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Marten Gäde

SPD 29.04.2026 6:04 min Tagungsabschnitte 19/33

Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Ehe ist kein Vertrag über ein Kind. Eine Ehe ist kein Instrument familiären Drucks. Eine Ehe ist kein Ort, an dem Selbstbestimmung endet. Wer heiratet, muss frei entscheiden können - frei von Zwang, frei von Angst. Das ist doch ganz klar. Das steht hier überhaupt nicht zur Diskussion, Frau Behrendt. In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dulden wir keine Zwangsehen, wir dulden keine Kinderehen, wir dulden nicht, dass Mädchen oder Jungen ihrer Kindheit beraubt werden. Das ist eine Frage von Recht, Würde und Freiheit. Unser Grundgesetz schützt Ehe und Familie. Der Schutz der Familie und der Ehe endet aber dort, wo das Kindeswohl verletzt wird. Frau Behrendt, ich muss mich wirklich wundern, dass gerade eine erklärte Gegnerin von Kinderrechten sich hier als Kinderschützerin inszenieren möchte. Sie haben doch mehrfach hier in diesem Plenum schon gesagt, Sie seien gegen Kinderrechte und gegen jegliche Eingriffe in Elternrechte. Die Rechtslage ist aber klar anders, als Sie sie hier dargestellt haben. Nach § 1303 BGB darf eine Ehe in Deutschland nicht vor Eintritt der Volljährigkeit geschlossen werden. Eine Eheschließung mit einer Person unter 16 Jahren ist unwirksam. Eine Ehe, bei der eine Person zwischen 16 und 18 Jahre alt war, ist aufhebbar. Auch bei im Ausland geschlossenen Ehen gilt: Artikel 13 Abs. 3 EGBGB zieht für den deutschen Rechtsraum eine klare Grenze: unter 16: unwirksam; zwischen 16 und 18: aufhebbar. Sobald eine zuständige Verwaltungsbehörde davon Kenntnis erhält, muss sie grundsätzlich die Aufhebung beantragen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Das ist der Rechtsstaat: nicht laut, nicht schrill, sondern verbindlich. Er arbeitet mit Gesetzen, Zuständigkeiten, Gerichten, Jugendämtern, Beratungsstellen und Polizei. Genau darin liegt seine Stärke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwangsheirat ist eine Straftat, eine Kinderehe ist eine Kindeswohlgefährdung. Punkt! Aber wer aus dem Schutz von Kindern eine Bühne für pauschale Verdächtigungen macht, hilft den Betroffenen nicht. Der Antrag der AfD fordert als zentrale Maßnahme eine Task-Force „Kinderehen" im Landesjugendamt, die anlassunabhängig in von Ihnen sogenannten einschlägigen Milieus Familienstrukturen untersucht und sogenannte Clanmitglieder befragen soll. Aber Sie machen gar nicht klar, wer befragt werden soll und auf welcher Rechtsgrundlage. Nach welchen Kriterien wird denn von Ihnen überhaupt ein einschlägiges Milieu definiert? Wer entscheidet das? Wie soll das denn helfen? Und an dieser Stelle möchte ich hier auch noch mal klarstellen: Wenn Sie anlassunabhängige Befragungen fordern und ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellen, dann, glaube ich, verlassen Sie den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aber wie sieht es denn jetzt in Niedersachsen tatsächlich aus? Niedersachsen hat bereits klare Verfahren. Jugendämter sind bei Hinweisen auf eine Ehe mit einer minderjährigen Person verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen. § 4 KKG regelt zudem, wie Berufsgruppen wie Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Ärztinnen und Ärzte oder Beratungsstellen bei gewichtigen Anhaltspunkten handeln können und sollen. Wenn das Jugendamt eine Gefährdung feststellt, muss es handeln, Hilfen anbieten und, wenn nötig, das Familiengericht einschalten. Das ist der gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismus. Dazu kommen auch noch weitere konkrete Angebote. Das Niedersächsische Landesjugendamt berät örtliche Träger und bildet Mitarbeitende der Jugendhilfe fort. Das Sozialministerium unterstützt niederschwellige Hilfen für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und Frauen. Zentral ist das Niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat bei kargah e.V. in Hannover. Es arbeitet anonym, kostenlose Beratung wird angeboten, auf Wunsch sogar mehrsprachig, telefonisch oder auch direkt persönlich, auch mit einer Vertrauensperson. Es unterstützt bei Krisenbewältigung, Perspektiventwicklung, Behördenkontakten und bei der Vermittlung in geeignete Schutzmöglichkeiten. Das ist konkrete Hilfe, nicht Symbolpolitik, nicht Schlagzeile, wie Sie das hier immer wieder vorhaben. Das ist Hilfe, die erreichbar ist, Hilfe, die schützt, Hilfe, die Betroffene nicht vorführt. Für akute Schutzbedarfe gibt es zudem den Kriseninterventionsplatz Anonyme Wohngruppe und Schutzeinrichtung (Ada). Niedersachsen arbeitet vernetzt. Im Handlungskonzept „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern" wirken Jugendämter, Ausländerbehörden, Polizei, Gewaltberatungsstellen und Familiengerichte zusammen. Wir setzen auf Schutz, Beratung, Prävention, Polizei und Justiz. Unser Maßstab bleibt: Jedes Kind hat ein Recht auf Kindheit. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Gäde. -

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