Miriam Staudte
Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?
Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Willeke, am 2. April ist das Gesetz in Kraft getreten, am Tag vorher ist es verkündet worden. Es gab also keine lange Übergangszeit. Wir planen jetzt, das Niedersächsische Jagdgesetz anzupassen, damit wir dann den Managementplan auch zum 1. Juli in Kraft treten lassen können. Diese Antwort war ich Herrn Dorendorf noch schuldig - der zweite Teil der Antwort. Wir haben aber, weil bis zur Änderung des Jagdgesetzes noch die unteren Jagdbehörden in Niedersachsen zuständig sind, eine Empfehlung an diese herausgegeben, was die aktuelle Situation betrifft. Wir haben zum Beispiel angekündigt, dass wir diesen Managementplan, so wie es das Bundesgesetz vorsieht, auf Landesebene erarbeiten wollen, dass also nicht jede untere Jagdbehörde anfangen muss, einen Managementplan zu erstellen. Damit aber Schnellabschüsse möglich sind, haben wir rechtlich noch mal abgesichert, dass die Landwirtschaftskammer für die Rissbegutachtung auch im Sinne des Bundesjagdgesetzes zuständig ist. Sie war vorher schon zuständig, wenn es um Entschädigungsleistungen etc. ging. Aber jetzt war es wichtig, festzulegen, dass sie hier in Niedersachsen die Sachverständige auch im Sinne des Bundesjagdgesetzes sind. Sonst hätte keine untere Jagdbehörde, ohne selbst jemanden zu bestellen, tätig werden können. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass aktuell Elterntierschutz gilt. Insofern muss jetzt immer vor Ort abgewogen werden, ob ein Abschuss ermöglicht werden kann. In der Empfehlung ist deutlich gemacht worden, dass es in diesem Jagdjahr nur eine begrenzte Anzahl an adulten, territorialen Tieren geben kann, die entnommen werden dürften, damit der gute Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Das war immer etwas, was wir nicht nur wir als Niedersachsen, sondern mehrere Bundesländer an den Bund adressiert haben: Bitte, lieber Bund, lege Quoten für die einzelnen Länder und lege, je nach Wolfsvorkommen, fest, wie viele Tiere entnommen werden dürfen. Das ist leider bislang nicht geschehen. Insofern haben wir auch hier gehandelt und sozusagen den Rahmen gesetzt, sodass die unteren Jagdbehörden genau wissen: Aha, jetzt ist es noch möglich; wir könnten einen Abschuss genehmigen.
