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Christoph Plett

CDU 28.04.2026 0:56 min Tagungsabschnitte 19/33

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Überlassen Sie das bitte dem Präsidium, Herr Bajus! Wir wissen, was wir tun. Frau Präsidentin! Ich bedanke mich und will mich kurzfassen. Ich zitiere aus dem schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzgesetz: „Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind solche, die auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze abzielen." Danach sind die Punkte 1 bis 7, die ich gerade in meiner Rede genannt habe, unter anderem auch die Menschenwürde, aufgeführt. Das ist das habe ich zitiert, Frau Camuz ein Teil der Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Vor diesem Hintergrund ist das, was Sie ausdrücken wollten, widerlegt. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. - Die Fraktion der SPD hat noch

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