Evrim Camuz
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir beraten heute über den Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Schon diese Tatsache zeigt: Es geht um einen Vorgang, der niemanden gleichgültig lassen kann. Ein Staatsanwalt hat seine Stellung missbraucht, Dienstgeheimnisse verraten und Informationen an Personen aus dem Bereich der organisierten Betäubungsmittelkriminalität weitergegeben. Inzwischen hat er die Vorwürfe weitgehend eingestanden und ist erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Das ist schwerwiegend, das ist bitter, und es trifft die Justiz an einer sehr empfindlichen Stelle. Aber gerade deshalb sollten wir sehr genau unterscheiden zwischen dem schweren Fehlverhalten eines Einzelnen, der seine KollegInnen, seine Staatsanwaltschaft, die Justiz in Niedersachsen betrogen hat, und der Arbeit einer Justiz, die diesen Vorgang am Ende selbst entdeckt, aufgeklärt und zur Verurteilung gebracht hat. Denn wir dürfen nicht aus dem Blick verlieren: Es waren niedersächsische Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und das Landeskriminalamt, die beharrlich weiterermittelt haben. Wir reden hier also nicht über eine Justiz, die weggesehen hat. Wir reden hier über eine Justiz, die sich auch dann bewährt, wenn der Verdacht in die eigenen Reihen fällt, wenn auch etwas spät. Sehr geehrte Abgeordnete, ja, der Fall wirft Fragen auf: Warum wurde der korrupte Staatsanwalt nicht früher gestellt oder bei Verdacht zumindest aus Ermittlungen entfernt? Welche Versäumnisse hat es diesbezüglich gegeben? Dafür braucht es intensive Auswertung, Sorgfalt und dann auch Konsequenzen. Aber genau diese parlamentarische und fachliche Befassung hat bereits stattgefunden und findet statt. Die Ministerin hat dem Ausschuss Rede und Antwort gestanden. Sie hat Abläufe erläutert, Bewertungen vorgenommen und sich auch den kritischen Fragen des Parlaments gestellt. Deshalb sollten wir nicht so tun, als sei Aufklärung erst dann richtige Aufklärung, wenn sie den größtmöglichen politischen Wirbel und die maximale mediale Aufmerksamkeit erzeugt. Es ist richtig, dass Abläufe überprüft werden. Es ist richtig, dass man aus diesem Fall lernen muss. Und es ist richtig, künftig noch sensibler mit Verdachtsmomenten umzugehen, Berichtspflichten klarer zu handhaben und bei Ermittlungen gegen Justizbedienstete jeden Anschein falscher Nähe zu vermeiden. Genau deshalb sind bereits Folgerungen gezogen worden. Die Ministerin hat entschieden, für künftige Ermittlungsverfahren gegen eigene StaatsanwältInnen verbindlich klarzustellen, dass nicht mehr die eigene Behörde ermittelt, sondern das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben ist. Auch die Vorgaben, wann über welche Vorfälle MinisterInnen zu informieren sind, wurden neu geregelt. Das ist der richtige Weg: nicht Verdrängung, sondern Verbesserung; nicht Beschönigung, sondern Konsequenz; nicht Empörung als Selbstzweck, sondern konkrete Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren. Damit sind wir bei der entscheidenden Frage des heutigen Tages: Ist es angemessen, in dieser Lage dieses parlamentarische Instrument zu wählen? Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist kein gewöhnliches Aufklärungsinstrument. Er ist das schärfste Schwert des Parlaments. Ein solches Instrument darf nie leichtfertig eingesetzt werden. Es darf nicht zum politischen Reflex werden und damit abstumpfen. Es darf erst recht nicht dazu dienen, aus einem schweren individuellen Fehlverhalten eine pauschale Verdächtigung der gesamten niedersächsischen Justiz abzuleiten. Doch das macht die CDU hier leider: Sie spricht öffentlich von einem Justizskandal. Aber diese Zuspitzung wird der Sache nicht gerecht. Denn sie verschiebt den Blick weg von der strafrechtlichen Verantwortung des verurteilten Staatsanwalts, weg von der erfolgreichen Ermittlungsarbeit der Justiz, hin zu einer politischen Deutung, die den Eindruck erweckt, als sei die niedersächsische Justiz insgesamt in Misskredit geraten. Das ist gefährlich. Denn Vertrauen in den Rechtsstaat schützt man nicht, indem man ihn pauschal unter Verdacht stellt. Sehr geehrte Abgeordnete, niemand verlangt, dass Fehler ignoriert werden. Niemand will, dass die schwierigen Entscheidungen im Nachhinein nicht überprüft werden. Aber es ist ein Unterschied, ob man aufklärt oder ob man skandalisiert. Selbst wenn sich einzelne Entscheidungen im Rückblick als falsch, unglücklich oder nicht hinreichend vorsichtig darstellen sollten, folgt daraus nicht automatisch, dass ein Untersuchungsausschuss geboten ist. Nicht jede schwerwiegende Straftat eines Amtsträgers macht aus einer insgesamt gut funktionierenden Justiz einen Skandalapparat. Frau Camuz, kommen Sie bitte zum Schluss! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mir ist wichtig zu betonen, dass der Rechtsstaat stärker ist als der Verrat des Einzelnen. Gemessen an dieser Maxime sollten wir uns bewähren. Vielen Dank.
