Christian Meyer
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich seit Jahren intensiv für einen realistischen und pragmatischen Weg im Umgang mit dem Wolf und dem Schutz unserer Weidetiere ein. Das haben wir hier sehr oft dargestellt, und ich würde sagen: wie keine andere Landesregierung. Im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf" das in Niedersachsen sehr gut funktioniert; im GroKo-Beschluss auf Bundesebene wird übrigens angeregt, ein solches Forum auch auf Bundesebene einzurichten; darin fordern die beiden Minister von CDU und SPD, dass es ein solches Forum geben soll; sie können gern von Niedersachsen lernen haben wir den Vorschlag für eine unbürokratische und einfache Herdenschutzförderung von Schafen und Ziegen aufgenommen und die Herdenschutzförderung auch für Rinder und Pferde erheblich ausgeweitet. Die Mittel für den Herdenschutz wurden von dieser Landesregierung deutlich aufgestockt und sind höher als in allen anderen Bundesländern. Ich möchte noch einmal betonen: Wir stehen an der Seite der Weidetierhalter und unterstützen sie, weil Weidetiere ganz wichtig sind, sowohl für den Schutz von Deichen als auch für den Naturschutz. Deshalb stehen wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, aber insgesamt auch an der Seite aller Weidetierhalter. Gleichzeitig hat Niedersachsen bei der alten und der neuen Bundesregierung sowie der EU-Kommission intensiv für einen realistischen Umgang mit dem Wolf geworben. Es war maßgeblich dieser Landesregierung zu verdanken, dass sowohl die Berner Konvention als auch die FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene geändert wurden. Dementsprechend haben sich der Ministerpräsident, der alte wie der neue, die Agrarministerin und der Umweltminister in zahllosen Beschlüssen und Forderungen für eine schnelle Umsetzung der Änderung im EU-Recht in Deutschland, im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz, eingesetzt. Dies haben wir immer wieder im Bundesrat und auf Umwelt- und Agrarministerkonferenzen eingefordert. Wir haben nach Bildung der Großen Koalition sofort gesagt: Bitte passt schnell das Bundesjagdrecht an, damit wir in den Ländern handlungsfähig sind! Am 2. April 2026 nach meiner Kenntnis also mehr als 100 Tage nach der Neubildung Ihrer Regierung ist diese Änderung dann auf Vorschlag des Bundesjagdministers in Kraft getreten. Die Landesregierung hat noch am gleichen Tag das war am Gründonnerstag, wenn ich das richtig sehe, also vor Ostern, und es trat ja unmittelbar in Kraft alle Beteiligten im Dialogforum informiert. Ministerin Staudte und ich waren persönlich dabei und haben erklärt, was das für die Landkreise und die Umsetzung heißt. Es haben sich auch alle bedankt, dass wir informiert haben, bevor wir Erlasse und Maßnahmen machen. Aktuell arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den Beteiligten des Dialogforums sehr konstruktiv an dem notwendigen Managementplan und den Anpassungen im Niedersächsischen Jagdgesetz. Die Regelungen des Bundesjagdgesetzes werden zügig und umfassend mit einer Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, die Ihnen vorliegt, umgesetzt. Niedersachsen wird dabei, wie schon bei der Umsetzung der Schnellabschussverfahren, eines der ersten Länder sein, welches dieses rechtlich umsetzt und mit dem Managementplan die fachlichen Grundlagen schafft. Diese schnelle Umsetzung ist möglich, weil die Landesregierung mit allen Beteiligten in einem vertrauensvollen Dialog steht. Hieraus hat sich konsensual die Umstellung der Herdenschutzförderung und die Prämie für Schafe und Ziegen ergeben, und in diesem Rahmen wird sich auch eine Umsetzung eines Managementplans ergeben. Ich weise darauf hin, dass die Bundesregierung angekündigt hat, noch Kriterien für einen Managementplan aufzustellen. Aus unserer Sicht braucht man sie aber nicht. Ich glaube, wir können auch so schnell handeln, und wir werden auch nicht abwarten, bis sich die Bundesregierung