Daniela Behrens
Welche Konsequenzen hat die Innenministerin aus dem mutmaßlichen Tötungsdelikt an einem 16-jährigen Mädchen in Friedland gezogen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die mutmaßliche Tötung von Liana K. war ein schreckliches Ereignis, und meine Gedanken ich denke, unser aller Gedanken sind bei der Familie und den Freunden. In die Trauer mischt sich auch weiterhin das Unverständnis über eine derartige Tat. Ich habe mehrfach deutlich gemacht und ich wiederhole mich dabei gern, wie wichtig mir die intensive Auf- und Nachbereitung der Ereignisse ist. Hierbei waren sowohl mein Haus, als auch die Polizei Niedersachsen und die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen involviert. Die Aufarbeitung erfolgte dabei gegenüber dem Parlament so transparent wie nur möglich, sowohl im Zuge mehrerer Unterrichtungen des Ausschusses für Inneres und Sport als auch durch eine umfangreiche Vorlage der Akten der LAB NI, der Justiz und der Polizei und die Beantwortung der 147 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige zentrale Aspekte der aus diesem Fall gezogenen Konsequenzen eingehen. So haben wir zusammen mit dem Amtsgericht Hannover unverzüglich begonnen, einen Musterhaftantrag zu entwickeln. Nach dessen Finalisierung wurde er allen niedersächsischen Ausländerbehörden am 13. Januar dieses Jahres zur Verfügung gestellt. Daneben wurden die niedersächsischen Ausländerbehörden einschließlich der LAB NI nochmals dafür sensibilisiert, bei abgelehnten Haftanträgen unabhängig vom Zeitfaktor Beschwerde in all jenen Fällen einzulegen, in denen diese fachlich als erfolgversprechend bewertet wird. Gleiches gilt für die intensivere Nutzung von Ausschreibungen zur Aufenthaltsbeendigung. Die meisten Maßnahmen zeigen aus unserer Sicht Wirkung: Die Haftanträge sind aufgrund des Musterhaftantrags qualitativ besser geworden, sodass die Gerichte die Haftanträge häufiger bewilligen. Auf Antrag Niedersachsens hat zudem die Ständige Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister der Länder kurz: IMK in der vergangenen Sitzung in Bremen einen Beschluss gefasst, der die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur vorläufigen Ingewahrsamnahme von untergetauchten Personen fordert, um eine vereinfachte Beantragung von Abschiebungshaft zu ermöglichen. Hier ist die Bundesregierung nun am Zug, dieser Forderung auch nachzukommen. Mit Blick auf Friedland muss auch betont werden: Das Dublin-Verfahren in seiner aktuellen Ausgestaltung ist nicht funktional. Zu viele Schnittstellen und zu viele involvierte Behörden führen zu erheblichen Problemen in der praktischen Anwendung. Die im März beschlossene Umsetzung von GEAS muss nun in der Praxis beweisen, dass sie zu echten Verbesserungen führt. Dazu gehört, dass der Bundesinnenminister die im Koalitionsvertrag von Union und SPD verabredete alleinige Zuständigkeit des Bundes für die Dublin-Verfahren schnellstmöglich umsetzt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu 1: Als ein Baustein zur Vereinfachung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen erfolgt die Unterbringung von Ausreisepflichtigen bei schuldhafter Vereitelung der Rückführung seit dem 23. Juli 2025 in der Ausreiseinrichtung der LAB NI am Standort Braunschweig. Der für die Unterbringung in dieser Einrichtung vorgesehene Personenkreis sind Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die schuldhaft ihre Rückführung verhindert haben, indem sie bei einer Rückführungsmaßnahme aktiven oder passiven Widerstand geleistet haben oder untergetaucht waren, und deren Sicherungshaftantrag bzw. Antrag auf Ausreisegewahrsam vor Gericht abgelehnt wurde oder bei denen die Anforderungen zum Stellen eines Sicherungshaftantrags bzw. Antrags auf Ausreisegewahrsam nach Prüfung der zuständigen Ausländerbehörde nicht erfüllt waren. Seit Einrichtung der Ausreiseeinrichtung in der LAB NI am Standort Braunschweig sind keine ausreisepflichtigen Personen aufgenommen worden. Das liegt vor allem daran, dass, wie bereits ausgeführt, derzeit deutlich mehr Fälle zu verzeichnen sind, in denen die Gerichte Haft und Gewahrsam bewilligen. Damit scheiden diese Personen