bock, nein. Der Musterhaftantrag ist sehr intensiv besprochen worden, auch mit dem Verwaltungsgericht und meinen Leuten. Wir haben daraus quasi eine Handreichung an die Kommunen gemacht. Dieses Dokument funktioniert jetzt gut, und es musste nicht nachgearbeitet werden. Vielen Dank, Frau Ministerin. -
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Camuz, ich zitiere aus der 82. Plenarsitzung am 18. Dezember 2025: „Aber wann wird sie" ‑ die Menschenwürde „eben nicht berührt? Es ist mir wichtig, auch das deutlich zu machen: Wenn junge Menschen auf die Straße gehen und sich versammeln, sich vielleicht sogar auf der Straße festkleben, dann tun sie das aus fester Überzeugung, weil sie wollen, dass wir endlich handeln und die Klimakrise in den Griff bekommen. Sie nehmen Rechte aus der Verfassung wahr." Beim Aufkleben auf Straßen, beim Behindern anderer Leute soll es sich um Rechte aus der Verfassung handeln? Frau Camuz, Sie demaskieren damit Ihre eigenen Überlegungen. Das haben Sie so gesagt. So ist es im Plenarprotokoll niedergelegt. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass Sie, Frau Camuz, mit der Überlegung, den Extremismusbegriff zu verschieben, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung keinen guten Dienst erweisen. Sie erweisen ihr einen Bärendienst. Überlegen Sie noch einmal, ob das einer grünen Partei, die auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland steht, angemessen ist! Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist es das nicht. ‑ Frau Kollegin, soll ich jetzt noch einmal durchexerzieren,
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich trage die Anfrage der CDU-Landtagsfraktion vor: „Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?" Der gewaltsame und brutale Tod eines 16-jährigen Mädchens am Bahnhof Friedland hat landesweit Bestürzung ausgelöst und nach Einschätzung von Beobachtern schwerwiegende Fragen nach dem staatlichen Handeln der zuständigen Ausländer und Polizeibehörden vor und nach der Tat aufgeworfen. Die CDU-Landtagsfraktion hat hierzu einen umfassenden Fragenkatalog in Form einer Kleinen Anfrage eingereicht, um mögliche Fehler der handelnden Behörden aufzuklären und Lehren für die Zukunft ziehen zu können. Die Innenministerin nahm in zwei Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport am 13. November 2025 und am 22. Januar 2026 ausführlich zu den Ereignissen und zu noch offen gebliebenen Fragen des Ausländer- und Asylrechts sowie zur Arbeit der Polizeibehörden Stellung. Dabei kündigte sie eine Vielzahl von Maßnahmen an, um für die Zukunft schwere Straftaten von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern frühzeitig unterbinden zu können. Zu den angekündigten Maßnahmen gehört unter anderem die Einrichtung einer speziellen Ausreiseeinrichtung in Braunschweig, in der vollziehbar Ausreisepflichtige untergebracht werden sollen, die schuldhaft ihre Abschiebung verhindert haben. Zudem richtete die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Oktober 2025 eine zentrale Meldestelle ein, an die verhaltensauffällige und/oder psychisch erkrankte Personen aus den Standorten gemeldet und Maßnahmen zentral gesteuert werden. Auch wurden verstärkte Anstrengungen zur Besetzung offener Stellen in den Landesaufnahmeeinrichtungen, insbesondere im Rückführungsvollzug, in Aussicht gestellt. 1. Wie viele ausreisepflichtige Personen haben sich seit Einrichtung der Ausreiseeinrichtung in Braunschweig befunden, und wie viele davon wurden tatsächlich abgeschoben? Bitte die Zahlen monatsweise darstellen. 2. Wie viele verhaltensauffällige und/oder psychisch erkrankte Personen wurden in der zentralen Meldestelle seit deren Einrichtung erfasst? Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Personen mit welchen Ergebnissen im Einzelnen getroffen? Ich bitte die Zahlen ebenfalls monatsweise aufzuschlüsseln. 3. Wie viele der zum Stichtag 31. August 2025 unbesetzten 70 Stellen bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen wurden inzwischen besetzt, und wie viele Stellen sind derzeit noch offen? Auch hier bitte die Zahlen im Rückführungsbereich gesondert ausweisen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Bock, für das Verlesen der Anfrage. -
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildbasierte sexualisierte Gewalt im digitalen Raum hat schwerwiegende Folgen für die Betroffenen. Wir reden hier heute über ein ganz besonders wichtiges Thema. Frau Hillberg hat es gesagt: Insbesondere auch die Männer müssen sich mit diesem Thema beschäftigen. Deswegen ist es wichtig, dass auch die Männer an diesen Diskussionen teilnehmen. Deswegen würde ich mich auch freuen, wenn bei diesem so wichtigen Thema nicht nur zwei weibliche Ministerinnen auf der Kabinettsbank sitzen. Bildbasierte sexualisierte Gewalt im digitalen Raum ist digitale Gewalt, und sie hat ganz reale Folgen, gerade auch für die Opfer. Denn wer mithilfe künstlicher Intelligenz täuschend echte sexualisierte Bilder oder Videos erstellt und verbreitet, der greift gezielt in die Würde, in die Persönlichkeitsrechte und in die Integrität dieser Menschen ein. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen; das ist schon gesagt worden. Die Täter handeln oft anonym. Die Folgen für die Opfer sind dagegen öffentlich, dauerhaft und auch zutiefst belastend. Denn eines ist doch klar: Was einmal im Netz verbreitet wurde, kann dort nur schwer verschwinden. Die Betroffenen verlieren oft die Kontrolle über ihre eigenen Bilder, über ihre Privatsphäre, aber auch über ihr Sicherheitsgefühl. Das macht etwas mit einem, das hat gravierende Auswirkungen, und das kann auch ganze Existenzen nachhaltig beschädigen, privat und beruflich. In jüngster Zeit haben wir einen solchen Vorfall auch in unserem unmittelbaren Umfeld konkret erleben müssen. Dabei ist eines ganz deutlich geworden: wie unmittelbar ein manipuliertes Video Auswirkungen auf das persönliche Umfeld, auf die Kolleginnen und Kollegen, aber auch auf das gesamte soziale Miteinander hat. Das hat mir noch einmal eines sehr eindringlich vor Augen geführt: Keine und keiner ist vor solchen Entwicklungen gefeit. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, und wir müssen diesem Phänomen auch gesamtgesellschaftlich begegnen. Genau deshalb müssen wir über dieses Thema nicht abstrakt reden, sondern wir müssen immer darüber reden, dass es um Menschen geht, dass es um Schutz geht und dass es um Verantwortung geht. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt deshalb ausdrücklich die Initiative auf Bundesebene, den strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt deutlich zu stärken. Abseits aller unterschiedlichen politischen Meinungen möchte ich auch Justizministerin Wahlmann ausdrücklich dafür danken, dass sie in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses hierzu klar Stellung bezogen hat und auch heute in dieser Sache noch einmal ausgeführt hat. In dieser Sache wissen Sie uns an Ihrer Seite. Denn klar ist, und das ist entscheidend: Der Rechtsstaat muss auf neue technologische Entwicklungen reagieren. Anderenfalls entsteht der Eindruck eines rechtsfreien Raums. Das dürfen wir nicht zulassen. Moderne Technologien brauchen deshalb moderne strafrechtliche Antworten, damit unser Rechtsstaat handlungsfähig bleibt und gerade auch die Betroffenen geschützt werden. Es reicht eben nicht aus, wenn Betroffene das haben wir jetzt auch in dem Fall bei uns gesehen einen Strafantrag stellen müssen, damit eine solche Tat überhaupt geahndet wird, dann vielleicht nach dem Kunsturhebergesetz strafbar ist oder aber man auf zivilrechtliche Ansprüche verwiesen wird. Das alleine reicht einfach nicht aus. Wer gezielt entwürdigende, sexualisierte Inhalte herstellt das will ich auch noch einmal deutlich sagen, der muss schon beim Herstellen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Deswegen sage ich ausdrücklich: Schon das Erstellen solcher Inhalte muss auch strafbar sein. Wir brauchen auch Regeln, die schon präventiv wirken. Wir brauchen aber auch Regeln, die die Strafbarkeit ermöglichen. Ich bin sehr dankbar, dass sich die Justizministerin auch zum Thema Speicherung von IP-Adressen klar positioniert hat. Das ist ja etwas, was wir als CDU schon lange fordern. Wir hoffen sehr, dass sich auch die Grünen als Koalitionspartner nun endlich dazu durchringen können, dass es auch die IP-Adressdatenspeicherung gibt, um gerade solch schwerwiegende Straftaten wie hier verfolgen zu können. Genauso gehört dazu, dass dieses Bildmaterial im Netz gelöscht werden kann. Es ist ein großes Problem, wenn diese Bilder im Netz bleiben. Wenn die Opfer es erneut anschauen, werden sie auch retraumatisiert. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam auch dafür kämpfen, dass wir diese Bilder gelöscht bekommen! Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam in Niedersachsen, aber auch gemeinsam mit der SPD in der Koalition im Bund Verantwortung übernehmen und gemeinsam gegen dieses Phänomen kämpfen! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Hermann. - Die nächste Wortmeldung kommt
Frau Buschmann, möchten Sie antworten? - Ja. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Putzier, genau das ist doch das Problem: Sie haben ein System abgeschafft, ohne zugleich ein anderes System hochzufahren. Und jetzt stehen wir mit dem Problem da, dass die Kinder teilweise überfordert sind. Genau das ist das Problem, das wir haben.
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Plett, Sie haben gerade eine Passage aus meiner letzten Rede erwähnt, in der ich gesagt habe, dass die Aktivitäten der Klimakleber sehr wohl auch Ausfluss der Verfassung sein könnten. Das möchte ich heute bekräftigen. Es geht nämlich um die von der Verfassung geschützten Rechte, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln genau das haben die KlimaaktivistInnen gemacht und frei seine Meinung zu äußern. Die KlimaaktivistInnen hatten auch die Motivation, sich für den Schutz der Umwelt einzusetzen; dieses Ziel ist in Artikel 20 a des Grundgesetzes verbrieft. Und was ist eigentlich mit unseren Landwirten? Ich weiß noch ganz genau, wie Landwirte den Straßenverkehr in Hannover lahmgelegt haben. KlimaaktivistInnen haben vielleicht keine großen Trecker, sondern nur ihren Körper. Ich finde es richtig und wichtig, dass man demonstrieren kann, dass man sich versammeln kann. Das will ich heute bekräftigen. Klimaaktivismus ist keine Bestrebung, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte. Nicht jede Straftat muss vom Verfassungsschutz verfolgt werden, sondern seine Aufgabe ist es, Bestrebungen zu beobachten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden und überwinden wollen. Zu diesen Bestrebungen gehören KlimaaktivistInnen definitiv nicht. Vielen Dank, Frau Camuz. - Die Erwiderung kommt von Herrn Plett.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird jetzt ein bisschen weniger emotional. Ich habe lediglich einen kleinen Happen essen können. Das ging in der Mittagspause wegen des Wolfs nicht anders. ‑ Nein, weil wir eine Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses hatten. Dazu habe ich mich kurzfristig bereit erklärt nicht wissend, dass sie die ganze Mittagspause dauert. Aber gut, ich will Sie nicht mit meinen persönlichen Problemen belästigen, sondern über die vorliegende Petition sprechen. Ich möchte zunächst gerne ein paar allgemeine einordnende Worte sagen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns mit dem inhaltlichen Anliegen beschäftigen. Sie sagten eben, die sofortige Wirkung würde ein neues Überwerfungsbauwerk bringen genauso wie der Bau eines neuen Gleises. Gucken Sie sich mal an, wie lange so etwas in der Realität dauert! Vielleicht fragen Sie mal Ihren Verkehrsminister, der dafür zuständig ist und das umsetzen müsste! Dann könnte man das sicherlich beschleunigen. Denn das liegt auch in der Hand des Bundes. Aber gut, schauen wir uns einmal konkret den Fall an. Ich glaube nämlich tatsächlich, die Situation der Heidebahn zwischen Hannover und Buchholz/Harburg ist so nicht hinnehmbar. Darin sind wir alle uns tatsächlich einig. ÖPNV braucht Qualität, und ÖPNV braucht Verlässlichkeit. Nur dann kann ÖPNV wirklich erfolgreich sein. Deswegen bin ich dankbar für diese Petition sowie die darin enthaltenen Vorschläge und die Debatte, die sich im Ausschuss mit dem Wirtschaftsministerium daraus entwickelt hat, an der Sie leider nicht teilgenommen haben, weil das dann wieder zu inhaltlich war. Ich bin auch den örtlichen Abgeordneten sehr dankbar, dass sie immer wieder auf diese Situation hinweisen und Druck machen und sogar bei den Petentinnen und Petenten im Esszimmer sitzen ‑ oder im Wohnzimmer. Ich weiß es nicht genau. Das ist auch egal, spielt keine Rolle. Weiter zur Petition! Es kann natürlich sein, dass das so ein freudsches Ding ist, dass ich jetzt vom Esszimmer spreche. Ich bin den örtlichen Abgeordneten wirklich sehr dankbar, dass sie Druck machen, um endlich Lösungen zu erreichen. Die Diskussionen im Ausschuss haben allerdings deutlich gezeigt, dass das Ministerium seine Möglichkeiten nutzt, um endlich zu Verbesserungen zu kommen. Das Ministerium hat zu allen einzelnen Vorschlägen aus der Petition ausführlich Stellung genommen, und zwar nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich, weil ich nachgefragt habe. Genau deswegen ist diese Debatte so wohlfeil, und das nicht nur, weil Sie die inhaltliche Debatte im Ausschuss nicht einmal gesucht haben. Nicht einen konkreten Weg, um zu Verbesserungen zu kommen, haben Sie beschrieben. Nein, gleichzeitig tun Sie so, als würden wir mit einem Federstrich die Probleme, die es auf dieser Strecke ohne Frage gibt, lösen können. Viele dieser Probleme sind doch eine Folge Ihrer Politik. Ich habe eben schon die verfehlte Investitionspolitik der letzten Jahre beschrieben. Ein Überwerfungsbauwerk baut sich nicht in zwei Monaten. Sie haben unser Land auf Verschleiß fahren lassen. Jetzt zahlen wir alle den Preis, und Sie stellen sich hierhin und machen die Landesregierung dafür verantwortlich. Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihren Verkehrsminister zugehen! Unser Verkehrsminister tut es. Suggerieren wir den Menschen nicht, wir könnten die Probleme mit einem Federstrich lösen, sondern sagen wir ihnen wirklich, wie lange Planungsprozesse und Umsetzungsprozesse dauern. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, genau diesen Weg zu gehen! Politik besteht nämlich nicht nur darin, wohlfeil Ziele zu formulieren, sondern Wege zu beschreiben und diese auch zu gehen. Liebe Frau Bode, liebe CDU und in diesem Fall auch liebe Opposition, Empörung reicht nicht, um daraus Politik abzuleiten, sondern man muss einen konkreten Weg beschreiben, wenn man etwas umsetzen will. Genau das tun Sie nicht. Sie empören sich und sagen, das reicht. Aber ich glaube, die Menschen da draußen wissen sehr genau, dass man, wenn man Politik macht, mit Empörung alleine nicht weiterkommt. Im Ziel sind wir uns einig. Viele Wege werden bereits gegangen. Über andere gilt es zu diskutieren. Das haben wir getan. Ich will nur ein Beispiel nennen: Wir haben eben bei den geeinten Petitionen über die Beendigung des Vertrags mit „Start Niedersachsen Mitte" abgestimmt. Dabei geht es genauso um die Heidebahn. Da gibt es keine 3 000 Unterschriften. Wir haben diese Petition aber sehr ernst genommen und uns sehr genau angeguckt. Da haben Sie eben zugestimmt. Dabei geht es um die Verspätung im Netz und schließlich um das Ende der Zusammenarbeit mit „Start Niedersachsen Mitte". Wir haben diese Petition eben für erledigt erklärt. ‑ Ach, oh! Die Landesregierung handelt also. Denn „Start Niedersachsen Mitte" wird diese Strecke nicht mehr befahren. Das macht ab dem 1. August die DB Regio. Das ist übrigens etwas, wofür sich mein lieber Kollege Herr Zinke seit Jahren ‑ nein, seit Jahren will ich nicht sagen, aber seit Monaten intensiv einsetzt. ‑ Ist das schon Jahre her? Seht mal: So lange haben wir die Petition noch gar nicht gehabt, obwohl das alles so lange gedauert hat. Aber so ist es bei parlamentarischen Prüfprozessen. Auch das ging nicht von heute auf morgen. Aber Sie können natürlich den Menschen suggerieren, dass man mit einem Federstrich jedes Problem lösen kann. Deswegen habe ich im Ausschuss tatsächlich gesagt: Sie können den Menschen auch Weltfrieden versprechen. Denn auf diese Art und Weise haben Sie Ihren Weltfrieden im Trumpschen Sinne ganz schnell umgesetzt. Sie behaupten nämlich einfach, es würde ihn bereits geben. Diese Landesregierung arbeitet intensiv daran, zu Verbesserungen auf der Strecke zu kommen. Sie nutzt Ihre Hebel. Sie nimmt die Trägerinnen und Träger in die Pflicht. Sie nimmt die Bundesregierung in die Pflicht. Ich wäre froh, wenn Sie das gemeinsam mit uns tun würden, anstatt hier so billige Versuche der Spaltung zu betreiben. Herzlichen Dank.
Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Camuz, das ist in der Tat so. Letztes Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen nicht als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen von § 177 Abs. 8 StGB gilt und somit keine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren auslöst. Der Bundesgerichtshof sagt, Flüssigkeiten können kein Werkzeug sein, ein Werkzeug muss immer ein fester Gegenstand sein. Das mag man richtig oder falsch finden - darauf kommt es gar nicht an. Die Bundesjustizministerin hat jedenfalls einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Im Übrigen ist dem auch eine Bundesratsinitiative vorausgegangen in diesem Fall aus Nordrhein-Westfalen, die Niedersachsen unterstützt hat und nach der das Verabreichen von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen eine Erhöhung der Mindeststrafe auslösen soll, nämlich auf fünf Jahre. Die Bundesjustizministerin hat, wie gesagt, jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den Niedersachsen sehr unterstützt. Ich hoffe, dass es bald dazu kommt, dass eine Mindeststrafe von fünf Jahren gilt. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden rot-grünen Entschließungsantrag unterstützen Sie die Bestrebungen der Landesregierung, dem Mangel an Fachkräften auch durch Gestaltung von Zuwanderung zu begegnen. Unser Leitbild ist ein Niedersachsen als zuwanderungsfreundliches Land. Fach- und Arbeitskräfte aus aller Welt und ihre Familien sollen spüren, dass sie hier bei uns willkommen sind, willkommen in unserer Gesellschaft und willkommen in unseren Betrieben. Der demografische Wandel lässt sich nicht aufhalten, und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt lassen sich nicht mit den Menschen, die hier geboren werden und hier aufwachsen, auffangen. Deren Potenziale zu nutzen, ist ein wesentlicher Teil unserer Fachkräftestrategie. Aber genauso brauchen wir qualifizierte Zuwanderung und die Integration von Menschen, die zu uns geflüchtet oder hierher zugewandert sind. Landesweit übernehmen acht regionale Fachkräftebündnisse die zielgerichtete Vernetzung von Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren und die Bündelung von Angeboten. Auch die Welcome Center, die unseren niedersächsischen Unternehmen einerseits und Zuwanderern sowie ihren Familien andererseits als regionale Anlaufstellen dienen, sind Teil dieses Angebotes. Unsere Welcome-Center-Strukturen sichern wir ganz aktuell mit einem weiteren Förderaufruf, der die Weiterentwicklung unseres Netzwerkes bis Oktober 2028 ermöglichen soll. Meine Damen und Herren, mit unseren Start-Guides-Projekten konnten wir in den letzten Jahren Geflüchtete und Betriebe zu Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungsverhältnissen zusammenführen. Auch diese erfolgreichen Projekte fördern wir weiterhin - derzeit bis September 2027. Die Start-Guides-Projekte wurden zuletzt immer öfter auch von geflüchteten Frauen in Anspruch genommen, die bisher noch nicht bei uns erwerbsfähig waren. Der Anteil von Frauen an von den Start Guides beratenden Menschen betrug zuletzt mehr als 44 %. Das ist ein erfreulich hoher Wert im Vergleich zu anderen Arbeitsmarktmaßnahmen, die sich nicht nur an Frauen richten. Und das ist es, was wir brauchen, zumal geflüchtete Frauen am Arbeitsmarkt bisher deutlich unterrepräsentiert sind. Dabei sind sie in vielen Branchen mit Fach- und Arbeitskräftebedarf schon heute hoch willkommen. Meine Damen und Herren, die Weichen für eine gelingende Fachkräftegewinnung und -sicherung werden aber auch auf Bundesebene gestellt - wir werden das beobachten. Hier setzen wir uns an vielen Stellen für noch bessere Voraussetzungen und Prozesse ein. Als prominentes Beispiel lassen Sie mich die geplante Work-and-Stay-Agentur benennen. Die geplante IT-Plattform des Bundes soll einen längst überfälligen Schritt zur Vereinfachung, Digitalisierung und Zentralisierung der Einwanderungsprozesse im Interesse der ausländischen Fachkräfte und Unternehmen schaffen. Wir erwarten, dass wir mit der Work-and-Stay-Agentur des Bundes einfach mehr Stay, also Aufenthalt, im Sinne der Integrationsunterstützung bekommen und dies ernst genommen wird. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Work-and-Stay-Agentur mit unseren bestehenden Strukturen, etwa in den regionalen Welcome Centern, zu verknüpfen. Ich freue mich auf eine weitere konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit bei diesem für uns und unsere Gesellschaft doch wichtigen und essenziellen Thema. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Philippi.
Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Abgeordnete, das ist in etwa die gleiche Frage wie eben, wenn ich das richtig verstanden habe. Ein zusätzliches Ermittlungsinstrument wäre insbesondere die IP-Adressenspeicherung, die man brauchen würde, um nachzuvollziehen, von wem so etwas kommt. Dazu hatte ich gerade etwas gesagt. Das Justizministerium hat dazu Stellung genommen. Das wird natürlich kontrovers diskutiert; ich bin mir aber sehr sicher, dass wir uns einigen und da auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden. Ansonsten kann ich sagen, dass wir an zusätzlichen Ermittlungsinstrumenten nicht viel brauchen. Aber wir brauchen zusätzliche Ermittlungspersonen, wenn die Fälle zunehmen. Wir haben ja schon die ZHIN, also die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Göttingen, personell aufgestockt - im Übrigen auch um IT-Mitarbeitende, also um Spezialisten, die dann tatsächlich herausfinden können, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Denn das Ganze nützt nichts, wenn man niemanden hat, der das ermitteln kann. Da haben wir aber die richtigen Personen. Und wenn es mehr werden sollte, werden wir da auch noch deutlich nachbessern. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite und somit
Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Camuz, ich halte es für eine absolut richtige Entscheidung, dass wir in Niedersachsen sehr eng mit HateAid kooperieren. HateAid hat auf diesem Gebiet die größte Expertise, berät seit 2018 Betroffene, die Opfer von digitaler Gewalt ganz allgemein, aber auch von bildbasierter sexualisierter Gewalt geworden sind, führt zum Beispiel auch Musterprozesse, hat mittlerweile über 5 000 Fälle, kann also auf eine enorme Erfahrung und ein großes Expertenwissen Expertinnenwissen ist es in der Regel zurückgreifen. Das ist wirklich eine Organisation, die auch uns sehr gut beraten hat. Wir haben zum Beispiel für die Stiftung Opferhilfe zusammen mit HateAid Schulungen durchgeführt und konnten dabei auf diesen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Dass hat unseren Opferhelferinnen und Opferhelfern sehr gutgetan. Die haben sehr davon profitiert. Ich finde, dass uns gerade diese Institution die im Übrigen auch im Rahmen des DSA als eine der sehr wenigen NGOs positiv geflagt ist, also kein besonderes Verfahren mehr durchlaufen muss als Partner sehr gutgetan hat und guttut. Vielen Dank, Frau Ministerin. -
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
wiederum von der Abgeordneten Behrendt. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. ‑ Herr Minister, nach welchen fachlichen Kriterien werden denn die Mitarbeiter für die Meldestelle ausgewählt? ‑ Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man diesen Antrag liest, könnte man meinen: Hier werden gerade die Lösungen für Integration, Fachkräftemangel und gesellschaftlichen Zusammenhalt gleich in einem mitgeliefert. Die Realität ist anders. Sie behandeln die Symptome und verschweigen die Ursachen. Ja, Sprache ist wichtig. Ja, ohne Sprache gibt es keine Integration. Aber genau hier beginnt doch das Problem. Sie tun so, als wäre Sprachförderung der Anfang von Integration. Aber sie ist in Wahrheit nur ein Werkzeug. Integration beginnt nicht im Kursraum. Integration beginnt bei der Haltung. Und genau diese Haltung fehlt in Ihrem Antrag. Sie fordern mehr Sprachkurse, mehr Zugang, mehr Geld. Frau Kollegin Klages, ich bitte um Entschuldigung. Die Uhr läuft nicht, wie Ihnen aufgefallen ist. Sie haben vier Minuten Redezeit. Ich werde Ihnen, wenn Sie noch eine Minute Redezeit haben, kurz das Klingelzeichen geben, damit Sie sich orientieren können. - Bitteschön! Fahren Sie fort. Was Sie nicht fordern, ist Verbindlichkeit. Und was Sie nicht fordern, ist Eigenleistung. Was Sie nicht fordern, ist die klare Erwartung: Wer hier lebt, der hat sich zu integrieren. Stattdessen bauen Sie ein System auf, in dem der Staat immer mehr liefert und der Einzelne immer weniger liefern muss. Das ist der Kern Ihres Politikverständnisses. Und jetzt wird es konkret und unbequem für Sie. Sie sehen doch, was passiert, wenn immer mehr Geld in diese Strukturen gepumpt wird - ohne klare Kontrolle, ohne klare Verantwortlichkeit. Der Fall des Integrationsvereins Kronsberg e.V. steht exemplarisch dafür - ein Verein, gegründet im politischen Umfeld Ihrer Partei, mit über 1 Million Euro an Fördergeldern ausgestattet und heute Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der Verdacht: Untreue, Missbrauch von Geldern, Immobilienkäufe. Neun Strafanzeigen liegen vor. Und in genau so ein System wollen Sie jetzt noch mehr Geld hineingeben, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen? Das ist nicht verantwortungsvoll. Das ist fahrlässig. Und hören Sie auf, das Ganze als Fachkräftepolitik zu verkaufen! Fachkräfte kommen nicht, weil man ihnen einen Sprachkurs schenkt. Fachkräfte kommen in ein Land, das wirtschaftlich stark, sicher und attraktiv ist. Was Sie hier machen, ist etwas völlig anderes. Sie öffnen immer weiter die Tür und versuchen anschließend, mit Sprachkursen die Folgen Ihrer verfehlten Politik zu kaschieren. Das ist kein Konzept. Das ist ein Reparaturbetrieb auf Dauer. Besonders deutlich wird das in einem Punkt. Sie sprechen von „bestimmten Gruppen", denen der Zugang zu Kursen erleichtert werden soll. Das ist bewusst unkonkret. Denn Sie wollen die Debatte vermeiden, für wen diese Leistungen eigentlich gedacht sind und wo die Grenze gezogen werden soll. Genau diese Grenze ist aber politisch entscheidend. Frau Kollegin Klages, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage der Kollegin Prell. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, gerne. Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank, Frau Klages, für das Zulassen der Zwischenfrage.
Von daher komme ich zurück zu meinem ersten Satz: Es ist alles gesagt. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Uhlen. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes. Wir können uns sicherlich alle noch an die sehr lebhafte und zum Teil emotional geführte Diskussion während der Plenarwoche vor dem letzten Weihnachtsfest über das unwiderrufliche Ende der Doppelspielhallen hier in Niedersachsen erinnern. Was für eine Drohkulisse wurde da an die Wand gemalt: Es wurde von Klagewellen gesprochen, von Massenentlassungen, wenn wir nicht die Notbremse ziehen würden. Und was ist passiert? Nichts. Die Klagewellen sind ausgeblieben. Zumindest bei mir in der Gegend konnte ich keine Schließungen beobachten, eher im Gegenteil. Jetzt kann man auf die Frage kommen: Warum ist das so? Das kann ich Ihnen sagen: Während hier im Plenum laute Reden gehalten wurden, haben wir von den regierungstragenden Fraktionen mit den Betroffenen geredet. Wir hatten hier im Landtag Besuch von über 70 Beschäftigten der Branche, und wir haben ihnen zugehört. Wir haben mit dem Verband der Automatenbetriebe gesprochen und die Vertreter gefragt, was sie sich jenseits dieser Doppelspielhallen wünschen. Da ist einiges auf den Tisch gekommen: mehr Automaten pro Spielhalle, Getränkeausschank, die Wiedereinführung von Raucherzonen. Auf all das sind wir nicht eingegangen. Wir haben neben den wirtschaftlichen Aspekten solcher Änderungen nämlich natürlich auch die Problematik der Spielsucht vor Augen. Jetzt schlagen wir vor, das Gesetz in einem Punkt zu ändern: Wir verschieben die Schließzeiten. Wohlgemerkt: Wir verschieben sie - es gibt keine Erweiterung der Spielzeiten, es ist lediglich eine Anpassung. Die niedersächsischen Spielhallen werden jetzt zur gleichen Zeit geschlossen sein wie die Spielhallen in den angrenzenden Bundesländern. Auch das hatten sich die BetreiberInnen gewünscht, und wir sind darauf eingegangen. Und nun mal ehrlich bei allen Bedenken gegenüber dem Automatenglücksspiel und bei aller Notwendigkeit der Suchtverhinderung: Die größeren Probleme haben wir tatsächlich nicht in diesen Spielhallen, die größeren Probleme liegen wirklich bei den illegalen Automaten und beim Online-Glücksspiel. Da müssen wir ran, dem müssen wir das Wasser abgraben. Im Übrigen hat das, was wir jetzt einbringen, nicht nur Auswirkungen auf die Spielhallen, sondern auch auf die sogenannten ganz normalen Ausschankwirtschaften. Denn dort dürfen auch bis zu zwei dieser Glücksspielautomaten hängen, mit den gleichen Regeln und den gleichen Beschränkungen wie in den Hallen. Dieser Form von Gastronomie können wir es doch nicht noch schwerer machen, als sie es jetzt schon hat. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und bedanke mich. Vielen Dank, Herr Kollege Sachtleben. -
Es geht um den Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt und den Landkreis Hildesheim. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition „Neufassung des gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Stadt und Landkreis Hildesheim", die von der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. eingereicht wurde, also von speziell ausgebildeten Notfallkräften aus dem Rettungsdienst. Dieses Anliegen nehmen wir von der CDU-Fraktion sehr ernst. Denn es geht bei diesem Thema ich übertreibe hier nicht buchstäblich um Leben und Tod. Wenn ein Mensch einen Herzinfarkt erleidet, zählt jede Minute. Nach acht Minuten drohen Hirnschäden, nach zehn Minuten sinkt die Überlebenschance dramatisch. Das sind keine abstrakten Zahlen, das ist Realität. Mit diesem Wissen blicken wir auf den neuen Bedarfsplan des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim. Das, was wir dort sehen, muss alarmieren. Die Zahl der Rettungswagen wird hier von 30 auf 18 reduziert. Wachen werden geschlossen, und Personal wird abgebaut, darunter hoch qualifizierte Notfallsanitäter. Stattdessen sollen vermehrt Krankentransportwagen eingesetzt werden. Dieses Mischsystem gibt es zwar auch anderswo, aber eben nicht in diesem Ausmaß. Worauf basiert diese Planung? Auf einem Gutachten, das in seiner ersten Version sogar Gemeinden im Versorgungsgebiet komplett vergessen und auch nicht berücksichtigt hat, dass das Krankenhaus Alfeld längst geschlossen ist. Das wirft erhebliche Zweifel an der Grundlage dieser Entscheidung auf. Es gilt in Niedersachsen, dass in 95 % der Fälle ein Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein muss. Doch die Realität sieht schon jetzt anders aus. In vielen Orten kommt der Rettungswagen schon jetzt nicht rechtzeitig an. Die erfahrenen Rettungskräfte warnen eindringlich. Die veränderten und verkürzten Einsatzzeiten werden zu einer Unterversorgung führen, insbesondere in den Regionen, die schon heute Probleme haben. Meine Damen und Herren, das ist nicht akzeptabel. Trotz dieser klaren Fakten werden die Probleme im Landkreis Hildesheim von SPD und Grünen ignoriert. Auch in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses haben SPD und Grüne einen ihrer beliebigen Langtexte formuliert. Man könnte auch sagen: Ja, ihr habt recht. Wir teilen eure Sorge. Aber nein, wir sind als Land gar nicht zuständig. Aber wir gucken mal in zwölf Monaten im Rahmen der Rechtsaufsicht. Dann soll sich das Land mal berichten lassen. Meine Damen und Herren, so geht das nicht! Wenn Sie jetzt auf die Zuständigkeit des eigenen Wirkungskreises des Landkreises verweisen, was sollen dann die Bitten an die Ministerien oder die Landesregierung in einem Jahr? Handeln Sie doch bitte jetzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die in einer gesundheitlichen Notsituation eines dringenden medizinischen Hilfeeinsatzes bedürfen! Wir als CDU fordern erstens die sofortige Überprüfung der Rettungsdienstplanung im Landkreis Hildesheim, insbesondere dort, wo die gesetzlichen Eintreffzeiten nicht eingehalten werden. Hierfür sollte unbedingt und schnellstmöglich ein zweites neues Gutachten erstellt werden, das alle Orte mit einbezieht und auch die Tatsache berücksichtigt, dass es das Krankenhaus in Alfeld nicht mehr gibt. Zweitens braucht es mehr Transparenz. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, zu wissen, wie gut ihre Versorgung tatsächlich ist. Eintreffzeiten müssen regelmäßig veröffentlicht werden. Meine Damen und Herren, Gesundheit darf keine Frage des Wohnorts sein. Die Menschen in Holle, in Duingen und in Freden im Landkreis Hildesheim haben dasselbe Recht auf schnelle Hilfe wie alle anderen. Wir beantragen daher, die Eingabe zur Erwägung zu überweisen. Im Übrigen sollen die Einsender über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Bode. -
Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird Justizministerin Kathrin Wahlmann antworten. Bitteschön, Frau Wahlmann! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst vielen Dank an die SPD-Fraktion, dass sie dieses wichtige Thema zum Gegenstand der heutigen Fragestunde macht. Und auch vielen Dank an die Abgeordnete Evrim Camuz, die das Thema gleich zu Beginn der Legislaturperiode aufgerufen hat. Der Kampf gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt ist mir persönlich eines der wichtigsten Anliegen, seitdem ich im November 2022 Justizministerin geworden bin. Es ist drängender als je zuvor. Dabei geht es um verschiedene Phänomene, um das Aufnehmen, Manipulieren und Verbreiten von Bild- und Videoaufnahmen, die Menschen in sexualisierten Kontexten zeigen. Weit überwiegend sind die Täter Männer, und die Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Weit überwiegend geht es um Einschüchterung, um sexuelle Erregung, um Machtausübung. Die Taten verletzen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Folgen für die Betroffenen sind erheblich. Viele, die so etwas erlebt haben, leiden unter Depressionen, unter Ängsten, unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Im letzten Sommer haben wir dazu umfassend unterrichtet. Gern gehe ich noch einmal darauf ein, was wir unternommen haben, um den strafrechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt zu verbessern. Zunächst zum Thema Deepfakes. Deepfakes sind Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die mit künstlicher Intelligenz generiert sind. Mit wenigen Klicks werden Bilder einer anderen Person, oft Mädchen und Frauen, in einen Kontext gesetzt, in dem diese tatsächlich nie waren. Das geht mittlerweile mit den einfachsten technischen Mitteln, und das geht mithilfe von Bildern, die man aus dem Internet gezogen hat oder die man vielleicht von seiner Freundin oder Kollegin im beruflichen Kontext bekommen hat, kinderleicht und mit wenig Aufwand. Quasi Fotomontage 2.0, aber dafür so täuschend echt, dass man das als Laie kaum oder gar nicht erkennen kann. Und so finden sich die betroffenen Frauen plötzlich ohne jedes Zutun auf Nacktbildern oder in Pornos wieder. Wir alle können uns sicher sehr gut vorstellen, was es mit einer Frau macht, wenn sich das Video dann verbreitet - sei es im Internet, sei es im Sportverein, sei es im Kollegenkreis. Das Fatale daran ist: Die Herstellung von Deepfakes, die eine andere Person nackt oder sexualbezogen zeigen, ist bislang nicht strafbar. Die Verbreitung kann strafbar sein - da fallen mir neben § 201 a Abs. 2 StGB, also der strafbaren Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, auch noch die Beleidigung, die Verleumdung und die üble Nachrede ein. Aber je nach Fallgestaltung kann es so sein, dass nur noch das Kunsturhebergesetz übrigbleibt. Und keine dieser Vorschriften bildet das ab, was tatsächlich passiert ist: ein tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frau. Ich habe deshalb schon im Juni 2025 einen Beschlussvorschlag an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister kurz: JuMiKo gerichtet und die Bundesjustizministerin darin aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen, der diese Strafbarkeitslücken schließt. Die JuMiKo ist meiner Initiative einstimmig gefolgt, und dafür bin ich sehr dankbar. Denn eins ist klar: Wer andere Menschen mittels KI in einen Porno oder in einen anderen sexualisierten Kontext schneidet und dieses Video dann noch verbreitet oder weiterleitet, um die Person zu erniedrigen und verächtlich zu machen, der darf nicht straflos davonkommen. Gleiches gilt für die Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungsnetzwerken - internationale Netzwerke im Internet, in denen sich Hunderte von Männern zusammenschließen und darüber austauschen, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen. Sie alle kennen den Fall von Gisèle Pelicot aus Frankreich. Einen ähnlichen Fall gibt es auch in Niedersachsen. Die betroffene Frau wurde von ihrem eigenen Ehemann über 18 Jahre hinweg an den Wochenenden regelmäßig betäubt und vergewaltigt, und der Mann hat diese Vergewaltigungen gefilmt und ins Internet hochgeladen. Eines dieser Videos ist über vier Millionen mal geklickt worden - vier Millionen mal! Das ist wirklich ekelhaft und verabscheuungswürdig. Und jetzt kommt das, was mich schier fassungslos macht: Der reine Besitz solcher Videos ist nicht strafbar. Auch die Verbreitung ist nicht in jedem Fall strafbar - nämlich dann nicht, wenn man die Frau nicht zweifelsfrei erkennt, etwa weil das Gesicht verdeckt ist. Das ist ungeheuerlich, und das gehört schnellstens geändert. Denn solche Videos werden ja genau deshalb gemacht, weil es einen Markt dafür gibt: Vergewaltigungsnetzwerke, in denen Männer eben diese Videos runterladen, konsumieren und teilen. Solche Plattformen verherrlichen schwerste Sexualstraftaten, anhaltenden Missbrauch und Vergewaltigung. Sie regen geradezu zu ihrer Begehung an. Ich habe mit der betroffenen Frau aus Niedersachsen gesprochen sie war bei mir im Büro, und das war wirklich der bewegendste Termin in meiner gesamten Amtszeit. Wir haben uns lange unterhalten, und auch wenn meine JuMiKo-Initiative zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Weg war, hat mich dieses Gespräch noch einmal sehr darin bestärkt, bei diesem Thema nicht nachzulassen. Die JuMiKo ist meinem Antrag einstimmig gefolgt. Wir haben den Bund unisono aufgefordert, schon den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe zu stellen. Das Ziel ist ganz klar: Wir müssen diese widerwärtigen Vergewaltigungsnetzwerke austrocknen und die Täter auf allen Ebenen zur Rechenschaft ziehen. Eine weitere offene Baustelle des Strafgesetzbuches ist die Straflosigkeit von Voyeur-Aufnahmen. Sie alle haben es vielleicht mitbekommen, es war im letzten Sommer: Zwei junge Frauen sitzen in einer öffentlichen Sauna. Ein Mann kommt dazu, setzt sich einen halben Meter neben eine der Frauen, lehnt sein Handy an eine zusammengerollte Handtuchrolle und fängt ganz ungeniert an, die beiden zu filmen. Die beiden haben dann die Polizei gerufen. Die Polizei hat auch eine Anzeige aufgenommen und das Handy des Mannes beschlagnahmt. Aber was dann passiert ist, hat die Frauen fassungslos gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat das Ganze geprüft und zu Recht festgestellt: Das Fertigen solcher Nacktaufnahmen von anderen Personen in öffentlichen Bereichen ist nicht strafbar. Das Verfahren wurde also eingestellt, und folgerichtig wurde dem Täter das Handy mitsamt den Bildaufnahmen zurückgegeben. Das heißt, er hat jetzt also die Möglichkeit, sich diese Aufnahmen bis an sein Lebensende immer und immer wieder anzusehen. Sie können sich vorstellen, wie es den beiden Frauen damit geht. Ich bin mir sehr sicher, dass wir uns darauf verständigen können, dass ein solches Ergebnis nicht hinnehmbar ist. Der Fehler liegt im Gesetz, und dieser Fehler muss dringend behoben werden. Ich habe deshalb mit meinem Kollegen aus NRW eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, dass das Strafgesetzbuch schnellstmöglich geändert wird, und auch hier mit Erfolg: Der Bundesrat ist unserer Initiative gefolgt und hat den Antrag am 6. März beschlossen. Damit setzen wir ein starkes Zeichen. Wir lassen die Betroffenen nicht allein, wir lassen nicht zu, dass Spanner Fotos und Videos in öffentlichen Saunen und Umkleidekabinen machen und damit straflos davonkommen. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, zu Frage 2: Wir haben uns nicht nur mit dem Strafrecht beschäftigt, wir wollen auch den Betroffenen von bildbasierter sexualisierter Gewalt zur Seite stehen, wir wollen aufklären, und wir wollen helfen. Das Justizministerium hat deshalb eine umfangreiche Qualifizierungsoffensive zur digitalen Gewalt gestartet. Seit letztem Jahr bieten wir landesweit Fortbildungen für die Justiz, für die Polizei und für Fachkräfte aus dem Opferschutz an. Im Oktober 2025 hat dazu ein großes Symposium stattgefunden, und auch die Stiftung Opferhilfe hat gerade erst im März einen großen und sehr erfolgreichen Fachtag zum Thema digitale Gewalt durchgeführt. Einen großen und wichtigen Baustein zur Unterstützung von Betroffenen bildet die Stiftung Opferhilfe - übrigens ein absolutes Erfolgsmodell und ein Leuchtturm in Deutschland, um den uns andere Bundesländer beneiden. Mit unseren zwölf über das Land verteilten Büros der Stiftung Opferhilfe haben wir eine außergewöhnliche und professionelle Beratungsstruktur, deren Beraterinnen und Berater jetzt auch im Bereich der digitalen Gewalt geschult sind und es auch weiterhin noch werden. Damit sind unsere Opferhilfebüros die zentralen Beratungsstellen für von digitaler Gewalt Betroffene. Übrigens: Auch die Betroffene, die von ihrem eigenen Ehemann über 18 Jahre hinweg betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurde und deren Videos in das Vergewaltigungsnetzwerk hochgeladen wurden, wurde von einer unserer Opferhelferinnen sehr professionell und hervorragend beraten und betreut. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank für die tolle Arbeit! Darüber hinaus haben wir eine Fokusgruppe digitale Gewalt eingerichtet. Sie soll all unsere Angebote im Land vernetzen. Betroffene von digitaler Gewalt werden landesweit geeignete Unterstützung bekommen, egal ob sie Fälle beobachtet oder selbst erlebt haben, Inhalte melden, löschen oder anzeigen wollen oder persönliche Beratung wünschen. Dabei spielt auch unsere Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen die ZHIN eine wichtige Rolle. Begonnen haben wir außerdem mit dem Aufbau unserer Fachstelle gegen digitale Gewalt. Sie soll landesweit den Wissenstransfer organisieren, Informationsangebote bündeln und Verweisberatung leisten, Aufklärungskampagnen entwickeln, Fortbildungsmöglichkeiten und Meldestellen sichtbar machen. Sie merken, wir nehmen das Thema ernst. Wir schaffen schlagkräftige Strukturen und sorgen dafür, dass Betroffene Hilfe erhalten. Zu Frage 3: Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie können es meinen Ausführungen entnehmen: Als Landesregierung haben wir uns immer wieder dafür eingesetzt, dass der Bund bei bildbasierter sexualisierter Gewalt einschreitet und das Strafgesetzbuch entsprechend ändert. Seit zwei Wochen wissen wir, dass wir diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen sind. Unsere Bundesjustizministerin hat nunmehr einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt. Ich bin sehr froh, dass Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig unsere Forderungen aufgegriffen hat. Das zeigt auch noch einmal, wie wichtig es ist, dass sich die Länder aktiv in die Bundesgesetzgebung einbringen. Die wesentlichen Vorschläge erscheinen mir nach erster Prüfung sehr unterstützenswert. Sie greifen die von mir eben dargestellten Forderungen dieser Landesregierung und auch unsere JuMiKo- und Bundesratsinitiativen auf. Unter anderem sind drei neue Straftatbestände vorgesehen. Die Vorschrift über die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen soll neu gefasst und ausgeweitet werden. Dieser neue Straftatbestand soll künftig alle Formen des unbefugten, nicht einvernehmlichen Herstellens und Verbreitens intimen Bildmaterials erfassen. Das bedeutet, unter diese neue Strafvorschrift sollen insbesondere Vergewaltigungsvideos fallen, voyeuristische Aufnahmen von unbekleideten intimen Körperteilen in öffentlich zugänglichen Bereichen, aber auch von bekleideten intimen Körperteilen vielleicht erinnern Sie sich an den Fall der Joggerin aus Köln und zudem sexualisierte Deepfakes. Damit würde das Gesetz all jene Lücken schließen, auf die wir als Landesregierung immer wieder hingewiesen haben. Auch die Verbreitung von nicht sexualbezogenen, aber anderweitig ansehensschädigenden Deepfakes wird in dem Entwurf unter Strafe gestellt, ebenso die unbefugte Überwachung mittels GPS-Trackern. Auf dem Gebiet des Zivilrechts bringt der Referentenentwurf endlich ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Das habe ich schon im Mai 2023 auf der JuMiKo gefordert. Der vorherige Bundesjustizminister ist aber leider nicht über ein Eckpunktepapier hinausgekommen. Jetzt ist es endlich soweit. Vorgesehen ist ein Auskunftsanspruch gegen die Betreiber von Internetdiensten, etwa von sozialen Netzwerken. Das heißt, Betroffene bekommen einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer die Beleidigung oder das Deepfake-Video gepostet hat. Und noch viel wichtiger: Es soll einen Anspruch darauf geben, dass ein rechtswidriger Post gelöscht wird und dass in schwereren Fällen auch das dazugehörige Nutzerkonto gesperrt wird. Damit trifft man die Täter genau dort, wo sie ihre Taten begehen und wo es auch am meisten wehtut, nämlich in den sozialen Netzwerken. Auch hierin zeigt sich ein Erfolg der Initiativen dieser Landesregierung, und wir werden nicht nachlassen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und es wird auch nie ein rechtsfreier Raum sein. Auch wenn Taten im digitalen Raum, in Netzwerken und in Chatgruppen begangen werden, können sich die Betroffenen sicher sein: Wir werden dafür sorgen, dass die Taten verfolgt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Vielen Dank.
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Staatsanwalt aus Niedersachsen wurde kürzlich erstinstanzlich zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er gegen Bezahlung interne Informationen an das Umfeld organisierter Drogenkriminalität im Zusammenhang mit dem größten Kokain-Komplex Europas weitergegeben. Wir haben es damit mit einem Vorgang zu tun, der das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Integrität unseres Rechtsstaates erschüttert hat. Gleichzeitig war die politische Aufarbeitung dieses Vorgangs durch die Justizministerin geprägt von Schweigen, Widersprüchen und einer Informationspolitik nach dem Prinzip der Salamitaktik. Einzig und allein die Art und Weise, wie diese Landesregierung mit diesem Justizskandal umgegangen ist, rechtfertigt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und macht ihn notwendig. Genau deshalb beantragen wir heute den 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Justizskandal" im Verantwortungsbereich von Ministerin Wahlmann. Für die Politik begann dieser Skandal Ende Oktober 2024 mit der Festnahme des Staatsanwalts. Seitdem stellen wir als Opposition Fragen - Fragen nach Verantwortung, Fragen nach Kontrolle und Fragen nach der Führung im Justizministerium. Aber was haben wir erlebt? 15 Monate lang wich die Justizministerin diesem Parlament aus, 15 Monate lang keine persönliche Unterrichtung, 15 Monate lang immer nur scheibchenweise Informationen an das Parlament. Erst am 18. Februar 2026 erschien dann die Ministerin endlich persönlich im Rechtsausschuss - das aber nicht, weil sie eigenen Aufklärungswillen in dieser Sache an den Tag legen wollte, sondern weil der politische Druck immer größer wurde, weil unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner einen Brief an den Ministerpräsidenten verfassen musste, der dann die Ministerin verdonnert hat, endlich in den Rechtsausschuss zu kommen. Genau diese Sitzung hat dann gezeigt: Hier geht es um ein strukturelles Führungsversagen im Justizministerium. Denn wenn eine Ministerin nach 15 Monaten einräumen muss, dass erstens zentrale Entscheidungen falsch waren, dass zweitens Berichtspflichten gegenüber dem Justizministerium verletzt wurden und dass drittens bis heute unterschiedliche Darstellungen zu zentralen Besprechungen vorhanden sind, reden wir über eine Ministerin, die bei einem der schwersten Justizskandale dieses Landes ersichtlich nicht mehr aus eigener Kraft für Transparenz und Aufklärung in diesem wichtigen Fall sorgen wollte oder sorgen konnte. Meine Damen und Herren, besonders gravierend ist ganz klar die Chronologie dieses Falls. Bereits am 13. Juni 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Staatsanwalt eingeleitet. Entgegen der Berichtspflichten wurde auch über dieses verdeckt geführte Verfahren das Justizministerium nicht unterrichtet. Im Herbst 2022 hatte sich ein Zeuge gemeldet, der aus heutiger Sicht alle wesentlichen Vorwürfe schon bestätigt hat. Am 23. November 2022 wurde dann durchsucht. Dabei wurden sensible Daten auf dem privaten Endgerät des Staatsanwalts gefunden. Trotzdem blieb der Staatsanwalt im Dienst; trotzdem blieb der Staatsanwalt in sensiblen Verfahren tätig; trotzdem arbeitete der Staatsanwalt fast zwei Jahre in der Justiz weiter. Genau das, meine Damen und Herren, können wir keinem in diesem Land erklären. Noch gravierender werden dann die Vorgänge mit Blick auf die zentrale Besprechung am 24. November 2022. Nur einen Tag nach der Durchsuchung hat man sich also im Justizministerium getroffen. Teilgenommen haben der damalige Generalstaatsanwalt, die heutige Generalstaatsanwältin, der Abteilungsleiter Strafrecht und der Staatssekretär Smollich. Und genau zu dieser Besprechung existieren heute vollkommen widersprüchliche dienstliche Erklärungen. Es geht um zentrale Fragen: Wurden die Berichtspflichten in dieser Besprechung vereinbart? Wurde über eine Herausnahme des Staatsanwalts aus den Verfahren gesprochen? Wie wurde der Tatverdacht bewertet, und aus welchen Gründen wurde der Tatverdacht so bewertet? Der Abteilungsleiter erklärt heute, man habe damals auf eine Ablösung des Staatsanwalts gedrängt, gleichzeitig aber habe man keine fortlaufende Berichtspflicht gegenüber dem Justizministerium vereinbart. Meine Damen und Herren, das passt nicht zusammen. Noch bemerkenswerter ist: Die Vermerke des Staatssekretärs und des Abteilungsleiters zu dieser Besprechung wurden erst am 5. November 2024 gefertigt, also fast zwei Jahre später, nachdem dieser Fall bereits öffentlich war. Meine Damen und Herren, die Menschen draußen merken sehr genau, wenn Akten erst später entstehen, wenn politischer Druck wächst. Damit stellen sich zwangsläufig weitere Fragen: Hat der Staatssekretär jemals ernsthaft nachgefragt? Hat er hinterfragt, welche Datenträger sichergestellt worden sind, welche ausgewertet sind? Hat er hinterfragt, warum keine laufende Berichterstattung an das Ministerium erfolgt ist? Oder hat man all das einfach laufen lassen? Und wie konnte eigentlich bereits einen Tag nach der Durchsuchung etwas zum Tatverdacht gesagt werden? Man hat schließlich sensible Daten auf dem Handy des Staatsanwalts sichergestellt. Und ganz ausgewertet war die Sache auch nicht. Nichtsdestotrotz hat man ihn wieder weiterarbeiten lassen. Dass die Ministerin dann erst am 11. Oktober 2023 über diesen Fall informiert worden sei nachdem er zwei Wochen im Amt war, erfährt der Staatssekretär von einem solch gravierenden Fall und will dann der Ministerin nichts gesagt haben, ist schlichtweg nicht glaubhaft, meine Damen und Herren. Spätestens hier beginnt die politische Verantwortung der Hausleitung. Denn dort, wo Erinnerungslücken größer werden als der Aufklärungswille selbst, braucht es einen Untersuchungsausschuss. Meine Damen und Herren, besonders schwer wiegt rückblickend die unzureichende Unterrichtung im Rechtsausschuss vom 7. November 2024 durch den Abteilungsleiter Strafrecht. Damals wurde dem Parlament erklärt, die Entscheidung, den Staatsanwalt im Dienst zu belassen, sei vertretbar - kein Wort über verletzte Berichtspflichten, kein Wort über widersprüchliche dienstliche Erklärungen, kein Wort darüber, dass zentrale Bewertungen innerhalb des Ministeriums offenbar umstritten waren. Heute aber, 15 Monate später, bewertet auch die Ministerin selbst diese Vorgänge plötzlich völlig anders. Sie räumt ein, dass Entscheidungen schwer nachvollziehbar seien, dass Entscheidungen zu den Berichtspflichten verletzt wurden und dass man den Staatsanwalt eigentlich aus den Verfahren hätte herausnehmen müssen. Deswegen frage ich Sie, Frau Wahlmann: Warum wurde das Parlament im November 2024 anders informiert als im Februar 2026? Die Niedersächsische Verfassung schreibt vor, dass das Parlament vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten ist. Damit hat die Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen und damit selbst das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt. Meine Damen und Herren, als Richterin war ich selbst Teil der Justiz. Ich weiß, wie engagiert die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag für den Rechtsstaat wertvolle Arbeit leisten. Und dieser Untersuchungsausschuss dient der Justiz. Er soll nämlich dazu beitragen, dass Vertrauen in die Integrität unserer Rechts- und Sicherheitsbehörden wiederhergestellt wird. Aufgeklärt werden muss mögliches Fehlverhalten, und zwar in politisch-administrativen Verwaltungsspitzenämtern. Diese Aufklärung endet das will ich auch gleich so deutlich sagen natürlich nicht an den Grenzen der Legislaturperioden. Wir werden uns den gesamten Vorgang von Beginn an anschauen - vollständig, lückenlos und unabhängig davon, wer wann regiert hat. Denn unser Maßstab in diesem Fall ist einzig und allein: Wie konnte ein solcher Vorgang entstehen, und warum hat niemand rechtzeitig eingegriffen? Deswegen werden wir selbstverständlich die ehemalige Justizministerin Havliza und den damaligen Amtschef als Zeugen hören. Genau das Gleiche gilt auch für Informationsabflüsse im Bereich des Landeskriminalamtes. Denn, Frau Innenministerin Behrens, die aktuellen Berichte über Ermittlungen gegen ehemalige LKA-Drogenfahnder zeigen doch ganz deutlich: Hier geht es längst nicht mehr um einzelne Personen. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Sicherheits- und Kontrollmechanismen in diesem Land noch richtig funktionieren. Selbstverständlich werden wir uns deshalb auch im MI anschauen, wer wann welche Verantwortung getragen hat. Denn die Aufklärung dieses Untersuchungsausschusses reicht genau so weit, wie es der Sachverhalt gebietet. Meine Damen und Herren, dieser Untersuchungsausschuss ist ein Instrument parlamentarischer Kontrolle. Er dient den vielen engagierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern und Justizbeschäftigten in Niedersachsen, die jeden Tag dafür sorgen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Und er dient vor allem den Menschen in Niedersachsen, die erwarten dürfen, dass politische Verantwortung übernommen wird. Denn am Ende geht es um einen ganz zentralen Punkt: Wir, die Politik, müssen doch alles dafür tun, dass sich ein solcher Justizskandal in Niedersachsen und in Deutschland nicht wiederholt. Genau deshalb beantragt die CDU heute diesen Untersuchungsausschuss, der dringend notwendig ist. Vielen Dank.
Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Zu den genauen Abläufen in Schulen bin ich möglicherweise nicht ganz die richtige Ansprechpartnerin. Ich kann Ihnen aber sagen, dass dann, wenn in Chatgruppen egal welcher Art ob in Klassenchats oder anderen Chats so etwas auftaucht und jemand das anzeigt, unsere Staatsanwaltschaften sich das sehr genau angucken. Sie bringen es dann auch zur Anklage, und man wird vor Gericht dafür verurteilt, wenn sich etwas tatsächlich als strafbar herausstellt. Ich kann Ihnen auch sagen, dass die Betroffenen in unseren Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe gute Unterstützung und Hilfe finden. Sie werden beraten und bekommen, wenn sie möchten, auch psychosoziale Prozessbegleitung, um in einem Prozess vor Gericht gut als Opfer aussagen zu können und sich dabei nicht alleingelassen zu fühlen. Zu den Abläufen in Schulen müsste sich ansonsten notfalls noch jemand anders äußern. Vielen Dank. Ebenfalls die zweite und somit letzte Zusatzfrage aus der
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
beansprucht. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Weippert, der größte Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf da waren wir in der Tat im selben Ausschuss war mehrfach das wurde auch in der Anhörung unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und von dem Landeswahlleiter geäußert wieder diese kurze Frist von Rot-Grün. Wir stehen kurz vor den Kommunalwahlen. Es wurde wirklich dringend darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf in der erforderlichen Tiefe, aber zügig verabschiedet wird. Diese erforderliche Tiefe bei einem solch hochsensiblen Grundrechtsthema ist nicht möglich gewesen. Und insofern: Alles muss immer schnell, schnell gehen. Sie führen hier immer zu Rechtsunsicherheit, weil kaum einer weiß, was denn nun gilt. Wir haben diese Debatte jetzt vom Mai-Plenum auf das April-Plenum vorgezogen, und das bei einem so hochsensiblen Grundrechtseingriff. Nicht mit uns!
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Herr Dannenberg! - Fünf Minuten. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, bei allen politischen Differenzen, die Sie und mich vielleicht trennen: Es kann nicht sein, dass Sie sich hier, so wie eben geschehen, hinstellen und sagen, ich hätte Zitat „gestern ... noch mal die Überschrift korrigiert." Sie wissen genauso gut wie ich, dass ich das gar nicht kann. Ich kann mich über solche Aussagen wirklich nur wundern, und ich würde mich freuen, wenn Sie solche Dinge unterlassen und sich dafür entschuldigen würden. Geändert wurde die Überschrift einer von drei schriftlichen Anfragen zur kurzfristigen Beantwortung, und die endgültige Version wurde am 10. April veröffentlicht. Aufgrund einer geänderten Nachrichtenlage haben wir von der Fraktion die Überschriften angepasst. Seitdem hat sich nichts geändert. Und ich kann mich nur wundern, dass Sie hier mit Behauptungen nach vorne gehen und sagen, ich hätte noch Überschriften verändert. Das ist nicht redlich. Und ich würde mir sehr wünschen, dass sich alle hier im Haus daran halten und wir nicht den parlamentarischen Diskurs entwerten, indem wir solche nebelkerzenartigen Dinge hier präsentieren wollen. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. Weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Überlassen Sie das bitte dem Präsidium, Herr Bajus! Wir wissen, was wir tun. Frau Präsidentin! Ich bedanke mich und will mich kurzfassen. Ich zitiere aus dem schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzgesetz: „Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind solche, die auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze abzielen." Danach sind die Punkte 1 bis 7, die ich gerade in meiner Rede genannt habe, unter anderem auch die Menschenwürde, aufgeführt. Das ist das habe ich zitiert, Frau Camuz ein Teil der Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Vor diesem Hintergrund ist das, was Sie ausdrücken wollten, widerlegt. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. - Die Fraktion der SPD hat noch
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Frau Hermann, ich fand es vorhin ein bisschen unfair, zu sagen, dass sich unsere Minister nicht für dieses wichtige Thema interessieren. Die Minister haben sich entschuldigt. Das wussten Sie bereits ganz offiziell. Außerdem sind wir vor unserem Zeitplan. Meine Kollegin hat vorhin in einer Passage ihrer Rede noch mal deutlich dazu aufgefordert, dass Männer nicht länger wegsehen. Wir alle wissen ganz genau, wer gemeint war. Es gab nur vereinzelt von den Männern in den Reihen der CDU Beifall. Ich habe drei gezählt ich habe ganz genau geschaut, die geklatscht und das befürwortet haben. Ich finde, das sagt einiges aus. Frau Präsidentin, bildbasierte sexualisierte Gewalt ist eine der perfidesten Formen digitaler Gewalt. Sie zerstört Leben, hinterlässt tiefe psychische Wunden und schafft ein Klima der Angst, besonders für junge Frauen, Kinder und Jugendliche. Und doch bleibt sie oft unsichtbar, wird verharmlost oder als Kavaliersdelikt abgetan. Das darf es nicht sein! Deshalb handeln wir als rot-grüne Koalition bereits. Wir lassen die Betroffenen nicht allein. Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Auch wenn die Zahl der Straftaten insgesamt sinkt, steig die Zahl der Sexualdelikte rapide an. Ob Deepfakes, die Frauen in sexualisierten Kontexten zeigen, oder heimlich gemachte Aufnahmen in Umkleiden oder Saunen, ob die Verbreitung intimer Bilder als Racheakt - die Methoden sind vielfältig, das Leid der Opfer ist real. Die Täter nutzen die Anonymität des Netzes, um Macht auszuüben, zu erniedrigen und zu kontrollieren. Wenn die Bilder einmal im Netz sind, bleibt der Schaden oft ein Leben lang. Für die Betroffenen ist es daher auch unerheblich, ob ein KI-generiertes Bild als solches gekennzeichnet wird oder nicht. Dieser Punkt muss deshalb in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin noch geändert werden. Denn KI-generierte Bilder, in denen das Gesäß oder die Brustwarzen mit einem String oder Sticker bedeckt sind, wären nach dem vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung straffrei, sofern der Urheber kenntlich macht, dass KI genutzt wurde; siehe § 184 k Abs. 1 Nr. 3 StGB. Sehr geehrte Abgeordnete, wir benötigen keine fragmentarische Gesetzgebung, sondern ein zukunftssicheres Strafgesetz, das sich flexibel an fortwährende technologische Entwicklungen anpasst und gleichzeitig rechtliche Klarheit und Beständigkeit erzeugt. Lena Gumnior hat vorgemacht, wie das geht. Aber unsere Landesregierung hier in Niedersachsen handelt bereits. Schon seit Jahren setzt sich unsere Justizministerin für den Schutz der Opfer ein. Niedersachsen hat Druck gemacht und Erfolge erzielt. Auf Initiative unserer Koalition haben wir bereits im Februar 2025 den Beschluss „Unterstützung für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt verbessern Strafbarkeit von bildbasierter sexualisierter Gewalt erweitern" gefasst - übrigens, am Rande bemerkt, ohne Zustimmung der Opposition. Die Folge: eine zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt. Wir haben Strafbarkeitslücken schon sehr früh identifiziert und den Bundesgesetzgeber zum Handeln aufgefordert - und dies auch erfolgreich. Die Ministerin folgte einstimmig unserem Antrag, Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen strafbar zu machen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Das ist ein direkter Erfolg unserer Forderung. Drei neue Straftatbestände sollen geschaffen werden: erstens die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen in § 184 k StGB, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschend echte Inhalte und unbefugte Überwachung mittels Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne des § 202 e StGB. Doch wir alle wissen: Strafrecht allein reicht nicht. Deshalb haben wir in Niedersachsen bereits eine Fachstelle gegen digitale Gewalt in Kooperation mit HateAid eingerichtet. Sie bietet Beratung und Wissenstransfer für Betroffene, Fachkräfte und Behörden, Aufklärungskampagnen und Fortbildung für Polizei, Justiz und Schulen sowie niedrigschwellige Hilfsangebote, die schnell und barrierefrei erreichbar sind. Denn Betroffene brauchen nicht nur juristische Unterstützung, sondern auch psychologische und soziale Begleitung. Sie müssen wissen, dass sie ernst genommen werden und dass sie nicht alleine sind. Daher bedanke ich mich wirklich vom tiefsten Herzen für die super Arbeit der zwölf Opferhilfebüros in ganz Niedersachsen. Jetzt muss aber der Bund liefern. Die Bundesjustizministerin hat einen guten, aber eben noch nicht perfekten Entwurf vorgelegt. Wir fordern dazu keine Verwässerung der Strafbarkeitstatbestände. Deepfakes und Vergewaltigungsvideos müssen konsequent verfolgt werden, und das vollumfänglich, unabhängig von Wasserzeichen oder Hinweisen auf KI-Generierung. Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist eben kein Kavaliersdelikt. Sie ist ein Angriff auf die Würde und Freiheit von Menschen, auf die sexuelle Selbstbestimmung. Niedersachsen hat gehandelt, jetzt muss der Bund nachziehen. Es geht darum, Betroffene endlich ernst zu nehmen, zu schützen und eine Kultur zu schaffen, in der Hinschauen und Handeln selbstverständlich sind, rechtlich wie gesellschaftlich. Dafür stehen wir als Bündnis 90/Die Grünen ein. Vielen Dank. Frau Präsidentin, mit Verlaub, und sehr geehrter Abgeordnete! Der 11. Mai steht an und damit auch der Muttertag. Lassen Sie mich als Frau und Mutter von zwei Kindern den Männern eine Bitte mitgeben: Wir wollen keine Blumen! Was wir wollen, liebe Männer, ist vollumfänglicher Schutz sowohl im Internet als auch analog im echten Leben. Wir wollen Kollegen und Partner, die uns schützen und die Chuzpe haben, ihren Kollegen zu widersprechen und zu sagen, dass der sexistische Witz eben nicht okay, ja sogar übergriffig ist, gerade dann, wenn die letzte Frau den Raum verlässt. Wir wollen, dass Männer den Sexismus in unserer Gesellschaft endlich hinterfragen, sich solidarisch mit Betroffenen sexualisierter Gewalt zeigen, ein Bild für die nächste Generation sind, ein Männlichkeitsbild vorleben, das frei ist von jeglicher Gewalt. Denn Blumen verwelken, die sexuelle Selbstbestimmung aber nicht. Und ganz ehrlich: Ich finde, das ist echt nicht viel verlangt von ihnen. Genau. Frau Camuz, ich muss es jetzt an dieser
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
Bitte darlegen, sonst bleibt das eine Unterstellung. Danke für die Frage, Herr Meyn. Sie ist relativ einfach zu beantworten. Weil Sie mit Ihrem Antrag nicht die Zeit verlängern wollen. Man hat 18 Monate Zeit, und alles soll obendrauf kommen. Sie haben KI angesprochen, Sie haben Inklusion angesprochen, also viele Sachen, die on top kommen sollen. Das ist die Antwort auf Ihre Frage: Was in diesem ganzen Antrag nicht steht, ist, wie mit der Fachdidaktik und wie mit der Fachlichkeit umzugehen ist. - Ich habe nur gesagt, was wir befürchten und dass wir in den Beratungen sehr genau beobachten werden, was Sie vorhaben. Eine Lehramtsausbildung ohne ein hohes Maß an Fachlichkeit werden wir nicht mitmachen. Ich habe es nur angesprochen; in Ihrem Antrag steht dazu nämlich nichts. Wenn man solche Anträge formuliert und sie diskutiert, lauten die entscheidenden Fragen: Was kommt am Ende dabei
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Vielen Dank, Herr Präsident. - So, Herr Minister: Vor dem Hintergrund, dass die Überschrift der neu herausgegebenen Drucksache 19/10314 lautet: „Auffälliger Wolf aus Hamburg wurde im Grenzgebiet Niedersachsen/Hamburg freigelassen": Möchten Sie sich für Ihre Falschbehauptung von eben bei mir entschuldigen?
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke schon, dass es mehr als zwei Minuten braucht - egal, wie lang bzw. kurz der Gesetzentwurf ist. Es geht nämlich um die Beschäftigten, und es geht um die Menschen, die damit ihr Geld verdienen. Von daher wundert es mich, dass Sie dem so wenig Aufmerksamkeit schenken. Aber wie soll es anders sein? Wir beraten heute eine punktuelle, aber sehr wirkungsvolle Anpassung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes. Konkret geht es um die Verlagerung der täglichen Sperrzeit von 0 Uhr bis 6 Uhr auf künftig von 3 Uhr bis 9 Uhr, bei unveränderten das ist, glaube ich, wichtig Schließdauern. Diese Änderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Spielhallenmarkt in Niedersachsen ohnehin grundlegend neu sortiert. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen für Verbund- bzw. Doppelspielhallen und deren Schließungen haben wir eine deutliche Neuordnung der Standort- und Betriebsstrukturen erlebt, mit erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Anpassungsprozessen für die Betreiberinnen und Betreiber. Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorgeschlagene Korrektur der Sperrzeit eine richtige und ausgewogene Entscheidung. Sie reagiert auf Anregungen der Branchenverbände, ohne und das ist, glaube ich, entscheidend unser Glücksspiel-Schutzsystem anzutasten. Wir erweitern die tägliche Betriebsdauer nicht, sondern verschieben die Schließzeit lediglich in einen anderen Zeitraum. Dabei ist mir wichtig, zu betonen: Niedersachsen verfügt bundesweit über eines der strengsten Regelwerke im Bereich der Spielhallen und des gewerblichen Glücksspiels. Klare Abstandsgebote, das Verbot von Verbundspielhallen sowie strikte Vorgaben zu den Betriebszeiten zeigen, dass der Schutz der Spielerinnen und Spieler sowie der Jugend für uns an erster Stelle steht. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert an diesem hohen Schutzniveau rein gar nichts, sondern bewegt sich ausdrücklich innerhalb des bestehenden Schutzkonzepts. Gerade nach dem Wegfall der Doppel- und Verbundspielhallen ist es richtig, im Rahmen dieses strengen Systems sinnvolle Justierungen vorzunehmen. Wir halten an unseren ordnungsrechtlichen Leitplanken fest und sorgen gleichzeitig dafür, dass verantwortungsbewusst arbeitende Unternehmen mit diesen Bedingungen verlässlich und vor allen Dingen wirtschaftlich tragfähige Perspektiven haben. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Unternehmerinnen und Unternehmern hervorheben, die uns dabei geholfen haben, diese Entscheidung hier zu treffen, und hierzu vorgetragen haben, weil das für sie ein großer Hebel war. Die Betriebe in Niedersachsen nehmen den Jugend- und Verbraucherschutz sehr ernst. Sie investieren in geschultes Personal, in verantwortungsvolle Betriebsabläufe. Der vorliegende Vorschlag trägt auch dieser Haltung Rechnung. Es geht um diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten und im Rahmen eines der strengsten Landesgesetze ihrer Branche seriös arbeiten. Die nun vorgesehene Sperrzeit von 3 bis 9 Uhr wahrt das Schutzziel für Spielerinnen und Spieler wie auch für Jugendliche, bleibt fest im bestehenden restriktiven Schutzkonzept verankert und verändert keine anderen grundlegenden Strukturentscheidungen des Gesetzgebers. Zugleich entstehen weder neue Vollzugsaufgaben für die Behörden noch zusätzliche bürokratische oder finanzielle Belastungen für Land, Kommunen oder Unternehmen. Wir halten am konsequenten Spieler- und Jugendschutz auf hohem Niveau fest. Wir reagieren auf die Folgen der Schließung von Doppelspielhallen mit einer maßvollen und sachgerechten Anpassung. Wir stärken Planungssicherheit und Fairness für verantwortungsbewusst arbeitende Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber. Deshalb werbe ich nachdrücklich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Ebken. - Als Nächstes hat
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die mutmaßliche Tötung von Liana K. war ein schreckliches Ereignis, und meine Gedanken ich denke, unser aller Gedanken sind bei der Familie und den Freunden. In die Trauer mischt sich auch weiterhin das Unverständnis über eine derartige Tat. Ich habe mehrfach deutlich gemacht und ich wiederhole mich dabei gern, wie wichtig mir die intensive Auf- und Nachbereitung der Ereignisse ist. Hierbei waren sowohl mein Haus, als auch die Polizei Niedersachsen und die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen involviert. Die Aufarbeitung erfolgte dabei gegenüber dem Parlament so transparent wie nur möglich, sowohl im Zuge mehrerer Unterrichtungen des Ausschusses für Inneres und Sport als auch durch eine umfangreiche Vorlage der Akten der LAB NI, der Justiz und der Polizei und die Beantwortung der 147 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige zentrale Aspekte der aus diesem Fall gezogenen Konsequenzen eingehen. So haben wir zusammen mit dem Amtsgericht Hannover unverzüglich begonnen, einen Musterhaftantrag zu entwickeln. Nach dessen Finalisierung wurde er allen niedersächsischen Ausländerbehörden am 13. Januar dieses Jahres zur Verfügung gestellt. Daneben wurden die niedersächsischen Ausländerbehörden einschließlich der LAB NI nochmals dafür sensibilisiert, bei abgelehnten Haftanträgen unabhängig vom Zeitfaktor Beschwerde in all jenen Fällen einzulegen, in denen diese fachlich als erfolgversprechend bewertet wird. Gleiches gilt für die intensivere Nutzung von Ausschreibungen zur Aufenthaltsbeendigung. Die meisten Maßnahmen zeigen aus unserer Sicht Wirkung: Die Haftanträge sind aufgrund des Musterhaftantrags qualitativ besser geworden, sodass die Gerichte die Haftanträge häufiger bewilligen. Auf Antrag Niedersachsens hat zudem die Ständige Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister der Länder kurz: IMK in der vergangenen Sitzung in Bremen einen Beschluss gefasst, der die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur vorläufigen Ingewahrsamnahme von untergetauchten Personen fordert, um eine vereinfachte Beantragung von Abschiebungshaft zu ermöglichen. Hier ist die Bundesregierung nun am Zug, dieser Forderung auch nachzukommen. Mit Blick auf Friedland muss auch betont werden: Das Dublin-Verfahren in seiner aktuellen Ausgestaltung ist nicht funktional. Zu viele Schnittstellen und zu viele involvierte Behörden führen zu erheblichen Problemen in der praktischen Anwendung. Die im März beschlossene Umsetzung von GEAS muss nun in der Praxis beweisen, dass sie zu echten Verbesserungen führt. Dazu gehört, dass der Bundesinnenminister die im Koalitionsvertrag von Union und SPD verabredete alleinige Zuständigkeit des Bundes für die Dublin-Verfahren schnellstmöglich umsetzt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu 1: Als ein Baustein zur Vereinfachung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen erfolgt die Unterbringung von Ausreisepflichtigen bei schuldhafter Vereitelung der Rückführung seit dem 23. Juli 2025 in der Ausreiseinrichtung der LAB NI am Standort Braunschweig. Der für die Unterbringung in dieser Einrichtung vorgesehene Personenkreis sind Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die schuldhaft ihre Rückführung verhindert haben, indem sie bei einer Rückführungsmaßnahme aktiven oder passiven Widerstand geleistet haben oder untergetaucht waren, und deren Sicherungshaftantrag bzw. Antrag auf Ausreisegewahrsam vor Gericht abgelehnt wurde oder bei denen die Anforderungen zum Stellen eines Sicherungshaftantrags bzw. Antrags auf Ausreisegewahrsam nach Prüfung der zuständigen Ausländerbehörde nicht erfüllt waren. Seit Einrichtung der Ausreiseeinrichtung in der LAB NI am Standort Braunschweig sind keine ausreisepflichtigen Personen aufgenommen worden. Das liegt vor allem daran, dass, wie bereits ausgeführt, derzeit deutlich mehr Fälle zu verzeichnen sind, in denen die Gerichte Haft und Gewahrsam bewilligen. Damit scheiden diese Personen für eine Aufnahme in die Ausreiseeinrichtung aus. Zu 2: Der Umgang mit verhaltensauffälligen, psychisch erkrankten, betreuungsintensiveren Personen stellt, glaube ich das wissen Sie alle, eine besondere Herausforderung in der Betreuung von Geflüchteten dar. Die Fälle werden in der LAB NI umfassend aus sozialrechtlicher, aufenthaltsrechtlicher und strafrechtlicher Perspektive geprüft und, sofern erforderlich, priorisiert in allen Sachbearbeitungsebenen der LAB NI behandelt. Die in der LAB NI eingerichtete Meldestelle entscheidet nach Prüfung der jeweiligen Gefährdungslage im engen Austausch mit den zuständigen Bereichen der LAB NI auf der Grundlage eines abgestuften Maßnahmenkatalogs über den weiteren Umgang mit der betroffenen Person. Dieser Katalog umfasst insbesondere Verlegungen innerhalb der LAB NI, die Anordnung von Hausverboten, die Einbindung externer Stellen unter anderem Polizei, Gesundheitsamt oder psychiatrische Versorgung sowie die Koordinierung psychosozialer Unterstützungsangebote. In der Mehrzahl der Fälle konnte hierdurch eine Stabilisierung der Situation sowie durch spürbare Synergieeffekte eine schnellere Handlungsfähigkeit im Einzelfall erreicht werden. Seit Einrichtung der Meldestelle Ende 2025 wurden insgesamt 67 Fallmeldungen zu verhaltensauffälligen und/oder psychisch erkrankten Personen erfasst. Die monatlichen Fallzahlen lagen im Zeitraum Januar bis März jeweils im Bereich von rund 17 bis 22 Meldungen; der Monat April wies zum Zeitpunkt der Auswertung acht Meldungen auf. Von den 67 Fällen konnten bislang 38 abgeschlossen werden. Konkret kam es dabei zu zehn Rückführungen, zwölf Verteilungen, einer freiwilligen Ausreise sowie in 15 Fällen zu einem Fortzug nach unbekannt. In jedem dieser 15 Fälle sind, abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus, Folgemaßnahmen erfolgt: die Ausschreibung zur Haft bei vollziehbar Ausreisepflichtigen oder die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, wenn die Person noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist. Zu 3: Im Vergleich zum Stichtag 31. August 2025 ist das Beschäftigungsvolumen der LAB NI von 854,83 Vollzeiteinheiten auf 884,83 Vollzeiteinheiten zum Stichtag 31. März 2026 gestiegen. Im Vergleich zum Stichtag 31. August 2025 kam es somit zu einem Stellenaufwuchs um 30 Vollzeiteinheiten, die noch nicht alle besetzt werden konnten. Zum Stichtag 31. März 2026 sind von den insgesamt 884,83 Vollzeiteinheiten rund 789 Vollzeiteinheiten besetzt und damit rund 95 Vollzeiteinheiten unbesetzt. Aufgrund von Personalfluktuation, parallelen externen und internen Stellenbesetzungsverfahren sowie zwischenzeitlichen Stellenschaffungen ist eine trennscharfe Zuordnung der aktuell unbesetzten Stellen zu den zum 31. August 2025 unbesetzten 70 Stellen nicht ohne unverhältnismäßigen Rechercheaufwand möglich. Gleichwohl zeigt die Entwicklung, dass zwischenzeitlich eine erhebliche Zahl von Stellenbesetzungen erfolgt ist. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 wurden 31 Stellen extern und sechs Stellen intern besetzt, bei gleichzeitig 15 Personalabgängen. Darüber hinaus befanden sich zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 111 Vollzeiteinheiten gleichzeitig in laufenden Besetzungsverfahren. Im Rückführungsbereich waren zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 102,07 Vollzeiteinheiten von 143,07 Vollzeiteinheiten besetzt, davon 75 Vollzeiteinheiten im Bereich der Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und ‑beamten, hier im Rückführungsvollzug R 2. Weitere 27 Stellen befanden sich in laufenden Besetzungsverfahren, auch alle im Bereich R 2. 20 Verfahren sind bereits abgeschlossen, die Dienstaufnahme steht noch aus. Die Besetzung der Stellen im Bereich der Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und ‑beamten erfolgt stichtagsbezogen aufgrund der erforderlichen Grundausbildung. Für das Jahr 2026 sind Einstellungsrunden zum 1. Mai 2026 und 1. November 2026 vorgesehen. Für den Einstellungsstichtag 1. Mai 2026 konnten 14 von 23 geplanten Stellen besetzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Mir liegen bisher keine Zusatzfragen vor. -
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Willeke, am 2. April ist das Gesetz in Kraft getreten, am Tag vorher ist es verkündet worden. Es gab also keine lange Übergangszeit. Wir planen jetzt, das Niedersächsische Jagdgesetz anzupassen, damit wir dann den Managementplan auch zum 1. Juli in Kraft treten lassen können. Diese Antwort war ich Herrn Dorendorf noch schuldig - der zweite Teil der Antwort. Wir haben aber, weil bis zur Änderung des Jagdgesetzes noch die unteren Jagdbehörden in Niedersachsen zuständig sind, eine Empfehlung an diese herausgegeben, was die aktuelle Situation betrifft. Wir haben zum Beispiel angekündigt, dass wir diesen Managementplan, so wie es das Bundesgesetz vorsieht, auf Landesebene erarbeiten wollen, dass also nicht jede untere Jagdbehörde anfangen muss, einen Managementplan zu erstellen. Damit aber Schnellabschüsse möglich sind, haben wir rechtlich noch mal abgesichert, dass die Landwirtschaftskammer für die Rissbegutachtung auch im Sinne des Bundesjagdgesetzes zuständig ist. Sie war vorher schon zuständig, wenn es um Entschädigungsleistungen etc. ging. Aber jetzt war es wichtig, festzulegen, dass sie hier in Niedersachsen die Sachverständige auch im Sinne des Bundesjagdgesetzes sind. Sonst hätte keine untere Jagdbehörde, ohne selbst jemanden zu bestellen, tätig werden können. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass aktuell Elterntierschutz gilt. Insofern muss jetzt immer vor Ort abgewogen werden, ob ein Abschuss ermöglicht werden kann. In der Empfehlung ist deutlich gemacht worden, dass es in diesem Jagdjahr nur eine begrenzte Anzahl an adulten, territorialen Tieren geben kann, die entnommen werden dürften, damit der gute Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Das war immer etwas, was wir nicht nur wir als Niedersachsen, sondern mehrere Bundesländer an den Bund adressiert haben: Bitte, lieber Bund, lege Quoten für die einzelnen Länder und lege, je nach Wolfsvorkommen, fest, wie viele Tiere entnommen werden dürfen. Das ist leider bislang nicht geschehen. Insofern haben wir auch hier gehandelt und sozusagen den Rahmen gesetzt, sodass die unteren Jagdbehörden genau wissen: Aha, jetzt ist es noch möglich; wir könnten einen Abschuss genehmigen.
Herr Grosch! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, man kann den Eindruck gewinnen, dass das Thema ein ganz neues ist bzw. dass bei den Taten eine höhere Intensität oder Abscheulichkeit vorherrscht. Mich würde deswegen sehr interessieren: Warum beschäftigen Sie sich jetzt so intensiv damit, und glauben Sie, dass die Gesellschaft und unsere Institutionen und Organisationen vernünftig auf solche Taten vorbereitet sind? Vielen Dank, Herr Grosch. - Bitteschön, Frau Ministerin Wahlmann!
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Sachtleben, ich glaube, zu dem inhaltlichen Vorbringen Ihrerseits setzen wir uns gern im Ausschuss zusammen. Denn wir haben darüber gesprochen, dass die Ziele nicht verkehrt sind, aber dass es keinen Weg gibt. Eine Anmerkung deswegen bin ich nach vorn gegangen müssen Sie mir aber lassen: Dass Sie nun ausgerechnet einen Zug als Beispiel nehmen, ist wenig zukunftsweisend. Vielen Dank. Vielen Dank, Kollegin Thiemann.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in Niedersachsen und in Deutschland in einem demokratischen Rechtsstaat, wie man ihn in den meisten Teilen dieser Welt nicht mehr findet. Es ist unsere Pflicht, diese Demokratie zu beschützen. Es ist unsere Pflicht, die wehrhafte Demokratie, die unsere Mütter und Väter im Grundgesetz gestaltet haben, immer wieder durchzusetzen und nachzubessern. Die wehrhafte Demokratie muss ihre Aufgabe erfüllen können. Diese wehrhafte Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass wir einen Rechtsstaat haben, der eine starke demokratische Grundlage für unsere Entscheidungen bietet, dass wir Sicherheitsbehörden haben, die auf dem Boden des Gesetzes ihre Arbeit machen, und dass wir mit dem Verfassungsschutz ein Frühwarnsystem unserer Demokratie haben, das Erkenntnisse sammelt, die für uns alle wichtig sind. Es macht Sinn, die Möglichkeit zu schaffen, diese Erkenntnisse zu nutzen, wenn wir meinen, die Demokratie ist in Gefahr. Wir sind nicht das erste Bundesland, das ein entsprechende Rechtsgrundlage im Kommunalwahlgesetz schafft. Mecklenburg-Vorpommern hat es schon getan. In Rheinland-Pfalz gibt es Einzelentscheidungen, durch die zum Beispiel ein AfD-Mitglied von der Kandidatur um das Amt eines Oberbürgermeisters ausgeschlossen wurde. Vor zwei Wochen wurde diese Entscheidung übrigens vom Gericht bestätigt, Herr Bothe. Es ist klug und richtig, dass wir heute einen sehr wichtigen Schritt für die wehrhafte Demokratie in Niedersachsen gehen. Der zentrale Punkt, über den wir hier diskutieren, ist die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern um ein HVB-Amt. Da ist dieses Gesetz wichtig, denn es legt einen Maßstab fest, der für alle Bewerberinnen und Bewerbern auf ein Amt als Hauptverwaltungsbeamtin oder ‑beamten gleichermaßen gilt. Und dieser Maßstab ist ganz einfach, meine Damen und Herren: Wer ein öffentliches Amt anstrebt, muss auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Niemand soll für einen Staat handeln dürfen, dessen freiheitlich-demokratische Grundordnung er ablehnt oder sogar bekämpft. Verfassungsfeinde, meine Damen und Herren, gehören nicht in öffentliche Ämter! Deshalb schaffen wir im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz künftig die Möglichkeit, die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten in einem umfangreicheren Verfahren als bisher zu überprüfen. Voraussetzung für diese Überprüfung sind immer tatsächliche Anhaltspunkte. Es geht also nicht um Vermutungen, sondern um eine rechtsstaatlich gebundene Prüfung. Mit diesem Gesetzentwurf verbessern wir lediglich die Entscheidungsgrundlagen der Wahlausschüsse, ohne ihre Zuständigkeit anzutasten: Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die Zweifel an der Verfassungstreue zulassen, beteiligen die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht. Der Kommunalaufsicht wiederum wird die Möglichkeit eingeräumt, auf die Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes zurückzugreifen. Die finale Entscheidung, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber verfassungstreu ist oder eben nicht und damit von der Wahl auszuschließen ist, obliegt den kommunalen Wahlausschüsse, die neutral zu entscheiden haben - also ein sehr gutes Instrument, meine Damen und Herren. Damit stärken wir unsere demokratischen Institutionen und zugleich diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen: die Hauptamtlichen ebenso wie die Ehrenamtlichen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine sehr notwendige Weiterentwicklung - pragmatisch, rechtssicher und mit einem klaren Ziel: verlässliche und funktionierende Wahlen in Niedersachsen. Es tut mir wirklich sehr leid, liebe Kollegen von der CDU, dass Sie diesen wichtigen Weg nicht mitgehen können. Ihre Begründung, die auf Fadenscheinigkeit und Schnelligkeit abstellt, überzeugt hier keinen. Es wäre wichtig gewesen, dass Sie hier an unserer Seite gewesen wären. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Frau Ministerin, Sie können eine Frage beantworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Bothe, die Zahlen haben wir nicht parat. Wir können sie Ihnen aber gerne im Ausschuss nachliefern. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion kommt von
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf sollen die Öffnungszeiten von 0 Uhr auf 3 Uhr nachts verschoben werden, und um 9 Uhr sollen die Spielhallen dann wieder öffnen dürfen. Die Sperrzeit bleibt bei sechs Stunden. Das kann man so machen, wir würden das sogar mitgehen. Ja, es gibt gar kein Problem mit diesem Gesetzentwurf. Ich glaube, vor dem Jahr 2022 war es bereits so, dass die Spielhallen um 3 Uhr nachts geschlossen hatten. Wie gesagt, wir gehen mit. Ein Zweizeiler-Gesetzentwurf - da bedarf es auch keiner längeren Rede, da reicht ein Zweizeiler-Redebeitrag. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion der SPD Herr Kollege Ebken. Bitteschön!
