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Christoph Plett

CDU 28.04.2026 7:48 min Tagungsabschnitte 19/33

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute diskutierte Entschließungsantrag trägt einen Titel, der auf den ersten Blick harmlos klingt: Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wer jedoch genauer hinschaut, meine Damen und Herren, der erkennt sehr schnell, dass es hier nicht nur um eine bloße juristische Präzisierung geht, nein, es geht um ein konkretes politisches Projekt, das vor allem von Grünen und Linken vorangetrieben wird. Dieser Entschließungsantrag wurzelt in der abgeschlossenen Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes. Das ist kein Zufall. Denn wer die Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Fundament des Verfassungsschutzes verändert, der verändert zwangsläufig auch dessen Arbeitsgrundlage, nämlich den Extremismusbegriff. Genau das ist der Kern dieses Antrags. Frau Camuz, Sie sprachen in der Plenarsitzung am 18. Dezember 2025 von einer Anpassung an die Rechtsprechung, Sie sprachen von einer Präzisierung und haben das gerade wiederholt. Sie wiederholten sogar etwas Falsches. Sie wiesen darauf hin, dass es in Schleswig-Holstein ein Verfassungsschutzgesetz gibt, das sich angeblich genau auf die von Ihnen geforderte Präzisierung des Begriffs der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Rechtsstaat, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip ausgerichtet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bajus, das stimmt nicht. Gucken Sie in § 6 des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzgesetzes! Dort ist allein in sieben Punkten dargelegt, wie der fdGO-Begriff in Schleswig-Holstein verstanden wird. Er bezieht sich, wie mein Kollege Christian Calderone in seiner Rede sehr klar ausgeführt hat, darauf, dass das Karlsruher Gericht nicht die fdGO neu gefasst, sondern die Voraussetzungen für ein Parteiverbot präzisiert hat. Die klassische, bewährte Definition der fdGO mit ihren Elementen wie Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit und Opposition wurde nicht aufgegeben. Genau diese Präzisierung, die ich gerade vorgetragen habe, Herr Bajus, Frau Camuz, liebe Grüne, steht in § 6: „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ... auszuüben", „die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung", „das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition", „die Ablösbarkeit der Regierung", „die Unabhängigkeit der Gerichte" usw. Wie man jetzt ein zweites Mal so etwas in die Welt setzen kann, obwohl dies ein Blick in § 6 dieses Gesetzes widerlegt, ist mir schleierhaft. Auch namhafte Sachverständige in der Anhörung zum Verfassungsschutz stellten fest, dass eine tatsächliche Neudefinition durch das Gericht weder ausdrücklich vorgenommen wurde noch zwingend erkennbar ist. Wer dennoch von einer Zäsur spricht, konstruiert sie bewusst. Ich will auf Folgendes hinweisen: Auffällig ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, das als Grundsatzurteil zum Verfassungsschutzrecht anzusehen ist, die naturgemäß zentrale Frage nach dem Auftrag des Verfassungsschutzes, die sich nach einer tatsächlichen Neudefinition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgedrängt hätte, überhaupt nicht problematisiert. Und dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist maßgeblich. Warum also dieser Antrag? Das eigentliche Ziel ist eine Verschiebung des Extremismusbegriffs diese Antwort hat uns der von den Grünen benannte Sachverständige im Ausschuss selbst geliefert, ein völlig neuer Extremismusbegriff und damit eine völlig neue und andere Arbeitsgrundlage für den Verfassungsschutz. Die Stellungnahme zeigt deutlich, worum es Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Antragsteller, geht: Sie greifen die Arbeit des Verfassungsschutzes an. Ihnen geht es um eine Veränderung des Extremismusbegriffes und somit um eine Verschiebung der Grundlagen des Verfassungsschutzes. Eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne, die in Ihrem Antrag gefordert wird, hielte ich für falsch. Die neue Lesart lautet vereinfacht: Die Menschenwürde steht neben Demokratie und Rechtsstaatsprinzip im Zentrum, und nur, wer sie grundsätzlich missachtet, ist zukünftig Extremist. Das hört sich gut an, doch Ihre weiteren Schlussfolgerungen sind demaskierend. Die Konsequenzen, die Sie daraus ziehen wollen, sind hochproblematisch. Frau Camuz, Sie haben in der angesprochenen Plenarsitzung im Dezember 2025 zwei Beispiele gebracht, die deutlich machen, warum Sie den Extremismusbegriff verschieben wollen. Sie sprachen von der Hausbesetzerszene und von den Klimaklebern. Sie sprachen davon, dass sie Ziele verfolgen, die mit der Verfassung vereinbar seien. Dann sprachen Sie davon, dass Menschen sich auf die Straße setzen und festkleben können und dass das etwas mit den Problemen, um die wir uns im Augenblick kümmern, zu tun habe. Und das, Frau Camuz, ist genau der Begriff, den Sie der Arbeit des Verfassungsschutzes zugrunde legen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist der falsche Weg. Das Ergebnis dieser Logik ist eindeutig: Linksextremismus soll wegmodelliert werden, soll begrifflich verniedlicht werden. Es gibt dann nur noch den anderen Extremismus, der zuvörderst im rechtsextremen Spektrum zu suchen ist, vielleicht noch in anderen Phänomenbereichen wie dem Islamismus, aber keinesfalls im linksextremen Spektrum. Meine Damen und Herren, das ist keine Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung! Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Unter dem Begriff der Menschenwürde darf es nicht guten und schlechten Extremismus geben. Unsere Geschichte lehrt uns, dass jede Form des Extremismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht - von rechts, von links, religiös oder ideologisch motiviert. Wer Linksextremismus relativiert oder gar ausblendet, schwächt nicht nur die Sicherheitsbehörden, sondern beschädigt auch das Vertrauen in ihre Arbeit. Das ist nicht akzeptabel. In diesem Sinne lehnen wir diesen Antrag ab. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Plett. -

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