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Lukas Reinken

CDU 29.04.2026 9:20 min Tagungsabschnitte 19/33

Klare Regeln für KI an Schulen und Studienseminaren - Rechtssicherheit schaffen und Kompetenzen nutzen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir gerade schon ganz grundsätzlich über das Thema Digitalisierung gesprochen haben, haben wir jetzt Gelegenheit, über ein ganz besonderes Spezifikum davon zu sprechen, nämlich über das Thema künstliche Intelligenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, es war schon eine große Versuchung, meine Rede zum Thema KI in der Schule komplett von einem KI-Modell schreiben zu lassen. Ich verspreche Ihnen: Ich habe sie selber geschrieben - obwohl es mit KI-Modellen ganz schnell ginge, ganz einfach wäre und manchmal auch gar nicht so schlecht ist. Aber den meisten Reden, die mit KI geschrieben worden sind das kennen Sie sicherlich auch, merkt man dann doch ganz schnell an, dass es irgendwo auch an Persönlichkeit fehlt. Das Beispiel zeigt jedoch, dass künstliche Intelligenz schon sehr umfassend in unserem Alltag angekommen ist. Die Schulen sind dabei natürlich keine Ausnahme. Und wie das immer so ist mit technischen Neuheiten: Die Schülerinnen und Schüler sind meistens schon ein ganzes Stück weiter als viele andere, die im Schulbetrieb unterwegs sind. Das war in meiner Schulzeit mit den damaligen technischen Neuerungen nicht anders, und das wird wahrscheinlich immer so sein. Gleichzeitig müssen wir das Thema KI in der Schule mit viel Aufmerksamkeit bearbeiten. Die Kultusministerkonferenz hat ja bereits im Oktober 2024 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit KI in den Schulen erarbeitet. Diese gilt es natürlich zu adaptieren und vor allem auch an die rasante Entwicklung im KI-Bereich anzupassen. Denn das merken wir ja alle: Jeden Monat, jedes Jahr gibt es dort neue Entwicklungen. Übrigens lässt sich da auch von unseren EU-Nachbarn lernen. Man muss ja nicht immer nur auf andere Bundesländer schauen, sondern kann den Blickwinkel durchaus auch erweitern. In Italien zum Beispiel wurden KI-Modelle wie ChatGPT zunächst verboten, mittlerweile sind sie aber datenschutzrechtlich erlaubt und in den Schulen unter klaren Datenschutzauflagen zugelassen. Das finnische Schulsystem hat Prüfungsmodelle angepasst. Es geht dabei weniger um das Auswendiglernen von Wissen und um die Reproduktion, sondern mehr um die Reflexion von Themen und um die eigene Meinungsbildung. Grund genug also, dieses Thema auch in die Mitte dieses Plenums zu bringen. Was steht also drin in diesem Antrag? Ich fasse den Antrag gerne kurz zusammen. Auch das könnte die KI für Sie tun. Heute mache ich es. Unser Antrag hat drei Kernanliegen, wie mit künstlicher Intelligenz in den Schulen gearbeitet und umgegangen werden soll: Erstens. KI als Lernfeld muss einen größeren Stellenwert einnehmen. Das muss schon früh beginnen, wie ebenfalls viele europäische Nachbarn zeigen. Schülerinnen und Schüler sollten früh lernen, wie KI funktioniert, wo die Ergebnisse, die dort ausgeworfen werden, herkommen und welche Chancen und Risiken mit KI verbunden sind. Dazu zählt dann auch das Erklären von, ich sage mal, Randgebieten, von Desinformation, von der Voreingenommenheit der Ergebnisse, die KI-Systeme ausspucken, und vieles mehr. Zweitens geht es darum, wie KI von Lehrkräften für die Unterrichtsvorbereitung oder auch für administrative Tätigkeiten verwendet werden kann. Unser Ziel will ich hier sehr klar machen: KI kann wirklich eine Arbeitserleichterung und auch eine kreative Quelle für Lehrerinnen und Lehrer, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen sein - wenn sie richtig angewandt wird. Natürlich arbeiten viele Lehrkräfte in der Schule schon heute mit KI, manchmal jeden Tag, manchmal zumindest bei einzelnen Aufgaben. Das zeigt, wie groß der Bedarf ist, denn große Zeitfresser für Lehrkräfte können dadurch kleiner werden. Es geht zum Beispiel um das Thema Ausdifferenzierung von Lernmaterialien, um Kindern mit unterschiedlichen Lernständen ausdifferenzierte Aufgabenstellungen zu geben und dann auch modern zu unterrichten. Es geht darum, kreative neue Aufgabenstellungen zu entwerfen, um im Unterricht auch andere Impulse setzen zu können. Es geht auch um Wissensmanagement, zum Beispiel um KI-generierte Zusammenfassungen immer mit Vorsicht, das ist klar aktueller Forschungsergebnisse zu Themen im Sachkundeunterricht, in den Naturwissenschaften oder in den kreativen Fächern. Das alles sind Felder, in denen KI auch in unseren Schulen wirklich eine Chance bieten kann. Dazu braucht es gut geschulte Lehrkräfte. Na klar, die Lehrkräfte gehen bereits verantwortungsvoll mit künstlicher Intelligenz um. Das ist wichtig, und das ist gut so. Aber das Fortbildungsangebot für KI braucht eine deutliche Ausweitung und muss natürlich up to date sein. Es geht auch darum, dieses Angebot in den nächsten Jahren fortlaufend weiterzuentwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT, Perplexity