Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
beansprucht. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Weippert, der größte Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf da waren wir in der Tat im selben Ausschuss war mehrfach das wurde auch in der Anhörung unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und von dem Landeswahlleiter geäußert wieder diese kurze Frist von Rot-Grün. Wir stehen kurz vor den Kommunalwahlen. Es wurde wirklich dringend darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf in der erforderlichen Tiefe, aber zügig verabschiedet wird. Diese erforderliche Tiefe bei einem solch hochsensiblen Grundrechtsthema ist nicht möglich gewesen. Und insofern: Alles muss immer schnell, schnell gehen. Sie führen hier immer zu Rechtsunsicherheit, weil kaum einer weiß, was denn nun gilt. Wir haben diese Debatte jetzt vom Mai-Plenum auf das April-Plenum vorgezogen, und das bei einem so hochsensiblen Grundrechtseingriff. Nicht mit uns!
