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20. Tagungsabschnitt

· 259 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (75)CDU (63)AfD (50)GRÜNE (46)fraktionslos (4)

Cindy Lutz CDU

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft und die Exzellenz der Wissenschaft in Niedersachsen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in unserem Land, sind wichtiger denn je. Der Klimawandel, die Digitalisierung, der wirtschaftliche Stillstand und die fehlende Produktivitätssteigerung in unserem Land sind nur einige der drängenden Themen. Ein starker Wissenschaftsstandort Niedersachsen kann einen Beitrag leisten, um die notwendigen Antworten zu finden und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. So weit sind wir uns in diesem Hause hier ziemlich einig. Selbst Sie, Frau Schülke, dürften hiergegen keine Einwände haben. Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion verfällt dann aber leider wieder ins Extreme. Er fordert eine „Entideologisierung" der Hochschulen. Dabei haben Sie alles aufgeschrieben, was Ihnen irgendwie eingefallen ist. Der Antrag atmet zudem den Geist, dass gesellschaftliche Vielfalt, aber auch Meinungsvielfalt per se schlecht sind. Das Gegenteil ist richtig! Eine moderne Hochschulpolitik profitiert gerade von dieser Vielfältigkeit an unseren Hochschulen. Sie müssen Orte sein, an denen die besten Lösungen für unser Land gefunden werden. Das gelingt allerdings nicht, wenn man Vielfalt unterdrückt. Und ja: Universitäten müssen ein Raum sein, in dem auch Meinungen vertreten werden, die nicht jeder teilt, die ich nicht teile, die Herr Mohrs nicht teilt, die Sie von der AfD nicht teilen. Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut, das wir bewahren und das vor allem die Regierung verteidigen muss. Meine Damen und Herren, wir wissen aber natürlich, dass wir den extremen und ideologisch geprägten Strömungen, die am Ende auch zu Beleidigungen oder gar Gewalt führen können, Einhalt gebieten müssen, gerade um die Meinungsvielfalt an unseren Hochschulen zu schützen. In den letzten Jahren haben wir eine zunehmende Positionierung an unseren Hochschulen erlebt. Das war sicher nicht immer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und das ist die Grenze, die niemals überschritten werden darf - von niemandem. Ich will an unsere Diskussion zum zunehmenden Antisemitismus - auch an unseren Universitäten - erinnern, der, von links und von rechts kommend, mittlerweile zunehmend islamistisch geprägt ist. Da liegt eine Menge im Argen, und wir dürfen nicht wegsehen. Wir bedauern es in diesem Zusammenhang übrigens sehr, dass von Herrn Mohrs trotz Ankündigung noch immer kein Vorschlag zur Einführung eines Ordnungsrechts an unseren Hochschulen vorliegt. Die CDU hat vor Monaten einen Gesetzentwurf dazu in den Landtag eingebracht. Wir könnten diesen Entwurf noch im Dezember-Plenum beschließen. Aber Rot und Grün sind sich hier nicht einig, obwohl das gerade für den Schutz der Vielfalt an unseren Universitäten ein wichtiges Instrument wäre. Meine Damen und Herren, ein offenes und sicheres Umfeld ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg unserer Hochschulen. Der AfD-Antrag leistet dazu jedoch keinen Beitrag. Ein Klima gegen Vielfalt und Freiheit zu kreieren, wird sicherlich keinen einzigen Topwissenschaftler dazu bringen, in Niedersachsen forschen zu wollen. Aber es ist auch klar, dass die Strategie der aktuellen Landesregierung für mehr Exzellenz noch immer nicht erkennbar ist. Es reicht nicht aus, die Gelder nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen. Herr Mohrs, innerhalb von zwei Wochen wurden der Präsident der Uni Göttingen und die Präsidentin der Uni Vechta vom jeweiligen Senat abgewählt, und Sie selbst haben mit frühzeitigen Äußerungen in der Zeitung mehr Unruhe da reingebracht, als zur Klärung beigetragen. Damit haben Sie aus unserer Sicht keine Führungsstärke gezeigt - und aus Sicht des Wissenschaftsstandorts mit Sicherheit auch nicht. Es gibt also für die Exzellenz an unseren Hochschulen eine Menge zu tun. Gehen wir es gemeinsam an! Frau Kollegin Lutz, auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine

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Julia Retzlaff SPD

15. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Petition „Anregungen zur Steigerung der Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes. .. sowie Sicherstellung der diesbezüglichen Finanzierung" wurde im Mai 2023 beim Bund eingereicht und hat glücklicherweise bereits gesetzliche Regelungen nach sich gezogen. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz macht es jetzt einfacher, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten das war eine wesentliche Forderung der Petition an den Bund, und auch das Taschengeld für Freiwillige kann höher ausfallen. Auch das war eine wesentliche Forderung der Petition. Damit sind auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr, vereinfacht worden. Ein höheres Taschengeld wird ermöglicht, ebenso wie es den Einsatzstellen ermöglicht wird, neben dem Taschengeld Mobilitätszuschüsse oder entsprechende Sachleistungen zu gewähren. Das ist wirklich erfreulich und wichtig, um Freiwilligendienste attraktiv zu machen und zu stärken, denn Freiwilligendienste leisten für unseren sozialen Zusammenhalt sehr viel. In den sozialen Berufen schaffen sie wichtige Anreize, und sie wecken nicht selten auch Interesse an einem Beruf in der Sozialwirtschaft. Junge Menschen lernen bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz nicht nur neue Tätigkeitsfelder kennen, sondern erwerben wichtige soziale und persönliche Kompetenzen. Frau Kollegin Bode hat es schon erläutert: Die Petition ist an die Landtage weitergeleitet worden, weil Forderungen wie die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr, die Anrechnung von Freiwilligendiensten auf Ausbildung und Studium oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag die Länderparlamente betreffen. In Niedersachsen können die ÖPNV-Aufgabenträger seit 2022 mit finanzieller Unterstützung des Landes bereits ein kostengünstiges regionales Schüler- und Azubiticket anbieten, das auch Freiwilligendienstleistende erwerben können. Als weiteres Beispiel will ich noch den Wunsch herausstellen, dass absolvierte Freiwilligendienste bei der Zulassung zu einem zugangsbeschränkten Studium angerechnet werden. Das ist laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen und je nach fachlicher Eignung des Freiwilligendienstes möglich. Die Entscheidung über die Anrechenbarkeit liegt bei der Hochschule bzw. ist für den Ausbildungsgang geregelt. Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Niedersachsen setzt sich für die Unterstützung von Freiwilligendiensten ein. Die Haushaltsmittel für die Förderung von FSJ Politik, FSJ Kultur und FSJ Feuerwehr werden im Landeshaushaltsplan 2025 fortgeschrieben, im Bereich FSJ Politik gibt es eine Erhöhung um fünf Stellen. Wir bleiben deshalb für diese Petition bei unserem Votum „Sach- und Rechtslage". Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff.

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause ist immer etwas undankbar. Man guckt in zahlreiche müde Augen - zumindest derer, die anwesend sind. - Herr Watermann, Sie zählen doppelt. Und jetzt reden wir auch noch über das Niedersächsische Beamtengesetz. Aber auch wenn es keine mitreißende Rede wird, so ist die Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes, die wir hier heute zu beschließen haben, notwendig und richtig, betrifft sie doch knapp ich habe nicht genau nachgezahlt 160 000 Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen. Die Änderung ist darüber hinaus besonders wichtig; denn dienstliche Beurteilungen sind die wesentliche Grundlage beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen. Sie haben für die Verwirklichung des Bewerbungsverfahrensanspruchs Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes eine erhebliche Bedeutung und bilden die wesentliche Grundlage für Personalentscheidungen, die bekanntermaßen an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Herr Beck hat sie schon aufgezählt auszurichten sind. Meine Damen und Herren, ich mache es kurz: Hintergrund dieser erforderlichen Gesetzesänderung ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung im Beurteilungswesen unterstrichen hat. Demnach sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen und nicht dem Handeln sowie der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen. Die Regelungen zum Beurteilungsverfahren sind daher entsprechend der Rechtsprechung grundsätzlich neu zu strukturieren, und das machen wir hiermit. Insbesondere sind die wesentlichen beurteilungsrechtlichen Vorschriften nunmehr im Niedersächsischen Beamtengesetz zu treffen, um die Rechtssicherheit der künftigen dienstlichen Beurteilungen zu gewährleisten. Ich bin kein Freund von Rückausnahmen, Bürokratie und Verwässerung. Die kritischen Anmerkungen und Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Innenausschuss sind berechtigt und von der Landesregierung ernst zu nehmen und zu beachten. Wesentliche Grundzüge müssen vom Gesetzgeber geregelt werden; Umgehungen im Erlasswege sind nicht möglich. Dies hat die Landesregierung mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit zu berücksichtigen. Das möchte ich an dieser Stelle der Landesregierung mit auf den Weg geben, bevor die CDU-Fraktion dieser notwendigen Gesetzesänderung zustimmt. Herzlichen Dank.

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

damit die Aufmerksamkeit des Hauses gewährleistet ist. Bitte, Herr Minister! Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der niedersächsischen Versorgungsrücklage hat das Land zwischen 1999 und 2009 ein Sondervermögen zur Finanzierung zukünftiger Versorgungsausgaben für pensionierte Beamtinnen und Beamte sowie andere Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger gebildet. Das Nominalvolumen der Versorgungsrücklage beläuft sich aktuell auf rund 714 Millionen Euro. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf möchte die Landesregierung das Niedersächsische Versorgungsrücklagegesetz, in dem die Anlage dieser Mittel geregelt wird, modernisieren. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens müssen wir unsere gesetzlichen Rahmenregelungen an neue rechtliche Vorgaben anpassen. Zweitens das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt dieser Gesetzesänderung geht es um die Erweiterung der Vorgaben für die Geldanlage um den Punkt Nachhaltigkeit. Wir erleben derzeit einen grundlegenden Wandel im Finanzmarkt, der, auch befördert über die europäische Regulierung, immer mehr auf nachhaltige Investitionen fokussiert. Es geht darum, nicht nur finanzielle Erträge zu beachten, sondern auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Geldanlagen zu berücksichtigen. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Investitionen gezielt an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Durch die Einbeziehung neuer Emittenten, die sich an umweltfreundlichen und sozial verantwortlichen Prinzipien orientieren, möchten wir eine Veränderung im gesamten Finanzmarkt unterstützen. Wir sind überzeugt, dass solche Investitionen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll sind, sondern darüber hinaus auch einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt leisten. Das Land hat hier eine Vorreiterrolle, und das ist auch gut so. Drittens wollen wir mit dieser Änderung die Möglichkeiten für Geldanlagen des Landes erweitern. Inzwischen gibt es am Kapitalmarkt Emittenten, die es bei Schaffung der Versorgungsrücklage noch nicht gab. Die Europäische Union und ihre Einrichtungen sind inzwischen mit sehr großen Volumina am Markt. Ihre Papiere sind Staatsanleihen sehr ähnlich. Indem wir diese Emittenten künftig einbeziehen, schaffen wir mehr Optionen, ohne das betone ich das Risiko zu erhöhen; denn das ist nicht das Ziel. In der Kombination von Nachhaltigkeit einerseits und europäischen Emittenten andererseits findet sich zum Beispiel das mit mehreren Hundert Milliarden Euro konzipierte Konjunkturprogramm NextGenerationEU, das auch durch die Ausgabe von Wertpapieren über mehrere Jahre finanziert wird. Kernziel dieses Programms ist eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie. Die NextGenerationEU-Investitionsprojekte zielen darauf ab, zum Beispiel durch die Förderung erneuerbarer Energien den nachhaltigen Wandel voranzutreiben, soziale Infrastrukturen zu stärken oder gerechtes Wachstum, Forschung und Entwicklung sowie Innovationen für alle zu fördern. Auch daran könnten wir künftig partizipieren. Deshalb schaffen wir hiermit diese sehr sinnvolle Ergänzung unserer Regelungen. Ich fasse zusammen: Die vorgelegte Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht uns mehr Flexibilität bei Geldanlagen, berücksichtigt künftig Nachhaltigkeitsaspekte und ermöglicht es somit, dass diese nachhaltigen Zielstellungen auch ohne eine Belastung des Landeshaushalts unterstützt werden können. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der

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Harm Rykena AfD

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Herr Rykena möchte antworten. Frau Nzume, ich habe gerade gesagt: Unsere Schulen haben andere Probleme. Die sind schlicht überlastet. Wenn es Schulen gibt, die dafür Zeit haben und die dafür Kapazitäten haben, dann können sie das doch jetzt schon machen. Ihr Ansinnen ist es aber, das in den Lehrplan aufzunehmen und es verbindlich zu machen. Viele Schulen haben diese Kapazitäten halt nicht mehr. Deswegen sage ich: Es gibt andere Dinge, die an diesen Schulen im Moment wichtiger sind.

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Reinhold Hilbers CDU

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Herr Hilbers, bitte! Danke, Herr Kollege Tonne, dass Sie die Frage zulassen. Was sagen Sie eigentlich zu der Äußerung Ihres Parteikollegen Sigmar Gabriel vom 30. Oktober in der Braunschweiger Zeitung? Ich zitiere: „Die Politik muss aufhören, den wichtigsten Pfeiler der deutschen Volkswirtschaft die Automobilindustrie mutwillig zu demolieren." Als Beispiele nannte er die E-Mobilität und das Aus für den Verbrennungsmotor. Was sagen Sie dazu? Herr Kollege, Sie haben leider nur verkürzt zitiert.

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Colette Thiemann CDU

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Liebe Kollegin Weippert, wenn Sie ansprechen, man habe in der letzten Regierungslegislatur mitregiert, dann sehe ich Ihnen, weil Sie nicht aus dem Bereich kommen, mal nach, dass Sie das Wort Ressorthoheit vielleicht nicht kennen. Aber ist Ihnen bekannt, dass es neben den normalen Vorhaben einen Versuch von Nordrhein-Westfalen gab das ist dem Innenministerium zugegangen, ein Gewerbekonto voll zu digitalisieren, dass im Innenministerium kein Interesse daran bestand, dass dann das Wirtschaftsministerium fachfremd, das war dafür nämlich nicht zuständig; es ist nämlich im Rahmen der Digitalisierung für den Breitbandausbau zuständig gewesen dieses XUV-standardisierte Gewerbekonto mit Millionen des Bundes aufgesetzt hat und dass Niedersachsen das bis heute aufgrund der Weigerung des Innenministeriums aus der damaligen Zeit nicht nachnutzt?

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Grant Hendrik Tonne SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Meine Damen und Herren, dieser unklare Weg, der hier gegangen wird, und dieser Zickzackkurs haben unmittelbar auch zur Folge, dass ein De-Investment vorgenommen wird. Wir brauchen das genaue Gegenteil, um VW stark aufzustellen. Wenn ausgerechnet Sie dann auch noch Demut fordern, Herr Lechner, will ich Ihnen das gerne zurückspiegeln und sagen: Ich fände diese Demut bei Ihnen angebrachter, um endlich mit dieser unverantwortlichen Strategie, mit den Sorgen der Menschen zu spielen, aufzuhören und einen vernünftigen gemeinsamen, politisch verantwortungsvollen Weg beschreiten zu können. Wenn Sie einen gemeinsamen Weg wollen, dann liegt es an Ihnen. Ich will abschließend noch einen Punkt ansprechen. Ich glaube, auch diesbezüglich müssen wir uns klar darüber sein, was wir eigentlich möchten. Das ist die Frage: Welche Rolle soll dieser Staat eigentlich spielen? Es gibt immer wieder die Idee, der Staat müsse auf dem Rückzug sein, dann wäre es gut. Es gibt gerade heute wieder eine Berichterstattung dazu. Ich übersetze das mal: Wenn wir das bei der Meyer-Werft gemacht hätten, dann hätten wir sie in die Insolvenz gehen lassen. Das steckt dahinter. Solche Ideen kann man nur dann postulieren, wenn man selbst am ehestem mit dem Problem beschäftigt ist, sein eigenes Geld von links nach rechts zu verschieben. Dann kann man sich überlegen: Schwacher Staat - interessiert mich nicht. Aber was diejenigen angeht, die auf Arbeitsplätze angewiesen sind, diejenigen, die dort ihre Arbeit machen und um ihre Zukunft bangen, sind wir gut beraten, ihnen Sicherheit zu geben. Dafür brauchen wir einen starken Staat. Deswegen ist dieses ewige Rufen nach einem „Rückzug! Dann ist alles besser" grundfalsch, meine Damen und Herren. Wir setzen auf einen starken Staat, der handeln kann, der in einer solchen Situation auch Impulse setzen kann, der eine gelingende Transformation unterstützt und der übrigens auch Sozialpartnerschaft unterstützt. Das Erfolgsmodell von VW war und ist eine gelingende Sozialpartnerschaft. Die gilt es, entsprechend zu stärken. Meine Damen und Herren, Klarheit schafft Vertrauen. Die Opposition macht das Gegenteil. Man kann am Beispiel von Norwegen sehen, wie es gelingen kann. Wir haben alle Chancen dieser Welt, wenn jetzt die richtigen Maßnahmen eingeleitet und auch umgesetzt werden. Wir sind dazu ausdrücklich bereit. Die Einladung an Sie, Herr Lechner: Beteiligen Sie sich! Aber dann müssen Sie wieder auf die Seite der Verantwortung schwenken, um das hinzukriegen. Klarheit schafft Vertrauen - dafür werben wir. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Herr Najafi möchte antworten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, sagen Sie mir, dass Sie keine Ahnung von unternehmerischem Wirken haben, ohne mir zu sagen, dass Sie keine Ahnung von unternehmerischem Wirken haben. Ganz einfach: Wenn Sie als Bauunternehmer eine Wohnung bereitstellen oder eine Wohnung bauen wollen, dann erwarten Sie natürlich eine gewisse Rendite. Wenn Sie diese Rendite nicht erzielen können, dann wissen Sie: Wenn Sie diese Wohnung realisieren, wenn Sie diese Wohnung bauen, dann werden Sie Verluste schreiben. Sie werden Minus machen. Ergo bauen Sie diese Wohnung nicht. Jetzt ist die Frage: Was kann die Landeswohnungsbaugesellschaft besser als ein privater Bauunternehmer? Ergo werden Sie mit 100 Millionen Euro Steuergeld Wohnungen bauen, die defizitär arbeiten. Sie werden also Steuergeld verbrennen. 1 600 Wohnungen - ich weiß nicht, woher Sie diese Zahl haben. Das werden Sie immer wieder in den Äther posaunen. Sie werden aber trotzdem scheitern. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Alfred Dannenberg AfD

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Die vierte Zusatzfrage der AfD-Fraktion stellt Herr Dannenberg. Bitte! Danke schön, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung, wie sie es eigentlich rechtfertigt, dass es für zum Beispiel Wolfssichtungen funktionierende Apps gibt, aber dass die für die Jägerschaft so wichtige Streckenliste nicht richtig funktioniert.

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Nicolas Breer GRÜNE

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Herr Abgeordneter Nicolas Breer. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin Staudte, mit welchem wirtschaftlichen Schaden müsste man rechnen, wenn in einer Schweinehochburgregion wie dem Emsland, meinem Wahlkreis, ein ASP-Fall auftreten würde? - Vielen Dank. Vielen Dank. -

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eingangs ausgeführt, wie die Vorgänge bei den Beurteilungsspielräumen, dem Ermessen, dem Umgang mit Versetzungen, Abordnungen, Umsetzungen innerhalb dieser Behörde sind. Daraus, aus diesem Ermessen, ergibt sich auch, in welcher Form ausgeschrieben wird bzw. in welchem Format das bekannt gemacht wird, wie der Bewerberkreis gefasst wird usw. Und daraus ergibt sich auch die Antwort auf diese Frage. Die dritte Zusatzfrage der AfD-Fraktion stellt wiederum der Abgeordnete Jahn.

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Frank Henning SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser Wohnungsbauminister hat um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geworben. Diese Werbemaßnahme hat Erfolg gehabt. Wir als SPD-Fraktion werden natürlich diesem Wohnraumgesetz zustimmen. Es geht darum, die Einkommensgrenzen das ist ausgeführt worden mit Blick auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins nach über zehn Jahren endlich einmal anzupassen, um den Kreis der Anspruchsberechtigten für eine öffentlich geförderte Wohnung zu erweitern. Wir haben gehört: Die Einkommensgrenzen werden um 25 % nach oben gesetzt, und zwar von 17 000 auf 21 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt von 23 000 auf 28 000 für einen Zweipersonenhaushalt. Und die Zuschläge pro Kind steigen auf 3 750 Euro. Ich will das nicht alles wiederholen; das hat der Minister schon vorgetragen. Wir hatten eine Anhörung; das hat er noch nicht vorgetragen. Das ist, glaube ich, wichtig zu sagen. Der Verband der Wohnungswirtschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund stehen hinter diesem Gesetz. Sie sagen, dieses Gesetz ermöglicht einen gerechten Zugang zu gefördertem Wohnraum und ist ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Das sollte sich die CDU mal hinter die Ohren schreiben. Im Übrigen hat die SPD schon im letzten Jahr bei einer Klausurtagung gefordert, dass die Einkommensgrenzen endlich angepasst werden müssen, übrigens auch, um zu einer vernünftigen sozialen Durchmischung, was die Einkommensverhältnisse der Menschen, die in solchen öffentlich geförderten Wohnungen leben, betrifft, zu kommen. Vielen Dank. Die Kritik, dass wir zu wenig sozialen Wohnraum haben, nehmen wir an. Natürlich sind viele, viele Wohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen. 2020 waren es noch 60 000 Sozialwohnungen, jetzt sind es noch 51 000 Sozialwohnungen. Die Kritik ist berechtigt. Aber die Landesregierung steuert ja um. Lieber Kollege Fröhlich, ich glaube, wir schätzen uns beide sehr, auch im Ausschuss. Aber diese Tiraden gegen die Landeswohnungsgesellschaft! Wir haben drei Bausteine. Der erste Baustein ist um dagegenzusteuern und mehr sozialen Wohnraum zu schaffen natürlich die Landeswohnungsgesellschaft. Ich habe Ihren Beitrag nicht verstanden, und ich glaube, wir brauchen von euch dazu auch keine Ratschläge. Warum sollten wir uns eure Kritik gefallen lassen, wo ihr die alte Nileg mit 30 000 Wohnungen verkauft habt und wir jetzt wegen euch wieder neu anfangen müssen? Wir haben 100 Millionen Euro in einem ersten Step bereitgestellt. Bei dem wird es nicht bleiben. Da bin ich mir ziemlich sicher. Wir werden damit 1 600 Wohnungen bauen, die sonst nicht gebaut worden wären. Und eins habe ich überhaupt nicht verstanden: Sie haben Frau Viebach kennengelernt. Sie müsste aus Ihrer Sicht eigentlich die ideale Unternehmerin bzw. Managerin sein, die in Ihrem Sinne agiert. Sie macht nämlich das, was Sie uns sonst vorgeworfen hätten, dass wir es nicht tun. Sie führt eine ganz schlanke Wohnungsbaugesellschaft. Sie ist als Geschäftsführerin tätig. Sie hat zwei Sekretärinnen, und das war es. Hätten wir das gemacht, was Sie gerade angedeutet haben dass die Landeswohnungsgesellschaft selber Grundstücke aufkauft, selber die Ausschreibungen macht, selber die Bauvorhaben durchführt, hätten wir natürlich viel mehr Personal einstellen müssen. Genau das haben wir nicht getan. Das ist doch genau in Ihrem Sinne. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie Frau Viebach so kritisieren. - Es wäre schön, wenn Sie mal zuhören würden. Denn sie kauft im Paket Wohnungsbestände auf, die andere nicht mehr realisieren können, weil die Rahmenbedingungen gerade so sind, wie sie sind: hohe Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten. Diese Wohnungen wären sonst nicht gebaut worden. Wir werden 1 600 neue Wohnungen bauen. Ein erster Schritt! Es werden weitere folgen, aber in einem ganz, ganz schmalen Prozess. Frau Viebach hat nur dieses kleine Büro und diese beiden Mitarbeiterinnen. Ansonsten kauft sie fertige Bauprojekte auf, für die die Baugenehmigung schon vorliegt, für die die Grundstücke schon angekauft sind, für die die KfW-Förderung schon vorliegt, für die womöglich die Wohnraumförderung schon vorliegt. Alles das macht sie in einem schlanken Prozess, weil andere es nicht mehr tun. Vor dem Hintergrund tun wir genau das, was Sie kritisiert haben, dass wir es nicht tun: Wir schaffen mit einer schlanken WohnRaum Niedersachsen GmbH neuen Wohnraum. Zweitens zum NBank-Förderprogramm: Sie haben es erwähnt. Das ist eines der besten Projekte bundesweit. Wir haben hier ungefähr 450 Millionen Euro an Fördermitteln pro Jahr, die aus Landes- und Bundesmitteln gespeist werden. Wir vergeben zinslose Darlehen mit 30-prozentigem Tilgungszuschuss. Der Bund hat seine Mittel in Höhe von 3,15 Milliarden in 2024 noch einmal auf 3,5 Milliarden in 2025 erhöht. Alles das zusammengenommen ist ein wichtiger Meilenstein, um weiteren, neuen geförderten Wohnraum zu schaffen. Das dritte Standbein das haben Sie selbst erwähnt ist die NBauO. Da haben Sie dankenswerterweise sogar mitgestimmt. Mit der neuen NBauO werden wir Ausbauten im Bestand nicht nur Neubauten sind wichtig, Aufstockungen, Erweiterungen einfacher, schneller und preiswerter vornehmen. Von daher werden wir mit diesen drei Maßnahmen Landeswohnungsgesellschaft, Förderprogramm der NBank und natürlich neue NBauO in den nächsten Jahren preiswert geförderten öffentlichen Wohnungsbau leisten können. Ich verstehe Ihre Kritik an dieser Stelle überhaupt nicht. Sie hätten mal lieber Ihre Hausaufgaben machen sollen, als Sie noch in der Regierung waren. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Auf Ihren Wortbeitrag

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Jessica Miriam Schülke AfD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Französisch-Lateinischen und bedeutet Erhabenheit, Herrlichkeit. In unserem heutigen Sprachgebrauch kann das Wort „Exzellenz" mit den Begriffen Erstklassigkeit, Großartigkeit oder Brillanz erklärt werden. Das Förderprogramm, das entsprechend seiner Wortdefinition „Exzellenzstrategie" genannt wird, hat das Ziel, deutsche und niedersächsische Universitäten zu erstklassigen wissenschaftlichen Einrichtungen zu machen. Hiermit befasst sich unser Antrag. Doch die Wirkung dieser Exzellenzförderung auf die Reputation deutscher Universitäten im weltweiten Vergleich ist, sanft formuliert, als überaus bescheiden anzusehen. Denn Fakt ist: In der bedeutenden weltweiten Rangliste „Times Higher Education" von 2024 sind zum Beispiel nur drei deutsche Universitäten auf den untersten von 50 Plätzen aufgeführt: die TU München Platz 30, die LMU München Platz 38 und die Universität Heidelberg Platz 47. Bei weiteren internationalen Rankings sieht es noch düsterer für Deutschland und vor allem für Niedersachsen aus. Trauriges Beispiel ist die einst renommierte Universität zu Göttingen. Sie verpasste gleich dreimal in Folge die Aufnahme in das Förderprogramm der Exzellenzstrategie. Warum? Wie konnte es dazu kommen, dass Deutschlands Hochschulen so schlecht abschneiden? - 1985 wurden mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes die Hochschulen verpflichtet, Nachteile für weibliche Wissenschaftler zu beseitigen. Das stellte eine Zäsur dar, weil dies weit über die traditionellen Aufgaben der Hochschulen hinausging. In der Fachwelt ist unumstritten, dass die nun einsetzende Einwicklung zu einer zunehmenden Politisierung der Hochschulen führte. So präsentieren sich Universitäten heute immer stärker als Hauptakteure einer politischen Agenda, die totalitären Ideologien folgt. Laut einer bekannten Ethnologin und emeritierten Hochschullehrerin sind diese Ideologien überhaupt erst in den Hochschulen entstanden. Ich zitiere: „Dort werden sie gelehrt, angeeignet und erprobt." Ich zitiere weiter: „Professoren, Instituts- und Fakultätsleitungen, ja selbst ganze Präsidien werden von woken Aktivisten vor sich hergetrieben. Diese geben vor, im Namen von Gerechtigkeit, Humanität und Weltoffenheit zu agieren und sich dem Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus verpflichtet zu fühlen. Tatsächlich geht es um Durchsetzung einer totalitären Ideologie, die weder gerecht noch human ist." Frau Kollegin Schülke, ich muss Sie einmal unterbrechen, denn Frau Kollegin Viehoff bittet darum, eine Zwischenfrage zu stellen. Wollen Sie die zulassen? Ich möchte gerne fortfahren. Vielen Dank. Bitteschön! „Wer widerspricht, muss mit Störung von Veranstaltungen, Rufmordkampagnen oder tätlichen Angriffen rechnen." Bekannte Beispiele für solche Störungen und Angriffe gibt es zuhauf. Zum Beispiel versuchte die CDU-Bundestagsabgeordnete Mareike Wulf im Juni 2024, einen kritischen Vortrag zum Selbstbestimmungsgesetz an der Göttinger Universität zu halten. Radikale Anhänger der LGBTQ-Bewegung hatten derart lautstark und aggressiv gestört, dass der Vortrag vorzeitig abgebrochen werden musste. Die Politikerin musste unter Polizeischutz nach draußen eskortiert werden - unter Polizeischutz, werte Kollegen! Ähnlich ging es der Wirtschaftsjuristin Alessandra Asteriti, die an der Leuphana Universität Lüneburg als Juniorprofessorin lehrte. In einem Tweet auf Twitter, heute „X", klärte sie über die fachliche Relevanz von Männern und Frauen im internationalen Recht auf. Es folgte eine regelrechte Rufmordkampagne gegen sie, ausgeführt von der Trans-Community an ebenjener Universität, an der Frau Asteriti lehrte. Weitere Beispiele unter vielen sind die Biologin Marie-Luise Vollbrecht, Bernd Lucke oder der Althistoriker Egon Flaig. Die Auswüchse dieser woken Anmaßung einer Minderheit bündelt sich unter dem Begriff „Postkolonialismus". Hier wird zum Beispiel die deutsche Gesellschaft als strukturell homophob, sexistisch und rassistisch diffamiert. Hier schafft man eine pseudomoralische Rechtfertigung für ein Großprojekt wie die Massenmigration. Hier soll durch Umformung unserer Sprache unsere westliche Identität abgeschafft werden. In diesem Kampf gegen die westliche Gesellschaft sticht im Moment zum Beispiel der neue Antisemitismus besonders hervor. Die peinlichen Solidaritätsbekundungen und die Unterwürfigkeit der akademischen Welt nach dem grausamen Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 sprechen Bände. Die Berichte über die Pro-Hamas-Camps auf deutschen Universitätsgeländen, auch hier in Hannover, und ein immer aggressiver werdendes Verhalten gegenüber jüdischen Studenten und jüdischem Lehrpersonal untermauern dies zusätzlich. Will man diesen totalitären Strömungen wirkungsvoll entgegentreten, dann muss endlich Schluss sein mit der staatlichen Förderung woker Pseudowissenschaften wie zum Beispiel Postcolonial Studies, Gender Studies, Queer Studies oder Critical Whiteness Studies. Ein gemeinsamer Weg, den Länder und Bund gehen müssen, um die Freiheit von Lehre und Forschung wiederherzustellen, ist die Erneuerung und Überarbeitung des Förderprogramms Exzellenzstrategie. Daher fordern wir als AfD im Kern unseres Antrages auf Bundesebene technische Verbesserungen und Entbürokratisierung nach dem Past-Merit-Prinzip, ideologische Kriterien wie Diversität und Geschlechterquote aus dem Auswahlprozess der Exzellenzcluster zu streichen, keine Mitbestimmung der Wissenschaftsminister, sondern nur noch eines unabhängigen Expertengremiums, zukünftige Orientierung an Gütekriterien nach den Standards international renommierter Hochschulvergleichssysteme, wie zum Beispiel dem bereits genannten „Times Higher Education", und auf Landesebene einen generellen Förderstopp für sogenannte Agenda-Wissenschaften. Frau Kollegin Schülke, es gibt einen weiteren Wunsch, eine Zwischenfrage zu stellen, diesmal vom Kollegen Breer. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, ich möchte gerne zu Ende führen. Vielen Dank. Bitteschön! Fahren Sie fort! Werte Kollegen, werte Landesregierung, Fakt ist: Innerhalb des universitären Rahmens haben totalitäre Ideologien klare Negativauswirkungen auf Qualität und Reputation unserer Wissenschaft. Aus diesem Grund ist es ein Gebot der Wissenschaftshygiene, derartige Strömungen aus den deutschen Universitäten zu entfernen. Dies ist die Intention unseres Antrags. Ich zähle auf Ihre Unterstützung und freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ganze ist ja etwas für Feinschmecker. Ehrlich gesagt, Herr Minister, das hätten Sie alles letztes Jahr schon haben können, als die mitteldeutschen Länder das auch schon gemacht haben. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen haben letztes Jahr die Gesetze schon der Gegebenheit angepasst. ‑ Herr Bajus, hören Sie doch einfach zu und reden Sie doch nicht dazwischen! Das ist doch völlig unnötig. Ich kann Ihre Problematik ja verstehen: Sie können nicht ertragen, wenn man den Minister kritisiert. Aber er muss es auch einfach mal hören. Das, was wir hier machen, ist Zeitfüllmaterial, damit Sie Ihre drei Tage Plenarsitzung vollkriegen. Das ist das Problem. Dieses Gesetz ist reine Technik, meine Damen und Herren. Es steht inhaltlich-politisch überhaupt nichts drin, sondern es ist Anpassung an geltendes Recht. Mehr ist es nicht. Das können wir im Ausschuss behandeln. Wir können es meinetwegen auch gleich hier abstimmen, wenn das möglich wäre. Dann hätten wir das Thema auch gleich erledigt. Vielen Dank fürs Zuhören. Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. -

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Daniela Behrens SPD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Ministerin antwortet. - Ich bitte, die Fragen kurz und präzise zu stellen und keine langen weiteren Ausführungen zu machen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bock, ich glaube, ich habe gerade in meinen Ausführungen zu Ihrer Anfrage überhaupt nicht den Anschein erweckt, dass wir nicht wahrnehmen würden, dass das Land, aber auch die Kommunen in diesen Zeiten vor großen Herausforderungen stehen. Das übrigens bestreitet hier keiner, auch nicht die Landesregierung. Die Debatte ist doch: Tragen wir zu wenig dazu bei, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können? Da ist die Meinung der Landesregierung sehr eindeutig: Im Rahmen unserer Möglichkeiten, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und im Rahmen der bestehenden Systeme immer wieder vom Staatsgerichtshof und von anderen bestätigt,‑ tragen wir das dazu bei, was wir können. Jeder dritte Euro des Landeshaushalts fließt in die Kommunen. Trotzdem haben wir insgesamt eine schwierige Situation. Wir schauen uns in der Kommunalaufsicht richtigerweise regelmäßig die Haushaltspläne und die Haushaltsunterlagen unserer Kommunen, die unserer Kommunalaufsicht unterstehen, an. Die Lage ist für alle staatlichen Ebenen schon sehr herausfordernd. Natürlich wissen wir, dass die Kommunen in den Sozial- und Jugendhilfebereichen steigende Kosten haben. Wir haben Personalaufwendungen, die durch Tarifabschlüsse gestiegen sind. Wir haben Unterstützungsmaßnahmen für die kommunalen Krankenhäuser. Wir haben im Bereich von ÖPNV, Freizeit- und Kultureinrichtungen stark steigende Ausgaben. Wir haben natürlich erhebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten. Und wir haben ein hohes Niveau der Energiekosten. Das alles sind schwierige Situationen, die die Kommunen bewältigen müssen - das Land aber auch. Im Rahmen dessen sehen wir uns, Land und Kommunen, in einem Boot. Das, was wir als Land Niedersachsen machen können, im engen Schulterschluss mit den Kommunen, tun wir. Das wird immer wieder bestätigt. Wir sind immer wieder in engen Absprachen mit den Kommunen, um zu gucken, wie wir diese Lasten gemeinsam tragen können. Ich habe Ihnen eben umfangreich vorgetragen, was wir in den letzten zwei, drei Jahren an Mitteln in die kommunale Familie haben fließen lassen. Das ist, finde ich, sehr anständig. Reichen die Mittel für alle Bereiche aus? Das ist manchmal schwierig, aber in dieser Situation ist das Land genauso. Ich bitte darum, die Leistungsfähigkeit des Landes nicht zu überschätzen. Danke schön.

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Anne Kura GRÜNE

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Herr Lechner, das, was Sie hier mit Blick auf VW veranstaltet haben, nennt man einen „Donut drehen". Dabei dreht man sich mit dem Auto im Kreis, sodass die Hinterreifen durchdrehen, und das erzeugt ganz viel Lärm und Qualm. Der Fahrer hat dabei seinen Spaß, vermutlich, aber er kommt keinen Meter vorwärts. Am Ende sind übrigens, wenn es schlecht läuft, auch noch die Reifen Schrott. Ob das für Sie die richtige Strategie ist, müssen Sie selber wissen, aber für VW und für die Zukunft der Automobilindustrie ist sie das nicht. Liebe KollegInnen, der Fehler ist doch nicht, dass sich VW konsequent auf die E‑Mobilität ausgerichtet hat, sondern dass das zu spät passiert ist. - Ja, das ist so. Während sich die CDU jetzt noch qualmend und lärmend im Kreis dreht, schauen wir mit unserer Resolution nach vorne. Die Beschäftigten bei VW können sich darauf verlassen, dass die Landesregierung auf eine klare, verlässliche Zukunftsperspektive für VW und die Beschäftigten setzt, emissionsfreie, bezahlbare und wettbewerbsfähige Fahrzeuge zu bauen. Deswegen ist es genau richtig, dass mit Ministerpräsident Stephan Weil und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg zwei wichtige LandespolitikerInnen, die den Fokus auf langfristige strategische Entscheidungen und Ziele zum Wohle des Unternehmens, der Beschäftigten und des Landes Niedersachsen legen, im Aufsichtsrat sitzen. Liebe KollegInnen, im September haben wir hier schon darüber gesprochen ich möchte das in Erinnerung rufen: Die Ursache für die Krise sind neben der Konjunkturflaute auch hausgemachte Fehler in der Vergangenheit: die E-Mobilität verschlafen, der Dieselbetrug, die reine Oberklassenstrategie. Es ist gut, dass Markenchef Schäfer erkannt hat: VW braucht einen Volksstromer. Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo hat zu Recht den Anspruch von VW betont, wieder zurück zur Technologieführerschaft zu kommen. Dieses Ziel kann nur gemeinsam mit voller Kraft, mit Innovationen und Investitionen in die technische Entwicklung, in ein wettbewerbsfähiges Batteriesystem und in die Software sowie durch Verbesserungen der Prozessabläufe für mehr Synergien im Gesamtkonzern erreicht werden. Liebe KollegInnen, mir ist besonders wichtig, einen Punkt zu betonen. Wer Krisen nachhaltig bewältigen will, der muss an die Ursachen ran, und das sind bei VW nicht die Beschäftigten. Im Gegenteil: Die Beschäftigten, ihre Expertise und ihre Leidenschaft sind VWs wichtigste Ressource auf dem Weg zurück an die Spitze, und Mitbestimmung ist eine Stärke. Deshalb ist es gut, dass sich die Landesregierung klar gegen Werkschließungen positioniert. Deshalb ist es gut, dass jetzt Gespräche zwischen Betriebsrat und Vorstand stattfinden. Deshalb ist es gut, dass die Tür offen ist, um Werkschließungen und betriebsbedingte Kündigungen abzuwenden. VW kann sich mit Kostenoptimierung, Innovationen und Investitionen und nicht mit dem Schließen von Standorten zukunftsfähig aufstellen: für gute und sichere Arbeitsplätze und für nachhaltige Mobilität. Liebe KollegInnen, unsere Resolution verdeutlicht die notwendigen politischen Rahmenbedingungen: Verlässlichkeit, bezahlbare Energiepreise und Ladekosten und Investitionsförderung. Zur Verlässlichkeit gehört der klare Zukunftskurs in Richtung E‑Mobilität statt Donuts à la Union. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist bezahlbarer Strom für die Produktion und fürs Laden. Der Strom ist übrigens in Deutschland heute billiger als am Ende Ihrer Regierungszeit im Bund. Sie haben die Erneuerbaren ausgebremst und gedeckelt, und wir haben den Turbo gezündet. - Das ist so, auch wenn Sie das nicht unbedingt wahrhaben wollen. Mit dem Ausbau der Windenergie ‑ das ist das neue Gold des Nordens sorgen wir hier in Niedersachsen dafür, dass die Strompreise weiter sinken und dass grüner Wasserstoff produziert wird. Auch das ist wichtig für unseren Industriestandort. Deshalb ist der Weg zu grünem Stahl in Niedersachsen auch so vielversprechend, und wie vielversprechend er ist, zeigt das Interesse an der Salzgitter AG. Mit dem Investitionsvorhaben SALCOS beweist das Unternehmen, dass grüner Stahl funktioniert. Deswegen, Herr Ministerpräsident, herzlichen Dank für die frühzeitige Unterrichtung zum Thema Salzgitter. Die Salzgitter AG ist mit über 25 000 Arbeitsplätzen von sehr großer Bedeutung für die Beschäftigten und für die Region. Der erfolgreiche Weg zur Transformation der Stahlbranche und der Weg zu grünem Stahl ist nicht nur für Niedersachsen eine entscheidende Zukunftsfrage. Genauso wie bei VW haben Mitbestimmung und Landesbeteiligung auch im Falle der Salzgitter AG die Erfolgsgeschichte flankiert. Deshalb ist es richtig, die vom Ministerpräsidenten genannten Punkte genau zu prüfen. Liebe KollegInnen, ich komme zurück zur E-Mobilität. Ich bin Energieminister Christian Meyer sehr dankbar, dass er sich für vergünstigten Ladestrom für E-Autos einsetzt. Denn im letzten Jahr konnten in Deutschland 19 TWh Windstrom wegen fehlender Netze auch das ist ein Fehler von CDU-Regierungen nicht genutzt werden. Mit diesem Strom hätte man 9,5 Millionen E-Autos laden können. Deshalb ist es richtig, dass in Regionen wie Niedersachsen, in denen viel billiger Windstrom produziert wird, die Netzentgelte zum Beispiel für das Laden von E‑Autos entfallen. So geht nachhaltige Förderung von E‑Mobilität. Wer da auch etwas tut, ist Bundeswirtschaftsminister Habeck. Wir unterstützen seine Initiativen zum Bidirektionalen, also zum Be- und Entladen von E-Autos, um sie als Stromspeicher und als Träger der Energiewende mit zu nutzen. Natürlich braucht es auch neue Kaufanreize, auch für Privatleute. Liebe KollegInnen, ich bin gleich fertig, keine Panik! Dass in Deutschland unter der CDU zu wenig investiert wurde, rächt sich jetzt. Das ist auch kein Geheimnis. Das gilt für die Ladeinfrastruktur, das gilt für Erneuerbare, das gilt für die Digitalisierung, das gilt für Brücken, Schienen und vieles mehr. Ich rede über Ihr Lieblingsthema: die Schuldenbremse. Die muss reformiert werden. - Ich kann die Unruhe verstehen, denn da muss wirklich gehandelt werden. Dazu kommt, dass der Staat nicht alleine investieren kann. Er kann diese Investitionen nicht alleine stemmen. Deshalb ist es auch wichtig, private Investitionen zu fördern. Liebe KollegInnen, VW kennt sich mit der Bewältigung von Krisen aus. Einen entscheidenden Beitrag zur Lösung haben in den letzten Jahrzehnten immer die Verhandlungen zwischen Vorstand und Betriebsrat geliefert. Diese kreativen Lösungen waren meist vorbildhaft, auch für andere. Den Weg von Kostenoptimierung und Standorterhalt durch kreative Lösungen zu beschreiben, muss in den kommenden Wochen gelingen. Dann gilt es, zusammen anzupacken und wettbewerbsfähige Produkte zu bauen. Gute Arbeitsplätze, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gibt es nur mit der E‑Mobilität. All das sichert die Zukunft der industriellen Wertschöpfung hier bei uns in Niedersachsen.

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen heute über kleine Änderungen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ab. Diese beinhalten die Ausweitung der Förderfähigkeit auf Bushaltestellen, bei denen nun Grunderneuerung und Neu- bzw. Ausbau inkludiert worden sind. Herr Grosch hat das bereits ausgeführt. Ferner sollen Bürgerbusvereine ebenfalls potenziell eine Förderung erhalten können. Hier wurde eine Staffelung der Fördersumme je nach Anzahl der bereitgestellten Linien nachträglich so abgeändert, dass jeder Bürgerbusverein eine Pauschale von bis zu 5 500 Euro erhalten kann. Das Problem, das wir hierbei sehen, ist, dass zum Beispiel Bürgerbusvereine mit zwei tatsächlichen Linien sich möglicherweise in zwei Bürgerbusvereine mit je einer Linie aufteilen, um jeweils doppelt in den Genuss der Förderung kommen zu können. Dem Ansinnen an sich das möchte ich hier betonen stehen wir allerdings nicht ablehnend gegenüber. Weiterhin soll die Förderquote, welche sonst bei 75 % liegt, bei Radwegen auf bis zu 80 % erhöht werden. Eine derartige Gewichtung vor dem Hintergrund zusammenstürzender Brücken halten wir für nicht angebracht. Es gibt daher eine Enthaltung von uns. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Michael Lühmann GRÜNE

Der niedersächsische Verfassungsschutz, ein Teil der Antifa?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Timing ist ja oft alles. Wenn ich auf die Ereignisse gestern in Sachsen schaue Schüsse bei der Festnahme eines AfD-Politikers und Mitarbeiters der AfD-Fraktion, dem wie zwei weiteren Parteimitgliedern die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, dann kann ich die vom rechtsextremen Verdachtsfall hier rechts außen aufgeworfene Frage, ob der Verfassungsschutz antifaschistisch sei, ob er das sein müsse, ob er das sein solle, sehr klar mit Ja beantworten. Herr Kollege Lühmann, es gibt bereits gleich zu Beginn den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Wichmann. Wollen Sie dem entsprechen? Ich kenne den Inhalt schon. Nein, das möchte ich nicht. Bitteschön, fahren Sie fort! Nicht zum ersten Mal jedenfalls erinnert sei an die Gruppe Reuß oder an den Mörder von Walter Lübcke ist die Nähe der AfD zum Rechtsterrorismus offenkundig. Die Rede vom „parlamentarischen Arm" erhält weitere Substanz, und die Notwendigkeit, deshalb, den antifaschistischen Kern unserer Verfassung auch und gerade gegen die AfD als ideologischen Wiedergänger zu verteidigen, erhält mit diesem und jedem weiteren Fall ein festeres Fundament. Nun geht es im Falle Niedersachsens aber nicht um die konkreten bewaffneten ethnischen Säuberungspläne der sächsischen Parteifreunde Kurt, Hans-Georg und Kevin, sondern um einen Tweet des niedersächsischen Verfassungsschutzes, in dem sich dieser selbstverständlich als Antifa bezeichnet und erläuternd anfügt, dass jede Person, die sich hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versammelt, antifaschistisch sei. Als regierungstragende Fraktion haben wir uns als ebenso überzeugte AntifaschistInnen deshalb klar und deutlich hinter unseren Verfassungsschutz gestellt. Denn das, was der Verfassungsschutz verteidigt, unsere Verfassungsordnung, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, unser Grundgesetz, ist in seiner Entstehungsgeschichte, in seiner Wirkungsgeschichte, in seiner Ausrichtung und Intention glasklar antifaschistisch, eine Anti-Nazi-Verfassung, so der Verfassungsbloggründer und Autor Maximilian Steinbeis. Was die AfD hier versucht, ist ja am Ende nichts anderes, als den Verfassungsschutz anzugreifen und zu diskreditieren, um von sich selbst abzulenken und Zweifel an unseren Sicherheitsorganen zu streuen. Das ist in Anbetracht des Status der AfD natürlich selbstverständlich nachvollziehbar, aber folgt am Ende einer Strategie, die beim Ziegenhof-Faschisten Götz Kubitschek in Schnellroda erdacht wurde, in der es darum geht, den Diskurs zu zerstören. Das „Ende der Party" nennt dies das rechtsextreme Umsturzmilieu in Schnellroda, wo auch niedersächsische AfD-Abgeordnete fröhlich ein- und ausgehen. Wir haben genug Bilder dazu. Da muss der Verfassungsschutz eben auch hinschauen, selbstverständlich. Wir alle sollten doch beherzt AntifaschistInnen sein. Und wen das hier inkludiert: Unser Kreuz hat selbstverständlich keinen Haken! Liebe KollegInnen, ich weiß, das ist für manche in der ideologischen Wagenburg schwer nachvollziehbar, aber über den Satz „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich." kann man sich am Ende doch nur aufregen, wenn man es sich bewusst ein bisschen einfach machen will, wenn man die Binnendifferenzierung innerhalb der Antifa-Gruppen, der Antifa-Recherche-Kollektive oder Antifa-JournalistInnen nicht sehen will, weil man die Kurzformel des Antifaschismus mit jenen militanten Gruppen gleichsetzt, die im Namen des Antifaschismus das Gewaltmonopol des Staates aktiv angreifen. Wenn Steine auf PolizistInnen fliegen, wenn rohe Gewalt Mittel zum Zweck wird, dann ist für mich und für jeden Demokraten zweifellos eine Grenze überschritten. Aber als Antifaschist und als Sprecher für Antifaschismus lasse ich mir weder von Leuten, die Steineschmeißen als Initiationsritus begreifen, noch, lieber Kollege Plett, von der DDR den Begriff des Antifaschismus nehmen. Diesen letzten Sieg der DDR gönne ich der DDR als Kind dieser furchtbaren Diktatur, als Kind der friedlichen Revolution von 1989 niemals. Ich lasse mir von der DDR den Antifaschismus nicht kaputt machen. Und das sollten Sie auch nicht tun. Nur weil Ulbricht, Honecker und jüngst Wagenknecht darüber könnten wir jetzt lange reden den Begriff des Antifaschismus instrumentalisiert und entleert haben, sollten wir doch als DemokratInnen deswegen umso selbstbewusster AntifaschistInnen sein. Siamo tutti antifascisti. Was denn sonst? Und wenn Sie schon Verfassungsschutz als Topos für sich entdecken, liebe CDU das ist ja völlig legitim; man darf und soll und kann den Verfassungsschutz kontrollieren und auch kritisieren, dann machen Sie es doch bitte richtig! Da geben wir gern Nachhilfe. Wir haben über die Jahre einige Erfahrung darin aufgebaut, wie man Verfassungsschutz kritisiert. Ansonsten rate ich uns aber, den Verfassungsschutz seine Arbeit machen zu lassen. Der Blick aktuell nach Sachsen, aber auch der Blick hier rechts außen ins Plenum zeigt uns: Das ist notwendiger denn je. Herzlichen Dank.

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Saskia Buschmann CDU

15. Eingabenübersicht

Bitte stellen Sie die Gespräche ein! - Vielen Dank. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über die Sicherheit in Niedersachsen und damit über das Fundament unseres Zusammenlebens. Ohne eine gut ausgestattete und handlungsfähige Polizei ist dieser Schutz gefährdet. Die Petition 656/89/19 zur personellen und sachlichen Ausstattung der Landespolizei zeigt uns, wie groß das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit ist. Frau Behrens, offensichtlich haben nicht nur meine Kollegin Carina Hermann und ich nicht erkannt, was Sie tun. Auch der Bürger hat es hier nicht gesehen. Ansonsten hätte er diese Petition nicht auf den Weg gebracht. Die rot-grüne Landesregierung hat sich, so scheint es, an eine Verwaltung des Mangels gewöhnt. Wo wir Sicherheit brauchen, setzen Sie auf kurzfristige Pflaster statt langfristige Lösungen. Anstatt die Polizei mit notwendigen Mitteln auszustatten, verstrickt sich die Regierung in Detaildiskussionen und zögerlichen Entscheidungen. Doch diese Zeiten der halben Maßnahmen müssen ein Ende haben. Unsere Polizei braucht klare, nachhaltige Unterstützung und keine Politik des Stillstandes. Lassen Sie uns das Problem benennen! Es mangelt der Polizei an allem, was sie braucht, um den Herausforderungen der heutigen Zeit des 21. Jahrhunderts zu begegnen. Da ist die personelle Unterbesetzung in zentralen Bereichen wie der Bekämpfung von Extremismus und der Verfolgung von politisch motivierten Straftaten - Themen, die uns alle betreffen, die gleichermaßen von rechts, von links und aus dem islamistischen Bereich kommen. Während die Sicherheitsbedrohungen wachsen, bleibt die Reaktion der Regierung schwach und unentschlossen. Die CDU steht für eine konsequente, zukunftsgerichtete Sicherheitsstrategie, die das Wohl und die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Aus diesem Grund haben wir ein Sicherheitspaket geschnürt, das wir mit ca. 100 Millionen Euro für die Polizei, für den Verfassungsschutz und letztlich auch für die Justiz hinterlegt haben. Unsere Forderungen sind klar, eindeutig und nachhaltig: Erstens: mehr Personal in die IT, um Daten aus Straftaten schneller aufzubereiten. Zweitens: eine Beweismittel-Cloud für Polizei und Justiz. Drittens: Analysesoftware für Polizei und Verfassungsschutz, um Extremismus im digitalen Raum zu begegnen. Viertens: digitale Streifen und intelligente Videoüberwachung sowie der Abgleich der gewonnenen Daten mit vorhandenen Datenbanken. Fünftens: mehr Stellen für die Polizei und die Justiz. Wir brauchen eine Polizei, die für das 21 Jahrhundert gewappnet ist. Das fordert der Petent hier in seiner Petition. Wir wissen, dass Niedersachsen mehr Sicherheit verdient, und wir wissen auch, wie sie zu erreichen ist. Aber das gelingt nur, wenn wir die Polizistinnen und Polizisten auch so ausbilden und ausstatten, dass sie diese Werte nicht nur leben, sondern auch verteidigen können. Die rot-grüne Landesregierung hat es versäumt, eine Vision für die Sicherheit Niedersachsens zu entwickeln. Unsere Polizei wird vernachlässigt, die Bevölkerung verunsichert. Das zeigt diese Petition eindeutig. Wir stehen bereit, das zu ändern. Wir haben bereits in anderen Bundesländern gezeigt, dass wir wissen, wie man eine starke und moderne Polizei aufbaut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Bürgerinnen und Bürger verlassen sich auf uns alle hier im Saal. Wir müssen für unsere Sicherheit einstehen und dürfen nicht zulassen, dass politische Taktierereien den Schutz der Menschen aufs Spiel setzen. Unsere Polizei leistet jeden Tag Großes. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sie dafür auch die Mittel bekommt, die sie braucht. Deswegen votieren wir hier für „Erwägung". Herzlichen Dank

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erste-Hilfe-Maßnahmen verbindlich in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen, ist ein willkommener Lichtblick in der ansonsten düsteren dunkelgrünen Bildungspolitik in Niedersachsen. Der Absturz der Grünen in Wahlergebnissen und Umfragen zeigt offenbar erste Wirkung. Mehr davon! Wenn mehr Menschen fortan Erste-Hilfe- und Wiederbelebungsmaßnahmen beherrschen, weil sie sie schon in der Schule lernten, dann ist das unbedingt zu begrüßen, zumal die aktuelle Politik die Zahl der Krankenhäuser eiskalt immer weiter reduziert. So gesehen, kann man diesen Antrag auch als Stoßdämpfer der katastrophalen Gesundheitspolitik sehen. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt bereits seit 2014 die flächendeckende Einführung des Wiederbelebungsunterrichts ab Klasse 7. Sie kommen also zehn Jahre zu spät, und ihr Antrag gerät in einer entscheidenden Frage zu kurz, der Frage nämlich, wie die Schule das gut gemeinte Ziel am besten und nachhaltig erreichen kann. Sie beantragen, die Inhalte in die Kerncurricula Biologie zu integrieren. In der Frage, wie das geschehen soll, bleiben Sie eher unbestimmt. Die Älteren unter uns beherrschen, obgleich die Schulzeit lange vorbei ist, heute noch das Einmaleins, den Dreisatz und die Zinsrechnung, weil sie es gelernt und nicht nur gehört haben. Heute verlässt man sich lieber auf das Smartphone. Um den Schülern das Wissen und das Können über die wichtigsten Maßnahmen der Ersten Hilfe im Allgemeinen und die Wiederbelebungsmaßnahmen im Besonderen zu vermitteln, dürften ständige Wiederholungen und das Abfragen des theoretischen und praktischen Wissens von großer Bedeutung sein. Ob das bei den Schülern der Sekundarstufe I mit sporadischen bzw. einmal jährlich wiederholenden Schulungen im Rahmen eines Aktionsmonats ausreichend ankommt, da habe ich meine Zweifel. Gleichwohl, ohne die häufig wiederholenden Anwendungen man nennt das auch „Pauken" werden die Schüler in einigen Jahren in einem Notfall womöglich ebenso dastehen wie viele Menschen heute: Was muss ich denn tun? Eine Erste-Hilfe-Anleitung auf dem Smartphone suchen? - Zwischenzeitlich dürfte sich die Hilfe erübrigt haben. Nur dann, wenn das Gelernte verinnerlicht und unvergesslich ist, dürfte die schnelle Hilfe jederzeit abrufbar sein. Die Empfehlungen des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz mit zwei Wochenstunden ab Klasse 7 sind hier ein guter Ansatz, den man vielleicht befolgen sollte. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist also ein Schritt in die richtige Richtung. Herr Kollege Rakicky, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ramdor zu? Aber gerne. Bitteschön, Frau Ramdor! Herr Rakicky, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie sprachen gerade an, dass zwei Stunden im siebten

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Saskia Buschmann CDU

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Jürgen Pastewsky AfD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunalfinanzen am Limit" - richtig! Die Kommunen sind in einer katastrophalen finanziellen Situation. Die Fragestunde der CDU ist daher inhaltlich richtig gewählt. Aber leider scholzen Sie - wie so oft. Diesen Vorwurf werden Sie sich aber nicht mehr lange anhören müssen. Das Drama mit dem Namensgeber dieses Verbs endet hoffentlich bald. Nein, und nicht nur der Kollege Hilbers ist an allem schuld. Sind nicht die schon länger Regierenden verantwortlich für diese Lage? Dass die Kommunen strukturell unterfinanziert sind, ist keine neue Erkenntnis. Die unzureichende finanzielle Ausstattung ist seit vielen Jahren bekannt. Sie ist das Ergebnis jahrelanger Fehlentscheidungen - Ihrer jahrelangen Fehlentscheidungen! Aber leider gehen die jeweiligen Landes- und Bundesregierungen und erst recht nicht die ohne eine eigene Mehrheit dieses Problem nicht an. Im Gegenteil! Durch die verheerende grün-dominierte Wirtschaftspolitik erleben wir einen atemberaubenden Niedergang unserer Industrie und auch anderer Wirtschaftsbereiche. Deindustrialisierung ist kein abstrakter Begriff. Sie ist in vollem Gang. In der Folge werden die Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen in 2025 einbrechen. Ihre berühmte und stets voller Empathie zitierte Transformation bewirkt auch für die Kommunen Folgendes: Sie transformieren von Wohlstand in Armut. Anders als bei Orientierungsübungen während meiner früheren Zeit in der Bundeswehr: Sie ändern die Richtung nicht, obwohl sie falsch ist. Nein, Sie holen Anlauf und rennen gegen die Wand - immer und immer wieder. „Weiter so!" bei Volkswagen? In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf die Fehlbesetzung im Aufsichtsrat hinweisen. Deutlicher kann man als Landesregierung mangelnde Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern nicht zum Ausdruck bringen. Frau Ministerin Hamburg, benötigt man für die Wahrnehmung dieses Aufsichtsratsmandates Stichwort „Financial Services" nicht die Zustimmung der BaFin? Wenn ja, würde es mich sehr interessieren, wie Sie diese Zustimmung trotz mangelnder Qualifikation erhalten haben. Die Kämmerer in den VW-Standorten wissen nicht, wie sie die Folgen dieser grün-roten Politik bewältigen sollen. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengehören. In Niedersachsen wird es systematisch verletzt. Die Landesregierung nimmt diese Entwicklung jedoch offensichtlich in Kauf und entzieht sich ihrer Verantwortung, die Kommunen angemessen auszustatten. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Haushaltsberatungen waren eindeutig, und die Schärfe der Kritik vielleicht sollte man besser sagen: der Hilferufe war kaum noch zu überbieten. Die Folgen werden tiefe Einschnitte in der Daseinsvorsorge sein. Die Menschen werden es spüren. Der Niedersächsische Landkreistag hat sich unter Protest aus den gemeinsamen Beratungen der Arbeitskreise von Land und Kommunen zurückgezogen, da die Kosten der Landkreise im Bereich des Tierschutzes und der Sicherheit unserer Lebensmittel nicht fair finanziert werden. Und letztlich ergibt sich bei weiterer Untätigkeit eine Gefährdung der Demokratie, wenn die Bürger das Vertrauen in staatliche Institutionen verlieren, weil sie bald vor Ort erleben werden, was alles nicht mehr funktioniert. Nehmen wir das Beispiel Cannabislegalisierung: Auch hier werden die Kommunen weiter belastet. Sie sollen Verstöße kontrollieren. Nein, das schaffen die nicht! Wir fordern die Landesregierung auf, die berechtigten Forderungen der Kommunen endlich anzuerkennen und die Finanzpolitik entsprechend zu ändern. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Sebastian Penno SPD

Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur - Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken und schützen

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Thema „Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur". Die Kollegin Eva Viehoff hat das Thema inhaltlich schon verständlich ausgeführt. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken, diese vor allem aber auch schützen. Denn worin besteht die eigene Leistung im Rahmen der Nutzung von künstlicher Intelligenz? - Vielleicht hat es sich der eine oder andere schon einmal einfach gemacht und sich seine Rede von einer KI schreiben lassen. Wenn dies der Fall war, sind Sie dann Urheberin bzw. Urheber oder sind Sie nur das Werkzeug, das das geistige Eigentum der KI vorträgt? - Ich verkneife mir an dieser Stelle jeden weiteren Kommentar, nicht dass ich mir noch einen Ordnungsruf des Präsidenten einfange. Während wir in der Wissenschaft und im schulischen Kontext schon länger eine angeregte Debatte darüber haben, wie man KI-generierte Texte erkennen, ob und wie man sie bewerten und gegebenenfalls ahnden kann, spielen Kunst und Kultur bislang eine weniger öffentlichkeitswirksame Rolle. Denn es stellen sich auch andere Fragen: Wie soll beispielsweise bewertet werden, wenn man selbst einen Algorithmus kreiert, der dann als KI etwas Künstlerisches erschafft? Wer ist dann Urheberin bzw. Urheber? Wo sind dann die menschliche Kreativität und die menschliche Schaffenskraft zu verorten? Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund müssen wir uns als Parlament und muss sich unsere Landesregierung auch mit solchen Fragen befassen. Ob es unsere Europaministerin Wiebke Osigus ist, die auf europäischer Ebene mit ihren Kolleginnen und Kollegen, der Kommission und dem Parlament weiter an den harmonisierten Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union, dem sogenannten AI Act, arbeiten wird, ob es unser Kultur- und Wissenschaftsminister Falko Mohrs ist, der die geplante Entwicklung einer Digitalstrategie für den Kulturbereich in Niedersachsen mit Kunst- und Kulturschaffenden erarbeiten wird, oder ob es die in Anknüpfung an den Masterplan Digitalisierung für Niedersachsen entstandene KI-Strategie der Landesregierung sein wird am Ende betrifft KI alle Ministerien und alle Bereiche unseres Lebens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt also viel zu tun. Ich bin mir aber sicher, dass die Herausforderungen, vor die uns die künstliche Intelligenz stellt, in den Händen von Rot-Grün und in den Händen unseres Ministers Falko Mohrs in guten Händen liegen. Denn, wie schon erwähnt, sind die Herausforderungen in Kunst und Kultur etwas anders als in der Wissenschaft. Deshalb sollten, nein, müssen wir frühzeitig, das heißt jetzt, mit Kunstschaffenden, mit Kulturschaffenden, mit Kulturvermittelnden in den Dialog treten. Denn noch können wir die Chancen des Einsatzes von KI nutzen und den Kulturstandort Niedersachsen stärken. Im Rahmen der Kulturministerkonferenz laufen schon Prozesse zur Digitalität und zur digitalen Transformation im Kulturbereich. Wir müssen die Bundesebene, die Bundesländer, unsere Kommunen und alle relevanten Institutionen mitdenken und mit berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen beim Urheberrecht, beim Persönlichkeitsrecht, in den Datenschutzverordnungen im Hinblick auf den Einsatz von KI in Kunst und Kultur verlässliche Rechtsstrukturen, die dafür sorgen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und dass sein Umgang mit der KI sicher ist - gerade in Kunst und Kultur. Denn gerade in Kunst und Kultur ist die Kreativität der entscheidende Faktor, der nicht aufgrund von Unsicherheiten im Urheberrecht oder anderer Fragen beschränkt werden darf. Ich werbe dafür, in den Dialog zu gehen, Chancen und Risiken zu erfassen und dann gemeinsam im Bereich der kulturellen Bildung Programme zu entwickeln, die die Wissensbildung, die Fortbildung und die Befähigung von Kulturschaffenden zum Thema „Digitale Transformation und KI" in den Blick nehmen, damit wir am Ende sagen können: KI bereichert Kunst und Kultur, KI zerstört nicht. Ich bin gespannt auf die Ausschussberatung und auf den Fortschritt der nächsten Jahre. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Behrens. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und unseres Zusammenlebens. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir sehr deutlich gemerkt, wie wichtig eine funktionierende und moderne Verwaltung für unseren Alltag ist. Alles, was in diesem Landtag und auch im Bundestag beschlossen worden ist und noch wird, muss von gut qualifizierten Menschen umgesetzt werden, nämlich vor allen Dingen von unseren Beamtinnen und Beamten. Deswegen brauchen wir gute Rahmenbedingungen, und diese schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersachsen Beamtengesetzes. Sie wissen, der Gesetzentwurf ist im August, zum Ende des Sommers, eingebracht worden. Sie haben sehr schnell in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Daher erst einmal herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und die Rückmeldungen dazu. Es ist einiges schon gesagt worden. Ich will auf die wesentlichen Teile noch einmal eingehen, weil ich sie für bedeutsam halte. Das Erste ist die Frage der Änderungen, die im Wesentlichen die dienstliche Beurteilung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten betreffen. Dass wir uns nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausrichten, muss auch in Zukunft der Maßstab sein. Das haben wir damit ausführlich im Niedersächsischen Beamtengesetz geregelt, und das ist wichtig. Das Zweite: Wir brauchen für die herausragenden Aufgaben im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten gute Möglichkeiten zur Unterstützung unserer Landesaufnahmebehörde. Sie alle wissen, welche Herausforderungen unsere Landesaufnahmebehörde zu bewältigen hat, und das machen Frauen und Männer. Dafür haben wir beurteilungsrechtliche Anpassungen vorgenommen, die uns die Personalgewinnung für diese wichtige Aufgabe erleichtern. Auch das ist wichtig. Das Dritte: Wir müssen im öffentlichen Dienst mit der freien Wirtschaft und vielen anderen Bereichen mithalten. Deswegen ist das Trennungsgeld attraktiver auszugestalten, damit wir die Dinge für diejenigen von unseren Landesbeamten und ‑beamtinnen, die flexibel sind und an wechselnden Orten eingesetzt werden können, attraktiv gestalten. Auch das haben wir in diesem Gesetz geregelt. Herzlichen Dank dafür. Wir haben damit rechtssichere Verfahren und gute Rahmenbedingungen für einen auch weiterhin modernen öffentlichen Dienst und vor allen Dingen auch Wertschätzung der Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten geschaffen. Ich freue mich, dass wir eine breite Mehrheit in diesem Landtag dafür gefunden haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank,

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Sophie Ramdor CDU

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Bitteschön, Sie haben das Wort! Herr Gäde, ich habe Ihrer Rede aufmerksam folgen können. Aber leider sind die Punkte, nach denen ich gefragt habe, nicht angesprochen worden. Sie stehen auch nicht in Ihrem Antrag. Bei digitalen Räumen haben Sie ich habe Ihren Antrag hier vorliegen nur stehen: Kinderschutzkonzepte sollen auch im digitalen Raum Berücksichtigung finden. - Es ist uns nicht weitgehend genug, hier nur Berücksichtigung aufzuschreiben. Deswegen haben wir viel mehr konkrete Bereiche. Und, wie gesagt, der gesamte frühkindliche Bereich kommt nicht vor. Von daher sehen wir bei manchen Gemeinsamkeiten durchaus wirklich große Unterschiede zu unserem Antrag. Darüber können wir gern im Ausschuss diskutieren. Aber das haben Sie eben etwas falsch dargestellt. Vielen Dank. Herr Gäde, möchten Sie antworten? -

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Colette Thiemann CDU

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin Behrens, ich glaube, es führt nicht nur bei mir zu Irritationen, dass Sie sich hier vorn hinstellen und das loben, was wir schon haben. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir Verwaltungsdigitalisierung nicht nur aus der Not heraus betreiben, dass Bürgerinnen und Bürger endlich im europaweiten Vergleich, teilweise im Ländervergleich, mithalten können müssen, sondern dass es dafür gesetzliche Grundlagen gibt. Wie ich in meiner Rede schon erwähnt habe: Das OZG hat die mit Ihrer Beteiligung geführte Bundesregierung schon mal von einer Frist befreit. Dann hat man natürlich keinen Druck mehr, wann man das umsetzt. Aber die Frist der SDG-VO ist am 31. Dezember 2022 abgelaufen. 575 Verwaltungsleistungen hätten zu diesem Zeitpunkt in ganz Niedersachsen online verfügbar sein müssen. Wenn ich dann höre „80 % in den Rathäusern", glaube ich, dass Sie sich eine bessere Informationsbasis verschaffen müssen. Wir sind niedersachsenweit ungefähr bei knapp 25 % der Verwaltungsleistungen, die digital ablaufen - und in Teilen nicht wirklich durchgängig digital, weil vor Ort immer noch mit einer EC-Karte gezahlt werden muss oder ein Bogen ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Abgebildet worden sind also knapp unter 30%, und dann freut man sich hier und setzt eine Strategie auf, die das Ziel hat: Na ja, das haben wir in der ganzen Zeit nicht geschafft, vielleicht schaffen wir es ja bis 2030. Ich glaube, weder unsere Wirtschaft noch unsere Bürgerinnen und Bürger können es sich weiter leisten, hinter der notwendigen Digitalisierung herzurennen. Wenn das Ihr Ansatz ist, dann sehe ich tatsächlich schwarz für die Digitalisierung in Niedersachsen. Vielen Dank.

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Uwe Schünemann CDU

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

äsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hat Ministerin Osigus vor dem vom Verwaltungsgericht beanstandeten Bewerbungsverfahren für die Referatsleiterstelle mit dem Mitglied des SPD-Ortsvereins Südstadt-Bult über die Bewerbung gesprochen und auch über die zweite Referatsleiterstelle mit dem weiteren Mitglied aus dem SPD-Ortsverein Südstadt-Bult gesprochen und sogar die Stelle versprochen?

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Nadja Weippert GRÜNE

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Ja, auch ich kann hier die Warteschleife der Telekom machen und sagen, dass die SPD auch in der letzten Wahlperiode nicht alleine dabei war und man in einer Regierungskoalition natürlich ganz klar mitbestimmen kann, was so gemacht wird. Insofern ist natürlich niemand alleine am Scheiterhaufen der niedersächsischen Digitalisierung schuld. Ich nenne jetzt nur mal generell das Thema Faxgerät. Ich glaube, wenn es um dieses Thema ging, war gerade die Fraktion der CDU immer sehr gerne dabei. Im Oktober 23 wurde durch unsere Landesregierung, wie eben schon gesagt wurde, die Strategie „Digitale Verwaltung 2030" beschlossen. Darin sind insgesamt 43 Maßnahmen in 10 Themenfeldern festgelegt, unter anderem Initiativen zum Einsatz von KI und zur Nutzung von hybriden Cloud-Infrastrukturen sowie die Automatisierung von Abläufen und Arbeitsprozessen der Landesverwaltung und die Nutzung von CO2‑neutralen und energieeffizienten Rechenzentrumsstrukturen. Auf Grundlage dieser Strategie wurde im März dieses Jahres der Handlungsplan „Digitale Verwaltung Niedersachsen" beschlossen, um wesentliche Inhalte der Strategie in die Praxis umzusetzen. Liebe KollegInnen, mit dem vorliegenden Antrag zur Digitalisierung der Verwaltung geht es nun in die dritte Stufe, mit der wir weitere Weichen für die Verwaltungsdigitalisierung in unserem Bundesland stellen werden. Mein Kollege Jan-Philipp Beck hat vorhin schon sehr ausführlich dargestellt, welche einzelnen Punkte das genau sind. Deshalb möchte ich nur noch darauf eingehen, dass die Verwaltungsleistungen unseres Landes für alle BürgerInnen in Zukunft einfach, intuitiv, mobil nutzbar und vor allem sicher werden sollen. Des Weiteren dient vor allem der Aufbau unseres Cybersicherheitszentrums zum Schutz wichtiger Infrastrukturen. Wie gefährlich das Ganze ist, wissen wir. Wie real die Bedrohungen sind, wissen wir auch. Und deswegen ist es wichtig, dass unsere Kommunen und auch unsere Unternehmen besser dabei unterstützt werden, Cyberangriffe abzuwehren, um so die Handlungsfähigkeit stets zu behalten. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.

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Uwe Schünemann CDU

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Drs. 19/5682 Herr Schünemann trägt die Anfrage vor. Bitte! Sehrt geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal: Begünstigung nach Parteibuch? Wann stellt sich die Landesregierung den Herausforderungen für das Land, statt sich um die Versorgung von Parteigenossen zu kümmern? In seiner Ausgabe #183 vom 21. Oktober 2024 wiederholt das Politikjournal Rundblick unter der Überschrift „Die seltsamen Personalentwicklungen im Haus von Europaministerin Wiebke Osigus" zunächst „die schon bei Bildung des Ministeriums 2017 oft gestellte Frage. ..: Wozu braucht man eigentlich ein solches Ressort? Welche Neuerungen gehen davon aus?", um dann über „sonderbare Nachrichten zur Personalpolitik des Hauses" zu berichten. Dem Rundblick zufolge hat es im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) „mindestens eine merkwürdige Stellenbesetzung und die abrupte Korrektur derselben" gegeben. Weiter heißt es, im Haus werde über „Seilschaften" gesprochen und über angebliche Pläne, konkrete Bewerber trotz einschlägiger und unter Umständen besserer Qualifikation vom Zugang zu höheren Positionen auszuschließen. Mitarbeiter des MB lästerten bereits über eine „Südstadt-Bult-Achse", weil zwei Mitarbeiterinnen des Hauses, die schon vor Ausschreibung der betreffenden Leitungsfunktionen zu kommissarischen Referatsleiterinnen berufen worden seien, im hannoverschen SPD-Ortsverein Südstadt-Bult engagiert seien und entweder dort oder in der SPD-Fraktion des dortigen Bezirksrats hohe Ämter innehatten bzw. innehaben. Ebenso sei es bereits bei einer früheren Büroleiterin der vormaligen Ministerin Honé gewesen, und ein Beisitzer aus demselben Ortsvereinsvorstand sei zwischenzeitlich ebenfalls an das MB und dort in das Umfeld der Ministerin abgeordnet worden. Ob parteipolitische Nähe für die rot-grüne Landesregierung bei der Besetzung herausgehobener Funktionen im Landesdienst größere Bedeutung hat als das Vorliegen einschlägiger Qualifikationen und Erfahrungen ist im Zusammenhang mit der von der Presse so genannten Büroleiteraffäre bereits seit rund elf Monaten Gegenstand der parlamentarischen Befassung und seit rund einem halben Jahr Gegenstand des 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ausweislich der Rundblick-Berichterstattung hat das von einer unterlegenen Bewerberin in einem der Ausschreibungsverfahren angerufene Verwaltungsgericht Hannover im September 2024 entschieden, dass die zunächst kommissarisch mit der Referatsleitung betraute und später obsiegende Bewerberin von ihren Leitungsaufgaben entbunden werden muss, damit insoweit keine Fakten geschaffen werden. Das Gericht habe zudem beanstandet, dass nach Beginn des Besetzungsverfahrens Aufgaben aus dem Referat herausgeschnitten worden seien, für die die unterlegene Bewerberin besser qualifiziert gewesen wäre als die obsiegende Konkurrentin. Das Ministerium von Ministerin Osigus, die der genannten Berichterstattung folgend auch zwei Jahre nach ihrer Ernennung noch ihre Rolle suche, habe die zunächst obsiegende Bewerberin von der Referatsleitung abberufen und als Referentin in ein anderes Referat versetzt. Das Verfahren zur Besetzung der streitbefangenen Leitungsfunktion sei gestoppt worden, ebenso ein vergleichbares Besetzungsverfahren, in dem die zweite der kolportierten „Südstadt-Bult-Achse" zugehörige Mitarbeiterin bereits kommissarisch mit einer Referatsleitung betraut worden war. Vorwürfe zu Mobbing, „die bis in die Spitze der Landesvertretung hineinragten", und zu Stellenbesetzungen, bei denen es nicht nach Qualifikation, sondern „nach anderen Kriterien" gegangen sei, gibt es nach dem Rundblick-Bericht auch im Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Und: Der stellvertretende Leiter der Berliner Vertretung des Landes Niedersachsen soll kurz vor seinem Wechsel auf den aktuellen Dienstposten noch einmal von seinem vormaligen Arbeitgeber befördert worden sein, sodass eine konkurrierende Interessentin keine Chance mehr auf eine erfolgreiche Bewerbung gehabt habe. Die Leitung der Referatsgruppe Z im Ministerium soll mit einer Frist von nur sieben Tagen nur intern und ausschließlich für Bewerber aus dieser Referatsgruppe ausgeschrieben worden sein. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat für die Landesregierung bei der Besetzung von Stellen insbesondere solchen ab Referatsleitung aufwärts das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz mit seinen Elementen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die uneingeschränkte Beachtung dieses Leistungsprinzips bei der Auswahl unter Stellenbewerberinnen und ‑bewerbern sicherstellen? 2. Inwieweit ist das vom Rundblick beschriebene und in Teilen bereits vom Verwaltungsgericht Hannover im September 2024 beanstandete Vorgehen des Ministeriums von Ministerin Osigus bei der Besetzung einer Stelle nach Auffassung der Landesregierung mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz mit seinen Elementen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vereinbar? 3. Wann und wie haben das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Ministerin Osigus persönlich auf die in der öffentlichen Berichterstattung genannten Vorwürfe über etwaiges Mobbing und Hinweise auf Stellenbesetzungen nach anderen als Qualifikationskriterien im Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems reagiert? Ich rufe unsere Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale

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Pippa Schneider GRÜNE

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich dachte ich, dass wir hier im Plenum schon alles gesehen und gehört haben und dass da von der Fraktion rechts von mir nichts Dolleres mehr kommen kann. Aber ich wurde enttäuscht. Dieser Antrag ist ein neuer Tiefpunkt. Sie fabulieren über woken Genderwahnsinn an unseren Unis, Sie setzen Frauenförderung mit Antisemitismus gleich und stellen Forderungen auf, einzelne Wissenschaftsfelder, die Ihnen nicht in den Kram passen, von der Förderung auszunehmen. Ich möchte einmal aus Ihrem Antrag zitieren: „Es ist somit ein Gebot der Wissenschaftshygiene, derartige Strömungen aus den deutschen Universitäten zu entfernen". Wie perfide, einfach von Wissenschaftshygiene zu sprechen und darüber zu fabulieren, wie man unliebsame Menschen mit nicht passenden Meinungen möglichst von unseren Universitäten entfernen, ja eliminieren will! Das erinnert mich doch sehr an ganz andere Kapitel unserer Geschichte. Liebe KollegInnen von der AfD-Fraktion, Sie reden zwar viel über Wissenschaftsfreiheit und über die Zukunft unserer Hochschulen. Aber mit der Wissenschaft haben Sie es nicht so. Wie erklären Sie sich zum Beispiel, dass aus Ihrer Partei immer wieder der Klimawandel geleugnet wird, während die Wissenschaft immer neue Prognosen aufstellt, wie schnell welcher Kipppunkt erreicht wird? Wie erklären Sie sich, dass Sie und Mitglieder Ihrer Fraktion in diesem Haus immer wieder die Corona-Pandemie als Erfindung und als Lüge der Regierung titulierten, während WissenschaftlerInnen auf der ganzen Welt fieberhaft daran arbeiteten, Impfstoffe zu finden und somit Tausende Menschenleben zu retten? Was Sie hier praktizieren, ist einfach nur noch eines, und zwar Wissenschaftsfeindlichkeit. Liebe KollegInnen von der AfD, ich erkläre Ihnen gerne noch einmal, wie wir als Land die niedersächsischen Hochschulen auf ihrem Weg zur Exzellenz unterstützen, auch wenn ich nach der Lektüre Ihrer Kampfschrift das Gefühl habe, dass Sie das eigentlich überhaupt nicht interessiert: Mit dem Programm „ExzellenzStärken" stellen wir 26 Millionen Euro zur Verfügung, um die niedersächsischen Hochschulen strategisch auf die Exzellenzinitiative vorzubereiten. Die aktuell geförderten Cluster und die neu ausgewählten Skizzen haben noch einmal zusätzlich Mittel bekommen, um erfolgreich zu sein. Damit stärken wir den Wissenschaftsstandort Niedersachsen, und das schaffen wir ganz ohne Hass und Hetze von rechts. Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider.

