Sophie Ramdor
Minderjährige vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung schützen: Task-Force "Kinderehen" im Niedersächsischen Landesjugendamt einrichten!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Missbrauch und Zwang ist eine zentrale Aufgabe des Staates und hat für uns als CDU-Fraktion höchste Priorität. Es ist unsere Pflicht als Staat, dafür zu sorgen, dass Kinder in einem behüteten und sicheren Umfeld aufwachsen. Kinderehen sind in keiner Weise mit unseren Werten vereinbar und aus gutem Grund von der Großen Koalition 2017 verboten worden. Wir könnten uns hier heute sachlich darüber austauschen, wie das Dunkelfeld erhellt und die Datenlage verbessert werden können oder wie die Vielzahl an bestehenden Hilfsangeboten in Niedersachsen wie das Ada-Schutzhaus oder das Krisentelefon gegen Zwangsheirat funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht. Hierfür bräuchten wir aber einen sachlichen Antrag, dessen Entschließung und Begründung nicht auf falschen Behauptungen aufbauen, sondern dessen einziges Ziel der Schutz der Kinder in diesem Land ist und nicht, die Stimmung gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu befeuern. Wenn Ihnen der Schutz unserer Kinder ernsthaft wichtig wäre, dann hätten Sie die Kleinen Anfragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2019 und 2025 zur Kenntnis nehmen und auf den dort erworbenen Fakten Ihren Antrag aufbauen müssen. Die Kleinen Anfragen waren unter anderem eingereicht worden, um die Nationalität von minderjährigen Ausländern mit dem Familienstatus „verheiratet" aus dem Ausländerzentralregister zu erhalten. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2018 und 31. Oktober 2019 gehörte die Mehrzahl der gemeldeten Minderjährigen vier Staatsangehörigkeiten an, bei denen drei Mitglieder der Europäischen Union sind: Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Das vierte Land an zweiter Stelle war Syrien. Auch 2025 wurden die Herkunftsländer im Ausländerzentralregister abgefragt. Von 279 Personen waren am Stichtag, dem 31. Dezember 2024, 124 16‑ bis 17-jährige Verheiratete aus der Ukraine. Das christliche Land stellte somit mit größtem Abstand die meisten Staatsangehörigen mit einer erfassten Kinderehe, gefolgt von Syrien mit 67, Afghanistan mit 20, Bulgarien mit 12 und Guinea mit 10. Lassen Sie mich eines klar sagen: Jede Kinderehe ist in keiner Weise zu tolerieren. Die nach Ihrem Antrag zu gründende Task-Force „Kinderehen" ist beim Thema Kinderehe aber nicht hilfreich, wenn sie anlassunabhängig muslimische Mitbürger überprüft, obwohl die Mehrheit der Kinderehen aktuell unter Ukrainern geschlossen werden. Sie sprechen in Ihrem Antrag pauschal von „fremden Religionen". Dabei könnten Sie wissen, dass viele Kinderehen in den christlichen EU-Ländern Rumänien, Bulgarien und auch Griechenland geschlossen werden. Genau diese Aspekte zeigen, dass es in Ihrem Antrag nicht um die Verhinderung der Kinderehe geht, sondern um Stimmungsmache - und das ganz bewusst gegen eine Bevölkerungsgruppe. Ihr Antrag bezieht sich ganz bewusst auf die Migration im Zusammenhang mit 2015 und lässt die Fakten zur Kinderehe, die Ihre Bundestagsfraktion erfragt hat, bewusst weg - für die Stimmungsmache. Problematisch ist aus unserer Sicht die bereits geforderte Task-Force, die anlassunabhängig Familienstrukturen untersucht. Das bedeutet im Klartext: staatliche Eingriffe ohne konkreten Verdacht. Sie wollen mit Ihrem Antrag unschuldige Menschen ich habe es gerade aufgezeigt ohne Grund überprüfen lassen, weil sie einer bestimmten Religion angehören. Das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Der Staat darf und muss eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Aber er darf nicht pauschal ganze Bevölkerungsgruppen unter Beobachtung stellen. Sie zeigen mit diesem Antrag eindrucksvoll, dass es Ihnen nicht um die Fakten geht, sondern um pauschale Verurteilung und Stimmungsmache. Für die Untermauerung Ihres Antrages nutzen Sie zudem hauptsächlich veraltete Artikel und Quellen: Tagesspiegel 2019, Fokus 2023, Deutsche Welle 2017, Friedrich-Alexander-Universität 2016. Das ist entscheidend vor dem Hintergrund, dass es 2024, also nach der Veröffentlichung all der in Ihrem Antrag verlinkten Quellen, eine Gesetzesänderung auf der Bundesebene gab. Und das wissen Sie auch ganz genau. Es ist Ihnen aber egal, weil Sie eine Geschichte erzählen wollen. Meine Damen und Herren, Kinderschutz bedeutet, genau hinzuschauen, aber eben differenziert und rechtsstaatlich. Wir brauchen keine pauschalen Generalverdächtigungen und auch keine symbolischen Forderungen. Wir als CDU-Fraktion setzen uns für den Schutz der Kinder in diesem Land und gegen Kinderehen ein. Aber das funktioniert nur, wenn man die Augen auf der Realität lässt und die Fakten auch wirklich in den Antrag einbindet. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. -
