Christoph Plett
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Camuz, ich zitiere aus der 82. Plenarsitzung am 18. Dezember 2025: „Aber wann wird sie" ‑ die Menschenwürde „eben nicht berührt? Es ist mir wichtig, auch das deutlich zu machen: Wenn junge Menschen auf die Straße gehen und sich versammeln, sich vielleicht sogar auf der Straße festkleben, dann tun sie das aus fester Überzeugung, weil sie wollen, dass wir endlich handeln und die Klimakrise in den Griff bekommen. Sie nehmen Rechte aus der Verfassung wahr." Beim Aufkleben auf Straßen, beim Behindern anderer Leute soll es sich um Rechte aus der Verfassung handeln? Frau Camuz, Sie demaskieren damit Ihre eigenen Überlegungen. Das haben Sie so gesagt. So ist es im Plenarprotokoll niedergelegt. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass Sie, Frau Camuz, mit der Überlegung, den Extremismusbegriff zu verschieben, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung keinen guten Dienst erweisen. Sie erweisen ihr einen Bärendienst. Überlegen Sie noch einmal, ob das einer grünen Partei, die auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland steht, angemessen ist! Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist es das nicht. ‑ Frau Kollegin, soll ich jetzt noch einmal durchexerzieren,