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Julia Retzlaff SPD

15. Eingabenübersicht

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir votieren bei dieser Eingabe für „Material". Das hat aber eigentlich nur technische Gründe. Denn das Ministerium hat im Rahmen seiner Stellungnahme in Aussicht gestellt, die Eingabe des Petenten in die gesetzesvorbereitende Sammlung des ML mit aufzunehmen. Wir wollen nicht hinter der Bereitschaftserklärung des ML zurückbleiben und votieren aus diesem Grund hier für „Material". Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff. Des Weiteren gibt es Wortmeldungen zu

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Blutkreislauf, damit man nach der Theorie auch die Praxis erlernt. - Vielen Dank. Frau Ramdor, ich habe Ihren Antrag gelesen. Ich meine das nicht nur in Klasse 7, sondern ab Klasse 7. Das ist die erste Sekundarstufe. Das wären dann die Klassen 7 bis 10. Das meinte ich damit. Ein Jahr lang zum Beispiel zwei Stunden in der Woche oder ein Aktionsmonat im Jahr oder irgendwelche externen Organisationen reichen nicht, auch wenn das alles gut ist und hilft. Es muss eine systematische Vorbereitung sein. Die Menschen müssen das sozusagen ins Blut bekommen. Erst dann verliert sich die Scheu vor den Wiederbelebungsmaßnahmen. Damit gehen dann auch die Bereitschaft und die Fähigkeit, das durchzuführen, einher. Deswegen wollte ich sagen: Der vorliegende Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es muss auch richtig umgesetzt werden. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der Kollege Stefan Politze.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Erst einmal finde ich es interessant, dass Herr Zinke schon am Montag wusste, dass die Koalition scheitern wird. Es scheint also doch inszeniert zu sein, das Ampel-Aus. - Ja, es ist ja so! Meine Damen und Herren, wir leben in einem postfaktischen Zeitalter, in dem Wahrheit und Lüge immer weniger unterschieden werden, so die gängige Meinung. Dabei ist das Phänomen Falschnachricht nicht neu. Bereits in der Antike, im Jahr 335 vor Christus, initiierten die Einwohner der Stadt Theben aufgrund einer Falschinformation über das Ableben des makedonischen Königs Alexanders III. einen Aufstand, der sodann von dem doch noch sehr lebendigen König niedergeschlagen wurde. Alexander ließ die Stadt dem Erdboden gleichmachen, die Einwohner wurden getötet oder versklavt. An diesem Beispiel zeigt sich eindrücklich, welche fatalen Folgen Falschinformationen haben können. Ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit war der Kosovokrieg, als Deutschland sich ohne UN-Mandat an kriegerischen Handlungen gegen Jugoslawien beteiligte. Der damalige Bundesverteidigungsminister, Genosse Rudolf Scharping, stellte einen angeblichen serbischen Hufeisenplan vor, dessen Echtheit bis heute nicht bewiesen wurde, und legitimierte damit nachträglich den NATO-Angriff auf Jugoslawien. Nahezu alle Medien ordneten den Hufeisenplan bei der Berichterstattung wie selbstverständlich in den tatsächlichen Handlungsablauf der Vorkriegs- und Nachkriegszeit ein. Dabei übernahmen sie vielfach die offiziellen Sprachregelungen. Leider hat sich in dieser Hinsicht bis heute nicht viel getan. Jüngstes Beispiel ist der NDR, de r trotz Gerichtsurteils eine Falschmeldung nicht korrigiert hat und dafür sogar ein Ordnungsgeld in Kauf nahm, welches nun leider an den Gebührenzahlern hängenbleibt. Bei den privaten Medien sieht es kaum besser aus, der Spiegel als selbsternanntes „Sturmgeschütz der Demokratie" war jüngst nicht mal in der Lage, korrekt über den Tod des Grauhörnchens Peanut zu berichten. Die Reform des Medienstaatsvertrages, welche aktuell verhandelt wird, müsste hier dringend ansetzen und dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder zu einem Garanten für neutrale Berichterstattung und Aufklärung wird. Es steht also außer Frage, dass Desinformation ein ernstzunehmendes Problem ist. Doch ist die Antwort auf diese Herausforderung nicht, die Meinungsfreiheit unbedacht einzuschränken. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament unserer Demokratie. Anstatt die Ängste vor Desinformation zum Vorwand für Zensuren in den sozialen Medien zu machen, sollten wir auf intellektuelle Auseinandersetzung und Bildung setzen. Die Einführung der sogenannten Trusted Flagger durch die Bundesnetzagentur kann keinesfalls unwidersprochen hingenommen werden. Diese Mechanismen, die als vertrauenswürdige Hinweisgeber bezeichnet werden, tragen die Last großer Zweifel mit sich; Zweifel daran, ob sie illegale Inhalte im Visier haben oder auch legitime Meinungen unterbinden könnten, wenn diese im politischen Kontext unbequem sind. Dies öffnet die Tür zu einer neuen Form der digitalen Kontrolle, vor der wir eindringlich warnen müssen. Staatliche Einmischung auf privaten Plattformen wirft die Frage auf: Wie viel Kontrolle benötigt eine freie Gesellschaft tatsächlich? Unter dem Deckmantel der Abwehr von Desinformation könnte eine Zensur in Gang gesetzt werden, die letztlich nicht nur die Meinungsfreiheit einschränkt, sondern auch die Demokratisierung der Informationsgesellschaft hemmt. Besorgniserregend ist insbesondere die mangelnde Transparenz bei der Entscheidung, was als falsche Information klassifiziert und anschließend gelöscht wird. Lassen wir nicht zu, dass Demokratie auf Kosten einer hypersensiblen Regelung der Informationsflüsse leidet. Es wird ein Instrumentarium geschaffen, das in der Lage ist, politische Debatten zu beeinflussen, und dies darf niemals ohne umfassende gesellschaftliche Diskussion und sorgfältige Abwägung geschehen. Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist überzeugt, dass der Schutz vor Desinformation durch die Bildung kritischer Kompetenzen in der Bevölkerung erreicht werden kann. Es gilt, die Medienkompetenz zu fördern und den Austausch von Argumenten zu stärken, statt Einschränkungen Tür und Tor zu öffnen. Die Bürger müssen in der Lage sein, Informationen selbstständig zu bewerten und sich eine fundierte Meinung zu bilden. Wir dürfen nicht zulassen, dass unter dem Vorwand der Bekämpfung von Desinformation eine neue digitale Zensur errichtet wird, die die freie Meinungsäußerung erstickt. Unser gesellschaftlicher Fortschritt darf nicht durch Kontrollmechanismen gebremst werden. Um es klar auszudrücken: Die Gefahr von Desinformation kann und darf nicht als Ausrede dafür genutzt werden, Zensurmaßnahmen zu intensivieren. Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin entschieden gegen jeden Versuch wenden, den freien Meinungsaustausch zu behindern. Lasst uns auf die Eigenverantwortung und die Entscheidungsfähigkeit der Bürger vertrauen, um unsere Demokratie zu schützen und zu stärken! Vielen Dank.

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Julia Retzlaff SPD

15. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Buschmann, lassen Sie mich zunächst sagen: Da sind wir einer Meinung. Die Sorge um die öffentliche Sicherheit treibt viele Menschen um. Aber anders als die CDU-Fraktion sehen wir es natürlich so, dass das von der Landesregierung exzellent ernst genommen wird. ‑ Wir alle, glaube ich, sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur Sie, Frau Buschmann. Wir alle wissen, dass die Herausforderungen für die Polizei in Niedersachsen hoch sind, sei es in der Bekämpfung von Extremismus oder in der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Es ist unser verfassungsgemäßer Auftrag so wünscht es sich nämlich der Petent in zwei Sätzen; man muss auch einmal sagen, dass die Petition zwei Sätze umfasst, die Polizei des Landes so auszustatten, dass sie ihre vielfältigen Aufgaben effektiv und effizient erfüllen kann. Das ist unser Auftrag, gemessen an allen sich verändernden Lagen und neuen Kriminalitätsphänomenen. Umso besser ist es, dass wir eine Landesregierung haben namentlich Frau Innenministerin Daniela Behrens, die dieser Verantwortung in vollem Umfang und sehr weitsichtig nachkommt. Der Landtag hat in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Polizei getätigt. Niedersachsen stellt sich seiner Verantwortung. Liebe Kollegin Buschmann, daran ändert auch Ihre Rede nichts. Sehr geehrte Damen und Herren, mit aktuell 25 000 Beschäftigten im Polizeidienst befinden wir uns personell auf einem hohen Niveau. An oberster Stelle steht der Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten, die für unsere Sicherheit garantieren und dabei oftmals ihre eigene Gesundheit einsetzen. Wir investieren kontinuierlich in moderne Ausrüstung und Technik, um den Arbeitsalltag der Polizei zu erleichtern und die Sicherheit weiter zu verbessern. Wir achten darauf, dass die IT-Ausstattung auf dem neuesten Stand ist. Die Maßnahmen, die wir umsetzen, zeigen Wirkung. Das zeigt die Aufklärungsquote der Fallzahlen, die seit vielen Jahren steigt und 2023 bei über 62 % liegt. Die Landesregierung verfolgt eine klare Linie, um unsere Sicherheitsbehörden auf hohem Niveau zu halten und kontinuierlich den Bedarfen anzupassen. Im Haushaltsplanentwurf des Innenministeriums für 2025 ist der Gesamtansatz im Polizeibereich gegenüber 2024 noch einmal um 88,6 Millionen Euro erhöht worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, öffentliche Sicherheit ist ein Kernanliegen dieses Landes. Wir dürfen aber nicht in den Reflex verfallen, auf jede Forderung nach mehr Sicherheit sofort mit zusätzlichen Maßnahmen und Mitteln zu reagieren, ohne die Auswirkungen zu prüfen. Niedersachsen hat eine solide Sicherheitsstruktur und eine hervorragend aufgestellte Polizei, die ihre Aufgaben sehr gut erfüllt. Unsere Aufgabe ist es, dieses Niveau zu halten und strategisch zu verstärken, anstatt unüberlegt neue Maßnahmen zu ergreifen. Daher werden die personellen und materiellen Ressourcen in Niedersachsen regelmäßig evaluiert und strategisch angepasst. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Schwerpunksetzungen innerhalb der Polizei richten sich dabei stets an der Lageentwicklung aus, um angemessen reagieren zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, wir votieren bei der Petition für „Sach- und Rechtslage". Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff.

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

einzelnen unteren Jagdbehörden? Frau Ministerin! Wie gesagt: Es gibt einen kontinuierlichen Austausch. Dadurch, dass die Jagdbehörden in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten, bekommen wir da, glaube ich, schon Hinweise. Es gibt natürlich auch immer Fehlermeldungen, die direkt an die Jagdbehörde gehen, auch wenn die Probleme schon vor Ort gelöst werden können. Beispielsweise muss mal ein Passwort zurückgesetzt werden etc. Deswegen kann es durchaus sein, dass es in der Fläche erst einmal mehr Probleme gibt, die dann aber auch vor Ort gelöst werden. Aus diesem Grund werden die Probleme nicht unbedingt an das Ministerium herangetragen, wenn es sich nicht um systematische Probleme der Software handelt. Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion stellt der

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Herr Gäde, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Diese Aufgabe müssen wir als Parlament annehmen. Das wurde an dieser Stelle bereits mehrfach deutlich gemacht. Im Juni-Plenum, also vor fünf Monaten, haben wir als rot-grüne regierungstragende Koalition einen umfangreichen Entschließungsantrag eingebracht ‑ ja, ein sehr guter Antrag! Vielen Dank!, der insgesamt 29 Forderungen hat. Dass die CDU als Oppositionsfraktion dieses Thema jetzt auch aufgreift und hier im Landtag thematisiert, ist grundsätzlich zu begrüßen. Denn Kinderschutz darf keine Frage von Parteipolitik sein. Es ist ein gemeinsamer gesellschaftlicher Auftrag. Herr Gäde, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Holsten zu?

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Kollegen Watermann. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Ehrenamtler Niedersachsens sollten sich diese Rede ausdrucken und sie sich einmal nachlesend angucken. Ich habe noch nie erlebt, wie jemand so mit beiden Füßen gegen die Schienbeine der Ehrenamtler getreten hat. Es ist eine Schande für dieses Land, wie Sie mit den Ehrenamtlern umgehen. Sie treten das Engagement von ehrenamtlich Tätigen mit Füßen. Ich sage Ihnen: Das wird sich nicht positiv für Sie auszahlen.

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Alfred Dannenberg AfD

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: „Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?" Gemäß § 25 Abs. 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes haben die Jagdausübungsberechtigten für ihren Jagdbezirk unter Verwendung eines von der obersten Jagdbehörde bestimmten elektronischen Formulars für alle Wildarten eine fortlaufend zu ergänzende Streckenliste zu führen, in die das erlegte Wild und das Fallwild aufzunehmen sind und die der Jagdbehörde spätestens am 15. Februar eines jeden Jahres zu übermitteln ist. Nach einer mehrjährigen Phase des möglichen freiwilligen Einstiegs in die digitale Jagdstatistik ist sie seit dem 1. April dieses Jahres verpflichtend. Der Zugang zu dieser digitalen Streckenliste erfolgt über die Internetseite www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de. Für jedes Revier wurden der jeweils zuständigen Person individuelle Zugangsdaten von den unteren Jagdbehörden mitgeteilt. Nutzer der digitalen Streckenliste berichten von erheblichen Problemen bei der Nutzung dieses Programms: Beispielsweise können sie sich nicht einloggen, beim Eingeben der Daten gestreckten Wildes reagieren bestimmte Felder der Eingabemaske nicht auf Eintragungen, oder ganze Datensätze gehen verloren. Dies sind Schadensbilder, die auf ein möglicherweise nicht ausgereiftes Programm hindeuten können. Die digitale Streckenliste ist weder für eine Anzeige auf dem Smartphone optimiert, noch ist sie als Smartphone-App verfügbar. Ein Revierinhaber der Fraktion hat vor mehr als zwei Wochen wegen wiederholter technischer Probleme eine Supportanfrage über die untere Jagdbehörde des Heidekreises an den betreffenden Softwaredienstleister stellen lassen, die bis zum Zeitpunkt der Eingabe dieser Dringlichen Anfrage unbeantwortet geblieben ist. Aufgrund der technischen Probleme vermuten Fachkundige, dass niedersachsenweit die den einzelnen unteren Jagdbehörden aktuell vorliegenden gemeldeten Zahlen erlegten Wildes bzw. Fallwildes unvollständig sind. Jedoch hat in diesem November eine Streckenmeldung für das laufende Jagdjahr an das Ministerium zu erfolgen. Praktiker berichten von derartigen Problemen aus mindestens zehn niedersächsischen Landkreisen, darunter Osnabrück, Uelzen, Harburg, Rotenburg und Heidekreis. Ein Software-Update der digitalen Jagdstatistik am 25. September 2024 also zu Beginn der intensivsten Jagdphase des Jahres hat nach Berichten von fachkundigen Personen dazu geführt, dass seitdem Hegeringleiter die digitale Jagdstatistik aus Datenschutzgründen nicht mehr oder nur eingeschränkt mitlesen können, je nachdem, ob ihnen der Zuständige des jeweiligen Jagdbezirkes eine Leseberechtigung erteilt hat. Die Hegeringleiter haben daher keinen Überblick mehr über den Stand der Abschussplanerfüllung, obwohl sie zum Beispiel im Heidekreis als Beauftragte der Jagdbehörde in puncto Wildbewirtschaftung agieren. Im Vergleich zur vorherigen Handhabe der Einzelmeldungen in direkter Kommunikation zwischen Revierinhaber und Hegeringleiter zeigt sich hier laut der fachkundigen Personen aktuell ein Hemmnis, das ihnen zufolge dringend überwunden werden muss. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung über Art und Ausmaß der technischen Probleme bei der Nutzung der digitalen Streckenliste? 2. Wird die Landesregierung die technische Zuverlässigkeit der digitalen Streckenliste verbessern? Falls ja, wie und bis wann? 3. Wie und bis wann gedenkt die Landesregierung gegebenenfalls denjenigen Hegeringleitern, die für die Schalenwildbewirtschaftung auf den Einblick in die digitale Streckenliste angewiesen sind, diesen Einblick kurzfristig verlässlich zu ermöglichen? Herzlichen Dank, Herr Dannenberg. - Ich rufe auf:

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Nadja Weippert GRÜNE

Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! „In Springfield they're eating the dogs, they're eating the cats, they're eating the pets of the people that live there" - dies ist wohl das berühmteste Zitat Donald Trumps aus der einzigen Live-Debatte des gerade vergangenen US-Wahlkampfes um das Weiße Haus. Es ist ein Zitat, das den Wahlkampf überdauern und in den Köpfen der Menschen hängen bleiben wird - nicht nur, weil es bekanntermaßen mittlerweile schier unzählige Memes im Internet dazu gibt, sondern auch, weil die Folgen für den Ort, über den Donald Trump gesprochen hat, verheerend sind. Springfield ist in diesem Fall eben nicht der fiktive Wohnort der Simpsons. Nein, Springfield ist ein realer Ort in Clark County im US-Bundesstaat Ohio. Mit „they" waren haitianische MigrantInnen gemeint, die dort im Ort leben bzw. zum Teil lebten. Denn mittlerweile haben rund 2 000 von ihnen die Stadt verlassen, aus Angst vor Hass und Gewalt, die ihnen seit der Ausstrahlung der TV-Debatte massiv entgegenschlagen. Aber nicht nur die MigrantInnen in Springfield leiden, sondern auch der Rest der Bevölkerung. Das reicht von Gewaltexzessen über Neonazi-Aufmärsche und die Notwendigkeit, Schulgebäude zu sichern, bis hin zum Einbruch der lokalen Wirtschaft. Eine einzige Falschbehauptung, die sich in Zeiten von Social Media rasant in der ganzen Welt verbreitet, löst eine nicht mehr zu stoppende Kettenreaktion aus. Wie groß der Einfluss von solchen Fake-News-Kampagnen auf Wahlkämpfe und damit auf den Frieden und die Demokratie ist, konnten wir also gerade wieder live erleben - ebenso wie den Einfluss des Kapitals. Ein Milliardär, der eine der größten und einflussreichsten Social-Media-Plattformen betreibt, verloste Millionen für Stimmen an die Republikaner - ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der US-Wahlen. Fake-News-Kampagnen sind also nicht nur ein Teil der hybriden Kriegsführung und ausländischer Einflussnahme auf das demokratische Staatswesen und das gesellschaftliche Zusammenleben, die wir seit Jahren weltweit insbesondere durch Russland registrieren; auch bei uns in Deutschland. Bei der Bundestagswahl 2021 wurden beispielsweise über Olaf Scholz und Armin Laschet jeweils 500 Falschaussagen verbreitet, über Annalena Baerbock sogar 16 000. Auf die misogyne Komponente dieser Zahlen gehe ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht ein. Klar ist aber: Im Zeitalter der künstlichen Intelligenz stehen alle Menschen häufiger vor der Herausforderung, manipulierte Bilder oder gar Deepfake-Videos von echten Bildern und Nachrichten zu unterscheiden. Aufgrund immer besserer Qualität der künstlich erstellten bzw. manipulierten Daten und deren Verbreitung zur schnellen Stimmungsmache in den sozialen Medien fällt das leider immer schwerer. Es braucht mehr Medienkompetenz in allen Altersklassen und das Hinterfragen mittlerweile fast jeder verbreiteten Meldung. Und es braucht auch Strafverfolgung für diejenigen, die diese Falschaussagen und diese Hetze im Netz verbreiten. Neben Versuchen, unseren gesellschaftlichen Frieden durch Fake News zu destabilisieren, erleben wir auch Cyberattacken, Sabotageaktionen, Störungen unseres Luftraums und versuchte Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur. All diese Komponenten der hybriden Kriegsführung haben vor allem ein Ziel: die Destabilisierung und Zerstörung unserer vielfältigen offenen Gesellschaft, der Art zu leben und zuallerletzt auch die Zerstörung unseres höchsten Gutes, unserer Demokratie. Die Geschichte von Springfield sollte daher allen DemokratInnen eine letzte Mahnung und Warnung sein. Wir alle hier wissen: Aus Gedanken werden Worte, werden Taten. Daher meine Bitte, liebe KollegInnen: Lassen wir DemokratInnen uns nicht spalten! Schaffen wir die Voraussetzungen, um unsere kritische Infrastruktur besser zu schützen und uns aktiv gegen hybride Angriffe zu wehren! Stellen wir uns täglich gemeinsam Fake News, Hass und Hetze entgegen, egal ob auf dem Wochenmarkt, in der BürgerInnen-Sprechstunde oder digital im Internet! Lassen wir nicht zu, dass Springfield auch in unserem Land Realität wird, sondern treten wir gemeinsam weiterhin fair und ehrlich für ein starkes, solidarisches und vielfältiges Niedersachsen ein, gegen die Angriffe auf unsere Verfassung, für den Schutz unseres Friedens und unserer Demokratie! Vielen Dank.

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Lena Nzume GRÜNE

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte das so nicht stehen lassen. Jetzt hat sich noch einmal gezeigt, wie wissenschaftsfeindlich die AfD eigentlich ist; denn es wird hier wieder in Zweifel gestellt, was Studien sagen. Mit der Einführung von Wiederbelebungsschulungen in der Schule steigert sich die Überlebensrate immens. Das sehen wir in Ländern wie Finnland, Dänemark oder Großbritannien. Gleichzeitig ist es so, dass wir die Empathie und den Mut steigern, in schwierigen Situationen Verantwortung zu übernehmen. Ich finde es fragwürdig, dass eine Partei hier in unserem Haus dagegen spricht und sagt, dass die Kinder nicht lesen, rechnen und schreiben können was sie in der Grundschule lernen und dass wir uns mit komischen Inhalten beschäftigen würden. Das ist nicht so; denn wir machen das eine wir unterstützen Wiederbelebungsmaßnahmen, und das andere ist, dass wir Kompetenzen steigern. Wir haben die basalen Kompetenzen gerade gestärkt. Unsere Kultusministerin hat das Stundendeputat für die Fächer Lesen, Rechnen und Schreiben in der Grundschule gerade erhöht. Vielen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Woran erkannt man eigentlich ein Plagiat oder auch, dass jemand etwas abgeschrieben hat? Unter anderem wohl daran, dass der Autor oder die Autorin wenig von der Materie versteht und man beim Betrachten der Argumentationsketten feststellt, dass das alles wenig Sinn ergibt und vielleicht auch etwas durcheinander ist. Meine Damen und Herren, noch leichter ist die Erkenntnis aber, wenn beispielsweise eine Antragstellerin, sagen wir, den Ursprung ihres Werkes in Fußnote 7 auch noch direkt als Quelle angibt. Obwohl man schon sagen muss: Aufgrund des unzulänglichen Verweis- und Zitierstils dieses Antrages muss dieser Verweis erst einmal gefunden und richtig zugeordnet werden. Erstsemester würden für solche Fußnoten wohl ihren ersten Fehlversuch in einer Prüfung kassieren. Aber zurück zum Thema: Im letzten Jahr hat die AfD-Fraktion im Bundestag einen Antrag eingebracht, der diesem Antrag nun wirklich verdächtig ähnlich ist. Knapp anderthalb Jahre hat dann die hiesige AfD-Fraktion gebraucht, um etwas Niedersachsen einzuarbeiten. Das hat nun zur Folge, dass wir hier im Landtag wohl nun dieselbe, wenig zielführende Debatte führen müssen, die der Bundestag schon erlebt hat. Danke dafür! Da ich mich aber meiner Aufgabe und der parlamentarischen Debatte nicht verwehren möchte, möchte ich in aller Kürze darauf eingehen, warum dieser Antrag keinerlei Verbesserung der Forschung in Niedersachsen zum Ziel hat. Ihr Antrag, liebe AfD-Fraktion, ist inhaltlich falsch, die Forderungen sind nicht zielführend, und darüber hinaus ist dieser Antrag auch eine handwerkliche Katastrophe. Zusammengefasst: Sie attestieren einigen Fächern bzw. Forschungsfeldern eine vermeintliche Unwissenschaftlichkeit, nur weil Ihnen die Forschungsfragen und Erkenntnisinteressen zuwider sind. Genannt seien an dieser Stelle etwa die Sozial- und Kulturwissenschaften im Allgemeinen oder auch die Geschlechterforschung und Disability Studies im Konkreten. Um in Ihrem Antrag aber nicht nur den dystopischen Zustand an deutschen Hochschulen herbeizureden, gewürzt mit einer Prise Hoffnung auf eine Rückkehr in das Jahr 1900 ohne Gleichstellung und moderne Wissenschaft, haben Sie einen Antrag von Ihren Bundestagskolleginnen und ‑kollegen abgekupfert, bei dem Ihre Vorstellungen von unfreier Wissenschaft mit dem Thema der Exzellenz bzw. eigentlich begrenzt auf das Programm der Exzellenzstrategie verknüpft werden. Hier zeigt sich die erste Unkenntnis. Denn im Rahmen von exzellenter Forschung ist die Exzellenzstrategie nur eines von vielen Elementen und Förderwerkzeugen und im quantitativen monetären Vergleich ein eher kleiner Faktor hier in Niedersachsen. Sie fordern außerdem beispielsweise die Evaluation der Geschlechterforschung durch den Wissenschaftsrat. Wenn Sie nicht nur bei Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag abgeschrieben hätten, dann wüssten Sie wohl, dass die WKN, also die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen bereits im Jahr 2004 in ihrer Evaluation der Sozialwissenschaften hervorgehoben hat, dass die Fragestellungen aus der Geschlechterforschung ein hohes Potenzial für Forschung und Lehre in Niedersachsen haben. Zum selben Ergebnis kam im vergangenen Jahr übrigens auch der Wissenschaftsrat bei seiner Evaluation der Geschlechterforschung. Er betont obendrein Achtung!, dass die politischen Angriffe auf die Relevanz und Wissenschaftlichkeit der Geschlechterforschung keine Grundlage besitzen und abgelehnt werden. Damit sind Sie, ehrlich gesagt, nicht nur entlarvt, sondern Ihre Forderung ist auch hinfällig. Wenn Sie außerdem nicht nur weiter bei Ihren Kolleginnen und Kollegen abgeschrieben hätten, dann wüssten Sie wohl auch, dass es die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen gibt und diese seit zehn Jahren ein institutionalisiertes Monitoring inklusive Evaluation verschiedener Fächer und Fächergruppen in Niedersachsen durchführt, die dann zur Verbesserung von Forschung beiträgt. Dann wüssten Sie auch, dass Ihre Forderungen in Konflikt mit der Freiheit von Wissenschaft stehen. Und Sie wüssten dann vermutlich auch, dass durch die universitäre Selbstverwaltung über Studiengänge, Forschungsgruppen, Exzellenzcluster und vieles mehr eigenständig nach wissenschaftlichen Überlegungen entschieden wird und nicht aufgrund irgendeines herbeifantasierten ideologischen Diktats. Liebe AfD-Fraktion, weder Gleichstellung an Hochschulen noch Geschlechterforschung und angrenzende Disziplinen schaden unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diversität in der Wissenschaft ist wichtig; denn Wissenschaft ist Teamwork. Verschiedene Perspektiven eröffnen neue Wege. Wissenschaft ist die Neukombination von Wissensbeständen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Neue Perspektiven und diverse Wissensbestände sind daher zu Recht eines von mehreren Förderkriterien der Exzellenzstrategie, weil sie ein wichtiger Erfolgsfaktor für erfolgreiche Forschung sind. Dieser Antrag ist gekennzeichnet von der Unkenntnis des deutschen Wissenschaftssystems, von unzureichender Belegführung, von Scheinkausalitäten und von Unwissenschaftlichkeit sowie voller tendenziöser Behauptungen, denen wir gerade lauschen durften. Meine Damen und Herren, hier wird der Bock zum Gärtner gemacht, wenn Sie von Wissenschaft sprechen. Abschließend lässt sich festhalten, dass dieser Antrag einzig und allein als Vehikel für Ihre politische Ablehnung von Gleichstellung, freier Wissenschaft und Vielfalt und damit schlussendlich auch den Grundwerten unserer Verfassung dient. Die Leidtragenden sind hier wissenschaftliche Fächer und Teildisziplinen wie die Geschlechter- und Diversitätsforschung. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen versichern: Egal, wie groß die Angriffe sind - wir als SozialdemokratInnen stehen für eine freie Wissenschaft und den Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Eines darf in dieser Debatte nicht unerwähnt bleiben: Liebe AfD, Sie sprechen davon ich zitiere aus Ihrem Antrag, „wissenschaftsfremde Einlagerungen ... konsequent zu entfernen" und eine „Wissenschaftshygiene" zu betreiben. Das hat Frau Schülke hier eben auch vorgetragen. Diese Begrifflichkeiten erinnern an einen Sprachgebrauch - sie sind denen der Nationalsozialisten ähnlich. Ich möchte Sie daran erinnern, welche Zerstörung in der deutschen Wissenschaft durch die NS-Ideologie angerichtet wurde: Albert Einstein, Max Born, Erwin Schrödinger, Emmy Noether - um nur einige zu nennen, die aus Deutschland vertrieben wurden. Sie sind nicht die Einzigen. Viele weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden vertrieben oder in den Tod gedrängt. Achten Sie auf Ihre Sprache, sonst könnte Ihnen noch vorgeworfen werden, eine semantische Nähe zu suchen, die wohl auch bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit Ihrer Partei nicht zu Ihren Gunsten ist. Vielen Dank.

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Uwe Schünemann CDU

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sind eine Begrenzung auf eine siebentägige Bewerbungsfrist und eine Vorgabe, sich ausschließlich aus dem betreffenden Referat bewerben zu können, aus Sicht der Landesregierung rechtlich zulässig bitte auch mit Nennung der Rechtsgrundlage, und ist gegebenenfalls dieses Verfahren auch in allen SPD- und Grünen-geführten Ministerien einschließlich der Staatskanzlei üblich? Die Ministerin wird antworten.

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Kirsikka Lansmann SPD

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Herzlichen Dank, Herr Fühner. - Frau Lansmann möchte antworten. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Fühner, Sie sind ja nicht das erste Mal im Landtag. Das ist schon Ihre zweite Wahlperiode, und Sie sind ein erfahrener Bildungspolitiker. Und natürlich wissen Sie ganz genau, dass die Umsetzung solcher Modelle eine Weile brauchen. Zu fordern, dass das schon zum neuen Schuljahr 2025/2026 umgesetzt wird - Sie wissen ganz genau, dass das nicht möglich ist. Und deswegen ist es einfach unredlich, die Hoffnung, dass das jetzt überall kommt, gerade auch in meinem Wahlkreis zu wecken. Denn dort wird nämlich ganz genau auf dieses Thema „Klassenassistenz" geschaut. Und Sie wissen auch, dass es ein freiwilliges Entgegenkommen der Eltern ist, auf die Schulbegleitung zu verzichten. Wir können nicht davon ausgehen, dass das überall passiert. Also, wir haben einfach noch ganz viel Arbeit vor uns. Ihr Antrag vereinfacht das Problem und suggeriert, dass das Ganze mal eben so umsetzbar ist. Und das ist in der Tat unredlich. Vielen Dank.

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Christian Fühner CDU

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

zu? Ja, sehr gern. Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass ich zusammen mit der Kollegin Bauseneick die angesprochene Schule besucht, mir den Unterricht angeschaut, mit dem Personal und dem Schulleiter gesprochen habe, frage ich Sie, wie Sie auf die Idee kommen, uns hier vorzuwerfen, dass wir mit der Schule keinen Kontakt aufgenommen hätten. Ich weiß sehr wohl, dass Sie die Schule besucht

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Stephan Weil SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Guten Morgen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Präsidentin! Auch wenn sicherlich manche von uns heute Morgen ein anderes politisches Ereignis im Vordergrund ihrer Gedanken haben, will ich vereinbarungsgemäß gerne zu Beginn der Sitzungsperiode über die weitere Entwicklung bei Volkswagen seitdem wir das letzte Mal zusammengekommen sind berichten. Ich rechne aber auf Ihre Zustimmung, wenn ich zunächst auf ein neues Thema eingehe, nämlich die Zukunft der Salzgitter AG. Nach der Rettung der Meyer-Werft und inmitten schwieriger Diskussionen bei Volkswagen ist das in ganz kurzer Zeit nun die dritte industriepolitische Herausforderung, vor der wir stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat der Vorstand der Salzgitter AG in einer Ad-hoc-Meldung am Montagabend mitgeteilt, dass ihm ein mögliches Übernahmeangebot von zwei Unternehmen angekündigt worden ist. Dabei handelt es sich zum einen um ein Unternehmen, das bereits mit einem Anteil von annähernd 30 % der derzeit größte Aktionär der Salzgitter AG ist, nämlich die GP Günter Papenburg AG. Zum anderen geht es um einen neuen Investor, die TSR Recycling GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen von Remondis und damit Teil der Rethmann-Gruppe. Beide Bieter streben die Mehrheit bei der Salzgitter AG an. Finanzminister Heere und mir ist diese Information dem Grunde nach seit Mittwochvormittag bekannt. Es handelte sich um eine Insider-Information, deswegen haben wir uns selbstverständlich bis zur Ad-hoc-Meldung strikt an das Gebot der Vertraulichkeit gehalten. Als Land Niedersachsen verfügen wir über 26,5 % der Anteile. Wir sind damit der zweitgrößte Anteilseigner. Wir schätzen die Entwicklung des Unternehmens auch unter Berücksichtigung der bekanntlich schwierigen Marktverhältnisse in der Stahlindustrie und der ambitionierten Umstellung auf eine CO2-neutrale Stahlproduktion als erfolgreich und als stabil ein. Von uns aus das will ich damit sagen sehen wir keinen Bedarf, die Anteilsverhältnisse zu ändern. Wir werden uns aber nun wie es geboten ist mit dem einstweilen noch erwogenen und noch nicht konkretisierten Angebot, das vorliegt, sachlich auseinandersetzen. Denn selbstverständlich ist ein solches Angebot an die Aktionäre nicht nur rechtlich möglich, sondern auch legitim. Für uns ist dabei maßgeblich, ob eine solche Veränderung für die weitere Unternehmensentwicklung von Vorteil wäre, ob der eingeschlagene Weg zur CO2-freien Stahlproduktion unterstützt würde und ob die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechte der Mitbestimmung und damit letztlich auch der soziale Frieden gewahrt bleiben würden. Die Salzgitter AG ist das zweitgrößte deutsche Stahlunternehmen und hat über 25 000 Arbeitsplätze. Sie ist damit für Niedersachsen insgesamt, aber insbesondere natürlich auch für die Region Salzgitter von sehr, sehr großer Bedeutung. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht sehr bewusst - für das Unternehmen, für die Beschäftigten und für die Region. Wir werden deswegen in den folgenden Tagen selbstverständlich mit den Anbietern sprechen, uns aber ebenso selbstverständlich auch mit dem Vorstand und der Gewerkschaft bzw. dem Betriebsrat austauschen. Wir stehen erst am Anfang dieser neuen Diskussion und können deswegen dem Landtag noch keine vertieften Informationen geben. Deswegen bitte ich für diese knappen Informationen um Ihr Verständnis. Die Landesregierung wird aber in jedem Fall den Landtag und seine Ausschüsse unterrichtet halten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, diese Nachricht zur Salzgitter AG wird viele Menschen in Niedersachsen beunruhigen, und sie steht nicht allein. Bereits seit nunmehr zwei Monaten bestimmt vor allem die weitere Entwicklung bei Volkswagen die Diskussion bei uns in Niedersachsen. Seit nunmehr zwei Monaten sorgt dieses Thema vor allem bei Tausenden Beschäftigten und ihren Familien für Sorge und Unsicherheit. Für die Landesregierung und auch für mich persönlich hat dieses Thema aktuell absolute Priorität. Uns sind die Bedeutung von Volkswagen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt in unserem Land ebenso bewusst wie die Erwartungen, die viele Menschen in dieser Situation an die Landesregierung richten. Ich habe zuletzt in einer Regierungserklärung am 25. September hier im Plenum die Situation bei Volkswagen und auch die Erwartungen der Landesregierung an den weiteren Prozess erläutert. Daran kann ich heute anknüpfen. Das gilt beispielsweise für das, was ich gesagt habe: über die Entwicklung auf dem Automobilmarkt, insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität, über die Betroffenheit von Volkswagen, aber auch die bereits ergriffenen Gegenmaßnahmen. Ich kann auch an das anknüpfen, was ich zu den politischen Rahmenbedingungen gesagt habe, die aktuell noch zu einer ohnedies schwierigen Situation beitragen. Heute will ich Ihnen gerne über den Fortgang berichten, den es in den letzten Wochen gegeben hat. Mittlerweile dürfte zunächst noch klarer geworden sein, dass es sich um eine Krise der europäischen Automobilindustrie insgesamt handelt. Die Meldungen aus Wolfsburg stehen in einer Reihe von Gewinnwarnungen, die von anderen Herstellerunternehmen in den letzten Wochen der Reihe nach abgegeben worden sind. Die öffentliche Diskussion konzentriert sich allerdings auf Volkswagen. Es handelt sich nun einmal um das größte Unternehmen, und es handelt sich auch um die größten Beträge. Die aktuelle Situation kommt nunmehr in dem Bericht zum Geschäftsverlauf in den ersten neun Monaten dieses Jahres zum Ausdruck. Zur Erinnerung: Noch mit dem Jahresergebnis 2023 ist ein neuer Rekordgewinn berichtet worden. Die Daten aus den ersten neun Monaten dieses Jahres sprechen leider eine andere Sprache: Beim Absatz ist ein Rückgang um 4 % zu verzeichnen. Die Rendite des Volkswagen Konzerns insgesamt entwickelt sich rückläufig. Es waren im letzten Jahr noch 5,5 %, in den ersten neun Monaten 2024 nur noch 3,6% . Das ist ein Rückgang um mehr als 60% . Das gilt insbesondere auch mit Blick auf die Marke Volkswagen. Deren Produktion hat bekanntlich ihren Schwerpunkt in den niedersächsischen Werken. Dort beträgt das Zwischenergebnis 2 %. Das sind als Betrag ausgesprochen 1,3 Milliarden Euro. Das klingt auf den ersten Blick doch wie eine beachtliche Summe. Andererseits muss man feststellen, dass im selben Zeitraum mehr als 5 Milliarden Euro investiert worden sind, sodass unter dem Strich mehr Geld abgeflossen ist, als eingenommen wurde. Es besteht also Handlungsbedarf. Ich will wiederholen, was ich hier zuletzt bereits ausgeführt habe: Darüber besteht auch zwischen den unterschiedlichen Akteuren Einvernehmen. Konsens besteht auch in dem Ziel, eine Eigenkapitalrendite von 6,5 % erreichen zu wollen. Dabei möchte ich gerne noch einmal darauf hinweisen, dass es bei einem solchen Ziel nicht darum geht, die Gewinne der Aktionäre zu maximieren. Gewinne sind notwendig, damit ein Unternehmen investieren kann und auch ansonsten im Wettbewerb uneingeschränkt handlungsfähig ist. Sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen aber über den Weg, wie ein solches Ziel tatsächlich erreicht werden kann. Diese Frage wird derzeit vor allen Dingen in den Verhandlungen über den Haustarif von Volkswagen erörtert. Diese Verhandlungen finden aktuell zwischen dem Vorstand und der IG Metall statt. Dabei hat es in der vergangenen Woche aus Sicht der Landesregierung einen ersten Fortschritt gegeben: Der Unternehmensvorstand hat erklärt, für ihn sei maßgeblich, dass das Renditeziel erreicht wird. Ein Einvernehmen beispielsweise über die geforderten Standortschließungen oder betriebsbedingte Kündigungen ist dementsprechend keine Vorbedingung für die weiteren Gespräche. Wir begrüßen diese Klarstellung, weil damit natürlich auch andere Optionen eröffnet werden. Sowohl Standortschließungen als auch betriebsbedingte Kündigungen werden von uns bekanntlich sehr kritisch gesehen. Gleichzeitig darf der aktuelle Stand der Verhandlungen aber auch nicht überschätzt werden. Bei möglichen Alternativen sind die Verhandlungspartner noch erkennbar weit auseinander. Dennoch macht es dieser Zwischenstand möglich, dass nunmehr unterschiedliche Möglichkeiten nebeneinandergelegt werden und auf dieser Grundlage dann eine insgesamt sachgerechte Lösung des Konflikts erreicht werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich bitte in diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung zu der Rolle machen, die die Landesregierung aktuell und die von ihr entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem Stadium des Prozesses einnehmen. Die laufenden Tarifverhandlungen haben eine ganz hohe Bedeutung für die weiteren Perspektiven. Die Arbeits- und Einkommensbedingungen sind nun einmal wichtige Faktoren für das Unternehmensergebnis. Darüber wird in den Tarifverhandlungen, und ich füge hinzu: nur in den Tarifverhandlungen entschieden. - Über andere Bereiche wird erst danach zum Beispiel im Aufsichtsrat zu entscheiden sein. Es hat seinen guten Grund, dass sich Politikerinnen und Politiker traditionell nicht in Tarifverhandlungen einmischen. Das ist Sache von Vorstand und Gewerkschaft. Dieses Primat wird von uns ausdrücklich respektiert. Dass gleichzeitig die bestehenden Kontakte zu beiden Seiten intensiv genutzt werden, um die grundsätzliche Haltung der Landesregierung deutlich zu machen, versteht sich aber von selbst. Welche das sind, habe ich in der letzten Sitzungsperiode des Landtages zum Ausdruck gebracht. Erstens: Volkswagen muss wettbewerbsfähig sein. Das ist die Grundlage sowohl für den wirtschaftlichen Erfolg als auch für sichere Arbeitsplätze. Zweitens: Wir sind überzeugt, dass es bessere Lösungen als Standortschließungen gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dorthin, wo die Industrie einmal weggeht, kehrt sie nicht zurück. Das ist nun wirklich eine alte Erfahrung. Und drittens: Das Miteinander von Management und Arbeitnehmervertretung hat Volkswagen in den vergangenen Jahrzehnten schon oft geholfen, schwierige Situationen zu meistern. Daran festzuhalten und den sozialen Frieden im Unternehmen zu wahren, empfiehlt sich auch dieses Mal, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen muss es auch weiterhin um sozialverträgliche Lösungen gehen anstelle von Werksschließungen und betriebsbedingten Kündigungen. Schließlich ist mir eines noch besonders wichtig: Ich sagte eingangs, dass diese viele Menschen quälende Diskussion nun schon zwei Monate währt. Meine herzliche Bitte an alle, die darauf Einfluss nehmen können, lautet deswegen: Bringen wir diese unbestreitbar schwierigen Diskussionen zügig zu einem guten Ende, und geben wir den Beschäftigten und ihren Familien noch vor Weihnachten Klarheit! Das muss unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Volkswagen muss in diesen Wochen Entscheidungen treffen, die für das Unternehmen, aber auch für Niedersachsen insgesamt von großer Bedeutung sind. Dabei spielen selbstverständlich auch die Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle, unter denen die Fahrzeugproduktion in Deutschland derzeit stattfindet und die von der Bundespolitik beziehungsweise der Europäischen Union gesetzt werden. Auch dazu habe ich in der letzten Sitzungsperiode bereits ausgeführt. Ergänzend kann ich Ihnen heute berichten, dass die 16 Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in der vorvergangenen Woche auf Vorschlag Niedersachsens einen weitreichenden Beschluss gefasst haben, wie aus unserer Sicht die Transformation der Automobilindustrie politisch unterstützt werden muss. Wohlgemerkt: Die Länder fordern keine Abkehr von der Transformation, sondern ihre Unterstützung. Wir verlangen von der Bundespolitik dauerhafte Perspektiven und Planungssicherheit. Wir setzen uns gemeinsam für Kaufanreize bei Elektroautos ein - und zwar ausdrücklich auch für private Haushalte. Wir fordern Programme des Bundes für den Ausbau der Ladesäulen. Und wir wollen, dass die Einführung eines ermäßigten Ladestrompreises geprüft wird. Das sind im Kern unsere Forderungen an die Bundesebene. Ebenso wichtig und dringlich sind Maßnahmen auf der europäischen Ebene. Die 16 Länder fordern, dass die Überprüfung der CO2-Grenzwerte für die Automobilindustrie um ein Jahr auf das Jahr 2025 vorgezogen wird und Strafzahlungen bis zu den Ergebnissen ausgesetzt werden. Um es in Erinnerung zu rufen: Dabei geht es um Milliardenbeträge, die aktuell viel besser für Investitionen in eine CO2-freie Zukunft genutzt werden sollten, als an Brüssel gezahlt zu werden. Das sind nur einzelne Elemente eines Beschlusses, mit dem wir Länder unsere Unterstützung für die Automobilindustrie sehr deutlich gemacht haben. Ich freue mich, dass sich die Kolleginnen und Kollegen damit der niedersächsischen Initiative angeschlossen haben. Ich finde es wichtig und auch beispielgebend, dass die Ländergemeinschaft damit wieder einmal nicht die Parteibücher, sondern die Sache in den Vordergrund gestellt hat. Es geht uns allen ganz gleich, aus welcher politischen Familie wir kommen - darum, die wichtigste deutsche Industrie in einer schwierigen Phase zu unterstützen und die Weichen für eine gute Zukunft des Autolandes Deutschland richtig zu stellen. Das gilt ausdrücklich auch für einen Zankapfel der aktuellen Diskussion. Der MPK-Beschluss fordert eine Unterstützung der Elektroautos - und zwar sehr konkret. Er spricht sich zugleich auch für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung bei E‑Fuels aus. Das ist exakt die richtige Reihenfolge und die richtige Gewichtung. Denn es muss daran erinnert werden, dass die Produktion von CO2-freien E‑Fuels vor einem nach wie vor großen Problem steht: Die Produktion benötigt enorme Mengen erneuerbarer Energien, die aktuell und in den nächsten Jahren nicht zur Verfügung stehen dürften. Und wegen diesem hohen Aufwand dürfte - jedenfalls für Pkw - eine solche Produktion auf absehbare Zeit wirtschaftlich kaum möglich sein. Und schließlich: Es gibt wichtige Bereiche im Verkehrswesen, die zur Umstellung dringend auf E‑Fuels angewiesen sind, weil es an Alternativen mangelt, Flugzeuge etwa oder die Schifffahrt. Warum spreche ich das hier an? Weil die anhaltende politische Diskussion bei den Autofahrerinnen und Autofahrern für immer weitere Unsicherheit sorgt und damit den Unternehmen, die bereits viele Milliarden Euro in die Entwicklung der Elektromobilität investiert haben, das Leben noch zusätzlich schwer macht. Industriepolitik braucht Planungssicherheit. Das ist nun wirklich keine neue Erkenntnis; aber sie muss offenbar immer wieder aufs Neue in Erinnerung gerufen werden. Den Ländern das zeigt der MPK-Beschluss sehr deutlich ist dieser Grundsatz sehr bewusst. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir wie bei manchen anderen Fragen auch ausgehend von einer gemeinsamen Position der Länder vielleicht auch zu viel mehr Einvernehmen auf der Bundesebene gelangen könnten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind wirklich bewegte Zeiten. Das merken wir jeden Tag aufs Neue. Wichtige Unternehmen der niedersächsischen Industrie stehen im Wind. Als Landesregierung tun wir unser Möglichstes, unsere Industrie zu unterstützen, sei es als Anteilseigner innerhalb der Unternehmen, sei es durch Engagement für industriefreundliche Rahmenbedingungen. Wir werden darin auch nicht nachlassen. Unsere Industrie steht in einem anspruchsvollen Wandel. Aber eines ist klar und muss als Ziel unbestritten sein: Deutschland ist ein Industrieland und muss es bleiben; Niedersachsen ist ein Industrieland und muss es bleiben. Industrie ist die Grundlage für einen großen Teil unserer Wertschöpfung, für Millionen Arbeitsplätze und für unseren gesellschaftlichen Wohlstand. Diese Überzeugung wird auch in Zukunft die Grundlage unserer Arbeit sein, bei Volkswagen und bei der Meyer-Werft, in der Salzgitter AG, in der chemischen Industrie und in vielen anderen Bereichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie herzlich, uns auf diesem Kurs zu unterstützen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Eike Holsten CDU

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Sie haben gefragt, was denn die Alternative zur Reform sei. Sie meinten, wir würden nur auf Ablehnung plädieren. Ich habe, glaube ich, sehr deutlich gemacht, dass wir von Ihnen erwarten, dass Sie nachverhandeln, und zwar über Geld zur Überbrückung, über die Planungshoheit der Länder und über einen Abbau von Bürokratie sie wird eher mehr und nicht weniger, und dass sie insbesondere gucken, ob Ihre Analyse zeigt, dass es im Rahmen der Vorhaltefinanzierung genug Geld für die Häuser zum Überleben gibt. Das ist es, was wir von Ihnen wollen. Sie sagen ferner, das System würde überlastet, wenn man diese Reform nicht machen würde. Nein, das ist eine Status-quo-Beschreibung. Das System ist bereits vollends überlastet. Frau Kollegin Meyer, Sie sagen, dass wir das Land mit Resolutionen fluten und die Menschen verunsichern würden. Da frage ich mich doch, wie es sein kann, dass einer der ersten Landräte, die diese Resolution auf den Weg gebracht haben, ein SPD-Landrat war. Er hat dieselbe Parteizugehörigkeit wie der zuständige Minister. Verunsichert auch er die Leute bewusst? Und warum ist diese Resolution ausgerechnet eine des Niedersächsischen Landkreistages gewesen, die in der Spitze gleichermaßen von CDU und SPD getragen wird? Liebe Kollegin Schüßler, wir hatten in der Enquetekommission eine große Einigkeit; das bestreitet niemand. Wir könnten aber auch schon viel weiter sein, denn es gibt die niedersächsische Krankenhausreform. Die Verordnungen in diesem Zusammenhang warten schon lange auf die Umsetzung. Die Frage ist: Wann wollen wir das denn machen? NRW hat seine Reform direkt umgesetzt und ist ein ganzes Jahr weiter - Minimum! Bei uns: Fehlanzeige! Mich interessiert sehr wohl, Herr Minister: Wie geht es eigentlich weiter? Wann erwarten Sie die Verordnungen des Bundes Herr Holsten, letztes Wort! Ich habe hier keine Zeitanzeige. Deswegen konnte ich das schlecht einschätzen. Vielen Dank. Die Frage des Fahrplans: Wann erwartet uns vom Bund was? Bekommen wir tatsächlich erst im vierten Quartal die entsprechenden Verordnungen Herr Holsten, die Uhr läuft bei Ihnen, und Sie haben jetzt - Nein. - Herr Thiele,

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Jan-Philipp Beck SPD

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung und die Unterrichtung im Innenausschuss haben noch einmal deutlich gemacht, dass bei der Verwaltungsdigitalisierung bereits eine Menge auf den Weg gebracht worden ist. Bestes Beispiel dafür ist auch der Haushaltsplanentwurf 2025: 770 Millionen Euro stehen insgesamt für die Digitalisierung der Verwaltung zur Verfügung. Das ist eine deutliche Aufstockung der vorhandenen Haushaltsmittel und zeigt, dass die Landesregierung das Thema mit großer Ernsthaftigkeit angeht. Das begrüßen wir natürlich sehr. Aber es ist auch deutlich geworden, dass wir weitere Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung benötigen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten. Wir als Parlament haben die Aufgabe, das Tempo weiterhin hochzuhalten und verlässliche Rahmenbedingungen für die Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen. Genau dies tun wir mit unserem vorliegenden Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf einige Aspekte will ich auch noch einmal hier in der abschließenden Beratung eingehen. Erstens: Wir brauchen eine umfassende Konsolidierung und effiziente Steuerung unserer IT-Strukturen. Ich bin dem Landesrechnungshof sehr dankbar für die Stellungnahme im Haushaltsausschuss, die er zu diesem Thema abgegeben hat. Der Entschließungsantrag greift genau dies auf. Denn Konsolidierung umfasst aus unserer Sicht sowohl die Reduzierung und stärkere Vernetzung der IT-Betriebe als auch eine ressortübergreifende Koordinierung. Diese ressortübergreifende Koordinierung benötigen wir dringend. Wir brauchen eine Bündelung von Kompetenzen. Nach unserer Auffassung bestehen hier große Potenziale, insbesondere im Bereich der Standardisierung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Forderung nach einem Einzelplan IT zu unterstützen. Wir brauchen eine gemeinsame Grundlage für einen erfolgreichen Prozess. Deswegen wollen wir mit diesem Antrag den ressortübergreifenden Ansatz ganz maßgeblich stärken. Zweitens möchte ich das Thema der kommunalen IT-Strukturen angehen. Ich bin davon überzeugt: Der Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung entscheidet sich in unseren Rathäusern vor Ort. Hier werden 80 % der Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung angeboten. Hier besteht der meiste Bürgerkontakt zur öffentlichen Verwaltung. Deswegen waren gerade Angebote wie der Cyber-Sicherheitscheck, die Strategieberatung für Kommunen und auch die Übernahme von Betriebskosten für unsere Kommunen wichtig. Aber diese Unterstützung muss jetzt weitergehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen attraktive und leistungsfähige Kommunen, und deswegen werden wir sie weiterhin aktiv im Digitalisierungsprozess unterstützen. Gerade kleinere Kommunen nehmen wir dabei besonders in den Fokus. Wir wollen die interkommunalen Strukturen weiterhin unterstützen. Wir müssen vom Klein-Klein wegkommen, denn gemeinsame Lösungen helfen uns dabei, einfach und effizient zum gemeinsamen Ziel zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Thema Cybersicherheit wird uns weiterhin stark beschäftigen. Cyberangriffe sind eine zunehmende Gefahr für Verwaltung und Wirtschaft, wie auch aus aktuellen Lagebildern deutlich geworden ist. Deshalb ist es notwendig, Strukturen wie das Cybersicherheitszentrum zu schaffen. Es soll zentrale und kompetente Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Prävention und der Bewältigung von Cyberangriffen sein. Für kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen sollen praktische Unterstützungsangebote vorgehalten werden. Ich bin mir sehr sicher, dass ein solches Cybersicherheitszentrum ein ganz wesentlicher Beitrag zu mehr Sicherheit im digitalen Raum sein wird. Daneben brauchen wir aber auch ein effektives Notfallmanagement, um Angriffe abzuwehren und die Folgen dieser Angriffe schneller zu überwinden. Souveränität und Sicherheit gehören bei der Digitalisierung der Verwaltung untrennbar zusammen. Die Handlungsfähigkeit des Staates muss auch im digitalen Zeitalter zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. Dies muss Ziel und Anspruch unserer Politik sein. Als vierten Punkt möchte ich das Thema IT-Fachkräfte ansprechen. Denn ohne gutes Personal ist eine noch so gute IT-Strategie nicht umsetzbar. Deswegen brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen. Die Erhöhung der Fachkräftezulage ist ein richtiger Schritt, aber wir brauchen weitere Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die IT-Fachkräfte weiter zu verbessern, zum Beispiel bessere Einstiegs- und Besoldungsmöglichkeiten in der Tarifstruktur, aber auch mehr Studienangebote im Bereich der KI, der Informatik, der Cybersicherheit. Diese gilt es weiter auszubauen. Hier hinken wir auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern etwas hinterher. Gerade in Bezug auf die öffentliche Verwaltung brauchen wir mehr und attraktive Angebote, um den steigenden Bedarf zu decken. Denn für uns ist klar: Nur mit den Beschäftigten des Landes gelingt uns eine gute digitale Verwaltung. Deswegen ist es zwingend, dass wir uns als moderner und attraktiver Arbeitgeber in diesem Themenfeld aufstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine digitale und effiziente Verwaltung macht den Menschen das Leben leichter. Sie erspart Wartezeiten in den Ämtern; sie beschleunigt die Bearbeitung von Anträgen; und sie erleichtert es vor allem Unternehmen in Niedersachsen zu investieren. Genau dies wollen wir weiterhin unterstützen, indem wir die Verwaltung konsequent und strategisch auf digitalen Fortschritt einstellen. Wir wollen einen modernen und leistungsfähigen Staat, und deswegen bitten wir um Zustimmung. Herzlichen Dank.

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser mutmaßlichen Bedeutungslosigkeit steht ja schon entgegen, dass Sie in Anbetracht der weltpolitischen Lage, der bundespolitischen Lage, der landespolitischen Lage im Rahmen einer Dringlichen Anfrage verwaltungsorganisatorische und technische Maßnahmen hier in den Mittelpunkt der politischen Debatte stellen, Herr Schünemann! Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin hat heute Morgen einen interessanten Satz gesagt; den habe ich mir sogar aufgeschrieben, Frau Hermann: „Fakten ins Zentrum der politischen Meinungsbildung zu rücken" An dieser Stelle rege ich an, dass Sie vielleicht mal den Austausch nutzen, um sich anzusehen, an welcher Stelle wir hier gerade sind. Wir sind gerade in der Herzkammer der politischen Meinungsbildung. Frau Ministerin, Sie antworten einfach. - Ich bitte die CDU-Fraktion um Ruhe, denn die Ministerin möchte auf Ihre Frage jetzt antworten. Und damit sie antworten kann, müssen Sie sie zu Wort kommen lassen. - Bitteschön, Frau Ministerin! Sie haben das Wort. Danke schön, Frau Präsidentin. - Die persönliche Diskreditierung von Kompetenzen, insbesondere von Ministerinnen dieser Landesregierung, hat mit der inhaltlichen Auseinandersetzung in diesem Haus überhaupt nichts zu tun. Das vorausgeschickt. Zum Stichwort politische Initiativen - da kommen wir in der Tat zum Kern der Sache. Ich habe in der letzten Plenardebatte, als wir darüber gesprochen haben, ausführlich die strategische Ausrichtung des Hauses, die Möglichkeiten dieses Hauses und auch die zukünftigen Vorhaben vorgestellt. Leider fehlen heute zum Beispiel die Abgeordnete Frau Otte-Kinast und auch der Abgeordnete Herr Eilers, mit denen wir gerade im Rahmen der Haushaltsberatung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten elementar darüber besprochen haben, wie wichtig die Kohäsionspolitik in Zukunft sein wird, wie wichtig es sein wird, die ländlichen Räume zu stärken, wie wichtig es sein wird, dass sich hier unabhängig von der Postleitzahl Menschen in Niedersachsen zu Hause fühlen, dass wir gleichwertige Lebensverhältnisse haben und dass wir die Möglichkeit einer Frühwarnfunktion haben, um nicht zuletzt bei der Bildung der Kommission, nicht zuletzt bei den Vorhaben der bis gestern bestehenden Bundesregierung, aber auch hier mit unseren Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag zusammen mit den anderen Ministerien der Landesregierung die Dinge proaktiv mitzugestalten. Das ist mein Gestaltungsauftrag, das ist mein Gestaltungswille, und dafür trete ich jeden Morgen ein. Herzlichen Dank.

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Pascal Leddin GRÜNE

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

bis etwas Ruhe einkehrt, damit wir Ihnen beim Verlesen der Anfrage folgen können! - Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf folgende Anfrage vortragen, die vielleicht ähnlich emotional wird: „Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch - Wie gut ist Niedersachsen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?" Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere und zumeist tödliche Virusinfektion, die sowohl Haus- als auch Wildschweine befällt. Für den Menschen und andere Tiere ist die Seuche ungefährlich. Nachdem die Klassische Schweinepest (KSP) in der EU letztmalig im Jahr 2014 in Lettland nachgewiesen wurde der letzte Ausbruch in Deutschland war 2009, breitet sich seit 2014 die ASP aus östlicher Richtung weiter aus. In Deutschland wurde die ASP erstmals im September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein nachgewiesen, kurze Zeit später auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Das Ausbruchsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern ist mittlerweile erloschen, und das Geschehen in Brandenburg und Sachsen wurde durch umfangreiche Maßnahmen weitgehend eingedämmt. Seit Mitte Juni 2024 gibt es jedoch ein neues epidem, epidemiologisch zusammenhängendes ASP-Ereignis in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Betroffen sind sowohl Wild- als auch Hausschweinebestände, wobei in Baden-Württemberg lediglich ein verendetes Wildschwein positiv auf ASP getestet wurde. Der Eintrag steht nicht im epidemiol, epi das ist ein schweres Wort epidemiologischen Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen im Osten Deutschlands, sondern ist dem südosteuropäischen Serotyp zuzuordnen. - Das war wirklich unangebracht! Wir sind jetzt in der Verlesung, und manche Wörter sind nicht ganz einfach. Es passiert jedem von uns. Ich möchte noch einmal darum bitten es ist hier immer noch keine Ruhe eingekehrt, bis wir zu dem letzten Absatz und den drei Fragen kommen, dass etwas mehr Ruhe einkehrt. Es ist auch kein ganz so einfaches Thema, und ich bitte wirklich darum, dem Kollegen zuzuhören. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Bothe, das gilt auch für Sie! Jetzt alle einfach mal eine Tonlage runter! - Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch der ASP-Ausbruch im Sommer 2022 auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emsland kam für viele überraschend. Ein konkreter Eintragsweg konnte hier ebenfalls nicht ermittelt werden. Insofern ist auch für Niedersachsen jederzeit mit einem erneuten Ausbruch der Seuche zu rechnen, weil punktuelle Einträge in Wild- wie in Hausschweinebestände insbesondere durch Aktivitäten des Menschen möglich sind. Vor diesem Hintergrund beschloss der Landtag am 11. Dezember 2023, die notwendigen Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland zu ziehen (Drs. 19/3101). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Wie groß schätzt die Landesregierung das Risiko für einen Ausbruch der Schweinepest in Niedersachsen ein, und welche Folgen hätte ein solcher Ausbruch? 2. Welche Vorbereitungen für den ASP-Seuchenfall wurden von der Landesregierung seit 2022 bereits ergriffen bzw. sind für die nahe Zukunft geplant? 3. Welche Änderungen bei den Restriktionsvorgaben der EU haben sich seit dem Fall aus 2022 ergeben, und welchen Einfluss haben diese auf die Vermarktung gesunder Tiere innerhalb der betroffenen Zonen? Vielen Dank.

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Björn Meyer SPD

Tourismusdestinationen in Niedersachsen unterstützen und konkurrenzfähig im Ländervergleich aufstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Queckemeyer, Sie haben gerade gesagt, der Unterausschuss soll endlich ins Arbeiten kommen. Wir haben am 8. Februar 2024 bereits die Tourismusstrategie bzw. deren Fortentwicklung beschlossen. Hiermit wollen wir in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Branche den Tourismus in Niedersachsen nach vorne bringen. Ich möchte eigentlich nur auf einen Punkt hinweisen, der Bestandteil dieser relativ umfangreichen Tourismusstrategie ist. Laut dieser Strategie soll geprüft werden, ob die Förderung von regionalen Zusammenschlüssen im Rahmen von Destinationsmanagementorganisationen sogenannten DMOs über den Zeitpunkt eines erfolgreichen Zusammenschlusses hinaus gefördert werden können und sollen. Das könnte zum Beispiel eine DMO wie die TANO Tourismus-Agentur Nordsee sein. Übrigens geht es ja auch übernächste Woche schon direkt weiter mit dem Kick-off zur Tourismusstrategie. Also auch da sind wir ganz aktiv dran und binden die Akteurinnen und Akteure des Tourismus mit ein. Am 8. August 2024 waren wir bereits, wie Sie erwähnt haben, bei unserem Kollegen Christoph Willeke im wunderschönen Harz. Da hat uns die Tourismusgesellschaft auch ins Gebetsbuch geschrieben: Bitte fördert uns finanziell! ‑ Schon besser. Das ist sicherlich eine durchaus nachvollziehbare Forderung. Ich finde den Ansatz, große Tourismusdestinationen finanziell zu unterstützen, auch grundsätzlich richtig. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, und dann lese ich Ihren Antrag: „Tourismusdestinationen in Niedersachsen unterstützen und konkurrenzfähig im Ländervergleich aufstellen". Da habe ich erst mal gedacht: Die Überschrift klingt ja ganz gut. Im Prinzip ist sie aber eigentlich aus unserer Tourismusstrategie ein Stück weit abgeschrieben. Aber ich vermute, die haben Sie gar nicht richtig gelesen. Aber dann liest man sich das Ding noch einmal genau durch und stellt fest: Mein lieber Herr Gesangsverein oder meine liebe Frau Gesangsverein, Sie haben echt keinen Bock auf inhaltlich gute Arbeit! Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, Sie haben 14 Urlaubsregionen bestimmt, die jeweils mit fixen 250 000 Euro gefördert werden sollen, rufen also immerhin 3,5 Millionen Euro für den Tourismus auf. Das ist eigentlich eine gute Idee für die Stärkung unseres Tourismus. Ich bin übrigens gespannt, ob Sie das dann in Ihrem Haushaltsentwurf 2025 entsprechend auch unterbringen. ‑ Wunderbar! Dann habe ich mir aber noch einmal genau angeschaut, was Sie vorhaben. Auf der einen Seite wollen Sie zum Beispiel die Urlaubsregion Elbe/Wendland mit etwas mehr als 400 000 Übernachtungen mit demselben Betrag fördern wie die TANO, die für über 15 Millionen Übernachtungen steht. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, das würde heißen: Wenn die Landesregierung diesem Antrag folgen würde, dann würde das Wendland im Verhältnis zur TANO-Region zehn Mal so gut gefördert. Ich weiß nicht, ob das eine sachlich sinnvolle Förderung ist. Dann stellt sich auch noch die Frage: Wen oder was wollen Sie eigentlich fördern? Sie nennen zum einen die genannten DMOs, zum anderen die TANO was mich sehr gefreut hat, weil mein Wahlkreis in der TANO-Region liegt und aboutcities-Städte, die räumlich zwar nicht zusammenhängen, aber die Städte Niedersachsens zusammenfassend bewerben. Demgegenüber nennen Sie dann aber einfach geografische Regionen wie zum Beispiel die Region Nordsee-Elbe-Weser. Ich habe einmal geguckt: Gibt es da eigentlich eine gemeinsame Tourismusorganisation, die man fördern könnte? - Die Antwort lautet: Nein. Das heißt also, wahrscheinlich ist es Ihr Plan, das Geld dann direkt an die Kommunen zu zahlen. Ich weiß es nicht. Das wird nicht so richtig klar. Auf jeden Fall erklärt sich mir nicht, dass man auf der einen Seite DMOs und auf der anderen Seite Regionen fördert, die vielleicht aus der Sicht der Nutzer touristisch eine Destination ist, aber in sich gar nicht zusammenarbeitet. Das verstehe ich nicht. Ich frage mich also wirklich, wer diesen Antrag eigentlich zusammengebastelt hat. Das kann nach meiner Ansicht niemand sein, der sich in den letzten zwei Jahren im Landtag intensiv mit Tourismuspolitik beschäftigt hat. Und wäre das alles nicht schon chaotisch genug, habe ich hier noch ein Highlight für Sie, sehr geehrte Damen und Herren: Mein Heimatwahlkreis, das Ammerland, ist bekanntermaßen der schönste Wahlkreis Niedersachsens. ‑ Ich kann verstehen, dass das hier nicht unbedingt zur Einigkeit beiträgt, aber, ich glaube, der Präsident ist dabei mit mir einer Meinung. ‑ Wunderbar! Dieser Wahlkreis ist bei Ihrer Förderung gleich zweimal bedacht; denn wir sind einmal Mitglied der Tourismusregion Ostfriesland und einmal Mitglied der Tourismus-Agentur Nordsee. Wir bekommen als zweimal eine Förderung. Ich finde, das ist sachlich richtig super durchdacht! Das kann man machen! Und wenn ich an Tourismus in Niedersachsen denke, dann fällt mir noch eine Region ein, von der ich sagen würde, die toppt das Ammerland vielleicht noch ein bisschen, nämlich die Ostfriesischen Inseln, vielleicht auch die Wesermarsch. Und siehe da: Die Ostfriesischen Inseln tauchen in Ihrer Aufstellung gleich dreimal auf. Also dreimal Förderung für die Ostfriesischen Inseln. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag ist wirklich chaotisch geschrieben und macht so einfach keinen Sinn. Ich finde, unsere Tourismusbranche hat einen ernsthafteren Umgang mit der Thematik verdient. Sachlich durchdacht, wie Sie es gerade in Ihrer Rede beschrieben haben, oder Mittel sorgsam zu verwenden, sind Dinge, die sich aus diesem Antrag einfach nicht ergeben. Ich würde jetzt sagen, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Aber ich würde mich wahrlich mehr darüber freuen, wenn Sie diesen wirklich schlecht gemachten Antrag noch einmal durchgucken und ihn dann zurücknehmen würden. Danke schön.

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André Bock CDU

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf unsere Anfrage vortragen: „,Kommunalfinanzen am Limit': Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den,drohenden finanziellen Ruin'?" Im Rahmen der Anhörung zum Haushaltsgesetz 2025 haben sich die kommunalen Spitzenverbände ausführlich zur aktuellen Finanzsituation der Kommunen geäußert. Die kommunale Finanzlage habe sich massiv eingetrübt. Die Haushaltsplanung der Kommunen für das Jahr 2025 weise in Niedersachsen flächendeckend dramatische Defizite aus. Ausweislich einer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024 kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, dass die Kommunalfinanzen im Verhältnis zum Land in eine massive Schieflage geraten seien, während sich der Haushaltsentwurf der rot-grünen Landesregierung bei erheblichen Baustellen zulasten der Kommunen zurückhalte. Niedersachsen weise den niedrigsten kommunalen Finanzausgleich pro Kopf aller 13 Flächenländer auf. Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wird in der genannten Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Der Landeshaushalt 2025 ist Sinnbild eines Vertrauensverlustes. In zentralen Bereichen wird die enorm angestiegene Belastung der kommunalen Haushalte vom Land schlicht ignoriert. Wir leisten immer mehr fachfremde Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Sobald die Konnexität ruft, versucht sich das Land um jeden noch so kleinen Betrag zu drücken. Das ist kein Ausdruck guter Zusammenarbeit." Bundes- und Landesgesetzgeber kämen mit immer neuen Aufgaben und Leistungsversprechen, die von der kommunalen Ebene auszuführen bzw. zu erfüllen seien, ohne dass für eine ausreichende Finanzierung gesorgt werde. Beispiele dafür seien neben zahlreichen anderen die Krankenhausfinanzierung, die Kindertagesbetreuung, die Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsintegration sowie der auskömmlich finanzierte Betrieb der Veterinärbehörden. Mitte Oktober wurde bekannt, dass die niedersächsischen Kommunen zudem für die Kontrolle des neuen Cannabisgesetzes der Ampelregierung im Bund zuständig sein sollen. Dazu sagte der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, dass die Kommunen nicht wüssten, mit welchem Personal das kontrolliert werden solle, und forderte einen finanziellen Ausgleich. Ausweislich einer dpa-Meldung vom 21. Oktober 2024 warnten die niedersächsischen Oberbürgermeister davor, dass mehreren Großstädten der finanzielle Ruin drohe. Bund und Land müssten gegensteuern. Der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz wird in der Berichterstattung wie folgt zitiert: „So kann es nicht weitergehen, sonst werden viele Städte in drei Jahren völlig ruiniert und handlungsunfähig sein." Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle finanzielle Situation der Kommunen vor dem Hintergrund der in den letzten zehn Jahren zusätzlich übertragenen Aufgaben? 2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte „Stärkung der Kommunalfinanzen" als einen Schwerpunkt im Landeshaushalt zu verankern? 3. Wie hoch ist der Betrag der Pro-Kopf-Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2024 für Niedersachsen im Vergleich zu den anderen Ländern (bitte Einordnung inklusive eines Ranglistenplatzes)? Vielen Dank.

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beurteilungen werden immer für den zurückliegenden Zeitraum geschrieben. Die hier angesprochene Beurteilung wurde von dem vorherigen Arbeitgeber, nämlich dem Kultusministerium, ausgestellt. Insofern kann ich persönlich nichts dazu sagen. Danke schön, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt wiederum

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Harm Rykena AfD

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer mehr Kinder können in den ersten Schuljahren ihren Schulalltag nicht meistern. Dazu gehört, Hefte sortieren, die richtigen Mappen herausnehmen, den Platz aufräumen, ja sogar das eigene Fach wiederfinden oder das Anziehen in der Pause. Und immer mehr Kinder benötigen in den folgenden Schuljahren besondere Hilfe beim Lernen. Wer den Grundschulalltag kennt, der weiß, wie dringend dabei Unterstützung heutzutage ist. Oftmals kann eine auf sich allein gestellte Lehrkraft in der Klasse das einfach nicht mehr in ausreichendem Maße leisten. Aus diesem Grunde gibt es bereits heute zahlreiche Unterstützungssysteme für Grundschulen, ausgeführt von Förderschullehrkräften, dem Mobilen Dienst, Sozialpädagogen oder eben den vorhin schon angesprochenen Schulbegleitern. Nachteil: Alle diese Personen werden aus unterschiedlichen Töpfen bezahlt und verwaltet. Die Beantragung ist teilweise aufwendig und der Einsatz im Stundenplan oft problematisch. Zudem sind rein rechtlich gesehen verschiedene Unterstützungspersonen nur bestimmten Schülern zugeordnet und dürfen den anderen Kindern in der Klasse gar keine Hilfestellung leisten. So kommt es, dass viele andere Kinder, die Hilfe brauchen, durchs Raster fallen und leer ausgehen. Und zu allem Überfluss führt dieses Chaos auch noch dazu, dass in manchen Stunden oder gar manchen Tagen mehrere Unterstützungspersonen gleichzeitig im Klassenraum sind und an anderen gar keine. Die Wissenschaft ist sich jedoch einig, dass das Entstehen von persönlichen Bindungen zwischen Lehrpersonen und Betreuungspersonen auf der einen Seite und den Schülern auf der anderen Seite essenziell für den Lernerfolg ist. Zu dem Entstehen von persönlichen Bindungen gehören aber auch Stetigkeit in der Klassenbetreuung und Ruhe. Der mehr und mehr zu beobachtende ständige Wechsel im Klassenraum steht dem jedoch massiv entgegen. Kurz, dieses ich nenne es mal Kuddelmuddel von Unterstützungssystemen hat seine verwaltungstechnisch begründeten Ursachen - pädagogisch ist es eine Katastrophe. Und hier kommen nun die Klassenassistenzen ins Spiel. In diesem Ansatz sollen all die unterschiedlichen Unterstützungssysteme derart zusammengefasst werden, dass man die rechnerisch zur Verfügung stehenden Stunden bündelt. So bekommt dann jede Klasse eine zusätzliche Kraft fest zugeordnet, die die Schüler dann kennt und im Schulalltag allen Kindern Unterstützung geben kann. Dass dieser Ansatz realistisch und erfolgreich ist, zeigen die sehr ermutigenden Erfahrungen aus dem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt „Klassenassistenz an der Grundschule Wesendorf". Der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung nun auf, dieses Modell auf weitere Schulen zu übertragen und es perspektivisch für das ganze Bundesland ins Auge zu fassen. Über das Ziel das haben wir eben schon gehört wird sich sicherlich sehr schnell Einigkeit zwischen allen Fraktionen herstellen lassen. Wenn es an die praktische Umsetzbarkeit geht und auch das haben wir eben gemerkt steckt der Teufel im Detail. Und da wird es besonders heikel, denn es geht um finanzielle Details. Jetzt verstehe ich das ein wenig anders als Herr Fü hner. Ich denke nämlich, wenn man es richtig anpackt, geht es nicht darum, dass mehr Geld ausgegeben werden muss. Es geht nicht um mehr Geld. Das Geld soll nur anders verteilt und eben gebündelt werden. Und dabei offenbart sich das große Problem des Antrages. Betroffen sind nämlich unterschiedliche Geldtöpfe, noch dazu von unterschiedlichen Geldgebern, die zusammengeführt werden müssten, und, um das Ganze noch weiter zu verkomplizieren, in unterschiedlichen Gesetzen festgelegt worden sind und von unterschiedlichen Ministerien, teilweise auf Landes- und auf Bundesebene, verwaltet und auf kommunaler Ebene ausgegeben werden müssen. - Moment! Hier wird es also richtig dicke Bretter zu bohren geben. Der Antrag greift diese dicken Bretter auch auf, aber nur in zwei ganz dürren Punkten. Und dabei werden lediglich die Zielmarken dargelegt. Konkrete Ideen und Maßnahmen, wie diese zu erreichen sind, fehlen - noch. Und genau daran Herr Fühner, ich bin da ja ganz bei Ihnen wird jetzt zu arbeiten sein, und zwar vielleicht sogar weniger im Kultusausschuss da sind wir uns ja eh größtenteils einig, sondern vielmehr mit den Kollegen zum Beispiel aus dem Finanzausschuss. Schauen wir mal, ob sich die Fraktionen von Rot und Grün darauf einlassen können! Da gab es ja eben schon Signale. Wir jedenfalls, Herr Fühner, begrüßen diesen Antrag sehr und werden ihn im Ausschuss unterstützen. Vielen Dank.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Anderthalb Minuten! Danke, Frau Präsidentin. - Herr Lechner, Sie müssen mir mal auf die Sprünge helfen. Sie haben ja Kritik ‑ Lassen Sie mich mal loslegen! Sie haben ja nun nicht mit Kritik an unserem Ministerpräsidenten und an Herrn Lies gespart. Das sind die beiden, die die schwerwiegendsten Entscheidungen gefällt haben. Helfen Sie mir doch mal auf die Sprünge: Was für eine gegenteilige Position hat unser zweites Mitglied im Aufsichtsrat im Lande, Herr Althusmann, in der Zeit vertreten? Das würde mich mal interessieren. Apropos Herr Althusmann: Als Sie die Gelegenheit hatten, den von Ihnen immer wieder geforderten externen Fachmann zu entsenden, war das Herr Althusmann. Also hören Sie endlich auf damit, den Rücktritt von Frau Hamburg zu fordern! Vielen Dank. - Herr Lechner wird erwidern.