für eine Aufnahme in die Ausreiseeinrichtung aus. Zu 2: Der Umgang mit verhaltensauffälligen, psychisch erkrankten, betreuungsintensiveren Personen stellt, glaube ich das wissen Sie alle, eine besondere Herausforderung in der Betreuung von Geflüchteten dar. Die Fälle werden in der LAB NI umfassend aus sozialrechtlicher, aufenthaltsrechtlicher und strafrechtlicher Perspektive geprüft und, sofern erforderlich, priorisiert in allen Sachbearbeitungsebenen der LAB NI behandelt. Die in der LAB NI eingerichtete Meldestelle entscheidet nach Prüfung der jeweiligen Gefährdungslage im engen Austausch mit den zuständigen Bereichen der LAB NI auf der Grundlage eines abgestuften Maßnahmenkatalogs über den weiteren Umgang mit der betroffenen Person. Dieser Katalog umfasst insbesondere Verlegungen innerhalb der LAB NI, die Anordnung von Hausverboten, die Einbindung externer Stellen unter anderem Polizei, Gesundheitsamt oder psychiatrische Versorgung sowie die Koordinierung psychosozialer Unterstützungsangebote. In der Mehrzahl der Fälle konnte hierdurch eine Stabilisierung der Situation sowie durch spürbare Synergieeffekte eine schnellere Handlungsfähigkeit im Einzelfall erreicht werden. Seit Einrichtung der Meldestelle Ende 2025 wurden insgesamt 67 Fallmeldungen zu verhaltensauffälligen und/oder psychisch erkrankten Personen erfasst. Die monatlichen Fallzahlen lagen im Zeitraum Januar bis März jeweils im Bereich von rund 17 bis 22 Meldungen; der Monat April wies zum Zeitpunkt der Auswertung acht Meldungen auf. Von den 67 Fällen konnten bislang 38 abgeschlossen werden. Konkret kam es dabei zu zehn Rückführungen, zwölf Verteilungen, einer freiwilligen Ausreise sowie in 15 Fällen zu einem Fortzug nach unbekannt. In jedem dieser 15 Fälle sind, abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus, Folgemaßnahmen erfolgt: die Ausschreibung zur Haft bei vollziehbar Ausreisepflichtigen oder die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, wenn die Person noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist. Zu 3: Im Vergleich zum Stichtag 31. August 2025 ist das Beschäftigungsvolumen der LAB NI von 854,83 Vollzeiteinheiten auf 884,83 Vollzeiteinheiten zum Stichtag 31. März 2026 gestiegen. Im Vergleich zum Stichtag 31. August 2025 kam es somit zu einem Stellenaufwuchs um 30 Vollzeiteinheiten, die noch nicht alle besetzt werden konnten. Zum Stichtag 31. März 2026 sind von den insgesamt 884,83 Vollzeiteinheiten rund 789 Vollzeiteinheiten besetzt und damit rund 95 Vollzeiteinheiten unbesetzt. Aufgrund von Personalfluktuation, parallelen externen und internen Stellenbesetzungsverfahren sowie zwischenzeitlichen Stellenschaffungen ist eine trennscharfe Zuordnung der aktuell unbesetzten Stellen zu den zum 31. August 2025 unbesetzten 70 Stellen nicht ohne unverhältnismäßigen Rechercheaufwand möglich. Gleichwohl zeigt die Entwicklung, dass zwischenzeitlich eine erhebliche Zahl von Stellenbesetzungen erfolgt ist. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 wurden 31 Stellen extern und sechs Stellen intern besetzt, bei gleichzeitig 15 Personalabgängen. Darüber hinaus befanden sich zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 111 Vollzeiteinheiten gleichzeitig in laufenden Besetzungsverfahren. Im Rückführungsbereich waren zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 102,07 Vollzeiteinheiten von 143,07 Vollzeiteinheiten besetzt, davon 75 Vollzeiteinheiten im Bereich der Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und ‑beamten, hier im Rückführungsvollzug R 2. Weitere 27 Stellen befanden sich in laufenden Besetzungsverfahren, auch alle im Bereich R 2. 20 Verfahren sind bereits abgeschlossen, die Dienstaufnahme steht noch aus. Die Besetzung der Stellen im Bereich der Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und ‑beamten erfolgt stichtagsbezogen aufgrund der erforderlichen Grundausbildung. Für das Jahr 2026 sind Einstellungsrunden zum 1. Mai 2026 und 1. November 2026 vorgesehen. Für den Einstellungsstichtag 1. Mai 2026 konnten 14 von 23 geplanten Stellen besetzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Mir liegen bisher keine Zusatzfragen vor. -
