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Carina Hermann

CDU 28.04.2026 10:18 min Tagungsabschnitte 19/33

Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"

Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Staatsanwalt aus Niedersachsen wurde kürzlich erstinstanzlich zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er gegen Bezahlung interne Informationen an das Umfeld organisierter Drogenkriminalität im Zusammenhang mit dem größten Kokain-Komplex Europas weitergegeben. Wir haben es damit mit einem Vorgang zu tun, der das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Integrität unseres Rechtsstaates erschüttert hat. Gleichzeitig war die politische Aufarbeitung dieses Vorgangs durch die Justizministerin geprägt von Schweigen, Widersprüchen und einer Informationspolitik nach dem Prinzip der Salamitaktik. Einzig und allein die Art und Weise, wie diese Landesregierung mit diesem Justizskandal umgegangen ist, rechtfertigt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und macht ihn notwendig. Genau deshalb beantragen wir heute den 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Justizskandal" im Verantwortungsbereich von Ministerin Wahlmann. Für die Politik begann dieser Skandal Ende Oktober 2024 mit der Festnahme des Staatsanwalts. Seitdem stellen wir als Opposition Fragen - Fragen nach Verantwortung, Fragen nach Kontrolle und Fragen nach der Führung im Justizministerium. Aber was haben wir erlebt? 15 Monate lang wich die Justizministerin diesem Parlament aus, 15 Monate lang keine persönliche Unterrichtung, 15 Monate lang immer nur scheibchenweise Informationen an das Parlament. Erst am 18. Februar 2026 erschien dann die Ministerin endlich persönlich im Rechtsausschuss - das aber nicht, weil sie eigenen Aufklärungswillen in dieser Sache an den Tag legen wollte, sondern weil der politische Druck immer größer wurde, weil unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner einen Brief an den Ministerpräsidenten verfassen musste, der dann die Ministerin verdonnert hat, endlich in den Rechtsausschuss zu kommen. Genau diese Sitzung hat dann gezeigt: Hier geht es um ein strukturelles Führungsversagen im Justizministerium. Denn wenn eine Ministerin nach 15 Monaten einräumen muss, dass erstens zentrale Entscheidungen falsch waren, dass zweitens Berichtspflichten gegenüber dem Justizministerium verletzt wurden und dass drittens bis heute unterschiedliche Darstellungen zu zentralen Besprechungen vorhanden sind, reden wir über eine Ministerin, die bei einem der schwersten Justizskandale dieses Landes ersichtlich nicht mehr aus eigener Kraft für Transparenz und Aufklärung in diesem wichtigen Fall sorgen wollte oder sorgen konnte. Meine Damen und Herren, besonders gravierend ist ganz klar die Chronologie dieses Falls. Bereits am 13. Juni 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Staatsanwalt eingeleitet. Entgegen der Berichtspflichten wurde auch über dieses verdeckt geführte Verfahren das Justizministerium nicht unterrichtet. Im Herbst 2022 hatte sich ein Zeuge gemeldet, der aus heutiger Sicht alle wesentlichen Vorwürfe schon bestätigt hat. Am 23. November 2022 wurde dann durchsucht. Dabei wurden sensible Daten auf dem privaten Endgerät des Staatsanwalts gefunden. Trotzdem blieb der Staatsanwalt im Dienst; trotzdem blieb der Staatsanwalt in sensiblen Verfahren tätig; trotzdem arbeitete der Staatsanwalt fast zwei Jahre in der Justiz weiter. Genau das, meine Damen und Herren, können wir keinem in diesem Land erklären. Noch gravierender werden dann die Vorgänge mit Blick auf die zentrale Besprechung am 24. November 2022. Nur einen Tag nach der Durchsuchung hat man sich also im Justizministerium getroffen. Teilgenommen haben der damalige Generalstaatsanwalt, die heutige Generalstaatsanwältin, der Abteilungsleiter Strafrecht und der Staatssekretär Smollich. Und genau zu dieser Besprechung existieren heute vollkommen widersprüchliche dienstliche Erklärungen. Es geht um zentrale Fragen: Wurden die Berichtspflichten in dieser Besprechung vereinbart? Wurde über eine Herausnahme des Staatsanwalts aus den Verfahren gesprochen? Wie wurde der Tatverdacht bewertet, und aus welchen Gründen wurde der Tatverdacht so bewertet? Der Abteilungsleiter erklärt heute, man habe damals auf eine Ablösung des Staatsanwalts gedrängt, gleichzeitig aber habe man keine fortlaufende Berichtspflicht gegenüber dem Justizministerium vereinbart. Meine Damen und Herren, das passt nicht zusammen. Noch bemerkenswerter ist: Die Vermerke des Staatssekretärs und des Abteilungsleiters zu dieser Besprechung wurden erst am 5. November 2024 gefertigt, also fast zwei Jahre später, nachdem dieser Fall bereits öffentlich war. Meine Damen und Herren, die Menschen draußen merken sehr genau, wenn