Dr. Kathrin Wahlmann
Bildbasierte sexualisierte Gewalt
Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird Justizministerin Kathrin Wahlmann antworten. Bitteschön, Frau Wahlmann! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst vielen Dank an die SPD-Fraktion, dass sie dieses wichtige Thema zum Gegenstand der heutigen Fragestunde macht. Und auch vielen Dank an die Abgeordnete Evrim Camuz, die das Thema gleich zu Beginn der Legislaturperiode aufgerufen hat. Der Kampf gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt ist mir persönlich eines der wichtigsten Anliegen, seitdem ich im November 2022 Justizministerin geworden bin. Es ist drängender als je zuvor. Dabei geht es um verschiedene Phänomene, um das Aufnehmen, Manipulieren und Verbreiten von Bild- und Videoaufnahmen, die Menschen in sexualisierten Kontexten zeigen. Weit überwiegend sind die Täter Männer, und die Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Weit überwiegend geht es um Einschüchterung, um sexuelle Erregung, um Machtausübung. Die Taten verletzen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Folgen für die Betroffenen sind erheblich. Viele, die so etwas erlebt haben, leiden unter Depressionen, unter Ängsten, unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Im letzten Sommer haben wir dazu umfassend unterrichtet. Gern gehe ich noch einmal darauf ein, was wir unternommen haben, um den strafrechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt zu verbessern. Zunächst zum Thema Deepfakes. Deepfakes sind Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die mit künstlicher Intelligenz generiert sind. Mit wenigen Klicks werden Bilder einer anderen Person, oft Mädchen und Frauen, in einen Kontext gesetzt, in dem diese tatsächlich nie waren. Das geht mittlerweile mit den einfachsten technischen Mitteln, und das geht mithilfe von Bildern, die man aus dem Internet gezogen hat oder die man vielleicht von seiner Freundin oder Kollegin im beruflichen Kontext bekommen hat, kinderleicht und mit wenig Aufwand. Quasi Fotomontage 2.0, aber dafür so täuschend echt, dass man das als Laie kaum oder gar nicht erkennen kann. Und so finden sich die betroffenen Frauen plötzlich ohne jedes Zutun auf Nacktbildern oder in Pornos wieder. Wir alle können uns sicher sehr gut vorstellen, was es mit einer Frau macht, wenn sich das Video dann verbreitet - sei es im Internet, sei es im Sportverein, sei es im Kollegenkreis. Das Fatale daran ist: Die Herstellung von Deepfakes, die eine andere Person nackt oder sexualbezogen zeigen, ist bislang nicht strafbar. Die Verbreitung kann strafbar sein - da fallen mir neben § 201 a Abs. 2 StGB, also der strafbaren Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, auch noch die Beleidigung, die Verleumdung und die üble Nachrede ein. Aber je nach Fallgestaltung kann es so sein, dass nur noch das Kunsturhebergesetz übrigbleibt. Und keine dieser Vorschriften bildet das ab, was tatsächlich passiert ist: ein tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frau. Ich habe deshalb schon im Juni 2025 einen Beschlussvorschlag an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister kurz: JuMiKo gerichtet und die Bundesjustizministerin darin aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen, der diese Strafbarkeitslücken schließt. Die JuMiKo ist meiner Initiative einstimmig gefolgt, und dafür bin ich sehr dankbar. Denn eins ist klar: Wer andere Menschen mittels KI in einen Porno oder in einen anderen sexualisierten Kontext schneidet und dieses Video dann noch verbreitet oder weiterleitet, um die Person zu erniedrigen und verächtlich zu machen, der darf nicht straflos davonkommen. Gleiches gilt für die Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungsnetzwerken - internationale Netzwerke im Internet, in denen sich Hunderte von Männern zusammenschließen und darüber austauschen, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen. Sie alle kennen den Fall von Gisèle Pelicot aus Frankreich. Einen ähnlichen Fall gibt es auch in Niedersachsen. Die betroffene Frau wurde von ihrem eigenen Ehemann über 18 Jahre hinweg an den Wochenenden regelmäßig betäubt und vergewaltigt, und der Mann hat diese Vergewaltigungen gefilmt und ins Internet hochgeladen. Eines dieser Videos ist über vier Millionen mal geklickt worden - vier Millionen mal! Das ist wirklich ekelhaft und verabscheuungswürdig. Und jetzt kommt das, was mich schier fassungslos