Niedersachsens Biotopverbund stärken und der Biodiversitätskrise begegnen
für die Landesregierung der Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Christian Meyer. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nach dem Grundgesetz verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu erhalten. Wir haben nicht nur die Klimakrise, wir haben auch eine gravierende Artenkrise. Deshalb bin ich froh, dass der Landtag in der letzten Legislaturperiode nach einem Volksbegehren, in dem sich über 162 000 Menschen dafür eingesetzt haben, dass wir das Artensterben bekämpfen, den Niedersächsischen Weg einstimmig beschlossen und uns den Auftrag gegeben hat, für die Natur für einen landesweiten Biotopverbund wenigstens 15 % der Landesfläche, davon 10 % des Offenlandes, herzurichten. Ich finde, das ist ein Minimalziel, wenn es darum geht, unsere grünen Lebensadern unsere grüne Infrastruktur, unsere Gewässer, unsere Wälder, unsere Moore, unsere Biotope zu verbinden, damit unser Netz des Lebens, die vielen Arten eine Lebensgrundlage haben. Das machen wir gemeinsam mit der Landwirtschaft, mit der Landwirtschaftskammer, mit den Umweltverbänden und mit den Kommunen. Ich bin sehr froh, dass der Landtag uns durch die Anhebung der Wasserentnahmegebühr viel Geld gegeben hat ausreichend ist es nie, um mehr Naturschutzmaßnahmen durchzuführen. Wir können dadurch den Landwirten viele Programme zum Schutz von Wiesenvögeln und vielen anderen Arten anbieten, um unser Ziel zu erreichen, realen Naturschutz zu machen. Das unterscheidet uns wahrscheinlich von der AfD, die Naturschutz nur dann im Munde führt, wenn es, wie wir gehört haben, gegen Windräder geht, und der ansonsten die Natur egal ist. Ja, es stimmt, Sie haben kritisiert, dass während der Vogelgrippe viele Kraniche gestorben sind. Aber Ihre Forderung war eine bürokratische Dokumentation von Beringungssystemen. Das ist nicht die Lösung. Wenn wir die Kranich- und Storchpopulation wieder steigern wollen, müssen wir wieder Lebensräume schaffen und Moore, Feuchtgebiete und andere Flächen erhalten. Das ist realer, pragmatischer Naturschutz, den wir hier auch gemeinsam machen. Deshalb bin ich dem Landtag sehr dankbar, dass er unterstreicht, dass wir mit einer Vielzahl von Maßnahmen daran arbeiten wollen, vor allem Fördermittel des Bundes zu binden - sei es im Rahmen des Bundesprogrammes „Blaues Band", um Gewässer zu renaturieren, sei es im Rahmen des „Grünen Bandes" an der innerdeutschen Grenze, sei es im Rahmen der Maßnahmen des Bundes im Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz", das jetzt aufgestockt worden ist, wofür ich der Bundesregierung sehr dankbar bin. Und der Landtag hat uns Geld bereitgestellt, um Kofinanzierungen zur Schaffung von Biotopverbünden leisten zu können. Sie wissen, in der Region Hannover gibt es ein neues großes Moorprojekt, für das das Land Geld bereitstellt, bei dem wir mittels Flurbereinigung mit Maßnahmen daran arbeiten, dass die Natur in Niedersachsen ihren Platz bekommt, wir das Artensterben stoppen und zeigen können, dass Niedersachsen auch beim Naturschutz die grünen Lebensadern pragmatisch, gemeinsam, zielorientiert handelt. Ich bin sehr froh, dass sich im Land viele Landwirte, viele Grundeigentümer, viele Kommunen, viele Umweltverbände und ganz, ganz viele Ehrenamtliche für den Naturschutz einsetzen, um die Artenvielfalt nicht nur zu erhalten, sondern auch dafür zu sorgen, dass viele Arten zurückkehren. Wir haben hierbei in vielen Bereichen Erfolge. Wir haben wieder mehr Seeadler als vor 20 Jahren, wir haben wieder mehr Biber als vor 20 Jahren, und wir haben eine Erfolgsgeschichte im Naturschutz. Wenn wir ihn gemeinsam mit den Menschen betreiben, dann schaffen wir auch das, was unser Grundgesetz uns vorschreibt, nämlich dauerhaft unsere natürlichen Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen zu schützen. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. Das war eine Punktlandung.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verlese nun die Dringliche Anfrage der AfD: „Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?" Seit dem 14. April 2026 können in Niedersachsen queerfeindliche Vorfälle über eine zentrale zivilgesellschaftliche Meldestelle dokumentiert werden. Träger der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) ist das Queere Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN); gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Nach Angaben des Ministeriums sollen dort Vorfälle anonym gemeldet, ausgewertet und für Prävention, politische Maßnahmen und gesellschaftliche Aufklärung nutzbar gemacht werden. Erfasst werden dabei Online- und Offline-Vorfälle von diskriminierenden Postings bis hin zu Gewalttaten. Zudem ist die Veröffentlichung anonymisierter Einzelfälle in einer Chronik vorgesehen. Bereits in ihrer Unterrichtung vom 19. November 2024 hatte die Landesregierung eine zivilgesellschaftliche Anlauf- und Koordinierungsstelle für Opfer queerfeindlicher Gewalt bzw. eine Fach- und Meldestelle Queerfeindlichkeit angekündigt. Dort hieß es, das Projekt befinde sich in der Konzeptionierungsphase durch das QNN, solle modellhaft umgesetzt und bei erfolgreicher Durchführung verlängert werden. Zugleich wurde ausdrücklich erklärt, dass die Meldestelle auch dazu dienen solle, das „hohe Dunkelfeld" nicht angezeigter Vorfälle zu erhellen. Ferner wurde beschrieben, dass die Meldestelle als zivilgesellschaftliches Gegenstück zu staatlichen Maßnahmen positioniert werden solle. Öffentlich begründet wird die Einrichtung mit steigenden Fallzahlen. Nach Angaben des NDR wurden in Niedersachsen im Jahr 2024 insgesamt 209 queerfeindliche Straftaten angezeigt; 2023 waren es 165, 2022 noch 95. Gleichzeitig soll die neue Meldestelle ausdrücklich nicht nur strafrechtlich relevante Taten, sondern auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfassen. In Medienberichten wird das Spektrum der erfassten Vorfälle beschrieben - von Gewalttaten und Beleidigungen bis hin zu diskriminierenden Postings oder alltäglichen Vorfällen, die als queerfeindlich empfunden werden. Gewalt, Drohungen und gezielte Übergriffe gegen Menschen sind konsequent zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund ist Kritikern zufolge klärungsbedürftig, warum die Landesregierung hier eine staatlich geförderte Meldestruktur außerhalb der regulären Sicherheitsbehörden schafft, die nicht nur Straftaten, sondern auch anonyme und nicht strafbare Vorfälle erfassen und politisch auswerten soll. Angesichts von 209 angezeigten Straftaten im Jahr 2024 stelle sich zudem die Frage, weshalb ausgerechnet in diesem Bereich eine zusätzliche Meldestruktur aufgebaut werde, während Niedersachsen insgesamt 506 634 Straftaten im Jahr 2025 verzeichnete und sich die Landesregierung in anderen Kriminalitätsfeldern regelmäßig auf die allgemeine Sicherheitsarchitektur berufe. Hinzu komme Beobachtern zufolge, dass die Landesregierung seit Jahren eine Migrations- und Gesellschaftspolitik verfolge, deren Auswirkungen auf Sicherheitslage, Integrationsfähigkeit und Wertekonflikte zunehmend sichtbar würden. Wenn ein ministeriell gefördertes Projekt ein Lagebild über queerfeindliche Vorfälle erstellen solle, sei umso mehr offenzulegen, welche tatsächlichen Täter- und Milieustrukturen den erfassten Straftaten zugrunde liegen, anstatt eine zusätzliche, von einem Interessenverband getragene Meldestruktur aufzubauen. Wenn eine solche Stelle künftig politische Lagebilder, Präventionsforderungen und weitere Maßnahmen mitprägen solle, müssten Definitionen, Erfassungskriterien, Auswertungsmethoden, Finanzierungsstrukturen, personelle Besetzungen und institutionelle Verflechtungen vollständig offengelegt werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche konkreten Vorfälle sollen von der Meldestelle erfasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Straftaten, Beleidigungen, sonstigen Konfliktlagen, diskriminierenden Äußerungen sowie Vorfällen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle? 2. Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Täter- bzw. Tatverdächtigengruppen queerfeindlicher Straftaten in Niedersachsen vor, insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht, (Mehrfach-)Staatsangehörigkeit(en), Aufenthaltsstatus, religiös-kulturellem Hintergrund oder sonstigen von den Sicherheitsbehörden erfassten Merkmalen? 3. Wie ist das Projekt MIQ konkret ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich Projektlaufzeit, jährlicher Finanzmittel, Finanzierungsanteile des Landes und etwaiger Dritter, personeller Besetzung, Auswahl der Mitarbeiter, Kooperationspartner sowie der fachlichen und methodischen Kriterien, nach denen Meldungen erfasst, ausgewertet, kategorisiert und in Berichte oder Lagebilder überführt werden? Vielen Dank.
Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren - Rechtssicherheit schaffen und Kompetenzen nutzen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir gerade schon ganz grundsätzlich über das Thema Digitalisierung gesprochen haben, haben wir jetzt Gelegenheit, über ein ganz besonderes Spezifikum davon zu sprechen, nämlich über das Thema künstliche Intelligenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, es war schon eine große Versuchung, meine Rede zum Thema KI in der Schule komplett von einem KI-Modell schreiben zu lassen. Ich verspreche Ihnen: Ich habe sie selber geschrieben - obwohl es mit KI-Modellen ganz schnell ginge, ganz einfach wäre und manchmal auch gar nicht so schlecht ist. Aber den meisten Reden, die mit KI geschrieben worden sind das kennen Sie sicherlich auch, merkt man dann doch ganz schnell an, dass es irgendwo auch an Persönlichkeit fehlt. Das Beispiel zeigt jedoch, dass künstliche Intelligenz schon sehr umfassend in unserem Alltag angekommen ist. Die Schulen sind dabei natürlich keine Ausnahme. Und wie das immer so ist mit technischen Neuheiten: Die Schülerinnen und Schüler sind meistens schon ein ganzes Stück weiter als viele andere, die im Schulbetrieb unterwegs sind. Das war in meiner Schulzeit mit den damaligen technischen Neuerungen nicht anders, und das wird wahrscheinlich immer so sein. Gleichzeitig müssen wir das Thema KI in der Schule mit viel Aufmerksamkeit bearbeiten. Die Kultusministerkonferenz hat ja bereits im Oktober 2024 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit KI in den Schulen erarbeitet. Diese gilt es natürlich zu adaptieren und vor allem auch an die rasante Entwicklung im KI-Bereich anzupassen. Denn das merken wir ja alle: Jeden Monat, jedes Jahr gibt es dort neue Entwicklungen. Übrigens lässt sich da auch von unseren EU-Nachbarn lernen. Man muss ja nicht immer nur auf andere Bundesländer schauen, sondern kann den Blickwinkel durchaus auch erweitern. In Italien zum Beispiel wurden KI-Modelle wie ChatGPT zunächst verboten, mittlerweile sind sie aber datenschutzrechtlich erlaubt und in den Schulen unter klaren Datenschutzauflagen zugelassen. Das finnische Schulsystem hat Prüfungsmodelle angepasst. Es geht dabei weniger um das Auswendiglernen von Wissen und um die Reproduktion, sondern mehr um die Reflexion von Themen und um die eigene Meinungsbildung. Grund genug also, dieses Thema auch in die Mitte dieses Plenums zu bringen. Was steht also drin in diesem Antrag? Ich fasse den Antrag gerne kurz zusammen. Auch das könnte die KI für Sie tun. Heute mache ich es. Unser Antrag hat drei Kernanliegen, wie mit künstlicher Intelligenz in den Schulen gearbeitet und umgegangen werden soll: Erstens. KI als Lernfeld muss einen größeren Stellenwert einnehmen. Das muss schon früh beginnen, wie ebenfalls viele europäische Nachbarn zeigen. Schülerinnen und Schüler sollten früh lernen, wie KI funktioniert, wo die Ergebnisse, die dort ausgeworfen werden, herkommen und welche Chancen und Risiken mit KI verbunden sind. Dazu zählt dann auch das Erklären von, ich sage mal, Randgebieten, von Desinformation, von der Voreingenommenheit der Ergebnisse, die KI-Systeme ausspucken, und vieles mehr. Zweitens geht es darum, wie KI von Lehrkräften für die Unterrichtsvorbereitung oder auch für administrative Tätigkeiten verwendet werden kann. Unser Ziel will ich hier sehr klar machen: KI kann wirklich eine Arbeitserleichterung und auch eine kreative Quelle für Lehrerinnen und Lehrer, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen sein - wenn sie richtig angewandt wird. Natürlich arbeiten viele Lehrkräfte in der Schule schon heute mit KI, manchmal jeden Tag, manchmal zumindest bei einzelnen Aufgaben. Das zeigt, wie groß der Bedarf ist, denn große Zeitfresser für Lehrkräfte können dadurch kleiner werden. Es geht zum Beispiel um das Thema Ausdifferenzierung von Lernmaterialien, um Kindern mit unterschiedlichen Lernständen ausdifferenzierte Aufgabenstellungen zu geben und dann auch modern zu unterrichten. Es geht darum, kreative neue Aufgabenstellungen zu entwerfen, um im Unterricht auch andere Impulse setzen zu können. Es geht auch um Wissensmanagement, zum Beispiel um KI-generierte Zusammenfassungen immer mit Vorsicht, das ist klar aktueller Forschungsergebnisse zu Themen im Sachkundeunterricht, in den Naturwissenschaften oder in den kreativen Fächern. Das alles sind Felder, in denen KI auch in unseren Schulen wirklich eine Chance bieten kann. Dazu braucht es gut geschulte Lehrkräfte. Na klar, die Lehrkräfte gehen bereits verantwortungsvoll mit künstlicher Intelligenz um. Das ist wichtig, und das ist gut so. Aber das Fortbildungsangebot für KI braucht eine deutliche Ausweitung und muss natürlich up to date sein. Es geht auch darum, dieses Angebot in den nächsten Jahren fortlaufend weiterzuentwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT, Perplexity oder Gemini im Schulalltag hat Grenzen, und es ist unsere Aufgabe, auch darüber zu sprechen. Gerade wenn es um personenbezogene Schülerdaten oder den hochsensiblen Bereich der Korrektur von Prüfungen geht, müssen wir viel genauer hinsehen. Denn klar ist: Für echte Rechtssicherheit an unseren Schulen brauchen wir Mindeststandards für die Programme, die dort eingesetzt werden, und auch Musterregelungen, die schulalltagstauglich sind - damit Elternfragen schnell beantwortet werden können, damit Lehrkräfte wissen, was sie rechtlich dürfen, und damit Schülerinnen und Schüler letztendlich nicht von einer KI bewertet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es reicht aus meiner Sicht übrigens nicht aus, diese Aufgabe allein dem Ministerium zu überlassen, nach dem Motto: Macht ihr dazu mal einen schönen Erlass, dann passt das schon! Ich finde, das ist eine zentrale Frage unseres Bildungssystems: Die gehört in die Mitte dieses Parlaments, und wir als Gesetzgeber müsse sie beantworten. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, hierzu eine Haltung zu entwickeln. Lassen Sie uns das doch mit diesem vorliegenden Antrag tun! Es geht darum, an den Schulen einen vernünftigen, einen realistischen Ordnungsrahmen zu entwickeln, wie sie mit KI umgehen können. Dazu werden wir einen engen Austausch mit dem Landesdatenschutzbeauftragten benötigen. Er hat schon an anderer Stelle gezeigt, dass er pragmatische Software-Lösungen, auch im Schulsystem, umsetzen möchte. Wir sollten seine Expertise in diesem Bereich sehr ernst nehmen. Es braucht auch rote Linien. Die haben wir in unserem Antrag klar benannt. Ich würde mir wünschen, dass das alle Fraktionen in diesem Hause auch tun. Denn die Schule ist ein sensibler Ort. Schülerleistungen dürfen nicht abschließend von einer KI bewertet werden, das muss Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen sein. Wenn ein Aufsatz am Ende nur noch von KI bewertet werden würde, dann ginge eine persönliche Bindung zwischen Lehrern und Schülern verloren, die für den Bildungserfolg essenziell ist. Das dürfen wir nicht zulassen. Genauso braucht es die Regelung, dass es keine Freigabe von personenbezogenen Schülerdaten in eine KI gibt. Damit das nicht passiert, brauchen wir eine klare, eine eindeutige Regelung, die alle Lehrkräfte kennen, damit nicht zum Beispiel aus Unwissen schülerbezogene, personenbezogene Daten in KI-Programmen landen. Übrigens das will ich auch sagen: KI-Programme, die das Land, auch in Kooperation mit anderen Ländern, selbst auf den Weg bringt, die aber im Grunde in den Schulen fast niemand nutzt, werden uns nicht weiterbringen. Ein Chatbot, den keiner nutzt, den braucht auch keiner. Zum Länder-Chatbot „telli" haben wir ja nicht mal Nutzerzahlen. Viele Lehrkräfte, mit denen ich über dieses Thema spreche, sagen mir: „Wir kennen telli gar nicht" oder „Wir nutzen telli gar nicht", sondern „Wir nehmen selbstverständlich die Angebote, die auf dem freien Markt sind". Und das sind dann eben ganz häufig ChatGPT und andere Programme. Sie nutzen die weltweit führenden Programme - aber eben ohne Regeln, ohne Vorgaben, quasi auf eigenes Risiko. Ich finde, das ist für uns als Landesgesetzgeber nicht genug. Damit müssen wir uns beschäftigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir also diesen Antrag als echten Aufschlag dafür, dass wir uns als Gesetzgeber mit diesen wichtigen und auch hoch komplexen Fragen ernsthaft auseinandersetzen. Wir wollen den Schulen, den Lehrkräften und natürlich auch den Schülerinnen und Schülern Rechtssicherheit im Umgang mit künstlicher Intelligenz im Unterricht und im Schulalltag geben. Wir wollen den Umgang mit KI in den Schulen als Inhalt verankern. Wir wollen klare Grenzen ziehen bei sensiblen Bereichen. Und wir wollen das ist, glaube ich, ganz wichtig kritisch denkende Schülerinnen und Schüler, die vernünftig mit KI umgehen können und die die Chancen und Risiken abwägen können. Oder, wie ChatGPT diesen Antrag zusammenfasst: „Der Antrag setzt an der richtigen Stelle an, indem er endlich verbindliche Regeln, Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten für den KI-Einsatz in Schulen fordert und damit eine zentrale Lücke im aktuellen System adressiert." Das war der einzige KI-Inhalt in meiner Rede - versprochen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich wirklich auf die Beratungen zu diesem Antrag im Ausschuss. Und weil ich weiß, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, die gleich nach mir sprechen werden, ihre Reden nicht mit der KI geschrieben haben, freue ich mich umso mehr auf die Wortbeiträge und vor allem auf die konkreten und konstruktiven Vorschläge zu diesem Thema. Vielleicht liegen wir auch beim Inhalt gar nicht so weit auseinander. Am Ende geht es doch eher um die Frage: Wie schnell setzen wir Sachen um und wie bringen wir eine vernünftige KI wirklich in die Schulen. Darauf freue ich mich. Herzlichen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung, die wir heute vorschlagen und beschließen werden, machen wir die kommunale Ordnung in Niedersachsen moderner und demokratischer. Mit der Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände regeln wir hier viele technische Fragen. Aber die wesentliche Veränderung, der Schwerpunkt, liegt darauf, die Wahlausschüsse in Niedersachsen neu zu ordnen. Wichtigster Punkt daran ist: Wir unterstützen die ehrenamtlichen Mitglieder, die in diesen Wahlausschüssen sitzen, ihre Entscheidung zu treffen, indem sie mehr Informationen und mehr Zeit bekommen, über diese weitreichenden Fragen zu entscheiden. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber selbstverständlich dürfen in einer Demokratie nur Bürgermeisterinnen und Landräte antreten, die auf dem Boden der Verfassung stehen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind tolerant, aber wir sind nicht blöd. Es gibt keine Toleranz für die Feinde der Demokratie. Man sollte eigentlich meinen, dass darüber Konsens in diesem Haus herrschen sollte. Aber wie läuft das aktuell in den Wahlausschüssen? Die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlausschüsse entscheiden, ob die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Boden des Grundgesetzes, auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Sie werden mit dieser Entscheidung bisher weitreichend alleine gelassen. Was werden wir jetzt verändern? Wir wollen, dass ehrenamtliche Mitglieder, wenn sie Zweifel an der Verfassungstreue haben nur dann, wenn sie wirklich Zweifel an der Verfassungstreue haben, und nicht für alle Kandidatinnen und Kandidaten, informierter entscheiden können. Wir wollen, dass der Verfassungsschutz auf Anfrage Informationen über Kandidatinnen und Kandidaten geben kann, sodass eine informiertere, abgewogenere Entscheidung getroffen werden kann, als das heute der Fall ist. Eigentlich sollten sich alle darüber freuen, gerade diejenigen, die oftmals glauben, sie würden Verleumdungskampagnen ausgesetzt und ihnen werde abgesprochen, auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Denn gerade, wenn das so ist, sollten doch alle ein Interesse daran haben, dass mehr Informationen bereitgestellt werden und dass aufgrund dieser Informationen beurteilt wird. Machen wir mal ein Beispiel: Stellen Sie sich mal vor, ich würde als Bürgermeister kandidieren. Das habe ich nicht vor. Viele Kollegen haben dieses Glück vor sich, ich werde das aber nicht tun. ‑ Herr Hilbers, dafür kennen Sie mich doch gar nicht gut genug! Man stelle sich vor, es würde eine Verleumdungskampagne gestartet werden, man würde sagen: „Herr Schneider war bei den Jusos, der muss linksextrem sein", und es würde tatsächlich eine Einen Moment mal eben! - Herr Pastewsky, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für die Aussage, dass Herr Julius Schneider linksextrem ist. ‑ und es würde tatsächlich eine gewisse Unsicherheit in der Stadt entstehen und dann eben auch bei diesen ehrenamtlichen Mitgliedern eines Wahlausschusses. Ich wäre wirklich froh, wenn sich dieser Wahlausschuss an den Verfassungsschutz wenden könnte, um zu fragen: „Wie ist es denn?", und dass man überprüfen kann, ob es tatsächlich Äußerungen gibt, die darauf hindeuten, dass der Herr Schneider nicht auf dem Boden der Verfassung steht, oder ob es nicht so ist. Wenn die dann sagen würden: „Der ist links, aber nicht linksextrem", dann würde ich mich darüber freuen. Aber was passiert heute übrigens alles nicht? Es wird ja viel Verleumdung vorgeworfen, und es werden viele Tatsachen in den Raum gestellt, die keine Tatsachen sind. Nein, wir schaffen kein neues Gremium, wo Parteigänger ihre Konkurrenz loswerden sollen. Wir halten an einem seit Jahrzehnten bewährten System der Wahlausschüsse fest, die in Niedersachsen immer funktioniert haben, nur eben mit mehr Information und mehr Zeit. Und nein, wir verschärfen auch nicht die Kriterien, nach denen Kandidatinnen und Kandidaten kandidieren können. Es gilt das Prinzip der Verfassungstreue vorher und auch in Zukunft. Und nein, wir hebeln keine Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus. Natürlich kann es theoretisch passieren, dass ein Wahlausschuss einen Fehler begeht und dass Kandidaten zu Unrecht nicht zur Wahl zugelassen werden können. Fehler sind selbstverständlich auch in diesem Verfahren möglich. Es kann sogar passieren, dass Gerichtsentscheidungen so lange dauern, dass dann jemand nicht zur Wahl antreten kann, obwohl er das eigentlich hätte tun können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was passiert eigentlich dann, wenn ein Gericht feststellt, dass jemand zu Unrecht nicht für eine Wahl kandidieren durfte? Dann wird diese Wahl wiederholt. Man kann sich also selbstverständlich dagegen wehren, wenn dieser Wahlausschuss eine falsche Entscheidung trifft. Von daher laufen all diese Opfermythen, die immer wieder vorgetragen werden, ins Leere. Wir haben eine gute Gesetzesnovelle eingebracht, um Niedersachsen transparenter, demokratischer und ein Stück rationaler zu machen. Das ist gut so. In diesem Sinne: ein herzliches Glück auf!
Frau Behrendt! Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, welche Handlungsabläufe bestehen in Niedersachsen für Schulen, Jugendämter und Polizei, wenn Deepfakes von Minderjährigen in Klassenchats, Klassengruppen oder WhatsApp-Gruppen geteilt werden? Bitteschön, Frau Ministerin!
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scharrelmann, ich danke Ihnen und Ihrer Fraktion herzlich, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, gibt er mir doch die Möglichkeit, hier vielleicht ein für alle Mal mit einem Mythos aufzuräumen. E‑Fuels sind nicht die Lösung der Verkehrswende. Die Erfolgsgeschichte des Autos geht einher mit der Entdeckung von Ölquellen und ihrem beeindruckenden Nutzen. Die hohe Energiedichte von Öl ermöglicht es, durch Raffinierung zu Benzin und Diesel Kraftstoffe zu entwickeln, die sowohl hohe Leistungen als auch hohe Energiedichten ermöglichen. In Kombination mit Automatisierung und Serienfertigung von Autos wurde dies ein wesentlicher Faktor unseres Wohlstandes. Mindestens genauso beeindruckend und ebenfalls ein solcher Siegeszug ist das, was gerade bei der Batterietechnologie passiert. Auch das sind Innovationen, wie Sie sie gerade eingefordert haben. Während ich selbst noch im Wahlkampf 2022 davon gesprochen habe, dass wir wahrscheinlich im Lkw-Bereich mit Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen die fossilen Treibstoffe ersetzen werden, hat sich seitdem eine schier unbeschreibliche Entwicklung abgezeichnet. In den letzten Jahren ist die Entwicklung auf dem Batteriemarkt so unfassbar schnell und so groß skaliert, dass ich mich heute hier festlegen würde: Technologisch werden wir spätestens 2035 100 % aller neuen Pkw und locker 98 % aller Lkw und schweren Nutzfahrzeuge mit Batterietechnologie betreiben können, egal, ob mit oder ohne Regulierung. Das bedeutet aber auch: nicht mit E‑Fuels. Sie schreiben in Ihrem Antrag ich zitiere: „Die Nutzung synthetischer Kraftstoffe ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. E‑Fuels verbinden Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft." Herr Scharrelmann, wo, bitteschön, soll hier wirtschaftliche Vernunft sein? Wie kann es wirtschaftlich vernünftig sein, anstatt Strom in eine Batterie zu speichern und diesen anschließend für die Fortbewegung eines Fahrzeugs zu nutzen, diesen Strom zu verwenden zur Produktion von Wasserstoff, der zu Methanol umgewandelt werden soll, der nach Deutschland importiert wird, der hier mit Kohlenstoff kombiniert wird, der aus CO2 gewonnen werden muss, das erst noch per Direct Air Capture energieaufwendig gewonnen werden muss, um daraus E‑Fuels herzustellen? Diese werden dann in einen Tank gefüllt und verbrannt. Dabei erzeugen sie vor allem eins, nämlich Wärme, und als Nebenprodukt ein vergleichsweise kleines bisschen Fortbewegung. Herr Scharrelmann, wo soll das bitte vernünftig sein? Dass wir synthetische Kraftstoffe brauchen, ist doch klar. Dass wir sie in Niedersachsen produzieren sollten, ist auch klar. Aber sie werden immer eine Nische bleiben. Dass Sie das verschweigen und so tun, als wären sie die Lösung, ist gefährlich - gefährlich für die Transformation weg vom Verbrenner. Denn die Wahrheit ist: Alles, was geht, muss elektrisch fahren. Und weil Sie gerade wieder nach Technologieoffenheit gerufen haben, sage ich Ihnen: Genau das hier ist das Ergebnis von Technologieoffenheit. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, würden Sie das ständige Grummeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Land sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, an einer normalen Schule unterrichtet werden zu können. Und dann gibt es die Wirklichkeit. In dieser Petition geht es um eine Grundschule; es geht um ein autistisches Kind, Lehrer, die überfordert sind, Ordnungsmaßnahmen, die ein Kind für eine Behinderung bestrafen, die es nicht gewählt hat. Ich frage die Landesregierung: Ist das Ihre Inklusion? Ich lese Ihnen heute aus einem Dokument vor, das Sie kennen sollten. Es ist kein Oppositionspapier. Es ist kein Verbändebericht. Es ist Ihr eigener Leitfaden: „Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum", Kultusministerium Niedersachsen, Juni 2023, mit Ihrem Namen, Frau Kultusministerin. Seite 14: Alltägliche Reize führen bei autistischen Kindern zu Erschöpfung, Anspannung, Stress. Dieser Stress äußert sich in Verhaltensauffälligkeiten. Die Lösung laut Ihrem Leitfaden: Reize reduzieren, Rückzugsmöglichkeiten schaffen, schützen, nicht sanktionieren. - So steht es in Ihrem Leitfaden. Auf Seite 8 steht: Die Fortbildung des gesamten Kollegiums ist notwendig - nicht wünschenswert, sondern notwendig. Die Lehrer waren in diesem Fall offensichtlich überfordert. Was sagt uns das? Ihr Leitfaden ist in dieser Schule nicht angekommen. Zwischen Ihrem Schreibtisch und diesem Klassenzimmer klafft eine Lücke, und in dieser Lücke sitzt ein Kind. Ich stelle drei Fragen: Gab es einen Förderplan? Wurden Nachteilsausgleiche geprüft? Wurden Rückzugsmöglichkeiten geschaffen? Wenn ja: Warum ist dieses Kind verängstigt? Wenn nein, dann ist es kein schulisches Versagen, dann ist es Ihr Versagen. Wer Förderschulen abbaut, übernimmt Verantwortung dafür, dass die Regelschule das leistet, was Förderschulen geleistet haben. Wer diese Verantwortung nicht wahrnimmt, betreibt keine Inklusion, der betreibt Etikettenschwindel. Frau Buschmann, letzter Satz! Deswegen ist es genau richtig, für „Erwägung" zu votieren. Es eilt, es ist dringend. „Material" ist somit ungenügend. Setzen Sie um, was Sie sich selbst aufgeschrieben haben - nicht für die Opposition, nicht für diesen Landtag Auf
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
des Kollegen Meyn. Herr Fühner hat schon signalisiert, dass er sie zulässt. - Es kann losgehen. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Fühner, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich muss konkret nachfragen: Wo lesen Sie heraus, dass wir bei einer Reform des Referendariats die Fachlichkeit hintenüberfallen lassen - vor dem Hintergrund, dass wir ein Referendariat von anderthalb Jahre haben? Hier steht nichts von mangelnder Fachlichkeit. Deswegen: Bitte darlegen, sonst bleibt das eine Unterstellung. Danke für die Frage, Herr Meyn. Sie ist relativ einfach zu beantworten. Weil Sie mit Ihrem Antrag nicht die Zeit verlängern
Elbe, ja. Dann Frau Bode, bitte! Frau Präsidentin, vielen Dank, dass wir das organisatorisch noch dieser Petition zuordnen können. Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir sprechen zur Fährverbindung zwischen Wischhafen und Glückstadt. Denn auch uns ist zu Ohren gekommen, dass es dort vor Ort große Probleme gibt: lange Wartezeiten, Stau, hohes Verkehrsaufkommen. Dort muss man immer viel Zeit einplanen. Genau dies hat der Petent zum Anlass genommen, zu dieser Thematik diese Eingabe an den Landtag zu richten. Seit vielen Jahren ist dieses Verkehrsproblem ein großes Ärgernis für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der Region. Und das macht die Menschen mürbe. Meine Damen und Herren, wir haben großes Verständnis für das Anliegen des Petenten. Denn für die Menschen in Wischhafen ist das eine Katastrophe: Die auf die Fähre wartenden Menschen verstopfen die Orte; die Anwohner kommen nicht von ihren Grundstücken herunter; Schulbusse stecken über Stunden fest, und Rettungsdienste kommen nicht zu ihren Einsatzorten. Die Stellungnahme des Verkehrsministeriums redet die Situation schön. Mitnichten entstehen nur in den Ferien katastrophale Zustände, und aufgrund von Verschlickung kann die Fähre häufig gar nicht fahren. Meine Damen und Herren, laut Beschlussempfehlung des Ausschusses wir haben das schon von Herrn Putzier gehört soll die Eingabe als Material an die Landesregierung überwiesen werden. Ehrlich gesagt, kann ich diesem Votum überhaupt nicht folgen. Für mich bedeutet das Sie haben das auch gerade gesagt: Sie erkennen den Handlungsbedarf an, aber schreiben dem Anliegen keine Dringlichkeit zu. Wir sehen das definitiv komplett anders; wir als CDU-Fraktion erkennen den Handlungsbedarf ebenfalls an. Wir wollen, dass proaktiv eine Lösung geschaffen wird. Dabei sprechen wir uns tatsächlich für beide Maßnahmen aus. Auch mit der Elbquerung wird es einen Fährbetrieb geben müssen. Daher beantragen auch wir, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Danke. Herr Putzier
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Herr Kollege, wenn Sie schon den Umstieg bei VW von Dieseltechnologie auf Strom so preisen, dann frage ich einmal: Wie beurteilen Sie denn den Schwenk von Porsche hin zur Elektromobilität? Dort schwenkt man jetzt den ganzen Produktionsstrang wieder auf Verbrennungsmotoren um. Offensichtlich wird es also Menschen geben, die Verbrennungsmotoren kaufen wollen. Herr Hilbers, Sie müssen sich mal entscheiden und mit Herrn Scharrelmann besser absprechen. Eigentlich haben Sie sich gerade um den kleinen Mann und die kleine Frau gesorgt, die mithilfe der E‑Fuels weiterhin den Verbrenner betreiben können.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Frau Ministerin! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage zum Radius wird jetzt auch im Dialogforum erörtert. Wie gesagt, es macht Sinn, ihn zu verringern. Aber welchen Kilometerradius man dann konkret festlegt, ist noch in der Diskussion. Es geht auch nicht um das Gebiet in einem festen Radius, sondern immer um alle Reviere, die von diesem Radius angeschnitten werden würden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man sich verständigt. Letztes Mal haben sich in der Diskussion wirklich viele dafür ausgesprochen, erst einmal einen Automatismus auszulösen. Also: Ein Rissereignis findet statt. Es soll einen Schnellabschuss geben. Die Landwirtschaftskammer hat bestätigt, dass es möglich ist etc. Dann soll die Bejagung sofort in einem bestimmten engen Radius möglich werden. Wichtig ist ja auch es heißt ja Schnellabschuss, dass man diese Möglichkeit schnell eröffnet und nicht erst diskutiert, ob man das Gebiet in diese oder jene Richtung etwas erweitert. Wichtig ist, dass sich quasi schon am nächsten Abend jemand auf den Ansitz setzen kann, um den Wolf in der Nähe des Rissgeschehens zu schießen. Wenn man sich dann in den nächsten Tagen noch weiter mit den unteren Jagdbehörden und allen Stakeholdern vor Ort, die Informationen über das Vorhandensein eines Rudels etc. haben, austauscht und den Radius noch einmal etwas erweitert oder das Gebiet etwas verlagert, ist das durchaus sinnvoll und zweckdienlich. Es gibt ja die maximale Zeit von sechs Wochen. Ich glaube, das ist ein guter Weg. Und es gab auch breite Zustimmung, so zu verfahren, auch wenn man sich noch nicht auf einen ganz konkreten Radius in Kilometern für diesen Automatismus festgelegt hat. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass hier Abgeordnetenrechte verletzt werden, indem nämlich insgesamt drei Anfragen zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung zu dem Wolf aus Hamburg nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantwortet wurden - eingereicht am 7. April, verteilt am 10. April, gestern war der 28. April. Minister Meyer wird antworten.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Bitteschön, Herr Minister! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die Aktuelle Stunde mit der Rede von Herrn Scharrelmann eingebracht wurde, kam ich nicht umhin, mir immer wieder das Zitat vor Augen zu führen: „Hättest du geschwiegen, wärst du ein Philosoph geblieben", meine Damen und Herren. In dieser Situation, in der wir uns befinden, und gut daran tun, darum zu kämpfen, dass wir hier in Niedersachsen einen Schulterschluss hinbekommen, um in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage eine Wende herbeizuführen, einen Frontalangriff auf die Rechte der Arbeitnehmerschaft zu starten, das ist ein wirklich bemerkenswerter Schritt, aber wir teilen das nicht mal im Ansatz. Ich will ganz deutlich ablehnen, was hier gerade vorgetragen worden ist. - Natürlich haben Sie das gemacht! Meine Damen und Herren, für Weiterbildung zu kämpfen, ist im Grundsatz aus der Idee heraus entstanden, Menschen durch Wissen zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben übrigens inklusive des beruflichen Lebens teilzunehmen. Das ist eine Errungenschaft, meine Damen und Herren. Selbstverständlich ist es richtig, diese modern aufzustellen. Sie hätten zu dem Gesetzentwurf, der sich gerade in der Beratung findet, übrigens auch sagen können, dass es nicht mehr zwingend Blockveranstaltungen geben muss, digitale Formate angedacht sind, mehr Praxisanteile und eine deutliche Verlängerung im Vorlauf von Bildungsangeboten und ihrer Inanspruchnahme geben soll. Man hätte es differenziert darstellen können - Sie wollten es nicht. Das ist schade, das ist bedauerlich, weil es eine Geringschätzung von Weiterbildung ist - ein hohes Gut, das man miteinander errungen hat. Meine Damen und Herren, das Thema Tariftreue ist eben genannt worden. Ja, das Signal hier in Niedersachsen soll sehr deutlich sein: Wenn der Staat deutlich mehr Geld zur Verfügung stellt, um investive Maßnahmen zu tätigen, dann wollen wir das auch daran knüpfen, dass es hier eine gute Bezahlung gibt, und das ist nun mal eine tarifliche Bezahlung, meine Damen und Herren. Dieses Zeichen setzen wir ganz bewusst, und das setzen wir übrigens im Schulterschluss mit vielen Beteiligten. Und wir setzen das so um, dass exakt ein Kreuz zu setzen ist. Ein Kreuz ist zu setzen für die Einhaltung von Tariftreue. Daraus können Sie doch nicht ernsthaft ein Bürokratiemonster ableiten! Das ist doch völlig schräg, was Sie hier darstellen! Ein Kreuz soll in diesem Land gesetzt werden, damit bei Aufträgen bestätigt wird, dass anständig bezahlt wird. Und um genau das umzusetzen, streiten wir gern. Wir legen mit dem Infrastrukturpaket in Höhe von 1,8 Milliarden Euro das größte Investitionsprogramm auf, das es in diesem Land gegeben hat. 1,8 Milliarden Euro mehr werden zur Verfügung gestellt, um in diesem Land zu investieren. Macht das Lust auf Investitionen? Ja, selbstverständlich, macht es das! Ich habe aber gestockt, weil hier eine Brücke von der Tariftreue über die Weiterbildung usw. geschlagen wird, um Investitionen in diesem Land infrage zu stellen. Diese Verknüpfung stimmt vorn und hinten nicht. Woran scheitern denn Investitionen gerade? Das können wir an etlichen Punkten durchbuchstabieren. - Herr Hilbers, lesen Sie bitte mal Zeitung! Gucken Sie sich die Beschlüsse an, um zu sehen, an wessen Politik das scheitert! Das scheitert an der Politik der Bundeswirtschaftsministerin, die gerade wirklich jedes Zukunftsthema in diesem Land vergurkt, jedes einzelne Thema! Ich bin nicht länger bereit, mir anzugucken, dass in diesem Land wichtige Themen, in die wir investieren müssen, in die wir investieren können, bei denen auch Investitionen anstehen und die Bereitschaft zu Investitionen vorhanden ist, daran scheitern, dass die Bundeswirtschaftsministerin die entsprechenden Signale eben nicht setzt. Gucken Sie sich das Thema Wasserstoff an! Es gibt zig Unternehmen, die bereit sind, hierbei in Niedersachsen zu investieren. Sie wollen dafür einen klaren Rahmen haben. Sie wollen verlässlich von der Bundesregierung wissen, dass das für sie ein wichtiges Thema ist. Das bleibt aber aus. Bei der Chemie-Agenda haben acht Bundesländer an die Bundeswirtschaftsministerin geschrieben acht Bundesländer!, dass das so nicht geht, dass da mehr kommen muss. Man ist aber nicht mal in der Lage, darauf zu antworten, meine Damen und Herren. Das ist zu wenig! Beim Thema Offshore haben wir alle Chancen der Welt, in diesem Land etwas zu machen. Stattdessen werden die Ausbauziele gefährdet, droht ein Investitionsstopp und wird eine absurde Debatte um Mini-AKWs geführt. Chancen in Niedersachsen werden damit vertändelt. Das können wir nicht zulassen! Das kann man leider an ganz vielen Punkten nach und nach durchbuchstabieren. Und das reicht so nicht. Würden wir das beheben übrigens gerne gemeinsam, Herr Scharrelmann, dann hätten wir bei all diesen Punkten einen wirklichen Fortschritt in Niedersachsen, dann gäbe es bei all diesen Punkten Lust auf Investitionen, dann würden Investitionen ermöglicht. Dafür brauchen wir aber den Rückenwind auch aus Berlin; dafür brauchen wir den Rückenwind der Bundeswirtschaftsministerin. Herr Minister! Ja, bitte? Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zu? Selbstverständlich.
Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Lage auf dem Wohnungs- und Baumarkt in Niedersachsen ist ernst, das wissen wir alle. Es fehlen Wohnungen, Projekte werden verschoben oder ganz aufgegeben. Viele Betriebe arbeiten wirtschaftlich am Limit. Wohnen ist längst zur zentralen sozialen Frage geworden. Gerade deshalb müssen wir genau hinschauen, wenn Anträge vorgelegt werden, die vorgeben, die Krise zu lösen. Der Antrag der AfD zum Bürokratieabbau klingt zunächst vielversprechend, und ja, ich bin jederzeit offen für gute Ideen, die unsere Bauwirtschaft weiterbringen. Aber bei näherem Hinsehen zeigt sich dann eben: Dieser Antrag bleibt in vielen Punkten oberflächlich, ist verkürzt und teilweise schlicht falsch. Die AfD behauptet im Kern, die Hauptursache der Krise sei staatliche Überregulierung, insbesondere durch Klima- und Umweltpolitik. Das greift deutlich zu kurz, meine Damen und Herren, denn die Realität ist komplexer: steigende Zinsen, hohe Baupreise, Fachkräftemangel, Unsicherheit bei Förderprogrammen, zurückhaltende Nachfrage und nicht zuletzt die Folgen internationaler Krisen. Wer all das ausblendet und nur einen Schuldigen benennt, betreibt politische Vereinfachung statt Problemlösung. Hinzu kommt: Es wird ein künstlicher Gegensatz aufgebaut zwischen Bauwirtschaft und Bürgern auf der einen Seite und Staat, EU und Umweltverbänden auf der anderen Seite. Das ist kein seriöser Ansatz. Auch rechtlich steht der Antrag auf wackeligem Fundament. Die Forderung, EU-Richtlinien oder Bundesgesetze einfach abzuschaffen, verkennt die Zuständigkeiten dieses Hauses hier. Niedersachsen kann weder EU-Recht aufheben noch Bundesrecht im Alleingang ändern. Das ist keine Lösung, und das ist politisch so nicht umsetzbar. Sicherlich müssen wir uns die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie anschauen, und wir müssen uns die Ersatzbaustoffverordnung anschauen. Das geht aber alles nur zusammen. Ähnlich problematisch sind die Vorschläge im Umwelt- und Planungsrecht. Beteiligungsrechte sollen eingeschränkt, Umweltverbände zurückgedrängt werden. Natürlich muss man in diesem Zusammenhang hinterfragen, ob manche Regelung im Hinblick auf die Baukosten zielführend ist. Aber Sie ignorieren mit dem Antrag, dass die Rechte auf europäischem und bundesrechtlichem Fundament stehen. Ein Land kann sie nicht einfach abschaffen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Auch inhaltlich gehen viele Forderungen an der Realität der Bauwirtschaft vorbei und sind somit schlicht falsch. Die Heizungs- und Sanitärbauer sowie die Elektrobranche brauchen vor allem eins: verlässliche Rahmenbedingungen. Ein ständiges Hin und Her bei gesetzlichen Vorgaben schafft Unsicherheit und bremst Investitionen in Heizungstechnologien. Und die Vorstellung, man könne einfach zu alten Standards zurückkehren, greift ebenfalls zu kurz. Die Anforderungen und Erwartungen auch seitens der Verbraucher, gerade vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs sowie der Iran-Krise, haben sich verändert. Heute geht es eben nicht um die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes, sondern um technologieoffene und zukunftsfähige Lösungen, nicht um ein Zurück in die Vergangenheit mit Ölheizungen in Neubauten. Beim Thema Normen wird ebenfalls ein falsches Bild gezeichnet. Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Normung erfolgt maßgeblich durch die Wirtschaft selbst. Hier hat das Land nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten. Auch bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die Analyse zu einseitig. Ja, Verfahren dauern oft zu lange. Aber die Ursachen liegen nicht nur in der Umweltbeteiligung, sondern auch in fehlendem Personal, begrenzten Kapazitäten und zu komplexen Abstimmungsprozessen. Meine Damen und Herren, natürlich gibt es in dem Antrag auch Punkte, die man aufgreifen kann: schnellere Genehmigungen, Digitalisierung der Bauämter, mehr Transparenz, Vereinfachung landesspezifischer Standards. Alles das sind richtige Ansätze. Diese Themen sind aber längst Teil der politischen Arbeit in Niedersachsen und auf Bundesebene. Als Stichworte nenne ich hier nur den Bau-Turbo, die Novellierung der Bauordnung, das Bündnis für bezahlbares Wohnen, den Niedersächsischen Weg zum Gebäudetyp E. Das könnte übrigens ein Indiz dafür sein, dass dieser AfD-Antrag gerade bundesweit ausgerollt wird und eben nur landesspezifisch hier und da so ein bisschen etwas berücksichtigt wird. Ich sage klar: Da geht deutlich mehr. Gerade beim Gebäudetyp E ist es mit einer schönen Broschüre nicht getan. Der Antrag setzt sich aber mit diesen Maßnahmen, die gerade hier in Niedersachsen laufen, gar nicht ernsthaft auseinander. Der entscheidende Punkt ist: Bürokratieabbau ist kein Schnellschuss. Ein pauschales Streichen von Regeln wird die strukturellen Probleme nicht lösen. Es braucht einfach sorgfältige, rechtssichere und praktikable Lösungen. Aber das sage ich auch: Wir müssen damit meine ich explizit die Staatskanzlei auch über den Status der Ankündigungen hinauskommen. Was ist mit den Vorschlägen zum Bürokratieabbau, die auf dem Tisch liegen? Wann kommt der Ministerpräsident da ins Handeln? Ach ja, jetzt sollen ja die Berichts- und Dokumentationspflichten gestrichen werden, aber nur, wenn keine stichhaltige Begründung für den Erhalt gegeben wird. Was mag dabei wohl herauskommen? Meine Damen und Herren, letztlich lässt sich feststellen: Wer glaubt, man könne die Baukrise mit einfachen Parolen lösen, macht es sich zu leicht. Die Bauwirtschaft, die Wohnungswirtschaft und die Wohnungssuchenden brauchen keine Schlagworte. Sie brauchen vor allen Dingen Verlässlichkeit, Realismus und Umsetzbarkeit. Ich bin auf die Beratungen im Ausschuss gespannt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Fraktion der SPD hat nun das Wort: der Kollege Henning. Bitteschön!
Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur "differenzierten Urteilsbildung"?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Kinder sind in Deutschland und in Niedersachsen schulpflichtig. Neben gewissen Kernfähigkeiten wie zum Beispiel Lesen, Schreiben, Rechnen sollen Kinder in der Schule natürlich weitergebildet werden, zum Beispiel durch die Fächer Erdkunde „Wer wohnt neben uns?" oder Geschichte: „Wer war vorher schon auf der Welt, als ich noch nicht da war?" Außerdem sollen Kinder einen kritischen Geist vermittelt bekommen. Das sehe zumindest ich so. Ich bin damit auch nicht alleine, und ich möchte in diese Rede mit jemandem einsteigen, der auch dieser Auffassung ist, nämlich das Bundesverfassungsgericht mit einem Spruch aus 2006; das ist also 20 Jahre her. Es ging um einen Fall aus Hessen. Da gab es eine Familie mit drei Töchtern. Die Eltern wollten diese drei Töchter nicht staatlich beschulen lassen. Dafür gab es einen christlich-religiösen Hintergrund. Das Gericht hat dann entschieden: Nein, das geht nicht. Sie müssen beschult werden. Es hat dazu ganz interessant ausgeführt, warum Schule mehr als das Vermitteln reiner technischer Fähigkeiten ist. Das zitiere ich jetzt: Schule soll, so das Gericht, den Umgang auch mit „Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und" Achtung! „Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung" einüben und weiter, so das Gericht, wenn Kontakt mit den in der Gesellschaft vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich besteht. Schulbesuch soll also nicht nur nach meiner Auffassung, sondern auch nach der allgemeinen Auffassung in Deutschland einen kritischen Geist ermöglichen. Ich denke, viele von Ihnen sind da gar nicht anderer Auffassung. Das bedeutet für mich, dass im Unterricht verschiedene Sichtweisen auf Problemstellungen beleuchtet werden sollen und jede Stimme im Prinzip auch gehört wird. In meiner eigenen Schulzeit die ist zwar schon ein bisschen her war das auch so. Ich tue meiner Politiklehrerin wahrscheinlich nicht Unrecht, wenn ich sie als dezidiert links einordne. Ich war das schon damals nicht und die Masse des Kurses auch nicht. Nichtsdestotrotz wurden spannende Probleme, zum Beispiel in der 13/2 das Erlassjahr 2000, also der Erlass von Schulden für afrikanische Staaten, kontrovers besprochen und Experten aller Sichtweisen gehört. Ich habe das als sehr bereichernd empfunden. Das wird auch heute noch flächendeckend so sein, aber leider nicht überall, liebe Kollegen. Und damit sind wir am Deister, im Calenberger Land, in den Gemeinden Barsinghausen und Gehrden. Wenn nämlich, liebe Kollegen, eine Gruppierung, die sich „Omas gegen rechts" nennt, in niedersächsischen Gymnasien Veranstaltungen organisiert, ist Vorsicht geboten. Aber weshalb? Ich könnte mit dieser Gruppierung natürlich schon dem Namen nach nicht einverstanden sein. Ich habe aber auch persönlich Erlebnisse mit dieser Gruppierung gehabt. Der Kollege Bothe und ich haben nämlich vor einigen Jahren mal eine Veranstaltung in Barsinghausen, im Zechensaal, abgehalten, und dort infiltrierten auch das hätten sie übrigens gar nicht gemusst; ich hätte sie auch so hereingelassen die Omas gegen rechts: mit Plakaten unterm Mantel und Trillerpfeifen in der Tasche. Als der Hauptredner, Dr. Curio aus dem Bundestag, sprach, störten die Omas gegen rechts die Veranstaltung, hissten die Plakate und trillerten in die Gegend. Ich ging dann auf die Omas gegen rechts zu es waren übrigens tatsächlich nur Damen und bat sie, das doch zu unterlassen, und bot ihnen aber an nach jeder Veranstaltung machen wir auch eine Fragerunde, doch gerne kontroverse Fragen zu stellen, sowohl an mich als auch an den Kollegen Bothe, aber auch an Dr. Curio. Das wollten die Omas gegen rechts aber gar nicht. Sie sagten, mit uns kann man nicht debattieren, und zogen von dannen. Es wundert also nicht, dass eine Organisation, die so etwas organisiert, keine Gegenmeinung vorbringt. Wo ist eigentlich die für Schüler doch so wichtige Antithese, liebe Kollegen? Wir hätten doch mittlerweile ein breites, auch konservativ-patriotisches Vorfeld, das eine Gegenmeinung artikulieren würde. Dafür, liebe Kollegen, bräuchte es aber dreierlei: erstens Verständnis, zweitens den Wunsch nach Erkenntnisgewinn und drittens Mut. Die Omas gegen rechts, liebe Kollegen, sind aber nicht mutig. Ich möchte Ihnen mal ein Beispiel dafür nennen und das belegen. Die Omas gegen rechts Barsinghausen haben 2025 im Rahmen einer AWO-Aktion erklärt: „Wir solidarisieren uns mit den Opfern und wollen nicht länger schweigen. Aber wir fragen uns auch, wer sind diejenigen, die sich an Frauen und Mädchen vergreifen?" Es ging um Gewalt gegen Frauen. Fragen sich die Omas gegen rechts das wirklich? Wo war die Frage, als im April 2018 Veronika B. in der Nähe des Bahnhofs von Barsinghausen erschlagen wurde? Liebe Omas gegen rechts, wo war Ihr Aufschrei kurz danach, als eine 16-jährige Schülerin in Barsinghausen brutal ermordet wurde? Und, liebe Omas gegen rechts, wo waren Sie eigentlich vor wenigen Wochen, als eine 38-jährige Frau von ihrem Mann ermordet und die Tochter lebensgefährlich verletzt wurde? Wo war da Ihr Aufschrei? Keine Plakate! Keine Demo! Und die Trillerpfeife schweigt. Liebe Kollegen, solche Gruppierungen haben an niedersächsischen Schulen nichts verloren! Vielen Dank, Herr Lilienthal. -
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Bock. Bitte, Herr Bock! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass zu viele Schnittstellen eher schädlich sind, wenn es darum geht, in einem Fall voranzukommen, und mit Blick auf die sogenannten Sekundärmigrationszentren im Rahmen des GEAS der Bund hat sich hier ja sozusagen auf den Weg gemacht; jetzt hängt es nach meiner Kenntnis noch am Bundesrat: Wie steht Niedersachsen, wie stehen Sie zum Einrichten von Sekundärmigrationszentren? - Vielen Dank. Frau Innenministerin wird antworten.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Scharrelmann, aber leider auch die Politik der aktuellen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche machen zwei Dinge besonders deutlich: Erstens. Wirtschaftsnähe ersetzt keine Wirtschaftskompetenz. Zweitens. Betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse ersetzen kein volkswirtschaftliches Denken, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn darauf kommt es letzten Endes an. Sonst läuft man Gefahr, einzelne Gruppierungen zulasten des großen Ganzen zu vernachlässigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die CDU versucht hier, drei Themen zusammenzubringen. Erstens die Feiertagsdebatte: Da kann man es, glaube ich, relativ kurz machen: Aktuell planen wir, keinen neuen Feiertag in Niedersachsen einzuführen. Niedersachsen ist im Feiertagsranking ganz hinten dran. Würde es um die Anzahl von Feiertagen gehen, würde niemand mehr in Bayern oder in Sachsen investieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das zeigt, wie absurd diese Debatte ist. Eines lassen wir uns nicht nehmen: Solange Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten etwas zu sagen haben, wird der 1. Mai weiterhin ein Tag der Arbeit sein. Denn dieser Tag steht wie kein zweiter für innerbetriebliche Mitbestimmung und für breite Verteilung des Wohlstandes als Kern sozialer Marktwirtschaft. Das wusste auch schon Ludwig Erhard. Sie scheinen es allerdings vergessen zu haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht Ihnen zweitens um Bildungszeit. Aber auch die Bildungszeit ist in Zeiten von Transformation essenziell wichtig. Und nein, wir haben nicht beschlossen, den Grundanspruch auf Bildungsurlaub auszuweiten. Es bleibt bei fünf Tagen im Jahr. Aber wer die betriebliche Weiterbildung infrage stellt, der hat das Fachkräfteproblem nicht verstanden. Das muss man ganz klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Drittens. Beim Tariftreue- und Vergabegesetz geht es um faire öffentliche Aufträge. Das schützt nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das schützt auch die Unternehmen, die gut bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten, und das sind in der Regel unsere niedersächsischen Unternehmen. Deswegen werden auch sie davon profitieren. Im Grundsatz lautet die Frage, was „investitionsfreundlich" eigentlich heißt. „Investitionsfreundlich" heißt nicht: möglichst billig vergeben, möglichst wenig soziale Verantwortung, möglichst wenig Rücksicht auf Beschäftigte, sondern „investitionsfreundlich" heißt: schnelle Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen, faire Wettbewerbsbedingungen, Fachkräfte sichern und seriöse Unternehmen stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, öffentliche Beschaffung ist kein rein technischer Einkaufsvorgang, sondern Land und Kommunen setzen mit öffentlichen Aufträgen erhebliche wirtschaftliche Impulse. Deshalb ist es entscheidend, welche Unternehmen mit öffentlichem Geld gestärkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Lohndumping ist kein Geschäftsmodell in Niedersachsen und darf nicht mit öffentlichem Geld unterstützt werden! Sie sprechen von Bürokratie. Ich glaube, diese Landesregierung hat sich wie keine zweite gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen für Bürokratieabbau eingesetzt. Es geht dabei nicht darum, Standards herunterzufahren, sondern es geht darum, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Es geht darum, Betriebe von lästigen Berichtspflichten zu entlasten; auch da sind wir dabei. Und es geht auch darum, die Wertgrenze zu erhöhen. Sie unterschlagen in Ihren Aussagen völlig, dass die Wertgrenze auf 100 000 Euro angehoben wird. Das macht Vergaben einfacher, und das führt auch dazu, dass niedersächsische Unternehmen schneller zum Zug kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In allen Bürokratieabbau-Diskussionen hat sich die CDU bisher zurückgehalten, war destruktiv. Ich hoffe, dass Sie sich, wo Sie so viel Kontakt zu den niedersächsischen Unternehmerverbänden haben, endlich konstruktiv daran beteiligen, Bürokratie abzubauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die CDU redet in dieser Hinsicht nur über Kontrollstellen und Erklärungsverpflichtungen, und, noch mal, Sie verschweigen, dass Aufträge bis 100 000 Euro direkt vergeben werden können. Für unsere Kommunen ist das gut und für die Unternehmen auch. Denn eines muss man ganz klar sagen: Bagger können dann schneller rollen, aber sie sollen nicht aufgrund von Lohndumping rollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein starker Standort entsteht nicht durch schlechte Löhne, sondern durch Gute Arbeit, gute Unternehmen und durch gute Infrastruktur. Wir sind dabei, das Geld, das jetzt durch das Infrastrukturpaket des Bundes zur Verfügung steht, in Niedersachsen auf die Straße zu bringen. Dazu ist ein Pakt entstanden - ein Pakt zwischen den Unternehmerverbänden, dem Wirtschaftsministerium und den Behörden. Deswegen sind wir im Vergleich der Bundesländer weit vorne damit, das Geld endlich dahin zu bringen, wo es benötigt wird: in unsere Brücken, in unsere Straßen, in unsere Schienen, denn das ist der sinnvolle Weg. Sie haben jahrelang das Hohelied der Schuldenbremse gepredigt, und jetzt haben wir endlich das Geld zur Verfügung, denn Betonschulden sind noch schlimmer als Finanzschulden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Abschließend kann man sagen man könnte noch so viel mehr sagen: Zu behaupten, die Politik der Niedersächsischen Landesregierung sei für die Krise, die wir im Moment erleben, verantwortlich, ist wirklich hanebüchen, denn wir erleben gerade eine internationale Wirtschaftskrise, auf die wir reagieren müssen. Donald Trump und Wladimir Putin interessieren sich nicht für Beitragsbemessungsgrenzen, sie interessieren sich auch nicht für Feiertage. Sie setzen gerade Rahmenbedingungen, die uns in erheblichem Maße belasten. Wir können darauf nur mit den Möglichkeiten reagieren, die wir haben. Und das tun diese Landesregierung und auch die regierungstragenden Fraktionen. Abschließend kann ich sagen: Wir kämpfen dafür, dass Niedersachsen ein guter Industriestandort, ein guter wirtschaftlicher Standort bleibt, und Sie sind nur destruktiv dabei. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Erst mal vielen Dank dafür, dass wir noch mal hören konnten, worum es hier für manche Leute geht - und das möchte ich ganz klar zurückweisen. Es geht hier darum, dass wir unsere Verfassung schützen, dass wir unsere niedersächsische Kommunalverfassung vor Verfassungsfeinden schützen. Genau an dieser Stelle gehen wir rein. Ich muss noch etwas zurückweisen und möchte dafür in Erinnerung rufen, liebe CDU-Fraktion: Am 10. Juni 2021, also auch nur knapp drei Monate vor der Kommunalwahl 2021, haben Sie noch weiterführende Änderungen am NKomVG durchgesetzt. Nur zur Erinnerung; ich weiß, mit der Zeit ist das manchmal schlecht. Vielleicht geben Sie sich später noch einen Ruck und stimmen hier heute dann trotzdem zu. Denn heute steht ein bedeutsames Vorhaben unserer rot-grünen Regierungskoalition auf der Tagesordnung: die Reform des niedersächsischen Kommunalwahlrechts und der Kommunalverfassung. Unsere Leitmotive sind dabei die Stärkung der kommunalen Demokratie durch klare Regeln und die Modernisierung der Kommunalverfassung für stabile Strukturen. Unser Gesetzentwurf setzt dabei auf drei zentrale Säulen: Transparenz, Sicherheit und Resilienz. Bereits jetzt ist in unserem NKomVG in § 80 Abs. 4 Nr. 3 Folgendes geregelt: „Gewählt werden kann, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten." Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist es, was die Wählbarkeitsvoraussetzung unterstützt und klar zeigt, worum es geht: der Boden des Grundgesetzes. Denn von höchsten BeamtInnen der kommunalen Ebene kann nicht weniger verlangt werden als von anderen BeamtInnen in diesem Land, die ebenfalls für diesen Grundsatz einstehen. Deshalb erweitern wir die gesetzlichen Grundlagen nun folgerichtig um die Prüfung der Verfassungstreue bei Kandidierenden für Hauptverwaltungsämter. Künftig können die lang bewährten ehrenamtlichen Wahlausschüsse die Kommunalaufsichtsbehörde sowie den Verfassungsschutz bei der Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung zurate ziehen - ohne dabei die Wahl zu verzögern, denn die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird nun auf den 69. Tag vor der Wahl verlängert. Liebe KollegInnen, unser Ziel ist klar. Wir wollen die kommunalen Wahlorgane aktiv stärken, damit an die Spitze einer Kommune nur Personen gewählt werden können, die fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen und nicht dagegen verstoßen. Auf diese Weise stabilisieren wir den Schutz und die Resilienz der demokratischen Institutionen und geben gleichzeitig den kommunalen Wahlausschüssen eine Entscheidungshilfe an die Hand. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zudem stellen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klar, dass die Aufstellung von Kandidierenden für die Gemeinderäte auch auf Samtgemeindeebene erfolgen kann, wenn in einer Mitgliedsgemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. Gleichzeitig bleibt die Option bestehen, die Aufstellung auf die Kreis- oder Regionsebene zu übertragen, falls auch auf Samtgemeindeebene keine Parteistruktur vorhanden ist. Wichtig: Da es sich bei diesen Änderungen nur um ergänzende Möglichkeiten handelt, behalten bereits aufgestellte Listen für die Kommunalwahl 2026 ihre Gültigkeit. Ein weiterer bedeutender Punkt für die Resilienz unserer Kommunalverfassung ist die Neuregelung der Leitung der konstituierenden Sitzungen. Künftig übernimmt nicht mehr das lebensälteste, sondern das dienstälteste Mitglied der Vertretung die Leitung. Das garantiert, dass die Sitzungsleitung und die Verpflichtung der Abgeordneten von erfahrenen KommunalpolitikerInnen übernommen werden, die mit den Abläufen vertraut sind. Und schließlich erweitern wir mit dieser Novelle den Kreis der Personen, die für die Wahrnehmung des Amtes der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors infrage kommen. Bisher war dieser Kreis auf bestimmte Funktionen innerhalb der Samtgemeinde beschränkt. Künftig kann das Amt auch von allen Beschäftigten der Samtgemeinde wahrgenommen werden. Das entlastet die Allgemeine Stellvertretung der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. des Samtgemeindebürgermeisters und stärkt die Handlungsfähigkeit sowohl der Glied- als auch der Samtgemeinden. Liebe KollegInnen, mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir die kommunale Demokratie und erteilen Verfassungsfeinden eine deutliche Absage. Wir schaffen Rechtssicherheit und modernisieren das Wahlrecht. Ich danke allen Beteiligten, insbesondere dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, für die konstruktive, fokussierte Zusammenarbeit und werbe um Ihre Zustimmung für ein modernisiertes Kommunalwahlrecht und eine resiliente Kommunalverfassung bei uns in Niedersachsen. Vielen Dank.
Digitale Verwaltung - transparent, unabhängig, effizient und modern!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen von der SPD und von den Grünen, das ist der, ich glaube, zweite oder dritte Antrag von Ihnen zur Digitalisierung der Verwaltung. In gefühlt jedem zweiten Antrag ist eine Forderung enthalten, dass man einen bestimmten Verwaltungsprozess digitalisieren soll. Ich weiß nicht, ob es Ihnen schon aufgefallen ist ich möchte darauf hinweisen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ja Aufgabe des Innenministeriums. Das Innenministerium haben Sie inne. Da sitzt die Innenministerin Daniela Behrens. Jeder Antrag und jede Forderung zur Digitalisierung der Verwaltung ist also ein Misstrauensvotum gegenüber Ihrer eigenen Ministerin. Wir stimmen Ihnen in dieser Hinsicht auch zu: EDV- und IT-Zusammenhänge sind nicht Ihr Steckenpferd, Sie haben Ihre Expertise nicht darin. Aber ich habe mich gewundert, dass Sie, Herr Willeke, die Rede gehalten haben; ich dachte, Herr Beck wird die Rede halten; Sie können das auch Frau Beckmann ausrichten; ach, sie ist ja schon da vorne wenn man sich den Antrag, den Sie zusammengestellt haben, ansieht ob Sie ihn auf Abgeordnetenebene oder in Ihrem Arbeitskreis oder ob ihn Ihre Mitarbeiter angefertigt haben man muss sagen: Er ist makellos. Der Antrag ist gut. ‑ Ich meine das ernst! Der ist wirklich gut, absolut. Sie sprechen genau die richtigen Punkte an: Open Source, damit man erstens unabhängig ist, zweitens flexibel, drittens auch nicht erpressbar. Dann wollen Sie, wenn Sie eine private Software erwerben, auch den Source Code bekommen. Makellos! Ich finde darin gar keinen Fehler. Ich freue mich sogar, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Wir hatten einmal eine Anfrage gestellt, in der wir gefragt haben, wie viel Steuergeld von der Landesregierung bzw. im Land Niedersachsen beispielsweise für Microsoft-Lizenzen ausgegeben wird. Das Ergebnis war, dass in den letzten Jahren 170 Millionen Euro nur für Microsoft-Lizenzen veranschlagt wurden. Allein im letzten Jahr waren es 53 Millionen Euro. Ich glaube, nur das Finanzministerium hat es geschafft, die Kosten für die Microsoft-Lizenzen zu senken. Vielleicht kann Herr Heere später noch etwas dazu sagen. - Gut, er möchte es nicht. Aber wie gesagt, der Antrag ist einwandfrei, und es wird eigentlich unmöglich sein, ihn abzulehnen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, und ich hoffe, dass Sie den Antrag nicht verändern und auch nicht verwässern werden. Denn so, wie er jetzt gestellt wird, ist er perfekt. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Als Nächstes hat
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen wir uns Niedersachsen im Jahr 2035 vor: eine Gesellschaft, in der weniger Menschen arbeiten als heute, aber mehr Arbeit erledigt werden muss; eine Gesellschaft, in der wirtschaftliche Stärke nicht mehr nur von Innovation abhängt, sondern vor allem davon, ob überhaupt noch genug Menschen da sind, um diese Innovation produktiv umzusetzen. Genau auf diese Realität drohen wir zuzusteuern. Bis 2036 werden rund 13 Millionen Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das ist fast ein Drittel der heutigen Arbeitskräfte. Gleichzeitig wächst die Zahl derjenigen, die nachrücken, nicht in gleichem Maße. Das bedeutet: Der Wettbewerb um Fachkräfte wird härter, national wie international. Und das stellt uns vor eine zentrale Frage: Wie sichern wir Wohlstand, Versorgung und gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer alternden Gesellschaft? Die Antwort darauf kann nur lauten: Wir müssen alle vorhandenen Potenziale nutzen, um Fachkräfte zu gewinnen - entschlossen, pragmatisch und vorausschauend. Dazu gehören ganz wesentlich qualifizierte Zuwanderung und gelingende Integration. Viele Menschen, die zu uns kommen, bringen Kompetenzen, Erfahrungen und Motivation mit. Aber noch immer scheitert ihre Integration zu oft an bürokratischen Hürden, langen Verfahren oder fehlenden Strukturen. Dabei ist klar: Eine funktionierende Fachkräftegewinnung ist längst entscheidender Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Zugleich gilt: Arbeitsmarktintegration ist nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch zentral für gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt. Sehr geehrte Damen und Herren, Niedersachsen hat hier in den vergangenen Jahren viele wichtige Grundlagen geschaffen: die Arbeit der regionalen Fachkräftebündnisse gestärkt, die Welcome Center gestärkt, die Start-Guides-Projekte ausgeweitet. Das alles zeigt: Vernetzung, Beratung und Begleitung vor Ort wirken. Diese Projekte bringen Menschen in Arbeit, sie unterstützen Unternehmen, und sie schaffen echte Perspektiven. Auch Modellprojekte wie „¡Adelante! Colombia" oder die neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren Niedersachsen in Osnabrück zeigen: Wir gehen richtige und innovative Wege. Aber und das ist entscheidend diese Strukturen müssen wir jetzt verstetigen und ausbauen. Aktuelle Studien und Entwicklungen zeigen deutlich: Integration von Fachkräften gelingt dort am besten, wo es verlässliche regionale Netzwerke, klare Zuständigkeiten und echte Willkommenskultur gibt. Und das geschieht sehr gut gesteuert in den acht regionalen Fachkräftebündnissen. Genau hier setzt unser Antrag an. Erfolgreiche Programme dürfen keine Projekte auf Zeit bleiben. Sie brauchen Planungssicherheit. Darüber hinaus richten wir den Blick auch auf konkrete Verbesserungen. Wir wollen, dass Verfahren vereinfacht werden, zum Beispiel bei der Feststellung von Berufsabschlüssen in nicht reglementierten Berufen. Hier fehlt es bislang an klaren und transparenten Bewertungsmaßstäben. Wir wollen die Sozial- und Gesundheitswirtschaft in den Fachkräftebündnissen stärker einbinden, gerade weil dort der Fachkräftebedarf besonders hoch ist. Außerdem wollen wir gezielt dort ansetzen, wo bisher noch zu viel Potenzial ungenutzt bleibt. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte. Denn alle Zahlen zeigen: Während rund drei Viertel der Männer arbeiten, liegt die Beschäftigungsquote bei Frauen deutlich niedriger. Die Gründe sind bekannt: Familienverantwortung, fehlende Kinderbetreuung und komplizierte Anerkennungsverfahren. Wenn wir hier ansetzen, erreichen wir gleich doppelt etwas: mehr Fachkräfte und mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für die betroffenen Frauen. Klar ist aber auch: Viele entscheidende Rahmenbedingungen werden auf Bundesebene umgesetzt. Deshalb bitten wir die Landesregierung, sich weiterhin aktiv einzubringen für einen praktikablen Spurwechsel aus dem Asylsystem in den Arbeitsmarkt, für schnellere und digitalisierte Anerkennungsverfahren, für eine bessere Ausgestaltung der Chancenkarte und für vollständig digitale, transparente Visa-Prozesse. Denn auch das zeigen aktuelle Entwicklungen: Deutschland steht im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte. Und dieser Wettbewerb entscheidet sich zunehmend durch Geschwindigkeit, Transparenz und Verlässlichkeit. Wer monatelang auf ein Visum wartet, entscheidet sich im Zweifel für ein anderes Land. Sehr geehrte Damen und Herren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten schon heute einen unverzichtbaren Beitrag. Ohne sie würde vieles nicht funktionieren. Deshalb ist klar: Die Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte ist schlichte Notwendigkeit. Mit unserem Antrag wollen wir die Strukturen stärken, die bereits funktionieren. Wir wollen Hürden abbauen, und wir wollen die Grundlage dafür schaffen, dass Niedersachsen auch in Zukunft ein starker Wirtschafts- und Lebensstandort bleibt - Niedersachsen als Land, das Fachkräfte gewinnt, hält und integriert, und als Land, das Menschen echte Chancen bietet. Wir wissen also längst, was funktioniert und was wirkt. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr „ob", sondern „wie konsequent?". Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt nun ans Rednerpult: Herr Kollege Mülbrecht Breer. Bitteschön!
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Herr Minister wird antworten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch das Lagebild, welches die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit erstellt, können davon gehen wir aus Erkenntnisse gewonnen werden, welche Art der Queerfeindlichkeit wo besonders verbreitet ist. Wir wissen zum Beispiel, dass kurz nach den CSDs der Anspruch und die Ansprache derzeit noch bei den Behörden oder bei den Beratungsstellen besonders hoch ist. Also, wir wollen gucken, wann, wo, in welchen Örtlichkeiten, was passiert. Mit diesen Informationen können wir zukünftig zielgerichtet Projekte konzipieren und umsetzen, die dazu beitragen, Queerfeindlichkeit weiter abzubauen. - Danke. Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Minister Meyer wird antworten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben Sie Ihre Anfrage mehrfach geändert. Die Antworten müssten Ihnen inzwischen vorliegen; jedenfalls sind sie von uns herausgegeben worden. Ich weise aber darauf hin, dass die Überschriften der drei Anfragen, die Sie gestellt haben, lauten: „Auffälliger Wolf aus Hamburg wurde in Niedersachsen freigelassen". Und dann steht da nicht ein Fragezeichen, sondern: „Teil 1", „Teil 2", „Teil 3". Vielleicht, Herr Dannenberg, könnten Sie es mal unterlassen, diese Falschbehauptung zu machen. Es wäre gut gewesen, wenn Sie Ihre Anfrage zurückgezogen oder die Überschriften korrigiert hätten, weil: So steht in der Überschrift Ihrer Anfrage an die Landesregierung eine Behauptung, die Sie nicht korrigiert haben. Deshalb fände ich das gut, wenn Sie das auch machen würden. Und noch einmal: Der Wolf wurde in Hamburg herausgelassen. Es war eine Hamburger Entscheidung, ihn dort herauszulassen. Mehr habe ich dem nicht hinzuzufügen. Die erste Zusatzfrag aus der Fraktion der CDU:
Verbraucherschutz im Luftverkehr stärken - klare Regeln für die Handgepäckmitnahme schaffen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Luftfahrtbranche befindet sich derzeit ich denke, das ist unbestritten, und man muss leider auch sagen: mal wieder in einer schwierigen Phase. Steigende Kerosinpreise, geopolitische Spannungen, unterbrochene Lieferketten, eingeschränkte Flugrouten und tiefgreifende Umstrukturierungen bei den Airlines selbst treffen auf eine Branche, die ohnehin hochsensibel auf Krisen reagiert. Die Auswirkungen daraus sind bereits spürbar, und vieles deutet darauf hin, dass diese Spürbarkeit in den nächsten Wochen und Monaten vor allem auch bei der Preisschraube noch zunehmen wird. Das verlangt nach politischen Antworten, und es verlangt vor allem auch nach einer Sicherheit und einer Verlässlichkeit für diejenigen Menschen, die auf das Flugzeug angewiesen sind fliegen müssen bzw. fliegen wollen, gerade auch mit Blick auf den Sommer, auf die beginnende Ferienzeit, auch hier bei uns in Niedersachsen, auch für die Reisenden vom Flughafen in Langenhagen. Aber das ist der entscheidende Punkt unseres jetzt vorliegenden Antrages aus diesem wirtschaftlichen Druck darf kein falsches Geschäftsmodell erwachsen. Aus Krise darf keine Intransparenz werden, und aus finanziellen Herausforderungen der Airlines darf kein Rückschritt beim Verbraucherschutz im europäischen Flugverkehr entstehen. Aber genau das ist es, was wir derzeit und auch schon vor dem Beginn der Krise in der Branche beobachten können, und zwar bei der Frage nach Entschädigungen bei Verspätungen, aber vor allem auch bei der Frage nach der Preisgestaltung von Flugtickets. Da wird nämlich mittlerweile der eigentliche Flugpreis systematisch entkernt. Leistungen, die über Jahrzehnte selbstverständlich waren, werden Stück für Stück herausgelöst und anschließend als Zusatzleistung verkauft, und so wird Geld mit ihnen gemacht. Diese Praxis wird beim Thema Handgepäck besonders deutlich. Was früher selbstverständlicher Teil einer Flugreise war, wird für viele heute oft auch unbewusst zur Kostenfalle. Selbst etablierte, hoch angesehene Airlines, wie die hier operierende TUI fly oder auch die Lufthansa, führen Tarife ein, in denen nur noch ein kleines, persönliches Gepäckstück enthalten ist. Wer dann mit einem normalen Kabinenkoffer oder auch nur einem etwas größeren Rucksack am Flughafen erscheint, der muss zusätzlich zahlen, erfährt das im Zweifel erst am Flughafen selbst beim Boarding und hat Zusatzgebühren von 50 Euro bis 100 Euro. Als wäre das nicht schon problematisch genug, fehlt es auch noch an einheitlichen Regeln: keine einheitlichen Maße, unterschiedliche Gewichtsklassen, unterschiedliche Mitnahmebedingungen abhängig von der Airline, abhängig von komplexen Tarifen, abhängig vom Buchungsweg. Besonders unübersichtlich wird dies auf Vergleichsportalen. Da variieren für denselben Flug die Preise teils erheblich, ohne dass klar erkennbar wäre, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind. Selbst bei deutlich höheren Preisen auf den Vergleichsportalen ist oft kein echtes Handgepäck inklusive, sondern lediglich die kleine Tasche, dafür teilweise sogar noch versehen mit Zusatzeinschränkungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das kaum noch nachvollziehbar. Was oft als günstiges Angebot beginnt, entpuppt sich dann schnell als unübersichtliches System aus Zusatzkosten und unklaren Leistungen. Dieses Wirrwarr ist alles andere als transparent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden, so geht es nicht, zumal die rechtliche Lage eigentlich eindeutig ist. Denn bereits 2014 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass angemessenes Handgepäck und damit auch der Handgepäckkoffer grundsätzlich Teil der Beförderungsleistung einer Airline sein sollte. Das Problem ist aber das wurde auch bei unserer auswärtigen Sitzung des Unterausschusses Verbraucherschutz in Brüssel ganz deutlich: Es fehlt bis heute an einer klaren, verbindlichen Definition. Genau diese Lücke wird ausgenutzt. Ich finde, deshalb ist es wichtig, dass wir als Politik auch klare Standards fordern. Ich finde, ein Handgepäckstück bis zu einem bestimmten Gewicht mit einem klar definierten Kantenmaß und zusätzlich ein kleines persönliches Gepäckstück, wie eine Hand- oder eine Laptoptasche, müssen ohne Aufpreis Teil des Tickets werden, egal, von wo geflogen wird, und egal, mit welcher Airline man fliegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus geht es aber vor allem um die Preiswahrheit. Wir brauchen eine europaweite Transparenzpflicht, die sicherstellt, dass der tatsächliche Gesamtpreis eines Fluges inklusive aller unvermeidbaren Gebühren von Anfang an sichtbar ist: ohne nachzurechnen, ohne verwirrende Darstellung von Angeboten, ohne falsche Verknappungsangaben, ohne versteckte Kosten und vor allem ohne böse Überraschung am Flughafen. Dabei wollen wir diesen Weg überhaupt nicht gegen die Airlines gehen, sondern am liebsten im engen Schulterschluss mit den Airlines. Gerade mit denjenigen, die hier aus Niedersachsen, aus Langenhagen operieren, braucht es unbedingt ein vertrauensvolles Verhältnis. Aber Gerichtsentscheidungen einfach stumpf auszusitzen und munter so weiterzumachen, weil keine Sanktionen oder andere Folgen drohen, das darf es so nicht geben, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Wir freuen uns darüber, dass der Unterausschuss Verbraucherschutz idealerweise die vorbereitende Beratung vornimmt. Ich beantrage hiermit aber auch die Mitberatung des Wirtschaftsausschusses. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Güldner. -
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
wiederum der Kollege Christoph Willeke. Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Was hat sie unternommen, um mit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes schnellstmöglich handlungsfähig zu sein? - Vielen Dank. Bitteschön, Frau Ministerin!
Niedersachsens Biotopverbund stärken und der Biodiversitätskrise begegnen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute aufmerksam durch Feld, Wald und Wiesen geht, der kann es manchmal spüren. Anders, als die Kollegin Kura das gerade fast poetisch beschrieben hat, macht sich allenthalben eine Stille breit, und zwar eine Stille, die irgendwie nicht passt und auch irgendwie nicht dahingehört. Denn seit Jahrzehnten beobachten wir einen dramatischen Rückgang der Artenvielfalt. Insekten, Feldvögel, Amphibien: Sie alle verlieren nicht nur den Platz zum Leben; sie verlieren vor allem den Anschluss. Das Problem ist eigentlich ganz einfach beschrieben. Wir haben wunderschöne Naturschutzgebiete. Allerdings sind das oft zwar wertvolle, aber kleine und sehr isolierte Inseln. Zwischen diesen Inseln fehlen die für den Artenerhalt so notwendigen Verbindungen. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir das ändern und etwas verwirklichen, was eigentlich schon längst überfällig ist. Wir werden der Natur Wege und Brücken bauen, damit sie sich wieder ausbreiten kann. Im Grunde bilden wir damit die Infrastruktur der Zukunft, und zwar die ökologische Infrastruktur unseres Landes, den Biotopverbund. Unser Ziel ist klar formuliert. 15 % der Landesfläche werden in einen funktionsfähigen Biotopverbund überführt. Das ist kein willkürlicher Wert; das ist die fachliche Notwendigkeit, um das Artensterben nicht nur zu verwalten, sondern um es endlich zu stoppen. Dabei sollten wir den Biotopverbund nicht isoliert betrachten. In Zeiten der Klimakrise ist die Vernetzung von Lebensräumen fast schon eine Lebens- oder eine Überlebensversicherung. Ein robuster Biotopverbund hilft uns beim Wasserrückhalt denn vernetzte Auen und Moore speichern Wasser in der Fläche, bei der Kühlung grüne Korridore senken die Temperatur in der Landschaft und bei der Anpassung; nur wenn Arten wandern können, haben sie auch eine Chance, auf die Verschiebung der Klimazonen zu reagieren. Wer vom Klimaschutz spricht, darf also zum Biotopverbund nicht schweigen. Dabei ist mir ganz wichtig, festzuhalten, dass wir uns nicht einfach in einem stillen Kämmerlein irgendetwas ausgedacht haben, was uns klug und wichtig erschien. Heute sind wir hier in der abschließenden Beratung, nachdem wir einen ordentlichen, sehr soliden Prozess unter Beteiligung verschiedenster Fachverbände beendet haben. Wir haben die eingegangenen Stellungnahmen sehr intensiv bearbeitet und konnten den Antrag unter Abwägung der unterschiedlichsten Hinweise an einigen Stellen auch noch einmal deutlich nachschärfen. Wir wurden unter anderem völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir Strom- und Wasserleitungen brauchen. Deshalb haben wir klargestellt: Ja, wir minimieren Zerschneidungen der Landschaft, aber wir bündeln Leitungen und Wege so, dass die Infrastruktur der Daseinsvorsorge sichergestellt ist. Naturschutz und sichere Versorgung sind kein Gegensatz. Wir bringen das jetzt zusammen. Natürlich sollen die Kommunen die notwendige Unterstützung für die Landschaftsplanung erhalten. Wo es möglich ist, sollen Verfahren zur Aktualisierung und Erstellung von Landschaftsrahmenplänen erleichtert werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit, Teilflächenpläne „Biotopverbund" auszuweisen, geprüft werden. Das Prinzip der Teilflächenpläne kennen wir, nämlich vom Windenergieausbau. Diese Option kann Verfahren deutlich beschleunigen und vereinfachen. Auch soll dafür gesorgt werden, dass die notwendigen validen Daten aus verschiedenen relevanten Quellen ausreichend und vor allem auch vergleichbar als Planungsgrundlage verfügbar sind. Meine Damen und Herren, wir wollen auch verstärkt auf die Expertise vor Ort setzen, wenn es zum Beispiel um historische Waldstandorte geht. Denn nicht jeder Waldstandort ist geeignet, nur weil er historisch ist. Über die Geeignetheit sollen künftig die unteren Naturschutzbehörden mit einer entsprechenden Einstufung entscheiden können. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen Punkt noch einmal ganz deutlich betonen, der uns besonders wichtig ist. Wir machen diesen Biotopverbund nicht gegen die Menschen im ländlichen Raum, sondern mit den Menschen im ländlichen Raum. Wir sind ganz bei unseren Land- und Forstwirten. Sie sind die Bewirtschafter der Flächen. Unser Antrag setzt deshalb auf Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln. Genau so werden wir den „Niedersächsischen Weg" konsequent weitergehen. Das bedeutet: faire Honorierung von Ökosystemleistungen, bürokratiearme Förderprogramme und Beratung auf Augenhöhe. Naturschutz soll für den Landwirt kein wirtschaftliches Risiko sein, sondern muss beispielsweise über den Vertragsnaturschutz der deutlich im Antrag steht, Herr Dr. Schmädeke, und zwar gleichberechtigt neben Flächenkauf und Flächentausch; der Vertragsnaturschutz ist fest verankert ein attraktives Standbein für den Landwirt werden. Wir schaffen Anreize, damit die Hecke am Ackerrand nicht als Last, sondern als Investition in die Zukunft gesehen wird. Mit Handlungsleitfäden und Best-Practice-Beispielen werden wir die Bedeutung dieses Biotopverbundes in die Öffentlichkeit tragen und so nach Möglichkeit alle Akteure zum Mitmachen animieren. Nun könnte natürlich der eine oder andere auf die Idee kommen, uns vorzuwerfen, das sei alles viel zu ambitioniert und viel zu teuer. Doch ich sage Ihnen: Die Kosten des Nichtstuns sind ungleich höher. Wenn die Bestäubungsleistung wegbricht, wenn die Böden erodieren, wenn die Resilienz unserer Wälder kollabiert, zahlen wir einen Preis, den keine Haushaltsplanung der Welt mehr auffangen kann. Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen soll mit gutem Beispiel vorangehen; die Kollegin Kura hat es gerade schon erwähnt. Natürlich verlangen wir nicht von den privaten Eigentümern etwas, was wir selber nicht leisten wollen. Daher ist fest verankert: Das Land soll mit der Vernetzung eigener Flächen vorangehen und vorbildhaft den Biotopverbund stärken. Das alles ist kein Lippenbekenntnis. Wir werden alle fünf Jahre Bilanz ziehen und ganz genau hinschauen: Wo stehen wir hinsichtlich der 15 %? Was hat funktioniert, und wo müssen wir nachbessern? Meine Damen und Herren, mit dem Biotopverbund geben wir der Natur den Raum zurück, den sie braucht, um uns auch in Zukunft zu versorgen: mit sauberem Wasser, gesunden Böden und einer Vielfalt, die uns staunen lässt. Lassen Sie uns diesen Weg nun konsequent und mit Nachdruck gemeinsam gehen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Minister Meyer wird antworten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hält sich natürlich umfassend an diese Regeln. Sie haben jetzt mehrfach korrigiert, wie ich gemerkt habe. Das stimmt: Sie haben gestern oder vorgestern anscheinend noch mal die Überschrift korrigiert. Wir haben gestern, am 10. April zum letzten Mal, die Anfragen, die Sie uns vorgelegt haben und die wir von der Staatskanzlei am 10. April übersandt bekommen haben, beantwortet. Nach meiner Rechnung sind das genau 21 Also das haut natürlich hin. Sie haben also die Antwort auf die Anfragen, und Sie kennen die Regeln, die dazu gelten. Vielleicht noch eine Anmerkung: Ich habe Ihre Frage vorhin falsch verstanden. Sie haben nicht gefragt, wo der Wolf jetzt ist, sondern wo der Wolf damals ausgesetzt worden ist, in welchem Kilometerradius. Nur noch mal, damit das da auch ist. Auch das ist etwas: Ich weiß nicht, welchen Kilometerradius die Hamburger Behörden Er ist im südlichen Stadtgebiet von Hamburg rausgelassen worden. Aber auch das ist deren Entscheidung: ob das im nördlichen oder im östlichen Stadtgebiet passiert. Hauptsache, er ist nicht in der Supermarktpassage oder dort rausgelassen worden, wo er damals gefangen worden ist, also an der Alster. Auch das ist eine Entscheidung, die Hamburg trifft, und Sie müssen dort fragen, wo genau er herausgelassen worden ist. Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der SPD:
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Bitte, Frau Ministerin Staudte! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist tatsächlich ein Thema, das die Jägerschaft im Moment bewegt. Es sind jeweils die Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Revieren, die diesen Abschuss vornehmen dürfen, keine Berufsjäger etc. Insofern halten wir es für sinnvoll, dass es keine öffentliche Bekanntgabe über eine Abschussgenehmigung gibt. Der Ablauf ist eigentlich so: Ein Tierhalter erleidet einen Schaden. Die Landwirtschaftskammer schaut, ob es ein Wolf war. Dann werden die obere und die untere Jagdbehörde informiert. Letztendlich werden dann so der Automatismus die Jagdausübungsberechtigten in den entsprechenden Revieren informiert, dass in einem begrenzten Zeitraum eine Entnahme möglich ist. Sonst wird niemand informiert, und ich glaube, das ist auch wirklich gut so. Was mich aber auch bewegt: Ich bekomme mit, dass es noch andere Fragestellungen gibt, die im Vollzug womöglich eine Rolle spielen könnten, wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Wolf nur angeschossen wird - die Themen Nachsuche und Einsatz von Jagdhunden. Es gibt also noch viele andere Aspekte, hinsichtlich derer wir die Jagdausübungsberechtigten dabei unterstützen werden, den Vollzug überhaupt ausüben zu können. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU:
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Für die Landesregierung antwortet: Herr Minister Philippi. Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Queere Menschen erleben deutschlandweit und auch in Niedersachsen Diskriminierung und Queerfeindlichkeit. Das zeigt, so muss man leider sagen, auch die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität. Diese ist bundeseinheitlich und dokumentiert Übergriffe im Kontext sexueller und geschlechtlicher Identität. Queerfeindlichkeit trifft Menschen dort, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollen: in alltäglichen Situationen, wie dem Weg zur Arbeit, am Arbeitsplatz, in der digitalen Welt und besonders auf Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Christopher-Street-Day. Die steigenden Fallzahlen zeigen Politik und auch Zivilgesellschaft sehr deutlich: Prävention und Unterstützung müssen stärker in den Fokus rücken. Ansprechpersonen bei der Polizei in Niedersachsen tragen erfolgreich dazu bei, das Vertrauen der Menschen in die Polizei weiter auszubauen. Die Anzeigebereitschaft der queeren Community steigt, dennoch bleibt ein hohes Dunkelfeld Realität. Genau hier setzt die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit als zivilgesellschaftliche und niederschwellige Meldestelle für queerfeindliche Vorfälle an: Sie informiert Betroffene zu behördlichen oder zivilgesellschaftlichen Unterstützungsangeboten. Sie ist ein ergänzendes zivilgesellschaftliches Angebot und soll eine Brücke zu staatlichen Ermittlungsbehörden bauen. Sie dokumentiert, wo in Niedersachsen queerfeindliche Übergriffe stattfinden. Somit stellt sie keine Parallelstruktur zu bestehenden Strukturen dar. Menschen, die sich an die Meldestelle wenden, teilen verletzende und teils beängstigende Erlebnisse mit. Mir ist wichtig zu betonen, dass datenschutzrechtliche Voraussetzungen überall eingehalten werden. Die Vorfälle werden alle anonymisiert dokumentiert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Über ein Online-Meldeformular können queerfeindliche Vorfälle aus ganz Niedersachsen aufgenommen werden. Erfasst werden Online- und Offline-Vorfälle von diskriminierenden Postings bis hin zu Gewalttaten. Die Datensätze werden sozialwissenschaftlich verarbeitet. Die Melde- und Informationsstelle will Ausmaß und Spannbreite von Queerfeindlichkeit in Niedersachsen damit sichtbar machen. Die Meldungen werden nicht auf Strafbarkeit geprüft. Sie sind in Bezug auf Opfer sowie Täter gänzlich anonymisiert und ersetzen somit auch nicht den Gang zur Polizei. Zu Frage 2: Im Jahr 2024 waren die Täter der aufgeklärten politisch motivierten Straftaten zumeist Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder 50 Jahre und älter. Die Täter sind in der Regel männlich und überwiegend deutsche Staatsangehörige. Zu Frage 3: Die Konzeptionierung und der Aufbau der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit wurden vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2025 mit einer Landeszuwendung in Höhe von 101 610 Euro gefördert. Drittmittel lagen in Höhe von 11 290 Euro vor. Gefördert wurde eine Vollzeitstelle, welche sich anteilig auf zwei Personen aufteilte. Mit dem aktuellen Projektantrag für das Jahr 2026 ist eine Landesförderung von 93 870 Euro beantragt und Drittmittel eingeplant in Höhe von 10 430 Euro. Beantragt ist eine Stelle im Umfang von 82 % einer Vollzeitstelle. Die Referentin wurde nach Ausschreibung der Stelle vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. als Träger der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit ausgewählt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der LSBTI-Richtlinie. Es handelt sich explizit um die Verwendung der Mittel der politischen Liste für den jeweiligen Haushalt 2024, 2025 und 2026. Einen direkten Kooperationspartner gibt es nicht, jedoch basiert das Konzept auf dem eines vergleichbaren Projektes in Nordrhein-Westfalen. Die anonymisierten Datensätze werden durch die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit nach sozialwissenschaftlichen Standards quantitativ und qualitativ ausgewertet und in einem Jahresbericht veröffentlicht. Vielen Dank. Vielen Dank, Minister Philippi. - Die erste Zusatzfrage liegt aus der AfD-Fraktion vor: die Abgeordnete Behrendt. Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Minister. Mich würde noch interessieren: Sie sagten das steht auch in der Anfrage, dass die Hinweise auch anonym gegeben werden können.
Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dannenberg, Ihr Wortbeitrag gerade war mindestens genauso wirr wie der Antrag. Aber gut, ich habe auch nicht viel mehr erwartet. Wenn man sich den Antrag der CDU durchliest, gerade den ersten Punkt, könnte man glauben, die Sache sei eigentlich ganz einfach: Wir müssen nur mehr produzieren, und dann werden Lebensmittel einfach so billiger. Aber so einfach ist die Welt nicht. Herr Mohrmann, Sie haben in Ihrer Rede richtige Sachen gesagt - die im Antrag aber leider nicht zu finden sind, und das ist wirklich schade. Hohe Lebensmittelpreise entstehen nicht alleine auf dem Acker. Wer so tut, als müsse man nur mehr erzeugen, der beschreibt ein ziemlich altes Lehrbuch, aber eben nicht die Realität auf unseren Höfen. Diese Realität kann man gerade auch ganz gut sehen: Nehmen wir mal die Kartoffel, ein Grundnahrungsmittel, bodenständig und auch niedersächsisch. Davon ist genug da, teilweise sogar viel zu viel. Und was passiert? Kartoffeln werden verschenkt, Kartoffeln landen in Biogasanlagen, und Landwirte, die monatelang gearbeitet haben, die gepflanzt, gepflegt und geerntet haben, stehen am Ende da und fragen sich: Wofür eigentlich? Für nichts und wieder nichts! Da stehen Menschen morgens früh auf, sie arbeiten bei Regen, bei Wind, bei Hitze, sie tragen das Risiko, und sie investieren auch eine ganze Menge Geld - und am Ende reicht der Erlös oft kaum aus. Dafür können Sie im Supermarkt Kartoffeln aus Ägypten kaufen. Die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind nämlich nicht so stark gesunken, wie es beim Erzeuger der Fall war. Wer da sagt „Produziert einfach mehr!", der redet an der Wirklichkeit vorbei. Herr Mohrmann, schauen Sie doch einfach mal aus dem Fenster, und gucken Sie mal, ob Sie nicht selbst im Elfenbeinturm sitzen! Das Problem ist doch eigentlich offensichtlich: Zwischen dem Feld und dem Einkaufskorb verdienen oft andere. Die Landwirtschaft produziert, die Verbraucher zahlen hohe Preise, aber bei den Erzeugern kommt einfach zu wenig an. Genau darin liegt doch der Kern des Problems: nicht im Fleiß unserer Landwirte, nicht in der Leistungsfähigkeit unserer Höfe, sondern in einer Wertschöpfungskette, die zu oft ungerecht verteilt ist. Darum brauchen wir faire Marktbedingungen, faire Erzeugerpreise, mehr regionale Wertschöpfung und klare Grenzen dort, wo Marktmacht missbraucht wird. Ja, Lebensmittel müssen bezahlbar sein. Bezahlbar heißt aber nicht, dass am Anfang der Kette jemand ruiniert wird. Wer Verbraucher entlasten will, muss Preise gerecht machen, wer Bauern stärken will, muss Erlöse gerecht machen. Und was im Ausschuss sehr deutlich wurde: „Wachse oder Weiche!" ist eben nicht die Antwort für unsere Agrarstruktur. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Leddin. - Die nächste Wortmeldung kommt
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, vor dem Hintergrund, dass Sie verpflichtet sind, zu sagen, was Sie wissen, und weil der Wolf auch nicht mehr an seinem Aussetzort ist und Sie es jetzt gefahrlos sagen können, wiederhole ich die Frage und ich möchte es wissen: Wie weit von der niedersächsischen Landesgrenze entfernt ist dieser Hamburger Wolf wieder ausgesetzt worden?
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Automatenwirtschaft ist mittelständisch geprägt: Es gibt viele Familienbetriebe, zu 75 % sind dort Frauen beschäftigt; die Menschen dort arbeiten täglich im Rahmen des Gesetzes, mit geschultem Personal setzen sie auch Jugend- und Verbraucherschutz um. Im letzten Dezember-Plenum haben Sie dieser Branche den Kampf angesagt. Sie haben die Übergangsregelung für Doppelspielhallen auslaufen lassen. Jobkahlschlag kurz vor Weihnachten! 3 000 gefährdete und verlorene Arbeitsplätze, Herr Senftleben! Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und selbst Ihre SPD-Kollegen in Brandenburg - sie alle haben einen anderen Weg gewählt. Was bekommt diese Branche jetzt von Rot-Grün hingeworfen? Ein kleines Wiedergutmachungsbonbon! § 13 Abs. 5 Satz 1 wird nun geändert. Die Sperrzeit wir haben es gerade gehört verschiebt sich: von 0 bis 6 Uhr auf 3 bis 9 Uhr. Sechs Stunden bleiben sechs Stunden! Kein Betrieb gewinnt dadurch auch nur eine Minute Betriebszeit. Das ist keine Reform, das ist ein Vorstellen der Uhr um drei Stunden, eine reine Verschiebung im Tagesablauf. Trotzdem ist diese Verschiebung sinnvoll. Auch die Branche begrüßt sie. Spieler müssen künftig nach Mitternacht nicht mehr in Nachbarbundesländer oder Casinos ausweichen. Das ist vernünftig. Aber und das ist ein gewaltiges Aber das Verschieben um drei Stunden löst kein einziges der echten Probleme dieser Branche. Meine Damen und Herren, was Rot-Grün hier heute vorlegt, ist offensichtlich das Einzige, worauf sich SPD und Grüne nach monatelangem Druck einigen konnten: kein ganzheitliches Konzept, kein Signal, allenfalls ein Pflaster auf die klaffende Wunde! Dabei wissen Sie doch ganz genau um die Probleme der Branche. Und da spreche ich noch nicht einmal von niedrigen Mindesteinsätzen oder von der viel zu hohen Vergnügungssteuer, die vielerorts explosionsartig von 10 auf 20 bis 25 % gestiegen ist. Ich spreche vom illegalen Glücksspiel. Auch das ist explosionsartig gestiegen. Es bleibt ein hoch lukratives Kriminalitätsumfeld mit großer Dunkelziffer. Schauen wir einmal auf die Realität! Es kommt nicht selten vor, dass sich hinter Kioskkühlschränken ein abgesonderter Bereich findet, wo mehrere Personen an illegalen Automaten spielen. Mitten in unserem Alltag! In diesem Gesetzentwurf kommt das mit keiner einzigen Silbe vor. Nirgends! Und die legalen Betriebe? Sie werden weiterhin gegängelt: Beschränkung auf einen Automaten, keine Gratisgetränke, obwohl Spielbanken solche ausgeben dürfen auch Friseure und Autohäuser dürfen das, keine Raucherkabinen oder Raucherräume. Bei den Spielhallen geht nichts! Solche Überregulierungen machen das legale Spiel unattraktiver. Schauen wir auf die Zahlen! Eine Studie zur Spielmotivation und Spielfreude aus dem Jahr 2023 ist da eindeutig: Satte 72 % der Spieler empfinden ein Gefühl eingeschränkter Spielfreude. 72 % sind fast drei von vier Besuchern legaler Spielhallen. Und was passiert mit diesen unzufriedenen Menschen? Viele weichen auf alternative Angebote aus. Es kommt zu einem hybriden Spielverhalten an anderen Orten wie Casino oder Internet und zu Migrationseffekten ins illegale Glücksspiel. 44 % von ihnen haben bereits ernsthaft darüber nachgedacht, illegale Spielorte aufzusuchen - das ist fast jeder Zweite. 14 % tun es bereits offen. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn wer gibt schon gerne zu, illegal zu spielen? Die reale Zahl liegt also deutlich höher. Und so wandert der Spielbetrieb weiter in die Schattenmärkte ab: in dunkle Hinterzimmer, Shisha-Bars oder Cafés, in Clanstrukturen mit manipulierten Automaten, ohne Verlustgrenze, ohne Jugendschutz, ohne jede Kontrolle. Aus Recht wird Unrecht! Ich habe es schon im Dezember-Plenum an dieser Stelle gesagt: Ihr eigenes Innenministerium hat für Niedersachsen zwischen 2015 und 2023 einen 25-fachen Anstieg illegaler Glücksspielaktivitäten dokumentiert. Ein 25-facher Anstieg! Deutschlandweit haben sich die Fälle zwischen 2017 und 2024 verzwölffacht. Niedersachsen bleibt also Hotspot. Und was ist passiert? Nichts! Im März 2026 fand in Niedersachsen keine einzige Razzia statt. Die illegalen Anbieter lachen sich ins Fäustchen. Bremen kommt mittlerweile auf das Siebenfache unserer Kontrollen. Dort gibt es siebenmal so viel Razzien pro eine Million Einwohner. Dabei sagt doch selbst das Bundesverfassungsgericht glasklar: Der Staat hat die Aufgabe, die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen und das illegale Spiel einzudämmen. Das ist Verfassungsauftrag. Den erfüllen Sie nicht. Wir als CDU-Fraktion sagen deshalb klar: Erstens. Die Sperrzeitverlagerung ist richtig, aber grob unzureichend. Wir fordern endlich eine Gesamtstrategie für den legalen Glücksspielmarkt hier in Niedersachsen. Zweitens. Der legale Markt braucht dafür faire Wettbewerbsbedingungen. Wer legal spielt, spielt sicher: mit geschultem Personal, mit Verlustgrenzen, mit Jugendschutz. Dieses Angebot muss aber attraktiv sein, sonst wandert man weiter in den Schwarzmarkt ab. Das sinnlose Verbot der Gratisbewirtung nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 hätten Sie beispielsweise gleich mit streichen können. Drittens. Rot-Grün muss nun endlich eine Offensive gegen illegales Glücksspiel starten: mehr Kontrollen, mehr Personal, mehr Razzien, mehr Konsequenz bei der Beschlagnahmung und Vernichtung manipulierter Automaten - kein Aufschub mehr! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist nicht falsch, aber er greift einfach zu kurz. Wer die Sperrzeit um drei Stunden verschiebt und zuschaut, wie uns der illegale Markt um die Ohren fliegt, der betreibt Spielerschutz als Feigenblatt. Wer den legalen Markt kaputt reguliert und den illegalen ignoriert, der schützt keine Spieler, der subventioniert die Kriminalität. Spielerschutz würde heißen, den legalen Markt zu stärken, den illegalen Markt zu bekämpfen, Prävention konsequent weiterzuentwickeln. Dieser Entwurf erfüllt keines dieser drei Ziele hinreichend. Er ist nur ein kleiner Schritt - Niedersachsen braucht einen großen. Wir sind bereit, ihn mitzugehen, wenn Sie es sind. Vielen Dank.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
von der Kollegin Swantje Schendel. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Minister. Ich würde gerne einmal wissen, wie die Auswertung des MIQ dazu beitragen kann, Präventionsarbeit gezielter auszurichten, beispielsweise bei Hass im Netz, bei Diskriminierung in Schule oder Verwaltung oder auch rund um die CSDs. ‑ Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Diallo Hartmann. - Herr Kollege Uhlen möchte antworten. Bitteschön! Anderthalb Minuten! Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegin Diallo Hartmann, eigentlich können Sie dankbar sein, dass der Bundesrat bei diesem Vorschlag unter anderem getragen von der Niedersächsischen Landesregierung nach dessen Einbringung nicht die sofortige Abstimmung zugelassen hat, sondern ihn erst einmal zur Beratung in den Ausschuss verwiesen hat. Die sofortige Abstimmung wäre ein deutliches Zeichen der Unterstützung, der Mehrheit dafür im Bundesrat gewesen. Vielleicht erklärt unser Minister gleich mal genauer, wie das vonstattengegangen ist. Vielleicht wäre dann auch deutlich geworden, dass auch die Landesregierung hier gar nicht so einheitlich abstimmen kann in Richtung Bundesrat. Vielleicht würde dann auch deutlich werden, was wir auch in anderen Politikfeldern regelmäßig feststellen ich will gar nicht auf die Wolfspolitik eingehen, dass man nämlich immer wieder nicht gemeinsam Gesetzesvorschläge, eine gemeinsame Linie vertritt, sondern jeder ein bisschen vor sich hin wurschtelt und dann versucht wird, die Sachen durch Verordnung zu regeln. Diese Einigkeit sehe ich hier also nicht, und ich sehe auch nicht die große gemeinsame Stimme dafür. Aber wie gesagt, das ist keine Überraschung, denn in anderen Politikfeldern ist es ähnlich. Wir müssen noch einmal ganz deutlich festhalten: Es liegt immer noch kein Vorschlag vor. Es gibt die Möglichkeit, die Mittel für die Sprachkurse in Niedersachsen aufzustocken, beispielsweise im Bereich des Migrationsfonds. Da habe ich noch nichts gesehen, und in der Unterrichtung wurde dazu nichts gesagt. Wir hätten uns sehr gefreut, etwas Konkreteres zu hören. Aber still ruht der See, und das Einzige, was Ihnen einfällt, ist der Schwarze Peter Richtung Bund.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Überlegungen zum Wolfsmanagement in Niedersachsen beruhen auf zwei zentralen Säulen: einmal auf dem Schnellabschuss, der eben schon diskutiert worden ist, mit den entsprechenden Radien und den Revieren, in denen die Bejagung eines Wolfes nach Bundesjagdgesetz freigegeben wird. Der andere Aspekt ist das wäre im Managementplan zu regeln, dass sogenannte Interventionsgebiete festgelegt werden sollen: Wenn es häufiger zu Rissgeschehen kommt, dann soll es möglich sein, auch ganze Rudel zu entnehmen, die schadstiftend sind. „Ganzes Rudel" bedeutet natürlich, dass auch Jungwölfe geschossen werden dürfen. Ich glaube, es macht aber keinen Sinn, eine bestimmte Quote festzulegen, weil es Ziel des Managementplans sein soll das ist eine Zielsetzung, die auch vom Dialogforum getragen wird, dass das möglichst konfliktarme Nebeneinander der heimischen Tierart Wolf und der Weidetierhaltung ermöglicht wird. Konsens ist also, dass man sich auf die Problemregionen konzentriert: entweder da, wo Einzelrisse stattgefunden haben, oder da, wo eventuell ein ganzes Rudel verantwortlich ist. Insofern geht es, glaube ich, fehl, wenn man sagt: 40 % der Jungwölfe werden entnommen - dann haben wir perspektivisch 40 % weniger Probleme. Diese Rechnung geht nicht auf, weil man theoretisch bei pauschaler Entnahme von 40 % der Jungwölfe auch 40 % der Jungwölfe fälschlicherweise aus Rudeln entnehmen könnte, die überhaupt keine Probleme verursachen. Insofern ist es, glaube ich, richtig, dass wir den Ansatz verfolgen, uns auf Problemregionen zu konzentrieren, weil es ja nur eine begrenzte Anzahl an adulten Tieren gibt, die entnommen werden darf. Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD und der Grünen setzt auf ein Konzept, das seit Jahren immer wieder wiederholt wird, aber trotzdem nicht funktioniert. Die Grundidee lautet: Mehr Zuwanderung soll den Fachkräftemangel lösen. Das Problem ist nur: Diese Annahme hält einer realistischen Betrachtung nicht stand. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, sehen wir deutlich, dass es ein anderes Bild gibt. Die Beschäftigungsquote der Migranten liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Ein erheblicher Teil der Zugewanderten arbeitet nicht in qualifizierten Bereichen, und gleichzeitig steigt die Belastung der sozialen Sicherungssysteme. Und trotzdem erklären Sie genau diesen Ansatz immer wieder zur zentralen Lösung. Das passt schlicht nicht zusammen. Statt diese Widersprüche aufzulösen, bauen Sie Ihr falsches Konzept weiter aus: mehr Programme, mehr Projekte, mehr Struktur, Welcome Center, Start-Guides-Projekte, regionale Netzwerke. Im Ausschuss wurde deutlich: Es gibt schon 9 Welcome Center und 26 Projekte mit erheblichen Fördermitteln. Aber die entscheidende Frage bleibt offen: Welchen messbaren Beitrag leisten diese Strukturen tatsächlich? Die bisherigen Ergebnisse sind überschaubar. Sie stehen in keinem Verhältnis zu dem, was auf unserem Arbeitsmarkt gebraucht wird. Oder geht es am Ende gar nicht um Fachkräfte, die in Arbeit zu bringen sind? Geht es vielmehr darum, gut bezahlte Stellen im sozialen Geflecht für Genossen zu schaffen? Wo liegt das Kernproblem? Es wird Struktur aufgebaut, aber das Problem wird nicht gelöst. Fachkräfte entstehen durch funktionierende Ausbildung, gute Arbeitsbedingungen und ein System, das Leistung belohnt. Diesem Punkt kommen Sie in Ihrem Antrag nur am Rande nach. Der Schwerpunkt liegt fast ausschließlich auf Zuwanderung und begleitender Integrationsstruktur. Damit wird ein grundlegender Fehler gemacht. Migration wird zur Hauptstrategie erklärt, statt eine Ergänzung zu bleiben. Und gleichzeitig geraten die vorhandenen Potenziale aus dem Blick: Menschen, die in Ausbildung zu bringen sind, Menschen im Niedriglohnsektor, Menschen, die mehr arbeiten könnten, wenn sich Leistung nur lohnen würde. Meine Damen und Herren, so entsteht keine nachhaltige Fachkräftepolitik. So entsteht ein System, das immer neue Programme schafft, aber keine tragfähigen Ergebnisse liefert - außer sichere Planstellen für Ihre rot-grüne Blase. Dieser Antrag zeigt einmal mehr, dass Sie sich der Lösung der wahren Probleme verweigern. Deshalb ist das Konzept eindeutig abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 89. Sitzung im 33. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrags liegen Ihnen vor. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag beschließen, dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird. Wie bereits beim Versand der Tagesordnungen „mit Nachtrag" und „mit aktualisierten Redezeiten" mitgeteilt wurde, haben sich die parlamentarischen Geschäftsführer und die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktionen auf zwei Veränderungen der Tagesordnung verständigt. Wenn entsprechend verfahren werden soll, muss der Landtag darüber beschließen. Zum einen sollen die für heute unter Tagesordnungspunkt 11 vorgesehene abschließende Beratung „Fachkräftegewinnung und ‑sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen" und die für morgen unter Tagesordnungspunkt 27 geplante erste Beratung „Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut" getauscht werden. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dieser Änderung zustimmen wollen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen worden. Die zweite Änderung: Zwischen heute und morgen sollen außerdem die abschließende Beratung unter Tagesordnungspunkt 15 „Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken" und die erste Beratung unter Tagesordnungspunkt 31 „Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen" getauscht werden. Auch hier bitte ich diejenigen um das Handzeichen, die diesem Vorschlag folgen möchten. - Gegen-stimmen? - Enthaltungen? Auch dieser Tausch ist einstimmig beschlossen worden. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Dem ist so. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19:10 Uhr enden. In der Portikushalle ist die Ausstellung „Nicht erreichbar - nicht abschließbar: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - 70 Jahre Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der Claims Conference" zu sehen, die das Bundesministerium der Finanzen und die Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments konzipiert haben. Die Veranstalter freuen sich über Ihr Interesse. Nach 23 Jahren gibt es einen Wechsel beim schulischen Journalismusprojekt Landtag-Online: Von der Landesinitiative in die Linie überführt, ist es nun seit Anfang dieses Jahres im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) angesiedelt. Daher freue ich mich, Ihnen mitzuteilen: Erstmals werden in den kommenden Tagen Schülerinnen des Erich-Kästner-Gymnasiums Laatzen für das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat die Abgeordnete Evrim Camuz übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Guten Morgen auch von meiner Seite! Entschuldigt haben sich für heute Herr Minister Mohrs bis 13 Uhr, von der SPD-Fraktion Herr Arends, Herr Bratmann, Herr Brinkmann und Frau Hanisch, von der CDU-Fraktion Herr Calderone, Frau Hopmann, Herr Moorkamp und Herr Wille. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde Wie aus der Tagesordnung zu ersehen ist, hat der Ältestenrat die Aktuelle Stunde in der Weise aufgeteilt, dass heute die Anträge der Fraktion der AfD und
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU vortragen: „Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?" Laut Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen waren zum Ende des dritten Quartals 2025 59 Wolfsrudel, drei Wolfspaare und zwei residente Einzeltiere nachweisbar. Mittlerweile leben in Niedersachsen mehr als 600 Wölfe. Trotz umfangreicher Herdenschutzmaßnahmen verharrt die Zahl der Nutztierrisse auf hohem Niveau. Am 8. Mai 2025 hat das EU-Parlament die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs beschlossen. Mit der Änderung des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Bund die auf europäischer Ebene eröffneten Möglichkeiten für ein systematisches Wolfsmanagement im nationalen Recht nach Experteneinschätzung in einer Weise verankert, die dem Herden- und dem Deichschutz sowie den Interessen der Menschen im ländlichen Raum Rechnung trägt, ohne den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu gefährden. Zentrale jagdrechtliche Regelungen sind - die Einführung einer Jagdzeit für den Wolf vom 1. Juli bis 31. Oktober (bei günstigem Erhaltungszustand), - die jederzeit mögliche Entnahme eines Wolfs innerhalb von sechs Wochen nach einem Rissereignis im Umkreis von 20 km um den Schadensort (falls zumutbarer Herdenschutz bestand). Das Landwirtschaftsministerium hat jüngst in Empfehlungen an die unteren Jagd- und Naturschutzbehörden diese weitreichenden Möglichkeiten eingeengt auf 27 adulte, territoriale Wölfe, die niedersachsenweit in einem Jahr maximal geschossen werden dürfen (inklusive Fallwild). Das Gebiet für die Entnahme eines Wolfs nach einem Nutztierriss wurde auf alle Jagdreviere, die durch einen Kreis mit 1 km Radius um den Schadensort angeschnitten werden, begrenzt. Dies reduziert das Gebiet, in dem ein Problemwolf geschossen werden darf, gegenüber der Regelung im Bundesrecht im Extremfall um über 90 %. Dagegen berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 22. April 2026, dass die Landesregierung im Unterschied zu diesen sehr restriktiven Empfehlungen plane, sogenannte Interventionsgebiete einzurichten, in denen bei fortgesetzten Nutztierrissen auch alle Wölfe eines Rudels geschossen werden könnten. Aufsehen erregte jüngst ein Wolf, der am 30. März 2026 im Hamburger Stadtteil Altona eine Frau angegriffen und verletzt hat. Der Wolf wurde nach einem zwischenzeitlichen Aufenthalt in der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen im Landkreis Schaumburg mit einem Sender ausgestattet und wieder ausgewildert; er wird seither im Rahmen des LIFE-Projekts „Wild Wolf" unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz überwacht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird es auch nach der Erweiterung der Möglichkeiten des Wolfsmanagements in Niedersachsen über die oben genannten restriktiven Empfehlungen des Ministeriums hinaus bei der Obergrenze von 27 adulten, territorialen Wölfen in einem Jahr (inklusive Fallwild), die entnommen werden können, bleiben? 2. Warum nimmt Niedersachsen einen Wolf auf und unterstützt seine Auswilderung, ohne dem Vernehmen nach nachfolgend die Daten zum Standort des ausgewilderten Wolfs im Rahmen des Wolfsmonitorings an die Landesjägerschaft Niedersachsen weiterzugeben? 3. Wer trägt die Verantwortung für den Fall, dass der wieder ausgewilderte Wolf, der in Altona eine Frau verletzt hat, in Niedersachsen erneut einen Menschen angreifen und verletzen sollte? Vielen Dank.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Sie dürfen Ihre Fragen natürlich so stellen, wie Sie wollen. Und ich werde sie natürlich auch so beantworten, wie ich das an dieser Stelle für richtig halte. Ob ein Mann ein Mann oder eine Frau eine Frau ist - dahinter versteckt sich im Endeffekt die Frage, ob es möglicherweise noch weitere Geschlechter gibt. Ich kann Ihnen sagen: In der Medizin ist schon lange verstanden worden, dass Menschen geboren werden, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Aber das veranlasst natürlich, sich mit der Biologie auseinanderzusetzen. Das nennt sich dann „intergeschlechtlich geboren". Neben den biologischen Komponenten zählt aber auch eine eigene geschlechtliche Identität zum Leben. Von männlich und weiblich kann im Rahmen der eigenen Persönlichkeit und der eigenen geschlechtlichen Identität natürlich abgewichen werden. Es gibt also sowohl biologisch als auch sozial mehr als zwei Geschlechter. Deshalb ist die Frage, die Sie gestellt haben, in der Eindeutigkeit, wie Sie sich das hier wünschen würden, nicht zu beantworten. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Wir führen diese abschließende Beratung zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die politische Lage seit Einbringung unseres Antrags deutlich zugespitzt hat. In den vergangenen Monaten ist klar geworden, wo die Prioritäten der CDU-geführten Bundesregierung liegen. Gespart wird nicht oben, sondern bei denen, die Unterstützung am dringendsten brauchen. Das ist kein zufälliger Nebeneffekt, das ist eine politische Entscheidung, und es ist eine Entscheidung, die wir als falsch erachten. Denn wer bei Sprachkursen kürzt, wer Integrationsangebote einschränkt und gleichzeitig über Fachkräftemangel klagt, handelt widersprüchlich. Wer soziale Infrastruktur abbaut, destabilisiert nicht nur individuelle Lebenswege, sondern schwächt auch unser Gemeinwesen. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen durch Kriege und Krisen ohnehin verunsichert sind, braucht es Orientierung und Verlässlichkeit. Stattdessen erleben wir eine Bundespolitik, die Unsicherheiten verstärkt und Teilhabe und Integration erschwert - und das in Person von Herrn Dobrindt. Deshalb ist es wichtig, dass aus den Ländern ein klares Signal kommt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich unseren Integrationsminister, Herrn Philippi, zitieren, der vor einigen Tagen deutlich gemacht hat: Die Rolle rückwärts in der Integrationspolitik schadet unserem Land. Und dem kann ich nur zustimmen. Denn sie schadet nicht nur abstrakt dem Land, sondern ganz konkret den Menschen, den Kommunen und den Unternehmen. Die Folgen der aktuellen Bundespolitik sind längst sichtbar. Kurse kommen nicht zustande, Träger können nicht planen, Lehrkräfte verlieren ihre Existenzgrundlage, und Menschen, die arbeiten wollen, warten monatelang darauf, überhaupt die sprachlichen Voraussetzungen dafür zu bekommen. Das ist nicht nur integrationspolitisch kurzsichtig, es ist auch wirtschaftspolitisch fahrlässig, liebe CDU. Wir wissen doch, worum es geht: Ohne Zuwanderung wird unser Arbeitsmarkt in den kommenden Jahrzehnten massiv schrumpfen. Unternehmen sind doch händeringend auf der Suche nach Personal. Reden Sie mal mit den Unternehmen! Gleichzeitig werden zentrale Instrumente, die Integration überhaupt erst ermöglichen, geschwächt und gestrichen. Das passt nicht zusammen. Und es geht noch weiter: Wenn auch unabhängige Asylverfahrensberatung gestrichen werden soll, dann betrifft das nicht nur einzelne Programme. Da geht es um Vertrauen in unsere staatlichen Verfahren und letztlich um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Integration und Teilhabe gelingen nicht im luftleeren Raum, liebe CDU. Sie brauchen Strukturen und Verlässlichkeit, und sie brauchen politische Entscheidungen, die diesen Namen verdienen. Genau deshalb setzen wir hier in Niedersachsen einen anderen Akzent. Wir investieren bewusst in Sprachförderung, in Teilhabe, aber auch in funktionierende Strukturen. Das machen wir aus vollster Überzeugung und aus Verantwortung. Denn Sprache ist und bleibt der Schlüssel. Sprache ist der Schlüssel für Arbeit. Ohne Sprache gibt es keine Teilhabe und kein Ankommen in diesem Land. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle und zahlt am Ende doppelt. Diese Debatte macht mehr als deutlich: Es geht nicht nur um einzelne Maßnahmen. Es geht um eine Richtung, in die wir dieses Land entwickeln wollen. Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der Chancen eröffnet werden, wo Integration und Teilhabe ermöglicht werden, oder eine, die Hürden für Menschen aufbaut und bremst? - Darum geht es. Das ist das, was Sie gerade in der Bundespolitik machen. Wir haben uns entschieden. Mit unserem Antrag setzen wir ein klares Zeichen für eine Integrations- und Teilhabepolitik, die funktioniert, für eine Politik, die vor allem den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, und zwar für ein Land, das die Zukunft aller Menschen gestaltet, anstatt diese Zukunft aufs Spiel zu setzen, wie wir das gerade von der Union leider auf allen Ebenen erleben. Vielen Dank.
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
damit man die zeitlichen Ressourcen hat, um Ihre Punkte unterzubringen. Lieber Herr Fühner, Sie kennen meine Bildungsbiografie nicht ganz. Ich war auch in der Lehrkräftebildung tätig, ich bin Bildungssoziologin, und ich kenne das System von innen. Ich weiß, dass man das integriert machen kann. Es geht nicht immer um ein Add-on, sondern es geht darum, die Dinge integriert und gemeinsam zu sehen, und das machen viele auch die Universitäten bereits. Das ist auch im Studienseminar möglich, und darauf wollen wir hinaus. Genau deshalb brauchen wir starke,
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
die abschließende Beratung ein. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben diese Debatte bereits geführt, und das aus gutem Grund. Bei unserem Entschließungsantrag geht es nicht um juristische Feinheiten, nein, es geht um das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Es geht auch darum, eine präzise Arbeitsgrundlage für diejenigen zu schaffen, die diesen Rechtsstaat schützen. Was hält unseren Staat im Innersten zusammen? Diese Frage ist nicht nur grundsätzlicher Natur, sie bestimmt auch tagtäglich die Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Denn seine Kernaufgabe ist der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, also genau der Werte, die unser Zusammenleben tragen. Der Verfassungsschutz steht vor doppelten Herausforderungen: Nicht nur Desinformationskampagnen und andere hybride Bedrohungen aus Ländern wie Russland bedrohen uns und unsere verfassungsmäßige Ordnung von außen. Auch von innen beobachten wir Bestrebungen, die gezielt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat untergraben und ganze Menschengruppen abwerten. Diese Bestrebungen richten sich nicht nur gegen einzelne politische Gegner, sondern auch gegen den Kern unserer Verfassung. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen darf die zentrale Bezugsgröße des Handelns der Verfassungsschutzbehörden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, selbst nicht unscharf definiert sein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 im NPD-Urteil einen klaren Maßstab gesetzt. Es hat den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung präzisiert und auf das Wesentliche konzentriert: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Es ist nicht überzeugend, dass diese Klarheit bis heute nicht konsequent in den gesetzlichen Grundlagen nachvollzogen wurde. Stattdessen arbeiteten wir bisher weiterhin mit einer überkommenen Aufzählung aus dem KPD-Urteil von 1956, die mehr Fragen aufwarf, als sie beantwortete. Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir uns daher für eine bundesweit einheitliche, präzise und rechtssichere Bestimmung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung am Maßstab der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein. Das schafft Orientierung für die Behörden, stärkt die gerichtliche Überprüfbarkeit und erhöht letztendlich auch das Vertrauen in staatliches Handeln. Gleichzeitig bleibt es richtig, dass die Länder hier auch selbst vorangehen könnten. Einzelne Länder tun das, beispielsweise Schleswig-Holstein. Dass wir dennoch auf eine Lösung auf Bundesebene drängen, ist Ausdruck des Wunsches nach einer einheitlichen Lösung - nicht nach Stillstand. Der Bund ist jetzt am Zug. Der Bund ist in der Verantwortung. Er muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts endlich umsetzen und damit eine klare, verfassungsrechtlich fundierte und rechtssichere Grundlage für den Schutz unserer Demokratie schaffen. Danke schön. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der CDU. Der Kollege Plett ist auf dem Weg. Bitteschön!
Verbraucherschutz im Luftverkehr stärken - klare Regeln für die Handgepäckmitnahme schaffen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Güldner, wir haben offensichtlich die gleichen Erfahrungen gemacht. Auch mir ist das durchaus bekannt: Man bucht ein scheinbar günstiges Flugticket, und am Ende ist der Preis deutlich höher. Sitzplatz, Gepäck und manchmal sogar ein kleiner Rucksack kosten mitunter noch gesonderte Gebühren. Der Frust der Reisenden ist nachvollziehbar, und auch wir teilen diesen Frust. Deshalb unterstützen wir als CDU-Fraktion grundsätzlich die Stoßrichtung dieses Antrages. Denn es braucht klare Regeln, transparente Preise und verlässliche Fluggastrechte. Das sind auch keine ideologischen Forderungen, sondern Grundbedingungen eines fairen Marktes. Faire Märkte entstehen nicht von selbst, sie müssen gestaltet werden. Ein zentrales Beispiel ist, wie gesagt, die Handgepäckfrage. Der Europäische Gerichtshof hat dazu bereits 2014 entschieden: Ein angemessenes Handgepäckstück gehört zur Beförderungsleistung und muss grundsätzlich kostenfrei sein. Trotzdem verlangen viele Airlines weiterhin Zusatzgebühren und stellen dies als freiwillige Leistung dar. Das ist irreführend und so nicht akzeptabel. Doch das Problem geht darüber hinaus. Auch bei der Reform der EU-Fluggastrechte sehen wir kritische Entwicklungen. Der Vorschlag, Entschädigungen erst ab vier Stunden statt bisher ab drei Stunden Verspätung zu gewähren, würde eine klare Verschlechterung für Reisende bedeuten. Wir setzen uns daher dafür ein, die bestehende Regelung beizubehalten und auf alle EU-Flüge auszuweiten. Ebenso wichtig ist der Schutz vor versteckten Täuschungen. Manipulative Buchungsoberflächen, die Kunden zu ungewollten Zusatzleistungen drängen, sind keine Bagatellen, sie sind gezielte Irreführungen. Wer ein Ticket bucht, muss dies transparent und ohne Tricks tun können. Dazu gehört auch echte Preistransparenz. Der Gesamtpreis einer Flugreise muss von Anfang an sichtbar sein, nicht erst nach mehreren Klicks oder im Kleingedruckten. Nur so können Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen. Letztlich begrüßen wir die Bereitstellung verlässlicher Informationen zu CO2-Emissionen. Auch das steht in Ihrem Antrag. Wer nachhaltig reisen möchte, braucht klare und vergleichbare Daten. Meine Damen und Herren, bei aller Zustimmung muss ich natürlich auch etwas Wasser in den Wein gießen. Zunächst: Eine Regulierung darf nicht unbeabsichtigt zu höheren Grundpreisen führen. Wenn zusätzliche Leistungen verpflichtend eingepreist werden, steigen möglicherweise die Ticketpreise insgesamt. Gerade preisbewusste Reisende könnten dadurch benachteiligt werden. Darüber hinaus liegen viele der vorgeschlagenen Maßnahmen gar nicht in der Zuständigkeit des Landes, sondern auf Bundes- und EU-Ebene. Der Antrag kann deswegen als ein wichtiges Signal angesehen werden. Entscheidend ist aber, dass die Landesregierung dieses Signal auch aktiv in Berlin und Brüssel einbringt. Auch dürfen wir den Luftverkehr als Wirtschaftsfaktor nicht aus dem Blick verlieren. Eine Regulierung muss verhältnismäßig sein und europäisch abgestimmt werden. Wissen muss man auch, dass die Debatten auf europäischer Ebene bereits weit fortgeschritten sind. Das Europäische Parlament hat sich erst kürzlich mit großer Mehrheit klar gegen eine Abschwächung der Fluggastrechte ausgesprochen. Das zeigt: Der Schutz der Reisenden wird parteiübergreifend sehr ernst genommen. Meine Damen und Herren, Verbraucherschutz ist für uns als CDU selbstverständlich. Ein funktionierender Markt braucht klare Regeln, verlässliche Rechte und gut informierte Verbraucher, auch beim Fliegen. Insofern freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Bode. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Sachtleben. Bitteschön, Herr Sachtleben! Danke, Herr Präsident. - Frau Thiemann, Sie überraschen mich, dass Sie jetzt auch Veranstaltungsfachfrau sind. Aber in Ihrer Rede hat sich gezeigt, dass Sie vielleicht theoretisch eine Ahnung davon haben, aber von der Praxis nicht den Hauch einer Ahnung haben. Veranstaltungswirtschaft ist wie ein fahrender Zug: Den kann man nicht anhalten, renovieren und dann neu starten, sondern wir müssen im Prozess gewisse Abläufe verändern. Wir müssen Strukturen verändern, die Regeln verändern und zusehen, dass wir zu einer verbesserten Situation für die Veranstaltungswirtschaft kommen. Wir haben aber etwas gemacht, was in der Politik nicht üblich ist: Wir haben uns, bevor wir den Antrag geschrieben haben, in der Breite mit unserer Veranstaltungswirtschaft zusammengesetzt. Wir hatten die soziokulturellen Zentren dabei, wir hatten Undercover aus Braunschweig dabei. Das ist einer der größten Veranstalter hier in Niedersachsen haben. Wir hatten das Deichbrand-Festival und die DJs aus Niedersachsen dabei. Mit denen haben wir gesprochen. Dann haben wir diesen Antrag geschrieben und ihn noch mal rückgekoppelt. Und alle Teilnehmenden haben gesagt: Das ist der richtige Weg, da müssen wir anfassen. Und genau das passiert jetzt mit diesem Antrag. Diesen werden wir dann Punkt für Punkt abarbeiten und tatsächlich eine bessere Situation für die Veranstaltungs- und Eventwirtschaft in Niedersachsen schaffen. Danke schön.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Richter aus Niedersachsen hat sich mit einer Petition an den Landtag gewandt, weil er sich durch ein Mentoringprogramm zur Personalentwicklung benachteiligt fühle. Dieses Programm steht ausschließlich Frauen offen, während Männer wie er selbst davon ausgeschlossen sind. Er sieht darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts und fordert, die Maßnahme zu überprüfen und künftig geschlechtsneutral auszugestalten. Ich kann gut nachvollziehen, dass man zunächst denkt, alle sollten einfach gleichbehandelt werden. Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es unterschiedliche Ausgangslagen gibt, die solche Maßnahmen überhaupt erst notwendig machen, Herr Kühnlenz. Das Mentoringprogramm verfolgt ein klares und legitimes Ziel: die gezielte Förderung von Frauen, insbesondere im Hinblick auf ihre Karriereentwicklung und den Zugang zu Führungspositionen. Ein solcher Fokus ist keineswegs willkürlich, sondern trägt bestehenden strukturellen Ungleichgewichten Rechnung. Denn nach wie vor sind Frauen in höheren Beförderungsämtern innerhalb der Justiz deutlich unterrepräsentiert. 30 % dieser Positionen sind in Niedersachsen durch Frauen besetzt, 66 % durch Männer. Diese Realität macht deutlich, dass es weiterhin spezifischer Fördermaßnahmen bedarf, um tatsächlich Chancengleichheit zu erreichen. Genau hier setzt das Programm an. Es soll bestehende Nachteile ausgleichen und Frauen gezielt unterstützen. Auch rechtlich ist diese Form der Ungleichbehandlung zulässig. Sie steht im Einklang mit dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz sowie dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag. Maßnahmen, die darauf abzielen, strukturelle Benachteiligungen zu beseitigen, sind ausdrücklich vorgesehen und legitimiert. Zudem ist festzuhalten, dass das Mentoringprogramm keinen Einfluss auf konkrete Beförderungsentscheidungen hat. Es schafft vielmehr unterstützende Rahmenbedingungen, ohne in Auswahlverfahren einzugreifen. Damit ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht kein Problem erkennbar. Nicht zuletzt darf nicht übersehen werden, dass es zahlreiche andere Fortbildungs- und Personalentwicklungsangebote gibt, die allen Geschlechtern gleichermaßen offenstehen. Von einem generellen Ausschluss oder einer systematischen Benachteiligung von Männern kann daher keine Rede sein. Das Programm ist ein sachlich begründetes Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und kein Ausdruck ungerechtfertigter Diskriminierung. Das Votum der AfD verkennt diesen Zusammenhang und ist daher abzulehnen. Vielen Dank.
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
ans Rednerpult: Herr Kollege Mülbrecht Breer. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Unterrichtung im Ausschuss hat deutlich gemacht, dass die Förderung von Start Guides und Welcome Centern ein echter Gewinn für Niedersachsen ist. In der Beratung habe ich gelernt, dass ein Teil des Antrags, lieber Herr Uhlen, nämlich das Start-Guide-Programm, auf eine Initiative und die Planungen des früheren Wirtschaftsministers Dr. Althusmann zurückgeht. Umso mehr zeigt sich, dass wir hier auf einer guten Grundlage aufbauen, die über Parteigrenzen hinweg trägt und die wir gemeinsam erfolgreich weiterentwickeln. Es freut mich sehr, dass wir internationalen Fachkräften das Ankommen erleichtern und gleichzeitig unsere regionalen Unternehmen stärken. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Wirtschaftsverbandes der Ems-Achse, der ein Welcome Center betreibt. Nachdem bereits erste Fachkräfte, unter anderem aus Mexiko und Südafrika, erfolgreich gewonnen wurden, geht es nun darum, diese Strukturen weiter zu professionalisieren und auszubauen. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterstützung unserer regionalen Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe. Viele stehen noch vor Herausforderungen, etwa bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, bei Visa-Verfahren oder bei der Integration neuer Mitarbeitenden. Genau hier setzt das Projekt an. Ziel der Welcome Center ist es, Unternehmen besser auf die Beschäftigung internationaler Fachkräfte vorzubereiten, Unsicherheiten abzubauen und nachhaltige Integrationsprozesse zu schaffen. Dafür werden praxisnahe Workshops, Beratungsangebote und unterstützende Materialien entwickelt. Gleichzeitig werden bestehende Strukturen sinnvoll weiterentwickelt, statt neue Doppelstrukturen aufzubauen. So entsteht ein starkes regionales Netzwerk, das Zuwanderung langfristig erfolgreich gestaltet und sowohl Unternehmen als auch Fachkräften echte Perspektiven bietet. Über die Osterferien war ich mit meiner Frau in den Flitterwochen in Südafrika. - Oh! Ja! Dort haben wir Fachkräfte getroffen, die nun im Emsland arbeiten. Das hat mich besonders gefreut. Es zeigt ganz konkret, dass unsere Maßnahmen wirken und dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer bereit sind, neue Wege zu gehen, internationale Talente zu integrieren und Verantwortung für die Zukunft ihres Standorts zu übernehmen. Vielen, vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat aus der Fraktion der CDU das Wort: der Kollege Uhlen. Bitteschön!
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
spielt. Bitteschön, Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Fühner, das ist der nächste Versuch, den Blick auf etwas zu lenken, über das wir gerade nicht diskutieren. Sie können durch das Land Niedersachsen gehen und sich miteinander anschauen, wo die Zukunftsthemen liegen, bei denen wir uns selbst stark aufstellen können. Ich habe sie Ihnen gerade anhand unserer Industriebereiche benannt. Das habe ich Ihnen auch anhand der Zukunftspotenziale, die wir bei all diesen Themen haben, benannt. Wie wäre es, wenn wir einmal den Blick darauf richten und sagen: Hier stellen wir uns stark miteinander auf und sichern Arbeitsplätze in diesem Land? Damit wäre richtig viel geholfen, meine Damen und Herren. Einen Moment mal eben, Herr Minister! Werte CDU, Sie haben eine Zwischenfrage gestellt.
zur Heidebahn. Bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. ‑ Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch bei dieser Petition mit dem Titel „Situation des Zugverkehrs zwischen Hannover und Buchholz in der Nordheide (Heidebahn)" ist eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern tätig geworden. Ich bin, ehrlich gesagt, persönlich sehr enttäuscht das habe ich auch im Ausschuss zum Ausdruck gebracht, wie SPD und Grüne mit diesem Anliegen umgegangen sind. Die öffentliche Petition stand mehrfach auf der Tagesordnung, wurde mehrfach in der Sitzung oder nur kurz vorher wieder von ihr heruntergenommen, sodass die Petenten voller Erwartung angereist waren und enttäuscht wieder nach Hause fahren mussten. ‑ Ich habe mit dem Petenten vorgestern telefoniert, der mir noch einmal seinen Ärger geschildert hat. Als dann beraten wurde, wurde uns in der Debatte auch noch vorgehalten, wir würden mit unserer Haltung den Petenten Sand in die Augen streuen, dann könnten wir den Menschen gleichermaßen den Weltfrieden versprechen. Meine Damen und Herren, so geht man mit dem Petitionsrecht nicht um! Hier geht es um ein verfassungsgemäß geschütztes Grundrecht. Das nehmen wir als CDU auch in diesem Fall sehr ernst. Im Übrigen tat das auch der örtliche Abgeordnete der SPD, Sebastian Zinke. Er saß bei dem Petenten im Wohnzimmer ‑ Das war das Esszimmer; dann war es doch eine falsche Auskunft. Aber er signalisierte dem Petenten seine Unterstützung bei dem Anliegen. Meine Damen und Herren, die Wintermoorer Bahnhofsinitiative hat im Beratungsprozess ihre Forderungen noch einmal klar formuliert. Ich kann aus Zeitgründen hier nicht alles darstellen. Es geht um das pünktliche Abfahren der Züge und darum, Verspätungen durch das Warten auf verspätete Gegenzüge zu vermeiden. Es sollen permanent zwei Triebwagen eingesetzt werden. Der Anschluss der Heidebahn an die schnellere Verbindung Buchholz--Hamburg soll wiederhergestellt werden. Was ist überhaupt mit dem Bauprojekt Meckelfeld? Bereits 2021 wurde das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Dann geht es um die Bahnsteigkante, die am Gleis 11 verlängert werden könnte, um ein besseres Ein- und Aussteigen zu begünstigen, um den sofortigen Einbau von Kreuzungsgleisen auf der Strecke, wodurch sofort die Pünktlichkeit erhöht würde, und nicht erst in Jahren, und um den Einsatz von Zugbegleitungen in allen Zügen der Heidebahn, was für die Erhöhung der Sicherheit sorgen würde. Das sind nur einige Punkte, die sich sofort und auch zeitnah umsetzen lassen würden. Meine Damen und Herren, das Votum „Material" erkennt an, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Aber auch hier signalisiert es, dass Sie vorerst keinen Handlungsbedarf sehen und kurzfristig nichts unternehmen wollen. Wir sehen das anders. Wir wollen die Petition der Landesregierung zur Erwägung überweisen, damit sofort und proaktiv gehandelt wird. Wir werden sehr genau darauf achten, wie sich die örtlichen Abgeordneten in diesem Verfahren jetzt hier positionieren. Danke. Zur selben Petition gibt es eine Wortmeldung aus der
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
Ich habe es nur angesprochen; in Ihrem Antrag steht dazu nämlich nichts. Wenn man solche Anträge formuliert und sie diskutiert, lauten die entscheidenden Fragen: Was kommt am Ende dabei raus, und wird der Unterricht dadurch besser? Gewinnen wir mehr Lehrkräfte? Erhöhen wir die Unterrichtsqualität? Bekommen wir die Bildungsqualität in diesem Land in den Griff oder das ist die Befürchtung wird es beliebiger? Und genau deshalb wirkt Ihr Antrag erst mal wie ein Schönwetterantrag. Sie wollen eine ganze Menge tun. Sie beschreiben es sehr unkonkret. Es gibt eine lange Liste an Dingen, die Sie umsetzen wollen. Sie schreiben aber nicht, was stattdessen nicht mehr stattfindet. Sie müssen es konkreter formulieren! Wir brauchen klare Ansagen, wie so etwas aussehen soll. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir haben Handlungsbedarf. Ich bin sehr skeptisch, dass das, was in Ihrem Antrag steht, ausreichen wird, aber ich freue mich darauf, das mit Ihnen zu diskutieren. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Fühner. - Als Nächstes hat das Wort: der Kollege Rykena aus der Fraktion der AfD. Bitteschön!
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Kollege der CDU, Herr Plett, hat gerade behauptet, dass es überhaupt nicht stimmen würde, dass Schleswig-Holstein das Gesetz insofern reformiert hätte, dass es die neue Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor allem die präzisere übernommen hat. Ich glaube, ich muss Ihnen als Jurist das nicht im Detail erklären, aber die Punkte, die hier in verschiedenen Unterpunkten erläutert werden, stehen für Rechtsstaatlichkeit. Die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk - das ist ganz klar Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Herr Hohnerlein, der bei uns im Ausschuss referiert hat, hat einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Er hat uns gesagt, wie man das lösen kann. Schleswig-Holstein hat diesen Weg gewählt und sich für die neueste Definition ausgesprochen. Das ist also nicht etwas, was ich mir hier ausgedacht habe, sondern vielmehr das, was in Schleswig-Holstein unter einem schwarz geführten Innenministerium längst umgesetzt wird. Es gibt einen Kabinettsbeschluss und das Gesetzgebungsverfahren. Ich finde, Sie hinken so ein bisschen hinterher. Und es ist mir auch wichtig, dass wir unter den Anzuhörenden jemanden aus dem Bundesinnenministerium hatten, der uns inhaltlich ja zugestimmt hat. Er hat gesagt, dass das Land nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, aber dass der Bund endlich die Definition anpassen müsse. Deswegen hat er den Vorschlag gemacht, dass wir einen dynamischen Verweis unseres Landesgesetzes an die Bundesgesetzgebung vornehmen, sodass wir hier nicht noch mal eine neue Runde drehen müssen, sondern einfach nur dorthin referieren. Das haben wir mit diesem Entwurf gemeinsam mit unserer Innenministerin gemacht. Das finde ich auch sehr gut. Daher verstehe ich die Kritik nicht. Die Kritik müssten Sie dann an das Bundesinnenministerium, das von der CDU geführt wird, und auch an Schleswig-Holstein richten. Ich glaube, das macht wirklich wenig Sinn. Sie können ja auch nicht fragen Der Kollege Plett hat eigentlich gar keine Redezeit mehr,
Frau Camuz! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Ministerin, vor dem Hintergrund, dass wir uns in Niedersachsen dazu entschieden haben, nicht weiter zuzuschauen, sondern eine zusätzliche Stelle zu schaffen, die genau auf diese Problematik spezialisiert ist, sie auszuschreiben und zu besetzen, frage ich Sie nicht, wie Sie es beurteilen, dass die CDU auf Bundesebene Gelder für HateAid streicht, was ein tragischer Fehler ist, sondern ich frage ich Sie, wie Sie es beurteilen, dass zwischen dieser Stelle in Niedersachsen, die wir geschaffen haben, und genau dieser Organisation, nämlich HateAid, eine enge Kooperation besteht. - Danke schön. Bitteschön, Frau Ministerin!
Sie haben das Wort. Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Petition macht deutlich, worum es geht: um junge Menschen, die Unterstützung brauchen, um Persönlichkeitsentwicklung, um Hilfe in Krisen, um Prävention vor Mobbing, Gewalt und Sucht und um Chancengerechtigkeit. Diese Forderungen der Petition zur Schulsozialarbeit sind absolut richtig. Denn Schule ist längst mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Sie ist Lebensraum, und in diesem Lebensraum braucht es Menschen, die zuhören, vermitteln und stärken, gerade dann, wenn es schwierig wird. Das alles teilen wir ausdrücklich und ist Grundlage unserer politischen Arbeit. Seit der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2016 hat das Land Niedersachsen seine Verantwortung hier sehr deutlich ausgeweitet. Ein Beispiel: Über 1 800 Fachkräfte sind heute an Schulen im Einsatz, allein an Gymnasien inzwischen mehr als 110 Fachkräfte. Rund die Hälfte dieser Schulen verfügt bereits über schulische Sozialarbeit. Und dennoch sind wir noch nicht am Ziel. Unterstützungsbedarf gibt es an allen Schulformen. Aus unserer Sicht muss das Ziel sein, Schulsozialarbeit an jeder Schule in Niedersachsen zu haben. Dafür setzen wir uns nach den Möglichkeiten der Ressourcen ein, vorstellbar beispielsweise mit einem Stufenplan. Unser Votum lautet deshalb „Material mit Sach- und Rechtslage". Ich rufe die nächste Petition auf:
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Dann hat Herr Gäde jetzt auch noch mal anderthalb Minuten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Behrendt, das ist ja nicht ganz richtig, was Sie hier ausführen. Mir liegt hier die Antwort auf die Anfrage vor. Es werden Zahlen genannt. Zum Beispiel hier: „In wie vielen ... Verfahren kam es zu einer gerichtlichen Entscheidung, in der eine Ehe aufgehoben wurde oder als unwirksam festgestellt wurde?" Das ist Ihre Frage. Diese wurde beantwortet. „2018: 2. 2019: 2. 2020: 2. 2021: 0. 2022: 0." „2023: 1. 2024: 1." Also, hier sind auch Zahlen. Und was wollen Sie denn sonst erheben, Frau Behrendt? Machen Sie das doch mal klar! Sie haben auch überhaupt nicht klargemacht, wie diese anlassunabhängige Befragung erfolgen soll. Wie suchen Sie das aus, Frau Behrendt? Wenn die Haarfarbe nicht stimmt, wenn die Augenfarbe nicht stimmt, oder wenn die Religion nicht stimmt? Was ist Ihr Kriterium an der Stelle? Das haben Sie hier gar nicht deutlich gemacht, weil Sie das entlarven
Digitale Verwaltung - transparent, unabhängig, effizient und modern!
Sie haben noch anderthalb Minuten. Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Weippert, in meiner Fraktion ist die Frage entstanden, ob Herr Lies über die Beförderung zur Staatsministerin informiert ist und auch darüber, dass Frau Behrens jetzt eine neue Chefin hat. Aber das können wir ja mal am Rande klären. Grundsätzlich ist der Aufgabenzuweisung noch keine Lösung immanent; das sollten wir mal festhalten. Und: Sie möchten bei der Digitalisierung auf eine Vorreiterrolle setzen - bei Platz 16 oder teilweise 14 von 16 Bundesländern. Da habe ich mich gerade gefragt: Ist das Unkenntnis oder Ironie? Und wenn Herr Willeke jetzt fünf Fokusleistungen lobt, dann frage ich mich: Wissen Sie eigentlich, wie viele Verwaltungsleistungen im kommunalen Bereich umzusetzen sind? Kennen Sie die Zahl? Wie hoch ist sie? - Hunderte sind es nicht. Es sind 236 Verwaltungsleistungen. Davon sind 15 im Themenfeld Gesundheit umgesetzt, weil wir es im Verbund mussten, und fünf Fokusleistungen. Das ist also Ihre Chefinnensache, und das ist also Ihre Vorreiterrolle in Niedersachsen. Bis eben war ich noch zuversichtlich, dass Sie zumindest den Ernst der Lage erkannt haben. Inzwischen glaube ich, Sie haben es nicht. Vielen Dank.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
gewährleisten? Minister Meyer wird antworten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir überlegen gerade, weil wir die Frage nicht verstanden haben; das muss ich zugeben. Also, das Bundesjagdrecht ist jetzt in Kraft und damit auch die Schnellabschlüsse. Und die setzen nach Ihrem Bundesgesetz voraus, dass es einen Riss gegeben hat, der amtlich festgestellt wurde. Da gibt es keine anderen Regelungen. Deichfreie Zonen gibt es im ungünstigen Erhaltungszustand. Wir werden natürlich die Problematik von Deichen im Managementplan machen. Da haben wir aber auch klar gesagt; den Managementplan sind wir gerade dabei zu erstellen. Aber wir dürfen ihn als Landesbehörde ja erst machen, wenn wir die Zuständigkeit haben. Dafür liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor. Ich habe auch gesehen: Die CDU hat einen Antrag gestellt, dass wird schnellstmöglich das Landesjagdrecht anpassen, weil: Da sind ja auch noch Passagen drin, die sich auf das Bundesnaturschutzrecht beziehen. Deshalb wäre es gut, wenn uns der Landtag schnell die Möglichkeit gibt, dass wir als oberste Behörden den Managementplan dann auch vorlegen können. Und dann werden wir alle diese Punkte, die im Bundesjagdgesetz stehen, natürlich auch zusammen im Dialogforum prüfen und machen. Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion
Digitale Verwaltung - transparent, unabhängig, effizient und modern!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! - Ich bin ja großzügig mit meiner Redezeit. ‑ Noch nicht ganz. „Digitale Verwaltung" darum geht es heute, „transparent, unabhängig, effizient und modern!" Das ist die Überschrift, und die ist auch Programm. Denn natürlich haben wir zuerst den Inhalt dieses Antrags bestimmt und uns dann überlegt: Was passt eigentlich dazu? Ich möchte nur ganz kurz anhand dieser Überschrift durch unseren Antrag führen. Digitale Verwaltung - transparent: Unter Punkt 2 des Antrags heißt es: Wir wollen, wo es machbar ist, auf Open Source setzen und bevorzugen Open Source systematisch. Das ist transparent. Digitale Verwaltung - unabhängig: Das sind die Punkte 3 und 6 in unserem Antrag. Wir bevorzugen europäische Lösungen. Ich glaube, ich muss an dieser Stelle gar nicht so weit ausholen, warum das wichtig ist: Wir sehen, dass die USA uns in Europa mit Digitalpolitik unter Druck setzen. Es ist natürlich auch ein wirtschaftlicher Faktor, wenn wir unsere Software hier selbst entwickeln und das nicht nur den Amerikanern überlassen. Außerdem werden wir anstelle von Lizenzen verstärkt den Computercode selbst erwerben, um diesen dann auch weiterentwickeln zu können und um nicht von den Anbietern abhängig zu sein. Das macht die digitale Verwaltung übrigens auch wieder transparent. Damit bin ich wieder beim ersten Punkt meiner Rede. Digitale Verwaltung hat natürlich den Anspruch, effizient zu sein und Effizienz zu steigern. Das findet sich zum Beispiel unter Punkt 4 wieder. Wir werden mit anderen Bundesländern noch mehr Kooperationen eingehen, Doppelstrukturen abbauen, getätigte Entwicklungen zur Verfügung stellen und von anderen Ländern Software nachnutzen. Die Skalierungseffekte der Digitalisierung wollen wir noch stärker nutzen. Dazu Punkt 5: die Kommunen weiterhin unterstützen. Na klar, die einfachste kommunale Förderung ist die Bereitstellung von digitalen Diensten. Als Land kostet uns das nur einen Bruchteil, denn wir können zentral beschaffen und gegebenenfalls entwickeln. Wir nutzen wieder verstärkt die Skalierungsmöglichkeiten von Software. Digitale Verwaltung - modern: Punkt 7. Wir nehmen Agentic AI in den Fokus, um unsere Verwaltungsmitarbeiter zu entlasten und die Prozesse für unsere Bürgerinnen und Bürger schneller zu gestalten. Agentic AI - was ist das eigentlich? Das ist selbstständig handelnde KI. Das ist in unseren Verwaltungen im Moment natürlich noch Zukunftsmusik, aber wir sind jetzt dran. Ich bin sehr gespannt, was dort noch alles auf uns zukommt. Für wen und wofür machen wir das eigentlich alles? Für die Bürgerinnen und Bürger, für Anwenderfreundlichkeit und weniger Frust im Umgang mit der Verwaltung, indem man dort einfach besser ist. All diese Themen Transparenz, Unabhängigkeit, Effizienz und die Modernität können sich auch unter Punkt 1 des Antrags wiederfinden, im Deutschland-Stack. Der könnte das Potenzial haben, alle diese Punkte abzubilden. Sie hören heraus ich bin durchaus gewillt, einen CDU-Politiker im Bund zu loben: Das kann richtig gut werden. Wir haben den Bereich Digitalisierung bei uns im Land umfangreich gestärkt - organisatorisch mit einer Staatssekretärin, einem eigenen Haushaltsplan, einer Abteilung Digitalisierung im Innenministerium und einer Neustrukturierung. Als Land unterstützen wir die Kommunen auch mit einer Taskforce, die vor Ort im Rathaus oder im Kreishaus anpackt. Dieses schlagkräftige Team bringt jetzt die PS auf die Straße und zeigt sich kooperativ. Das sieht man an den Vereinbarungen, die jüngst mit dem Bund geschlossen wurden. Fünf Fokusleistungen werden flächendeckend noch in diesem Jahr in ganz Niedersachsen ausgerollt, zum Beispiel An- und Ummeldungen des Wohnsitzes und Anmeldungen der Eheschließung. Diese Fokusleistungen werden ausgerollt. Das sind die berühmten low-hanging fruits, also Anwendungen, die ganz alltäglich sehr oft in den Kommunen auflaufen und für Arbeit sorgen. Normalerweise gibt es für solche Leistungen oftmals mehrere Anbieter, die das Ganze separat für die Kommunen umsetzen. Hier ist das gebündelt: GovConnect, das MI, IT.N ein Zusammenschluss. So geht Digitalisierung, die ankommt, aus einer Hand. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Willeke. - Als Nächstes hat sich zur Wort gemeldet:
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Bitte, Herr Minister Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe darauf verwiesen, dass wir eine Vereinbarung mit der Landesjägerschaft haben, die seit über zehn Jahren in Kraft ist. Dabei geht es darum, dass man wenn der Wolf in Niedersachsen besendert worden wäre diese Daten nicht veröffentlicht, damit eben nicht Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer eine mögliche Entnahme stören. Wenn wir jetzt die Daten tagesaktuell herausgeben würden, gäbe es eine Gefahr, dass dann wenn wir eine Entnahme anordnen würden möglicherweise - Ich antworte hier, bitte. Ich antworte auf diese Frage. Einen Moment, Herr Minister Meyer! - Sie haben eine Frage gestellt, und jetzt bekommen Sie auch eine Antwort. Seien Sie bitte nicht so laut, dass Sie die Antwort nicht wahrnehmen können. Deshalb gibt es hier eine gewisse Vertraulichkeit. Gestern hat Hamburg ja auch gesagt, man wird den genauen Standort nicht sagen wo er ist, weil es auch um den Schutz der Menschen geht, wenn zum Beispiel dort eine Entnahme angeordnet wird. Sie fordern zu Recht von uns ein, dass wir, wenn es zum Beispiel um diese Schnellabschüsse geht, die Menschen schützen, die dann diese Entnahme machen. Wenn jetzt herauskäme, wo sich der Wolf tagesaktuell aufhält, dann gäbe es natürlich die Gefahr, dass bei einer Entnahme Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer es machen. Deshalb ist auch dieses hier ob die Daten in diesem Fall, in dem von Hamburg besendert ist, veröffentlicht werden eine Entscheidung der Hamburger Behörden. Wenn es in Niedersachsen wäre, gälte die Vereinbarung, die wir mit der Landesjägerschaft haben, dass eben dann in diesem Fall in Niedersachsen die Daten an die Landesjägerschaft gehen, aber dort keine Daten herausgegeben werden, die einen tagesaktuellen Rückschluss machen. Sie wissen, das ist an einem wissenschaftlichen Projekt aufgezogen. Das heißt nicht so findet es auch in Niedersachsen statt, dass man jährlich sagt: Der hat eine große Strecke zurückgelegt. Vielleicht kann ich noch so viel sagen: Das ist ein sehr junger Wanderwolf, der von der Genetik her das wissen wir sogar möglicherweise aus der alpinen Region stammt. In Plön hatte er einen Vorfall. Er ist also in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Wölfe verhalten sich 30 km bis 50 km. Es kann also sein, dass er sich zurzeit auf dem Weg nach Bayern oder Baden-Württemberg aufhält. Die Entscheidung, zu veröffentlichen, wo er sich aufhält, ist aber Sache der Hamburger Behörden. Er ist aber jedenfalls nicht in der Lüneburger Heide, wie es behauptet wird. Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU:
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Herr Bothe, ich möchte auch Sie um Ruhe bitten. Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mal mit etwas beginnen, was nicht so häufig vorkommt: Was den ersten Teil der Rede vom Kollegen Scharrelmann angeht als Sie beschrieben haben, welche Rolle bei uns E-Fuels spielen und welche Möglichkeiten wir da haben, sind wir beieinander. Dazu haben wir eine identische Einschätzung, nämlich die, dass E-Fuels bei uns eine wichtige Rolle spielen; Sie haben ja auch die Einsatzgebiete dafür benannt. Das liegt übrigens auch daran, dass E-Fuels und Niedersachsen gut zueinanderpassen, weil wir dafür allerbeste Voraussetzungen haben: eine starke Energie- und Chemiewirtschaft, leistungsfähige Häfen, Speicher- und Netzquoten, eine dichte Forschungslandschaft. All das gehört dazu, und das alles haben wir in Niedersachsen, und das ist gut so. Übrigens Herr Scharrelmann, zeigt das Projekt „German eFuel One", das Sie zitiert haben, welches Potenzial hier in Niedersachsen vorhanden ist. Leider sind Sie dann bei der Frage, welche Ableitungen wir daraus ziehen, von dem Weg der Gemeinsamkeit abgekommen. Sie haben nämlich die Entwicklung, die auf europäischer Ebene und auf Bundesebene stattgefunden hat, und auch den Grund, aus dem wir diesen Antrag in der Sache ablehnen, überhaupt nicht mehr zur Kenntnis genommen. So haben Sie offenbar nicht mitbekommen, dass der Bundestag in diesen Wochen mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eine Grundlage für eine eigenständige Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, also E-Fuels, Wasserstoffderivate, gelegt hat. Das ist übrigens ein echter Paradigmenwechsel, denn damit sind E-Fuels nicht länger als eine Option, sondern als regulatorisch gesicherter Bestandteil auch der Verkehrswende verankert, und damit wurde ein wichtiges und langfristiges Signal in den Markt gegeben. Dass wir sagen, dass dieser Antrag nicht richtig ist, beruht insbesondere darauf, dass Sie trotz der Bemühungen auf europäischer Ebene und auf Bundesebene eine eigenständige Landesinitiative und damit eine weitere Struktur aufbauen wollen. Genau das brauchen wir nicht. Denn, meine Damen und Herren, der Hochlauf von E-Fuels ist nun einmal untrennbar mit dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft verbunden. An dieser Stelle erlaube ich mir dann schon den folgenden Hinweis, lieber Kollege Scharrelmann: Der Begriff „Verbohrtheit" und die Frage, an wen er adressiert werden sollte, haben in diesen Wochen ein ganz neues Bild bekommen, und dieses Bild heißt: Katharina Reiche. Wenn man irgendjemandem in diesem Land Verbohrtheit vorwerfen muss, dann der Kollegin Bundeswirtschaftsministerin. Denn seit einem Jahr könnte sie an ganz vielen Stellen geradezu visionär vorangehen, zum Beispiel mit einem Bekenntnis zur Wasserstoffwirtschaft, und damit zu einer richtig guten Entwicklung hier in Niedersachsen beitragen. Wenn sie diese Vision nicht hinkriegt, dann könnte sie es wenigstens hinbekommen, der Entwicklung nicht im Wege zu stehen. Aber nicht einmal das gelingt. Außer dem Begriff „Gaskraftwerke" kommt aus dem Munde der Bundeswirtschaftsministerin in dieser Sache nichts, und das ist zu wenig. Man soll ja jedem Antrag auch etwas Gutes abgewinnen. Und wenn das Gute ist, dass auch Sie sich auf den Weg machen, nach Berlin gehen und Frau Reiche sagen: „Bitte kommen Sie in Bewegung; da könnten wir für Niedersachsen etwas richtig Gutes machen; stellen Sie sich dem nicht in den Weg!", dann hätten dieser Antrag und die ganze Debatte einen echten Mehrwert. Eine eigene Landesinitiative brauchen wir nicht. Das, was wir machen, ist integraler Bestandteil der Bemühungen auf europäischer Ebene und der Bemühungen auf der Bundesebene. Damit kommen wir gut voran. Unterstützen Sie uns dabei, die Bundeswirtschaftsministerin in die Gänge zu bekommen! Damit wäre richtig geholfen. Vielen Dank.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Minister Philippi wird antworten. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie definiert die Landesregierung Queerfeindlichkeit? Das betrifft all das, was Menschen in ihrer Persönlichkeit einschränkt: Beleidigungen bis hin zu Bemerkungen, Angriffe - alles, was im Allgemeinen dazu gehört, was Diskriminierung als solches ausmacht, was bei Menschen, die sich anders vorstellen, dazu führt, in dieser Gesellschaft angeklagt zu werden, so wie Sie das dann auch tun. - Danke. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der SPD: der Kollege Gäde.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage bezieht sich auf die Anonymisierung der Daten. Nach Eingang der Meldung werden die technischen Daten, also IP-Adressen etc., abgetrennt und nicht an die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) weitergeleitet. Aus rechtlichen Gründen verbleiben diese abgetrennten Daten zunächst beim Serveranbieter und werden nach der gesetzlichen Frist automatisch von diesem gelöscht. Nachdem die Daten abgetrennt wurden, wird im Clearingbereich geprüft, ob in der Meldung Angaben zur eigenen Person oder zu Dritten gemacht wurden, welche zu einer Identifizierbarkeit führen könnten, also Namen, Personenbeschreibungen, Kennzeichen, Adressen, Beschreibungen markanter körperlicher Merkmale etc. Dies gilt auch für eine Identifizierbarkeit durch eine Kombination aus Daten. Diese personenbezogenen Daten werden dann aus der Meldung gelöscht. Erst nach dieser Überprüfung und gegebenenfalls Bearbeitung wird der Vorfall in der Datenbank der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit gespeichert. Der Prozess wurde mehrfach extern überprüft und ist DSGVO-konform. Die zweite Zusatzfrage von der AfD:
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Bevor ich in die Debatte einsteige, noch einmal mein Mitgefühl für die Familie, Angehörigen und FreundInnen des getöteten 16-jährigen Mädchens in Friedland! Und zugleich mein Dank an die Ermittlungsbehörden! Polizei und Justiz haben allen Anwürfen zum Trotz konzentriert und zügig gearbeitet. Wir erwarten heute im Tagesverlauf mutmaßlich ein Urteil. Mit dem Abschluss der juristischen Aufarbeitung ist es dann auch richtig zu fragen, was politisch getan werden kann und bereits getan wurde, um solche Fälle künftig besser zu verhindern. Dazu hat die Innenministerin umfassend vorgetragen, und ich will das nicht alles wiederholen, sondern die Frage stellen: Was haben wir denn eigentlich als Politik über den Umgang mit dem Fall gelernt? Und da spiele ich die Frage zurück in die Fraktion der Fragestellenden: War es richtig, die Debatte, so wie anfänglich geschehen, weitgehend allein auf eine Frage von Abschiebung und Abschiebehaft wie jetzt gerade wieder gesehen zu reduzieren? War es richtig, von „umfassendem Behördenversagen" und „Wirrwarr" zu sprechen, nur weil man die Abläufe entweder nicht versteht oder nicht verstehen will? War es richtig, MitarbeiterInnen der Landesaufnahmebehörde so scharf anzugreifen und so scharf in die Verantwortung zu stellen? War es, bei aller Tragik, richtig, mit der politischen Forderung in Richtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in die Debatte zu gehen, noch bevor überhaupt die grundlegenden Mittel parlamentarischer Auskunftsrechte ausgeschöpft waren? War es richtig, sich auf die immer gleiche Frage ich erinnere an die Frage der Fristsetzung bei Überstellung dreimal ein klares Nein im Ausschuss anzuhören und dann draußen der Presse zu erzählen, zentrale Fragen wie diese seien nicht zufriedenstellend beantwortet worden? War es richtig, im Plenum Fußfesseln für straffällig gewordene Asylbewerber zu fordern? Da sprechen wir schon von einmaligem Fahren ohne Führerschein. Und wie glaubwürdig waren eigentlich Ihre persönlichen Anwürfe, Frau Kollegin Hermann, Sie hätten im November 2025 im Innenausschuss nicht alle Fragen stellen können? Obwohl Sie einer weiteren Sitzung selbst zugestimmt haben, erscheinen Sie nicht mal zu diesem Termin. Ich stelle diese Fragen, weil ich die Art der Debatte in Anbetracht der Schwere und der Tragik der Tat an vielen Stellen als unangemessen empfunden habe. Niemand, weder die regierungstragenden Fraktionen an vielen Stellen auch Sie nicht noch die Ministerin oder die Landesaufnahmebehörde haben es sich einfach gemacht. Ich bin Ministerin Behrens dankbar, dass wir so zügig und umfassend über den Ablauf haben sprechen können und auch über die Frage, welche politischen Lehren daraus zu ziehen sind. Und was macht die CDU daraus? Erneut liegt heute der Fokus auf aufenthaltsrechtlichen Fragen. Dabei rückt doch vor allem der Umgang mit psychisch belasteten oder erkrankten Menschen in den Blick. Dabei ist es wichtig zu betonen: Eine psychische Erkrankung bedeutet gerade kein erhöhtes Gewaltpotenzial. Grundsätzlich müssen wir über die Versorgung und Begleitung betroffener Menschen sprechen, und wir müssen die Zusammenarbeit, professions- und zuständigkeitsübergreifend, deutlich stärken. Ich will es noch an einem weiteren Punkt festmachen: Sie fragen nach der Besetzung von Stellen in der Landesaufnahmebehörde. Ich habe das im Innenausschuss bereits vorgetragen: Wie Sie in Ihren Reden und Statements die MitarbeiterInnen der Landesaufnahmebehörde bisweilen attackiert haben, war erschütternd. Scheinbar nicht genug, dass die MitarbeiterInnen einer Aufnahmebehörde, politisch getrieben, stärker auf den Vollzug von Abschiebungen fokussieren müssen - wie wenig hilfreich waren da die im Ton und im Inhalt unangemessenen Anwürfe aus Ihrer Fraktion gegenüber der LAB NI. Wir hätten auf den Täter fokussieren können anstatt auf die Mitarbeitenden in der LAB NI oder auf Gerichte. Was glauben Sie denn, was das mit den MitarbeiterInnen macht, dieser Druck, diese öffentlichen Angriffe, die weit übers Ziel hinausgeschossen sind? Ich möchte mich an dieser Stelle entschieden hinter die MitarbeiterInnen der Landesaufnahmebehörde stellen, die sich nach ständig recht wechselndem Rechtsrahmen verhalten müssen, weil die Migrationspolitik leider gar kein Innehalten mehr kennt. Liebe KollegInnen, deshalb mein Appell an dieser Stelle ich weiß, ich bin hier unversöhnlich: Gehen wir gemeinsam in uns und prüfen nochmals ernsthaft, ob diese Debatte und der Umgang mit dem tragischen Tod eines 16-jährigen Mädchens in Friedland neben den vorgetragenen politischen Maßnahmen nicht noch einmal ein Weckruf sind, wie wir gemeinsam in schweren und herausfordernden politischen Fällen miteinander sprechen, über andere sprechen, wie wir künftig bei allen Unterschieden gemeinsam nach notwendigen, guten Antworten suchen. Ich verspreche Ihnen umgekehrt: Ich prüfe auch, ob diese Rede ein guter Beitrag war oder kein guter Beitrag war. Und dann sprechen wir gerne gemeinsam miteinander weiter. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD.
Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut
Politik. Vielen lieben Dank. Herr Henning möchte erwidern. Auch Sie haben anderthalb Minuten. Bitte sehr! Herr Najafi, Sie wollen das Gebäudeenergiegesetz und die EU-Richtlinie abschaffen. Das steht in Ihrem Antrag und heißt auf Deutsch, dass die Menschen in Zukunft schlechter gedämmte Wohnungen haben, dass dadurch die Nebenkosten steigen werden und die zweite Miete steigen wird. Das steht in Ihrem Antrag und können wir gerne im Ausschuss noch einmal beraten. Sie haben aber recht: Es ist nicht nur Herr Pu tin, der die Inflation angetrieben hat. Da bin ich bei Ihnen. Wir hatten davor auch schon eine Corona-Phase. Natürlich ist die Inflation auch durch die Corona-Pandemie angeheizt worden. Da bin ich bei Ihnen. Das ist richtig. Aber durch Ihre Unterstützung von Herrn Putin ist die Inflation eben noch einmal angestiegen. Das führt auch zu einer Überteuerung der Baukosten. Insofern liegen wir da gar nicht weit auseinander, ob das die Corona-Pandemie oder Herr Putin war. Die Baukosten sind aber im Augenblick nicht durch die Standards in die Höhe geschnellt, sondern durch die Inflation. Gucken Sie sich die Material- und Lohnkosten mal an! Das ist so. Diesen Zusammenhang kann man nicht negieren. Den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, habe ich vergessen. Das machen wir im Ausschuss. Vielen Dank. Das war ein gutes Stichwort: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die psychosoziale Versorgung für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen verbessern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Dr. Philippi ist für heute Nachmittag entschuldigt, deswegen müssen Sie mit mir Vorlieb nehmen. Ich freue mich, dass Sie das auch tun. Meine Damen und Herren, Magersucht, Bulimie und Binge Eating stellen ernsthafte Gesundheitsgefahren dar. Sie alle haben das sehr treffend beschrieben. Betroffene leiden unter einem gestörten Verhältnis zum Essen und zum eigenen Körper, und das kann gravierende psychische, aber auch physische Folgen haben. Besonders alarmierend das haben Sie auch beschrieben ist, dass immer mehr junge Mädchen und Frauen betroffen sind. Die Zahlen steigen seit Jahren an. Wenn ich mich an meine Jugend und an die Kritik aus der Gesellschaft erinnere, die junge Mädchen und Frauen damals aushalten mussten, ist es, glaube ich, heute in Zeiten der Digitalisierung und von Social Media sehr viel heftiger für sie - erst recht, weil man ihnen Körper vorspielt, die es in der realen Welt gar nicht gibt. Das setzt unsere junge Generation, vor allem die jungen Mädchen, sehr unter Druck. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass Sie sich hier mit diesem Thema beschäftigen. Ich bin sehr dankbar, dass im Haushalt 400 000 Euro dafür bereitstehen. Sie werden zum Beispiel für die Förderung von Beratungsstellen in Niedersachsen, für eine Fachtagung unter Beteiligung aller Beratungskräfte, die mit der Zielgruppe in Berührung kommen, und vor allen Dingen für eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wir müssen junge Frauen und Mädchen positiv mit diesem Thema beschäftigen und ihnen ein besseres Selbstwertgefühl geben. Zusätzlich brauchen wir eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der psychosozialen Versorgung für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen. Die Nachfrage nach Beratung und Therapie auch das haben Sie richtig beschrieben steigt. Die bestehenden Strukturen können diesen Bedarf noch nicht ausreichend auffangen. Die Wartezeiten für Therapieplätze sind oft zu lang. Mädchen und junge Frauen benötigen häufig ein geschlechterspezifisches und vertrauensvolles Beratungsangebot, das ihnen einen niederschwelligen Zugang zur Hilfe ermöglicht, und auch das wollen wir damit schaffen. Es ist wichtig, dass man dieses Thema angeht, und Sie tun das. Denn Essstörungen sind eine Folge von komplexen Zusammenhängen aus Familie, Biologie und wie immer gesellschaftlichen Faktoren. Daher dürfen wir die Betroffenen nicht alleinlassen. Sie brauchen rechtzeitig kompetente Hilfe. Das Geld bringt uns in die Lage, das zu tun, und Sie können davon ausgehen, meine Damen und Herren, dass kein Antrag in der Schublade eines Landesministeriums verschwindet. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens.
Digitale Verwaltung - transparent, unabhängig, effizient und modern!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Na ja, ich glaube, seit September 2025 ist eigentlich klar, dass dies hier zur ChefInnensache gemacht worden ist. Mit unserer Digitalisierungsstaatsministerin ist ein ganz klares Zeichen gesetzt worden. Frau Pörksen ist auch heute dabei. Vielen Dank, dass wir genau das haben. Und noch ein anderer Hinweis: Warum ist es in Niedersachsen in den Kommunen nicht einheitlich geregelt? Ah ja, wegen der kommunalen Entscheidungshoheit! Wir hoffen natürlich, dass viele Kommunen mitmachen und Weg mitgehen, den wir hier beschreiten. Denn wir alle wissen: Die digitale Verwaltung ist eine Notwendigkeit für einen handlungsfähigen Staat. BürgerInnen, Unternehmen, Kommunen erwarten zu Recht, dass staatliche Leistungen einfach, sicher und digital verfügbar sind. Die Herausforderungen sind bekannt: Cyberangriffe auf öffentliche Einrichtungen nehmen zu; unsere Verwaltungen sind ein attraktives Ziel für ausländische Akteure und Kriminelle. Proprietäre Software schafft gefährliche Abhängigkeiten von wenigen internationalen Anbietern, die oft nicht einmal den europäischen Datenschutzstandards genügen. Und Doppelstrukturen in Bund, Ländern und Kommunen kosten Steuergelder, bremsen die Digitalisierung aus und führen zu unnötiger Bürokratie. BürgerInnen dürfen digitale Services erwarten, die zuverlässig funktionieren - ohne Formularchaos, ohne Medienbrüche, ohne endlose Wartezeiten. Unser vorliegender Antrag zeigt: Es geht nicht nur um Technik, es geht um Souveränität, Sicherheit, Effizienz und die Zukunftsfähigkeit unseres Staates. Daher brauchen wir die Kontrolle über unsere IT, liebe KollegInnen. Deutschland darf sich nicht von einzelnen Softwareanbietern erpressbar machen. Open-Source-Lösungen sind der Schlüssel zu echter digitaler Souveränität. Sie schaffen Transparenz, sparen Lizenzkosten und ermöglichen es der öffentlichen Hand, ihre IT selbst zu steuern, statt von externen Konzernen abhängig zu sein. Deshalb schlagen wir Folgendes vor: Erstens: eine systematische Prüfung, ob Open-Source-Alternativen proprietäre Software ersetzen können - unter anderem, weil sie oft wirtschaftlicher und sicherer sind. Zweitens: den vollständigen Erwerb von Quellcodes, die mit öffentlichen Geldern entwickelt werden. Es kann nicht sein, dass Steuergelder in die Taschen privater Anbieter fließen, während wir selbst keine Kontrolle über die von uns finanzierte Software haben. Und drittens das wurde eben auch schon von meinem Kollegen Herrn Willeke angesprochen: unsere Kommunen dabei aktiv zu unterstützen, liebe KollegInnen. Wir brauchen Zusammenarbeit statt Einzellösungen. Warum sollte jedes Bundesland, jede Kommune das Rad neu erfinden? Das Once-Only-Prinzip muss endlich Realität werden. So werden Daten und Leistungen nur einmal erhoben - und dann gemeinsam genutzt. Dafür brauchen wir einen digitalen Marktplatz, auf dem Bund, Länder und Kommunen bereits entwickelte Lösungen teilen können was in Niedersachsen funktioniert, soll auch in Hamburg oder Bayern genutzt werden können und umgekehrt; gemeinsame Standards, damit Systeme miteinander kommunizieren können nur so vermeiden wir Insellösungen, die am Ende niemandem nutzen; zentrale Hosting-Angebote für Kommunen, die nicht die Ressourcen für eigene IT-Lösungen haben. Gerade kleinere und mittlere Kommunen dürfen nicht abgehängt werden, liebe Kolleg-Innen. Der Deutschland-Stack eine Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zeigt, wie es gehen kann: eine modulare föderale IT-Architektur, die alle Ebenen verbindet und Synergien schafft. Wir brauchen Sicherheit durch Innovation. Cyberangriffe erfolgen täglich in unvorstellbarer Anzahl. Wir müssen unsere Systeme dagegen widerstandsfähiger machen. Dazu gehört die Erprobung souveräner IT-Arbeitsplätze in Pilotprojekten, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, bevor sie ausgenutzt werden können; die Analyse von KI-Anwendungen in der Verwaltung, um Potenziale zu nutzen aber immer mit klaren Regeln für Datenschutz und Transparenz; und eine enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und digitaler Zivilgesellschaft, um Sicherheitslücken früh zu erkennen und innovative Lösungen zu entwickeln. Liebe KollegInnen, wir haben die Chance, Niedersachsen zur Vorreiterin zu machen - zu einem Land, in dem digitale Services funktionieren, in dem Daten sicher sind und in dem die Verwaltung effizient arbeitet. Diese Chance wollen wir als rot-grüne Koalition nutzen. Ich freue mich daher auf die weitere Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, vor dem Hintergrund, dass ich meine eigenen Anfragen entsprechend korrigiert habe aufgrund wechselnder Medienberichte zum Aussetzort und zuletzt auch selbst geschrieben habe, dass er in Hamburg ausgesetzt worden ist: Wie weit von der niedersächsischen Grenze entfernt ist er denn ausgesetzt worden? Minister Meyer wird antworten.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Minuten. Bitteschön! Frau Präsidentin, vielen Dank für die großzügigen 90 Sekunden. Hier prallten wirklich Welten der Realitätsverweigerung aufeinander. Deswegen muss ich hier noch mal reingehen. Also Herr Sachtleben, „Geld muss gerecht verteilt werden", ist Sozialismus. - Es ist Sozialismus! Geben Sie doch mal etwas von Ihrem eigenen Gehalt ab, statt ständig die Bürger zu schröpfen! - Eine KI ist leider nicht möglich, Sie können zusätzliche Redezeit beantragen. Hören Sie auf, ständig die Bürger zu schröpfen - mit der CO2-Steuer, und jetzt ist noch eine Zuckersteuer im Gespräch. Mit ganz vielen Schulden versuchen Sie, Ihre Regierungsprogramme durchzudrücken, dann merken Sie, dass es trotzdem nicht reicht, und jetzt sollen die Bürger dran glauben. Das geht auf keine Kuhhaut, meine Damen und Herren. Mich wundert auch, dass Sie an dieser Stelle noch so vehement klatschen können, wo doch Ihre Hände in den Taschen der Bürger stecken. Denn nur diese versuchen Sie ständig zu schröpfen, um am Ende Ihre Politik voranzubringen. Und das geht nun mal nicht! Sie verkennen die Realität. Aktuell haben wir so viele Insolvenzen wie seit 20 Jahren nicht mehr. - Ach, Russland ist schuld! Aber hat es nicht schon 2021 - Ich weiß nicht, warum Sie ständig Russland nennen. Sie sind doch in Regierungsverantwortung! Schaffen Sie es nicht, hier vernünftige Gesetze und Verordnungen voranzubringen, die die heimische Wirtschaft unterstützen? Also: Das geht nicht. Vielen lieben Dank. Vielen Dank. - Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Digitale Verwaltung - transparent, unabhängig, effizient und modern!
Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der Regierungsfraktionen liest, könnte man fast glauben, Niedersachsen stünde kurz vor dem digitalen Durchbruch. Große Worte: souverän, effizient, modern, Strategien, Marktplätze, Pilotprojekte. Klingt beeindruckend - leider nur auf dem Papier, denn die Realität in unserem Land das wissen wir alle sieht anders aus. Die Digitalisierung in Niedersachsen ist seit Jahren vor allem eines: angekündigt, verschoben und am Ende nicht umgesetzt. Das ist kein neues Problem. Das ist auch kein Problem dieser Legislaturperiode. Die Verantwortung reicht weit in Zeiten, als die SPD, auch in der letzten Legislaturperiode, bereits Regierungsverantwortung dafür trug. Damals hieß der verantwortliche Minister Boris Pistorius. Die Verantwortlichen wechselten, das Problem blieb. Der große Wurf in der Verwaltungsdigitalisierung ist ausgeblieben. Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über Neuland. Die europäischen Vorgaben zur digitalen Verwaltung liegen seit Jahren auf dem Tisch. Das Onlinezugangsgesetz ist nicht neu, die Frist zur Umsetzung im Übrigen schon längst abgelaufen. Deswegen hatte sie ja die Ampel-Koalition in der letzten Bundesregierung dann besser gleich ganz gestrichen. Auch die Once-Only-Prinzipien sind hinlänglich bekannt. Andere Bundesländer zeigen längst, was möglich ist. Und Niedersachsen? Niedersachsen nutzt diese Möglichkeiten schlicht nicht konsequent aus. Während andere Länder schon längst Lösungen übernehmen, nachnutzen, skalieren, baut Niedersachsen lieber eigene Strukturen - parallel, teuer und häufig auch nicht kompatibel. Das ist nicht nur ineffizient, das ist verantwortungslos im Umgang mit Steuergeldern. Sie schreiben selbst in Ihrem Antrag, dass Lösungen nicht mehrfach entwickelt werden sollen eine wirklich lobenswerte Erkenntnis, dass die Zusammenarbeit gestärkt werden muss, dass Standards notwendig sind. Dann frage ich mal ganz ernsthaft: Warum passiert das seit Jahren nicht? Warum müssen Kommunen in Niedersachsen weiterhin mit unterschiedlichen Systemen arbeiten? Warum gibt es keine Nachnutzung erfolgreicher Lösungen aus anderen Bundesländern? Warum ist das EfA-Prinzip „einer für alle" nicht längst gelebte Praxis? Stattdessen bauen Sie sich Ihre eigene IT-Welt auf - umfangreich, komplex und teuer, aber leider nicht zwingend besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung ist keine Frage von wohlklingenden Strategien. Digitalisierung ist eine Frage von Führung. Und genau daran mangelt es in Niedersachsen. Eine Digitalisierungsstrategie für das Jahr 2030 - ernsthaft? Wir reden hier nicht über ein Zukunftsprojekt. Wir reden über grundlegende staatliche Leistungen, die Bürgerinnen und Bürger heute erwarten. Heute erwarten Menschen, dass sie Anträge digital stellen können. Unternehmen erwarten funktionierende, schnelle Verfahren und Kommunen verlässliche Systeme. Und was bekommen sie? Medienbrüche, parallele Prozesse, unklare Zuständigkeiten. Das Problem ist nicht, dass Sie keine Papiere schreiben können. Das beweisen Sie gerade wieder. Das Problem ist, dass Digitalisierung bei Ihnen keine Chefsache ist. Aber genau das müsste sie sein. Meine Damen und Herren, als digitalpolitische Sprecherin meiner Fraktion fühle ich mich im Übrigen manchmal wie Bill Murray in „Und täglich grüßt das Murmeltier" und wiederhole auch gerne noch mal, wie bereits unzählige Male: Wir brauchen eine klare Priorisierung, wir brauchen verbindliche Ziele, und wir brauchen vor allem den politischen Willen, Dinge wirklich umzusetzen. Was wir nicht brauchen, sind endlose Strategiepapiere, die am Ende, wie so oft, in der Schublade landen. Ihr Antrag spricht von digitaler Souveränität. Das ist ein wichtiges Ziel, keine Frage. Aber Souveränität entsteht nicht durch Schlagworte. Sie entsteht durch kluge Entscheidungen in der Praxis. Dazu gehören eine konsequente Nutzung von Open Source, wo es sinnvoll ist, eine echte Interoperabilität zwischen Systemen, klare Vorgaben bei der Beschaffung und vor allem Bereitschaft, bestehende Lösungen zu übernehmen, anstatt das Rad teuer neu zu erfinden. Sie fordern einen digitalen Marktplatz für Verwaltungsleistungen. Das ist richtig. Tolle Idee! Aber auch hier gilt: Die Idee ist nicht neu. Die Frage lautet vielmehr: Warum haben Sie Ihre tollen Ideen nicht längst umgesetzt? Warum fehlt es immer an den praktischen Möglichkeiten? Warum bleibt Niedersachsen ständig hinter dem, was es kann, zurück? Meine Damen und Herren, unsere Beschäftigten in den Verwaltungen leisten jeden Tag hervorragende Arbeit, im Übrigen trotz unzureichender digitaler Rahmenbedingungen. Das Problem sitzt nämlich nicht an der Basis. Das Problem sitzt in der Steuerung. Es fehlt an klarer Verantwortung, es fehlt an Tempo, und es fehlt vor allem an politischer Priorität. Wenn Sie jetzt anfangen, Pilotprojekte für neue Technologien zu planen, etwa im Bereich künstlicher Intelligenz, dann ist das grundsätzlich sinnvoll. Aber lassen Sie uns uns mal ehrlich machen: Sie haben in vielen Bereichen noch nicht einmal die Grundlagen sauber umgesetzt. Bevor wir über die nächste technologische Stufe sprechen, sollten vielleicht erst einmal bestehende Prozesse funktionieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat. Ein Staat, der seine Leistungen nicht effizient digital bereitstellen kann, verliert Vertrauen. Ein Staat, der Parallelstrukturen aufbaut und Ressourcen verschwendet, verliert Akzeptanz. Und ein Staat, der Chancen nicht nutzt, verliert Anschluss. Niedersachsen darf und kann sich das nicht leisten. Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Wir brauchen keine weitere Ankündigungspolitik - wir brauchen Umsetzung! Und Umsetzung heißt, dass wir eine Landesregierung brauchen, die die Digitalisierung endlich zur Chefsache macht, die Verantwortung bündelt, Prioritäten setzt und in Gottes Namen endlich liefert - nicht irgendwann, nicht 2030; schön wäre jetzt! Ein digitales Niedersachsen ist machbar, und wir helfen Ihnen in den Ausschussberatungen gern dabei, dies möglich zu machen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Thiemann. -
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
der Kollege Rykena aus der Fraktion der AfD. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir über ein Paradebeispiel eines eigentlich sinnlosen Schaufensterantrags. Die Fraktionen von Grün und Rot begrüßen im ersten Teil etwas, was ohnehin schon passiert, und im zweiten Teil bitten sie die von ihnen geführte Landesregierung, das zu tun, was sie ohnehin bereits tut. Was soll das? Das ist kein Antrag, das ist eine Werbemaßnahme. Kommen wir zum Inhalt! Das einzig Richtige an dem Antrag ist die einleitende Bemerkung, der Vorbereitungsdienst stehe seit vielen Jahren in der Kritik, da die Vorbereitungsphase und der Berufseinstieg als äußerst belastend wahrgenommen werden. Ich möchte das auch aus eigener Erfahrung präzisieren. Dieser Zustand besteht bereits seit vielen Jahrzehnten. Vor über 30 Jahren habe ich bereits meine Examensarbeit zum Thema Praxisschock geschrieben. Ja, und ich habe das Drama gerade selbst in der Familie wieder miterlebt. Referendare werden in dieser Zeit sprichwörtlich psychisch fertiggemacht. Sie werden gequält. Ein großer Teil von ihnen hat nach bestandener Prüfung erst mal gar keine Lust mehr auf den Beruf und muss sich erst monatelang vom Referendariat erholen, um wieder gerne Lehrer zu sein. Außenstehende können sich gar nicht vorstellen, wie schlimm diese Zeit ist. Die Schlüsse jedoch, die Rot und Grün daraus ziehen, sind, wie jedes Mal bei rot-grüner Politik, genau die falschen. Sie werden absehbar die Probleme verschärfen und unsere Schulen weiter verschlechtern. Statt die echten Probleme Überlastung und Praxisferne in Verbindung mit völlig untauglichen, angeblich modernen Unterrichtsmethoden anzugehen, packen Sie im Antrag noch einiges drauf: Die untauglichen modernen Methoden sollen noch weiter ausgebaut werden, indem auch die Hochschule noch mehr auf das Referendariat einwirken soll. Dann soll Inklusion mit hinein. Die Ausbildungsphase soll nun allen Schulformen statt einer speziellen gerecht werden. Teamteaching soll nebenbei auch noch mit erlernt werden, Mehrsprachigkeit, Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und diskriminierungskritische Ansätze alles Zitate aus dem Antrag sollen für alle Fächer verbindlich berücksichtigt werden. Und schließlich soll auch noch die Ausbildung bezüglich digitaler Lernphasen hinzukommen. Nur dieser letzte Punkt wäre eigentlich eine sinnvolle und wichtige Maßnahme. Aber, wie Herr Fühner gerade sagte: Es steht nicht mehr Zeit zur Verfügung. All das zusammen kann deswegen nicht funktionieren. Da ist ein Scheitern vorprogrammiert. Wir erinnern uns: Ausgangspunkt war die Überlastung der Referendare, und Sie packen nun noch diesen riesigen Rucksack oben drauf und bilden sich ein, das könne funktionieren. Die Lehrerausbildung soll damit sogar noch attraktiver gemacht werden. Es ist aber völlig klar: Das ist ein frommer Wunsch und wird absehbar an der Realität scheitern. Deutschland hatte mal ein international vorbildliches Schulsystem. Sie arbeiten an der Zukunft unserer Schulen, und ich kann Ihnen sagen: Das wird eine düstere Zukunft. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Jetzt hat die Kollegin Nzume das Wort, aus der Fraktion Bündnis 90/die Grünen. Bitteschön!
Ich nehme Ihre Äußerungen zum Anlass, nachzufragen: Können wir also davon ausgehen, dass das die gemeinsame Position von Rot und Grün ist, dass wir jetzt richtig vorankommen beim Ausbau der A 20 in Niedersachsen? - Danke für die Info. Also ich stelle, ehrlich gesagt, vor allem meine Position als Mitglied des Petitionsausschusses dar, als jemand, der sich intensiv mit dieser
Die psychosoziale Versorgung für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen verbessern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einiger Zeit hat mir eine junge Betroffene von ihrer Essstörung berichtet. Was als Wunsch begann, ein wenig abzunehmen, wurde schleichend zu etwas ganz anderem. Kalorien bestimmten plötzlich den Alltag. Jeder Blick in den Spiegel wurde zur Kontrolle, jede Mahlzeit zur Belastung. Irgendwann, sagte sie, habe sich ihr ganzes Leben nur noch um Essen, Nicht-Essen und das schlechte Gewissen danach gedreht. Sie hat einen Satz gesagt, der mich besonders bewegt hat: Am Anfang glaubt man, alles im Griff zu haben, aber irgendwann merkt man, dass die Krankheit die Kontrolle übernommen hat. Genau darüber sprechen wir heute. Essstörungen sind keine Phase, sie sind keine harmlose Diät, und sie sind keine Frage von Disziplin. Essstörungen sind schwere seelische Erkrankungen, die Leben zerstören können. Die Zahlen sind alarmierend. Seit 2019 sind die Fälle deutlich gestiegen. Das ist kein Zufall. Wir leben in einer Zeit, in der junge Menschen vor allem Mädchen und junge Frauen permanent unter Druck stehen. Auf sozialen Medien wird ihnen täglich vermittelt: Du musst dünner sein, perfekter sein, besser sein. Hinter Trends wie „Skinny Girl Mindset" oder „Clean Girl Aesthetic" steckt oft ein System aus Vergleich, Druck und Selbstzweifeln. Gerade in einer Phase, in der sich Selbstwert und Identität erst entwickeln, ist das brandgefährlich. Soziale Medien sind nicht allein schuld daran, aber sie wirken wie ein Brandbeschleuniger für Unsicherheit, die ohnehin schon da ist. Denn Essstörungen entstehen im Kopf und in den Gedanken, die sich irgendwann nur noch um Kontrolle, Verzicht und den eigenen Wert drehen. Hungern fühlt sich plötzlich wie Erfolg an, Essanfälle wie ein kurzer Trost, und gleichzeitig wachsen Scham, Selbsthass und Isolation. Das ist der Teufelskreis. Was kurzfristig Kontrolle verspricht, nimmt langfristig jede Kontrolle über das eigene Leben. Das Tragische ist: Viele Betroffene verstecken ihr Problem aus Scham und Schuldgefühlen. Genau das hält sie oft davon ab, sich Hilfe zu suchen. Deshalb reicht es nicht aus: „Geh doch einfach zur Therapie!" Wir brauchen ein Umfeld, das hinschaut, Schulen, die sensibilisieren, Lehrkräfte, die Warnsignale erkennen, Eltern, die Veränderungen an ihren Kindern wahrnehmen, und ein Gesundheitssystem, das schnell hilft. Denn die Realität ist: Wer heute Unterstützung sucht, wartet oft Monate - Monate, in denen sich eine Essstörung weiter verfestigt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein individuelles Versagen. Das ist ein strukturelles Problem, das wir politisch lösen müssen. Wir als Opposition tragen den Antrag der regierungstragenden Fraktionen mit. Denn die Forderungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Mehr Prävention, bessere Sichtbarkeit von Hilfsangeboten und stärkere Vernetzung sind dringend notwendig. Aber genauso klar sage ich: Es reicht nicht aus, Maßnahmen anzukündigen. Wir brauchen eine verlässliche Umsetzung mit klarem Zeitplan, gesicherter Finanzierung und konkreten Zuständigkeiten. Deshalb kündigen wir als Opposition bereits heute an: Wir werden Kleine Anfragen an die Landesregierung richten und uns mit Nachdruck danach erkundigen, wann und in welchem Umfang die Forderungen tatsächlich Realität werden. Denn junge Menschen können nicht warten. Essstörungen sind ein stiller Hilferuf. Wenn wir heute handeln, retten wir nicht nur Gesundheit, sondern auch Selbstwert, Lebensfreude und im besten Fall das Leben. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. Aber wir werden sehr genau darauf achten, dass er nicht in der Schublade verschwindet. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion der AfD spricht
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Herr Dorendorf! Wird die Landesregierung bei der Bejagung von Wölfen den Einsatz von Nachtsichttechnik zulassen? Die Ministerin Staudte wird antworten.
Die psychosoziale Versorgung für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen verbessern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Stellen Sie sich vor, Sie sind 15 Jahre alt, Sie sind in einer Clique, gehen aus und feiern gemeinsam. Irgendwann fällt Ihnen auf, dass Ihre Freundin selten etwas isst, wenn Sie gemeinsam unterwegs sind. Sie werden aufmerksam, Sie werden sensibel und stellen fest, dass sie von allen Gerichten die Kalorien kennt und ständig, fast täglich, ihre Laufergebnisse postet, inklusive der verbrauchten Kalorien. Dann postet sie ein Foto, das Sie unglaublich erschreckt: ein Bild mit einem DIN A4-Blatt vor ihrem Bauch - ein Trend. Ihr Körper verschwindet hinter dem Blatt Papier. Sie fassen sich ein Herz, sprechen sie darauf an und haben Glück. Sie sind gute Freundinnen. Sie vertraut Ihnen, und ihr geht es nicht gut. Sie weiß, dass ihr Essverhalten nicht mehr normal ist, dass sie Hilfe braucht, und zwar schnell. Wahrscheinlich kennen Sie diese Situation oder eine ähnliche Situation aus der einen oder anderen Perspektive aus Ihrem eigenen Leben. Wir haben es gerade gehört: Wie ihr geht es auch vielen anderen Mädchen und jungen Frauen. Die Zahl der von Essstörungen betroffenen jungen Frauen und Mädchen hat zugenommen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von ungesunden Schönheitsidealen auf Social Media meine Kollegin hat es gerade ausgeführt, anderen psychologischen Problemen bis hin zu Druck aus der Gesellschaft. Dies in Kombination mit der hormonellen und körperlichen Veränderung während der Pubertät ist besonders herausfordernd. Viele junge Menschen sind in ihrem Selbstbild, ihrem Selbstwert und ihrem Körpergefühl verunsichert. Zugleich ist der Umgang zu den eigenen Gefühlen in dieser Zeit erschwert und der Druck von außen besonders groß. Mädchen in dieser Situation brauchen zügige und niederschwellige Hilfe. Denn eine Essstörung ist eine Verhaltensstörung, die behandelt werden muss und schwerwiegende physische und psychische Folgen nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führt. Dem gegenüber stehen die lange Wartezeit auf einen Therapieplatz und auch eine Orientierungslosigkeit. Betroffene und ihr Umfeld wissen nicht immer, was sie tun können und wo und von wem sie Hilfe bekommen, gerade wenn es für eine Klinik zum Glück noch zu früh ist, aber Hilfe notwendig ist. Um hier direkte Hilfe zu ermöglichen, sind der Zugang zu einer qualifizierten Beratungsstelle und ein niederschwelliges Angebot wichtig. Die Suche nach ÄrztInnen, einem Therapieplatz und der Zugang zu psychosozialen Angeboten sind eine wertvolle Überbrückung zur letztendlich notwendigen Therapie. Am besten ist es jedoch, wenn Essstörungen erst gar nicht entstehen. Deswegen ist der Ausbau der Präventionsmaßnahmen entsprechend wichtig. Das Hilfeangebot in Niedersachsen ist nicht mit dem Beratungsbedarf mitgewachsen. Dem begegnen wir mit unserem Antrag. Es geht darum, dass Angebote gesichert, der Zugang zu Informationen für Betroffene und ihr Umfeld verbessert und die Strukturen weiterentwickelt werden. Gerade wenn wir sehen, dass auch bei uns im Land Strukturen zur psychologischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen wegbrechen, ist dies besonders wichtig. Wir wissen: Hier ist immer noch mehr möglich. Aber wir sind froh, dass wir durch die Mittel der politischen Liste einen Schritt nach vorne machen können. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Umsetzung. Das Ministerium hat angefangen. Vielen Dank dafür. Danke für die Zustimmung. Vielen Dank. - Nun spricht: für die Fraktion der CDU die Kollegin Koehler. Bitteschön!
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
dass die SPD vorgeschlagen habe, Pfingstmontag als Feiertag abzuschaffen, und können Sie das heute hier bestätigen? Lieber Herr Holsten, das ist aus der Berichterstattung von Medien, denen man doch Vertrauen schenken kann. Von daher darf ich das an dieser Stelle erwähnen. Sie wissen doch genau, wie das gerade funktioniert. - Nein, es hat im Spiegel gestanden und auch in der Welt. Wenn Sie die Berichterstattung in der Presselandschaft verfolgt hätten, würden Sie das wissen. Also: Wer den 1. Mai infrage stellt, der sagt zu Millionen Beschäftigten und zu den Gewerkschaften: Euer Kampf für soziale Sicherheit,
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Bitteschön, Frau Retzlaff! Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 1. Mai ist kein gewöhnlicher Feiertag. Er ist Tag der arbeitenden Menschen, ein Tag der Solidarität und ein Tag des politischen Kampfes. Der 1. Mai zeigt: Sozialer Fortschritt fällt nicht vom Himmel, er wird erstritten. Und deswegen gilt: Wer Respekt für seine Arbeit, gute Arbeitsbedingungen haben und fair bezahlt werden will, der geht am 1. Mai auf die Straße. Es ist ein fatales Signal, wenn aus Reihen der Union im Bund unter der Hand vorgeschlagen oder, besser gesagt, angedroht wird, diesen Feiertag abzuschaffen. Frau Retzlaff, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holsten zu? Na gut, Herr Holsten, wenn sie kurz ist.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Herr Schroeder! Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Herr Willeke gerade eine sehr wichtige Frage zu dem Radius aufgeworfen hat, stelle ich eine Ergänzungsfrage dazu. Ich möchte gerne wissen, ob das eine typische Frage ist, die nachher auch im Dialogforum Wolf diskutiert wird. Wie laufen die Gespräche in diesem Forum? - Danke schön. Bitteschön, Frau Ministerin!
des Abgeordneten Putzier. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Essensspenden, die ich fortlaufend erhalte. Ich will deutlich machen: Wir wollen Inklusion. Sie kritisieren, dass die Inklusion an der Regelschule nicht funktioniert hat, mit dem Ergebnis, dass Sie sagen, Sie wollen die Förderschule wieder einführen. Das ist doch das, was Sie im Kern wollen und was Sie übrigens in ganz vielen Petitionen immer wieder fordern. Das passt überhaupt nicht zusammen! Natürlich gibt es, wenn man Inklusion an der Schule betreibt, immer wieder Herausforderungen und Schwierigkeiten. Übrigens: Genau deswegen werden Leitfäden geschrieben, damit diese Herausforderungen minimiert werden und wir die Probleme lösen. Aber wir können nicht davon ausgehen, dass von heute auf morgen alles läuft. Natürlich ‑ deswegen bin ich für diese Petition sehr dankbar trägt sie sehr zur Verbesserung unserer Systeme bei. Denn sie liefert einen umfassenden Erfahrungsbericht. Ich glaube, es sind über 100 Seiten, auf denen auf den Fall des Kindes eingegangen und umfänglich beschrieben wird, wie das gelaufen ist. Daraus wird unser System lernen. Das wird es tun, indem wir „Material" votieren und es dann bei zukünftigen Gesetzesvorschlägen Berücksichtigung finden kann. Zu Ihren Fragen, Frau Buschmann: Ich hätte mir gewünscht, dass wir darüber im Ausschuss ausführlich debattieren; denn dem dient die inhaltliche Vorbereitungsarbeit im Ausschuss. Hier wird Ihnen die Fragen leider niemand beantworten können. Die hätten wir sicherlich gerne dem MK gestellt, als wir im Ausschuss waren. Ich wäre auf die Antworten gespannt gewesen, und dann hätten wir es ausführlich diskutieren können. Aber vielleicht hätte es Ihrer Obfrau, Frau Bode, dann wieder zu lange gedauert, und deswegen ging das nicht. Herzlichen Dank. Frau Buschmann, möchten Sie antworten? -
Verbraucherschutz im Luftverkehr stärken - klare Regeln für die Handgepäckmitnahme schaffen
sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Schroeder. Bitteschön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über Verbraucherschutz. Ich glaube, da wurde einiges durcheinandergebracht. Der erste Impuls, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Reise planen, ist natürlich der Kostenvergleich, ist der Vergleich nach Zuverlässigkeit, ist vielleicht auch der Vergleich nach Geschwindigkeit. Ist es der Pkw, ist es die Bahn, ist es das Flugzeug? Das Letztere ist vermeintlich das Günstigste und der schnellste Weg. Was zunächst als das günstigste Angebot erscheint, entpuppt sich aber nach jedem weiteren Klick plötzlich als die teuerste Variante. Am Ende zahlt man deutlich mehr als ursprünglich angezeigt. Der eine oder andere mag es kennen: Man klickt sich durch die Portale. Dann kommt das Handgepäck dazu, dann kommt der Sitzplatz dazu, und am Ende steht ein Preis, der mit dem zuvor Genannten nichts zu tun hat. Das ist nicht nur ärgerlich, das ist ein systematisches Problem, und es zeigt, dass der Wettbewerb an dieser Stelle nicht vernünftig funktionieren kann. Er wird untergraben, und die Verbraucherinnen und Verbraucher werden in die Irre geführt. Mit unserem Antrag heute wollen wir ein klares Zeichen setzen: Handgepäck ist eben kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit. Frau Bode hat es gesagt, und auch Herr Güldner hat es gesagt: Es ist selbstverständlicher Bestandteil der Flugreise. Wer einen Flug bucht, der muss seine persönlichen Gegenstände mitnehmen können, ohne dafür zur Kasse gebeten zu werden. Auch das hat Frau Bode gesagt: Der Europäische Gerichtshof hat das bereits 2014 bestätigt. Viele Fluggesellschaften ignorieren aber diese Rechtsprechung und verlangen für ein kleines Gepäckstück Gebühren, um die Ticketpreise künstlich niedrig erscheinen zu lassen. In der Praxis schadet das nicht nur den Reisenden, es verzerrt auch den Wettbewerb zwischen Airlines, aber auch den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Methoden anzureisen. Wer sich informieren und nachhaltige Entscheidungen treffen möchte, der braucht Preistransparenz von Anfang an und nicht erst nach mehreren Klicks. Und es geht hier nicht nur um das Handgepäck. Die aktuellen Reformvorschläge der EU-Kommission haben es gezeigt: Bei den Fluggastrechten droht der Verbraucherschutz wirklich hinten runterzufallen. Auch das haben die Kollegin und der Kollege gesagt. Wenn Entschädigungen künftig erst nach vier statt drei Stunden Verspätung greifen sollen, ist das eine klare Verschlechterung für Millionen von Reisenden. Wenn Ihnen das egal ist, liebe AfD, dann ist das Ihr Problem. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat hier im Mai letzten Jahres einen klaren Kurs vorgegeben. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich in Brüssel mit Nachdruck für die Beibehaltung der Dreistundenregelung einsetzt. Darüber hinaus brauchen wir wirksame Maßnahmen gegen manipulative Buchungspraktiken. Auch das wurde angesprochen. Die sogenannten Dark Patterns, die den Kundinnen und Kunden zu ungewollten Zusatzleistungen verhelfen, haben in einem freien, offenen Markt nichts zu suchen. Wir fordern deshalb klare Transparenzvorgaben auf europäischer Ebene und ein harmonisiertes Sanktionsprogramm. Besonders wichtig ist uns aber das möchte ich wirklich deutlich erwähnen der Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen. Für Menschen mit Behinderung und für Familien mit kleinen Kindern ist es eben unerlässlich, dass Handgepäck freien Zugang hat. Das ist eine Sache der Fairness und eine Sache der Notwendigkeit. Verbraucherschutz im Luftverkehr ist kein Selbstzweck. Er ist die Grundlage dafür, dass Menschen über ihre Mobilität selbstbestimmt entscheiden können, informiert sind und sie nachhaltig gestalten können. Mit diesem Antrag stellen wir uns an die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich glaube, das ist allen in diesem Haus klar geworden, nur Ihnen nicht, liebe AfD. Wir wollen Schluss machen mit Mogelpackungen, Schluss machen mit der Aushöhlung von Fluggastrechten. Ich glaube, über die Detailfragen werden wir uns im Ausschuss sehr schnell einig. Ich glaube auch ganz sicher, dass unsere Landesregierung dann mit einem sehr starken Signal nach Berlin und nach Brüssel geht. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Laue, eine ähnlich gelagerte Frage hatte Ihre Kollegin Hermann auch schon im Rechtsausschuss gestellt. Ich habe dort schon dargestellt, dass das Thema IP-Adressspeicherung in der Vergangenheit ein nicht ganz einfaches war. Allerdings hat die Bundesjustizministerin vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir als Justizministerium in Niedersachsen im Januar positiv bewertet und zu dem wir auch eine entsprechende Stellungnahme abgegeben haben. Aus meiner Sicht will ich Ihnen sagen: Man kann darüber natürlich durchaus diskutieren, und die Freiheit des Einzelnen sowie die Freiheit, sich im Netz zu bewegen, ist ein hohes Gut. Der Schutz vor Straftaten ist aber auch ein hohes Gut. Diese Güter muss man gegeneinander abwägen. Ich meine, dass sich in diesem Fall solange es europarechtlich zulässig ist sozusagen die Waagschale zur Seite der Sicherheit vor Straftaten neigt. Ich hatte es schon im Rechtsausschuss ausgeführt, sage es aber jetzt gerne noch mal: Wir haben in den letzten Jahren häufig Daten aus anderen Ländern zum Beispiel Sky-ECC-Daten oder auch EncroChat-Daten erhalten und verwendet. Der Bundesgerichtshof hat auch bestätigt, dass es zulässig ist, diese in Strafverfahren zu verwerten. Insofern erscheint es mir, wenn man Straftaten verfolgen und dabei diese Daten nutzen möchte, scheinheilig, sie nicht selbst zu erheben, sondern sie sich aus anderen Staaten liefern zu lassen.
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Butter, inhaltlich sind wir ja bei Ihnen. Das ist unstrittig. Dass sich aber der Niedersächsische Landtag grundsätzlich mit Anträgen befasst, die auf Landesparteitagen von Parteien beschlossen wurden, die nicht mal hier im Niedersächsischen Landtag sind, ist zunächst einmal befremdlich. Ich persönlich sehe es nicht als Aufgabe des Landtags an, irgendwelche unsinnigen extremistischen Anträge einer linksextremen Partei zu kommentieren. Dass die SED, die sich jetzt Die Linke nennt, in Niedersachsen auf kommunaler Ebene oft mit der CDU verbandelt ist und sich mit Rot-Grün ja sowieso mittlerweile zu einem Hort des Antisemitismus, des Linksextremismus und des Neokommunismus entwickelt hat, ist hinlänglich bekannt. Das, was Sie, liebe CDU, in Ihrem Antrag fordern, ist bereits Gesetzeslage. Es ist nämlich ohnehin der gesetzliche Auftrag des niedersächsischen Verfassungsschutzes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Meine Damen und Herren, dass der niedersächsische Verfassungsschutz und ich glaube, das ist auch die Sorge, die ich aus Ihrem Antrag herauslese, diese Aufgabe nicht ausreichend wahrnimmt, liegt daran, dass er keine eigenständige Behörde ist, sondern dass er politisch instrumentalisiert wird und dass ein weisungsgebundener Präsident auf Geheiß der Innenministerin große Kapazitäten einseitig in die Bekämpfung einer gewissen Oppositionspartei steckt. Vorläufiger Höhepunkt dieses unwürdigen und undemokratischen Theaters war die kürzlich erfolgte Hochstufung der AfD aufgrund von praktisch nichts. Das wird vor Gericht krachend scheitern. Dass die Linkspartei überhaupt aus der Verfassungsschutzbeobachtung herausgekommen ist, war im Übrigen der politische Wille von Nancy Faeser, die in ihrer Amtszeit ohnehin einen juristischen Super-GAU nach dem anderen produziert hat. Meine Damen und Herren, vielmehr wäre es doch jetzt die Aufgabe der CDU, sich in Abgrenzung zu üben. Das fängt auf der kommunalen Ebene an: Hören Sie auf, in den niedersächsischen Kommunen Anträge gemeinsam mit der Linkspartei zu stellen! Dann geht es darüber hinaus: Hören Sie auf, sich in Thüringen von der Linkspartei dulden zu lassen, um eine Landesregierung zu stellen! Und schließen Sie jetzt und heute schon aus auf Bundesebene und auch für die Wahlen in Sachsen-Anhalt, dass es nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine Koalition zwischen der CDU und der Linkspartei geben wird! Dann wären Sie glaubwürdig, und das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen. Ich habe mich wirklich intensiv mit diesem Antrag befasst, und ich habe doch eine gewisse Angst von Ihnen, liebe CDU, herausgelesen. Denn was ist eigentlich, wenn Rot-Rot-Grün nach der nächsten Landtagswahl in ein Mehrheitsverhältnis kommt? Ich glaube, das ist in Wahrheit die Angst, die Sie hier haben. Sie würden jederzeit eine Koalition mit der Linkspartei eingehen, wenn sie etwas davon hätten, aber Sie haben Angst, dass die Ministerpräsidententräume von Herrn Lechner doch nicht wahr werden könnten, wenn plötzlich auf dieser Seite noch eine dunkelrote Partei hinzukäme. Das wird nämlich so sein. Die SPD und die Grünen werden jederzeit mit der Linkspartei koalieren. Egal, welche Anträge Sie stellen: Sie wird niemals beobachtet werden, solange die SPD das Innenministerium führt, und deswegen kann man sagen, dass diese Anträge sinnlos und wirkungslos sind. Vielen Dank. Danke. - Von der Fraktion der SPD hat sich Herr Zi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Abgeordneten Weippert. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Butter, man könnte meinen, wir waren in unterschiedlichen Ausschüssen. Denn tatsächlich hat Frau Brüggeshemke hier noch einmal einen wirklich ganz herzlichen Dank an den GBD ziemlich genau klargestellt, dass es jetzt so, wie es hier geregelt ist, möglich ist und dass genau diese Sachen, die Sie hier vorgeworfen haben, nicht mehr sind, sondern dass durchaus davon auszugehen ist, dass das verfassungsrechtlich alles haltbar ist. Bei den anderen Anpassungen, die Sie zitiert haben das wissen Sie auch selbst, handelt es sich um Anpassungen an Anforderungen und Änderungen, die auf bundes- und europarechtlicher Ebene vorgenommen wurden, bei denen wir jetzt als Niedersachsen nachrücken müssen. Ein Wahleinspruch wurde auch schon vorher immer im Nachhinein abgearbeitet. Jetzt wird hier einzig und allein eine Stärkung eingezogen, indem Leute sich noch ein Backup an einer anderen Stelle einholen können, wenn die Ehrenamtlichen das nicht immer alles frei entscheiden wollen. Die einzige Frage, die ich Ihnen jetzt hier noch stellen möchte, ist: Wo war Ihr Änderungsvorschlag? Wo war Ihr Gesetzentwurf zum NKomVG? Denn es gibt ganz viele Dinge zu regeln. Vielen Dank. Danke schön. - Für die Erwiderung hat die CDU-Fraktion
Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur "differenzierten Urteilsbildung"?
Frau Präsidentin, das ist aber wenig, trotzdem vielen Dank. Immerhin, eine halbe Minute ist mehr als nichts. Zunächst mal zur Wertneutralität: Ich glaube, Sie sind nicht auf meine Rede eingegangen. Es ist doch gar keine Frage, dass Schule nicht wertneutral ist. Darum geht es auch gar nicht. Mir geht es um die kontroverse Debatte der These und der Antithese, und die fehlt da nun mal. Das wissen Sie ganz genau, Frau Hamburg. Es ist doch auch nicht so, dass in den nächsten Wochen ein rechter Influencer eingeladen würde. Nein! Aber das kommt immer nur aus einer Richtung, und das beklage ich. Da ich nicht besonders viel Zeit habe, noch zu einem Punkt, den ich so nicht stehen lassen möchte, Frau Ministerin: Dass Sie sagen, dass mich diese Femizide nicht interessieren, ist wirklich unverschämt von Ihnen. Ich habe zum Beispiel diverse Anfragen zu diesen Mädchenmorden gestellt, und ich habe ein großer Fehler, einer der wenigen wirklich krassen Fehler, die ich politisch gemacht habe meine Mitarbeiter damals in den Prozess gegen den Mörder der 16-jährigen Schülerin geschickt. Da hätten Sie vielleicht mal im Auditorium sitzen sollen. Also: Dass mich das nicht interessieren würde, weise ich wirklich aufs Schärfste zurück.
Damit wir der Antwort des Ministers folgen können, ist jetzt bitte Ruhe im Saal! - Bitteschön, Herr Minister! Erstens haben wir auch einen Turbo beim Netzausbau; das sagen alle Betreiber. In Niedersachsen haben wir die höchste Akzeptanz und die größte Schnelligkeit. Denn wir bauen jetzt endlich den SuedLink, den die Vorgängerregierungen nie realisiert haben. Er ist komplett genehmigt und komplett in Bau. Wir bauen die A‑Nord. Da war ich mit Robert Habeck vor zwei Jahren. Sie wird 2 GW Windstrom von Emden ins Ruhrgebiet liefern. Wenn sie fertig ist, wird sie uns jedes Jahr um 1 Milliarde Euro Redispatchkosten entlasten. Und dabei ist noch nicht einmal das eingerechnet, was man für Kohlekraftwerke machen müsste. Hätten wir die A‑Nord schon fertig, wäre es viel besser. Ich habe kürzlich eine Meldung gelesen, in der es darum ging, dass wir eine Genehmigung an Amprion erteilt haben und sie gesagt haben: „So schnell sind wir noch gar nicht", weil wir ihnen den vorgezogenen Maßnahmenbeginn erlaubt haben. Wir sind also beim Netzausbau schnell. Aber was tut die Bundesregierung mit ihrem Netzpaket? Sie gibt keine Anreize, sondern bestraft Leute, die dann das Netz in diesen Gebieten ausbauen. Das tut sie auch noch mit ihren anderen Prozessen. Deshalb ist das, was Sie dort machen, ein großes Wirtschaftshindernis. Das wird in der Studie auch klar benannt. Ich würde mir übrigens auch von der CDU Niedersachsen etwas wünschen. Eigentlich haben wir hier doch ein breites Bündnis. Sie haben gerade gegen die Südquote gesprochen und gesagt:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen haben auch heute wieder eine große Chance verpasst. Sie hätten sich endlich von Ihrer gescheiterten Klima- und Energiepolitik verabschieden können. Stattdessen haben Sie erneut die große Propagandakeule geschwungen und behaupten allen Ernstes, erneuerbare Energien würden blockiert und Milliardeninvestitionen seien gefährdet. Was für ein dramatischer politischer Unsinn! Die Wahrheit ist genau das Gegenteil. Es ist die links-grüne Energiepolitik, die unseren Wohlstand systematisch blockiert. Getrieben von einem fast sektenartigen Klimawahn haben die Altparteien seit Jahren die sogenannte Energiewende mit aller Macht durchgepeitscht. Sie haben die sichere und zuverlässige Kernkraft abgeschaltet und gegen den unzuverlässigen Flatterstrom aus Wind und Sonne eingetauscht. Und jetzt jammern Sie, weil sogar eine CDU-Ministerin in Berlin die schweren Irrwege dieser Politik erkennt und den Mut hat, sie klar beim Namen zu nennen - genau wie wir von der AfD das schon lange tun. Unsere AfD-Fraktion in Niedersachsen hat das in ihrer Resolution „Energie braucht das Land" glasklar auf den Punkt gebracht. Diese ideologische Klimapolitik treibt unsere Wirtschaft unaufhaltsam in die Deindustrialisierung. Immer mehr Betriebe schließen oder verlagern ihre Produktion ins Ausland, wo Energie günstiger und Bürokratie erträglicher ist. Das sollten Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben! Hunderttausende Arbeitsplätze sind bereits verloren gegangen oder stehen aktuell auf der Kippe. All das nur wegen einer illusorischen Klimapolitik, die für das Weltklima nichts Positives bewirkt, dafür aber eine breite Schneise der Verwüstung durch unsere Gesellschaft zieht. Die Strompreise explodieren, die Bürokratie erstickt jeden Handwerksbetrieb und kleinen Unternehmer, und die Milliarden an Subventionen fließen in ein fragiles System, das bei der nächsten Dunkelflaute droht, zusammenzubrechen. Hier im Landtag in Hannover erleben wir, wie Grüne und SPD gemeinsam unsere Betriebe und Jobs vernichten und das hart erarbeitete Steuergeld der Niedersachsen verbrennen. Und jetzt soll noch ein weiteres Milliardenpaket für neue Leitungen und Batterien versenkt werden - Geld, das an anderer Stelle dringend gebraucht würde. Und dann sprechen die Grünen von angeblich gefährdeten Milliardeninvestitionen. Gemeint sind damit wahrscheinlich Investitionen in noch mehr Windräder. Doch diese lösen unser Energieproblem nicht, sie verschärfen es sogar noch, weil sie die Kosten nicht senken, weil sie keinen sicheren Strom liefern und weil sie auch nicht umweltfreundlich sind. Folglich sind sie auch keine Investitionen in unsere Zukunft, sondern schlicht Steuergeldverschwendung. Unter diesen Bedingungen wird Niedersachsen mit Sicherheit nicht zum Energieland Nummer eins. Denn was in den Regierungsstatistiken vielleicht gut aussieht, erweist sich in der harten Realität als katastrophal - für Bürger sowie für den Mittelstand. Lassen Sie mich das anhand einiger zentraler Stichworte verdeutlichen. Bezahlbare Energie für alle? Fehlanzeige! Eine sichere und stabile Versorgung rund um die Uhr? Ebenfalls Fehlanzeige! Meine Damen und Herren, die Politik in Land und Bund ist ein wahrer Investitionskiller. Sie zerstört Schritt für Schritt Freiheit und Wohlstand. Nur die AfD stellt sich dem entschieden entgegen. Wir stehen für eine technologieoffene, ideologiefreie Energiepolitik, die auf Fakten und Realität basiert. Das heißt, sichere und bezahlbare Energie aus allen verfügbaren Quellen, insbesondere und das wird Sie freuen auch aus der Kernkraft. Sie ist zuverlässig, emissionsarm und hoch effizient. Dafür machen wir Schluss mit dem ideologischen Kampf gegen die Gesetze der Physik, Schluss mit dem links-grünen Niedergang, dem überbordenden Bürokratiewahn und der ständigen Steuerabzocke. Wir in Niedersachsen haben schlicht keine Zeit mehr für grüne Luftschlösser und Fantasien. Deshalb müssen und werden wir diese verfehlte Politik stoppen, um den Wohlstand zurückzuholen, den wir einmal hatten, und um Versorgungssicherheit wiederherzustellen, auf die sich jeder Verbraucher und jeder Unternehmer verlassen kann. Vielen Dank. Ihnen auch einen schönen Tag! Vielen Dank, Herr Schledde. -
Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!
Frau Staudte, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schon sehr viel Richtiges zu diesem Antrag gesagt worden, und ich schließe mich den kritischen Einschätzungen auf jeden Fall an: Die Forderungen des Antrags sind oberflächlich und zu allgemein, Floskeln werden wiederholt, es wird simplifiziert. Und: Die Kernaussage, auf der Sie Ihren ganzen Antrag, auch in der Überschrift, aufbauen die angebotsorientierte Agrarpolitik, löst letztendlich nicht das Problem der steigenden Lebensmittelpreise. Es ist gerade schon deutlich geworden, wie der Zusammenhang ist: Das zusätzliche Angebot verschafft weder den Erzeugern bessere Preise, noch senkt es die Lebensmittelpreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Was Sie in Ihrem Antrag darstellen, würde höchstens funktionieren, wenn es in Deutschland einen geschlossenen Markt gäbe, für den mehr produziert werden müsste: Dann würden die Preise automatisch sinken. Das ist wirklich dermaßen simplifiziert! Die Weltmarktpreise spielen immer in die Landwirtschaft hinein. Das wissen Sie, glaube ich, doch eigentlich besser. Es macht mich auch nachdenklich das kann doch nicht unsere gemeinsame Haltung sein!, dass Sozialpolitik quasi über billige Erzeugerpreise gemacht werden soll. Ich höre immer aus der Landwirtschaft: Sozialpolitik soll mit sozialpolitischen Instrumenten gemacht werden; wir sind nicht dazu da, möglichst billig zu produzieren und damit sozusagen Lücken zu schließen. Ich kann verstehen, dass Sie mit solch einem Antrag den Anschein erwecken wollen, dass Sie sich für die sozialen Fragen unserer Gesellschaft interessieren. Aber ich glaube, da müssen Entscheidungen an ganz anderer Stelle gefällt werden. Ich schaue mir auch die aktuellen Debatten im Bund an. Wenn Herr Merz sagt: „Rente und Grundsicherung, das reicht doch dann so ungefähr aus", dann ist das etwas, was verunsichert. Wenn Sie sozialpolitisch aktiv sein wollen, dann müssen Sie alles, was im Moment in Berlin von Ihrer Seite auf den Tisch gelegt wird, ganz kritisch begutachten, damit Menschen hier wirklich gute Lebensmittel zu guten und fairen Preisen kaufen können. Der Kausalzusammenhang, den Sie eben konstruiert haben, ist also nicht da. Sie haben gesagt, wir sollen mal gucken, was draußen los ist. Die Monopolkommission hat sich ja Ende letzten Jahres gerade mit diesen Fragen ganz genau auseinandergesetzt. Was dort empfohlen worden ist: stärkere Fusionskontrolle, Bürokratieabbau natürlich, da sind wir auch dabei, die UTP-Richtlinie der EU stärker in die Umsetzung bringen - das sind ganz wesentliche Punkte. Es wurde aber zum Beispiel auch empfohlen, die Agrarsubventionen stärker an Innovation und Nachhaltigkeit und weniger an Fläche zu orientieren. Ich finde, das sind Ansätze, die Sie in Ihrer Partei mal intensiver diskutieren sollten, damit wir hier dann wirklich nach vorne gehen können - und nicht nur mit alten, etwas abgenutzten Forderungen suggerieren, wir würden uns den aktuellen Herausforderungen stellen. Dann wurden an ganz vielen Stellen noch Einzelaspekte, ich sage mal, reingemogelt, die mit dieser Thematik eigentlich gar nichts zu tun haben. Um nur ein Beispiel herauszunehmen: Neue Züchtungsmethoden sprich: neue Gentechnik ist für Sie jetzt auch ein Mittel für günstigere Lebensmittel. Aber es wird doch befürchtet, auch vom EU-Parlament, dass wir Patente bekommen. Was passiert eigentlich, wenn Patente auch noch eine Konzentration im Saatgutmarkt zulassen? Werden dann die Lebensmittel billiger? Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Also, ich kann an diesem Antrag wirklich nichts finden, bei dem wir irgendwie ansetzen könnten und übereinstimmen. Insofern ist die Ablehnung die folgerichtige Entscheidung. Vielen Dank.
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Sie können die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellen. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, gerade davon sprachen, dass es einen großen Erfolg dieser Musterhaftanträge gebe und deswegen mehr Haftanträge gebilligt worden seien, frage ich Sie: Wie viele Anträge wurden in dem Zeitraum, seitdem es diesen Musterhaftantrag gibt, gestellt, wie viele wurden vom Gericht bewilligt, und wie viele abgelehnt? Frau Ministerin, Sie können eine Frage beantworten.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
stellen, wenn es denn vom Redner erlaubt wird. Das ist der Fall. Herr Fühner, bitteschön! Herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie jetzt sehr viel über Berlin und Bundespolitik gesprochen haben und es ja unterschiedliche Arbeitsgruppen der Länder gibt, so auch eine zu Forschung, Entwicklung und Kernfusion, frage ich Sie, ob Sie dieser Arbeitsgruppe der Länder angehören und welche Rolle Niedersachsen möglicherweise für einen Forschungsstandort in diesem Bereich spielt. Bitteschön, Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes vierte Kind in Niedersachsen weist inzwischen deutliche Sprachdefizite bei der Schuleingangsuntersuchung auf - jedes vierte Kind! Und dabei tauchen Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen können, in den Auswertungen gar nicht auf. In Ballungszentren wie Salzgitter, Osnabrück oder Hannover betrifft es sogar jedes zweite Kind. Dies zieht sich durch die Bildungsbiografie hindurch. Jedes vierte Kind erreicht nicht die Mindestanforderungen an das Textverständnis in der vierten Klasse. Diese Zahlen zeigen, dass das bestehende System nicht funktioniert und wir nicht einfach weitermachen können, sondern die Sprachförderung neu denken müssen. Herr Mennen und Frau Lange, Sie haben in Ihren letzten Reden behauptet, dass aus Ihrer Sicht alle Zahlen und Daten vorlägen und die Sprachentwicklung unter anderem bei der Schuleingangsuntersuchung ausreichend getestet werde. Diese Aussagen sind erstaunlich und werden von Ihrem Kultusministerium und vom Landesgesundheitsamt auch nicht geteilt. Die Sprachkompetenz und somit das Sprachvermögen der deutschen Sprache ist gar kein Inhalt der Schuleingangsuntersuchung. Ihre Behauptung passt also nicht zur Realität in diesem Land. Daten zur Sprachkompetenz von allen Kinder in der Grundschule existieren in Niedersachsen überhaupt nicht. Mit unserem Gesetzesvorschlag schließen wir nun eine Datenlücke, von der Sie noch nicht einmal erkannt haben, dass sie vorliegt. Auch zu den Sprachfördermaßnahmen in den Kindertagesstätten liegen keine einheitlichen Daten vor. Jeder Träger kann anders testen und anders fördern. Wie ein Kind gefördert wird, hängt vom Konzept des Trägers und damit vom Zufall ab. Alle Eltern hier im Raum, die sich schon einmal um Krippen- oder Kita-Plätze beworben haben, wissen, dass man sich eine Kita nicht nach dem Konzept oder der Förderung auswählen kann, sondern man froh sein muss, einen Kita- oder Krippenplatz in der näheren Wohnumgebung zu bekommen. Und damit nicht genug: Kinder, die kein Deutsch sprechen können und nicht in einer Kita sind, sollen eigentlich an den Grundschulen gefördert werden. Frau Lange, das stimmt; auf dem Papier kommt das alles vor. Aber bitten kommen Sie doch auch hier einmal in der Realität, im Schulalltag an! Die Schulen müssen diese Förderung nicht umsetzen, und das Ministerium weiß nicht, wofür die zur Verfügung stehenden Stunden im Schulalltag überhaupt eingesetzt werden. Das steht alles in den Antworten auf Kleine Anfragen. Das könnten Sie auch alles nachlesen, wenn Sie das wollen würden. Es gibt somit keine einheitliche Testung oder Förderung in Niedersachsen, kein landesweites Konzept, wie Sprache vermittelt wird, und keine Datengrundlage, auf der etwas entwickelt werden kann. Wir haben ein Nebeneinander von Systemen, das eben nicht alle Kinder ausreichend erreicht. Wir sprechen hier nicht von Zahlen auf dem Papier, sondern von Kindern, die bereits vor dem Eintritt in das Schulsystem abgehängt sind. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht und versteht, wird unabhängig von seiner Intelligenz keine oder kaum Chancen haben. Vom ersten Schultag an haben diese Kinder den Anschluss verloren und werden nie die Möglichkeit haben, positiv in das Schulsystem zu starten. Hierbei geht es nicht allein um Kinder mit Migrationshintergrund. Auch Kinder mit Deutsch als Erstsprache weisen zum Teil Sprachdefizite im Wortschatz oder dem Satzbau auf. SPD und Grüne sprechen gerne von Bildungsgerechtigkeit, wenn sie erklären, wieso eine weitere IGS zulasten der Gymnasien gegründet werden muss. Die Bildungsungerechtigkeit beginnt aber in Ihrem aktuellen System weit vor dem ersten Schultag, und diese Bildungsungerechtigkeit können Sie im Laufe des Schulsystems kaum auffangen. Sie laufen dem Problem aktuell hinterher und versuchen mit viel Kraft, im laufenden Prozess die Kinder in der Grundschule sprachlich zu fördern. Das ist nicht nur eine doppelte Belastung für Kinder, bei denen in jedem Monat die Lernrückstände in anderen Fächern erweitert werden, sondern auch für die Lehrkräfte. Und vor allem ist es didaktisch falsch: Der beste Zeitraum zur Förderung der Sprache ist vor der Einschulung. Die Lösung ist eigentlich so einfach: Wir müssen die Kinder, bevor sie in das Schulsystem kommen, verpflichtend sprachlich fördern, damit kein Kind durch das Raster fällt. Damit wir für diese Förderung ausreichend Zeit haben, müssen wir die Sprachstandserhebung im vorletzten Jahr vor der Einschulung durchführen. Wir brauchen einen großen Teil der Sprachförderstunden also für die Förderung vor der Einschulung, um irgendwann vor die Lage zu kommen. Und diese Lösung ist kein Geheimnis: In Deutschland haben andere Bundesländer die Problematik erkannt und gehen den von uns vorgeschlagenen Weg bereits oder sind schon länger dabei - wie Bayern, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein oder auch Rheinland-Pfalz. In Niedersachsen hat es der Ministerpräsident Olaf Lies vielleicht zur Überraschung der Kultusministerin und der Kultusausschussmitglieder von SPD und Grünen auch bereits erkannt. Herr Lies hat erkannt, wie richtig wir mit unserem Entschließungsantrag liegen den Sie gleich ablehnen werden und dass die Sprachförderung im frühkindlichen Bereich aktuell eben nicht ausreichend ist. Und er hat auch erkannt, dass wir die Kinder früher testen müssen, um überhaupt noch genug Zeit für eine Förderung vor der Einschulung zu haben. Lieber Herr Mennen, wenn Sie die Augen vor dem aktuellen Ist-Stand der Datenlage und der Fördermaßnahmen weiter verschließen, dann ist es umso bemerkenswerter, wenn Sie uns bei einer Initiative zur Förderung der Sprache, die die Grundlage ist, damit die Kinder überhaupt eine Chance im Bildungssystem und vor allem in ihrem zukünftigen Leben haben, Stigmatisierung vorhalten. Nicht wir stigmatisieren, wenn wir Kindern eine Chance im Leben geben wollen, sondern Sie, wenn Sie Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die erste Klasse lassen. Wenn Ihr System so gut funktioniert, wie Sie immer wieder behaupten, dann frage ich mich, wieso die Zahl der Kinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen immer größer wird und auch Zahl der Kinder, die am Ende der vierten Klasse nicht lesen und schreiben können. Nach unserem Entschließungsantrag legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, wie die Sprachförderung einheitlich, rechtlich bindend und landesweit verbessert werden kann und wie wir es schaffen, eine Brücke zwischen den ersten beiden Bildungsstationen der Kinder zu schlagen - eine Brücke, die nicht auf ein Nebeneinander, sondern ein Miteinander der beiden Institutionen für alle Kinder in diesem Land setzt. Uns ist es nicht egal, wo man einen Platz in einer Kita hat oder in welchem Stadtteil die Kinder wohnen. Wir wollen die Verzahnung der Kindertagesstätten und der Grundschulen, das Bündeln der Fachkompetenz und der Kräfte. Und auch das ist keine Unmöglichkeit oder Spinnerei von uns - das ist gelebte Praxis in anderen Bundesländern, die sich längst auf den Weg gemacht haben. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir auf klare Zuständigkeiten und klare rechtliche Grundlagen zur Teilnahme. Die Grundschulen testen die Sprachkompetenz aller Kinder in ihrem Einzugsgebiet, damit kein Kind durch das Raster fällt und wir einheitliche Zahlen haben, auf denen wir dann unsere Konzepte und Sprachfördermaßnahmen aufbauen können. Die Sprachförderung findet für alle Kinder egal, ob sie aktuell einen Kitaplatz haben oder nicht in den Kindertagesstätten gemeinsam mit Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern statt, damit eben nicht die Kinder nicht erreicht werden, die eine Förderung am dringendsten bräuchten. Und auch diese gemeinsame, übergreifende Förderung ist längst gelebte Praxis in anderen Bundesländern. Niedersachsen ist vielfältig, und auch diesem Aspekt tragen wir Rechnung, indem durch die Verordnungsermächtigung die Detailregelung vor Ort auf fachliche Entwicklungen und praktische Erfahrungen flexibel reagieren kann, ohne dass man jedes Mal das Gesetz neu anfassen muss. Das aktuelle Nebeneinander bei der Förderung, die fehlenden Daten, das schlechte Abschneiden im Lesen und Schreiben können uns nicht egal sein. Alle Studien zeigen, dass im aktuellen System egal wie oft Sie hier das Gegenteil behaupten eben nicht ausreichend für Sprachkenntnisse gesorgt wird. Wir brauchen keine Verbesserung im bestehenden System - wir müssen die Sprachentwicklung und Sprachförderung neu denken. Lassen Sie uns nicht weiter Zeit verlieren und weitere Generationen von Kindern im Bildungssystem verlieren! Gehen Sie mit uns den Weg, den viele Bundesländer bereits beschritten haben, damit Kinder eine Chance auf den bestmöglichen Start im Bildungsleben haben! Herr Mennen und Frau Lange, bevor Sie gleich wieder erzählen, dass eigentlich alles funktioniert und kein Kind alleingelassen wird: Gerade am Wochenende konnte ich mich wieder mit meinen alten Kolleginnen und Kollegen an einer Schule austauschen, auf die das zutrifft. Ihre Geschichte der funktionierenden Systeme können die Personen an der Basis nicht teilen. Ich lade Sie, auch von hier, noch einmal ganz herzlich ein, mit mir gemeinsam mal Grundschulen zu besuchen, in denen Kinder eingeschult werden, die keine Deutschkenntnisse haben, und sich einfach mal vor Ort die Probleme anzuhören. Das Angebot steht, und vielleicht kommen Sie ja irgendwann darauf zurück. Vielen Dank.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung erhält auf diese Weise beispielsweise einen Überblick, wo sich welche Vorfälle von Queerfeindlichkeit häufen. Ob die Person sich für eine Anzeige entscheidet, ist dabei zunächst einmal sekundär. Das MIQ kann ein Lagebild von Vorfällen erstellen und somit ergänzend zu polizeilichen Verfahren Informationen liefern. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 1. Mai ist ein Tag des Respekts, ein Tag, an dem wir all jenen danken, die täglich mit ihrer Arbeit unser Land tragen. Für uns als CDU ist dabei klar: Gute Arbeit fällt nicht vom Himmel. Sie ist das Ergebnis einer starken Wirtschaft, klarer ordnungspolitischer Regeln und einer Politik, die soziale Verantwortung ernst nimmt. Dabei leitet uns als Christdemokraten seit jeher eine Prämisse, die uns bereits Konrad Adenauer ins Stammbuch unserer Union geschrieben hat: Die Wirtschaft hat eine dienende Funktion. Sie ist nicht Selbstzweck, sondern hat den Menschen zu dienen. - Zitat Ende. Nur: Mein Eindruck ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in Berlin bedauerlicherweise eine Reihe von Parteien erleben, die recht unterschiedlich motiviert sind, die Wirtschaft wieder in die Lage zu versetzen, diese dienende Funktion auch auszuüben. Und wir stehen mitten in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen. Industrie, Energieversorgung und Arbeitswelt wandeln sich grundlegend. Gerade wir in Niedersachsen sind davon besonders betroffen - als Automobilland, als Energieland und als Standort starker Häfen. Für uns gilt dabei ein klarer Grundsatz: Umbau statt Abbau. Die Transformation darf nicht zu Unsicherheiten führen, sondern muss neue Perspektiven eröffnen. Der Schlüssel dafür ist eine starke Mitbestimmung. Wandel gelingt nur mit den Beschäftigten. Gerade in so großen Umbrüchen zeigt sich, wie wichtig Beteiligung ist. Betriebsräte sind dabei unser Stabilitätsanker in den Betrieben. Wo Beschäftigte einbezogen werden, entstehen bessere Lösungen, mehr Vertrauen und mehr Akzeptanz für Veränderungen. Deshalb müssen wir Mitbestimmung stärken und an neue Arbeitsformen anpassen, auch in der digitalen Wirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter zentraler Pfeiler ist die Tarifbindung. Tarifverträge sorgen für faire Löhne, verlässliche Arbeitsbedingungen und einen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Beschäftigten geht. Gerade in Niedersachsens Schlüsselbranchen, von der Industrie bis zu den Seehäfen, sind sie ein Garant für Stabilität. Unser Ziel ist klar: Wir wollen mehr Tarifbindung. Unternehmen, die nach Tarif zahlen, dürfen keinen Nachteil haben. Deshalb setzen wir auf Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen und auf gezielte Anreize. Gute Arbeit bedeutet auch sichere Beschäftigung. Und Sicherheit heißt heute mehr als der Erhalt eines einzelnen Arbeitsplatzes. Sicherheit heißt auch die Fähigkeit, sich weiterzuentwickeln. Deshalb setzen wir auf Qualifizierung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Niemand darf im Wandel zurückgelassen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Holsten, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jörn Domeier zu? Sehr gerne. Bitteschön, Herr Domeier! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
der CDU Herr Kollege Uhlen. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag ist alles gesagt. Das meine ich nicht vor dem Hintergrund, dass bereits alle etwas dazu gesagt hätten, denn zumindest Frau Diallo Hartmann hat noch ihren Zettel abgegeben. Aber auf der Ebene, auf der die Entscheidungen getroffen werden, nämlich im Deutschen Bundestag, ist alles gesagt. Sowohl der Haushaltsausschuss als auch der Bildungsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Innenausschuss des Deutschen Bundestages haben mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD den Antrag der grünen Bundestagsfraktion, der fast wortgleich zu dem Antrag ist, den Sie am 24. Februar eingebracht haben, abgelehnt. Das heißt, er wurde umfangreich diskutiert und debattiert und letztlich von der Mehrheit von CDU/CSU und SPD ablehnend beschieden, genauso, im Übrigen, wie den Antrag auf sofortige Abstimmung im Bundesrat, der von Niedersachsen und anderen Bundesländern eingebracht worden ist. Dieser ist nicht sofort abgestimmt, sondern in den Ausschuss verschoben worden. Das Thema ist gegessen! Sie werfen sich mit Ihrem Antrag hinter den fahrenden Zug! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich ja gewundert, dass der Tagesordnungspunkt ganz ans Ende der Debatte gestellt worden ist. Im Ortsrat hätten wir ihn vielleicht in den nicht öffentlichen Teil geschoben. Zumindest die Presse ist jetzt auch schon nicht mehr da, um wahrzunehmen, dass hier im Landtag in Niedersachsen ein Antrag eingebracht worden ist, der fast ausschließlich die Handschrift der grünen Bundestagesfraktion trägt. Im Ausschuss wurde uns zwar versichert, er sei gemeinsam entwickelt worden, aber in Ihrem Antrag fehlen ganz klar die Vorschläge aus Niedersachsen. Wie gehen wir damit um, dass die Regierungskoalition in Berlin eine Entscheidung getroffen hat, die komplett nachvollziehbar ist? Sie hat nämlich entschieden, zu schauen, wie die Bundesregierung in Anbetracht begrenzter Mittel bei den Integrationssprachkursen die Anstrengungen auf diejenigen Menschen konzentrieren kann, die eine Bleibeperspektive haben. Diese Entscheidung ist auf der Bundesebene getroffen worden. Doch die Antwort auf der Landesebene steht noch immer aus. Wir haben im Ausschuss darüber debattiert. Während der Unterrichtung haben wir uns mehrmals an die Landesregierung gewandt und gefragt, was auf der Landesebene die mögliche Folge für die Migrationsarbeit und für den Migrationsfonds ist, der eingesetzt wurde, um gerade das abzufedern, was mit Bundesmaßnahmen nicht möglich ist. Keine Antwort! Mehrfache Nachfrage: Was hat das Land denn jetzt vor? Was haben Sie als Landesregierung vor? Was hat die Regierungskoalition hier vor? Keine Antwort! Es kam immer nur der Fingerzeig auf die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium. Das alleine reicht nicht aus. Es gibt auf Bundesebene eine gemeinsame Koalition von CDU, CSU und SPD. Das haben auch die SPD-Kollegen hier im Haus zu akzeptieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird regelmäßig so hingestellt, als hätte die CDU aufgrund der Ablehnung dieses Antrags etwas gegen Sprachkurse und Spracherwerb. Das ist mitnichten der Fall! Wir haben vor ein paar Tagesordnungspunkten darüber gesprochen: Jeder, der in unser Land kommt, kann die Sprache aus Eigeninitiative erwerben, indem er die Möglichkeiten nutzt, die ihm das Spracherlernen on the Job, die Welcome Center oder Start Guides bieten. Wir haben darüber gesprochen! Es gibt viele Möglichkeiten und Instrumente. Und jetzt fällt eine aus. Aber anstatt jetzt über neue Instrumente zu debattieren und diese zu entwickeln wir haben sie notwendigerweise auf Landesebene zu schaffen, denn wir haben den Migrations- und Teilhabefonds, führen wir hier im Landtag eine Debatte, die sich allein darauf richtet, das Bundesinnenministerium zu diffamieren und hier zu versuchen, den Schwarzen Peter irgendwie hin und her zu schieben. Das ist keine verantwortungsvolle Regierungspolitik im Land Niedersachsen. Die machen wir nicht mit. Herr Kollege Uhlen, es gibt den Wunsch der Kollegin Retzlaff, eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie dem entsprechen? Ich glaube, das war eine Kurzintervention. Nein, da verlassen Sie sich mal auf mich! Ach so, ja, gerne. Bitteschön!
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, warum sie im Schnellabschussverfahren einen kleineren Radius als 20 km empfiehlt. - Vielen Dank. Frau Ministerin Staudte, bitteschön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich würde das gerne einordnen wollen, was Sie dazu erläutert haben, warum es keine Vorschläge gibt. Sie waren im Sozialausschuss, als wir diesen Antrag endberaten haben. Auch das Sozialministerium war dort vertreten und hat klar und deutlich gemacht, dass sich unser Integrationsminister bei der IntegrationsministerInnenkonferenz dafür einsetzen würde, dass diese Kürzungen rückgängig gemacht werden, weil die Länder diese Kurse nach wie vor brauchen. Es gibt ja auch CDU-geführte Bundesländer, und die Koordination der B-Länder bekanntlich die CDU-Länder innerhalb der Integrationsministerinnnenkonferenz oblag Aminata Touré. In der letzten Woche haben die Länder in NRW gemeinsam ein deutliches Zeichen gesetzt, indem sie gesagt haben, dass sie mit dieser Entscheidung des Bundesinnenministers nicht einverstanden sind und erwarten, dass diese Kürzungen rückgängig gemacht werden, dass das Thema im Bundesrat weiterhin eine Rolle spielen wird und wichtige Maßnahmen in dieser Hinsicht beschlossen worden sind. Das alles werde ich aber auch in meiner Rede noch einmal entsprechend deutlich machen. Keiner kann dieser Landesregierung oder dieser rot-grünen Koalition unterstellen, dass sie nichts für Teilhabe- und Integrationspolitik tut. Das Gegenteil ist der Fall, und das wissen Sie ganz genau. Wir haben die Förderung der Sprachkurse um über 3 Millionen Euro erhöht. Das ist der Weg, den wir gehen - nicht den, der im Bund gerade gegangen wird. Vielen Dank, Frau Kollegin Diallo Hartmann. -
Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur "differenzierten Urteilsbildung"?
Bitteschön! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Der Titel dieser Aktuellen Stunde klingt vermeintlich harmlos, fast witzig „Omas gegen rechts in der Obertertia!", spöttisch - und ist zugleich der Versuch, intellektuell zu wirken. Aber täuschen Sie sich nicht! Was die AfD hier versucht, ist eine kalkulierte, bundesweit erprobte Strategie der Einschüchterung. Sie funktioniert in drei Schritten: Schritt 1: eine Sprache, die andere lächerlich macht „Omas gegen rechts in der Obertertia!", die sich selbst erhöht: rüstige Rentnerinnen gegenüber gehobener Bildung. Dass hinter den Frauen, die dort benannt werden, jahrzehntelange Erfahrungen stehen, dass sie wissen, was passiert, wenn man Demokratie nicht verteidig, wird lieber nicht erwähnt. Schritt 2: eine Frage, die nach Vernunft klingt „differenzierte Urteilsbildung": Wer könnte etwas dagegen haben? Aber die eigentliche Botschaft ist: Lehrkräfte, die die Demokratie verteidigen, sind parteiisch, sie indoktrinieren. Wer Haltung zeigt, muss sich rechtfertigen. Schritt 3: Verunsicherung, Diffamierung durch Meldeportale, durch Anfragen und Dienstaufsichtsbeschwerden. Klarnamen von Lehrkräften werden im Internet veröffentlicht. Das ist eine Straftat, zumindest aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes. Auch vor SchülerInnen macht die AfD nicht halt. Der Landesschülersprecher in Brandenburg wurde einer Online-Kampagne mit realen Konsequenzen für sein Leben ausgesetzt. Das Ziel sind Schweigen, Tatenlosigkeit und Lähmung. Ich muss sagen: Diese Aktuelle Stunde ist wie ein Song am Ballermann: eingängig, laut, aber wenn man genau dahinter hört, ist nichts dahinter. Aber hier tanzt niemand. Hier werden Lehrkräfte eingeschüchtert. Sie haben diese Frauen in dieser Aktuellen Stunde betitelt, als wären sie lächerlich, als wäre es in der Demokratie lächerlich, in der Schule von Demokratie zu erzählen. Ich sage Ihnen: Oma schickt mich, und ich komme gerne! Wenn diese Frauen in unseren Klassenzimmern von Demokratie erzählen, dann ist das Wissen, dann ist das Erinnerung. Das ist der beste Impfstoff gegen das, was Sie hier versuchen. Aber die eigentliche Strategie und das eigentliche Werkzeug ist der Beutelsbacher Konsens das wurde schon gesagt: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, SchülerInnenorientierung - das Grundprinzip der politischen Bildung in Deutschland. Die AfD erinnert zunächst daran wie bei einem freundlichen Hinweis, fast kollegial. Aber dann kommt die Umdeutung. Aus dem Überwältigungsverbot wird ein generelles Enthaltungsgebot: keine Positionierung mehr zu nichts, niemals. Aus dem Kontroversitätsgebot wird die Forderung nach vollständiger Neutralität - als müsste eine Lehrkraft entscheiden, die Demokratie nicht zu verteidigen, als müsste sie gegenüber der Demokratie neutral sein. Aus der professionellen Selbstbindung wird ein äußerer Kontrollmaßstab, an dem Lehrkräfte beobachtet oder sanktioniert werden. Das ist die Aushöhlung des Beutelsbacher Konsenses. Ich sage es ganz deutlich: Der Beutelsbacher Konsens ist eine professionelle Selbstverpflichtung, keine juristische Norm. Wer ihn aber als Waffe gegen Lehrkräfte einsetzt, missbraucht ihn bewusst und strategisch. Damit verschleiern Sie Ihre politische Einflussnahme. Sie versuchen zu erreichen, dass Ihre politische Einflussnahme nicht als solche erscheint, sondern als Durchsetzung professioneller Standards, und das ist das Perfide an diesem Manöver. Ja, der Staat hat natürlich eine Bildungsverantwortung. Der Staat ist den Eltern gleichgeordnet, er muss verschiedene Anschauungen respektieren, und und das ist ein großes „und" der Staat verantwortet politische Bildung, und diese richtet sich auf die Werte unserer Verfassung: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, Gleichheit, Diskriminierungsverbot. Gegenüber Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit gibt es keine neutrale Haltung, und wer das von Lehrkräften verlangt, der verlangt von ihnen, ihren Beruf aufzugeben. Neutralität gegenüber der Menschenwürde ist ein Verfassungsbruch. Doch schauen wir darauf, was die AfD eigentlich macht! Die AfD möchte in Sachsen-Anhalt das 19. Jahrhundert einrichten, denn ich zitiere das 19. Jahrhundert ist wichtiger als das 20. Jahrhundert. Oder noch konkreter formuliert: mehr Bismarck, weniger Hitler. Ich frage mich: Soll dann der Völkermord an den Herero und Nama thematisiert werden? Ich glaube, das ist nicht gemeint. Was die AfD betreibt, kennen wir bereits aus den USA: Teile der Geschichte löschen, andere umdeuten - das ist politische Propaganda. Genau das ist Manipulationspädagogik - und das von denjenigen, die sich als Hüter der Neutralität aufführen: Meldeportale, koordinierte Anfragen und Dienstaufsichtsbeschwerden. Ich sage es noch einmal: Das ist koordinierte Einschüchterung, und sie kommt nach Niedersachsen. Aber wir halten dagegen! Schule ist kein politischer Ort; das wurde schon genannt. Wir stehen zur Demokratie. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die AfD ist in weiten Teilen Deutschlands, auch in Niedersachsen, als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Wir aber stehen zu den Werten unserer Demokratie, unserer Verfassung. Wir schützen die Schulen, die solche Begegnungen ermöglichen, wir schützen die Lehrkräfte, die sie zulassen, und wir schützen unsere SchülerInnen. Denn darum geht es: Demokratinnen und Demokraten zu bilden, auf dem Fundament unseres Grundgesetzes. Das ist unser Auftrag. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bode, lassen Sie uns bei aller berechtigten Emotionalität doch ehrlich bleiben: Verantwortung bedeutet nicht, das lauteste Versprechen zu geben, sondern das tragfähigste. Diese Maxime wenden wir auch auf unsere Voten an, auch dann, wenn die ehrliche Antwort nicht die populärste sein mag. Es gibt hier einen ganz entscheidenden Unterschied, und den haben Sie ja verschwiegen. Der Unterschied ist, welche Zuständigkeit das Land hat. Das Land hat hier an dieser Stelle die Rechtsaufsicht und nicht die Fachaufsicht. Die Forderungen, die Sie aufgestellt haben, müssen Sie an den Landkreis Hildesheim stellen. Das Land hat die Rechtsaufsicht und kann an dieser Stelle nicht tiefer eingreifen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Neufassung des gemeinsamen Rettungsdienstplans für die Stadt und den Landkreis Hildesheim hat bei denen die Petition unterstützenden Bürgerinnen und Bürgern die Besorgnis ausgelöst, dass der Sicherstellungsauftrag der rettungsdienstlichen Versorgung nicht mehr erfüllt werden könnte. Wir nehmen das sehr ernst auch wenn Sie uns das absprechen; das haben Sie eben ja an mehrfacher Stelle getan und möchten an dieser Stelle den Petenten für ihre ausführliche Berichterstattung im Ausschuss danken und auch für die zahlreichen Gespräche, die mit Abgeordneten geführt worden sind. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass der Sicherstellungsauftrag dem Landkreis im eigenen Wirkungskreis obliegt. Das Land hat in solchen Fällen die Rechtsaufsicht das habe ich eben erläutert, nicht aber die Fachaufsicht. Inhaltlich besteht somit keine Eingriffsmöglichkeit, solange der rechtliche Rahmen bei der Aufstellung eingehalten wird. Die Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplans ist derzeit rechtlich nicht zu beanstanden. Deshalb bitten wir das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung um das, was im Rahmen der Rechtsaufsicht geht, nämlich die Entwicklung vor Ort nach Inkraftsetzung zu bewerten. Deshalb geht es nicht. Die Inkraftsetzung muss erfolgen, und der Rettungsdienstbedarfsplan muss anschließend, wenn er in Kraft getreten ist, nach Datenlage genau angeschaut werden, um dann die Entwicklung zu bewerten. Daher die Frist, die wir in unserem Votum gesetzt haben. Das muss ich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Frau Bode, das ist kein beliebig langer Text, sondern das ist ein sehr fundierter Text, der genau das darlegt und auslotet, was das Land an dieser Stelle tun kann. Wir haben außerdem in unseren Gesprächen mit dem Innenministerium noch eine zweite Stellschraube gefunden: Wir bitten das Land, „zu prüfen, ob bei der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes Änderungsbedarf besteht". Das nützt erst einmal im Sinne der Petenten kurzfristig auch nichts. Aber wenn es Handlungsbedarf gibt, dann kann man mittel- oder längerfristig über Änderungen nachdenken und dann auf eine bessere Sicherstellung hinwirken. Wir kommen mit diesem Text, dessen Erarbeitung wir uns nicht leicht gemacht haben, dem Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten der Rechtsaufsicht des Landes bestmöglich nach. Deshalb bleiben wir bei unserem Votum. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. -
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Bitteschön! Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Niedersachsen ist so stark wie die Menschen, die hier leben und arbeiten. Und diese Menschen haben etwas verdient: faire Löhne, sichere Arbeitsplätze und Mitbestimmung, die man spürt. Kurz gesagt: Gute Arbeit! Wir sprechen heute über eine der tragenden Säulen unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Die Realität auf dem Arbeitsmarkt kennen wir alle: Der Fachkräftemangel ist in fast allen Branchen und Regionen angekommen. Auch deshalb brauchen wir die qualifizierte Zuwanderung. Wir brauchen eine exzellente Aus- und Weiterbildung, und wir müssen die Potenziale, die in unserem eigenen Land schlummern, endlich voll ausschöpfen. Dazu gehören aber auch sichere Perspektiven für alle Beschäftigten. Denn wer Fachkräfte gewinnen will, muss zuerst diejenigen halten, die bereits hier arbeiten. Gute Arbeitsbedingungen sind heute die härteste Währung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Die Arbeitsbedingungen entscheiden nämlich: Bleibt eine Fachkraft? Wechselt sie? Oder kommt sie überhaupt erst nach Niedersachsen? Diese Herausforderungen haben wir als Landesregierung von Anfang an auf die Tagesordnung genommen. Mit dem Masterplan „Gute Arbeit" haben wir zu Beginn dieser Legislatur einen klaren Kompass gesetzt: Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Lohngleichheit als verlässliche Perspektive - nicht als starres Bürokratieprogramm, sondern im lebendigen Dialog mit den Sozialpartnern. Meine Damen und Herren, öffentliches Geld gibt es nur für Gute Arbeit. Im März haben wir, wie wir eben gehört haben, den Entwurf zur Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Landtag eingebracht. Das ist ein zentraler Baustein unseres Masterplans. Wer Aufträge des Landes oder der Kommunen erhalten will, muss sich verpflichten, Tariflohn zu zahlen. Punkt! Der Grund ist einfach: Nur für etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland gilt ein Tarifvertrag. Wer nicht unter diesem Schutzschirm steht, arbeitet oft zu deutlich schlechteren Bedingungen. Das ist nicht hinnehmbar - und das ändern wir. Tariftreue ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille heißt Mitbestimmung - und die muss mit der Digitalisierung Schritt halten. Digitalisierung, künstliche Intelligenz und neue Formen der Zusammenarbeit verändern Berufe und Branchen sehr grundlegend - und mit ihnen die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Dafür brauchen wir Betriebsräte, die beim Thema Weiterbildung nicht am Katzentisch sitzen, sondern durch ein echtes Initiativrecht zum Taktgeber der Transformation werden! Deshalb haben wir im Bundesrat eine Initiative gestartet, um das Betriebsverfassungsgesetz zu modernisieren. Diese Initiative hat breite Unterstützung erfahren. Das zeigt: Auf diesem Gebiet besteht über Ländergrenzen hinweg politische Einigkeit. Was wir konkret brauchen, ist ein echtes Initiativrecht der Betriebsräte bei der Weiterbildung, damit Beschäftigte die Qualifizierung einfordern können, die sie für den Wandel brauchen. Wir brauchen ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe, und wir brauchen wirksame Mitbestimmung bei der Einführung digitaler Verfahren und KI-gestützter Anwendungen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wer Bürokratieabbau fordert, darf das nicht auf Kosten von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit tun. Hier ziehen wir eine klare Linie. Tariftreue, Mitbestimmung, Arbeitsschutz - all das greift aber nur, wenn wir die Menschen auch durch den Wandel begleiten. Dieser Wandel in Form der digitalen und ökologischen Transformation ist keine abstrakte Zukunft. Er ist längst da. Gute Arbeit ist daher kein isoliertes Vorhaben. Sie ist ein wesentlicher Baustein unserer Fachkräftestrategie und ein zentraler Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Transformation bedeutet nämlich Veränderung. Manche Arbeitsplätze fallen weg und neue entstehen. Beides passiert gleichzeitig. Wir dürfen auf gar keinen Fall die Menschen dazwischen verlieren. Genau hier setzt unser Ansatz in dem Projekt „Arbeit bewegen" an. Durch ein Job-to-Job-Netzwerk mit regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteuren wollen wir Wege finden, um Menschen frühzeitig von Arbeit in Arbeit zu bringen, bevor Arbeitslosigkeit überhaupt entsteht. Das sind vorausschauende Politik und Sicherheit, die man spürt für Beschäftigte und für die Unternehmen gleichermaßen. Meine Damen und Herren, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, gehen viele engagierte Menschen zusammen mit den Gewerkschaften auf die Straßen, um ihr Recht auf Gute Arbeit und anständige Löhne einzufordern. Ich begrüße das nicht nur als Arbeitsminister des Landes und stehe solidarisch an ihrer Seite. Lassen Sie uns auch hier im Parlament weiter gemeinsam dafür sorgen, dass Niedersachsen das Land der Guten Arbeit ist - ein Land, in dem man heute und morgen gerne und gut arbeiten möchte! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur "differenzierten Urteilsbildung"?
Bitteschön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde sehe ich als Zeichen für eine äußerst bedenkliche Entwicklung, und ich kann Sie als AfD nur auffordern, das zu stoppen. Hören Sie auf, an unseren Institutionen zu sägen! Hören Sie auf, die Zivilgesellschaft einzuschüchtern! Sie machen das hier immer wieder: Sie ziehen systematisch zivilgesellschaftliche Organisationen seien es die Omas gegen rechts, aber auch Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen oder sogar einzelne Lehrkräfte, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen, heraus und stellen sie an den Pranger. Frau Kollegin Nzume hat gerade sehr deutlich gemacht, wie das bereits in anderen Bundesländern läuft, wo diese Menschen gezielten Anfeindungen, Bedrohungen oder sogar Übergriffen ausgesetzt sind. Ich fordere Sie auf, hier Ihre Verantwortung als gewählte Abgeordnete ernst zu nehmen und diese Kampagnen auf dem Rücken von einzelnen Menschen und Institutionen zu unterlassen! Denn wir alle hier haben eine gemeinsame und als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes auch eine besondere Verantwortung. Ich finde es auch sehr bezeichnend, dass Sie das Thema Femizide ausschließlich dann für sich entdecken, wenn es in Ihre Propaganda passt. In der Region Hannover hatten wir bereits drei Femizide. Ich habe von Ihnen dazu überhaupt nichts gehört. Sie finden Frauenrechte nur dann interessant, wenn sie in Ihr Weltbild passen. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind nicht verhandelbar darüber sind wir uns hier im Landtag einig, und ich bin den Schulen ausgesprochen dankbar, dass sie jeden Tag für dieses Grundgesetz und für eine gute politische Bildung im Land eintreten, bei all den Herausforderungen, vor denen sie stehen. Wir werden die Schulen dabei offensiv stärken und unterstützen und sie eben nicht so, wie Sie es vorhaben gängeln. Ich finde es auch wirklich sehr bedenklich, dass Sie regelmäßig wahrscheinlich auch hier wieder - Landtagsdebatten dafür nutzen, einzelne Video-snips herauszugreifen und dann in die Welt zu posaunen, aber eigentlich überhaupt gar kein Klärungsinteresse im engeren Sinne haben. Herr Kollege, Sie haben doch eine Anfrage an uns im Kultusministerium gestellt. Die Antwort haben Sie überhaupt nicht abgewartet. Sie haben einfach direkt eine Aktuelle Stunde beantragt, ohne überhaupt zu wissen, wie der Sachverhalt ist. Auch das entlarvt Ihre Strategie. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Ich werde nicht zulassen, dass Sie unsere Schulen gezielt einschüchtern, dass Sie versuchen, auf diese Art und Weise einzelne Schulen hervorzukramen und immer wieder systematisch versuchen, staatliche Stellen zu verunsichern - das gehört sich nicht. Ich werde den Schulen den Rücken stärken. Herr Lilienthal, Sie haben ja anders als andere Kollegen von Ihnen sehr deutlich gemacht: Ihnen ist Meinungsvielfalt wichtig. Also, lassen Sie uns diese miteinander verteidigen! Denn unsere Schulen leben sie sehr konsequent, und sie haben natürlich immer wieder unterschiedliche Meinungen auf der Tagesordnung. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Ihre sogenannte und falsch verstandene Wertneutralität hier - Nein, Sie nicht. - Aber reden Sie doch mal mit anderen Kollegen aus Ihrer Landtagsfraktion, und klären Sie das mal miteinander! Vielleicht stellen Sie sich hier dann ja auch ganz neu auf. Denn das Grundgesetz ist an dieser Stelle eben nicht neutral, sondern es steht ganz klar für unsere Demokratie und für die Würde jedes Menschen. Unsere Beamten haben einen Eid geschworen, genau dieses Grundgesetz zu schützen, und deswegen ist es ihre Beamtenpflicht, für genau diese Fragen einzustehen. Ich freue mich, dass Sie, Herr Lilienthal, bekunden, das an dieser Stelle zu teilen. Denn ich werde nicht zulassen, dass unsere Lehrkräfte dieser Beamtenpflicht aus Angst vor Kampagnen oder Verleumdungen nicht mehr nachkommen. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Lehrkräfte in den Schulen an dieser Stelle verstummen. Und wenn wir über den Sachverhalt dieser Lesung reden wollen: Das entpuppt sich meines Erachtens in der Tat als Kampagne. Vielleicht haben Sie den Sachverhalt aber auch einfach falsch verstanden, denn die Schule hat diesen Besuch sowohl vor- als auch nachbereitet. Das ist nicht die einzige Veranstaltung, die sie jemals gemacht hat, und es wird auch nicht die letzte gewesen sein. Die Veranstaltung wurde finanziert vom Kirchenkreis, von der örtlichen Sparkasse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann bei dieser Veranstaltung wirklich überhaupt nichts Anrüchiges erkennen. Ich kann mir nur wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, dass Sie künftig nicht schauen, ob irgendwelche Omas vor den Schulen langlaufen, diese ausspitzeln und uns dann jede Person Ü60 in der Nähe der Schulen melden oder Anfragen dazu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die besten Demokratie-Influencerinnen und -Influencer in unseren Schulen unsere Lehrkräfte, und diese werden wir bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Fühner. Wollen Sie dem entsprechen? Selbstverständlich, ja. Bitte, Herr Kollege Fühner! Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie beschrieben haben, wie das System aktuell läuft, und jetzt auch noch die Verantwortung der Elternhäuser betont haben, möchte ich Sie fragen, ob es aus Ihrer Sicht auch Punkte gibt, bei denen man in den letzten drei Jahren hätte etwas verbessern müssen oder bei denen Sie in Ihren Amtshandlungen vielleicht doch noch irgendwann etwas verbessern wollen, oder ob Sie glauben, dass so, wie es ist, alles gut ist. Insofern wäre eine Positionierung von Ihnen sehr hilfreich. - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Fühner. Genau auf diesen Aspekt wollte ich in meiner Rede jetzt kommen. Insofern freut mich das ungemein.
Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren - Rechtssicherheit schaffen und Kompetenzen nutzen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können heute noch gar nicht abschätzen, wie sehr die KI unser aller Leben und letztendlich auch die Schulen verändern wird. Eines steht jedoch fest: Diese Umbrüche werden gewaltig sein. Vor diesem Hintergrund wirkt auf mich der vorliegende Antrag in Einzelheiten jetzt schon überholt. Dennoch ist er wichtig, weil er uns die Gelegenheit gibt, uns das Thema im Ausschuss gründlich durch den Kopf gehen zu lassen und zu beraten. Insofern teile ich die Einschätzung des Kollegen Reinken, dass dies ein Aufschlag ist. Fest steht: Unsere Schüler nutzen bereits heute die KI intensiv. Nach der Schule betreten sie eine Berufs- und Lebenswelt, die maßgeblich von künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Darauf müssen wir sie vorbereiten. Die Schule kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Aber dabei bleibt unklar, ab welchem Alter das sinnvollerweise geschehen sollte. Wir dürfen nämlich nicht zulassen, dass Kinder ihr ganzes Denken frühzeitig an KI‑Systeme in der Cloud auslagern. Ohne ein solides Grundlagenwissen lassen sich weder gute Prompts formulieren noch die Ergebnisse hinterher kritisch einordnen. Der Antrag unterscheidet zu Recht drei Bereiche: zunächst die KI als Lerngegenstand wie funktioniert KI?, dann KI als unterstützendes Lehr‑ (für die Lehrer) und Lern‑ (für die Schüler) Werkzeug sowie und das ist ein großes Problemfeld KI in prüfungsrelevanten Zusammenhängen. Leider schlägt er meiner Meinung nach den falschen Weg ein - in Teilen jedenfalls. Statt Lehrkräfte zu ermutigen und zu befähigen, die Chancen dieser Technologie aktiv zu nutzen, setzt er in relativ weiten Teilen auf einen umfangreichen, mehrstufigen Ordnungsrahmen mit rechtlichen Mindeststandards, Erlassen, Musterregelungen und technischen Kategorisierungen von „zulässig" bis „unzulässig", inklusive Freigabeprozessen. Das klingt einerseits furchtbar, andererseits soll es nach Sicherheit klingen, produziert aber vor allem zusätzliche Bürokratie und damit eine neue Unsicherheit, nach der Art: Darf ich das überhaupt? Dabei ist KI längst Realität im Klassenzimmer. Und eine Schatten-KI, wie es im Antrag steht, entsteht auch nicht durch zu viel Vertrauen, sondern durch mangelnde praktische Unterstützung. Lehrkräfte brauchen keine weiteren Genehmigungsverfahren und Verbote, sondern konkrete Werkzeuge und gute Qualifizierung. Besonders kritisch sehe ich die engen Vorgaben zur Leistungsbewertung. Die pädagogische Verantwortung muss dabei selbstverständlich bei den Lehrkräften bleiben, aber dennoch kann die KI ein wertvolles Werkzeug bei der Korrektur von Klassenarbeiten oder Klausuren sein und damit die Lehrer erheblich entlasten, solange wie ich eben schon sagte die endgültige Bewertung klar bei der Lehrkraft liegt. Allerdings müssen wir uns dann auch dringend mit neuen Prüfungsformaten auseinandersetzen, denn zum Beispiel klassische Hausarbeiten werden die Schüler künftig sicherlich komplett von der KI erstellen lassen. Solche Aufgaben haben einfach keinen Sinn mehr. Datenschutz und Ethik sind dabei nach wie vor wichtig, doch DSGVO und KI-Verordnung bieten dazu bereits jetzt einen Rahmen. Und deswegen sollten wir uns dort lieber pragmatisch orientieren. Ja, Niedersachsen sollte die Chance nutzen, Vorreiter zu sein, und nicht die Schüler und die Lehrkräfte ausbremsen. Auch ich bin gespannt auf die Ausschussberatung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion der SPD
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
wiederum vom Kollegen Uwe Dorendorf. Bitteschön, Herr Dorendorf! Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich muss leider noch einmal auf die zweite Frage der Dringlichen Anfrage eingehen, weil der Minister sie nicht beantwortet hat: Warum wurden die Daten zum Standort des ausgewilderten Wolfs nicht im Rahmen des Wolfsmonitorings an die Landesjägerschaft Niedersachsen weitergegeben? Bitte, Minister Meyer!
Bitteschön, Frau Kämmerling! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eins ist klar: Die Energiewende muss ökologisch sinnvoll, technisch verlässlich und volkswirtschaftlich bezahlbar sein, wenn sie dauerhaft gelingen soll. Hohe Strompreise, steigende Systemkosten und fehlende Wettbewerbsfähigkeit gefährden die gesellschaftliche Akzeptanz und Arbeitsplätze in der Wirtschaft. Aber genauso gilt: Notwendige Änderungen müssen klug, planbar und investitionsfreundlich erfolgen Frau Kämmerling, wir fahren fort, wenn der bilaterale Disput zwischen Schwarz und Grün hier beendet ist. - Herr Domeier! Jetzt ist hier Ruhe. - Frau Kämmerling, fahren Sie bitte fort. Aber genauso gilt: Notwendige Änderungen müssen klug, planbar und investitionsfreundlich erfolgen und nicht durch hektische Eingriffe, die Vertrauen zerstören. Ich habe es bereits bei der letzten Aktuellen Stunde zu diesem Thema gesagt: Die Architektur der Energiewende ist unter der Ampel falsch angelegt worden, und die Herausforderung für Ministerin Reiche ist nun, diese Fehlsteuerung zu korrigieren und die Energiewende volkswirtschaftlich bezahlbar zu organisieren. Für uns ist aber auch klar: Für Niedersachsen sind erneuerbare Energien, Netze und Speicher inzwischen wirtschaftliche Realität und eine industrielle Chance. Wir haben Windenergie an Land, wir haben Offshore-Windkraft, Häfen, Biogas, Solar- und Wasserstoffpotenzial. Unser Bundesland trägt die Energiewende wie kaum ein anderes, und deshalb gilt: Wer in Berlin energiepolitische Weichen stellt, muss die Interessen Niedersachsens mitdenken. Und genau deshalb sagen wir: Ein Kurswechsel darf nicht zur Vollbremsung werden. Ja, Netze müssen schneller ausgebaut werden, ja, Speicher müssen besser integriert werden, und ja, der Ausbau erneuerbarer Energien muss systemdienlicher organisiert werden. Aber ebenso richtig ist: Wer Investitionssicherheit beschädigt, gefährdet Wertschöpfung und Tempo beim Umbau unseres Energiesystems. Wenn große Teile ausbaustarker Regionen aufgrund zu starrer Kriterien als kapazitätslimitierte Netzgebiete eingestuft würden, dann wäre das für Niedersachsen ein falsches Signal. Der diskutierte Schwellenwert von 3 % Redispatch ist für Länder mit starkem Ausbau deutlich zu niedrig, und wer viel erneuerbare Energie erzeugt, darf dafür nicht bestraft werden. Laut aktuellen Erhebungen des LEE Frau Kollenrott hat es gesagt sind durch die bisher bekannten Vorschläge in Niedersachsen 32 Milliarden Euro Investitionen in erneuerbare Energien gefährdet. Das macht deutlich: Niedersachsen braucht keinen Investitionsdämpfer, sondern vielmehr einen Standortvorteil, und dazu gehört aus unserer Sicht auch der Nordbonus. Wenn in der Bundespolitik über Vorteile für neue Kraftwerkskapazitäten im Süden gesprochen wird, dann darf der Norden nicht leer ausgehen. Wer seit Jahren sauberen Strom produziert, Flächen bereitstellt, Leitungen akzeptiert und die Hauptlast des Ausbaus trägt, hat Anspruch auf einen fairen Ausgleich. In Niedersachsen entstehen regelmäßig Stromüberschüsse, die genutzt statt abgeregelt werden sollten. Deshalb brauchen wir im Norden gezielte Anreize für Elektrolyseure, für den Wasserstoffhochlauf und für Batteriespeicher. Oder anders gesagt: Wer den Strom erzeugt, muss auch profitieren. Dass Bayern, das ewig den Ausbau der Windenergie ausgebremst hat, über die Kraftwerkstrategie einen Südbonus bekommen soll, während wir hier leer ausgehen, ist keinem in Niedersachsen zu erklären. Meine Damen und Herren, es darf nicht nur darum gehen, Netzengpässe zu erkennen und deshalb den Ausbau der Erneuerbaren zu begrenzen. Genauso wichtig ist es, endlich beim Netzausbau voranzukommen. Wir als CDU Niedersachsen stehen zur Energiewende, aber zu einer Energiewende mit Vernunft, die Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung schafft. Wir brauchen Verlässlichkeit, damit geplante Investitionen auch umgesetzt werden. Deshalb setzen wir uns bei der Bundeswirtschaftsministerin für die Berücksichtigung niedersächsischer Interessen beim geplanten Netzpaket ein. Das, Herr Tonne, sollten Sie vielleicht auch tun. Denn schließlich regieren wir in Berlin in einer Koalition zusammen. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 90. Sitzung im 33. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 19: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 20, das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort, mit der Ausnahme, dass wir anstelle des bereits gestern behandelten Tagesordnungspunktes 27 den Tagesordnungspunkt 11 und anstelle des gestern behandelten Tagesordnungspunktes 31 den Tagesordnungspunkt 15 beraten. Die heutige Sitzung soll gegen 20:15 Uhr enden. Die Parlamentarische Vereinigung lädt heute wieder zum Runden Tisch und freut sich sehr über Ihre Teilnahme. Zur Berichterstattung und Diskussion ist der Intendant der Staatsoper, Bodo Busse, eingeladen, der über Pläne und Ideen der Oper Hannover informieren wird. Das Treffen beginnt um 13 Uhr im Raum 1305. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Sc hriftführer von Danwitz mit. Bitteschön! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Ministerpräsident Olaf Lies, Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne ab 11 Uhr, Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung Melanie Walter ab ca. 13 Uhr und Wissenschaftsminister Falko Mohrs bis 16 Uhr; von der Fraktion der SPD Matthias Arends, Nico Bloem und Markus Brinkmann; von der Fraktion der CDU Christian Calderone, Hartmut Moorkamp, Ulf Thiele, Laura Hopmann, Alexander Wille und Christoph Eilers ab der Mittagspause; von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stephan Christ. Vielen Dank, Herr von Danwitz. - Der Abgeordnete Nico Bloem lässt sich erst etwas später entschuldigen und weilt jetzt noch interessiert unter uns. Ich bitte herzlich um Ruhe und rufe auf: Tagesordnungspunkt 20: Aktuelle Stunde Wie gestern bereits angekündigt, setzen wir die Aktuelle Stunde heute mit den Anträgen der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Herr Präsident. - Die Sprachförderung wird in den Kitas gestärkt. Sie findet auch weiter in den Kitas statt. Das wurde vorhin von dem einen oder anderen, der hier vorne gesprochen hat, etwas anders dargestellt. Deswegen wollte ich das gerne noch klarstellen. Sie sind deswegen bin ich gespannt, wie die Debatte im Ausschuss verlaufen wird auf wichtige Argumente nicht eingegangen. Erstens: die fehlende Datengrundlage zu Kindern im Land: Nicht jedes Kind ist in einer Kindertagesstätte. Zweitens: Wie gehen Sie mit den Kindern um, die aktuell nicht in einer Kita sind und bei denen die Sprachförderung nicht immer automatisch stattfindet? Auch das ist ein Punkt, den Sie noch nicht angesprochen und vielleicht auch noch gar nicht selbst bemerkt haben. Die anderen Bundesländer haben sich gerade erst auf den Weg gemacht. Deswegen kann man dort aktuell noch nichts zu den Sprachdefiziten sagen. In Hamburg sehen wir aber, dass es positiv funktioniert. Wie gesagt, Bayern hat das neue System erst seit einem Jahr umgesetzt. Drittens. Alltagsintegrierte Sprachförderung und das wissen auch Sie, meine Damen und Herren kommt an die Grenze, wenn Kinder in einer Kita sind, in der nicht sehr viele Kinder Deutsch sprechen können. Man braucht für Sprachbilder auch andere Kinder, die die Sprache sprechen. Dazu, wie man in diesen Kitas vorgeht, gibt es auch noch keine Lösung von Ihnen. Und viertens: Sprach-Kitas gibt es nicht überall in der Fläche. Das heißt, es gibt sehr viele Bereiche, über die wir noch sprechen müssen. Sie sind auf unsere Vorschläge Stichwort Datenlage, wie wir die beiden Institutionen verankern, noch nicht eingegangen. Es bleibt aktuell bei einem Nebeneinander, und die Sprachförderung in den Kitas bleibt bestehen. Wir gehen den Weg der Verzahnung, den auch andere Bundesländer gehen. Diese Bundesländer zeigen, dass es funktioniert, dass es mit Kitas und Lehrkräften funktioniert und man keine Angst davor haben muss. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratung und sind gespannt auf Ihre Vorschläge und auf das, was da noch kommt. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. Weitere Wortmeldungen zu diesen
Niedersachsens Biotopverbund stärken und der Biodiversitätskrise begegnen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schutz von Biotopen und Biodiversität sind ernst zu nehmen. Diesen Antrag lehnen wir jedoch ab. Biodiversität ist Lebensgrundlage, Landschaftszerschneidung bedroht Arten. Aber die vorgeschriebene Ausweisung eines flächendeckenden Biotopverbundes von 15% der Landesfläche und 10 % der Offenlandfläche ist ein pauschales Flächenziel. Quoten ersetzen nicht die fachliche Priorisierung, wo Lebensräume wirklich aufgewertet und vernetzt werden müssen. Sie drängen die Menschen vor Ort, Landwirte, Waldbesitzer, Kommunen in die Rolle von Bittstellern, obwohl gerade sie die Lebensräume seit Jahrzehnten pflegen. Der Antrag verspricht Verbesserung und Verbindung von Lebensräumen durch Korridore und Trittsteinbiotope. Das klingt gut, in der Praxis bleibt aber vieles unkonkret. Schon heute erleben wir, dass faunistische Untersuchungen, Prädatorenmanagement, Schutzmaßnahmen, Monitoring als Schlagworte im Raum stehen, ohne klare Zuständigkeiten, ohne belastbare Abläufe, ohne Transparenz. Das wirkt wie ein okkultes Programm, das mehr verdeckt als aufklärt. Regelmäßige Berichterstattung und Fortschrittskontrolle: Auch das liest sich schön, wird aber schnell zum Papiertiger, wenn Messlatten, Methoden und Verantwortlichkeiten nebulös bleiben. Wer die Zerschneidung der Landschaft beklagt, darf seine eigene besessene Politik nicht ausklammern. Grüne wollen Biotope verbinden und schützen. Aber es wird das Gegenteil gemacht. Da wirbelt der Windpropeller jeden Sachverstand herum. Der massive Ausbau technischer Infrastruktur in sensiblen ländlichen Räumen torpediert das Ziel zusammenhängender Lebensräume. Und genau dazu schweigt der Antrag. Die im Ausschuss angeführte Habitat-Net-Methode bestätigt, wie Sie mit der Natur umgehen. Die Realität wird per Algorithmus abstrahiert und konterkariert. Wo bleibt der konkrete Artenschutz? Ein Beispiel: Stelle ich eine Frage ans Kabinett, sich in der Vogelgrippe-Zeit mit der Erfassung der Beringung veränderter Kraniche zu befassen, wird erst gar nicht geantwortet und dann an anderer Stelle irrelevant. Ergo: Hat schon mal der Kranich kein Biotop verdient? Auch der kooperative Dialog mit Landwirtschaft und Naturschutz funktioniert nicht, wenn zuerst Quoten und Karten festgelegt werden und später die Betroffenen eingebunden werden. Der Antrag verspricht viel und liefert nichts. Starre Quoten werden zum Maß aller Dinge gemacht, während echte Schutzbedarfe, Transparenz und Praxisnähe zu kurz kommen. Ihr Antrag ist ein reiner Alibiantrag und ist komplett paradox zu der von Ihnen geschaffenen Realität in diesem Land. Ihnen scheint es restlos egal zu sein, wenn die Libelle Slalom um Rotorblätter fliegen muss, um irgendwie noch zum Laichplatz zu kommen. Sollte Ihnen Biodiversität wirklich am Herzen liegen, dann stoppen Sie endlich Ihre Symbolpolitik! Ich wünsche Ihnen einen schönen Monat Mai. Gehen Sie wandern, und machen Sie einfach mal die Augen auf! Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD die
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
länger, deswegen habe ich mich schon auf den Weg gemacht. Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage, ob der 1. Mai als Feiertag noch zeitgemäß ist, wird derzeit ernsthaft gestellt. Aus Teilen der Union käme sogar die Überlegung Herr Ho lsten, der Konjunktiv!, diesen Feiertag infrage zu stellen. Ich sage klar: Diese Debatte geht am Kern der Realität vorbei. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holsten zu? Nein. Ich würde gerne fortfahren. Dann tun Sie das. Der 1. Mai steht nicht für Vergangenheit - er steht für eine zentrale Frage der Gegenwart: Wie wollen wir Arbeit, Sicherheit und Teilhabe in einer sich rasant verändernden Welt organisieren? Denn wir erleben gerade eine doppelte Bewegung: Die Arbeitswelt verändert sich schneller als je zuvor, und gleichzeitig wächst bei vielen Menschen die Unsicherheit. Künstliche Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung verändern ganze Berufsbilder. Was früher selbstverständlich war, ist es heute nicht mehr, und was morgen gilt, ist oft unklar. Es gibt Stimmen, die daraus ein einfaches Zukunftsbild ableiten: Arbeit werde irgendwann überflüssig, Maschinen und KI könnten fast alles übernehmen. Doch diese technologische Perspektive greift zu kurz. Denn die entscheidende Frage ist nicht, ob sich Arbeit verändert, sondern wer die Folgen dieser Veränderungen trägt. Wir haben in der Geschichte gesehen, dass technischer Fortschritt nicht automatisch mehr Freiheit bedeutet. Erst durch politische Auseinandersetzungen wurde aus 16‑Stunden-Tagen der 8‑Stunden-Tag, erst durch Gewerkschaft und soziale Kämpfe und politische Entscheidungen wurde Arbeit menschlicher. Das ist kein historischer Zufall - das ist eine Errungenschaft! Genau diese Errungenschaft steht heute wieder unter Druck. Denn viele Menschen erleben den Wandel nicht als Fortschritt, sondern als Unsicherheit: Wird mein Arbeitsplatz bleiben? Muss ich mich ständig neu erfinden? Und wer trägt eigentlich das Risiko? Diese Unsicherheit ist real, und sie ist politisch. Sie entsteht nicht allein durch Technologie, sondern durch die Frage, wie wir als Gesellschaft damit umgehen. Unternehmen stehen unter hohem Anpassungsdruck, und gleichzeitig erleben viele Beschäftigte, wie die Anforderungen steigen, ohne dass Sicherheit im gleichen Maß mitwächst. Deshalb ist die zentrale Aufgabe unserer Zeit nicht die Verlangsamung des Wandels, sondern seine soziale Gestaltung. Und genau hier entscheidet sich Politik. Für uns ist klar: Transformation darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten stattfinden! Das heißt konkret: Qualifizierung statt Abwicklung, Tarifbindung statt Lohndumping, Mitbestimmung statt Entscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg. Gerade hier in Niedersachsen zeigen wir, dass das möglich ist. Mit Investitionen in Infrastruktur, erneuerbare Energien und industrielle Erneuerung schaffen wir die Grundlage dafür, dass Wandel nicht Arbeitsplatzverlust bedeutet, sondern neue Perspektiven. Aber das ist kein Automatismus, das ist politische Entscheidung. Und ja, es gibt Alternativen zu diesem Weg. Man kann den Wandel bremsen, oder man kann ihn allein dem Markt überlassen. Beides führt am Ende aber in die gleiche Richtung: mehr Unsicherheit, weniger Vertrauen, weniger gesellschaftlicher Zusammenhalt. Denn ohne soziale Sicherheit verliert Veränderung Akzeptanz. Der 1. Mai erinnert uns daran, dass Gute Arbeit kein Zufall ist. Sie ist das Ergebnis von Solidarität, von Aushandlung und von politischem Willen. Deshalb ist es parteiübergreifend unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Wandel nicht spaltet, sondern stärkt. Ich bin froh über jedes Engagement innerhalb der demokratischen Parteien, die diesen Grundsatz teilen. Vielen Dank auch für Ihre klaren Worte, Herr Lechner, die Sie zur Teilzeitdebatte geäußert haben. Ich danke auch allen, die sich dafür einsetzen, dass soziale Sicherheit und wirtschaftliche Transformation gemeinsam gedacht statt gegeneinander ausgespielt werden. Denn am Ende gilt: Die Zukunft der Arbeit wird nicht einfach passieren. Sie wird gestaltet - hier, heute, gemeinsam. Vielen Dank. Danke schön, Herr Mülbrecht Breer. -
Frau Laue! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Ministerin, ich stelle die Frage: Welche zusätzlichen Ermittlungsbefugnisse hält die Landesregierung für erforderlich, um Täter KI-generierter sexualisierter Gewalt im Internet effektiv identifizieren zu können, und besteht hier Konsens innerhalb der Koalitionspartner? Bitteschön, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich trage für die SPD-Fraktion die Anfrage „Bildbasierte sexualisierte Gewalt" vor. Deepfakes, Voyeur-Aufnahmen, Vergewaltigungsvideos - bildbasierte sexualisierte Gewalt hat zahlreiche Erscheinungsformen. Aufgrund der permanenten Verfügbarkeit von Videokameras und des niedrigschwelligen Zugangs zu Software mit künstlicher Intelligenz haben verschiedene Phänomene digitaler Gewalt, die über die Herstellung, Manipulation und Verbreitung von Bildern und Videos ausgeübt wird, an Bedeutung gewonnen. Betroffen von persönlichkeitsrechtsverletzenden, sexualisierenden und erniedrigenden Inhalten sind zumeist Frauen und Mädchen. Nicht zuletzt der Fall Collien Fernandes hat mutmaßlich gezeigt, wie leicht moderne Technologie missbraucht werden kann und wie schwer es fällt, die meist männlichen Täter dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Über mehrere Jahre sollen pornografische Fotos und Videos der Schauspielerin online verschickt worden sein - täuschend echt, erstellt mithilfe künstlicher Intelligenz. Seit Beginn des Jahres sind in ganz Deutschland Menschen auf die Straße gegangen, um ein Zeichen gegen derartige Formen digitaler Gewalt zu setzen - gegen die Sexualisierung von Frauen und gegen männlich geprägte Machtstrukturen, die eine Verharmlosung grenzüberschreitenden Verhaltens begünstigen. So werden Deepfakes überwiegend von Männern erstellt und in Chatgruppen verbreitet, in denen ein kollektiver Aufschrei gegen diese Form der bildbasierten sexualisierten Gewalt ausbleibt. Derartige Vorgänge zeigen, dass sexualisierte Deepfakes keine abstrakte technische Zukunftsfrage sind. Heimliches Filmen unbekleideter Körper in der Sauna, Voyeur-Aufnahmen im Park und auch der Austausch von Aufnahmen sexueller Gewalt im Netz sind reale Formen digitaler Gewalt. Sie können Betroffene schwer belasten, ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigen und ihr berufliches wie privates Leben nachhaltig beschädigen. Einmal verbreitete Videos und Bilder oder lassen sich im Internet zumeist nicht mehr vollständig löschen. 1. Was hat die Landesregierung seit der Unterrichtung des Landtags im Juli 2025 mit der Drucksache 19/7951 unternommen, um den strafrechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt zu verbessern? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Betroffene bildbasierter sexualisierter Gewalt in Niedersachsen niedrigschwellig, schnell und wirksam zu unterstützen, insbesondere durch die Fachstelle gegen digitale Gewalt, Beratungsangebote und die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen? 3. Wie bewertet die Landesregierung den jüngst von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt?
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Hause einig: Jüdisches Leben ist Teil unseres Landes. Es gehört zu uns, es muss gefördert und durch alle staatlichen Institutionen geschützt werden. Antisemitismus ist daher abzulehnen und zu bekämpfen, und zwar da pflichte ich Frau Butter bei egal, von welcher Seite er kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Er darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, unabhängig davon, ob er von rechts, von Islamisten oder eben von links kommt. Vor diesem Hintergrund haben wir hier in diesem Hause den Schutz jüdischen Lebens in Artikel 6 d unserer Landesverfassung aufgenommen, und vor diesem Hintergrund ist der Parteitagsbeschluss der Partei Die Linke sehr deutlich zu verurteilen. Die Partei Die Linke vergeht sich mit diesem Beschluss nicht nur an unserer Verfassung, dem jüdischen Leben überall auf der Welt, sondern auch an der Geschichte unseres Landes, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit wird deutlich, dass es sehr richtig ist, dass die Partei Die Linke diesem Hohen Hause nicht angehört. Wenn es nach uns geht, kann das auch gerne in Zukunft so bleiben, meine Damen und Herren. Umso erstaunlicher ist es, dass Die Linke quasi über diesen Antrag der CDU ein Comeback hier im Landtag erfährt. Der Journalist Robert Matthies von der Tageszeitung taz, die ich sonst nicht intensiv lese, hat etwas Bemerkenswertes über diese Causa gesagt: „Dass der Beschluss politisch eine Katastrophe ist, muss man dabei kaum noch betonen. Wer vom,real existierenden Zionismus' redet und Begriffe wie,Genozid' und,Apartheid' in den Raum wirft, als seien es unstrittige Wetterbeobachtungen, hat seinen politischen Kompass verloren." Meine Damen und Herren, treffender kann man es kaum bezeichnen. Aber bevor sich die CDU über diese Bewertung freut, zitiere ich weiter: „Aber die Antwort der CDU ist kein bisschen souveräner. Wer fordert, den Verfassungsschutz einzuschalten, um,personelle Verflechtungen' zu prüfen, will nicht aufklären, diskutieren oder schützen, sondern brandmarken." Auch sehr treffend, wie ich finde - auch wenn ich, wie gesagt, nicht zu den Abonnenten der taz gehöre. Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz Niedersachsen beobachtet anders, als es hier bezeichnet wird die offenen Zusammenschlüsse der Partei Die Linke bereits seit längerer Zeit und dauerhaft. Die Antikapitalistische Linke (AKL), die kommunistische Plattform (KPF) und auch die Sozialistische Linke werden innerhalb der Partei durch unseren Verfassungsschutz beobachtet. Die AKL und die KPF sind sogar Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes. In diesem Hause hat es bisher nur die AfD so weit gebracht, meine Damen und Herren. Der Verfassungsschutz hat also auch jetzt schon die extreme Linke im Blick - anders, als es hier oft gesagt wird, und auch anders, als es heute hier gesagt worden ist. Auch da, meine Damen und Herren, sage ich ganz ausdrücklich: Das ist richtig so, und ein Blick in die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre hätte ausgereicht, um das festzustellen. Meine Damen und Herren, es wird aber nicht reichen, Linksextremisten zu beobachten, um dem wachsenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft zu begegnen. Der Verfassungsschutz ist unser Frühwarnsystem und nicht dafür da, alle politischen Probleme zu lösen. Was wir benötigen, ist Aufklärung, eine Stärkung der politischen Bildung, und wir müssen staatliche Stellen zum Beispiel in den Hochschulen, in der Hochschullehre, in den Schulen, bei der Polizei oder in den Gerichten handlungssicher machen, wenn es um das Thema Antisemitismuskritik geht. Unsere Landesbediensteten müssen in der Lage sein, in politischen Diskussionen zu bestehen oder diese wie im Fall von Lehrenden zu moderieren. Denn es muss möglich sein, Kritik an der Regierung Israels zu üben, ohne in antisemitische Verschwörungstheorien zu verfallen. Dazu habe ich mir zusammen mit dem zukünftigen Oberbürgermeister von Oldenburg im letzten Jahr ein Projekt an der Universität Oldenburg angesehen, bei dem Lehramtsstudierende die Möglichkeit hatten, das Zertifikat „Antisemitismuskritische Bildung in Niedersachsen im Kontext Schule" zu erwerben und sich selbst damit sattelfest für eben solche Diskussionen zu machen. Es sind solche Projekte, meine Damen und Herren, von denen wir mehr brauchen und die wir für alle Bediensteten unseres Landes öffnen müssen. Meine Damen und Herren, nur wenn wir in solchen Bereichen unsere Energie einsetzen, werden wir im Kampf gegen Antisemitismus Erfolge erzielen. Wir müssen alles Erdenkliche tun, damit aus solchen Worten und Gedanken nie wieder Taten werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU hat
Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren - Rechtssicherheit schaffen und Kompetenzen nutzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Reden war zu hören, dass künstliche Intelligenz längst in den Klassenzimmern angekommen ist. Und sie stellt uns vor eine grundlegende Frage: Was bedeutet eigentlich Lernen in einer Zeit, in der Wissen jederzeit verfügbar ist? Wir sollten diese Debatte vor allem zukunftsgewandt führen. Es geht nicht allein darum, Regeln für KI zu formulieren. Es geht auch darum, dass sich Schule selbst verändern muss. Viele Experten weisen inzwischen darauf hin, dass künstliche Intelligenz vor allem eines sichtbar macht: Ein Bildungssystem, das stark auf Wissensabfrage setzt, stößt an seine Grenzen. Wenn eine KI in Sekunden Texte schreibt, Aufgaben löst und Inhalte zusammenfasst, dann müssen wir uns fragen, was wir eigentlich noch prüfen, und vor allem, was wir künftig prüfen wollen. Und genau hier sieht man auch in der Praxis bereits Bewegung. Es gibt Schulen und Lehrkräfte, die ihren Unterricht bewusst anders gestalten. Sie setzen stärker auf Diskussion, auf eigenständiges Denken und auf kreative Aufgabenformate - nicht, weil sie es müssen, sondern weil sie erkannt haben: Die Herausforderung ist nicht die KI, die Herausforderung ist ein Unterricht, der sich weiterentwickeln muss. In diese Richtung argumentiert auch Bob Blume, unter anderem bekannt als Netzlehrer. Er macht deutlich, dass die entscheidende Frage nicht ist, ob Schülerinnen und Schüler KI nutzen, sondern ob sie verstehen, was sie tun. Deshalb müsse sich auch die Art der Leistungsüberprüfung verändern - weg vom reinen Ergebnis hin zu Prozessen, zu Reflexion und zur Fähigkeit, Ergebnisse zu erklären und einzuordnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der notwendigen Zukunftsdebatte sollten wir auch festhalten: Es passiert gerade einiges. In Niedersachsen gibt es ein breites Fortbildungsangebot für Lehrkräfte rund um künstliche Intelligenz. Diese Fortbildungen vermitteln zum Beispiel grundlegendes technisches Verständnis dazu, wie KI funktioniert, konkrete Einsatzmöglichkeiten im Unterricht, aber auch rechtliche und ethische Fragen. Ganz praktisch gibt es Formate wie Einstiegskurse „KI in Schule und Unterricht", Aufbaukurse zur Unterrichtsvorbereitung mit KI oder Workshops, in denen Lehrkräfte lernen, KI-Lernassistenten sinnvoll einzusetzen. Darüber hinaus werden auch umfassendere Qualifizierungsangebote bereitgestellt, die verschiedene Perspektiven verbinden, von Technologie über Anwendung bis hin zu gesellschaftlichen Fragen, Schulentwicklung und Datenschutz. Das zeigt: Wir sind längst in einem Prozess, in dem Lehrkräfte nicht alleingelassen, sondern aktiv begleitet werden. Gleichzeitig gibt es mit telli eine konkrete und ja! noch relativ neue landeseigene Anwendung, die gezielt für den sicheren Einsatz von KI im Unterricht entwickelt wurde. Sie ist erst im Februar ganz offiziell an den Start gegangen. Daher ist es natürlich auch verständlich, dass noch nicht überall die Nutzung ausgerollt ist oder alle Lehrkräfte davon wissen. Aber das wird natürlich noch stärker kommen. Dieses Tool ist kostenfrei, es erfüllt die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen, wird auf europäischen Servern betrieben und gibt keine Daten an Dritte weiter. Telli unterstützt bei der Unterrichtsvorbereitung, kann im Unterricht selbst als Lern- und Dialogpartner eingesetzt werden und eröffnet neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung, etwa durch das Durchspielen von Szenarien. Entscheidend ist dabei, dass die Nutzung in einem geprüften und verlässlichen Rahmen erfolgt und Lehrkräfte so eine praxisnahe Orientierung für den Einsatz von KI erhalten. Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen verfügbaren Tools und zeigt, dass wir das Thema Datenschutz ernstnehmen. Zum Thema Leistungsbewertung: In § 50 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist geregelt: Noten sind rechtlich und pädagogisch von Lehrkräften zu vergeben. Entscheidungen über Noten, Zeugnisse, Versetzungen dürfen daher nicht von anderen getroffen werden, vor allem nicht von KI-Programmen. Also besteht in der Hinsicht auch weiterhin keine Sorge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem und das ist mir wichtig dürfen wir bei diesen Bemühungen nicht nachlassen. Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant, und genau deshalb kann auch Bildungspolitik hier nicht stehenbleiben. Wir müssen kontinuierlich weiterarbeiten, weiterqualifizieren und vor allem weiterdenken. Wir werden die Herausforderung durch KI nicht lösen, indem wir allein festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Wir müssen beantworten, wie Unterricht künftig aussehen soll und wie wir Wissen und Fähigkeiten überprüfen. Das bedeutet auch, neue Prüfungsformate ernsthaft zu diskutieren. Wenn KI einen Aufsatz schreiben kann, dann ist stärkere Kontrolle nicht die passende Antwort. Vielmehr sollten wir uns fragen, ob der klassische Aufsatz noch das passende Prüfungsformat ist. Vielleicht sollte es künftig stärker darum gehen, Ergebnisse zu erklären, zu verteidigen und kritisch zu reflektieren. Vielleicht geht es mehr um mündliche Formate, um Projektarbeit, um Zusammenarbeit. Genau solche Ansätze werden bereits in Schulen erprobt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderung ist nicht, KI in die Schule zu bringen; sie ist längst da. Die eigentliche Herausforderung ist, Schule so weiterzuentwickeln, dass sie für diese Realität zukunftsfest aufgestellt ist. Und das bedeutet auch, sich von der Vorstellung zu lösen, dass der Lernerfolg vor allem darin besteht, Wissen abzufragen. Ich freue mich daher auf die weitere Beratung im Ausschuss und auf eine konstruktive Diskussion darüber, wie wir diesen Wandel gemeinsam gestalten. Vielen Dank.
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Eigentlich müsste ich sagen: Ich habe den Ausführungen meiner VorrednerInnen nichts mehr hinzuzufügen. Ein paar Punkte möchte aber auch ich natürlich deutlich machen und vor allem für meine Fraktion sprechen. Natürlich sind Kinderehen und Zwangsverheiratungen schwere Verletzungen von Kinderrechten. Da gibt es auch überhaupt kein Relativieren. Mädchen und junge Frauen brauchen Schutz, Beratung und auch sichere Wege heraus aus Gewalt und Abhängigkeit. Aber genau deswegen ist der Antrag der AfD mal wieder so gefährlich. Er nimmt ein reales Problem und macht daraus eine migrationspolitische Kampagne. Statt Betroffene zu stärken, stellt er ganze Familien, Communitys und sogenannte Milieus unter Generalverdacht. Liebe KollegInnen, das ist kein Kinderschutz. Das ist die bekannte Agenda einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und die rechtsextreme Erzählungen immer wieder in parlamentarische Anträge verpackt. Frau Behrendt, ich frage mich außerdem, ob Sie als gläubige Christin Bibeltexte eigentlich auch so wortwörtlich auslegen und entsprechend praktizieren, wie Sie es MuslimInnen vorwerfen. Ich zweifle daran. Aber diese Vorwürfe dienen ja wieder nur Ihrer Agenda. Wer Kindern wirklich helfen will, der braucht keine anlasslose Durchleuchtung von Familien. Wer Kindern wirklich helfen will, stärkt Jugendämter, Schulen, Beratungsstellen, Frauenhäuser und eben spezialisierte Angebote gegen Zwangsverheiratung. All das machen wir mit unseren Initiativen zum Kinderschutz sowie zur Demokratiebildung in Schulen und mit konkreten finanziellen Förderungen für das Krisentelefon gegen Zwangsheirat von kargah e.V. sowie für Schutzwohnungen und die Beratungsarbeit von Solwodi. Das sind Gelder, die die AfD regelmäßig mit der Behauptung, es handele sich hier um linke NGOs, streichen will. So ernst ist es ihr dann mit dem Kinderschutz wohl doch nicht. Liebe KollegInnen, für uns ist klar: Kinderschutz heißt, Kindern Rechte, Sicherheit und Vertrauen zu geben, und nicht, sie für rechte Stimmungsmacher zu instrumentalisieren. Vielen Dank. Vielen Dank. Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung.
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Bothe, von Ihnen sind wir in der Tat einiges gewohnt. Wir kennen von der AfD nur Pöbeleien und Pöbelattacken. Sie scheren auch gerne alle Menschen, alle Zugewanderten, ob nun auf legalem Wege oder illegalem Wege, über einen Kamm, auch wenn es um Kriminalität geht. Das kennen wir. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, wie die CDU-Fraktion 147 qualifizierte Fragen zu stellen, sondern Sie pöbeln immer nur. Das sind Sie! Man kann ja mit den Antworten zufrieden oder weniger zufrieden sein, aber dieser Fall hat viele Fragen aufgeworfen. Ich habe auch nicht behauptet, dass die Aufarbeitung des Falls damit abgeschlossen ist. Der ganze Prozess, die Maßnahmen, die eingeleitet worden sind vielleicht aber noch nicht hinreichend, werden weiterlaufen und auch von uns als Innenpolitikern im Innenausschuss begleitet werden müssen. Meine Damen und Herren, der Fall, die furchtbare Tat in Friedland, der tragische Ausgang hat einmal mehr deutlich gemacht und gezeigt: Es muss in diesem Land erst etwas passieren, damit etwas passiert. Dieser Ausspruch von Dr. Wolfgang Schäuble trifft auch in diesem Fall leider zu. Wir haben im Nachgang gesehen, dass dann viele Dinge angeschoben worden sind, die offensichtlich in den vielen Jahren zuvor unter rot-grüner Regierungsverantwortung im Innenbereich eben nicht gelaufen sind - trotz massiver Zuwanderung. Ich erinnere an 2023 mit 350 000 Asylanträgen, allein in dem Bereich; 2024 waren es immerhin noch 250 000 Anträge. Auf Niedersachsen heruntergebrochen waren das auch viele Anträge, die die Behörden und die Kommunen an vielen Stellen überfordert haben. An vielen Stellen ist nichts passiert, gerade was auch besondere Fälle oder Fälle mit Menschen, die auffällig sind, angeht. Es musste erst Friedland passieren, damit einiges ins Rollen gerät. Was getan wurde, war dann richtig; das will ich ausdrücklich betonen. Ob das im Nachgang dann auch hinreichend wirkt, müssen wir erst noch abwarten. Das werden auch Sie, Frau Ministerin, im Ausschuss weiter darlegen müssen. Wir als CDU-Fraktion erwarten auch einen entsprechenden Abschlussbericht mit allen Punkten, die Sie im Ausschuss aufgebracht haben. Meine Damen und Herren, wir als CDU haben dieses Thema ja nicht erst jetzt aufgegriffen, sondern bereits seit Ende 2022 mit vielen Entschließungen begleitet. Wir haben Ihnen die Hand gereicht. Ich weiß nicht, wie oft ich Ihnen hier im Namen meines Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner angeboten habe: Lassen Sie uns uns doch zusammensetzen und verschiedene Maßnahmen angehen, die den Kommunen vielleicht helfen, die Herausforderungen zu bewältigen! Wir würden dabei auch parlamentarisch unterstützen. Sie haben alles, alle Anträge, die wir eingebracht haben, auch zum Thema Ordnung und Humanität das haben Sie gerade angesprochen, Frau Ministerin, durchweg abgelehnt - und das, ohne eigene Punkte voranzubringen. Es bedurfte erst dieses tragischen Falls, dass Sie ins Machen kommen. Ich will gar nicht daran erinnern, Frau Ministerin, dass Sie erst im November den Weg in den Innenausschuss gefunden haben, um uns sozusagen direkt anzusprechen und von dort aus vielleicht auch die Familie, die Hinterbliebenen anzusprechen. Das hätte mit Blick auf das Opfer und die Hinterbliebenen vielleicht schon eher getan werden müssen. Aber sei's drum! Immerhin, Sie sind ein wenig ins Machen gekommen. Ich erwarte aber auch Stichwort: „Sekundärmigrationszentren", dass Sie das, was der Bund jetzt auf den Weg gebracht hat und was die IMK mehrheitlich so sieht, aus Niedersachsen heraus aktiv mit begleiten. Ich höre das auch aus anderen Bundesländern. Ja, da gibt es vielleicht noch offene Fragen, aber das muss bis zum Sommer unter Dach und Fach sein, auch auf europäischer Ebene, von dort aus mit GEAS gesteuert. Da erwarten wir von Ihnen entsprechendes Handeln. Was mich dann schon irritiert Sie haben ja auch etwas zu den Haftplätzen gesagt und dazu im Ausschuss vorgetragen: Wir haben in Niedersachsen 44 Haftplätze, in Langenhagen: für jede Ausländerbehörde einen Haftplatz. Sie haben gerade selbst ausgeführt, dass wir im Moment sehr viele Haftanträge haben. Ich kann Ihnen sagen mir liegt es sogar schriftlich vor, dass die Kommunen zurzeit gar nicht in der Lage sind, Abschiebungen durchzuführen, weil es keine entsprechenden Haftplätze mehr gibt. Was tun Sie denn, um in dieser Richtung mehr zu machen? Wir haben das Thema vor exakt zwei Jahren hier debattiert. In unserem Antrag zu Ordnung und Humanität gab es eine Forderung, die Anzahl der Abschiebungshaftplätze deutlich zu erhöhen. Das ist im Übrigen ein Punkt, der mit dem Ministerpräsidenten und dem damaligen Bundeskanzler Scholz geeint war. Was haben Sie seitdem getan? An dieser Stelle offensichtlich nichts! Das zeigt wieder ein Stück weit Ihr Versagen bei dem Thema auf. Das liegt vielleicht auch daran, dass Sie sich in der rot-grünen Koalition mit Ihrem Koalitionspartner nicht einig sind. Aber auch das ist ein Punkt, den Sie jetzt mal auf den Weg bringen müssen, weil die Kommunen und Ausländerbehörden vor Ort überfordert sind. Herr Bock, kommen Sie bitte zum Ende. Letzter Satz! Auch dazu werden wir im Innenausschuss nachfragen. Vielen Dank. Danke. - Herr Bothe, Ihre persönliche Bemerkung machen wir zum
Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut
Vielen Dank. - Für die Fraktion der SPD hat nun das Wort: der Kollege Henning. Bitteschön! Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Frölich, zunächst einmal Glückwunsch zu der Rede! Ich kann mein Redemanuskript jetzt eigentlich zur Seite legen; denn 80 % dessen, was ich sagen wollte, haben Sie schon vorgetragen. Aber ich habe noch ein paar Dinge gefunden, die ich immer schon in Richtung AfD sagen wollte. Also ausdrücklich, Herr Frölich: Wir ziehen da an einem Strang. Sie haben das schon sehr gut dargestellt. Die AfD spricht hier von einer Krise der Bauwirtschaft und kritisiert die angebliche staatliche Überregulierung. Für die Verteuerung der Baukosten sieht sie die Klima- und Energiepolitik des Bundes und der Landesregierung als Ursache. Das alles hat so einen Bart. Das alles haben Sie schon hundertmal vorgetragen. Am Ende kommen Sie zu 15 Vorschlägen, wie man die Sache besser machen kann. Diese Vorschläge sind allerdings sehr einseitig und zum Teil überholt. Ich will Ihnen mal ein paar Fakten sagen: Für die Krise der Bauwirtschaft gibt es viele Ursachen und nicht nur die eine Maßnahme. Interessant sind vor allen Dingen das wird Sie möglicherweise stören die gestiegene Einwohnerzahl und der gestiegene Wohnungsbestand in Deutschland. Trotzdem haben wir zu wenig Wohnraum. Ich möchte dazu ein paar Zahlen nennen: Zwischen 2011 und 2024 stieg die Einwohnerzahl Deutschlands um 3,2 Millionen Menschen bzw. 4 %. Der Wohnungsbestand erhöhte sich im Saldo durch Neubau, Umnutzung, Zweckentfremdung und Abriss im gleichen Zeitraum, also von 2011 bis 2024, bundesweit um 3,1 Millionen Wohnungen; das sind 7,7 %. Im Vergleich stieg der Wohnungsbestand mit 7,7 % also viel stärker als die Einwohnerzahl mit 4 %. Trotzdem haben wir zu wenig Wohnungen. Woran liegt das? Das liegt schlicht und einfach am gestiegenen Flächenverbrauch pro Einwohner. Wir haben eine große Steigerung bei Ein- und Zwei-Personen-Haushalten, eine Zunahme von Single-Haushalten und damit mehr Flächenverbrauch. Wir haben leider auch die Situation, dass Menschen nach dem Auszug der Kinder in ihrem großen Einfamilienhaus wohnen bleiben, weil es schlicht teurer und für die Menschen nicht bezahlbar ist, nach dem Auszug der Kinder in eine Neubauwohnung zu ziehen, also dann eine höhere Miete für weniger Platz zu bezahlen. Alles das sind persönliche Ursachen, die unter anderem dazu führen, dass wir mehr Flächen verbrauchen und es zu wenig Wohnraum gibt, obwohl wir in den Neubau investieren und der Wohnungsbestand prozentual stärker gewachsen ist als die Einwohnerzahl. Interessant finde ich übrigens, dass die AfD in ihrem Entschließungsantrag die gesteigerten Baukosten vor allen Dingen darauf zurückführt, dass wir überteuerte Baustandards haben und Klimamaßnahmen ergreifen. Wissen Sie, was die meisten Baukosten verteuert hat? Das war Ihr Freund Putin! Der hat nämlich die Inflation durch den Angriffskrieg auf die Ukraine angetrieben. Das hat dazu geführt, dass die Baukosten immens angestiegen sind. Die Bau- und Materialkosten sind durch die kriegsbedingte Inflation gestiegen. Vielleicht überlegen Sie sich noch einmal Ihre Haltung zum Russland-Krieg Ihres Aggressors Putin. Dann könnten Sie an dieser Stelle auch etwas machen. Unsere Lösung lautet: NBank-Förderprogramm. Wir haben das N-Bank-Förderprogramm zur Schaffung geförderter Wohnungen von 300 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro erhöht, wir haben die schon vielfach zitierte Niedersächsische Bauordnung novelliert, und wir haben die Landeswohnungsgesellschaft noch einmal mit 300 Millionen Euro Eigenkapital ausgestattet, um mindestens noch 4 000 Wohnungen zusätzlich zu schaffen. Was das Thema NBauO angeht, will ich Sie jetzt nicht weiter langweilen. Wir wurden sogar vom Zentralen Immobilienausschuss für die innovativste Bauordnung ausgezeichnet, weil wir hier mit verschiedenen Maßnahmen die Baukosten reduziert und die Bauverfahren digitalisiert haben. Dazu gehören das Mitteilungsverfahren und die Experimentierklausel zum Gebäudetyp E, die Sie jetzt wieder einfordern aber die wir längst eingearbeitet haben, sowie die Abschaffung der Stellplatzpflicht. Sie sehen, wir haben viele Dinge entschlackt und schneller gemacht. ‑ Herr Pastewsky, wenn Sie kurz zuhören würden. Sie haben sich ja heute Morgen zu den sogenannten kleinen Leuten bekannt. Sie haben sich heute Morgen in der Aktuellen Stunde der SPD zum 1. Mai als Arbeiterpartei profilieren wollen und meine Frage an Sie nicht zugelassen. Ich sage Ihnen: Genau in diese Richtung geht jetzt wiederum dieser Antrag. Wenn Sie die Gebäuderichtlinie und das Gebäudeenergiegesetz aufheben wollen, dann leiden genau Ihre sogenannten kleinen Leute darunter, die Sie angeblich vertreten wollen, weil nämlich in schlecht gedämmten Wohnungen die zweite Miete deutlich stärker ansteigt und die Menschen irgendwann die Heizkosten nicht mehr bezahlen können. Herr Pastewsky, ich wollte Sie heute Morgen schon fragen: Warum sind Sie vermeintlich die Arbeiterpartei? Warum haben Sie als AfD gegen die Erhöhung des Mindestlohns gestimmt? Warum haben Sie gegen die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestimmt? Warum haben Sie gegen das Tariftreuegesetz gestimmt? Warum sind Sie gegen eine Vermögensteuer? Und warum wollen Sie jetzt auch noch den Menschen hohe Energiekosten aufbürden, indem Sie die Dämmung nicht mehr zulassen wollen, indem Sie die Gebäudeenergierichtlinie abschaffen wollen? Sie sind alles andere, aber bestimmt keine Partei der Arbeit und bestimmt keine Partei der Arbeiter, meine Damen und Herren! ‑ Was Sie sind? Sie sind Bourgeoisie, und Sie sind diejenigen, die die Reichen fördern wollen, um das einmal ganz klar zu sagen. Das Gleiche spiegelt sich in § 32 a NBauO wider. Sie wollen den § 32 a abschaffen. Dabei geht es um das Gleiche. Es geht um die Solaranlagenpflicht auf Neubauten, die Sie ebenfalls streichen wollen. Auch das schadet den Menschen. Ich weiß nicht, wer Sie bei diesem Antrag beraten hat. Jede Solaranlage rechnet sich selbstverständlich, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen. Wenn Sie das durch die Streichung des § 32 a nicht zulassen wollen, dann schaden Sie auch dadurch erneut den Menschen in diesem Land. Deswegen ist es pharisäerhaft, wenn Sie hier behaupten, Sie seien die Partei des kleinen Mannes. Im Übrigen wissen Sie auch sehr genau, Herr Najafi Sie waren ja bei den Beratungen zur NBauO dabei, dass dann, wenn es im Ausnahmefall wirtschaftlich nicht tragbar ist, eine PV-Anlage auf das Dach zu setzen, die Verpflichtung entfällt. Das kann unbürokratisch nachgewiesen werden. Dann müssen keine teuren Gutachten vorgelegt werden, sondern gegenüber dem Bauherrn muss erklärt werden, dass es in diesem konkreten Einzelfall wirtschaftlich nicht tragbar ist, eine Solaranlage auf das Dach zu setzen. Dann entfällt in diesem Einzelfall die Verpflichtung. Es ist alles vernünftig und im Interesse der Menschen geregelt. Sie wollen das aber abschaffen. Meine letzte Bemerkung: Die DIN-Normen, die Sie hier verantwortlich machen, sind weitestgehend übertrieben. Da bin ich übrigens bei Ihnen. Die DIN-Normen, also die Baunormen und dergleichen mehr, macht aber nicht die Politik. Es gibt einen DIN-Normenrat des Bundes, in dem Fachleute und Bauunternehmen sitzen. Die haben sich privatrechtlich auf bestimmte DIN-Normen geeinigt. Darauf hat die Politik überhaupt keinen Einfluss. Insofern wundere ich mich über Ihre Forderung, die DIN-Normen hier abzuschaffen. Meine Redezeit läuft ab, Frau Vorsitzende. Den Rest machen wir im Ausschuss. Sie haben ja noch 15 weitere Punkte aufgeschrieben. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank, Herr Kollege Henning. Vielleicht bekommen Sie noch einmal Redezeit, denn es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Najafi. Bitteschön!
Mobilitätsinfrastruktur im Tourismus stärken - Masterplan Mobilität Ostfriesische Inseln unterstützen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr als zwei Dritteln der Deutschen ist Nachhaltigkeit beim Reisen wichtig. Dennoch reisen viele UrlauberInnen bei uns in Niedersachsen sicherheitshalber mit dem Auto an. Der Grund: mangelnde Verlässlichkeit und Lücken auf der letzten Meile. Die Folgen davon sind bekannt: verstopfte Straßen, die die Mobilität der Bevölkerung vor Ort aktiv einschränken, hohe Emissionen, die unser niedersächsisches Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gefährden, und zu viele Fahrzeuge, die in landschaftlich geschützten oder schönen Gebieten einen Parkplatz suchen. Das ist nicht nachhaltig, und das ist nicht zukunftsfähig. Dabei spricht auch wirtschaftlich nichts gegen mehr ÖPNV. Ein besserer Anschluss erhöht die Erreichbarkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung der Region. Ein Masterplan Mobilität Ostfriesland ist also aus wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht eine echte Win-Win-Win-Lösung. Die ostfriesische Halbinsel hat sich daher bereits 2024 auf den Weg gemacht, einen solchen Masterplan auszuarbeiten. Denn klar ist: Nur wer Einheimische und Gäste gemeinsam denkt, kann hier Lebensqualität erhalten. Auf unserer Ausschussreise nach Südtirol haben wir gesehen, wie gut das gelingen kann, wenn man ganzheitlich vorgeht und alle Akteure an einen Tisch holt. Gute Strategien entstehen, wenn parteiübergreifend zusammengearbeitet wird. Umso bedauerlicher finde ich es, dass die CDU ihren Änderungsantrag erst heute zum Plenum und nicht bereits in die Beratung im Ausschuss eingebracht hat. Der Änderungsantrag der CDU bietet, ganz in Linie mit der miserablen Wirtschaftspolitik der Ära Reiche, leider keine Antworten auf die Transformationsherausforderungen unserer Zeit. Frau Buschmann, bei Ihrer Rede hatte ich eben zudem den Eindruck, dass Sie unseren Antrag auch nicht so ganz genau gelesen haben, denn in vielen Punkten stimmen wir definitiv überein. Aber ich freue mich, dass auch die CDU einem notwendigen Masterplan Mobilität offen gegenübersteht. Denn die breite Unterstützung durch das Land ist wichtig und gibt den Akteuren vor Ort die Planungssicherheit, die es braucht, um ein komplexes Mobilitätskonzept zukunftssicher aufzustellen. Genau das ist die Intention dieses Antrags. Nur wenn Kommunen, Verkehrsgesellschaften, Aufgabenträger, Land und Bund an einem Strang ziehen, entsteht ein lückenloses und nachhaltiges Angebot - bei der An- und Abreise sowie bei der Mobilität vor Ort. Als Land nutzen wir dafür auch jetzt schon diverse Unterstützungsmöglichkeiten. Über den Landeshaushalt stellen wir Förderangebote bereit, die den klimafreundlichen Umbau ermöglichen: Zuschüsse für den Radverkehr, Mobilitätsstationen, Fahrradparkhäuser, öffentliche Ladesäulen, elektrische Busse und Züge sowie die Einführung der elektronischen Gästekarte. Mit der MOBILOTSIN und der neu geschaffenen Mobilitätsabteilung bei der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH werden Wissen für Destinationen gebündelt und Expertise passgenau angeboten. Mobilität wird so ein fester Bestandteil der niedersächsischen Tourismusstrategie. Wir stehen als Land hinter dieser Initiative, und ein solcher Mobilitätsplan kann zur Blaupause für ganz Niedersachsen werden. Stimmen Sie daher für den rot-grünen Antrag! Auf ein klimaneutral erlebbares Niedersachsen! Danke schön. Die nächste Wortmeldung kommt von unserem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen,
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Bitte, Minister Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil der Wolf nicht von uns besendert worden ist. Wir haben eine Vereinbarung mit der Landesjägerschaft von 2015 zur Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die Daten im Monitoring. Da heißt es, es geht um die strikte Behandlung der Daten aller vom Land Niedersachsen oder in dessen Auftrag besenderten Wölfe. Dieser Wolf wurde nicht vom Land Niedersachsen und auch nicht in unserem Auftrag besendert. Deshalb ist es die Entscheidung der Hamburger Behörden, wie bei anderen auch es gibt Wölfe, die in Mecklenburg-Vorpommern besendert wurden; es gibt Wölfe, die in Sachsen-Anhalt besendert wurden, an wen sie die Information weitergeben. Deswegen ist das der Punkt. - Der Wolf wurde nicht von uns besendert. Und wir können nicht Senderdaten, die ein anderer beauftragt hat, einfach so an andere weiterleiten.
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es nicht um die Frage, ob wir Klimaschutz wollen. Den wollen wir alle hier. Entscheidend ist, wie wir ihn erreichen: mit Verboten oder mit Innovationen? Und genau an dieser Stelle unterscheidet sich unsere Politik von der Politik von SPD und Grünen. Meine Damen und Herren, wir als CDU sagen ganz klar: Wir werden die Klimaziele nur erreichen, wenn wir alle technologischen Möglichkeiten nutzen. Und dazu, meine Damen und Herren, gehören auch E‑Fuels. Doch genau das lehnen Sie heute mehrheitlich ab. Sie lehnen einen Antrag ab, der nichts anderes fordert auch, wenn der Minister das nicht mehr hören kann: Technologieoffenheit, Innovation und wirtschaftliche Vernunft. In meiner Kleinen Anfrage zum Thema E‑Fuels vom 10. Juli 2025 antwortet diese rot-grüne Landesregierung ganz klar: E‑Fuels werden dort gebraucht, wo Elektrifizierung an Grenzen stößt - im Schwerlastbereich, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt. Aber sie nennt ausdrücklich auch die Sonderfahrzeuge und sogar ganze Flotten zum Beispiel für den Katastrophenschutz oder für die Polizei als weitere Einsatzbereiche. Und sie nennt ganz klar auch die Bestandsfahrzeuge, also die ca. 44 Millionen zugelassenen Pkw mit Verbrennungsmotor für fossile Treibstoffe, die aktuell auf unseren Straßen unterwegs sind und auch noch viele Jahre auf unseren Straßen unterwegs sein werden. Das sind Autos, die häufig von Menschen gefahren werden, die sich aus wirtschaftlichen Gründen kein neues E‑Auto leisten können. Auch bei Neuwagenzulassungen gibt es eine ganz klare Sprache, Herr Kollege. 80 % der Neuwagen waren 2025 Verbrenner. Diese Autos werden noch ganz lange im Einsatz sein. Das wäre auch ressourcenschonend. Wollen Sie ernsthaft sagen, für diese Fahrzeuge, für die fossile Bestandsflotte, gibt es keine ökologische Lösung mehr? Herr Siebels, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, dann melden Sie sich bitte zu Wort! - Die haben wir jetzt vernommen, und das Wort hat jetzt Herr Scharrelmann. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch über die Mär der 6 Euro können wir uns nachher austauschen. Das ist bei Weitem nicht mehr der Preis, den zum Beispiel German eFuel One aufruft. Meine Damen und Herren, genau hier liegt der Widerspruch in Ihrer Politik. Sie erkennen zwar das Potenzial, nutzen es aber nicht. Sie benennen die Einsatzbereiche, verweigern aber die Umsetzung. Das ist keine Strategie. Das, meine Damen und Herren, ist Stillstand. Schauen wir heute doch einmal auf das, was wirklich möglich ist! Mit der Anlage von German eFuel One haben wir bei uns, mitten in Niedersachsen, eine der ersten kommerziellen Anlagen in Deutschland: 75 Millionen Liter synthetischer Kraftstoff pro Jahr, 140 000 t CO2-Einsparung. Das entspricht dem Jahresausstoß an CO2 von ca. 31 000 Autos oder anders gesagt von so vielen Autos, wie in eine durchgehende Autoschlange von Hannover über Celle und Uelzen bis nach Lüneburg passen. Das zeigt doch ganz klar: Die Technologie funktioniert. Sie ist skalierbar, und sie hat wirtschaftliches Potenzial. Darauf können wir als Niedersachsen stolz sein. Wir haben die Industrie, wir haben das Know-how, und wir haben die Infrastruktur, um bei dieser Zukunftstechnologie europaweit und international ganz vorne mitzuspielen. Wir haben alles, was man braucht, außer dem politischen Willen dieser Landesregierung. Während wir in Niedersachsen darüber diskutieren, ob wir E‑Fuels überhaupt wollen, wurden in den USA längst Tatsachen geschaffen. Dort sind Investitionsentscheidungen für großindustrielle Anlagen gefallen. Der Bau läuft seit 2025, und internationale Unternehmen investieren massiv in diese Technologie. Konkret: Das US-Unternehmen Infinium errichtet derzeit in Texas eine großskalierte Anlage zur Produktion synthetischer Kraftstoffe. 2027 soll sie in Betrieb gehen, und 23 000 t E‑Fuels pro Jahr für die Luftfahrt, aber eben auch als E‑Diesel erzeugen. Und wir? Wir diskutieren noch. Wir lehnen hier ab. Meine Damen und Herren, E‑Fuels sind kein Ersatz für Elektromobilität, ganz klar. Aber sie sind eine notwendige Ergänzung. Genau dort liegt der Unterschied zwischen uns: Wir setzen auf Technologieoffenheit und nicht auf Verbohrtheit, Herr Minister Tonne. Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist Autoland. Hunderttausende Arbeitsplätze hängen vom Bau von Autos ab. Diese Menschen erwarten zu Recht, dass wir alle Optionen prüfen und sie nutzen und nicht, dass wir sie aus ideologischen Gründen aussortieren. Gerade jetzt, da unsere Industrie unter massivem Druck steht, brauchen wir Planungssicherheit, verlässliche Rahmenbedingungen, Investitionen und Innovationen. Doch was bekommen diese Unternehmen von dieser Landesregierung? Zögern, reine Ideologie und viel zu wenig Mut. Die Beratungen zu unserem Antrag im Ausschuss haben ganz deutlich gezeigt: Die Potenziale für E‑Fuels sind da, aber es fehlt die politische Unterstützung. Wir haben Ihnen einen konkreten Plan vorgelegt: eine Landesinitiative, schnellere Genehmigungen, ein E‑Fuels-Cluster für Niedersachsen und eine Bundesratsinitiative für bessere Rahmenbedingungen. Meine Damen und Herren, wer heute Technologieoffenheit ablehnt, entscheidet sich gegen Innovation, gegen Investitionen in unserem Land und auch gegen Arbeitsplätze in Niedersachsen. Wir als CDU-Fraktion stehen für einen anderen Weg: technologieoffen, wirtschaftlich vernünftig, zukunftsfähig. Niedersachsen kann hier Vorreiter sein, aber nur, wenn man es auch will. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Scharrelmann. - Die nächste Wortmeldung kommt
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
bekommen Sie noch 45 Sekunden dazu und haben insofern eine Minute. Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr aufmerksam dem Herrn Minister gehorcht und doch nichts gehört. Zwar haben die ihn tragenden Fraktionen diverse Nebelkerzen über die Abschaffung eines Feiertages durch den Raum geworfen. Ich habe gedacht: Vielleicht hilft uns der Minister mit einer Quelle auf die Sprünge, mit einer Person, einem Papier, einem Beschluss, also irgendetwas, was das davon zeugt, dass das tatsächlich so gefallen sein soll. Leider gab es davon nichts. Da wir gerade bei Feiertagen und Nebelkerzen sind, sehr geehrter Herr Minister, frage ich mich darüber hinaus: Rot-Grün wird ja nicht müde, den Gewerkschaften hier im Land Niedersachsen den Weltfrauentag als Feiertag zu versprechen. Ist das eigentlich auch eine Nebelkerze, nachdem der Ministerpräsident Lies das bereits abgekanzelt hat, oder kommt er eines Tages?
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Herr Holsten darf antworten. Frau Präsidentin, vielen Dank. Am Tresen würde ich mit Herrn Domeier wohl so reden. Das ist in Ordnung. Herr Domeier, die MIT ist nicht CDU-nah, wie etwa der Wirtschaftsrat, der manchmal vielleicht nicht ganz richtiges Zeug erzählt und deswegen gerne auf Distanz zu bringen ist, sondern die MIT ist schon noch Teil der Familie. Insofern nehme ich sie dort hinein. Es ist aber nicht Ministerin Reiche, auf die ich warte, wenn ich sozusagen gute Arbeitsbedingungen haben will, sondern es ist Arbeitsministerin Bas, auf die ich beim Bundestariftreuegesetz warte. Wir haben ja gemeinsam bereits die Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 von der Einkommensteuer absetzbar gemacht. Wir haben in den Koalitionsvertrag digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften in Betrieben geschrieben. Da muss Frau Bas liefern; ich habe das Bundestariftreuegesetz angesprochen. Insofern: Fragen Sie doch Ihre Kollegin Bas, wann es so weit ist, und nicht meine Ministerin Reiche. Wir haben es gehört: Niedersachsen hat gerade im Bereich der Energiewende große Chancen - von Windenergie bis Wasserstoff. Diese Chancen wollen wir nutzen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Diese drei Elemente Mitbestimmung,
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Bitteschön, Herr Sachtleben! Danke schön. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die CDU nutzt den Titel ihrer Aktuellen Stunde tatsächlich dafür, zunächst für gute rot-grüne Initiativen zu werben. Danke dafür! Die Antwort auf Ihre Frage möchte ich kurz vorwegnehmen: Ja, wir machen Lust aufs Investieren! Aus einem Grund: Wir zeichnen eine Zukunftsperspektive, hinterlegt mit dem größten Investitionspaket aller Zeiten. Es geht um eine Zukunft, in welcher unsere niedersächsische Wirtschaft bestehen kann, wir Arbeitsplätze retten, ganz nebenbei den CO2-Ausstoß massiv reduzieren und für Gute Arbeit sorgen. Dem gegenüber steht die „Zukunftsvision" der CDU: Weiter wie vor 50 Jahren, alles Brennbare anzünden und hilfsbedürftigen und schwachen Menschen alle Mittel nehmen. Wahnsinn! Das macht Lust auf Investitionen. Nicht umsonst ist Merz mit seinem Fossilkabinett der unbeliebteste Kanzler aller Zeiten. Wie sollte es auch anders sein, wenn man nur Politik für das eine reichste Prozent macht? Die Fortschritte der letzten Jahre werden von der CDU, in Person Frau Reiche, zertreten und die Interessen der fossilen Lobby mit aller Kraft durchgesetzt. Das ist nicht nur massiv klimaschädlich, es ist auch demokratiegefährdend, wenn VolksvertreterInnen nicht die Interessen der Bevölkerung, sondern von Unternehmen durchsetzen. Es ist gefährlich, wenn durch fossile Abhängigkeiten der Energiepreis steigt und steigt und steigt und damit die Inflation durch die Decke geht. Und das, obwohl wir auf einem guten Weg waren. Der Windkraftausbau hatte ein unglaubliches Tempo angenommen. Wir waren durch selbst hergestellte Energie unabhängiger, und die Kosten konnten gesenkt werden - dann kam Reiche. Nicht nur ich, als grüner Abgeordneter, bin über diese Entwicklung erschreckt. Auch konservative Medien und Wirtschaftsinstitute, welche normalerweise eine Nähe zur CDU suchen, wenden sich entsetzt ab. So berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber, dass Frau Reiche selbst in ihrem eigenen Haus mit ihrem fossilen Kurs nur Gegner gegen sich auftut. Das manager magazin berichtete: Unternehmen schlagen Alarm. „Die Bundeswirtschaftsministerin dreht mit ihren Plänen die Energiewende zurück und sorgt damit für gefährliche Unsicherheit in der Industrie - zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt." Und auch Menschen aus ihrer Partei oder ihr nahestehenden Institutionen sind entsetzt. Einige Beispiele: Erstens. Kurz vor der Osterpause hatte ich einen Austausch mit dem UVN. Es war ein guter Austausch. Natürlich haben wir nicht bei allen Punkten, über die wir gesprochen haben, Einigkeit erzielt. Aber wissen Sie, wo wir uns einig waren? Bei der Notwendigkeit des Kurshaltens bei der sozial-ökologischen Transformation, denn unsere niedersächsische Wirtschaft ist schon längst auf der Brücke, die zur Klimaneutralität führt. Das sieht Frau Reiche anders, sie möchte die Rückkehr zur Fossilpolitik. Das würde aber die Träger der Brücke, auf der unsere Wirtschaft steht, wegschlagen. Salzgitter Stahl würde das nicht überleben, und Firmen wie Alstom oder MAN dürften in größte Not geraten. Einen Moment, Herr Sachtleben! - Herr Nacke, Sie haben die Hand gehoben. War das eine Wortmeldung? Einen Moment mal eben! Jetzt ist Ruhe. Und Herr Sachtleben fährt fort. Und im Rahmen des parlamentarischen Benehmens. Zweites Beispiel: Stimmen aus der Kaufmannschaft in Braunschweig, deren Mitglied ich seit 25 Jahren bin. Wahrlich keine grüne Vorfeldorganisation! Bei der Besprechung über das Entlastungspaket gab es nicht eine Person, die das befürwortet hätte. Ich habe nur Kopfschütteln und offene Ablehnung gesehen. Also: Frau Reiche, Ihre Wirtschaftsministerin, nimmt die Lust auf Investitionen, zerlegt unsere Wirtschaft, senkt das Bruttoinlandsprodukt und riskiert massenhaft Arbeitsplätze. Und dann denken Sie noch, dass die Stärkung des Sozialstaats und die Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte investitionsfeindlich sind! Das zeigt Ihr wahres Gesicht, das wahre Gesicht Ihrer Politik. Ich bin froh, dass wir mit unserem Tariftreuegesetz für Gute Arbeit sorgen und zusätzlich die staatliche Vergabe an Gute Arbeit knüpfen. Wir bleiben auf Kurs an der Seite der ArbeitnehmerInnen, für Erneuerbare und für eine gute Zukunft. Natürlich werde ich am 1. Mai auf die Straße gehen, Schulter an Schulter mit unserem Ministerpräsidenten Olaf Lies in Salzgitter, denn wir wissen, wem wir den Wohlstand in unserem Land verdanken: Das sind die hart arbeitenden Menschen, die Tag für Tag ihren Job erledigen und dadurch unser Land am Laufen halten. Geld muss gerecht verteilt werden! Das ist nicht sozialistisch, sondern demokratisch. In diesem Sinne: Heraus zum 1. Mai!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Grosch, nein, diese Landesregierung beschäftigt sich nicht erst jetzt damit. Wie ich gerade schon erwähnt habe, hatte die Kollegin Camuz das Thema bereits zu Beginn der Legislaturperiode auf den Plan gerufen. Auch ich habe mich schon sehr früh, nämlich Anfang 2023, damit beschäftigt, dass wir ganz dringend ein Gesetz gegen digitale Gewalt brauchen. Und ich habe mich auch ununterbrochen dafür eingesetzt, dass wir bildbasierte sexualisierte Gewalt schärfer unter Strafe stellen und vor allem noch bestehende Strafbarkeitslücken schließen. Das Thema hat natürlich in der Gesellschaft sehr an Bedeutung gewonnen - einfach deshalb, weil wesentlich mehr digitale Endgeräte mit Bildfunktionen verfügbar sind als früher. Es hat auch früher schon Menschen gegeben, die Voyeur-Aufnahmen gemacht haben, allerdings mit einer Kamera. Die Bilder haben sie dann vielleicht maximal zwei oder drei Menschen gezeigt, weil sie auf Papier gedruckt waren. Heutzutage ist die Gefahr alleine dadurch größer, dass sich die Bilder über das Internet, über Chatgruppen, über Foren viral verbreiten können. Die Gefahr ist dadurch auch für die Betroffenen viel größer. Es ist schlimm genug, zum Beispiel von einem Voyeur fotografiert zu werden, und es war schlimm, wenn damals jemand eine Fotomontage von einem gemacht hat. Aber viel schlimmer ist es, wenn man sich nicht mehr aus dem Haus traut und so geht es mittlerweile vielen Betroffenen, weil man zum Beispiel weiß: Alle meine Nachbarn, meine Sportfreundinnen und ‑freunde und meine Arbeitskollegen haben ein Pornovideo von mir gesehen, in dem ich nie im Leben mitgewirkt habe. Das führt bei ganz vielen Betroffenen tatsächlich zu Depressionen, zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Das ist ein zunehmendes, gravierendes Problem in unserer Gesellschaft, dem wir jetzt ganz dringend Herr werden müssen. Deshalb möchte ich auch, dass dieser Gesetzentwurf, den die Bundesministerin vorgelegt hat, jetzt möglichst schnell und reibungslos umgesetzt wird, damit wir endlich sagen können: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Bis hierher und nicht weiter!
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen dankbar, dass wir heute einmal mehr über dieses wirklich wichtige Thema diskutieren. Auch mich und uns im Kultusministerium treibt das Thema Sprachförderung natürlich um. Denn jedes Kind, das hier die Sprache nicht lernt, ist eines zu viel. Unser Ziel muss es sein, dass wir hier alle Kinder bestmöglich begleiten und fördern. Insofern ist Sprachförderung auch in den Kitas unglaublich relevant. Mich betrübt, Frau Kollegin Ramdor, dass Sie offensichtlich außer Acht lassen, wie viel in den Kitas zu diesem Thema passiert. In Kindertagesstätten haben wir umfassende alltagsintegrierte Programme und Angebote. Wir haben es gerade gehört. Warum? - Weil alltagsintegrierte Sprachförderung nun mal am wirksamsten ist, wenn Kinder in diesem Alter spielerisch mit Sprachvorbildern zu tun haben. Wir haben den Kitas auch Tools zur Verfügung gestellt, um den Sprachstand zu erheben. Sie wissen auch bereits, dass die Kitas den Sprachstand regelmäßig und nicht erst mit vier Jahren erheben, um dann mal zu gucken, sondern dass das ein fortwährender Prozess ist. Auch deswegen haben wir die Sprach-Kitas in Niedersachsen mit Landesmitteln verlängert, weil es einfach ein ganz wichtiger Punkt ist, hier auch Know-how in die Kitas zu tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit Bundesministerin Prien auch eine dieser Kitas besucht. Sie hat sich hoch beeindruckt von den Angeboten gezeigt, die unsere Kitas machen, und sich sehr positiv zu dem geäußert, was in Niedersachsen passiert. Sie, Frau Kollegin Ramdor, haben gerade gefragt, warum es eigentlich diese Sprachdefizite gibt. Ich werde Sie nicht damit überraschen, dass auch in vielen der Länder, die Sie zitiert haben, dieser negative Entwicklungstrend genauso besteht wie hier bei uns in Niedersachsen. Warum ist das so? Das liegt unter anderem daran, dass Eltern viel weniger mit ihren Kindern sprechen, übrigens bereits ab der Geburt. Ich möchte hier noch einmal eindringlich appellieren: Wenn wir glauben, dass Kitas das Thema alleine lösen, dann unterschätzen wir, wie wichtig es ist, viel Zeit mit den eigenen Kindern zu verbringen, permanent mit ihnen zu sprechen, ihnen vorzulesen und sie gerade nicht vor dem Handy oder dem iPad zu parken. Denn die Spracharmut gibt es in Niedersachsen und in Deutschland in allen Schichten. Das erklärt sich ganz maßgeblich damit, dass wir zu wenig mit unseren Kindern sprechen. Also: Sprechen Sie mit Ihren Kindern, und lesen Sie ihnen vor! Frau Ministerin Hamburg, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von dem Kollegen Fühner. Wollen Sie dem entsprechen? Selbstverständlich, ja. Bitte, Herr Kollege Fühner! Vielen Dank,
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
Sehr gerne. Bitteschön, Herr Kollege Fühner! Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ja jetzt eine ganze Reihe von Dingen aufgeführt, die alle noch on top gemacht werden sollen, die den Lehrkräften vermittelt werden müssen und die sie dann selber in Zukunft auch noch vermitteln müssen. Das heißt, es gibt eine ganz lange Liste an zusätzlichen Aspekten, die in der Ausbildung vermittelt werden sollen. Das hatte Herr Meyn auch gesagt. Was Sie uns aber nicht gesagt haben, ist, was dann stattdessen nicht mehr stattfindet und in welcher Zeit das alles gemacht werden soll. Deswegen frage ich Sie, ob Sie auch eine Liste von Sachen haben, die dann nicht mehr stattfinden sollen, damit man die zeitlichen Ressourcen hat, um Ihre Punkte unterzubringen. Lieber Herr Fühner, Sie kennen meine Bildungsbiografie nicht ganz. Ich war auch in der Lehrkräftebildung tätig,
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Frau Innenministerin wird antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Bock, beim Thema „Dysfunktionalität und Verbesserung der Schnittstellen" haben wir natürlich in erster Linie über Dublin-Fälle gesprochen. Das wissen Sie aus der Debatte über den Fall von Friedland. Aber auch andere Rückführungen scheitern, weil wir zu viele Schnittstellen haben und zu viele Behörden miteinander zu tun haben. Wenn wir die Asylverfahren dort führen wollen, wo die Menschen in die Europäische Union eingereist sind, dann ist die Übernahme der Dublin-Verfahren durch den Bund der alternativlose erste Schritt. Das haben wir im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart. Daher ist es wichtig, dass der Bund das jetzt macht, die Schnittstellen vereinbart und die Verantwortung der Bundespolizei und des BAMF reduziert, damit wir da besser werden. Der zweite Punkt ist: In der Tat hat die EU das GEAS beschlossen. Wir haben dazu inzwischen den Beschluss im Bundestag, in der Bundesregierung. Wir sind jetzt dabei, die Verordnung über die praktische Anwendung zu machen. Sekundärmigrationszentren sind ein Instrument im Rahmen des GEAS. Ich bin dafür ganz offen. Wir müssen darüber aber mit dem Bund zitieren. Wir haben bisher noch überhaupt keine Hinweise dazu, wie das praktisch funktionieren soll, welche Behörden das BAMF, die Bundespolizei? dort angesiedelt werden sollen. Ein Sekundärmigrationszentrum macht nur Sinn, wenn es einen Mehrwert bietet und dem schnellen Vollzug von Ausreisepflichten dient. Sonst macht es keinen Sinn, sonst ist es nur ein neues Türschild. Ich möchte aber eine Verbesserung der Praxis des Rückführungsvollzugs. Herzlichen Dank.
Jetzt ein Punkt, bei dem ich die Bundesregierung loben muss - und gerne loben will. Denn wir haben ein Riesenangebot. Selbst Bayern hat 200 Windräder genehmigt, Niedersachsen 800. Die Bayern haben, weil sie bei den Ausschreibungen nicht zum Zuge kommen, einen Antrag gestellt, dass auch dort Windräder gebaut werden. Bayern hat einen Bundesratsantrag vorgelegt, dem Niedersachsen und Schleswig-Holstein beigetreten sind. „Historisch", schrieb der Bayerische Rundfunk. Bayern und Niedersachsen haben eine Sonderausschreibung von 12 GW Windenergie gefordert. Diese Kapazitäten würden es ermöglichen, den Strompreis bundesweit um 0,6 Cent zu senken. Das hat die Bundesregierung jetzt im Klimaschutzprogramm aufgegriffen, weil es uns allen dient. Das zeigt mal wieder: Windenergie ist die günstigste Energie. Würden wir zusätzliche Mengen, die in ganz Deutschland genehmigt sind, weil sich alle Länder auf die Bundesgesetze vorbereitet haben, ans Netz bringen, dann könnten wir noch mehr fossilen Strom verdrängen und den Strompreis für alle Haushalte und Verbraucher senken. Ich habe dazu gesagt: Es wäre sogar fair, wenn wir eine Quote vorsähen, sodass ein Windrad in Bayern oder in Baden-Württemberg ein paar Cent mehr kriegt, weil es uns insgesamt in Deutschland entlastet, weil wir dann nicht ganz so viel Strom vom Norden in den Süden bringen müssen. Wir brauchen den Stromnetzausbau in ganz Deutschland. Das werden wir in zwei Wochen auf der Energieministerkonferenz hoffentlich als Länderposition einstimmig gegenüber dem Bund klarmachen. Es darf nicht dazu kommen, dass wir jetzt ein Stoppschild für die Investitionen im Bereich Erneuerbare/Netze/Wirtschaftstransformation bekommen. Denn dann sind in Niedersachsen Zehntausende von Arbeitsplätzen gefährdet bzw. werden nicht entstehen.
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
und darauf wollen wir hinaus. Genau deshalb brauchen wir starke, qualifizierte AusbilderInnen, FachleiterInnen, MentorInnen, die fundiert qualifiziert sind, die systematisch weiterentwickelt werden. Und wir brauchen natürlich auch einen guten Weg in die Berufseinstiegsphase, denn das Ende des Referendariats darf nicht das Ende der Begleitung sein. Ich hatte es schon gesagt: Ich kenne das Bildungssystem von innen. Ich weiß, dass Systeme dazu beitragen können, Menschen zu unterstützen. Ich spreche hier aber nicht nur als Bildungspolitikerin, sondern auch als Frau, die erlebt hat, was eine gute Lehrerin im Leben eines Kindes bewegen kann. Zu viele brechen das Referendariat ab - nicht, weil sie den Beruf nicht lieben, sondern weil das System sich nicht trägt. Das ist eine Verschwendung von Talent, von Herzblut, von Menschen, die von unseren Kindern gebraucht werden, und das führt am Ende dazu, dass wir keine Lehrkräfte haben, die für ihren Job, für ihre Kinder brennen, sondern wir haben viele Lehrkräfte, die dem Druck standgehalten und sich am besten angepasst haben. Gerade in einer Zeit, in der wir Demokratiebildung benötigen, brauchen wir Menschen, die kritisch sind, die sich mit verschiedenen Sachen auseinandersetzen können und die die Kinder und das Wohl der Kinder in den Blick nehmen. Niedersachsen hat sich zu einer grundlegenden Reform verpflichtet. Unser Antrag ist ein konkreter, evidenzbasierter, mutiger Schritt auf diesem Weg, und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. Weitere Wortmeldungswünsche liegen nicht vor.
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
aber gleichzeitig auch unglaublich wichtig ist. Ich freue mich, dass wir hier einen Ausbildungsrekord im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher haben, damit wir genügend Fachkräfte haben, um das an dieser Stelle überhaupt umsetzen zu können. Ich möchte Sie abschließend eindringlich bitten, Herr Fühner, die Kita-Förderung, die wir zweifelsohne brauchen, und die Sprachförderung in den Grundschulen und weiterführenden Schulen nicht gegeneinander auszuspielen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen: Reden Sie gerne mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, Bürgermeistern und Landräten! Denn das Land bezahlt mehr Qualität und mehr Personal anteilig immer mit. Da ginge auch durch die Kommunen deutlich mehr. Denn so richtig es ist, hier früh anzusetzen, so wichtig ist es auch, Kinder, die jetzt in den Grundschulen und weiterführenden Schulen sind, nicht alleine zu lassen. Deswegen bleibt es trotzdem richtig, hier auch drei zusätzliche Stunden zur Förderung der Basiskompetenz in die Grundschulen zu geben oder aber auch mehr Stunden für Sprachförderung in die Schulen zu geben oder aber auch im Bereich der Haupt-, Real- und Oberschulen einen stärkeren Fokus auf das Deutsch-Erlernen zu setzen. Abschließend möchte ich gerne noch einmal sagen: Wir diskutieren das Qualitätsentwicklungsgesetz. Hier werden auch genau solche Themen vorangetrieben. Niedersachsen beteiligt sich aktiv und konstruktiv daran. Auch die Mehrsprachigkeit ist ein wichtiges Thema. Wenn wir wollen, dass Kinder die deutsche Sprache gut erlernen, dann ist es wichtig, dass sie auch ihre Familiensprachen richtig sprechen lernen. Hier ist ein echter Schatz in unserem Land zu heben, den wir nicht geringschätzen sollten. Vielen Dank.
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mai steht vor der Tür, und deswegen kommen wir jetzt zu den schönen Dingen im Leben. Und zu den schönen Dingen im Leben gehört natürlich, dass jetzt überall im ländlichen Bereich, in den Dörfern Maibäume aufgestellt werden, dass Tanz-in-den-Mai-Veranstaltungen stattfinden - von der Scheunenparty bis hin zu größeren Events. Gerade aktuell finden aber auch viele Volksfeste statt, im ländlichen Bereich, aber auch große Frühjahrsmessen wie hier in Hannover oder in Braunschweig. Das sind alles Veranstaltungen, die unser Leben in vielerlei Hinsicht ausmachen, im kulturellen Bereich, im Musikbereich, im Bereich von Messen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es uns so wichtig, mit diesem Antrag die Veranstaltungswirtschaft zu stärken. Veranstaltungswirtschaft ist nicht nur Kultur, Wirtschaft und Standortpolitik, sondern ein ganz klarer Wirtschaftsfaktor für unser Bundesland. Und dieser Wirtschaftsfaktor das haben wir in zahlreichen Gesprächen mit Veranstalterinnen und Veranstaltern herausgefunden braucht praktische Verbesserungen; denn hinter dem, was wir als die schönen Dinge im Leben bezeichnen, steckt oft ganz harte Arbeit, stecken häufig bürokratische Hürden, stecken natürlich häufig auch viele Schwierigkeiten im Detail, denen Veranstalterinnen und Veranstalter ausgesetzt sind. Deswegen ist unser ganz klares Ziel unter der Prämisse steht dieser Antrag: Veranstaltungen ermöglichen und nicht verhindern. Praktische Verbesserungen, die wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen, sind klare Regeln, mehr digitale Verfahren, weniger unnötige Nachweise, mehr Planungssicherheit und im Kern auch eine bessere Datenbasis, nämlich dafür, welchen Wert und welche Bedeutung die Veranstaltungsbranche für unser Bundesland hat. Wir haben dazu zahlreiche Gespräche geführt und im Arbeitskreis eine Anhörung durchgeführt. Wir haben mit DJs gesprochen, wir haben mit dem Landesverband Soziokultur gesprochen, wir haben mit Leuten gesprochen, die große Festivals organisieren, wir haben aber auch mit Leuten gesprochen, die hier in Niedersachsen kleine Straßenmusik-Events organisieren. Alle diese Veranstaltungen tragen nicht nur zur kulturellen Attraktivität unseres Bundeslandes bei, sondern haben auch einen touristischen Wert und natürlich auch einen wirtschaftlichen Wert. Sie schaffen Arbeitsplätze, sie schaffen regionale Wertschöpfungen, sie haben einen positiven Effekt auf den Tourismus in unserem Bundesland, sie schaffen Lebendigkeit sowohl in den Innenstädten als auch in den ländlichen Räumen, und sie ermöglichen ich glaube, das ist gerade in solchen Zeiten von gesellschaftlicher Spaltung von unschätzbarem Wert Begegnung, Teilhabe und demokratischen Austausch. Ich glaube, wir alle können uns noch ganz gut erinnern, als das während Corona mal nicht möglich war, sondern es gerade mal möglich war, sich online zu sehen. Daher wissen wir, welchen großen Wert die Veranstaltungsbranche, Feste, Festivals, Begegnungen vor Ort für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber hinter dem, was wir als „schön" bezeichnen, steckt, wie gesagt, häufig eine Menge an Herausforderungen, steckt unheimlich viel Arbeit. Deswegen will ich mal ein paar der Probleme, ein paar der Herausforderungen schildern, die in der Anhörung vorgebracht wurden. Viele Veranstalterinnen und Veranstalter arbeiten mit sehr engen Margen; das heißt, ihr Gewinn hält sich sehr stark in Grenzen. Es gibt insbesondere bei kleinen und mittleren Formaten Hürden wie komplexe Genehmigungsverfahren auch das war schon Thema in verschiedenen Ausschüssen dieses Landtages; es gibt uneinheitliche Anforderungen teilweise von Kommune zu Kommune verschieden; es gibt umfangreiche Nachweispflichten auch hier ist Bürokratie ein Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen; es gibt immer noch analoge Verwaltungswege, und es gibt in diesen Bereichen immer wieder eine hohe Planungsunsicherheit. Vor allem im Bereich der Sicherheitsanforderungen ist in den letzten Jahren immer mehr on top gekommen. Das ist einerseits richtig, denn wir alle wollen, dass Veranstaltungen sicher sind, aber das führt andererseits auch immer wieder zu Überforderungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern. Die Sicherheitsvorkehrungen müssen deswegen risikoorientiert, aber auch verhältnismäßig und handhabbar sein. Aus unserer Sicht heißt gute Regulierung vor diesem Hintergrund, Schutz zu gewährleisten, ohne Veranstaltungen unnötig zu erschweren. Wir haben in diesem Antrag mehrere Schwerpunkte gesetzt. Ein wichtiger Landesschwerpunkt ist die Versammlungsstättenverordnung. Hier geht es darum, diese Versammlungsstättenverordnung praxistauglich fortzuschreiben. Es geht darum, die Musterverordnung so zu überarbeiten, dass sie auch nutzbar ist, Erleichterungen für Niedersachsen zu übernehmen, Nachweispflichten landeseinheitlich zu standardisieren und klare Handreichungen für temporäre Open-Air-Veranstaltungen zu entwickeln. Kleine und mittlere Formate das hatte ich eben schon erwähnt, aber das ist auch so unglaublich wichtig, gerade von ehrenamtlichen Veranstalterinnen und Veranstaltern, dürfen nicht an überzogenen Anforderungen scheitern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der zweite Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Das ist insbesondere im Bereich von Genehmigungs- und Nachweisverfahren wichtig. Elektronische Signaturen und digitale Einreichungen müssen endlich rechtswirksam und einheitlich überall anerkannt werden. Standards und Schnittstellen für Kommunen müssen geschaffen werden. Kommunen müssen bei der Umsetzung praktisch unterstützt werden, denn auch hier gibt es noch eine Art Flickenteppich in Niedersachsen. Insgesamt kann das nur heißen: weniger Papier, weniger Medienbrüche, mehr Berechenbarkeit, mehr Geschwindigkeit bei Genehmigungsverfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich spielt auch bei Veranstaltungen das Thema Nachhaltigkeit eine Rolle. Viele Veranstalter, gerade die der großen Festivals, aber auch die der Volksfeste und die von Konzerten, sind bereits auf dem Weg und nutzen Mehrwegverpackungen oder kompostierbare Lösungen. Trotzdem ist es wichtig, die Veranstaltungsbranche auch hier nicht zu überfordern, sondern sie bei dem Weg zu unterstützen, Ressourcennutzung, Transport und Logistik nachhaltig zu organisieren. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Datenbasis. Der wirtschaftliche Nutzen von Veranstaltungen soll aus unserer Sicht mit einer neuen Datenbasis für Niedersachsen erfasst werden, damit immer wieder klar wird: Veranstaltungen sind ein harter und wichtiger Wirtschaftsfaktor für uns. Kollege Bratmann, einen Moment bitte mal! - Wir fangen erst wieder an, wenn ein bisschen mehr Ruhe im Saal ist. Das gilt auch für die Regierungsbank. Okay. Das gilt auch für die Regierungsbank! Bitte, Herr Bratmann! Zu dem Thema passt es ja gut, dass Menschen miteinander reden. Nur das Stimmengewirr stört bei der Einbringung eines solchen Antrags. Verlegen Sie das auf den Tanz in den Mai oder auf eine andere der zahlreichen Veranstaltungen! Ich bitte jetzt noch um zwei Minuten Aufmerksamkeit. - Vielen Dank, Herr Präsident. Wir sind beim Thema Datenbasis verbessern. Wichtig für die politischen Entscheidungen ist natürlich, welche Wirkung Veranstaltungen auf die Gastronomie, auf die Hotellerie, auf den Einzelhandel, auf die regionale Attraktivität und natürlich auch auf die vereinzelten Regionen als Wirtschaftsstandorte hier in Niedersachsen haben. Natürlich sind in diesem Antrag auf Forderungen in Richtung Bund adressiert. Es geht darum, eine praxistaugliche Arbeitszeiterfassung zu schaffen und dem Fachkräftemangel auch in dieser Branche entgegenzuwirken. Dazu gehört es, Visa- und Einreiseverfahren zu beschleunigen. Und es geht auch darum, die TA Lärm zu modernisieren, damit Musik- und Clubspielstätten als Kulturorte besser abgesichert sind und keine Angst haben müssen, dass ihnen durch Klagen die Basis entzogen wird. Die Künstlersozialabgabe stabil und kalkulierbar halten - das war auch ein Wunsch, den viele Veranstalterinnen und Veranstalter an uns herangetragen haben, genauso wie die digitalen Standards bei Setlist- und KSK-Meldungen zu vereinheitlichen und den Steuerfreibetrag anzuheben und zu dynamisieren. Alles in allem kann man sagen: Dieser Antrag verbindet Wirtschaftspolitik, Kulturpolitik, Bürokratieabbau und Digitalisierung. Wir wollen ihn aber bewusst im Wirtschaftsausschuss beraten, um klarzumachen: Hier geht es nicht um ein Nice-to-Have, sondern das ist ein knallharter Wirtschaftsfaktor. Er setzt dort an, wo Landespolitik konkret helfen kann, und er benennt klar die Punkte, die der Bund lösen muss. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und hoffe, dass wir diesen Antrag gemeinsam beschließen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Kollege Bratmann. - Die nächste Wortmeldung:
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
schön, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Akku eines Sendehalsbandes, das der Wolf trägt, bei engmaschiger Positionsübermittlung wie mir in einer früheren Antwort der Landesregierung auf eine schriftliche Anfrage mitgeteilt worden ist möglicherweise nicht mal ein Jahr durchhält: Wie will die Landesregierung eigentlich nach Ablauf dieser Zeit die Überwachung des Wolfs aus Hamburg gewährleisten? Bitteschön, Minister Meyer!
