Dr. Andreas Philippi
Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage bezieht sich auf die Anonymisierung der Daten. Nach Eingang der Meldung werden die technischen Daten, also IP-Adressen etc., abgetrennt und nicht an die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) weitergeleitet. Aus rechtlichen Gründen verbleiben diese abgetrennten Daten zunächst beim Serveranbieter und werden nach der gesetzlichen Frist automatisch von diesem gelöscht. Nachdem die Daten abgetrennt wurden, wird im Clearingbereich geprüft, ob in der Meldung Angaben zur eigenen Person oder zu Dritten gemacht wurden, welche zu einer Identifizierbarkeit führen könnten, also Namen, Personenbeschreibungen, Kennzeichen, Adressen, Beschreibungen markanter körperlicher Merkmale etc. Dies gilt auch für eine Identifizierbarkeit durch eine Kombination aus Daten. Diese personenbezogenen Daten werden dann aus der Meldung gelöscht. Erst nach dieser Überprüfung und gegebenenfalls Bearbeitung wird der Vorfall in der Datenbank der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit gespeichert. Der Prozess wurde mehrfach extern überprüft und ist DSGVO-konform. Die zweite Zusatzfrage von der AfD:
