Julia Retzlaff
28. Eingabenübersicht
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bode, lassen Sie uns bei aller berechtigten Emotionalität doch ehrlich bleiben: Verantwortung bedeutet nicht, das lauteste Versprechen zu geben, sondern das tragfähigste. Diese Maxime wenden wir auch auf unsere Voten an, auch dann, wenn die ehrliche Antwort nicht die populärste sein mag. Es gibt hier einen ganz entscheidenden Unterschied, und den haben Sie ja verschwiegen. Der Unterschied ist, welche Zuständigkeit das Land hat. Das Land hat hier an dieser Stelle die Rechtsaufsicht und nicht die Fachaufsicht. Die Forderungen, die Sie aufgestellt haben, müssen Sie an den Landkreis Hildesheim stellen. Das Land hat die Rechtsaufsicht und kann an dieser Stelle nicht tiefer eingreifen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Neufassung des gemeinsamen Rettungsdienstplans für die Stadt und den Landkreis Hildesheim hat bei denen die Petition unterstützenden Bürgerinnen und Bürgern die Besorgnis ausgelöst, dass der Sicherstellungsauftrag der rettungsdienstlichen Versorgung nicht mehr erfüllt werden könnte. Wir nehmen das sehr ernst auch wenn Sie uns das absprechen; das haben Sie eben ja an mehrfacher Stelle getan und möchten an dieser Stelle den Petenten für ihre ausführliche Berichterstattung im Ausschuss danken und auch für die zahlreichen Gespräche, die mit Abgeordneten geführt worden sind. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass der Sicherstellungsauftrag dem Landkreis im eigenen Wirkungskreis obliegt. Das Land hat in solchen Fällen die Rechtsaufsicht das habe ich eben erläutert, nicht aber die Fachaufsicht. Inhaltlich besteht somit keine Eingriffsmöglichkeit, solange der rechtliche Rahmen bei der Aufstellung eingehalten wird. Die Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplans ist derzeit rechtlich nicht zu beanstanden. Deshalb bitten wir das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung um das, was im Rahmen der Rechtsaufsicht geht, nämlich die Entwicklung vor Ort nach Inkraftsetzung zu bewerten. Deshalb geht es nicht. Die Inkraftsetzung muss erfolgen, und der Rettungsdienstbedarfsplan muss anschließend, wenn er in Kraft getreten ist, nach Datenlage genau angeschaut werden, um dann die Entwicklung zu bewerten. Daher die Frist, die wir in unserem Votum gesetzt haben. Das muss ich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Frau Bode, das ist kein beliebig langer Text, sondern das ist ein sehr fundierter Text, der genau das darlegt und auslotet, was das Land an dieser Stelle tun kann. Wir haben außerdem in unseren Gesprächen mit dem Innenministerium noch eine zweite Stellschraube gefunden: Wir bitten das Land, „zu prüfen, ob bei der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes Änderungsbedarf besteht". Das nützt erst einmal im Sinne der Petenten kurzfristig auch nichts. Aber wenn es Handlungsbedarf gibt, dann kann man mittel- oder längerfristig über Änderungen nachdenken und dann auf eine bessere Sicherstellung hinwirken. Wir kommen mit diesem Text, dessen Erarbeitung wir uns nicht leicht gemacht haben, dem Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten der Rechtsaufsicht des Landes bestmöglich nach. Deshalb bleiben wir bei unserem Votum. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. -
