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Daniela Behrens

SPD 28.04.2026 2:48 min Tagungsabschnitte 19/33

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Frau Ministerin Behrens, bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind hier ja in Niedersachsen und nicht in Schleswig-Holstein. Deswegen lege ich Wert darauf, dass wir uns um den niedersächsischen Verfassungsschutz und darum kümmern, unserem Verfassungsschutz gute rechtliche Grundlagen zu geben, damit er die Aufgabe erledigen kann, die er hat: das Frühwarnsystem unserer Demokratie zu sein, uns darüber aufzuklären, wenn es Extremismus gleich welcher Art gibt, und uns auch entsprechende Handlungshinweise zu geben. Diese rechtliche Grundlage haben wir im letzten Jahr neu aufgestellt. Wir haben unserem Verfassungsschutz und vor allem seinen Mitarbeitenden moderne Instrumente an die Hand gegeben, um in dieser sehr aufgeregten und in der Tat auch durch Extremismus geprägten Zeit agieren zu können. Denn die Demokratie ist unter Druck von innen durch Extremisten und von außen. Deswegen ist der Verfassungsschutz aus meiner Sicht noch nie so wichtig gewesen wie in diesen Zeiten, um uns im Sinne einer wehrhaften Demokratie zu helfen, unsere Demokratie zu schützen. Natürlich ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung die wesentliche Grundlage und Leitlinie für unseren Verfassungsschutz. Da wir auf Bundesebene im Verfassungsschutzverbund zusammenarbeiten, macht es überhaupt keinen Sinn, dass 16 Bundesländer unterschiedliche Interpretationen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Deswegen hat der Landesgesetzgeber im letzten Jahr klugerweise eine dynamische Verweisung in unser Verfassungsschutzgesetz eingebaut - natürlich mit der klaren Erwartung, dass der Bund die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Prinzipien Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ableitet. Die Bundesregierung und der Bundesinnenminister haben angekündigt, das Verfassungsschutzgesetz des Bundes zu novellieren. Bisher liegen uns dazu weder Zeitpläne noch Inhalte vor. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns, wenn es solche Inhalte gibt und die Debatte darüber beginnt, natürlich gemäß dem klaren Auftrag des Landtags, so wie er heute gefasst wird herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen, darum bemühen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung so modern aufgestellt wird, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung getan hat. Daher werbe ich für Vertrauen in die Landesregierung: Wir kümmern uns darum und machen, wozu Sie uns beauftragen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.

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