Christian Meyer
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Bitteschön, Minister Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal: Der Wolf fällt nicht in die Zuständigkeit dieser Landesregierung. Die Besenderung hat Hamburg vorgenommen. Man kann technisch einstellen, wie oft der sozusagen ein Signal gibt. Wenn man eine Gefahr sieht, könnte man das in einem Viertelstundentakt oder einem Halbstundentakt machen. Wenn sich der Wolf aber wie es anscheinend hier der Fall ist; jedenfalls teilt Hamburg das mit: sehr breit bewegt, sich in Wäldern aufhält, kein auffälliges Verhalten zeigt, dann kann man den Sender auch länger einstellen. Dann ist das so wie bei jedem Akku, dass sich dort die Haltbarkeiten verändern. Aber noch einmal: Alles zu der Besenderung und wie da die Überwachung ist: Es ist kein Wolf, der in der Zuständigkeit Niedersachsens besendert worden ist, und auch die Überwachung liegt nicht in der Zuständigkeit Niedersachsens. Die zweite Zwischenfrage aus der Fraktion der SPD:
