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Miriam Staudte

29.04.2026 1:48 min Tagungsabschnitte 19/33

Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?

Bitte, Frau Ministerin Staudte! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist tatsächlich ein Thema, das die Jägerschaft im Moment bewegt. Es sind jeweils die Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Revieren, die diesen Abschuss vornehmen dürfen, keine Berufsjäger etc. Insofern halten wir es für sinnvoll, dass es keine öffentliche Bekanntgabe über eine Abschussgenehmigung gibt. Der Ablauf ist eigentlich so: Ein Tierhalter erleidet einen Schaden. Die Landwirtschaftskammer schaut, ob es ein Wolf war. Dann werden die obere und die untere Jagdbehörde informiert. Letztendlich werden dann so der Automatismus die Jagdausübungsberechtigten in den entsprechenden Revieren informiert, dass in einem begrenzten Zeitraum eine Entnahme möglich ist. Sonst wird niemand informiert, und ich glaube, das ist auch wirklich gut so. Was mich aber auch bewegt: Ich bekomme mit, dass es noch andere Fragestellungen gibt, die im Vollzug womöglich eine Rolle spielen könnten, wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Wolf nur angeschossen wird - die Themen Nachsuche und Einsatz von Jagdhunden. Es gibt also noch viele andere Aspekte, hinsichtlich derer wir die Jagdausübungsberechtigten dabei unterstützen werden, den Vollzug überhaupt ausüben zu können. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU:

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