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Uwe Dorendorf

CDU 29.04.2026 4:45 min Tagungsabschnitte 19/33

Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU vortragen: „Welchen Weg schlägt Niedersachsen beim Wolfsmanagement ein, und warum nimmt das Land einen Wolf auf, der einen Menschen angegriffen hat?" Laut Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen waren zum Ende des dritten Quartals 2025 59 Wolfsrudel, drei Wolfspaare und zwei residente Einzeltiere nachweisbar. Mittlerweile leben in Niedersachsen mehr als 600 Wölfe. Trotz umfangreicher Herdenschutzmaßnahmen verharrt die Zahl der Nutztierrisse auf hohem Niveau. Am 8. Mai 2025 hat das EU-Parlament die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs beschlossen. Mit der Änderung des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Bund die auf europäischer Ebene eröffneten Möglichkeiten für ein systematisches Wolfsmanagement im nationalen Recht nach Experteneinschätzung in einer Weise verankert, die dem Herden- und dem Deichschutz sowie den Interessen der Menschen im ländlichen Raum Rechnung trägt, ohne den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu gefährden. Zentrale jagdrechtliche Regelungen sind - die Einführung einer Jagdzeit für den Wolf vom 1. Juli bis 31. Oktober (bei günstigem Erhaltungszustand), - die jederzeit mögliche Entnahme eines Wolfs innerhalb von sechs Wochen nach einem Rissereignis im Umkreis von 20 km um den Schadensort (falls zumutbarer Herdenschutz bestand). Das Landwirtschaftsministerium hat jüngst in Empfehlungen an die unteren Jagd- und Naturschutzbehörden diese weitreichenden Möglichkeiten eingeengt auf 27 adulte, territoriale Wölfe, die niedersachsenweit in einem Jahr maximal geschossen werden dürfen (inklusive Fallwild). Das Gebiet für die Entnahme eines Wolfs nach einem Nutztierriss wurde auf alle Jagdreviere, die durch einen Kreis mit 1 km Radius um den Schadensort angeschnitten werden, begrenzt. Dies reduziert das Gebiet, in dem ein Problemwolf geschossen werden darf, gegenüber der Regelung im Bundesrecht im Extremfall um über 90 %. Dagegen berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 22. April 2026, dass die Landesregierung im Unterschied zu diesen sehr restriktiven Empfehlungen plane, sogenannte Interventionsgebiete einzurichten, in denen bei fortgesetzten Nutztierrissen auch alle Wölfe eines Rudels geschossen werden könnten. Aufsehen erregte jüngst ein Wolf, der am 30. März 2026 im Hamburger Stadtteil Altona eine Frau angegriffen und verletzt hat. Der Wolf wurde nach einem zwischenzeitlichen Aufenthalt in der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen im Landkreis Schaumburg mit einem Sender ausgestattet und wieder ausgewildert; er wird seither im Rahmen des LIFE-Projekts „Wild Wolf" unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz überwacht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird es auch nach der Erweiterung der Möglichkeiten des Wolfsmanagements in Niedersachsen über die oben genannten restriktiven Empfehlungen des Ministeriums hinaus bei der Obergrenze von 27 adulten, territorialen Wölfen in einem Jahr (inklusive Fallwild), die entnommen werden können, bleiben? 2. Warum nimmt Niedersachsen einen Wolf auf und unterstützt seine Auswilderung, ohne dem Vernehmen nach nachfolgend die Daten zum Standort des ausgewilderten Wolfs im Rahmen des Wolfsmonitorings an die Landesjägerschaft Niedersachsen weiterzugeben? 3. Wer trägt die Verantwortung für den Fall, dass der wieder ausgewilderte Wolf, der in Altona eine Frau verletzt hat, in Niedersachsen erneut einen Menschen angreifen und verletzen sollte? Vielen Dank.

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