irgendwann auf Kriterien einigt. Denn wir können jetzt handeln, und wir tun es auch. Antwort zu Frage 1: Ja, die Landesregierung setzt, im Sinne der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, verantwortungsbewusst geltendes Recht um. Die Festsetzung einer Obergrenze stellt sicher, dass der aktuell günstige Erhaltungszustand der Art Wolf nicht gefährdet wird. Sowohl das Bundesjagdgesetz, dem wir zugestimmt haben, als auch die zugrunde liegende FFH-Richtlinie geben eindeutig vor, dass der günstige Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeografischen Regionen nicht verschlechtert werden darf. In Deutschland gibt es drei biogeografische Regionen; Niedersachsen ist sowohl Teil der atlantischen als auch der kontinentalen Region. In diesen beiden wurde vom Bund an die EU der günstige Erhaltungszustand gemeldet. Dadurch und an dieser Stelle differenziert das Bundesjagdgesetz nach Regionen mit günstigem Erhaltungszustand und solchen mit ungünstigem Erhaltungszustand; ungünstige gibt es nur in Bayern und Baden-Württemberg zählt § 22 d Abs. 2 Satz 1 Bundesjagdgesetz: „Soweit sich die Tierart Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, hat die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufzustellen, der darauf auszurichten ist, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten." Das ist die bestehende Formulierung. Das heißt, wir sind in beiden Zonen in einem günstigen Erhaltungszustand und müssen bei dem Managementplan, bei der Jagd und bei den Schnellabschüssen den günstigen Erhaltungszustand gewährleisten. Wo liegt die Untergrenze? Ich habe auf meiner ersten Umweltministerkonferenz Ende 2022 in Mecklenburg-Vorpommern den Bund aufgefordert, wissenschaftlich festlegen zu lassen: Wo liegt eigentlich in Deutschland in den jeweiligen Regionen die Untergrenze für den günstigen Erhaltungszustand? Das ist jetzt festgestellt worden das steht auch in allen Begründungen; das wurde in rund anderthalb Jahren wissenschaftlich erarbeitet: Als Untergrenze gelten in der atlantischen Region 44 Rudel und Paare, und 232 in der kontinentalen Region, weil: Die ist viel größer, die geht nämlich von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Bayern und Baden-Württemberg, hat aber auch Teile Niedersachsens, während die atlantische Region Schleswig-Holstein, NRW und sogar Teile von Sachsen-Anhalt umfasst. Regionen mit ungünstigem Erhaltungszustand haben wir in Niedersachsen nicht das habe ich ja gesagt, und wir dürfen einen ungünstigen Erhaltungszustand auch nicht erreichen. Ganz wichtig: Beim Erhaltungszustand geht es immer um die Zahl der Rudel und Paare, weil: Für den Arterhalt ist nicht ein Einzeltier, das irgendwo herumläuft das kann sich nicht vermehren, oder ein Wanderwolf oder ein Jungtier entscheidend, sondern die Zahl der Rudel und Paare. Und deshalb wird auch da die Unter- oder Obergrenze für das Management herangezogen. Wir dürfen in beiden Regionen nicht unter diese Untergrenze fallen so steht es im Bundesjagdgesetz, und das gewährleisten wir mit dem Erlass. Aber natürlich Sie haben es angesprochen: Zahlen verändern sich ist das, wenn man so will, ein beweglicher Deckel, nach oben offen. Das ist eine vorläufige Zahl, die wir jetzt in dem Erlass haben. Die Anzahl und Veränderungen in der Anzahl der Rudel und Paare werden im laufenden Monitoringjahr permanent erfasst, sodass Entnahmezahlen nach oben angepasst werden könnten, wenn wir mehr Rudel nachgewiesen haben. Aber sie könnten natürlich auch nach unten angepasst werden müssen, um den günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten, weil: Wir dürfen eben nicht in der einen Region unter die 44 Rudel kommen. Deshalb ist auch Fallwild einbezogen, weil: Für den Erhaltungszustand ist es egal, warum der Wolf gestorben ist, ob er vom Auto überfahren wurde oder, legal oder illegal, geschossen worden ist. Wir müssen immer diese Untergrenze halten. So steht es übrigens auch in den Erläuterungen