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Vanessa Behrendt

AfD 29.04.2026 4:30 min Tagungsabschnitte 19/33

Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verlese nun die Dringliche Anfrage der AfD: „Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Niedersachsen: belastbare Hilfe für Betroffene oder politisch geförderte Parallelstruktur?" Seit dem 14. April 2026 können in Niedersachsen queerfeindliche Vorfälle über eine zentrale zivilgesellschaftliche Meldestelle dokumentiert werden. Träger der Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) ist das Queere Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN); gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Nach Angaben des Ministeriums sollen dort Vorfälle anonym gemeldet, ausgewertet und für Prävention, politische Maßnahmen und gesellschaftliche Aufklärung nutzbar gemacht werden. Erfasst werden dabei Online- und Offline-Vorfälle von diskriminierenden Postings bis hin zu Gewalttaten. Zudem ist die Veröffentlichung anonymisierter Einzelfälle in einer Chronik vorgesehen. Bereits in ihrer Unterrichtung vom 19. November 2024 hatte die Landesregierung eine zivilgesellschaftliche Anlauf- und Koordinierungsstelle für Opfer queerfeindlicher Gewalt bzw. eine Fach- und Meldestelle Queerfeindlichkeit angekündigt. Dort hieß es, das Projekt befinde sich in der Konzeptionierungsphase durch das QNN, solle modellhaft umgesetzt und bei erfolgreicher Durchführung verlängert werden. Zugleich wurde ausdrücklich erklärt, dass die Meldestelle auch dazu dienen solle, das „hohe Dunkelfeld" nicht angezeigter Vorfälle zu erhellen. Ferner wurde beschrieben, dass die Meldestelle als zivilgesellschaftliches Gegenstück zu staatlichen Maßnahmen positioniert werden solle. Öffentlich begründet wird die Einrichtung mit steigenden Fallzahlen. Nach Angaben des NDR wurden in Niedersachsen im Jahr 2024 insgesamt 209 queerfeindliche Straftaten angezeigt; 2023 waren es 165, 2022 noch 95. Gleichzeitig soll die neue Meldestelle ausdrücklich nicht nur strafrechtlich relevante Taten, sondern auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfassen. In Medienberichten wird das Spektrum der erfassten Vorfälle beschrieben - von Gewalttaten und Beleidigungen bis hin zu diskriminierenden Postings oder alltäglichen Vorfällen, die als queerfeindlich empfunden werden. Gewalt, Drohungen und gezielte Übergriffe gegen Menschen sind konsequent zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund ist Kritikern zufolge klärungsbedürftig, warum die Landesregierung hier eine staatlich geförderte Meldestruktur außerhalb der regulären Sicherheitsbehörden schafft, die nicht nur Straftaten, sondern auch anonyme und nicht strafbare Vorfälle erfassen und politisch auswerten soll. Angesichts von 209 angezeigten Straftaten im Jahr 2024 stelle sich zudem die Frage, weshalb ausgerechnet in diesem Bereich eine zusätzliche Meldestruktur aufgebaut werde, während Niedersachsen insgesamt 506 634 Straftaten im Jahr 2025 verzeichnete und sich die Landesregierung in anderen Kriminalitätsfeldern regelmäßig auf die allgemeine Sicherheitsarchitektur berufe. Hinzu komme Beobachtern zufolge, dass die Landesregierung seit Jahren eine Migrations- und Gesellschaftspolitik verfolge, deren Auswirkungen auf Sicherheitslage, Integrationsfähigkeit und Wertekonflikte zunehmend sichtbar würden. Wenn ein ministeriell gefördertes Projekt ein Lagebild über queerfeindliche Vorfälle erstellen solle, sei umso mehr offenzulegen, welche tatsächlichen Täter- und Milieustrukturen den erfassten Straftaten zugrunde liegen, anstatt eine zusätzliche, von einem Interessenverband getragene Meldestruktur aufzubauen. Wenn eine solche Stelle künftig politische Lagebilder, Präventionsforderungen und weitere Maßnahmen mitprägen solle, müssten Definitionen, Erfassungskriterien, Auswertungsmethoden, Finanzierungsstrukturen, personelle Besetzungen und institutionelle Verflechtungen vollständig offengelegt werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche konkreten Vorfälle sollen von der Meldestelle erfasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Straftaten, Beleidigungen, sonstigen Konfliktlagen, diskriminierenden Äußerungen sowie Vorfällen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle? 2. Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Täter- bzw. Tatverdächtigengruppen queerfeindlicher Straftaten in Niedersachsen vor, insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht, (Mehrfach-)Staatsangehörigkeit(en), Aufenthaltsstatus, religiös-kulturellem Hintergrund oder sonstigen von den Sicherheitsbehörden erfassten Merkmalen? 3. Wie ist das Projekt MIQ konkret ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich Projektlaufzeit, jährlicher Finanzmittel, Finanzierungsanteile des Landes und etwaiger Dritter, personeller Besetzung, Auswahl der Mitarbeiter, Kooperationspartner sowie der fachlichen und methodischen Kriterien, nach denen Meldungen erfasst, ausgewertet, kategorisiert und in Berichte oder Lagebilder überführt werden? Vielen Dank.

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