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aischa berichtete: Der Prophet heiratete mich, als ich sechs Jahre alt war, und er vollzog die Ehe mit mir, als ich neun Jahre alt war. Dieses Zitat stammt aus den Hadithen. „Der Prophet" - damit ist Mohammed gemeint. Er war etwa 50 Jahre alt, als er Aischa geheiratet haben soll. Ja, es ist müßig, jahrhundertealte Überlieferungen aus heutiger Perspektive zu bewerten. Ob sie stimmen? Wer weiß das schon. Doch was wir ganz sicher wissen: Zahlreiche Muslime orientieren sich daran. Und das ist, was zählt. Nach heutigen Maßstäben war Aischa bei ihrer Hochzeit im Kindergartenalter. Als Mohammed erstmals sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hat, war sie im Alter einer Drittklässlerin. Wir können nicht ändern, was rund um das Jahr 620 in Mekka passiert sein soll. Aber eines ist klar: Wir müssen um jeden Preis verhindern, dass sich das im Jahr 2026 in Deutschland wiederholt. Und genau an diesem Punkt scheitert Ihre Regierung kläglich. Man muss kein Prophet sein, um zu sehen: Kinderehen haben längst Einzug in Deutschland gehalten. Ich sage Ihnen: Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht, dass 50-jährige Männer Kindergartenkinder heiraten, meine Damen und Herren. Glauben und danach handeln, genau das ist das Thema. Wer glaubt, dass es erlaubt sein sollte, seine Ehefrau in der 3c zu suchen, der wird es auch tun. Ich glaube Ihnen, dass Sie das nicht gut finden. Allerdings handeln Sie nicht danach. Unsere AfD-Fraktion hat Sie gefragt, was Sie über Kinderehen in Niedersachsen wissen. Der Erkenntnisgewinn war, salopp gesagt, kleiner als Aischa bei der Eheschließung. Wenn Sie der Vergleich empört, dann können Sie ungefähr meine Reaktion über Ihre Unwissenheit nachempfinden. - Ja, sie war sehr ausführlich! Herr Gäde, dazu komme ich gleich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Behrendt hat jetzt das Wort. Sie bringt den Antrag ein. Sie alle haben ja auch noch Wortmeldezettel abgegeben und können sich dann am Pult äußern. - Vielen Dank. Herr Gäde, gerne noch einmal für Sie: Wir haben gefragt: Wie viele verheiratete Minderjährige gibt es? Wissen Sie nicht. Wie viele entdeckte Kinderehen wurden aufgelöst? Wissen Sie nicht. Top ausführlich? So ausführlich, dass Sie es nicht wissen. Ganz ehrlich: Ich frage mich, ob Sie überhaupt wissen, wofür Sie in dieser Regierung sitzen. Ihre Aufgabe wäre es, das Dunkelfeld aufzuhellen. Ihre Aufgabe wäre es, Mädchen aus Kinderehen herauszuholen. Ihre Aufgabe wäre es, die 50-Jährigen dingfest zu machen, die ihre Ehefrauen von der Grundschule abholen. Doch all das tun Sie nicht. Und warum nicht? Aus falsch verstandener Toleranz. Toleranz gegenüber Leuten, die buchstäblich glauben, sie könnten Menschen kaufen, Kinder heiraten und als Ehefrauen besitzen. Wie jüngst in Essen: Dort wurde drei Syrern der Prozess gemacht, die eine Zwölfjährige in Syrien gekauft, nach Deutschland gebracht und hier zwangsverheiratet haben. Der Preis für die Unschuld des Mädchens: 2 000 US-Dollar, also ungefähr vier Monate Bürgergeld bei Regelbedarf, wenn man das One-Way-Flugticket mitrechnet. Ich habe mir im Vorfeld zu dieser Rede auch die Mühe gemacht, die Kamelpreise in Syrien zu recherchieren. Für den Preis der Kinderbraut bekommen Sie auf lokalen Viehmärkten ein bis zwei Kamele. Das ist beschämend, meine Damen und Herren. Die Strafen für die syrischen Kindersklavenkäufer: einmal fünf, einmal vier Jahre, einmal Freispruch. Die Täter haben also gute Chancen, wieder draußen zu sein, noch bevor ihr Opfer volljährig wird. Dann können sie auch bald ein weiteres Mal dem Rechtsstaat oder dem, was davon noch übrig ist, auf der Nase herumtanzen. Das Phänomen ist bekannt: Pünktlich zum 18. Geburtstag der Braut erscheinen die Hochzeitspaare vor deutschen Standesämtern. Den Segen Allahs haben sie da schon jahrelang. Aber den Segen der Behörden gibt es dann frei Haus noch obendrauf. Um es klar zu sagen: Das erste Mittel, um zu verhindern, dass diese Praktiken noch stärker in Deutschland Einzug halten, sind sichere Grenzen und Abschiebungen, wo immer sie rechtlich möglich sind. Denn die Täter sind nicht dumm. Das Einzige, was sie noch besser kennen als die deutsche Rechtslage, ist, wie man sie umgeht. Deutsche Gesetze geben die Heirat einer Minderjährigen nicht her? Kein Problem. Die Ehe wird ohnehin in erster Hinsicht religiös geschlossen, mitten in der Parallelgesellschaft, weit weg vom Aufklärungswillen der Regierung. Frau Kollegin Behrendt, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Ramdor zu? Nein danke, ich möchte gerne ausführen. Die Mädchen kennen weder ihre Rechte noch Wege, wie sie sich Hilfe holen können. Oft scheitert es bereits an den Sprachkenntnissen. Ich erinnere mich gut, dass ich einmal dankenswerterweise den Hinweis unserer geschätzten Präsidentin bekam: „Das Importieren von Menschen" darf man nicht sagen. Wenn aber schon das Aussprechen Bestürzen auslöst: Warum schweigt dieses Parlament dann, wenn tatsächlich Menschen Kinder importiert werden, nicht nur in Worten, sondern in Flugzeugen, wenn das Bestellen von Menschen logistisch nur ungleich aufwendiger ist, als das passende Brautkleid in Größe 116 bei Temu zu bestellen? Doch wenn die Empörung sich bereits bei aufgeklärten Europäern nicht in Hilfe für diese Mädchen übersetzt: Was erwarten Sie dann von den Menschen aus Kulturen, die Sie hierher holen? Es ist ja nicht nur der sogenannte Ehemann, der ein Kind kauft, sein Eigen nennt und missbraucht. Es ist auch die Familie, die ihre Tochter in dieses Leben verkauft - die sich auch keiner Schuld bewusst ist, ja, die vielleicht sogar stolz darauf ist, ihre Zwölfjährige für den Preis eines Kamels vermittelt zu haben. Es ist ein familiäres Umfeld, das diese Praktiken toleriert. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen Kinderehen unterbinden. Wir wollen die Einrichtung einer Task-Force „Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt. Sie soll proaktiv Familienstrukturen in einschlägigen Milieus untersuchen und Fälle aufdecken. Dazu gehört die vollständige statistische Erfassung aller Kinderehen, auch der informell oder religiös geschlossenen. Einreisende Ausländer sollen nicht nur flüchtig, sondern intensiv über die Rechtslage aufgeklärt werden. Kinder an Schulen sollen in sicheren Räumen befragt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Clankriminalität und der Zerschlagung ihres Menschenhandels. Meine Damen und Herren, es sind Maßnahmen, die es bis vor einigen Jahren noch gar nicht brauchte - weil sie auf Umstände reagieren, die bis vor Kurzem bei uns schier undenkbar waren. Aber wie Merkel einst sagte: Jetzt sind sie nun mal da. Belassen Sie es bitte nicht dabei, und nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Schützen Sie endlich die Mädchen vor diesen Kinderehen! Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort der Kollege Gäde
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hermann, zunächst vielen Dank für die Einführung in das Thema. Erlauben Sie mir ein oder zwei Bemerkungen vorweg. Sie haben einerseits betont, dass es für Sie, ganz unabhängig davon, wer regiert habe, einer Untersuchung bedürfe, haben aber, wenn ich Sie richtig verstanden habe, andererseits in Ihrem Vortrag versucht, darzustellen, dass die Geschichte 2024 begonnen habe. Das erscheint mir nicht ganz korrekt. Die Geschichte begann in Niedersachsen im Jahre 2014, als in Celle die Bewerbung des Staatsanwaltes abgelehnt wurde, er aber in Berlin eingestellt worden ist, und sie begann ebenfalls in Niedersachsen im Jahre 2019, als er von Berlin nach Niedersachsen gewechselt ist. Ich will das deshalb deutlich machen, weil hier eine etwas gefärbte Variante vorgestellt wurde. Als Nächstes möchte ich einen weiteren Widerspruch deutlich machen. Sie haben mehrfach betont, dass es 15 Monate lang keine Unterrichtung gegeben habe. Kleine Anfragen usw. lassen Sie an dieser Stelle unerwähnt; das ist aber erst mal zu vernachlässigen. Nachdem aber im Rechtsausschuss ganz intensive Unterrichtungen stattgefunden haben, erklärt sich doch noch weniger, warum Sie danach den Untersuchungsausschuss beantragen. Sinnvoll und vernünftig wäre es doch gewesen, das vorher zu tun, als es nach Ihrer Auffassung im Rechtsausschuss eine Verzögerung gegeben hat. Erlauben Sie mir noch eine weitere Bemerkung: Sie haben in Ihrem Vortrag den Eindruck erweckt, es seien Akten später entstanden, und sehr deutlich in scharfem Ton kritisiert, es sei nicht glaubhaft, dass die Ministerin nicht informiert worden sei. Mich erinnert das, ehrlich gesagt, gerade an einen anderen Vorgang in Ihren eigenen Reihen. Deshalb verbitte ich mir an dieser Stelle den moralischen Zeigefinger. Der Werdegang im Kern müsste darüber Einigkeit bestehen begann in der Tat 2014 mit einer Bewerbung in Celle bzw. damit, dass die Bewerbung in Berlin angenommen wurde. Wir reden über einen schlimmen und schwerwiegenden Sachverhalt, über Korruption und familiäre Verstrickungen. Der 16-t-Kokain-Fund im Hamburger Hafen ich glaube, das war bis dato der größte Fund solcher Art jedenfalls in Europa, mindestens aber in Deutschland macht deutlich, über welche Größenordnung wir sprechen. Ich will ganz deutlich sagen, dass man im Kern feststellen kann: Wenn ein Staatsanwalt auf der falschen Seite kämpft so, glaube ich, darf man das beschreiben und in erster Instanz zu achteinhalb Jahren verurteilt wird auch das macht in der Tat die Größenordnung deutlich; darin sind wir sicherlich einer Meinung, dann rechtfertigt das in der Tat eine parlamentarische Befassung und eine parlamentarische Aufarbeitung. An der Stelle sind wir nicht auseinander. Deswegen ist es berechtigt und auch richtig gewesen, dass es zu diesem Thema Kleine Anfragen und Unterrichtungen im Ausschuss gegeben hat. Dass tatsächlich ein Untersuchungsausschuss notwendig ist als schärfstes Schwert der Opposition an dieser Stelle, obwohl der Sachverhalt mindestens im Wesentlichen feststeht denn Sie selbst haben ihn in einer noch nie gekannten Länge dem Einsetzungsbeschluss vorangestellt, würde ich allerdings mit zwei oder drei kleinen Fragezeichen versehen. Deswegen kann ich Ihnen leider den Vorwurf nicht ganz ersparen, dass es sich hierbei tatsächlich ein Stück weit auch um eine politisch motivierte Vorgehensweise handelt, und will noch einmal deutlich machen: Die Art und Weise, in der Sie sich auf die erfolgreiche Justizministerin einschießen, halte ich für absolut ungebührlich. Sie sind auf dem Holzweg, meine Damen und Herren, um es deutlich zu sagen. Damit wir nicht irgendwelche Missverständnisse auslösen: Selbstverständlich ist ein Untersuchungsausschuss ein berechtigtes Instrument, das die Opposition mit dem entsprechenden Quorum ziehen kann. - Jawoll, richtig so, Herr Dorendorf, noch einmal ganz intensiv! Da sind wir uns wirklich einig; das ist ernst gemeint. Zu bedenken geben möchte ich trotzdem, dass wir neben dem parlamentarischen Aufwand, den ich gar nicht in den Mittelpunkt stellen möchte auch im Blick haben müssen, welchen Aufwand wir dadurch aufseiten der Justiz auslösen. Wir sind, glaube ich, bei den jetzt beantragten vorzulegenden Akten bei einem Volumen von etwa 60 000 Seiten. Das sind nicht nur 60 000 Seiten, die parlamentarisch bearbeitet werden müssen, sondern das sind auch 60 000 Seiten, die aufseiten der Justiz zusammengestellt werden müssen. Dafür werden Staatsanwälte freigestellt. Noch einmal: Ich spreche Ihnen nicht das Recht dazu ab. Aber ich will trotzdem ein bisschen das Bewusstsein dafür schärfen, dass wir uns im Hinblick darauf, ob das alles tatsächlich verhältnismäßig ist, schon in einer Abwägung bewegen müssen. Gleichzeitig das haben Sie in Ihrer Rede nicht erwähnt, ich glaube aber, dass auch darüber eigentlich Einigkeit bestehen müsste werbe ich sehr dafür, dass wir bei allen parlamentarisch berechtigten Informationsinteressen, Aufklärungsinteressen, Untersuchungsinteressen auch eine extrem hohe Sensibilität an den Tag legen sollten, weil wir hier mit Daten über schwere organisierte Kriminalität umgehen, meine Damen und Herren. Wir dürfen an dieser Stelle nicht zusätzliche Sicherheitslücken aufmachen. Erlauben Sie mir noch ein, zwei Hinweise zum Werdegang. Man mag zu dem Schluss kommen ich glaube, so richtig war das noch gar nicht Ihr Schluss, dass Behörden an der einen oder anderen Stelle vielleicht zu langsam gearbeitet haben. Man mag zu dem Schluss kommen, dass Berichtspflichten nicht optimal abgearbeitet worden sind. Aber ich will doch klarstellen, dass im Ergebnis die Justiz funktioniert hat. Meine Damen und Herren, der Staatsanwalt ist erwischt worden, und er ist verurteilt worden. Das ist mir wichtig zu sagen - auch in dem Zusammenhang, auf den Sie mit Recht hingewiesen haben, nämlich dass wir über das Vertrauen in unseren Rechtsstaat sprechen. Ich bin unserer Ministerin weiterhin sehr dankbar, dass sie umgehend dafür gesorgt hat, dass in diesem Fall und zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen nicht mehr die eigene, selbst betroffene Staatsanwaltschaft solche Ermittlungen führt, sondern dass das an anderer Stelle passiert, um auch nur den Anschein einer Vermengung zu vermeiden. Mir ist Folgendes ebenfalls wichtig, meine Damen und Herren: Wir reden im Moment über einen Fall eines schwer korrupten, straffälligen Staatsanwalts. Sie haben das nicht behauptet, aber ich will trotzdem deutlich machen: Wir müssen aufpassen, dass wir unsere Justiz nicht unter Generalverdacht stellen, wenn wir über einen Staatsanwalt, also einen von 16 000 Bediensteten reden, meine Damen und Herren. Erlauben Sie mir einen Hinweis zum Verfahren: Sie haben einen Einsetzungsbeschluss vorgelegt, den wir auf unserer Seite gerade daraufhin durchchecken, wie weit wir uns da einig werden können. Ich will dazu ein oder zwei Anmerkungen machen. Sie haben, jedenfalls soweit es mir bekannt ist, zum ersten Mal einem Einsetzungsbeschluss sehr ausführlich einen Sachverhalt vorangestellt. Ich glaube, dass er zumindest in weiten Teilen unstrittig ist, im Detail müssen wir ihn uns noch angucken. Aber ob wir das bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in Zukunft generell so machen wollen - dahinter würde ich ein oder zwei kleine Fragezeichen setzen. Ich rege an, dass wir das gemeinsam diskutieren. Denn alle Erfahrung lehrt: Wer heute regiert, kann morgen Opposition sein, und das gilt umgekehrt genauso. Ich könnte mir vorstellen, dass wir in Zukunft über Sachverhalte reden, die nicht ohne Weiteres einigungsfähig sind. Ob es deshalb klug ist, das in Zukunft immer voranzustellen - dahinter würde ich ein Fragezeichen setzen. Ich werbe außerdem ich habe es gerade etwas abstrakt angedeutet für etwas Diskussionsbereitschaft auf Ihrer Seite mit Blick darauf, dass jede einzelne Fragestellung ein Aktenvorlagebegehren auslöst, das am Ende sowohl parlamentarisch als auch vor allem aufseiten der Justiz nicht mehr händelbar ist. Ich habe zum Beispiel gehört, dass zu der Frage nach den bisherigen Ermittlungsverfahren ein Aktenvorlagebegehren mit einem Umfang von 500 000 Seiten zusammenkommen könnte. Ich weiß nicht, ob das so richtig hilft. Vielleicht sind wir in der Lage, uns gemeinsam auf einen politisch relevanten Zeitraum zu verständigen und das Verfahren so gangbarer zu machen. Schlussendlich will ich ganz deutlich sagen auch darauf bin ich abstrakt eingegangen: Wir müssen unbedingt miteinander ich glaube, dass es an dieser Stelle keinen Dissens geben wird tatsächlich über organisatorische Fragen von Sicherheit und Sicherheitsüberprüfungen reden. Denn noch einmal: Wir reden über den Bereich schwerer organisierter Kriminalität, und ich werbe sehr für eine entsprechende Sensibilität. Sie haben einen Ausschuss mit 14 Mitgliedern beantragt. Darüber besteht schon mal Einigkeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir über die Ausgestaltung des Einsetzungsbeschlusses bis zum nächsten Plenarabschnitt eine Einigung herbeiführen. Wir verwehren uns dem nicht, aber ich will ganz deutlich sagen: Das, was man hier wirklich noch untersuchen, aufklären und unter die Lupe nehmen will, hätte man ohne jede Einschränkung auch wirklich ganz normal im Rechtsausschuss abarbeiten können. Sie wollen es anders haben. Wir diskutieren im Mai-Plenum weiter. Vielen Dank.
Geht doch! Sehr geehrte Frau Hanisch, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Eingedenk dessen, wie Sie gerade die Bundeswirtschaftsministerin mit Blick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien kritisiert haben, frage ich Sie: Inwieweit spielt aus Ihrer Sicht beim weiteren Ausbau beispielsweise der Windkraft die Entwicklung der Redispatchkosten eine Rolle, und wie gedenken Sie, dort vorzugehen, damit das für alle Bürger bezahlbar bleibt? Bitteschön, Frau Hanisch! Vielleicht hatten Sie eine Aufmerksamkeitslücke, als ich auf die Zahlen eingegangen bin.
Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Grosch, das sind unterschiedliche Straftatbestände. Unter dem Verbreiten wird in der Regel das Zurverfügungstellen an einen unbestimmten Personenkreis verstanden. Das heißt: Wenn Sie ein Bild in einer geschlossenen Chatgruppe, deren Mitglieder identifizierbar sind, weitergeben, ist das kein Verbreiten im Rechtssinne. Danach ist es also nicht strafbar. Es besteht auch keine Rechtsverpflichtung der Mitglieder von Chatgruppen, zum Beispiel ein Deepfake oder eine Beleidigung zu melden. Man macht sich also nicht strafbar, wenn man das liest. Im Einzelfall muss man sich dann ganz genau angucken, was da insgesamt gepostet wird. Möglicherweise wird man sich anschauen müssen, wie die Antworten auf einen solchen Post waren. Denn wenn man das, was da passiert ist, sehr gutheißt, kann man sich damit möglicherweise auch strafbar machen. Das muss man sich aber im Einzelfall angucken. Ungeachtet dessen muss sich jeder moralisch überlegen: Billige ich das, oder schreite ich da ein? Aber das ist tatsächlich eine moralische Frage, die jeder für sich beantworten muss. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite und somit
Frau Behrendt! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, wie viele Fälle von bildbasierter sexualisierter Gewalt sind der Landesregierung seit Juli 2025 bekannt? - Danke schön. Bitteschön, Frau Ministerin!
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Lühmann, Ihre Rede fing ja durchaus gut an. Das haben Sie sicherlich auch an unserer Zustimmung an der Stelle gemerkt. Aber dann haben Sie sich leider wieder einmal irgendwie verloren. Das kennen wir inzwischen schon. Das ist auch in der Debatte heute Morgen deutlich geworden. Die Grünen stellen sich hier gern als Obermoralisten dar; sie prangern mit bebender Unterlippe Leid an und klagen andere an. Aber wenn es dann um die eigene Nase geht, ist alles wieder relativ und überhaupt nicht schlimm usw. usf. Herr Lühmann, das sind Sie! Ich muss sagen, ich fand das in der Tat schon ein Stück weit schäbig. Wir reden hier über einen Antrag in Sachen Antisemitismus in diesem Fall offensichtlich ausgehend vom Linksextremismus in diesem Land, und Sie stellen sich hier hin, nennen Frau Prien Sie haben gesagt: von Frau Prien bis zu Herrn Weimer usw. usf. und sagen, wir müssten erst mal im eigenen Laden aufräumen. Frau Prien, die selbst Jüdin ist, an dieser Stelle in diesen Zusammenhang zu bringen, ist schäbig. Das geht nicht! Deswegen fordere ich Sie auf, Herr Lühmann, sich für diese Aussage zu entschuldigen. Das wird der Debatte, aber vor allem und darum geht es uns doch den Jüdinnen und Juden in diesem Land, in der Welt und auch in Israel überhaupt nicht gerecht. Daran müssen Sie sich mal orientieren! Ich kann Ihnen im Namen der CDU-Fraktion auch deutlich sagen: Ob nun von Linksextremisten, von der rechten AfD oder von Islamisten ausgehend - wir werden uns gegen jede Form von Antisemitismus in diesem Land zur Wehr setzen und das hier auch zur Sprache bringen. Denn als oberstem Verfassungsorgan, als Gesetzgeber dieses Landes kommt diesem Hohen Hause und auch Ihnen persönlich eine wichtige Aufgabe zu. Und wir werden an dieser Stelle jedes Mal solche oder ähnliche Anträge stellen - für unsere demokratische Freiheit. Wir wollen hier nicht irgendwie Themen platzieren, wir wollen schlichtweg verhindern, dass Antisemiten Einzug in dieses Haus erhalten. Auch dazu dient dieser Antrag. Ich verwehre mich auch dagegen, Herr Lühmann, dass dargestellt wird, als wäre es ein eigenartiges Vorgehen, dass die CDU hier diesen Beschluss erzielen will. Wir wollen demokratische Strukturen erhalten; daran sollten Sie mitarbeiten - egal, aus welcher Richtung der Vorschlag kommt. Dass Ihnen vielleicht die eine Seite ein bisschen näher steht als die andere, sei dahingestellt. Aber es geht darum, die Freiheit in diesem Hause zu erhalten und Mehrheiten für gute demokratische Grundentscheidungen zu generieren. Meine Damen und Herren, verschieben Sie hier nicht ständig die Verhältnisse, nur weil es gerade in Ihr Gutdünken passt, sondern bewahren Sie gerade bei diesem sensiblen Thema ein bisschen Contenance. Am Ende Ihrer Rede haben Sie sich, wie gesagt, offensichtlich sehr verloren. Ich hoffe, das holen Sie mit einer Entschuldigung an dieser Stelle jetzt wieder ein. Vielen Dank. Herr Bock, Sie haben es schon gesehen:
Die psychosoziale Versorgung für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen verbessern
nun die Kollegin Klages. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Essstörungen sind schwere Erkrankungen. Wer betroffen ist, braucht Hilfe - schnell, niedrigschwellig und ohne ideologische Scheuklappen. Sie bauen hier ein ganzes Maßnahmenpaket auf, aber ausschließlich für Mädchen und junge Frauen. Sie definieren Mädchengruppen ohne Auffälligkeiten mit Risikofaktoren, mit Problemausprägungen. Und was ist mit den Jungen? Was ist mit den jungen Männern? Sie kommen im gesamten Forderungsteil schlichtweg nicht vor. Das ist kein Versehen, das ist politisch gewollt. Dabei kennen Sie die Zahlen. Deutschlandweit sprechen wir von über 700 000 betroffenen Männern. Brechen wir das auf Niedersachsen herunter: rund 8 Millionen Einwohner, knapp die Hälfte davon Männer. Das bedeutet mindestens 70 000 betroffene Männer in Niedersachsen. Sie tun also so, als wenn es diese Gruppe nicht gäbe, und das ist absurd. Sie wissen es besser. Sie schreiben selbst, dass bereits jeder zehnte Junge Diäterfahrungen macht. Sie kennen also das Problem, und trotzdem schließen Sie diese Gruppe aus. Das ist keine Gesundheitspolitik, das ist ideologisch gesteuerte Auswahlpolitik. Wenn es um Programme, wenn es um Fördermittel und um Sichtbarkeit geht, wird jede auch noch so kleine Zielgruppe von Ihnen fein ausdefiniert. Aber wenn es um eine ernsthafte Krankheit geht, gilt das plötzlich nicht mehr. Ein großer Teil der Betroffenen passt nicht ins politische Weltbild, also fällt er hinten rüber. So funktioniert keine verantwortungsvolle Politik. Obwohl Ihr Ansatz im Kern richtig ist Sie hätten ja auch die Möglichkeit gehabt, während der Beratungen im Ausschuss Jungen und junge Männer Ihrem Antrag hinzuzufügen, können wir uns maximal enthalten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das Wort: Frau Ministerin Behrens. Bitteschön!
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Frau Ministerin Behrens, bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind hier ja in Niedersachsen und nicht in Schleswig-Holstein. Deswegen lege ich Wert darauf, dass wir uns um den niedersächsischen Verfassungsschutz und darum kümmern, unserem Verfassungsschutz gute rechtliche Grundlagen zu geben, damit er die Aufgabe erledigen kann, die er hat: das Frühwarnsystem unserer Demokratie zu sein, uns darüber aufzuklären, wenn es Extremismus gleich welcher Art gibt, und uns auch entsprechende Handlungshinweise zu geben. Diese rechtliche Grundlage haben wir im letzten Jahr neu aufgestellt. Wir haben unserem Verfassungsschutz und vor allem seinen Mitarbeitenden moderne Instrumente an die Hand gegeben, um in dieser sehr aufgeregten und in der Tat auch durch Extremismus geprägten Zeit agieren zu können. Denn die Demokratie ist unter Druck von innen durch Extremisten und von außen. Deswegen ist der Verfassungsschutz aus meiner Sicht noch nie so wichtig gewesen wie in diesen Zeiten, um uns im Sinne einer wehrhaften Demokratie zu helfen, unsere Demokratie zu schützen. Natürlich ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung die wesentliche Grundlage und Leitlinie für unseren Verfassungsschutz. Da wir auf Bundesebene im Verfassungsschutzverbund zusammenarbeiten, macht es überhaupt keinen Sinn, dass 16 Bundesländer unterschiedliche Interpretationen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Deswegen hat der Landesgesetzgeber im letzten Jahr klugerweise eine dynamische Verweisung in unser Verfassungsschutzgesetz eingebaut - natürlich mit der klaren Erwartung, dass der Bund die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Prinzipien Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ableitet. Die Bundesregierung und der Bundesinnenminister haben angekündigt, das Verfassungsschutzgesetz des Bundes zu novellieren. Bisher liegen uns dazu weder Zeitpläne noch Inhalte vor. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns, wenn es solche Inhalte gibt und die Debatte darüber beginnt, natürlich gemäß dem klaren Auftrag des Landtags, so wie er heute gefasst wird herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen, darum bemühen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung so modern aufgestellt wird, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung getan hat. Daher werbe ich für Vertrauen in die Landesregierung: Wir kümmern uns darum und machen, wozu Sie uns beauftragen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
bekommt eine halbe Minute obendrauf. Bitteschön! Danke, Frau Präsidentin. - Herr Najafi, es ist wirklich unglaublich, was Sie hier bringen. Sie zeigen mit einer einzigen Aussage, dass Sie von Wirtschaft, von sozialer Marktwirtschaft nicht einmal so viel Ahnung haben. Ich habe nicht gesagt, Geld soll gleich verteilt werden. Geld soll gerecht verteilt werden! Entlohnung muss gerecht sein! Das ist der Kern. - Herr Hilbers, dass Sie in den 80er-Jahren stehen geblieben sind, wissen wir schon lange. Also das können Sie sich wirklich sparen. Wir sind hier auf jeden Fall auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft. Aber es ist klar, dass die AfD das nicht verstehen will. Vielen Dank, Herr Sachtleben. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor,
den Wunsch nach einer Kurzintervention durch Frau Kollegin Klages. Bitteschön! Anderthalb Minuten. Sehr geehrte Frau Retzlaff, Sie haben ja quasi darum gebeten, dass ich auf Ihren Redebeitrag reagiere. Wir sind doch sicherlich beide gleich informiert. Wenn jemand in den Arbeitsmarkt hier in unser Land kommen will, dann hat er schon eine gewisse Sprachkompetenz. Das sieht man zum Beispiel in Ländern wie Vietnam, wo für den deutschen Arbeitsmarkt geworben wird. Da sind die jungen Menschen, die zu uns kommen wollen, mit einem Sprachniveau B1 ausgestattet, bevor sie hier in Frankfurt am Flughafen landen. Genau so stellen wir uns Integration in unseren deutschen Arbeitsmarkt vor - und nicht in unsere Sozialsysteme.
Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir beraten heute abschließend den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!". Lassen Sie mich vorwegsagen: Inhaltlich sind wir an vielen Stellen gar nicht auseinander. Wir haben dafür viele gute Anträge im System. Deswegen wundert mich dieser Antrag hier maßlos. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Bezahlbare Lebensmittel sind ein zentrales Anliegen für uns alle, für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen genauso wie für die Landwirtinnen und Landwirte, die unsere Lebensmittel täglich erzeugen. Und genau deshalb müssen wir dieses Thema ernsthaft, differenziert und verantwortungsvoll behandeln. Die CDU tut das mit diesem Antrag leider nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion suggeriert: Wenn wir nur mehr Angebot schaffen, dann sinken automatisch die Preise. Das klingt einfach, ist aber zu einfach. Denn die Realität ist deutlich komplexer. Lebensmittelpreise werden maßgeblich beeinflusst durch Energiepreise, globale Märkte, Wetterextreme infolge der Klimakrise, internationale Lieferketten und nicht zuletzt durch die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels. Das alles blendet die CDU in ihrem Antrag weitgehend aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Regierungsfraktionen sagen ganz klar: Bezahlbare Lebensmittel entstehen nicht durch einseitige Schlagworte, sondern durch eine kluge, ausgewogene Agrar- und Verbraucherpolitik, und die hat mehrere Ziele gleichzeitig im Blick: wirtschaftlich tragfähige Betriebe, faire Preise für Erzeugerinnen und Erzeuger sowie bezahlbare Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein Punkt ist mir dabei besonders wichtig: Wer immer nur über niedrige Lebensmittelpreise spricht, der darf die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe nicht ignorieren. Denn auch die Betriebe stehen massiv unter Druck. Steigende Kosten, unsichere Märkte, zunehmende Anforderungen - all das prägt die Realität auf den Höfen; das wissen wir. Und gleichzeitig wird mehr Tierwohl, mehr Umwelt‑ und mehr Klimaschutz erwartet. Das ist ein Spagat, und dafür braucht es politische Verantwortung. Genau diese Verantwortung übernimmt die rot-grüne Landesregierung. Wir sorgen für Planungssicherheit statt kurzfristiger Symbolpolitik. Wir setzen auf gezielte Förderprogramme, Investitionen in nachhaltige Produktion, Unterstützung beim Umbau der Tierhaltung und konkrete Entlastung, etwas durch Bürokratieabbau. Denn klar ist doch: Wenn Betriebe weniger Zeit mit Dokumentationspflichten verbringen müssen, dann bleibt das sagen sie uns ständig, wenn wir auf den Betrieben sind mehr Zeit für das, was wirklich zählt, nämlich die Produktion von Lebensmitteln. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Antrag bleibt an entscheidenden Stellen unkonkret. Sie fordern eine angebotsorientierte Politik, sagen aber nicht, wie diese konkret aussehen soll, ohne gleichzeitig Umwelt‑, Tierwohl‑ oder Sozialstandards zu unterlaufen. Und genau hier liegt der Unterschied: Wir machen Politik, die hält und trägt - Sie machen Politik, die gut klingen soll. Und lassen Sie mich auch das deutlich sagen: Eine Politik, die alleine darauf setzt, billiger zu produzieren, führt am Ende in eine Sackgasse, denn sie bedeutet mehr Preisdruck auf die Betriebe, weniger Möglichkeiten für Investitionen und langfristig weniger Akzeptanz in der Gesellschaft. Das kann niemand ernsthaft wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade wir in Niedersachsen als Agrarland Nummer eins tragen eine besondere Verantwortung für die Betriebe, für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Zukunft unserer ländlichen Räume. Unser Ansatz ist deshalb klar: Verlässlichkeit statt Vereinfachung, Ausgewogenheit statt Einseitigkeit und konkrete Unterstützung statt Schlagwortpolitik. Wir stärken regionale Wertschöpfungsketten, wir investieren in nachhaltige Landwirtschaft, und wir setzen uns auch auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, dass Rahmenbedingungen fair und planbar bleiben. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der CDU wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Er greift zu kurz, er vereinfacht komplexe Zusammenhänge, und er bietet keine tragfähigen Lösungen. Deshalb ist für uns an dieser Stelle klar auch vor dem Hintergrund, dass wir viele ähnlich lautende Anträge bereits im System haben und daran sehr gut arbeiten: Wir lehnen diesen Antrag ab. Wir arbeiten weiter daran, dass Lebensmittel in Niedersachsen bezahlbar bleiben. Und zum Thema Ernährungssicherheit ein ganz wichtiges Thema: Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben 1,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, um Ernährungssicherheit und Resilienz in Krisenfällen für Niedersachsen sicherzustellen und planbar zu machen. Denn eines gehört auch zur Wahrheit dazu: Gute Lebensmittel haben ihren Wert, und gute Politik sorgt dafür, dass sich sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch unsere landwirtschaftlichen Betriebe darauf verlassen können. Das können sie bei dieser Landesregierung! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Frau Logemann. - Die nächste Wortmeldung kommt
hat jetzt das Wort zu einer Kurzintervention. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht ganz kurz dazu: Ich finde das, ehrlich gesagt, von der CDU sehr befremdlich. Von der AfD erwarte ich nichts anderes, aber von der CDU erwarte ich, ehrlich gesagt, durchaus, dass man konstruktiv Opposition macht. Das sollte man mit Blick darauf, wie Friedrich Merz vor der Bundestagswahl und nach der Bundestagswahl geredet hat, gelernt haben - das war vielleicht nicht ganz der richtige Weg. In der Stellungnahme der Landesregierung steht deutlich: Das Land Niedersachsen kann da nur ganz bedingt handeln - Stichworte „neuer Fähranleger", „umweltrechtliche Bedenken", „Probleme mit dem Land Schleswig-Holstein", „kommunale Zuständigkeit". Wissen Sie was? Wenn Sie schon handeln wollen, dann machen Sie doch bitte Druck auf die Bundesregierung, damit sie endlich zu Potte kommt mit dieser Autobahn, mit der A 20! Das gilt übrigens auch wir werden wahrscheinlich noch darüber diskutieren für die Heidebahn. Sie haben unser Land über Jahrzehnte kaputtgespart. Wir haben riesige Investitionsbedarfe. Und jetzt sagen Sie, die Landesregierung muss ganz fix alle Probleme lösen, obwohl die Zuständigkeit dafür im Kern fehlt. Das ist einfach verfehlt. - Ja, das stimmt. Ich erinnere mich dunkel an einen Bundeskanzlerkandidaten, der gesagt hat: Wir brauchen kein Sondervermögen, wir brauchen keine zusätzlichen Millionen. Wir sparen das ein. Und zwei Tage später sind zusätzlich 500 Milliarden Euro beschlossen worden. Und jetzt wollen Sie mir hier erzählen, dass Sie nicht jahrelang Blockadepolitik im Bund gemacht hätten! Das kann ich leider so nicht hinnehmen. Herr Putzier, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Ja, gerne.
Auch die lasse ich zu. Bitte, Herr Hillmer! Danke, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. In meinem Landkreis Uelzen sind seit den Zeiten der Ampelregierung zwei große Stromtrassen in der Planung: eine für Gleichstrom und eine für 380 kV. Bei beiden besteht nach Aussage des Netzbetreibers keine Möglichkeit, irgendeine Kilowattstunde Strom aus dem Landkreis Uelzen aufzunehmen. Gleichzeitig haben Sie in dem Windkraftgesetz dem Landkreis Uelzen ins Stammbuch geschrieben, dass er Flächen im Umfang von 4 % ausweisen muss. Warum haben Sie seinerzeit die Auflagen, Windräder zu bauen, nicht mit der Netzverfügbarkeit abgeglichen, mit der Folge, dass es nun solche Disparitäten gibt? Heute, zur Stunde, steht der Großteil der Windräder, die jetzt schon da sind, ohnehin schon still. Warum haben Sie diesen ganzen Ausbau in den Redispatch hinein geplant? Bitteschön! Der größte Redispatch ist in anderen Landkreisen. Es gibt auch einen fossilen Redispatch, wenn Kohle- und Gaskraftwerke laufen und entgegen der Prognosen der Strom nicht abgenommen wird,
Frau Bode! Frau Präsidentin! Frau Pell, vielen Dank für diese Kurzintervention. Ich freue mich sehr, dass Sie dieses Thema ernst nehmen. Ich wundere mich dann aber tatsächlich über das Votum. Dieser Langtext, den Sie formuliert haben, sagt eben nichts anderes als: Wir warten ab. Das werden die Menschen vor Ort im Landkreis Hildesheim anders sehen. Die haben die Erwartung, dass Sie handeln und dass Sie jetzt zu diesem Zeitpunkt veranlassen, dass hier nachgearbeitet wird. Es wird offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Das muss aufgearbeitet werden, aber nicht erst in einem Jahr, wenn es zu spät ist, sondern jetzt direkt. Danke. Zur selben Petition eine Wortmeldung von der SPD-Fraktion:
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Missbrauch und Zwang ist eine zentrale Aufgabe des Staates und hat für uns als CDU-Fraktion höchste Priorität. Es ist unsere Pflicht als Staat, dafür zu sorgen, dass Kinder in einem behüteten und sicheren Umfeld aufwachsen. Kinderehen sind in keiner Weise mit unseren Werten vereinbar und aus gutem Grund von der Großen Koalition 2017 verboten worden. Wir könnten uns hier heute sachlich darüber austauschen, wie das Dunkelfeld erhellt und die Datenlage verbessert werden können oder wie die Vielzahl an bestehenden Hilfsangeboten in Niedersachsen wie das Ada-Schutzhaus oder das Krisentelefon gegen Zwangsheirat funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht. Hierfür bräuchten wir aber einen sachlichen Antrag, dessen Entschließung und Begründung nicht auf falschen Behauptungen aufbauen, sondern dessen einziges Ziel der Schutz der Kinder in diesem Land ist und nicht, die Stimmung gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu befeuern. Wenn Ihnen der Schutz unserer Kinder ernsthaft wichtig wäre, dann hätten Sie die Kleinen Anfragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2019 und 2025 zur Kenntnis nehmen und auf den dort erworbenen Fakten Ihren Antrag aufbauen müssen. Die Kleinen Anfragen waren unter anderem eingereicht worden, um die Nationalität von minderjährigen Ausländern mit dem Familienstatus „verheiratet" aus dem Ausländerzentralregister zu erhalten. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2018 und 31. Oktober 2019 gehörte die Mehrzahl der gemeldeten Minderjährigen vier Staatsangehörigkeiten an, bei denen drei Mitglieder der Europäischen Union sind: Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Das vierte Land an zweiter Stelle war Syrien. Auch 2025 wurden die Herkunftsländer im Ausländerzentralregister abgefragt. Von 279 Personen waren am Stichtag, dem 31. Dezember 2024, 124 16‑ bis 17-jährige Verheiratete aus der Ukraine. Das christliche Land stellte somit mit größtem Abstand die meisten Staatsangehörigen mit einer erfassten Kinderehe, gefolgt von Syrien mit 67, Afghanistan mit 20, Bulgarien mit 12 und Guinea mit 10. Lassen Sie mich eines klar sagen: Jede Kinderehe ist in keiner Weise zu tolerieren. Die nach Ihrem Antrag zu gründende Task-Force „Kinderehen" ist beim Thema Kinderehe aber nicht hilfreich, wenn sie anlassunabhängig muslimische Mitbürger überprüft, obwohl die Mehrheit der Kinderehen aktuell unter Ukrainern geschlossen werden. Sie sprechen in Ihrem Antrag pauschal von „fremden Religionen". Dabei könnten Sie wissen, dass viele Kinderehen in den christlichen EU-Ländern Rumänien, Bulgarien und auch Griechenland geschlossen werden. Genau diese Aspekte zeigen, dass es in Ihrem Antrag nicht um die Verhinderung der Kinderehe geht, sondern um Stimmungsmache - und das ganz bewusst gegen eine Bevölkerungsgruppe. Ihr Antrag bezieht sich ganz bewusst auf die Migration im Zusammenhang mit 2015 und lässt die Fakten zur Kinderehe, die Ihre Bundestagsfraktion erfragt hat, bewusst weg - für die Stimmungsmache. Problematisch ist aus unserer Sicht die bereits geforderte Task-Force, die anlassunabhängig Familienstrukturen untersucht. Das bedeutet im Klartext: staatliche Eingriffe ohne konkreten Verdacht. Sie wollen mit Ihrem Antrag unschuldige Menschen ich habe es gerade aufgezeigt ohne Grund überprüfen lassen, weil sie einer bestimmten Religion angehören. Das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Der Staat darf und muss eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Aber er darf nicht pauschal ganze Bevölkerungsgruppen unter Beobachtung stellen. Sie zeigen mit diesem Antrag eindrucksvoll, dass es Ihnen nicht um die Fakten geht, sondern um pauschale Verurteilung und Stimmungsmache. Für die Untermauerung Ihres Antrages nutzen Sie zudem hauptsächlich veraltete Artikel und Quellen: Tagesspiegel 2019, Fokus 2023, Deutsche Welle 2017, Friedrich-Alexander-Universität 2016. Das ist entscheidend vor dem Hintergrund, dass es 2024, also nach der Veröffentlichung all der in Ihrem Antrag verlinkten Quellen, eine Gesetzesänderung auf der Bundesebene gab. Und das wissen Sie auch ganz genau. Es ist Ihnen aber egal, weil Sie eine Geschichte erzählen wollen. Meine Damen und Herren, Kinderschutz bedeutet, genau hinzuschauen, aber eben differenziert und rechtsstaatlich. Wir brauchen keine pauschalen Generalverdächtigungen und auch keine symbolischen Forderungen. Wir als CDU-Fraktion setzen uns für den Schutz der Kinder in diesem Land und gegen Kinderehen ein. Aber das funktioniert nur, wenn man die Augen auf der Realität lässt und die Fakten auch wirklich in den Antrag einbindet. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. -
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Jetzt bin ich doch ein bisschen irritiert. Was ich vorgetragen habe, war eine Kritik am Regierungshandeln. Das hat etwas mit Frau Prien als Politikerin zu tun, und sie handelt so. Der Kooperationsverbund gegen Antisemitismus hat nun einmal massive Kritik an Karin Prien geäußert. Das hat nichts damit zu tun, dass sie Jüdin ist, sondern damit, dass sie in ihrem Regierungshandeln gerade zentrale Programme der Antisemitismusbekämpfung streicht. Es geht um 15 Projekte, deren Förderung Frau Prien per Beschluss streicht, weil sie, wie sie sagt, keine Identitätspolitik möge. Das ist ihre Begründung. Sie streicht einfach mal beim Kampf gegen Antisemitismus. Das ist chaotisch, kopflos und peinlich - sagen Mitarbeiter aus den „Demokratie-leben!"-Zusammenhängen. Und das steht so in der Welt, nicht in der taz. Das muss man an dieser Stelle zumindest einmal zur Kenntnis nehmen. Es ist doch in Ordnung: Wir kämpfen gegen jeden Antisemitismus. Ich kann mich nur wiederholen: Ich habe 2020, lange bevor Sie diesen Antrag gestellt haben, als Wissenschaftler genau das gesagt: Antisemitische Verschwörung ist als Herausforderung und Handlungsfeld radikaler linker Theorie und Praxis zu verstehen und zu erforschen. Genau das habe ich jahrelang getan, das können Sie einfach mal im Internet googeln. Das habe ich mehrfach gemacht. Sie müssen mir nicht vorwerfen, dass ich nur auf eine Seite gucke. Ich gucke mir auch PMK-Statistiken an. Und es muss doch wohl in Ordnung sein, darauf hinzuweisen, dass Sie hier fordern, den Kampf gegen Antisemitismus zu stärken, und gleichzeitig Ihre Bundesministerin die Mittel für genau diesen Kampf massiv zusammenstreicht. Herr Lühmann, letzter Satz! Das will sie machen. Kümmern Sie sich im Bund darum, und dann reden wir hier weiter über eine gemeinsame Basis. Herzlichen Dank. Herr Bock, möchten Sie erwidern?
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir beraten heute über den Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Schon diese Tatsache zeigt: Es geht um einen Vorgang, der niemanden gleichgültig lassen kann. Ein Staatsanwalt hat seine Stellung missbraucht, Dienstgeheimnisse verraten und Informationen an Personen aus dem Bereich der organisierten Betäubungsmittelkriminalität weitergegeben. Inzwischen hat er die Vorwürfe weitgehend eingestanden und ist erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Das ist schwerwiegend, das ist bitter, und es trifft die Justiz an einer sehr empfindlichen Stelle. Aber gerade deshalb sollten wir sehr genau unterscheiden zwischen dem schweren Fehlverhalten eines Einzelnen, der seine KollegInnen, seine Staatsanwaltschaft, die Justiz in Niedersachsen betrogen hat, und der Arbeit einer Justiz, die diesen Vorgang am Ende selbst entdeckt, aufgeklärt und zur Verurteilung gebracht hat. Denn wir dürfen nicht aus dem Blick verlieren: Es waren niedersächsische Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und das Landeskriminalamt, die beharrlich weiterermittelt haben. Wir reden hier also nicht über eine Justiz, die weggesehen hat. Wir reden hier über eine Justiz, die sich auch dann bewährt, wenn der Verdacht in die eigenen Reihen fällt, wenn auch etwas spät. Sehr geehrte Abgeordnete, ja, der Fall wirft Fragen auf: Warum wurde der korrupte Staatsanwalt nicht früher gestellt oder bei Verdacht zumindest aus Ermittlungen entfernt? Welche Versäumnisse hat es diesbezüglich gegeben? Dafür braucht es intensive Auswertung, Sorgfalt und dann auch Konsequenzen. Aber genau diese parlamentarische und fachliche Befassung hat bereits stattgefunden und findet statt. Die Ministerin hat dem Ausschuss Rede und Antwort gestanden. Sie hat Abläufe erläutert, Bewertungen vorgenommen und sich auch den kritischen Fragen des Parlaments gestellt. Deshalb sollten wir nicht so tun, als sei Aufklärung erst dann richtige Aufklärung, wenn sie den größtmöglichen politischen Wirbel und die maximale mediale Aufmerksamkeit erzeugt. Es ist richtig, dass Abläufe überprüft werden. Es ist richtig, dass man aus diesem Fall lernen muss. Und es ist richtig, künftig noch sensibler mit Verdachtsmomenten umzugehen, Berichtspflichten klarer zu handhaben und bei Ermittlungen gegen Justizbedienstete jeden Anschein falscher Nähe zu vermeiden. Genau deshalb sind bereits Folgerungen gezogen worden. Die Ministerin hat entschieden, für künftige Ermittlungsverfahren gegen eigene StaatsanwältInnen verbindlich klarzustellen, dass nicht mehr die eigene Behörde ermittelt, sondern das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben ist. Auch die Vorgaben, wann über welche Vorfälle MinisterInnen zu informieren sind, wurden neu geregelt. Das ist der richtige Weg: nicht Verdrängung, sondern Verbesserung; nicht Beschönigung, sondern Konsequenz; nicht Empörung als Selbstzweck, sondern konkrete Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren. Damit sind wir bei der entscheidenden Frage des heutigen Tages: Ist es angemessen, in dieser Lage dieses parlamentarische Instrument zu wählen? Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist kein gewöhnliches Aufklärungsinstrument. Er ist das schärfste Schwert des Parlaments. Ein solches Instrument darf nie leichtfertig eingesetzt werden. Es darf nicht zum politischen Reflex werden und damit abstumpfen. Es darf erst recht nicht dazu dienen, aus einem schweren individuellen Fehlverhalten eine pauschale Verdächtigung der gesamten niedersächsischen Justiz abzuleiten. Doch das macht die CDU hier leider: Sie spricht öffentlich von einem Justizskandal. Aber diese Zuspitzung wird der Sache nicht gerecht. Denn sie verschiebt den Blick weg von der strafrechtlichen Verantwortung des verurteilten Staatsanwalts, weg von der erfolgreichen Ermittlungsarbeit der Justiz, hin zu einer politischen Deutung, die den Eindruck erweckt, als sei die niedersächsische Justiz insgesamt in Misskredit geraten. Das ist gefährlich. Denn Vertrauen in den Rechtsstaat schützt man nicht, indem man ihn pauschal unter Verdacht stellt. Sehr geehrte Abgeordnete, niemand verlangt, dass Fehler ignoriert werden. Niemand will, dass die schwierigen Entscheidungen im Nachhinein nicht überprüft werden. Aber es ist ein Unterschied, ob man aufklärt oder ob man skandalisiert. Selbst wenn sich einzelne Entscheidungen im Rückblick als falsch, unglücklich oder nicht hinreichend vorsichtig darstellen sollten, folgt daraus nicht automatisch, dass ein Untersuchungsausschuss geboten ist. Nicht jede schwerwiegende Straftat eines Amtsträgers macht aus einer insgesamt gut funktionierenden Justiz einen Skandalapparat. Frau Camuz, kommen Sie bitte zum Schluss! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mir ist wichtig zu betonen, dass der Rechtsstaat stärker ist als der Verrat des Einzelnen. Gemessen an dieser Maxime sollten wir uns bewähren. Vielen Dank.
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
Sehr geehrte Kollegin Retzlaff, vielen Dank, dass Sie die kurze Zwischenfrage zulassen. Da Sie erwartbar mit diesem Vorwurf eingestiegen sind: Auf welche Quelle beziehen Sie sich? Welche Person soll das gesagt haben? Welcher Beschluss oder welches Papier soll das sein? Ist das die gleiche Quelle, die behauptet hat, dass die SPD vorgeschlagen habe, Pfingstmontag als Feiertag abzuschaffen, und können Sie das heute hier bestätigen? Lieber Herr Holsten, das ist aus der Berichterstattung von Medien, denen man doch Vertrauen schenken kann.
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
Offensichtlich wird es also Menschen geben, die Verbrennungsmotoren kaufen wollen. Herr Hilbers, Sie müssen sich mal entscheiden und mit Herrn Scharrelmann besser absprechen. Eigentlich haben Sie sich gerade um den kleinen Mann und die kleine Frau gesorgt, die mithilfe der E‑Fuels weiterhin den Verbrenner betreiben können. Jetzt machen Sie sich Sorgen um den Porsche-Fahrer. Ganz ehrlich: Der Porsche-Fahrer ist nicht unser Problem. Im Übrigen will ich gerne zugestehen: Derjenige, der das Geld hat, der die Kohle und auch die entsprechende Einstellung zu einem Porsche hat, fährt keinen E‑Porsche, weil ihm dann der Sound fehlt. Das will ich Ihnen gerne zugestehen. Aber das sind doch nicht die Problemlöser in diesem Land. Das sind doch nicht die Problemlöser! Wir brauchen den Volkswagen, der hier Herr Henning, wir warten jetzt einen Moment, bis Herr Hilbers sich beruhigt hat und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen wieder ein bisschen Ruhe einkehren lassen. Wir brauchen vor Ich erteile Ihnen das Wort, wenn Sie fortfahren können. - Das dürfen Sie jetzt, Herr Henning. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Hilbers, noch einmal: Ich mache mir keine Sorgen um den Porsche-Fahrer. Das ist nicht unser großes Problem. Sie führen ja das sage ich in Richtung CDU und AfD offensichtlich quasi einen Kulturkampf gegen das Thema Elektromobilität. Ich sage Ihnen auch noch einmal sehr deutlich: Die Entscheidung, in die Elektromobilität zu investieren und das als Zukunftsmodell voranzubringen, war keine Entscheidung der Politik. Das war eine Entscheidung des VW-Managements, des VW-Konzerns. Die Politik hat jetzt die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass diese Entscheidung, die die Wirtschaft, die der Vorstand von VW getroffen hat, am Ende auch zum Erfolg führt. Da ist das Schlechtreden von E‑Mobilität durch vermeintliche Alternativen wie E‑Fuels der falsche Weg. Im Übrigen war es eine wirtschaftspolitische Entscheidung des VW-Vorstands, sich auf die Elektromobilität zu konzentrieren, weil der größte Markt eben der E‑Markt ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Parlament heute nicht zum ersten Mal über das Thema bildbasierte sexualisierte Gewalt sprechen. Denn wie von Ministerin Dr. Wahlmann vorgetragen, gibt es eine Reihe sinnvoller Initiativen der Landesregierung, die auch im parlamentarischen Raum entwickelt wurden. Ebenso bin ich sehr froh, dass unsere Ministerin Dr. Wa hlmann das Thema bildbasierte sexualisierte Gewalt auf Bundesebene gepusht hat, sie Vorreiterin ist und so natürlich auch die Vorhaben von Ministerin Dr. Hubig unterstützt. Aber selbstverständlich schaue ich auch mit einer gewissen Besorgnis in die Zukunft, da uns dieses Thema vermutlich noch lange begleiten wird und das eben nicht nur aus weiter Ferne. Denn Gewalt gegen Frauen ist mindestens so alt wie das Patriarchat und damit unsere vielgerühmte westliche Zivilisation selbst. Bei bildbasierter sexualisierter Gewalt handelt es sich zwar um eine Neuheit, aber vielmehr um einen neuen Modus Operandi eines alten Vergehens bzw. Verbrechens, einer alten Tradition der Herabwürdigung von Frauen. Denn bei sexualisierter Gewalt geht es immer auch um Macht - Macht, die auf unterdrückende, kontrollierende und herabwürdigende Weise dem Opfer gegenüber ausgeübt wird. Wir haben in dieser Fragestunde viel darüber gesprochen, um was für ein schlimmes Phänomen es sich handelt und was dagegen unternommen wird und, ja, dass es strafrechtlich bewehrt sein muss und verfolgt werden muss. Aber ich möchte noch auf einen besonders wichtigen Aspekt eingehen, nämlich das Thema Mittäterschaft, und zwar keine Sorge nicht im streng juristischen Sinne, sondern vielmehr im moralischen, ethischen Sinne. Selbstverständlich wäre es das Beste, wenn es gar nicht zu den Taten käme, Täter nicht zu Tätern und Opfer nicht zu Opfern herabgewürdigt werden würden. Das ist wohl unstrittig. Aber was passiert, wenn es passiert ist? Was passiert, wenn es am Passieren ist? In den meisten Fällen sexualisierter Gewalt stammen die Täter aus dem nahen Umfeld der Opfer. Wie kann es sein, dass beinahe alle Frauen mindestens ein weibliches Opfer kennen, das sexualisierte Gewalt durch einen männlichen Täter erfahren hat, aber kaum ein Mann einen Täter kennt? Also: Was passiert, wenn es passiert ist? Was passiert, wenn es am Passieren ist? Was passiert, wenn der Bekannte erzählt, dass es neue Programme gibt, mit denen man auch wirklich ganz einfach eigene Pornos erstellen kann? Was passiert, wenn der Kumpel erzählt, dass er überlegt, auch mal solch ein Bild zu erstellen? Was passiert, wenn der Kollege einen bittet, diese angeblich doch so geilen Bilder, von denen er gehört hat, weitergeleitet zu bekommen? Was passiert, wenn man in einer Chatgruppe ist, in der man plötzlich solche Aufnahmen erhält? Was passiert, wenn immer mehr Leute darüber lachen, dass sie Bilder oder Videos von einer Bekannten, der Partnerin eines Freundes, der Kollegin, der Ex-Freundin oder oder erhalten haben? Was passiert dann, liebe Kolleginnen? Was passiert dann, liebe Kollegen? Vermutlich zumeist erst mal nichts. Stille. Ein unangenehmes Gefühl vielleicht, ein Augenrollen oder ein „Ach, der schon wieder", aber genauso gut wahrscheinlich auch ein Like, ein „Daumen hoch", ein lachendes Emoji, einen Schenkelklopfer. Das gehört wohl auch zur Wahrheit dazu. Aber wissen Sie, was dann passieren muss? Sie müssen den Mund aufmachen! Wir alle müssen den Mund aufmachen! Wir müssen etwas sagen! Solche Handlungen müssen deutlich für falsch erklärt und verurteilt werden. Unangenehm berührt zu sein reicht nicht aus. Schweigen und ignorieren macht nichts besser, es macht alles nur schlimmer. Dass die Tat als etwas Neutrales hingenommen wird, das passiert dadurch, als ein Handeln, das nicht verurteilt gehört. Das bestätigt nicht nur den Täter, sondern auch diejenigen, die es abfeiern. Denken Sie daran! Egal, wie unangenehm solche vielleicht Gespräche sein mögen es ist nichts gegenüber dem, was dem Opfer widerfährt. Und noch etwas: Was auch nicht passieren darf, ist, dass die Person, die etwas anspricht, dann zum Problem gemacht wird, um das tatsächlich schlimme Vorgehen unter den Teppich zu kehren, dass die Person, die das abscheuliche Verhalten problematisiert und offenlegt, am Ende wie der oder die Schuldige behandelt wird, als habe er oder sie womöglich sogar Verrat am guten Gruppengefühl begangen oder Ähnliches. Das erzeugt den Eindruck, man würde die Tat vertuschen und den Täter schützen wollen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kampf gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt ist keine Frauensache. Er ist gerade die Aufgabe von Männern. Verdammt noch mal, es ist die Aufgabe von Männern, den Rücken gerade zu machen, zu widersprechen, Grenzen aufzuzeigen, Taten zu verhindern und zu verurteilen! Vielen Dank.
Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Herr Najafi, ich mache mir um Sie Sorgen. Denn Ihre Äußerung hat mir gerade deutlich gezeigt, dass Sie keine Kinderstube hatten. Eine Rede in diesem Hohen Haus so anzufangen, ist wirklich ungehörig. Aber es ist alles wie immer: Die AfD sucht sich ein Thema und zeichnet dann ein dystopisches Bild. Und heute möchte die AfD mal über das Thema Baupolitik sprechen. Das gibt mir die Möglichkeit, mich einmal mehr bei Olaf Lies, damals noch Bauminister, dafür zu bedanken, dass wir eine so hervorragende NBauO auf den Weg gebracht haben. In unserer gemeinsamen Regierungsarbeit haben wir die Bauordnung weitgehend bearbeitet: Wir haben einiges gekürzt, vereinfacht und günstiger gestaltet. Dafür bekommen wir immer noch positives Feedback aus der Baubranche und von den PlanerInnen. Die Niedersächsische Bauordnung wird mittlerweile bundesweit als Blaupause gehandelt. Da kommt doch die Frage auf, was der AfD daran nicht gefallen kann. Dazu gucken wir uns einfach mal den Antrag genauer an! Der AfD gefällt wie immer nicht: das Thema Klimaschutz. Als wäre es nicht absurd genug, sich dermaßen vor der Realität zu verschließen, setzen Sie mit Ihrer Verweigerung zeitgleich auf fossile und somit zeitlich begrenzte Brennstoffe. Das Problem mit den Fossilen zeigte schon der russische Angriffskrieg. Und jetzt sehen wir, wie unter einem Brennglas, das Problem durch den Irankrieg wieder. Ich war übrigens sehr überrascht, als ich gerade gelesen habe, dass die Arabischen Emirate aus der OPEC ausgestiegen sind. Es wird noch lustig, was uns da erwarten wird. Anstatt also tatsächlich Entlastung am Bau und somit für Mietende und Bauende zu schaffen, würde dieser Antrag für einen weiteren Preisanstieg sorgen und uns noch abhängiger von Dritten machen. Da bleibt doch die Frage, wieso die AfD so etwas überhaupt fordert. Ich denke, die Antwort darauf werden wir mit Blick auf die Ermittlungen gegen Maximilian Krah und auch die enge Verbundenheit der AfD mit Russland finden. Wir dagegen arbeiten daran, die BürgerInnen zu entlasten. Und dazu gehört nun mal Klimaschutz. Gute Dämmung und eine Wärmepumpe sorgen nicht nur dafür, dass der CO2-Fußabdruck kleiner wird, auch der zu zahlende Betrag, der am Ende auf der Rechnung steht, wird kleiner. Wer weniger verbraucht, zahlt weniger. Wer selbst Strom produziert, zahlt weniger. Wer Wasser durch die Sonne erwärmen lässt, zahlt weniger. Wer auf Fossile setzt, zahlt mehr. Sie fordern zusätzlichen Wohnraum. Richtig! Aber Sie setzen ausschließlich auf Neubau und Versiegelung - am besten mit Parkplatz vor der Tür oder direkt im Wohnzimmer. Falsch! Ja, wir brauchen mehr Wohnraum. Deswegen haben wir tatsächlich für Entlastung gesorgt und Regeln angepasst, um Kosten zu senken. Wir haben außerdem Standards verändert, wodurch ein Umbau einfacher und realistischer geworden ist. Aufstockungen sind vereinfacht und überholte Regeln abgeschafft worden. Nach nunmehr drei NBauO-Novellen kann uns wirklich keiner mehr vorwerfen, wir würden die Baubranche nicht entbürokratisieren. Wir tun was, und ich verspreche Ihnen noch was: Sie werden in dieser Legislatur noch eine weitere Novelle der NBauO erleben. Danke schön. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: der Kollege Frölich von der Fraktion der CDU. Bitteschön!
Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier um einen Antrag der CDU: „Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!" Also, die CDU hat schon eine Reihe sehr guter Anträge hier eingebracht. Der hier ist aber man sehe es mir nach irgendwie wirr. Man kann ihn mehrfach lesen, und dann fragt man sich: Wo will die CDU denn jetzt eigentlich hin? Die Überschrift lautet „Lebensmittelpreise senken", und dann wird auch erst einmal richtigerweise betont, dass es ganz wichtig ist, dass sich Menschen ihr Essen leisten können, hier und anderswo. Dann aber kommt die CDU irgendwie vom Thema ab und haut über anderthalb Seiten, wie bei so einer Restepfanne, alles rein, was gerade noch irgendwie zur Hand ist: Erleichterungen bei Düngung und Pflanzenschutz, mehr Planungssicherheit, keine neuen ordnungsrechtlichen Vorgaben, mehr Vertrauen in das Handeln der Landwirte, Level Playing Field, Smart Farming, moderne Züchtungsmethoden. Na klar, der Bürokratieabbau darf auch hier nicht fehlen. Und komm, den „Niedersächsischen Weg" rühren wir auch noch mit unter! Junge, wat en Mischmasch! Alles für sich sinnvolle Einzelpunkte - aber die haben wir hier in der laufenden Legislatur schon lang und breit thematisiert. Nur: Werden davon die Lebensmittel im Supermarkt billiger? Das ist ja die Überschrift und die Einleitung des CDU-Antrags. Antwort: Nein. Denn ein ganz wesentlicher Mechanismus bleibt in diesem CDU-Antrag leider völlig außen vor. So viel Weltfremdheit kenne ich eigentlich nur aus rot-grünen Anträgen. Was macht Sie denn so sicher, dass das fertige Nahrungsmittel für den Verbraucher am Ende günstiger wird, wenn der Landwirt mehr oder billiger produziert? Haben Sie dazwischen vielleicht noch eine Kleinigkeit vergessen? In dem Antrag, der vorliegt, wird es nämlich mit keinem Wort erwähnt ich habe eben extra noch mal nachgeguckt: das verarbeitende Gewerbe, der Lebensmitteleinzelhandel. Richtigerweise hat darauf auch die Landesregierung in der Unterrichtung des Unterausschusses hingewiesen. Kernaussage: „Mit steigender Verarbeitungsstufe nimmt der Anteil des Rohstoffwertes am Lebensmittelpreis ab", und die Gewinnmargen „verschieben sich ... immer mehr hin zu den nachgelagerten Stufen". Tja! Und Herr Dannenberg ergänzt im Bauernstyle: Der Landwirt kann am Ende ackern, wühlen und produzieren auf Deubel komm raus - die Lebensmittel werden für den Verbraucher trotzdem nicht billiger, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen nicht stimmen. Ist so! Aber doch bitte nicht dem Bauern sagen: Du musst jetzt noch billiger werden! Bauern gegen Verbraucher ausspielen - ich hoffe, so war es nicht meint, denn das kann ja wohl nicht sein. Wissen Sie, was den Verbrauchern in diesem Land wirklich helfen würde? Statt der künstlichen Energieverknappung durch die Altparteien eine Aufweitung des Energiedargebotes, damit die Energie wieder günstiger wird. Außerdem mehr Netto vom Brutto, Steuersenkungen; das ginge sofort. Weg mit der CO2-Besteuerung zum Beispiel! Schluss mit dem Verschwenden von Abermilliarden Steuergeld für fragwürdige Zwecke wie Klimaschutz, Bürgergeld an Ausländer, Ukraine-Krieg usw. Das gehört zur Wahrheit dazu. Meine Damen und Herren, unser Geld für unsere Leute! Das gesamte Land würde sofort aufatmen, und wir müssten uns hier gar nicht mit dem eklatanten Missstand befassen, dass für so manchen Mitmenschen in unserem Land das Geld nicht einmal mehr für vernünftiges Essen reicht. Die CDU hat es doch selbst in der Hand! Sie stellt ja den Kanzler - noch. Machen Sie bitte was draus! Ansonsten machen das bald wir von der AfD. Es wird Zeit! Jedenfalls: Dieser Antrag ist ein inkonsistentes Konvolut von Einzelforderungen, die an der Überschrift leider vorbeigehen. Da ich aber ein großes Herz habe und die Einzelforderungen unabhängig vom Titel des Antrags für sich gesehen alle Sinn machen das streitet ja keiner ab, werden wir von der AfD gleich nicht gegen diesen Antrag stimmen, wegen der aufgeführten Schwächen aber auch nicht dafür. In Ihrem Papier ist übrigens auch ein heftiger Widerspruch, den ich auch noch mal erwähnen muss: Zuerst fordern Sie, dass neben der Nahrungsmittelproduktion „auch Umwelt‑, Klima‑ und Tierschutz ökonomisch attraktive Betriebszweige darstellen können". Aber ein paar Absätze später steht genau das Gegenteil, nämlich dass „alle Verwendungen von landwirtschaftlichen Flächen für andere Zwecke als die Produktion von Agrarerzeugnissen sorgfältig auf ... verfügbare Alternativen" überprüft werden sollen. Ja, was denn nun? Fokus auf Essen produzieren oder Fokus auf was anderes? Also, ich finde diesen Antrag wirklich ein bisschen schwach, genau wie die aktuellen Umfragewerte der CDU. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion.
Mobilitätsinfrastruktur im Tourismus stärken - Masterplan Mobilität Ostfriesische Inseln unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über Mobilität auf den Ostfriesischen Inseln sprechen, dann sprechen wir nicht über ein schönes Nebenthema in der Tourismuspolitik. Wir sprechen über die Lebensadern einer ganzen Region. Wir sprechen über Erreichbarkeit, über Arbeitsplätze, über Familienbetriebe, über Pendler, über Gäste und über die Frage, ob die Inseln auch in Zukunft starke Tourismus- und Wirtschaftsstandorte bleiben. Die Ostfriesischen Inseln gehören zu den stärksten touristischen Reisezielen Niedersachsens. „Auf den Ostfriesischen Inseln und in den Küstenbädern ist der Tourismus der bedeutendste und oftmals einzige Wirtschaftsfaktor." Das steht in Ihrem Antrag und ist genau richtig. Darum sage ich ausdrücklich: Ja, die Mobilität auf den Ostfriesischen Inseln kann besser werden. Ja, sie kann verlässlicher werden. Ja, sie kann moderner werden. Und ja, sie soll auch klimafreundlicher werden. Aber, meine Damen und Herren, der entscheidende Unterschied ist: Wir wollen Mobilität, die funktioniert. Sie beschreiben Mobilität, die sich gut liest. Ihr Antrag ist voll von Begriffen wie: klimaneutrale Antriebe, Sharing-Modelle, autonome Verkehre, On-demand-Verkehre, E‑Schifffahrt, E‑Flugverkehre, digitale Gästekarte und Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Das klingt modern, das klingt nach Zukunft und nach einem Antrag, der auf jeder Konferenz gut aussieht. Aber Urlaubsgäste, Unternehmer, Angestellte und Insulaner auf den Inseln fragen nicht zuerst: Wie klingt ein Konzeptpapier? Sie fragen: Wie komme ich verlässlich zur Fähre? Fährt der Zug so, dass ich den Anschluss erreiche? Ist der Weg barrierefrei? Kann mein Betrieb planen? Und: Wie bleibt es bezahlbar? Genau an dieser Stelle wird aus schöner Sprache politische Verantwortung. Genau deshalb haben wir als CDU einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir sagen: Nachhaltige Mobilität muss technologieoffen, realistisch und wirtschaftlich tragfähig sein. Sie muss sich an den tatsächlichen Mobilitätsbedarfen vor Ort orientieren. Sie muss für jede Insel passgenau gedacht werden. Denn Borkum ist nicht Baltrum, Langeoog ist nicht Norderney, Juist ist nicht Spiekeroog. Jede Insel hat andere Verkehrswege, andere Betriebsstrukturen, andere Gästezahlen und andere logistische Anforderungen. Wer all das mit einem großen Masterplan aus Hannover überzieht, hat die Besonderheiten der Inseln nicht verstanden. Wir brauchen keine Mobilitätspolitik nach einer Schablone. Wir brauchen Mobilitätspolitik nach Wirklichkeit. Das heißt, wer neue Angebote fordert, muss auch sagen, wie sie bezahlt und dauerhaft betrieben werden können. Ein On-demand-Angebot fährt nicht, weil es in einem Antrag steht. Vielmehr wird es eingestellt, weil es wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Eine digitale Gästekarte ersetzt keinen verpassten Anschluss. Ein klimaneutraler Antrieb wird nicht beschafft, weil man ihn politisch wünscht. Und eine Inselbahn modernisiert sich nicht durch Überschriften. Genau da komme ich zu einem ganz konkreten Punkt. Ich habe mit Vertretern der Kleinbahnbetriebe von Borkum, Langeoog und Wangerooge gesprochen. Diese Betriebe stehen kurz vor einer Entscheidung zur Neuanschaffung von Lokomotiven. Diese Entscheidungen wirken nicht für ein Jahr, nicht für eine Legislaturperiode und nicht für die nächste Pressemitteilung. Sie wirken für 25 Jahre, für ein Vierteljahrhundert, oder mehr. Was heute beschafft wird, fährt 2050 auch noch. 2050 ist das Jahr, in dem Deutschland ursprünglich klimaneutral sein wollte das Jahr, auf das diese Koalition all ihre Klimaziele ausrichtet. Jetzt genau liegt die große Chance auf dem Tisch: batteriebetriebene Lokomotiven statt Diesel. Wissenschaftlich belegt ist eine CO2-Einsparung von rund 90 % über die Lebensdauer der Fahrzeuge. Kurze Strecken, feste Taktfolge, definierte Wendezeiten ideale Bedingungen für einen Elektrobetrieb! Stille Züge durch die Dünenlandschaft des Nationalparks statt Dieselabgase am Bahnsteig: Das Markenbild der Insel als nachhaltige Tourismusdestination würde gelebt statt nur beschworen werden. Wenn man es mit klimafreundlicher Mobilität und den Ostfriesischen Inseln ernst meint, dann ist genau jetzt der Moment zu handeln. E‑Lokomotiven für Inselbahnen wären kein theoretisches Leuchtturmprojekt wie der größte Teil in Ihrem Antrag. Sie wären konkret, sie wären sichtbar, sie wären machbar. Aber wenn drei Inselbahnen heute konkret vor der Entscheidung stehen, klimafreundliche Technik für die nächsten 25 Jahre zu beschaffen, dann fehlt es schlichtweg an Kohle. Was ist das für ein Signal? Sie erklären die Inseln zur Vorreiterregion für klimaneutrale Verkehre. In der Begründung Ihres Antrags heißt es sogar, die Inseln seien für diese Vorreiterrolle prädestiniert. Aber wenn ein Vorreiter tatsächlich loslegen möchte, gibt es keine Unterstützung. Das ist ein Widerspruch, über den wir heute reden müssen: nicht Klimaschutz gegen wirtschaftliche Forderungen, nicht Moderne gegen Tradition und nicht Zukunft gegen Vergangenheit, sondern Anspruch gegen Wirklichkeit. Sie reden von Zukunft, aber bei Investitionen für ein Vierteljahrhundert schauen Sie weg. Das ist keine Verkehrswende, das ist Schaufensterpolitik. Genau deshalb braucht es unseren Änderungsantrag. Wir fordern zuverlässige Mobilitätsangebote für Gäste und Einheimische. Wir fordern eine sinnvolle Vernetzung entlang der gesamten Mobilitätskette. Wir fordern eine technologieoffene und wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung. Wir fordern bedarfsgerechte Lösungen für die besonderen Anforderungen der Inseln. Wir fordern die Sicherstellung aller notwendigen Verkehrsträger, auch des Flugverkehrs, wenn es um Versorgung, Sicherheit und medizinische Erreichbarkeit geht. Und wir fordern bessere Verlässlichkeit, Anschlussqualität und Taktstabilität zwischen Schiene, Fähre und Anschlussmobilität. Das ist nicht weniger ambitioniert, das ist seriöser. Denn Nachhaltigkeit heißt nicht nur, klimafreundlich zu klingen. Nachhaltigkeit heißt, dauerhaft betreibbar zu sein. Nachhaltigkeit heißt, finanzierbar zu sein. Und Nachhaltigkeit heißt, vor Ort zu funktionieren. Viele Studien zeigen: Der Angebotsausbau allein führt nicht automatisch zu mehr ÖPNV-Nutzung. Dafür braucht es eine tragfähige Finanzierung, Planungssicherheit und Umsetzung. Genau das vermissen wir in Ihrem Antrag. Meine Damen und Herren, die Menschen in Ostfriesland sind nicht gegen moderne Mobilität, die Betriebe auf den Inseln sind nicht gegen Klimaschutz, die Kommunen sind nicht gegen Innovation, aber sie haben ein Recht darauf, dass Politik ehrlich ist. Was Rot-Grün heute vorlegt, ist ein Katalog schöner Möglichkeiten. Was wir vorlegen, ist ein Kompass für konkrete Verantwortung. An den E‑Loks wird es deutlich wie unter einem Brennglas. Jetzt könnte man handeln, jetzt könnte man unterstützen, jetzt könnte man zeigen, dass klimafreundliche Mobilität mehr als nur ein Wort in Ihrem Antrag ist. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt vom Bündnis 90/Die Grünen. Frau Reinecke, bitte! Sie haben das Wort.
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Thiemann, es geht auch ganz schnell. Vielleicht können Sie ja die ganzen Initiativen und Anträge aus dieser Legislaturperiode und auch aus der letzten, als Sie noch mit in der Regierung waren, einfach mal zusammenlegen. Ich kann mich an keinen von der CDU erinnern, aber vielleicht gab es ja welche. Ich konnte jetzt nicht auf die Schnelle recherchieren. Wenn es welche gegeben haben sollte, dann legen Sie sie doch mal vor! Dann können wir sie übereinanderlegen. Ich kann mich aber an nichts erinnern, was
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Justizministerin, ich stelle die Frage, wie seitens der Landesregierung die Ermittlungsinstrumente zur IP-Adressspeicherung mit Blick auf die Verfolgung künftiger Straftäter, die KI-generierte strafbare Inhalte erstellen und auch verbreiten, bewertet werden. Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. -
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU hat im Titel ihrer Aktuellen Stunde eine Frage gestellt: Macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen? Die Antwort: Nein! Genau. Damit wäre sie auch schon beantwortet. Die Beispiele, die Sie aufführen, sind aber leider zu kurz gegriffen: Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub oder Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz. Das Niedersächsische Klimagesetz hätten Sie beispielsweise auch erwähnen können. Beim Tariftreue- und Vergabegesetz werden den Unternehmen Regeln auferlegt, damit sie in den Genuss eines öffentlichen Auftrags kommen können. Sie müssen Aufzeichnungen führen über Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten und auch unangekündigte Kontrollen über sich ergehen lassen. Und wenn der Angebotspreis für den öffentlichen Auftrag zu niedrig liegt, dann müssen sie noch mehr blankziehen und einen Nachweis über ordnungsgemäße Kalkulationen vorlegen. Löhne, Material, Geräte, Gewinn - völlig blankziehen! Es ist glasklar: Das Gesetz ist ein Bremsklotz, aber verhindert es tatsächlich Investitionen? Wissen Sie, was wirklich Investitionen verhindert? Investitionen werden verhindert, wenn ein Kraftwerk, ein nigelnagelneues Kraftwerk 2015 in Betrieb geht, nur um dann sechs Jahre später im Jahr 2021 abgeschaltet und vier Jahre später auch noch gesprengt zu werden. Das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg hatte genau diese Eigenschaft. Es hat 1 600 MW grundlastfähige, verlässliche Leistung gebracht. Wie wollen Sie die jetzt ersetzen? Mit 400 Windrädern? Vier Monate sind in diesem Jahr schon vergangen, also gut 120 Tage. Und wir hatten nur an 15 Tagen einen angemessenen Strompreis von etwa 50 Euro je Megawattstunde oder günstiger, zu dem man wettbewerbsfähig produzieren kann. Nur an 15 Tagen von 120! Halten Sie das für ein investitionsfreundliches Umfeld? Kern- und Kohlekraftwerke abschalten, nur um dann energieintensive Betriebe mit leeren Versprechungen über 50 Gaskraftwerke irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag zu vertrösten. Ist das Ihre Lösung? Meine Damen und Herren, im Niedersächsischen Klimagesetz, welches ich anfangs erwähnt habe, steht das Ziel festgeschrieben, bis 2030, also in dreieinhalb Jahren, den CO2-Ausstoß um 75 % zu reduzieren. 75 % - drei Viertel! Geht es noch absurder? Ja, klatschen Sie ruhig bei diesem absurden Vorhaben. Herzlichen Glückwunsch! Es wäre, glaube ich, sinnvoller, diesen Landtag um 75 % zu verkleinern. Ich frage Sie: Woher kommen diese Hirngespinste? Was versuchen Sie damit zu bezwecken? Warum sind Sie zu erkenntnisresistent, um sich einzugestehen, dass das doch nicht so eine gute Idee war? Energiewende, Klimaunsinn - und da nehme ich Sie von der CDU mit in die Verantwortung. Sie tragen das meiste ja mit. Die SPD und die Grünen, die können Sie vergessen. Aber was tun Sie denn? Aktuell sind Sie leider nichts weiter als eine zweite SPD. Eine intakte Wirtschaft braucht verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen: günstiger Zugang zu Energie, günstige Standortbedingungen und Rechtssicherheit. Und jetzt frage ich Sie: Zu welchen dieser drei Faktoren leisten Sie einen nützlichen Beitrag? Es gebe strukturelle Probleme, heißt es immer. Die strukturellen Probleme würden die Wirtschaft jetzt behindern. Nein, das ist nur eine billige Ausrede. Sie sind das Problem. Sie mit Ihrer Politik. Sie haben das bewerkstelligt. Sie sind schuld, wenn Unternehmen ins Ausland abwandern, Arbeitsplätze hier abbauen oder gar insolvent gehen, weil sie nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren können. Sie regieren nicht, sie ruinieren, und Sie sind auch keine Politiker oder Volksvertreter, sondern eher Aktivisten mit Ihrer Klimaideologie. Mir tun die Bürger und die Unternehmer leid, die das unter Ihnen ertragen müssen. Das Einzige, was Niedersachsen und Deutschland noch retten kann, ist eine AfD-Regierung. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Najafi. -
Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Henning, Sie haben mich nicht enttäuscht. Sie haben so viele Dinge aufgezählt, dann reichen die anderthalb Minuten nicht, um auf alles einzugehen. Aber dass Sie jetzt Putin die Schuld für die viel zu hohen Energiekosten bzw. Baustoffkosten geben, hat mittlerweile auch so einen langen Bart. Dann wundert es mich nicht, dass Sie Herrn Hilbers nicht auch noch die Schuld gegeben haben. ‑ Nein, die Baustoffkosten bzw. die Inflation begannen bereits 2021 anzusteigen. Das war ein Jahr vor dem Ukraine-Krieg. Das leugnen Sie aber. Der Ministerpräsident Olaf Lies weiß es selber, aber Sie leugnen das. Bereits vor dem Ukraine-Krieg sind die Baustoffkosten und die Energiekosten extrem gestiegen. Wenn man Anfang des Jahres 2021 1 m³ Beton gekauft hat, hat man je nach Dichte etwa 50 Euro bis 100 Euro dafür bezahlt. Mittlerweile zahlt man 160 Euro bis 200 Euro dafür. Die Kosten haben sich also verdreifacht. Das liegt erstens daran, dass Sie die Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke abschalten und damit die Energie verteuern, und liegt zweitens daran, dass Sie durch die CO2-Bepreisung und die CO2-Emissionszertifikate die Produktion verteuern. Das sind die Ursachen. Sie versuchen immer wieder, sich aus der Affäre zu ziehen und mit dem Finger auf andere zu zeigen. Sie haben auch gesagt, dass wir jetzt angeblich die Dämmung streichen wollen. Wir wollen sie nicht verbieten, sondern wir wollen die völlig überzogenen Dämmungen nicht mehr vorgeschrieben wissen. Denn der Punkt ist: Es hat in der Vergangenheit funktioniert. Solar auf dem Dach etc. und die ganze Dämmung lohnen sich nur bei einem Strompreis von 30 Ct/kWh ‑ oh, ich komme sofort zum Schluss und auch bei sehr hohen Heizkosten. Diese hohen Heizkosten und diese hohen Stromkosten hatten wir aber vorher nicht. Die haben wir aufgrund Ihrer verfehlten Politik. Vielen lieben Dank. Herr Henning möchte erwidern. Auch Sie haben anderthalb Minuten.
