Holger Kühnlenz
28. Eingabenübersicht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein engagierter Richter aus Niedersachsen darf nicht an einem Mentoringprogramm der Justiz teilnehmen, weil es ausschließlich Frauen vorbehalten ist. Diese Ungleichbehandlung widerspricht klar dem Grundsatz gleicher Chancen in unserer Arbeitswelt. Das Justizministerium begründet dies mit der geringen Vertretung von Frauen in höheren Ämtern. Doch das Programm richtet sich an die Einstiegsbesoldung R1, in der Frauen bereits 66 % der Stellen einnehmen. Von einer strukturellen Benachteiligung der Frauen kann beim juristischen Nachwuchs also keine Rede mehr sein. Zwar beruft sich das Ministerium auf das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz, doch Artikel 3 des Grundgesetzes und die Niedersächsische Verfassung stehen in der juristischen Normenhierarchie deutlich höher und fordern eine strikte Gleichbehandlung. Parteipolitik aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen darf das geltende Recht nicht ersetzen. Leistung muss zählen, nicht das Geschlecht. Staatlich sanktionierte Diskriminierung hat in der Justiz keinen Platz. Dieses Programm sollte entweder für alle geöffnet oder beendet werden. Aus rechtsstaatlicher Überzeugung votiert die AfD dafür, die Petition der Landesregierung als Material zur Überprüfung zu überweisen, und lädt alle Fraktionen ein, sich diesem klaren Bekenntnis zur Gleichbehandlung anzuschließen. Danke schön. Zur selben Petition, nämlich 1475, jetzt die Wortmeldung von Bündnis 90/Die Grünen:
