Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Abgeordneten Weippert. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Butter, man könnte meinen, wir waren in unterschiedlichen Ausschüssen. Denn tatsächlich hat Frau Brüggeshemke hier noch einmal einen wirklich ganz herzlichen Dank an den GBD ziemlich genau klargestellt, dass es jetzt so, wie es hier geregelt ist, möglich ist und dass genau diese Sachen, die Sie hier vorgeworfen haben, nicht mehr sind, sondern dass durchaus davon auszugehen ist, dass das verfassungsrechtlich alles haltbar ist. Bei den anderen Anpassungen, die Sie zitiert haben das wissen Sie auch selbst, handelt es sich um Anpassungen an Anforderungen und Änderungen, die auf bundes- und europarechtlicher Ebene vorgenommen wurden, bei denen wir jetzt als Niedersachsen nachrücken müssen. Ein Wahleinspruch wurde auch schon vorher immer im Nachhinein abgearbeitet. Jetzt wird hier einzig und allein eine Stärkung eingezogen, indem Leute sich noch ein Backup an einer anderen Stelle einholen können, wenn die Ehrenamtlichen das nicht immer alles frei entscheiden wollen. Die einzige Frage, die ich Ihnen jetzt hier noch stellen möchte, ist: Wo war Ihr Änderungsvorschlag? Wo war Ihr Gesetzentwurf zum NKomVG? Denn es gibt ganz viele Dinge zu regeln. Vielen Dank. Danke schön. - Für die Erwiderung hat die CDU-Fraktion
