Sebastian Zinke
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Dank übrigens für die tolle Wasserversorgung hier. Danke schön. Herr Zinke, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Name ist Sebastian Zinke. Ich bin ein echter Sozialdemokrat. Ich bin stolz darauf, dass ich dieser ältesten Partei Deutschlands angehöre, die seit über 160 Jahren gegen jede Form von Extremismus kämpft. Wir leben in einer extremen Zeit. Um das zu erkennen, muss man nicht in die Weltpolitik schauen, wo inzwischen Leute wie Trump und Putin das Unsagbare in praktische Politik umsetzen, sondern es reicht eigentlich aus, wenn man der Sitzung dieses Hohen Hauses folgt. Da kann man feststellen, dass ich bin jetzt acht Jahre Abgeordneter in diesem Hause hier heute vieles gesagt und gedruckt werden kann, was wir vor acht Jahren noch nicht für möglich gehalten hätten. Das haben wir auch heute Morgen erlebt - und gerade eben auch. Was ist eigentlich normal, und was ist extrem, was ist sogar extremistisch? Wenn man diese Fragen in diesem Hause stellen würde, würde man zu ganz unterschiedlichen Antworten kommen. Das haben wir gerade gehört, und heute Morgen auch. Für heute Morgen hatte die AfD eine Aktuelle Stunde angemeldet, bei der sie gesagt hat: Die „Omas gegen rechts" sind so extrem, die darf man heute nicht mehr in Schulen lassen. Und eben haben wir wieder gehört: Die Klimakleber sind Extremisten. Ich würde mal sagen: Es kommt darauf an. Nur, weil die sich irgendwo festkleben, sind sie das sicherlich nicht. Und der Verfassungsschutz ist sicherlich keine polizeiliche Ermittlungsbehörde, sondern hat andere Aufgaben. Ist es normal, oder ist es extremistisch, wenn man den Wunsch nach einem Kalifatstaat hat? Oder: Ist es normal, oder ist es extremistisch, meine Damen und Herren, wenn Abgeordnete SA-Parolen wiedergeben? Wie gesagt, diese Frage wird in diesem Hohen Hause offensichtlich unterschiedlich beantwortet. Das Gute ist: Uns muss man gar nicht fragen. Auf unsere Antworten sind wir gar nicht angewiesen, denn es gibt eine Richtschnur für diese Fragen. Diese Richtschnur heißt „Grundgesetz" und die daraus abgeleitete freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und was genau unter dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verstehen ist, legen Gerichte aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht getan, nämlich im hier auch schon zitierten NPD-Verbotsverfahren Nr. 2. Wir haben im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes auch die Frage diskutiert: Folgt daraus etwas für uns? Folgt daraus, dass wir unser Gesetz anpassen müssen, dass wir die Definition in unserem Gesetz anpassen müssen? Wir haben das in der Anhörung und auch mit dem GBD diskutiert, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir gar nicht die Gesetzgebungskompetenz dazu haben. Deshalb haben wir in unser Gesetz eine dynamische Verweisung eingeführt und wollen mit diesem Antrag jetzt die notwendige Entscheidung auf Bundesebene herbeiführen. Unser Ziel, Herr Plett, ist, dass nicht eine parteipolitische Auslegung darüber entscheidet, was extrem oder was extremistisch ist, sondern dass einzig und allein die Auslegung gilt, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Schönen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Zinke. -