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Michael Lühmann GRÜNE

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Christoph Plett CDU

Wiederaufnahme TOP 5b

Frau Präsidentin, herzlichen Dank für die Gewährung einer weiteren Redezeit. Ich will es auch gar nicht in die Länge ziehen. Aber eines hat mich bei Ihrem Beitrag schon gewundert, Frau Ministerin Behrens. Wir hatten uns ganz eindeutig über den Post miteinander ausgetauscht. Ich will ihn noch einmal zitieren: „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich." Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag nicht eindeutig dazu positioniert. Deswegen meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie diesen Post? Sind Sie dafür? Sind Sie dagegen? Herzlichen Dank.

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Lena Nzume GRÜNE

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

dass dieser Antrag heute verhandelt wird. Dennoch muss ich leider ein bisschen Wasser in den Wein schütten und ein Aber einwenden. Das ist auch mit der Schulleitung abgesprochen. Denn jeder weiß, wie schwierig ein Umbau ist und wie viel Zeit ein Umbau bedeutet und dass es finanzielle, organisatorische und qualitative Umstrukturierungen braucht. Eine zentrale Gelingensbedingung ist die Zusammenarbeit der Kultusbehörden und der Sozialbehörden auf allen Ebenen. Ich kann Ihnen versichern: Das Kultusministerium und das Sozialministerium arbeiten bereits an Lösungen. Die Finanzierung der Klassenassistenzen für die rund 1 700 Schulen in Niedersachsen würde rund 600 Millionen Euro kosten. Angesichts knapper Kassen würde das eine starke Belastung für die Kommunen und das Land sein, erst recht, wenn wir die 2 700 Schulen in Niedersachsen so ausstatten wollen. Eine vom Land vorgegebene Regel hätte unter den aktuellen Bedingungen Konnexität zur Folge. Auch die Frage nach den ausreichend qualifizierten Fachkräften, besonders in den ländlichen Regionen, ist noch ungeklärt. Das Modell zeigt aber, wie wichtig die Aus- und Weiterbildung ist, um den Bedürfnissen der SchülerInnen gerecht zu werden. Hier arbeiten wir gerade an Qualitätsstandards, Kooperationsstrukturen und einer sozialdatenbasierten Steuerung. Gleichzeitig müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der individuelle Rechtsanspruch ist im SGB VIII und SGB IX verankert und muss in ein transparentes System überführt werden. Schon jetzt sind Möglichkeiten vorhanden, damit Kommunen Pool-Lösungen machen können. Wesendorf, Oldenburg und Wilhelmshaven sind Beispiele dafür. Aber, um eine flächendeckende Lösung zu haben, braucht es eine bundesgesetzliche Veränderung. Das inklusive SGB VIII spielt hier eine zentrale Rolle. Ich würde Sie bitten, dass wir uns alle dafür einsetzen, entsprechende Möglichkeiten in dem inklusiven SGB VIII zu schaffen. Dabei müssen Individualleistungen mit pauschalen Leistungen zusammengeführt und systembezogenen Leistungen kombiniert werden; denn es werden immer Kinder Einzelförderung brauchen. Das müssen wir im Blick haben. Deshalb: Es braucht durchdachte, nachhaltige Lösungen, aber keine Schnellschüsse, die mehr Probleme schaffen, als sie lösen. Letzter Satz, Frau Nzume! Ich schlage vor, den Ministerien Raum zu geben. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Auseinandersetzung im Ausschuss. Danke schön.

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Marcel Scharrelmann CDU

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

des Kollegen Scharrelmann. Möchten Sie dem entsprechen? Gerne. Bitteschön! Verehrter Herr Kollege Bratmann, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Wie bewerten Sie die Aussage des Automobilzulieferers Brose, die er im Rahmen der USA-Reise des Wirtschaftsministers getätigt hat, dass auch im nordamerikanischen Markt in Zukunft in 2030, in 2035 und wahrscheinlich auch noch in 2040 ein Drittel der Fahrzeuge zwar rein elektrisch befahren wird, ein Drittel aber auch hybrid und ein Drittel plus/minus, sicherlich absteigend eben weiterhin als Verbrenner? Deswegen hat unser Fraktionsvorsitzender vorhin die Aussage getätigt, dass BMW weiterhin, solange Verbrenner nachgefragt werden, international auch Verbrenner baut. Wie bewerten Sie diese Aussage vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen? Vielen Dank für die Frage, lieber Kollege Scharrelmann. Ich glaube, wenn wir eines aktuell nicht brauchen und

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Vielen Dank Ihnen, Herr Abgeordneter Moorkamp. - Frau Ministerin antwortet für die Landesregierung. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eine Arbeitsgruppe hat sich genau mit dieser Fragestellung einer brancheninternen Fondslösung befasst. Es gab viele Gespräche, die aber letztendlich daran gescheitert sind, dass insbesondere der nachgelagerte Bereich abgewinkt und gesagt hat: „Ihr könnt gerne einen Fonds machen, aber dann auf der Erzeugerseite." Das aber hätte meiner Meinung nach nicht ausgereicht, weil im Moment ja auch die anderen Teile der Branche verdienen. Die Preise sind ja gar nicht so schlecht, und insofern wäre das unfair gewesen. Auf das Fazit der Arbeitsgruppe etwas zugespitzt formuliert: „Es gibt rechtliche Probleme, und es ist schwer, die mit einer brancheninternen Lösung weiter zu verfolgen, also zahlt ihr doch, liebes Land" können wir natürlich nicht sagen: „Ja, das machen wir gerne." Es gibt dafür keinen Topf. Wir müssen weiterhin sehen, dass es in einem solchen Seuchenfall ein solidarisches Modell gibt. Das muss die Zielsetzung sein. Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Daniela Behrens SPD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Ministerin antwortet für die Landesregierung, und Herr Kollege Bajus stellt bitte das Zwiegespräch ein. - Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bock, ich kann für alle Häuser der Landesregierung sagen, dass wir uns immer in einem sehr engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden befinden. Wir haben regelmäßig Jours fixes in allen Häusern, wir diskutieren sehr intensiv über die verschiedenen Aufgaben, weil wir uns natürlich immer in einer gemeinsamen Verantwortung sehen. Derzeit, und das ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen verankert, überprüfen wir den kommunalen Finanzausgleich im horizontalen Bereich. Das macht eine Expertenkommission aus meinem Haus mit der Unterstützung des Finanzministeriums unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände sowie Praktikern aus den Kommunen und der Wissenschaft. Ganz zu Anfang auch das habe ich Ihnen vorhin vorgetragen hat man sich darüber verständigt, dass es eine Veränderung im Sinne eines sogenannten Systemumsturzes nicht geben soll. Denn das System, mit dem wir bisher den kommunalen Finanzausgleich bespielen, ist akzeptiert - auch von den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Aufteilung des kommunalen Finanzausgleichs ist nicht strittig. Parallel zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs schauen wir gerade in allen Häusern, wie wir die Förderverfahren für die Kommunen vereinfachen können bzw. wie wir manche Förderprogramme zusammenlegen können, damit die Gelder, die wir für die Kommunen vorsehen, einfacher bei den Kommunen ankommen. Auch da ist die entsprechende Arbeitsgruppe zum Ende gekommen und wird in nächster Zeit einen Abschlussbericht vorlegen. Daran werden sich dann alle Häuser orientieren. Das finde ich sehr viel pragmatischer und vom Ergebnis her konsequenter und zielführender, als sich immer wieder in einer abstrakten Debatte über Aufgabenkritik zu befinden. Sie sind ja schon länger hier im Landtag, und auch die CDU hat in diesem Land schon viele Jahre Verantwortung getragen. Die Debatten um Aufgabenkritik waren bisher, ehrlich gesagt so habe ich es jedenfalls wahrgenommen nicht so richtig erfolgreich. Jetzt haben wir die Chance, auch angesichts der Möglichkeiten der Digitalisierung, der Personalausstattung und der kommunalen Situation pragmatisch miteinander darüber zu sprechen, wie wir da effektiver, schneller und günstiger werden können. Das scheint mir wesentlich erfolgreicher zu sein als abstrakte Debatten über Aufgabenkritik. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Pascal Leddin GRÜNE

Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Küstenfischerei gehört zur Nordsee; genauso wie die Schnucke in die Heide und die Äpfel ins Alte Land. Doch heute stehen wir vor zentralen Fragen. Wie können wir diese traditionelle Branche, eine der ältesten unseres Landes, in eine nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige Zukunft führen. Wie schaffen wir den Spagat zwischen ökologischen Anforderungen und den Bedürfnissen unserer Fischerinnen und Fischer? Unsere Küstenfischerei steht seit Jahren unter enormem Druck. Überfischung, der Klimawandel, Umweltveränderungen und der Verlust von Lebensräumen bedrohen die Fischbestände und damit die Lebensgrundlage vieler Fischerfamilien. Aber die Küstenfischerei ist bereit, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Unsere Fischerinnen und Fischer sind sich bewusst, dass eine Transformation hin zu einer ökologischeren, nachhaltigeren und resilienteren Fischerei unumgänglich ist. Denn sie wollen ihre Flotten modernisieren, ihre Fangmethoden verbessern und sich den veränderten Bedingungen anpassen. Laut dem Windenergie-auf-See-Gesetz sollen 5 % der Erlöse aus Offshore-Flächen als sogenannte Fischereikomponente an die Küstenfischerei fließen. Diese Gelder sind für den Wandel und die Anpassung der Fischerei auch dringend notwendig. Es wäre kurzsichtig, die Gelder aus der Fischereikomponente zu kürzen, weil dadurch alle Bemühungen, die Fischerei in eine nachhaltige Zukunft zu führen, untergraben würden. Ohne diese Unterstützung drohen nicht nur finanzielle, sondern auch soziale und kulturelle Schäden. Wir verlieren damit nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein Stück unserer Küstenidentität. Deswegen bin ich froh, dass sich unsere Landesregierung mit aller Kraft dafür einsetzt, die 5 % im Gesetz zu verankern. Egal, wie es jetzt im Bund weitergeht: Diese Mittel sind ein Zeichen der Wertschätzung und ein Bekenntnis zu einer Fischerei, die sich wandelt und die Natur schützt. Die Landesregierung weiß, dass der Erhalt der Fischereikomponente ein wesentlicher Baustein ist, um eine lebenswerte Zukunft an den Küsten zu sichern. Sie hat sich ganz klar gegen die geplanten Kürzungen ausgesprochen und setzt sich vehement dafür ein, dass die volle Unterstützung bestehen bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Resolution wird von den drei Fraktionen SPD, CDU und Grüne unterstützt. Ich bin gespannt, ob wir uns alle zusammenraufen, um diese entscheidende Frage für Niedersachsen im Bund zu beantworten. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die medizinische Versorgung zu verbessern und zu sichern, ist das offiziell propagierte Ziel der beschlossenen Krankenhausreform. Das nicht so propagierte Ziel ist, die Anzahl der Krankenhäuser deutlich zu reduzieren und somit Kosten zu senken. Niemand bestreitet, dass eine Reform der Krankenhausfinanzierung notwendig ist. Ob man dafür aber das kleine Krankenhaus in der Nähe, das den Menschen ein Sicherheitsgefühl im Fall der Fälle gab, dazu bringen muss, pleite zu gehen, hat mit der grundpolitischen Entscheidung zu tun, ob man die Gesundheitsversorgung als Kostenfaktor oder als eine der primären Kernaufgaben des Sozialstaates betrachtet. So gesehen, ist die Krankenhausreform ein Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft und ein Hochrisikoprojekt, dessen Praxistauglichkeit mehr als fraglich ist. Die Wahrheit ist: Die flächendeckende Notfallakutversorgung auf dem Land wird sich wahrscheinlich nicht verbessern, sondern eher verschlechtern. Denken Sie bitte daran, Herr Minister, bei der Abstimmung im Bundesrat. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Rakicky.

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Stephan Bothe AfD

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Carina Hermann CDU

Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie

einer Minute. Bitteschön! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Innenministerin Behrens, wir alle haben hier klar festgestellt, dass wir gemeinsam etwas gegen Desinformation unternehmen wollen. Ich frage Sie natürlich schon, warum ein Ministerium In der Tat, ich habe auch mal in einem Ministerium gearbeitet. Ein Koalitionsvertrag kann auch innerhalb kürzerer Zeit, nach zwei bis drei Jahren, abgearbeitet sein. Ein Ministerium braucht auch für ein gutes Gesetz und eine gute Rechtsgrundlage nicht fast zweieinhalb Jahre in einer Koalition. Was sind denn die wahren Gründe, warum hier im Endeffekt nichts auf dem Tisch liegt? Weil Sie sich genauso wie in Berlin mit Ihrer rot-grünen Landesregierung bei den wesentlichen Fragen gerade beim Verfassungsschutz nicht einigen können. Deswegen liegt nichts auf dem Tisch. Doch das wäre nach zweieinhalb Jahren möglich gewesen.

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Frank Henning SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Frölich. - Herr Kollege Henning möchte antworten. Bitteschön! Herr Kollege Frölich, ich beginne mit dem letzten Argument. Gerade die Anhebung der Einkommensgrenzen macht doch deutlich, dass wir die Mitte der Gesellschaft mitnehmen. Wir haben doch heute schon das Problem, dass der Polizist/die Polizistin, die Krankenschwester oder die Schuhfachverkäuferin diese Mieten nicht mehr bezahlen können, in der Vergangenheit aber nicht unbedingt in den Genuss eines Wohnberechtigungsscheins gekommen sind. Das regeln wir doch gerade durch die Anhebung der Einkommensgrenzen. Das zeigt aber gleichzeitig, wie groß das Problem ist. Das Problem der nicht bezahlbaren Mieten ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Berufsgruppen, die ich gerade aufgelistet habe ich will sie nicht wiederholen, haben die gleichen Probleme wie untere Einkommensgruppen, überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dem steuern wir jetzt entgegen, indem wir die Einkommensgrenzen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins anheben. Damit profitiert natürlich auch eine größere Gruppe aus der Mitte der Gesellschaft. Ich habe davon gesprochen, dass das auch zu einer besseren sozialen Verteilung von sozial gefördertem Wohnraum führt. Dadurch erzielen wir diesen Nebeneffekt. Insofern verstehe ich den kritischen Einwand nicht. Ich verstehe auch Ihre Einwendungen, was die Anhörung angeht, nicht. Ich habe nur davon gesprochen, dass natürlich! die Landesregierung eine Anhörung vorgenommen hat. In dieser Anhörung hat sich der DGB genauso wie der Verband der Wohnungswirtschaft sehr klar für dieses Gesetz ausgesprochen. Und der DGB hat - jawohl auch gesagt da bin ich ja bei Ihnen, dass es nicht ausreichend ist, nur die Einkommensgrenzen anzuheben, sondern dass wir jetzt natürlich auch neue Sozialwohnungen bauen müssen. Das wissen wir aber, und wir sind auch schon lange mit dem DBG dabei. Er hat die Landeswohnungsgesellschaft mit eingefordert und die Landesregierung dafür gelobt, dass sie diese Landeswohnungsgesellschaft schafft. Letzte Bemerkung: Sie haben vorhin davon gesprochen, dass viele Bestandswohnungsunternehmen gar nicht zum Wohnungsneubau kommen, weil sie im Grunde genommen die Sanierung ihres Altbaubestandes durchführen müssen. Sie haben es verstanden. Genau das ist doch die Lücke, in die die Landeswohnungsgesellschaft reinspringen wird: Viele Bestandshalter sind nicht in der Lage, im Neubausegment tätig zu werden, weil sie ihre Altbauwohnungen sanieren müssen. Genau das ist die Aufgabe der Landeswohnungsgesellschaft: in diese Lücke reinzuspringen, um diesen Bestandshaltern diese Projekte abzukaufen, was jetzt ja auch erfolgt, um dann diese neuen Wohnungen zu bauen, die sonst eben nicht gebaut worden wären. Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Stephan Bothe AfD

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Herr Bothe möchte antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegin Weippert, vielen Dank für Ihren Wortbeitrag. Mir tut es unendlich leid, was in Ihrer Familie passiert ist. Auch in meiner Familie gab es ähnliche, aber nicht so extreme Fälle. Das ist schockierend, und das darf nicht passieren. Ich glaube nicht, dass Sie mein Frauenbild kennen. Wenn Sie meinen, es zu kennen, dann schätzen Sie es falsch ein. Wir waren die einzige Fraktion in der letzten Wahlperiode, die einen Entwurf für ein Frauenschutzgesetz in dieses Parlament eingebracht hat, das jeder Frau in Niedersachsen einen Platz im Frauenhaus gesetzlich garantiert hätte. Das haben wir eingebracht. Alle Fraktionen, die damals hier waren FDP plus alle anderen Fraktionen, haben es abgelehnt. Das hat mit zu der Situation geführt, dass wir weiterhin viel zu wenig Frauenhausplätze in Niedersachsen haben. Viele Frauen stehen sozusagen vor verschlossenen Türen, weil sie ihre Kinder dorthin nicht mitbringen können. Dem wäre unser Gesetz entgegengetreten. Von daher möchte ich Ihnen meine Unterstützung zusichern. Bringen Sie ein Frauenschutzgesetz in diesen Landtag ein, welches jeder Frau in Niedersachsen einen Frauenhausplatz garantiert, mit ihren Kindern, und Sie haben unsere vollste Unterstützung! Vielen Dank.

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André Bock CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Ich würde vorschlagen, Sie hören einfach meiner Rede zu. Dann werden Sie die Antworten auf Ihre Fragen gleich hören.

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Stephan Bothe AfD

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Herr Bothe, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf, sehr geehrte Frau Butter, vielen Dank für Ihre richtigen Worte, die Sie hier gefunden haben. In Niedersachsen wurden 2023 täglich 48 Fälle häuslicher Gewalt erfasst. Bundesweit gab es über 255 000 Opfer - ein Anstieg um 7 %. Die Dunkelziffer kennen wir nicht. 155 Frauen wurden von Partnern und Ex-Partnern im letzten Jahr getötet. Erschütternd finde ich das. Aber woher kommen diese Anstiege in einer doch aufgeklärten und modernen Gesellschaft? Woher kommt das? Werte Kollegen, neben vielen richtigen Dingen, die gesagt worden sind, müssen wir den Blick auch auf andere Dinge richten, nämlich auf die Täter. Sie sind nämlich, wie leider bei sonstigen Gewaltdelikten auch, überproportional Ausländer, Menschen mit Migrationshintergrund - gemessen an dem gesamten Bevölkerungsanteil. Von daher mag eine App wie die vom Verein „Gewaltfrei in die Zukunft" gut gemeint sein - definitiv. Aber sie schützt Frauen nicht vor Gewalt, denn sie geht an der Realität vorbei und ist nicht praxistauglich. Sie nützt in einer akuten Situation rein gar nichts. Das Aufzeichnen von Gewalttaten in ein Tagebuch der App hilft vor Gericht klar, wird aber Täter nicht davon abhalten, ihr primitives Frauenbild auszuleben. Zwei Drittel aller Frauen in deutschen Frauenhäusern haben einen Migrationshintergrund, Tendenz steigend. Fast 40 % aller Täter häuslicher Gewalt sind Ausländer, Tendenz ebenfalls steigend. Herr Bothe, lassen Sie eine Zwischenfrage

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Colette Thiemann CDU

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Stand der Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen, die bereits in der letzten Legislatur der Verantwortung der SPD oblag, ist gekennzeichnet durch ambitionierte Strategien und deren mangelnde Umsetzung. Frist des bundesseitigen Onlinezugangsgesetzes zur Umsetzung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen - gerissen. Frist der diesem Gesetz zugrunde liegenden Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU - gerissen. Eigene Fristen des Innenministeriums in der letzten Legislatur, zum Beispiel zur Umsetzung eines digitalen Identifizierungsverfahrens oder der digitalen Unterschrift - gerissen, die Dritte. Nachdem die Fraktionskollegen auf Bundesebene dann mal fix das OZG novelliert und einfach die Frist gestrichen haben, hat man sich da auf Landesebene gedacht: „Dass man neben den eigenen auch die EU-Anforderungen zum Stichtag nicht erfüllt, das merkt doch keiner"? Und flugs die Digitale Verwaltung 2030 auf den Weg gebracht - Arbeitstitel: Hetzt mich nicht! Obwohl die Strategie ambitionierte Ziele für die Digitalisierung der Verwaltung formuliert, kommt die tatsächliche Umsetzung nur schleppend voran. Während andere Bundesländer bereits diverse Onlinedienste und Portale etabliert haben, hinkt Niedersachsen hinterher. Der Ausbau der E‑Akte ist zwar gestartet, aber der Prozess schreitet langsamer voran als ursprünglich geplant. Die wenigen digitalen Angebote werden wegen ihrer mangelnden Benutzerfreundlichkeit kritisiert. Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen empfinden die aktuellen Onlineservices als wenig intuitiv und als kompliziert in der Anwendung. Das Fehlen eines zentralen Serviceportals, das alle digitalen Dienstleistungen bündelt und benutzerfreundlich gestaltet, ist eines der wesentlichen Hindernisse für die Akzeptanz der Digitalisierung. Die Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen leidet zudem unter einer unzureichenden Abstimmung zwischen den einzelnen Behörden und Kommunen. Verschiedene kommunale IT- und Fachverfahren sind nicht miteinander kompatibel, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Systeme führt. Eine einheitliche IT-Strategie fehlt wen wundert's: auch in Ihrem Antrag, was die Effizienz und Einheitlichkeit der Digitalisierungsmaßnahmen erschwert und Doppelarbeit nötig macht. Verwaltungsdigitalisierung ist ressourcenintensiv, und Niedersachsen hat wie viele andere Bundesländer auch mit einem erheblichen Fachkräftemangel im IT-Bereich zu kämpfen. Zudem wird die Digitalisierung oft durch begrenzte finanzielle Mittel erschwert, insbesondere in kleinen Kommunen, die nur begrenzt Zugriff auf Landes- und Bundesmittel haben oder nehmen können. Lösungen in Ihrem Antrag? Fehlanzeige! Cybersicherheitsmaßnahmen und die Schaffung eines Cybersicherheitszentrums in Niedersachsen sind Schritte in die richtige Richtung. Allerdings bleibt Ihr gesamter Antrag auch hier mal wieder im Ungefähren. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung und somit zur Effizienz der Schutzmaßnahmen? Fehlanzeige! Einer der zentralen Vorteile der Verwaltungsdigitalisierung sollte der Abbau von Bürokratie in den Prozessen sein. Doch bislang merkt man wenig von echter Vereinfachung. Gesetze und Verfahren, die der digitalen Realität angepasst werden müssten, blieben unverändert, sodass der digitale Wandel weiterhin nur halbherzig umgesetzt wird. Die Digitalisierung der Verwaltung bringt auch ökologische Herausforderungen mit sich. Der Aufbau und Betrieb neuer IT-Infrastrukturen und Rechenzentren führt zu erhöhtem Energieverbrauch. Doch von einer durchdachten Green-IT-Strategie sehe ich hier nichts. Da können Sie sich gerne mal ein Beispiel an den Vorreitern in Bayern und Baden-Württemberg nehmen. Die Digitalisierungsstrategie in Niedersachsen verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele, leidet aber unter erheblichen strukturellen und personellen Herausforderungen, die eine zügige und flächendeckende Umsetzung erschweren. Insbesondere die mangelnde Koordination, die geringe Bürgerfreundlichkeit, finanzielle Engpässe und der langsame Bürokratieabbau behindern die Entwicklung einer modernen, effizienten und nutzerorientierten Verwaltung. Eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen wird davon abhängen, wie konsequent diese Probleme nun endlich angegangen werden, wie schnell das Land auf die genannten Herausforderungen reagiert, um die Digitalisierung nachhaltig und wirksam voranzubringen. Aber Sie halten immer noch am Handlungsplan DVN fest. Der wurde vor sechs Jahren beschlossen und zeichnet sich durch Personalwechsel und unkoordinierte Nachsteuerung aus. Dies zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen: Sie haben sich bisher weiterhin nicht differenziert mit der Ist-Situation auseinandergesetzt. Um hier Verwaltungsdigitalisierung zeitnah und strukturiert umzusetzen, braucht es eine zentrale Umsetzung unter Analyse und Optimierung der bisherigen analogen Prozesse des Landes. Wie schon in meiner letzten Rede zu diesem Thema gefordert: Es gilt, den Kommunen umfassende zentrale Nachnutzungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, verbindliche Aussagen zum Architekturmanagement zu treffen, eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen und ein klares Zielbild zu formulieren. Darüber hinaus ist es unabdingbar, Digitalisierungspotenziale wie KI und Cloud-Lösung auszuschöpfen und die Register nach dem Once-Only-Prinzip zu digitalisieren und zu verbinden. Ich mag jetzt ein bisschen wie die Warteschleife der Telekom klingen: Um das OZG zeitnah realisieren zu können, braucht es vordringlich allerdings erst einmal eine Grundvoraussetzung: Die Landesregierung und insbesondere das Innenministerium müssen der Verwaltungsdigitalisierung eine höhere Priorität zuschreiben, als sie es derzeit tun, die notwendigen Ressourcen bereitstellen, den handelnden Personen ressortübergreifende Befugnisse geben und die Digitalisierung zur Chefsache machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die OZG-Umsetzung ist unter den Augen des verantwortlichen Innenministeriums im Übrigen durchgehend in der Hand der SPD, liebe Kolleginnen und Kollegen gescheitert, und zwar krachend und unter Verstoß gegen geltendes Recht. Sehen Sie mir das nach: Der vorliegende Antrag geriert sich aus meiner Sicht wie ein weiteres Stück Holz auf dem Scheiterhaufen der niedersächsischen Digitalisierung. Nehmen Sie die Forderungen des Landesrechnungshofes endlich ernst! Treffen Sie endlich mal strategische Grundsatzentscheidungen, oder treffen Sie überhaupt erst einmal Entscheidungen, und steuern Sie radikal um! Setzen Sie einheitliche IT-Standards für Hard‑ und Software fest! Zentralisieren Sie endlich die Steuerungskompetenz der Verwaltungsdigitalisierung, und steuern Sie Querschnittsaufgaben zentral! Hören Sie auf, ständig nur zu prüfen und zu berichten! Und streichen Sie endlich mal die Konjunktive, im Übrigen nicht nur in diesem Antrag. Ein digitales Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Staudte zu Wort gemeldet. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir vor der Beantwortung der Fragen einige Vorbemerkungen. Es ist richtig dargestellt worden: Die Afrikanische Schweinepest befindet sich in Europa weiterhin auf dem Vormarsch. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist in Brandenburg und Sachsen zwar ein deutlicher Rückgang der ASP-Nachweise bei Wildschweinen festzustellen um etwa 70 %; an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an diese Länder, die unglaublich viel in Zäune etc. investiert haben, um eine Ausbreitung einzudämmen, im Juni 2024 sind, wie hier schon dargestellt, dann aber in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ASP-Ausbrüche sowohl beim Wild als auch bei Hausschweinen festgestellt worden. Nach der Einrichtung der Sperrzonen und der Schlachtung der Schweine aus diesen Ländern müssen wir feststellen, dass die Abläufe hinsichtlich der Vermarktung sehr mühsam und ohne Erlöse für die abgebenden Erzeugerbetriebe sind. Zum Teil wurden Tiere zur Schlachtung aus Hessen nach Schleswig-Holstein transportiert, zur Verarbeitung kamen sie dann nach Niedersachsen, und jetzt sind sie auch größtenteils in Niedersachsen in Verden im Kühlhaus eingelagert. Lediglich 20 % des in Schleswig-Holstein geschlachteten Fleischs wurde wärmebehandelt und ging danach in die Vermarktung. Ungefähr 65 t aus Hessen sind soweit uns das bekannt ist zumindest derzeit eingelagert. Das muss uns wirklich alarmieren; denn wir wissen alle, dass die betroffenen Länder nicht gerade „Schweinehochburgen" sind. Bei uns wäre ein solcher Fall sehr viel gravierender. Die Branche weiß das auch. Ich habe aber das Gefühl, dass öffentlich nicht sehr viel darüber geredet wird. Deswegen auch einen herzlichen Dank für die Anfrage. Letztendlich ist das ein Damoklesschwert, das über der ganzen Branche hängt und zum Beispiel auch Auswirkungen auf den Umbau der Tierhaltung hat, der dadurch natürlich erschwert wird. Gerade, wenn Kredite mit im Spiel sind, sagen die Banken dann: Wir wissen gar nicht, ob du deine gesunden Schweine übermorgen noch vermarkten kannst. - Das betrifft aber alle Haltungsformen. Auch der am besten umgebaute Tierstall hat dann Probleme mit der Vermarktung. Deswegen müssen wir dieses Thema weiter ansprechen und für eine Öffentlichkeit sorgen. Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Wie groß schätzt die Landesregierung das Risiko für einen Ausbruch der Schweinepest in Niedersachsen ein, und welche Folgen hätte ein solcher Ausbruch? Das habe ich gerade teilweise schon dargestellt. Die Höhe des Risikos lässt sich nicht in Prozentzahlen ausdrücken. Wir können nicht sagen: Zu x % wird hier in den nächsten drei Monaten ein Ausbruch stattfinden. - Das Risiko setzt sich immer aus dem potenziellen Schadensausmaß das wäre eben enorm und der Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen. Und da ist es einfach so, dass alle sagen egal wen man fragt: Es ist nur eine Frage der Zeit. Das aktuelle ASP-Geschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz belegt, dass das ASP-Virus jederzeit durch menschliche Aktivität eingeschleppt werden kann. Wie Herr Leddin schon in der Anfrage vorgetragen hat, ist es dort eben nicht der Virustyp gewesen, der von Osten her kommt, sondern ist es ein südosteuropäischer Serotyp. Das bedeutet, dass es einen sehr großen Sprung gab. Und das bedeutet wiederum: Wahrscheinlich kam das Virus auf vier Rädern oder zwei Beinen, aber eben nicht auf vier Beinen. Insofern ist jederzeit auch hier mit einer Einschleppung zu rechnen. Das Virus kann über Lebensmittel das berühmte Schinkenbrot mit dem roh verarbeiteten Schinken zum Beispiel, durch Tourismus, durch Jagden in Infektionsgebieten oder durch Menschen, die in der Land- und Forstwirtschaft als Saisonarbeitskräfte tätig sind, eingebracht werden. Deswegen würde ich sagen: Das Risiko ist hier weiterhin sehr, sehr hoch. Hinsichtlich des Schadensausmaßes können wir Zahlen aus der Vergangenheit heranziehen. Der Ausbruch im Emsland im Jahr 2022 mit einer Sperrdauer von drei Monaten hat 15 Millionen Euro Schaden bei den Erzeugern verursacht. Diese Zahlen haben wir aus der Branche. Bei Wildschweinen wäre eine Sperrdauer mindestens zwölf Monate lang, je nachdem, wie lang sich das Virus hält. Insofern kann man da einfach hochrechnen. Zu Frage 2: Welche Vorbereitungen für den ASP-Seuchenfall wurden von der Landesregierung seit 2022 bereits ergriffen bzw. sind für die nahe Zukunft geplant? Niedersachsen bereitet sich schon seit 2014 auf mögliche ASP-Ausbrüche vor. Im Zuge des ASP-Ereignisses im Emsland im Jahr 2022 und der aktuellen ASP-Ausbrüche wurden die Vorbereitungen weiter intensiviert. Hier einige Eckpfeiler der Vorbereitungen: Es werden regelmäßig Seuchenbekämpfungsübungen durchgeführt. Ich habe auch an einer teilgenommen. Wir hatten gerade erst im September zwei Stationsübungen, bei denen es um die Kadaversuche und auch um die Kadaverbergung ging. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Kadaversuchhundeführer, die sich nicht nur um die Ausbildung ihrer Hunde bemühen, sondern auch regelmäßig üben. Für Februar oder März 2025 ist eine einwöchige ASP-Übung geplant, an der neben Behörden auch die Akteure entlang der Wertschöpfungskette teilnehmen werden. Dabei geht es also nicht um eine Seuchenübung, sondern um eine Vermarktungsübung für den Ernstfall. Ich freue mich, dass der Lebensmitteleinzelhandel zugesagt hat, teilzunehmen. Es werden Zaunmaterial und die Ausrüstungen für die Bergung und Beseitigung von Kadavern vorgehalten. Es gibt, wie gesagt, die Ausbildung von Kadaversuchhundegespannen. Es wurden mehrere niedersächsische Arbeitsgruppen zur Erstellung und Bearbeitung von Ablaufplänen etabliert. Wir haben Branchengespräche durchgeführt und Fortbildungen und Dienstbesprechungen angeboten. Es wurde Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen erarbeitet, das beispielweise an Autobahnraststätten und Parkplätzen entlang der Hauptverkehrswege zur Sensibilisierung beitragen soll. Die WilKEA-App, die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App, zur Erfassung von ASP-Blutproben von verendeten oder erlegten Tieren zur Untersuchung auf ASP, ist am Start. Die habe ich mir bei der Übung auch zeigen lassen. Das ist wirklich eine sehr hilfreiche App, die auch andere Länder nutzen wollen. Daneben gibt es die WilMA-App, die webbasierte Wildtiermanagement-Anwendung, für die behördliche Organisation von Fallwildsuchen bei einem ASP-Ausbruch. Durch die intensive Arbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen ist es uns gelungen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundesinstituts für Risikobewertung und des FLI für das Fleisch von gesunden Tieren aus Sperrzonen zu erwirken. Das ist ein ganz wichtiger Zwischenschritt. Diesbezüglich werden Aufklärungsvideos zur Bereitstellung in den sozialen Medien erarbeitet. Es gab Beteiligungen an der Erstellung von Konzepten und Leitlinien zur Optimierung der Biosicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist ein ganz wichtiges Thema, zu verhindern, dass es über den Menschen zu einem Eintrag kommt. Wir halten eine Vorsorgegesellschaft für den Einsatz im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen vor. Wir haben ein Positionspapier erarbeitet. Noch einmal herzlichen Dank an alle, die mitgewirkt haben: LAVES, Landkreistag, Tierseuchenkasse, Landvolk, Landwirtschaftskammer. Das ist wirklich richtungsweisend und wird auch in andere Sprachen übersetzt, um die Vermarktung zu verbessern. Auf EU-Ebene gibt es bekanntermaßen noch einige Restriktionen, die unserer Meinung nach nicht fachgerecht sind. Als wir das bei einer Delegationsreise in Brüssel vorgetragen haben, wurde uns klipp und klar gesagt: Wir müssen an diesen hohen Restriktionsauflagen festhalten, weil wir auf den Export achten und irgendwo in Asien noch erkennbar sein soll, dass es bei uns ein strenges Management gibt: Nichts geht rein, nichts geht raus. Und das hat jetzt eben Auswirkungen auf den Binnenabsatz und verursacht diese großen Probleme, die wir im Moment haben. Stichwort „Einlagerung in Verden". Wir haben das Thema auf der AMK platziert. Und selbstverständlich haben wir, als es den Ausbruch in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegeben hat, zusammen mit der Landesjägerschaft noch einmal Öffentlichkeitsarbeit gemacht und darauf hingewiesen, dass in solchen Gegenden bitte kein Jagdtourismus stattfinden soll, um eine Verschleppung zu verhindern. Zu Frage 3: Welche Änderungen bei den Restriktionsvorgaben der EU haben sich seit dem Fall aus 2022 ergeben, und welchen Einfluss haben diese auf die Vermarktung gesunder Tiere innerhalb der betroffenen Zonen? Niedersachsen hat sich nach dem Ausbruch der ASP im Landkreis Emsland für eine Anpassung der rechtlichen Anforderungen an die risikomindernde Behandlung von Fleisch aus ASP-Sperrzonen eingesetzt. - Hier geht immer um das Fleisch der gesunden Tiere in den ASP-Zonen und selbstverständlich nicht um das der betroffenen Betriebe. In der einschlägigen Verordnung wurde geändert, dass nicht mehr eine Wärmebehandlung von 80 °C erforderlich ist, sondern nur noch von 70°°C stattfinden muss. Ich glaube, daran kann noch weiter gearbeitet werden: Kann man die Temperatur noch weiter reduzieren, wenn man dafür über einen längeren Zeitraum erhitzt? Denn das hätte zur Folge, dass eine größere Bandbreite an Wurst- und Fleischwaren erzeugt werden könnte, was wiederum natürlich eine bessere Vermarktung ermöglichen würde. Das hat immerhin gewisse Erleichterungen für die Verarbeitung von Fleisch aus Sperrzonen gebracht. Aber wie gesagt, es kann uns nicht zufriedenstellen. Deswegen sind weitere Anpassungen des EU-Rechts im Hinblick auf die Dauer der Einschränkungen in den betroffenen Gebieten, aber auch, was die Restriktionszonen zum Beispiel angeht, wirklich notwendig. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt: Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist wirklich ein Lichtblick, weil sie ganz klar dokumentiert, dass der Handel diese Waren verwenden kann; es ist mit keinen Nachteilen zu rechnen. Diesen Appell geben wir natürlich auch in die Außer-Haus-Verpflegung, die einen sehr großen Teil absetzt und die in den Gesprächen immer schon gesagt hat, sie wäre durchaus bereit. So viel zur Beantwortung der Anfrage.

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Antonia Hillberg SPD

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, in dieser heutigen abschließenden Beratung zum juristischen E‑Examen zu sprechen. Denn während es für einige doch vielleicht wie ein kleiner Schritt erscheinen mag, dass man bald auch hier in Niedersachsen das zweite juristische Staatsexamen digital schreiben kann, ist das, ehrlich gesagt, für unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen ein ziemlich großer Wurf. Es ist außerdem ein Vorhaben, hinter dem sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig versammeln konnte. Eine ähnlich große positive Resonanz hat diese Digitalisierung des Staatsexamens übrigens auch beim juristischen Nachwuchs. In Nordrhein-Westfalen haben sich im Januar etwa 97 % der Prüflinge für die digitale Ausarbeitung ihrer Klausuren entschieden. In Sachsen-Anhalt haben schon ganze Klausurjahrgänge ihre Assessorklausuren auf dem Laptop geschrieben. Darüber hinaus sprechen sich auch drei Viertel der angehenden Juristinnen und Juristen, die sich noch in der Ausbildung befinden, für ein E‑Examen aus. Kein Wunder also, dass es zu dieser Einigung kam! Für uns ist klar: In den Staatsexamensklausuren geht es um juristische und geistige Fähigkeiten und nicht um die körperliche Belastung der Handgelenke und auch nicht anlassbezogen um die Frage, wer eigentlich wie anfällig für eine Sehnenscheidenentzündung ist. Aber keine Sorge! Wer will, hat auch weiterhin die Möglichkeit, die acht Klausuren mit Stift und Papier auszuarbeiten, auch wenn sie gut und gerne 20 bis 30 Seiten umfassen. Das juristische E‑Examen integriert die digitalen, in der Ausbildung erlernten Arbeitsweisen in den Prüfungsablauf. Es schafft eine Erleichterung für die Prüflinge, die sich auf deren Gesundheit im mentalen und im körperlichen Sinne positiv auswirkt. Außerdem erleichtert es die Anonymisierung und auch die Korrigierbarkeit der Klausuren. Ich freue mich sehr, dass wir als regierungstragende Fraktionen mit unserem Aufschlag auf eine tatkräftige und willensstarke Justizministerin getroffen sind. Dr. Kathrin Wahlmann setzt das Ziel um, dass Niedersachsen in der Ausbildung der Juristinnen und Juristen nicht zurückfällt, sondern am Puls der Zeit bleibt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Niedersachsen weiterhin ein attraktiver juristischer Ausbildungsstandort bleibt. Dies ist auch in unseren erfolgreichen Beratungen rund um die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors deutlich geworden. Darüber hinaus bleibt es unser gemeinsames Ziel, zu prüfen, inwieweit auch eine digitale Klausuroption für das erste juristische Staatsexamen eingeführt werden kann. Wir haben in den letzten Monaten deutlich gezeigt: Die Landesregierung, Ministerin Kathrin Wahlmann wie auch die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen fest im Blick. Es ist ein klarer Erfolg, dass bereits im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 Mittel für das E‑Examen für die zweite juristische Staatsprüfung zu finden sind und damit auch Zeichen einer erfolgreichen Ministerin. Ich freue mich, dass wir gemeinsam vorangehen. Vielen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Frau Behrens! Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, keiner hier im Hause bestreitet, dass die Digitalisierung wohl die umfassendste und komplexeste Herausforderung dieser Zeit ist. Und ich werbe sehr dafür, dass wir beim Thema Digitalisierung ein bisschen differenziert beraten und uns auch die einzelnen Bereiche der Digitalisierung angucken. Heute, bei diesem Tagesordnungspunkt, geht es um die Verwaltungsdigitalisierung. Wie können wir als Land zusammen mit den Kommunen die Leistungen, um die es beim Onlinezugangsgesetz und vielen andere Sachen geht, auch ins Rathaus bringen? Denn ehrlich gesagt ist Digitalisierung dann erfüllt, wenn Bürgerinnen und Bürger das auch in ihrer Gemeinde und in ihrer Stadt merken. Und das ist sicherlich noch nicht überall in Niedersachsen vollumfänglich gelungen, übrigens aber auch in anderen Bundesländern nicht. Wir müssen uns auf diese digitalisierten Leistungen und Prozesse einstellen. Darauf verwenden wir als Landesregierung sehr viel kraft. Ich bin sehr dankbar dafür, dass uns die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag Rückenwind dafür geben. Denn Digitalisierung ist halt nicht mit einem Hebel umzusetzen, sondern eine ständige Aufgabe, die wir sehr ernsthaft angehen. Schauen Sie sich an, was wir in dieser Landesregierung bisher schon erreicht haben! Das ist, finde ich, bislang vor allem von der Opposition unterbewertet worden. Wir haben im Laufe der letzten Zeit eine neue Digitalisierungsstrategie aufgesetzt. Wir haben einen Handlungsplan zur Umsetzung der Strategie aufgesetzt, und wir haben eine Cybersicherheitsstrategie aufgesetzt. Ich habe gerade noch einmal mit meinem Kollegen Finanzminister geplauscht: Im letzten Haushalt für dieses Jahr haben wir über 500 Millionen Euro für Digitalisierung in Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2025 haben wir Ihnen noch einmal 300 Millionen Euro vorgeschlagen. Das heißt, seit Antritt dieser rot-grünen Landesregierung investieren wir 800 Millionen Euro für das Thema Digitalisierung. Und hier wird so getan, als wenn das nicht passiert und als wenn das gar nichts ist. Sorry, auch im Vergleich mit den vorherigen Legislaturen ist das ein wesentlicher Schluck aus der Pulle. Daher haben Sie das Vertrauen in Ihre Landesregierung, dass wir mit diesem Geld auch Sinnvolles machen, meine Damen und Herren! Weil das Prinzip der Didaktik die Wiederholung ist, will ich Ihnen gerne noch einmal die Fortschritte nennen, die wir bisher in Niedersachsen erreichen konnten. Erstens haben wir die Fertigstellung von Onlinediensten im Themenfeld Gesundheit und deren bundesweite Bereitstellung erreicht. Das habe ich auch in meiner vorherigen Verwendung noch gut begleiten können. Zweitens haben wir die Einführung der elektronischen Akte, der E-Akte, auf mittlerweile über 15 000 Arbeitsplätzen und die geplante Vollausstattung auf 30 000 Arbeitsplätzen erreicht. Das ist nicht nichts, meine Damen und Herren. Und drittens: Natürlich muss die Digitalisierung bei den Kommunen und der mittelbaren Landesverwaltung ankommen. Auch da haben wir inzwischen organisiert, dass wir die Betriebskosten für die Onlinedienste 2023 und 2024 vornehmen. Wenn Sie in den Haushaltsplanentwurf für 2025 schauen, dann sehen Sie, dass wir das auch weiterhin machen wollen, sodass die Kommunen mindestens beim Thema Finanzierung überhaupt keinen Grund haben, die Onlinedienste nicht einzuführen. Wir begleiten die Kommunen sehr eng dabei, dass sie mit Digitalcheck und Cybersicherheitscheck auch die Möglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen, um sich dem Thema Digitalisierung, das uns alle fordert, zu stellen. Die Digitalisierung kommt dann bei den Bürgerinnen und Bürger an, wenn die Kommunen auch die Möglichkeiten nutzen, die wir ihnen bieten. Der Kollege Beck hat es eben schon gesagt. Bisher hat die Digitalisierung in Niedersachsen in diesem Fall noch Luft nach oben. Etwa 80 % aller Verwaltungsleistungen werden in den Kommunen erbracht. Da ist noch viel Luft nach oben, was die Digitalisierung angeht. Daher setze ich viel Kraft in die Zusammenarbeit mit unseren kommunalen Spitzenverbänden, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Wir unterstützen da sehr intensiv, damit die ganzen Onlinedienste, die wir schon haben, letztendlich in den Rathäusern ankommen. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie uns bei dieser herausfordernden Aufgabe weiterhin intensiv begleiten. Etwas Einfaches ist es nicht, und man sollte hier auch nicht so tun, als bräuchte es nur ein Fingerschnippen. Herzlichen Dank an die regierungstragenden Fraktionen für diese massive Unterstützung!

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Ich fühle mich eigentlich auch ganz frisch. Deswegen führen wir nun fröhlich ein kleines Bündel an Änderungen im Niedersächsischen Beamtengesetz durch. Mir ist es zunächst ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass wir natürlich Regelungen für BeamtInnen treffen und dabei alle Geschlechter mitdenken, mithin mehr als zwei. Da gibt es ja manchmal Orientierungslosigkeit hier im Hohen Haus. Wir ändern Regeln zum Trennungsgeld und beihilferechtliche Vorschriften, auf die ich nicht weiter eingehen will, weil die Debatte wir haben sie gerade im Ausschuss gehabt vor allem die Änderung im Beurteilungswesen adressierte, die infolge mehrerer Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nun das Parlament als Gesetzgeber in die Entscheidungsverantwortung bringt, anstelle der Exekutive. Gleichwohl wird diese gesetzliche Normierung von ergänzenden Verordnungsermächtigungen flankiert, die indes kein Grund für die Aufregung sind, die im Innenausschuss und auch hier gerade einmal aufkam, sondern die einfach dem Umstand Rechnung tragen, dass wir beispielsweise LehrerInnen weiterhin anlassbezogen beurteilen, während in der Polizei weiterhin ein Nebeneinander von anlassbezogener Beurteilung, von Turnusbeurteilung oder eben von Nichtbeurteilung bei politischen Beamtinnen und Beamten ein paar haben wir ja noch bestehen bleibt. Deswegen muss man das eben regeln. Es ist sichergestellt, dass wir das ordentlich machen, weil die Herstellung eines Einvernehmens mit dem Innenministerium bezüglich dieser Regelung erhalten bleibt und damit auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beachtet wird. Wir sind den kommunalen Spitzen in Bezug auf die Offenheit der Regelungen gefolgt und haben der Eigenständigkeit der Landtagsverwaltung, des Landesrechnungshofs und des Landesbeauftragten für Datenschutz Rechnung getragen. Ich kann an dieser Stelle nur die Zustimmung zum Gesetz empfehlen und bedanke mich für die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Vielen Dank, Herr Kollege Lühmann. - Als Nächstes hat

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Dr. Andreas Philippi

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach vielen Monaten intensivster Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den anderen Bundesländern stehen wir nun wir haben es schon gehört vor der größten Krankenhausreform seit dem Jahre 2004. Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung und darin sind sich, wie ich bei allen Vorrednern so wahrgenommen habe, alle einig, zumindest in den demokratischen Parteien, dass diese Reform dringend und unbedingt notwendig ist. Das KHVVG, das nach der dritten Lesung durch den Bundestag bereits verabschiedet wurde, spielt deshalb für die Ampel keine wesentliche Rolle mehr. Im Gegenteil: Es schlägt nun die Stunde des Föderalismus. Und, meine Damen und Herren, Hand aufs Herz: Was ist denn die Alternative, und was wird passieren, wenn keine Reform kommt? - Ich habe hier heute übrigens keine Alternativvorschläge außer Ablehnung gehört. - Ich kann es Ihnen sagen: Kapazitätsengpässe bei der klinischen Versorgung, überlastete Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, negative Jahresabschlüsse vieler Einrichtungen und die Gelegenheitsversorgung in nicht geeigneten Einrichtungen werden weiterhin ein Dauerproblem sein. Zudem wird die Insolvenzgefahr weiter zunehmen. Meine Damen und Herren, mit der Reform werden ab 2025 die Krankenhäuser in Deutschland direkte Mehreinnahmen bei den Betriebsmitteln in Höhe von 1,6 Milliarden Euro erhalten. Ab 2026 werden die Mehreinnahmen erneut um mindestens 1 Milliarde Euro ansteigen. Zudem wird es für ausgewählte Indikationen neue Zuschlagsvergütungen geben. Meine Damen und Herren, klar ist: Ohne Reform kommt auch kein zusätzliches Geld. Trotz der gestrigen Ankündigung des Bundeskanzlers hoffe ich auf zusätzliches Geld in den Jahren ab 2025. Bei Ablehnung des Gesetzes verzichten wir auch noch auf zusätzliche 2,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds. Wir hier in Niedersachsen haben uns intensiv auf diese zwingend notwendige Reform vorbereitet. Bereits im letzten Jahr haben wir eine Projektgruppe eingesetzt, die mit Hochdruck an den konkreten Umsetzungsschritten arbeitet. Das KHVVG gibt uns an dieser Stelle einen straffen Zeitplan vor. Wir müssen die Leistungsgruppeneinführung bis Ende 2026 abschließen. Zudem beschäftigen wir uns intensiv mit den möglichen Auswirkungen auf und in Niedersachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern dafür kürzlich ein Auswertungstool zur Verfügung gestellt. Dieses bereitet die Verteilung der Leistungsgruppen, die Erreichbarkeit und die neue Vorhaltevergütung auf. Auf dieser Grundlage kann man erste Hinweise zu den Folgen der Reform erhalten. Uns interessiert natürlich darüber hinaus, ob die niedersächsischen Krankenhäuser die neuen Qualitätskriterien überhaupt einhalten können und ob die Ausnahmeregelungen für eine flächendeckende Versorgung ausreichen, außerdem, ob die Vorhaltevergütung die Einnahmesituation der niedersächsischen Krankenhäuser wirklich verbessert. Ich bin aufgrund der ersten Analysen meines Hauses, die allerdings noch nicht abgeschlossen sind, optimistisch, dass sich auch nach Einführung der Leistungsgruppen eine flächendeckende Versorgung in Niedersachsen gut ergeben wird. Falls zwingend erforderlich, können hier durch das Land auch Ausnahmen insbesondere für Fachkrankenhäuser erfolgen. Die ersten Ergebnisse unserer Auswirkungsanalyse zeigen zudem, dass durch die Krankenhausreform bei den besonders qualitätssensiblen Bereichen wie zum Beispiel dem Herzinfarkt, dem Schlaganfall sowie der großen Tumorchirurgie sinnvolle Zentrenbildungen umgesetzt werden können. Gleichzeitig werden durch neue Zuschläge auch die für die Grund- und Regelversorgung notwendigen Krankenhäuser im ländlichen Raum und die Vorhaltevergütung finanziell deutlich bessergestellt als bisher. Es war, ist und bleibt für mich wichtig, dass die zukünftige Gestaltung der Krankenhauslandschaft transparent in großer Gemeinsamkeit mit allen Akteuren vor Ort erfolgt. Daher haben wir es wurde hier schon erwähnt im letzten Jahr eine Informationstour durch alle acht Versorgungsregionen gemacht und sind derzeit wieder in einer zweiten Runde im Land unterwegs. Ebenso ist es mir ein zentrales Anliegen, dass die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag gut und zeitnah über valide Sachstände informiert werden. Daher werde ich gerne nach Abschluss unserer Analysen die zentralen Ergebnisse in der nächsten Sitzung des zuständigen Sozialausschusses in der kommenden Woche vorstellen. Die validierte Auswirkungsanalyse ist für die Landesregierung auch ein maßgebliches Instrument und Element für die Positionierung im Bundesrat. Niedersachsen wird alle fachlichen, finanziellen und politischen Befunde im Vorfeld der Bundesratssitzung am 22. November verantwortungsvoll abwägen und die für das Land Niedersachsen beste Entscheidung fällen. Meine Damen und Herren, das KHVVG trägt in seinem technischen Teil eine deutlich niedersächsische Handschrift. Durch die endgültige Umsetzung per Rechtsverordnung, die länderseitig zustimmungspflichtig ist, haben wir weitere Möglichkeiten, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen. Hierzu befinden wir uns auch im engen Austausch mit den B‑Ländern. Zusammengefasst bin ich der festen Überzeugung, dass wir eine Krankenhausreform eine Reform, die diesen Namen verdient brauchen, um langfristig eine hochwertige Versorgung für die Menschen in Niedersachen und darüber hinaus sicherzustellen. Glückauf!

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Sebastian Lechner CDU

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Herr Dorendorf, Haltung, genau! Herr Lechner, Sie können erwidern. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Eröffnung; denn genau das ist unser Gefühl. Unser Gefühl ist es, dass wir Ihnen bei dieser Einstellung und diesem Weg auf die Sprünge helfen müssen. ‑ Es ist schön, zu erfahren, dass Sie das jetzt auch selbst bestätigen. Zweitens. Ich habe das schon mal einer anderen Kollegin geschildert: 2016 war Herr Althusmann noch in Afrika unterwegs, weil die Koalition im Land Niedersachsen eine rot-grüne war. Er war weder im Aufsichtsrat, noch hätte er auf die Entscheidungen Einfluss nehmen können, die Sie damals getroffen haben Sie können es noch so oft versuchen, aber zu dieser Entscheidung müssen Sie stehen. Es war Ihre rot-grüne Landesregierung. Es war Ihr Aufsichtsrat. Sie haben diese strategische Entscheidung getroffen, niemand anderes. Und ansonsten ist es genau diese Einstellung: Ich habe schon in der letzten Rede gesagt, dass zu Beginn der Vereinbarung von Flottengrenzwerten auch die CDU mit dabei war. Aber der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Wir nehmen eine Krise wie diese jetzt wahr. Wir sehen, dass die jetzige Strategie nicht funktioniert. Wir wollen aus diese Krise lernen. Wir wollen nachsteuern und umsteuern. Sie wollen das eben nicht. Und genau das ist der Punkt, den wir für so gefährlich halten.

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Veronika Bode CDU

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von Rot-Grün haben uns einen Antrag zur Stärkung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen vorgelegt. Das ist durchaus ein wichtiges Thema, wie wir finden. Ich vermute mal, dass Ihnen dieses Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag wieder eingefallen ist, als meine Kollegen Hartmut Moorkamp, Christian Fühner und ich in einer Kleinen Anfrage im Mai nach dem Stand der Dinge zum kostenfreien Mittagessen in Niedersachsen gefragt haben. Aber gut, wir helfen ja gern auf die Sprünge. Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit Gemeinschaftsverpflegung gibt es die übelsten Geschichten. In diesen Tagen jagen die Medien aktuell die „Kartoffel des Grauens" durch das Netz. Vielleicht haben Sie davon gehört. Eine Mutter beklagt sich in einem Post über das Schulessen ihrer Tochter. Hier gab es in einer Schulkantine eine Pellkartoffel mit einem lieblosen Klecks Quark. Dies hat natürlich eine große Diskussion mit vielen Kommentaren ausgelöst, die vermuten lassen, dass dies in vielen Einrichtungen im Land so angeboten werden könnte. Sehr geehrte Kollegen von Rot-Grün, in Ihren Ausführungen zum Entschließungsantrag ist viel Richtiges dabei. Über die Hintergründe und Handlungsbedarfe haben wir auch in der vergangenen Legislaturperiode sehr intensiv gesprochen. Die Probleme um Mangelernährung und Übergewicht bei Jung und Alt sind bekannt. Vermutlich gab es noch nie so viele Probleme mit Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten, wie es heute der Fall ist. Nicht ohne Grund haben wir in der vergangenen Legislaturperiode damals noch unter unserer Ministerin Barbara Otte-Kinast das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft eingerichtet, das bis heute eine sehr erfolgreiche Arbeit leistet. Ich freue mich, dass heute offenbar auch die jetzige Verbraucherschutzministerin hinter dem Projekt steht, obwohl sich Frau Staudte in der vergangenen Legislaturperiode noch ausdrücklich gegen das ZEHN ausgesprochen hat. Das hat sich offensichtlich geändert, und darüber freuen wir uns natürlich. Meine Damen und Herren, kommen wir zu den Maßnahmen in Ihrem Antrag. Vieles wurden von Ihnen, Frau Logemann, bereits ausgeführt. Sicher sind auch wichtige Ansätze dabei. Aber wir sprechen hier über die Gemeinschaftsverpflegung in Einrichtungen wie Kitas, Schulen, für Senioren und Arbeitnehmer. Glauben Sie wirklich, dass Modellprojekte, Stufenpläne und Projektgruppen hier weiterhelfen? Laut Ihrem Koalitionsvertrag streben Sie ein kostenloses und qualitativ hochwertiges, nach Möglichkeit regionales Mittagessenangebot in der Schule an. Sie versprechen, dass alle Kinder im Ganztagsbereich auch an weiterführenden Schulen am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen sollten. Meine Damen und Herren, wie soll das funktionieren? Wer soll das eigentlich umsetzen? Ich vermisse den Begriff der Hauswirtschaft in Ihrem Antrag. Sie haben die Damen in der Loge alle sehr herzlich begrüßt. Ich denke, die Damen werden das in Ihrem Antrag und in Ihrem Vortrag wahrscheinlich auch vermisst haben. Ohne die professionelle Hauswirtschaft wird es nicht umzusetzen sein. Sie reden immer von den Ganztagsschulen ab 2026. Sie reden von einem kostenfreien Mittagessen. Dann soll es bitte auch noch nach DGE-Standard zubereitet sein. Aber, meine Damen und Herren, nichts in dieser Richtung wird von Ihnen vorbereitet. Schulmensen als Lernorte der Ernährungsbildung sind eine geniale Idee und werden von uns im vollen Umfang unterstützt. Aber das wird nicht ohne professionelle Hauswirtschaft gehen. Dazu haben wir übrigens noch zum Ende der vergangenen Legislaturperiode einen Entschließungsantrag erarbeitet, auf den Sie gerne zurückgreifen mögen. Auch hier helfen wir sehr gern. Gerne gebe ich hier noch einmal Stichpunkte, was zu bedenken ist, da das, was Sie als Gemeinschaftsverpflegung vorhaben, eben nicht von ungelernten Kräften umzusetzen ist. Wir brauchen mehr Auszubildende in dem Bereich, und wir brauchen vor allem Menschen, die ausbilden können. So muss die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter oder zur Hauswirtschafterin durch geeignete Maßnahmen gezielt auf junge Menschen ausgerichtet werden. Es braucht Fortbildungen niedersächsischer Lehramtsstudierender in den Fachrichtungen Ökotrophologie und Lebensmittelwissenschaften, die sich auf Hochschulniveau bewegen. Aus meiner Sicht ist es ganz besonders wichtig, dass die Fortbildung Hauswirtschaft für allgemeinbildende Schulen an den Lehramtshochschulstandorten schnellstmöglich organisiert werden kann. Es fehlt also so einiges in Ihrem Antrag. Vor allem fehlt es an Geld. Denn ich vermisse auch, dass Sie für Ihre weitreichenden Versprechungen irgendwelche Haushaltsansätze vorgesehen haben. Darüber werden wir im Ausschuss beraten. Darauf freuen wir uns schon. Herzlichen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche mal, eingangs ein bisschen abzuschichten. Ich sage erst einmal herzlichen Dank für die Unterrichtung unter expliziter Einbeziehung der Entwicklung bei der Salzgitter AG. Ich will für uns festhalten: Dort sich auch das Ziel zu setzen und dafür einzusetzen, eine vorteilhafte Unternehmensentwicklung zu behalten, die insbesondere die Sicherheit von Arbeitsplätzen mit einbezieht und die die Rechte der Arbeitnehmerschaft starkstellt, hat unsere ganz ausdrückliche Unterstützung. Es ist ein weiterer Beleg dafür, dass eine Landesbeteiligung an solchen Unternehmen, die abstrakt gerne fürchterlich doll gescholten wird, etwas Gutes ist, weil wir damit die Möglichkeit haben, genau diese für uns wichtigen Instrumente auch starkzustellen, meine Damen und Herren. Punkt 2: Meyer-Werft. Dass wir heute an solch einer Stelle bei der Meyer-Werft stehen, ist etwas ausdrücklich Gutes, weil dort genau dieselben Anstrengungen gemacht werden, um Arbeitsplätze zu sichern. Herr Lechner, dass Sie nun versuchen, die Rolle von Wirtschaftsminister Lies dort zu kritisieren, ist aus Ihrer Sicht sogar nachvollziehbar. Aber wenn jemand eine ausgewiesene Expertise beim Thema Meyer-Werft und Zukunft der Meyer-Werft hat, dann ist es Wirtschaftsminister Olaf Lies, meine Damen und Herren! Herr Lechner, Sie haben ja gerade eben sehr viel darüber spekuliert, was der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist. Ich kann Ihnen den Unterschied nennen: Die Leichtigkeit Ihrer Forderungen ist immer dann vorhanden, wenn Sie in der Opposition sind und kein Verantwortung tragen. Dann erzählt man auch mal und vertritt solche Forderungen wie Sie, in den VW-Aufsichtsrat müsse ein Experte. Der Experte aus Ihrer Sicht war dann ja Herr Dr . Althusmann. Wissen Sie, was der Unterschied war? - Die Forderung der Opposition zur Forderung der Regierungsverantwortung. Das war der Unterschied. Dann löst sich so etwas auf. Ein Wahlversprechen wird schnell eingepackt - und gut ist. Ich kann Ihnen auch eines anbieten: Wenn Ihnen die Unterrichtungen, die Sie immer einfordern Sie haben im Ältestenrat gesagt, Sie wollen die Regierungserklärung und Unterrichtung aber auch im Plenum hören, im Wirtschaftsausschuss und im Plenum zu viel sind und Sie das alles nicht haben wollen, dann sagen Sie es! Dann lassen wir es. Von mir aus können Sie diese Unterrichtung auch im Kultusausschuss bekommen. Aber dann beschweren Sie sich nicht, wenn die Landesregierung die Unterrichtung hier vornimmt, um nachher zu sagen, das sei Ihnen zu viel, und zu fragen, warum einmal hier und einmal dort unterrichtet wird. Was ist denn das für eine Unredlichkeit! Wir haben hier in diesem Plenum wieder einmal die fortgeschriebene Situation zu VW als Thema: Wo stehen wir? - Wir halten das für ausdrücklich wichtig. Die Bedeutung von VW ist unbestritten, und VW steht dort stellvertretend für viele andere Bereiche. Ich will auch hier sehr deutlich sagen: Wir sind dankbar für die klare Zielsetzung, die Zukunftsfähigkeit von VW sicherzustellen, um Standorte zu kämpfen und um Arbeitsplätze zu kämpfen. Die hier von der Landesregierung getätigten Kernaussagen haben unsere ausdrückliche Unterstützung. Wir haben aber, wenn man sich die letzten Wochen anschaut, bestimmte Reflexe, die wiederkehrend zu beobachten sind: Der erste Reflex, der in der öffentlichen Debatte zum Vorschein tritt, ist die Forderung, jetzt müsse auf jeden Fall Lohnzurückhaltung geübt werden. - Es ist richtig, dass die Tarifvertragsparteien verhandeln, Vorstand und IG Metall. Aber wir sagen hier auch ganz deutlich: Die Arbeitnehmerschaft ist nicht für die Situation bei VW verantwortlich. Sie sind nicht für einen Dieselskandal verantwortlich. Sie sind auch nicht für die fehlende Strategie verantwortlich da sind wir übrigens beieinander, schnellstmöglich auch einen E‑Volkswagen auf den Markt zu bringen. Herr Lechner, Sie haben hier eben aus der Zeitung zitiert und gesagt, Sie wollen das gar nicht werten. Dann wollen wir auch gar nicht werten, dass sich die CDU überhaupt nicht in der Lage gesehen hat, auch nur irgendeine einzige Angabe dazu zu machen. Das ist bezeichnend genug. Wir erlauben uns auch die Anmerkung: Wenn permanent über Lohnzurückhaltung geredet wird, dann nehmen wir auch mit Interesse zur Kenntnis, dass eine solche Zurückhaltung auch bei Managergehältern, Boni und allem, was dazugehört, mit in den Topf gehört. Der zweite Punkt: Es wird sofort wieder infrage gestellt, ob die Form der Mitbestimmung das Richtige sei. - Wir sagen ganz ausdrücklich: Ja! Diese Form der Mitbestimmung ist die Grundlage für den Erfolg von VW. Das ist nicht die Grundlage für Kritik, sondern die Grundlage für richtige Maßnahmen. Nach Umsatz: weltweit die Nummer eins. Nach Stückzahlen: die Nummer zwei. So schlecht kann das bisherige Modell der gemeinsamen Mitbestimmung, der gemeinsamen Wahrnehmung von Verantwortung nun wirklich nicht gewesen sein. Drittens. Was dann sofort wieder reflexartig genannt wird, ist das VW-Gesetz. - Meine Damen und Herren, ich finde es bezeichnend, dass die Kritiker immer dann aus ihren Löchern kommen, wenn es eine schwierige Situation gibt. Die Aussage, dass das VW-Gesetz etwas Gutes ist, habe ich in guten Zeiten die wir nun wirklich sehr lange gehabt haben bisher nicht gelesen oder gehört. Ich will ganz deutlich sagen: Ich habe keine Lust mehr darauf, mir in solchen Situationen von irgendwelchen vermeintlichen Experten, die ihre schicken Büros irgendwo in der Welt haben, erklären zu lassen, wie die Welt bei uns in der Theorie sein müsste, während wir hier jeden Tag die Praxis erleben. Wir wissen es hier besser! Herr Lechner, dass Sie nun ausgerechnet unter Bezug auf jene, die sich „Experten" nennen und uns von München, Frankfurt und Köln von auch immer aus Tipps geben, den Verdacht schöpfen, es könnte irgendetwas nicht richtig gewesen sein! Sie sind schlecht beraten, sie als Grundlage zu nehmen. Das Ziel unserer gemeinsamen Anstrengung Einsatz für die Standorte von VW, Einsatz für die Arbeitsplätze ist richtig. Wir unterstützen ganz ausdrücklich die Forderung, die Ungewissheit zu nehmen. Ein Weihnachten in Ungewissheit kann keiner von uns wollen. Deswegen sind in der Tat alle Beteiligten aufgerufen, die nächsten Wochen intensiv zum Finden einer gemeinsamen Lösung zu nutzen. Meine Damen und Herren, wir haben eben auch in der Aussprache sehr intensiv die Debatte über die Frage geführt: Was ist der richtige Weg? Muss man ihn verschieben, erweitern, ergänzen? Aus all dem, worüber wir in den letzten Wochen debattiert haben, spricht der dringende Appell an uns, einen klaren Weg zu gehen, einen eindeutigen Weg zu gehen und nicht so zu tun, als könnte man das nach Belieben über Nacht anders justieren und dann werde es besser. Das macht es schlimmer, meine Damen und Herren, wenn keine Klarheit besteht. Das macht es schlimmer! Am Montag war die sechste Betriebs- und Personalrätekonferenz. Es hätte gutgetan, wenn möglichst viele dagewesen wären, denn dort wurde genau das gesagt: Klarheit, den Weg hin zum E-Auto zu nehmen - genau diesen Weg zu gehen. Es gab ein, freundlich ausgedrückt, Kopfschütteln im Raum darüber, dass man die Idee haben könnte, dass man Strukturen und Wege von VW-Werken über Nacht umstellen, neu justieren könnte, und dann wäre es besser. Vielmehr sollten der eingeschlagene Weg jetzt endlich mal konsequent gegangen und Herr Lechner, an dieser Stelle sind wir möglicherweise sogar beisammen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass der Weg hin zur E-Mobilität in der notwendigen Konsequenz gegangen werden kann. Ich finde, es ist auch Aufgabe von Politik, den Menschen, die unsicher sind das ist ein ganz natürlicher Prozess; wenn etwas anders wird, ist die Unsicherheit da: Ist das gut? Kann das gut werden?, diese Unsicherheit durch klare Rahmenbedingungen zu nehmen und zu sagen: Da ist der Weg, auf dem das gelingt. Da muss nachjustiert werden - auch mit Blick auf die Bundesebene, völlig unbestritten. Das Schlimmste, was jetzt passieren kann, ist, dass wieder einmal ein Politikfeld herangezogen wird, um in einem Zickzackkurs die Verunsicherung nach oben zu treiben. Das dürfen wir nicht zulassen! Der Weg der E-Mobilität mit klaren Rahmenbedingungen ist der richtige Weg. Verabschieden Sie sich endlich davon, durch die Lande zu ziehen und zu sagen: Wir machen hier ein bisschen was anders, wir machen in Emden ein bisschen Hybrid, und dann wird es gut. Wir haben ein vergleichbares Beispiel dafür: die erneuerbaren Energien. Wir waren hier in Niedersachsen weit vorne. Dann kam Herr Altmaier, und dann kam der Zickzackkurs. Jetzt wird das gerade mühsam wieder aufgeholt. Ich kann nur jedem empfehlen, nicht denselben Fehler auf dem Weg hin zur E-Mobilität zu machen, sondern den Menschen die Unsicherheit zu nehmen und nicht mit ihren Ängsten zu spielen, politisch klare Rahmenbedingungen zu setzen und Erfolg damit zu haben und nicht nach dem Prinzip Hoffnung auf etwas zu setzen, von dem wir nicht wissen, ob es kommen kann, ob es irgendwie funktionieren kann - aber wir fordern es mal, weil es schön klingt. Das ist ein Fehler, und dafür sind Sie verantwortlich, Herr Lechner, Sie und die CDU-Fraktion! Herr Tonne, einen Moment! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hilbers zu? Bitte! Herr Hilbers, bitte! Danke,

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Peer Lilienthal AfD

Mitteilungen der Präsidentin

bekannt sind, dass Sie ausdrücklich nur zur Begründung Ihres Geschäftsordnungsantrags reden dürfen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist mir bekannt. Ich werde das auch wirklich ganz kurz fassen. Liebe Kollegen! Wir können heute nicht zur Tagesordnung übergehen. Nach den letzten 24 Stunden müssen wir reden wir sollten das nach Beendigung der Mittagspause tun, also nach der Beratung zu TOP 20, und zwar über die Auswirkungen des Endes der Bundesregierung auf Niedersachsen. Ich bin einigermaßen konsterniert, dass das nicht proaktiv passiert. Das muss ich wohl dazu sagen. Nichtsdestotrotz möchten wir der Landesregierung die Gelegenheit geben, diese Geschehnisse hier für uns einzuordnen. Denn unser Haushalt, der kurz vor der abschließenden Beratung steht, ist mit dem Bundeshalt aufs Engste verwoben. Wenn ich die Einlassungen des Noch-Bundeskanzlers von gestern richtig vernehme, hat er noch zwei Projekte für den Rest der Legislatur avisiert. Dazu gehört nicht der Haushalt. Es wird also aller Voraussicht nach in 2024 kein Bundeshaushalt 2025 verabschiedet. Liebe Kollegen, wir müssen auf jeden Fall darüber sprechen. Dazu muss sich die Landesregierung auf jeden Fall einlassen. Wenn ich die Zeitlinie, die der Bundeskanzler gezeichnet hat, sehe, dann haben wir ansonsten eine Hängepartie von sechs Monaten. Tatsächlich ist ja wohl geplant, die Vertrauensfrage erst im Januar zu stellen. Liebe Kollegen, das ist viel zu spät! Deutschland darf nicht in diese Hängepartie hineingeraten, Niedersachsen darf nicht in diese Hängepartie hineingeraten. Wir haben gestern völlig zu Recht fraktionsübergreifend kritisiert, dass Unternehmen und Verbraucher im Moment eine gewisse Investitionszurückhaltung pflegen. Das ist auch nachvollziehbar, weil sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sichere Schießgrundlagen brauchen, um zu investieren. Diese Hängepartie können wir uns keine weiteren sechs Monate leisten. Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, sprechen Sie heute zu diesem Plenum! Atmen Sie Klarheit! Niedersachsen wartet darauf. Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

Berufsschulen von Bürokratie entlasten. Umschulungen erleichtern und Zertifizierungspflicht abschaffen

Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, bei Einbringung dieser Aktuellen Stunde war ich erst mal ein wenig ratlos. Am Ende meiner Rede werden wir auch sehen, warum. Deutschland steht vor der Herausforderung des immer drängender werdenden Fachkräftemangels. Gleichzeitig aber steigt die Zahl derjenigen, die entweder die falsche oder gar keine Berufsausbildung vorweisen können. In diesem Kontext ist die Rolle der Berufsschulen natürlich von zentraler Bedeutung. Sie bilden das Rückgrat der beruflichen Bildung und sind noch zunehmend, wie eigentlich fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens, durch bürokratische Lasten gehemmt. Diese Überregulierung behindert nicht nur die Lehrenden, sondern gefährdet zudem auch die hohe Qualität der Ausbildung, für die unser Land weltweit geschätzt wird. Rigoroser Bürokratieabbau wäre daher unerlässlich, um ein Umfeld zu schaffen, das Innovationen fördert, auch und gerade in Ausbildungsfragen. Das aber würde ein konsequentes Umdenken und Handeln erfordern. Die AfD unterstützt entschieden solche Ideen für eine Vereinfachung von Umschulungen. Ermöglichen statt verhindern muss hier die Prämisse sein. Ob allerdings eine pauschale Abschaffung der Zertifizierungspflicht ein guter Gedanke ist, wie der Titel dieser Aktuellen Stunde zumindest suggeriert, das stelle ich hier einmal infrage. Zu präsent sind immer noch die Berichte über Unstimmigkeiten gerade bei privaten Trägern im Weiterbildungsbereich. Gerade in der heutigen Zeit, in der öffentliche Gelder auch und gerade für Umschulungsmaßnahmen reichlich zur Verfügung stehen, kommt es darauf an, unseriöse Anbieter identifizieren zu können und vom Markt fernzuhalten. Und aus diesem Grunde, denke ich, kommt man hier um die Überprüfung im Einzelfall eben nicht herum. So, wie Frau Nzume eben ausführte, könnte man dort allerdings sicherlich nachjustieren. Wenn ich jedoch sehe, dass dieses Thema von den Grünen hier eingebracht wird, beschleicht mich erst mal ein ganz anderer Gedanke. Grüne Bildungspolitik ist seit Jahrzehnten dafür bekannt, dass mit ihr ein stetiges Absenken des Bildungsniveaus einhergeht. Sollen hier etwa unter dem Vorwand des Abbaus von Bürokratie in Wirklichkeit die inhaltlichen Standards unserer Ausbildungsgänge abgesenkt werden, sodass schlechter qualifizierte Personen einfacher ihre Abschlüsse bekommen? Wenn das der Fall sein sollte, würde ich dem konsequent widersprechen. Denn unser Land ist erfolgreich geworden gerade aufgrund des hervorragenden Niveaus seiner Facharbeiterschaft, und genau das muss auch so bleiben. Ich komme zum Ende: Es ist schön, dass Sie, verehrte Grüne, das Thema Bürokratieabbau einmal zum Inhalt einer Aktuellen Stunde gemacht haben. Ich denke aber doch und das war jetzt eigentlich das, womit ich schließen wollte, dass Sie und die SPD die regierungstragenden Fraktionen sind. Ich wollte eigentlich sagen: Reden Sie nicht, sondern handeln Sie! Jetzt erfahre ich von Frau Nzume gerade, dass unsere Kultusministerin bereits handelt. Dann frage ich mich allerdings, warum wir hier darüber reden. Vielen Dank.

