landtag-niedersachsen.de ↗

Dr. Kathrin Wahlmann

29.04.2026 1:20 min Tagungsabschnitte 19/33

Bildbasierte sexualisierte Gewalt

Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Camuz, das ist in der Tat so. Letztes Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen nicht als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen von § 177 Abs. 8 StGB gilt und somit keine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren auslöst. Der Bundesgerichtshof sagt, Flüssigkeiten können kein Werkzeug sein, ein Werkzeug muss immer ein fester Gegenstand sein. Das mag man richtig oder falsch finden - darauf kommt es gar nicht an. Die Bundesjustizministerin hat jedenfalls einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Im Übrigen ist dem auch eine Bundesratsinitiative vorausgegangen in diesem Fall aus Nordrhein-Westfalen, die Niedersachsen unterstützt hat und nach der das Verabreichen von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen eine Erhöhung der Mindeststrafe auslösen soll, nämlich auf fünf Jahre. Die Bundesjustizministerin hat, wie gesagt, jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den Niedersachsen sehr unterstützt. Ich hoffe, dass es bald dazu kommt, dass eine Mindeststrafe von fünf Jahren gilt. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus

Rede ansehen ↗