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Thore Güldner

SPD 29.04.2026 6:31 min Tagungsabschnitte 19/33

Verbraucherschutz im Luftverkehr stärken - klare Regeln für die Handgepäckmitnahme schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Luftfahrtbranche befindet sich derzeit ich denke, das ist unbestritten, und man muss leider auch sagen: mal wieder in einer schwierigen Phase. Steigende Kerosinpreise, geopolitische Spannungen, unterbrochene Lieferketten, eingeschränkte Flugrouten und tiefgreifende Umstrukturierungen bei den Airlines selbst treffen auf eine Branche, die ohnehin hochsensibel auf Krisen reagiert. Die Auswirkungen daraus sind bereits spürbar, und vieles deutet darauf hin, dass diese Spürbarkeit in den nächsten Wochen und Monaten vor allem auch bei der Preisschraube noch zunehmen wird. Das verlangt nach politischen Antworten, und es verlangt vor allem auch nach einer Sicherheit und einer Verlässlichkeit für diejenigen Menschen, die auf das Flugzeug angewiesen sind fliegen müssen bzw. fliegen wollen, gerade auch mit Blick auf den Sommer, auf die beginnende Ferienzeit, auch hier bei uns in Niedersachsen, auch für die Reisenden vom Flughafen in Langenhagen. Aber das ist der entscheidende Punkt unseres jetzt vorliegenden Antrages aus diesem wirtschaftlichen Druck darf kein falsches Geschäftsmodell erwachsen. Aus Krise darf keine Intransparenz werden, und aus finanziellen Herausforderungen der Airlines darf kein Rückschritt beim Verbraucherschutz im europäischen Flugverkehr entstehen. Aber genau das ist es, was wir derzeit und auch schon vor dem Beginn der Krise in der Branche beobachten können, und zwar bei der Frage nach Entschädigungen bei Verspätungen, aber vor allem auch bei der Frage nach der Preisgestaltung von Flugtickets. Da wird nämlich mittlerweile der eigentliche Flugpreis systematisch entkernt. Leistungen, die über Jahrzehnte selbstverständlich waren, werden Stück für Stück herausgelöst und anschließend als Zusatzleistung verkauft, und so wird Geld mit ihnen gemacht. Diese Praxis wird beim Thema Handgepäck besonders deutlich. Was früher selbstverständlicher Teil einer Flugreise war, wird für viele heute oft auch unbewusst zur Kostenfalle. Selbst etablierte, hoch angesehene Airlines, wie die hier operierende TUI fly oder auch die Lufthansa, führen Tarife ein, in denen nur noch ein kleines, persönliches Gepäckstück enthalten ist. Wer dann mit einem normalen Kabinenkoffer oder auch nur einem etwas größeren Rucksack am Flughafen erscheint, der muss zusätzlich zahlen, erfährt das im Zweifel erst am Flughafen selbst beim Boarding und hat Zusatzgebühren von 50 Euro bis 100 Euro. Als wäre das nicht schon problematisch genug, fehlt es auch noch an einheitlichen Regeln: keine einheitlichen Maße, unterschiedliche Gewichtsklassen, unterschiedliche Mitnahmebedingungen abhängig von der Airline, abhängig von komplexen Tarifen, abhängig vom Buchungsweg. Besonders unübersichtlich wird dies auf Vergleichsportalen. Da variieren für denselben Flug die Preise teils erheblich, ohne dass klar erkennbar wäre, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind. Selbst bei deutlich höheren Preisen auf den Vergleichsportalen ist oft kein echtes Handgepäck inklusive, sondern lediglich die kleine Tasche, dafür teilweise sogar noch versehen mit Zusatzeinschränkungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das kaum noch nachvollziehbar. Was oft als günstiges Angebot beginnt, entpuppt sich dann schnell als unübersichtliches System aus Zusatzkosten und unklaren Leistungen. Dieses Wirrwarr ist alles andere als transparent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden, so geht es nicht, zumal die rechtliche Lage eigentlich eindeutig ist. Denn bereits 2014 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass angemessenes Handgepäck und damit auch der Handgepäckkoffer grundsätzlich Teil der Beförderungsleistung einer Airline sein sollte. Das Problem ist aber das wurde auch bei unserer auswärtigen Sitzung des Unterausschusses Verbraucherschutz in Brüssel ganz deutlich: Es fehlt bis heute an einer klaren, verbindlichen Definition. Genau diese Lücke wird ausgenutzt. Ich finde, deshalb ist es wichtig, dass wir als Politik auch klare Standards fordern. Ich finde, ein Handgepäckstück bis zu einem bestimmten Gewicht mit einem klar definierten Kantenmaß und zusätzlich ein kleines persönliches Gepäckstück, wie eine Hand- oder eine Laptoptasche, müssen ohne Aufpreis Teil des Tickets werden, egal, von wo geflogen wird, und egal, mit welcher Airline man fliegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus geht es aber vor allem um die Preiswahrheit. Wir brauchen eine europaweite Transparenzpflicht, die sicherstellt, dass der tatsächliche Gesamtpreis eines Fluges inklusive aller unvermeidbaren Gebühren von Anfang an sichtbar ist: ohne nachzurechnen, ohne verwirrende Darstellung von Angeboten, ohne falsche Verknappungsangaben, ohne versteckte Kosten und vor allem ohne böse Überraschung am Flughafen. Dabei wollen wir diesen Weg überhaupt nicht gegen die Airlines gehen, sondern am liebsten im engen Schulterschluss mit den Airlines. Gerade mit denjenigen, die hier aus Niedersachsen, aus Langenhagen operieren, braucht es unbedingt ein vertrauensvolles Verhältnis. Aber Gerichtsentscheidungen einfach stumpf auszusitzen und munter so weiterzumachen, weil keine Sanktionen oder andere Folgen drohen, das darf es so nicht geben, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Wir freuen uns darüber, dass der Unterausschuss Verbraucherschutz idealerweise die vorbereitende Beratung vornimmt. Ich beantrage hiermit aber auch die Mitberatung des Wirtschaftsausschusses. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Güldner. -

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