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Dennis Jahn AfD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Die zweite Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt wiederum der Abgeordnete Jahn. Bitteschön! Frau Vorsitzende! Frau Osigus, wie rechtfertigen Sie die teilweise extrem kurzen Ausschreibungszeiträume für wichtige Positionen in Ihrem Ministerium von teilweise einer Woche?

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Die Ministerin ist auf dem Weg, und sie wird die Frage beantworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch einmal grundsätzlich auf Grundlagen des Verwaltungsorganisationsrechts zurückkommen. ‑ Sie haben gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Landesregierung auf den Zuschnitt im Ministerium eingegriffen hat. ‑ Das ist beanstandet worden, sicherlich. Lassen Sie mich kurz ausführen! Vielleicht kommen wir der Antwort dann ein Stück weit näher. Zurück zum Verwaltungsorganisationsrecht: Wie Sie als Minister a. D. selber wissen, gibt es einen Behördenaufbau. In diesem Behördenaufbau gibt es Zuständigkeiten. Im Rahmen des Organisationsermessens haben auch wir uns im Rahmen eines strukturierten Prozesses am Anfang überlegt, wie wir Arbeitsinhalte in unserem Bereich effektiv umsetzen können. Da gab es ein Bündel an Maßnahmen, unter anderem zum Beispiel, dass man das Justiziariat nicht mehr zusammen mit dem Kab.-Referat führt, sondern dass man das in den Bereich des Personalwesens überführt. Eine Rechtsgrundlage, auf der eine Landesregierung in Personalentscheidungen ‑ Vielleicht verstehe ich auch die Frage nicht. Das kann ja sein. Frau Ministerin, Sie antworten erst einmal, und dann sehen wir weiter. Habe ich nicht! Aber gut, ich versuche es noch einmal. Es gab grundsätzlich eine verwaltungsorganisatorische Entscheidung, die diverse Zuschnitte innerhalb meines Hauses betroffen hat, unter anderem den Bereich des Justiziariats. Dieser hatte aber in dem Moment mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun. Danke schön, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion stellt wiederum

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Sebastian Zinke SPD

Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie

Bitteschön, Herr Zinke! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktueller könnte man ja kaum sein. Wir befinden uns vor einer Bundestagswahl, und die SPD-Fraktion hat ihre Aktuelle Stunde heute überschrieben mit dem Thema „Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie". Meine Damen und Herren, das ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, für das man eigentlich mehr als die fünf Minuten Redezeit einer Aktuellen Stunde benötigt. Aber nicht zuletzt die bevorstehende Bundestagswahl oder die vergangene US-Wahl und der vorgeschaltete US-Wahlkampf haben uns gezeigt, wie aktuell das Thema ist, sodass wir auch als Landtag in diese Diskussion einsteigen müssen. Die Diskussion hier heute Morgen kann also nur ein Anfang sein. Das Thema wird und muss uns auch in den nächsten Jahren weiter beschäftigen. Meine Damen und Herren, wir leben in einem Land der Freiheiten, in einem Land, in dem man so frei leben kann wie in wenigen anderen Ländern der Erde. Zu diesen Freiheiten gehört es, dass wir unsere Meinung frei äußern und dass wir uns unsere Meinung frei bilden können. Wir leben in einem Land der Sicherheit. Noch nie gab es eine so lange Zeit des Friedens in Deutschland. Noch nie waren wir so sicher vor Straftaten. Und doch, meine Damen und Herren, gibt es eine Gefahr für unsere Freiheiten, für unsere Sicherheit und für unsere Demokratie. Diese Gefahr ist unsichtbar und lässt sich derzeit nur schwer fassen oder in einer Kriminalstatistik darstellen. Diese Gefahr geht von Desinformationskampagnen aus, mit denen unsere Bevölkerung zumeist aus dem Ausland und über die Informationskanäle des Internets überzogen wird. Unsere offenen Meinungsbildungsprozesse, unsere Freiheiten sind dabei skurrilerweise ein besonders offenes Einfallstor für die Kampagnen, die die Zersetzung dieser offenen Gesellschaft zum Ziel haben. In diesen Kampagnen werden gezielt Falschinformationen über das Internet verbreitet, in der Absicht, das Vertrauen in staatliche Stellen zu untergraben und über polarisierende Themen gesellschaftliche Spaltung zu provozieren oder zu vertiefen. Desinformationskampagnen sind also Gift für unsere demokratische Gesellschaft. Sie sind Gift für unsere Freiheit und Gift für unsere Sicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. In den letzten Monaten haben die Recherchen verschiedener Organisationen das Ausmaß dieser Kampagnen deutlich gemacht. So nutzt offenbar die kremlnahe Firma SDA gezielt Postings der AfD und des BSW, um in Deutschland das Gefühl eines wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Landes zu befeuern. Ein anderes Beispiel kommt aus den USA und dem Netzwerk X von Milliardär Elon Musk. Zu Beginn des Jahres hat bereits das Auswärtige Amt darauf hingewiesen, dass in der sogenannten Doppelgänger-Kampagne 50 000 gefälschte Accounts in diesem Netzwerk existieren. Im Zuge des US-Wahlkampfes haben Faktenchecks ergeben, dass 87 Postings von Musk selbst, also dem Inhaber dieses Netzwerks, Fake News waren. Diese Fake News haben 2 Milliarden Klicks 2 Milliarden Views gehabt, meine Damen und Herren; davon 1,3 Milliarden die Fake-Nachricht, dass die Demokraten in den USA dabei sind, Menschen massenhaft aus dem Ausland ohne Papiere ins Land zu holen, damit die anschließend für die Demokraten stimmen. Das ist eine Verschwörungstheorie, die vielleicht auch dem einen oder anderen hier bekannt vorkommt. Meine Damen und Herren, wollen wir unsere Demokratie, unsere offene Gesellschaft, schützen, müssen wir also etwas tun. Dabei stellt das Vorgehen eine Gratwanderung zwischen Schutz vor Desinformation und der Bewahrung der Meinungsfreiheit dar. Aus der wissenschaftlichen Debatte gibt es verschiedene Vorschläge. Ich will hier einige präsentieren, die wir in Zukunft näher betrachten müssen. Erstens. Eine Prüfung der Strafbarkeit und der strafrechtlichen Verfolgung und/oder Sanktionierung der Verbreitung von Desinformationen ist erforderlich. Zweitens. Wir müssen die sozialen Medien, die Plattformen, verpflichten, effektiv zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen beizutragen. Drittens. Wir müssen die Öffentlichkeit in anderer Form als bisher für die Desinformationskampagnen sensibilisieren. Die öffentlichen Netzwerke sind eben kein Raum, in dem man sich ausschließlich informieren und seine Meinung bilden sollte. Viertens. Wir müssen die Medienkompetenz unserer Kinder noch stärker in den Fokus nehmen. Dabei sind unsere Schulen gefragt, aber auch die Landeszentrale für politische Bildung. Fünftens. Wir müssen es unserem Verfassungsschutz ermöglichen, unsere Bevölkerung vor zersetzender Propaganda zu schützen. Unser Verfassungsschutz muss zukünftig mehr sein als ein Frühwarnsystem für uns als Politik, sondern er muss auch Frühwarnsystem für die Bevölkerung vor Desinformationen werden. Letztlich, Frau Präsidentin, benötigen wir eine breite Allianz von Politik, Medien, Journalisten und den Betreibern der Onlineplattformen, um den Kampf gegen Einflussnahme aus dem Ausland zu führen. Denn in Kriegszeiten und wir befinden uns in Europa in Kriegszeiten werden Desinformationen gezielt als Waffen eingesetzt. Wir sollten uns gegen diese Waffen wehren und unsere Gesellschaft wehrhaft aufstellen. Herzlichen Dank.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Marcel Queckemeyer AfD

Tourismusdestinationen in Niedersachsen unterstützen und konkurrenzfähig im Ländervergleich aufstellen

die Restredezeit, die etwas über 1:30 Minuten beträgt. Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir müssen die Regionen gleich aufstellen. Somit brauchen alle Regionen die gleiche Förderung. Das ist das, was uns immer gesagt wurde. Uns wurde immer vor Augen geführt, dass für die Werbung und Struktur zu wenig Mittel aus dem Land bereitgestellt wurden. Nach Rücksprache mit den Vertretern aus der Tourismusbranche wurde dieser Antrag ausdrücklich gelobt, also von denen, die an der Basis arbeiten. Die Kritik der Verbände ist berechtigt. Von den regierungstragenden Parteien wurde bis jetzt sehr, sehr viel versprochen, doch umgesetzt wurde nichts. Fangen Sie an! Vielen Dank, Herr Kollege Queckemeyer. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe ich nicht,

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Thorsten Paul Moriße AfD

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der rot-grüne Antrag ist pragmatisch und glücklicherweise nicht ideologisch, weshalb wir ihm in vollem Umfang zustimmen. Im Gegensatz zu Ihnen, verehrte SPD, Grüne und CDU, die sich hier im Hohen Haus als die sogenannten drei demokratischen Fraktionen bezeichnen und die AfD permanent ausgrenzen, handeln wir nicht parteiorientiert. Die AfD erkennt die Bedeutung und agiert zum Wohle unserer Juristen, die in einem System arbeiten werden, das auf der Höhe der Zeit ist und die besten Chancen bietet. Die Einführung des E‑Examens ist ein Schritt in die richtige Richtung, um unsere Studenten auf die Herausforderungen der Realität und der überforderten Justiz vorzubereiten. Zur Freude des Tages: Ladies and Gentlemen: Germany first! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Christian Fühner CDU

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schulische Inklusion ist kein Bildungskonzept und sollte auch kein weit entferntes Ziel oder eine Ideologie sein. Nein, eigentlich sollte schulische Inklusion ein Versprechen sein, das wir unseren Kindern und Jugendlichen gegeben haben. Es darf aber kein leeres Versprechen sein! Es ist unsere Verantwortung, sich dafür starkzumachen, dass jedem Kind die bestmögliche Unterstützung geboten wird, um sein Potenzial auch voll ausschöpfen zu können. Inklusion heißt, dass niemand ausgeschlossen wird, sondern gemäß seinen Stärken und Schwächen individuell gefördert und gefordert wird. Das Deutsche Schulbarometer, eine repräsentative Umfrage der Robert-Bosch-Stiftung, hat allerdings gezeigt, dass sich viele Lehrerinnen und Lehrer mit der Umsetzung der Inklusion überfordert fühlen. Auch in Niedersachsen hören wir das bei fast jedem Schulbesuch. Die Leidtragenden sind neben den Lehrkräften vor allen Dingen die Kinder und Jugendlichen, die es eigentlich verdient hätten, guten inklusiven Unterricht zu bekommen. Wenn wir uns ein Lagebild über die Situation der schulischen Inklusion in Niedersachsen verschaffen, so hören wir aus allen Regionen und aus allen Schulformen, dass man an seine Grenzen stößt, dass vieles nicht so funktioniert, wie man es sich wünscht. Wir alle miteinander sind unseren Lehrkräften und dem pädagogischen Personal in den Schulen zu großem Dank verpflichtet, weil sie das Bestmögliche herausholen, um es mit irgendwelchen Mitteln irgendwie möglich zu machen, dass inklusiver Unterricht stattfindet. Sie sagen uns aber auch, dass sie den eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden können, weil bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Ich glaube, wir alle miteinander müssen bei der schulischen Inklusion besser werden. Lassen Sie mich das an drei Punkten festmachen: Der erste Punkt sind die notwendigen, aber aktuell nicht ausreichenden Ressourcen für den inklusiven Bereich. Frau Ministerin Hamburg, leider passiert auch in Ihrer Regierungszeit nichts, um bei der Inklusion in der Schule besser zu werden. Die Lage wird immer dramatischer. Sie, Frau Ministerin, bleiben beim Thema Inklusion in unseren Schulen weit hinter den von Ihnen selbst gesetzten Ansprüchen zurück. Zweitens. Auch das ist wichtig: Wir brauchen in diesem Land starke Förderschulen und vor allen Dingen auch Unterstützung für und Vertrauen in die Arbeit in unseren Förderschulen. Sie als Regierung haben allerdings bewiesen, dass Sie mit den Förderschulen nichts anfangen können. Das haben wir in den Debatten zur Abschaffung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemerkt. Der dritte Punkt sind die Fragen der Konzepte und der Unterrichtsorganisation. Auch dazu dient der Antrag, den wir heute in den Landtag einbringen. Das darin angesprochene Modell der Klassenassistenzen ist nichts Neues, sondern etwas, was in einigen Regionen an einigen Schulen in Teilen schon umgesetzt wird. Dieses Modell zeigt, dass Inklusion funktionieren kann, wenn man es richtig macht. Statt Schulbegleitungen, die jeweils nur in Bezug auf ein einziges Kind organisiert sind und nur dessen Förderbedarf unterstützen, sind die Klassenassistenzen für alle Kinder in der Klasse zuständig. Sie arbeiten langfristig gemeinsam mit der Lehrkraft als Klassenteam in gemeinsamer Verantwortung und mit abgestimmten Aufgaben. Eine Grundschule in Wesendorf im Landkreis Gifhorn hat das Modell der Klassenassistenzen mit einer wissenschaftlichen Begleitung schon länger untersucht und beeindruckende Ergebnisse geliefert: Durch den gezielten Einsatz von Klassenassistenten konnte die Unterrichtsqualität gesteigert und die soziale Integration verbessert werden, die Lernatmosphäre ebenfalls. Es ist ein Beweis dafür, dass eine zusätzliche Unterstützung für Lehrkräfte eine spürbare Entlastung bringt und gleichwohl das Wohl der Kinder und der Schülerinnen und Schüler fördert. Damit die flächendeckende Einführung von Klassenassistenzen in Niedersachsen gelingen kann, braucht es Klarheit - rechtliche Klarheit, organisatorische Klarheit. Daher ist es wichtig, dass wir als Land Niedersachsen hier endlich eine verlässliche Grundlage schaffen. Eine rechtliche Absicherung der Klassenassistenzen in den Schulen ist entscheidend, damit wir auch langfristig mit diesen Fachkräften planen können und Inklusion endlich besser machen, als es aktuell der Fall ist. Für die Kinder mit besonderen Bedürfnissen bedeutet das, dass sie nicht pausenlos eine alleinige Betreuung bekommen. Für die gesamte Klasse bedeutet das, dass weniger Unterrichtungsstörungen stattfinden und die Konzentrationsfähigkeit verbessert wird. Für die Lehrkräfte bedeutet es Entlastung, die es ihnen ermöglicht, ihre pädagogische Energie auf die Schülerinnen und Schüler zu konzentrieren, die individuelle Förderung zu intensivieren und gleichzeitig auch die Gruppendynamik im Blick zu haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Inklusion bedeutet mehr als die bloße Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Bedürfnissen im Klassenzimmer. Sie bedeutet, dass alle Kinder unabhängig von ihrer individuellen Fähigkeit und sozialen Hintergründen gleichberechtigt am Unterricht teilhaben können. Das System der Klassenassistenzen ich glaube, davon sind wir gemeinsam überzeugt kann ein wesentlicher Baustein sein, um dieses Ziel zu erreichen. Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, unseren Antrag im weiteren Verfahren mit großer Ernsthaftigkeit zu verfolgen. Vor einigen Monaten saßen wir auf einer Podiumsdiskussion beim Grundschulleiterverband. Frau Lansmann war dabei, Herr Mennen war dabei. Da ging es genau um dieses Thema. Am Ende stand eine Frage im Raum: Wenn wir uns doch politisch einig sind, warum setzen wir das dann nicht einfach um? - Auch dazu dient unser Antrag. Ich freue mich, wenn wir hier auf Zustimmung stoßen und in einem konstruktiven Prozess an der Verbesserung der Inklusion in Niederachsen arbeiten und mit diesem Antrag einen Ansatz zu finden, wie das gelingen kann. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Es geht um die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen, die Förderbedarfe haben. Denen wird in Niedersachsen immer zu wenig eine Stimme gegeben. Das zu verändern, sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Das Modell der Klassenassistenzen kann dafür ein erster Baustein sein. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Fühner. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Frau Hamburg möchte antworten. Bitteschön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Beurteilungen gibt es ganz klare Verfahren in unserer Verwaltung, auch im Kultusministerium, und die werden angewendet, wenn Beurteilungen anstehen. Das ist hier bestimmt auch der Fall gewesen. Ich war mit dem konkreten Fall nicht befasst.

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, so kann ich das nicht stehenlassen. So habe ich es auch gar nicht gesagt. Wenn Sie mich kritisieren wollen, wäre es gut, wenn Sie zuhören. Der erste Punkt, den ich anbringen möchte: Sie haben gerade so getan, als hätten wir schon eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gehabt. Das hatten wir nicht. Die Landesregierung hat eine Anhörung durchgeführt. Sie haben den Text durchgelesen, den die Landesregierung eingereicht hat. Darin hätten Sie auch lesen können, dass der DGB angemerkt hat: Okay, das ist in Ordnung. Aber wenn das Angebot an sozialen Wohnungen nicht steigt, dann bringt das eigentlich gar nichts. - Das ist der Halbsatz, den Sie auch ruhig hätten erwähnen können. Der zweite Punkt ist: Ich habe nicht gesagt, dass Frau Viebach irgendwie eine schlechte Besetzung wäre. Ich habe nur gesagt, sie sei frustriert, weil sie aus der Wirtschaft kommt, weil sie gerne pragmatische Lösungen umsetzen möchte. Sie stellt aber gerade fest, dass sie das in der Funktion wahrscheinlich gar nicht kann. Dass das Ganze schlank aufgestellt ist, das begrüßen wir sehr. Und wir sind jetzt gespannt, ob dieser gordische Knoten, der dafür zu durchschlagen ist, durchschlagen wird oder nicht und ob die Projekte dann tatsächlich ins Laufen kommen. Das Dritte, was ich zu Ihren Ausführungen sagen möchte, ist: Was hier überhaupt nicht stattfindet, ist ein Mietwohnungsbau für die Mitte der Gesellschaft, die keinen Wohnberechtigungsschein hat. Das findet in Ihren sämtlichen Ausführungen überhaupt nicht statt. Das finde ich sehr bedauerlich. Vielen Dank, Herr Kollege Frölich. -

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Sophie Ramdor CDU

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir über einen Antrag, der eine klare Botschaft trägt: Leben retten sollte Selbstverständlichkeit werden, und das bereits in jungen Jahren. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion vor über einem Jahr einen entsprechenden Antrag in den Kultusausschuss eingebracht. Wir begrüßen es sehr, dass SPD und Grüne und die Landesregierung uns bei diesem wichtigen Thema nun folgen. Die Kenntnisse zur Wiederbelebung sind ein wichtiger Bestandteil des Allgemeinwissens. Die Verankerung in der Schule wird seit Langem von Hilfsorganisationen wie den Johannitern und den Maltestern, aber auch von der Ärzteschaft, etwa in Form des Marburger Bundes, gefordert. Unser Ziel als CDU-Fraktion war und ist es, Wiederbelebung im Lehrplan unserer Schulen zu verankern und dass sie spätestens ab der 7. Klasse in den Fächern Biologie und Naturwissenschaften unterrichtet wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukünftig nicht nur die bereits festgeschriebenen Inhalte wie die Atmung oder den Blutkreislauf abstrakt kennenlernen, sondern das Wissen über die Wiederbelebung aktiv zum Beispiel in einer Doppelstunde anwenden können. Mit der Verknüpfung des aktiven Inhalts lernen sie, dass die Schule nicht nur abstraktes Wissen vermittelt, das im nächsten Test abgefragt wird, sondern dass sie das Schulwissen aktiv in ihrem Alltag nutzen und damit sogar Leben retten können. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass 65 % aller Herz-Kreislauf-Stillstände im häuslichen Umfeld passieren. Das Wissen aus der Schule über das richtige Eingreifen rettet im Notfall das Leben der Liebsten. Bei der Einführung ist uns als CDU-Fraktion wichtig, dies auf eine Art und Weise zu tun, die die Belastung der Lehrkräfte gering hält und die Vermittlung so unkompliziert wie möglich macht. Wir wollen nicht, dass die Lehrkräfte Zertifikate zur Reinigung von Beatmungsmasken erwerben oder dass sie Fortbildungen besuchen müssen, obwohl sie bereits alle drei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Deshalb fordern wir die Vermittlung von Wiederbelebung nur mit Drücken - eine Forderung, welche der Deutsche Rat für Wiederbelebung bereits 2015 in seine Leitlinien aufgenommen hat. Dies tun wir zudem vor dem Hintergrund, dass jedes Jahr weltweit Millionen Menschen an einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand sterben. Auch wenn die Ursache oft unerwartet und plötzlich ist, wissen wir: Bei einer rechtzeitigen und gut durchgeführten Wiederbelebung steigen die Überlebenschancen erheblich. Die Umsetzung in Schweden hat gezeigt, dass Grundkenntnisse der Wiederbelebung bei Laien die Überlebensrate bei Herzstillständen fast verdoppelt haben. Im Notfall ist es entscheidend, dass gedrückt wird und man als Laie handeln kann. Aber warum sollten wir ausgerechnet Schülerinnen und Schüler in diesen lebensrettenden Maßnahmen schulen? Ganz einfach: Je früher diese Kenntnisse vermittelt werden, desto sicherer werden sie verankert und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, in einem Ernstfall schnell und kompetent zu handeln. Internationale Organisationen wie beispielsweise die WHO empfehlen dringend, Wiederbelebungskompetenzen bereits in der Schule zu verankern. Diesem Ruf folgen wir. Auch bei der Altersklasse folgen wir den Experten. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin hat über fünf Jahre untersucht, ab welchem Alter Wiederbelebung erfolgreich und nachhaltig vermittelt werden kann, und kam zu dem Ergebnis: ab dem Jahrgang 7, also dem Sekundarbereich I. Bei der Wissensvermittlung können wir auf bestehende Programme und Kooperationen aufbauen. In Niedersachsen gibt es bereits Schulsanitätsdienste. Das sind gute Ansätze, aber sie sind nur ein Anfang, und sie erreichen nicht flächendeckend alle jungen Menschen. Damit die neuen Inhalte flächendeckend und qualifiziert vermittelt werden können, müssen den Schulen zudem geeignete Materialien und Lernhilfen zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit erfahrenen externen Organisationen, die bereits Schulungsprogramme und ‑material entwickelt haben, muss genutzt werden. Erste Angebote dazu gibt es bereits. So hat der Marburger Bund der Landesregierung seine Expertise erst im September wieder öffentlich angeboten. Für die Hilfsorganisationen, das weiß ich, gilt dasselbe. Durch die Einbindung erhalten die Schulen nicht nur fundierte, sondern auch praxisorientierte Materialien, die Lehrkräfte im Unterricht ohne weitere Schulung verwenden können. Wir müssen das Rad hier nicht neu erfinden, wir müssen nur aktiv werden. In diesem Jahr wurden zudem die Wochen der Wiederbelebung an den Schulen ausgerufen. Darüber, wie erfolgreich der erste Durchlauf am Ende insgesamt war und was man im nächsten Jahr vielleicht anders machen muss, können wir im Kultusausschuss noch diskutieren. Aber der generelle Ansatz, das Thema jährlich erneut ins Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu rufen, ist positiv und stärkt die Kooperation mit den Hilfsorganisationen. Auch die Kleinsten im Schulsystem nehmen wir in den Blick. Das erfolgreiche EU-Projekt Lifeforce zeigt, dass bereits Grundschulkinder mit Wiederbelebungstechniken vertraut gemacht werden können. Diese Erfahrungen können auch in Niedersachsen gute Impulse liefern, indem wir solche Konzepte im Ganztagsbereich unserer Grundschulen einführen und dort aufbereiten. Wir wecken damit bei den Jüngsten ein Bewusstsein für die Bedeutung der Ersten Hilfe und legen den Grundstein für eine Kultur des Helfens. Es geht in diesem Antrag nicht nur um die Wissensvermittlung, sondern auch darum, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Wir stärken das Bewusstsein und die Fähigkeit, im Ernstfall wirksam und souverän handeln zu können, und bringen junge Menschen in Kontakt mit dem Ehrenamt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass sich die regierungstragenden Fraktionen uns bei diesem wichtigen Thema nicht nur angeschlossen haben, sondern alle unsere Punkte aus dem vor einem Jahr eingereichten Antrag übernommen haben. Wir als CDU-Fraktion stehen Ihnen auch zukünftig mit unserer fachlichen Expertise gerne zur Verfügung und schlagen Themen vor, die wir gemeinsam mit der Regierung umsetzen können. Mit diesem Antrag legen wir gemeinsam den Grundstein für ein Niedersachsen, in dem die Fähigkeit zur Wiederbelebung zur Selbstverständlichkeit wird - ein Niedersachsen, in dem Leben retten Teil der Allgemeinbildung ist. Denn ein besseres Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Dr. Thümler hat es ja angesprochen: weitgehend Verwaltungshandeln, also weitgehend etwas, das hier eigentlich gar nicht hätte besprochen werden müssen. Das Gesetz bricht mit einer Tradition, indem es sagt: Die Vorgängerwährungen des Euro sollen nicht mehr betrachtet, nicht mal thematisiert werden. - Mir liegt auf der Zunge zu sagen: Man könnte schon mal reinschreiben: Die Nachfolgewährung des Euro ist aber relevant. Das lasse ich jetzt aber einfach mal weg. Ich will hier gar keine grundlegende Kritik äußern. Man muss natürlich völlig klar sagen, Herr Minister: Wo Optionen entstehen, entstehen auch immer Risiken. Das einfach so wegzubügeln und zu sagen: „Es gibt hier nur neue Optionen, und diesen neuen Optionen wohnt kein neues Risiko inne", ist natürlich Unfug - schon allein deshalb, weil man die Märkte öffnet. Man geht Sie haben es angesprochen auch auf Emittenten außerhalb Deutschlands. Das ist, wenn man an die Versorgungsbezüge der Beamten oder der Versorgungsempfänger denkt, natürlich grundsätzlich mit einem Risiko behaftet. Das ist in Deutschland ja auch schon das eine oder andere Mal deutlich schiefgelaufen. Ich möchte den Rest meiner Redezeit noch für eine Serviceleistung in Richtung CDU nutzen. Sie haben ja sieben Minuten Redezeit hierfür angemeldet, liebe Kollegen. Geheiminformation: Die kann man auch umverteilen. Das haben wir zum Beispiel so gemacht. Dann können Sie hierzu eine Minute anmelden, 45 Sekunden reden und könnten die restlichen sechs Minuten vielleicht in Themen stecken so macht das jedenfalls unser PGF, die für relevanter erachtet werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Als Nächstes hat

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Claudia Schüßler SPD

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

ob unsere Reform zu der Bundesreform passt? Wissen Sie mehr als wir? Bitteschön! Ich denke, Herr Holsten, das wissen Sie auch. Wir haben uns auf den Weg gemacht, genau diese Verzahnung herzustellen, weil im Bund durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ein paar andere Dinge geplant waren, als wir sie geplant hatten. Jetzt komme ich zu unserem Minister; denn das kann ich einfach nicht so stehen lassen. Dr. Andreas Philippi hat sich, glaube ich, wie noch niemand sonst bemüht, im ganzen Land in diesen Gesundheitsregionen stetig und immer wieder den gesamten Reformprozess darzustellen. Er ist dorthin gefahren und hat zwischen allen Beteiligten vermittelt. Die sind alle gut informiert. Vielleicht ärgert Sie das. Die sind alle gut informiert. Und er macht es jetzt schon wieder. Das ist ein riesiger Zeitaufwand. Es geht dabei darum, die Leute mitzunehmen. Dafür bin ich total dankbar. - Danke, dass Sie das so machen! Noch eine Sache. Er ist ja nicht nur hier aktiv; er ist auch im Bund aktiv. Deshalb bin ich fast dankbar für diese Aktuelle Stunde, weil man das auch einmal darstellen kann. Es ist über Niedersachsen, über den Einsatz unseres Ministeriums und unseres Ministers gelungen, dass die Fachkrankenhäuser in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden und dass Kinderchirurgie eben nicht zu einer gesonderten Leistungsgruppe wird. Das sind ganz tolle Meilensteine. Die haben wir erreicht! Meine Zeit läuft mir weg. Ich könnte jetzt noch stundenlang darüber erzählen. Es ist einfach so, dass dieses Gesetz wie jedes Gesetz natürlich Schwächen enthält. Unser Ministerium ist dabei, genau herauszufinden, ob diese Schwächen ausschlaggebend dafür sein können,

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Die Ministerin antwortet. Frau Präsidentin! Herr Dorendorf, so einfach geht es eben nicht. Ich habe in der Beantwortung dargestellt, dass die Hegeringe freiwillige Vereinigungen sind, genauso wie die Landesjägerschaft. Wenn es die Rückmeldungen gibt und die gab es ja, dass einzelne Leute vor Ort gesagt haben, dass sie nicht wollten, dass XY ihre Streckenmeldungen lesen kann, dann müssen wir dem gerecht werden. Es ist zwar vorher anders gehandhabt worden. Aber wenn uns so ein Datenschutzproblem bekannt wird, dann müssen wir uns natürlich auch gesetzeskonform verhalten. Wie gesagt, bei den Hegegemeinschaften, die ja im Jagdgesetz auftauchen, sind die Leitungen leseberechtigt, weil das übergreifend funktioniert. Aber die Hegeringe sind eine zusätzliche, freiwillige Struktur. Insofern sehe ich nicht die Möglichkeit für eine einfache Lösung nach dem Motto: Das ist vielleicht datenschutzrechtlich problematisch, aber das lösen wir. Wir können immer nur appellieren: Bitte macht dieses Kreuzchen! Aber mehr, als Empfehlungen auszusprechen, geht nicht.

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Uwe Dorendorf CDU

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Die dritte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt wiederum Herr Do rendorf. Bitte! Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal auf die Problematik des Datenschutzes eingehen. Als Hegeringleiter ist das unheimlich schwierig. Ich verstehe es auch nicht: Alle Hegeringleiter sind von den Jagdpächtern gewählt worden. Das Vertrauen ist da. Für uns ist es ein immenser bürokratischer Aufwand, dort das Einverständnis einzuholen. Es ging doch vorher auch! Wir haben vorher bei der Kreisverwaltung angerufen und alle Daten bekommen. Wir müssen die Forsttrophäenschauen und die Hegeringmitgliederversammlungen vorbereiten. Dafür brauchen wir diese Daten. Gibt es für uns keine andere Möglichkeit, in die Streckenlisten reinzugucken? Die Ministerin antwortet.

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Stefan Politze SPD

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

wie die rechte Seite dieses Hauses einen solch wichtigen Antrag dazu missbraucht, hier Parteitagsrhetorik zu verbreiten und Themen gegeneinander auszuspielen, nämlich das Thema der Basiskompetenzen gegen das Thema Lebensrettung. Ich glaube, dass Lesen bildet, und ich glaube, dass Zuhören bildet. Aber das ist leider sehr unterausgeprägt auf der Seite dieses Hauses, und das ist wirklich sehr, sehr schade, weil es um ein ernstes und um ein wichtiges Thema geht, dem sich die drei demokratischen Fraktionen in diesem Haus widmen. Meine Kollegin Lena Nzume hat in ihren Ausführungen deutlich gemacht: 200 Menschen täglich erleiden einen Herz-Kreislauf-Stillstand, und nur 10 % von ihnen können gerettet werden und überleben diesen Herz-Kreislauf-Stillstand. Das ist eine immense Größenordnung. Darunter sind auch Kinder und Jugendliche. Wir haben vor kurzer Zeit hier in Hannover einen solchen Fall in einer Schule gehabt, bei dem ein Kind nicht rechtzeitig wiederbelebt werden konnte und nun im Wachkoma liegt. Ich weiß nicht, ob die Basiskompetenzen an der Stelle genützt hätten; aber Erste Hilfe hätte bei dem Fall auf jeden Fall genützt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Von daher ist es wirklich unglaublich, was Sie hier von sich geben, Herr Rykena. Die Erste Hilfe spielt bei der Rettung eine entscheidende Rolle. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, weil die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich steigt, wenn Erste Hilfe stattfindet. Leider ist es so, dass nur in 40 % der Fälle Erste Hilfe geleistet wird vermutlich weil die Menschen sich nicht trauen einzugreifen. Ich glaube, viele hier von denen, die einen Führerschein gemacht haben, werden danach nie wieder einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben. Ich möchte jetzt keine Abstimmung darüber durchführen, aber ich bin mir ziemlich sicher. Bei mir ist das 40 Jahre her. Ich habe danach keine Erste-Hilfe-Schulung mehr gemacht. Vielen anderen wird es hier genauso gehen. Ich glaube, dieses Thema ist wahnsinnig wichtig. Deswegen ist es gut, dass wir uns an dieser Stelle mit diesem Antrag beschäftigen. Es geht darum, sich ab der 7. Klasse mit dem Thema Druckmassage zu beschäftigen. Das sogenannte Drücken macht erst ab der 7. Klasse Sinn, weil man dann die nötige Kraft hat, das zu machen. Gerade bei dem Projekt LIFEFORCE geht es darum, auch Grundschülerinnen und Grundschüler an diesen Bereich heranzuführen, weil man auch anders Leben retten kann: durch Telefonanrufe oder dadurch, Erwachsene zu informieren oder andere Kräfte zu holen, die dabei helfen können. - Deswegen ist Dänemark ein sehr gutes Beispiel. In Dänemark gibt es seit 2005 diesen verpflichtenden Unterricht. Dort liegt die Überlebensrate, anders als in Deutschland, bei knapp 70 %. Ich glaube, das sollte uns doch ermutigen, diesen wichtigen und richtigen Weg zu gehen - und zwar nicht „verspätet", so wie Sie das gerade gesagt haben, Herr Rakicky, sondern es ist wichtig, dass wir ihn gehen. Denn es gibt ja schon eine Menge Instrumente wie den Schulsanitätsdienst und Ähnliches, aber das kann man ausweiten. Deswegen ist es wichtig, dass wir Herr Kollege Politze, einen kleinen Moment, bitte! - Ich bitte den Kollegen Dorendorf und die zweite Reihe der AfD-Fraktion um Ruhe. Sie können ja auch rausgehen, draußen Kaffee trinken und sich unterhalten. Aber hier stört das doch ungemein. - Danke schön. Deswegen ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit dem Kultusministerium hier in Niedersachsen dafür Sorge tragen, dass die Curricula angepasst werden und dass wir uns auf den Weg machen, um Leben zu retten in Niedersachsen, und zwar von Anfang an, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Ganze hat auch etwas damit zu tun, dass man das Gemeinschaftsgefühl stärken kann. Denn Gemeinschaft verbindet. Deswegen ist das in Schule so wichtig. Viele von denjenigen, die im Schulsanitätsdienst sind, landen später bei den Hilfsorganisationen oder in der Freiwilligen Feuerwehr oder in anderen Organisationen. Von daher ist es, glaube ich, richtig, dass wir diesen Weg gehen. Er führt dazu, dass soziale Verantwortung übernommen wird. Gerade vor dem Hintergrund dessen, was wir in dieser Welt erleben, ist es wichtig, dass man soziale Verantwortung übernimmt und damit auch zur Demokratiebildung an dieser Stelle beiträgt. Denn Menschen, die soziale Verantwortung übernehmen, sind sehr selbstreflektiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben den Antrag im Vorfeld gemeinsam mit den Hilfsorganisationen besprochen, haben uns Rat geholt und auf den richtigen Weg mitnehmen lassen in der Frage, was gewünscht ist und was notwendig ist. Wir haben uns darin bestärken lassen, dass wir die Schulsanitätsdienste in ihrer Arbeit weiter stärken und die Curricula verändern. Wir haben aber auch Sorge dafür getragen auch das steht im Antrag drin, dass die Lehrkräfte nicht vergessen werden. Denn Schülerinnen und Schüler werden alleine, ohne Betreuung von Erwachsenen keine Leben retten können. Beziehungsweise sie können erst einmal die Erste Hilfe leisten, werden aber immer auch Anleitung durch Erwachsene brauchen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Lehrkräfte über das NLQ regelmäßig fortbilden und vor allem die Zahl der fortgebildeten Lehrkräfte anwachsen lassen, damit wir immer mehr Lehrkräfte haben, die dementsprechend in Schule tätig sein können. Für die Grundschule ist das Projekt Lifeforce angesprochen worden. Auch die Tage der Wiederbelebung sind angesprochen worden. Ich glaube, dass wir uns bereits auf einem guten Weg befinden, dass wir ihn aber noch deutlich verbessern können. Insofern bin ich dankbar, dass wir diesen Antrag mit den Grünen und mit der CDU einbringen konnten und dass wir damit auch deutlich machen, dass uns dieses Thema sehr wichtig ist - abseits von Parteitagsrhetorik, aber auch von politischen Bällespielchen. Wir wollen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Dafür danke ich Ihnen recht herzlich.

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Gerd Hujahn SPD

Der niedersächsische Verfassungsschutz, ein Teil der Antifa?

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Natürlich ist der Verfassungsschutz gegen alle Bedrohungen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Er hat den Auftrag, unseren Rechtsstaat zu verteidigen. Das ist der Sinn und Zweck der Behörde. Und „anti" drückt die Gegenposition zu alternativen Herrschaftsmodellen aus. Der Duden sagt: Anti „drückt in Bildungen mit Substantiven oder Adjektiven eine gegnerische Einstellung gegenüber einer Person oder Sache, eine ablehnende Haltung gegen jemanden oder etwas aus." Also pro Verfassung, antirechtsextremistisch, antilinksextremistisch und antiausländerfeindlich. Also: Antifaschismus, Antikommunismus und von mir aus anti islamistischer Gottesstaat. Das ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, den der Verfassungsschutz hat, aber noch viel mehr aus unserer Geschichte. Wir haben ja nicht umsonst eine wehrhafte Demokratie, die aus den geschichtlichen Erfahrungen des Dritten Reiches entstanden ist, als uns der Faschismus in den Abgrund getrieben hat. Der Verfassungsschutz ist unser Frühwarnsystem und hat den Auftrag, Strömungen zu erkennen, die unser demokratisches System bedrohen und gegen ein anderes System austauschen wollen. Wer jetzt den Verfassungsschutz als Teil der Antifa, also einer politischen linksextremen Strömung, einzuordnen versucht, möchte den Verfassungsschutz in eine Ecke drücken, in die er sicherlich nicht gehört. Unser Verfassungsschutz ist politisch neutral und unserem Grundgesetz verpflichtet. Wie würde sich sonst der Widerspruch erklären, dass genau diese linksextremistischen Strömungen mit dem Namen Antifa oder ähnlich als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wie immer einen großen Raum im Verfassungsschutzbericht einnehmen? Siehe Seite 158 bis 205 im aktuellen Verfassungsschutzbericht. Der Verfassungsschutz ist nicht blind auf dem linken Auge. Er beschäftigt sich mit Verfassungsfeinden, egal, aus welcher Richtung sie kommen. Aber er ist auch auf dem rechten Auge nicht blind. Daher ist die AfD in Niedersachsen als Verdachtsfall eingestuft. Die nächste Stufe, Beobachtungsobjekt, haben andere Landesverbände Ihrer Partei ja auch schon erreicht. Der Verfassungsschutz gibt mit der Aussage deutlich zu verstehen, dass der Faschismus als eine Bedrohung für unsere Demokratie und die damit verbundenen Werte anzusehen ist. Dass das nicht im Sinne der AfD ist, kann ich nachvollziehen. Gestern bei der Vorbereitung auf die Rede heute guckte ich nebenbei ab und zu aufs Handy. Da ploppen bei ntv Zitate auf. Die AfD liefert durch einzelne Mitglieder und Unterorganisationen ja auch immer wieder den Beweis, dass diese Annahme offensichtlich stimmt. Vielleicht wird es am konkreten Beispiel noch verständlicher. Wenn erst gestern ein Parteimitglied und Mandatsträger Ratsmitglied der AfD, Kurt Hättasch, aus Grimma, Sachsen, als mutmaßliches Mitglied einer terroristischen Vereinigung vom BKA festgenommen und vom Generalbundesanwalt als dringend tatverdächtig bezeichnet wird, macht das zumindest nachdenklich. Als mutmaßliches Mitglied der Sächsischen Separatisten abgekürzt: SS wird ihm und den insgesamt acht Festgenommenen vorgeworfen, „an einem zeitlich noch unbestimmten,Tag X' in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Bundesländern ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Gemeinwesen zu etablieren und,unerwünschte Menschengruppen' notfalls,durch ethnische Säuberungen' aus diesen,eroberten' Gebieten zu entfernen." Vergleiche den Beitrag von 12:26 Uhr. Und genau solche Sachverhalte sind es, die mir Angst machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Kollege Hujahn, ich muss Sie kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Wichmann. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, die würde ich jetzt nicht zulassen wollen. Bitteschön, dann fahren Sie fort! - Ach so, Sie sind durch. Dann bedanke ich mich herzlich bei Ihnen und erteile das Wort: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Kollegen Lühmann. Bitteschön!

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Marcel Queckemeyer AfD

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, vor dem Hintergrund, dass wir aus der Masse hören, dass es deutlich mehr Probleme gibt viele Revierinhaber melden aktuell ihre Probleme gar nicht, sondern warten ab, stelle ich mir die Frage: Wenn das Phänomen der Fehlermeldungen am Ende des Jagdjahres massiv auftritt, werden Sie dann für eine Streckenmeldung zur Not die Papierform zulassen, oder werden Sie zum größten Teil auf eine Streckenmeldung verzichten? Die Ministerin antwortet.

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Marcel Queckemeyer AfD

Tourismusdestinationen in Niedersachsen unterstützen und konkurrenzfähig im Ländervergleich aufstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tourismusdestinationen in Niedersachsen eine nachhaltige Zukunft sichern - für uns alle ist der Tourismus ein unverzichtbarer Bestandteil unserer niedersächsischen Heimat. Er ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Teil unserer Identität. Daher müssen unsere Maßnahmen, um den Tourismus zu fördern, sowohl sachlich durchdacht als auch volksnah sein. Es liegt in unserer Verantwortung, die beeindruckenden touristischen Regionen in Niedersachsen zu unterstützen. Deshalb bringt die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag den Vorschlag ein, eine jährliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 250 000 Euro für jede unserer niedersächsischen Tourismusregionen sicherzustellen. Dies ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um unseren Platz als attraktive Tourismusregion im Vergleich zu anderen Bundesländern nachhaltig zu untermauern. Sachsen-Anhalt und Thüringen stehen allein im Harz mit uns im direkten Wettbewerb. Und da dürfen wir nicht weiter das Schlusslicht sein. Die feste Etablierung dieser Summe ab dem Haushaltsjahr 2025 gibt unseren Akteuren vor Ort die langfristige Sicherheit, die sie benötigen, um mit Weitblick planen zu können. Wir streben damit eine verlässliche Perspektive an, die es erlaubt, auch in Zukunft auf hochwertiges und vielfältiges Tourismusangebot zu bauen. Wichtig ist es uns dabei, stets die eingesetzten Mittel regelmäßig und sorgsam zu evaluieren, um ihre Effektivität sicherzustellen. Allein durch Transparenz und kontinuierliche Reflexion können wir den höchsten Nutzen aus unserer Investition ziehen. Die Herausforderungen durch sich verändernde Rahmenbedingungen sei es in der Digitalisierung oder dem Arbeitsmarkt bedeuten für uns nicht Stillstand, sondern bieten Chancen zur Anpassung und Weiterentwicklung. Unsere Tourismusstrategie muss daher dynamisch sein und sich diesen neuen Gegebenheiten flexibel anpassen können. Das Parteiprogramm der AfD-Fraktion legt klar dar, dass eine langfristige Planung von herausragender Wichtigkeit ist, um Niedersachsen seinen Platz an der Spitze des Tourismus zu sichern. Besonders bedeutend ist auch die Art und Weise, wie wir nach außen kommunizieren. Die Stärke Niedersachsens drückt sich in vielseitigen Angeboten und landschaftlicher Schönheit aus. Hier muss gezielt Werbung betrieben werden, sei es über klassische Kanäle oder durch innovative Ansätze. Dabei ist es uns wichtig, die Meinungen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und als Teil unseres Evolutionsprozesses zu integrieren. Nur so kann eine Politik entstehen, die sowohl bürgernah als auch zukunftssicher ist. Der Einsatz für den Tourismus in Niedersachsen ist mehr als nur Förderung. Es ist das Herzstück zur Bewahrung unserer natürlichen Schönheit, zur Stärkung unserer ländlichen Infrastruktur und zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes sowie zur Identifizierung mit unserer so schönen Heimat. Tourismus fördert nicht nur die Infrastruktur in unseren Regionen und macht somit unser Bundesland noch attraktiver für Menschen, die hier wohnen und sich eine Existenz aufbauen wollen. Er fördert auch unsere Traditionen und unser Brauchtum; denn Vereine können sich Gästen präsentieren und somit aktiv Brauchtumspflege betreiben. Deshalb ist der Tourismus eine Sache von gemeinsamer Verantwortung und zukünftiger Generationen. Wir sollten alle daran arbeiten, dass wir diese Schätze nicht nur schützen, sondern auch verantwortungsvoll und zukunftsweisend weiterentwickeln. Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag steht dafür, dass wir gemeinsam und mit klarem Verstand an dieser Sicherung unseres touristischen Erbes arbeiten. So werden wir gewährleisten, dass Niedersachsen auch in Zukunft ein attraktives Ziel für Reisende aus aller Welt bleibt und man gerne Niedersachsen mit den vielfältigen Regionen wie Nordsee, Lüneburger Heide und Harz erleben und anfassen kann. Kein anderes Bundesland ist so abwechslungsreich und hat so viel zu bieten wie Niedersachsen. Liebe Kollegen, dieser Antrag spiegelt genau das wider, was uns in diesen vielen Gesprächen in den Ausschussreisen aufgezeigt wurde. Lassen Sie uns gemeinsam nun anfangen, dass der Unterausschuss „Tourismus" nach gut zwei Jahren endlich ins Arbeiten kommt und wir endlich Ergebnisse aus dem Unterausschuss präsentieren können! Ich freue mich auf die Beratung im Unterausschuss und bin zuversichtlich, dass dieser Antrag der AfD-Fraktion fraktionsübergreifend große Zustimmung erhält. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Queckemeyer. -

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Antonia Hillberg SPD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Schülke, ich finde es schön, dass mir hier Kreativität unterstellt wird; denn lyrische Interpretationen von Dingen waren früher echt das Gegenteil meines Steckenpferdes. Aber scheinbar ist da doch wohl noch Potenzial! Ich bin gespannt. Erklären Sie mir doch mal bitte, wo ich Sie persönlich angegriffen habe. Nur weil ich eingeordnet habe, was vorgelegt wurde, und dann zitiert habe, was Sie gesagt haben? Das ist gerade eine wilde Konstruktion, hier einen Opfermythos zu beschwören, nur weil jemand zur Verantwortung gezogen wird, der einen wahnsinnig schlechten Antrag einreicht. Mit Verlaub! Zum letzten Punkt: Haben Sie sich auf irgendeine Expertenkommission bezogen? Oder war es die Bundestagsfraktion? Das werden wir wohl nie klären können. Ehrlich gesagt: Sie haben in diesem Antrag mehr als eine Seite reiner Hassrede in wirrster Form zusammengeschrieben in Anführungszeichen, als würde es die umsonst geben und dann noch einen pseudobürokratischen Forderungsteil hintendran geklatscht, nur um hier so zu tun, als würden Sie ernsthafte Forderungen vortragen. Das ist nicht so! Dann müssen Sie hier jetzt auch nicht so tun! Wollen Sie mal zuhören und sich beruhigen? Frische Luft? Danke.

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Omid Najafi AfD

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der ersten Beratung dieses Antrages der SPD und der Grünen habe ich Sie noch gelobt, weil Sie bei einem Großteil Ihrer aufgeführten Punkte die richtigen Maßnahmen angesprochen hatten. Einzig bei der Green-IT-Strategie waren wir skeptisch, denn Serverschränke aus Windräderschrott, biologisch abbaubare Platinen oder genderneutrale Rechenzentren verwenden zu wollen, ist einfach nur sachfremd. Da tut sich die SPD keinen Gefallen, grüne Träumereien in diesen Antrag einfließen zu lassen. Die Unterrichtung des Ausschusses durch die Landesregierung hat ergeben, dass jede Kommune bei der Digitalisierung der Verwaltung ihr eigenes Süppchen kocht. Das zeugt von mangelnder Fachkompetenz, was die Realisierung von Server-Client-Systemen von so großer Tragweite angeht. Einheitliche Software, möglichst einheitliche Hardware, einheitliche Methoden bei der Verarbeitung von Daten, einheitliche Schnittstellen, einheitliche Kommunikation bzw. Versendung von Daten - jedes Mal, wenn Sie einen Antrag mit Digitalisierungsaspekt stellen, zeigen Sie Ihre Unkenntnis solch elementarer Voraussetzungen. Die Unterrichtung hat auch genau dieses Manko erneut offengelegt - und dass ein Bundesland wie Hessen bei der Generalisierung weiter vorangeschritten sei als Niedersachsen. Ferner werden die meisten Punkte dieses Entschließungsantrages bereits umgesetzt. Er ist daher redundant. Das hat auch Herr Bock der jetzt nicht anwesend ist in der Aussprache zu der Unterrichtung dargelegt und angesprochen. Den Aufbau eines Cybersicherheitszentrums muss man hier noch einmal extra ansprechen. Sollte diese Einrichtung zu aktiver Cyberabwehr dienen, so sollte zumindest in diesem Punkt Einstimmigkeit herrschen. Da aber in der ersten Beratung von der SPD der Kampf gegen Desinformation was nichts anderes als ein Euphemismus für „Zensur" ist als Argument mit ins Feld geführt wurde, müssen bei allen wahren Demokraten die Alarmglocken läuten. Hier ist eindeutig eine Zweckentfremdung des Cybersicherheitszentrums beabsichtigt. Keine Institution darf jemals Macht erhalten, darüber zu entscheiden, was Wahrheit und was Unwahrheit ist. Der sogenannte Kampf gegen Desinformation ist nichts anderes als der Versuch, Zensur salonfähig zu machen. Jeder, der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat, weiß, wohin das führt. Daher lehnen wir hier ab. Danke.

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Eike Holsten CDU

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Dann kann ich darauf gleich antworten und muss das nicht immer als Nebenbemerkung hören. Herr Holsten, bitte! Frau Schüßler, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ja völlig zu Recht die Enquetekommission angesprochen, deren Arbeit übrigens ein großer Unterschied zum Bund sehr einvernehmlich zwischen allen Akteuren verlaufen ist, ohne allen Beteiligten vor den Kopf zu stoßen, wie Lauterbach das gemacht hat. Seither gibt es unsere Krankenhausreform, die wir hier noch unter Rot-Schwarz beschlossen haben. Angeblich gibt es auch irgendwo eine Verordnung dazu. Wissen Sie eigentlich, wann wir uns auf den Weg machen können, diese Reform umzusetzen? Ist es nicht so, dass bewusst aus dem Gesundheitsministerium auf die Bundesreform gewartet wird, und können Sie heute sagen, ob unsere Reform zu der Bundesreform passt? Wissen Sie mehr als wir? Bitteschön!

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Alfred Dannenberg AfD

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wenn die Schweinehalter durch die Marktbedingungen hierzulande nicht schon genug gebeutelt wären - der jederzeit mögliche Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist ein Damoklesschwert, das beständig über den Betrieben der Schweinehaltung schwebt. Sehr geehrte Frau Ministerin, dasselbe Wort gebrauchten Sie eben auch schon; das ist absolut angemessen. Gemessen an dem Szenario, was im Falle eines Seuchenausbruchs droht, ist das, was bislang passiert ist, erfreulich wenig. Hoffentlich bleibt es so! Hoffentlich werden die Pläne, die in der Schublade liegen, möglichst nie herausgeholt werden müssen! Hatten wir bisher einfach nur Glück? Wirken die Präventionsmaßnahmen? - Wahrscheinlich eine Mischung aus beidem! Die Entschließung des Landtages vom 11. Dezember 2023 mit der Überschrift „Die notwendigen Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland ziehen" beinhaltet eine Reihe sinnvoller Maßnahmen. Sie lassen sich wie folgt verschlagworten: Möglichkeiten zur Entschädigung ausweiten, zeitnah Impfstoffe gegen ASP entwickeln, weniger stark ASP-anfällige Schweine heranzüchten, Vermarktung des Fleisches von gesunden Tieren aus den Sperrzonen ermöglichen, dazu die Rechtsgrundlagen anpassen. Bei der eben vorangegangenen Befragung ging es unter anderem darum, wie weit die entsprechenden Bemühungen denn zwischenzeitlich gediehen sind. Es hat sich gezeigt, dass wir von einer umfassenden Lösung dieser Punkte noch weit entfernt sind. Doch fairerweise muss man eines ganz klar sagen: Das geht auch nicht so schnell. Zum Beispiel die Züchtung weniger stark ASP-anfälliger Schweine gelingt nicht innerhalb eines Jahres. Was sich jedoch relativ schnell lösen lassen müsste, wäre eigentlich, das Fleisch gesunder Tiere aus der Sperrzone zu verwerten. Das Potenzial ist da. Wir haben eben auch gehört, die Bemühungen werden angestellt. Das ist gut so; denn diese Vermarktung muss auch ermöglicht werden - zumal diese Schweine aus der Sperrzone bestens auf ASP untersucht sind. Es gibt also keine rationalen Gründe, gesunde Tiere nicht nach Möglichkeit zu vermarkten. Was sich ebenfalls recht schnell auf den Weg bringen lassen müsste, ist, hierfür entsprechende Schlachtmöglichkeiten zu schaffen. Da man einen etablierten Schlachthof wohl kaum wird zwingen können, Tiere aus der Sperrzone zu verarbeiten, käme man um den besagten Interventionsschlachthof den Seuchenschlachthof nicht herum. Aber und das war auch eben Gegenstand einer Nachfrage von mir vielleicht sind ja mobile Lösungen möglich, die zum Betrieb kommen. Das wäre im Sinne des Tierschutzes sehr begrüßenswert. Wir hörten eben in der Antwort, dass dies vereinzelt möglich sein mag. Jedoch: Auch dies ist ohne einen funktionierenden Vermarktungswert in der Tat sehr kompliziert. Einen weiteren Punkt möchte ich anführen, der in der Auflistung der Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland fehlt: die Entwicklung eines Marker-Impfstoffes, sodass sich ASP-positive Tiere unterscheiden lassen in Serum-positiv und Feldvirus-positiv. Aktuell gibt es aber mindestens zwei Probleme: Das EU-Recht müsste angepasst werden, und Schweine, die bloß aufgrund der Impfung ASP-positiv sind, lassen sich aktuell bereits nicht mehr vermarkten. Insbesondere die Länder, die die Teile verwerten, die wir hier in Europa nicht haben wollen Ohren, Pfötchen, würden kategorisch die Finger davonlassen. Dies macht dann für viele Schweinehalter die Gesamtkalkulation kaputt. Ich frage mich: Könnten Bemühungen um bilaterale Abkommen hier vielleicht helfen? Wir müssen alle Wege versuchen zu gehen. Und last, but not least der Unsicherheitsfaktor „Mensch": Die besten Bemühungen werden zunichtegemacht, wenn die gebotenen Hygienemaßnahmen missachtet werden. Der Klassiker: Die Wurststulle, die aus einem anderen Land mitgebracht und arglos weggeworfen wird. Die Gummistiefel, mit denen nach einem Hofbesuch in einem anderen Bundesland ungereinigt hier vor Ort wieder losgestiefelt wird. Auf Autobahnraststätten stehen diese ASP-Warnschilder mit Verhaltenshinweisen. Vielleicht sind sie auch Ihnen auch schon aufgefallen - oder auch nicht! Denn häufig sind sie völlig mit Aufklebern zugepflastert. Von ihrem ursprünglichen Informationsgehalt ist leider nichts mehr zu sehen. Ich bekomme da immer ein ungutes Gefühl: Ist den Reisenden das Risiko des ASP-Einschleppens bewusst? Hoffentlich behalten wir im Wettrennen mit der ASP die Nase vorn! Ich wünsche es unseren schweinehaltenden Betrieben. Ich wünsche es ausdrücklich auch der Landesregierung und allen Institutionen, die zu diesem Thema forschen; denn letzten Endes geht es um den Erhalt der noch verbliebenen Schweinebetriebe in unserem Land. Sie sind es auf jeden Fall wert. Vielen Dank.

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Nadja Weippert GRÜNE

Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben - IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!

Die Kollegin Weippert möchte antworten. Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Frau Thiemann, Sie sind ja in dem Bereich letztendlich zu Hause. Es gibt natürlich Leute, die, bevor sie hier waren, nicht in diesem Bereich waren. Deshalb kann ich auf Ihre Einlassung zu diesem Vorhaben keine Antwort geben. Wie soll ich das auch tun können? Wie Sie aber selbst gesagt haben: Bei der Digitalisierung in diesem Land ist es natürlich nicht nur um die Verwaltungsdigitalisierung gegangen, sondern die Zuständigkeit lag auch bei dem von der CDU geführte Ressort für Wirtschaft und die Digitalisierung, beim Digitalisierungsminister, der jetzt in Kanada ist. Die Digitalisierung stellt sich aus unserer Sicht das wissen Sie auch, in unserem Land nicht so dar, dass wir „Hurra!" schreien können - in keinster Weise. Wir haben immer noch nicht überall Glasfaser, weil irgendwann mal jemand der Meinung war, wir müssten überall Kupferkabel legen. Da können Sie sich mal an die eigene Nase fassen. Deshalb ist es so wichtig, bei solchen Themen zusammenzustehen und dieses Land weiter voranzubringen. Wenn Sie andere und bessere Vorstellungen haben, dann können Sie die ja immer wieder einbringen. Aber trotzdem ist das jetzt erst mal ein guter Weg, den wir gehen - für die Menschen in Niedersachsen, für die Digitalisierung, für die Kommunen. Es geht darum, auch während des Fachkräftemangels die digitalen Angebote durch das OZG vor allem in unseren Kommunen weiter ausbauen zu können. Wie gesagt: Ihre Verantwortung lag auch im Bund, und sie lag im Land. Und deswegen, bitte: Sie sind hier nicht frei!

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Stephan Weil SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Herr Ministerpräsident Weil wird antworten. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Hermann, daraus gelernt habe ich vor allen Dingen, dass es der Union um eines nicht geht: um eine sachliche Diskussion.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kollegen! Liebe Sportskameraden und Glücksspieler! Glücksspiel macht süchtig, davor werden wir bei jedem Ausfüllen eines Lottoscheins gewarnt. Glücksspiel ist häufig mit Suchtproblematiken verbunden, die oftmals zu tiefgreifenden psychosozialen Veränderungen und Schwierigkeiten im Bereich Familie, Arbeit und Beruf führen. Insofern ist es im Grunde schon wirklich traurig, dass im Bereich Glücksspiel so viel Geld anfällt, was dann an andere Stelle wieder verteilt werden kann. Wie massiv die Probleme für Menschen sind, die dem Glücksspiel verfallen sind, lassen die zahlreichen Beratungsstellen erkennen - hier in der Region Hannover, aber auch im gesamten Land. Aus den Erlösen des Leids der Glücksspieler wird dann im Bereich der Sportförderung und der freien Wohlfahrtspflege nun etwas Gutes, eine fürwahr zweischneidige Erkenntnis. Wer Geld gibt, verknüpft damit zumeist konkrete Zielsetzungen und auch Auflagen. Das ist zunächst einmal nichts Ungewöhnliches, schon gar nicht im politischen Raum. Wer profitiert von den Einnahmen, und was soll damit geschehen bzw. damit erreicht werden? - Das sind die zentralen Fragen, die möglichst allgemeinverbindlich und verständlich beantwortet werden müssen. Unsere Steuerzahler haben ein Anrecht darauf. Förderung des Amateursports aus Mitteln des Glücksspiels - dagegen kann im Grunde niemand etwas haben, und es ist auch langjährige, gut geübte Praxis in unserem Land. Auch eine Rückforderung bei Zweckentfremdung der Fördermittel ist verständlich und richtig, da die Verwendung von öffentlichen Geldern immer im Einklang mit dem vorgegebenen Zweck erfolgen muss. Spannend und das ist der Casus knacksus in dieser Frage hier und heute ist: Wie wird der Zweck definiert, und was ist im Zweifel zweckwidrig und was nicht? - Hier besteht immer die Gefahr einer sehr parteipolitischen und ideologischen Einflussnahme, die wir gerade in der rot-grüner Agenda seit Jahren in allen Bereichen des öffentlichen Lebens erleben: Regenbogenflaggen an öffentlichen Gebäuden, aber keine Deutschland-Fahnen bei Polizisten. Der Sport sollte neutral sein und nicht irgendwelchen ideologischen Leitbildern dienen. Der LSB muss jetzt also eine besondere Vereinbarung mit dem Innenministerium über eine zugegebenermaßen relativ kleine Summe treffen, mit der zusätzlich gefördert werden soll. Warum jetzt diese kleinteilige Regelung? - Dies wurde in der Anhörung auch deutlich kritisiert. Wir sehen darin eine klare Tendenz, nein, eine Gefahr der verstärkten politischen Einflussnahme auf den Landessportbund, den wir als AfD ablehnen. Rot-Grün beharrt aber auf dieser politischen Einflussnahme. Eine mündliche Anhörung des Landessportbundes haben Sie bezeichnenderweise im Ausschuss abgelehnt. Warum? - Fürchten Sie eine fremde andere Meinung? - Es besteht zu befürchten, dass vermutlich demnächst woke Zeitgeistprojekte gefördert werden, wie Frauenmannschaften, die aus Klaus, Hans, Martin und Thomas bestehen. Diese Kontamination des Sports mit politischen ideologischen Vorgaben lehnen wir ab. Wir vertrauen dem Landessportbund und seiner bisherigen Arbeit und lehnen eine staatliche Gängelung und damit auch diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

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Daniela Behrens SPD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Ministerin möchte für die Landesregierung antworten. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage ist nicht seriös zu beantworten, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Denn wir sind immer davon abhängig, wie im Bundestag bestimmte Entscheidungen getroffen werden, die sich dann auf die Länder auswirken. Zur jetzigen Situation: Angesichts dessen, dass man sowohl im Bundestag als auch in der Bundesregierung darüber diskutiert, was in diesem Jahr noch beschlossen werden kann und soll, kann man diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten, meine Damen und Herren.

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Eva Viehoff GRÜNE

Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur - Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken und schützen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Antrag ein, der uns als Landtag vor eine der spannendsten und gleichzeitig herausforderndsten Fragen unserer Zeit stellt: Wie können wir den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur fördern, ohne die Rechte und Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden zu gefährden? So öffnet die Integration von KI in künstlerischen Prozessen Türen zu vollkommen neuen kreativen Ausdrucksformen. Wer sich das einmal im Internet anschaut, der wird sehen, was alles möglich ist: KI kann Musikstücke komponieren, Gedichte schreiben manchmal auch Reden oder in wenigen Sekunden Bilder erzeugen. KI hat also das Potenzial, Künstlerinnen und Kunstschaffende in unentdeckte Welten zu führen. Man möchte sagen: „To boldly go where no one has gone before" - für all die Trekkies unter uns. Alle diese Entwicklungen sind nur der Anfang einer Transformation, die unsere Kultur nachhaltig prägen. Meine Damen und Herren, auch in Niedersachsen gibt es erste Projekte, die gefördert werden, wie „ANA - eine empathische Theaterinstallation zu gemeinsamer Geschichtsimprovisation", in der Chatbot und Besuchende gemeinsam eine Geschichte improvisieren, oder „DANCETRONIC", wo ein Projekt eine Mensch-Roboter-Tanzperformance entwickelt. All das ist schon in Niedersachsen gefördert worden. Aber nicht nur im Schaffungsprozess selbst bietet KI Potenziale. Gleiches gilt für die Kulturbranche. So können Museen und Kulturinstitutionen mit KI-basierter Analyse Informationen aufarbeiten und ein tieferes Verständnis für die Vergangenheit bieten oder durch Automatisierung von Datenverarbeitung Informationen und Wissen für Menschen weltweit bereitstellen. Die aufgezeigten Chancen bergen jedoch auch erhebliche Risiken, die bei aller Euphorie nicht außer Acht zu lassen sind. So gehören nicht nur die Fragen des Urheberrechts und Urheberschutzes, sondern auch des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte zu diesen Risiken. Mit dem Europäischen AI Act ist Europa zwar weltweiter Vorreiter in der Frage der Regulation von künstlicher Intelligenz, allerdings finden Schutz und Transparenz von Kunst und Kultur in diesem AI Act nur in geringem Maße Berücksichtigung. Unser Antrag setzt genau hier an. Wir wollen im Dialog mit Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kultureinrichtungen eine gemeinsame Strategie für den Einsatz von KI und Kunst und Kultur entwickeln. Wir möchten, dass die KI nicht nur als technisches Werkzeug verstanden wird, sondern als eine Chance für den Kulturstandort Niedersachsen. Dabei wollen wir uns weiter auf den Weg machen, KünstlerInnen und Kultureinrichtungen in Niedersachsen bei einem verantwortlichen Umgang mit künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur zu unterstützen. Dazu gehört auch, dass KI in Kunst und Kultur als Teil der niedersächsischen Digital- und KI-Strategie zu implementieren ist und Transformationsprozesse aktiv unterstützt werden. Uns ist wichtig, dass niedersächsische Kultureinrichtungen und KünstlerInnen nicht nur auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagieren, sondern diese aktiv mitgestalten. Mit diesem Antrag schaffen wir einen Rahmen, der es uns erlaubt, die Kreativität der Menschen zu schützen und gleichzeitig die Potenziale von KI in Kunst und Kultur voll zu entfalten. Wir wollen, dass Niedersachsen ein Ort bleibt, wo Kunst und Technologie Hand in Hand gehen, in einem Umfeld, das den Schutz der Urheberrechte ebenso in den Vordergrund stellt wie den kreativen demokratischen Austausch. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Heute widmen wir uns einem Thema von großer Tragweite, das innerhalb der Film- und Medienbranche dringende Beachtung verdient: der Missbrauch von Macht und die Vorfälle von sexueller Belästigung. Es bleibt unumgänglich, dass wir gemeinsam über geeignete Maßnahmen nachdenken, die es ermöglichen, in Zukunft eine Arbeitswelt zu schaffen, die respektvoll und sicher ist. Das Problem der sexualisierten Grenzüberschreitung ist keinesfalls nur auf die Filmbranche begrenzt, doch aufgrund der prominenten Darstellung ist es in dieser Branche besonders greifbar. Ein Kodex könnte Sorge dafür tragen, dass Verhaltensrichtlinien konkretisiert werden, um Verfehlungen zu vermeiden. Es ist aufschlussreich, dass bereits unabhängige Anlaufstellen wie Themis existieren, die den Betroffenen zur Seite stehen. Unser Ansatz sollte sein, diese bestehenden Einrichtungen zu stärken und effiziente Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen, anstatt durch neue Strukturen Verwirrung zu stiften. Viele Produktionsfirmen haben bereits reagiert und sind aktiv geworden. Bei der Filmförderung sollten Schutzkonzepte und Vertrauenspersonen eine wesentliche Rolle spielen. Es gilt, diese gewissenhaft zu integrieren und zu prüfen, damit sie nicht nur formal existieren, sondern auch tatsächlich zum Schutz Betroffener beitragen. Doch lassen Sie uns beachten, dass Maßnahmen und Konzepte einfach umsetzbar sein müssen. Übermäßige Bürokratie kann von den notwendigen Schutzmaßnahmen ablenken und ihre Wirksamkeit mindern. Es lohnt sich, überlegte und klare Prozesse zu etablieren. Die Etablierung einer respektvollen Zusammenarbeit ist ein Prozess, der Zeit und Hingabe erfordert. Die Bereitschaft, in neuen Bahnen zu denken und altbewährte Strukturen zu hinterfragen, ist notwendig, um nachhaltige Lösungen zu finden. Es sei erwähnt, dass die Etablierung eines Verhaltenskodex und die Installation von Vertrauenspersonen wertvolle Schritte in die gewünschte Richtung darstellen können. Unser gemeinsames Ziel bleibt das Bestreben, eine Arbeitskultur basierend auf Vertrauen und Klarheit zu schaffen. Der Antrag, von dem wir hier sprechen, verfolgt sicherlich ein ambitioniertes Ziel. Dabei sollten wir jedoch die bereits vorhandenen Strukturen und Anlaufstellen nicht aus den Augen verlieren. Es liegt an uns, bestehende Maßnahmen zu optimieren und sie gegebenenfalls sinnvoll zu erweitern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Brockmann. - Als Nächstes hat sich zu

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Klaus Wichmann AfD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Bitteschön, Herr Wichmann! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! VW heißt heute: zu teure Produktion, zu teure Autos, fehlende Innovation, Gewinneinbruch um zwei Drittel, eine halbe Million zu wenig verkaufte Autos, miserable Rahmenbedingungen bei Energie- und Rohstoffkosten, Managementfehler, drohende Strafzahlungen der EU von der Politik selbst eingerichtet, Strafzölle der EU gegen China, deren Gegenmaßnahmen vor allem der deutschen Automobilindustrie schaden werden. Dazu eine Politik, die heute hü und morgen hott sagt, und ein Geflecht von Firma und Politik, das von einigen hier gepriesen wird wir haben es gerade gehört, faktisch aber immer wieder für Probleme sorgt: von der Übernahme von Karmann in Osnabrück damals unter Christian Wulff durch VW ein Werk, das heute keine 18 % Auslastung mehr hat über den VW-Skandal von 2004 einer Gehaltsaffäre, in der sechs SPD-Landtagsabgeordnete weiter Gehalt von VW bezogen haben, ohne eine Gegenleistung zu erbringen bis hin zur Förderung der E‑Auto-Entscheidung durch die Politik. Bei all dieser Lage kann man zunächst einmal vielleicht Donald Trump zu seinem Wahlsieg gratulieren. Der Mann hat in seiner ersten Stellungnahme seinen Wählern ein goldenes Zeitalter versprochen. Ich frage mich, was Sie unseren Wählern versprechen können: eine bleierne Zeit mit Massenentlassungen? Jetzt sollen drastische Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit wiederherstellen. Zehntausende von Arbeitsplätzen müssten in Deutschland abgebaut, mindestens drei Werke geschlossen und an allen Standorten viele Mitarbeiter entlassen werden, so der Vorstand. Das ist nichts anderes als Massenentlassungen. Und man braucht nicht viel Fantasie, um anzunehmen, dass der Vorstand demnächst weitere derartige Meldungen an die Presse gibt, um seiner Sache Nachdruck zu verleihen. Das Ende der schlechten Nachrichten haben wir offenbar noch lange nicht erreicht. Der vielgelobte Konzern VW, zu dem viele Marken gehören, erweist sich nun ebenfalls als doch nicht so erfolgreich. Die nächste Horrormeldung kam gestern von Audi: Der Betriebsgewinn bricht um 91 % ein. Nein, die schlechten Nachrichten reißen wirklich nicht ab. Auf der anderen Seite sehen wir die Politik, die sich in vielen Fällen als Kümmerer vor allem für die Beschäftigten versteht; denn sie haben verständlicherweise große Angst. Wer im Vertrauen auf die gute und zuverlässige Beschäftigung bei VW sein Leben geplant hat, steht jetzt möglicherweise vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Ganze Lebensplanungen lösen sich hier über Nacht in Luft auf. Das ist fürchterlich deprimierend, und es macht wütend. Warum soll der einzelne Arbeiter, der seine Arbeit immer gewissenhaft gemacht hat, für die Fehler büßen, für die er nichts kann? Das ist ungerecht, und das versteht jeder. Aber das bringt uns auch zu einem Punkt, den nicht jeder versteht, bei dem aber viele so tun als ob. Denn wenn Politiker jetzt vorschlagen, das und das müsse bei VW geschehen, und dies und jenes dürfe auf keinen Fall passieren, dann hat das, mit Verlaub, oft wenig mit VW zu tun, aber viel mit der Bespielung des vermeintlich eigenen Klientels. Wir sehen das an diesen Resolutionen, die hier auch zur Beratung stehen, zu denen noch fast kein Wort gefallen ist. Sie sind politisch letztendlich wirkungslos auch das wissen wir alle, in Teilen kontraproduktiv in ihren Inhalten, und deshalb werden wir sie natürlich ablehnen. Das mag aus Ihrer Parteiensicht als Resolution nachvollziehbar, ja unverzichtbar erscheinen, aber es verdrängt, es verschleiert den Blick auf die Frage, die zuerst beantwortet werden muss, bevor man sich über Maßnahmen überhaupt sinnvoll streiten kann. Die Frage lautet: Wie schwer ist diese Krise bei VW wirklich? Oder anders gefragt: Kann VW bei dieser Krise auch pleitegehen? Kann VW ganz verschwinden oder so klein werden, dass wir es wirklich nicht mehr wiedererkennen? Wir haben das in kleinerem Maßstab in der Vergangenheit durchaus erlebt. Grundig, Blaupunkt, Gerry Weber, Thomas Cook - alles nicht vergleichbar, könnte man sagen. Aber können wir hier eine Insolvenz von VW wirklich ausschließen? Noch einmal: Wir wissen nicht, wie schwer diese Krise bei VW wirklich ist. Und wir wissen deshalb auch nicht, welche Maßnahmen wirklich angemessen sind und welche nicht. Alles, was wir wissen, stammt aus der Zeitung. Es gibt nur zwei Leute in diesem Raum, die einschätzen können, was wirklich los ist. Das sind Herr Weil und Frau Hamburg, denn beide sitzen im Aufsichtsrat von VW. Nur: Sie dürfen uns nichts sagen. Das Aktiengesetz verpflichtet alle Mitglieder des Aufsichtsrats „zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen" - § 116 Satz 2 Aktiengesetz. Wir können also letztendlich nur Rätsel raten. Wir können nur auf die Vorschläge von Ministerpräsident Weil und Frau Hamburg gucken und darauf vertrauen, dass diese Vorschläge in erster Linie zum Wohl von VW gemacht werden. Und dann können wir versuchen, die Schwere der Krise aus diesen Vorschlägen indirekt abzuleiten. Ministerpräsident Weil hat jedenfalls auch bei direkter Befragung selbst Massenentlassungen nicht ausgeschlossen. Diese indirekte Methode der Krisenbestimmung ist für das Parlament aber höchst unbefriedigend. Wenn wir hier über die Zukunft einer Firma debattieren sollen, die zu 20 % dem Land Niedersachsen gehört, dann brauchen wir handfestere Informationen als nur Zeitungsartikel. Alleine das stellt aus meiner Sicht große Fragezeichen an die Sinnhaftigkeit einer politischen, einer Landesbeteiligung an einer Firma. Herr Weil und Frau Hamburg dürfen uns gar nicht alles sagen, was sie wissen. Natürlich fallen alle konkreten Informationen über das Ausmaß der Krise und ihre konkreten Gründe unter „vertrauliche Berichte" - allein schon, damit Wettbewerber keine Angriffspunkte gegen VW erhalten. Das aber führt dazu, dass wir hier im Parlament nur sehr theoretisch reden können. Lassen Sie mich das noch einmal verdeutlichen: Betriebsrat, Gewerkschaften, SPD und Grüne fordern einen Tag nach der Meldung quasi reflexartig, dass es keine Entlassungen geben dürfe - zum Teil ist die Forderung: gar keine Entlassungen! Was ist aber, wenn die Krise bei VW eben doch schwerer ist als bekannt? Wenn VW verschwindet, ist niemandem gedient - am allerwenigsten den Beschäftigten. Das alles ist also Stochern im Nebel mit Konsequenzen, die keiner absehen kann. Das Dilemma ist leider allerdings noch viel größer. Denn das VW-Gesetz sieht vor, dass für Werksschließungen eine Mehrheit von zwei Dritteln im Aufsichtsrat benötigt wird. Wir wissen, 10 von 20 Plätzen dort werden von Arbeitnehmervertretern besetzt. Und wie wahrscheinlich ist es jetzt, dass die Vertreter der IG Metall, die dort die Arbeitnehmer vertreten, für Werksschließungen stimmen werden? - Nahe null! Das VW-Gesetz verunmöglicht also zunächst einmal faktisch Werksschließungen. Natürlich werden sich auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf Dauer nicht allen Realitäten verschließen können. Aber sie werden jeden Arbeitsplatz mit Zähnen und mit Klauen verteidigen, so wie das ihr Auftrag ist. Aus ihrer Sicht verständlich! Aber ist das alles im Interesse von VW? Wir wissen es nicht, weil wir nicht wissen, wie schwer diese Krise ist. Und dann die Sperrminorität des Landes Niedersachsen: Auch hier stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit prinzipiell und nach der Sinnhaftigkeit einer Besetzung mit Politikern konkret. Ich halte es, ehrlich gesagt, für keinen guten Zustand, dass zwei Politiker, die keine wirtschaftliche Erfahrung und keine fachliche Ausbildung besitzen und die ihr Aufsichtsmandat angesichts ihrer sonstigen Belastung quasi nur als Nebenjob ausführen können, an solchen Entscheidungen beteiligt sind. Und das aus mehreren Gründen: Die mangelnde wirtschaftliche Kompetenz und die geringe Zeit für die Beschäftigung mit dem Thema ist nur das eine. Das andere ist, dass man als Politiker vor Zwängen steht, die im Widerspruch zu wirtschaftlichen Zwängen stehen. Das hat sich bereits in der Vergangenheit nicht bewährt. Bei der VW-Abgasaffäre, dem sogenannten Dieselgate, musste VW am Ende 9 Milliarden Euro Entschädigung an Kunden in den USA zahlen. Deutsche und europäische Kunden haben damals nicht einen Cent erhalten. Welche Politiker saßen damals im VW-Aufsichtsrat, und wer hat sich damals keinen Deut um deutsche Kunden gekümmert? Herr Weil und Herr Lies. Dieser Interessenkonflikt zwischen Politik und Firma ist für keinen Beteiligten von Vorteil. Nein, ich kann dem ewig wiederkehrenden Satz, die Beteiligung des Landes Niedersachsen habe sich bei VW bewährt, nicht mehr viel abgewinnen. Die Beteiligung des Landes Niedersachsen hat zu einer unglaublichen Verflechtung von Politik und VW geführt. Und ja, solange es VW gut ging, konnten sich alle auf die Schulter klopfen und den Erfolg für sich reklamieren. Erst in der Krise zeigt sich, was funktioniert und was nicht. Oder um es mit Warren Buffett zu sagen: Erst bei Ebbe sieht man, wer die ganze Zeit ohne Badehose geschwommen ist. - Diese Ebbe ist jetzt. Da sehen wir, dass es dem Konkurrenten Toyota deutlich besser geht. Da sehen wir, dass die Fixierung auf das E‑Auto allein ein gewagtes Spiel war und ist. Da sehen wir, dass der immer wiederkehrende Verweis darauf, dass der größte Fehler der Politik angeblich die Streichung der Kaufprämie für E‑Autos im letzten Jahr war, einfach nicht stimmt. Denn diesen Kaufanreiz haben die Hersteller direkt danach aus eigener Tasche angeboten. Die Verkaufszahlen sind dennoch schlagartig und massiv eingebrochen. Da sehen wir, dass die E‑Auto-Strategie von VW gescheitert ist. Da sehen wir eine Gewerkschaft, die selbst jetzt noch Lohnerhöhungen von 7 % fordert, auch weil sie weiß, dass es sich die SPD kaum leisten kann, dagegen etwas zu sagen, ohne in große Erklärungsnot zu kommen. Da sehen wir, dass die Verflechtung von VW und Politik einfach keine gute Idee mehr ist. Wir sollten nach Wegen suchen, sie zu beenden. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Wichmann. - Als Nächstes hat

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Alfred Dannenberg AfD

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Als Hinweis: Die Landesregierung hat noch eine Restredezeit von 2:45 Minuten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, wie steht es aktuell um die Einrichtung definierter Schlachthöfe im Seuchenfall, also von sogenannten Seuchenschlachthöfen? - Danke schön.