Akten erst später entstehen, wenn politischer Druck wächst. Damit stellen sich zwangsläufig weitere Fragen: Hat der Staatssekretär jemals ernsthaft nachgefragt? Hat er hinterfragt, welche Datenträger sichergestellt worden sind, welche ausgewertet sind? Hat er hinterfragt, warum keine laufende Berichterstattung an das Ministerium erfolgt ist? Oder hat man all das einfach laufen lassen? Und wie konnte eigentlich bereits einen Tag nach der Durchsuchung etwas zum Tatverdacht gesagt werden? Man hat schließlich sensible Daten auf dem Handy des Staatsanwalts sichergestellt. Und ganz ausgewertet war die Sache auch nicht. Nichtsdestotrotz hat man ihn wieder weiterarbeiten lassen. Dass die Ministerin dann erst am 11. Oktober 2023 über diesen Fall informiert worden sei nachdem er zwei Wochen im Amt war, erfährt der Staatssekretär von einem solch gravierenden Fall und will dann der Ministerin nichts gesagt haben, ist schlichtweg nicht glaubhaft, meine Damen und Herren. Spätestens hier beginnt die politische Verantwortung der Hausleitung. Denn dort, wo Erinnerungslücken größer werden als der Aufklärungswille selbst, braucht es einen Untersuchungsausschuss. Meine Damen und Herren, besonders schwer wiegt rückblickend die unzureichende Unterrichtung im Rechtsausschuss vom 7. November 2024 durch den Abteilungsleiter Strafrecht. Damals wurde dem Parlament erklärt, die Entscheidung, den Staatsanwalt im Dienst zu belassen, sei vertretbar - kein Wort über verletzte Berichtspflichten, kein Wort über widersprüchliche dienstliche Erklärungen, kein Wort darüber, dass zentrale Bewertungen innerhalb des Ministeriums offenbar umstritten waren. Heute aber, 15 Monate später, bewertet auch die Ministerin selbst diese Vorgänge plötzlich völlig anders. Sie räumt ein, dass Entscheidungen schwer nachvollziehbar seien, dass Entscheidungen zu den Berichtspflichten verletzt wurden und dass man den Staatsanwalt eigentlich aus den Verfahren hätte herausnehmen müssen. Deswegen frage ich Sie, Frau Wahlmann: Warum wurde das Parlament im November 2024 anders informiert als im Februar 2026? Die Niedersächsische Verfassung schreibt vor, dass das Parlament vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten ist. Damit hat die Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen und damit selbst das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt. Meine Damen und Herren, als Richterin war ich selbst Teil der Justiz. Ich weiß, wie engagiert die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag für den Rechtsstaat wertvolle Arbeit leisten. Und dieser Untersuchungsausschuss dient der Justiz. Er soll nämlich dazu beitragen, dass Vertrauen in die Integrität unserer Rechts- und Sicherheitsbehörden wiederhergestellt wird. Aufgeklärt werden muss mögliches Fehlverhalten, und zwar in politisch-administrativen Verwaltungsspitzenämtern. Diese Aufklärung endet das will ich auch gleich so deutlich sagen natürlich nicht an den Grenzen der Legislaturperioden. Wir werden uns den gesamten Vorgang von Beginn an anschauen - vollständig, lückenlos und unabhängig davon, wer wann regiert hat. Denn unser Maßstab in diesem Fall ist einzig und allein: Wie konnte ein solcher Vorgang entstehen, und warum hat niemand rechtzeitig eingegriffen? Deswegen werden wir selbstverständlich die ehemalige Justizministerin Havliza und den damaligen Amtschef als Zeugen hören. Genau das Gleiche gilt auch für Informationsabflüsse im Bereich des Landeskriminalamtes. Denn, Frau Innenministerin Behrens, die aktuellen Berichte über Ermittlungen gegen ehemalige LKA-Drogenfahnder zeigen doch ganz deutlich: Hier geht es längst nicht mehr um einzelne Personen. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Sicherheits- und Kontrollmechanismen in diesem Land noch richtig funktionieren. Selbstverständlich werden wir uns deshalb auch im MI anschauen, wer wann welche Verantwortung getragen hat. Denn die Aufklärung dieses Untersuchungsausschusses reicht genau so weit, wie es der Sachverhalt gebietet. Meine Damen und Herren, dieser Untersuchungsausschuss ist ein Instrument parlamentarischer Kontrolle. Er dient den vielen engagierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern und Justizbeschäftigten in Niedersachsen, die jeden Tag dafür sorgen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Und er dient vor allem den Menschen in Niedersachsen, die erwarten dürfen, dass politische Verantwortung übernommen wird. Denn am Ende geht es um einen ganz zentralen Punkt: Wir, die Politik, müssen doch alles dafür tun, dass sich ein solcher Justizskandal in Niedersachsen und in Deutschland nicht wiederholt. Genau deshalb beantragt die CDU heute diesen Untersuchungsausschuss, der dringend notwendig ist. Vielen Dank.

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