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Stephan Bothe

AfD 28.04.2026 3:37 min Tagungsabschnitte 19/33

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, welche Prioritäten diese rot-grüne Landesregierung in diesen Zeiten setzt. Wie es mein Kollege Pastewsky eben so großartig formuliert hat: Wir stehen unmittelbar vor einer Energiekrise und mitten in einer Rezession. Und was macht Rot-Grün? Anstatt die Probleme der Menschen zu lösen, ändern Sie das Kommunalwahlgesetz, um die Daumenschrauben gegen die ungeliebte Opposition oder reden wir jetzt einfach mal Klartext: gegen die AfD anzuziehen. Es half bisher alles wenig: Correctiv-Lügenmärchen, Brandmauer, Verfassungsschutz - und trotzdem steht die AfD in Niedersachsen bei den Umfragen bei 20 %. Da müssen natürlich neue Repressionen eingeführt werden, und das beschließen Sie heute. Jetzt sollen Wahlausschüsse, die ja ohnehin von den etablierten Parteien besetzt sind, mit der Expertise des Verfassungsschutzes bestückt werden, damit unliebsame Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter schneller und einfacher ausgeschlossen werden können. Oder anders gesagt: Bei Verdacht wird der VS auf Kandidaten angesetzt. Man hat wohl aus der Causa Joachim Paul in Rheinland-Pfalz nichts gelernt oder die falschen Schlüsse gezogen. Kommt also ein Kandidat, der Ihnen nicht passt oder noch schlimmer der die Wahl unter Umständen gewinnen könnte, wird der VS in Zukunft einfach mit einem Gutachten beauftragt und trägt es im Wahlausschuss vor. Hinter die Qualität der Gutachten kann man an dieser Stelle mal ein großes Fragezeichen setzen. Kurzum: Der Kandidat wird ausgeschlossen und kann sich faktisch bis nach der Wahl nicht gegen den Ausschluss wehren. Was für eine rechtsstaatliche Farce! In diesem Fall, mit dieser Gesetzesnovelle, kann es Ihnen gar nicht schnell genug gehen, trotz eindringlicher Warnung des GBD. Verfassung und Gründlichkeit sind Ihnen offenkundig wenig wert, wenn es um den Kampf gegen die AfD geht. Meine Damen und Herren, den Bürgerwillen kann man aber nicht per Gesetz entmachten - er holt sich seine Rechte an der Wahlurne irgendwann zurück. Richtig wäre es dagegen gewesen, unserem Vorschlag zu folgen und statt dem Verfassungsschutz die Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Wahlprüfung einzubeziehen. Denn: Wenn es wirklich Zweifel an einem Kandidaten, an einem Bewerber gibt kann ja sein, dass es sich um einen Linksextremisten, einen Rechtsextremisten etc. handeln könnte, dann muss doch am Ende ein unabhängiges Verwaltungsgericht vor der Wahl darüber entscheiden, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht. Das nennt man Rechtsstaat. Und Frau Kollegin Butter, Ihren Redebeitrag hätte ich mir damals zu unserem Gesetzentwurf gewünscht. Dann hätten Sie darüber auch anders entscheiden müssen. Wir hatten mit unserem Gesetzentwurf klar einen Ausweg aus dieser rechtsstaatlichen Lücke aufgezeigt. Sie lehnten ihn ab Sie auch, liebe CDU, den Grund sehen wir heute. Als demokratische Fraktion und demokratische Partei vertrauen wir auf die Unabhängigkeit der Justiz - warum Sie eigentlich nicht? Die AfD-Fraktion lehnt diesen unsäglichen Gesetzentwurf selbstverständlich ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. Bevor ich die nächste

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