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Constantin Grosch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sprechen heute hier zu einem Thema, das die meisten Menschen in unserem Land jeden Tag bewegt, und das ist die Frage, wie sie überhaupt mobil sein können. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung in unserer Gesellschaft, und sie ist Grundvoraussetzung, damit Menschen Teilhabe erlangen können - ob am Arbeitsplatz, in der Bildung oder in der Freizeit. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Als ein Mensch mit einer sogenannten Mobilitätseinschränkung ist mir sehr bewusst, wie wichtig Mobilität in all ihren Facetten ist. Wir haben heute Morgen bereits über Volkswagen und die Frage der Automobilität gesprochen und darüber, welche Bedeutung sie für unsere Mobilität hat. Ich glaube, wir sind sehr gut beraten, wenn wir Mobilität in all ihren Facetten beachten. Genau das tun wir mit dieser Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Die Mobilität in Niedersachsen für alle Menschen herzustellen, ist dabei eine besondere Herausforderung, weil wir eben in einem Flächenland leben, in dem die Notwendigkeiten und die Bedürfnisse an Mobilität höchst unterschiedlich sind. Aber ich möchte zunächst mit etwas beginnen inhaltlicher Natur, was wir immer wieder in der Politik fordern, aber nicht allzu oft gut umgesetzt bekommen: Das ist die Vereinfachung. Einfach mal machen! Wir packen an! Das machen wir insbesondere bei der Frage, wie wir es schaffen, dass Kommunen ihre Infrastruktur vernünftig auf den Weg kriegen. Jeder, der sich auf kommunaler Ebene mal damit auseinandergesetzt hat, wie schwierig es ist, Gelder für den Ausbau, die Erneuerung oder die Erweiterung einer Bushaltestelle zu beantragen, wird sagen: Das kann doch nicht richtig sein, wie wir es bisher gemacht haben! Ich möchte das für die Zuschauerinnen und Zuschauer kurz erläutern. Wenn Sie eine bestehende Bushaltestelle erneuern wollen, dann können Sie Gelder dafür bekommen, weil es eine Grunderneuerung ist. Wenn Sie sie dahin gehend erweitern wollen, dass sie zum Beispiel barrierefrei wird, müssen Sie das wiederum anders beantragen. Wenn Sie aber die Wartehäuschen oder die Haltestellenschilder erneuern oder neu setzen wollen, ist das wiederum anders zu beantragen. Das versteht da draußen keiner. Wir haben es auch nicht verstanden, deswegen machen wir es jetzt einfach. Es wird alles gefördert, was zu Haltestellen und Bushaltestellen gehört: die Verkehrswege, die Wartebereiche und die Einrichtungen. Ein anderer Bereich ist mir besonders wichtig, und das sage ich als Aufsichtsratsvorsitzender eines kommunalen Verkehrsunternehmens, gerade im ländlichen Raum. Bisher war es extrem schwierig, Fördergelder dafür zu bekommen, wenn wir die Transformation und deren Antriebsform beim ÖPNV realisieren wollen. Ja, es gibt Fördermittel sowohl vom Bund als auch vom Land für zum Beispiel E‑Busse oder Wasserstoffbusse. Aber es war schwierig, bestehende Betriebshöfe und Werkstätten ebenfalls in diese Förderung zu bekommen. Das ändern wir jetzt, weil es selbstverständlich die Basis von allem ist, dass unsere ÖPNV-Betreiber auch eine Werkstatt und einen Betriebshof, der mit diesen neuen Infrastrukturen umgehen kann, haben. Drittens und das ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Punkte: Wir erkennen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigene Mobilität an. In Niedersachsen gibt es über 60 Bürgerbusvereine; das ist aktive Nachbarschaftshilfe. Ich möchte Manfred Roth, den Vorsitzenden des Bürgerbusvereins Salzhemmendorf, erwähnen, mit dem ich diese Woche schon mehrmals telefoniert habe; denn er macht gerade die Abrechnung für seinen Verein mit dem ÖPNV-Betreiber und dem Landkreis. Was er für einen Aufwand zu betreiben hat, um nachzuweisen, welche Kosten für seinen Verein anfallen und welche Gelder er wiederum vom ÖPNV-Betreiber beziehungsweise vom Landkreis bekommt! Das ist eine immense Aufgabe und eine große Belastung. Wir erkennen das an. Wir geben den Bürgerbusvereinen ab dem nächsten Jahr 5 500 Euro für ihren Organisationsaufwand. Wir wissen, dass wir das Ehrenamt unterstützen müssen. Sie haben Jubiläen, sie müssen Mitgliederversammlungen abhalten, sie brauchen eine Webseite, weil sie Werbung machen müssen, um ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer zu gewinnen. Deswegen unterstützen wir diese immens wichtige Arbeit. Wir machen das aber nicht irgendwie. Wir machen nicht irgendeine Förderung, die dann gegebenenfalls im nächsten Jahr wegfällt, über die wieder debattiert werden kann, die komplizierte Antragstellungen zur Folge hat, sondern wir machen es so einfach wie irgend möglich. Wir schaffen einen gesetzlichen Anspruch; es muss nur ein simpler Antrag mit wenigen Nachweispflichten gestellt werden. Es ist also kein zusätzlicher Aufwand, und alle Bürgerbusvereine können daran partizipieren. Zum Schluss sei gesagt: Ja, wir schaffen auch neue Werte, wenn es um das Thema Fahrradwege geht. Wir nehmen unter anderem Radschnellwege mit in die Förderung auf und erhöhen die Förderung sogar von 75 % auf 80 %. Ich möchte noch ganz kurz sagen: Ja, in der Zukunft brauchen wir mehr Geld für Infrastruktur. Wir brauchen noch mehr Geld für Verkehr. Wir brauchen mehr Geld für Barrierefreiheit, und wir brauchen mehr Geld für E-Mobilität insgesamt. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Pro BürgerBus Niedersachsen e.V. ‑ insbesondere mit Herrn Kaib, der heute auf der Tribüne sitzt Herr Grosch, letzter Satz, bitte! - eine Initiative aus der Bürgerschaft, von unseren Menschen vor Ort hier haben, die sich für die Verkehrswende einsetzt. Dieses Gesetz hilft ihnen dabei, genau das umzusetzen. Ganz herzlichen Dank.

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Vanessa Behrendt AfD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, wenn man Kinderschutz bei Temu bestellt, das ist dieser CDU-Antrag: politische Produktpiraterie, Stimmenfang mit AfD-Programm. Denn was zeichnet Plagiate aus? - Sie sehen so aus wie das Original, halten aber keinen Waschgang oder in Ihrem Fall keinen Wahlgang. Die entscheidende Frage ist nicht, was Sie fordern, sondern mit wem Sie das umsetzen möchten. Sowohl im Bundestag als auch in Niedersachsen gäbe es laut jüngster Umfragen eine deutliche schwarz-blaue Mehrheit. Punkt 6 Ihres Antrags, Kinderschutz in Ausbildung integrieren - wir wären sofort dabei. Punkt 8, Schutzkonzepte statt Sexualkonzepte - wir wären dabei. Punkt 21, pädophile Sexualstraftäter registrieren, stärker überwachen und sanktionieren - auch hier wären wir sofort dabei. Ich glaube Ihnen, dass Sie Kinderschutz wollen. Doch das Problem ist, es gibt andere Dinge, die Sie mehr wollen: Dienstwagen, Diäten, Ministerposten. Die Wahrheit ist und bleibt doch, echten Kinderschutz werden Sie niemals gegen die AfD, sondern einzig mit der AfD bekommen, meine Damen und Herren. Und das wissen Sie ganz genau. Doch statt Verantwortung zu übernehmen, halten Sie an der Brandmauer fest. Eine Brandmauer gegen die Vernunft, gegen den Wählerwillen, gegen den Schutz unserer Kinder. Die CDU muss man nicht daran messen, was sie sagt, sondern daran, mit wem sie koaliert. Und lassen Sie sich das sagen: Wer mit den Grünen koaliert, hat jede Glaubwürdigkeit verspielt, meine Damen und Herren. Sie fordern in Ihrem Antrag, die pädophilen Konzepte von Helmut Kentler aus Kitas zu verbannen. Aber die Parteien, mit denen Sie koalieren wollen, decken Kentlers Pädonetzwerk mit Verbindung bis in die höchsten Kreise doch bis heute, meine Damen und Herren. Also tun Sie doch bitte nicht so naiv! Sie regieren doch in vielen Ländern: Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Und wer sitzt dort im Familienministerium? - Durch die Bank weg Ihre rot-grünen Freunde. Und natürlich ist denen das bewusst. Deshalb ist Ihr Antrag neben einigen gut von uns übernommenen Forderungen vor allem eine politische Konfettikanone. Sie feuern hier ein Phrasengewitter raus, dass man meint, Sie koalieren mental schon mit den Grünen. Prüfaufträge, mehr vom Bestehenden - weiter so! Die heißen Eisen im Kinderschutz packen Sie gar nicht an. Kein Wort zur Abtreibung! Kein Wort zur Transideologie! Kein Wort zu ethnischen Konflikten! Kein Wort zu Gewalt unter Kindern! Kein Wort zu den wirklich drängenden Problemen! Und warum? - Weil Sie Angst haben, die unbequemen Wahrheiten anzusprechen, die Ihrem Wunschpartner nicht gefallen. Und genau das ist das Problem, meine Damen und Herren, in diesem Land. Wo war die CDU, als Genderideologie in die Schulen eindrang? Wo war die CDU, als Abtreibung weiter liberalisiert wurde? Wo war die CDU, als die Scharia-Polizei durch die Schulen zog? Wo waren Sie, als die kleine Luise in Freudenberg von Gleichaltrigen ermordet wurde? Wo waren Sie, als eine Kita in Hannover Doktorspielräume organisiert hatte? Und wo waren Sie, als Ihre Gäste anderen Kindern auflauerten, um sie zu quälen und zu missbrauchen? Kinderschutz ohne AfD ist wie: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!" Ihre Brandmauer schützt keine Kinder, sie schützt nur Ihre Posten. Echten Schutz für unsere Kinder gibt es nicht mit Ihren faulen Kompromissen den gibt es nur mit uns. Der Überweisung stimmen wir zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Evrim Camuz GRÜNE

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

„Die Scham muss die Seite wechseln." Dieser Satz hat mich in den vergangenen Wochen zutiefst berührt, sehr geehrte Abgeordnete und Frau Präsidentin. Geprägt hat ihn Gisèle Pelicot. Gisèle Pelicot ging einen mutigen Schritt, der eine neue feministische Bewegung in Frankreich und weltweit auslöste. Sie stimmte zu, den Prozess gegen ihre Vergewaltiger darunter auch ihr Ehemann, die sie jahrelang sedierten und misshandelten, öffentlich zu führen. Damit gab sie all jenen vergewaltigten Frauen eine Stimme. Dieser Prozess macht deutlich: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist kein Beziehungsdrama und erst recht keine Tragödie. Sie geht uns alle an. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2023 erhält die niedersächsische Polizei täglich durchschnittlich 48 Notrufe wegen der Misshandlung von Frauen. Häusliche Gewalt hat laut der Polizei Niedersachsen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 10,7 % zugenommen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Ausdruck tief verankerter patriarchaler Strukturen in unserer Gesellschaft. Das zeigt sich auch an der durchsiebten sozialen Struktur der 50 Täter, die Gisèle Pelicot jahrelang vergewaltigten. Ob in Akademiker- oder ArbeiterInnenkreisen, ob im Minirock oder komplett verhüllt, ob in der Schule oder im politischen Betrieb, ob im Bordell oder im Büro, ob im Freundeskreis oder Familienkreis - Frauen erleben sexualisierte Gewalt überall. Jenseits von Frauenhäusern, die ausschließlich dazu dienen, Frauen zu schützen, gibt es keinen sicheren Ort für Frauen. Wir alle kennen die Statistiken und verklären sie dennoch ständig zu einem Problem anderer, das weit weg von der eigenen Realität stattfindet. Rein statistisch kennen auch wir Betroffene, sind betroffen, kennen Täter oder haben selbst Gewalt ausgeübt. Dieser Zahlen sind wir uns bewusst. Wir kennen Stufenmodelle, die detailliert den Weg hin zu einem Femizid darstellen, Täter, die bereits durch Stalking oder häusliche Gewalt auf sich aufmerksam machten, Trennungen, die in Todes- und Suiziddrohungen endeten, und das fatale Ende: der Femizid. All das wissen wir. All diese Statistiken liegen uns vor. Und welche Mittel stehen der Polizei zur Verfügung? Gefährderansprache, ein zeitlich beschränkter Verweis aus der Wohnung, Ordnungsgeld. - Wenig beeindruckend. Deshalb hilft es auch nicht nachhaltig. Das sieht man auch an den 648 Verstößen dagegen in 2023 in Niedersachsen. Auch gerichtlich können Betroffene vorgehen, aber das ist eben sehr schwierig, weil körperliche Verletzungen häufig in der Zwischenzeit verheilt sind und die erlebte psychische Gewalt vor Gericht nur schwer belegbar ist. Hier hat der Verein „Gewaltfrei in die Zukunft e. V." Abhilfe geschaffen. Der Verein hat eine geschützte App entwickelt, um Frauen über Hintergründe und Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt zu informieren, ohne sich dabei einer dritten Person anvertrauen zu müssen. Außerdem bietet die App juristische Informationen sowie als zentrale Funktion ein Gewalttagebuch zur Protokollierung von Gewaltvorfällen zwecks Erleichterung der Beweisführung vor Gericht. Die IMK hat auf Initiative von Niedersachsen und Berlin einstimmig beschlossen, dass genau diese App bisher als einzige den Sicherheitsanforderungen dieser sensiblen Daten gerecht wird und ihre Einführung ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ist. Sehr geehrte Abgeordnete, nun sind wir gefragt. Die App soll hier Stück für Stück landesweit eingeführt werden. Dazu soll ein niedersächsisches Projektbüro eingerichtet werden, damit sichere Kommunikationswege gewährleistet und lokale Beratungsstrukturen berücksichtigt werden können. Niedersachsen ist gerade als Flächenland besonders geeignet, weil die App besonders im ländlichen Raum, also da, wo Hilfsangebote im Allgemeinen weniger verbreitet sind als in der Stadt, ihre Vorteile ausspielen kann. Sehr geehrte Abgeordnete, der zweite wichtige Teil unseres Antrags befasst sich mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich: elektronische Fußfessel. Kontakt- und Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz erweisen sich als zahnloser Tiger, wenn Täter ständig gegen diese verstoßen. Daher setzt Spanien bereits seit 2009 bei der Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten auf ihren Einsatz. In den ersten zehn Jahren wurde im Rahmen des Programms keine einzige Frau getötet, und zwar entweder, weil das Kontaktverbot beachtet wurde, oder die Polizei einschreiten konnte. In mehreren Bundesländern ist der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Kontext häuslicher Gewalt möglich. In Niedersachsen besteht diese Möglichkeit im NPOG bisher nur im Kontext der Führungsaufsicht, was auch schon gut ist, oder terroristischer oder schwerer organisierter Straftaten. Wir wollen aber mit unserem Antrag erreichen, dass die elektronische Fußfessel bundesweit eingeführt wird, weil eine Lösung auf Landesebene die schlechtere und kürzer greifende Lösung wäre. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Länderregelungen muss vermieden werden. Daneben sehe ich aber auch genauso wie Frau Butter, dass sich die Lage in dieser Woche geändert hat. Deswegen haben wir genau so, auch vorausschauend, schon gesagt, dass wir hilfsweise auch auf Landesebene handeln wollen. Die JustizministerInnenkonferenz hat den ehemaligen Bundesjustizminister schon 2023 gebeten, die Aufnahme der elektronischen Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen - bisher leider ohne Erfolg. Für den Fall, dass es dabei bleibt, finde ich es total wichtig, dass wir nicht länger warten, sondern handeln. Dass wir das hier in Niedersachsen tun, haben die Frauen verdient. Ich bitte hier um Ihre wohlwollende Prüfung in den Ausschüssen und nehme gerne den Vorschlag mit auf das finde ich total wichtig, auch den Sozialausschuss mit zu berücksichtigen. Ich fände es allerdings besser, dass wir das im Innenausschuss beraten und die Mitglieder des Sozialausschusses dazu einladen es gibt dafür ja mehrere Möglichkeiten, und freue mich auf die Beratung. Vielen Dank.

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

wie viel Geld er im kommenden Haushalt eingestellt hat, um diesen Entschließungsantrag in seinem Haus umzusetzen? Vielen Dank für die Frage, Herr Holsten. Diese Frage kann ich Ihnen beantworten. Der Minister hat deutlich klargemacht, dass es die höchste Priorität für ihn hat, den Kinderschutz zu stärken. - Nein, das ist so nicht korrekt. Herr Gäde, Sie haben das Wort, und Sie können ausführen! Wir haben die Mittel im Haushalt verstetigt und erhöht. Im Vergleich zu 2021, als Sie auch noch in Regierungsverantwortung waren, ist das fast eine Verdoppelung der Mittel, und das, finde ich, ist ein gutes Zeichen. Ich wäre gleich in meiner Rede darauf eingegangen. Gerade in Zeiten, in denen Gewalt und Missbrauch gegen

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Daniela Behrens SPD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Ministerin antwortet. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kenne den Landrat des Landkreises Friesland sehr gut. Er ist nämlich auch sehr engagiert bei den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben fast täglich einen Austausch miteinander. Daher kann ich Ihre Einschätzung, dass das ein guter Landrat ist, sehr bestätigen. Ich denke, Ihre Nachfrage zielt auf einen Brief, den ich an die kommunalen Spitzenverbände geschrieben habe und in dem es darum geht, wie wir als Kommunalaufsicht mit Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser auch im Rahmen der kommunalen Haushalte und im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten umgehen. Dieser Brief bedeutet überhaupt keine Erneuerung von irgendwelchen Möglichkeiten, sondern er verweist auf die Rechtslage. Wir als Innenministerium haben noch einmal deutlich gemacht, wie mit Fehlbeträgen der Jahre 2022 bis 2025 umgegangen werden kann, auch im Rahmen der Möglichkeiten des NKomVG. Wir haben darauf hingewiesen, wie mit den Folgen des Krieges in der Ukraine umgegangen werden kann. Wir haben darauf hingewiesen, wie man die Betrachtung der kommunalen Haushalte und der Haushaltssicherungskonzepte im Sinne von Unterstützungsleistungen für unsere Krankenhäuser zu berücksichtigen hat. Denn wir alle hier sind ja wohl hoffentlich der Meinung, dass wir die Krankenhäuser in Niedersachsen, an denen die Kommunen auch eigene Anteile haben, unbedingt brauchen und sie natürlich auch weiter unterstützt werden sollen. Darüber hinaus haben wir auf die kommunalen Pflichtaufgaben und die Möglichkeiten der Investitionen hingewiesen. Daher ist dieser Brief ein Hinweis zur bestehenden Rechtslage, und so ist er, glaube ich, auch bei den Kommunen angekommen, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank.

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Eike Holsten CDU

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Herr Holsten, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der vergangenen Woche an der Seite meines Fraktionsvorsitzenden das Diakonie-Klinikum in meiner Heimatstadt Rotenburg besucht ein super Haus bei allen wirtschaftlichen Schwierigkeiten! Es wird geführt in christlichem Geiste mit herausragenden Mitarbeitern. Wir haben uns dort mit dem Geschäftsführer dieses freigemeinnützigen Hauses mit der Krankenhausgesellschaft und einem Vertreter eines kommunalen Hauses an der Seite zusammengesetzt. Die Stimmung in Sachen KHVVG das kann ich Ihnen sagen ist mit „unterirdisch" sicher viel zu freundlich umschrieben. Grund der verheerenden Stimmung? - Eine Vielzahl gebrochener Versprechen von Karl Lauterbach. Lockmittel Geld zur Überbrückungsfinanzierung gestrichen! Mitbestimmung beim Gesetz gestrichen! Auswirkungsanalyse, die zuletzt zur zentralen Bedingung gemacht wurde, um überhaupt zuzustimmen kassiert! Die Liste der Vertrauensbrüche Lauterbachs ist lang. Sehr geehrter Minister Philippi, nachdem der Kollege Lauterbach die versprochene Auswirkungsanalyse der Öffentlichkeit bewusst vorenthält, erwarten wir von Ihnen sobald wie möglich, dass Sie Ihre eigenen Erkenntnisse mit uns im Ausschuss und mit den betroffenen Kliniken, Verbänden und Kassen teilen. Die Bundesratssitzung am 22. November ist nicht mehr lange hin. Die Menschen wollen endlich Klarheit über die Auswirkungen dieser Reform. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Lauterbach habe ich es noch verstanden, dass es ihm lieber ist, dass neun von zehn Ampel-Abgeordneten nicht vorher wissen, ob sie morgen in einem Wahlkreis aufwachen, in dem es noch eine Klinik gibt. Dann wäre bei denen vielleicht der letzte Rest Abwehrbereitschaft geweckt worden. Aber heute frage ich mich schon sehr ernsthaft, was genau dagegenspricht, diesen Gesetzgebungsprozess, der ja den massivsten Eingriff in das Gesundheitswesen der vergangenen Jahrzehnte darstellt, transparent zu gestalten, Herr Minister. Kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Selbstverständlichkeit zu Protokoll: Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist längst überfällig. Das System ist zu bürokratisch, setzt die falschen finanziellen Anreize, ist unterfinanziert und birgt viel Potenzial zu einer qualitativ besseren Versorgung ganz im Sinne derjenigen, um die es geht, im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Beschäftigten in den Häusern, die ihre Arbeit Tag für Tag in den Dienst der Menschen stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen aber eine Reform aus Niedersachsen heraus für Niedersachsen. Der Eingriff in die Planungshoheit der Länder geht zu weit und beraubt unsere Kliniken ihrer unternehmerischen Freiheit. Es ist doch klar, dass wir in einem Flächenland wie Niedersachsen eine andere Struktur brauchen als in Berlin. Nur hier vor Ort kann entschieden werden, was wo gebraucht wird. Oder können Sie uns, Herr Minister, heute schon mit Gewissheit sagen, ob mit der Reform die Versorgung mit Level-1n-Häusern für die Notfallversorgung gesichert ist? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen jetzt Geld für die Überbrückungsfinanzierung, um weitere Insolvenzen bis zum Inkrafttreten der Maßnahmen zu verhindern, sowohl für die freigemeinnützigen wie für die kommunalen Häuser und nicht, liebe Frau Ministerin Behrens, in der Form, wie sie die Kommunen zu Recht als bodenlose Frechheit empfinden. Dass Sie erklären, die Kommunen dürften sich für ihre Kliniken außer der Reihe verschulden, Ihr Ministerium würde da nicht so genau hinsehen, ist eine mächtige Breitseite gegenüber unseren Städten und Kommunen und ein weiterer Beleg dafür, dass die Zusammenarbeit von Kommunen und Landesregierung noch nie so schlecht war wie heute. Unsere Vorschläge zur Finanzierung sind allesamt abgelehnt worden. Ich kann Sie nur beschwören, sehr geehrter Ministerpräsident Weil, dass Sie hier noch in den Modus „Verantwortung übernehmen" zurückfinden und Geld in die Hand nehmen. Denn die finanzielle Last der Reform wiederum wird weitgehend den Ländern und Beitragszahlern aufgedrückt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Das BMG überlegt sich eine Reform, die Milliarden kosten wird, und andere solle es bezahlen. Die Finanzierung des Transformationsfonds geht zu Lasten der Krankenkassen, also der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, übrigens nur damit man das hier im Protokoll hat der gesetzlich Versicherten, damit die Ungerechtigkeit auch ja komplett ist. Die Beitragsexplosion ist vorprogrammiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, die Sozialabgaben sind in diesem Land so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Doch anstatt zu handeln, zieht sich der Bund aus seiner Verantwortung zurück und belastet die Menschen zusätzlich. Sehr geehrter Minister Philippi, wir fordern Sie heute auf, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um Korrekturen zu erwirken, oder das Gesetz schlicht abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Alfred Dannenberg AfD

Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Küstenfischerei Niedersachsen geht die Puste aus. Dass sich der Preis für das Gasöl der Kutter fast verdoppelt hat, ist dabei noch das kleinere Übel. Auch dass dieses Jahr die Fanglage bei Krabben aufgrund natürlicher Schwankungen unterdurchschnittlich war, ist nicht das entscheidende Problem. Was aber den Fischern ihre Fanggründe regelrecht unterm Kiel wegzieht, ist die erhebliche Verkleinerung ihrer Fanggebiete, und zwar durch Offshore-Windparks und die dazugehörigen Stromleitungen durchs Wattenmeer. Wo die Windräder sind, darf kein Kutter hin. Dort gab es vormals Seezunge und Scholle zu fischen. Und im Wattenmeer bzw. seeseits der Inseln, wo auf Krabben gefischt wird, müssen die Kutter zu beiden Seiten eines Stromkabels 500 m Abstand halten. Branchenkenner sprechen jetzt schon von 20% Verlust an Fischgründen durch Windkraftanlagen und Stromkabel, und das wohlgemerkt bei aktuell gut 8 GW installierter Leistung. Geplant sind aktuell über 40 GW, also das Fünffache. Wie viel ist eigentlich das Fünffache von 20 % Verlust an Fischgründen? Kleine Rechenaufgabe im Zahlraum exakt bis 100 für alle, die immer noch mehr Windkraft auf See wollen. Achtung, Spoiler! Dann wird es an unseren niedersächsischen Küsten keine Fischerei mehr geben. Auf weitere 10 % beziffern Praktiker den Verlust an Fanggebieten durch Verklappung des Aushubs von Flussvertiefungen. Und dann noch ein Damoklesschwert namens „EU-Aktionsplan zum Schutz mariner Ökosysteme". Die EU-Kommission will, dass bis 2030 die grundberührende Bodenfischerei in Meeresschutzgebieten beendet wird. Ob es soweit kommt? Wer weiß! Aber die Unsicherheit, die ist da. Kein Wunder, dass die älteren Fischer keine Nachfolger mehr finden und niemand ihre Fischkutter kaufen will. In dieser Lage geben Banken auch keine Kredite mehr für Investitionen ins Fanggerät, womit wir beim Geld wären. Letztes Jahr hat der Bund 13,3 Milliarden Euro aus der Versteigerung der Gebiete für Offshore-Windparks eingenommen. Nach Gesetz müssten 5 % davon der Förderung einer umweltschonenden Fischerei zugutekommen. Das wären rund 670 Millionen Euro. Der Konjunktiv an dieser Stelle ist der klammen Haushaltslage im Bund geschuldet. So wurden aus 5 % am Ende nur noch 1 % - entspricht rund 134 Millionen Euro. Und davon gehen noch 25 Millionen Euro in den regulären Fischereietat. Das ist ein Affront gegenüber unserer Küstenfischerei. Denn für die Entwicklung von Innovationen rund um Fangtechnik und Verarbeitung oder das schlichte Herauskaufen von Kuttern, die zukünftig keiner mehr betreiben will, wird diese zusammengestrichene Summe kaum reichen. Daher unterstützen wir von der AfD die Forderung nach vollumfänglichem Einsatz der Mittel aus der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes für unsere heimische Fischerei. Schlimm, dass das Agieren der Ampelkoalition, beziehungsweise von dem, was noch davon übrig ist, in Berlin diesen Hilferuf aus Niedersachsen überhaupt nötig macht. Ironischerweise sind mit SPD und Grünen ja zwei Parteien an diesem Appell beteiligt, die auf Bundesebene mitregieren. Vielleicht fragen Sie Ihre Parteikollegen im Bund einfach mal, was in deren Ausgabenportfolio eigentlich schiefläuft, dass unsere Fischer nicht mal das Geld kriegen, was ihnen nach Gesetz zusteht. Geld, das vom Bund eigentlich nur treuhänderisch weitergereicht werden müsste. Auch die CDU, ich muss es leider sagen, ist ein Stück weit mit auf dem sinkenden Schiff - um mal im Bild zu bleiben. Sie alle drei SPD, Grüne und CDU sind es, die nach immer noch mehr Windkraft rufen. Aber genau das sperrt die Fischer doch von immer mehr Fanggründen aus. Und jetzt wollen Sie sich hier mit dem Ruf nach einer Sicherung der Küstenfischerei reinwaschen? Verfehlte Altparteienpolitik hat die Fischer doch erst in diese missliche Lage gebracht. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU die

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Holger Kühnlenz AfD

15. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petition bittet die Politik, dass sie den jungen Menschen für ihren Einsatz in den Freiwilligendiensten mehr Anerkennung gibt. Für die Arbeit wird ein besserer finanzieller Ausgleich gewünscht. Einiges davon könnte der Bund gewähren, anderes das Land. Ich erinnere daran, dass für Wehrdienstleistende der Nah- und Fernverkehr kostenlos ist. Für den Freiwilligendienst böten sich an: ein höheres Taschengeld, kostenlose Tickets im Personennahverkehr oder eine gleichwertige Fahrtkostenerstattung. Der Petent hat hierzu Vorschläge gemacht. Wer sich für den Freiwilligendienst engagiert, unterstützt die gesellschaftliche Versorgung im sozialen und kulturellen Bereich, im Sport wie im Umwelt-, Zivil- und Katastrophenschutz. Hier können Schülerinnen und Schüler Arbeitsfelder kennenlernen, die ihnen später die Berufswahl erleichtern. Statistiken zeigen, dass nur 10 % der Schulabgänger einen Freiwilligendienst leisten. Gleichzeitig haben wir in Niedersachsen über 7% Schüler, die die Schule sogar ohne Hauptschulabschluss verlassen. Was unser Land aber braucht, sind Fachkräfte von morgen. Wir plädieren dafür, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, damit sie mit geeigneten Maßnahmen Freiwillige motiviert, stärkt und unterstützt. Die Zahl der jungen Menschen in Freiwilligendiensten in Niedersachsen liegt jährlich im vierstelligen Bereich. Weitergehende Förderungen sind von der Quantität her vertretbar. Das Ziel muss sein: mehr Zuspruch für Freiwilligendienste. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. -

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Veronika Bode CDU

15. Eingabenübersicht

CDU Frau Kollegin Bode. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Eingabe 616/11/19 geht es der Petentin um Anregungen zur Steigerung der Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes sowie um die Sicherstellung der diesbezüglichen Finanzierung. Danach mögen die Freiwilligendienste durch verschiedene Maßnahmen attraktiver gestaltet werden, und natürlich geht es im Endeffekt um das liebe Geld. Die Petition war zunächst im Deutschen Bundestag eingereicht worden. Sie wurde dort beraten und ist dort auch sehr wohlwollend bewertet worden. Der Ausschuss des Bundestages empfahl im Ergebnis, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und sie den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit es darum geht, die Freiwilligendienste attraktiver zu gestalten und die Finanzierung sicherzustellen. So ist sie jetzt bei uns auf dem Tisch gelandet. Nun dürfte die Bedeutung der Freiwilligendienste parteiübergreifend völlig unstreitig sein. Deshalb will ich dazu auch gar nicht weiter ausführen. Ihre Wichtigkeit ist auch in der Stellungnahme des Sozialministeriums deutlich herausgearbeitet worden, und es wird auch auf bereits bestehende Vergünstigungen im ÖPNV für Freiwilligendienstleistende hingewiesen. In der Stellungnahme wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sich das Land auch weiterhin für die Unterstützung und Förderung von Freiwilligendiensten einsetzt, was ein deutliches Signal ist, das wir als CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützen. Meine Damen und Herren, schon aus diesen Gründen ist das empfohlene Votum des Ausschusses, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, überhaupt nicht angemessen. Wir als CDU-Fraktion wollen die Petition der Landesregierung als Material überweisen. Wir wollen, dass die Landesregierung dieses Anliegen der Petenten erneut prüft und ihre Anregungen verwertet. Daher beantragen wir, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Bode. -

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Frau Staudte, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dannenberg, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt und möchte zunächst allgemein dazu ausführen: Die digitale Streckenliste ist schon 2019 eingeführt worden, zunächst, wie dargestellt, auf freiwilliger Basis und seit 2022, mit der letzten Jagdnovelle, zur verbindlichen Nutzung. Sie hat das vorherige, auf manuell geführten Listen basierende analoge System abgelöst. Die digitale Streckenliste ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes - selbstverständlich. Das Ziel ist die Vereinfachung der Streckenmeldungen. So ist sie auch ein Schritt zur Entlastung von Revierinhabern und den unteren Jagdbehörden. Wie in anderen Bereichen, in denen digitale neue Anwendungen eingeführt werden, ist es auch hier: Es gibt natürlich eine Einführungsphase, die strukturiert erfolgt. Laufende Verbesserungen werden im Gegenstromprinzip eingeführt. In der Gesamtschau ist die digitale Streckenliste ein wichtiger und zukunftsgerichteter Schritt nach vorne. Sie läuft weitgehend reibungslos. Ich möchte richtigstellen, dass die oberste Jagdbehörde entgegen dem in Ihrer Anfrage zitierten Rundschreiben des Landkreises Heidekreis niedersachsenweit keine Streckenmeldung im November 2024 von den Jagdbehörden angefordert hat. Für die Übermittlung der Streckendaten gilt die gesetzliche Frist 15. Februar - jeweils des nächsten Jahres, in diesem Fall also 2025. Die Implementierung einer App eine App haben Sie auch angesprochen zur digitalen Erfassung der Streckenmeldung ist in einem Folgeschritt geplant. Für deren Entwicklung und Betrieb werden Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dem Programmdienstleister liegen seit Juli 2024 acht Support-Anfragen über technische Probleme aus den Landkreisen Osnabrück drei, Heidekreis zwei, Hameln-Pyrmont zwei und Goslar eine vor. Zum Vergleich: Wir haben 8 500 Revierinhaberinnen und Revierinhaber. Davon sind vier Probleme behoben, und vier Probleme befinden sich in der Klärung mit den Kunden. Die vier offenen Probleme sind: Zweimal können Kreisjägermeister keine Auswertung der Streckendaten vornehmen. In einem Fall funktionierte die Eingabe der Streckendaten in die digitale Streckenliste unter Verwendung des Safari-Browsers nicht. Der Kunde musste den Browser wechseln. In einem weiteren Fall funktionierte das Anlegen eines Online-Verantwortlichen nicht, da die E-Mail-Adresse bereits vergeben war. Das Ausmaß ist, würde ich sagen, somit relativ gering und stellt die technische Zuverlässigkeit für die genannten 8 500 niedersächsischen Revierinhaberinnen und Revierinhaber nicht grundsätzlich infrage. Zu Frage 2: Regelmäßig 2024 bisher einmal tagt zur Verbesserung des Programms eine „Arbeitsgruppe Niedersachsen" auf Einladung des Ministeriums. Ihr gehören fünf Vertreterinnen und Vertretern aus den Jagdbehörden sowie Vertreter des Software-Anbieters und des Ministeriums an. Sie erörtern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Problemstellungen und Verbesserungen der Nutzerfreundlichkeit des Programms. Die Rückkopplung dieser Arbeitsgruppe gegenüber den Praxisanwendern ist über die enge Zusammenarbeit der Jagdbehörden mit den jeweiligen Kreisjägermeisterinnen und ‑jägermeistern gegeben. Letzte von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Programmänderungen sind mit dem Update Ende September eingespielt und die Fehler beseitigt worden. Die Landesregierung verbessert in Zusammenarbeit mit Praktikerinnen und Praktikern sowie dem Programmdienstleister die technische Zuverlässigkeit der Streckendatenerfassung kontinuierlich. Es bedarf aus Sicht der Landesregierung hier keiner grundlegenden Änderung. Zu Frage 3: Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben Lesezugriffe auf die digitale Streckenliste nur die Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister sowie deren besondere Vertreterinnen und Vertreter, die von der Jagdbehörde bestellt sind, und die Vorsitzenden der anerkannten Hegegemeinschaften nach § 17 Niedersächsisches Jagdgesetz. Nach Auskunft des Heidekreises gibt es im Kreis aktuell keine anerkannten Hegegemeinschaften, sondern Hegeringe. Die Hegeringleiterinnen und Hegeringleiter als gewählte Vorsitzende der Hegeringe einer Untergliederung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. ‑ haben im Gegensatz zu den Vorsitzenden der Hegegemeinschaften keinen gesetzlichen Auftrag und arbeiten mehr oder weniger informell mit den Jagdbehörden zusammen. Die Mitgliedschaft der Jägerinnen und Jäger in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und in den jeweiligen Hegeringen ist freiwillig. Niedersachsenweit gibt es nicht wenige Revierinhaberinnen und Revierinhaber, die eine Einsichtnahme in ihre Streckenliste durch die Hegeringleiterin oder den Hegeringleiter nicht wünschen. Die Jagdbehörde des Heidekreises hat im eigenen Ermessen und ohne gesetzliche Pflicht die Hegeringleiterinnen und ‑leiter beauftragt, nur die Abschussmeldungen der männlichen Trophäenträger und des Schwarzwildes von ihren Hegeringmitgliedern im November eines jeden Jahres entgegenzunehmen. Die digitale Streckenmeldung eröffnet hierfür die Möglichkeit. Die Umsetzung bzw. die Einrichtung der Leseberechtigungen muss aber, wie beschrieben, jeweils individuell vor Ort erfolgen. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt der

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Sophie Ramdor CDU

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

in gutem Austausch, das können wir hier so weitermachen. Vielen Dank, Herr Gäde. Sie sprachen gerade von den Gemeinsamkeiten mit unserem Antrag. Wo stehen in Ihrem Antrag die frühkindlichen Hilfen, der frühkindliche Bereich? Wo steht in Ihrem Antrag, die bessere Qualität in den Jugendämtern, die Standards dort wirklich im Gesetz festzuschreiben? Wo ist der gesamte digitale Bereich, den wir angesprochen haben? Und vor allem auch: Wo ist da die Arbeit der Ermittlungsbehörden? Ich würde vorschlagen, Sie hören einfach meiner Rede zu.

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Martina Machulla CDU

Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur - Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken und schützen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur ist ein spannendes. Daher freue ich mich wirklich, dass die Regierungsparteien offensichtlich die Chancen erkannt haben, die KI für den Kulturbereich tatsächlich bietet. Doch, mit Verlaub, dem Antrag fehlt es leider an Tiefe und an konkreten Maßnahmen, die unseren Kulturstandort Niedersachsen wirklich voranbringen könnten. Aus Sicht der Opposition sage ich ganz klar: Dieser Antrag bleibt hinter den Herausforderungen und Möglichkeiten zurück, denen sich unsere Kulturschaffenden bereits heute gegenübersehen. Künstliche Intelligenz hat sich in der Kunstwelt bereits etabliert, und das ist eine Realität, die wir gestalten müssen. Die bloße Ankündigung von Absichten reicht nicht. Niedersachsen braucht keine allgemeinen Prüfaufträge oder vagen Versprechen. Niedersachsen braucht einen klaren Kurs, der sowohl die kreativen Freiheiten sichert als auch die Rechte unserer Künstlerinnen und Künstler. Der Antrag erwähnt das Urheberrecht und den Datenschutz am Rande. Aber, liebe Regierungsparteien, das reicht nicht aus. Die Kunstschaffenden brauchen hier keinen Prüfauftrag, sondern dringend rechtliche Klarheit und Kontrolle über ihre Werke. Künstliche Intelligenz wird durch sogenanntes Text- und Data-Mining trainiert, und dafür werden riesige Mengen an Werken analysiert. Viele davon sind urheberrechtlich geschützt. Die Kulturschaffenden in Niedersachsen dürfen nicht unfreiwillig zu Datenlieferanten für KI werden. Wir als Opposition fordern deshalb eine konkrete Initiative zur Schaffung eines Mechanismus, der die Nutzung geschützter Werke für KI-Trainings transparent macht und nur auf Basis einer klaren Lizenzierung möglich macht. Künstlerinnen und Künstler müssen wissen, wie und wofür ihre Werke genutzt werden. Das sind wir ihnen schuldig. Ein weiteres Beispiel für die Oberflächlichkeit des Antrags zeigt sich in der Frage der Urheberschaft. Sie sagen, die rechtlichen Voraussetzungen für KI-generierte Werke sollen geprüft werden. Aber wem hilft die Prüferei? In der Praxis entstehen Werke durch eine Vielzahl an Beteiligten: Künstlerinnen und Künstler, die KI als Werkzeug benutzen, Programmierer, die die Technologie bereitstellen, Plattformbetreiber, die diese KI laufen lassen, und nicht zuletzt diejenigen, die die Trainingsdaten auswählen. Hier braucht es konkrete Regelungen, keine Prüfungen. Wer soll als Urheber gelten? Diese Entscheidung kann man nicht endlos vertagen, wenn wir sicherstellen wollen, dass Kulturschaffende weiterhin mit Vertrauen und rechtlicher Klarheit arbeiten können. Niedersachsen sollte sich hier als Vorreiter für eine moderne und faire Regelung positionieren, die die Rechte und den kreativen Beitrag aller Beteiligten schützt. Hier fehlt dem Antrag der nötige Mut. Der Antrag sieht weiter die Ausbildung von Transformationsmanagern vor, um digitale Transformation im Kulturbereich zu begleiten. - Ja, das klingt gut. Aber wie genau soll das dann aussehen? An dieser Stelle wird wieder viel versprochen, doch das reicht nicht. Wir brauchen hier stattdessen klare Förderprogramme, die Kulturschaffende konkret unterstützen und den Weg in die digitale Zukunft öffnen. Die Regierung scheint hier der Illusion zu erliegen, dass allgemeine Managementstellen die Transformation vorantreiben. Doch was Kulturschaffende wirklich brauchen, sind Mittel und konkrete Hilfen, um Projekte zu analysieren und zu realisieren und digital umzusetzen. Wir als Opposition sagen: Wenn Sie Transformation ernst meinen, dann schaffen Sie Förderstrukturen, die Kulturschaffende direkt und langfristig unterstützen - nicht durch gut klingende Titel, sondern durch praktische, unbürokratische Fördermaßnahmen. Niedersachsen hat das Potenzial, hier Maßstäbe zu setzen - wenn wir es wirklich wollen. Der Antrag spricht auch die Notwendigkeit von Bildungsprogrammen an, um Kulturschaffende im Umgang mit KI zu schulen - ein Schritt in die richtige Richtung, aber das reicht bei Weitem nicht aus. Es braucht ein umfassendes Bildungsangebot, das nicht nur die technische Anwendung von KI vermittelt, sondern auch die ethischen und rechtlichen Fragen anspricht. Kulturschaffende müssen verstehen, was es bedeutet, mit KI zu arbeiten, und welche Verantwortung damit einhergeht. Wir fordern die Regierung daher auf, nicht nur halbherzig über technische Schulungen zu sprechen, sondern gezielt Programme zu entwickeln, die Künstlerinnen und Künstler umfassend vorbereiten. Niedersachsen kann in der kulturellen Bildung im Bereich der KI eine führende Rolle einnehmen, aber nur, wenn die Regierung endlich ernsthaft in solche Programme investiert. Auch Leuchtturmprojekte werden genannt. Leuchtturmprojekte im Kulturbereich sind eine hervorragende Idee, aber auch hier scheint der Antrag kaum über die Schlagzeile hinauszudenken. Leuchtturmprojekte sollten langfristig angelegt sein, nachhaltig sein mit der Möglichkeit, sich im niedersächsischen Kulturleben zu verankern. Einmalige Initiativen, die im Sande verlaufen, bringen uns nicht weiter. Der Antrag bleibt hier vage und lässt offen, wie die Leuchtturmprojekte aussehen sollen und wie langfristig sie angelegt sind. Darüber hinaus brauchen wir Transparenz. Transparenz in der Form, dass auch jeder Bürger, der sich Kunst und Kultur ansieht, erkennt, wer der Aussteller der Kunst ist, wer der Künstler ist oder ob die Kunst von einer KI hergestellt wurde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur kann Niedersachsen neue Perspektiven eröffnen. Der vorliegende Antrag kratzt aber nur an der Oberfläche und bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück. Kulturschaffende brauchen klare Rahmenbedingungen, konkrete Förderungen und nicht zuletzt Respekt für ihre Rechte und Beiträge. Wir brauchen keine Prüfaufträge, wir brauchen Lösungen - echte Lösungen! Wenn die Regierung KI wirklich verantwortungsvoll integrieren möchte, dann sollte sie den Mut haben, das auch umzusetzen. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD die

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Saskia Buschmann CDU

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

eine Minute, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wir haben gehört, die finanzielle Lage der Kommunen ist dramatisch. Das will auch keiner bestreiten. Was ich aber bei dieser Debatte vermisst habe, ist das Wort „sparen". Ich denke, Frau Ministerin könnte vielleicht noch etwas dazu sagen, wie sie im Rahmen von, sagen wir mal, Aufgabenprüfungen mit Blick auf die steigenden Personalkosten bei den Landkreisen oder die freiwilligen Ausgaben darauf achtet bzw. darauf hinwirkt, dass das vernünftig gestaltet wird. In meinem Landkreis sind die Personalkosten in ein paar Jahren von 30 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro angestiegen. Ich frage mich: Ist das wirklich notwendig? Deswegen: Vielleicht nicht nur auf das Ministerium eindreschen, sondern auch ein bisschen in den Landkreisen gucken, wie das da überhaupt funktioniert. Vielen Dank. Vielen Dank Ihnen, Punktlandung. -

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Sophie Ramdor CDU

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Aber gerne. Bitteschön, Frau Ramdor! Herr Rakicky, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie sprachen gerade an, dass zwei Stunden im siebten Jahrgang sinnvoll sind. Genau das steht in unserem Antrag. Von daher möchte ich Sie fragen, ob Sie den Antrag gelesen haben. Denn es sollen zwei Stunden in der Sekundarstufe I eingeführt werden - nach der Atmung und nach dem Blutkreislauf, damit man nach der Theorie auch die Praxis erlernt. - Vielen Dank. Frau Ramdor, ich habe Ihren Antrag gelesen. Ich meine das nicht nur in Klasse 7,

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Bitteschön, Sie haben das Wort! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ramdor, ich nehme Ihr Angebot an: Wir besprechen das im Ausschuss - nach Möglichkeit konstruktiv, so wie wir es in der Vergangenheit immer gehandhabt haben. Zu Ihrer Interpretation des Antragstextes: Ich lese es anders. Wir wollen digitale Präventionsarbeit und gerade diese Themen wie Information zu Cybergrooming und Cybermobbing, diese Angebote, ausbauen. Ich denke, das wollen Sie mit Ihrem Antrag auch. Von daher sehe ich da nicht die große Differenz, die Sie hier darstellen wollen. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Gäde. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die abschließende Beurteilung, wie interne Ausschreibungen in anderen Ministerien ablaufen, kann ich hier persönlich nicht vornehmen. Vornehmen kann ich allerdings die Aussage, dass im Rahmen der üblichen Verwaltungspraxis die Begrenzung auf sieben Tage und auch die Ausübung des Ermessens dahin gehend, das intern auszuschreiben, bei uns im Haus so praktiziert wird.

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Kirsikka Lansmann SPD

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor: Sie sind Klassenlehrerin oder Klassenlehrer einer zweiten Klasse mit 25 Schülerinnen und Schülern. Ein Kind wird unruhig und stört den Unterricht. Was machen Sie? - Sie werden vermutlich erst einmal versuchen, das Kind zu ermahnen, ruhiger zu sein. Aber nicht immer gelingt dies. Wenn Sie mit dem Kind vor die Tür gehen, lassen Sie Ihre Klasse unbeaufsichtigt. Schicken Sie das störende Kind nach mehrmaligen Ermahnungen heraus, ist dies unbeaufsichtigt. So oder so wird erst einmal der reguläre Unterricht unterbrochen. Die Störung durch das Kind ist in der Regel ein Zeichen, dass dieses Kind gerade ein Bedürfnis hat. Aber oft haben die Lehrkräfte nicht die Zeit, auf diese individuellen Bedürfnisse einzugehen. Das betroffene Kind ist dabei leidtragend, da es aufgrund seines Verhaltens auch Beschämung durch Sanktionierung erfährt. Das widerspricht der Definition von Inklusion nach den Vereinten Nationen, die Inklusion als Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und somit an Schulen meint. Was für uns gerade nur ein Gedankenspiel ist, ist besonders in Grundschulen oftmals ein alltägliches Problem. Das ist auf Dauer nicht nur eine Belastung für die Lehrkräfte, sondern erschwert auch die gemeinsame Lernentwicklung aller Kinder. Eine mögliche Lösung könnten die thematisierten Klassenassistenzen sein. Ich weiß selbst sehr gut, welchen Mehrwert diese zusätzlichen Kräfte haben können. In meinem Wahlkreis liegt nämlich die Grundschule am Lerchenberg in Wesendorf, die die Klassenassistenz als Pilotprojekt durchgeführt hat. Der Landkreis Gifhorn hat das zeitlich begrenzte Projekt finanziert. Ich konnte mich daher schon einige Male vom positiven Effekt der Assistenzkräfte überzeugen. Das liegt aber nicht nur an dem zusätzlichen Personal, sondern vor allem an dem guten inklusiven Konzept der Schule. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern berichten von einer merklichen Verbesserung der Unterrichtsqualität und der sozialen Integration während der Pilotphase. Die Ergebnisse des Projektes wurden inzwischen auch in einem wissenschaftlichen Buch veröffentlicht, das in digitaler Form sogar kostenlos verfügbar ist. Ich empfehle jedem, dort einmal einen Blick hineinzuwerfen. Ich bin aber auch nicht die Einzige aus unseren Reihen, die sich das Projekt vor Ort genauer angeschaut hat. Unser Ministerpräsident Stephan Weil, unser Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne und auch der rot-grüne Arbeitskreis haben sich ebenfalls ein Bild vom Projekt der Klassenassistenz gemacht. Das zeigt, wie intensiv wir uns mit diesem Thema bereits beschäftigt haben und noch immer beschäftigen. Zum besseren Verständnis möchte ich noch auf die Funktionsweise der Klassenassistenz im Kontext des Unterrichts an der Wesendorfer Grundschule eingehen. Die Grundschule legt großen Wert auf das Lernen im eigenen Tempo. Die Kinder arbeiten gleichzeitig an unterschiedlichen Themen. Wenn die Kinder die Aufgabe erledigt haben, gehen sie damit zur Klassenleitung, die die Aufgaben überprüft und Hinweise gibt. Die anderen Kinder arbeiten weiter an ihren Aufgaben - teilweise auch auf dem Flur in Zweiergruppen, wo ein leistungsstarkes Kind die Aufgaben mit einem leistungsschwächeren Kind durchgeht. Die Klassenassistenz ist dabei die ganze Zeit im Raum, ist für die Kinder ansprechbar, gibt Tipps und unterstützt die Klassenleitung damit maßgeblich. Wenn ein Kind zum Beispiel gerade emotional aufgewühlt ist und intensiver betreut werden muss, kann die Klassenassistenz mit dem jeweiligen Kind auch einmal rausgehen, und die anderen Kinder können ungestört weiterarbeiten. Ziel des Modellprojekts ist die ganzheitliche Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler durch die Etablierung einer systemischen Hilfe. Das ist der maßgebliche Unterschied zu den bestehenden und bekannten Schulbegleitungen. Diese sind nämlich als Einzelfallhilfen ausgelegt und demnach nur für ein Kind zuständig. Es gibt natürlich Kinder, die diese aufgrund einer stärkeren Beeinträchtigung auch benötigen. Diese Kinder sollen und müssen diese auch weiterhin erhalten. Aber es gibt auch Kinder, die zwar eine gewisse Unterstützung, aber keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Aus Gesprächen weiß ich, dass sich diese Schulbegleitungen wünschen würden, den gesamten Unterricht noch mehr zu unterstützen. Das dürfen sie rein rechtlich jedoch nicht. An dieser Stelle kommen wir zu einem entscheidenden Punkt in dieser Diskussion, den rechtlichen Rahmenbedingungen. Schulbegleitungen sind über das Sozialgesetzbuch geregelt, das in der Hand des Bundes liegt. Der Anspruch auf eine Schulbegleitung besteht, wenn sie zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung und Teilhabe erforderlich ist. Die sachliche Umsetzung des Sozialgesetzbuches und somit der Anspruch auf eine Schulbegleitung nach Sozialgesetzbuch VIII bei einer seelischen Behinderung oder nach Sozialgesetzbuch IX bei einer körperlichen und geistigen Behinderung liegt wiederum in der Zuständigkeit der Kommunen. Dieser Anspruch auf eine Schulbegleitung besteht unabhängig vom möglichen Vorhandensein einer Klassenassistenz. Die Eltern von anspruchsberechtigten Kindern müssen demnach je nach Grad der Beeinträchtigung freiwillig auf dieses Recht auf Teilhabe und Bildung verzichten. Für diesen freiwilligen Verzicht und die Möglichkeit des Poolings waren in Wesendorf viele intensive Gespräche mit den jeweiligen Eltern nötig. Auch wenn es dort dank der sehr guten Expertise meist geklappt hat, ist zumindest fraglich, ob alle Grundschulen dies leisten können. Damit Klassenassistenzen in bestimmten Fällen die Schulbegleitung ersetzen können und somit eine gewisse Gegenfinanzierung möglich ist, sind also noch viele rechtliche Fragen zwischen Bund, Land und Kommunen zu klären. Daran arbeiten wir. Damit wird deutlich: Eine einfache Einführung von Klassenassistenzen ist allein aus rechtlicher Sicht vor dem Hintergrund verschiedener Zuständigkeiten nicht so einfach möglich. Hinzu kommt die Frage der Finanzierung. Deshalb müssen wir uns zunächst transparent machen, von welchen Kosten wie hier eigentlich sprechen. In Niedersachsen gibt es knapp 15 300 Grundschulklassen. Eine flächendeckende Einführung von Klassenassistenzen würde somit Kosten von rund 600 Millionen Euro verursachen. Ohne eine mögliche Gegenfinanzierung, wie ich sie eben beschrieben habe, ist das einfach nicht machbar. Daher, Herr Fühner, ist es unredlich, eine schrittweise Einführung von Klassenassistenzen an allen Grundschulen in Niedersachsen bereits zum Schuljahr 2025/2026 zu fordern. Sie wissen ganz genau, dass eine solche Finanzierung nicht mal eben möglich ist. Mit diesem Antrag falsche Hoffnungen auf eine schnelle Umsetzung zu wecken, ist daher irreführend. Die Möglichkeit einer kurzfristigen Umsetzung besteht für die Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Natürlich ist mir bewusst, dass das im Verhältnis nur ein kleiner Teil ist. Dennoch ist das ein wichtiger Ansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist, denke ich, sehr deutlich geworden, dass ich eine klare Befürworterin der Klassenassistenz bin. Es ist wichtig, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben und auch heute darüber sprechen. Daher freue ich mich auf einen guten Austausch im Ausschuss. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Lansmann. - Auf Ihre Rede gibt

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Beginnen Sie zu reden, dann wird Ihre Redezeit gleich eingeblendet. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einer wichtigen Anpassung des Glücksspielgesetzes. Mit der vorliegenden Änderung passen wir die Verteilung der Mittel aus der sogenannten freien Spitze der Glücksspieleinnahmen neu an. Damit stärken wir erstens die finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen und geben zweitens den Begünstigten bessere Planungssicherheit. Mit dieser Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass Mittel in zweistelliger Millionenhöhe, die bislang ungebunden waren und an den Landeshaushalt zurückflossen, künftig gezielt an die im Entwurf aufgelisteten Institutionen geleitet werden. All diese Institutionen haben auch schon in der Vergangenheit Mittel aus Glücksspieleinahmen erhalten - über Jahre, teilweise sogar über Jahrzehnte über die sogenannte politische Liste. Jedes Jahr das gleiche Bild: Unsicherheit bis in den November, ob die Finanzierung im Januar fortgeführt werden kann. Diese Unsicherheit beenden SPD und Grüne mit dem heutigen Tag und schaffen dauerhaft Planungssicherheit. Künftig wird die Auszahlung der festen Finanzhilfe einheitlich zum 15. Februar eines Jahres erfolgen. Zusätzlich erfolgt eine Information zur Jahresmitte über die voraussichtliche Höhe der variablen Finanzhilfe, die wir mit der heutigen Gesetzesänderung verändern. Dadurch wird den Empfängern sechs Monate Vorlaufzeit gewährt, um die Mittel für das kommende Jahr verlässlich einzuplanen. In Zeiten nach unten korrigierter Wirtschaftszahlen und weltweiten Unsicherheiten ein gutes Signal für Niedersachsen! Wir stärken Teile der sozialen und gesellschaftlichen Infrastruktur durch dauerhaft mehr Geld für deren wichtige Aufgaben. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung bestand umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme. Es ist im Sinne aller genannten Institutionen dringend notwendig, den Gesetzentwurf heute zu verabschieden, damit die genannten Institutionen die zusätzlichen Einnahmen aus den Glücksspielabgaben noch in diesem Jahr erhalten und ihre Planung fürs kommende Jahr aufnehmen können. Zum Landessportbund möchte ich klarstellen: Es handelt sich hier keineswegs um einen Eingriff in die Autonomie des Sports. Diese Autonomie wird schon durch den Umstand relativiert, dass der Landessportbund bereits jetzt erhebliche öffentliche Mittel erhält. Das Innenministerium wäre aufgrund entsprechender Verordnungsermächtigungen theoretisch jetzt schon befugt, Verwendungsrichtlinien zu erlassen. Zusätzlich sei erwähnt, dass der Anteil an der freien Spitze für den Landessportbund mit der heutigen Änderung von 25 % auf 31,5 % erhöht wird. 2013 erhielt der LSB etwa 2,3 Millionen Euro aus der freien Spitze, inzwischen ist dieser Betrag auf voraussichtlich 11,7 Millionen Euro angestiegen. Bei diesen Summen in dieser Höhe ist das Land in der Pflicht, eine gewisse Steuerung zu gewährleisten, um auf unvorhergesehene Ereignisse wie etwa die Corona-Pandemie, Hochwasser oder Energiekrisen angemessen reagieren zu können. Der Landesrechnungshof würde uns das hier vorwerfen, wenn wir das einfach laufen lassen würden. Noch eines kurz erwähnt zu dem Änderungsantrag, den wir am Montag eingereicht haben. Damit stellen wir klar, dass ein Teil der Mittel zur Förderung der Laienmusik verwendet werden kann. Dadurch stärken wir die kulturelle Vielfalt und das musikalische Engagement in Niedersachsen, ganz besonders im Bereich der Laienmusik. Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes erhöhen wir die Finanzhilfen für die ausgewählten Einrichtungen mit gemeinnützigen Aufgaben und verbessern gleichzeitig die Planungssicherheit für die Empfänger. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

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Meta Janssen-Kucz GRÜNE

Mitteilungen der Präsidentin

soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Wie erst heute bekannt wurde, ist am 24. Oktober 2024 der ehemalige Abgeordnete Dieter Decker im Alter von 78 Jahren verstorben. Dieter Decker gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1994 bis 2003 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen sowie im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht. Am 31. Oktober 2024 verstarb der ehemalige Abgeordnete Ulrich Iserlohe im Alter von 78 Jahren.Ulrich Iserlohe gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1978 bis 1986 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen sowie im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt. Wir werden die Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihnen ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Die Beschlussfähigkeit des Hauses stelle ich zu einem späteren Zeitpunkt fest, da noch nicht wieder alle Abgeordneten anwesend sind. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 28, das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13:40 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer Dr. von Danwitz mit. Bitteschön! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Umweltminister Christian Meyer und Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, von der Fraktion der SPD Matthias Arends, Dr. Dörte Liebetruth und Dennis True, von der Fraktion der CDU Christoph Eilers, Heike Koehler und Barbara Otte-Kinast und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stephan Christ und Djenabou Diallo-Hartmann. Vielen Dank. Wie angekündigt, beginnen wir mit: Tagesordnungspunkt 28: Fragestunde Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Ich erinnere daran, dass sich der Ältestenrat in seiner 14. Sitzung am 31. Januar 2024 darauf verständigt hat, dass ein fraktionsloses Mitglied des Hauses pro Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen kann und für die Aussprache insgesamt eine Redezeit von einer Minute erhält.

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Marcel Scharrelmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Das kriegen wir hin. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer vom Land kommt, der weiß, dass Mobilität nicht immer gleich Mobilität ist. In vielen Regionen Niedersachsens haben wir immer noch zu wenige Bahnhaltepunkte und oft unzureichende Busverbindungen. Von S‑Bahnen oder anderen Alternativen mit enger Taktung und regelmäßigem Verkehr sowie Bahnzentren träumen die meisten noch. Deshalb ist die heutige Beratung zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ein entscheidender Schritt. Denn eines muss uns allen klar sein: Wir können hier viel beschließen und auf den Weg bringen, aber wenn wir die Städte und Gemeinden in der Fläche nicht ebenfalls aktiv fördern, schaffen wir letztendlich Ungleichheiten und neue Ungerechtigkeiten. Ich begrüße daher, dass wir heute über die Änderung des Gesetzes abstimmen, und kann bereits vorwegnehmen: Ja, wir als CDU-Fraktion werden dem heutigen Entwurf auch so zustimmen. - Sehen Sie mal, Herr Kollege! Das klappt, nicht wahr? In Niedersachsen haben sich über 50 Bürgerbusvereine gegründet, die nicht nur Mobilität, sondern auch ein Stück Freiheit und Eigenständigkeit für die Menschen schaffen. Dafür möchte ich allen Ehrenamtlichen an dieser Stelle ganz, ganz herzlich Danke sagen. Die Aufnahme der Bürgerbusvereine in die Förderung ist daher eine konsequente Entscheidung und ein wichtiges Signal, dass wir diesen Ehrenamtlichen Anerkennung und Unterstützung geben wollen. Aber wie bei jeder Gesetzesänderung stellt sich nicht nur die Frage, ob wir etwas ändern, sondern vor allem auch wie wir es ändern wollen. Und dabei darf die Finanzierung nicht zu kurz kommen. SPD und Grüne wollen die Förderung der Bürgerbusse künftig pauschal geschalten, ohne eine differenzierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfe und Kosten. Zusätzlich wird auf bewährte Förderinstrumente, wie die Zahlung eine Organisationspauschale für ein Zweitfahrzeug, verzichtet, die in anderen Bundesländern, direkt bei uns nebenan in Nordrhein-Westfalen, bereits erfolgreich praktiziert wurde. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum etwas, das bei unseren Nachbarn, direkt nebenan, seit Jahren problemlos vonstattengeht, bei uns in Niedersachsen auf einmal auf Bedenken stößt und so nicht umgesetzt werden kann. Denn wer Mobilität in der Fläche wirklich fördern und ausbauen möchte, der darf nicht nur kleine Schritte ins Gesetz schreiben. Es müssen auch große und konkrete finanzielle Mittel hinterlegt werden. Liebe Kolleginnen von SPD und Grünen, vor uns liegt ein Entwurf, der die Mobilität in den Regionen ein Stück voranbringen wird. Unsere Zustimmung ist ein Signal, dass wir diesen Weg auch unterstützen. Doch ein Gesetz ist nur so stark wie die Mittel, die zu seiner Umsetzung bereitgestellt werden. Jetzt liegt es an Ihnen, die nötigen zusätzlichen Haushaltsmittel für diese Maßnahmen auch in den Folgejahren bereitzustellen. Denn nur dann können die Gemeinden im Land von der geplanten Maßnahme wirklich profitieren und die Mobilität vor Ort spürbar verbessern. Ich bin gespannt, welche konkreten Ideen Sie für die kommenden Haushalte hier entwickeln, um die aktuelle Unterfinanzierung des ÖPNV und des SPNV zu beheben. Der Erfolg dieses Gesetzes liegt in Ihren Händen. Lassen Sie uns die Chance nicht verstreichen! Eine bessere Mobilität in ganz Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Stimmen aus der Fläche von einem weit größeren Problemausmaß berichten, frage ich die Landesregierung: In welchem Maße stehen Sie im Austausch mit den einzelnen unteren Jagdbehörden? Frau Ministerin!

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Jan-Philipp Beck SPD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

jetzt das Wort. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens, für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Wir haben es gerade noch einmal gehört: Derzeit verfestigen sich die Anzeichen für eine sich verschlechternde finanzielle Situation aller öffentlichen Haushalte. Auch die jüngste Steuerschätzung, die uns vor einigen Tagen präsentiert worden ist, hat dies noch einmal verdeutlicht. Erschwerend kommt hinzu, dass die deutsche Wirtschaft zurzeit keine Wachstumsimpulse aussendet und sich dadurch auch die Aussichten für alle öffentlichen Haushalte weiter eintrüben. Mir ist deshalb zu Beginn erst einmal wichtig, der Landesregierung für den sehr klaren industrie- und wirtschaftspolitischen Kurs, den sie fährt, zu danken. Denn eine starke Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze sind die beste Grundlage auch für eine solide Finanzpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unbestritten: Die Kommunen befinden sich in einer angespannten Haushaltssituation. Viele Kommunen werden in den nächsten Wochen Haushaltsplanentwürfe präsentieren, die stark defizitär sind. Wir sind uns der angespannten Lage in unseren Kommunen durchaus bewusst. Ich sehe es in meinem eigenen Landkreis, der dieses Jahr ein Haushaltsdefizit von 40 Millionen Euro ausweist. Das alles zeigt die sehr ernsthafte Lage. Allerdings müssen wir auch so ehrlich sein: Auch wir als Land werden nicht in der Lage sein können, alle berechtigten Wünsche der kommunalen Ebenen zu erfüllen. Die Haushaltslage aller staatlichen Ebenen ist derzeit schlecht. Die Ministerin hat es ausgeführt. Uns als Land gelingt es auch nur durch vorhandene Rücklagen, Sparhaushalte zu vermeiden, und die Schuldenbremse schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten weiter ein. Umso wichtiger ist es jetzt, gemeinsam Lösungsansätze für die aktuell viel diskutierten Themen zu finden, die in der Diskussion gerade schon genannt worden sind. Uns ist ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Zusammenwirken mit der kommunalen Ebene wichtig. Nur so können wir unseren Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv halten und stärken. Dies muss auch unser aller Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich teile die Kritik nicht, dass das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Land und Kommunen aufgekündigt worden ist. Ich glaube, das beste Beispiel ist der jüngst zurückliegende Plenarabschnitt. Hier haben wir über die Novelle der Kommunalverfassung in Niedersachsen und wichtige kommunale Finanzhilfen gesprochen. Beide Gesetzentwürfe wurden im Vorfeld eng und vertrauensvoll mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Das zeigt, der Gesprächsfaden ist vorhanden. Wir kommen auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu gemeinsamen Lösungen. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen zu den derzeit diskutierten Themen müssen wir, glaube ich, auch aufpassen, dass wir verbal nicht zu sehr aufrüsten, sondern uns jetzt auf das konzentrieren, was notwendig ist, nämlich eine sachliche Lösungs- und Kompromisssuche, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass wir als Landtag bereits einige Unterstützungsleistungen auf den Weg gebracht haben. Die Aufstockung der Erstaufnahmekapazitäten, die Hochwasserhilfe, die Unterstützungsprogramme im Rahmen der Nachtragshaushalte und viele weitere Stichworte hat Ministerin Behrens gerade völlig zutreffenderweise genannt. Diese Maßnahmen helfen ja unseren Kommunen vor Ort spürbar. Das ist auch ein Zeichen, dass partnerschaftliche Lösungen gefunden werden können. Dies muss uns jetzt auch in anderen Themenfeldern gelingen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den Finanzfragen müssen wir es aber vor allem auch unseren Kommunen insgesamt einfacher machen. Wir müssen Verfahren und Förderprogramme vereinfachen und Antragsverfahren digitalisieren. Der bürokratische Aufwand muss für alle Seiten reduziert werden. Insgesamt und grundsätzlich müssen die Gelder schneller dort ankommen, wo sie auch dringend benötigt werden. Das ist Ziel und Anspruch unserer Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir leben in ernsten Zeiten. Wir haben das in diesem Plenarabschnitt deutlich gehört und diskutiert. Bei der Bewältigung all der großen Aufgaben und Herausforderungen, vor denen wir alle alle staatlichen Ebenen stehen, ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns als Staat und Gesellschaft nicht auseinanderdividieren lassen. Bund, Länder und Kommunen - nur so ist ein starker Staat zu machen. Deswegen muss auch die gemeinsame Lösungssuche im Vordergrund stehen. Wir setzen auf Kooperation und haben dabei die Vielfältigkeit unserer kommunalen Ebene im Blick. Für uns ist es ein wichtiges Ziel, für gleiche Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen zu sorgen. Sowohl in der Großstadt als auch im ländlichen Raum wollen wir diese gleichen Lebensverhältnisse herstellen und sichern. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft als rot-grüne Koalition in Kooperation und in einem guten Miteinander mit unseren Kommunen fortsetzen. Daran arbeiten wir. Herzlichen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Zusatzfrage: der Abgeordnete Dannenberg. Danke sehr, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, halten Sie mobile Schlachtlösungen, die im ASP-Fall innerhalb einer Sperrzone gesunde Tiere vor Ort schlachten, für machbar? Vielen Dank. -

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Lena Nzume GRÜNE

Berufsschulen von Bürokratie entlasten. Umschulungen erleichtern und Zertifizierungspflicht abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Berufsschulen sind das Rückgrat der Fachkräftesicherung in Niedersachsen. Doch genau diese Schulen kämpfen mit unnötiger Bürokratie und doppelten Strukturen. Ein Beispiel ist das komplizierte Zertifizierungsverfahren nach dem SGB III - Drittes Buch Sozialgesetzbuch. Denn damit sie Umschulungen anbieten können, müssen sich Berufsschulen als Träger zertifizieren lassen und jede Bildungsmaßnahme einzeln genehmigen. Das verursacht hohe Kosten und einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Und das in Zeiten, in denen die Schulen sowieso schon stark belastet sind. Dabei darf gefragt werden, wozu eine zusätzliche Zertifizierung überhaupt nötig ist. Es ist doch so, dass die Schulen ohnehin unter staatlicher Aufsicht stehen. Zudem haben sie ein Qualitätsmanagement, das den Anforderungen der Zertifizierung entspricht. Eine zusätzliche externe Zertifizierung hat gar keinen Mehrwert. Sie bringt Bürokratie, zusätzliche Kosten. Ein Abbau dieser Doppelstrukturen würde die Schulen entlasten und das wird Sie, liebe KollegInnen der CDU, besonders freuen wird dazu führen, dass Steuergelder nicht verschwendet werden. Im Moment ist es so, dass das Verfahren das Schulpersonal enorm belastet. Lehrkräfte müssen einen Großteil ihrer Zeit für diese Tätigkeiten aufwenden, und diese Zeit fehlt im Unterricht. Genau das kann doch niemand in diesem Haus wollen. Die Vorbereitung für eine Zertifizierung dauert fast ein ganzes Jahr. Doch nach der ersten Zertifizierung ist es nicht geschafft. Es folgen jährliche Audits, und alle drei Jahre erfolgt eine Rezertifizierung. Diese Verfahren kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Ein Audit kostet rund 2 000 Euro, eine Rezertifizierung bis zu 10 000 Euro. Und genau das hält Schulen davon ab, mehr Umschulungs- und Bildungsangebote zu schaffen. Besonders betroffen sind die Berufsfelder, in denen der Fachkräftemangel besonders groß ist: Pflege, soziale Arbeit oder technische Berufe. Angesichts des akuten Fachkräftemangels, den unsere Kammern immer wieder betonen, brauchen wir effiziente Verfahren. Wir brauchen jede einzelne Fachkraft, und wir müssen unsere Schulen an dieser Stelle entlasten. Die Abschaffung der Zertifizierungspflicht und die Erleichterung von Umschulungen sind der richtige Weg. Und genau deshalb begrüßen wir den Vorstoß unserer Landesregierung und unserer Kultusministerin Julia Willie Hamburg zur Abschaffung der Zertifizierungspflicht. Ziel ist es, im Sinne der Initiative „Einfacher. Schneller. Günstiger." Bürokratie abzubauen, damit Lehrkräfte sich auf den Unterricht konzentrieren können. Ich freue mich sehr, dass unsere Kultusministerin diesen Weg einschlägt und dass wir heute dieses wichtige Anliegen beraten können. Vielen Dank.

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute Nachmittag über die niedersächsische Versorgungsrücklage und über deren Anlage. Das ist zugegebenermaßen etwas technisch. Aber es ist nötig, das Gesetz anzupassen, und es geht um ganz schön viel Geld. In der Landesversorgungsrücklage liegen momentan etwas mehr als 700 Millionen Euro. Bei dieser Gesetzesänderung geht es vor allem um rechtliche Anpassungen. Es werden aber auch die Möglichkeiten erweitert, die Mittel der Versorgungsrücklage anzulegen. Die Europäische Union hat während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit der Emission von Wertpapieren am internationalen Kapitalmarkt debütiert. Um auch in diese Wertpapiere investieren zu können, soll die Europäische Union selbst in das Anlageuniversum der Landesversorgungsrücklage aufgenommen werden. Ein weiterer Aspekt der Erneuerung des Gesetzes betrifft die Nachhaltigkeit. In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlage berücksichtigt werden können. Das ist ein guter Schritt, den wir als Grünen-Fraktion sehr begrüßen. Spätestens seit der Pariser Klimaschutzkonferenz und den dort verabschiedeten Klimazielen ist eines klar: Zur Dekarbonisierung werden große Geldmengen nötig sein. Die Frage, wie und wo Geld angelegt, wird spielt bei der Dekarbonisierung ebenfalls eine sehr wichtige Rolle. Am Kapitalmarkt berücksichtigen bereits viele InvestorInnen standardmäßig Umwelt- und Sozialkriterien und versuchen, ihre Gelder in Projekten anzulegen, die der Dekarbonisierung helfen. Diese Möglichkeiten wollen wir auch für die Versorgungsrücklage schaffen. Wir möchten durch den Einsatz unserer Landesrücklagen die Nachhaltigkeit befördern und die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung unterstützen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

verzichten? Die Ministerin antwortet. Frau Präsidentin! Zunächst der Appell: Wenn es vor Ort Probleme gibt, dann ist es wichtig, diese Information an die Jagdbehörden weiterzugeben, damit sie über diese dann auch bei uns landet. Ansonsten ist es mühselig, solche Probleme zu beheben. Wenn Sie angesprochen werden, kann ich Sie also nur bitten: Sagen Sie, dass das weitergegeben werden muss, auch wenn es sich vielleicht nur um Kleinigkeiten handelt! Abzuwarten ist sicherlich nicht richtig. Was war der zweite Teil Ihrer Frage? Genau: Papierform. - Es gibt immer einen kleinen Prozentsatz an Revierinhabern, die sich, vielleicht altersbedingt, da nicht mehr einfuchsen können. Ich glaube aber, das wird vor Ort kulant gehandhabt, sodass das im Notfall immer möglich wäre. Die dritte Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt Herr Dannenberg. Bitte!

