Wiard Siebels
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hermann, zunächst vielen Dank für die Einführung in das Thema. Erlauben Sie mir ein oder zwei Bemerkungen vorweg. Sie haben einerseits betont, dass es für Sie, ganz unabhängig davon, wer regiert habe, einer Untersuchung bedürfe, haben aber, wenn ich Sie richtig verstanden habe, andererseits in Ihrem Vortrag versucht, darzustellen, dass die Geschichte 2024 begonnen habe. Das erscheint mir nicht ganz korrekt. Die Geschichte begann in Niedersachsen im Jahre 2014, als in Celle die Bewerbung des Staatsanwaltes abgelehnt wurde, er aber in Berlin eingestellt worden ist, und sie begann ebenfalls in Niedersachsen im Jahre 2019, als er von Berlin nach Niedersachsen gewechselt ist. Ich will das deshalb deutlich machen, weil hier eine etwas gefärbte Variante vorgestellt wurde. Als Nächstes möchte ich einen weiteren Widerspruch deutlich machen. Sie haben mehrfach betont, dass es 15 Monate lang keine Unterrichtung gegeben habe. Kleine Anfragen usw. lassen Sie an dieser Stelle unerwähnt; das ist aber erst mal zu vernachlässigen. Nachdem aber im Rechtsausschuss ganz intensive Unterrichtungen stattgefunden haben, erklärt sich doch noch weniger, warum Sie danach den Untersuchungsausschuss beantragen. Sinnvoll und vernünftig wäre es doch gewesen, das vorher zu tun, als es nach Ihrer Auffassung im Rechtsausschuss eine Verzögerung gegeben hat. Erlauben Sie mir noch eine weitere Bemerkung: Sie haben in Ihrem Vortrag den Eindruck erweckt, es seien Akten später entstanden, und sehr deutlich in scharfem Ton kritisiert, es sei nicht glaubhaft, dass die Ministerin nicht informiert worden sei. Mich erinnert das, ehrlich gesagt, gerade an einen anderen Vorgang in Ihren eigenen Reihen. Deshalb verbitte ich mir an dieser Stelle den moralischen Zeigefinger. Der Werdegang im Kern müsste darüber Einigkeit bestehen begann in der Tat 2014 mit einer Bewerbung in Celle bzw. damit, dass die Bewerbung in Berlin angenommen wurde. Wir reden über einen schlimmen und schwerwiegenden Sachverhalt, über Korruption und familiäre Verstrickungen. Der 16-t-Kokain-Fund im Hamburger Hafen ich glaube, das war bis dato der größte Fund solcher Art jedenfalls in Europa, mindestens aber in Deutschland macht deutlich, über welche Größenordnung wir sprechen. Ich will ganz deutlich sagen, dass man im Kern feststellen kann: Wenn ein Staatsanwalt auf der falschen Seite kämpft so, glaube ich, darf man das beschreiben und in erster Instanz zu achteinhalb Jahren verurteilt wird auch das macht in der Tat die Größenordnung deutlich; darin sind wir sicherlich einer Meinung, dann rechtfertigt das in der Tat eine parlamentarische Befassung und eine parlamentarische Aufarbeitung. An der Stelle sind wir nicht auseinander. Deswegen ist es berechtigt und auch richtig gewesen, dass es zu diesem Thema Kleine Anfragen und Unterrichtungen im Ausschuss gegeben hat. Dass tatsächlich ein Untersuchungsausschuss notwendig ist als schärfstes Schwert der Opposition an dieser Stelle, obwohl der Sachverhalt mindestens im Wesentlichen feststeht denn Sie selbst haben ihn in einer noch nie gekannten Länge dem Einsetzungsbeschluss vorangestellt, würde ich allerdings mit zwei oder drei kleinen Fragezeichen versehen. Deswegen kann ich Ihnen leider den Vorwurf nicht ganz ersparen, dass es sich hierbei tatsächlich ein Stück weit auch um eine politisch motivierte Vorgehensweise handelt, und will noch einmal deutlich machen: Die Art und Weise, in der Sie sich auf die erfolgreiche Justizministerin einschießen, halte ich für absolut ungebührlich. Sie sind auf dem Holzweg, meine Damen und Herren, um es deutlich zu sagen. Damit wir nicht irgendwelche Missverständnisse auslösen: Selbstverständlich ist ein Untersuchungsausschuss ein berechtigtes Instrument, das die Opposition mit dem entsprechenden Quorum ziehen kann. - Jawoll, richtig so, Herr Dorendorf, noch einmal ganz intensiv! Da sind wir uns wirklich einig; das ist ernst gemeint. Zu bedenken geben möchte ich trotzdem, dass wir neben dem parlamentarischen Aufwand, den ich gar nicht in den Mittelpunkt stellen möchte auch im Blick haben müssen, welchen Aufwand wir dadurch aufseiten der Justiz auslösen. Wir sind, glaube ich, bei den jetzt beantragten vorzulegenden Akten bei einem Volumen von etwa 60 000 Seiten. Das sind nicht nur 60 000 Seiten, die parlamentarisch bearbeitet werden müssen, sondern das sind auch 60 000 Seiten, die aufseiten der Justiz zusammengestellt werden müssen. Dafür werden Staatsanwälte freigestellt. Noch einmal: Ich spreche Ihnen nicht das Recht dazu ab. Aber ich will trotzdem ein bisschen das Bewusstsein dafür schärfen, dass wir uns im Hinblick darauf, ob das alles