Harm Rykena
Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren - Rechtssicherheit schaffen und Kompetenzen nutzen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können heute noch gar nicht abschätzen, wie sehr die KI unser aller Leben und letztendlich auch die Schulen verändern wird. Eines steht jedoch fest: Diese Umbrüche werden gewaltig sein. Vor diesem Hintergrund wirkt auf mich der vorliegende Antrag in Einzelheiten jetzt schon überholt. Dennoch ist er wichtig, weil er uns die Gelegenheit gibt, uns das Thema im Ausschuss gründlich durch den Kopf gehen zu lassen und zu beraten. Insofern teile ich die Einschätzung des Kollegen Reinken, dass dies ein Aufschlag ist. Fest steht: Unsere Schüler nutzen bereits heute die KI intensiv. Nach der Schule betreten sie eine Berufs- und Lebenswelt, die maßgeblich von künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Darauf müssen wir sie vorbereiten. Die Schule kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Aber dabei bleibt unklar, ab welchem Alter das sinnvollerweise geschehen sollte. Wir dürfen nämlich nicht zulassen, dass Kinder ihr ganzes Denken frühzeitig an KI‑Systeme in der Cloud auslagern. Ohne ein solides Grundlagenwissen lassen sich weder gute Prompts formulieren noch die Ergebnisse hinterher kritisch einordnen. Der Antrag unterscheidet zu Recht drei Bereiche: zunächst die KI als Lerngegenstand wie funktioniert KI?, dann KI als unterstützendes Lehr‑ (für die Lehrer) und Lern‑ (für die Schüler) Werkzeug sowie und das ist ein großes Problemfeld KI in prüfungsrelevanten Zusammenhängen. Leider schlägt er meiner Meinung nach den falschen Weg ein - in Teilen jedenfalls. Statt Lehrkräfte zu ermutigen und zu befähigen, die Chancen dieser Technologie aktiv zu nutzen, setzt er in relativ weiten Teilen auf einen umfangreichen, mehrstufigen Ordnungsrahmen mit rechtlichen Mindeststandards, Erlassen, Musterregelungen und technischen Kategorisierungen von „zulässig" bis „unzulässig", inklusive Freigabeprozessen. Das klingt einerseits furchtbar, andererseits soll es nach Sicherheit klingen, produziert aber vor allem zusätzliche Bürokratie und damit eine neue Unsicherheit, nach der Art: Darf ich das überhaupt? Dabei ist KI längst Realität im Klassenzimmer. Und eine Schatten-KI, wie es im Antrag steht, entsteht auch nicht durch zu viel Vertrauen, sondern durch mangelnde praktische Unterstützung. Lehrkräfte brauchen keine weiteren Genehmigungsverfahren und Verbote, sondern konkrete Werkzeuge und gute Qualifizierung. Besonders kritisch sehe ich die engen Vorgaben zur Leistungsbewertung. Die pädagogische Verantwortung muss dabei selbstverständlich bei den Lehrkräften bleiben, aber dennoch kann die KI ein wertvolles Werkzeug bei der Korrektur von Klassenarbeiten oder Klausuren sein und damit die Lehrer erheblich entlasten, solange wie ich eben schon sagte die endgültige Bewertung klar bei der Lehrkraft liegt. Allerdings müssen wir uns dann auch dringend mit neuen Prüfungsformaten auseinandersetzen, denn zum Beispiel klassische Hausarbeiten werden die Schüler künftig sicherlich komplett von der KI erstellen lassen. Solche Aufgaben haben einfach keinen Sinn mehr. Datenschutz und Ethik sind dabei nach wie vor wichtig, doch DSGVO und KI-Verordnung bieten dazu bereits jetzt einen Rahmen. Und deswegen sollten wir uns dort lieber pragmatisch orientieren. Ja, Niedersachsen sollte die Chance nutzen, Vorreiter zu sein, und nicht die Schüler und die Lehrkräfte ausbremsen. Auch ich bin gespannt auf die Ausschussberatung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion der SPD
