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Julius Schneider

SPD 28.04.2026 5:24 min Tagungsabschnitte 19/33

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung, die wir heute vorschlagen und beschließen werden, machen wir die kommunale Ordnung in Niedersachsen moderner und demokratischer. Mit der Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände regeln wir hier viele technische Fragen. Aber die wesentliche Veränderung, der Schwerpunkt, liegt darauf, die Wahlausschüsse in Niedersachsen neu zu ordnen. Wichtigster Punkt daran ist: Wir unterstützen die ehrenamtlichen Mitglieder, die in diesen Wahlausschüssen sitzen, ihre Entscheidung zu treffen, indem sie mehr Informationen und mehr Zeit bekommen, über diese weitreichenden Fragen zu entscheiden. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber selbstverständlich dürfen in einer Demokratie nur Bürgermeisterinnen und Landräte antreten, die auf dem Boden der Verfassung stehen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind tolerant, aber wir sind nicht blöd. Es gibt keine Toleranz für die Feinde der Demokratie. Man sollte eigentlich meinen, dass darüber Konsens in diesem Haus herrschen sollte. Aber wie läuft das aktuell in den Wahlausschüssen? Die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlausschüsse entscheiden, ob die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Boden des Grundgesetzes, auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Sie werden mit dieser Entscheidung bisher weitreichend alleine gelassen. Was werden wir jetzt verändern? Wir wollen, dass ehrenamtliche Mitglieder, wenn sie Zweifel an der Verfassungstreue haben nur dann, wenn sie wirklich Zweifel an der Verfassungstreue haben, und nicht für alle Kandidatinnen und Kandidaten, informierter entscheiden können. Wir wollen, dass der Verfassungsschutz auf Anfrage Informationen über Kandidatinnen und Kandidaten geben kann, sodass eine informiertere, abgewogenere Entscheidung getroffen werden kann, als das heute der Fall ist. Eigentlich sollten sich alle darüber freuen, gerade diejenigen, die oftmals glauben, sie würden Verleumdungskampagnen ausgesetzt und ihnen werde abgesprochen, auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Denn gerade, wenn das so ist, sollten doch alle ein Interesse daran haben, dass mehr Informationen bereitgestellt werden und dass aufgrund dieser Informationen beurteilt wird. Machen wir mal ein Beispiel: Stellen Sie sich mal vor, ich würde als Bürgermeister kandidieren. Das habe ich nicht vor. Viele Kollegen haben dieses Glück vor sich, ich werde das aber nicht tun. ‑ Herr Hilbers, dafür kennen Sie mich doch gar nicht gut genug! Man stelle sich vor, es würde eine Verleumdungskampagne gestartet werden, man würde sagen: „Herr Schneider war bei den Jusos, der muss linksextrem sein", und es würde tatsächlich eine Einen Moment mal eben! - Herr Pastewsky, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für die Aussage, dass Herr Julius Schneider linksextrem ist. ‑ und es würde tatsächlich eine gewisse Unsicherheit in der Stadt entstehen und dann eben auch bei diesen ehrenamtlichen Mitgliedern eines Wahlausschusses. Ich wäre wirklich froh, wenn sich dieser Wahlausschuss an den Verfassungsschutz wenden könnte, um zu fragen: „Wie ist es denn?", und dass man überprüfen kann, ob es tatsächlich Äußerungen gibt, die darauf hindeuten, dass der Herr Schneider nicht auf dem Boden der Verfassung steht, oder ob es nicht so ist. Wenn die dann sagen würden: „Der ist links, aber nicht linksextrem", dann würde ich mich darüber freuen. Aber was passiert heute übrigens alles nicht? Es wird ja viel Verleumdung vorgeworfen, und es werden viele Tatsachen in den Raum gestellt, die keine Tatsachen sind. Nein, wir schaffen kein neues Gremium, wo Parteigänger ihre Konkurrenz loswerden sollen. Wir halten an einem seit Jahrzehnten bewährten System der Wahlausschüsse fest, die in Niedersachsen immer funktioniert haben, nur eben mit mehr Information und mehr Zeit. Und nein, wir verschärfen auch nicht die Kriterien, nach denen Kandidatinnen und Kandidaten kandidieren können. Es gilt das Prinzip der Verfassungstreue vorher und auch in Zukunft. Und nein, wir hebeln keine Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus. Natürlich kann es theoretisch passieren, dass ein Wahlausschuss einen Fehler begeht und dass Kandidaten zu Unrecht nicht zur Wahl zugelassen werden können. Fehler sind selbstverständlich auch in diesem Verfahren möglich. Es kann sogar passieren, dass Gerichtsentscheidungen so lange dauern, dass dann jemand nicht zur Wahl antreten kann, obwohl er das eigentlich hätte tun können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was passiert eigentlich dann, wenn ein Gericht feststellt, dass jemand zu Unrecht nicht für eine Wahl kandidieren durfte? Dann wird diese Wahl wiederholt. Man kann sich also selbstverständlich dagegen wehren, wenn dieser Wahlausschuss eine falsche Entscheidung trifft. Von daher laufen all diese Opfermythen, die immer wieder vorgetragen werden, ins Leere. Wir haben eine gute Gesetzesnovelle eingebracht, um Niedersachsen transparenter, demokratischer und ein Stück rationaler zu machen. Das ist gut so. In diesem Sinne: ein herzliches Glück auf!

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