Oliver Ebken
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke schon, dass es mehr als zwei Minuten braucht - egal, wie lang bzw. kurz der Gesetzentwurf ist. Es geht nämlich um die Beschäftigten, und es geht um die Menschen, die damit ihr Geld verdienen. Von daher wundert es mich, dass Sie dem so wenig Aufmerksamkeit schenken. Aber wie soll es anders sein? Wir beraten heute eine punktuelle, aber sehr wirkungsvolle Anpassung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes. Konkret geht es um die Verlagerung der täglichen Sperrzeit von 0 Uhr bis 6 Uhr auf künftig von 3 Uhr bis 9 Uhr, bei unveränderten das ist, glaube ich, wichtig Schließdauern. Diese Änderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Spielhallenmarkt in Niedersachsen ohnehin grundlegend neu sortiert. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen für Verbund- bzw. Doppelspielhallen und deren Schließungen haben wir eine deutliche Neuordnung der Standort- und Betriebsstrukturen erlebt, mit erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Anpassungsprozessen für die Betreiberinnen und Betreiber. Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorgeschlagene Korrektur der Sperrzeit eine richtige und ausgewogene Entscheidung. Sie reagiert auf Anregungen der Branchenverbände, ohne und das ist, glaube ich, entscheidend unser Glücksspiel-Schutzsystem anzutasten. Wir erweitern die tägliche Betriebsdauer nicht, sondern verschieben die Schließzeit lediglich in einen anderen Zeitraum. Dabei ist mir wichtig, zu betonen: Niedersachsen verfügt bundesweit über eines der strengsten Regelwerke im Bereich der Spielhallen und des gewerblichen Glücksspiels. Klare Abstandsgebote, das Verbot von Verbundspielhallen sowie strikte Vorgaben zu den Betriebszeiten zeigen, dass der Schutz der Spielerinnen und Spieler sowie der Jugend für uns an erster Stelle steht. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert an diesem hohen Schutzniveau rein gar nichts, sondern bewegt sich ausdrücklich innerhalb des bestehenden Schutzkonzepts. Gerade nach dem Wegfall der Doppel- und Verbundspielhallen ist es richtig, im Rahmen dieses strengen Systems sinnvolle Justierungen vorzunehmen. Wir halten an unseren ordnungsrechtlichen Leitplanken fest und sorgen gleichzeitig dafür, dass verantwortungsbewusst arbeitende Unternehmen mit diesen Bedingungen verlässlich und vor allen Dingen wirtschaftlich tragfähige Perspektiven haben. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Unternehmerinnen und Unternehmern hervorheben, die uns dabei geholfen haben, diese Entscheidung hier zu treffen, und hierzu vorgetragen haben, weil das für sie ein großer Hebel war. Die Betriebe in Niedersachsen nehmen den Jugend- und Verbraucherschutz sehr ernst. Sie investieren in geschultes Personal, in verantwortungsvolle Betriebsabläufe. Der vorliegende Vorschlag trägt auch dieser Haltung Rechnung. Es geht um diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten und im Rahmen eines der strengsten Landesgesetze ihrer Branche seriös arbeiten. Die nun vorgesehene Sperrzeit von 3 bis 9 Uhr wahrt das Schutzziel für Spielerinnen und Spieler wie auch für Jugendliche, bleibt fest im bestehenden restriktiven Schutzkonzept verankert und verändert keine anderen grundlegenden Strukturentscheidungen des Gesetzgebers. Zugleich entstehen weder neue Vollzugsaufgaben für die Behörden noch zusätzliche bürokratische oder finanzielle Belastungen für Land, Kommunen oder Unternehmen. Wir halten am konsequenten Spieler- und Jugendschutz auf hohem Niveau fest. Wir reagieren auf die Folgen der Schließung von Doppelspielhallen mit einer maßvollen und sachgerechten Anpassung. Wir stärken Planungssicherheit und Fairness für verantwortungsbewusst arbeitende Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber. Deshalb werbe ich nachdrücklich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Ebken. - Als Nächstes hat