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Christian Schroeder GRÜNE

Tourismusdestinationen in Niedersachsen unterstützen und konkurrenzfähig im Ländervergleich aufstellen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Meyer hat schon erklärt, warum die Forderung nach finanzieller Unterstützung in Ihrem Antrag nicht so richtig sinnvoll und durchdacht ist. Ich würde auf die anderen Punkte eingehen, die auch noch darin stehen. Sie wollen ja die Tourismusstrategie evaluieren und fordern das ein. Da muss ich Ihnen leider sagen: Der Antrag kommt dafür etwas spät; denn wir haben hier schon vor geraumer Zeit die Evaluation der Tourismusstrategie auf den Weg gebracht. Wir treffen uns, wie der Kollege gesagt hat, in Kürze mit dem Tourismusnetzwerk Niedersachsen, um noch im November diese Strategie zu besprechen. Zahlreiche Fragebögen sind aus der Branche zurückgekommen. Das sind Tausende, wenn ich das richtig wiedergebe. Das hat also wirklich großen Widerhall gefunden. Wir werden uns intensiv mit den Verbänden beraten und schauen, wie wir die Tourismusstrategie voranbringen. Sie sind dafür definitiv zu spät dran. Wenn man sich das wirklich einmal anguckt, stellt man fest: Neben dieser skurrilen Auflistung von Fördermittelzuweisungen steht sonst leider nicht sehr viel darin. Ich finde nicht mal eine Problembeschreibung, sondern eigentlich nur eine Auflistung. Deshalb kann ich nur raten: Ziehen Sie den Antrag zurück! Überlegen Sie sich das noch einmal und schauen Sie sich noch einmal an, was jetzt in der Tourismusstrategie besprochen wird! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Schroeder. - Als Nächstes hat

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André Bock CDU

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin Behrens, dass Sie gerade zum einen dargelegt haben, wie die Situation bei den Steuereinnahmen der Kommunen ist, dass die Steuereinnahmen ja sprudeln, und zum anderen dargestellt haben, dass das Land fast jeden dritten Euro an die Kommunen weiterreicht, also 14 Milliarden Euro von 44,2 Milliarden, frage ich die Landesregierung: Wie erklären Sie sich denn die permanenten Hilferufe zu den einzelnen Bereichen - Flüchtlingskosten, Unterbringung, Kita-Finanzierung etc.? Ich könnte die Palette weiterführen. Wie erklären Sie sich die desaströse Haushaltslage in vielen Kommunen? Die Kommunen rufen wieder einmal, wie vor wenigen Wochen, lauthals Die Frage ist angekommen, glaube ich. ‑ nach mehr Hilfe vom Land. Vielen Dank.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Dr. Kathrin Wahlmann

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Niedersachsens Justiz ist endgültig im digitalen Zeitalter angekommen. Ende dieses Jahres werden wir die elektronische Akte in allen 128 Gerichten in Niedersachsen, an rund 7 500 Arbeitsplätzen, eingeführt haben. - Vielen Dank. Nächstes Jahr werden wir das Mammutprojekt der Digitalisierung voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen haben und auch in den noch ausstehenden Rechtsgebieten, insbesondere auch im Strafrecht, sowohl bei den Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften einführen. Das heißt nicht nur für die Bediensteten, sondern auch für unsere rund 750 jungen Menschen, die jedes Jahr in das Referendariat starten: Schluss mit staubigen Papierakten! Alle, die demnächst in ihr Referendariat starten, werden komplett an voll digitalen Akten ausgebildet. Wir starten also demnächst mit der ersten Generation an Referendarinnen und Referendaren, im Übrigen auch an Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die nie eine Papierakte in die Hand genommen haben werden. Um dem Rechnung zu tragen, wollen wir, wenn dieses Hohe Haus im Dezember dem Haushaltsentwurf der Landesregierung zustimmt, in den Jahren 2025 und 2026 alle Referendarinnen und Referendare mit dienstlichen Laptops ausstatten. So stellen wir sicher, dass unsere jungen Kolleginnen und Kollegen auch in digitalen Zeiten schnell und praxisnah am Arbeitsplatz ausgebildet werden können. Unsere Referendarinnen und Referendare sind so auch künftig ein Teil des „Teams Justiz", ein Teil des „Teams Niedersachsen". Das klingt nicht nur gut, sondern das ist es auch. Eine Baustelle bleibt aber bislang: Beim Staatsexamen sind wir noch voll im analogen Zeitalter. Im zweiten Staatsexamen, das haben Sie eben schon gehört, werden innerhalb von zwei Wochen acht fünfstündige Klausuren komplett per Hand auf Papier geschrieben. Das soll jetzt ein Ende haben. Das ist nicht nur der Wunsch der Fraktionen, sondern insbesondere auch der Wunsch der Studierenden- und Referendarvertretungen. Jetzt kann man sich natürlich hinstellen und sagen: Was soll der ganze Aufwand mit dem E‑Examen? Es hat noch keinem geschadet, ein paar Klausuren mit der Hand zu schreiben. Sie wissen ja, dass Sie von mir in der Regel deutliche Worte hören, und deshalb will ich ganz klar sagen: Ja, man kann das schaffen, acht Klausuren mit der Hand zu schreiben. Das haben ganz viele hier im Raum auch geschafft. Wir haben hier eine Reihe von Volljuristinnen und Volljuristen. Das ist natürlich anstrengend, aber es ist nicht unschaffbar. Trotzdem: Wenn wir es mit der Digitalisierung der Justiz ernst meinen, und wenn wir es damit ernst meinen, als Justiz im Land Niedersachsen eine gute und attraktive Arbeitgeberin insbesondere für junge Menschen zu sein, dann dürfen wir bei den Prüfungen nicht im analogen Zeitalter steckenbleiben. Wir müssen und wir wollen mit der Zeit gehen und auch im Vergleich mit anderen Bundesländern wettbewerbsfähig bleiben. Wir werden daher nicht nur das Examen künftig am Laptop schreiben lassen, sondern auf Sicht den gesamten Prüfungsprozess in unserem Landesjustizprüfungsamt, dessen Präsidenten ich übrigens gerne begrüßen möchte, digital und modern gestalten - das heißt: die Meldung zum Examen, die Prüfungsakte, die Klausuren und die Korrektur. Das alles werden wir nahtlos und ohne Medienbrüche ins digitale Zeitalter holen. Dazu haben wir in den letzten Monaten intensive Vorarbeiten geleistet und sind jetzt startklar. Natürlich würden wir gerne die komplette Bereitstellung und Begleitung der elektronischen Klausuren aus Bordmitteln selbst leisten. Unser Zentraler IT-Betrieb, der ZIB, kann das auch. Aber in der derzeit heißen Phase der Einführung der elektronischen Akte haben wir dafür leider absolut keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das aber der Weg werden. Für die Startphase brauchen wir einen externen Partner oder eine externe Partnerin. Darum werden wir die Betreuung der E‑Klausuren zunächst ausschreiben. Dieser Entschließungsantrag kommt genau zur richtigen Zeit. Denn wenn Sie den Antrag heute so beschließen, dann werden wir das Ganze 2025 ausschreiben, und im Jahre 2026 können dann endlich die ersten Referendarinnen und Referendare digital am Laptop schreiben. Ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Sie sehen: Niedersachsen wird digital. Die Justiz ist mittendrin. Und geben Sie gerne auch den Referendarinnen und Referendaren ein klares Zeichen, dass sie als Teil des „Teams Justiz", als Teil des „Teams Niedersachsen" in eine digitale Zukunft gehen. Vielen Dank.

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Nadja Weippert GRÜNE

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Bothe, ich finde es sehr interessant, dass ausgerechnet Sie aus Ihrer Partei und Fraktion hier so einen Redebeitrag machen. Denn das Frauenbild, das in Ihrer Partei vorherrscht, ist, glaube ich, uns allen hier bekannt: ein völkisches Frauenbild. Und wie Frauen in diesem Bereich behandelt werden, ist auch hinlänglich bekannt - das einmal vorweggeschickt. Ich möchte noch auf eine Sache eingehen: Was möchten Sie Frauen sagen, die selbst jahrelang unter Stalking gelitten haben? Wir wissen, das sind auch Menschen aus diesem Plenarsaal. Oder was möchten Sie Frauen sagen, die vielleicht in ihrer Familie so einen Mord miterlebt haben? In der letzten Wahlperiode gab es hier eine Aktion, die hieß „Rote Schuhe". Eines dieser Paare gehörte meiner Cousine. Die Frauen, die sie gefunden haben, die ihre Leiche gefunden haben, sind noch heute traumatisiert, und meine ganze Familie ist zerstört. Genau das berücksichtigen Sie nicht. Das sind alles deutsche Täter gewesen. Ich finde, es ist einfach nicht angemessen, immer mit dem Finger auf andere zu zeigen. Natürlich zeigen dann auch immer mehrere Finger auf Sie, wenn Sie mit einem Finger auf andere zeigen. Fangen Sie bei sich an, aufzuräumen und für Frauenrechte einzutreten! Leider habe ich aber die Hoffnung bei Ihrer Partei verloren.

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Saskia Buschmann CDU

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Lara Evers CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Frau Kollegin Evers möchte für die CDU-Fraktion antworten. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Wenn Sie die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen hätten, dann hätten Sie auch die Kritikpunkte gesehen. ‑ Der Sport hat sich darüber beschwert, dass er in seiner Planungssicherheit eingeschränkt wird. Wenn Sie die Ehrenamtlichen wirklich ernst nähmen, dann hätten Sie an dieser Stelle einer mündlichen Anhörung stattgegeben.

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Hartmut Moorkamp CDU

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Moorkamp. Bitte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin Staudte, vor dem Hintergrund, dass Sie die Unbedenklichkeitserklärung in Verbindung mit der Aussage erwähnt haben, dass dadurch die Vermarktung gesunder Tiere aus den Restriktionsgebieten verbessert werden soll, frage ich: Wie begründen Sie, dass hiermit eine Erleichterung erzielt wird? Denn diese Bescheinigung bescheinigt ja nur das, was alle wissen: dass die Tiere gesund sind. Das ist kein neuer Fakt. Daraus resultiert auch die Frage, ob auch die EU-Kommission diese Bescheinigung am Ende akzeptiert. Vielen Dank. -

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit vorliegender Gesetzesnovelle wollen wir im Wesentlichen zwei Ziele erreichen. Erstens wollen wir das Beurteilungswesen für unsere Beamtinnen und Beamten neu strukturieren. Dies ist notwendig, weil das Bundesverwaltungsgericht mehrfach die Bedeutung einer gesetzgeberischen Entscheidung im Beurteilungswesen hervorgehoben hat. Das heißt, wir als Parlament und nicht die Exekutive haben die wesentlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Die aktuelle Gesetzeslage in Niedersachsen erfüllt diesen Anspruch wahrscheinlich nicht. Deshalb ist richtig, hier für Rechtssicherheit zu sorgen, und deshalb unterstützen wir auch ganz ausdrücklich den vorliegenden Entwurf der Landesregierung. Wir legen das Beurteilungssystem fest und geben die Bildung eines Gesamturteils unter Würdigung der entsprechenden Einzelmerkmale vor. Weitere Details können dann gegebenenfalls in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Aus unserer Sicht wird damit die Beurteilung als Instrument der Personalführung insgesamt gestärkt. Eckpfeiler der dienstlichen Beurteilung für Beamtinnen und Beamte bleiben selbstverständlich die Grundsätze Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das ist auch gut so, weil es bewährte Grundsätze einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung sind, die wir ausdrücklich stärken und auch fortsetzen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Regelungspunkt betrifft die Vorschriften zum Trennungsgeld. Zur Bewältigung der steigenden Zahlen unterzubringender Flüchtlinge sind zahlreiche Landesbedienstete an Einrichtungen zur verwaltungsrechtlichen Tätigkeit abgeordnet worden. Sie tragen ganz maßgeblich dazu bei, dass die Flüchtlingsunterbringung in Niedersachsen gut funktioniert. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die hieran mitgewirkt haben, für die Bereitschaft zur Abordnung! Das ist eine Aufgabe, die uns als Staat insgesamt sehr stark fordert. Wir spüren das auch in unseren Kommunen vor Ort. Deswegen ist es gut, dass wir uns auf unsere Beamtinnen und Beamten jederzeit verlassen können. Zur Steigerung der Attraktivität dieser dringend benötigten Tätigkeiten und zur Personalgewinnung wollen wir deshalb auch weiterhin Ausnahmen von den Vorschriften des Trennungsgeldes zulassen. Das halten wir für einen richtigen und sinnvollen Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt schaffen wir mit dem Gesetzentwurf die notwendigen Rahmenbedingungen für ein rechtssicheres Beurteilungswesen und setzen Anreize für die Abordnung für verwaltungsrechtliche Tätigkeiten. Das sind aus unserer Sicht richtige und wichtige Schritte und Leitplanken für ein modernes und leistungsorientiertes Dienstrecht. Daher werden wir dem Gesetzentwurf auch gerne zustimmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. - Als Nächstes hat

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Saskia Buschmann CDU

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

allen, wirklich Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Menschen im Land zu übernehmen und diese sicherzustellen. Gerade die Kommunen tun das derzeit vorbildlich, und zwar gerade im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung. Das bringt sie das haben wir gehört oft in eine schwierige finanzielle Situation. Aber was hat die Krankenhäuser und damit auch die Kommunen in diese Situation gebracht? Das sind vielfältige Gründe. Das sind die Fehlanreize das haben wir gerade gehört bei der bisherigen Vergütungssystematik, auf die wir zurückfallen würden, wenn wir diese Reform blockieren. Das sind auch die Corona-Pandemie und ihre Folgen. Es ist nicht die Krankenhausreform, die die Krankenhäuser in diese Situation gebracht hat, und schon gar nicht Herr Lauterbach persönlich. Sie diskreditieren hier nach meiner Ansicht Herrn Lauterbach und fallen auch den GesundheitsministerInnen der Länder in den Rücken, die sich konstruktiv und vielfach gemeinschaftlich in den Prozess für diese notwendige Krankenhausreform eingebracht haben, allen voran unserem Gesundheitsminister Herrn Dr. Philippi. Herr Dr. Philippi hat sich wirklich mit aller Kraft wir haben das gerade schon gehört dafür eingesetzt, dass für Niedersachsen passende Bedingungen ausverhandelt werden. Das macht er quasi rund um die Uhr weiter. Sie haben dazu schon viel im Ausschuss gehört. Sie werden darüber ständig informiert. Sie haben kein Informationsdefizit. Deswegen wundert es mich wirklich, dass Sie jegliches Potenzial dieser Reform infrage stellen. Stattdessen fluten Sie das Land mit Resolutionen gegen die Reform und suggerieren gerade den kommunalen Ratsmitgliedern, dass alles gut wäre, wenn die Reform nur nicht kommt, und sorgen damit für eine maximale Verunsicherung. Dabei wissen Sie doch genauso wie wir: Keine Reform, ein Erhalt des Status quo, wäre das tatsächliche Desaster. Das sehen wir doch gerade überall. Natürlich ist die Reform nicht der eine Masterplan. Das kann auch gar nicht gehen, wenn sie für alle Bundesländer gelten soll. Was die Reform aber ist, ist ein entscheidender guter Anfang für die notwendigen Strukturentwicklungen, resultierend aus langen, zähen Verhandlungen und auch Erfolgen, die gerade auf den letzten Metern entstanden sind. Ich möchte deswegen noch einmal den Blick auf die wirklich guten Errungenschaften lenken. Frau Meyer, darf ich Sie kurz unterbrechen? Der Abgeordnete Holsten möchte gerne eine Zwischenfrage platzieren. Lassen Sie diese zu? Nein, jetzt nicht. Jetzt möchte ich über die Errungenschaften sprechen. Dann fahren Sie fort! Die Errungenschaften sind eine neue Finanzierungsgrundlage das wissen Sie, die Einführung der Leistungsgruppen und auch eine ausdifferenzierte Vorhaltefinanzierung. Das ist uns allen bekannt. Es sind aber eben auch eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, bessere Bedingungen und finanzielle Unterstützung der Sicherstellungskrankenhäuser, gerade in dünn besiedelten Räumen, der Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle gerade auf den letzten Metern entstanden, ganz wesentliche Verbesserungen in der pädiatrischen Versorgung, wegfallende Abschläge, Institutsambulanzen für ganz besondere Bedarfe, Verstetigung der Förderung und vieles mehr, die Entwicklung eines Personalbemessungsinstrumentes für alle Gesundheitsberufe inklusive MedizinerInnen und TherapeutInnen, die Verbesserung der PatientInnensicherheit, Nachhaltigkeit als Aspekt der Finanzierung und das Ziel zu entbürokratisieren. Das alles stellen Sie hier infrage! Sie wissen doch ganz genau, dass wir endlich eine Strukturveränderung brauchen. Zur Ehrlichkeit gehört natürlich, dass die Krankenhauslandschaft sich verändern wird. Nur, diese strukturellen Entwicklungen sollten geordnet verlaufen. Eine Absicherung der wohnortnahen Grundversorgung hat dabei absolute Priorität. Das bedeutet natürlich auch da sind wir sicherlich nah beieinander; das haben Sie, glaube ich, eben auch gesagt, davon unbenommen brauchen die Krankenhäuser und damit auch die Kommunen Entlastung für diese Phase, damit die Krankenhäuser stabil Teil der Reform sein können. Dafür setzen sich alle auf Bundesebene und auf Länderebene überall ein - und ganz besonders unser Minister. Auch die Innenministerin hat hier noch einmal wesentlich zur Stabilität in den Kommunen beigetragen. Aber wir müssen gestalten. Wir sind in Niedersachsen auf diese Reform vorbereitet und warten schon viel zu lange darauf. Wir haben 2022 das Gesetz in Kraft gebracht. Wir könnten schon viel weiter sein. Wir brauchen jetzt diese Grundlage und die Finanzierungsgrundlagen, damit wir in die Umsetzung kommen. Die Gesundheit der Menschen darf nie zum Spielball parteipolitischen Kalküls werden. Unsere Gesundheit ist wertvoll und unser höchstes Gut. Deswegen bitte ich Sie: Beteiligen Sie sich konstruktiv an dem Prozess, statt immer wieder für Unruhe zu sorgen! Das wäre wirklich hilfreich. Ich danke Ihnen dafür und freue mich auf die weiteren Beratungen dazu und die ständigen Informationen von Herrn Dr. Philippi im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Meyer. - Für die Fraktion der

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 50. Sitzung im 20. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Geburtstag hat heute die Abgeordnete Claudia Schüßler. Liebe Kollegin Schüßler, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzlichste Glückwünsche: Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr! Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Mit der „Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten" haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dem so. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 18:45 Uhr enden. Im Zuge des Formats „Leibniz im Landtag" finden heute und morgen Gespräche zwischen Abgeordneten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der niedersächsischen Leibniz-Institute statt, um den Austausch zwischen Politik und Wissenschaft zu fördern. Die für das Projekt verantwortliche Leibniz-Gemeinschaft in Niedersachsen präsentiert sich heute zudem mit einem Informationstisch in der Portikushalle. Ergänzend weise ich darauf hin, dass in der Portikushalle die Ausstellung „Wehrhafte Demokratie - das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und die Verteidigung der Weimarer Republik" zu sehen ist, die die Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Zusammenarbeit mit dem Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e. V., konzipiert hat. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online" werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der Schule an der Lessingstraße, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, aus Wittmund mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat die Abgeordnete Karin Emken übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer von Danwitz mit. Guten Morgen zusammen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Wiebke Osigus, ab ca. 13 Uhr, von der Fraktion der SPD Matthias Arends, Dörte Liebetruth und Dennis True, von der Fraktion der CDU Christoph Eilers, Heike Koehler und Barbara Otte-Kinast und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Djenabou Diallo-Hartmann. Vielen Dank, Herr von Danwitz. Ich rufe nun vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 2 bis 4

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Pascal Leddin GRÜNE

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns erinnern sich noch sehr gut an den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Emsland im Jahr 2022. Schon ein einziger Ausbruch hat damals dazu geführt, dass etwas 300 Betriebe drei Monate lang stillstehen mussten. Das hatte enorme wirtschaftliche Folgen. Trotz intensiver Untersuchungen wissen wir bis heute nicht genau, wie es dazu kommen konnte. Jetzt sehen wir leider, dass die ASP wieder verstärkt in Deutschland auftaucht. Die ASP ist ein großes Risiko. Niedersachsen mit 6,9 Millionen Schweinen ist besonders stark betroffen. Ein Ausbruch hier hätte gravierende Folgen für die Landwirte und die Landwirtinnen und die ganze Region. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alles tun, um die ASP frühzeitig zu verhindern. Wenn sie erst einmal im Wildbestand ausgebrochen ist, lässt sie sich kaum mehr bekämpfen. Prävention ist also unser oberstes Ziel. Im vergangenen Jahr hat eine Arbeitsgruppe intensiv an Lösungen zur ASP gearbeitet, darunter auch unsere Agrarministerin Miriam Staudte. Dadurch konnten wir einige wichtige Fortschritte erreichen. Ein großer Erfolg ist die Unbedenklichkeitserklärung des Bundesinstituts für Risikobewertung. Damit ist es möglich, Schweinefleisch aus bestimmten Sperrgebieten zu nutzen, was hilft, den Markt für Schweinefleisch aus diesen Regionen zu schützen. Wenn das umgesetzt wird, ist das ein echter Durchbruch. Der Lebensmitteleinzelhandel - also unsere Supermärkte - muss ebenfalls mitziehen und dieses Fleisch vermarkten. Schweinefleisch aus den Sperrgebieten ist gründlich geprüft und sicher. Wir sprechen hier nicht von infizierten Schweinen, sondern von gesunden Tieren, die nur in diesen Zonen gehalten werden. Das Fleisch ist völlig unbedenklich, und es wäre aus ökologischer, wirtschaftlicher und auch moralischer Sicht falsch, dieses Fleisch einfach wegzuwerfen. Auch im Transitverkehr, also auf den Hauptverkehrswegen, gibt es jetzt mehr Informationen über die Risiken der ASP, um das Bewusstsein zu stärken. Vor rund anderthalb Monaten haben wir eine große Krisenübung durchgeführt, um die Eindämmung der ASP im Ernstfall zu proben. Das zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Aber es gibt immer noch viel zu tun. Für den Fall eines regionalen Ausbruchs sind bereits wichtige Vorbereitungen getroffen worden: Im Landeshaushalt stehen 1,6 Millionen Euro bereit, um erste Maßnahmen gegen die Seuche zu finanzieren. Zudem arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen an Krisenplänen, die dabei helfen sollen, gesunde Schweine aus den Sperrzonen weiterhin vermarkten zu können. Es gibt auch ein Positionspapier, das die rechtlichen Maßnahmen auf das wirklich notwendige Maß beschränken soll, um die Auswirkungen auf die betroffenen Gebiete zu mildern. Unser Ziel ist es, betroffene Regionen zu unterstützen und ihnen verlässliche Abnahmemöglichkeiten zu bieten. Damit können wir die wirtschaftlichen Folgen im Ernstfall abschwächen. Auch die Rezepturen für Fleischerzeugnisse können im Falle eines Ausbruchs angepasst werden, um den Verkauf weiterhin zu ermöglichen. Auch das ist ein Riesenerfolg. In Niedersachsen sind wir gut aufgestellt, um auf die ASP zu reagieren. Aber wir dürfen jetzt nicht nachlässig werden. Wir müssen eng mit unseren Landwirtinnen und Landwirten sowie Jägerinnen und Jägern zusammenarbeiten und regelmäßig Kontrollen durchführen, um die ASP zu verhindern. Unser Ziel bleibt, die Seuche zu stoppen, bevor sie überhaupt ausbrechen kann. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Veterinärämter und der Bauhöfe sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FLI, die gerade mit Hochdruck an der Entwicklung eines Impfstoffes arbeiten, bedanken. Lassen Sie uns weiterhin zusammenarbeiten, um die ASP in Niedersachsen zu verhindern. Vielen Dank.

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank. - Klar, innerhalb der Sperrzone kann mobil geschlachtet werden. Es hängt natürlich sehr von den betroffenen Landkreisen ab, ob uns das wirklich helfen würde. Denn bei 500 000 Tieren in Cloppenburg bräuchte man sehr viele mobile Schlachteinrichtungen. In anderen Landkreisen kann das vielleicht durchaus eine gewisse Entlastung bringen. Aber wir haben dann trotzdem das Problem, dass die Tiere zwar geschlachtet sind und wir die Tierschutzprobleme in den Ställen nicht mehr haben bzw. hätten wir sie minimiert, aber wir trotzdem Fleisch haben, das im Moment nicht abgenommen wird. Insofern besteht auch da die Frage, wer die Schlachtung bezahlt. Es wird wohl niemand mit seinem mobilen Schlachtgerät ankommen und kostenlos drauflosschlachten. Nach meinen Informationen konnte in den jüngst betroffenen Gebieten in Hessen, Rheinland-Pfalz usw. das Fleisch der Tiere, die vor Ort geschlachtet werden mussten und das dann in die Vermarktung gegangen ist, durchaus abgesetzt werden.

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Nadja Weippert GRÜNE

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Weippert, warten Sie ganz kurz! - Meine Damen und Herren KollegInnen, wir alle haben die Möglichkeit, in der Aussprache eine Zwischenfrage zu stellen. Vielleicht lässt die Kollegin das zu. Das vereinfacht das Verfahren. Sehr geehrte Frau Präsidentin, nein, ich würde jetzt keine Zwischenfragen zulassen. Ich möchte bitte zum Ende ausführen. Unbestritten, die Kommunen sind mit den Herausforderungen, die an sie gestellt werden, sehr belastet. Uns allen ist klar, dass unsere niedersächsischen Kommunen nicht nur das Rückgrat, sondern das Herz unseres Landes sind. Übrigens auch bei unserer Demokratie, denn Demokratie beginnt vor Ort. Der richtige Titel Ihrer Fragestunde hätte also lauten müssen: Was kann die Opposition dazu beitragen, unsere niedersächsischen Kommunen aktiv bei der Bewältigung der herausfordernden Aufgaben zu unterstützen? Ich prophezeie an dieser Stelle, dass wir ziemlich bald erleben werden, dass Sie, liebe CDU, Ihre Haltung zur Schuldenbremse, die Sie seit Jahren wie eine Monstranz vor sich hertragen, über Bord werfen werden, nämlich genau in dem Moment, in dem Sie wieder an einer Regierung beteiligt sind. Und warum werden Sie das tun, liebe Union? - Weil Sie sehr genau wissen, dass Sie selbst auch keine weiteren finanziellen Spielräume und Entlastung herbeizaubern können, wenn Sie am Ruder sind. Also bitte, sprengen Sie Ihre eigenen Ketten, die bisher eine Reform der Schuldenregel im Weg stehen, und entlassen Sie dieses Land endlich aus Ihrer Geiselhaft! - Frau Präsidentin! Wir warten jetzt mal ganz kurz! - Frau Weippert, ich würde Sie bitten, das Wort „Geiselhaft" nicht in diesem Kontext zu nutzen. Ansonsten bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, dass hier etwas Ruhe einkehrt, damit Frau Weippert ihren Wortbeitrag im Rahmen der Aussprache zu Ende führen kann. Bitte! Sie haben jetzt das Wort. Ich entschuldige mich für diese Wortwahl an dieser Stelle. Aber: Denn wie der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, vor ein paar Tagen ausgeführt hat: „Mit einer Sparschwein-Mentalität kommen wir nicht weiter." Der Sanierungsstau und weitere dringend notwendige teure Investitionen werden mit dem einfachen Blick auf die nackte schwarze Null nicht kleiner, sondern teurer. An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass auch Teile der Kommunalen Spitzenverbände die Reform der Schuldenregel befürworten. Wie viele andere Abgeordnete in diesem Hohen Haus übernehme auch ich der Kollege Bock hat es eben schon gesagt ehrenamtlich Verantwortung als gewählte Kommunalpolitikerin in drei Kommunalparlamenten. Als Bürgermeisterin der 15 000-EinwohnerInnen-Gemeinde Tostedt und als stellvertretende Landrätin des Landkreises Harburg appelliere ich zum wiederholten Mal an Sie, liebe CDU: Übernehmen Sie staatspolitische Verantwortung aus der Opposition heraus, sowohl im Bund als auch hier im Land Niedersachsen! So wie meine Partei Bündnis 90/Die Grünen das in der letzten Wahlperiode auch getan hat: in Bezug auf die Corona-Pandemie und in Bezug auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Schließlich braucht es zur Reform der Schuldenregel keine einfache, sondern eine Zweidrittelmehrheit. Unsere Kommunen brauchen jetzt die Unterstützung und können auf Wahltermine und parteipolitisches Taktieren keine Rücksicht nehmen. Liebe CDU-KollegInnen, Sie können dabei übrigens von Ihren ParteikollegInnen auf der kommunalen Ebene lernen. Bekanntermaßen gibt es in den meisten Kommunen keine eindeutigen parteipolitischen Mehrheiten. Stattdessen arbeiten ehrenamtliche KommunalpolitikerInnen ausschließlich an der Sache und für die Menschen. Sie tun dies meist mit großer Demut. Diese Demut vermisse ich bei einer Überschrift wie dieser. Denn es geht hier und heute nicht um Parteiprogrammatik, sondern um das Wohl der Menschen in diesem Land. Ego hat im Hier und Jetzt keinen Platz. Deshalb, liebe CDU, stellen Sie das eigene Ego und die Parteipolitik hinten an, und handeln Sie endlich der Situation angemessen! Schließen möchte ich heute mit einem sehr passenden Zitat von John F. Kennedy. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir hören jetzt noch einmal das Zitat. Es ist auch noch etwas Redezeit vorhanden. Ich bitte, dass jetzt Ruhe einkehrt. Solange warten wir. - Frau Abgeordnete Weippert! Schließen möchte ich heute mit einem sehr passenden Zitat von John F. Kennedy: „Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann, fragt, was ihr für euer Land tun könnt." Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Watermann. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, das kann man machen. Man kann das alles verlängern, man kann noch mal intensiv beraten. Aber das entspricht nicht dem, was vor Ort gewünscht wird. Vor Ort wird nämlich eine Verlässlichkeit und eine Stabilität der Gelder gewünscht. Und das ermöglichen wir damit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich an der Realität orientiert das hilft manchmal, der weiß, dass genau dies das Entscheidende ist, auch beim Landessportbund und bei allen, mit denen wir dazu gesprochen haben. Sie sagen: Jawohl, das ist gut, dass ihr es jetzt so zügig und so schnell macht, und über die Details reden wir. Aber Sie neigen eben dazu, alles zu bürokratisieren, alles komplizierter zu machen und alles zu verlängern. Ich stehe dafür, es einfach zu machen. Das hilft. Glauben Sie es mir! Ein erfahrener Kommunalpolitiker sagt Ihnen: Das ist der beste Weg. - Sie werden in Teilen noch dahinkommen. Vielen Dank.

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André Bock CDU

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Vielen Dank. - Zweite Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion: Bitte, Herr Abgeordneter Bock! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Behrens, Sie haben ja gerade die Frage gestellt: Tragen wir, also das Land, genug dazu bei, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können? Haben Sie sich auch einmal die Frage gestellt weil Sie ja gerade viel von Finanzen sprachen: Gibt es eigentlich eine echte, konsequente Aufgabenkritik in Zusammenarbeit mit den Kommunen mit Blick auf die Aufteilung der Aufgaben auf Land und Kommunen? Oder gibt es nur eine Aufgabenverschiebung in Richtung Kommunen? Vielen Dank. Die Frage ist angekommen. -

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Frau Ministerin! Wir haben keine Hinweise darauf, dass das flächendeckend ein größeres Problem ist. Bei dem Dienstleister sind, wie gesagt, aktuell nur diese acht Fälle angekommen, von denen auch schon die Hälfte gelöst ist. In den Fällen, in denen aktuell keine Lösung möglich ist, wäre es seltsam, wenn diesen Personen irgendwelche negativen Folgen angelastet würden. Die dritte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt wiederum Herr Do

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Danke schön. Bitte, Frau Ministerin Staudte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, das ist eine wichtige Frage. Wir haben das auf der AMK thematisiert, weil immer auch im Raum steht, dass, wenn angeordnet wird, dass es der Schlachthof XY werden soll, die anordnende Ebene die Zusatzkosten übernehmen muss. In den vielen Gesprächen, die wir mit der Wirtschaft geführt haben, wurde ein solcher Interventionsschlachthof sehr kritisch gesehen. Man befürchtet eine noch größere Stigmatisierung und, dass diese Schlachthöfe die Exportgenehmigung verlieren könnten, auf die sie sich eingelassen haben. Das war zum Beispiel ein Grund, warum in Schleswig-Holstein geschlachtet wurde: Der Schlachthof in Kellinghusen exportiert nicht, und deswegen gab es da keine Nachteile. Dieser Schlachthof hat aber so geringe Kapazitäten, dass er für einen Fall bei uns nicht infrage käme. Wir werden in der Übung, die wir im Frühjahr durchführen, sehen, ob es funktioniert oder nicht. Sagen die Wirtschaftsbeteiligten: „Wenn im Landkreis XY ein Fall auftritt, können die Tiere in diesem oder jenem Schlachthof geschlachtet werden", oder sagen sie es nicht? Und daran schließt sich die große Frage an: Was muss vorbereitet werden, um solche Schlachthöfe festzulegen? Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Daniela Behrens SPD

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Lara Evers CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Glücksspielabgabe steht für ein Thema, das Gewinne und soziale Verantwortung gleichermaßen berührt. Uns allen ist die Gefahr der Spielsucht bekannt, die Menschen in eine finanzielle, soziale und psychische Abwärtsspirale führen kann. Ein vollständiges Verbot von Glücksspiel ist kaum umsetzbar, weshalb die Glücksspielabgabe als Steuerungsinstrument sinnvoll ist; denn mit den Einnahmen können wichtige gesellschaftliche Aufgaben unterstützt werden, insbesondere die Suchtprävention. Das ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Bereich, den wir in Niedersachsen mit diesem Geld fördern. Das Ziel, die Glücksspielabgabe in Niedersachsen neu zu gestalten und die Förderung gesellschaftlicher Aufgaben zu verbessern, ist grundsätzlich richtig. Dass zukünftig mehr als 90 % und nicht mehr knapp 60 % der Einnahmen, die über einen festen Sockelbeitrag hinausgehen, für das Allgemeinwohl eingesetzt werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anhebung der Anteile 31,5 % statt 25 % für den Sport, 25 % statt gut 18 % für die Wohlfahrt und eine höhere Förderung etwa für die Bingo-Umweltstiftung und die Verbraucherzentrale ist begrüßenswert. Dennoch gibt es erhebliche Kritikpunkte am Zustandekommen dieses Entwurfs. Ein zentraler Kritikpunkt ist der Mangel an Partizipation und Ausgewogenheit. Wichtige Akteure, die von der Glücksspielabgabe seit Jahren profitieren, wurden bei der Erhöhung kaum berücksichtigt und hatten wenig Mitsprache. Warum werden die Interessen des Landesjugendrings nicht höher wertgeschätzt? Was ist mit dem Kulturbereich sowie der Stiftung Niedersachsen? Oder: Reichen die Mittel für die Musikschulen im Land? Die Reform lässt viele Fragen offen. Welche neuen relevanten Akteure könnten in diese Förderung aufgenommen werden, um der gesellschaftlichen Bedeutung verschiedener Bereiche gerecht zu werden? Warum spricht man nicht mit anderen Ausschüssen, ob es vielleicht auch neue weitere Akteure in unserem Land gibt, Aufgabenträger, die so relevant und unterstützenswert sind, dass sie in der Reform Berücksichtigung finden müssten? Warum werden Anliegen übergangen, obwohl die jeweiligen Bereiche für die Entwicklung unserer Gesellschaft wesentlich sind? Warum nimmt man sich nicht die Zeit, das alles vernünftig zu hinterfragen und umfassend zu beraten? Bereits in den Ausschussberatungen hatten wir als CDU das Einholen von Stellungnahmen weiterer Ausschüsse sowie das Durchführen einer mündlichen Anhörung beantragt, weil es durchaus kritische Punkte in den Stellungnahmen gegeben hat, die für eine weitere Beratung hätten beachtet werden müssen. Leider haben die Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen diese Vorschläge abgelehnt, was absolut nicht nachvollziehbar ist. Auch der kurzfristig vorgelegte Änderungsantrag zeigt, dass noch Beratungsbedarf bestanden hätte. Angemerkt sei, dass lediglich an dieser Stelle im Änderungsantrag eine Minikorrektur vorgenommen wurde, um die Laienmusik zu unterstützen. Fakt ist aber, dass die Landesregierung den Musikschulen insgesamt zu wenig aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellt. Völlig ohne Not hat man so darauf verzichtet, das Gesetz gerechter und zukunftsorientierter zu gestalten. Ein weiterer Punkt betrifft die langfristige Planung. Die Auszahlung der Glücksspielabgabe soll einmal jährlich erfolgen, und eine jährliche Prognose ist vorgesehen, was praktikabler erscheinen mag. Doch ein nachhaltiges Konzept, das zukünftige Einnahmeschwankungen ausgleicht, fehlt. Eine bessere Teilhabe an Überschüssen ist sicher richtig, doch sorgt die fehlende Verlässlichkeit der Finanzhilfen verständlicherweise für Unsicherheit bei den Empfängern, wie in den uns vorliegenden Stellungnahmen vielfach betont wurde. Besonders kritisch sehen wir die Bedingungen für den Landessportbund. Ein Teil der Förderung soll an eine noch zu treffende Vereinbarung zur Mittelverwendung zwischen dem LSB und dem Land geknüpft werden. Dies soll dem Land ermöglichen, auf aktuelle sportpolitische Gegebenheiten flexibel zu reagieren. Mit dem Sportfördergesetz und pauschalen Zuweisungen haben wir dem Sport Stabilität und Unabhängigkeit verschafft und die Sportförderung bewusst entpolitisiert, weil der Sport alle Gesellschaftsschichten erreicht und verlässliche Finanzierung braucht. Diesen Grundansatz gefährdet Rot-Grün nun, indem man das Innenministerium eine eigene Sportpolitik mit den Fördermitteln betreiben lassen möchte. Dies ist in unseren Augen ein falscher Weg. Frau Kollegin Evers, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? Es gibt den Wunsch des Kollegen Bajus, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, danke. Dann fahren Sie bitte fort! Dies ist in unseren Augen ein falscher Weg. Die Bedingung stellt einen willkürlichen Eingriff in den Zuständigkeitsbereich des LSB dar, stellt seine Planungssicherheit unnötig ein und sorgt zusätzlich für mehr Verwaltungsaufwand. Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich sagen: Der Entwurf ist unausgereift und überstürzt eingebracht worden. Es wäre möglich gewesen, den Antrag frühzeitiger einzubringen oder im nächsten Plenum darüber zu entscheiden. Das ist ein Versäumnis der Koalitionsfraktionen. In dieser Form können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir fordern eine fundierte Überarbeitung, in der die Sachverhalte umfassender abgewogen und alle relevanten Akteure gehört werden. Eine Neugestaltung der Glücksspielabgabe für die Förderung gesellschaftlicher Aufgaben ist machbar, aber leider mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Evers. -

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Christian Fühner CDU

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Kollegin Lansmann, wenn ich mir Ihre Rede so anhöre: 70 % bis 80 % waren eine Unterstützung unseres Antrags, aber am Ende erklären Sie, es sei unredlich, solche Forderungen aufzustellen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei. Das ist doch ein Widerspruch! Man kann sich hier ja positionieren und dafür sein. Aber wenn man dafür ist, dann muss man auch daran arbeiten, dass solche Lösungen umgesetzt werden. Ich will Ihnen gerne erklären, wie wir uns die Finanzierung vorstellen. Es ist ja heute schon so, dass die Kosten der Schulbegleitung in den Kommunen, bei den Landkreisen in Niedersachsen durch die Decke gehen. Wir haben mit der Schulbegleitung ein System implementiert, bei dem es immer eine individuelle Betreuung gibt. Aber was in Wesendorf gemacht wird Sie waren ja auch da und kennen das, ist, auf diese Schulbegleitung zu verzichten und das Ganze mit dem Modell der Klassenassistenz anders zu organisieren. Die Finanzierung der Klassenassistenz erfolgt natürlich auf der gleichen Rechtsgrundlage wie die Schulbegleitung. Es geht also nicht um eine neue Art der Finanzierung und um zusätzliche Gelder des Landes, sondern es geht um einen Systemwechsel in der Organisation des inklusiven Unterrichts. Dafür brauchen wir im Grunde keine Landesgelder, sondern es geht darum, rechtlich Klarheit zu schaffen das haben Sie selber gesagt, um am Ende wirklich zu einem Systemwechsel zu kommen. Deswegen weise ich den Vorwurf der Unredlichkeit aufgrund der Finanzierung zurück. Herzlichen Dank, Herr Fühner. - Frau Lansmann möchte antworten. Bitteschön!

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Harm Rykena AfD

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu viele Schüler können nicht lesen. - Macht nichts, es ist noch Platz im Lehrplan. Gewalt und Bedrohung an Schulen nehmen zu. - Ach, ist doch super, befassen wir uns doch mit Wiederbelebungsunterricht! - Das finde ich ja schon fast makaber! Der Anteil an Schulabgängern ohne Abschluss steigt. - Ach, dann ist wenigstens mehr Wiederbelebungsunterricht angezeigt. Oh, halt, diese Schüler haben offensichtlich den übrigen Lehrstoff schon nicht verstanden. Die Überfrachtung des Lehrplans wird allenthalben beklagt. - Ach, doch, da ist bestimmt noch Platz neben den verbindlichen Klassenräten nun auch noch für verbindlichen Wiederbelebungsunterricht. Lesen, Schreiben, Rechnen sind ja nicht so wichtig, da können wir noch etwas abknapsen. Merken Sie, wie neudeutsch strange dieser Antrag in der heutigen Zeit ist? Und was ist das Ziel des Herr Abgeordneter Rykena, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ramdor zu? Nein, möchte ich nicht. Sicherlich, Leben retten zu können, ist immer gut. Und dann soll das quasi auch noch im Auftrag der WHO und des European Resuscitation Council ERC in Deutschland verbessert werden. Doch der Antrag selbst zählt ja schon auf, was es heute bereits alles gibt. Ich zitiere jetzt aus dem Antrag: An vielen Schulen gibt es bereits Schulsanitätsdienste, vonseiten des MK bestehen Beratungsangebote, und es gibt Handlungsorientierungen zum Thema über die Internetseite des MK. Weiter: 2024 wurden erstmals „Wochen der Wiederbelebung in Niedersachsen - Schule retten Herzen" durchgeführt. Dann schult das EU-Projekt LIFEFORCE Grundschulkinder in Wiederbelebungstechniken. Und es gibt Partnerschaften und Kooperationen mit Organisationen wie der Björn-Steiger-Stiftung. Ich denke, wenn wir uns einmal das alles zu Gemüte führen, dann werden wir den Anforderungen der WHO bereits heute spielend gerecht. Mehr braucht es nicht! Herr Abgeordneter Rykena, es gibt wieder den Wunsch, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, diesmal aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Kollegin Nzume. Nein, ich möchte gerne zu Ende führen. Doch die drei selbsternannten demokratischen Parteien wollen als besonders strebsame Erfüller der WHO-Wünsche es wieder einmal besonders gut machen und zukünftig alle Schüler zusätzlich mit diesem Thema belasten, insbesondere schon ab der Grundschule. Haben Sie einmal daran gedacht, dass dann die Gefahr besteht, dass dieser grundsätzlich sicherlich wichtige Stoff irgendwann im Schülerkopf unter „Nicht schon wieder!" oder „Langweilig!" abgespeichert wird? Es bleibt also die Frage: Was soll das Ganze? Unsere Schulen haben wirklich andere Probleme. Sucht man etwa einen Wohlfühlantrag, um im Bildungsbereich endlich wieder einmal Einigkeit der selbsternannten demokratischen Parteien demonstrieren zu können? Danach sieht es für mich aus. Die CDU hat zwei sinnvollere Anträge direkt überwiesen, damit sie diesen reinnehmen konnte. Oder ist es einfach die WHO, die uns genau wie zu unsäglichen Corona-Zeiten ein weiteres Maßnahmenpaket von oben aufdrückt? Im Antrag heißt es dazu: WHO und ERC fordern eine flächendeckende Implementierung standardisierter Schulungskonzepte. Ich denke, wir wissen hier vor Ort besser als irgendwelche Bürokraten in Genf, welche Schulungskonzepte wir für unsere Schulsituation passend finden. Außerdem: Weltweit standardisierte Schulungen können nun wirklich nicht überall auf der Welt passend sein. Ähnlich wie bei der EU kann man hier also feststellen: Die WHO ist nicht gut für uns. Wir werden die Behandlung dieses seltsamen Antrags im Ausschuss beobachten. Vielen Dank. Herr Abgeordneter Rykena, auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den kleinen Moment der Unterbrechung. Ich darf Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes vorstellen. Der Wohnungsmarkt ist aktuell von verschiedenen Seiten unter Druck. Der Mangel an Mietwohnungen hat sich mittlerweile zu einem gesellschaftlichen Problem mit weitreichenden Folgen entwickelt. Dabei ist die Situation nicht nur für die Menschen, die ein neues Zuhause suchen, immens schwierig. Die konstant hohe Nachfrage und der prognostiziert wachsende Bedarf an bezahlbaren Wohnungen setzt auch die Wohnungs- und Bauwirtschaft erheblich unter Druck. Dabei stellt sich für die Politik die Frage: Mit welchen Maßnahmen können wir in diesen herausfordernden Zeiten gegensteuern? Das Instrument der sozialen Wohnraumförderung ist ohne Zweifel wichtig. Es geht darum, damit langfristig auch langfristig abgesichert bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Genau aus diesem Grund bringt die Landesregierung heute einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes mit dem wesentlichen Ziel ein, die Einkommensgrenzen anzupassen, also den Zugang zu gefördertem Wohnraum und zu Wohnberechtigungsscheinen neu zu regeln. Mit der geplanten Erhöhung stellen wir sicher, dass die soziale Wohnraumförderung wieder breitere Teile unserer Bevölkerung erreicht, und stärken damit gleichzeitig die Voraussetzung für gesunde Quartiere und stabile Mietergemeinschaften. Fakt ist das ist die Grundlage, von der wir kommen: Seit 2010 sind die Einkommensgrenzen unverändert geblieben, obwohl das haben wir in den letzten 14 Jahren intensiv erlebt sich die Bedingungen grundlegend verändert haben: Lebenshaltungskosten und Mieten sind stark gestiegen. Insbesondere in Ballungsräumen haben die Mietpreise deutlich angezogen, was vor allem Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen stark belastet. Die Reallöhne konnten mit dieser Entwicklung oftmals nicht Schritt halten. Das heißt, obwohl die verfügbaren Einkommen in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen sind, ist die Einkommensgrenze seit über zehn Jahren nicht angepasst worden. Das führt in der Konsequenz dazu, dass immer mehr Menschen, die nach unserer Vorstellung eigentlich Zugang zum geförderten Wohnraum haben müssten, von diesem ausgeschlossen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf steuern wir gegen. Er sieht eine Anhebung der Einkommensgrenzen um 25 % vor, um den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu sichern. Konkret, um es mit Zahlen zu benennen, sollen die Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte von 17 000 Euro auf 21 250 Euro und für Zweipersonenhaushalte von 23 000 Euro auf 28 750 Euro erhöht werden. Auch die Zuschläge für weitere Haushaltsmitglieder und Kinder sollen entsprechend angepasst werden, was natürlich insbesondere den Familien helfen soll. Die Maßnahme ist dringend notwendig und wird auch von der Wohnungswirtschaft seit Langem gefordert. Vor diesem Hintergrund werbe ich hier für die Unterstützung dieses Gesetzesvorhabens. Ich bin überzeugt, dass wir einen wichtigen Schritt zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus machen und damit vor allen Dingen auch die Sicherstellung der sozialen Wohnraumversorgung in Niedersachsen möglich ist. Ich will beschreiben, warum das an einigen Stellen eine Herausforderung ist: Natürlich brauchen auch diejenigen, die in den geförderten sozialen Wohnraum investieren, Menschen, die als Mieter auf diesen Wohnraum zurückgreifen. Das ist eine der Rückmeldungen, die wir sehr deutlich von der Wohnungswirtschaft bekommen haben; dort wird ein entsprechender Handlungsbedarf gesehen. Man muss sozusagen die Palette ausweiten. Aber die neue Regelung setzt uns durchaus weiter unter Druck das ist völlig klar, weil die Zahl der insgesamt benötigten Wohnungen dadurch natürlich nicht kleiner wird. - Es ist auch so. Aber es hilft je nicht, sich der Realität zu verschließen, sondern wir müssen diesen Weg gehen. Wir alle werden gemeinsam daran arbeiten müssen, dass mehr Wohnraum gebaut wird, dass mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Deshalb noch einmal bin ich sehr dankbar, dass wir beim Themenbereich Standards/NBauO schon die ersten Schritte gemeinsam gemacht haben. Damit müssen wir weitermachen. Es geht also nicht nur darum, mit neuen Bedingungen den Zugang weiter zu öffnen, sondern auch bezahlbaren Wohnraum technisch gesehen bauen und erstellen zu können. Vielen Dank, und ich werbe sehr um Ihre Unterstützung. Danke schön. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Kirsikka Lansmann SPD

Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir am Feierabend einen Film genießen, stellen wir uns wahrscheinlich selten die Frage, wie dieser Film entstanden ist, wie die Arbeitsbedingungen am Set waren und welche Schattenseiten hinter den Kulissen lauern können. Es ist jedoch entscheidend, nicht nur auf das Endprodukt, sondern auch auf die Produktion zu schauen. Trotz des großen Aufschreis im Jahr 2017 durch die #MeToo-Bewegung kommt es weiterhin zu Machtmissbrauch und sexueller Belästigung, ja, sogar zu sexuellen Übergriffen in der Filmbranche. Die Filmbranche, oft als ein Ort der Kreativität und Inspiration gefeiert, hat auch eine dunkle Seite. In den letzten Jahren haben wir vermehrt von Übergriffen und belästigendem Verhalten gehört. Wir dürfen nicht länger wegschauen. Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt dürfen bei uns keinen Platz haben - weder in der Filmbranche noch sonst wo. Wer glaubt, dass dies nur ein Phänomen à la Hollywood ist, der täuscht sich. Der Fall des Filmproduzenten Harvey Weinstein, einer der bekanntesten Täter, ist zwar besonders widerwärtig, dennoch kommen auch in Deutschland am Filmset Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung vor. Der Kollege Schulz-Hendel hatte ja gerade das Beispiel von Til Schweiger genannt. Aber die Liste der Namen ist leider lang. Die Kultur des Schweigens ist nicht nur gefährlich für die Betroffenen, sondern schadet der gesamten Branche. Und es geht auch nicht heute hier darum, jede Einzelperson an den Pranger zu stellen. Es geht darum, deutlich zu machen, dass das System dahinter dies möglich macht, man zusieht und zu selten dagegen vorgeht. Auffällig ist, dass es sich dabei häufig um sehr bekannte Schauspieler, Produzenten und Regisseure handelt, die ihre Stellung und ihren Einfluss missbrauchen. Wir haben gerade schon viele Zahlen gehört, aber es ist wichtig, sich diese noch einmal vor Augen zu führen. Denn der Bericht der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien macht deutlich, dass in 89 % der Fälle der Täter männlich ist und häufig in höheren Hierarchiestufen agiert. Die Opfer sind daher in den meisten Fällen Frauen. Die Umfrage „Vielfalt im Film" hat ermittelt, dass acht von zehn der befragten Frauen demnach sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat, ein Großteil sogar mehrfach. Dies verdeutlicht, dass sexuelle Belästigungen oft nicht nur individuelle Vergehen sind, sondern Teil eines größeren, organisationsinternen Problems. Und das ist nicht nur alarmierend, sondern inakzeptabel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir über Machtmissbrauch sprechen, müssen wir die Dynamik der Filmbranche genau betrachten. In dieser Branche sind die Machtverhältnisse häufig unausgewogen. Produzenten, Regisseure und andere Entscheidungsträger haben oft das letzte Wort über Karrieren, und diese Macht kann leicht missbraucht werden. Das führt dazu, dass vor allem viele Frauen, aber natürlich auch Männer, in einer extrem verletzlichen Position sind, in der sie Angst haben, ihre Stimme zu erheben. Wir müssen sicherstellen, dass die Filmindustrie ein sicherer Ort für alle wird - für Frauen, Männer und für alle, die sich kreativ ausdrücken möchten. Es gibt bereits Selbstverpflichtungen gegen sexuelle Übergriffe in der Filmbranche. Aber die Wirksamkeit ist verbesserungswürdig. Wir müssen als Gesellschaft und als Politik Verantwortung übernehmen. Es ist an der Zeit, dass wir klare Strukturen schaffen, um Missbrauch zu verhindern und Opfer zu unterstützen. Maßnahmen zur Sensibilisierung für Machtverhältnisse und ein respektvoller Umgang müssen in der Branche zur Pflicht werden. Wir brauchen mehr Anlaufstellen, bei denen Betroffene ohne Angst um ihre Karriere Hilfe und Unterstützung finden können. Viele Filmschaffende sind dort schon auf einem guten Weg, auch in Niedersachsen. Aber wir als Land tragen auch Verantwortung. Es ist wichtig, dass wir als Land Niedersachsen die niedersächsische Filmbranche weiterhin finanziell unterstützen. Ebenfalls ist es aber auch wichtig, dass wir mit den Geldern für Förderung verantwortungsbewusst umgehen. Daher darf es nicht sein, dass Starschauspieler und ‑regisseure sich alles erlauben dürfen, nur weil ihre Filme viel Ruhm und Geld einbringen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir Frauen in der Filmbranche fördern und ihre Stimme sichtbar machen. Nur wenn Frauen in Führungspositionen vertreten sind, können wir sicherstellen, dass ihre Perspektive und Erfahrungen gehört werden. Es ist unsere Aufgabe, eine Kultur des Respekts und der Gleichberechtigung zu etablieren, die es jeder Person ermöglicht, in der Filmindustrie zu arbeiten, ohne Angst vor Übergriffen oder Belästigung haben zu müssen. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir präventive Maßnahmen etablieren, sodass nicht immer erst der große Aufschrei erfolgen muss. Denn es wird immer Menschen geben, die ihre Macht ausnutzen. Die Frage ist, ob es ein System gibt, das ihnen genau das ermöglicht. Lassen Sie uns daher gemeinsam dafür sorgen, dass die Filmbranche ein Ort ist, an dem Kreativität gedeihen kann, ohne durch Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung erstickt zu werden. Wir müssen den Mut haben, diese Probleme offen anzusprechen und eine Kultur des Hinsehens und Handelns zu fördern. Ich freue mich daher auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann.

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Daniela Behrens SPD

Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie

Bitteschön! Bitteschön! Guten Morgen, Frau Präsidentin und meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verbreitung von Desinformation und Fake News hat sich zu einer echten Bedrohung für unsere liberalen Demokratien entwickelt. Das haben Sie eben alle miteinander auch schon festgestellt. Ich bedanke mich sehr herzlich für dieses klare Commitment. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch in der Sprache klar bleiben, wenn wir mit Bürgerinnen und Bürgern dazu diskutieren. Fake News heißt Lügen, meine Damen und Herren. Wir sollten diesen Begriff auch so nutzen. Es geht um Lügen, die wir entlarven und die wir für die Menschen, die einen Anspruch darauf haben, einordnen. Daher ist der Begriff „Fake News" ein bisschen verniedlichend. Lassen Sie uns deswegen darüber sprechen! Insbesondere der digitale Raum ist umkämpft wie nie zuvor. Der digitale Raum ist zur Plattform für Indoktrination und Stimmungsmache geworden, und er bietet viel Platz zur gezielten Verbreitung von Falschinformationen. Bei Desinformationskampagnen geht es nicht darum, sehr geehrte AfD, die Meinungsfreiheit einzuschränken, sondern es geht darum, Lügen zu entlarven und diejenigen, die Lügen verbreiten, zu entlarven, damit Menschen das einordnen können. Meine Damen und Herren, das ist ein Unterschied. Desinformationskampagnen sind eine Form der sogenannten hybriden Bedrohung. Eben diese stellen uns gesellschaftlich, aber auch unsere Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Deswegen ist es so wichtig, sich gegen diese Bedrohung zu wappnen und dafür auf allen Ebenen zu sensibilisieren. Daher hat sich Niedersachsen in den vergangenen Sitzungen der Innenministerkonferenz auch immer wieder stark in die Debatte über den Umgang mit hybriden Bedrohungen eingebracht. Ein gemeinsames Vorgehen im Verbund der Sicherheitsbehörden ist dringend notwendig und geboten; denn Desinformationskampagnen werden natürlich in der Regel von ausländischen Kräften initiiert und gefördert. Daher müssen wir das auch im Verbund angehen. Ich bin sehr froh, dass wir in Niedersachsen eine Vorbildrolle einnehmen und dass wir dort auch immer unseren niedersächsischen Verfassungsschutz, der das Thema hybride Bedrohungslagen sehr aktiv bespielt, als Best Practice haben. Ich bin sehr froh, dass wir auf der nächsten Innenministerkonferenz wieder darüber beraten, wie wir das beschränken können. Meine Damen und Herren, gerade die Aktivitäten Russlands im digitalen Raum beschäftigen uns auf allen Ebenen sehr. Die bekannten russischen Propaganda- und Desinformationsakteure haben ihre Aktivitäten im Laufe des andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine intensiviert. Deutschland steht auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen im Fokus der perfiden Strategie Putins. Desinformationen sind Teil dieser hybriden Kriegsführung. So sollen Personen und Institutionen delegitimiert werden. Es wird versucht, Einfluss auf Wahlen zu nehmen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu destabilisieren und die Populisten, die wir auch in unseren Kreisen haben, über diese ausländischen Aktionen zu stärken. Das muss man klar benennen, meine Damen und Herren. Die Auswertungen unserer Sicherheitsbehörden zeigen dabei sehr anschaulich, wie Desinformation funktioniert. Über die sozialen Medien werden zum Beispiel Links zu Webseiten mit falschen Nachrichten verbreitet. Dabei handelt es sich um täuschend echt wirkende Nachbildungen von etablierten und seriösen Nachrichtenportalen oder Homepages von Behörden. Deswegen ist es für die User manchmal sehr schwierig, das zu erkennen. Daher ist es so wichtig, auch das zu benennen, und daher müssen sich unsere Sicherheitsbehörden um diese Aufgabe kümmern. Auch Frau Hermann ist wieder in die üblichen Mechanismen der CDU verfallen, die wir in den Tagen und auch gestern erlebt haben. Man nimmt nicht zur Kenntnis, was bei der Landesregierung schon passiert. Aber das ist so. Ich sage Ihnen das gerne, Frau Hermann. Erst einmal würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie die Unterrichtung und die Antworten auf die vielen Anfragen, die Sie an uns stellen, auch einmal zur Kenntnis nehmen. Darin steht ganz viel. Zweitens kann ich Ihnen versichern, dass wir, sowohl was das Thema Verfassungsschutzgesetz als auch das Thema Polizeiliches Abhörgesetz angeht, Ihnen dazu natürlich gut und klug gemachte Gesetzentwürfe vorlegen, in denen wir genau das regeln werden. Von daher: Haben Sie Geduld! ‑ Frau Hermann, Sie haben ja selbst einmal in einem Haus gearbeitet. Sie wissen, wie Gesetzentwürfe entstehen und dass die nicht mal eben mit einem Schnipsen gemacht werden, sondern wenn ich Ihnen hier etwas vorlege das gilt übrigens auch für die Kollegin Wahlmann, dann hat das schon Hand und Fuß und gab es natürlich auch eine sehr intensive Beratung mit den regierungstragenden Fraktionen. Von daher haben Sie Geduld und Vertrauen in Ihre Landesregierung! Das ist immer gerechtfertigt. Ich würde gerne auf einen Punkt eingehen, den wir ganz konkret unternommen haben, weil ich ihn für sehr entscheidend halte. Das ist, dass wir seit August dieses Jahres in der Verfassungsschutzabteilung eine zentrale Stelle eingerichtet haben, die sich ressortübergreifend mit dem Thema hybride Bedrohungslagen auseinandersetzt, den sogenannten Single Point of Contact Hybrid. Diese zentrale Stelle sorgt dafür, dass wir Kommunikationsstrukturen und Informationen miteinander verbinden, dass wir bestimmte Informationen einordnen, dass wir sie weiterverbreiten, dass wir sie für präventive Zwecke aufbereiten, dass wir sie anderen zur Verfügung stellen, auch in den Kommunen, den Verbänden und Wirtschaftsunternehmen, damit wir mit dem Thema Desinformation und Fake News ‑ in Klammern: Lügen umgehen können. Denn es ist wichtig, dass wir die Erkenntnisse, die wir in unseren Nachrichtendiensten haben, die der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Kompetenz erarbeitet, auch anderen zur Verfügung stellen, damit wir dieser hybriden Bedrohungslage Herr werden. Ich finde, das ist einen besonderen Dank wert; denn wir sind das einzige Bundesland, das eine solche Kontaktstelle zur hybriden Bedrohungslage hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir dahin kommen, dass das auch andere Bundesländer tun. Daher, Frau Hermann, könnten Sie in Ihrer Parteienfamilie dafür werben; denn das Sicherheitspaket, das die Bundesregierung vorgeschlagen hat, ist im Bundesrat dank der CDU in diesem Bereich abgelehnt worden. Daher sollten Sie sich auch dort vielleicht damit beschäftigen. So können Sie die guten Aktionen, die wir in Niedersachsen haben, unterstützen und auf andere Bundesländer weiterverteilen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Claudia Schüßler SPD

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

die Aussage „Flächendeckende Krankenhauslandschaft ... sichern" ist auch Teil Ihrer Überschrift dieser Aktuellen Stunde. Ich habe mich ein bisschen gefragt: Wo ist eigentlich das Problem? Denn wenn irgendeine Fraktion sich seit Jahren dafür interessiert, wie wir in diesem Land die flächendeckende Krankenhauslandschaft sichern wollen, dann ist es meine Fraktion, dann ist es die SPD. ‑ Das kann ich auch belegen, ansonsten würde ich das hier nicht sagen. Ich bin da immer sehr differenziert in meiner Darstellung. Herr Bock und Frau Bode waren Mitglieder der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung, die wir in der letzten Legislatur hatten und deren Ziel es genau war, zu ermitteln, was es für eine flächendeckende Versorgung braucht. Wir waren uns hier fraktionsübergreifend einig, was dafür nötig ist. Daran haben wir gearbeitet. In der letzten Legislaturperiode haben wir hier mit ganz breiter Mehrheit im Landtag ein Krankenhausgesetz beschlossen. Warum haben wir das gemacht? ‑ Nein, das hat genau mit dem Thema Ihrer Aktuellen Stunde zu tun; denn dort steht in der Überschrift: „Flächendeckende Krankenhausversorgung ... sichern". Warum haben wir das gemacht? Wir haben uns überlegt, acht Krankenhausversorgungsregionen soll es in diesem Land geben. Diese Gesundheitsregionen haben alle eine Maximalversorgung und haben darüber hinaus in der Fläche bestimmte Grundversorgungen. Dieses Gesetz haben wir in Kraft gesetzt, und wir waren dabei, es umzusetzen. Und dann ist etwas passiert, was im Bund sehr lange nicht passiert ist. Da hat man irgendwann das DRG-System eingeführt, um genau diese hohen Kosten der Gesundheitsversorgung zu deckeln. Man hat sehr früh erkannt, dieses DRG-System funktioniert leider nicht. Dann war nicht, dass ich das jetzt falsch sage Herr Rösler in der Verantwortung, war Herr Bahr in der Verantwortung, danach kam Herr Gröhe in die Verantwortung, und dann kam Jens Spahn - und keiner hat dieses Gesundheitssystem noch einmal grundlegend angefasst! ‑ Nein, dass nichts getan wurde, hat genau dazu geführt. Deshalb stehen die Krankenhäuser unter anderem da, wo sie sind, meine Damen und Herren. Frau Schüßler! - Herr Thiele, Ihr Kollege Holsten hat es richtig gemacht. Er hat sich nämlich für eine Zwischenfrage gemeldet, und ich frage die Kollegin Schüßler, ob sie diese Zwischenfrage entgegennimmt. Ich denke, ja. Dann kann ich darauf gleich antworten und muss das nicht immer als Nebenbemerkung hören. Herr Holsten, bitte!

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Jürgen Pastewsky AfD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Herr Abgeordneter Pastewsky. Bitte! Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilen Sie die Aussage des Landrates des Landkreises Friesland, Ambrosy SPD-Genosse, wenn er sagt, die Erlaubnis der Kommunalaufsicht, für Krankenhauslasten höhere Schulden ausweisen zu dürfen, sei keine Lösung?

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Eike Holsten CDU

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Sehr gerne, Herr Holsten! Herr Gäde, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Der Antrag, von dem Sie gerade gesprochen haben, ist ja nun fünf Monate alt. Das Ministerium hatte also viel Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Können Sie mir sagen, was der Minister bei der Einbringung seines Haushalts erzählt hat, wie viel Geld er im kommenden Haushalt eingestellt hat, um diesen Entschließungsantrag in seinem Haus umzusetzen? Vielen Dank für die Frage, Herr Holsten. Diese Frage kann ich Ihnen beantworten.

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Christoph Bratmann SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen? Vielen Dank für die Frage, lieber Kollege Scharrelmann. Ich glaube, wenn wir eines aktuell nicht brauchen und das ist in den Ausführungen des Kollegen Lechner leider deutlich geworden, ist das eine ideologische Debatte: Bist du für Elektromobilität oder bist du für E-Fuels? Es geht doch um die strategische Ausrichtung. Und da haben Sie haben seitens der CDU in Ihren Reden wiederholt gesagt: Das konsequente Setzen auf E-Mobilität war ein Fehler, die Lösung sind E-Fuels. - Nein, E-Fuels werden nicht die Lösung sein! E‑Fuels können für ein Nischensegment die Lösung sein, und auch Verbrenner werden weiterhin eine Rolle spielen. Das hat auch der Wirtschaftsminister immer deutlich gemacht. Es geht jetzt nicht darum, die Verbrenner sofort abzuwickeln. Auch VW hat noch wunderbare Verbrenner im Portfolio, aber auch die leiden gerade unter einer Verkaufsschwäche; das ist im Moment das Problem. Ich habe es gerade geschildert: Der Markt für Verbrenner wird immer enger, und der Markt für E-Mobilität wächst. Und insofern wäre es ein Fehler, eine Doppelstrategie zu fahren und im gleichen Volumen wie auf die E-Mobilität jetzt auch noch auf Verbrenner zu setzen, die irgendwann mit E-Fuels betrieben werden. Das ist nicht die Lösung, sondern das wäre ein Irrweg. Ich glaube, da bin ich einer Meinung sowohl mit dem Vorstand von Volkswagen als auch mit dem Betriebsrat. Nur die CDU schert an dieser Stelle aus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo wir gerade beim Vorstand und beim Betriebsrat sind: Es ist vieles zur Unternehmensstruktur bei Volkswagen gesagt und

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Colette Thiemann CDU

Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe regierungstragende Parteien, die Entschließung, die Sie hier einbringen, nimmt sich eines sehr wichtigen und aktuellen Themas an: des Schutzes von Beschäftigten in der Medienbranche vor Machtmissbrauch und sexueller Belästigung. Die Initiative orientiert sich, worauf Sie in Ihrer Einführung auch Bezug genommen haben, an der #MeToo-Bewegung, die seit 2017 weltweit Diskussionen über Sexismus, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch in der Unterhaltungsbranche entfacht hat. Leider zeigen jüngste Vorfälle, dass diese Probleme weiterhin bestehen und dass es in vielen Fällen immer noch an Unterstützung und Schutz für die Betroffenen fehlt. Und es ist leider längst kein Problem mehr der anderen. Es ist nach den Vorwürfen gegenüber deutschen Medienschaffenden schon ganz lange real direkt vor unserer Haustür. Ihr Antrag soll darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen und den Schutz von Beschäftigten in der Filmindustrie in Niedersachsen zu verbessern und Strukturen gegen Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung zu schaffen. Ihre Forderung, die Vergabe der Filmfördermittel in Niedersachsen an die Einhaltung eines gemeinsamen Verhaltenskodexes zu koppeln, gemeinsam mit Bund und Ländern verbindliche Standards und Vorgaben für den Umgang miteinander festzulegen und gegen Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe im beruflichen Kontext präventiv vorzugehen, ein sogenannter Code of conduct, ist sicherlich überfällig. Und auch die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Vertrauensstelle, um Unterstützung und Beratung für jene anzubieten, die sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch erfahren haben, hat sich in anderen Branchen bereits als wichtige Ressource für Betroffene erwiesen, indem sie hilft, Probleme aufzuarbeiten, Rechte der Betroffenen zu wahren und weiteren Missbrauch zu verhindern. Sicherlich ist es dieser Intention auch dienlich, Schutzkonzepte zu entwickeln, um Missbrauch und Übergriffe direkt an Filmsets zu verhindern. Aber aus meiner Sicht braucht es mehr, und zwar viel mehr als die von Ihnen hier angeregten Maßnahmen, um den Schutz von Beschäftigten in der Filmbranche wirklich zu verstärken und strukturelle Veränderungen zu fördern. Denn gerade die Medienlandschaft steht nicht nur besonders im Fokus kritischer Stimmen, sie muss auch umso mehr in diesem Bereich eine Vorbildfunktion einnehmen. Es sollten daher über Ihre Forderungen hinaus verpflichtende Schulungen zu den Themen Machtmissbrauch, sexuelle Belästigung, Diversität und Inklusion für alle am Set Beteiligten in den geförderten Projekten eingeführt werden. Und diese sogenannten Sensibilisierungstrainings sollten sich nicht nur auf Führungskräfte beschränken, sondern auch Crewmitglieder, Schauspielerinnen und Schauspieler einbeziehen, um ein tieferes Bewusstsein für ein respektvolles Miteinander und Präventionsmaßnahmen zu schaffen. Zudem brauchen wir auch ein Weiteres: transparente Meldewege und Schutz vor Repressalien. Um sicherzustellen, dass sich Betroffene ohne Angst vor Repressalien äußern können, sollten klare und transparente Meldewege eingeführt werden. Es muss festgelegt werden, dass Berichte über Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung anonym und ohne Risiko für die berufliche Zukunft der Betroffenen behandelt werden. Denn stellen wir uns doch einfach mal die Frage, warum dieser Missbrauch von Macht so weit verbreitet ist. Die Medienindustrie ist eine Branche, die häufig von Hierarchien und Abhängigkeiten geprägt ist. Viele Beschäftigte stehen unter enormem Druck, da sie nicht nur für die einzelne Produktion, sondern schlicht und ergreifend für ihre zukünftige Karriere kämpfen. Wer einmal den Mund aufmacht, riskiert, in Zukunft keine Rollen und Aufträge mehr zu bekommen. Diese Strukturen, in denen einige wenige große Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger über die Karriere vieler Talente bestimmen, bieten den perfekten Nährboden für Machtmissbrauch und Übergriffe. Insoweit müssten hier auch Whistleblower-Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Und ich gebe Ihnen gerne was mit auf den Weg: Was man nicht kontrolliert, wirkt nicht. Wir brauchen externe Kontrollen und Audits, um die Einhaltung der festgelegten Schutzkonzepte und des Verhaltenskodexes zu überprüfen. Wir müssen regelmäßig externe Audits in den geförderten Projekten durchführen. Nur solche Überprüfungen können sicherstellen, dass festgelegte Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und eingehalten werden, und bilden so auch die Basis für Verbesserungen in zukünftigen Projekten. Und warum nicht noch einen Schritt weitergehen? Warum nicht Fördermittelvergaben an ethische Standards knüpfen? Über den Verhaltenskodex hinaus sollte eine Ethikkommission eingerichtet werden, die bei besonders schweren und wiederholten Verstößen gegen den Kodex die Vergabe von Fördermitteln überprüft und gegebenenfalls einschränkt. Projekte, bei denen es zu schwerwiegenden Missbrauchsfällen kommt, können dadurch im Übrigen auch temporär oder dauerhaft von der Förderung ausgeschlossen werden. Und letztendlich brauchen wir auch eine Berichtspflicht und eine regelmäßige Evaluation. Eine Berichtspflicht über die Vorkommnisse und Maßnahmen in geförderten Projekten bietet, anonymisiert und vertraulich ausgewertet, die Chance, Problemfelder besser zu verstehen und gezielte Verbesserungen vorzunehmen. Eine jährliche Evaluation und Veröffentlichung der gesamten Ergebnisse erhöht zudem die wichtige Transparenz und das Vertrauen in die Filmbranche. Durch diese von uns gemachten Vorschläge in der Ergänzung kann ein wirklicher Maßnahmenkatalog entstehen, sodass sich wirklich langfristig eine Kultur des Respekts und der Verantwortung in der Filmbranche etabliert. Es ist auch wichtig, dass Produzenten und führende Köpfe der Branche Verantwortung übernehmen. Ein respektvoller und sicherer Arbeitsplatz muss zur Norm werden, nicht zur Ausnahme. Wir brauchen Schutzkonzepte, die klare Standards für die Arbeit am Filmset festlegen, und Vertrauenspersonen, die Ansprechpersonen für alle Beteiligten sind, und zwar von Schauspielerinnen und Schauspielern über die Crew bis hin zu Assistentinnen und Assistenten. Unsere ergänzenden und weitergehenden Vorschläge setzen sowohl bei der Prävention als auch bei der Sanktionierung an und tragen wirklich dazu bei, ein sicheres und integratives Arbeitsumfeld in der Filmindustrie zu schaffen. Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, und die Filmbranche bildet da keine Ausnahme. Es liegt übrigens an uns allen, diese Missstände sichtbar zu machen, eine klare Haltung einzunehmen und an einer Branche zu arbeiten, die den Respekt und die Würde jedes einzelnen Menschen schützt. Es gibt noch viel zu tun, und es wird Zeit, die notwendigen Schritte zu gehen, im Namen aller, die in dieser Branche mutig genug waren, über ihre Erfahrungen zu sprechen, und für all jene, die es bisher nicht konnten oder nicht wagten. Eines gebe ich mit auf den Weg: Wir werden hier nichts ändern, wenn wir ein bisschen weiße Farbe versprühen, sondern wir brauchen wirkliche Maßnahmen. Ich setze auf konstruktive Beratung mit einem gemeinsamen Ziel im Ausschuss. Eine bessere Medienlandschaft, auch in Niedersachsen, ist machbar. Vielen Dank, Frau Kollegin Thiemann. - Als Nächstes hat

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

für die Fraktion der AfD Herr Kollege Najafi. Bitte! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja eher zu einem Gespräch zur Landeswohnungsgesellschaft ausgeartet. Ich muss hier eine Lanze für den Kollegen Frölich brechen. Es war nie die Rede von einer Kritik gegenüber der Person oder an der Kompetenz von Frau Vi ebach, sondern es wurde nur gefragt, was für bessere Arbeit eine Landeswohnungsgesellschaft im Vergleich zur privaten Bauwirtschaft leisten könne. Diese Frage konnte nun einmal nicht beantwortet werden - vor allem vor dem Hintergrund der gestiegenen Baukosten. Herr Henning, Sie können gebetsmühlenartig immer wieder erwähnen, dass Sie 1 600 Wohnungen bauen werden. Diese Wohnungen werden nicht gebaut werden, vor allem deshalb nicht, weil sich die Betonpreise innerhalb der letzten drei Jahre verdoppelt haben, weil sich Zementpreise um 41 % erhöht haben und weil sich der Preis für Bausand gegenüber dem letzten Jahr um 22 % erhöht hat. Diese Kosten werden Sie mit der Landeswohnungsgesellschaft nun mal nicht senken können. Aber zurück zum Gesetz! Eigentlich wurde schon alles gesagt. Die Anpassung der Einkommensgrenzen beim Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz ist eine Angelegenheit, die man sich infolge der gestiegenen Preise seit 2010 anschauen kann, auch wenn die Fehlpolitik der letzten 14 Jahre für ebendiese Preissteigerungen, vor allem bei Energie, verantwortlich ist. Auf einen Widerspruch in der Begründung möchte ich jedoch hinweisen. Sie schreiben: „Mit der Gesetzesänderung sind für die zuständigen Kommunen keine neuen Aufgaben verbunden, durch die ein zusätzlicher Vollzugsaufwand entstehen würde." Direkt im nächsten Satz heißt es: „Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen kann es zu einer nicht unwesentlichen mengenmäßigen Änderung der Fallzahlen kommen." Also doch Mehraufwand bei den Kommunen! Eine Sache wurde hier oft wiederholt, und ich muss sie noch einmal aussprechen: Sie können so viele Wohnberechtigungsscheine verteilen, wie Sie wollen. Die Anzahl der verfügbaren Sozialwohnungen wird sich dadurch nicht erhöhen! Dieser Gesetzentwurf ist ohne größeres Konzept für das Baugewerbe einfach nur eine Mogelpackung. Daher sind wir gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen lieben Dank.

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Karin Logemann SPD

Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

währt am längsten, oder wie ist das noch? Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank für die Hilfe. Es reicht! Unsere Küstenfischerinnen und Küstenfischer befinden sich in einer schwierigen Lage. Immer wieder verzeichnen sie Rückschläge oder müssen die Verschärfung von Einschränkungen fürchten. Da müssen Nachrichten wie die von Anfang des Jahres, bei denen es um Kürzungen bei der Verteilung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz ging, genauso als Bedrohung für den Berufsstand empfunden werden wie der unkontrolliert an die Öffentlichkeit gebrachte „Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei" der EU. Beides hat für viel öffentlichen Wirbel, vor allem aber für eine große Verunsicherung unserer Küstenfischer und ‑fischerinnen gesorgt. Das machen wir nicht mit, und das unterstützen wir auch nicht. Mehr noch, mit der gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU getragenen Resolution „Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen" setzen wir klare Akzente und formulieren deutlich unsere Erwartungen an die Haushaltsverhandlungen im Bund. Dabei ist die Fischerei vor unseren Küsten nicht nur ein Wirtschaftszweig und wichtig für unsere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, sie ist in ganz besonderem Maße auch identitätsstiftendes Kulturgut. Die Fischkutter sind nicht von unseren Küsten wegzudenken und ziehen jährlich Tausende Touristen an. Alle nachgelagerten Wirtschaftszweige gehen da ins Gewicht. Auf die Herausforderung im wahrsten Sinne des Wortes bezieht sich auch der im August in Cuxhaven verabschiedete „Zukunftspakt Küstenfischerei 2050". Auf der ersten Norddeutschen Fischereikonferenz in Cuxhaven trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Fischerei, Wirtschaft und Tourismus aus Niedersachsen und aus Schleswig-Holstein, um über die Zukunft der Küstenfischerei zu sprechen und den Zukunftspakt auf den Weg zu bringen. Immer weitere Einschränkungen der Fanggebiete durch Offshore-Anlagen, in denen nicht gefischt werden darf, ein mögliches Verbot von Schleppnetzen in Schutzgebieten, wenig Nachwuchs, eine marode Flotte und hoher Konkurrenzdruck aus den anderen Ländern - die Liste der Probleme ist so lang wie herausfordernd. Mir sagen die Fischer: Gestern durften wir da noch fischen, heute wird der Fanggrund verknappt, zum Beispiel durch Offshore-Parks, in die wir nicht mehr einfahren dürfen. Jetzt geht es im Bund darum, die Anfang des Jahres sowieso schon von 5 % auf nur 1 % gesenkten Gelder aus dem Windenergie-auf See-Gesetz noch weiter zu kürzen. Ursprünglich sollten rund 670 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 109 Millionen Euro blieben nach den Kürzungen übrig. Aus einem dringend nötigen warmen Regen wurde ein Tropfen auf den heißen Stein, der nun noch weiter eingedampft werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht passieren. Niedersachsen schließt sich hier den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Zukunftspaktes an und sagt: So darf es nicht weitergehen. Unsere Fischerinnen und Fischer brauchen unser aller Unterstützung und keine weiteren Kürzungen. Laut eines Artikels der Nordwest-Zeitung zur Norddeutschen Fischereikonferenz gibt es in Niedersachsen noch etwa 100 aktive Fischer, und die brauchen eine Perspektive. Es geht nicht nur um den Erhalt des Status quo. Die Fischer sind bereit für eine Diversifizierung, aber auch die benötigt Investitionen - so ist dort zu lesen. Dem kann man sich wirklich nur anschließen. Die norddeutschen Fischer sind bereit, sich an veränderte Vorgaben anzupassen. Dafür braucht es finanzielle Mittel. Vor allem aber dürfen geplante Änderungen nicht über die Köpfe der Praktikerinnen hinweg durchgesetzt werden. Wir müssen sie mitnehmen, ihnen auf Augenhöhe begegnen und ihr Wissen und vor allem ihre Expertise in Anspruch nehmen. Die im März vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzte Zukunftskommission Fischerei kann dabei unterstützen. Auf der konstituierenden Sitzung in Bremerhaven berieten die derzeit 34 Mitglieder aus Fischerei- und Wirtschaftsverbänden, Umweltverbänden, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft erste konkrete und breit getragene Maßnahmen für eine nachhaltige, wirtschaftlich resiliente und damit zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei in Nord- und Ostsee. Die Arbeit der Kommission soll zum Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. Neben ausgewählten Themenschwerpunkten soll die Kommission auch mögliche Ansätze zur Verwendung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz beraten. Die zweite Norddeutsche Fischereikonferenz wird demnächst stattfinden und steht bereits fest in meinem Terminkalender. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne Kutter im Hafen kein Fisch auf dem Tisch. Ohne Kutter im Hafen stirbt ein Kulturgut. Ohne Kutter im Hafen kein touristischer Magnet! Auch Schleswig-Holstein hat sich den Forderungen des Zukunftspaktes angeschlossen. Lassen Sie uns gemeinsam hier aus diesem Hohen Haus ein starkes Zeichen aus Niedersachsen in Richtung Berlin setzen. Ich habe große Hoffnung. Die Karten sind neu gemischt, also gucken wir mal, was passiert - für unsere Küstenfischerinnen und -fischer, für den Erhalt unserer Küstenfischerei. Ich beantrage an dieser Stelle die sofortige Abstimmung über diese Resolution. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Klaus Wichmann AfD

Der niedersächsische Verfassungsschutz, ein Teil der Antifa?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Siamo tutti antifascisti!" Das schreibt der niedersächsische Verfassungsschutz auf seinem offiziellen Instagram-Account. - Frau Viehoff, Ihr Klatschen ist vielsagend. Er übersetzt es auch noch mit: „Auch wir sind Antifa." Der niedersächsische Verfassungsschutz verortet sich selbst bei der Antifa. Das hat für Aufregung gesorgt bis weit hinein in die nicht gerade als konservativ geltende Presse. Warum diese Aufregung? - Ich lade Sie ein zu einer Kontrollüberlegung. Nehmen wir mal an, der Verfassungsschutz hätte einen anderen Satz gepostet, etwa: „Auch wir sind Identitäre", mit der Begründung: Wir schützen die Verfassung, wir stiften damit Identität. Ich möchte das Geschrei in diesem Haus nicht hören, Herr Bajus, wenn der Verfassungsschutz das gepostet hätte, wie es denn möglich sei, dass der Verfassungsschutz sich auf die Seite von Rechten stelle, und dann auch noch von welchen, die er selbst beobachtet. Das muss der Präsident jetzt aber mal erklären! Ach was, zurücktreten muss er, aber ganz schnell! Und was? Das Posting wird noch nicht mal gelöscht? Skandal! Rücktritt! Aber so was von! Und was ist eigentlich mit der Innenministerin? Der Verfassungsschutz ist doch ihre Abteilung! Wie? Die hat sich noch nicht mal dazu geäußert? Untersuchungsausschuss! Rücktritt! Frau Ministerin Behrens, so würde es Ihnen entgegenschallen, wenn das hier andersrum gelaufen wäre. Und ich sage Ihnen: Diese Forderung wäre nicht einmal übertrieben. Sie ist, ehrlich gesagt, sogar angemessen. Sie haben sich nämlich zu diesem Vorgang überhaupt nicht geäußert. Seit zwei Wochen schweigen Sie dazu, und Ihr Schweigen bedeutet nur eines: Sie finden das gut, Sie stehen zu diesem Satz, Sie wollen ihn nicht korrigieren. Das ist Ihr Satz, Frau Behrens. Schweigen ist hier Zustimmung. Sie sehen sich selbst als Antifa, und damit können Sie nicht Innenministerin des Landes Niedersachsen sein. Herr Ministerpräsident jetzt ist er nicht da, wenn er sich kümmern soll, Ihre Ministerin schadet dem Ansehen dieses Landes. Herr Weil, sorgen Sie dafür, dass dieses Posting gelöscht wird. Herr Weil, sorgen Sie dafür, dass der Verfassungsschutz ein für alle Mal klarstellt: Der Verfassungsschutz sympathisiert nicht mit Extremisten, er verteidigt sie nicht, und er sieht sich nicht als Teil einer verfassungsfeindlichen Bewegung. Und dann diese geradezu kleinkindhafte Ausrede, man sei als Demokrat ja sowieso antifaschistisch! Frau Behrens, als Demokrat bin ich antitotalitär, und das ist nicht dasselbe. Ich jede Form von Extremismus ab - auch die Linke, jede! Vielleicht wissen Sie das ja auch einfach nicht, Frau Ministerin: „Antifaschismus" ist ein linker Begriff, ein linker Kampfbegriff. Das sehen Sie schon daran, dass es in Deutschland keine faschistische Diktatur gab, sondern eine nationalsozialistische. „Faschismus" bezeichnet die italienische rechtsextreme Diktatur unter Mussolini, und das ist nicht dasselbe. Nicht umsonst verwendet kein ernst zu nehmender Historiker in Deutschland den Begriff „Faschismus" für die Nazis. Das, Frau Ministerin, tun nur Linke, zum Beispiel auch die Historiker der früheren DDR. Di e bezeichnete aber auch eine Mauer mit Todesstreifen als „antifaschistischen Schutzwall". Das sollte Ihnen zu denken geben. „Antifa" ist ein linker Kampfbegriff. Das sagt übrigens selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage. „Wer ... von,... Antifa' spricht, meint ... die,Antifaschistische Aktion'", steht dort. „Antifa" bedeutet hier und heute einen Zusammenschluss von radikalen und extremistischen Linken, die alles bekämpfen, was sie in ihrer unerträglichen Besserwisserei als faschistisch bezeichnen, und das ist im Zweifel, lieber Verfassungsschutz, auch die Polizei des Landes Niedersachsen. Frau Ministerin, haben Sie als Dienstherrin der Polizei mal die einfachen Beamten gefragt, wie die das finden? Es sind die Autonomen, es sind Leute, die der Verfassungsschutz selbst als „Antifa" bezeichnet, die Gehwegplatten auf Dächer geschleppt und sie auf Polizisten geworfen haben, die mit Stahlkugeln auf Polizisten schießen, die politisch Unliebsame zu Freiwild erklären. Es sind die, die auf unsere Verfassung spucken, für die jeder ein Faschist ist, der nicht ihre völlig abgedrehte Meinung teilt. Das ist gemeint mit „Antifa", und mit denen machen Sie sich gemein. Das ist schändlich, Frau Ministerin. Und dann noch diese halbgare Entschuldigung, nicht alle in der Antifa seien ja gewalttätig, die Antifa gebe es ja gar nicht! Als ob es darum gehen könnte! Wir reden hier über ein Netzwerk von Gewalttätigen und nicht so Gewalttätigen, von einigen, die bereit sind, Gewalt gegen Sachen anzuwenden, von welchen, die bereit sind, Nötigungen zu begehen, bis hin zu Gewaltbereiten, ja bis hin zu welchen, die offenbar töten wollen. Und die alle haben Sympathien füreinander. Sie distanzieren sich nicht, selbst nicht von extrem Gewaltbereiten. Im Gegenteil, da wird im Zweifel noch theoretisiert wir werden es gleich von Herrn Lühmann hören und mindestens Verständnis gezeigt. Das ist die Antifa, als deren Teil sich der Verfassungsschutz versteht. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann googeln Sie mal nach dem Satz „Wir sind alle Antifa"! Sie werden erscheint sein, wie viele scheinbar nicht Gewaltbereite sich da mit übelsten Kriminellen und Extremisten solidarisch erklären, bis hinein in Ihre Partei. Dieses Land hatte einmal wirklich gute Innenminister. Es wird sie auch wieder bekommen. Aber die sind dann von der AfD. Vielen Dank.

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Carina Hermann CDU

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, wieder einmal öffentliche Querelen über eine SPD-Parteibuchpersonalie in einem SPD-Haus. Wieder einmal ein öffentlich zutage getretener Streit zwischen Rot und Grün, und jetzt sogar eine Grünen-nahe Bewerberin, die Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht sucht. Frau Hermann, kommen Sie zur Frage! Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Haben Sie eigentlich aus den letzten elf Monaten Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei irgendetwas gelernt? Herr Ministerpräsident Weil wird antworten.

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Lena Nzume GRÜNE

Berufsschulen von Bürokratie entlasten. Umschulungen erleichtern und Zertifizierungspflicht abschaffen

Sehr geehrter Landtagspräsident! Liebe KollegInnen! Ich will das jetzt nicht so stehen lassen, diesen Vorstoß kleinzumachen. Denn das ist für jeden Menschen, für jeden einzelnen Schüler und für jede einzelne Schülerin, eine große Sache. Auch für die Arbeitgeber ist das eine große Sache. Denn sie kriegen Unterstützung über die Zertifizierung - oder eben auch nicht, wenn keine Zertifizierung vorliegt. Von daher finde ich es sehr problematisch, da wieder auf die Schwachen zu schauen und zu sagen: Das ist ein kleiner Vorstoß. - Das ist eine große Innovation für jeden Einzelnen, den das betrifft. In den Gesprächen mit den BBSen wird sehr deutlich, wie sehr sich die BBSen und die Lehrkräfte diese Entlastung wünschen. Denn es steht ihnen weniger Zeit für Lernsettings und Unterricht zur Verfügung. Diese Entlastung wird spürbar sein. Ich habe schon in meiner vorherigen Rede gesagt, dass die Rezertifizierung bis zu 10 000 Euro kostet. Das verhindert wirklich, dass sich Schulen zertifizieren lassen. Das hat weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft, für unsere Fachkräfte und für unsere Wirtschaft. Von daher ist es schwierig, das so kleinzumachen und zu sagen: Das ist ein kleines Rädchen. - Es ist ein wichtiges Rädchen, und ich bin sehr froh und dankbar, dass unsere Kultusministerin sehr innovativ denkt und diesen Vorstoß macht. Ich denke, dass die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Ich wünsche viel Erfolg bei diesem Vorhaben. Danke schön.

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Frau Ministerin antwortet auch Ihnen. Ich glaube, es ist wichtig, wer etwas bescheinigt. Klar wussten wir alle vorher: Fleisch von gesunden Tieren ist nicht problematisch. Es gibt eh keine Möglichkeit der Übertragung auf den Menschen, selbst wenn die Tiere doch nicht gesund gewesen wären. Wenn es getestet ist, ist also sowieso alles klar. Es ist aber wichtig, wer das sagt. Deswegen haben wir uns sehr dafür eingesetzt, dass die, die die Deutungshoheit darüber haben das sind das BfR, das Bundesinstitut für Risikobewertung, und das FLI, sozusagen den ganz offiziellen Stempel draufmachen können. Wir hoffen sehr, dass die Branche das jetzt noch stärker wahrnimmt und letztlich akzeptiert, wenn es hart auf hart kommt. Ich mache mir keine Sorgen, dass eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung vonseiten der EU infrage gestellt wird. Denn das, was im Gespräch rüberkam, war ganz klar, dass sie keine fachlichen Bedenken haben. Sie sagen nur: Wir müssen ein Signal setzen, auch mit Blick auf China - bzw. Asien; China nimmt schon seit einiger Zeit, seit dem ersten ASP-Ausbruch in Brandenburg eh nichts ab. Das steckt dahinter. Darüber müssen wir mit der EU-Kommission ernsthaft sprechen. Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion stellt die zweite

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Christoph Willeke SPD

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Herr Abgeordneter Christoph Willeke. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage die Landesregierung: Warum nimmt der Lebensmitteleinzelhandel die Fleischprodukte von nachweislich gesunden gekeulten Tieren nicht ab? Die zweite Frage direkt hinterher: Was muss auf europäischer Ebene passieren, damit die Vermarktung vereinfacht wird? Vielen Dank. Gut, damit haben wir gleich zwei Fragen abgearbeitet. -

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Dank, Herr Präsident. - Herr Frölich, ich kann das so nicht stehen lassen: die frustriert wirkende Geschäftsführerin der WohnRaum Niedersachsen GmbH. Diesen Eindruck habe ich ganz und gar nicht gehabt. Ich habe eine Frau erlebt, die weiß, wovon sie redet, die weiß, was sie macht, die konkrete Projekte angeht. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Jede Wohnung, die die WohnRaum Niedersachsen GmbH schafft, ist eine Wohnung, die wir gebaut haben. Ich will nicht schon wieder darauf herumreiten, dass nicht wir die 30 000 landeseigenen Wohnungen verkauft haben. Herr Fröhlich, eines sage ich Ihnen auch: Die von Ihnen angebotene Wette nehme ich an. Wir können jetzt vereinbaren, um was wir wetten wollen. Die Projekte, die die WohnRaum Niedersachsen GmbH jetzt angeht, werden auch in dieser Legislatur umgesetzt. Vielen Dank, Herr Kollege Sachtleben. -

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Frau Ministerin! Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich meine, wir zahlen um die 20 000 Euro an Lizenzgebühren. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht sagen, wie viel bei der Einführung 2019 angefallen ist. Das würden wir Ihnen nachreichen.

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Martina Machulla CDU

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das juristische Staatsexamen an den Puls der Zeit anzupassen und endlich dazu zu kommen, dass das Examen auch auf digitalen Endgeräten geschrieben werden kann, ist tatsächlich sinnvoll und zwingend notwendig, damit die juristischen Fachbereiche unserer Universitäten wettbewerbsfähig bleiben. Aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion diesem durchaus vernünftigen Ansatz zugestimmt. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es damit allein noch nicht getan ist, hier diesen Beschluss zu fassen. Vielmehr hoffen wir natürlich darauf, dass die Umsetzung zeitnah erfolgen wird. Es bleibt spannend, abzuwarten, an wie vielen Prüfungsorten das juristische Staatsexamen auch auf elektronischen Endgeräten angeboten werden wird. Es darf nicht beim Einstellen von Haushaltsmitteln bleiben, sondern die Umstellung auf die elektronische Möglichkeit beim zweiten Staatsexamen muss schnell auf die Tagesordnung. Und aus meiner Sicht darf es auch dabei nicht bleiben. Wenn wir auf die gesundheitlichen Aspekte abstellen, wenn wir auf darauf abstellen, dass es für die Korrekturassistenten deutlich einfacher ist, elektronisch angefertigte Arbeiten zu korrigieren, und wenn wir davon ausgehen, dass wir ja Nachwuchsjuristen haben, die sich auch in der digitalen Welt auskennen müssen, steht auch die Überlegung im Raum, auch die Klausuren, die zuvor geschrieben werden müssen, um die Scheine zu erwerben sie dauern fünf Stunden, mit der Zeit auf die elektronische Prüfungsform umzustellen. Das alles sind Punkte, die in der Zukunft noch eine große Rolle spielen werden. Jetzt haben wir aus meiner Sicht, aus unserer Sicht einen guten Start in die Zukunft. Wir werden unsere Universitäten insoweit für unsere jungen Leute sicherlich weiter attraktiv gestalten. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schünemann, erst einmal vielen Dank für die Fragen, die ich gerne wie folgt beantworten möchte: Zu Frage 1: Der in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz niedergelegte Grundsatz der Bestenauslese ist elementarer Bestandteil des personalwirtschaftlichen Handelns der Landesregierung. Bei der Besetzung von Stellen folgt aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Organisationshoheit des Dienstherrn zunächst grundsätzlich ein Wahlrecht, ob und in welcher Form er diese Stellen besetzen will. Er entscheidet über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Dabei steht es insbesondere in seinem allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle zum Beispiel im Wege der Einstellung, Beförderung, Versetzung oder Umsetzung besetzen will. Wenn der Anwendungsbereich des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz nach Ausübung dieses Organisationsermessens eröffnet ist, gelten selbstverständlich dessen Vorgaben, wonach Entscheidungen bei Auswahlverfahren nur nach Kriterien getroffen werden dürfen, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung betreffen. Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerberinnen und Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen. Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen. Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist. Ist aufgrund der aktuellen Beurteilung von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung zunächst auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt. Sofern Bewerberinnen und Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen. Sind die Bewerberinnen und Bewerber auch nach der umfassenden inhaltlichen Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich einzustufen, kann auf andere leistungsbezogene Gesichtspunkte wie etwa die Vorbeurteilung abgestellt werden oder auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines strukturierten Auswahlgesprächs zurückgegriffen werden. - Sie haben gefragt. Moment! Die Ministerin ist dabei, die drei Fragen, die gestellt worden sind, zu beantworten, und sie hat weiterhin das Wort. - Bitteschön! Zu Frage 2: Das in der Frage gemutmaßte Vorgehen mit Begünstigung wäre nicht mit Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz vereinbar und wird in meinem Haus so nicht praktiziert. Angespielt wurde hier auf ein Stellenbesetzungsverfahren, in dem sich zwei Mitarbeiterinnen im Rahmen einer hausintern ausgeschriebenen Stelle auf die Stelle einer Referatsleitung beworben haben, woraufhin eine Mitarbeiterin obsiegte. Gegen diese Entscheidung ging die unterlegene Mitarbeiterin im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vor das ist ihr gutes, grundsätzliches Recht und war im Ergebnis damit erfolgreich - allerdings nicht im engeren Sinne einer fehlerhaften Bestenauslese, sondern wegen Dokumentationsmängeln im Verfahren. Zu Frage 3: Vorwürfe von Mobbing oder nicht einwandfrei durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren werden im MB und auch von mir persönlich sehr ernst genommen, und ihnen wird nachgegangen. Unmittelbar, nachdem der Rundblick solche Vorwürfe gegenüber dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems formulierte, habe ich am Morgen des 21. Oktober meinen Staatssekretär beauftragt, dieser Angelegenheit nachzugehen. Er hat sich kurzfristig mit dem Landesbeauftragten des Amtes ausgetauscht, da in meinem Hause diesbezüglich keine Erkenntnisse vorlagen. Auch dem Herrn Landesbeauftragten lagen weder direkte noch indirekte Hinweise zu den gemachten Vorwürfen oder weitergehende Erkenntnisse vor, die ein konkretes Handeln oder Eingreifen hätten nach sich ziehen können. Bis heute gibt es hierzu keine neuen Erkenntnisse. Herzlichen Dank.

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Claudia Schüßler SPD

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Ich will es nicht lang machen, aber auch meine Redezeit war vorhin irgendwann abgelaufen, sodass ich das nicht mehr sagen konnte. Es geht natürlich um die Frage, wann wir umsetzen. Das hatten Sie auch schon vorhin gefragt. Ich habe versucht zu erläutern: Wir haben über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz versucht, eine Verzahnung zu erreichen. Es macht doch keinen Sinn, erst eine Verordnung zu schaffen und anschließend wieder zurückzurudern, weil es auf der Bundesebene ein Gesetzesvorhaben gibt, dass dabei in irgendeiner Weise eine Rolle spielt. Wir haben das ist im Ausschuss klargeworden eine ganz klare Ansage: Wenn das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Bund nicht kommt, wenn sich die Länder, aus welchen Gründen auch immer, anders entscheiden, dann werden wir sofort in die Umsetzung gehen. Damit könnten wir schon weiter sein, wenn nicht die Planung dazwischengekommen wäre. Im Gegensatz dazu ist NRW zu sehen, wo die Verzahnung viel enger ist. Auch dort wurde ein Krankenhausgesetz aufgestellt. Dort konnte man es umsetzen, weil das jetzt im Bund geplante Gesetz viel näher dran ist. Von daher ist das alles sinnvoll und gut. Ich bin sehr froh, dass Dr. Philippi noch einmal erläutert hat, wie verantwortungsvoll diese Landesregierung genau dieses Thema angeht. Es wird darum gehen, zu gucken: Wo werden die Versorgungsregionen berücksichtigt und wo nicht? Das geht nur mit dem Analysesystem. Wir werden in der nächsten Woche etwas dazu hören. Dann werden wir eine verantwortungsvolle Entscheidung der Regierung erwarten können. Vielen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur - Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken und schützen

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! „Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur - Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken und schützen" - so lautet der Titel des Antrags der Grünen und der SPD. Der Antrag befasst sich im Wesentlichen mit der Integration und Förderung von künstlicher Intelligenz im Kunst- und Kulturbereich. Der Antrag der Grünen und der SPD beinhaltet Forderungen nach einem Prüfauftrag für verlässliche rechtliche Voraussetzungen, um KI-generierte Werke daten- und urheberechtlich zu schützen - ein ungeheuer kompetenzforderndes Unterfangen. Werte Kollegen, momentan bieten KI-generierte Programme zum Beispiel in Wirtschaft, Verkehr und Sicherheit, also im Arbeitsalltag, aber auch in der privaten Verwendung vielfältige und wichtige Unterstützung. Bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz geht es vor allem um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Arbeitserleichterung für die Menschen. Diese Potenziale gilt es voll auszuschöpfen. Die AfD hat das Ziel, diesen Fortschritt positiv zu begleiten. Aber wie verhält es sich im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft? - Hier können bislang geltende Standards nur eingeschränkt übernommen werden. Wenn KI-generierte Inhalte häufiger werden und individuelle künstlerische Arbeiten verdrängen, besteht zum Beispiel die Gefahr einer seelenlosen Kunst. Künstliche Intelligenz hat also das Potenzial, unsere Kultur- und Medienindustrie grundlegend zu verändern. Deshalb muss geprüft werden, ob die Forderungen des vorliegenden Antrages nicht zu einem überproportionalen Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich KI-Förderung führen. Weiterhin gilt es zu hinterfragen, ob eine zu starke Fokussierung unter anderem auch auf den technologischen Wandel Stichwort „Transformation" nicht auch unsere kulturelle Identität zerstört. Die Regierungsparteien plus CDU lieben ja die Transformation. Dabei sehen wir ja gerade, wie zum Beispiel die Energie- und Wirtschaftstransformation oder die Transformation in eine Multikultigesellschaft genial scheitert. Dass auch der Kulturbereich momentan von einer rot-grünen Regierung bespielt wird, dem sehe ich nicht gerade hoffnungsvoll entgegen. Wir, die AfD, sehen in dieser Transformation außerdem die Gefahr von digitaler Überwachung, die gerade für die Freiheit in Kunst und Kultur dramatische Folgen hätte. In diesem Sinne sehe ich gespannt den weiteren Beratungen entgegen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Bündnis 90/Die Grünen. Ich frage der Vollständigkeit halber nach Enthaltungen. - Damit ist Ihr Antrag abgelehnt. Ich würde jetzt gerne mit den Mitteilungen der Präsidentin fortfahren. ‑ Ich bitte um Ruhe in der AfD-Fraktion! Sie sind in einer Abstimmung unterlegen. Das gehört in einer Demokratie dazu. Wer es nicht mitbekommen haben sollte: Die heutige Sitzung soll gegen 18:55 Uhr enden. Die Parlamentarische Vereinigung lädt heute für 13 Uhr in den Veranstaltungssaal im Restaurant Leineschloss zur Mitgliederversammlung ein. Herr Vizepräsident Nacke wird ein Grußwort sprechen. Vielen Dank. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Miesner mit. Einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich von der Landesregierung Herr Minister Heere bis 15 Uhr und für den ganzen Tag Herr Minister Meyer, von der Fraktion der SPD Herr Arends, Frau Dr. Liebetruth und Herr True, von der CDU-Fraktion Herr Eilers, Frau Koehler, Frau Otte-Kinast und Herr Plett bis zur Mittagspause. Vielen Dank, Herr Schriftführer Miesner.

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Watermann. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens munter, zweitens stehend und wieder bei Ihnen! Ich freue mich, dass wir das Glücksspielgesetz beraten können. Meine Damen und Herren, es geht inhaltlich darum, dass das Glücksspielgesetz ganz wichtige Elemente enthält, die den Wohlfahrtsverbänden, dem Sport, dem Verbraucherschutz, den Musikschulen, aber auch vielen anderen Organisationen helfen. Eine hatten wir vergessen, die wir in der Überschrift nachtragen müssen, was wir mit dem Änderungsantrag vorschlagen. Im Wesentlichen, meine Damen und Herren, geht es darum, dass wir denen, die tätig sind, um die Infrastruktur im Sport, in der Wohlfahrt, aber auch in der Kultur in diesem Lande sicherzustellen, den Rücken stärken und sie davon freimachen, dass sie haushalterischen Schwankungen ausgesetzt sind. Es ist besonders wichtig, dass wir neben diesen Organisationen auch den Verbraucherschutz stärken, der etwas dafür tut, dass denen, die sich im Glücksspiel verirren und vielleicht nicht ganz so gut unterwegs sind, geholfen wird und ihnen dies eine Stabilität und Hilfe ist. Meine Damen und Herren, es ist eine ganz wichtige Entscheidung, die wir schon in der ersten Wahlperiode von Rot-Grün getroffen haben, dass wir genau diese Finanzierung auf solide und vernünftige Füße gestellt haben, damit sie für die, die sie brauchen, verlässlich ist. Beim Sport geht es darum, den Organisationen noch einmal besonders unter die Arme zu greifen, weil sie das getan haben, was nach Corona ganz wichtig war, nämlich sehr unbürokratisch zu helfen. Das ist eines der wichtigsten Elemente. Mein Kollege Constantin Grosch hat vorhin bei einem Tagesordnungspunkt kurz vor der Mittagspause noch einmal auf das hingewiesen, was mir ganz persönlich mit am wichtigsten ist: dass wir die Dinge, die wir regeln, möglichst so regeln, dass sie nicht zu kompliziert sind. Es ist wichtig, alles dafür zu tun, dass die Förderung für das Ehrenamt und für viele weitere unbürokratisch bei denen ankommt, die die Arbeit vor Ort leisten. Bei den Regeln, die wir jetzt aufgenommen haben, berücksichtigen wir genau das und achten genau darauf, dass das genauso fortgesetzt wird. Und ich bin mir sicher, dass das bei allen Förderungen und allen Verabredungen, die dazu noch zu treffen sind, genauso eintreten wird. Deshalb sage ich Ihnen: Das ist eine Stärkung des niedersächsischen Ehrenamtes und eine Stärkung derer, die sich für uns vor Ort dafür organisieren. Dafür bin ich wirklich dankbar, und dafür bin ich wirklich gern in diese Plenarsitzung gekommen. Ich freue mich, dass ich wieder aktiv bei Ihnen mitmischen darf. Das tue ich so, wie ich es immer mache, nämlich mit aller Kraft, die ich habe. Vielen Dank.

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Uwe Schünemann CDU

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Abgeordnete Schünemann. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Landesregierung in ein laufendes Bewerbungsverfahren eingegriffen, indem sie wichtige Verantwortungsbereiche einfach herausgenommen hat, um eine dafür bestens qualifizierte Bewerberin auszubooten und einer Genossin aus dem SPD-Ortsverein Südstadt-Bult diese Referatsleitung zuzuschanzen, und damit jegliche Sensibilität gegenüber parteipolitischer Einflussnahme vermissen lässt? Die Frau Ministerin wird antworten.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes

für die Fraktion der AfD Herr Kollege Bothe. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Landesregierung hier tätig geworden ist. Dies ist aufgrund von Gerichtsentscheidungen notwendig geworden; die Kollegen haben das ausreichend erzählt. Spannend wird es halt, wenn man Regelungen schafft, die unnötig sind. Auf meine Frage an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Ausschuss, warum denn jetzt jedes Ministerium bei den Beurteilungen einen eigenen Paragrafen bekommt, antwortete der GBD lapidar: Das ist halt Politik; es gibt keine Begründung dazu. - Man hat hier unnötige Längen in die Gesetzgebung eingebracht. Man wollte dies nicht korrigieren. So schafft man zusätzliche Bürokratie, und das lehnen wir ab. Deswegen werden wir uns kraftvoll enthalten. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -

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Christoph Bratmann SPD

Berufsschulen von Bürokratie entlasten. Umschulungen erleichtern und Zertifizierungspflicht abschaffen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eben kam der Zwischenruf: Der macht heute alles! - Nein, ich mache heute nicht alles. Das ist meine zweite und voraussichtlich letzte Rede für heute. Aber wenn es um berufliche Bildung geht, dann fühle ich mich natürlich berufen, auch als Wirtschaftspolitiker und früherer schwerpunktmäßiger Kultuspolitiker hier noch einmal zu sprechen. Lieber Kollege Reinken, ich stehe natürlich immer gerne für Generaldebatten zur beruflichen Bildung zur Verfügung. Der Kollege Fühner weiß das. Aber das würde heute den Rahmen sprengen. Melden Sie doch einfach selber einmal eine Aktuelle Stunde zu dem Thema an! Die berufliche Bildung und die berufsbildenden Schulen sind es immer wert, dass hier im Landtag über sie gesprochen wird. Ich glaube, es ist immer gut, wenn wir so etwas machen und uns dazu austauschen. Ich will aber dem widersprechen, mit welcher Chuzpe Sie hier dieses Thema kleingeredet haben. Das ist nämlich durchaus ein wichtiges Thema. Denn gerade die Situation von Umschülerinnen und Umschülern ist häufig unter dem Radar. Es ist zwar, wenn man so lange im Landtag ist wie ich, immer wieder ein bisschen schwierig, über frühere berufliche Erfahrungen zu sprechen, aber ich habe mich in meinem beruflichen Werdegang tatsächlich zuerst um Umschülerinnen und Umschüler bei einem Bildungsträger gekümmert und bin dann an die berufsbildenden Schulen gewechselt. Von daher kenne ich beide Situationen, auch wenn es schon ein bisschen her ist. Es ist klar, dass wir Umschülerinnen und Umschüler für die Fachkräftesicherung brauchen. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Das sind Menschen, die entweder aus gesundheitlichen Gründen ihren Erstberuf nicht mehr ausüben können oder im fortgeschrittenen beruflichen Werdegang gemerkt haben, dass sie sich noch einmal umorientieren wollen. Das sind Leute, die sich einfach noch einmal neu qualifizieren wollen, weil sie für sich neue berufliche Wege gefunden haben. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Aspekt. Diese Menschen verdienen Unterstützung, und sie verdienen natürlich die bestmögliche Qualifizierung. Damit sind wir bei den berufsbildenden Schulen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Fachkräftesicherung. Das ist schon gesagt worden. Dass sie auch eine wichtige Rolle bei den Umschulungen spielen, ist oft nicht auf dem Radar. Denn da stehen meistens Bildungsträger im Vordergrund. Ich glaube, wir sind uns einig von CDU über Grüne bis zur SPD, dass es immer gut ist, wenn man die berufsbildenden Schulen und vor allen Dingen die Lehrkräfte von Bürokratieaufgaben befreit: von lästigen Dokumentationspflichten und von verwaltenden Tätigkeiten, die stören und daran hindern, dass man sich der eigentlichen Aufgabe, nämlich der des qualitätsvollen Unterrichts, widmet. Darin sind wir uns, glaube ich, einig. Allein, wenn man den Titel vorträgt, sprengt dies schon fast die Redezeit. Ich versuche es aber trotzdem. Es geht um die „Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch". So der Titel. Ich weiß nicht, wer sich das ausgedacht hat. Aber klar ist, um das einmal auf den Punkt zu bringen: Es geht darum, dass berufsbildende Schulen den Nachweis erbringen müssen, ein qualifizierter Bildungsträger zu sein. Wie widersinnig ist das eigentlich? Berufsbildende Schulen beweisen es jeden Tag. In einem Qualitätsrahmen, der vorgegeben ist, beweisen sie jeden Tag, dass sie junge Menschen auf den Beruf vorbereiten können, dass sie junge Menschen fachtheoretisch ausbilden und dass sie junge Menschen in der Fachpraxis begleiten. Das über ein komplexes Zertifizierungsverfahren nachweisen zu müssen, ist tatsächlich widersinnig. Es ist gut, dass die Kultusministerin das erkannt hat und dem jetzt ein Ende bereitet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Allein deshalb ist es richtig, dass wir im Rahmen der Aktuellen Stunde darüber sprechen. Denn wir erleben hier eine klassische Doppelstruktur, die Zeit und Ressourcen raubt, und es ist gut, wenn wir das heute beenden. Wir brauchen die berufsbildenden Schulen ebenso im Bereich der Umschulung. Wir brauchen noch mehr die Fachkräfte, die daraus entstehen. Dabei geht es natürlich insbesondere um diejenigen, die mit einem Bildungsgutschein die Schulen aufsuchen und die Umschulungen vor allem im Bereich der pflegerischen und der sozialpädagogischen Tätigkeiten machen: Erzieherinnen und Erzieher, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten usw. usf. Die werden dringend benötigt. Deswegen sollten wir jede Hürde beseitigen, die das erschwert. Das machen wir heute. Deswegen freue ich mich über diese Aktuelle Stunde. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Der niedersächsische Verfassungsschutz, ein Teil der Antifa?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der niedersächsische Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem unserer Demokratie. Diese Aufgabe nimmt der Verfassungsschutz auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wahr, und er arbeitet in Niedersachsen hochkompetent und fachlich unabhängig, meine Damen und Herren. Diese Aktuelle Stunde der AfD ist mal wieder ein Versuch, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. Es ist nicht das erste Mal, dass man das versucht, und ich bin mir sicher, es wird nicht das letzte Mal sein, dass Sie das versuchen. Daher stellt sich doch zu Recht die Frage einige Vorredner haben schon darauf hingewiesen: Was ist eigentlich der Grund für diese ständigen Angriffe auf den niedersächsischen Verfassungsschutz? - Dabei liegt dieser Grund sehr deutlich auf der Hand, meine Damen und Herren. Er ist mit einem Begriff sehr deutlich zu beschreiben. Er heißt „Ablenkung", meine Damen und Herren. Die AfD ist nämlich da muss man gar nicht in andere Bundesländer gucken seit Mai 2022 in Niedersachsen als rechtsextremistisches Verdachtsobjekt eingestuft. Die AfD ist verdächtig, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu agieren. Und diese AfD ist auch verdächtig, gegen die Werte unserer Verfassung zu stehen. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2023 ist die AfD erstmals mit einem eigenen Kapitel vertreten. Darin kann man unter anderem nachlesen, dass innerhalb der AfD die extremistischen Kräfte in den vergangenen Jahren ihre Machtstellung ausbauen konnten. Klar herausgearbeitet wurde auch vom niedersächsischen Verfassungsschutz, dass bei der AfD Niedersachsen und ihren Untergliederungen eine Distanzierung von radikalen oder gar extremistischen Positionen und Akteuren innerhalb der Partei nicht festgestellt werden kann. Die AfD ist also im Fokus des Verfassungsschutzes. Deswegen sehen wir hier ständig diese Angriffe auf unser Frühwarnsystem der Demokratie, meine Damen und Herren. Daher will ich noch einmal an die Aufgabe unseres Verfassungsschutzes erinnern. Der Verfassungsschutz sammelt Informationen über extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen, wertet diese aus und klärt die Öffentlichkeit darüber auf. Dabei leisten die Mitarbeitenden in der Abteilung 5 bei mir im Hause hervorragende Arbeit. Wir können uns gerade in diesen Zeiten nur sehr dafür bedanken, dass es fähige Frauen und Männer gibt, die diese Arbeit jeden Tag machen. Herzlichen Dank dafür an meinen Verfassungsschutz! Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ist für mich übrigens auch ein elementarer Bestandteil der Arbeit des Verfassungsschutzes. Wenn man das hohe Maß an gewollten Desinformationen in den sogenannten sozialen Medien betrachtet, ist es wichtig, hier einen Gegenpol zu bilden. Ich bin sehr froh darüber, dass der niedersächsische Verfassungsschutz im Verfassungsschutzverbund hier eine Vorbildrolle einnimmt und diese Aufgabe der Information der Öffentlichkeit sehr ernst nimmt. Wir diskutieren auch bei der nächsten Innenministerkonferenz wieder darüber, dass wir das doch insgesamt in Deutschland mehr in den Fokus nehmen sollten. Gegnern der freien Meinungsäußerung, meine Damen und Herren, und unseren Demokratieverächtern ist diese Arbeit ein Dorn im Auge. Das haben wir hier vorhin schon mal erleben können. Das, was sich in den sozialen Medien rund um den sogenannten Antifa-Post des Social Media Teams des Verfassungsschutzes und die Kommentare abgespielt hat, kann auch durchaus als Lehrstück gesehen werden, wie die Diskurskultur in der digitalen Welt angesehen wird. Die Diskurskultur im digitalen Raum hat sich zunehmend davon entfernt, einen demokratischen Konsens zu bilden. Stattdessen geht es vermehrt darum, eine Art Deutungshoheit über gesellschaftlich relevante Themen zu erlangen, diese ideologisch aufzuladen und für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Insbesondere Rechtspopulisten und Rechtsextremisten nutzen diese Mechanismen sozialer Medien äußerst effektiv für ihre Zwecke. Sie lösen Informationen aus ihrem Kontext und emotionalisieren und verfälschen die Debatten ganz gezielt. So werden komplexe Sachverhalte vereinfacht und polarisierende Narrative geschaffen. Genau das ist auch im Nachgang des Beitrages des Verfassungsschutzes am 17. Oktober 2024 passiert. Nach und nach sind die Trolle aus ihren digitalen Höhlen gekrochen und haben versucht, dort anzudocken und einen Skandal zu inszenieren, den es gar nicht gibt. Der parlamentarische Arm dieser Trolle sitzt hier rechts außen von mir, meine Damen und Herren. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Plett zu? Nein. Daher, meine Damen und Herren, bleibt auch in dieser Aktuellen Stunde darauf hinzuweisen: Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Die AfD Niedersachsen ist verdächtig, Teil dieser Gefahr zu sein. Skandalisierungsversuche, Nebelkerzen, Empörungsinszenierungen, Einschüchterungsversuche - Herr Wichmann, alles das ist erfolglos. Unsere Sicherheitsbehörden machen ihre Arbeit, und darauf können wir uns verlassen, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank.

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank. - Den Ausbruch im Emsland hatten wir ja quasi schon. Damals sind den Erzeugern letztlich 15 Millionen Euro verlorengegangen. Wir wissen auch, dass viele Betriebe dichtgemacht haben oder in wirklich arge existenzielle Nöte gekommen sind. Damals war der Schweinepreis noch niedriger; jetzt ist er höher. Wir müssten jetzt mit ungefähr 20 % Aufschlag rechnen. Wenn man das ins Verhältnis zu den großen Schweinehochburgen in der Nachbarschaft setzt auch das ist vielleicht ganz interessant, dann sieht man, dass zum Beispiel in Cloppenburg eher mit 40 Millionen Euro plus 20 %: 48 Millionen Euro Schaden zu rechnen wäre - und das alles bei einer dreimonatigen Sperrung. Bei zwölf Monaten nach einem Befund im Wildschweinbereich kann man diese Zahlen vielleicht nicht unbedingt mit 3 multiplizieren, denn dann würde ja gar nicht mehr eingestallt. Aber trotzdem würde dauerhaft kein Geld verdient. Letztlich wäre das ein so immenser Strukturbruch, dass wir wirklich ein gigantisches Problem hätten. Sie wissen, ich bin für eine Transformation der Tierhaltung, und in gewissen Bereichen ist es, denke ich, auch richtig, dass Tierzahlen reduziert werden. Aber das wäre das Gegenteil von Transformation. „Transformation" bedeutet planvolles Vorgehen, sodass Betriebe mitgenommen werden können. Das wäre in einem solchen Fall ein riesengroßes Problem.

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Uwe Schünemann CDU

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Osigus, wie wollen Sie der Bedeutungslosigkeit Ihres Ministeriums mit konkreten Maßnahmen bitte entgegenwirken, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren eher mit Parteienfilz als mit Initiativen auf europäischer Ebene aufgefallen sind?

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Jessica Miriam Schülke AfD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Kollegin Hillberg, erst einmal: Ich bin jedes Mal sehr verwundert, was Sie so alles in meinen Anträgen lesen und herausinterpretieren. Das ist wirklich sehr kreativ und fantasievoll. Ich bin es ja langsam schon gewohnt, dass Sie hier mir gegenüber persönliche Angriffe und Unterstellungen vorbringen, die hier im Plenarsaal wirklich nichts zu suchen haben. Ich möchte noch eines klarstellen: Bereits 2016 wurde der Endbericht einer internationalen Expertenkommission zur Exzellenzstrategie bzw. Exzellenzinitiative vorgelegt. Er hat in der Evaluation gezeigt, dass es schon damals grundsätzliche Kritik an dem Förderprinzip gab. Genau auf diese Kritik haben wir uns in unserem Antrag bezogen. Das haben wir übrigens in unserem Antrag auch so geschrieben. - Das nur zur Klarstellung! Es ist ja wunderbar: Wir werden den Antrag im Ausschuss noch ausgiebig besprechen. Dann können noch manche Fragen und Unklarheiten besprochen und geklärt werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schülke. -

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

damit haben wir gleich zwei Fragen abgearbeitet. - Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Erst einmal zu der Frage, warum der Lebensmitteleinzelhandel die Ware nicht abnimmt: Das ist eine gute Frage. Es gibt keinen vernünftigen Grund. Das, was an Verunsicherung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erwartet wird, nehme ich nicht wahr. Es gibt ja auch die Vogelgrippe. Da fragt kein Mensch: „Ist das irgendwie bedenklich, wenn Tiere, die in Ställen in der Nähe waren, geschlachtet und verarbeitet werden?" Insofern müssen wir da wirklich ganz stark appellieren. Ich hoffe, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei der Gamechanger werden kann. Wir haben deutlich gemacht damit knüpfe ich an Ihre zweite Frage an, was auf europäischer Ebene passieren müsste, dass wir die Sorgen des LEH und der Gastronomie sehr ernst nehmen. Deswegen haben wir gesagt: Alle Restriktionen, die aus gesundheitlicher Sicht, aus seuchenpolitischer Sicht nicht notwendig sind, müssen abgebaut werden. Das würde zum Beispiel auch bedeuten, dass frisches Fleisch aus der Sperrzone nach einem solchen Punkteintrag, wie wir ihn damals im Emsland hatten, ohne diese strengen Auflagen weiterverarbeitet werden kann. Es geht zum Beispiel auch um die Frage: Wie können wir Fleisch freitesten? Das war beim letzten Branchentreffen, das wir im Ministerium hatten, das ganz große Thema: Freitesten im Schlachthof, sodass weitere Restriktionsauflagen wie zum Beispiel Stempeln nicht mehr notwendig sind. Dazu haben wir vorgeschlagen: Bitte lieber etwas weniger stigmatisieren und zum Beispiel mit einem Zahlencode kennzeichnen das wäre auch schon ein großer Schritt anstelle des bekannten Kreuzinnenstempels, der für viel Verunsicherung sorgt. Es ist wirklich notwendig, dass sich hierzu bei der Kommission etwas tut. Niedersachsen hat das BMEL gebeten, das Friederich-Loeffler-Institut mit einer Evaluierung von Untersuchungsmethoden zu beauftragen, was das Freitesten angeht. Wir müssen auch schauen, dass wir zu einer Verkürzung der Dauer der Sperrmaßnahmen kommen, wenn es angezeigt ist und zum Beispiel nicht ständig neue Fälle auftreten, und dass man zu einer Verkleinerung der Mindestradien kommt, um die Menge des Fleischs, das das Label „Es kommt aus einer Restriktionszone" trägt, obwohl es von gesunden Tieren stammt, zu verringern.

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Lena Nzume GRÜNE

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Frau Präsidentin! Liebe Alle! Herr Dr. Weintraub hat uns vorhin ermahnt, die Menschlichkeit in den Mittelpunkt zu nehmen, für Menschenrechte zu kämpfen. Er hatte den Optimismus, dass auch die AfD an den Menschenrechten festhält und sich für sie einsetzt. Frauenrechte sind Menschenrechte, Inklusion ist ein Menschenrecht! Wenige Stunden, nachdem Herr Dr. Weintraub gegangen ist, hat die AfD wieder ihr wahres Gesicht gezeigt. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass alle das Menschenrecht auf Bildung haben und unsere Schulen diesem Menschenrecht entsprechen können. Eine unserer ersten Amtshandlungen war die Finanzierung von 200 pädagogischen Mitarbeitenden in den allgemeinbildenden Schulen und in den BBSen. Das ist mehr als in der letzten Legislatur passiert ist. Ich möchte an dieser Stelle allen Initiativen danken, allen Schulen und allen engagierten Personen, die sich täglich dafür einsetzen, dass Inklusion gelingt. Das Modell der Klassenassistenz an der Grundschule Wesendorf zeigt, wie gebündelte Ressourcen im Unterricht allen Kindern zugutekommen können. Auch wir haben die Schule besucht und gesehen, wie Unterstützungspersonen der ganzen Klasse zur Verfügung stehen und allen Kindern helfen, unabhängig vom Förderstatus. Alle profitieren davon. Das zeigt auch die wissenschaftliche Evaluation. Es ist verwunderlich, dass die CDU agiert, ohne überhaupt mit der Schule in Kontakt zu treten, und nicht das gesamte Konzept anschaut, sondern einen Aspekt herausnimmt und für den Antrag verwendet. Das ist schon sehr erstaunlich. Frau Nzume, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fühner zu? Ja, sehr gern. Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass ich zusammen mit der Kollegin Bauseneick die angesprochene Schule besucht,

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Die Ministerin antwortet. Ich glaube, man sollte das eine nicht mit dem anderen vermischen. Es gibt ein sehr großes öffentliches Interesse an der Thematik Wolf. Das sehen wir daran, dass wir eigentlich in jedem Plenum darüber diskutieren; ich wundere mich schon, dass das in diesem Tagungsabschnitt bislang noch nicht passiert ist. Ich fände es nicht angemessen zu sagen, das eine sei wichtiger als das andere. Und außerdem gibt es ja digitale Meldemöglichkeiten: über das Portal. Das andere ist natürlich noch ein bisschen praktischer. Aber es gibt dafür keine rechtliche Verpflichtung. Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Dann werden Sie die Antworten auf Ihre Fragen gleich hören. Außerdem wird aktuell unter Federführung des Sozialministeriums eine Kinderschutzstrategie entwickelt, die in ein Kinderschutzgesetz münden soll. Wir schaffen Sicherheit und Verlässlichkeit beim Schutz unserer Kinder. Damit setzen wir zusammen ein klares Zeichen für die Stärkung unserer Kinder. Wir handeln. Die CDU betont in dem vorliegenden Antrag, ebenso wie wir in unserem Antrag, die Notwendigkeit der stärkeren Vernetzung zwischen den relevanten Akteuren, den Jugendämtern, den Schulen, der Polizei und der Justiz. Eine bessere Zusammenarbeit ist der Schlüssel, damit bei Verdachtsfällen schnell und effektiv eingegriffen werden kann. Es freut mich, dass die CDU diesen Weg unterstützen möchte. Darüber hinaus fordert die CDU, ebenso wie wir, die Weiterqualifikation und Schulung der Fachkräfte, die im Kinderschutz tätig sind. In Niedersachsen gibt es bereits eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten, aber hier müssen wir gemeinsam noch weitergehen, um die Fachkräfte in ihren schwierigen Aufgaben zu stärken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade im digitalen Zeitalter und das scheinen Sie bei unserem Antrag übersehen zu haben sehen wir es als unsere Aufgabe an, den Schutz vor neuen Gefahren im Internet stärker zu berücksichtigen. Unsere Kinder und Jugendlichen sind online unterwegs, und leider sind sie dort immer häufiger Risiken wie Cybergrooming, Cybermobbing und anderen digitalen Formen der Gewalt ausgesetzt. Beide Anträge fordern deshalb eine Erweiterung der Präventionsarbeit im digitalen Bereich. Also, wie wir sehen, es gibt viele Gemeinsamkeiten bei beiden Anträgen. Ihr Antrag enthält in weiten Teilen gleiche Forderungen, die Sie nur anders formuliert haben. Warum unterstützen Sie nicht einfach unseren Antrag im Ausschuss und machen dann Ergänzungs- und Änderungsvorschläge? Wir haben ja gemeinsam beschlossen, dass wir eine umfangreiche Anhörung zu dem Antrag haben werden. Über die vielen Gemeinsamkeiten hinaus haben Sie in Ihrem Antrag einen Schwerpunkt auf die Strafverfolgung gesetzt. Das ist im Prinzip ja auch richtig. Und weil das richtig ist, hat die Landesregierung in diesen Punkten bereits gehandelt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wurde gestärkt. Es wurden neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Es finden umfassende Fortbildungen in diesem Bereich statt. In der IT-Forensik wurden zudem erhebliche Investitionen vorgenommen. Das KI-gestützte Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie wurde am Anfang dieses Jahres in den Regelbetrieb überführt. Das hätten Sie auch wissen können, weil, ich glaube, es der Kollege Bock war, der dazu eine Kleine Anfrage gestellt hat. Also ist dieser Punkt in Ihrem Antrag überflüssig. Der Einsatz von KI und die Weiterentwicklung tragen dazu bei, Missbrauchsfälle mit den digitalen Beweismitteln schneller zu erkennen und die Ermittlungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Um abzuschließen: Ich lade Sie ein, Ihre Ideen und Anregungen in die weiteren Ausschussberatungen zu unserem Antrag einzubringen. Denn wir teilen ja im Grundsatz das gleiche Ziel, dass alle Kinder in Niedersachsen sicher und geborgen aufwachsen können. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine umfassende Lösung für den Kinderschutz in Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Vielen Dank

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Evrim Camuz GRÜNE

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zwei Dinge haben wir uns zum Anfang dieser Koalition zur Verbesserung der juristischen Ausbildung vorgenommen: zum einen die Einführung des integrierten Bachelors. Wir wollten es nämlich nicht länger hinnehmen, dass Studierende nach fünf Jahren des Studiums und zahlreichen erfolgreichen Prüfungen am Ende nur mit einem Abitur dastehen. Zum anderen haben wir uns vorgenommen, das elektronische Schreiben der Prüfungen des zweiten Staatsexamens unmittelbar einzuführen und die Weichen für das digitale Verfassen der ersten Pflichtfachprüfung, also des ersten Examens, zu stellen. Zwei politische Aufträge, zwei Jahre später, und ich stelle fest: Rot-Grün liefert, sehr geehrte Abgeordnete. Den Antrag zum integrierten Bachelor haben wir politisch beschlossen und auf den Weg gebracht. An allen drei Universitäten in Niedersachsen können sich Studierende bereits jetzt für den integrierten Bachelor einschreiben. Und heute beschließen wir das E-Examen. Unsere zukünftigen JuristInnen sind in einer immer weiter fortschreitenden digitalen Welt bei den wichtigsten Prüfungen ihres Lebens in dieser modernen Welt leider nicht angekommen. Obwohl heutzutage kein Antrag, keine Klage, kein Gutachten und keine Beschwerde mehr per Hand verfasst wird, verdonnern wir unseren juristischen Nachwuchs in zwei Staatsexamina, jeweils sechs und acht fünf Stunden dauernde Klausuren mühsam per Hand zu schreiben. Das Ergebnis sind pro Klausur je nach Schriftgröße ca. 30 bis 40 Seiten. Wir befinden uns also bei einem Examensdurchgang für das zweite Examen in einem Bereich von ca. 280 Seiten. Dabei erreicht Höchstgrenzen, was die körperliche Anstrengung angeht. Was sagt das über uns aus? Ist es Gleichgültigkeit gegenüber unseren JuristInnen? Oder ist es die notwendige Abhärtung, wie der eine oder andere fertige Jurist konstatiert, wenn er behauptet, dass, wenn er dadurch musste, die jungen Menschen da auch durchmüssen? Nein, es ist nichts davon, es ist einfach schon längst überfällig, dass wir das juristische Staatsexamen in das aktuelle Zeitalter überführen. Wir Grüne kümmern uns um unseren Nachwuchs. Wir kümmern uns darum, dass der Rechtsstaat weiterhin mit gut ausgebildeten JuristInnen versorgt wird. Uns ist es wichtig, dass sich die Prüflinge auf den Inhalt ihrer Klausur konzentrieren können und sich nicht darauf konzentrieren müssen, wann sie die nächste Schmerztablette gegen den Schmerz in ihrem Arm nehmen müssen oder welche Methode des Tapings am effektivsten ist. Es klingt so banal, dass die Prüflinge immer noch auf die Digitalisierung des Examens warten müssen. Schließlich haben bereits elf andere Bundesländer das elektronische Examen eingeführt. So können die Prüflinge selbstbestimmt wählen, ob sie per Hand oder per Tastatur schreiben wollen. Wie sich in NRW zeigt, haben sich im Januar dieses Jahres 97 % der geladenen ReferendarInnen für ein Schreiben mit der Tastatur statt per Hand entschieden. Niedersachsen soll seinen ReferendarInnen die gleiche Wahlmöglichkeit bieten. Zuletzt: Wie können wir von unseren AnwältInnen und unserer Justiz erwarten, mit der elektronischen Akte zu arbeiten, wenn wir uns bei der staatlichen Prüfung selber der Digitalisierung verweigern? Verlangen wir von unserem juristischen Nachwuchs nicht länger, dass er in einer digitalisierten Welt seine Ausbildung, seine letzten Prüfungen mit Stift und Papier beenden! Wir haben es heute von der CDU ganz oft gehört: Endlich machen! Wir machen heute. Vielen Dank.

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise beginne ich Reden zu wohnungsbaupolitischen Themen mit der Darstellung der Wohnraumknappheit in Niedersachsen. Doch allmählich habe ich das Gefühl, das dies eigentlich keiner mehr so richtig hören will. Nur, um die Lage noch einmal zu verdeutlichen: Laut aktuellem Wohnungsmarktbericht werden bis 2040 in Niedersachsen rund 237 000 Wohnungen fehlen. Während sich aber die Flaute im deutschen Wohnungsbau fortsetzt, die Zahl der Baugenehmigungen Monat für Monat absinkt und die Menschen einfach keinen Wohnraum mehr finden, beschäftigen wir uns heute in erster Beratung mit der Novellierung des Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes, also eher einem Nebenschauplatz, als uns den Ursachen der Krise zuzuwenden. Da der Bauminister aber gerne von Maßnahmenpaketen spricht, bei denen die Summe der Maßnahmen am Ende die Kehrtwende bringen soll, beraten wir gerne über diese Anpassung - jedoch mit Nulleffekt auf den Neubau. Mit der heutigen Reform erhalten zukünftig deutlich mehr Menschen in unserem Land Zugang zu geförderten Wohnraum, was durch die höheren Einkommensgrenzen zu einer besseren sozialen Durchmischung der Quartiere führen wird. Insofern gebe ich Bauminister Lies recht; denn die seit 2010 unveränderten Einkommensgrenzen entsprechen nicht mehr den Lohn- und Gehaltsentwicklungen der letzten Jahre im Kontext mit den gestiegenen Mieten und Nebenkosten. Einer Anpassung dieser Einkommensgrenzen für die Mitte der Gesellschaft wird die CDU-Landtagsfraktion sicherlich nicht im Weg stehen. Solange aber das Wohnraumangebot jetzt kommt's! nicht vergrößert wird, schaffen wir nur mehr Konkurrenz um ein knappes Gut und deutlich mehr Aufwand in den Kommunen durch die Bearbeitung größerer Fallzahlen. Hierbei ist somit abzuwarten, ob diese Anpassung am Ende nicht auf den Schultern der Menschen mit niedrigerem Einkommen sowie wieder mal der Kommunen ausgetragen wird. Meine Damen und Herren, auch wenn das Programm für den geförderten Wohnraum bei der NBank aktuell gut läuft, müssen wir weiterhin einen Nettoverlust von gefördertem Wohnraum beobachten. Aktuell gibt es nur noch rund 51 250 Sozialwohnungen. In den letzten Jahren gingen durch das Auslaufen der Bindung beinahe 10 000 geförderte Wohnungen verloren, während der Neubau von Sozialwohnungen deutlich darunterlag. Sozialer Wohnungsbau ist damit aktuell nicht einmal ein Nullsummenspiel. Das Ganze gleicht einer Tombola, bei der jetzt mehr Lose in Form von Wohnberechtigungsscheinen verteilt werden, aber die Gewinnaussichten auf eine Wohnung Jahr für Jahr schrumpfen. Die Landesregierung formuliert selbst die Hoffnung, dass nicht alle Anspruchsberechtigten ihren Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein auch geltend machen. Auweia! Ich glaube, Hoffnung ist in der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt kein guter Ratgeber. Statt nach der durchgeführten Novelle der NBauO weitere wichtige Impulse für den Wohnungsbau und die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes folgen zu lassen, beschäftigt sich die Landesregierung auch noch damit, die Mietpreisbremse von 18 auf 57 Kommunen auszuweiten - eine Mietpreisbremse, die nachweislich ihre Steuerungsfunktion spätestens nach anderthalb Jahren verliert, die nachweislich das Mietangebot reduziert und die nachweislich die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ausbremst, was somit zu einer noch größeren Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt führen wird. Sie merken: Dieser Zweiklang Vergrößerung der Zahl der Anspruchsberechtigten und demnächst Ausweitung der Mietpreisbremse führt zu keiner einzigen zusätzlichen Wohnung. Aber da gibt es ja noch die Allzweckwaffe, nämlich die WohnRaum Niedersachsen GmbH. Ein gewisser Frust der Geschäftsführung bei der Vorstellung des Konzeptes im Wirtschaftsausschuss war deutlich zu spüren. Kurzfristige pragmatische Entscheidungen zum Aufbau einer digitalen Plattform scheitern am öffentlichen Vergaberecht, sodass nunmehr die Projekte händisch aufgenommen und geprüft werden müssen. Die vertragliche Gestaltung der möglichen Bauprojekte, wo die Übergabe und die Zahlung erst nach vollständiger Fertigstellung erfolgen soll, das Projekt aber während der Ausführung auch von Dritten übernommen werden könnte, ist noch vollkommen ungeklärt. Dann zeigt auch noch der Rechnungshof mit einem umfänglichen Fragenkatalog Interesse daran, wie genau das Geschäft der Niedersachsen WohnRaum GmbH laufen soll und warum die Projekte nicht durch Dritte viel besser ausgeführt werden könnten, was wir als CDU-Landtagsfraktion übrigens schon vom ersten Tag an gefordert haben. Fazit: Die einzigen Räume, die bisher geschaffen wurden, liegen in der Spohrstraße 2 in Hannover: die Büroräume der WohnRaum Niedersachsen GmbH. Ich persönlich würde sogar wetten, dass es in dieser Legislatur dabei bleiben und keine einzige durch die WohnRaum Niedersachsen GmbH geschaffene Wohnung entstehen wird. Wie beim Wohnberechtigungsschein habe ich den Eindruck, die Landesregierung baut auch hier auf das Prinzip Hoffnung. Irgendetwas Zählbares wird schon dabei herauskommen! Meine Damen und Herren, ein starker Staat ist jetzt in der Verantwortung, den Bauwilligen ob bei Eigenheim oder Mietwohnungsbau in diesem Land unterstützend und erleichternd zur Seite zu stehen. Denn die Skaleneffekte eines wiederbelebten Wohnungsbaus lassen sich durch die staatliche Wohnraum GmbH lange nicht erzielen. Als CDU-Landtagsfraktion reichen wir daher kurzfristig einen Änderungsantrag zu unserem bereits vorhandenen Entschließungsantrag zur Trendumkehr im Wohnungsbau mit einem umfänglichen Maßnahmenkatalog mit vielen, sehr konkreten Vorschlägen ein, um deutlich zu machen, dass es mit einer Novelle der Bauordnung und einer Landeswohnungsgesellschaft eben nicht getan ist. Da sage ich auch ganz klar in Richtung der regierungstragenden Fraktionen: Nur auf Vorschläge aus dem Fachministerium zu warten, reicht in dieser Krise einfach nicht. Wir wollen mit Ihnen diskutieren: über Fragen zur Grunderwerbsteuer, über erforderliche Bundesratsinitiativen zur Novelle des Baugesetzbuches, über eine Vereinfachung des Verhältnisses zwischen Statiker und Prüfstatiker, über Regelstandards zum Gebäudetyp E, über eine Dekarbonisierungsstrategie für den Gebäudebestand, über die Frage, wie wir serielles Sanieren gerade auch bei öffentlichen Gebäuden zum Fliegen bringen können und vieles mehr. Und ja, wir diskutieren auch über die Änderung des Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes. Als CDU-Landtagsfraktion sind wir uns aber sicher: Ein besserer Wohnungsbau in Niedersachsen ist möglich. Vielen Dank.

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Birgit Butter CDU

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Frau Butter, bitte! Danke. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Partnerschaftsgewalt ist in Niedersachsen wie auch im Bund in den vergangenen Jahren gestiegen - hier in Niedersachsen vom Jahr 2022 bis zum Jahr 2023 um 10,7% . Die Zahlen sind dramatisch. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt - jede vierte Frau! Um das mal zu veranschaulichen: Wir sind hier im Niedersächsischen Landtag 52 weibliche Abgeordnete. Das hieße, 13 Kolleginnen von uns allein hier wären von Gewalt betroffen. Damit könnten Sie hier die ganze erste Reihe besetzen. Jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu ermorden, an jedem dritten Tag leider mit traurigem Erfolg. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Wir alle sind hier gefordert. Wir müssen etwas tun. Wir müssen die Frauen konsequenter schützen. Auch wenn tatverdächtigen Personen gerichtliche Näherungs- und Kontaktverbote auferlegt werden, sind viele gefährdete Frauen immer noch nicht sicher. Denn immer häufiger werden die gerichtlich verhängten Näherungs- und Kontaktverbote missachtet oder gar ignoriert. Die bisherigen Maßnahmen wirken also nicht, und die Betroffenen leiden weiter. Meine Damen und Herren, während meiner Schicht, die ich bei der Polizeiinspektion Stade verbracht habe, wurden die Polizeikolleginnen und -kollegen, die ich in der Nacht begleitet habe, zu drei Fällen häuslicher Gewalt gerufen. Und in allen drei Fällen haben wir jeweils die Person angetroffen, die sich der Frau gar nicht hätte nähern oder in Kontakt mit ihr hätte treten dürfen. Ein konsequenter Schutz der gefährdeten Frauen durch die Polizei ist weder leistbar noch machbar. Insofern lege ich das Hauptaugenmerk nicht auf die in Ihrem Antrag vorgestellte App - hierüber werden wir im Ausschuss noch beraten. Uns als CDU-Fraktion geht es Frau Schröder-Köpf, hier habe ich die gleiche Stoßrichtung um die Frage, wie wir die Frauen konsequent schützen können, und hier ist auch nach unserer Auffassung eine sehr gute Antwort die elektronische Überwachung, sprich die sogenannte Fußfessel. Warum? Der Täter weiß, dass er unter ständiger Kontrolle steht, und überlegt sich gut, ob er sich erneut dem Opfer nähern wird. Die richterlich angeordneten Maßnahmen können wesentlich effektiver kontrolliert werden. Nähert sich ein Täter mit einer Fußfessel einer gefährdeten Person, wird das gemeldet, und darauf kommt es uns an es können unmittelbar Schritte zum Schutz des Opfers unternommen werden. Es kann rechtzeitig reagiert werden. Das wäre konsequenter Schutz. Nach Auffassung der CDU-Fraktion kann die Fußfessel merklich dazu beitragen, die Fälle von häuslicher Gewalt zu minimieren. Und, meine werten Kolleginnen und Kollegen das möchte ich betonen, der CDU geht hier eindeutig Opferschutz vor Datenschutz. Der Antrag „Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen" sieht vor, dass sich die Landesregierung zunächst auf Bundesebene für eine bundesweit einheitliche Regelung des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz einsetzen möge. Das ist zu wenig. Anstatt der Bitte an die Landesregierung, sich auf Bundesebene einzusetzen, ist das Gebot der Stunde: Selbst tätig werden und die elektronische Überwachung im Polizeirecht verankern. Wir hier im Niedersächsischen Landtag sind in der Lage, das eigenständig zu regeln. Denn Sie glauben wohl nicht, dass sich die Ampelregierung ernsthaft um das Thema kümmern wird. - Herr Bothe, Sie stutzen zu Recht. Denn diesen Passus habe ich Mittwochnachmittag in diese Rede geschrieben; da gab es die Ampel noch. Insofern kann ich heute an dieser Stelle meine Frage selbst beantworten: Nein, die Ampelregierung wird sich definitiv nicht mehr um dieses Thema kümmern. Also muss die Landesregierung, müssen Sie, Frau Ministerin Behrens, sofort handeln. Wir brauchen eine präventiv-polizeiliche Befugnisnorm, und zwar schnellstmöglich. Wir werden der Landesregierung gern behilflich sein, um die elektronische Fußfessel im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu verankern und unserem Schutzauftrag gerecht zu werden. Die häusliche Gewalt betrifft nach unserer Auffassung auch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, um dessen Mitberatung ich hier bitte, die ich beantrage. Meine Damen und Herren, ein besserer Schutz von Frauen in Niedersachsen ist machbar. Herzlichen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Herr Moorkamp, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Willeke, es wurde zwar vieles gesagt, aber es wurde noch nicht alles gesagt. Deswegen fasse ich mich nicht ganz so kurz. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Die ASP ist eine tickende Zeitbombe für die Schweinebestände in Niedersachsen; das ist hier heute deutlich geworden. Sie bedroht unsere Landwirtschaft und die Existenzen zahlreicher Familienbetriebe. Die jüngsten ASP-Fälle zeigen deutlich, dass auch bei uns ein erneuter Ausbruch jederzeit möglich ist. Wenn wir uns die Frage stellen, ob wir in Niedersachsen die notwendigen Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland gezogen haben, dann lautet die Antwort: Leider nein oder nur bedingt. Denn für den Fall eines Eintrags in einen Hausschweinebestand besteht weiterhin großer Anpassungsbedarf im europäischen Tiergesundheitsrecht. Die Bemühungen von Frau Ministerin Staudte, im Zuge einer Delegationsreise nach Brüssel Veränderungen herbeizuführen, haben wir wahrgenommen. Es konnten aber weder bei der Verkürzung der Dauer der Sperrmaßnahmen noch bei der Verkleinerung der Radien der Restriktionsgebiete noch bei der Vermarktung von Fleisch gesunder Tiere aus einer Sperrzone Erfolge erzielt werden. Hier scheint der Leidensdruck innerhalb der EU noch nicht hoch genug zu sein. Diese Maßnahmen sind aber erforderlich, um im Krisenfall unnötiges Tierleid und wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Besonders bedauern wir aber auch, dass es Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir nach wie vor nicht gelungen ist, Regionalisierungsabkommen mit Ländern abzuschließen, die bis jetzt keine Waren aus Niedersachsen abnehmen. Deshalb ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass in Niedersachsen weiterhin Vorkehrungen für den Krisenfall getroffen werden; darüber ist schon ausreichend gesprochen worden. Die regelmäßige Durchführung von Praxisübungen hat in Niedersachsen schon eine lange Tradition, und sie sind weiter notwendig, um die Abläufe bei einem ASP-Ereignis zu optimieren. Die verstärkte Bejagung von Wildschweinen als Beitrag zur ASP-Prävention ist ebenfalls weiterhin erforderlich. Entsprechende Anreize sollten aus unserer Sicht umgehend wiedereingeführt werden. Die von der Vorgängerregierung geschaffene Möglichkeit, dass die kommunalen Veterinärämter im Krisenfall durch die AN Vorsorge GmbH unterstützt werden, halten wir für absolut sinnvoll. Das stellt eine große Erleichterung für die Landkreise dar und sollte nach unserer Meinung unbedingt fortgesetzt werden. Verehrte Damen und Herren, sollte der Krisenfall in Niedersachsen eintreten, wird sich immer die Frage nach der Entschädigung und ihrer Finanzierung stellen. Die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für indirekt von einem ASP-Ausbruch betroffene Betriebe haben Sie, Frau Ministerin, leider abgelehnt. Ich appelliere daher dringend an Sie, Ihre Entscheidung zu überdenken und unter Beteiligung der Wirtschaft einen entsprechenden Fonds einzurichten. Dazu sind unsere kommunalen Veterinärämter chronisch unterfinanziert. Die Aufkündigung der Zusammenarbeit des NLT mit der Landesregierung im Veterinärwesen stellt ein Novum in der Geschichte Niedersachsens dar. Frau Ministerin Staudte, wir fordern Sie deshalb auf, die Frage der Finanzierung der Veterinärämter in den aktuellen Haushaltsberatungen zu lösen. Denn wir brauchen leistungsstarke Veterinärämter, gerade in einem Seuchenfall. Zum Gamechanger haben Sie erklärt, dass für Schweinefleisch aus Restriktionsgebieten eine gemeinsame Unbedenklichkeitserklärung des BfR und des Friedrich-Loeffler-Instituts erwirkt wurde. Dazu sagen wir ganz ausdrücklich: Schaden kann das nicht. Aber im Gegensatz zum Kollegen Leddin sind wir nicht der Meinung, dass das der ganz große Durchbruch ist. Denn diese Unbedenklichkeitserklärung bescheinigt nur, dass Fleisch von gesunden Schweinen aus Restriktionsgebieten uneingeschränkt sicher ist. Das wussten Verarbeitung und Einzelhandel aber auch im Seuchenfall 2022, und trotzdem kam es zu massiven Vermarktungsproblemen. Sorgen Sie daher bitte dafür, dass im Seuchenfall ausreichend Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung stehen! Sonst wiederholt sich das Drama von 2022, und zahlreiche Betriebe werden die Schweinehaltung notgedrungen für immer aufgeben müssen. Die Folge wäre eine weitere Reduzierung der Tierbestände in Niedersachsen. Wenn Sie sich nicht dem Verdacht aussetzen wollen, dass genau das Ihr Ziel sein könnte, dann sollten Sie weiterhin konsequent handeln und die ASP-Vorsorge schnellstmöglich noch weiter verbessern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Michael Lühmann GRÜNE

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Katharina Jensen CDU

Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

unserer Kultur und Identität, sondern auch ein wahrhaftiger Wirtschaftszweig. Die genaue Wertschöpfung lässt sich schwer bestimmen, da es neben den direkten Umsätzen auch viele indirekte Effekte gibt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass inklusive der nachgelagerten Verarbeitung etwa 15 Arbeitsplätze pro Kutter durch die Küstenfischerei gesichert werden. Der Wert der Anlandung in Niedersachsen belief sich 2023 auf rund 20 Millionen Euro. Diese Summe mag auf den ersten Blick nicht riesig erscheinen, aber die Bedeutung für den Tourismus und damit für die Attraktivität unserer Küstengemeinden ist enorm. Unsere Küstenfischerei schafft Arbeitsplätze und Wertschöpfung - weit mehr, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Ein gutes Beispiel dafür ist der Hafenort Neuharlingersiel in Ostfriesland. In Spitzenzeiten zählte die Flotte dort stolze 27 Kutter. Trotz der Entwicklung des Ortes zum Bade- und Urlaubsort hat das Fischerdorf seinen besonderen Charme bewahrt. Der idyllische Hafen mit seinen sieben aktiven Kuttern bildet nach wie vor das Herz des Ortes und zieht viele Besucher an. Hier haben Tourismus und Fischerei Synergien entwickelt, die beiden Seiten helfen. Das ist dringend nötig, denn die Zeiten für unsere „Bauern des Meeres" sind hart. Obwohl die Krabbenfischer seit 2017 MSC-zertifiziert sind, schwebt über ihnen das Damoklesschwert 2030. Der Aktionsplan der EU-Kommission, derzeit ruhend, sah vor, dass die Fischerei mit Grundschleppnetzen in allen Meeresschutzgebieten der EU verboten werden soll. Durch massiven Protest das hat sich durch alle Ebenen gezogen: Kommunal-, Landes- und Bundesebene der verschiedensten Parteien wurde dieser Plan verschoben. Aber die Unsicherheit bleibt bestehen. Unsere Fischerinnen und Fischer befürchten eine schrittweise Umsetzung, die ihnen ihre Zukunft nehmen könnte. Gestern wurde der designierte Kommissar interviewt. Wir werden sehen, wie sich das dann entwickelt. Das beunruhigt auch uns in der CDU-Fraktion; denn die mobile bodennahe Fischerei muss differenziert betrachtet werden. Grundschleppnetze, die nur kurzzeitig und reversibel den Meeresboden beeinflussen, sind kein Problem, das mit harten Verboten und gravierenden Folgen für die Küstenfischerei gelöst werden sollte. Diese Einschätzung teilen auch die Wissenschaftler des Thünen-Institutes in einer Studie. Ein striktes Verbot wäre das faktische Aus. Nicht zu vergessen ist die Frage der Selbstversorgung. Aktuell sind wir mit mehr als 85 % abhängig von Fischimporten. Unsere Küstenfischerei steht also vor großen Herausforderungen durch den Klimawandel da sei nur die Pazifische Auster genannt, aber auch durch menschengemachte Probleme wie Bauvorhaben in der Nordsee oder das Ausbaggern von Fahrrinnen, bei dem Sedimente zum Beispiel die Saatmiesmuschelbänke überlagern. Zusätzlich haben der Brexit und die Errichtung von Offshore-Windparks die Fanggebiete unserer Hochseefischerei stark eingeschränkt. Eigentlich würde der Verlust durch die sogenannte Fischereikomponente des Windenergien-auf-See-Gesetzes ausgeglichen werden. Doch hier liegt das Problem. Ursprünglich sollten jeweils 10 % der Offshore-Lizenzgelder in Maßnahmen für Meeresnaturschutz und die Fischerei- und Transformationskomponente fließen, darunter auch die Modernisierung der Flotte. Doch im Sommer 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und die Gelder wurden auf jeweils - Herr Präsident, könnten Sie bitte einmal für Ruhe sorgen? Das ist echt störend. Kollege Siebels - und die Gesprächsrunde in der letzten Reihe der SPD-Fraktion auch! - Danke schön. - Bitteschön, Frau Jensen! Danke schön, Herr Präsident. Doch im Sommer 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und die Gelder wurden auf jeweils 5 % gekürzt. Die Erlöse aus Offshore-Ausschreibungen, die zu 90 % für die Stromkostensenkung und zu 5 % jeweils für Meeresnaturschutz und nachhaltige Fischerei vorgesehen waren, betrugen insgesamt 670 Millionen Euro. Doch die Kürzungen gingen weiter, und man versuchte, Fischer und Landwirte im Kontext der Bauernproteste gegeneinander auszuspielen - etwas, was ich als zutiefst unseriös empfand. Dies unterstreicht aber noch einmal den Stellenwert, den Fischerei und Landwirtschaft beim jetzigen Bundeslandwirtschaftsminister genießen. Für die nachhaltige Fischerei das hat Frau Logemann gerade ausgeführt standen am Ende nur noch 134 Millionen Euro bereit, von denen 25 Millionen Euro für das Thünen-Institut über den regulären Etat noch finanziert wurden, sodass faktisch 109 Millionen Euro noch zur Verfügung standen. Für 2025 stehen im Haushaltsentwurf des Bundes jedoch nur noch gedeckelte 60 Millionen Euro für 2025 und noch einmal 60 Millionen Euro für 2026 - weit weniger als ursprünglich versprochen, denn es wurde zuletzt von gedeckelten 100 Millionen Euro gesprochen. Die Gelder aus 2024 warten zudem noch immer auf ein Konzept der Zukunftskommission Fischerei. Ja, es soll im Frühjahr 2025 kommen. Aber solange es nicht da ist, werden die Gelder aus 2024 auch nicht vollumfänglich ausgezahlt. Ich möchte noch einmal auf die Muschelfischer zurückkommen, um deren Dilemma zu beschreiben. Ihre Kutter sind meist länger als 24 m und fallen deshalb aus den Förderungen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, kurz: EMFAF, heraus. Diese Unterstützung bräuchten sie jedoch dringend, denn auch die Erträge der Muschelfischer an der niedersächsischen Küste sind aus den unterschiedlichsten Gründen einige habe ich genannt in den letzten 20 Jahren um 50 % zurückgegangen. Im Bund scheint man die Bedeutung der Fischerei für unsere Küstenländer zu verkennen. Umso mehr freue ich mich, dass es gelungen ist, mit den regierenden Fraktionen einen gemeinsamen Appell in Form dieses Antrages zu formulieren. Unsere Küstenfischer und unsere Fischereihäfen brauchen eine Zukunftsperspektive. Sie brauchen stabile Rahmenbedingungen, damit sie planen und investieren können. Im Sommer wurde deshalb in Cuxhaven der Zukunftspakt Küstenfischerei 2050 vorgestellt, den die CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Darin wird nicht weniger als ein verbrieftes Fischereirecht gefordert. Im Einzelnen bedeutet das: ausgewiesene Fanggebiete im Küstenraum, spezifische Managementansätze wie Schonzeiten und Fangtagebeschränkungen, aber auch die Öffnung von Schutzgebieten, um sich diversifizieren zu können, und die Einrichtung eines Fischereifonds, an dem alle Nutzergruppen beteiligt werden. - Diese Ziele sind anspruchsvoll. Sie erfordern die Begleitung durch einen Fischereibeirat, der alle Interessen bündelt. Ich freue mich, dass wir hier in Niedersachsen bei diesem Thema gemeinsam an einem Strang ziehen. Unsere Botschaft an Berlin muss aber ganz klar sein: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein reines Umsetzungsproblem. Somit schließe ich mich dem Antrag der SPD-Fraktion an und beantrage sofortige Abstimmung. Danke schön.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sie haben anderthalb Minuten. Bitte! Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Lutz, ich möchte Sie nur kurz darauf hinweisen: Es gibt ein Buch, das heißt „Black Box Uni" und ist von Ihrer Parteikollegin Franca Bauernfeind - vielleicht kennen Sie es ja nicht. Darin beschreibt sie sehr eindrücklich, wie die Situation an Universitäten momentan wirklich ist - als kleiner Tipp. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung:

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Pascal Leddin GRÜNE

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

letzte Zusatzfrage, bevor wir in die Aussprache gehen. Bitte, Herr Abgeordneter Leddin! Frau Präsidentin! Frau Staudte, vielen Dank für die Ausführungen. Ich frage, wie man sich die Übung im Frühjahr, die Sie angesprochen haben, genau vorstellen kann. - Vielen Dank.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Wohnen ist ein Menschenrecht. Denn alle Menschen, die hier leben, haben ein Recht auf eine gute Gesundheit, darauf, dass sie satt werden, und darauf, dass sie wissen, wo sie dauerhaft und in Sicherheit wohnen können. Wir haben in dieser Legislatur schon viel über Wohnen, über Bauen und auch eben gerade wieder unendlich lange, obwohl es eigentlich gar nicht Thema dieses Tagesordnungspunktes war über die Landeswohnungsbaugesellschaft gesprochen. Damit sage ich zum einen, dass wir schon einiges auf dem Weg getan haben und auf dem richtigen Weg sind, zum anderen aber auch, dass wir gerade erst angefangen haben, die Verhältnisse zu verbessern. Nach wie vor fehlen Zehntausende Wohnungen im sozialen Wohnungsbau und im Bereich des bezahlbaren Wohnraums für einen Quadratmeterpreis zwischen 7 und 8,50 Euro. Auch die Eigentumsquote stagniert seit den 70ern des letzten Jahrhunderts bei ca. 45 % der Bevölkerung. Mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs gehen wir jetzt diesen richtigen Weg weiter. Denn damit werden die Einkommensgrenzen angehoben, die regeln, bis zu welcher Einkommenshöhe Menschen einen Zuschuss für den Wohnungsbau bekommen. Die Grenzen liegen dann als Beispiel seien jetzt nur einmal Alleinstehende genannt bei 21 250 Euro pro Jahr. Österreich ist hier schon genannt worden. Nur einmal zum Vergleich, wie klein der Schritt ist, den wir jetzt gehen: In Österreich liegt diese Grenze bei 92 000 Euro pro Jahr. Aber wenn wir es ernst meinen, müssen wir diesen kleinen Schritt noch weiter gehen. Denn er alleine reicht nicht. Es wird notwendig sein, dass wir einen Paradigmenwechsel haben. Dazu müssen wir die Bedingung einer nur vom freien Markt geregelten Urbanisierung verändern und staatliche Leitplanken einziehen. Die Mieten bei Neuvermietungen übersteigen die Zahlungsfähigkeit der meisten Wohnungssuchenden. Es darf nicht sein, dass die Wohnungssuche der Menschen in einem Burn-out endet. Die Wohnungssuche darf kein Schreckgespenst sein. Wir alle, die wir hier sitzen, wohnen, und wir sind finanziell abgesichert. Vielen in diesem Raum mag Wohnungssuche nicht besonders schwerfallen - vielleicht, weil sie Eigentum haben oder schlicht und einfach nicht daran denken umzuziehen. Ich wiederhole mich aber und sage ganz deutlich: Die Themen Wohnen und auch Umziehen betreffen uns alle. Wir brauchen mehr Wohnraum, mehr bezahlbaren Wohnraum, aber wir brauchen keine Firmen, die Wohnraum als Spekulationsobjekt begreifen. Der Markt regelt es eben nicht, wie wir sehen. Wir hatten eine starke Inflation und damit im besten Fall auch steigende Löhne, aber keinen höheren Reallohn. Genau deswegen geht die Landesregierung jetzt den Weg mit der Gesetzesvorlage, die Einkommensgrenzen anzupassen. Unsere rot-grüne Landesregierung lässt niemanden allein und erst recht nicht die, die gerade nicht im Wohlstand leben. Genau aus diesem Grund werden wir die Grenzen anpassen. Es ist wichtig, dass allen Menschen Wohnraum zur Verfügung steht - besonders denen, die ihn nicht so leicht finden können. Wenn das Geld knapp ist und wenn nicht mehr über den Haushalt gefördert werden kann, dann müssen wir uns einfach mit den Regularien beschäftigen, und wir müssen diese ändern. ‑ Einen Satz noch, Herr Präsident! Das haben wir mit der Novellierung der NBauO bereits getan. Wir machen weiter. Die nächste Novelle ist bereits in Arbeit. Wir werden schneller, besser und kostengünstiger. Wir gehen unseren Weg zu bezahlbarem Wohnungsraum weiter. Noch hängt die Kette von sinnlosen Haushaltsregeln an unseren Füßen, aber wir gehen. Danke schön.