tatsächlich verhältnismäßig ist, schon in einer Abwägung bewegen müssen. Gleichzeitig das haben Sie in Ihrer Rede nicht erwähnt, ich glaube aber, dass auch darüber eigentlich Einigkeit bestehen müsste werbe ich sehr dafür, dass wir bei allen parlamentarisch berechtigten Informationsinteressen, Aufklärungsinteressen, Untersuchungsinteressen auch eine extrem hohe Sensibilität an den Tag legen sollten, weil wir hier mit Daten über schwere organisierte Kriminalität umgehen, meine Damen und Herren. Wir dürfen an dieser Stelle nicht zusätzliche Sicherheitslücken aufmachen. Erlauben Sie mir noch ein, zwei Hinweise zum Werdegang. Man mag zu dem Schluss kommen ich glaube, so richtig war das noch gar nicht Ihr Schluss, dass Behörden an der einen oder anderen Stelle vielleicht zu langsam gearbeitet haben. Man mag zu dem Schluss kommen, dass Berichtspflichten nicht optimal abgearbeitet worden sind. Aber ich will doch klarstellen, dass im Ergebnis die Justiz funktioniert hat. Meine Damen und Herren, der Staatsanwalt ist erwischt worden, und er ist verurteilt worden. Das ist mir wichtig zu sagen - auch in dem Zusammenhang, auf den Sie mit Recht hingewiesen haben, nämlich dass wir über das Vertrauen in unseren Rechtsstaat sprechen. Ich bin unserer Ministerin weiterhin sehr dankbar, dass sie umgehend dafür gesorgt hat, dass in diesem Fall und zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen nicht mehr die eigene, selbst betroffene Staatsanwaltschaft solche Ermittlungen führt, sondern dass das an anderer Stelle passiert, um auch nur den Anschein einer Vermengung zu vermeiden. Mir ist Folgendes ebenfalls wichtig, meine Damen und Herren: Wir reden im Moment über einen Fall eines schwer korrupten, straffälligen Staatsanwalts. Sie haben das nicht behauptet, aber ich will trotzdem deutlich machen: Wir müssen aufpassen, dass wir unsere Justiz nicht unter Generalverdacht stellen, wenn wir über einen Staatsanwalt, also einen von 16 000 Bediensteten reden, meine Damen und Herren. Erlauben Sie mir einen Hinweis zum Verfahren: Sie haben einen Einsetzungsbeschluss vorgelegt, den wir auf unserer Seite gerade daraufhin durchchecken, wie weit wir uns da einig werden können. Ich will dazu ein oder zwei Anmerkungen machen. Sie haben, jedenfalls soweit es mir bekannt ist, zum ersten Mal einem Einsetzungsbeschluss sehr ausführlich einen Sachverhalt vorangestellt. Ich glaube, dass er zumindest in weiten Teilen unstrittig ist, im Detail müssen wir ihn uns noch angucken. Aber ob wir das bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in Zukunft generell so machen wollen - dahinter würde ich ein oder zwei kleine Fragezeichen setzen. Ich rege an, dass wir das gemeinsam diskutieren. Denn alle Erfahrung lehrt: Wer heute regiert, kann morgen Opposition sein, und das gilt umgekehrt genauso. Ich könnte mir vorstellen, dass wir in Zukunft über Sachverhalte reden, die nicht ohne Weiteres einigungsfähig sind. Ob es deshalb klug ist, das in Zukunft immer voranzustellen - dahinter würde ich ein Fragezeichen setzen. Ich werbe außerdem ich habe es gerade etwas abstrakt angedeutet für etwas Diskussionsbereitschaft auf Ihrer Seite mit Blick darauf, dass jede einzelne Fragestellung ein Aktenvorlagebegehren auslöst, das am Ende sowohl parlamentarisch als auch vor allem aufseiten der Justiz nicht mehr händelbar ist. Ich habe zum Beispiel gehört, dass zu der Frage nach den bisherigen Ermittlungsverfahren ein Aktenvorlagebegehren mit einem Umfang von 500 000 Seiten zusammenkommen könnte. Ich weiß nicht, ob das so richtig hilft. Vielleicht sind wir in der Lage, uns gemeinsam auf einen politisch relevanten Zeitraum zu verständigen und das Verfahren so gangbarer zu machen. Schlussendlich will ich ganz deutlich sagen auch darauf bin ich abstrakt eingegangen: Wir müssen unbedingt miteinander ich glaube, dass es an dieser Stelle keinen Dissens geben wird tatsächlich über organisatorische Fragen von Sicherheit und Sicherheitsüberprüfungen reden. Denn noch einmal: Wir reden über den Bereich schwerer organisierter Kriminalität, und ich werbe sehr für eine entsprechende Sensibilität. Sie haben einen Ausschuss mit 14 Mitgliedern beantragt. Darüber besteht schon mal Einigkeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir über die Ausgestaltung des Einsetzungsbeschlusses bis zum nächsten Plenarabschnitt eine Einigung herbeiführen. Wir verwehren uns dem nicht, aber ich will ganz deutlich sagen: Das, was man hier wirklich noch untersuchen, aufklären und unter die Lupe nehmen will, hätte man ohne jede Einschränkung auch wirklich ganz normal im Rechtsausschuss abarbeiten können. Sie wollen es anders haben. Wir diskutieren im Mai-Plenum weiter. Vielen Dank.
