Dr. Kathrin Wahlmann
Bildbasierte sexualisierte Gewalt
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Laue, eine ähnlich gelagerte Frage hatte Ihre Kollegin Hermann auch schon im Rechtsausschuss gestellt. Ich habe dort schon dargestellt, dass das Thema IP-Adressspeicherung in der Vergangenheit ein nicht ganz einfaches war. Allerdings hat die Bundesjustizministerin vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir als Justizministerium in Niedersachsen im Januar positiv bewertet und zu dem wir auch eine entsprechende Stellungnahme abgegeben haben. Aus meiner Sicht will ich Ihnen sagen: Man kann darüber natürlich durchaus diskutieren, und die Freiheit des Einzelnen sowie die Freiheit, sich im Netz zu bewegen, ist ein hohes Gut. Der Schutz vor Straftaten ist aber auch ein hohes Gut. Diese Güter muss man gegeneinander abwägen. Ich meine, dass sich in diesem Fall solange es europarechtlich zulässig ist sozusagen die Waagschale zur Seite der Sicherheit vor Straftaten neigt. Ich hatte es schon im Rechtsausschuss ausgeführt, sage es aber jetzt gerne noch mal: Wir haben in den letzten Jahren häufig Daten aus anderen Ländern zum Beispiel Sky-ECC-Daten oder auch EncroChat-Daten erhalten und verwendet. Der Bundesgerichtshof hat auch bestätigt, dass es zulässig ist, diese in Strafverfahren zu verwerten. Insofern erscheint es mir, wenn man Straftaten verfolgen und dabei diese Daten nutzen möchte, scheinheilig, sie nicht selbst zu erheben, sondern sie sich aus anderen Staaten liefern zu lassen.
