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Evrim Camuz

GRÜNE 28.04.2026 1:42 min Tagungsabschnitte 19/33

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Plett, Sie haben gerade eine Passage aus meiner letzten Rede erwähnt, in der ich gesagt habe, dass die Aktivitäten der Klimakleber sehr wohl auch Ausfluss der Verfassung sein könnten. Das möchte ich heute bekräftigen. Es geht nämlich um die von der Verfassung geschützten Rechte, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln genau das haben die KlimaaktivistInnen gemacht und frei seine Meinung zu äußern. Die KlimaaktivistInnen hatten auch die Motivation, sich für den Schutz der Umwelt einzusetzen; dieses Ziel ist in Artikel 20 a des Grundgesetzes verbrieft. Und was ist eigentlich mit unseren Landwirten? Ich weiß noch ganz genau, wie Landwirte den Straßenverkehr in Hannover lahmgelegt haben. KlimaaktivistInnen haben vielleicht keine großen Trecker, sondern nur ihren Körper. Ich finde es richtig und wichtig, dass man demonstrieren kann, dass man sich versammeln kann. Das will ich heute bekräftigen. Klimaaktivismus ist keine Bestrebung, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte. Nicht jede Straftat muss vom Verfassungsschutz verfolgt werden, sondern seine Aufgabe ist es, Bestrebungen zu beobachten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden und überwinden wollen. Zu diesen Bestrebungen gehören KlimaaktivistInnen definitiv nicht. Vielen Dank, Frau Camuz. - Die Erwiderung kommt von Herrn Plett.

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