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Omid Najafi

AfD 28.04.2026 2:39 min Tagungsabschnitte 19/33

Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Interessanter Antrag! Sie wollen ja bei den Open-Air- bzw. Freiluftveranstaltungen oder bei den Veranstaltungen allgemein die Genehmigungsverfahren und Nachweispflichten vereinfachen und möglichst digitalisieren. Allerdings: Schon in Punkt 3 ergibt sich ein kleiner Widerspruch. Das ist zwar ein Prüfauftrag, allerdings wollen Sie prüfen, „mit welchen niederschwelligen, für kleine und mittlere Unternehmen geeigneten Instrumenten ... die Durchführung von Veranstaltungen praxisnah nachhaltiger aufgestellt werden kann". Und Sie zählen hier die Bereiche Ressourcennutzung/Kreislauf, Lieferketten/Netzwerke und Transport/Logistik auf. Doch diese Nachhaltigkeit soll dann auch überprüft und dokumentiert werden. Dementsprechend sind an dieser Stelle wiederum Bürokratieaufbürdungen die Folge. Es ist nur ein Prüfauftrag, aber wir werden uns im Ausschuss noch einmal genau anschauen und beleuchten, was Sie damit meinen. Es gibt noch die Forderung, die elektronische Arbeitszeiterfassung zu überarbeiten absolut zu begrüßen und die TA Lärm zu modernisieren, damit Musik- und Clubspielstätten als Kulturorte besser abgesichert werden - auch das ist zu begrüßen. Bei der Künstlersozialabgabe ergeben sich einige Fragen in meinem Kopf. Die Künstler sind ja durch die Künstlersozialkasse versichert. Da gibt es den Bundeszuschuss 20 %, 30 % kommen vom Auftraggeber, und die anderen 50 % zahlt der Künstler. Bemessungsgrundlage sind die jährlich gezahlten Nettoentgelte - also 4,9% vom Honorar plus Nebenkosten wie Material, Reisekosten oder Ausrüstung abzüglich der Umsatzsteuer. Hier ist jetzt die Frage, wie Sie das meinen, also ob es da eine Entlastung geben kann oder ob man möglicherweise bei der Bemessungsgrundlage Erleichterungen schafft. Ich sehe zum Beispiel die Möglichkeit, die Reisekosten abzuziehen, sodass die Belastung für den Künstler an dieser Stelle reduziert wird. In Punkt 10 wollen Sie den steuerlichen Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 auf 250 Euro pro Person erhöhen - das ist auch zu begrüßen. Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Hierin steckt einiges Potenzial. Ich denke mal, hier wird einiges zutage kommen, das für jeden interessant sein wird. Danke. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Sachtleben.

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