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Daniela Behrens

SPD 28.04.2026 4:19 min Tagungsabschnitte 19/33

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in Niedersachsen und in Deutschland in einem demokratischen Rechtsstaat, wie man ihn in den meisten Teilen dieser Welt nicht mehr findet. Es ist unsere Pflicht, diese Demokratie zu beschützen. Es ist unsere Pflicht, die wehrhafte Demokratie, die unsere Mütter und Väter im Grundgesetz gestaltet haben, immer wieder durchzusetzen und nachzubessern. Die wehrhafte Demokratie muss ihre Aufgabe erfüllen können. Diese wehrhafte Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass wir einen Rechtsstaat haben, der eine starke demokratische Grundlage für unsere Entscheidungen bietet, dass wir Sicherheitsbehörden haben, die auf dem Boden des Gesetzes ihre Arbeit machen, und dass wir mit dem Verfassungsschutz ein Frühwarnsystem unserer Demokratie haben, das Erkenntnisse sammelt, die für uns alle wichtig sind. Es macht Sinn, die Möglichkeit zu schaffen, diese Erkenntnisse zu nutzen, wenn wir meinen, die Demokratie ist in Gefahr. Wir sind nicht das erste Bundesland, das ein entsprechende Rechtsgrundlage im Kommunalwahlgesetz schafft. Mecklenburg-Vorpommern hat es schon getan. In Rheinland-Pfalz gibt es Einzelentscheidungen, durch die zum Beispiel ein AfD-Mitglied von der Kandidatur um das Amt eines Oberbürgermeisters ausgeschlossen wurde. Vor zwei Wochen wurde diese Entscheidung übrigens vom Gericht bestätigt, Herr Bothe. Es ist klug und richtig, dass wir heute einen sehr wichtigen Schritt für die wehrhafte Demokratie in Niedersachsen gehen. Der zentrale Punkt, über den wir hier diskutieren, ist die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern um ein HVB-Amt. Da ist dieses Gesetz wichtig, denn es legt einen Maßstab fest, der für alle Bewerberinnen und Bewerbern auf ein Amt als Hauptverwaltungsbeamtin oder ‑beamten gleichermaßen gilt. Und dieser Maßstab ist ganz einfach, meine Damen und Herren: Wer ein öffentliches Amt anstrebt, muss auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Niemand soll für einen Staat handeln dürfen, dessen freiheitlich-demokratische Grundordnung er ablehnt oder sogar bekämpft. Verfassungsfeinde, meine Damen und Herren, gehören nicht in öffentliche Ämter! Deshalb schaffen wir im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz künftig die Möglichkeit, die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten in einem umfangreicheren Verfahren als bisher zu überprüfen. Voraussetzung für diese Überprüfung sind immer tatsächliche Anhaltspunkte. Es geht also nicht um Vermutungen, sondern um eine rechtsstaatlich gebundene Prüfung. Mit diesem Gesetzentwurf verbessern wir lediglich die Entscheidungsgrundlagen der Wahlausschüsse, ohne ihre Zuständigkeit anzutasten: Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die Zweifel an der Verfassungstreue zulassen, beteiligen die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht. Der Kommunalaufsicht wiederum wird die Möglichkeit eingeräumt, auf die Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes zurückzugreifen. Die finale Entscheidung, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber verfassungstreu ist oder eben nicht und damit von der Wahl auszuschließen ist, obliegt den kommunalen Wahlausschüsse, die neutral zu entscheiden haben - also ein sehr gutes Instrument, meine Damen und Herren. Damit stärken wir unsere demokratischen Institutionen und zugleich diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen: die Hauptamtlichen ebenso wie die Ehrenamtlichen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine sehr notwendige Weiterentwicklung - pragmatisch, rechtssicher und mit einem klaren Ziel: verlässliche und funktionierende Wahlen in Niedersachsen. Es tut mir wirklich sehr leid, liebe Kollegen von der CDU, dass Sie diesen wichtigen Weg nicht mitgehen können. Ihre Begründung, die auf Fadenscheinigkeit und Schnelligkeit abstellt, überzeugt hier keinen. Es wäre wichtig gewesen, dass Sie hier an unserer Seite gewesen wären. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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