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Evrim Camuz

GRÜNE 28.04.2026 2:07 min Tagungsabschnitte 19/33

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Kollege der CDU, Herr Plett, hat gerade behauptet, dass es überhaupt nicht stimmen würde, dass Schleswig-Holstein das Gesetz insofern reformiert hätte, dass es die neue Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor allem die präzisere übernommen hat. Ich glaube, ich muss Ihnen als Jurist das nicht im Detail erklären, aber die Punkte, die hier in verschiedenen Unterpunkten erläutert werden, stehen für Rechtsstaatlichkeit. Die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk - das ist ganz klar Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Herr Hohnerlein, der bei uns im Ausschuss referiert hat, hat einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Er hat uns gesagt, wie man das lösen kann. Schleswig-Holstein hat diesen Weg gewählt und sich für die neueste Definition ausgesprochen. Das ist also nicht etwas, was ich mir hier ausgedacht habe, sondern vielmehr das, was in Schleswig-Holstein unter einem schwarz geführten Innenministerium längst umgesetzt wird. Es gibt einen Kabinettsbeschluss und das Gesetzgebungsverfahren. Ich finde, Sie hinken so ein bisschen hinterher. Und es ist mir auch wichtig, dass wir unter den Anzuhörenden jemanden aus dem Bundesinnenministerium hatten, der uns inhaltlich ja zugestimmt hat. Er hat gesagt, dass das Land nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, aber dass der Bund endlich die Definition anpassen müsse. Deswegen hat er den Vorschlag gemacht, dass wir einen dynamischen Verweis unseres Landesgesetzes an die Bundesgesetzgebung vornehmen, sodass wir hier nicht noch mal eine neue Runde drehen müssen, sondern einfach nur dorthin referieren. Das haben wir mit diesem Entwurf gemeinsam mit unserer Innenministerin gemacht. Das finde ich auch sehr gut. Daher verstehe ich die Kritik nicht. Die Kritik müssten Sie dann an das Bundesinnenministerium, das von der CDU geführt wird, und auch an Schleswig-Holstein richten. Ich glaube, das macht wirklich wenig Sinn. Sie können ja auch nicht fragen Der Kollege Plett hat eigentlich gar keine Redezeit mehr,

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