oder Gemini im Schulalltag hat Grenzen, und es ist unsere Aufgabe, auch darüber zu sprechen. Gerade wenn es um personenbezogene Schülerdaten oder den hochsensiblen Bereich der Korrektur von Prüfungen geht, müssen wir viel genauer hinsehen. Denn klar ist: Für echte Rechtssicherheit an unseren Schulen brauchen wir Mindeststandards für die Programme, die dort eingesetzt werden, und auch Musterregelungen, die schulalltagstauglich sind - damit Elternfragen schnell beantwortet werden können, damit Lehrkräfte wissen, was sie rechtlich dürfen, und damit Schülerinnen und Schüler letztendlich nicht von einer KI bewertet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es reicht aus meiner Sicht übrigens nicht aus, diese Aufgabe allein dem Ministerium zu überlassen, nach dem Motto: Macht ihr dazu mal einen schönen Erlass, dann passt das schon! Ich finde, das ist eine zentrale Frage unseres Bildungssystems: Die gehört in die Mitte dieses Parlaments, und wir als Gesetzgeber müsse sie beantworten. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, hierzu eine Haltung zu entwickeln. Lassen Sie uns das doch mit diesem vorliegenden Antrag tun! Es geht darum, an den Schulen einen vernünftigen, einen realistischen Ordnungsrahmen zu entwickeln, wie sie mit KI umgehen können. Dazu werden wir einen engen Austausch mit dem Landesdatenschutzbeauftragten benötigen. Er hat schon an anderer Stelle gezeigt, dass er pragmatische Software-Lösungen, auch im Schulsystem, umsetzen möchte. Wir sollten seine Expertise in diesem Bereich sehr ernst nehmen. Es braucht auch rote Linien. Die haben wir in unserem Antrag klar benannt. Ich würde mir wünschen, dass das alle Fraktionen in diesem Hause auch tun. Denn die Schule ist ein sensibler Ort. Schülerleistungen dürfen nicht abschließend von einer KI bewertet werden, das muss Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen sein. Wenn ein Aufsatz am Ende nur noch von KI bewertet werden würde, dann ginge eine persönliche Bindung zwischen Lehrern und Schülern verloren, die für den Bildungserfolg essenziell ist. Das dürfen wir nicht zulassen. Genauso braucht es die Regelung, dass es keine Freigabe von personenbezogenen Schülerdaten in eine KI gibt. Damit das nicht passiert, brauchen wir eine klare, eine eindeutige Regelung, die alle Lehrkräfte kennen, damit nicht zum Beispiel aus Unwissen schülerbezogene, personenbezogene Daten in KI-Programmen landen. Übrigens das will ich auch sagen: KI-Programme, die das Land, auch in Kooperation mit anderen Ländern, selbst auf den Weg bringt, die aber im Grunde in den Schulen fast niemand nutzt, werden uns nicht weiterbringen. Ein Chatbot, den keiner nutzt, den braucht auch keiner. Zum Länder-Chatbot „telli" haben wir ja nicht mal Nutzerzahlen. Viele Lehrkräfte, mit denen ich über dieses Thema spreche, sagen mir: „Wir kennen telli gar nicht" oder „Wir nutzen telli gar nicht", sondern „Wir nehmen selbstverständlich die Angebote, die auf dem freien Markt sind". Und das sind dann eben ganz häufig ChatGPT und andere Programme. Sie nutzen die weltweit führenden Programme - aber eben ohne Regeln, ohne Vorgaben, quasi auf eigenes Risiko. Ich finde, das ist für uns als Landesgesetzgeber nicht genug. Damit müssen wir uns beschäftigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir also diesen Antrag als echten Aufschlag dafür, dass wir uns als Gesetzgeber mit diesen wichtigen und auch hoch komplexen Fragen ernsthaft auseinandersetzen. Wir wollen den Schulen, den Lehrkräften und natürlich auch den Schülerinnen und Schülern Rechtssicherheit im Umgang mit künstlicher Intelligenz im Unterricht und im Schulalltag geben. Wir wollen den Umgang mit KI in den Schulen als Inhalt verankern. Wir wollen klare Grenzen ziehen bei sensiblen Bereichen. Und wir wollen das ist, glaube ich, ganz wichtig kritisch denkende Schülerinnen und Schüler, die vernünftig mit KI umgehen können und die die Chancen und Risiken abwägen können. Oder, wie ChatGPT diesen Antrag zusammenfasst: „Der Antrag setzt an der richtigen Stelle an, indem er endlich verbindliche Regeln, Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten für den KI-Einsatz in Schulen fordert und damit eine zentrale Lücke im aktuellen System adressiert." Das war der einzige KI-Inhalt in meiner Rede - versprochen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich wirklich auf die Beratungen zu diesem Antrag im Ausschuss. Und weil ich weiß, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, die gleich nach mir sprechen werden, ihre Reden nicht mit der KI geschrieben haben, freue ich mich umso mehr auf die Wortbeiträge und vor allem auf die konkreten und konstruktiven Vorschläge zu diesem Thema. Vielleicht liegen wir auch beim Inhalt gar nicht so weit auseinander. Am Ende geht es doch eher um die Frage: Wie schnell setzen wir Sachen um und wie bringen wir eine vernünftige KI wirklich in die Schulen. Darauf freue ich mich. Herzlichen Dank.

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