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Diese möchte Herr Zinke jetzt nutzen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nur für diejenigen, die uns zuhören, eines klarstellen, was in der Diskussion vielleicht nicht ganz klar geworden ist: Hier geht es um Paragrafen und darum, welche Formulierung in Schleswig-Holstein gewählt wird. Was wir hier vorhaben, ist nicht, irgendeine Form von Extremismus abzuschaffen oder wegzuschieben oder Leute, die in den Fokus des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsbehörden gehören, aus diesem Fokus herauszunehmen. Es wird auch dann, wenn das Bundesgesetz die Definition, die das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, umsetzt, weiterhin Linksextremismus geben, es wird weiterhin Rechtsextremismus geben, und es wird religiös motivierten Extremismus geben. Das wird so bleiben. Niemand hier hat vor, Linksextremismus abzuschaffen oder irgendetwas zu legalisieren, das nicht legal ist. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das
Mobilitätsinfrastruktur im Tourismus stärken - Masterplan Mobilität Ostfriesische Inseln unterstützen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Emken, den lobenden Worten bezüglich der Ostfriesischen Inseln stimmen wir ausdrücklich zu. Wenn wir aber in medias res, zu dem Entschließungsantrag, gehen, dann ergeben sich einige Fragen, die es uns erschweren, ihm vollständig zuzustimmen. Deswegen haben wir uns im Ausschuss enthalten. Sie verlangen beispielsweise, dass „eine Reduzierung" des motorisierten Individualverkehrs „zugunsten anderer Verkehrsträger" etabliert wird. Fünf der sieben Ostfriesischen Inseln sind ja bereits verbrennerfrei; der motorisierte Individualverkehr findet dort nicht statt. Also wäre das wahrscheinlich etwas, das an die Inseln Borkum und Norderney zu adressieren ist. Da müssten Sie mit den Bewohnern vor Ort ein Konzept entwickeln. Des Weiteren schreiben Sie und haben das auch in Ihrer Rede gerade angesprochen, dass Sie „den Verkehr von und zu den Inseln" verbessern wollen - in Klammern: „E-Schifffahrt, E-Flugverkehr". Ich weiß nicht, was genau Sie mit „E‑Flugverkehr" meinen: vielleicht E-Flugtaxis. Aber der Transport von Personen mit E‑Flugzeugen ist aktuell viel zu teuer, bzw. es gibt noch keine E-Flugtaxis außer in China. Was die E-Schifffahrt angeht, haben wir den Elektro-Katamaran, der in Norderney anlandet. Da gab es, soweit ich weiß, im Jahr 2023 eine Förderung vom Umweltministerium in Höhe von 600 000 Euro. Der E-Katamaran selbst hat, soweit ich weiß, 9 Millionen Euro gekostet, die Ladeinfrastruktur 5 Millionen Euro. Jetzt haben wir also Kosten von 14 Millionen Euro. Das Problem, das wir hier haben, ist: Wer die Musik bestellt, der muss sie letzten Endes auch bezahlen. Hier fehlt es also an einem monetären Konzept. Auch, den Schienenpersonennahverkehr zu stärken, ist schön und gut, aber es muss finanziell unterlegt werden. Also, da sehen wir noch einen kleinen Haken. Deswegen gibt es von unserer Seite eine Enthaltung. Auch Carsharing sprechen Sie an. Es gibt zwei Carsharing-Anbieter in Deutschland, die nicht defizitär arbeiten: Das sind Miles und Cambio. Dementsprechend haben wir an dieser Stelle wiederum ein Zuschussgeschäft. Das sind Steuergelder. Solange Sie auf der Haushaltsebene nicht einen Haushaltsplan vorlegen, der auch diese Dinge abdeckt möglichst natürlich auch ohne Schulden; ich glaube, unsere Ansicht ist dahin gehend klar, wird das nicht unsere Zustimmung finden können. Wir mögen die Schulden nicht. Wir mögen auch nicht, etwas zu fordern, was nicht finanziell unterlegt ist. Deswegen gibt es an dieser Stelle von unserer Seite eine Enthaltung. Allerdings begrüßen wir das Ansinnen, den Antrag an sich, die Anbindung der Ostfriesischen Inseln auch als touristische Region, als Erholungsort zu verbessern. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion:
Fachkräftegewinnung und -sicherung braucht regionale Netzwerke und Willkommenskultur: Nachhaltige Strukturen für die Förderung der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen sichern und ausbauen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welcome Center sind gemeinsam mit Start Guides ganz wichtig für unsere Willkommensgesellschaft. Dabei heißt „Willkommensgesellschaft" aber nicht, dass die Menschen in Watte gepackt werden, sondern im Gegenteil: dass Fleiß, Eigeninitiative und auch Integrationswille honoriert und auch belohnt werden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Willkommensgesellschaft ist eben mehr als nur freundlich zu sein, sondern sie ist auch eine Haltung, eine funktionierende Struktur, sie bedeutet klare Regeln, aber auch Verantwortung, die von allen gemeinsam getragen werden muss. Ich bin sehr dankbar, dass wir in der Unterrichtung durch die Landesregierung bzw. Frau Dr. Biermann auch deutlich vor Augen geführt bekommen haben, wie wesentlich es ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer manchmal bei Menschen, die zu uns gekommen sind, über eine vielleicht noch nicht perfekte Sprache hinwegschauen und ihnen eine Chance geben, damit sie in Arbeit und auch Gesellschaft integriert werden und wir es schaffen, Menschen früh die Sprache sozusagen on the Job zu vermitteln. Sie hat das als ganz wesentlichen Baustein bezeichnet, und das ist etwas, das wir gemeinsam unterstützen müssen: die Möglichkeit zur Arbeit von Anfang an, damit die Menschen dadurch auch in Gesellschaft integriert werden können. Das ist eines der wesentlichen Ziele unserer Integrationsgesellschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat im Übrigen auch unser Kollege Mülbrecht Breer in der Unterrichtung zum Ausdruck gebracht. Er hat deutlich gemacht, dass insbesondere das Welcome Center des Wirtschaftsverbandes der Ems-Achse, aber auch die weiteren Welcome Center in Niedersachsen die Menschen nicht nur in Arbeit, sondern auch in die Gesellschaft integrieren. Er hat gesagt ich zitiere ihn: „Die Fußballmannschaften können manchmal gar nicht mehr auf sie verzichten." Auch das ist ein wesentlicher Punkt. Wir müssen es schnell schaffen, die Menschen auch in der Gesellschaft ankommen zu lassen. Das ist ein wichtiger Bestandteil unserer Willkommensgesellschaft. Eine Willkommensgesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht eine klare, ehrliche Kommunikation über die Chancen, aber auch über die Herausforderungen. Eine Willkommensgesellschaft braucht verlässliche politische Strategien statt immer neuer, nur kurzfristiger Maßnahmen. Und vor allem braucht eine Willkommensgesellschaft auch die Einbindung der Bevölkerung vor Ort. Es sind vor allem unsere Kommunen und die Menschen vor Ort, die sich darum kümmern, dass man bei uns ankommen kann und integriert wird - ob in Sportvereinen oder eben auch in Unternehmen, ob in Freundschaften oder in Nachbarschaftsnetzwerken. Die Menschen müssen bei uns ankommen. Dazu reicht es eben nicht aus, nur ein Welcome Center zu haben, sondern wir brauchen dafür auch eine Willkommensgesellschaft, die weitgehend dazu fähig ist, die Menschen aufzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entschließungsantrag enthält viele wichtige Punkte. Herr Mülbrecht Breer hat schon zum Ausdruck gebracht, dass er natürlich auf einem guten Fundament ruht, nämlich auf den sinnvollen Vorschlägen, die Bernd Althusmann damals als Wirtschaftsminister gemeinsam mit der CDU-Regierungsmehrheit eingebracht hat. Daher ist es wichtig, dass wir diese Punkte so - Ja, das habe ich auch gesagt: gemeinsam in der Regierungsmehrheit mit eingebracht hat. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch so, dass der Antrag, den Sie eingebracht haben, doch einige Fingerzeige in Richtung Bund macht, was wir nicht so einhellig unterstützen wollen. Aber Gott sei Dank enthält dieser Antrag neben den Fingerzeigen auf den Bund auch viele Fingerzeige auf uns selber, und die sind vernünftig. Nichtsdestotrotz werden wir uns an dieser Stelle bei diesem Antrag enthalten. Wir wollen dem aber nicht im Wege stehen und vor allem den Welcome Centern und den Start Guides weiterhin viel Erfolg wünschen - und auch den Menschen bei der Integration in unsere Willkommensgesellschaft. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Uhlen. - Jetzt spricht das fraktionslose Mitglied,
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Herrn Bock. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben zu dem sogenannten Musterhaftantrag ausgeführt, der das ist uns von Ihnen im Januar und auch im November berichtet worden permanent angepasst wurde und wird. Jetzt sind wieder drei Monate ins Land gegangen. Hat sich noch einmal Nachbesserungsbedarf ergeben? - Vielen Dank. Bitte, Frau Ministerin!
Mobilitätsinfrastruktur im Tourismus stärken - Masterplan Mobilität Ostfriesische Inseln unterstützen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns im Rahmen dieser Debatte deutlich vor Augen führen, über was wir hier eigentlich reden und welchen Stellenwert unsere Inseln haben. Es wurde ja bereits in den Reden angesprochen: 10 Millionen Übernachtungen. Das ist eine unglaubliche Zahl, und sie macht noch einmal deutlich, was für eine wichtige Urlaubsregion, was für eine wichtige touristische Region die Inseln sind. Daraus dann abzuleiten und mit dem Antrag deutlich zu machen, dass das gemeinsame Interesse besteht, dass wir eine zuverlässige, eine komfortable und gleichzeitig auch eine nachhaltige Erreichbarkeit haben wollen, ist richtig. Denn das ist ein zentraler Faktor für den Tourismus, aber auch ein zentraler Faktor für die Menschen, die vor Ort leben. Deswegen ist die Richtung, die hier eingeschlagen werden soll, völlig korrekt, meine Damen und Herren. Der Entschließungsantrag benennt auch die entsprechenden Schwerpunkte, die dafür notwendig sind. Erstens. Die verschiedenen Verkehrsträger sollen bestmöglich miteinander vernetzt und verbunden werden. Zweitens. Wir wollen auch beim Schienenpersonennahverkehr Verbesserungen. Von daher freue ich mich darüber, dass wir auch über Streckenreaktivierungen Verbesserungen herbeiführen wollen. Die Reaktivierungsuntersuchung zur Verbindung Aurich--Abelitz bis nach Emden hat ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben. Das ist ein total wichtiger Punkt, denn das sind die besten Voraussetzungen dafür, eine Bundesförderung für die erforderlichen Investitionen zu bekommen. Damit wäre das eine gute Antwort auf das, was hier im Antrag formuliert ist. Drittens. Wir wollen moderne Fähr- und SPNV-Verbindungen haben, die gut aufeinander abgestimmt sind. Auch da gilt es immer wieder, sich zu fragen: Wo sind eigentlich die Stellschrauben, an denen wir drehen können, um das besser hinzubekommen? Ich möchte auch erwähnen, dass für einen Punkt der Entschließung bereits wirklich gute Grundlagen gelegt sind: für die Förderung digitaler Gästecards. Denn wir haben eine Tourismusförderrichtlinie, mit der eben genau das ermöglicht wird. Insofern können wir auch an dieser Stelle vorankommen, um den Menschen, die die Inseln besuchen, dort übernachten und sich wohlfühlen wollen, spannende Angebote zu machen. Meine Damen und Herren, dann hat uns der Änderungsantrag der CDU-Fraktion erreicht. Ich will es mal so formulieren: Es ist ein bisschen krampfig. Sie hätten auch einfach zustimmen können. Das wäre der einfachere Weg gewesen. Es ist aber Ihr gutes Recht, dass Sie das machen. Wenn man ihn durchguckt, fragt man sich: Wo ist jetzt eigentlich der zentrale Unterschied? Die CDU hat sich offenbar gedacht: Da muss man noch irgendwas mit Technologieoffenheit reinschreiben. Meine Damen und Herren, das Problem ist nur das steckt ja gedanklich dahinter: Sie glauben, mit der Festschreibung des Status quo voranzukommen. Sie trauen es sich nicht zu, zu fragen: Wohin kann eine moderne, gute Entwicklung für die Inseln gehen? Wie kriegen wir das ordentlich miteinander hin? Nein, dann lieber ein bisschen zurückhaltend und ängstlich auf dem Status quo verharren, das Ganze mit „Technologieoffenheit" labeln und sagen: Dann haben wir wenigstens einen Änderungsantrag. - Das kann man machen, aber dann muss man sich nicht wundern, wenn das entsprechend abgelehnt wird. Wir werden mit den Akteuren vor Ort das Mobilitätskonzept weiterentwickeln. Wir wollen, dass die Ostfriesischen Inseln Vorreiter für klimaschonende Mobilität und als starke, attraktive Tourismusregionen bestehen bleiben. Der Hinweis kam auch schon: Fünf Inseln sind bereits autofrei. Meine Damen und Herren, in der Realität ist man schon viel weiter, als die Opposition es sich in ihren Gedanken zutraut. Es geht mehr, und wir belegen das. Herzlichen Dank.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der niedersächsischen Wirtschaft herrscht nicht mehr nur Alarmstimmung, es herrscht inzwischen blanke Verunsicherung. Die Auftragsbücher schrumpfen. Fracht- und Logistikkosten steigen, die Nachfrage bleibt aber aus. Lieferketten geraten durch die Eskalation im Nahen Osten erneut unter Druck. Und während in den Betrieben Krisensitzungen laufen, diskutieren Sie hier drinnen über neue Belastungen. NiedersachsenMetall warnt in seiner aktuellen Frühjahrsumfrage vor der Gefährdung von bis zu 30 000 Industriearbeitsplätzen alleine in Niedersachsen. 59 % der Automotive-Unternehmen wollen Personal abbauen; das ist die wichtigste Branche in diesem Land. Jedes zweite Unternehmen kürzt Produktion und Investitionen. Rund zwei Drittel der neuen Investitionen fließen inzwischen nicht mehr nach Niedersachsen, nicht nach Deutschland, sondern ins europäische und außereuropäische Ausland. Warum? Weil die Unternehmen dort bessere Bedingungen vorfinden. 93 % nennen weniger Bürokratie als Grund für Investitionen im Ausland, 92 % niedrigere Energiekosten, 90 % geringere Arbeitskosten. Das ist ein vernichtendes Urteil über den Standort Deutschland und ein ebenso vernichtendes Urteil über die Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung. Was ist Ihre Antwort auf diese Krise? Ein zusätzlicher Feiertag, Änderungen im Bildungsurlaubsgesetz und ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz mit zusätzlicher Prüf‑, Nachweis‑ und Erklärungspflichten. Meine Damen und Herren, während die Wirtschaft um Wettbewerbsfähigkeit ringt, produziert Rot-Grün neue Formulare. Während Unternehmen um Investitionen kämpfen, diskutieren Sie über zusätzliche Freistellungstage. Und während Industriearbeitsplätze verschwinden, wächst bei Ihnen vor allem eines: die Regulierungsfantasie. Meine Damen und Herren von Rot und Grün, Sie haben den Ernst der Lage entweder nicht verstanden, oder Sie ignorieren ihn ganz bewusst. Sie verkünden seit Tagen großspurig den Bürokratieabbau. Doch selbst der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund bescheinigt Ihnen, dass Ihre Maßnahmen „bislang zu vage" seien, bloße Ankündigungen ohne konkrete Streichlisten. So bleibe das ganze „weiße Salbe". Deutlicher kann man einer Landesregierung eigentlich nicht ins Zeugnis schreiben, dass ihr Kabinettsbeschluss vor allem aus Überschriften und nicht aus konkreten Taten besteht. Sie erzählen überall im Land, Sie hätten verstanden. Aber wer verstanden hat, der entlastet und plant nicht parallel neue Lasten. Sie reden von Bürokratieabbau und bringen gleichzeitig ein Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag ein, das öffentliche Aufträge künftig bereits ab 20 000 Euro an zusätzliche Tariftreueerklärungen koppelt und neue Kontroll- und Servicestellen schafft. - Wer dabei noch klatscht, der hat es wirklich nicht verstanden. Meine Damen und Herren, das ist doch die Wahrheit dieser rot-grünen Koalition: vorne Bürokratieabbau draufschreiben, hinten neue Bürokratie einführen. Sie reden von Investitionsanreizen, diskutieren aber gleichzeitig über mehr arbeitsfreie Tage. Der Arbeitgeberverband weist indes darauf hin, dass die geplante neue Bildungszeit die Betriebe organisatorisch zusätzlich belasten wird. Sie schaffen damit neue Abwesenheitsansprüche für ein System, das schon heute unter massivem Fachkräftemangel leidet. Wer soll das eigentlich alles noch stemmen? Der Mittelstand, das Handwerk, die Industrie im internationalen Wettbewerb? Meine Damen und Herren, man kann nicht jeden Tag von Transformation reden und gleichzeitig jeden Tag die Standortbedingungen verschlechtern. Man kann nicht nach mehr Investitionen rufen und zugleich die Kosten des Investierens erhöhen. Und man kann nicht Bürokratieabbau plakatieren, während die Wirtschaft in jeder Woche neue Nachweis‑, Dokumentations‑ und Kontrollpflichten erlebt. Diese Landesregierung sendet kein Aufbruchsignal. Sie sendet Unsicherheit, Mehrbelastung und wirtschaftspolitische Widersprüche. Deshalb verliert die niedersächsische Wirtschaft das Vertrauen, meine Damen und Herren. Aber Vertrauen ist die erste Voraussetzung für Investitionen. Wir brauchen keine Ankündigungsregierung, wir brauchen keinen Geschichtenerzähler. Wir brauchen eine Reformregierung, schnelle Genehmigungen, schlanke Vergabeverfahren, weniger Berichtspflichten. Wir brauchen endlich eine Landesregierung, die sich an der Frage orientiert: „Was hilft diesem Standort?" und nicht an der Frage: „Welche ideologischen Projekte können SPD und Grüne den Unternehmen noch zusätzlich zumuten?". Genau dafür haben wir als CDU-Fraktion mit unserem Gesetz zur Stärkung der Industrie und Beschleunigung von Industrievorhaben konkrete Vorschläge vorgelegt. Niedersachsen braucht jetzt Mut zur Strukturreform. Denn eines ist klar: Mit dieser rot-grünen Mischung aus Ankündigung, Arbeitszeitverkürzungsdebatte und Bürokratieabbau macht man vieles, aber ganz sicher keine Lust von Investitionen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Punkt! Das gilt ohne jede Einschränkung, egal, ob er von rechts, von islamistischen Gruppen oder eben auch aus dem linksextremen und sogenannten antiimperialistischen Spektrum kommt. Und genau deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir heute über einen Beschluss sprechen, der auf dem Landesparteitag der Partei Die Linke in Niedersachsen gefasst wurde, ein Beschluss, der sich mit dem Nahostkonflikt befasst und der weit über legitime Kritik an der Politik der israelischen Regierung hinausgeht. Lassen Sie mich eines klarstellen: Kritik an der Regierung Israels ist selbstverständlich erlaubt. Sie ist von der Meinungsfreiheit gedeckt wie jede andere politische Kritik auch. Aber diese Freiheit endet dort, wo antisemitische Denkmuster reproduziert werden, wo das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird oder wo der jüdische Staat dämonisiert wird. Und genau das, meine Damen und Herren, passiert hier. Wenn nämlich in diesem Beschluss von Genozid gesprochen wird, wenn Israel pauschal Apartheid vorgeworfen wird, wenn behauptet wird, Hunger werde gezielt als Kriegswaffe eingesetzt, dann sind das keine nüchternen Analysen mehr, dann sind das Narrative, die wir aus dem Repertoire des israelbezogenen Antisemitismus kennen. Meine Damen und Herren, wer solche Begriffe verwendet, relativiert zugleich die Singularität der Shoah. Wer Israel in diese Nähe rückt, bedient bewusst oder unbewusst antisemitische Ressentiments. Und noch gravierender: Die pauschale Ablehnung des „heute real existierenden Zionismus" bedeutet im Kern nichts anderes, als das Recht des jüdischen Volkes auf einen eigenen Staat infrage zu stellen. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einfach nur eine politische Position, das ist ein Angriff auf das Existenzrecht Israels. Und wer dieses Existenzrecht infrage stellt, verlässt den Boden unseres Grundkonsenses. Meine Damen und Herren, Deutschland trägt eine besondere historische Verantwortung. Aus unserer Geschichte erwächst eine klare Verpflichtung. Wir stehen an der Seite Israels, und wir schützen jüdisches Leben überall und jederzeit. Gerade deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn in einer demokratischen Partei Beschlüsse gefasst werden, die antisemitische Denkmuster bedienen und extremistischen Ideologien Vorschub leisten. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und notwendig, dass wir genauer hinschauen. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Genau solche Anhaltspunkte liegen hier vor. Wir müssen klären: Gibt es innerhalb der Partei Strukturen oder Strömungen, die systematisch antisemitische Feindbilder verbreiten? Gibt es Verbindungen zu extremistischen Organisationen? Und wird dort ein Weltbild propagiert, das mit unseren verfassungsmäßigen Grundwerten unvereinbar ist? Das, meine Damen und Herren, sind keine Nebensächlichkeiten, das sind zentrale Fragen für den Schutz unserer Demokratie. Meine Damen und Herren, wir dürfen aber nicht nur beobachten, wir müssen auch handeln. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eines ganz klar regelt: Steuergeld darf nicht an Organisationen oder Personen fließen, die extremistische oder antisemitische Position vertreten oder verharmlosen. Das ist keine politische Schikane, das ist eine Selbstverständlichkeit. Der Staat darf nicht diejenigen finanzieren, die seine eigenen Grundlagen infrage stellen. Mit der jüngsten Verfassungsänderung zum Schutz jüdischen Lebens haben wir diesen Anspruch noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Jetzt müssen wir ihn auch konsequent umsetzen. Das bedeutet konkret: Wir brauchen klare, verbindliche Kriterien für die Vergabe staatlicher Mittel, und wir müssen sicherstellen, dass kein Euro aus dem Landeshaushalt in Strukturen fließt, die antisemitisches oder extremistisches Gedankengut verbreiten. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, bereits jetzt zu prüfen, ob entsprechende Verbindungen bestehen. Transparenz ist hier das Mindeste. Meine Damen und Herren, Antisemitismus beginnt nicht erst bei Gewalt. Er beginnt bei Worten, bei Bildern, bei Narrativen, die einseitig Schuld zuweisen, die dämonisieren und die letztlich darauf abzielen, jüdisches Leben und jüdische Selbstbestimmung infrage zu stellen. Wenn wir dem nicht entschieden entgegentreten, verschieben sich Grenzen, und zwar Schritt für Schritt. Das, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht zulassen. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wer Antisemitismus glaubwürdig bekämpfen will, darf ihn nicht relativieren, auch nicht, wenn er aus den eigenen politischen Reihen kommt. Der Beschluss der Linkspartei erlaubt nur einen Schluss: Diese Partei ist ein klarer Fall für den Verfassungsschutz. Meine Damen und Herren, besonders für uns hier heißt das: Antisemiten und Linksextremisten dürfen keinen Platz in unseren Parlamenten haben, auch nicht im Niedersächsischen Landtag. Eine Zusammenarbeit von Demokraten mit einer Linkspartei, die sich nicht eindeutig von antisemitischem Gedankengut und linksextremistischen Strömungen distanziert, verbietet sich von vornherein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Haltung vor allem hier in diesem Hause muss klar sein: kein Platz für Antisemitismus, in keiner Form und von keiner Seite. Herzlichen Dank.
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Herr Bothe. - Frau Ministerin wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, es hat keinen Sinneswandel gegeben. Denn Ihr damaliger Antrag hatte, wenn ich mich recht erinnere, einen ganz anderen Fokus: Sie wollten alle Geflüchteten, die nach Niedersachsen kommen, irgendwie zentral einsperren. - Das war von mir jetzt ein bisschen flapsig formuliert, aber das ist meine Erinnerung. Hier geht es um ein Ausreisezentrum für eine besondere Personengruppe: vollziehbar ausreisepflichtige Erwachsene, deren Abschiebung an passivem oder aktivem Widerstand gescheitert ist. Das ist ein ganz klarer, fokussierter Personenkreis. Da haben wir eine kleine Problemgruppe: ausreisepflichtige Geflüchtete, die aber nicht freiwillig ausreisen und sich sogar einer Rückführung widersetzen. Das ist eine ganz andere Situation. Deswegen gibt es überhaupt keinen Sinneswandel. Wir wollen in Niedersachsen mit allen geflüchteten Menschen ordentlich umgehen, auch mit denen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das tun wir, wie es sich in einem Rechtsstaat gehört, mit Humanität und Ordnung. Vielen Dank. Danke, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage der CDU-Fraktion kommt von Herrn
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein erster Gedanke zu dem vorliegenden Antrag war: Endlich hat Rot-Grün die Veranstaltungswirtschaft entdeckt! Das ist erst mal begrüßenswert, denn „besser spät als nie" ist ja bekanntlich das politische Leitmotiv, das diese Koalition inzwischen zur Perfektion gebracht hat. Aber, meine Damen und Herren, die entscheidende Frage ist nicht, ob man ein Problem löst, sondern, wie konsequent man es löst. Und das, was wir hier sehen, ist ein wohlformulierter Text, der vieles beschreibt, manches andeutet, aber sich an den entscheidenden Stellen davor drückt, klare politische Positionen zu setzen. Die Veranstaltungswirtschaft ist keine Randerscheinung. Sie ist Wirtschaftskraft, Kulturträger und sozialer Begegnungsraum zugleich. Und ja, sie hat in den letzten Jahren enorm gelitten: durch Pandemie, durch Bürokratie, durch Unsicherheit. Wer heute ein Festival organisiert, braucht nicht nur Kreativität, sondern schon fast ein juristisches Staatsexamen und die Geduld eines Verwaltungsrichters. Deshalb erwarten die Akteure dieser Branche zu Recht mehr als wohlklingende Absichtserklärungen. Sie schreiben in Ihrem Antrag wahnsinnig viel über Planungssicherheit. Aber Planungssicherheit entsteht nicht durch wohlgemeinte Prüfaufträge. Sie entsteht durch klare, verbindliche Regeln, durch weniger Bürokratie und durch ein politisches Umfeld, das Vertrauen schafft statt zusätzlicher Unsicherheit. Und genau hier bleibt Ihr Antrag zu vage. Nehmen wir mal das Beispiel Versammlungsstättenverordnung. Ja, die muss praxistauglicher werden, die muss auch risikoorientierter werden. Aber was Sie vorlegen, ist kein Reformkonzept, sondern eine Bitte an die Landesregierung, sich irgendwann mal darüber Gedanken zu machen. Meine Damen und Herren, Politik ist kein Wunschkonzert. Politik ist nämlich die Kunst, Entscheidungen zu treffen. Und wer nur prüft, statt zu handeln, produziert am Ende vor allem eines, nämlich Stillstand. Mein Lieblingsbeispiel kam dann auch gleich: Digitalisierung. Sie fordern digitale Verfahren, elektronische Signaturen, effiziente Abläufe. Das klingt modern, das klingt fortschrittlich, aber ich muss sagen, es klingt auch ein bisschen nach einem politischen Déjà-vu. Wenn wir alle uns mal ein bisschen erinnern: Schon zu Zeiten der rot-schwarzen Landesregierung war das SPD-geführte Innenministerium in persona von Boris Pistorius mit einem Projekt zur digitalen Signatur unterwegs. Und deswegen stelle ich heute mal die einfache Frage: Was ist eigentlich daraus geworden? Wo ist die Umsetzung? Wo ist die flächendeckende Anwendung? Und warum sind wir heute immer noch an dem gleichen Punkt? Meine Damen und Herren, die ehrliche Antwort kann ich Ihnen geben: Dieses Projekt ist nie zu einem Ergebnis gekommen. Und das verleiht Ihrem Antrag heute eine gewisse sagen wir mal unfreiwillige Komik. Erst ankündigen, dann versanden lassen und Jahre später erneut fordern. Das ist kein Fortschritt, das ist politisches Kreislaufmanagement, leider nur ohne Wertschöpfung. Die Realität in den Kommunen sieht leider anders aus. Dort scheitert Digitalisierung nicht an fehlenden Absichtserklärungen, sondern an fehlender Umsetzung, fehlenden Ressourcen und fehlender Priorität. Da hätte ich mir von Ihnen mehr Klarheit gewünscht. Wo sind denn die konkreten Maßnahmen, die verbindlichen Zeitpläne? Wo ist der politische Wille, endlich etwas umzusetzen und nicht schon wieder nur anzukündigen? Dann kommt, glaube ich, der interessanteste Antragsteil, nämlich die Erkenntnis, dass Bürokratie ein Problem ist. Ich sage: Herzlich willkommen in der Realität! Nur, wer hat denn in den letzten Jahren immer neue Anforderungen geschaffen - zum Beispiel durch die Streichung von § 47 Versammlungsstättenverordnung, im Übrigen höchstpersönlich unter Regie des damaligen Bauministers und heutigen Ministerpräsidenten Olaf Lies? Wer hat denn bis jetzt kein Genehmigungsverfahren verschlankt? Wer hat an allgemeinen Standards festgehalten, ohne die Folgen für kleine Veranstalter zu bedenken? Ich finde es schon reichlich bemerkenswert, dass dieselben politischen Kräfte, die das Problem zum Teil geschaffen oder auch munter am Laufen gehalten haben, sich nun als dessen Löser präsentieren. Meine Damen und Herren, die Veranstaltungswirtschaft braucht keine weiteren politischen Sonntagsreden. Sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen, und das bedeutet aus unserer Sicht: erstens echte Entbürokratisierung - nicht prüfen, sondern streichen, nicht evaluieren, sondern vereinfachen. Zweitens braucht es endlich verbindliche Standards und drittens Tempo in der Digitalisierung, und zwar nicht nur als wohlfeiles Schlagwort, sondern in der konkreten Umsetzung, und nett wäre: einfach mal mit Ergebnis. Viertens bedarf es Vertrauen in die Praxis. Nicht jeder Veranstalter ist potenziell erst mal ein Rechtsrisiko. Was mich an diesem Antrag besonders stört, ist ein gewisser politischer Stil, der in dieser Legislatur zu Ihrem Markenzeichen zu werden scheint. Es ist ein Stil, der Probleme wohlfeil beschreibt, ohne Verantwortung zu übernehmen, ein Stil, der Erwartungen formuliert, ohne sie selber einzulösen, ein Stil, der den Eindruck erweckt, man könne komplexe Herausforderungen mit wohlklingenden Formulierungen lösen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist zu wenig. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten brauchen wir keine weiteren politischen Nebelkerzen, sondern klare Orientierung. Lassen Sie mich zum Ende noch einen grundsätzlichen Gedanken formulieren. Die Veranstaltungswirtschaft ist der Spiegel unserer Gesellschaft. Da kommen Menschen zusammen, da entstehen Ideen, da wird Demokratie gelebt - nicht in Anträgen, im wahren Leben. Und wenn wir diesen Bereich stärken wollen, dann müssen wir ihm vor allem eines geben: Freiheit in der Entfaltung. Und Freiheit bedeutet eben auch, staatliche Eingriffe auf das Mindestmaß zu begrenzen. Deswegen sagen wir als CDU-Fraktion: Ja, wir teilen die Ziele dieses Antrags, aber wir teilen nicht den Weg, den Sie dorthin gehen möchten. Denn der Weg ist uns zu unkonkret, zu unverbindlich und an vielen Stellen viel zu zaghaft. Oder um es abschließend etwas pointierter zu sagen: Sie haben das Problem erkannt im Übrigen kennen Sie es schon länger, aber Sie haben es bisher nicht gelöst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bessere Politik ist in diesem Falle nicht nur machbar, sondern eine zulässige Erwartung, und wir werden Sie im Ausschuss sicherlich dabei unterstützen. Vielen Dank.
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Spannender Schachzug der CDU: Gerade wurde der hoch sinnvolle Entschließungsantrag zur grundlegenden Neufassung um nicht zu sagen: zur Wiedereinführung systematischer Sprachförderung vor der Einschulung im Kultusausschuss abgelehnt und ich gehe davon aus, dass das gleich auch hier im Parlament geschehen wird, da schießt die Union bereits einen Gesetzentwurf zum gleichen Thema nach. Kann man machen; das hat zumindest Chuzpe. Das Ergebnis ist vorhersehbar: Die regierungstragenden Fraktionen werden auch diesmal ablehnen. Sie sind zwar in großen Teilen für die riesige Zahl von Kindern mit mangelhaften bis nicht vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen in unseren Kitas und Schulen verantwortlich, eine Sprachförderung, die diesen Namen verdient, wollen sie trotzdem nicht. Ich bin mal gespannt, wie es nach der kommenden Landtagswahl im nächsten Herbst aussieht. Ob sich die CDU dann noch an diesen Gesetzentwurf erinnern wird? - Ich sehe Nicken. Ich bin mal gespannt. In der letzten Legislaturperiode jedenfalls haben Sie als Koalitionspartner das Nichtstun des damaligen Ministers Tonne auf diesem Gebiet widerstandslos hingenommen. Kleiner Spoiler, liebe Union: Mit uns könnten Sie diesen Ansatz umsetzen. Der Gesetzentwurf geht nämlich in die richtige Richtung: Sprachstandsfeststellung einerseits und darauf folgende Sprachförderung sind dringend notwendig. Die Zahl der Kinder, die bei Eintritt in unsere Schulen die deutsche Sprache gar nicht oder nicht ausreichend beherrschen, nimmt immer mehr zu. Und das ist besonders erschreckend dieser Zustand zieht sich anschließend durch die gesamte Schullaufbahn sehr vieler dieser Schüler. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb etwa ein Viertel von ihnen die Schule verlässt und nicht mal die Mindeststandards im Lesen und Schreiben erreicht. Ein Viertel! Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zum Schulerfolg. Aber der Gesetzentwurf hat auch deutliche Mängel. So liest man im neu zu fassenden § 54 von „geeigneten Maßnahmen" zur Sprachförderung, die das Kultusministerium erarbeiten soll, ohne zu spezifizieren, was diese beinhalten sollen. Ich vermute mal, dass Union und AfD da ganz andere Ansichten haben als die derzeitige Regierung. Diese hat sich nämlich, wie wir eben wieder gehört haben, bereits auf die sogenannte alltagsintegrierte Sprachförderung festgelegt. Alltagsintegrierte Sprachförderung bedeutet in der Praxis nichts anderes als Beliebigkeit. Das bedeutet nichts anderes als: Eine Sprachförderung findet nicht statt. Zudem zieht sich die Union aus der Gegenfinanzierung sehr unelegant zurück und begründet dieses Nichtwissen mit der Ausgestaltung der notwendigen Regierungsverordnung. Das ist ja schön und gut, aber wenn wir eine echte Sprachförderung implementieren wollen, die diesen Namen verdient, so wird das jährliche Kosten im mehrstelligen Millionenbereich nach sich ziehen. Diesen Umstand nicht mal schätzungsweise anzugeben, halte ich für unseriös. Schließlich hat der Gesetzentwurf auch noch einen blinden Fleck: Wie wird der Erfolg der Maßnahmen denn festgestellt? Was geschieht mit denjenigen Kindern, bei denen die Sprachförderung keinen ausreichenden Effekt erzielt hat? Werden die dann wie bisher einfach eingeschult, ohne Deutsch zu sprechen? Ich komme zum Schluss. - All das würde im Ausschuss noch zu beraten sein, wenn es denn dazu kommt, was ich mal hoffe. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. -
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Herr Bothe! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf die Aussagen der Frau Innenministerin eingehen, die mich aufgefordert hat, mich zu entschuldigen wegen meiner Ausführungen zu Herrn Dierker. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das werde ich nicht tun. Herr Dierker hat ein schreckliches Versagen gezeigt. Er hat den Rückführungsvollzug vernachlässigt. Er hat die Mitarbeiter mangelhaft ausgebildet. Eine verantwortungsbewusste Innenministerin hätte ihn entlassen. Herr Bothe! Vielen Dank. Danke. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Danke, lieber Kollege Uhlen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gesagt, wir befänden uns im Bund zusammen in einer Koalition und wir hätten die Beschlüsse zu akzeptieren. Aber würden Sie das dann auch zu den Bundesländern sagen, die auf der Integrationsministerkonferenz vertreten waren und nachweislich CDU-geführt sind? Da gibt es ja auch Minister, die mitgestimmt haben. Warum ist es paradox, wenn man gegen etwas stimmt, nur weil es in einer Bundeskoalition beschlossen wurde? Frau Kollegin Retzlaff, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Zwischenfrage, denn sie gibt mir die Möglichkeit, noch einmal deutlich zu machen, dass gerade die Länder
Ich starte noch mal. Sie sprechen in Ihrem Antrag von „bestimmten Gruppen", denen der Zugang zu Kursen erleichtert werden soll. Ich stelle fest, dass das bewusst unkonkret ist. Denn Sie wollen die Debatte vermeiden, für wen diese Leistungen eigentlich gedacht sind und wo die Grenzen gezogen werden sollen. Genau diese Grenzen sind aber politisch entscheidend. Und dann stellen Sie sich hierhin und behaupten ernsthaft, es gehe um gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich sage Ihnen ganz klar: Zusammenhalt entsteht nicht durch immer neue staatliche Angebote. Zusammenhalt entsteht durch gemeinsame Regeln, durch Erwartungen und durch die Bereitschaft, diese auch einzufordern. Wer diese Einforderung verweigert, der schwächt den Zusammenhalt. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag setzt einseitig auf staatliche Leistungen. Er blendet Verantwortung aus. Er ignoriert die realen Missstände bei genau den Strukturen, die Sie weiter ausbauen wollen. Deshalb sagen wir als AfD ganz klar: Sprachförderung ja, aber nicht als uferlose Staatsleistung ohne Bedingungen. Integration ja, aber als Bringschuld und nicht als Dauerangebot. Und genau deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Als Nächste hat
Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Frau Kollegin Retzlaff möchte antworten. Bitteschön! Anderthalb Minuten. Vielen Dank, Herr Präsident. - Danke, Frau Klages, dass Sie das aus Ihrer Sicht klargestellt haben. Aber es zeigt eben, dass Sie da nur einen Teil der Realität bedenken. Es gibt viele Unternehmen vielleicht haben Sie zum Beispiel noch nicht mit Handwerksbetrieben gesprochen, die geflüchteten Jugendlichen die Möglichkeit geben, eine Ausbildung zu machen. Diese geflüchteten Jugendlichen brauchen ganz dringend Unterstützung beim Spracherwerb. Ein Beispiel dafür ist, dass viele Unternehmen mittlerweile auch Menschen nehmen, die eben noch kein, wie Sie es geschildert haben, Sprachniveau B oder C haben, sondern die noch in der Ausbildung oder beim Arbeiten im Beruf Unterstützung brauchen. Genau für solche Gruppen wird jetzt der Zugang gestrichen, also für die geflüchteten Personen zum Beispiel. Das ist ein riesiges Problem, weil wir auch den Menschen, die zu uns gekommen sind und die schon da sind, eine Chance geben wollen, sodass sie hier mitarbeiten und teilhaben können. Denn die kommen ja nicht wie Sie es hier immer kolportieren, weil sie Sozialschmarotzer sind. Das ist nicht so. Die Leute kommen hierher, weil sie Teil der Gesellschaft sein wollen, weil sie hier leben und sich einbringen wollen. Wir brauchen und wollen diese Menschen hier auch gerne integrieren. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff. -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein engagierter Richter aus Niedersachsen darf nicht an einem Mentoringprogramm der Justiz teilnehmen, weil es ausschließlich Frauen vorbehalten ist. Diese Ungleichbehandlung widerspricht klar dem Grundsatz gleicher Chancen in unserer Arbeitswelt. Das Justizministerium begründet dies mit der geringen Vertretung von Frauen in höheren Ämtern. Doch das Programm richtet sich an die Einstiegsbesoldung R1, in der Frauen bereits 66 % der Stellen einnehmen. Von einer strukturellen Benachteiligung der Frauen kann beim juristischen Nachwuchs also keine Rede mehr sein. Zwar beruft sich das Ministerium auf das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz, doch Artikel 3 des Grundgesetzes und die Niedersächsische Verfassung stehen in der juristischen Normenhierarchie deutlich höher und fordern eine strikte Gleichbehandlung. Parteipolitik aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen darf das geltende Recht nicht ersetzen. Leistung muss zählen, nicht das Geschlecht. Staatlich sanktionierte Diskriminierung hat in der Justiz keinen Platz. Dieses Programm sollte entweder für alle geöffnet oder beendet werden. Aus rechtsstaatlicher Überzeugung votiert die AfD dafür, die Petition der Landesregierung als Material zur Überprüfung zu überweisen, und lädt alle Fraktionen ein, sich diesem klaren Bekenntnis zur Gleichbehandlung anzuschließen. Danke schön. Zur selben Petition, nämlich 1475, jetzt die Wortmeldung von Bündnis 90/Die Grünen:
Verbraucherschutz im Luftverkehr stärken - klare Regeln für die Handgepäckmitnahme schaffen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man diesen Antrag liest, könnte man meinen, Niedersachsen hätte keine größeren Probleme. Da diskutieren wir ernsthaft darüber, wie viele Gepäckstücke ein Flugreisender künftig kostenlos mitnehmen darf! Während Energiepreise Betriebe belasten und während viele Bürger sich fragen, wie sie ihren Alltag noch bezahlen sollen, beschäftigt sich die Regierungskoalition mit der Regulierung von Handgepäck im Flugverkehr. Werfen wir doch mal einen Blick auf das, was dem Flugverkehr tatsächlich zugemutet wird: Beibehaltung der Luftverkehrsteuer, Erhöhung der Kerosinsteuer, Verschärfung des Emissionshandels. Ich glaube, wenn das alles nicht wäre, dann würden wir gar nicht über Handgepäck reden. Das sind die wahren Kostentreiber bei jedem Flugticket. Ihre Politik ist kein Verbraucherschutz. Sie ist eine fortgesetzte Belastung der Verbraucher. In Wahrheit machen Sie das Fliegen für normale Bürger systematisch teurer. Hinzu kommt: Das, was hier gefordert wird, liegt gar nicht in der Zuständigkeit dieses Hauses. Fluggastrechte werden auf europäischer Ebene geregelt, nicht im Niedersächsischen Landtag. Herr Kollege Kühnlenz, es gibt den Wunsch des Kollegen Güldner nach einer Zwischenfrage. Nein. Sie wollen weiter ausführen. Bitteschön, dann fahren Sie fort! Natürlich ist Transparenz bei Flugpreisen sinnvoll. Aber dafür braucht es keinen weiteren Eingriff in Marktmechanismen und keine neuen Regelungswünsche aus Hannover. Was wir hier erleben, ist also keine konkrete Politik für Niedersachsen, sondern Symbolpolitik. Wollen Sie mit Ihrem Antrag etwas Wählerwerbung zur Reisesaison machen? In Wahrheit schwächen Sie die europäische Luftfahrt und sabotieren freie Märkte. Dazu eine aktuelle Nachricht: Die Gesellschaft Ryanair will ihre Jets vom Flughafen Berlin abziehen - wegen der hohen Gebühren in Deutschland. Die Chefs internationaler Airlines erklären seit Monaten, der Luftverkehrsstandort Deutschland sei nicht wettbewerbsfähig. Da liegen die eigentlichen Probleme, die Ihre rot-grüne Politik mitverschuldet. Ihre Politik gefährdet fundamental den Wirtschaftsstandort Deutschland. So verschieden sind die Prioritäten hier im Parlament: Sie kümmern sich ums Handgepäck, und die AfD kümmert sich um Fluglinien und Fluggäste. Die Bürger erwarten von uns, dass wir uns um wirklich drängende Fragen kümmern: Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und bezahlbare Lebenshaltungskosten. Stattdessen verlieren Sie sich in Detailfragen, die weder hier entschieden werden noch die zentralen Probleme im Land lösen. Ich empfehle Ihnen: Lesen Sie den Antrag der AfD aus dem März-Plenum in der Drucksache 19/9894 zur Stärkung der niedersächsischen Luftverkehrswirtschaft! Unsere Forderungen nützen dem Verbraucher wirklich. Unsere Position werden wir in der Ausschussberatung gerne weiter ausführen. Ihren Antrag werden wir dagegen in der vorliegenden Form auch im Ausschuss ablehnen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. - Als Nächstes hat
Bezahlbare Lebensmittel für alle - hohe Lebensmittelpreise durch eine angebotsorientierte Agrarpolitik senken!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entschließungsantrag gibt uns die Gelegenheit zu einer ganz grundsätzlichen agrarpolitischen Positionierung. Landwirtschaftliche Betriebe müssen wettbewerbsfähig sein, denn Wettbewerbsfähigkeit sichert das Überleben. Darin liegt wiederum auch der Schlüssel für eine Win-win-Situation, von der sowohl Verbraucher als auch Landwirte profitieren. Betriebe, die wettbewerbsfähig sind, können bezahlbare Lebensmittel produzieren, trotzdem Geld verdienen und vor allem investieren. In diesem Antrag haben wir uns als CDU-Fraktion auf einen angebotsorientierten Politikansatz konzentriert und darauf, wie wir in Niedersachsen ganz konkret ein Signal an die Agrar- und Ernährungswirtschaft aussenden können, die Produktion zu stärken, meine Damen und Herren. Gleich vorweg: Natürlich gibt es weitere Aspekte, die in der Diskussion um Verbraucherpreise am sogenannten Point of Sale eine wichtige Rolle spielen. Neben den Energie-, Transport-, Verarbeitungs-, Verpackungs- und Logistikkosten gilt es hier insbesondere auch die Mindestlohnerhöhung zu nennen, die bei Sonderkulturen stark durchschlägt. Ich jedenfalls gebe es nicht auf, dieses Thema auch in Berlin ständig zu adressieren. Besonders im Fokus steht dabei immer das Oligopol des Lebensmitteleinzelhandels. Wir beobachten eine unfaire Machtverteilung zwischen Lebensmitteleinzelhandel und Landwirtschaft mit den daraus resultierenden harten Bandagen im Einkauf landwirtschaftlicher Produkte - ich erinnere an die 99‑Cent-Butter vor wenigen Wochen. In diesem Antrag geht es allerdings um das einfach zu verstehende Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Denn Letztere ist bei Lebensmitteln preisunelastisch, wie es in der Wirtschaftstheorie so schön heißt. Damit schlagen Preiserhöhungen durch Verknappung direkt beim Verbraucher durch. Verbraucher können ja nicht auf das Essen verzichten. Im Weiteren enthält dieser Punkt auch die grundsätzliche Frage, wie wir es denn mit der Ernährungssouveränität halten. Ernährungssouveränität ist Ernährungssicherheit erweitert um die Dimension der Produktion im eigenen Land. Meine Damen und Herren, ich weiß, dass einige gerade das Thema Ernährungssouveränität immer auch ein bisschen belächeln. Aber ich darf Ihnen zurufen: Das ist leichtfertig und falsch. Es reicht allein schon die sicherheitspolitische Dimension dieser Diskussion. Nicht umsonst ich erwähne das nicht zum ersten Mal hat sich die Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2022 genau mit diesem Thema befasst. Man hat, kurz zusammengefasst, festgestellt, dass das Ziel der Ernährungssouveränität sowohl friedens- als auch migrationsrelevant ist. Das ist übrigens ein ziemlich logischer Zusammenhang. Das vor Kurzem veröffentlichte sogenannte Joint Statement der Food Security Task Force der Münchner Sicherheitskonferenz kann ich Ihnen hierzu nur ans Herz legen. Es adressiert nämlich neben Resilienz und Logistik auch die Produktion an sich. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem für unsere Landwirtschaft so wichtigen internationalen Handel, einer Agrar-Export-Strategie, aber auch dem Freihandel rückt das Thema der Wettbewerbsbedingungen in besonderem Maße in den Mittelpunkt. Da ich die üblichen Reflexe schon kenne: Nein, es geht nicht darum, etwaige Standards rückabzuwickeln, eine Rolle rückwärts zu machen. Es geht darum, darüber nachzudenken, wie die am Ende natürlich auch gesellschaftspolitisch beeinflussten Ziele mit gesundem Menschenverstand und vor allem kosteneffizient erreicht werden. Das System immer kleinteiligerer Regulierung wird jedenfalls sicher in seine Schlussphase kommen. Wer als Politiker für sich noch ein kleines bisschen in Anspruch nimmt, mitzubekommen, was draußen los ist, der ist gut beraten, sich genau dieser Gewissheit zu stellen, meine Damen und Herren. Deswegen wollen wir als CDU-Fraktion mit diesem Entschließungsantrag auch die Tür zur Diskussion dahin gehend öffnen: mit dem klaren Bekenntnis zur Produktion in Niedersachsen, zur Unabhängigkeit in Krisenzeiten, aber auch zur Wertschöpfung im ländlichen Raum im Flächenland Niedersachsen und mit der klaren Feststellung, dass die heimische Nahrungsmittelversorgung die Grundlage für bezahlbare Lebensmittel für die Menschen in unserem Land ist. Es war uns ein Anliegen, dass sich die Landesregierung mal vertieft mit dem Thema Angebotsorientierung befasst und sich ebenso klar zur Ernährungssouveränität wie auch zur Produktion bekennt, sich ganz konkret mit dem Abbau überflüssigen Regelwerks und einem Belastungsmoratorium beschäftigt, gleichzeitig Innovation als Chance betrachtet und am Ende ebenso deutlich wie wir Ja zur agrarpolitischen Zielerreichung über intelligente Anreize sagt. Aber Schluss mit immer kleinteiligerer regulatorischer Feinsteuerung! Das muss ein Ende finden und ist der Kern unseres agrarpolitischen Ansatzes, meine Damen und Herren. Wir haben ein großartiges Land, aber wir müssen dringend ein paar Weichen neu stellen, damit die, die dieses Land am Laufen halten, nicht die Lust daran verlieren. Es geht darum, die Landwirtschaft und die ganze Wertschöpfungskette zu stärken, einen ordentlichen Teil zur Inflationsbekämpfung beizutragen und vor allem eines klarzustellen: Die Politik hat verstanden, dass Agrarpolitik Wirtschaftspolitik für den ländlichen Raum sein muss, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, dass die regierungstragenden Fraktionen diesen Antrag mit der Botschaft dahinter, die ich Ihnen gerade erläutert habe, ohne jedes weitere Verfahren und ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch gewischt haben, war erstens der Opposition gegenüber kein sonderlich freundlicher Akt. Zweitens war das vielmehr dies ist der entscheidende Punkt Ausdruck dessen, dass scheinbar immer noch nicht alle realpolitischen Einschläge im rot-grünen Elfenbeinturm der Agrarpolitik angekommen sind. Darüber sollten Sie bei allen weltanschaulichen Unterschieden zwischen uns noch einmal gründlich nachdenken. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Dr. Mohrmann. - Die nächste Wortmeldung kommt von der AfD-Fraktion:
Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Interessanter Antrag! Sie wollen ja bei den Open-Air- bzw. Freiluftveranstaltungen oder bei den Veranstaltungen allgemein die Genehmigungsverfahren und Nachweispflichten vereinfachen und möglichst digitalisieren. Allerdings: Schon in Punkt 3 ergibt sich ein kleiner Widerspruch. Das ist zwar ein Prüfauftrag, allerdings wollen Sie prüfen, „mit welchen niederschwelligen, für kleine und mittlere Unternehmen geeigneten Instrumenten ... die Durchführung von Veranstaltungen praxisnah nachhaltiger aufgestellt werden kann". Und Sie zählen hier die Bereiche Ressourcennutzung/Kreislauf, Lieferketten/Netzwerke und Transport/Logistik auf. Doch diese Nachhaltigkeit soll dann auch überprüft und dokumentiert werden. Dementsprechend sind an dieser Stelle wiederum Bürokratieaufbürdungen die Folge. Es ist nur ein Prüfauftrag, aber wir werden uns im Ausschuss noch einmal genau anschauen und beleuchten, was Sie damit meinen. Es gibt noch die Forderung, die elektronische Arbeitszeiterfassung zu überarbeiten absolut zu begrüßen und die TA Lärm zu modernisieren, damit Musik- und Clubspielstätten als Kulturorte besser abgesichert werden - auch das ist zu begrüßen. Bei der Künstlersozialabgabe ergeben sich einige Fragen in meinem Kopf. Die Künstler sind ja durch die Künstlersozialkasse versichert. Da gibt es den Bundeszuschuss 20 %, 30 % kommen vom Auftraggeber, und die anderen 50 % zahlt der Künstler. Bemessungsgrundlage sind die jährlich gezahlten Nettoentgelte - also 4,9% vom Honorar plus Nebenkosten wie Material, Reisekosten oder Ausrüstung abzüglich der Umsatzsteuer. Hier ist jetzt die Frage, wie Sie das meinen, also ob es da eine Entlastung geben kann oder ob man möglicherweise bei der Bemessungsgrundlage Erleichterungen schafft. Ich sehe zum Beispiel die Möglichkeit, die Reisekosten abzuziehen, sodass die Belastung für den Künstler an dieser Stelle reduziert wird. In Punkt 10 wollen Sie den steuerlichen Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 auf 250 Euro pro Person erhöhen - das ist auch zu begrüßen. Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Hierin steckt einiges Potenzial. Ich denke mal, hier wird einiges zutage kommen, das für jeden interessant sein wird. Danke. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Sachtleben.
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Ehe ist kein Vertrag über ein Kind. Eine Ehe ist kein Instrument familiären Drucks. Eine Ehe ist kein Ort, an dem Selbstbestimmung endet. Wer heiratet, muss frei entscheiden können - frei von Zwang, frei von Angst. Das ist doch ganz klar. Das steht hier überhaupt nicht zur Diskussion, Frau Behrendt. In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dulden wir keine Zwangsehen, wir dulden keine Kinderehen, wir dulden nicht, dass Mädchen oder Jungen ihrer Kindheit beraubt werden. Das ist eine Frage von Recht, Würde und Freiheit. Unser Grundgesetz schützt Ehe und Familie. Der Schutz der Familie und der Ehe endet aber dort, wo das Kindeswohl verletzt wird. Frau Behrendt, ich muss mich wirklich wundern, dass gerade eine erklärte Gegnerin von Kinderrechten sich hier als Kinderschützerin inszenieren möchte. Sie haben doch mehrfach hier in diesem Plenum schon gesagt, Sie seien gegen Kinderrechte und gegen jegliche Eingriffe in Elternrechte. Die Rechtslage ist aber klar anders, als Sie sie hier dargestellt haben. Nach § 1303 BGB darf eine Ehe in Deutschland nicht vor Eintritt der Volljährigkeit geschlossen werden. Eine Eheschließung mit einer Person unter 16 Jahren ist unwirksam. Eine Ehe, bei der eine Person zwischen 16 und 18 Jahre alt war, ist aufhebbar. Auch bei im Ausland geschlossenen Ehen gilt: Artikel 13 Abs. 3 EGBGB zieht für den deutschen Rechtsraum eine klare Grenze: unter 16: unwirksam; zwischen 16 und 18: aufhebbar. Sobald eine zuständige Verwaltungsbehörde davon Kenntnis erhält, muss sie grundsätzlich die Aufhebung beantragen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Das ist der Rechtsstaat: nicht laut, nicht schrill, sondern verbindlich. Er arbeitet mit Gesetzen, Zuständigkeiten, Gerichten, Jugendämtern, Beratungsstellen und Polizei. Genau darin liegt seine Stärke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwangsheirat ist eine Straftat, eine Kinderehe ist eine Kindeswohlgefährdung. Punkt! Aber wer aus dem Schutz von Kindern eine Bühne für pauschale Verdächtigungen macht, hilft den Betroffenen nicht. Der Antrag der AfD fordert als zentrale Maßnahme eine Task-Force „Kinderehen" im Landesjugendamt, die anlassunabhängig in von Ihnen sogenannten einschlägigen Milieus Familienstrukturen untersucht und sogenannte Clanmitglieder befragen soll. Aber Sie machen gar nicht klar, wer befragt werden soll und auf welcher Rechtsgrundlage. Nach welchen Kriterien wird denn von Ihnen überhaupt ein einschlägiges Milieu definiert? Wer entscheidet das? Wie soll das denn helfen? Und an dieser Stelle möchte ich hier auch noch mal klarstellen: Wenn Sie anlassunabhängige Befragungen fordern und ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellen, dann, glaube ich, verlassen Sie den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aber wie sieht es denn jetzt in Niedersachsen tatsächlich aus? Niedersachsen hat bereits klare Verfahren. Jugendämter sind bei Hinweisen auf eine Ehe mit einer minderjährigen Person verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen. § 4 KKG regelt zudem, wie Berufsgruppen wie Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Ärztinnen und Ärzte oder Beratungsstellen bei gewichtigen Anhaltspunkten handeln können und sollen. Wenn das Jugendamt eine Gefährdung feststellt, muss es handeln, Hilfen anbieten und, wenn nötig, das Familiengericht einschalten. Das ist der gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismus. Dazu kommen auch noch weitere konkrete Angebote. Das Niedersächsische Landesjugendamt berät örtliche Träger und bildet Mitarbeitende der Jugendhilfe fort. Das Sozialministerium unterstützt niederschwellige Hilfen für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und Frauen. Zentral ist das Niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat bei kargah e.V. in Hannover. Es arbeitet anonym, kostenlose Beratung wird angeboten, auf Wunsch sogar mehrsprachig, telefonisch oder auch direkt persönlich, auch mit einer Vertrauensperson. Es unterstützt bei Krisenbewältigung, Perspektiventwicklung, Behördenkontakten und bei der Vermittlung in geeignete Schutzmöglichkeiten. Das ist konkrete Hilfe, nicht Symbolpolitik, nicht Schlagzeile, wie Sie das hier immer wieder vorhaben. Das ist Hilfe, die erreichbar ist, Hilfe, die schützt, Hilfe, die Betroffene nicht vorführt. Für akute Schutzbedarfe gibt es zudem den Kriseninterventionsplatz Anonyme Wohngruppe und Schutzeinrichtung (Ada). Niedersachsen arbeitet vernetzt. Im Handlungskonzept „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern" wirken Jugendämter, Ausländerbehörden, Polizei, Gewaltberatungsstellen und Familiengerichte zusammen. Wir setzen auf Schutz, Beratung, Prävention, Polizei und Justiz. Unser Maßstab bleibt: Jedes Kind hat ein Recht auf Kindheit. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Gäde. -
Omas gegen rechts in der Obertertia! Ein Weg zur "differenzierten Urteilsbildung"?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer heute über politische Bildung an unseren Schulen spricht, der muss aus unserer Sicht zwei Dinge auseinanderhalten: berechtigte Fragen der Ausgewogenheit und pädagogische Einordnung auf der einen Seite und parteipolitisch motivierte Skandalisierung auf dem Rücken unserer Schulen auf der anderen Seite. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, weil Sie ja auch immer wieder den sogenannten Beutelsbacher Konsens betonen das ist auch auf Ihrer merkwürdigen Internetplattform nachzulesen; Herr Lilienthal; Sie haben das in Ihrer Rede auch in Teilen angerissen: Natürlich kann man fragen: Gab es eine pädagogische Vorbereitung? Wurden unterschiedliche Perspektiven eingeordnet? Ist ein entsprechendes Format geeignet? Solche Fragen sind legitim und gehören dazu. Aber das ist nicht das, was Sie gemacht haben. Ich zitiere Ihnen gerne aus dem Beutelsbacher Konsens. Dort heißt es: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen." Natürlich kann man auch kontrovers über Positionen, die an den Schulen vorgetragen worden sind, diskutieren. Aber ich frage mich: Welche Erkenntnisse haben Sie eigentlich, dass das nicht entsprechend einsortiert worden ist, dass es nicht eine entsprechende pädagogische Vorbereitung gegeben hat, dass sich Politikunterricht denn dort ist es behandelt worden nicht intensiv damit auseinandergesetzt hat? Genau das ist der Fakt! Die Schulen haben sich darauf vorbereitet. Die Schulen haben die entsprechende pädagogische Einsortierung vorgenommen. Selbstverständlich ist das der Fall. Das ist auch curricular abgebildet. Das, was Sie hier betreiben, ist eine Unterstellung. Sie stellen Schulen in ein schlechtes Licht. Das, was Sie hier machen, ist nicht in Ordnung. Das ist das Säen von Misstrauen zulasten unserer Schulen. Ich will, weil hier kein falscher Eindruck entstehen soll, in aller Klarheit sagen: Unsere Schulen in Niedersachsen stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Sie sind dazu da und auch dazu befähigt, junge Menschen so auszubilden, dass sie eine eigene Meinung entwickeln, dass sie Argumente prüfen und dass sie demokratisch streiten können. Schule ist kein Raum für Parteipolitik. Genau so ist es! Sie ist auch kein Raum für eine einseitige politische Ausrichtung. Das ist völlig klar. Aber darum geht es bei Ihnen in der Debatte gar nicht. Ich will Ihnen klar sagen: Schule ist auch kein wertfreier Raum. Demokratiebildung ist nicht wertneutral. Neutralität heißt ausdrücklich nicht, dass Schulen gegenüber Angriffen auf die Menschenwürde, auf die Demokratie und auf den Rechtsstaat neutral sein müssen. Im Gegenteil: Politische Bildung muss kontrovers sein. Sie muss differenzieren, und sie muss auch Gefahren des Extremismus behandeln. Dass Ihnen das nicht gefällt, ist völlig klar. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihnen gefällt auch nicht, wer da eingeladen worden ist. Ihnen gefällt auch die Organisation Omas gegen rechts nicht. Ihnen gefällt es auch nicht, wenn man sich kritisch mit den Positionen der AfD auseinandersetzt. Das alles muss Ihnen auch nicht gefallen. Mein Kollege Eike Holsten hat mir heute Morgen berichtet: Gestern war Heidi Reichinnek an einer Schule bei ihm im Wahlkreis. Das hat ihm auch nicht gefallen. Aber wir machen trotzdem keine Meldeportale oder stellen uns hier hin und versuchen, solche Sachen zu überprüfen. Hören Sie endlich auf, diesen rechten Kulturkampf, den Sie in diesem Land führen, jetzt auch noch in die Schulen zu treiben! Wir haben an den Schulen wahrlich andere Probleme, als dass wir uns mit Ihren Kulturkampfideen auch noch dort auseinandersetzen müssen. Das ist ja Ihre Methodik der Kollege Güldner hat es angesprochen: Genau deshalb eröffnen Sie Portale wie „neutrale-lehrer.de". Es ist eine Selbstverständlichkeit für einen Landesbeamten und auch für unsere Lehrkräfte, dass man neutral ist. Sie haben ein Meldeportal gegen alle die, die sich Ihnen widersetzen. Das ist Ihr Weg! Alle, die die Meinung der AfD nicht teilen, alle, die sich kritisch mit der AfD auseinandersetzen, werden an den Pranger gestellt. Man sät hier Misstrauen. Man sät hier wirklich ‑ Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie jetzt schreien. Sie fühlen sich anscheinend angegriffen. Insofern scheint das hier auch getroffen zu haben. Das, was Sie hier betreiben, ist kein Instrument, das mit fairen Debatten zu tun hat. Es ist eine Art von Einschüchterung und Misstrauen. Sie rufen „Indoktrination", Sie produzieren Empörung in den sozialen Medien, und der Kollege Dannenberg spricht von „Gehirnwäsche". Das zeigt ja, wie Sie eigentlich auf Schülerinnen und Schüler in der 9. und 10. Klasse blicken. Glauben Sie ernsthaft, dass sie nicht in der Lage sind, zu reflektieren, wenn jemand etwas aus einem Buch vorträgt, und sich politisch damit auseinanderzusetzen? Glauben Sie ernsthaft, dass das an unseren Schulen wirklich „Gehirnwäsche" ist? Oder ist das wieder ein Mittel und Weg, um unsere Gesellschaft zu verunsichern und Empörungswellen künstlich hervorzurufen? Ihre Art und Weise, Politik zu machen, ist genau das Problem in unserer Gesellschaft, warum sie so gespalten ist. Sie gehen immer wieder da rein, weil Sie gar nicht wollen, dass die Gesellschaft zusammenbleibt, weil Sie gar nicht wollen, dass seriös gearbeitet wird, und weil Sie nicht in der Lage sind, sachliche Politik in diesem Land zu machen! Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. Wir lassen uns jedenfalls von der AfD nicht vorschreiben, wie Demokratiebildung an unseren niedersächsischen Schulen gelebt wird - nicht mit Empörungskampagnen auf Social Media und nicht mit Meldeportalen. Wir stehen an der Seite unserer Lehrkräfte in diesem Land, die sich jeden Tag für unsere Schülerinnen und Schüler einsetzen, die sehr wohl differenzieren können und die eine gute Demokratiebildung in diesem Land organisieren. Ein herzliches Dankeschön an die vielen Lehrer und an unsere Schulen! Wir fallen auf diesen Blödsinn der AfD nicht mehr rein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte AfD-Fraktion! Sehr geehrte Frau Klages, Ihre Rede war so voller Widersprüche, dass es sich eigentlich gar nicht lohnt, näher darauf einzugehen. Aber ich habe doch noch mal eine Frage. Vielleicht können Sie sie am Ende noch in einer Kurzintervention beantworten. Sie sagen, Sie finden es schon wichtig, dass Menschen, die zu uns kommen, die Sprache auch lernen können. Aber wie soll das denn funktionieren, wenn Sprachkurse gestrichen werden? Soll das jeder alleine für sich tun? Das können Sie vielleicht nachher in einer Kurzintervention noch kurz erläutern. Zurück zur Sache: Ich glaube, ich stelle den Antrag im Folgenden dann doch noch mal ein bisschen intensiver vor, weil Sie ihn ja anscheinend in der Tiefe nicht so richtig gelesen haben. Vielleicht können Sie dann noch mal für sich rekapitulieren und am Ende doch noch zustimmen. Wir haben den Antrag gegen das Streichen der freiwilligen Zugänge zu Integrationskursen und Sprachkursen beim letzten Plenum eingebracht. Seitdem ist einiges passiert. In der vorletzten Woche hat die Konferenz der Integrationsminister der Bundesländer getagt. Da war es interessant. Die Mehrheit der dort vertretenen Länder hat unmissverständlich deutlich gemacht: Sprachförderung ist der Schlüssel für Integration, und sie muss gestärkt und darf nicht geschwächt werden. - Bis auf wenige Ausnahmen fordern die Länder gemeinsam keine Kürzungen an Integrationskursen und keine Hürden, sondern gesicherten Zugang, Verlässlichkeit und mehr Investitionen. Das ist auch das, was wir in unserem Entschließungsantrag fordern. Die Zahlen sind eindeutig. 2024 haben über 360 000 Menschen einen Integrationskurs begonnen, und fast neun von zehn erreichen ein Sprachniveau, das ihnen Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht. Das ist auch der Beleg dafür, Frau Klages, dass Sie die Situation völlig falsch einschätzen. Diese Erfolgsquote ist auch kein Zufall, sondern das Ergebnis funktionierender Strukturen, engagierter Lehrkräfte und verlässlicher Förderung. Jetzt werden aber Hunderttausende Menschen, darunter wir schlüsseln es Ihnen auch gerne noch mal auf geduldete Personen, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Geflüchtete ohne gute Bleibeperspektive von diesen freiwilligen Zugangsmöglichkeiten ausgeschlossen. Hier geht es das muss man einmal deutlich betonen um Menschen, die sich integrieren wollen und die das freiwillig machen, also ohne Zwang, weil sie das ehrliche Interesse haben, in diesem Land zu arbeiten und Teil der Gesellschaft zu sein. Und das Problem verschärft sich, weil auch diejenigen, die noch einen verpflichtenden Zugang zu den Kursen haben, mittlerweile auf Plätze warten müssen, weil jetzt Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen ausfallen. In der Konsequenz wird Integration verzögert. Das ist ein Problem für die Menschen selbst, aber es kostet auch uns alle Zeit, Geld und Arbeitskräfte. Dabei sprechen wir hier nicht über ein abstraktes Thema. Niedersächsische Unternehmen sagen seit Jahren: Fehlende Deutschkenntnisse sind eine der größten Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Auch deshalb hat die Integrationsministerkonferenz deutlich gemacht: Diese Politik schadet nicht nur den Betroffenen, sie schadet unserer Wirtschaft und unserem Land insgesamt. Sie hat aber noch etwas Zweites sehr deutlich gemacht: Integration findet vor Ort statt, in den Ländern und vor allem in den Kommunen. Damit sie vor Ort gelingen kann, braucht es endlich wieder eine verlässliche finanzielle Beteiligung des Bundes. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, folgende konkrete Forderungen haben die Länder formuliert: Erstens. Der Zulassungsstopp bei Integrationskursen muss zurückgenommen werden. Zweitens. Sprachförderung muss ausgebaut und nicht zurückgefahren werden. Drittens. Der Bund muss endlich für eine verlässliche und ausreichende Finanzierung sorgen. Viertens. Die Integrationsministerkonferenz fordert bessere Rahmenbedingungen für konkrete Zielgruppen, mehr Unterstützung für zugewanderte Frauen beim Spracherwerb, bessere Vereinbarkeit von Kursen und Kinderbetreuung und faire transparente Regeln bei der Anwerbung internationaler Fachkräfte, um Ausbeutung zu verhindern. Wenn die Länder unabhängig von Parteifarben sagen, dass der Zulassungsstopp für Integrationskurse eine Rolle rückwärts ist, zeigt uns das, dass unser Antrag heute aktueller denn je ist. Er greift genau das auf, was die Länder gemeinsam fordern: Eine Rückkehr zu einer verlässlichen, vorausschauenden und wirtschaftlich sinnvollen Integrationspolitik. Zustimmung zu diesem Antrag ist daher die einzige logische Konsequenz. Herzlichen Dank.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
wiederum der Kollege Uwe Dorendorf. Frau Jagdministerin Staudte, welche Abschussquote favorisieren Sie bei den Jungwölfen, welche halten Sie also für positiv? Werden die Managementpläne bis zum Beginn der Wolfsjagdzeit am 1. Juli fertig sein? Bitteschön, Frau Ministerin!
Vielen Dank, Frau Klages, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben mich ja das letzte Mal dafür kritisiert, dass ich aus dem Bundesprogramm zur Pflege zitiert habe. Sie haben ja ein Positionspapier, in dem nachweislich steht, dass wir die Fachkräfte Ihrer Ansicht nach nur bis 2030 brauchen darüber kann man streiten und dass es für die Fachkräfte zumindest in der Pflege konkrete Rückführungspläne geben soll. Ist das Ihre Form von Integration und Dankbarkeit für diejenigen, die uns hier unterstützen und eine hohe Fachlichkeit mitbringen? Liebe Frau Prell, Ihnen stehen doch genau die gleichen Daten zur Verfügung wie auch mir.
Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! - Auch linksextremen und israelbezogenen Ausprägungen entschieden entgegentreten und dem Parteitagsbeschluss der Partei DIE LINKE unmissverständlich widersprechen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Das Existenzrecht Israels ist und bleibt unverhandelbar. Der Schutz jüdischen Lebens ist unser gemeinsamer Auftrag. Als DemokratInnen stehen wir klar, entschieden und unmissverständlich gegen jeden Antisemitismus. Strohmänner, Doppeldeutlichkeiten haben hier keinen Platz und dürfen auch niemals Raum bekommen, nie wieder. Wer bei aller Kritik an der Regierung Netanjahu beim Blick auf das Leid in Gaza diese auf die exakt gleiche Stufe mit der Hamas stellt, wer mit dem Zusatz „real existierender Zionismus" durch die Hintertür das Existenzrecht Israels infrage stellt, wer im Forderungsteil und in der parteiinternen Debatte einseitig Spiegelstrich um Spiegelstrich Israel adressiert und die Hamas auslässt, sich zum antizionistischen Landesverband ausruft, der sollte den Satz „Antisemitismus hat keinen Platz in der Linken" als Arbeitsauftrag annehmen. Ich erwarte da eine umfassende Korrektur. Und ich wiederhole, was ich dazu am 19. März bereits gesagt habe. Nichts rechtfertigt antisemitische Ressentiments, nichts rechtfertigt lavieren, mäandern, ein taktisches Verhältnis zu antisemitischen Codes. „Gegen jeden Antisemitismus" darf keine Floskel sein, sondern ist ein Auftrag an uns alle. Wir stehen gegen jeden Antisemitismus oder wir stehen gar nicht. Hier kann es keine doppelten Standards geben und erst recht keine Heuchelei der extremen Rechten. Ich habe nicht vergessen, welches Parteibuch der Angreifer von Ahlem hatte. Auch nicht, dass Sie, Herr Wichmann, per Pressemitteilung Michel Friedman antisemitisch geschmäht haben. So etwas vergisst man nicht, so etwas übersieht man nicht. Das heißt aber auch, bei aller berechtigten Kritik nicht eine Partei herauszuziehen, zumal die Phänomenzahlen anderes sagen. Bei allen furchtbaren Zuwächsen in zu vielen Bereichen - der größte Feind steht weiterhin rechts außen. Zugleich gilt auch das sage ich hier nicht zum ersten Mal: Wir machen keinen Unterschied, ob antisemitische Stereotype in der AfD, bei Intifada Hannover oder im akademischen Lesezirkel verbreitet werden. Wir steuern in der Verfassung, in der schulischen und außerschulischen Bildung, an Hochschulen und disziplinarrechtlich nach. Was wir aber aus guten historischen, politischen und rechtsstaatlichen Gründen als Parlament dringlichst unterlassen sollten, ist, dem Verfassungsschutz aufzutragen, was er tun muss, so wie es Ihr Antrag tut. Wir kontrollieren den Verfassungsschutz, aber wir beauftragen ihn nicht politisch. Dass ich Ihnen diese Selbstverständlichkeit hier vortragen muss, lässt mich ratlos zurück. Zu Ihrem Gesetzentwurf, den Sie angeführt haben und der den parlamentarischen Raum zumindest das Plenum noch nicht wieder erreicht hat: Vorsicht an der Bahnsteigkante! So richtig es ist, dass wir Antisemiten und Extremisten nicht finanzieren sollten, so falsch ist der Generalverdacht gegenüber Zivilgesellschaft, Sport, Ehrenamt und Kultur. Das Misstrauen diesbezüglich haben Sie sich redlich und hart erarbeitet. Von Karin Prien bis Wolfram Weimer beweist die Union im Bund gerade, wie sehr man etwa das Haber-Verfahren missbrauchen kann, um Zivilgesellschaft, um die freie Kultur, um Initiativen und Buchläden anzugreifen. So angewendet werden Sie, bei aller Einigkeit in der Frage der Bekämpfung von Antisemitismus, auf unseren entschiedenen Widerstand treffen. Das gilt ganz besonders für den geplanten Stopp der Förderung des Kooperationsverbundes gegen Antisemitismus. Wenn Sie Ihren Antrag ernst meinen, dann halten Sie das im Bund auf! Intervenieren Sie bei Karin Prien! Auch daran werden wir Sie in den Beratungen messen. Vielen Dank, Herr Lühmann. - Die nächste Wortmeldung kommt von
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Zunächst einmal finde ich es gut, dass wir mit Ihrem Antrag das Thema Ausbildung von Lehrkräften wieder auf die Tagesordnung bekommen, dass wir uns damit befassen. Wir sind uns auch einig darin, dass in der Lehrerbildung insgesamt Handlungsbedarf besteht, dass wir mehr Praxisanteile brauchen. Das wird in Ihrem Antrag zwar nicht behandelt, aber Handlungsbedarf besteht auch in der Frage: Wie binden wir das ins Studium ein? Wie also kriegen wir schon im Studium eine hohe Praxisorientierung hin? Diese würden wir uns wünschen. Wir haben sogar gesagt, es wäre mutig, über ein Modell des dualen Studiums nachzudenken. Aber dass Sie erst mal sagen, Sie wollen mehr Praxisanteile, ist grundsätzlich in Ordnung. Und ja, wir brauchen auch auch hier sind wir d'accord eine bessere Verzahnung von Studium und Vorbereitungsdienst in Gänze. Einverstanden sind wir auch damit, dass das Thema Inklusion, also der ganze Bereich der Sonderpädagogik, einen größeren Stellenwert einnehmen muss. Wir wollen Inklusion nicht nur mit Sonderpädagogen schaffen, sondern im Grunde muss jede Lehrkraft in der Lage sein, inklusiv zu unterrichten. Auch das ist eine Baustelle, die wir schon ein paar Jahre vor uns herschieben. Ihr Antrag ist eine lange Liste an wohlklingenden Absichten: mehr Praxis, mehr Inklusion, mehr Reflexion, mehr Kooperation. Ich bin gespannt, wohin die Reise nachher konkret geht. Erst mal zählt man eine ganze Reihe an Dingen auf und sagt, was man alles machen möchte. Aber am Ende muss das auch abgearbeitet und in ein Konzept gegossen werden, und es muss auch umsetzbar sein. Und es ist ja auch nicht so, dass sich die rot-grüne Landesregierung, auch die Kultusministerin, in der Vergangenheit nicht schon die Zähne daran ausgebissen hätten, im Bereich des Studiums eine Reform der Lehrerausbildung zu organisieren. Ich erinnere mich noch gut an die damaligen Debatten zum Stufenlehramt, zum Einheitslehrermodell - das am Ende eingestampft worden ist, angeblich aus Haushaltsgründen. Und jetzt der nächste Anlauf: Ihr Antrag. Aber wenn wir uns die Lage in Niedersachsen einmal genau ansehen und uns mit den ganz konkreten aktuellen Problemen insbesondere in unseren Studienseminaren, im Vorbereitungsdienst, befassen, dann sehen wir, dass wir dort zunehmend in eine sehr problematische Personalsituation hineinlaufen: Es fehlt in unseren Studienseminaren, also an jenen, die dafür zuständig sind, dass wir die Lehrer in diesem Land ausbilden, an Verwaltungsstellen. Wir rufen immer wieder: Lehrermangel, Lehrermangel, Lehrermangel! Jetzt befassen wir uns mit der Ausbildung. Aber wenn wir die Studienseminare fragen, dann erzählen die uns, dass ihnen die Verwaltungskräfte fehlen. Da geht jemand in Pension, in den Ruhestand, und dann wird die Verwaltungsstelle einfach nicht nachbesetzt. Wenn wir so mit unseren Studienseminaren umgehen, wenn wir Leitungskapazitäten nicht besetzen, wenn wir Verwaltungsstellen nicht nachbesetzen, wenn wir kein gutes Fortbildungsangebot für die Studienseminare haben, dann fehlt es an Grundlegendem! Es gelingt Ihnen nicht, gute Bedingungen in unserer Ausbildung zu schaffen. Kümmern Sie sich, bevor Sie große Reformen ankündigen, darum, dass die Studienseminare, die jetzt die Arbeit machen, eine anständige Ausstattung haben, dass sie Verwaltungsunterstützung haben und dass sie auch eine vernünftige Leitung haben! Ein Punkt wird in Ihrem Antrag aufgegriffen, den wir auch schon lange diskutiert haben; Herr Meyn, Sie haben ihn gerade auch angesprochen. Das ist das Thema Quereinstieg. Wenn wir das einmal analysieren, wenn wir mal schauen, wie der Quereinstieg in diesem Land funktioniert, dann sind wir uns wahrscheinlich schnell einig wir haben es ja gerade auch gesagt, dass es so wie im Moment in Niedersachsen nicht weitergehen kann und dass wir besser werden müssen. Aber es wird nicht reichen, sich das Thema Quereinstieg nur im Vorbereitungsdienst anzuschauen - das muss schon im Studium losgehen. Wir haben schon vor drei Jahren mit Falko Mohrs darüber diskutiert, wie das an den Universitäten besser ablaufen kann. Aber der Quereinstiegs-Master, den wir flächendeckend etablieren müssen, ist bis heute noch nicht wirklich umgesetzt; darauf warten wir noch. Aber es geht auch darum, wie kompliziert wir mit den Quereinstiegen umgehen. Wir bekommen im Grunde jede Woche von irgendwelchen Menschen Briefe, in denen es heißt: Der Weg ist uns versperrt. Meine Abschlüsse werden nicht anerkannt. Mir wird nicht aufgezeigt, welchen Weg ich wählen kann. Der Quereinstieg ist in diesem Land viel zu kompliziert. Der Antrag bleibt weit hinter richtigen Lösungen zurück. Es ist gut, dass das Thema angesprochen wird, aber das, was in Ihrem Antrag steht, reicht bei Weitem nicht aus, um die Anzahl der Quereinsteiger in diesem Land zu erhöhen und um die Unterrichtsversorgung tatsächlich in den Griff zu bekommen. Was auffällt, wenn man sich mit Ihrem Antrag beschäftigt, ist das, was nicht drinsteht, nämlich das Thema Fachlichkeit und Fachdidaktik. Auch darüber müssen wir im Ausschuss reden. Es besteht Veränderungsbedarf, wir können eine ganze Menge verändern und sind auch im Begriff, dies zu tun. Aber was nicht geht, ist das zeigen auch die aktuellen Leistungsstudien, dass Fachlichkeit jetzt ein Nebenthema wird. Denn für die Unterrichtsqualität ist es zentral, dass wir eine hohe Fachlichkeit haben. Wenn ich angehende Mathematiklehrer ausbilden will, dann brauche ich eine gute Fachdidaktik, dann müssen die wissen, wovon sie reden. Deswegen muss das in einem so umfangreichen Antrag auch eine Rolle spielen. Die Fachdidaktik, die Fachlichkeit darf nicht hintenüberfallen. - Wenn Sie das nicht wollen, ist das in Ordnung. Das werden wir ausdiskutieren. Im Antrag steht zu diesem Thema jedenfalls nichts. Das vermissen wir, und wir werden auch genau beobachten, was Sie vorhaben. Für uns ist klar: Eine gute Bildung funktioniert nur, wenn wir eine hohe Qualität, eine hohe Fachlichkeit haben. Das vermissen wir in Ihrem Antrag. Und das zieht sich durch die Bildungsqualität hindurch: Sie wollen die Standards nicht senken, aber dadurch, dass Sie solche Anträge formulieren, implizieren Sie: Fachlichkeit ist uns nicht wichtig. Deswegen kritisieren wir das an dieser Stelle auch. Herr Meyn, Sie können auch gerne noch eine Frage stellen. Ja, genau. Ich warte darauf, dass der Kollege Fühner Luft holt. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Meyn. Herr Fühner hat schon signalisiert, dass er sie zulässt. - Es kann losgehen. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Fühner, für das Zulassen der Zwischenfrage.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Bitteschön, Frau Butter! Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Vielzahl sinnvoller und teilweise notwendiger Anpassungen umgesetzt werden. So weit, so gut. Er enthält aber in § 45 d Abs. 7 eine Regelung, die tief in grundrechtliche Bereiche eingreift, und das alles sehr kurzfristig, hopplahopp, husch, husch, vorgezogen ins April-Plenum, weil es mal wieder schnell gehen musste. Hier beginnen unsere Bedenken. Denn der vorliegende Gesetzentwurf greift ein hochsensibles Feld an: die Sicherung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zugleich die Ausgestaltung demokratischer Wahlen. Beides sind tragende Säulen unseres Verfassungsstaates, und genau deshalb müssen wir hier besonders genau hinsehen. Ja, die Wählbarkeitsvoraussetzung der Verfassungstreue ist verfassungsrechtlich anerkannt. Wer ein kommunales Spitzenamt übernimmt, muss jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Das ist richtig und durch Rechtsprechung gut abgesichert. Aber und das ist der entscheidende Punkt: Das, was hier neu geregelt werden soll, geht deutlich darüber hinaus, und die Risiken, die hier bestehen, hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst namentlich Frau Brüggeshemke mehrfach in der Innenausschusssitzung betont. Danke an dieser Stelle an den GBD für die sehr fundierte juristische Einordnung! In dieser Kürze der Zeit so hochkomplexe grundrechtliche Fragen zu klären - Chapeau! Es bestehen folgende Bedenken, die wir teilen: Erstens. Wir haben es mit einem erheblichen Eingriff in das passive Wahlrecht zu tun. Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert die Allgemeinheit der Wahl. Jeder Eingriff in dieses Recht bedarf einer besonders klaren, verhältnismäßigen und präzisen gesetzlichen Grundlage. § 45 d Abs. 7 eröffnet nun die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber faktisch vom Wahlverfahren auf der Grundlage einer Prognoseentscheidung über ihre Verfassungstreue auszuschließen. Diese Prognose ist, wie selbst der GBD einräumt, mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Meine Damen und Herren, das ist kein Randproblem, das ist der Kern demokratischer Legitimation. Zweitens. Die Norm bleibt an entscheidenden Stellen unbestimmt. Was sind tatsächliche Anhaltspunkte? Wann liegen berechtigte Zweifel vor? Wie ist mit Parteimitgliedschaften umzugehen, gerade im Lichte des Parteienprivilegs aus Artikel 21 des Grundgesetzes? Hier fehlt es an klaren gesetzlichen Leitplanken. Stattdessen wird die schwierige Abwägung auf Wahlleitungen, Wahlausschüsse und Kommunalaufsichtsbehörden verlagert. Das ist verfassungsrechtlich heikel. Herr Schneider, Sie haben gerade ein Beispiel genannt. Ich bringe ein richtig konkretes Gegenbeispiel: Ein Wahlausschussmitglied der SPD hatte im Juli des letzten Jahres im Wahlausschuss über die Zulassung der Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Paderborn zu entscheiden. Auch ein AfD-Kandidat stand auf der Bewerberliste, eine Person, die der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz im Blick hatte. Der SPD-Politiker hatte letztendlich für die Zulassung aller Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Paderborn gestimmt, damit auch für den AfD-Kandidaten. Sein Hauptgrund: juristische Bedenken. Denn eine rechtliche Sicherheit, ob der AfD-Politiker tatsächlich ein Verfassungsfeind ist, gibt es nicht. Es gibt nur die Einschätzung des Verfassungsschutzes, die aber noch kein Gericht bewertet hat. Zitat dieses SPD-Politikers: Uns Ehrenamtlern diese Entscheidung zu überlassen: „Ist er das, oder ist er das nicht?", kann man uns nicht zumuten. Fazit: Die rechtliche Unsicherheit im Wahlausschuss war am Ende zu groß, und das ist sie nicht nur in Paderborn. Meine Damen und Herren, wir bewegen uns hier im Spannungsfeld von Demokratieprinzip, Parteienfreiheit und individueller Grundrechtsausübung. Genau hier verlangt das Bundesverfassungsgericht Normenklarheit und Bestimmtheit. Drittens. Besonders kritisch ist die Einbindung des Verfassungsschutzes. Der Abruf von Erkenntnissen, möglicherweise mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen, stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der GBD betont auch hier Bedenken, da es sich um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem sogenannten Doppeltürmodell klare Anforderungen formuliert. Sowohl die Übermittlung als auch der Abruf von Daten benötigen jeweils eigenständige, präzise und verhältnismäßige Rechtsgrundlagen. Und ja, die Mehrheit des Ausschusses meint, diese Anforderungen seien erfüllt. Aber diese Bewertung ist keineswegs zwingend. Denn wir reden hier nicht über Gefahrenabwehr im klassischen Sinne, sondern über die Teilnahme an einer demokratischen Wahl. Der Maßstab muss daher besonders streng sein. Die Schwelle tatsächlicher Anhaltspunkte bleibt unklar umrissen, die Prognoseentscheidung bleibt fehleranfällig, und die Gefahr politischer Vorfeldbewertung durch Verwaltungsstellen ist real. Viertens. Auch der Rechtsschutz überzeugt nicht vollständig. Der maßgebliche Rechtsschutz erfolgt erst nach der Wahl über Wahleinspruch und Wahlprüfung. Das hilft der betroffenen Bewerberin oder dem Bewerber nur begrenzt. Denn wer gar nicht erst zur Wahl zugelassen wird, hat faktisch keine Chance mehr auf demokratische Legitimation. Effektiver Rechtsschutz muss aber rechtzeitig greifen, nicht erst im Nachhinein. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht darum, Verfassungsfeinden den Weg zu ebnen. Es geht darum, unsere Verfassung gerade durch rechtsstaatliche Präzision zu schützen. Das sage ich für meine CDU-Fraktion in aller Deutlichkeit: Wir müssen unsere Verfassung vor allen Verfassungsfeinden schützen: vor linken, rechten, antisemitischen und islamistischen Verfassungsfeinden. Ein zu unbestimmtes, zu weitreichendes Verfahren gefährdet hier aber am Ende genau das, was es schützen soll, nämlich das Vertrauen in faire und gleiche Wahlen. Deshalb sagen wir klar: § 45 d Abs. 7 wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Allgemeinheit der Wahl, die Normenklarheit, die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe und den effektiven Rechtsschutz. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Meine Damen und Herren, wir erkennen, das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist legitim: der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Sicherstellung verfassungstreuer Amtsträger. Aber ein legitimes Ziel allein reicht nicht aus. Der Weg und vor allem das Verfahren dorthin müssen rechtlich zweifelsfrei sein, und das sind sie nicht. Die praktische Anwendung ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Genau deshalb bestehen aus unserer Sicht hier erhebliche Zweifel. Wir brauchen klare Kriterien, wir brauchen engere Eingriffsschwellen, wir brauchen ein Verfahren, das rechtssicher, transparent und gerichtsfest ist. Denn eines, meine Damen und Herren, darf nicht passieren: dass Zweifel an der Verfassungstreue am Ende zu Zweifeln an der Fairness unserer Wahlen führen und damit das Vertrauen in die Integrität von Wahlen beschädigt wird. Herzlichen Dank. Danke schön. -
von Demokraten ja. Bitteschön, Herr Hilbers! Herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade vom verstärkten Netzausbau gesprochen und gesagt, dass man die Netze ertüchtigen muss, weil man dann weniger Redispatchkosten verursacht. Das ist ja alles richtig. Ich frage mich aber: Sie waren doch drei Jahre lang Teil der Bundesregierung und haben beim Netzausbau nichts auf die Kette bekommen. Frau Reiche muss jetzt alles das, was Sie hinterlassen haben, reparieren. Warum erwähnen Sie das hier nicht? Auch das ist nicht wahr. Damit wir der Antwort des Ministers folgen können,
20 in Niedersachsen? - Danke für die Info. Also ich stelle, ehrlich gesagt, vor allem meine Position als Mitglied des Petitionsausschusses dar, als jemand, der sich intensiv mit dieser Petition beschäftigt hat. Wenn Sie all das, was Sie hier sozusagen auf die Rednerinnen und Redner werfen, einmal in Richtung Verkehrsministerium adressieren und da tätig würden, dann könnten wir so viel erreichen! Aber nein, das geht natürlich nicht. Das ist das, was ich nicht nachvollziehen kann: Sie sagen, dass Sie es anders haben wollen, aber wenn Sie an der Regierung sind, machen Sie genau das Gleiche. Das haben Sie im Bund getan, das machen Sie gerade im Bund, Herr Putzier, wir sind bei der Petition! - und das wollen Sie in Niedersachsen genau so tun!