macht: Der reine Besitz solcher Videos ist nicht strafbar. Auch die Verbreitung ist nicht in jedem Fall strafbar - nämlich dann nicht, wenn man die Frau nicht zweifelsfrei erkennt, etwa weil das Gesicht verdeckt ist. Das ist ungeheuerlich, und das gehört schnellstens geändert. Denn solche Videos werden ja genau deshalb gemacht, weil es einen Markt dafür gibt: Vergewaltigungsnetzwerke, in denen Männer eben diese Videos runterladen, konsumieren und teilen. Solche Plattformen verherrlichen schwerste Sexualstraftaten, anhaltenden Missbrauch und Vergewaltigung. Sie regen geradezu zu ihrer Begehung an. Ich habe mit der betroffenen Frau aus Niedersachsen gesprochen sie war bei mir im Büro, und das war wirklich der bewegendste Termin in meiner gesamten Amtszeit. Wir haben uns lange unterhalten, und auch wenn meine JuMiKo-Initiative zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Weg war, hat mich dieses Gespräch noch einmal sehr darin bestärkt, bei diesem Thema nicht nachzulassen. Die JuMiKo ist meinem Antrag einstimmig gefolgt. Wir haben den Bund unisono aufgefordert, schon den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe zu stellen. Das Ziel ist ganz klar: Wir müssen diese widerwärtigen Vergewaltigungsnetzwerke austrocknen und die Täter auf allen Ebenen zur Rechenschaft ziehen. Eine weitere offene Baustelle des Strafgesetzbuches ist die Straflosigkeit von Voyeur-Aufnahmen. Sie alle haben es vielleicht mitbekommen, es war im letzten Sommer: Zwei junge Frauen sitzen in einer öffentlichen Sauna. Ein Mann kommt dazu, setzt sich einen halben Meter neben eine der Frauen, lehnt sein Handy an eine zusammengerollte Handtuchrolle und fängt ganz ungeniert an, die beiden zu filmen. Die beiden haben dann die Polizei gerufen. Die Polizei hat auch eine Anzeige aufgenommen und das Handy des Mannes beschlagnahmt. Aber was dann passiert ist, hat die Frauen fassungslos gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat das Ganze geprüft und zu Recht festgestellt: Das Fertigen solcher Nacktaufnahmen von anderen Personen in öffentlichen Bereichen ist nicht strafbar. Das Verfahren wurde also eingestellt, und folgerichtig wurde dem Täter das Handy mitsamt den Bildaufnahmen zurückgegeben. Das heißt, er hat jetzt also die Möglichkeit, sich diese Aufnahmen bis an sein Lebensende immer und immer wieder anzusehen. Sie können sich vorstellen, wie es den beiden Frauen damit geht. Ich bin mir sehr sicher, dass wir uns darauf verständigen können, dass ein solches Ergebnis nicht hinnehmbar ist. Der Fehler liegt im Gesetz, und dieser Fehler muss dringend behoben werden. Ich habe deshalb mit meinem Kollegen aus NRW eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, dass das Strafgesetzbuch schnellstmöglich geändert wird, und auch hier mit Erfolg: Der Bundesrat ist unserer Initiative gefolgt und hat den Antrag am 6. März beschlossen. Damit setzen wir ein starkes Zeichen. Wir lassen die Betroffenen nicht allein, wir lassen nicht zu, dass Spanner Fotos und Videos in öffentlichen Saunen und Umkleidekabinen machen und damit straflos davonkommen. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, zu Frage 2: Wir haben uns nicht nur mit dem Strafrecht beschäftigt, wir wollen auch den Betroffenen von bildbasierter sexualisierter Gewalt zur Seite stehen, wir wollen aufklären, und wir wollen helfen. Das Justizministerium hat deshalb eine umfangreiche Qualifizierungsoffensive zur digitalen Gewalt gestartet. Seit letztem Jahr bieten wir landesweit Fortbildungen für die Justiz, für die Polizei und für Fachkräfte aus dem Opferschutz an. Im Oktober 2025 hat dazu ein großes Symposium stattgefunden, und auch die Stiftung Opferhilfe hat gerade erst im März einen großen und sehr erfolgreichen Fachtag zum Thema digitale Gewalt durchgeführt. Einen großen und wichtigen Baustein zur Unterstützung von Betroffenen bildet die Stiftung Opferhilfe - übrigens ein absolutes Erfolgsmodell und ein Leuchtturm in Deutschland, um den uns andere Bundesländer beneiden. Mit unseren zwölf über das Land verteilten Büros der Stiftung Opferhilfe haben wir eine außergewöhnliche und professionelle Beratungsstruktur, deren Beraterinnen und Berater jetzt auch im Bereich der digitalen Gewalt geschult sind und es auch weiterhin noch werden. Damit sind unsere Opferhilfebüros die zentralen Beratungsstellen für von digitaler Gewalt Betroffene. Übrigens: Auch die Betroffene, die von ihrem eigenen Ehemann über 18 Jahre hinweg betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurde und deren Videos in das Vergewaltigungsnetzwerk hochgeladen wurden, wurde von einer unserer Opferhelferinnen sehr professionell und hervorragend beraten und betreut. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank für die tolle Arbeit! Darüber hinaus haben wir eine Fokusgruppe digitale Gewalt eingerichtet. Sie soll all unsere Angebote im Land vernetzen. Betroffene von digitaler Gewalt werden landesweit geeignete Unterstützung bekommen, egal ob sie Fälle beobachtet oder selbst erlebt haben, Inhalte melden, löschen oder anzeigen wollen oder persönliche Beratung wünschen. Dabei spielt auch unsere Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen die ZHIN eine wichtige Rolle. Begonnen haben wir außerdem mit dem Aufbau unserer Fachstelle gegen digitale Gewalt. Sie soll landesweit den Wissenstransfer organisieren, Informationsangebote bündeln und Verweisberatung leisten, Aufklärungskampagnen entwickeln, Fortbildungsmöglichkeiten und Meldestellen sichtbar machen. Sie merken, wir nehmen das Thema ernst. Wir schaffen schlagkräftige Strukturen und sorgen dafür, dass Betroffene Hilfe erhalten. Zu Frage 3: Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie können es meinen Ausführungen entnehmen: Als Landesregierung haben wir uns immer wieder dafür eingesetzt, dass der Bund bei bildbasierter sexualisierter Gewalt einschreitet und das Strafgesetzbuch entsprechend ändert. Seit zwei Wochen wissen wir, dass wir diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen sind. Unsere Bundesjustizministerin hat nunmehr einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt. Ich bin sehr froh, dass Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig unsere Forderungen aufgegriffen hat. Das zeigt auch noch einmal, wie wichtig es ist, dass sich die Länder aktiv in die Bundesgesetzgebung einbringen. Die wesentlichen Vorschläge erscheinen mir nach erster Prüfung sehr unterstützenswert. Sie greifen die von mir eben dargestellten Forderungen dieser Landesregierung und auch unsere JuMiKo- und Bundesratsinitiativen auf. Unter anderem sind drei neue Straftatbestände vorgesehen. Die Vorschrift über die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen soll neu gefasst und ausgeweitet werden. Dieser neue Straftatbestand soll künftig alle Formen des unbefugten, nicht einvernehmlichen Herstellens und Verbreitens intimen Bildmaterials erfassen. Das bedeutet, unter diese neue Strafvorschrift sollen insbesondere Vergewaltigungsvideos fallen, voyeuristische Aufnahmen von unbekleideten intimen Körperteilen in öffentlich zugänglichen Bereichen, aber auch von bekleideten intimen Körperteilen vielleicht erinnern Sie sich an den Fall der Joggerin aus Köln und zudem sexualisierte Deepfakes. Damit würde das Gesetz all jene Lücken schließen, auf die wir als Landesregierung immer wieder hingewiesen haben. Auch die Verbreitung von nicht sexualbezogenen, aber anderweitig ansehensschädigenden Deepfakes wird in dem Entwurf unter Strafe gestellt, ebenso die unbefugte Überwachung mittels GPS-Trackern. Auf dem Gebiet des Zivilrechts bringt der Referentenentwurf endlich ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Das habe ich schon im Mai 2023 auf der JuMiKo gefordert. Der vorherige Bundesjustizminister ist aber leider nicht über ein Eckpunktepapier hinausgekommen. Jetzt ist es endlich soweit. Vorgesehen ist ein Auskunftsanspruch gegen die Betreiber von Internetdiensten, etwa von sozialen Netzwerken. Das heißt, Betroffene bekommen einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer die Beleidigung oder das Deepfake-Video gepostet hat. Und noch viel wichtiger: Es soll einen Anspruch darauf geben, dass ein rechtswidriger Post gelöscht wird und dass in schwereren Fällen auch das dazugehörige Nutzerkonto gesperrt wird. Damit trifft man die Täter genau dort, wo sie ihre Taten begehen und wo es auch am meisten wehtut, nämlich in den sozialen Netzwerken. Auch hierin zeigt sich ein Erfolg der Initiativen dieser Landesregierung, und wir werden nicht nachlassen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und es wird auch nie ein rechtsfreier Raum sein. Auch wenn Taten im digitalen Raum, in Netzwerken und in Chatgruppen begangen werden, können sich die Betroffenen sicher sein: Wir werden dafür sorgen, dass die Taten verfolgt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Vielen Dank.
