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Evrim Camuz

GRÜNE 28.04.2026 3:16 min Tagungsabschnitte 19/33

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

die abschließende Beratung ein. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben diese Debatte bereits geführt, und das aus gutem Grund. Bei unserem Entschließungsantrag geht es nicht um juristische Feinheiten, nein, es geht um das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Es geht auch darum, eine präzise Arbeitsgrundlage für diejenigen zu schaffen, die diesen Rechtsstaat schützen. Was hält unseren Staat im Innersten zusammen? Diese Frage ist nicht nur grundsätzlicher Natur, sie bestimmt auch tagtäglich die Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Denn seine Kernaufgabe ist der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, also genau der Werte, die unser Zusammenleben tragen. Der Verfassungsschutz steht vor doppelten Herausforderungen: Nicht nur Desinformationskampagnen und andere hybride Bedrohungen aus Ländern wie Russland bedrohen uns und unsere verfassungsmäßige Ordnung von außen. Auch von innen beobachten wir Bestrebungen, die gezielt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat untergraben und ganze Menschengruppen abwerten. Diese Bestrebungen richten sich nicht nur gegen einzelne politische Gegner, sondern auch gegen den Kern unserer Verfassung. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen darf die zentrale Bezugsgröße des Handelns der Verfassungsschutzbehörden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, selbst nicht unscharf definiert sein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 im NPD-Urteil einen klaren Maßstab gesetzt. Es hat den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung präzisiert und auf das Wesentliche konzentriert: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Es ist nicht überzeugend, dass diese Klarheit bis heute nicht konsequent in den gesetzlichen Grundlagen nachvollzogen wurde. Stattdessen arbeiteten wir bisher weiterhin mit einer überkommenen Aufzählung aus dem KPD-Urteil von 1956, die mehr Fragen aufwarf, als sie beantwortete. Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir uns daher für eine bundesweit einheitliche, präzise und rechtssichere Bestimmung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung am Maßstab der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein. Das schafft Orientierung für die Behörden, stärkt die gerichtliche Überprüfbarkeit und erhöht letztendlich auch das Vertrauen in staatliches Handeln. Gleichzeitig bleibt es richtig, dass die Länder hier auch selbst vorangehen könnten. Einzelne Länder tun das, beispielsweise Schleswig-Holstein. Dass wir dennoch auf eine Lösung auf Bundesebene drängen, ist Ausdruck des Wunsches nach einer einheitlichen Lösung - nicht nach Stillstand. Der Bund ist jetzt am Zug. Der Bund ist in der Verantwortung. Er muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts endlich umsetzen und damit eine klare, verfassungsrechtlich fundierte und rechtssichere Grundlage für den Schutz unserer Demokratie schaffen. Danke schön. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der CDU. Der Kollege Plett ist auf dem Weg. Bitteschön!

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