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, welche Prioritäten diese rot-grüne Landesregierung in diesen Zeiten setzt. Wie es mein Kollege Pastewsky eben so großartig formuliert hat: Wir stehen unmittelbar vor einer Energiekrise und mitten in einer Rezession. Und was macht Rot-Grün? Anstatt die Probleme der Menschen zu lösen, ändern Sie das Kommunalwahlgesetz, um die Daumenschrauben gegen die ungeliebte Opposition oder reden wir jetzt einfach mal Klartext: gegen die AfD anzuziehen. Es half bisher alles wenig: Correctiv-Lügenmärchen, Brandmauer, Verfassungsschutz - und trotzdem steht die AfD in Niedersachsen bei den Umfragen bei 20 %. Da müssen natürlich neue Repressionen eingeführt werden, und das beschließen Sie heute. Jetzt sollen Wahlausschüsse, die ja ohnehin von den etablierten Parteien besetzt sind, mit der Expertise des Verfassungsschutzes bestückt werden, damit unliebsame Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter schneller und einfacher ausgeschlossen werden können. Oder anders gesagt: Bei Verdacht wird der VS auf Kandidaten angesetzt. Man hat wohl aus der Causa Joachim Paul in Rheinland-Pfalz nichts gelernt oder die falschen Schlüsse gezogen. Kommt also ein Kandidat, der Ihnen nicht passt oder noch schlimmer der die Wahl unter Umständen gewinnen könnte, wird der VS in Zukunft einfach mit einem Gutachten beauftragt und trägt es im Wahlausschuss vor. Hinter die Qualität der Gutachten kann man an dieser Stelle mal ein großes Fragezeichen setzen. Kurzum: Der Kandidat wird ausgeschlossen und kann sich faktisch bis nach der Wahl nicht gegen den Ausschluss wehren. Was für eine rechtsstaatliche Farce! In diesem Fall, mit dieser Gesetzesnovelle, kann es Ihnen gar nicht schnell genug gehen, trotz eindringlicher Warnung des GBD. Verfassung und Gründlichkeit sind Ihnen offenkundig wenig wert, wenn es um den Kampf gegen die AfD geht. Meine Damen und Herren, den Bürgerwillen kann man aber nicht per Gesetz entmachten - er holt sich seine Rechte an der Wahlurne irgendwann zurück. Richtig wäre es dagegen gewesen, unserem Vorschlag zu folgen und statt dem Verfassungsschutz die Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Wahlprüfung einzubeziehen. Denn: Wenn es wirklich Zweifel an einem Kandidaten, an einem Bewerber gibt kann ja sein, dass es sich um einen Linksextremisten, einen Rechtsextremisten etc. handeln könnte, dann muss doch am Ende ein unabhängiges Verwaltungsgericht vor der Wahl darüber entscheiden, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht. Das nennt man Rechtsstaat. Und Frau Kollegin Butter, Ihren Redebeitrag hätte ich mir damals zu unserem Gesetzentwurf gewünscht. Dann hätten Sie darüber auch anders entscheiden müssen. Wir hatten mit unserem Gesetzentwurf klar einen Ausweg aus dieser rechtsstaatlichen Lücke aufgezeigt. Sie lehnten ihn ab Sie auch, liebe CDU, den Grund sehen wir heute. Als demokratische Fraktion und demokratische Partei vertrauen wir auf die Unabhängigkeit der Justiz - warum Sie eigentlich nicht? Die AfD-Fraktion lehnt diesen unsäglichen Gesetzentwurf selbstverständlich ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. Bevor ich die nächste
Zukunftssichere Lehrkräfteausbildung gestalten - den Vorbereitungsdienst stärker auf schulpraktische Anforderungen der inklusiven Schule ausrichten!
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch gut an meinen ersten Tag im Vorbereitungsdienst. Unweit des Landtags bin ich gelandet: Linden-Süd, Humboldtschule. Plötzlich sitzt man nicht mehr hinten im Seminarraum, sondern steht vorne, vor der Klasse - eigenverantwortlich und auch mit dem Anspruch, allen gerecht zu werden. Das ist großartig: Man wird Teil eines Kollegiums, übernimmt Verantwortung für junge Menschen und gestaltet Unterricht. Ich erinnere mich aber auch an andere Momente: Stress, Unsicherheit und nicht selten das Gefühl, dass Anforderungen und Vorbereitung nicht zusammenpassen. Der sogenannte Praxisschock ist kein theoretisches Konstrukt, er ist für viele bittere Realität. Eines ist mir wichtig, zu sagen nicht nur aus Selbstschutz: Das ist kein Problem einzelner Referendarinnen und Referendare, sondern das ist ein strukturelles Problem unserer Ausbildung. Und genau deshalb darf ich heute diesen Antrag einbringen, der einen zentralen Punkt unserer Bildungspolitik angeht: die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Lehrkräfteausbildung in Niedersachsen. Wer gute Schulen will, muss über gute Ausbildung sprechen, und zwar entlang der gesamten Ausbildungskette. Für uns als SPD ist dabei klar: Es geht nicht darum, Anforderungen zu senken, es geht darum, Strukturen zu verbessern, Unterstützung zu stärken und die Ausbildungsphasen besser zu verzahnen. Lehrkräftebildung muss als das verstanden werden, was es ist: ein zusammenhängender Professionalisierungsprozess vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis in die dritte Phase, die der ersten Berufsjahre. Heute erleben viele angehende Lehrkräfte aber noch zu oft Brüche statt Übergänge, zu wenig Abstimmung, zu wenig Kontinuität, zu wenig Orientierung - und genau da setzen wir jetzt an. Die Phasen müssen besser verzahnt werden: Hochschulen, Studienseminare und Ausbildungsschulen dürfen nicht nebeneinander arbeiten, sondern müssen verbindlich zusammenwirken. Wer im Studium Kompetenzen erwirbt, muss diese im Vorbereitungsdienst auch wiederfinden, vertiefen und weiterentwickeln können. Einige werden sich erinnern oder schon mal gehört haben, dass die Referendare ins Referendariat gehen und an der Schule oder im Seminar hören: „Nun vergesst mal schnell, was ihr an der Uni gelernt habt! Ich bereite euch jetzt auf den richtigen Schulalltag vor." Das meine ich, wenn ich darüber spreche, dass die Verzahnung oft nicht passt. Ferner richten wir den Vorbereitungsdienst konsequent an der schulischen Realität aus. Schule heute bedeutet eben nicht Unterricht im 45-Minuten-Takt. Schule heißt: inklusive Bildung, individuelle Förderung, Teamarbeit, multiprofessionelle Zusammenarbeit, Digitalität, Arbeit mit KI und gesellschaftliche Verantwortung. Darauf muss der Vorbereitungsdienst vorbereiten. Der Vorbereitungsdienst muss somit stärker eine Lernphase sein und nicht nur eine Prüfungsphase. Zudem nehmen wir die Seminardidaktik in den Blick. Studienseminare leisten engagierte und wichtige Arbeit. Das ist also keine Abrechnung mit den Studienseminaren, sondern es geht darum, produktiver und enger zusammenzuarbeiten. Aber sie müssen noch stärker Orte professionellen Lernens sein, nicht nur der Bewertung. Deshalb stärken wir Formate wie Teamteaching, Videofeedback und Hospitation. Wir wollen, dass angehende Lehrkräfte aktiv lernen, reflektieren und sich weiterentwickeln können - nicht nur für die nächste Stunde, sondern für ihren gesamten Berufsweg. Zur Modernisierung der Prüfungsformate sage ich ganz deutlich: Eine schriftliche Arbeit, die oft losgelöst vom Schulalltag ist, braucht es nicht mehr und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie gilt es, abzuschaffen. Stattdessen brauchen wir Prüfungen, die zeigen, wie gut jemand Unterricht gestalten kann, auch in inklusiven und differenzierten Lernsettings. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit: einheitliche Standards bei Unterrichtsbesuchen. Nachvollziehbare Bewertungen sind keine Bürokratie, sie sind eine Frage der Fairness. Meine Damen und Herren, eine weitere Herausforderung ist der Quereinstieg. Wir wissen, dass wir Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für eine bessere Unterrichtsversorgung brauchen. Es ist aber derzeit noch so, dass die, die eigentlich besonders Unterstützung benötigen, diese in den Studienseminaren noch nicht erhalten. Hier muss es auch noch zusätzliche Unterstützung geben und dann auch, wenn sie in der Schule sind. Das muss dann professionell begleitet werden. Deshalb sagen wir: Diese Aufgaben brauchen systematische Qualifizierung und kontinuierliche Weiterbildung, denn die Ausbildung ist keine Nebenaufgabe, sie ist eine hoch professionelle Tätigkeit. Dazu gehört auch, dass Fachleitungen ihren eigenen Unterricht öffnen und damit Lernen auf Augenhöhe ermöglichen. Ich zumindest habe mir das als Referendar immer gewünscht. Schließlich richten wir den Blick auf die Zeit nach dem Vorbereitungsdienst: die Berufseinstiegsphase. Gerade hier entscheidet sich, ob junge Lehrkräfte mit Freude im Beruf bleiben, ihn wieder verlassen oder die Stunden absenken und dann nur noch mit 50 % unterrichten. Deshalb wollen wir diese Phase mit Fortbildungsangeboten und strukturierten Austauschformaten verbindlich stärken. Denn wir dürfen all die Anforderungen, die ich eben genannt habe, nicht in die anderthalb Jahre Referendariat quetschen; das wird nicht funktionieren. Die Ausbildung muss vielmehr klug aufeinander aufgebaut sein, und die Übergänge müssen gut gestaltet werden. Meine Damen und Herren, nicht die angehenden Lehrkräfte müssen besser werden, die Ausbildung muss besser werden. Wir verfolgen mit diesem Antrag genau diesen Ansatz - praxisnah, besser aufeinander abgestimmt und zukunftsorientiert. Unser Ziel ist klar: eine Lehrkräfteausbildung, die den Anforderungen einer digitalen, inklusiven und vielfältigen Gesellschaft gerecht wird, eine Ausbildung, die fordert, aber nicht überfordert, die nicht abschreckt, sondern motiviert, diesen wunderschönen Beruf zu ergreifen und auch mit einer möglichst hohen Stundenverpflichtung anzugehen, denn dann haben wir auch nicht diese Probleme mit der Unterrichtsversorgung. Insofern freue ich mich, diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen im Ausschuss weiter zu diskutieren. Ich bin der Meinung, mit ihm haben wir eine wichtige Stellschraube. Herzlichen Dank. Vielen Dank für Ihre Einbringung. - Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion der CDU der Kollege Fühner. Bitteschön!
Niedersachsens Biotopverbund stärken und der Biodiversitätskrise begegnen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen! Liebe Frau Kura, ich will es gleich vorwegsagen: Im Kern ist Ihr Antrag ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll wirklich richtig. - Es ist schön, wenn ich auch von dort Applaus kriege. Aber jetzt kommt gleich ein Aber. Den Biotopverbund zu stärken, ist notwendig und richtig. Sie sagten es. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Aber es würde Sie wohl wundern, wenn kein Aber käme der Punkt ist: Der in Ihrem Antrag skizzierte Weg dahin ist aus unserer Sicht nicht zielführend, weil bei den aufgeführten Werkzeugen einfach die falschen Prioritäten gesetzt werden. Mit Verlaub: In Ihrem Antrag machen Sie den Siedlungsbau, Infrastrukturprojekte und die Landwirtschaft in einem Atemzug verantwortlich für den Verlust von naturnahen Landschaftsstrukturen. Wie eine notwendige Vernetzung isolierter und zu schützender Lebensrauminseln in einer sonst intensiv genutzten Landschaft realisiert werden soll, dazu führen Sie aus: Zur Vernetzung sollen „linienhafte, fortlaufende Vernetzungselemente wie natürliche Uferstreifen an Flüssen oder durchgängige Hecken und Feldgehölze" geschaffen werden. Ergänzend zu diesen Verbundkorridoren regen Sie die Schaffung sogenannter Trittsteinbiotope an, Frau Kura. Ich vermute einmal, dass sich die dafür benötigten Zielflächen zurzeit noch in landwirtschaftlichem Besitz befinden. Ich finde jedoch an keiner Stelle Ihres Antrages einen Hinweis darauf und auch Sie haben eben keinen gegeben, dass der von Ihnen skizzierte zusätzliche Flächenbedarf für die von Ihnen aufgeführten Vernetzungsstrukturen frontal mit dem Flächenbedarf unserer landwirtschaftlichen Betriebe egal, welcher Bewirtschaftungsintensität konkurriert. Meine Damen und Herren, Fläche das wissen wir alle ist nicht vermehrbar. Die von Ihnen aufgeführten Vernetzungselemente verbrauchen landwirtschaftlich genutzte Flächen und tragen damit zu einem weiteren Anstieg der Ackerpreise bei. Die Folgen werden sein, dass sich unsere Kulturlandschaft durch einen beschleunigten Strukturwandel in der Landschaft stark verändert was keiner von uns will und sich die Verbraucherpreise für unsere regional produzierten Lebensmittel stark erhöhen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie fordern, die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft zu sichern, um nach dem Vorbild des „Niedersächsischen Weges" dauerhaft tragfähige Lösungen zu bekommen. Das ist auf den ersten Blick löblich. - Jetzt warten Sie doch einmal ab. - Aber in Ihrem Werkzeugkasten jetzt komme ich zum Casus knacksus zurück finde ich zunächst nur Flächenkauf und Flächentausch. Flächentausch hört sich vielleicht noch gut an, aber will ich mit einem Landwirt eine Fläche tauschen, muss ich für ihn an anderer Stelle eine andere suchen und diese einem anderen Landwirt entziehen. Vor dem Hintergrund des noch in der parlamentarischen Beratung befindlichen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes, meine Damen und Herren, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, und dem darin geforderten Vorkaufsrecht unter anderem für Naturschutzverbände kommen mir wirklich Zweifel, dass die Landwirte in Zukunft noch als gleichberechtigte Verhandlungspartner am Tisch sitzen, um den Biotopverbund des „Niedersächsischen Weges", den wir alle wollen, zu entwickeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, zur Ehrenrettung Ihres Antrages möchte ich an dieser Stelle lobend anmerken, dass Sie bei allem Kaufinteresse eher in einer Randnotiz beteuern, nicht in eine bestehende landwirtschaftliche Nutzung eingreifen zu wollen. Während Sie in Ihrem Antrag eher vage davon sprechen, dass produktionsintegrierte Maßnahmen oder auch mehrjährige Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes einen sinnvollen Beitrag zum Biotopverbund leisten können, setzen wir als CDU-Fraktion an erster Stelle genau auf diese beiden Faktoren und wollen damit deutliche Priorität auf diese Maßnahmen setzen. Die oberste Priorität muss aus unserer Sicht ganz klar auf eben diesen produktionsintegrierten Maßnahmen und auf dem Vertragsnaturschutz liegen. Genau das ist der Ansatz, der den Druck vom Flächenmarkt nimmt, der landwirtschaftliche Strukturen erhält und zugleich Naturschutz- und Infrastrukturprojekte ermöglicht. Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Landwirtschaft sichert Ernährung, erbringt Umweltdienstleistungen und pflegt unsere Kulturlandschaft nachhaltig und über Generationen hinweg. Das Erfolgsmodell der freiwilligen Kooperation in Wasserschutzgebieten zeigt, dass es funktioniert. Ein bewährtes Win-win-Modell, bei dem wirtschaftliche Nachteile der Landwirte verlässlich ausgeglichen werden. Genau solche langfristigen Förderstrukturen brauchen wir, um Akzeptanz in der Fläche zu sichern. Was nicht funktioniert, sind staatliche Flächenkäufe oder zusätzliche Vorkaufsrechte für Naturschutzverbände, wie sie mit Blick auf den Entwurf des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes diskutiert werden. Wenn wir Flächen gegeneinander ausspielen, entstehen Konflikte. Am Ende verlieren sowohl der Naturschutz als auch die Landwirtschaft. Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einmal alles auf den Punkt bringen: Die CDU-Fraktion steht hinter dem Ziel des „Niedersächsischen Weges", gemeinsam mit unserer Landwirtschaft den Biotopverbund zu stärken und der Biodiversitätskrise zu begegnen. Aber die im Kern Ihres Entschließungsantrags aufgezeigten Maßnahmen zur Zielerreichung lehnen wir ab. Aus diesem Grund lehnen wir den gesamten Antrag ab, meine Damen und Herren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit zu dieser schon etwas fortgeschrittenen Stunde. Vielen Dank, Kollege Schmädeke. -
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
alles gut ist. Insofern wäre eine Positionierung von Ihnen sehr hilfreich. - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Fühner. Genau auf diesen Aspekt wollte ich in meiner Rede jetzt kommen. Insofern freut mich das ungemein. Denn wir schauen in Niedersachsen gar nicht nur bis nach Bayern, sondern wir schauen weit darüber hinaus. Wir haben in Niedersachsen gerade ein EU-Projekt am Laufen, bei dem wir in anderen Ländern schauen, wie sie Kinder fördern und auch eine Verbindlichkeit in den Kitas implementieren, um das hier auf Niedersachsen zu übertragen. Denn in der Tat kann man mit dem Blick in andere Länder unglaublich viel schlauer werden. Interessant finde ich aber, Herr Fühner, dass Sie es ja in der letzten Regierungsbeteiligung waren, die genau das System mit Grundschullehrkräften und Kitas abgewickelt haben. Das hat Ihnen damals 0,5 % Unterrichtsversorgung in den Grundschulen gebracht. So haben Sie damals entschieden. Davon wollen Sie jetzt interessanterweise überhaupt nichts mehr wissen. Das finde ich schon auch ein bisschen fragwürdig. Denn wir haben jetzt nun mal ein anders implementiertes System. Natürlich kann man auch wirklich diskutieren, ob es sinnvoll ist, Kinder mit einem Taxi in die Kita zu bringen, dort zwei Stunden Sprachförderung zu machen und sie dann wieder zurückzubringen. Da ist alltagsintegrierte Sprachförderung natürlich ungleich wichtiger. Sie haben mich gefragt, was passiert. Wir werden ja auch durch Beschluss Ihrer letzten Landesregierung die dritte Kraft in den Kitas implementieren. Natürlich haben wir dann auch viel mehr Personal, das auch Zeit hat, überhaupt vernünftige Sprachförderung zu betreiben. Sie können sich vorstellen, dass diese Implementierung angesichts der wirtschaftlichen Lage durchaus herausfordernd, aber gleichzeitig auch unglaublich wichtig ist. Ich freue mich, dass wir hier einen Ausbildungsrekord im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher haben, damit wir genügend Fachkräfte haben, um das an dieser Stelle überhaupt umsetzen zu können. Ich möchte Sie abschließend eindringlich bitten,
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin gar nicht mehr sicher, wo ich anfangen soll. Eigentlich wollte ich mich um Frau Reiche kümmern, aber es scheint notwendig zu sein, zunächst auf den Beitrag von Herrn Schledde einzugehen. Ich frage mich immer, wie Sie eigentlich Ihren Wählern verkaufen wollen, dass ein AKW bei ihnen landen könnte. Ich möchte, dass Sie sich da, wo Sie wohnen, zu der Frage positionieren, wo es hinkommen soll. Wo wollen Sie da die AKWs hinsetzen, und wo wollen Sie den Atommüll unterbringen? Diese Fragen gehören dazu. - Ich hätte eine Zwischenfrage stellen sollen? Die lassen Sie ja nie zu. Das Spiel kennen wir schon von Ihnen. Wer im Jahr 2026 angesichts der Konflikte im Nahen Osten ernsthaft über die fossile Rolle rückwärts nachdenkt, der ist nicht nur wirtschaftspolitisch desorientiert, der handelt nicht nur geopolitisch fahrlässig, sondern der schert sich auch nicht die Bohne um die Leute in unserem Land. Wollen wir uns weiterhin von den Launen anderer Staatschefs kontrollieren lassen? Frau Bundesministerin Reiche betreibt hier kein Netzpaket. Sie gefährdet die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und auch unserer Gesellschaft, weil so etwas eben nicht zu günstigen Strompreisen oder weniger Staatsausgaben führt. Die Bundesministerin meint, sie müsse Kosten im Haushalt sparen. Aber wer heute bei Speichern und Netzen spart, schickt die Rechnung an jeden einzelnen Haushalt in Niedersachsen. Reden wir über die nackten Zahlen! 80 Milliarden Euro überweisen wir ins Ausland. Jedes Jahr zahlen wir 80 Milliarden Euro für Importe fossiler Energie. Das Geld ist weg! Es landet nicht in unserer Wirtschaft, in unserem Steuersäckel oder in unseren Lohntüten. Es landet in Taschen von Menschen, die kein Interesse an unserem Land haben. 3 Milliarden Euro geben wir in Deutschland für Redispatchkosten aus. Nur ein Fünftel davon ‑ 600 Millionen Euro landet bei den abgeschalteten erneuerbaren Energien. 80 Milliarden Euro stehen 600 Millionen Euro gegenüber. Worüber reden wir hier eigentlich? Sollen wir auch noch durchrechnen, was uns die von der Ministerin angedachten Gaskraftwerke kosten werden? Wer zahlt denn diese Rechnung? Wer schreibt uns die Rechnung für das Gas? Wer profitiert denn davon? Die Kosten für eine Kilowattstunde Strom aus Sonne und Wind liegen bei der Hälfte der Kosten für Strom aus Gaskraftwerken. Ich sage es Ihnen noch einmal: Strom aus Erneuerbaren ist günstiger als Strom aus Gaskraftwerken. Gucken Sie sich das bitte gerne wieder an, damit das hier klar ist! Für wen arbeitet Frau Ministerin Reiche? Wir sind ja alle Volksvertreter. Vielleicht ist das Problem: Die Ministerin wurde nicht gewählt. Wenn sie nur schaut, wie Kosten für den Staat zu senken sind, und nicht schaut, ob das Sinn macht und was sie damit den Stromkunden aufbürdet, dann steht für mich fest: Sie arbeitet auch nicht als Volksvertreterin. Wir erleben hier gerade die Altmaier-Delle 2.0. Was hat uns das gekostet? 100 000 Arbeitsplätze, unschätzbares Know-how, alles abgewandert! Die Kosten für die abwandernde Wirtschaft, die Wirtschaft, die auf sichere und bezahlbare Energie angewiesen ist, die Planer, Installateure und Entwickler, die Sonnen- und Windkraft bei uns ausbauen, die wir nach der Altmaier-Delle in einer großen Kraftanstrengung wieder aufgebaut haben: Wo sind die Kosten in der Rechnung von Frau Re iche? Die Wirtschaft braucht einen Fahrplan, der auch in den nächsten Jahren trägt und Sicherheit bietet, und keinen Schlingerkurs à la Reiche. Das Schlimmste ist: Das böse Erwachen ist hier vorprogrammiert. Und dann kommt die alte Leier der Technologieoffenheit oder der freien Marktwirtschaft, während China und andere sich auf die Überholspur bei den Erneuerbaren begeben, weil Unabhängigkeit und Bezahlbarkeit Sinn machen. Wenn wir hier auf endliche Ressourcen, Öl und Gas Einen Moment, Frau Hanisch! - Herr Hilbers, Herr Frölich oder auch Herr Dr. Mohrmann, Sie sind herzlich eingeladen, eine Zwischenfrage zu stellen. - Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Mohrmann zu, Frau Hanisch? Bitte! Herr Mohrmann, bitte! - Geht doch!
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon verwunderlich, dass gerade die CDU heute dieses Thema wiederaufnimmt, und das, nachdem Sie, Herr Bock, den Fall Friedland nach der letzten Unterrichtung des Innenausschuss zu diesem Fall quasi für erledigt erklärten und keinen weiteren Aufklärungsbedarf sahen. Es hilft wenig, irgendwann einmal einen Fragenkatalog gestellt zu haben, wenn man in der dritten Unterrichtung komplett auf die Regierungslinie umschwenkt. Aber gut, Mut und Integrität werden im Leben halt nicht mit der Kelle verteilt, und dies gilt in besonderem Maße für die CDU. Meine Damen und Herren, der schreckliche Mord an Liana durch den abgelehnten Asylbewerber Muhammad A. zeigt auf besonders dramatische Weise das Scheitern des gesamten Asylsystems. Der Fall zeigt vor allem aber auch die Unfähigkeit der Verantwortlichen sei es im Innenministerium oder in der LAB NI, ihr Handeln und ihre Entscheidungen im Nachgang kritisch zu hinterfragen. So war der Präsident der Landesaufnahmebehörde, Herr Dierker, nicht einmal in der Lage oder willens, im Innenausschuss einzuräumen, dass es sich bei Muhammad A. um einen abgelehnten Asylbewerber handelt, der längst ausreisepflichtig war. Seltsamerweise zeigte die Akteneinsicht, dass Herrn Dierkers eigene Behörde Muhammad A. intern als abgelehnt und ausreisepflichtig bezeichnete. Man kann an dieser Stelle nur sagen: Ideologische Verblendung brachten noch nie jemanden weiter, Herr Dierker. Und ob es glücklich ist, einen SPD-Politiker zum Chef einer Behörde zu machen, die auch für den Rückführungsvollzug zuständig ist, lasse ich mal dahingestellt. Kompetenz war bei dieser Besetzung sicherlich nicht das Hauptkriterium, sondern das Parteibuch. So viel ist ja wohl klar. Meine Damen und Herren, noch erschreckender als der mangelnde Aufklärungswille des Innenausschusses und vor allem von Rot-Grün war für mich persönlich das Sichten der Akten. So lässt es mich persönlich immer noch mit Erschaudern zurück, dass scheinbar nicht nur die Tataufklärung im Mittelpunkt der Ermittlungen stand, sondern auch das Ausspähen von Bürgern, die sich nach der Tat im Internet migrationskritisch äußerten oder die Mutmaßung anstellten, dass es sich um ein Verbrechen eines Asylbewerbers handeln könnte. Tausende Kommentare wurden von der Polizei im Auftrag des Innenministeriums gesammelt. Zu wie vielen Strafverfolgungen es kam, weil die Menschen einen Verdacht hatten oder die Wahrheit aussprachen, wissen wir nicht. Das zeigt aber auch, wo die wahre Angst dieser Landesregierung lag und welchen Stellenwert die Meinungsfreiheit mittlerweile in Niedersachsen hat. Und dass mir die Innenministerin im Innenausschuss sogar Strafverfolgung angedroht hat, macht das noch mal deutlich. Meine Damen und Herren, der schreckliche Mord an Liana wäre eine Chance zu einer Kurskorrektur gewesen. Diese Chance wurde aus ideologischer Verblendung auf der Regierungsseite und mangelndem Mut aufseiten der CDU nicht genutzt. Kommen wir noch mal zur Eingangsfrage: Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen? Erstens. Es war nicht irgendein Mädchen, es war Liana. Zweitens. Gar keine Konsequenzen, meine Damen und Herren! Aber wir werden nicht lockerlassen. Wir werden nicht lockerlassen und diesen Fall weiter begleiten - für Liana und ihre Familie! Danke schön.
Feiertagsdebatte, kumulierter Bildungsurlaub und Bürokratiemonster Tariftreue- und Vergabegesetz - macht diese rot-grüne Landesregierung noch Lust auf Investitionen?
Dann könnten wir Lust auf Investitionen machen. Ich werbe dafür: Lassen Sie uns miteinander ein bisschen mehr Lust auf Zukunft haben, als es hier gerade dargestellt worden ist. Die CDU orientiert sich sehr weit nach hinten, wir wollen sehr weit nach vorne schauen. Niedersachsen ist Industrieland und bleibt Industrieland - mit den Themen, die wir gerade benannt haben. Herzlichen Dank.
Mobilitätsinfrastruktur im Tourismus stärken - Masterplan Mobilität Ostfriesische Inseln unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meer, Wind und Freiheit - das ist Nordseeurlaub. „Zwischen Watt, Wellen und weiter Landschaft liegt eine Region voller Entdeckungen - vom Rauschen der Brandung bis zu den stillen Wegen im Binnenland. Hier findest du den Ort, an dem du durchatmen kannst, ob für einen Nordsee-Kurzurlaub, ein Wochenende voller Weite oder lange Nordsee-Ferien ... Die Nordsee ist so vielseitig wie ihre Gäste, und jeder findet hier seinen ganz eigenen Platz ... So unterschiedlich die Wünsche sind - das Meer verbindet sie alle." So heißt es auf der Website der Tourismus-Agentur Nordsee GmbH, der TANO 53 Grad. Und es stimmt: Gelegen am einzigartigen Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, zugleich UNESCO-Biosphärenreservat und UNESCO-Weltnaturerbe, ist die Nordseeküste unsere bedeutendste Tourismusregion in Niedersachsen. Touristisch gesehen, spielt dabei die Ostfriesische Halbinsel mit den Ostfriesischen Inseln eine herausragende Rolle, denn hier befinden sich fast alle der staatlich anerkannten hoch prädikatisierten Nordseebäder: Zwölf der 13 Nordseeheilbäder, davon drei der vier Nordsee- und Thalasso-Heilbäder, vier Nordseebäder, dazu vier Luftkurorte und 16 Erholungsorte. Das ist beeindruckend. Sie alle zusammen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Erholung, Entspannung, Prävention und Regeneration der Gesundheit ihrer Gäste. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg ermittelte für die Ostfriesische Halbinsel, also für die Inseln, die Küstenbadeorte und das Binnenland, für das Jahr 2024 über 18 Millionen Übernachtungen, davon allein auf den Ostfriesischen Inseln über 10 Millionen. Auf den Ostfriesischen Inseln und in den Küstenbädern ist der Tourismus der wichtigste und oftmals der einzige Wirtschaftsfaktor. Zur Erinnerung: Der Tourismus ist der viertgrößte Wirtschaftsbereich in Niedersachsen. Man könnte also erwarten, dass diese bedeutendste Tourismusdestination Niedersachsens problemlos, komfortabel, bequem und nachhaltig zu erreichen wäre - auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch besonders diese zeichnen sich durch viele Umstiege, Wartezeiten und wenig Verlässlichkeit aus. Dabei arbeiten und kämpfen alle Beteiligten vor Ort seit Jahren für Komfort, Bequemlichkeit, Verständlichkeit, Planbarkeit und Verlässlichkeit, um allen Gästen eine möglichst stressfreie Anreise zu ermöglichen. Aber regionalen Initiativen sind Grenzen gesetzt, wenn es um Bahnanbindungen und Pläne geht, die die touristischen Belange bisher nicht berücksichtigen. Nur Norderney kann als Traum aller Reisenden und Touristikmanager bezeichnet werden: Direkte Anbindung an den Fähranleger, der Zug fährt durch bis Norddeich Mole, direkt gegenüber sind Fahrkartenschalter und Fähre - perfekt und vorbildlich. Ein Traum würde in Erfüllung gehen, wäre es überall auf der Ostfriesischen Halbinsel so - ist es aber nicht, und es wird in absehbarer Zeit auch nicht realisierbar sein. Doch für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit einer touristischen Region wird genau das eine entscheidende Rolle spielen. Unsere Gäste fordern jetzt schon verlässliche und gute, nachhaltige Reiseverbindungen als Alternative zum individuellen Autoverkehr ein. Uns sollte bewusst sein, dass nachhaltige Mobilitätsangebote in Zukunft genauso bedeutend für die Wahl des Urlaubsortes sein werden wie eine intakte Natur sowie eine hohe Qualität der touristischen Infrastruktur und der Gastronomie. Es besteht dringender Optimierungsbedarf, um diesen Ansprüchen entsprechen zu können. Deshalb müssen wir jetzt realistische Lösungen finden sowohl für eine bessere An- und Abreise als auch für die Mobilität vor Ort, damit die Küste konkurrenz- und wettbewerbsfähig bleibt. Es gilt daher, ein ganzheitliches Mobilitätskonzept für die Ostfriesischen Inseln mit dem angrenzenden Küstenraum zu entwickeln, welches die Bedürfnisse von Gästen und der einheimischen Bevölkerung einbezieht. Dies sollte alle Formen von Flugverkehr und Schifffahrt über ÖPNV und SPNV bis hin zu individueller Mobilität unter anderem Fahrräder, Fußverkehr und Pkw berücksichtigen und auf klimaneutrale Antriebsformen aufbauen. Das Ziel sollte ein attraktives, klimaneutrales, komfortables, praktikables, verlässliches, vernetztes, nachhaltiges und zeiteffizientes Mobilitätsangebot sein, das zudem wirtschaftlich betrieben werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung mit diesem Entschließungsantrag, die schon bestehende breit aufgestellte regionale Initiative von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen, Tourismus, Wissenschaft und Politik zur Entwicklung eines Masterplans Mobilität Ostfriesische Inseln zu unterstützen. Ein erster Schritt sollte zunächst eine Machbarkeitsstudie sein. Diese sollte dann als Impulsgeber auch für andere touristische Regionen Niedersachsens fungieren. Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung in der Unterrichtung im Ausschuss signalisiert hat, dieses Vorhaben zu begrüßen, begleiten und unterstützen zu wollen. Wir wollen die Ostfriesischen Inseln und die gesamte niedersächsische Nordseeregion weiterhin gemeinsam überregional als herausragende Tourismusdestination positionieren. Die Stärkung der Mobilitätsinfrastruktur ist dabei ein zwingend notwendiger Baustein zum Erreichen dieses Ziels. Diese Auffassung teilen anscheinend alle demokratischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, denn im Änderungsantrag der CDU konnte ich keine neuen Erkenntnisse und Ansätze entdecken. Wir werden Ihren Änderungsantrag ablehnen, denn unser Antrag ist umfassender, ganzheitlicher, zukunftsorientierter und konkreter. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Kollegin Emken. -
Bitte Ruhe! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin auch der Meinung, dass Herr Moriße nichts beizutragen hat - bepöbelt und beschimpft er doch Besucherinnen und Besucher in Besucherinnengruppen, wie gestern erlebt. Aber jetzt zum Thema! Lassen wir zu, dass erneut eine Zukunftsbranche abgewürgt, unsere Energiesouveränität gefährdet wird und die Kosten für Verbraucherinnen steigen? Lassen wir zu, dass Niedersachsens Transformation zum Investitionsrisiko wird und Tausende Arbeitsplätze gefährdet werden, dass Einzelinteressen fossiler Unternehmen über das Gemeinwohl gestellt werden? Sie wissen es schon: Es geht um das Treiben von Bundeswirtschaftsministerin Reiche. Und ich sage klar: Das werden wir aus Niedersachsen auf gar keinen Fall widerstandslos zulassen. Vorletzte Woche veröffentlichte der Verband Erneuerbare Energien für Niedersachsen und Bremen alarmierende Zahlen. Mindestens 32 Milliarden Euro Investitionen sind durch Frau Reiches Pläne zur Reform des EEG und zur Netzregulierung allein in Niedersachsen gefährdet. Ein wirtschaftspolitisches Fiasko in all den Regionen, die Sie alle mit uns gemeinsam vertreten anders kann man das Geplante nicht nennen, wird derzeit nur durch Finanzminister Lars Klingbeil verhindert. Danke dafür, bitte standhaft bleiben! Letzte Woche titelte das Manager-Magazin nicht bekannt als linkes Leitmedium: „Die Fossile. Trotz Irankrise setzt die Wirtschaftsministerin wieder auf Öl und Gas. Mit fatalen Folgen für die Industrie." Haben Sie das gesehen? Das war sehr eindrücklich: ein Bild, über das schwarzes Öl lief - sehr passend, auch sehr erschreckend. Der energiepolitische Rückwärtsgang bringt also zunehmend Unternehmen gegen Frau Re iche auf - und auch gegen Kanzler Merz. Und dann kommt, was zwangsläufig kommen musste: Kritik aus den eigenen Reihen, Kritik aus der CDU Niedersachsen. Der Kollege Eike Holsten von der CDA, der Christlich-Demokratischen ArbeitnehmerInnenschaft, betont, die Energiewende werde in Norddeutschland gemacht, und fordert vom Bund eine klare Kursbestimmung. Deutliche Worte, liebe Kolleginnen und Kollegen! CDU-Bürgermeister Averbeck in Niedersachsen beklagt sich in einem Artikel der FAZ von gestern darüber, dass gerade in der Energiekrise die Chance vertan werde, unabhängiger von Öl und Gas zu werden. Er hat es verstanden. Da, wo erneuerbare Energien konsequent ausgebaut werden, steigen die Gewerbesteuern rasant. Die Bürgermeisterinnen unseres Landes fordern Rückhalt aus der großen Politik. Denn 65 % der Bürgermeisterinnen in unserem Land stimmen der Aussage zu, dass die Kommunikation der Bundesregierung in Sachen Energietransformation der Akzeptanz vor Ort schade. Kommt da noch mehr Kritik? Da können Sie aber sicher sein! Diese Woche wurde dann bekannt, dass eine Studie aus dem Wirtschaftsministerium aktiv zurückgehalten wurde. Das Pikante daran: Sie zeigt erstmals das enorme Wertschöpfungspotenzial erneuerbarer Energien. Würden wir mehr von den jährlich 80 Milliarden Euro für Öl und Gas, die ins Ausland fließen, in heimische erneuerbare Energien investieren, könnten wir die regionale Wertschöpfung mindestens verdoppeln - deutschlandweit. Ein gewaltiges Konjunkturprogramm für unser ganzes Land wäre das, ein echter Turbo, ein Rettungsring für unsere finanziell so angeschlagenen Kommunen. Jetzt muss man fragen: Warum werden die Ergebnisse einer solchen Studie verschwiegen? Wie kann eine Wirtschaftsministerin einen derart wirtschaftsfeindlichen Kurs verfolgen und Tausende Arbeitsplätze riskieren? Wie kann sie den Rettungsring für sich behalten? Für uns ist klar: Sie ist in diesem Amt nicht mehr tragbar. Was hier geschieht, ist ein Angriff auf Planungssicherheit, auf die Energiewende, auf alle, die an der Transformation arbeiten, ein Affront gegen 15 von 16 Energieministerinnen, die zu Frau Reiches Plänen geschlossen Nein sagen. Zum Schluss der Blick auf Erfreulicheres, der Blick auf Niedersachsen: Wir arbeiten erfolgreich an einem zukunftsfähigen Energie- und Wirtschaftssystem. Allein im letzten Jahr wurden 807 Windräder mit deutlich verkürzten Genehmigungszeiten auf den Weg gebracht. Unser Beteiligungsgesetz stärkt Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort in erheblichem Umfang. Allein die Region Hannover darf sich in den nächsten Jahren auf bis zu 9 Milliarden Euro zusätzlich freuen. Auch beim Netzausbau setzen wir auf Sicherheit und Akzeptanz. Mit unserer Klimasozialpolitik verbinden wir Klimaschutz und soziale Stabilität und unterstützen besonders betroffene und bisher in der Transformation vernachlässigte Bereiche unserer Wirtschaft. Wir stärken frei-gemeinnützige Sozialwirtschaft als Backbone unseres Sozialstaats. Umweltschädliche Verfahren wie Fracking hingegen haben wir in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Ich komme zum Schluss. Der klare Kurs und diese Erfolge machen uns verdammt stark - stark genug, um gemeinsam mit den anderen Ländern, insbesondere mit den Nordländern, und auch über Parteigrenzen hinweg, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Irrweg der Bundeswirtschaftsministerin zu stoppen. Frau Reiche, es reicht! Vielen Dank.
Liebe Frau Prell, Ihnen stehen doch genau die gleichen Daten zur Verfügung wie auch mir. Dann werden Sie auch festgestellt haben, dass ein ganz großer Teil in unsere Sozialsysteme einwandert und nicht in den Arbeitsmarkt.
Christian Meyer. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dreieinhalb Jahren habe ich in diesem Landtag gesagt: Wir wollen den Turbo bei den Erneuerbaren schalten. Ich habe damals gesagt: Es muss doch möglich sein, auch mal ein Windrad innerhalb von einem Jahr zu genehmigen. Es muss doch möglich sein, dass wir am besten jeden Tag ein Windrad genehmigen. Der Kollege Lechner, der gerade den Saal verlässt, weil es ja „nur" um Zukunftsinvestitionen in Niedersachsen geht, hat damals gesagt: Wir werden Sie an Ihren Worten messen. Wir werden ständig nachfragen, wie Sie diesen Turbo erreichen und wie Sie Ihre Ziele erfüllt haben. Da der Kollege Lechner jetzt draußen ist und nicht mehr fragen kann, ob wirklich jeden Tag ein Windrad genehmigt wird: Letztes Jahr haben unsere Kommunen 807 Windräder genehmigt. Wir sind in der Genehmigungszeit! Sie reden von Bürokratieabbau - wir sind Spitzenreiter! In Niedersachsen werden diese vielen Windräder in 10,6 Monaten ab Antragstellung genehmigt. Das ist ein halbes Jahr kürzer als im Bundesschnitt, und das mit dieser Rekordzahl. Wir haben die geringste Zahl an Klagen gegen Windräder aller Bundesländer. Außerdem erfüllen die Kommunen ein großes Lob an sie! ihre Flächenvorgaben sogar schneller, als es damals vom Bund vorgesehen wurde. Diese Milliardeninvestitionen haben wir parteiübergreifend gemacht. Von 32 Milliarden Euro sprechen der LEE und die Unternehmerverbände. Für diese Investitionen haben Investoren Gutachten erstellen lassen, eine Genehmigung eingeholt, sich eine Fläche besorgt, mit Landwirten gesprochen und einen Pachtvertrag abgeschlossen. Diese Windräder will Frau Reiche jetzt ausbremsen, um wieder fossiles Gas von Herrn Trump oder anderswo zu haben - also die teuerste Energie der Welt, nämlich fossile Gaskraftwerke oder Kohlekraftwerke oder Atomkraftwerke, die noch teurer sind. Frau Kämmerling hat gerade gesagt: Es ist unfair, dass wir diese Redispatchquote von 3 % kriegen; wir werden im Norden bestraft. Ihre Antwort ist jetzt: Wenn mehr als 3 % des Stroms, den die Wind- und Solaranlagen erzeugen, nicht im Netz abgenommen werden, dann stoppen wir das komplett. Aber die Logik muss doch sein: Dann muss man die Netze ausbauen, damit man diese günstige Energie nutzt. Wir brauchen doch einen Turbo beim Netzausbau und müssen dort dann schneller werden! So hat Frau Kämmerling das auch gerade gesagt. Denn die Windenergie ist die günstigste Energieform. Wir haben gerade Ausschreibungen gehabt. 5,5 Cent pro Kilowattstunde waren es in einer Ausschreibung. Am meisten wird in Niedersachsen realisiert. Und das soll jetzt alles gestoppt werden? Einen Moment, Herr Minister! Der Abgeordnete Hilbers würde sehr gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu? Ja, von Demokraten ja. Bitteschön, Herr Hilbers! Herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen.
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Dank übrigens für die tolle Wasserversorgung hier. Danke schön. Herr Zinke, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Name ist Sebastian Zinke. Ich bin ein echter Sozialdemokrat. Ich bin stolz darauf, dass ich dieser ältesten Partei Deutschlands angehöre, die seit über 160 Jahren gegen jede Form von Extremismus kämpft. Wir leben in einer extremen Zeit. Um das zu erkennen, muss man nicht in die Weltpolitik schauen, wo inzwischen Leute wie Trump und Putin das Unsagbare in praktische Politik umsetzen, sondern es reicht eigentlich aus, wenn man der Sitzung dieses Hohen Hauses folgt. Da kann man feststellen, dass ich bin jetzt acht Jahre Abgeordneter in diesem Hause hier heute vieles gesagt und gedruckt werden kann, was wir vor acht Jahren noch nicht für möglich gehalten hätten. Das haben wir auch heute Morgen erlebt - und gerade eben auch. Was ist eigentlich normal, und was ist extrem, was ist sogar extremistisch? Wenn man diese Fragen in diesem Hause stellen würde, würde man zu ganz unterschiedlichen Antworten kommen. Das haben wir gerade gehört, und heute Morgen auch. Für heute Morgen hatte die AfD eine Aktuelle Stunde angemeldet, bei der sie gesagt hat: Die „Omas gegen rechts" sind so extrem, die darf man heute nicht mehr in Schulen lassen. Und eben haben wir wieder gehört: Die Klimakleber sind Extremisten. Ich würde mal sagen: Es kommt darauf an. Nur, weil die sich irgendwo festkleben, sind sie das sicherlich nicht. Und der Verfassungsschutz ist sicherlich keine polizeiliche Ermittlungsbehörde, sondern hat andere Aufgaben. Ist es normal, oder ist es extremistisch, wenn man den Wunsch nach einem Kalifatstaat hat? Oder: Ist es normal, oder ist es extremistisch, meine Damen und Herren, wenn Abgeordnete SA-Parolen wiedergeben? Wie gesagt, diese Frage wird in diesem Hohen Hause offensichtlich unterschiedlich beantwortet. Das Gute ist: Uns muss man gar nicht fragen. Auf unsere Antworten sind wir gar nicht angewiesen, denn es gibt eine Richtschnur für diese Fragen. Diese Richtschnur heißt „Grundgesetz" und die daraus abgeleitete freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und was genau unter dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verstehen ist, legen Gerichte aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht getan, nämlich im hier auch schon zitierten NPD-Verbotsverfahren Nr. 2. Wir haben im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes auch die Frage diskutiert: Folgt daraus etwas für uns? Folgt daraus, dass wir unser Gesetz anpassen müssen, dass wir die Definition in unserem Gesetz anpassen müssen? Wir haben das in der Anhörung und auch mit dem GBD diskutiert, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir gar nicht die Gesetzgebungskompetenz dazu haben. Deshalb haben wir in unser Gesetz eine dynamische Verweisung eingeführt und wollen mit diesem Antrag jetzt die notwendige Entscheidung auf Bundesebene herbeiführen. Unser Ziel, Herr Plett, ist, dass nicht eine parteipolitische Auslegung darüber entscheidet, was extrem oder was extremistisch ist, sondern dass einzig und allein die Auslegung gilt, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Schönen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Zinke. -
Bürokratieabbau für das Baugewerbe - Schluss mit Regulierungswut und Normenflut
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bajus, Sie machen mir Angst vorm Älterwerden - wenn man später so stark abbaut. - Okay. Es war mit einem Lächeln. - Herr Bajus, ich entschuldige mich bei Ihnen. Der Kollege hat sich gerade bei Herrn Bajus entschuldigt und führt jetzt seine Rede weiter fort. Aber Herr Bajus, ich finde, die letzten Reden waren doch wirklich verständlich. Ich weiß nicht, worüber Sie sich zu beschweren haben. Ich fange jetzt mal an. Eine halbe Minute habe ich schon verloren - dank Ihnen. Meine Damen und Herren, das Baugewerbe durchlebt eine Krise und das seit genau fünf Jahren, also seit vor dem Beginn des Ukrainekrieges. Wir haben bereits unterschiedliche Anträge gestellt. Es wurde sich über die hohen Energiekosten beschwert. Dazu haben wir Anträge gestellt, die von Ihnen abgelehnt wurden. Wir haben Anträge gestellt, die die CO2-Bepreisung abschaffen wollten, welche ebenfalls die Baustoffkosten antreibt, die von Ihnen ebenfalls abgelehnt worden sind. Nun kommen wir mit einem Entschließungsantrag, der allein die bürokratische Ebene anspricht. Wir haben 15 Punkte ausgearbeitet, und wenn ich sie mir so ansehe, stelle ich fest, dass das wirklich ein großartiger Antrag ist. Ich hoffe, Sie stimmen letzten Endes nach der Ausschussberatung zu. Wenn man alle Punkte dieses Antrages umsetzen würde sie sind in fünf Segmente eingeteilt, dann würden die Baukosten um 20 bis 30 % gesenkt. Das ist die Antwort von Bauunternehmern, die sich diesen Antrag genau angeschaut haben. Auf der ersten Ebene verlangen wir selbstverständlich das ist der einzige Punkt, der die EU adressiert die Abschaffung der Energy Performance of Buildings Directive. Diese EU-Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 jedes neue Gebäude klimaneutral, also CO2-neutral, sein muss. Es ist absurd, so etwas überhaupt zu fordern, weil das gar nicht möglich ist. Zusätzlich muss ab 2030 die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude in Deutschland der Energieklasse „E" entsprechen, ab 2033 sogar der Energieklasse „D". Das bedeutet eine Zwangssanierung für die Gebäude mit der schlechtesten Energieklasse. Und wenn jemand die Sanierungskosten nicht tragen kann, dann gibt es Sanktionen. Das heißt, wir haben es hier in der Tat mit einer Zwangssanierung zu tun. Diese wollen wir selbstverständlich abgeschafft wissen. Wir glauben auch nicht, dass diese Regelung Bestand haben kann. Die europäische Bauproduktenverordnung schreibt genau vor, welche Leistungsmerkmale die Bauprodukte Zement, Beton, etc. in Europa haben müssen, um in den Verkehr gebracht werden zu dürfen. Es gibt bereits eine Bauproduktenverordnung aus dem Jahre 2011. An dieser Verordnung gibt es nichts zu rütteln. Sie hat einen Markt geschaffen bzw. mit dem CE-Siegel den Markt in der EU so gesteuert, dass der Beton aus Deutschland dieselbe Qualität hat wie der Beton beispielsweise aus Spanien. Allerdings gab es eine Verschärfung im Jahr 2024. Jetzt wurden die Dokumentationspflichten noch ausgeweitet. Da müssen Dinge beachtet werden wie Ozonabbau, Versauerung, ab 2032 Feinstaub und die Toxizität von Baustoffen. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal erlebt haben, dass ein neu gebautes Haus das Ozonloch vergrößert hat. Diese EU-Richtlinie wollen wir also abgeschafft wissen. Wir gehen auch sehr tief in die Materie; ich bin schon gespannt, was Herr Henning gleich dazu sagen wird. Weiterhin ist natürlich das Gebäudeenergiegesetz ein wichtiger Punkt. Das Gebäudeenergiegesetz wurde novelliert, und dann kam das Heizungsverbot. Jetzt soll es erneut novelliert werden; das Heizungsverbot wird quasi „nach hinten verschoben", und es muss Biogas beigemischt werden. Wir wollen es komplett gestrichen und auf den Stand der Energieeinsparverordnung von 2014 zurückentwickelt wissen. Nicht zurückentwickelt, sondern so entwickelt, weil es gerade sogar - Ja, ganz genau. Aber in der Zeit hat es funktioniert, und das haben Sie leider torpediert. Die Entwicklung, die Sie vollzogen haben, hat genau Gegenteiliges bewirkt. Wir wollen in die Zeit, in der hier in Deutschland noch alles funktioniert hat, meine Damen und Herren. Ferner wie gesagt, es sind 15 Punkte, die in diesem Antrag stehen gibt es ein paar Dinge, die die Landesregierung zusammen mit den Kommunen erarbeiten muss. Da geht es um die Bearbeitung von Bauanträgen, die in letzter Zeit wohl sehr entschleunigt bzw. verzögert wird. Da möge doch die Landesregierung feststellen, wie lange die Bearbeitung von Bauanträgen der etwa 102 Baubehörden in Niedersachsen dauert, und Möglichkeiten finden, um das zu beschleunigen, möglicherweise auch finanzielle Anreize geben, damit Baubehörden Anträge schneller bewilligen und das Bauen so in Fahrt kommt. Wir sprechen auch den Kiesabbau in Niedersachsen an, der leider insofern verhindert wird, als nicht mehr der Kies genommen wird, der sich direkt vor Ort um die Ecke, wahrscheinlich in der Kiesgrube, befindet, sondern weite Wege gefahren werden müssen, um sich Kies für Zement, für Bausand, für Mörtel zu beschaffen. Je länger die Transportwege sind, desto höher sind natürlich die Baukosten, und letzten Endes zahlt dann derjenige, der ein Eigenheim erwerben möchte. Das ist ein großes Potpourri aus sehr vielen verschiedenen Forderungen, und ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Ich hoffe natürlich, dass Sie einer mündlichen Unterrichtung durch die Landesregierung zustimmen mögen, weil das wirklich ein sehr umfangreicher Antrag ist. Möglicherweise wollen Sie den Antrag auch nur ablehnen, weil er von der AfD kommt. Aber vielleicht können Sie die eine oder andere Forderung in Ihre späteren Anträge einarbeiten. Das würden wir sehr begrüßen. Ich bedanke mich ganz herzlich. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Sachtleben. Bitteschön!
Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren - Rechtssicherheit schaffen und Kompetenzen nutzen
Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mennen. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Reinken, ich möchte zu Ihrem Zitat vorwegschicken: Ich bezweifle, dass die KI das Wort „endlich" genutzt hat. Ansonsten fände ich das schon sehr interessant. Aber es hilft ja, mitzudenken, wenn man ein KI-Zitat bekommt. Sehr geehrte Abgeordnete! „Der Antrag der CDU Niedersachsen fordert klarere rechtliche Rahmenbedingungen und eine systematische Integration von KI-Kompetenzen in Schulen und Studienseminaren. Die verfügbaren Quellen zeigen, dass die CDU bereits ähnliche Initiativen im Hochschulbereich verfolgt, jedoch liegt zum spezifischen Antrag,Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren' kein vollständiger Text öffentlich vor. Die Bewertung kann sich daher nur auf inhaltlich verwandte CDU-Positionen stützen." Hier endet das Zitat der von mir benutzten KI, und es wäre ein Blindflug, wenn das die Grundlage meiner Rede zu Ihrem Antrag wäre. Diese Probleme ergeben sich zunehmend auch an Schulen. SchülerInnen erstellen Präsentationen und Referate zu Büchern, die sie nie gelesen haben, und zwar in ca. 15 Minuten so gut, dass im Rahmen eines normalen Referats nichts bemerkt wird. Facharbeiten werden kaum überprüfbar und klug gemacht von SchülerInnen im Prinzip gefälscht, und während des Unterrichts wählen sich SchülerInnen kurz über den eigenen Hotspot am eigenen Handy ein, um beim Schummeln mit der KI dem digitalen Blick der Lehrkraft zu entgehen. Dass all das Veränderungen nach sich ziehen muss, ist offensichtlich. Darin sind wir uns einig. Sie, liebe KollegInnen der CDU, waren schlau. Sie haben für Ihren Antrag nicht die künstliche Intelligenz befragt, sondern haben sich der natürlichen Intelligenz bedient, und zwar der des Kultusministeriums. Sie haben sich in einer Unterrichtung im Kultusausschuss umfassend sagen lassen, was im Kultusministerium getan und geplant wird, welche Notwendigkeiten erkannt wurden, und haben daraus einen Antrag gebastelt. Böse gesagt, verkaufen Sie die Ideen des Kultusministeriums als Ihre eigenen. Verboten ist das nicht. Und es gilt der alte Satz: Besser gut ausgeliehen als schlecht selbstgemacht! Sehr geehrte KollegInnen, KI allein darf es nie sein, aber sie kann umfängliche Vergleiche vorentlasten. Ich habe darum die Ausführungen des Ministeriums aus dem Protokoll des Kultusausschusses und Ihren Antrag nebeneinandergelegt, von der KI vergleichen lassen und dann Punkt für Punkt selbst verglichen. Resultat: etwa 90 % Übereinstimmung. Deshalb an diese Stelle ein großes Lob für die weitsichtigen und weitreichenden Initiativen des Ministeriums im Bereich KI. Vieles, das hier im CDU-Antrag steht, ist bereits auf dem Weg oder wird von den Mitarbeitenden im Ministerium erarbeitet. Noch ein Gedanke: Bei der ganzen Auseinandersetzung zum Thema darf uns eines nicht passieren: Wir dürfen die KollegInnen in den Schulen und Studienseminaren nicht unterschätzen. Ich bin fest überzeugt: Die überwältigende Mehrheit weiß um die Möglichkeiten und die Gefahren der KI. Sie weiß über die Bedeutung der KI, über einen behutsamen, aber mutigen Umgang mit diesem Werkzeug. KI ist ein Werkzeug - so schlicht das klingt, so richtig ist es auch. Darum muss und wird ein wesentlicher Schwerpunkt bei diesem Thema immer in der Aus- und Fortbildung liegen. Auch darin sind wir uns einig. Und am Ende das ist meine persönliche Auffassung sollte jede KI-generierte Information, jedes Ergebnis hinterfragt und überprüft werden. Denn, um zum Anfang meiner Rede zurückzukehren, natürlich steht der komplette Antrag im Internet und ist öffentlich zugänglich. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss und freue mich drauf. Vielen Dank.
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
wiederum die Abgeordnete Behrendt. Vielen Dank, Herr Präsident. ‑ Herr Minister, ich weise es erst einmal aufs Schärfste zurück: Ich greife niemanden an, nur weil ich die Wahrheit spreche. Frau Behrendt, der Minister antwortet so, wie er antworten kann und möchte. Hier gilt es, Fragen zu stellen, keine Stellungnahmen abzugeben. Darauf weise ich noch einmal hin. Ja. Danke, Herr Präsident. - Sie haben mir meine Frage nicht so beantwortet, wie ich mir das erhofft hätte. Zu dem Thema: Was ist im Rahmen dieser Meldestelle „Queerfeindlichkeit"? Wäre es queerfeindlich, wenn ich behaupte, dass ein Mann ein Mann ist und niemals eine Frau sein kann? Vielen Dank. Minister Philippi wird antworten.
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Herr Willeke! Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie möchte sie die Jägerinnen und Jäger im Vollzug vor Anfeindungen schützen? - Vielen Dank. Bitte, Frau Ministerin Staudte!
hinein geplant? Bitteschön! Der größte Redispatch ist in anderen Landkreisen. Es gibt auch einen fossilen Redispatch, wenn Kohle- und Gaskraftwerke laufen und entgegen der Prognosen der Strom nicht abgenommen wird, was daran liegt, dass das nicht einfach hoch und herunter zu regeln ist. Der größte Redispatch ist fossil. Ein Erneuerbaren-Redispatch kostet uns nichts, weil Wind und Sonne immer da sind, und deshalb bauen wir in diesem Bereich aus. Wir müssen immer unterscheiden: Es gibt die großen Trassen wie SuedLink. Das sind große Autobahnen, die haben keine Abzweigungen, sondern transportieren große Mengen an Strom, weil der Süden mit den Windrädern nicht vorankommt. Es wäre gut, wenn wir die Verteilnetze das sind die kleinen Trassen ausbauen. Da geht Frau Reiche gerade dran und sagt, dass es nicht mehr den Vorrang gibt, dass erneuerbare Energien als Erstes angeschlossen werden. Wir haben in Niedersachsen 90 private Verteilnetzbetreiber, die dafür zuständig sind, Solaranlagen und Windenergieanlagen anzuschließen. Die müssen wir unterstützen und müssen dafür eine anständige Vergütung bekommen. Denn jede Windenergieanlage und Solaranlage, die angeschlossen ist, senkt uns bundesweit den Strompreis. Jetzt ein Punkt, bei dem ich die Bundesregierung loben muss - und gerne loben will. Denn wir haben ein Riesenangebot. Selbst Bayern hat 200 Windräder genehmigt, Niedersachsen 800. Die Bayern haben,
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung im vorgegebenen Rechtsrahmen ergreifen, um auch ohne eine vorherige Häufung von Nutztierrissen im Interesse des Hochwasserschutzes wolfsfreie Zonen an den Deichen zu gewährleisten? Minister Meyer wird antworten.
E-Fuels made in Niedersachsen - industriellen Hochlauf ermöglichen, Klimaziele erreichen
wie E‑Fuels der falsche Weg. Im Übrigen war es eine wirtschaftspolitische Entscheidung des VW-Vorstands, sich auf die Elektromobilität zu konzentrieren, weil der größte Markt eben der E‑Markt ist. Ich erinnere nur an China. Wenn Sie mal so einen BYD gefahren sind, dann wissen Sie, wo die Konkurrenzen da liegen. Mit Ihrem ganzen Gerede über Technologieoffenheit verunsichern Sie nur die Verbraucher. Stattdessen sollten Sie sich wirklich mal hinter den Konzern, hinter den Betriebsrat und hinter die Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen und sagen: Wir gehen den Weg in die Elektromobilität ohne Wenn und Aber. - Und reden Sie nicht ständig unzureichenden Alternativen das Wort! Der VW-Konzern braucht im Gegenteil eine konsequente Unterstützung seines Weges durch die Politik, die automobile Zukunft elektrisch zu gestalten, und nicht dieses Gerede über alternative Kraftstoffe. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will da auch von meiner Seite keinen Kulturkampf veranstalten. Die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung (Unruhe - Glocke der Präsidentin unterstützen selbstverständlich und da bin ich wieder bei den Gemeinsamkeiten, Herr Scharrelmann Forschung und Entwicklung von E‑Fuels und insbesondere den Einsatz im Bereich von Flug- und Schiffsverkehr, aber eben nicht im Pkw-Segment. Deswegen lehnen wir heute Ihren Entschließungsantrag eigentlich nur aus einem einzigen Grunde ab. Denn wir brauchen keine wie von Ihnen gefordert landesweite niedersächsische Initiative, denn damit würden nur weitere Parallelstrukturen geschaffen. Genau das halten wir nicht für zielführend. Stattdessen verfolgen wir den Ansatz, das Thema E‑Fuels konsequent in die bestehenden Strategien wie etwa die Wasserstoffstrategie und die Hafenstrategie des Landes zu integrieren und dort weiter zu bearbeiten. Wir sagen Ja zu Niedersachsen als starkem Standort für E‑Fuels und Wasserstoff, aber ohne die von Ihnen geforderten Parallelstrukturen. Die Landesregierung das darf ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen setzt sich bereits seit langer Zeit beim Bund für eine tatsächlich technologieoffene, prioritätengeleitete Politik ein, um den industriellen Hochlauf darum geht es von E‑Fuels zu beschleunigen. Insofern ist Ihr Antrag heute reichlich überflüssig; das wird nämlich schon gemacht. Und deswegen lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Henning. - Die nächste Wortmeldung:
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Frage. Ja, es stimmt. Das Bundesgesetz besagt: bis zu 20 km. Wir müssen uns aber vorstellen: Es darf nach Bundesjagdgesetz im Schnellabschussverfahren immer nur ein Wolf geschossen werden. Da möchte man natürlich möglichst den Wolf erwischen, der auch für das Rissereignis verantwortlich ist. Deswegen macht es Sinn, den Radius enger zu fassen, damit man die Wahrscheinlichkeit dafür erhöht. Bei einem Radius von 20 km geht es um eine Fläche von 125 000 ha. Sie können sich vorstellen, dass auf einer solchen Fläche durchaus mehrere Wölfe unterwegs sein können, sogar mehrere Rudel. Wir haben in Niedersachsen mal einen Beispielradius festgelegt. In diesem Beispiel wären Territorien von sechs oder sieben Rudeln tangiert gewesen. Deswegen macht es eben durchaus Sinn, diesen Radius zunächst enger zu fassen, damit man dann auch das Problem löst, nämlich den Wolf zu entnehmen, der für die Risse verantwortlich ist. Das ist ja die Grundlage für die Änderung des Jagdgesetzes.
dort vorzugehen, damit das für alle Bürger bezahlbar bleibt? Bitteschön, Frau Hanisch! Vielleicht hatten Sie eine Aufmerksamkeitslücke, als ich auf die Zahlen eingegangen bin. Wir reden hier über 600 Millionen Euro. Das ist nicht nichts; das ist mir klar. Aber 80 Milliarden Euro, die wir für Importe aus anderen Ländern bezahlen, nutzen uns nun einmal auch nichts. Die Stromgestehungskosten sind heute schon günstiger. Der Strom aus Wind und Sonne ist günstiger als der Strom aus Gas und allen anderen Grundenergien. Wenn das Netz ausgebaut ist, erledigen sich die Redispatchkosten. Wir können einfach gucken, wie wir das vor Ort möglich machen. Ich bin nun nicht die Bundeswirtschaftsministerin. Aber warum vereinfachen wir es denn nicht, vor Ort den Strom zu verbrauchen? Warum vereinfachen wir es nicht, Speicher zu installieren und zu nutzen, anstatt alles teurer zu machen für die freie Wirtschaft übrigens auch, und warum wird beim Netz nicht mal aufs Tempo gedrückt? Wo steht denn im Netzpaket irgendetwas dazu, wie wir das Netz voranbringen wollen? Zeigen Sie mir den Punkt! Ich habe lange gesucht und habe nichts gefunden. Wenn wir hier auf endliche Ressourcen, Öl und Gas, aus anderen Ländern setzen,
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie das üblich ist, gibt es Stellenausschreibungen, die das Qualitätsprofil und das Ausbildungsprofil beschreiben. Dafür notwendig ist ein Bachelorabschluss. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Digitale Verwaltung - transparent, unabhängig, effizient und modern!
deswegen haben Sie noch fünf Minuten. Bitteschön! Sehr geehrter Präsident, ich will die Zeit gar nicht voll ausnutzen. Ich möchte nur noch einmal auf die Ausführungen der Opposition antworten. Das war ja wirklich schön. Erst einmal habe ich keine Kritik an dem Antrag vernommen. Das ist ja etwas ganz Besonderes. Wenn gesagt wird: „Es fehlt uns nicht an klugen Papieren", ist das vielleicht das höchste Lob, das man seitens der Opposition gegenüber so einem Antrag bringen kann. Die AfD hat das sogar als „perfektes Papier" bezeichnet. Das hätte ich ja gar nicht gedacht. - Jetzt wird es gefährlich, genau. Ich steige jetzt aber ein, und zwar mit dem, was die CDU hier gerade von sich gegeben hat - weil ich das nicht ganz fair finde. Es geht ja um das Ausrollen der Fokusleistungen in den Kommunen. Das wird jetzt gerade gemacht. Frau Thiemann, ich muss einfach sagen: Ihre Rede läuft echt ins Leere. Sie fragen: Warum machen Sie es denn nicht? Wir sind ja gerade dabei! Bis Ende des Jahres sollen diese fünf Fokusleistungen in den Kommunen fertig sein. Und wir machen das zusammen, wir machen das aus einer Hand. Sie haben eine sehr kritische Rede gehalten, das muss ich Ihnen zugestehen. Das können Sie auch gut: auf Sachen draufhauen. Aber das läuft an dieser Stelle total ins Leere, und ich finde das einfach unverständlich. Ich würde mir da eine konstruktive Zusammenarbeit wünschen. Wenn Sie schon keine konkreten Verbesserungsvorschläge zu dem Antrag haben, dann können Sie das wenigstens eingestehen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Willeke. - Ebenfalls zu einem zweiten Redebeitrag und für die
Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen stark widersprechen, Frau Ramdor, wenn Sie sagen, dass ich behauptet hätte, dass alles funktionieren würde und dass Sprachentwicklung und Sprachförderung nicht weiterentwickelt werden müsste. Ich habe im Ausschuss ganz klar gemacht, dass wir zu Ihrem Antrag sogar noch Beratungsbedarf haben. Das würden wir nicht tun, wenn uns das Thema nicht wichtig wäre. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beraten heute zwei Initiativen der CDU: einen älteren Antrag in der Endberatung und einen neuen Gesetzentwurf in der ersten Beratung. Beide Vorlagen kreisen um dieselbe Frage: Wie stärken wir frühe Sprachförderung? Für uns als SPD-Fraktion ist dabei der Ausgangspunkt klar: Sprachförderung muss weiterentwickelt werden, denn Sprache ist der Schlüssel zu Bildungserfolg, zu Teilhabe und zu fairen Startchancen. Gerade deshalb sollten wir diese Debatte aber mit der nötigen Sorgfalt führen. Denn dass das Ziel richtig ist, heißt ja noch lange nicht, dass jeder vorgeschlagene Weg auch der richtige ist. Und genau hier liegt unser Unterschied zur CDU. Niedersachsen fängt bei der frühen Sprachförderung nicht bei null an. Seit 2018 ist die alltagsintegrierte Sprachbildung und ‑förderung im NKiTaG gesetzlich verankert - und damals übrigens gemeinsam mit der CDU entschieden worden. Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, die sprachliche Entwicklung der Kinder zu beobachten, zu dokumentieren und im pädagogischen Alltag zu fördern. Spätestens zu Beginn des letzten Kindergartenjahres wird die Sprachkompetenz erfasst. Bei festgestelltem Förderbedarf folgt eine individuelle und differenzierte Förderung. Das heißt, wir haben in Niedersachsen bereits Strukturen, einen gesetzlichen Auftrag und eine klare pädagogische Grundentscheidung. Unser Ansatz ist deshalb nicht „Alles neu erfinden!", unser Ansatz ist „Gezielt weiterentwickeln!". Diese Entwicklung gelingt aus unserer Sicht nur dann, wenn wir die Kita als Bildungsort grundsätzlich stärken. Denn dort sind die gut ausgebildeten Fachkräfte, dort erleben Kinder Sprache jeden Tag, dort findet Sprachbildung nicht punktuell statt, sondern kontinuierlich: im Gespräch, im Spiel, beim Vorlesen und im gemeinsamen Lernen. Die Landesregierung hat im Kultusausschuss sehr klar beschrieben: Alltagsintegrierte Sprachbildung ist kein Widerspruch zur Systematik, im Gegenteil: Sie lebt von qualifizierter pädagogischer Arbeit, von sprachlichen Anlässen im Alltag und von Fachkräften, die Entwicklung beobachten, einordnen und gezielt begleiten. Frau Kollegin Lange, ich muss Sie leider kurz unterbrechen. Es gibt die Bitte nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Fühner. Möchten Sie dem entsprechen? Nein, danke. Ich möchte weiter ausführen. Dann fahren Sie bitte fort. Je höher die Qualität der pädagogischen Interaktion ist, desto besser ist das sprachliche Angebot für das Kind. Deshalb ist für uns der entscheidende Punkt: Wer Sprachförderung stärken will, muss dafür sorgen, dass gut ausgebildete Fachkräfte Zeit für ihren Beruf haben und ihn bestmöglich machen können. Genau an diesem Punkt überzeugt uns die CDU nicht. Denn die CDU sagt in ihrem älteren Antrag bei dem wir heute vorschlagen, ihn abzulehnen selbst, die Kindertagesstätte sei der richtige Ort, um die frühkindliche Sprachförderung zu stärken. Gleichzeitig sagt sie aber auch: 240 Stunden verpflichtende Förderung in einer separierten Gruppe, nicht im Kontakt mit anderen Kindern, nicht im Kontakt im Alltag. Die CDU sagt den Kindern also: Ihr geht in eine extra Gruppe, um Deutsch zu lernen. Das ist nicht das, was wir unter alltagsintegrierter Sprachförderung verstehen, und nicht das, was wir uns für Niedersachsen wünschen. Der neue Gesetzentwurf der CDU verlagert die formale Verantwortung für Sprachstandserhebungen auf die Grundschule. Die Kitas sollen künftig vor allem mitwirken. Das ist aus unserer Sicht kein überzeugender Weg. Wir wollen die Kita nicht zur Zuarbeiterin eines schulzentrierten Verfahrens machen - wir wollen die Kita als starken Bildungsort stärken. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich auch auf Bundesebene etwas bewegt. - Hören Sie mal weiter zu, Herr Fühner! Der aktuelle Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, eine zusätzliche Förderung von Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas in ein geplantes Qualitätsentwicklungsgesetz zu integrieren. Gleichzeitig beraten Bund und Länder seit Juli 2025 in einer Arbeitsgruppe darüber, wie dieser Auftrag umgesetzt werden kann. Die Bundesregierung sagt übrigens selbst, dem Ergebnis dieses Prozesses solle nicht vorgegriffen werden. Außerdem hat das zuständige Bundesministerium die Prognos AG mit einer Expertise zu Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen bei vierjährigen Kindern beauftragt. Und jetzt wird es interessant: Genau diese neue Expertise ist für unsere Debatte sehr aufschlussreich, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie empfiehlt nämlich ausdrücklich einen ressourcenorientierten Ansatz. Erhebungen sollen nicht bloß Auffälligkeiten markieren, sondern passgenaue Förderung ermöglichen und Stigmatisierung vermeiden. Empfohlen wird außerdem ein mehrstufiges Verfahren: kontinuierliche Beobachtung in der Kita, Screenings mit vier Jahren und weitergehende Diagnostik nur bei begründetem Verdacht. Frau Kollegin Lange, ich muss Sie noch einmal unterbrechen, denn es gibt jetzt den Wunsch der Kollegin Ramdor auf eine Zwischenfrage. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, danke, immer noch nicht. Das ist gerade ein sehr wichtiger Punkt. Dann fahren Sie bitte fort. Vor allem sagt die Expertise aber: Kinder befinden sich in der Kita in einer vertrauten Umgebung und werden vom bekannten pädagogischen Personal begleitet. Deshalb wirken Erhebungen dort weniger wie formale Testsituationen. Zugleich macht die Expertise deutlich, dass dafür verlässliche Rahmenbedingungen nötig sind - personell, fachlich, finanziell und räumlich. Genau diese Linie hebt übrigens auch das nifbe in seiner Einordnung hervor. Daraus folgt für uns ein sehr klarer politischer Schluss: Die Entwicklungen auf Bundesebene gehen grundsätzlich in eine richtige Richtung, aber die konkrete Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat bereits im Januar 2026 mitgeteilt, dass Bund und Länder dazu noch beraten. Noch im April hat sie erklärt, dass das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und anschließende Fördermaßnahmen regeln soll. Übrigens ist das genau das, was unser Ministerpräsident Olaf Lies befürwortet hat. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er das Thema frühkindliche Bildung so stark in den Fokus gerückt hat. Vielen Dank dafür! Deshalb halten wir in Niedersachsen es für zu früh, jetzt das NKiTaG umzubauen. Außerdem haben wir gesagt, dass für 2027 eine umfassende Novellierung angekündigt ist. Eine Gesetzesänderung jetzt wäre kein Ausdruck von Klarheit, das wäre ein gesetzgeberischer Vorgriff auf einen Rahmen, der noch gar nicht feststeht. Was Kitas jetzt brauchen, ist Verlässlichkeit. Was Fachkräfte brauchen, sind gute Rahmenbedingungen. Was Kinder brauchen, ist qualitativ starke frühkindliche Bildung. Deshalb werden wir den älteren Antrag ablehnen, und deshalb werden wir den neuen Gesetzentwurf der CDU im Ausschuss sehr sorgfältig beraten. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Lange. -
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute diskutierte Entschließungsantrag trägt einen Titel, der auf den ersten Blick harmlos klingt: Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wer jedoch genauer hinschaut, meine Damen und Herren, der erkennt sehr schnell, dass es hier nicht nur um eine bloße juristische Präzisierung geht, nein, es geht um ein konkretes politisches Projekt, das vor allem von Grünen und Linken vorangetrieben wird. Dieser Entschließungsantrag wurzelt in der abgeschlossenen Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes. Das ist kein Zufall. Denn wer die Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Fundament des Verfassungsschutzes verändert, der verändert zwangsläufig auch dessen Arbeitsgrundlage, nämlich den Extremismusbegriff. Genau das ist der Kern dieses Antrags. Frau Camuz, Sie sprachen in der Plenarsitzung am 18. Dezember 2025 von einer Anpassung an die Rechtsprechung, Sie sprachen von einer Präzisierung und haben das gerade wiederholt. Sie wiederholten sogar etwas Falsches. Sie wiesen darauf hin, dass es in Schleswig-Holstein ein Verfassungsschutzgesetz gibt, das sich angeblich genau auf die von Ihnen geforderte Präzisierung des Begriffs der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Rechtsstaat, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip ausgerichtet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bajus, das stimmt nicht. Gucken Sie in § 6 des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzgesetzes! Dort ist allein in sieben Punkten dargelegt, wie der fdGO-Begriff in Schleswig-Holstein verstanden wird. Er bezieht sich, wie mein Kollege Christian Calderone in seiner Rede sehr klar ausgeführt hat, darauf, dass das Karlsruher Gericht nicht die fdGO neu gefasst, sondern die Voraussetzungen für ein Parteiverbot präzisiert hat. Die klassische, bewährte Definition der fdGO mit ihren Elementen wie Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit und Opposition wurde nicht aufgegeben. Genau diese Präzisierung, die ich gerade vorgetragen habe, Herr Bajus, Frau Camuz, liebe Grüne, steht in § 6: „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ... auszuüben", „die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung", „das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition", „die Ablösbarkeit der Regierung", „die Unabhängigkeit der Gerichte" usw. Wie man jetzt ein zweites Mal so etwas in die Welt setzen kann, obwohl dies ein Blick in § 6 dieses Gesetzes widerlegt, ist mir schleierhaft. Auch namhafte Sachverständige in der Anhörung zum Verfassungsschutz stellten fest, dass eine tatsächliche Neudefinition durch das Gericht weder ausdrücklich vorgenommen wurde noch zwingend erkennbar ist. Wer dennoch von einer Zäsur spricht, konstruiert sie bewusst. Ich will auf Folgendes hinweisen: Auffällig ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, das als Grundsatzurteil zum Verfassungsschutzrecht anzusehen ist, die naturgemäß zentrale Frage nach dem Auftrag des Verfassungsschutzes, die sich nach einer tatsächlichen Neudefinition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgedrängt hätte, überhaupt nicht problematisiert. Und dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist maßgeblich. Warum also dieser Antrag? Das eigentliche Ziel ist eine Verschiebung des Extremismusbegriffs diese Antwort hat uns der von den Grünen benannte Sachverständige im Ausschuss selbst geliefert, ein völlig neuer Extremismusbegriff und damit eine völlig neue und andere Arbeitsgrundlage für den Verfassungsschutz. Die Stellungnahme zeigt deutlich, worum es Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Antragsteller, geht: Sie greifen die Arbeit des Verfassungsschutzes an. Ihnen geht es um eine Veränderung des Extremismusbegriffes und somit um eine Verschiebung der Grundlagen des Verfassungsschutzes. Eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne, die in Ihrem Antrag gefordert wird, hielte ich für falsch. Die neue Lesart lautet vereinfacht: Die Menschenwürde steht neben Demokratie und Rechtsstaatsprinzip im Zentrum, und nur, wer sie grundsätzlich missachtet, ist zukünftig Extremist. Das hört sich gut an, doch Ihre weiteren Schlussfolgerungen sind demaskierend. Die Konsequenzen, die Sie daraus ziehen wollen, sind hochproblematisch. Frau Camuz, Sie haben in der angesprochenen Plenarsitzung im Dezember 2025 zwei Beispiele gebracht, die deutlich machen, warum Sie den Extremismusbegriff verschieben wollen. Sie sprachen von der Hausbesetzerszene und von den Klimaklebern. Sie sprachen davon, dass sie Ziele verfolgen, die mit der Verfassung vereinbar seien. Dann sprachen Sie davon, dass Menschen sich auf die Straße setzen und festkleben können und dass das etwas mit den Problemen, um die wir uns im Augenblick kümmern, zu tun habe. Und das, Frau Camuz, ist genau der Begriff, den Sie der Arbeit des Verfassungsschutzes zugrunde legen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist der falsche Weg. Das Ergebnis dieser Logik ist eindeutig: Linksextremismus soll wegmodelliert werden, soll begrifflich verniedlicht werden. Es gibt dann nur noch den anderen Extremismus, der zuvörderst im rechtsextremen Spektrum zu suchen ist, vielleicht noch in anderen Phänomenbereichen wie dem Islamismus, aber keinesfalls im linksextremen Spektrum. Meine Damen und Herren, das ist keine Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung! Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Unter dem Begriff der Menschenwürde darf es nicht guten und schlechten Extremismus geben. Unsere Geschichte lehrt uns, dass jede Form des Extremismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht - von rechts, von links, religiös oder ideologisch motiviert. Wer Linksextremismus relativiert oder gar ausblendet, schwächt nicht nur die Sicherheitsbehörden, sondern beschädigt auch das Vertrauen in ihre Arbeit. Das ist nicht akzeptabel. In diesem Sinne lehnen wir diesen Antrag ab. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Plett. -
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die AfD-Fraktion hier bereits vor zwei Jahren einen Antrag mit dem Titel „Ausreisezentren schaffen" gestellt hat, der von allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt worden ist, und Sie damals sagten Zitat, für eine Zentralisierung gebe es kein einziges Entschuldigen Sie, Herr Bothe! Sie können hier keine Anfragen verlesen. Bitte stellen Sie Ihre Frage! Ich darf aber auf den Zettel gucken. - Aber das ist gar kein Problem, Frau Präsidentin. - und Sie damals sagten Zitat, es gebe kein einziges Argument für eine Zentralisierung, es jetzt aber doch zu einer Zentralisierung der Ausreise in Braunschweig kommt: Was hat diesen Sinneswandel bewirkt? Danke, Herr Bothe. - Frau Ministerin wird antworten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eine Betroffene aus Niedersachsen getroffen und sich die Zeit genommen haben, mit ihr zu sprechen mit einer Frau, die über 18 Jahre von ihrem eigenen Ehemann unter Einsatz von K.-o.-Tropfen vergewaltigt wurde, frage ich Sie, wie Sie es bewerten, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen vor einer darauffolgenden Vergewaltigung derzeit nach unserem Strafgesetzbuch immer noch nicht strafschärfend ist. Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Camuz,
Danke schön. Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Behrendt, eine ähnliche Frage hatte Ihr Kollege Moriße schon im Rechtsausschuss gestellt. Ich hatte schon dort gesagt, dass wir dazu keine aktuellen Daten haben, weil wir das nicht gesondert erheben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass aus den Fällen, die uns gemeldet werden, ersichtlich ist, dass das Phänomen deutlich zunimmt. Das ist allerdings nicht datenbasiert wir können die Daten im Übrigen nachliefern, sobald wir sie erhoben haben, sondern beruht auf Beobachtungen der Staatsanwaltschaft und der Beratungsbüros. Dass es solche Fälle gibt, sehen wir zum Beispiel daran, dass dazu in den Opferhilfebüros sehr stark nachgefragt wird. Und das sehen wir auch bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Hass und Hetze im Internet. Dort geht es natürlich nicht nur um bildbasierte sexuelle Gewalt, sondern um jegliche Fälle von Gewalttaten im Internet. Das nimmt extrem zu. Wir müssen mal gucken, ob wir das sozusagen als Marker setzen. Eigentlich wollen wir insbesondere unsere Staatsanwaltschaften ein bisschen entlasten und nicht zu viele Berichtspflichten einführen, aber möglicherweise ergibt die Prüfung, dass es das wert wäre, einmal genauer hinzugucken und zu erfassen, wie hoch die Zahlen tatsächlich sind. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion
Gute Arbeit zum Tag der Arbeit: Niedersachen steht zu starker Mitbestimmung, Tarifbindung und sicherer Beschäftigung
in der Welt. Wenn Sie die Berichterstattung in der Presselandschaft verfolgt hätten, würden Sie das wissen. Also: Wer den 1. Mai infrage stellt, der sagt zu Millionen Beschäftigten und zu den Gewerkschaften: Euer Kampf für soziale Sicherheit, für faire Löhne und für eine geschlechtergerechte Arbeitswelt, euer Beitrag zum Funktionieren unserer Demokratie interessiert nicht oder schlimmer noch ist lästig. Sehr geehrte Damen und Herren, wir erleben wirtschaftlich unsichere Zeiten, internationale Konflikte, tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt und der Wirtschaft. Viele Menschen fragen sich: Wie sicher ist mein Arbeitsplatz? Kann ich mir mein Leben noch leisten? Genau in solchen Zeiten braucht es eine Politik, die alles daransetzt, unsere Wirtschaft und die soziale Sicherheit zu stärken - kurzum: eine Politik, die für gute Arbeit sorgt. Gute Arbeit bedeutet sichere Arbeitsplätze in Zeiten des Wandels, faire Löhne, Mitbestimmung im Betrieb, echte Chancen auf Weiterbildung und qualifizierte Beschäftigung, wenn sich die Leistungsfähigkeit verändert. Gute Arbeit ist das Mauerwerk für sozialen Zusammenhalt und für wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb handelt diese Landesregierung und handeln wir als regierungstragende Fraktion. Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne hat vor einem Monat die Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes hier ins Parlament eingebracht. Unser Grundsatz ist klar: Öffentliches Geld darf nur für gute Arbeit mit Tarifbindung ausgegeben werden. So beenden wir Lohndumping auf Kosten der Allgemeinheit. Denn nur noch knapp die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in tarifgebundenen Betrieben. Die Folgen sind Niedriglöhne, sinkende Kaufkraft und geringe Einnahmen für den Staat, und am Ende muss er mit Sozialleistungen ausgleichen. Es sind eben nicht die Beschäftigten, die zu wenig arbeiten oder zu oft krank werden und den Staat belasten. Staat und Unternehmen müssen den Rahmen geben, damit in allen Branchen Arbeit so funktioniert, dass Beschäftigte von und mit ihr leben können. Zweites Beispiel ist die Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Betriebsräten. Denn Mitbestimmung steht unter Druck. In rund 60 % der Betriebe gibt es keinen Betriebsrat, und Gründungen werden viel zu oft behindert, in etwa jedem fünften Fall. Das ist ein Angriff auf demokratische Rechte, und deshalb muss die Behinderung von Betriebsratsarbeit konsequent als Offizialdelikt verfolgt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, vielerorts sind die Betriebsratswahlen gerade abgeschlossen. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern großen Dank für ihren großen Einsatz für gelebte Demokratie im Betrieb auszusprechen. Dritter Punkt: die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Die Arbeitswelt verändert sich rasant, doch der Wandel gelingt nur mit den Beschäftigten. Deshalb wollen wir die Mitbestimmung bei KI, bei Qualifizierung, bei neuen Arbeitsformen über eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes stärken. Niedersachsen hat auch das in den Bundesrat eingebracht. Vierter Punkt: Wir gehen gegen prekäre Beschäftigung vor. Mit der Initiative für ein Direktanstellungsgebot bei Lieferdiensten will Niedersachsen auf den Weg bringen, dass Plattformarbeit nicht länger ein Einfallstor für Ausbeutung ist. Werkverträge und Leiharbeit gehören auch in diesem Sektor verboten. Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen sind Teil des „Masterplans Gute Arbeit", der ressortübergreifend unter der Federführung unseres Arbeitsministers Andreas Philippi umgesetzt wird. Unser Ziel ist klar: Niedersachsen soll ein Land der guten Arbeit sein, mit starker Tarifbindung, mit starken Betriebs- und Personalräten, mit guten Perspektiven für sichere, zukunftsfähige Arbeitsplätze und eine starke Wirtschaft und eine Industrie, die den Wandel managt. Für uns hier ist auch die gute und bewährte Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sehr wertvoll und wichtig, und deshalb an dieser Stelle stellvertretend herzlichen Dank an den DGB mit bis Ende letzten Jahres Mehrdad Payandeh und jetzt Ernesto Harder an der Spitze. Sehr geehrte Damen und Herren, die Beschäftigten in diesem Land sind nicht schuld an den Krisen unserer Zeit. Sie arbeiten engagiert und viel und tragen unsere Wirtschaft und unsere Daseinsvorsorge. Sie halten dieses Land zusammen. Sie verdienen Respekt, sie verdienen gute Arbeit, und sie verdienen ihren Anteil am Profit. Sie verdienen diesen 1. Mai als Kampftag, um für ihre Rechte auf die Straße gehen zu können. Wir als SPD stehen dabei an ihrer Seite und an der Seite der Gewerkschaften. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Retzlaff. - Für die Fraktion der
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Die Ministerin Staudte wird antworten. Vielen Dank, Herr Präsident. - Das ist eine der Fragen, die wir dann im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf" diskutieren würden. Ich persönlich hätte keine Probleme damit. Ich glaube, es steht auch im Bundesgesetz. Mir erschließt sich nicht, warum für diesen Einsatz immer Einzelgenehmigungen angefordert werden müssen. Entweder man erlaubt es, oder man erlaubt es nicht. Gut, es ist jetzt sozusagen eine Einzelfallentscheidung. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass das Dialogforum eine Empfehlung ausgeben wird, dass diese Technik genutzt werden kann. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: