Evrim Camuz
Bildbasierte sexualisierte Gewalt
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eine Betroffene aus Niedersachsen getroffen und sich die Zeit genommen haben, mit ihr zu sprechen mit einer Frau, die über 18 Jahre von ihrem eigenen Ehemann unter Einsatz von K.-o.-Tropfen vergewaltigt wurde, frage ich Sie, wie Sie es bewerten, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen vor einer darauffolgenden Vergewaltigung derzeit nach unserem Strafgesetzbuch immer noch nicht strafschärfend ist. Bitteschön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Camuz,
