Miriam Staudte
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Frage. Ja, es stimmt. Das Bundesgesetz besagt: bis zu 20 km. Wir müssen uns aber vorstellen: Es darf nach Bundesjagdgesetz im Schnellabschussverfahren immer nur ein Wolf geschossen werden. Da möchte man natürlich möglichst den Wolf erwischen, der auch für das Rissereignis verantwortlich ist. Deswegen macht es Sinn, den Radius enger zu fassen, damit man die Wahrscheinlichkeit dafür erhöht. Bei einem Radius von 20 km geht es um eine Fläche von 125 000 ha. Sie können sich vorstellen, dass auf einer solchen Fläche durchaus mehrere Wölfe unterwegs sein können, sogar mehrere Rudel. Wir haben in Niedersachsen mal einen Beispielradius festgelegt. In diesem Beispiel wären Territorien von sechs oder sieben Rudeln tangiert gewesen. Deswegen macht es eben durchaus Sinn, diesen Radius zunächst enger zu fassen, damit man dann auch das Problem löst, nämlich den Wolf zu entnehmen, der für die Risse verantwortlich ist. Das ist ja die Grundlage für die Änderung des Jagdgesetzes.