zum Bundesjagdrecht. Hinten in der Begründung wird ja gesagt, wie viele Wölfe man bundesweit entnimmt, und da steht dann auch: inklusive Fallwild. Der Bund hat den Kommunen mit dem Bundesjagdgesetz ja eine neue bürokratische Aufgabe gegeben: Ein Jäger muss in Zukunft das ist ja in Kraft Fallwild melden. Da wird ausgerechnet, dass das, glaube ich, eine Viertelstunde Arbeitszeit ist, und deshalb rechnen sie dann die Verwaltungskosten ein. Sie müssen sowohl legal geschossene Wölfe als auch Fallwild in ihrem Revier melden. Das steht alles im Bundesjagdgesetz, und das setzen wir auch um. Antwort zu Frage 2: Um das noch einmal richtigzustellen: Niedersachsen das heißt diese Landesregierung hat keinen Wolf aus Hamburg aufgenommen. Auch die Entscheidung, den Wolf wieder freizulassen, hat Hamburg getroffen. Er wurde auch nicht in Niedersachsen ausgewildert. Ich weiß, es gab immer alle möglichen Behauptungen, auch von der AfD, in deren Anfrage es immer noch heißt, der Wolf sei in Niedersachsen ausgewildert worden. Das sind Fake News. Er ist in Hamburg rausgelassen worden, und das war eine Entscheidung der Hamburger Behörden. Von daher ist Ihre Fragestellung da nicht zutreffend. Der Vorgang fiel allein in die Zuständigkeit Hamburgs. Trotzdem schildere ich Ihnen den Sachverhalt wie folgt: Die Polizei Hamburg hat in ihrem Stadtgebiet einen Wolf aus der Alster geholt und gefangen. Dieser Wolf wurde dann in eine Wildtierstation in Hamburg verbracht. Diese war aber rechtlich und fachlich nicht zur tierschutzgerechten Unterbringung eines Wolfs geeignet. Die Hamburger Behörden haben dann die Wildtierstation in Sachsenhagen kontaktiert und eine Vereinbarung über eine zeitlich begrenzte Unterbringung des Wolfs mit der Station getroffen. Daran war Niedersachsen nicht beteiligt. Die Landesregierung war dafür nicht zuständig und wurde auch vorher nicht gefragt. Auch bei anderen Tierarten kann sich ein Land einer Auffangstation in einem anderen Bundesland bedienen. Also, wenn ein Seeadler in Hamburg verletzt würde und die haben keine geeignete Station, dann kommt er in ein anderes Bundesland. Wenn Tiere von einem Bundesland in ein anderes kommen, braucht man keine Genehmigung. Von daher gab es für die Unterbringung in einer Tierschutzstation in Niedersachsen keine Zuständigkeit und auch keine Zustimmung der Landesregierung. Während der Unterbringung haben die zuständigen Hamburger Behörden die Entscheidung getroffen, den Wolf auf Hamburger Gebiet auszuwildern. Zum fachlichen Rahmen gehörte auch, dass Hamburg den Wolf besendert hat. Der Sender wurde vom Wolfsbüro des NLWKN zur Verfügung gestellt. Eine technische Unterstützung zwischen den Ländern bei der Besenderung ist geübte Praxis. Wenn die fragen: „Habt ihr einen Sender?", dann helfen wir natürlich, wie wir es in anderen Fällen auch machen. Aber dass der Wolf besendert wurde usw., war alles eine Entscheidung der Hamburger Behörden. Dann wurde dieser Wolf durch Mitarbeiter der Wildtierstation Sachsenhagen auf Grundlage der Genehmigungen der zuständigen Hamburger Behörden besendert, wieder nach Hamburg verbracht und dort freigelassen. Ich stelle fest: Die Landesregierung war in diesem Prozess nicht zuständig, weder für den Fang durch die Polizei, der in Hamburg stattgefunden hat, noch für den Transport, den wir nicht veranlasst haben, noch für die Besenderung oder die Auswilderung des Wolfs. Antwort zu Frage 3: Die Entscheidung, den Wolf auf Hamburger Gebiet wiederauszusiedeln, wurde von den Hamburger Behörden getroffen. Es gibt keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Hamburger Behörden diese Entscheidung verantwortungsbewusst und auf Grundlage eines umfassenden Bildes der Sachlage getroffen haben. Mit der Wiederaussiedlung ist das Tier ein in Freiheit lebendes Wildtier, also herrenlos. Es unterliegt keinem besonderen Rechtsrahmen. Vielen Dank, Minister Meyer. - Die erste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion der
