Sebastian Zinke
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Diese möchte Herr Zinke jetzt nutzen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nur für diejenigen, die uns zuhören, eines klarstellen, was in der Diskussion vielleicht nicht ganz klar geworden ist: Hier geht es um Paragrafen und darum, welche Formulierung in Schleswig-Holstein gewählt wird. Was wir hier vorhaben, ist nicht, irgendeine Form von Extremismus abzuschaffen oder wegzuschieben oder Leute, die in den Fokus des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsbehörden gehören, aus diesem Fokus herauszunehmen. Es wird auch dann, wenn das Bundesgesetz die Definition, die das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, umsetzt, weiterhin Linksextremismus geben, es wird weiterhin Rechtsextremismus geben, und es wird religiös motivierten Extremismus geben. Das wird so bleiben. Niemand hier hat vor, Linksextremismus abzuschaffen oder irgendetwas zu legalisieren, das nicht legal ist. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das