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Lena Nzume GRÜNE

Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Ein plötzlicher Herzstillstand kann jeden jederzeit treffen. Die Statistik ist alarmierend: Jährlich erleiden in Deutschland etwa 100 000 Menschen außerhalb eines Krankenhauses einen Herzinfarkt. Nur 10 bis 15 % überleben. Das gelingt meist nur durch sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen. Die Rettungskräfte brauchen im Schnitt sieben Minuten, um einzutreffen. Jede Minute, in der eine Herz-Druck-Massage durchgeführt wird, erhöht die Überlebenschancen deutlich. Doch viele Menschen scheuen sich und zögern, diese lebensrettende Maßnahme anzuwenden. Und genau diese Zurückhaltung wollen wir mit unserem Antrag überwinden, indem wir schon frühzeitig Kindern beibringen, wie sie schnell und sicher in Notfällen handeln können. Denn wer als Kind Erste Hilfe lernt, wird später als Erwachsener beherzt eingreifen. In Ländern, in denen Wiederbelebung Teil des Lehrplans ist, liegen die Überlebensraten bei Herzstillständen deutlich höher, und ebenso ist die Bereitschaft zu helfen deutlich höher. Genau deshalb sagen internationale Forschung und Erfahrungen sehr eindeutig: Wiederbelebungsunterricht rettet Leben und gehört in den Lehrplan. Es geht längst nicht mehr darum, ob wir Wiederbelebung einführen oder nicht, sondern es geht darum, wie schnell wir es jetzt machen. Unser Antrag folgt den Empfehlungen der WHO und der Hilfsorganisationen. Ich bin froh, dass auch VertreterInnen von first-aid-4-all hier sind, mit denen wir uns auch ausgetauscht haben. Ich danke für die Impulse. Wir schlagen vor, bei der nächsten Überarbeitung der Lehrpläne in der Sekundarstufe I Wiederbelebungsinhalte in Biologie und Naturwissenschaften einzuführen und zu integrieren. Wenn Kinder und Jugendliche ohnehin schon Atemwege im Unterricht behandeln, dann können sie auch gleich lernen, wie ein Herz-Kreislauf-Stillstand zu erkennen und die Druckmassage anzuwenden ist. Praxisorientierte, gemeinsam mit Hilfsorganisationen entwickelte und erstellte Unterrichtsmaterialien sollen dabei helfen und auf dem Bildungsportal bereitgestellt werden. Der erfolgreiche Aktionsmonat Wiederbelebung, der in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt wurde dafür möchte ich unserer Kultusministerin danken, soll jetzt jährlich stattfinden. Das ist eine gute Entwicklung. Mit unserem Antrag wollen wir aber auch schon Grundschülerinnen und Grundschüler an das Thema heranführen, indem wir prüfen, welche Maßnahmen möglich und nötig sind, um spielerisch an das Thema heranzugehen. Deshalb sollen verschiedene Projekte, die schon auf EU-Ebene durchgeführt werden, auch in Niedersachsen im Ganztag verankert werden. Ich freue mich wirklich sehr, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit unseren KollegInnen von der CDU parteiübergreifend einbringen. Ich möchte gerne Sophie Ramdor für die Initiative und die wirklich gute Zusammenarbeit danken. Vielen Dank. Wiederbelebungsunterricht stärkt die Handlungssicherheit unserer Kinder, ihre Empathie und ihren Mut, in schwierigen Situationen Verantwortung zu übernehmen. Unsere Schulen leisten einen entscheidenden Beitrag. Sie helfen, eine breite Wissensbasis in unsere Gesellschaft einzubringen. Denn durch höhere Laienreanimationsraten könnten schätzungsweise bis zu 10 000 Menschenleben gerettet werden. Mit unserem Antrag übernehmen wir Verantwortung. Ich freue mich deshalb auf die Beratung im Ausschuss. Danke schön. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der

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Miriam Staudte

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Bitte, Frau Ministerin Staudte! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wie gesagt, das ist keine Seuchenfallübung solche Übungen kennen wir ja schon, sondern eine mehrtägige Übung, mit der die Abläufe zwischen den Behörden und den Wirtschaftsbeteiligten der Schlachtungs-, der Verarbeitungs- und der Vermarktungswirtschaft getestet werden. Sie alle haben ihre Teilnahme zugesagt. Das freut mich sehr. Dabei geht es um ganz konkrete Dinge: Es geht um die Ermittlung der anfallenden Warenmengen, also an Fleisch, aber zum Beispiel auch an tierischen Nebenprodukten; auch sie müssen beachtet werden. Ferner geht es um eine Übersicht über die entstehenden Warenströme, um die Anwendung von Handbüchern, Konzepten und QM-Dokumenten sowie um den Umgang mit Anträgen, Genehmigungen und gegebenenfalls Veterinärbescheinigungen. Es geht um die Themen Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Lieferscheine und Warensysteme. Aber vor allem geht es auch um die Kommunikation zwischen den Behörden und den Wirtschaftsbeteiligten, aber auch um die Kommunikation der Behörden nach außen und der Wirtschaftsbeteiligten nach außen. Das alles wird sozusagen durchgespielt, um dann auch Schwachstellen herausarbeiten zu können. Ich glaube, sehr viele andere Bundesländer gucken schon ganz interessiert nach Niedersachsen. Sie wollen wissen, was dabei herauskommt. Wir stehen ja auch vor der Herausforderung, dass gerade die Verarbeitung und die Vermarktung normalerweise nicht an den Grenzen des Bundeslands Halt machen, sondern übergreifend erfolgen. Deswegen sind auch die Kooperation und die Abstimmung, was das angeht, unglaublich wichtig, damit nicht das eine Veterinäramt anders handelt als ein anderes.

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Axel Miesner CDU

Tourismusdestinationen in Niedersachsen unterstützen und konkurrenzfähig im Ländervergleich aufstellen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie heißt es so schön? Von der Weser bis zur Elbe, vom Harz bis an das Meer, Urlaub in Niedersachsen ist auf jeden Fall Urlaub von Anfang an. Manche sprechen vom „echten Norden". Ich darf behaupten, wir sind der schönste Norden. Der Tourismus ist bei uns in Niedersachsen ein starker Wirtschaftsfaktor. Nicht nur wir in Niedersachsen fühlen uns hier wohl, sondern ganz besonders viele Gäste aus nah und fern. Über 43 Millionen Übernachtungen und über 13 Millionen Euro Bruttoumsatz bieten ca. 330 000 Beschäftigten Lohn und Brot. Dass sich der Tourismus so gut entwickelt hat, liegt neben unserer gemeinsamen konstruktiven, fraktionsübergreifenden und zielorientierten Arbeit vor allem am Fleiß, an den Ideen und an dem Mut aller Akteure im Tourismus, wozu natürlich auch die Gastronomie sowie alle Bereiche, die mit dem Tourismus verbunden sind, beitragen. ‑ Genau. Das sollte man mal herausstellen. Das ist nicht nur unsere Arbeit hier, sondern das sind diejenigen, die das täglich leben und umsetzen. Ihnen allen gilt ein ganz großes Dankeschön. Es ist ihr Erfolg, dass sich der Tourismus bei uns so gut entwickelt hat. Ohne Frage - es ist aber noch Luft nach oben. Im Sommer am 18. Juli 2024 hieß es im Weser-Kurier ich zitiere: Tourismusbranche in Niedersachsen mit dem bisherigen Saisonverlauf zufrieden, aber nicht euphorisch. Fehler gerade auf Bundesebene und eine halbherzige Umsetzung eines Koalitionsvertrages bremsen unseren Tourismus aus. Ein paar Punkte möchte ich hier beispielhaft nennen. Das eine ist darüber haben wir auch hier im Plenum im Landtag debattiert natürlich die Erhöhung der verringerten Mehrwertsteuer von 7 % auf jetzt wieder 19 % für die Gastronomie. Das war ein großer Fehler. Das andere ist die gerade im ländlichen Raum nachteilige Arbeitszeitregelung, dass für denjenigen, der neben der regulären Arbeit oft am Freitag noch etwas in der Gastronomie dazuverdienen möchte, nur wenige Stunden möglich sind. Das bremst so manche Party aus. Die ist dann meistens schon vor Mitternacht beendet, es sei denn, der Gastgeber stellt sich selbst an den Zapfhahn. Aber das ist wahrscheinlich nicht so gedacht, wenn man eine Feier ausrichtet und selbst feiern möchte. Negative Auswirkungen haben auch die enormen Energiepreissteigerungen. Ihr Ziel, die prädikatisierten Tourismuskommunen zu unterstützen, haben Sie leider verfehlt, zumindest wenn man Ihre eigenen Aussagen dazu zurate zieht. Wir waren alle im März 2023 in Cuxhaven. Da wurden Maßstäbe gesetzt, da wurden Aussagen getroffen, dass für die prädikatisierten Tourismuskommunen eine zweistellige Millionensumme zur Verfügung gestellt werden sollte. Wo sind wir gelandet? Bei 2 Millionen Euro. Wahrscheinlich hat jemand die Zahl falsch verstanden. Ganze 2 Millionen Euro! Wenn man das durch 43 hochprädikatisierte Tourismuskommunen teilt, kommt man pro Kommune noch nicht mal auf 50 000 Euro. So war das sicherlich nicht gedacht. Die einen sind enttäuscht, die anderen frustriert, und andere sind mehr als enttäuscht, weil sie nun gar nichts mehr bekommen. Das sind Anerkennungsbeträge, aber nicht das, was versprochen wurde. Nun liegt uns ein weiterer Antrag auf Unterstützung der großen touristischen Regionen vor. Von meinen Kollegen ist darauf eingegangen worden, wo darin die Schwachstellen sind. In der Tat stellen sich die Fragen: Was sind große Tourismusregionen? Was sind bedeutende Tourismusregionen? Was soll eigentlich damit gefördert werden? Wir alle führen Dialoge mit der Tourismuswirtschaft, mit den Reiseregionen und sehen uns alle ich wiederhole das auch von dieser Stelle aus in zwei Wochen am 21. November, um über die Tourismusstrategie zu sprechen, zu diskutieren und mit den Akteuren weiter ins Gespräch zu kommen. Also lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir den Tourismus bei uns in Niedersachsen stärken können - für den schönsten Norden und die hier lebenden Menschen! Vielen Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

die Kollegin Swantje Schendel. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Wie man den Titeln unserer beiden Anträge bereits entnehmen kann, sind wir uns bei den demokratischen Fraktionen fraktionsübergreifend einig: Kinderschutz in seiner elementaren Art gehört an erste Stelle. Uns ist auch klar, dieses Thema lässt auch keinen Raum für parteipolitische Streitigkeiten, sondern erfordert Verantwortungsübernahme und eine sachliche Debatte. Deswegen, Frau Ramdor, muss ich leider auch sagen, war ich gerade eben ein bisschen überrascht, dass Sie im Rahmen Ihrer vielen Nachfragen die Differenzen doch so groß gemacht haben und so doll darauf beharren. Wir haben von Anfang gesagt, dass unser Antrag mit seinen 29 Punkten ein Aufschlag ist, dass wir sicherlich noch Punkte finden, die wir überarbeiten wollen. Deswegen machen wir ja auch eine Anhörung im Ausschuss. Von daher, glaube ich, finden wir da schon noch mehr Gemeinsamkeiten, als wir heute hier gehört haben. Beim Durchlesen der Anträge kann den aufmerksamen LeserInnen ja auch aufgefallen sein, dass wir uns in den meisten Punkten einig sind. Von fast wortgleichen Punkten zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal oder zur Täterarbeit über die Absicherung von Kinderschutzzentren und Beratungsangeboten bis hin zur Evaluation von Präventionsangeboten - ich glaube, da haben wir große Übereinstimmungen, und das lässt sich aus den Anträgen lesen. Lassen Sie mich auch sagen: Dass wir diese großen Übereinstimmungen haben, ist ein gutes Signal für die Kinder in diesem Land. Die CDU fordert in ihrem Antrag an einigen Stellen ja auch zu Recht klare Strukturen und Standards, die zum Beispiel durch den Austausch von Informationen zwischen Jugendämtern, Schulen und Polizei den Schutz von Kindern verbessern sollen. Auch hier stimmen wir überein, dass es verbindliche Meldewege und koordinierte Strukturen braucht, um den Kinderschutz zu stärken und auch klar zu regeln, wer wann und wie eingreifen muss. Aber mindestens genauso großen Wert müssen wir darauf legen, Gewalt an Kindern zu verhindern. Dazu gehören ein frühzeitiger Zugang zu Hilfen und die Sensibilisierung für Kinder und deren Eltern. Dazu gehören auch zum Beispiel die Frühen Hilfen da haben wir auch überhaupt keinen Widerspruch und klare Schutzkonzepte in den Schulen und allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten. Prävention wirkt, aber sie muss eben mehr sein als nur ein Wort auf dem Papier. Liebe Frau Ramdor, einen Unterschied möchte ich selbst herausstellen, den ich in Ihrem Antrag doch sehr vermisse: die Rechte von Kindern. Die kommen nämlich mit keinem Wort vor, obwohl sie eine der wesentlichen Grundlagen des Kinderschutzes sind. Die UN-Kinderrechtskonvention betont das Recht jedes Kindes auf Schutz, auf Förderung seiner Entwicklung und auf Beteiligung in allen es betreffenden Angelegenheiten. Das sind keine theoretischen Rechte, es sind verbindliche Verpflichtungen, die wir als Gesellschaft und Politik ernst nehmen müssen. Ein effektiver Kinderschutz braucht nicht nur bürokratische und strukturelle Verbesserung, sondern eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern. Denn Kinderschutz darf nicht allein von Erwachsenen her gedacht werden. Die Stimmen von Kindern anzuhören, ihnen Rechte und Mitsprache zu garantieren, ist ein Zeichen des Respekts vor ihrer Persönlichkeit und ein Schutz gegen Gewalt und Vernachlässigung. Denn nur, wer seine Rechte kennt, der kann auch für sie eintreten. Lassen Sie mich deshalb abschließend betonen: Kinderschutz ist eine dauerhafte, eine gemeinsame Verantwortung, die weit über eine Legislatur hinausgeht. Unser Ziel sollte es sein, die besten und auch die wirkungsvollsten Lösungen zu finden, vielleicht auch die, die schon einmal evaluiert wurden - im Interesse unserer Kinder, im Interesse ihrer Zukunft. In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute und konstruktive Ausschussberatung.

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Delia Klages AfD

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Bitteschön, Frau Klages! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Krankenhäuser in Niedersachsen blicken äußerst besorgt auf die Auswirkungen der Krankenhausreform. Schade, dass die CDU ihre Reformmöglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, als sie den Bundesgesundheitsminister gestellt hat. Angesichts der prekären Lage unserer Krankenhäuser ist es nicht fünf vor zwölf, sondern fünf nach zwölf. Die aktuellen Entwicklungen zeigen auf, dass 100 % der Maximalversorger nicht ausreichend finanziert sind. Bei den Grundversorgern ist die Lage nahezu identisch. Bei 98 % wird ebenfalls eine unzureichende Finanzierung erwartet. Fast 40 % der Fachkrankenhäuser können die Vorgaben für die Leistungsgruppen nicht erfüllen. Das könnte das Ende vieler hochspezialisierter Kliniken bedeuten. Eine von ihnen ist die Neurologische Klinik in Hessisch Oldendorf, eine Institution mit speziell abgestimmten Behandlungen für Schlaganfallpatienten. Im Bereich der Schlaganfallversorgung entscheidet jede Minute über die anschließende Lebensqualität der Patienten. Der Slogan der Neurologie lautet: „Time is brain". Die Zeit bis zur Behandlung entscheidet. Sie entscheidet, ob Sie dauerhaft nicht mehr sprechen und vielleicht auch nicht mehr schlucken können und ob Sie deshalb künstlich ernährt werden müssen, ob und in welchem Ausmaß Sie Lähmungen und Spastiken haben, ob Sie nach Ihrem Schlaganfall noch Ihre Blasen- und Darmentleerung kontrollieren oder ob Sie für den Rest Ihres Lebens mit Windeln in einem Rollstuhl sitzen. Deswegen bedarf es eines Systems, das schnelle und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherstellt und Bürokratie auf ein notwendiges Minimum reduziert. Deshalb ist es gut, dass die CDU das Thema für die heutige Aktuelle Stunde gewählt hat. Denn die ländlichen Krankenhäuser brauchen eine Existenzsicherung. Die Krankenhausreform, federführend gestaltet durch Minister Lauterbach, setzt eng gezogene Grenzen für die Krankenhausplanung in Niedersachsen. Kein Abgeordneter kann die Folgen für die Patientenversorgung im eigenen Wahlkreis abschätzen - ausgenommen die Abgeordneten, in deren Landkreisen die Krankenhäuser bereits geschlossen haben. Sie, Herr Minister, hätten die Pflicht, sich gegen Ihren Parteikollegen Lauterbach zu stellen. 91 % der Fläche Deutschlands ist ländlich geprägt. Über die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt dort. Die aktuell vorliegende Krankenhausreform gefährdet aber gerade die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen, gerade dort, wo die Menschen tendenziell medizinisch ohnehin schon unterversorgt sind. Zusätzlich enthält diese geplante Reform einen umfangreichen Ausbau von Vorschriften, was zu noch mehr Bürokratie führt. Nur täglich eine Stunde weniger Bürokratie in Deutschland hieße rechnerisch 21 600 Vollzeitkräfte im ärztlichen und 47 000 Vollzeitkräfte im pflegerischen Bereich. Weniger Bürokratie bedeutet eindeutig bessere Versorgung für die Patienten. Blicken wir auf das Jahr 2004, in dem der DRG-Katalog als Abrechnungsgrundlage eingeführt wurde. Seitdem ist eine bedenkliche Ökonomisierung eingetreten und der Fokus auf finanziell lukrative anstatt medizinisch notwendige Eingriffe gelegt worden. Fakt ist: Dass zahlreiche Krankenhäuser aus der Versorgung verschwinden werden, macht das Leben auf dem Land gerade unattraktiv. Wie hoch ist die Summe der Investitionsmittel, die Niedersachsen bereits heute den Kliniken schuldet? Wie wollen Sie, Herr Minister, die Versorgung in Niedersachsen in Zukunft aufrechterhalten? In einer älter werdenden Gesellschaft ist es unverantwortlich, die Gesundheitsdienstleistungen zu rationieren. Deshalb dürfen die Investitionsmittel nicht zurückgehalten werden. Es müssen Möglichkeiten zur Rekommunalisierung geschaffen und eine Entökonomisierung umgesetzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Miriam Staudte

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Miriam Staudte. Bitteschön! Ganz herzlichen Dank. - Ich finde, einiges, was hier gerade gesagt wurde, kann man einfach nicht so stehenlassen. Der Antrag ist wirklich sehr umfassend. Er greift das auf, was im Koalitionsvertrag angekündigt worden ist, wobei wir schon an vielen Stellen intensiv an diesen Themen arbeiten. Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung wird finanziert. Wir kümmern uns um das Thema Seniorenverpflegung; auch dabei handelt es sich ja um eine Gemeinschaftsverpflegung. Es ist sehr wichtig, diese Strukturen zu erhalten; denn es geht letztendlich darum, wirklich gesundheitsfördernd tätig zu sein. Ich möchte auf einen Beitrag von der CDU zum ZEN eingehen. Ich schätze dessen Arbeit sehr. Es ist hervorragend, dass wir diese Einrichtung haben. Meine damalige Kritik bezog sich darauf, dass die Mittel zur Einrichtung von der Verbraucherzentrale abgezogen worden sind. Das war nicht in Ordnung. Aber seine Arbeit und Zielsetzung sind selbstverständlich richtig. Zur Ausgangssituation: Wir müssen feststellen, dass 15,4 % der 3- bis 17-Jährigen übergewichtig sind. Da können wir nicht einfach weiter zusehen und sagen: Ernährung ist eine private Angelegenheit. Vielmehr müssen wir die Strukturen der Gemeinschaftsverpflegung nutzen, um das Ernährungsverhalten mit zu beeinflussen, um zu zeigen, was gut und gesund ist, was schmecken kann und wo frischer gekocht wird. Deswegen sind diese Ansätze der Mensa als Lernort sehr wichtig. Ich freue mich, dass es eine breite Zustimmung zu dem Antrag gibt. Auch vonseiten der CDU sind die Zielsetzungen des Antrags ja nicht kritisiert worden. Ich glaube, wir müssen insgesamt feststellen, dass das ein Bereich ist, dem man noch viel mehr Beachtung schenken muss. Und das hängt dann immer auch mit Geld zusammen. Die Kritik der AfD an der DGE möchte ich zurückweisen. Die DGE arbeitet wissenschaftlich fundiert. Sie ist eine absolut renommierte Einrichtung. Wenn es Sie stört, dass da auch das Thema „pflanzenbasierte Ernährung" eine Rolle spielt, kann ich nur sagen: Sie führen einen ideologischen Gesinnungskampf um das Fleisch, der nichts mit Wissenschaft, nichts mit Gesundheit und auch nichts mit Klimaaspekten zu tun hat. Aber das Klima ist Ihnen bei der AfD ja sowieso egal. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und die Beschlüsse.

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Alfred Dannenberg AfD

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Gutes Essen ist gesund, schenkt Kraft und steigert das Wohlbefinden. Und wodurch zeichnet sich gutes Essen aus? Der vorliegende Antrag will es an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung festmachen und stellt zugleich auch einige Merkmale heraus: Ausgewogen und vollwertig - jawoll! Nach Möglichkeit regional und saisonal - sehr gut! Und Biolebensmittel einbeziehen - na gut, wenn das Budget das hergibt, auch das. Also, dann kann ich mich ja darauf freuen, dass meine beiden Lütten etwas Ordentliches auf'n Teller kriegen, wenn sie in die Kita oder in die Schule kommen. Doch dann schaute ich auf die Internetseiten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), und meine Zuversicht trübte sich ein wenig. Eine Pressemitteilung der DGE aus diesem Jahr, sinngemäß: Die Ernährung müsse viel stärker pflanzenbetont sein. Ja, der Knüller! 300 g Fleisch und Wurst pro Woche seien genug. Vor allem die Gentlemen hier in der Runde, kurz vor der Mittagspause: Haben Sie gehört? 300 g pro Woche. Ein Erklärfilm der DGE zu ihren Standards fordert ganz offen, der größte Anteil unseres Essens solle aus pflanzlichen Lebensmitteln bestehen. Hingegen sollen Milchprodukte, Fleisch, Fisch und Eier unser Essen nur ergänzen. Gezeigt wurde eine Kita, wo die Betreuer bewusst begeistert mitessen bzw. mitessen sollen, um die Kinder, wie es wörtlich heißt, „positiv zu beeinflussen". So, so. Also, wenn ich mal für andere koche, ist es nie nötig gewesen, dass ich am Tisch mein eigenes Essen belobhudele - nur mal nebenbei angemerkt. Ferner heißt es in dem Erklärvideo: „Diejenigen, die die Speisen planen", sollen „die Wünsche der Tischgäste möglichst mit einbeziehen". „Möglichst" - aha. Und das in Einrichtungen, wo Ihnen die Kundschaft sowieso nicht so schnell weglaufen kann. So ist das ja nun mal in der Schule oder in der Kita. Und diese Denke wollen Sie, liebe Rot-Grüne, verbindlich umsetzen. Siehe Punkt 5 Ihres Antrages, wo es heißt: die rechtssichere Implementierung dieser Standards. Da haben wir es wieder: Ihren Wahn, alles vorschreiben zu wollen. Rot-Grün will schon die Bevormundung bei der Mobilität, bei der Heizung, bei der Sprache. Und jetzt auch noch beim Essen? Ach, nicht doch! Überreizen Sie die an sich gute Idee einer ausgewogenen Ernährung doch bitte nicht auch noch an diesen Stellen ideologisch! Kein Mensch braucht dieses manchmal schon übergriffige Hineinregieren in Dinge. Denn der Mensch muss immer frei entscheiden können. Dafür stehen wir von der AfD. Die DGE ist grundsätzlich eine anerkannte und ernst zu nehmende Herr Dannenberg, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schroeder zu? Ich würde gerne weiter ausführen, Herr Präsident. Danke. Die DGE ist grundsätzlich eine anerkannte und ernst zu nehmende Institution außer Frage, wenn es um Fragen rund um unsere Ernährung geht. Aber es stellt sich schon eine Frage: Ob Rot-Grün nicht auch über die ehrwürdige Institution DGE versucht, ihre zeitgeistige Agenda zu befördern? Welch seltsamer Zufall: Just diesen Sommer hat die DGE ihre eher kritische Grundhaltung zum Veganismus mal eben so ganz woke über Bord geworfen. Aber welche bahnbrechenden neuen Erkenntnisse in der Ernährungsforschung haben denn zu der Kehrtwende geführt? Ich sag's Ihnen: Gar keine. Es ist nur so, dass die DGE jetzt auch die Kategorien Tierwohl, Soziales sowie Klima und Umwelt einbezieht - oder einbeziehen muss? Denke sich jeder seinen Teil! Jedenfalls: Dieser Regierungsantrag, der an sich mit hehren und unterstützenswerten Zielen aufwartet, hat an einer Stelle eben diesen schalen Beigeschmack. Und den möchte ich nicht zuletzt meinen eigenen Kindern ersparen. Ich bin sehr gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank und schon mal einen guten Appetit an uns alle gleich in der

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Miriam Staudte

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die Ministerin wird antworten. Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Erst mal zur App. Die Einführung einer App ist sehr sinnvoll. Natürlich kann man die Daten das ganze Jahr über am Rechner eingeben, aber es ist natürlich praktisch, wenn man das auch schon von unterwegs machen kann. Geplant ist sie für 2026. Dann sollen auch Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Das ist der Zeitplan. Zur Verlängerung der Meldefrist. Wie gesagt, die in der Anfrage genannte Frist November können wir so nicht bestätigen. Vielmehr gilt weiterhin, wie jedes Jahr, die Frist 15. Februar, um die Meldung abzugeben. Da wir keine Rückmeldung bekommen haben, dass das dauerhaft und flächendeckend ein Problem ist, sehe ich aktuell nicht die Notwendigkeit einer Fristverlängerung. Wenn sich einzelne Landkreise melden und sagen, dass da irgendetwas nicht funktioniert, wird, glaube ich, auch nicht harsch vorgegangen das wäre ja nicht im Sinne der Sache, sondern wird versucht, die Probleme zu lösen. Danke schön, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt Herr Qu

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Claudia Schüßler SPD

Flächendeckende Krankenhauslandschaft für die Menschen in Niedersachsen sichern - nein zu Lauterbachs ruinöser Krankenhausreform!

Es ist einfach so, dass dieses Gesetz wie jedes Gesetz natürlich Schwächen enthält. Unser Ministerium ist dabei, genau herauszufinden, ob diese Schwächen ausschlaggebend dafür sein können, das Gesetz abzulehnen. Das ist eine sehr ernste Entscheidung. Denn wenn das Gesetz nicht kommt, dann sind wir weiterhin in der Situation, dass Krankenhäuser mit Geld unterversorgt sind und schließen je nachdem, wie gut ihre finanzielle Basis ist. Wenn das Gesetz kommt das ist uns wichtig, wollen wir die Analysen genau kennen. Daran arbeitet das Ministerium. Sie werden es genauso wie wir zum richtigen Zeitpunkt erfahren, wenn man verlässliche Zahlen vorlegen kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Kollegin Schüßler. -

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Rüdiger Kauroff SPD

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten

Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Uns allen ist noch das Schlagwort #MeToo in Erinnerung, unter dem Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt, vor allem in der Film- und Medienbranche, auf der ganzen Welt geteilt wurden. Doch auch über sieben Jahre danach hat sich die Lage immer noch nicht deutlich genug verbessert. Immer wieder gibt es Enthüllungen über Grenzverletzungen und Übergriffe in der Filmbranche. Bei einer Untersuchung der Kulturstaatsministerin der Bundesregierung haben 46% angegeben, in den letzten drei Jahren von sexueller Belästigung betroffen gewesen zu sein. Ein Vergleich dazu: Im Durchschnitt aller Branchen waren es 9 %. - Von 2 800 bekannten Fällen sind 89 % der Täter männlich. Die meisten Opfer sind, wie so oft, Frauen, die von Übergriffen betroffen sind. Ein Beispiel sind bekannt gewordene Anschuldigungen gegen den Schauspieler und Filmemacher Til Schweiger. Ihm werden etwa Wutausbrüche, Schikane und körperliche Gewalt am Set vorgeworfen. Seit Anfang des Jahres zeigt eine NDR-Doku, dass nicht nur verbale Angriffe, sondern insbesondere auch körperliche Übergriffe am Filmset viel zu oft vorkommen. Dieses Fehlverhalten wird meist über Jahre verschwiegen und systematisch gedeckt. Es herrscht ein System, das die Täter und nicht die Opfer schützt. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag heute im besten Fall umkehren. Generell sind die Machtstrukturen entscheidend. Das trifft sicher nicht alleine auf die Kultur- und Medienbranche zu. Aber natürlich bergen eine große Machtfülle, fehlende Betriebsräte, fehlende Kontrollstrukturen sowie eine eng getaktete Projektarbeit die Möglichkeit von Missbrauch. Hinzu kommt ein Selbstverständnis vieler Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, denn für viele ist es mehr als nur ein Job. Das sind die meist hochengagierten Personen, die auch über ihre Grenzen gehen, um den Erfolg eines Projektes im Filmbereich sicherzustellen. Damit die Fälle nicht zunehmen, muss nicht nur die Öffentlichkeit für das Thema Machtmissbrauch sensibilisiert werden, vielmehr muss in der Filmbranche selbst das Thematisieren von Gewaltübergriffen und Grenzüberschreitungen deutlich erleichtert werden. Auf der Bundesebene hat Staatsministerin Claudia Roth einen Verhaltenskodex als freiwillige Selbstverpflichtung angestoßen. Dieser befindet sich aktuell noch im Prozess. Auch der Deutsche Kulturrat hat nun ein Positionspapier für ein respektvolles Miteinander in der Branche vorgelegt, was ein wichtiger Schritt hin zu einem Struktur- und Kulturwandel ist. Auch die seit 2018 bundesweit bestehende Vertrauensstelle Themis ist dafür wichtig. Sie berät Menschen, die sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch oder sexualisierte Gewalt in der Theater-, Film- und Musikbranche erlebt haben. Aber wir brauchen das nicht nur auf der Bundesebene, sondern auch hier vor Ort in der niedersächsischen Filmförderung. Respektloses Verhalten, Sexismus, Machtmissbrauch, liebe KollegInnen, sind keine Kavaliersdelikte! Und deswegen ist es eben wichtig, dass alle, die Verantwortung haben, diese auch übernehmen, wie etwa die Filmschaffenden und die GeldgeberInnen. Wir setzen uns deswegen für eine Art Vertragsbestandteil bei der Filmförderung ein - eine Verhaltensrichtlinie, in deren Mittelpunkt ein respektvolles, diskriminierungsfreies, würdevolles Miteinander und Arbeitsklima stehen. Dieser muss bei der Nordmedia angesiedelt sein. Auch Schutzkonzepte und Vertrauenspersonen am Filmset sollten Kriterien für die Förderung durch das Land sein, genauso, wie es eine unabhängige Anlauf- und Vertrauensstelle für Betroffene sexueller Übergriffe in der niedersächsischen Filmförderung braucht. Aber ich möchte bei diesem Antrag natürlich auch erwähnen, dass einige in der Filmbranche bereits eigene Richtlinien auf den Weg gebracht haben, um die Situation zu verbessern. Dieser positive Aspekt darf bei aller Betroffenheit auch meiner persönlichen Betroffenheit, dass es sowas überhaupt gibt nicht verschwiegen werden und kann als Vorbild für die gesamte Branche dienen. Wir wollen einen echten Kulturwandel ermöglichen hin zu sicherer, gewaltfreier Arbeit für alle. Und in diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktiven Ausschussberatungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. - Als Nächstes hat

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Auf die Kurzintervention möchte Herr Marzischewski-Drewes antworten. Bitteschön! Sehr geehrter Kollege Watermann, auch mich freut es, dass Sie heute hier sind. Mich freut ausdrücklich auch Ihre Kurzintervention. Ich bin seit Jahren ehrenamtlich in meinem Sportverein tätig, ich bin auch im Deutschen Roten Kreuz, und ich bin auch sonst ehrenamtlich tätig. Ich rede aus der Erfahrung in meinem Sportverein. Ich setze mich für die Menschen vor Ort ein. Wir, die AfD, setzen uns für die Ehrenamtlichen ein. Sie lassen die ehrenamtlichen Menschen im Stich, und Sie vertrauen den Menschen nicht. Deswegen gängeln Sie doch den Landessportbund, indem Sie jetzt striktere Vorgaben machen. Wir, die AfD, vertrauen den Menschen. Wir vertrauen denjenigen Institutionen, die sich seit Jahren für die ehrenamtliche Förderung im Sport einsetzen. Warum haben Sie, die regierungstragenden Fraktionen, eine mündliche Anhörung verweigert? - Ich kann es Ihnen sagen: Weil in der schriftlichen Stellungnahme diese Gängelung durch den Landessportbund abgelehnt wird. Sie hatten Angst, sich den Kritikern vom Landessportbund öffentlich im Ausschuss zu stellen. Das ist Politikverweigerung, und alle ehrenamtlich Tätigen sollten sich tatsächlich einmal anhören, dass Sie es verweigern, dass die Vertreter des Landessportbundes zu Wort kommen. Das ist traurig, das ist schade. Vielen Dank.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Volkswagen ist wichtig für Niedersachsen. Das ist allen hier klar, zumindest allen DemokratInnen. Ein gutes Leben für alle hier in Niedersachsen ist ohne Volkswagen undenkbar. Wir haben bereits an anderen Beispielen gesehen, wie sich Landstriche verändern, wenn die Industrie wegbricht. Eine Detroitisierung für unseren Landstrich möchte ich mir nicht vorstellen. Zustände wie in Duisburg oder Gelsenkirchen nach dem Wegfall der Montanindustrie? - Undenkbar! Wir haben eine enge Verflechtung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Volkswagenkonzern. Das VW-Gesetz ist in seinen Auswirkungen für die betriebliche Mitbestimmung in dieser Branche einzigartig und wird es zum Glück auch bleiben. Alle Versuche, es auf gerichtlichem Wege auszuhebeln, sind gescheitert. Volkswagen hat einen immens großen Einfluss auf die Zukunft unseres Landes. Da ist es notwendig, dass das Land Niedersachsen mit zwei Aufsichtsratsmitgliedern vertreten ist. Das ist auch deswegen so gut, weil wir dort nicht noch weitere IngenieurInnen brauchen, sondern wir brauchen Fachleute, Fachmenschen mit dem politischen Blick, mit dem Blick für das Sozioökonomische brauchen, weil nur dann das Interesse der Bevölkerung vertreten werden kann. VW ist für uns PolitikerInnen und für die Menschen im Land nicht irgendein Konzern. Und genau diese Sicht fordern wir auch vom Vorstand von VW. Dieser, nein jeder Vorstand von VW muss sich der Geschichte dieses Konzerns stellen. VW ist nicht einfach vom Himmel gefallen. Der Vorläufer dieses Konzerns ist in den dunklen Jahren unseres Landes mit den konfiszierten Geldern der freien Gewerkschaften und mit dem Leben vieler Zwangsarbeiter aufgebaut worden. Deshalb haben das Land und die ArbeiterInnen des Werkes auch besondere Rechte. Und genau wegen dieser besonderen Geschichte kommen Werksschließungen und Massenentlassungen nicht infrage. VW hat sich immer dadurch ausgezeichnet, dass alle Beteiligten zusammen konstruktive Lösungen in Krisenzeiten gefunden haben. Und eines muss man auch ganz deutlich sagen: VW ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte, VW ist auch eine Geschichte von Krisen - von bewältigten Krisen. Es muss also einen Weg zurück zum Konstruktiven gefunden werden. Ein konstruktives Miteinander bedeutet aber, dass der Vorstand tatsächliche Lösungsideen aus der Krise präsentiert und nicht mit visionslosem Kaputtsparen Angst und Verunsicherung im Land verbreitet. VW ist unser Partner, wenn es darum geht, die sozialökologische Transformation voranzutreiben. Wir haben ein klares politisches Bekenntnis zur E-Mobilität. Dafür das will ich an dieser Stelle einmal sagen hat sich die Betriebsratsvorsitzende des Braunschweiger VW-Werks, Frau Daniela Nowak, am Wochenende auf unserem Parteitag bedankt. Sie ist Betriebsratsvorsitzende eines Komponentenwerkes. Komponenten kann man überall einbauen. Wir werden also den Weg aus der Krise finden, aber wirklich nur Schulter an Schulter und nicht Stirn an Stirn. Danke schön.

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Lena Nzume GRÜNE

Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht

Kontakt aufgenommen hätten. Ich weiß sehr wohl, dass Sie die Schule besucht haben, so wie wir ja auch. Dennoch haben Sie keinen Kontakt im Kontext dieses Antrags aufgenommen; denn die Schulleitung war über diesen Antrag gar nicht informiert und wurde erst von mir darauf hingewiesen, dass dieser Antrag heute verhandelt wird. Dennoch muss ich leider ein bisschen Wasser in den

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Karin Logemann SPD

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Konvektomat, was ist das? Das ist ein Umluftbackofen. Konvektomaten kommen häufig in der Essensverpflegung zum Einsatz. Die Menüs werden tiefgekühlt geliefert, gelagert und bei Bedarf gegart - eine gängige Variante beim Essen in Kitas und Schulen. Was wäre, wenn wir es schaffen könnten, in unseren Schulmensen frisch zu kochen und dabei so ganz nebenbei Ernährungsbildung zu betreiben? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Gesundheit, Bildung, Umwelt oder Landwirtschaft Ernährung ist Teil davon. Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das ZEHN das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen eine Ernährungsstrategie entwickelt. Darin heißt es: „Das Leitbild von,Niedersachsens Ernährungsstrategie' orientiert sich an den vier Dimensionen einer nachhaltigeren Ernährung " ‑ den sogenannten Big Four „Gesundheit, Soziales, Umwelt und Tierwohl." Wir wissen: Eine gute und gesunde Ernährung ist die Grundlage für ein gesundes Leben. Was Fast Food, Süßigkeiten und Snacks sowie einseitige bzw. mangelhafte Ernährung anrichten, schreiben uns alarmierende Untersuchungsergebnisse mit Ausrufezeichen ins Buch. So sind etwa 15 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 3 und 17 Jahren in Deutschland übergewichtig; knapp 6 % davon leiden an Adipositas. Krankheiten wie Typ‑2-Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden durch die Ernährung mit verursacht bzw. beeinflusst. Ob Menschen in Kitas und Schulen, Betriebskantinen oder das Essensangebot in Krankenhäusern die Gemeinschaftsverpflegung eines von fünf Handlungsfeldern unserer Ernährungsstrategie ist ein Ort, an dem viele Menschen mit Essen und Trinken versorgt werden. Umso wichtiger ist es, in diesen verschiedenen Lebenswelten ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Angebot für alle sicherzustellen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema Ernährung hat sich in den letzten Jahren zu einem Hotspot-Thema entwickelt. Neue Ernährungstrends, individuelle Ernährung, Sporternährung, Allergien, Unverträglichkeiten, Protein-Einsatzprodukte, ethische und moralische Fragestellungen in Bezug auf die Ernährung sowie Fragen im Kontext der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes, des Tierwohls als auch zu sozialen Aspekten stehen gesellschaftlich im Fokus. Dabei hat die Gemeinschaftsverpflegung nicht nur das Potenzial, dass gesunde Ernährung auch schmecken sollte, sondern sie kann auch Lernort werden und Wissen und Fähigkeiten vermitteln, die Kindern, Erwachsenen und Senioren im Alltag helfen, sich gesund zu ernähren und Multiplikatoren auszubilden, die auch ihr Umfeld für eine ausgewogene Ernährung begeistern. Besonders ab 2026, wenn noch mehr Schulen als jetzt schon Ganztagsunterricht anbieten, werden junge Menschen zunehmend auf Schulverpflegung angewiesen sein. Dann ist es umso wichtiger, Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem sozialen und ökonomischen Hintergrund Zugang zu gesundem, leckerem, vollwertigem und möglichst regionalem Essen zu ermöglichen. Vielleicht kann die Mensa auch gleich entsprechende Angebote oder Projekte anbieten, bei denen zum Beispiel selbst gekocht, das Essen geplant, die erforderlichen Zutaten ausgesucht und besorgt werden können. Entsprechende Modellprojekte, Piloten, wollen wir fördern, um Schulmensen weiterzuentwickeln. Was brauchen wir? - Die Unterstützung der Anwendung von Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Ernährung bei der Vergabe von Verpflegungsaufträgen in Kitas und Schulen sollten sich an den Empfehlungen der DGE, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, orientieren. Kantinen und Gemeinschaftsverpflegung in landeseigenen Einrichtungen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und schrittweise auf Gerichte aus Biolebensmitteln sowie aus regionalen Erzeugnissen umstellen. Wir brauchen einen Stufenplan, um durch Anreize, Beratung und Förderung auch für Kantinen in privater Trägerschaft den Regional- und Bioanteil deutlich zu erhöhen. Wir brauchen eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände sowie weiterer AkteurInnen, wie zum Beispiel unseres ZEHN, unserer Kita-Schul-Senioren-Vernetzungsstellen, der Landfrauen, der Verbraucherzentrale, Ernährungsräte sowie weiterer Multiplikatoren. Wir brauchen eine Projektgruppe aus Betroffenen und Experten, die gemeinsam mit dem ZEHN ein Konzept und eine Bewerbungsprozedur für Modellmensen erarbeitet sowie die Modellprojekte begleitet. Wir haben in den vergangenen Monaten mit vielen Expertinnen und Experten zum Thema Gemeinschaftsverpflegung gesprochen. Im Juni gab es auf Einladung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Austausch zu dem Thema, der uns viele Einblicke und wichtige Punkte mitgegeben hat. Dabei ging es vor allem um mögliche Qualitätsstandards für Ernährung und darum, wie diese bei der Verpflegung in Schulen, Kitas, Seniorenheimen und weiteren Einrichtungen berücksichtigt werden können. Einige Vertreterinnen, die genau an diesem Themenkomplex mit uns gemeinsam zielorientiert gearbeitet haben, sind heute hier. Darüber freue ich mich sehr. Ein herzliches Willkommen deshalb an Dörthe Hennemann von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Niedersachsen, sowie ihre beiden Mitarbeiterinnen Céline Düzdag und Nicole Eckelmann, an Elisabeth Brunkhorst, liebe Lizzy, Präsidentin des Niedersächsischen Landfrauenverbandes, an Anja Köchermann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Niedersachsen, sowie an Peter Wogenstein vom Ernährungsrat Niedersachsen. Herzlich willkommen hier bei uns! Eines wurde bei unseren Diskussionen deutlich, nämlich dass sich eine Einführung von Standards auch zum Beispiel auf die Direktvermarktung positiv auswirken könnte - ein wunderbarer Nebeneffekt, also eine Win-win-win-Situation. Es ist an der Zeit. Wir müssen und wir wollen loslegen. Wie heißt es so schön? Einfach mal machen! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

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Nadja Weippert GRÜNE

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und ihr präventiv begegnen

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Alfred Dannenberg AfD

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, kann die Landesregierung hier und heute zusichern, dass denjenigen Revierinhabern, denen es nicht möglich ist, die digitale Streckenliste für dieses Jagdjahr zu komplettieren, keine Nachteile entstehen werden? Frau Ministerin!

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Dennis Jahn AfD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Die erste Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt Herr Jahn. Bitte! Frau Präsidentin! Frau Osigus, vor dem Hintergrund, dass Ihre Mitarbeiterin H. nach nur drei Monaten eine Beurteilung mit Bestnoten im vergangenen April bekam: Wie kam es nach dieser außerordentlich guten Bewertung nach so kurzer Zeit?

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Lukas Reinken CDU

Berufsschulen von Bürokratie entlasten. Umschulungen erleichtern und Zertifizierungspflicht abschaffen

für die Fraktion der CDU der Kollege Reinken. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Berufsschulen von Bürokratie entlasten" - das ist ein Teil des Titels der Aktuellen Stunde, und wir dachten, jetzt kommt der große Wurf, jetzt werden die Berufsschulen so richtig von der Bürokratie verschont. Ehrlich gesagt, ist es nur ein kleines Würfchen geworden. Aber so viel will ich Ihnen zugutehalten die Abschaffung der Zertifizierungspflicht bei den Umschulungen für die Berufsschulen ist der richtige Schritt. Es ist schon skurril, dass Berufsschulen, die sowieso unter staatlicher Aufsicht stehen, doppelt qualifiziert werden müssen. Wir brauchen mehr Vertrauen in die berufsbildenden Schulen. Deswegen ist das schon okay. Aber jetzt kommt das Aber, mit dem Sie vielleicht auch schon gerechnet haben dass Sie dieses kleine Stück es ist ja wirklich nur ein kleines Stück in einem großen Geschwulst von Bürokratie, unter dem die berufsbildenden Schulen leiden jetzt nehmen und für eine Aktuelle Stunde aufbauschen, ist doch etwas dick aufgetragen. Das will ich Ihnen schon mal sagen, vor allem vor dem Hintergrund, dass es in der heutigen Aktuellen Stunde ja nicht darum geht, dass das umgesetzt wird. Vielmehr ist es doch so, dass Sie gemerkt haben, dass es dort ein Thema gibt, und gesagt haben: Wir können uns da mal auf den Weg machen und eine Bundesratsinitiative anschieben. Also, viel weniger Inhalt für eine Aktuelle Stunde gibt es eigentlich nicht. Wenn Sie das jetzt immer so machen und bei jedem kleinen Schritt für den Bürokratieabbau den wir ja durchaus begrüßen eine Aktuelle Stunde machen wollen: Ich glaube, so viele Aktuelle Stunden haben wir in der ganzen Legislaturperiode nicht mehr, bevor wirklich jemand im Land merkt, dass es mit der Bürokratie runtergeht, meine Damen und Herren. Aber wenn Sie das wollen, hätte ich schon ein paar Titel für Ihre nächsten Aktuellen Stunden. Sie könnten zum Beispiel sagen: „Berufsschulen von Bürokratie entlasten - Zwang für BFS dual aussetzen". Sie könnten sich um die Freiräume fürs Personalkostenbudget kümmern. Sie könnten sich um die Kapitalisierung von Lehrerstunden kümmern oder darum, dass in der beruflichen Anerkennung Credit Points in gewissem Maße auch von Schulleiterinnen und Schulleitern vergeben werden können. All das würde der beruflichen Bildung wirklich guttun. Das als ein paar Hinweise für kommende Aktuelle Stunden. Ein paar haben wir in dieser Legislaturperiode ja noch. Aber ich weiß schon, dass Sie auch dieses Mal nicht auf mich und die Kollegen der CDU hören werden. Das kennen wir schon aus dem Kultusausschuss, das machen Sie nie. Aber vielleicht hören Sie ja auf sich selbst - wobei man bei den Grünen ja gar nicht mehr weiß, wer da noch auf sich selbst hören soll. Herr Kollege Reinken, ich muss Ihren Redefluss einmal unterbrechen, weil Frau Kollegin Meta Janssen-Kucz eine Zwischenfrage stellen möchte. Wollen Sie die zulassen? Nein. Bitte, fahren Sie fort! Das können wir immer gerne machen. Aber jetzt habe ich nur noch zweieinhalb Minuten, und es gibt noch einige Punkte, die ich noch unterbringen will. Also: Vielleicht hören Sie ja auf sich selbst. Es gibt da ja so ein Arbeitsprogramm, das nennt sich Koalitionsvertrag. Ich weiß, es ist immer ganz nervig, wenn man Sie nach zwei Jahren darauf hinweist, dass Sie da gemeinsam etwas beschlossen haben, was Sie umsetzen wollten. Aber da müssen Sie jetzt durch. Sie haben zum Thema berufliche Bildung als Arbeitsprogramm für die fünf Jahre aufgeschrieben, dass Sie Ausgründungen aus BBSen ermöglichen wollen. Dann fangen Sie doch an! Sie wollen die Kooperation zwischen berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Betrieben stärken. Wir haben einen Gesetzentwurf zum Thema Weiterbildung in den Landtag eingebracht, wo es genau um diese Punkte ging. Den wollen Sie nicht annehmen. Sie haben ein „BBS-Stärkungsprogramm" aufgeschrieben. Kann mir mal jemand sagen, was damit eigentlich ist? Dazu haben wir den ganzen zwei Jahren nicht ein Wort gehört, was das eigentlich sein soll und wann das kommt. Sie wollen die Eigenverantwortlichkeit stärken. Aber in Ihrem Freiräume-Prozess haben wir gesehen, dass Sie die Eigenverantwortlichkeit nur wollen, wenn das Ihren ideologischen Ideen entspricht. Denn wenn Schulen auch mal Eigenverantwortung bei Themen einfordern, die Ihnen ein bisschen unangenehm sind ich nenne auch hier wieder das Thema „BFS dual", dann antworten Sie mit Zwang und mit Regulierung, weil Ihnen das nicht in den Kram passt. Hören Sie auf damit! Sie wollen die Verbesserung von Berufsorientierung und eine Verbesserung des Ausbildungsplatz-Matchings. Das wird einigen aus dem Kultusausschuss durchaus bekannt vorkommen. Erst in der letzten Ausschusssitzung haben Sie unseren Antrag dazu abgelehnt. Ich habe dreimal nachgefragt, welches denn die Konzepte und die Ideen für die berufliche Bildung sind. Dreimal habe ich keine Antwort bekommen, sondern nur die Wiederholung der Punkte, die schon in unserem Antrag stehen. Tun Sie also nicht so, als hätten Sie ein großes Konzept für die berufliche Bildung, und vor allem tun Sie hier nicht so, als hätten Sie heute einen Meilenstein erreicht! Sie haben einen Meterstein auf einem ganz, ganz langen Weg angekündigt. ‑ Das macht nichts, Herr Bajus, wenn Sie das nicht verstehen. Das ist okay. Sie sind also schon in der richtigen Richtung unterwegs. Das will ich Ihnen gar nicht absprechen. Das habe ich ja auch gesagt. Aber Sie sind eben viel zu langsam mit viel zu kleinen Schritten unterwegs. Ich glaube, das Ganze für eine Aktuelle Stunde zu nutzen, ist doch sehr aufgebauscht und auch nicht wirklich sinnvoll. Sie könnten nach zwei Jahren in dieser Legislaturperiode vielleicht einmal einen einzigen Gesetzentwurf, einen einzigen Entschließungsantrag, eine einzige Initiative, die die berufsbildenden Schulen und die Berufsbildung in Niedersachsen wirklich stärken, einbringen. Wir warten darauf. Ich vermute, wir warten auch die nächsten drei Jahre dieser Legislaturperiode vergebens darauf. Vielleicht nehmen Sie das als Anstoß. Ich vermute, Sie haben auch dieses Mal nicht zugehört. Herzlichen Dank.

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Sachtleben. - Herr Kollege Fröhlich möchte antworten. Bitteschön! Herr Kollege Sachtleben, die Wette können wir gerne eingehen. Über den Einsatz unterhalten wir uns noch. Aber da finden wir bestimmt eine Lösung. Ich möchte nur auf zwei Punkte hinweisen. Ich habe mit Frau Viebach vor der Sommerpause ein Gespräch geführt und die Entwicklung von vor der Sommerpause bis nach der Sommerpause im Wirtschaftsausschuss. Das war mein klares Empfinden, dass schon eine gewisse Frustration da war, weil sie auf bestimmte Widerstände, die durch das Vergaberecht etc. einfach gegeben sind, stößt. Das war ihr vielleicht in der Form nicht unbedingt klar. Auf Ihren Hinweis bezüglich der 30 000 verkauften Wohnungen habe ich ja nur gewartet. Wir alle waren in Österreich und haben uns die tollen Wohnungen dort angeguckt. - Bitte? Ich werde das jetzt ausführen; geben Sie mir die Zeit, Herr Watermann. Wir haben in Österreich gesehen, was gerade mit dem dortigen Wohnungsbestand passiert. Wir haben auch viele gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen hier in Niedersachsen, die einen großen Wohnungsbestand haben, den sie gerade vor sich herschieben, weil sie den energetisch sanieren müssen. Sie sagen: Wenn wir diesen Wohnungsbestand jetzt energetisch sanieren, dann können wir überhaupt keine neuen Wohnungen mehr bauen, weil unsere ganze Liquidität und unser gesamtes Vermögen in die Sanierung dieser Gebäudebestände geht. Die Wohnungen sind weiterhin auf dem Markt. Jetzt haben Sie 100 Millionen Euro in Ihrer Landeswohnungsgesellschaft und können dafür, so Gott will, neue Wohnungen bauen. Ansonsten würden Sie das Geld jetzt ausgeben müssen, um diese 30 000 Wohnungen zu sanieren, und dafür würde es niemals reichen.

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Daniela Behrens SPD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die niedersächsischen Kommunen leisten einen elementaren Beitrag zu unserer Demokratie und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Lande. Deshalb beschäftigt mich und die gesamte Landesregierung die Situation unserer Kommunen unserer Landkreise, unserer Städte und Gemeinden täglich. Unsere Kommunen sind häufig erste Adressaten von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und erledigen die ihnen obliegenden Aufgaben zuverlässig. Die vielen Krisensituationen in den vergangenen Jahren haben in besonderer Weise gezeigt, dass auch in herausfordernden Zeiten Verlass auf unsere Kommunen ist. Die Vielzahl der den Kommunen obliegenden Aufgaben ist dabei auch Ausdruck ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer grundsätzlichen Bedeutung. Sie stellen die staatliche Ebene dar, die die Aufgaben vor Ort am besten einschätzen und lösen kann. Die Landesregierung ist sich sehr bewusst, dass die Aufgabenerledigung der Kommunen nur dann gewährleistet ist, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Neben den finanziellen Aspekten wird dies in den kommenden Jahren, verstärkt durch den demografischen Wandel sowie den Fachkräftemangel, auch die personelle Situation der Kommunen betreffen. Dies stellt eine große Herausforderung für alle staatlichen Ebenen dar. Es ist daher auch Aufgabe jeder staatlichen Institution, ihre personellen und finanziellen Herausforderungen bei der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung verstärkt in den Blick zu nehmen. Eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit und Verlässlichkeit unseres staatlichen Handelns ist deshalb die Veränderungsbereitschaft auf allen Ebenen. Dieses Erfordernis wird durch die Digitalisierung und den demografischen Wandel noch verstärkt. Bis zur COVID‑19-Pandemie und dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine profitierten die öffentlichen Haushalte von einem langanhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung. Diese gute Ausgangslage hat sich durch die anhaltenden Krisen inzwischen verschlechtert und lässt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagnieren. Hinzu kommen aktuell große Herausforderungen insbesondere im Bereich der Krankenhausversorgung, des Klimaschutzes, der Kindertagesbetreuung und des Ganztagsschulausbaus. Dies führt insgesamt zu einer deutlichen Anspannung der aktuellen Haushaltsplanungen der Kommunen, die häufig unausgeglichene Haushaltspläne zur Folge hat. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Situation der kommunalen Finanzen der vergangenen zehn Jahre wird deutlich: Es gab auch aufgrund der Steuerentwicklungen einige wirklich gute Jahre, heute muss der Gürtel aber enger geschnallt werden. Die bisherigen umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land während der Krisen haben jedoch dazu geführt, dass sich die kommunale Finanzlage in Niedersachsen in den vergangenen Jahren noch einigermaßen stabil entwickelt hat. Die Landesregierung hatte auf die erheblichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine auch für die kommunalen Haushalte unverzüglich reagiert. So hat das Land durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2022/2023 weitreichende, unmittelbare Entlastungen für die Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro geschaffen. Die ergriffenen Maßnahmen haben sich als wirksam und geeignet erwiesen, um die finanziellen Auswirkungen der Energiekrise und durch den Zuzug vieler Kriegsvertriebener zumindest temporär abzufedern. Durch den zweiten Nachtragshaushalt 2023 wurden den Kommunen insbesondere für Maßnahmen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens weitere 472 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Anhand der aktuellen Daten ist dennoch eine Abwärtsbewegung zu erkennen. Insbesondere der kommunale Finanzierungssaldo ist im Jahr 2023 deutlich negativ ausgefallen. Glücklicherweise haben wir derzeit kein Steuereinnahmeproblem bei den niedersächsischen Kommunen. Dennoch reichen die Einnahmen auf konstant hohem Niveau in vielen Fällen nicht aus, um die inflationsbedingt stark gestiegenen Ausgaben sowie den hohen Investitionsbedarf zu decken. Die Entwicklung beim Finanzierungssaldo betrifft aktuell die Kommunen in allen Bundesländern und stellt damit kein rein niedersächsisches Problem dar. Als Folge des negativen Finanzsaldos steigt aktuell auch der Bestand der Investitionskredite kontinuierlich an, derzeit 14,5 Milliarden Euro. Anders als bei den Liquiditätskrediten stehen diesen Krediten aber reale Gegenwerte gegenüber. Gepaart mit den vor allem im vergangenen Jahr deutlich gestiegenen Auszahlungen für Baumaßnahmen sind sie darüber hinaus ein Beleg dafür, dass die Kommunen in ihre Infrastruktur investieren. Und das ist gut so, denn das ist wichtig. Liquiditätskredite sind ein wesentlicher Faktor zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation. Ihr Bestand ist damit ein zentraler Indikator für mögliche kommunale Haushaltskrisen geworden. Die Liquiditätskredite in Niedersachsen verloren bis zu ihrem Höhepunkt Anfang der 2010er-Jahre ihre eigentliche Funktion der kurzfristigen Liquiditätssicherung. Vielmehr wurden bei vielen Kommunen die Liquiditätskredite zur dauerhaften und wachsenden Finanzierungsquelle laufender Aufgabenerfüllung. Ich bin sehr froh, dass sich die Entwicklungsrichtung der Liquiditätskredite in Niedersachsen bereits seit 2012 geändert hat. Bis Ende 2023 sanken diese deutlich; auch während der vergangenen vier herausfordernden Jahre ist dies festzustellen gewesen. Die Liquiditätskredite sanken von 4,6 Milliarden Euro Ende 2012 auf knapp 1 Milliarde Euro Ende 2023. Dies bedeutet einen historischen Tiefstand. Die Ursachen hierfür sind: die gute Konjunktur bis 2020, die gestiegenen Zuweisungen des Bundes für Sozialausgaben sowie die wirkungsvollen krisenbedingten Entlastungspakete für die Kommunen in den vergangenen Jahren. Hinzu kommt das umfangreiche Entschuldungsprogramm des Landes. Durch Zukunftsverträge, die Stabilisierungsvereinbarungen und die Bedarfszuweisungen konnte ein Tilgungsbetrag von insgesamt rund 1,75 Milliarden Euro geleistet werden. Meine Damen und Herren, eine solide Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen ist der Landesregierung natürlich ein wichtiges Anliegen. Sie wird dabei auch weiterhin darauf achten, dass es zu einer gerechten und gleichmäßigen Aufteilung der finanziellen Lasten zwischen Land und Kommunen kommt und beide Ebenen ihre Aufgabenerledigung auch künftig wahrnehmen können. Die Landesregierung unternimmt daher unter Beachtung ihrer eigenen begrenzten finanziellen Rahmenbedingungen erhebliche Kraftanstrengungen zur Unterstützung und Stärkung der Kommunen. So haben wir mit dem Haushaltsplan 2024 entschieden, das Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen innerhalb der nächsten 10 Jahre mit insgesamt 3 Milliarden Euro an Landesmitteln auszustatten. Zusammen mit den anteiligen Kommunalmitteln stehen somit jährlich rund 305 Millionen Euro für dringend notwendige Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur bereit. Wir stärken damit die Gesundheitsvorsorge vor Ort. Auch dem Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen ökologischer Bereich werden bis 2049 insgesamt 1,056 Milliarden Euro an zusätzlichen Landesmitteln zugeführt. Damit werden insbesondere Bedarfe des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie Maßnahmen des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes finanziert. Eine weitere bedeutende Maßnahme zur Entlastung der kommunalen Ebene ist die Unterstützung der kommunalen Ebene bei der baulichen Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbeschulung. Hier stellt das Land neben der Weiterleitung der Bundesmittel die Hälfte der notwendigen Kofinanzierungsmittel zur Verfügung, also 55 Millionen Euro. Auf die außerordentliche Hochwasserlage um die Weihnachtsfeiertage 2023 hat die Landesregierung ebenfalls sehr zügig mit dem Nachtragshaushalt 2024 reagiert. Damit wurden rund 110 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln bereitgestellt. Sie dienen vor allem zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten, zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, zur Erstattung der Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden und zur Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen. Der von der Landesregierung im Sommer beschlossene Haushaltsplanentwurf 2025 sieht bei einem Gesamtvolumen von 44,2 Milliarden Euro Zahlungen an die kommunale Ebene in Höhe von mehr als 14 Milliarden Euro vor. Um das deutlich zu betonen, meine Damen und Herren: Damit geht rund jeder dritte Euro des Landeshaushalts an die niedersächsischen Kommunen. Jeder dritte Euro! Bei den Zahlungen außerhalb des Steuerverbunds kommt in 2025 eine nennenswerte Neuerung hinzu. Durch die Änderung des Wohngeld-Plus-Gesetzes durch den Bund stehen auch die niedersächsischen Kommunen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vor erheblichen Mehraufwendungen. Um diese abzumildern, wollen wir den Kommunen konsequenterweise die anfallenden notwendigen Kosten erstatten. Das Land stellt hierfür rückwirkend ab 2023 bis 2028 insgesamt rund 82 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Erfüllung dieser nach Bundesrecht übertragenen Aufgabe zur Verfügung. Die Landesregierung hat über die finanzielle Unterstützung der Kommunen hinaus bereits ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzen ergriffen. Die Stabilität der finanziellen Ausstattung der Kommunen basiert in Niedersachsen auf zwei verfassungsrechtlichen Säulen: zum einen auf einem strikten Konnexitätsprinzip gemäß Artikel 57 Abs. 4 unserer Verfassung und zum anderen auf dem kommunalen Finanzausgleich. Das Konnexitätsprinzip sichert die finanzkraftunabhängige Finanzausstattung der Kommunen ab. Das Land ist verpflichtet, Mehrbelastungen angemessen auszugleichen, sofern Aufgabenübertragungen durch das Land vorgenommen werden. Dafür hat mein Haus im Herbst 2023 auch alle Ressorts noch einmal sensibilisiert, dass es um eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips geht und dass dieses bei allen Planungen zu berücksichtigen ist. Die Abstimmung mit den Kommunen hierzu hat aber auch gezeigt, dass man in manchen fachlichen Punkten zu einer anderen Auslegung der Verfassungsnorm kommt. Dies betrifft insbesondere Aufgaben, die auf Bundesrecht basieren, und die Tatsache, dass die Verfassung einen Ausgleich der notwendigen Kosten und nicht der tatsächlich angefallenen Kosten fordert. Die zweite Säule, der kommunale Finanzausgleich, gewährleistet die Sicherung der Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Damit sollen die bestehenden Unterschiede zwischen den Kommunen in Niedersachsen abgemildert werden. Denn klar ist: Auch in Niedersachsen gibt es finanzstärkere und finanzschwächere Kommunen. Dennoch wollen wir in allen Teilen des Landes gleiche Lebensbedingungen sichern. Das geschieht über den Finanzausgleich. Die in Niedersachsen etablierten vertikalen und horizontalen Ausgleichsmechanismen haben sich bewährt. Sie sind vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof mehrfach als verfassungskonform bestätigt worden. Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Vorgaben des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs gutachterlich überprüfen zu lassen. Dafür hat im April 2023 eine Expertenkommission in meinem Haus die Arbeit aufgenommen. Diese Expertenkommission, die auch mit kommunalen Vertretern und einem externen Wissenschaftler besetzt ist, hat bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit Folgendes festgestellt: Die schlanke Finanzausgleichssystematik in Niedersachsen hat sich bewährt, und ein Systemumsturz, also die Schaffung eines neuen Finanzausgleichssystems mit kleinteiligeren Verteilungsmechanismen, ist nicht gewollt. Die Begutachtung ist nunmehr abgeschlossen. Die Frage, wie wir mit den Ergebnissen umgehen, befindet sich aktuell innerhalb der Landesregierung in der Abstimmung. Eine wichtige Maßnahme zur Erleichterung der Verfahren für die Kommunen und zum Bürokratieabbau ist derzeit auch in der Umsetzung, nämlich die Vereinfachung von Förderverfahren für Kommunen. Daran hat ein interministerieller Arbeitskreis intensiv gearbeitet, der in Kürze einen Abschlussbericht mit Empfehlungen vorlegen wird. Meine Damen und Herren, bei diesen Projekten sind bzw. waren die kommunalen Spitzenverbände immer eng eingebunden. Diese Beispiele zeigen auch: Die Landesregierung setzt Vorhaben zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit und der kommunalen Finanzen im engen Schulterschluss mit den Kommunen um, und das werden wir auch konsequent fortsetzen. Gleichzeitig kann ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung sich auch weiterhin für die Interessen der Kommunen beim Bund einsetzen wird. Es ist unsere Aufgabe, dem Bund deutlich aufzuzeigen, welche Finanzierungsverantwortung wir beim Bund sehen. Denn wir, die Kommunen und das Land, sitzen zusammen in einem Boot, und in der jüngeren Vergangenheit sind durch den Bund neue oder auch geänderte Aufgaben für die Kommunen und das Land bestimmt worden, die vom Bund aber oftmals nicht ausreichend finanziert werden. Daher stellt die Landesregierung bei jeder sich ihr bietenden Gelegenheit gegenüber dem Bund dar, wie sich dessen Beschlüsse auf die kommunalen Haushalte in Niedersachsen auswirken. Zuletzt hat Ministerpräsident Stephan Weil gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf der vergangenen MPK in Leipzig Ende Oktober einen entsprechenden Beschluss gefasst, der dies auch untermauert. Deswegen, meine Damen und Herren, sind unsere Versprechungen keine leeren Versprechungen, sondern ernsthafte, und sie werden seriös umgesetzt. So konnten durch unseren Einsatz zum Beispiel die Steuereinnahmeverluste für die Kommunen durch das Wachstumschancengesetz deutlich reduziert werden. Zudem konnte auf Drängen der Länder erfreulicherweise eine Einigung bei den Migrationskosten erzielt werden. Es wurde festgelegt, dass die erforderlichen Bundesmittel für die Unterstützung der Aufgaben von Kommunen und Ländern zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten anhand der tatsächlichen Anzahl von Asylanträgen gezahlt werden. Hierdurch fließt auch zusätzliches Geld vom Bund. Das Land wiederum leitet diese zusätzlichen Bundesmittel für das Jahr 2024 in Höhe von 115 Millionen Euro, wie in den vergangenen Jahren auch, vollständig an die Kommunen weiter. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird ja derzeit auch hier im Landtag in den Fachausschüssen beraten. Wir werden uns in diesem Bereich aber auch in allen anderen Bereichen, wie beim Digitalpakt, bei der Wärmeplanung, bei der Kita-Finanzierung oder beim Ganztagsschulausbau weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Bund aufgrund seiner Finanzierungsverantwortung noch stärker engagieren muss. Als Land werden wir den Kommunen auch weiterhin die für ihre Aufgaben erforderlichen Anteile, die wir vom Bund bekommen, weiterleiten. Wir haben keine klebrigen Hände, meine Damen und Herren. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte es ganz deutlich sagen: Weder Bund noch Land können es sich leisten, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen überzustrapazieren. Denn unsere funktionierende Demokratie und der gesellschaftliche Zusammenhalt werden in unseren Kommunen gelebt. Die Kommunen tragen einen entscheidenden Beitrag dazu bei und müssen auch finanziell weiter dazu in der Lage sein. Das ist uns als Landesregierung sehr bewusst. Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2 verweise ich auf meine umfangreichen Vorbemerkungen. Zu Frage 3: Dem Land selbst liegen keine Informationen zu den Beträgen der Pro-Kopf-Zuweisung im kommunalen Finanzausgleich 2024 für Niedersachsen im Vergleich mit den anderen Flächenländern vor. Ausweislich der Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens liegt Niedersachsen im Jahr 2024 mit 685 Euro je Einwohner um fast 300 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern liege Niedersachsen an letzter Stelle. Aus Sicht der Landesregierung lässt eine rein selektive Betrachtung der Pro-Kopf-Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs im Vergleich mit anderen Bundesländern jedoch kein ausreichend aussagekräftiges Bild zu. Dies liegt zum einen an den zum Teil deutlich differierenden Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in den anderen Ländern. Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz beispielsweise haben einen sogenannten bedarfsorientierten kommunalen Finanzausgleich. Niedersachsen dagegen verfolgt das sogenannte Verbundquotenmodell. 2001 wurde der Verteilungsmechanismus des KFA vor dem Staatsgerichtshof beklagt, die Rechtmäßigkeit aber bestätigt. Zuletzt wurden 2008 Verfassungsbeschwerden der Kommunen zur Höhe der Verbundquote vor dem Staatsgerichtshof zurückgewiesen. Zum anderen ist die Höhe der Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich stets im Zusammenhang mit dem Ausmaß der an die bzw. auf die Kommunen übertragenen Aufgaben zu bewerten. Und auch hier bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Aus Sicht der Landesregierung bietet daher der Blick auf die Zahlungen an die kommunale Ebene insgesamt ein aussagekräftigeres Bild für das Maß der Unterstützung der Länder an. Diesbezüglich ist festzustellen, dass Niedersachsen in 2023 bei den Zahlungen an Gemeinden pro Kopf absolut betrachtet im Mittelfeld der Flächenländer West liegt. In Bezug auf den Anteil der Zahlungen an Gemeinden an den bereinigten Gesamtausgaben liegt das Land mit 33,9% sogar oberhalb des Durchschnitts der Flächenländer West mit 32,2 %. Sie sehen: Wir sind im Mittelfeld, und daher ist die Situation der Kommunen sicherlich eine schwierige, die des Landes aber auch. Gemessen daran können wir die Kommunen gut ausstatten, so wie wir auch unsere Leistungsfähigkeit beurteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die überraschende Erkenntnis des heutigen Tages ist: Man gibt mehr Geld, und das sorgt für Planungsunsicherheit. Ich habe diese Ableitung der CDU nicht wirklich verstanden, aber ich muss das auch gar nicht verstehen. Ich würde gerne auf den Gesetzentwurf eingehen. Denn um was geht es bei dieser Änderung? - Es geht darum, dass starke Schultern auch Unterstützung brauchen. Das wird hier heute organisiert. Deswegen ist es ein guter und wichtiger Vorstoß, dass die Regierungsfraktionen gerade die stärksten Schultern in unserer Gesellschaft, die sich seit vielen Jahren engagieren, wieder mit Mehreinnahmen aus dem Glücksspielgesetz fördern. Das ist übrigens, falls das nicht bei jedem hier angekommen ist, eine niedersächsische Spezialität. In keinem anderen Bundesland hat man sich so deutlich committet, dass man die Einnahmen aus dem Glücksspiel nutzt, um Sport, um Wohlfahrt, um Musik, um Kultur und vieles andere zu fördern. Uns beneiden andere Bundesländer, dass wir das hier so machen, und hier gibt es einen Streit auf dieser Seite des Hauses, dass das Mehr, was wir ausschütten, irgendwie nicht richtig ist. Das ist schon sehr bemerkenswert, glaube ich, wenn man es von außen betrachtet. Insgesamt, meine Damen und Herren, geht es um die Verteilung von rund 15 Millionen Euro. Die variable Spitze der Einnahmen aus der Glücksspielabgabe oberhalb von 147,3 Millionen Euro, um deren Verteilung es hier geht, ist natürlich immer flexibel. Sie hängt davon ab, wie die Glücksspieleinnahmen sind. Aber es ist so, wie es ist. In Deutschland und in Niedersachsen wird viel gespielt. Davon profitiert in diesem Sinne das ehrenamtliche Engagement im Bereich Wohlfahrt, im Bereich Sport und auch in anderen Bereichen. Daher können wir ganz klar sagen: Es ist gut, dass die Regierungsfraktionen das vorsehen. Zu den starken Schultern, die hier noch mehr unterstützt werden sollen als bisher, gelten die Wohlfahrtsverbände, die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die Bingo-Umweltstiftung, der Landesverband Niedersächsischer Musikschulen und der Landesmusikrat, der Landessportbund und die Lotto-Sport-Stiftung sowie die Landesstelle für Suchtfragen. Damit werden natürlich auch Suchthilfe und Suchtberatung gestärkt. Ich glaube, das ist eine ganz klare Notwendigkeit, da wir diese Einnahmen im Zusammenhang mit Glücksspiel generieren. Als Sportministerin freue ich mich natürlich, dass wir auch da auf den Bereich Sport noch einmal besonders eingehen. Wir haben den gemeinsamen Auftrag, die niedersächsische Sportlandschaft zu erhalten und gleichzeitig auch den organisierten Sport immer besser zu unterstützen. Sport ist der wichtigste Kitt in unserer Gesellschaft. Das wissen wir alle miteinander. Deswegen ist das gut. Jeder Cent, der in die Sportförderung geht, ist gut angelegt. Wenn wir uns die Lotto-Sport-Stiftung anschauen, die jetzt noch einmal durch einen kräftigen Anstieg der Mittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro profitiert, dann kann sich der Sport in Niedersachsen wirklich über diese Gesetzesänderung sehr freuen. Jetzt gibt es eine Debatte: Will das Innenministerium in die Bereiche des Landessportbundes eingreifen? - Das ist natürlich Unsinn, meine Damen und Herren. Wir haben schon jetzt eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Landessportbund, wenn es darum geht, die Verwendungsvorgaben des Landes umzusetzen. Die haben wir nämlich jetzt schon. Deswegen ist das überhaupt nichts Neues. Mit der neuen Möglichkeit können wir uns mit dem Landessportbund auch ein bisschen flexibler verständigen, wenn es darum geht, auf Herausforderungen des Sportes einzugehen. Die haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt. Es geht darum, auch Akzente im Bereich Kinder- und Jugendsport, beim Sportstättenbau, bei Schwimmkursen und bei bedeutenden Sportveranstaltungen für die Zukunft zu setzen, die wir nach Niedersachsen holen wollen. Deswegen kann ich Ihnen als Innen- und Sportministerin wirklich versprechen, dass wir die gute Zusammenarbeit, die mein Haus mit dem Landessportbund hat, weiterführen. Keiner muss sich von uns gegängelt fühlen. Das geht in einem sehr guten Commitment. Auch der Landessportbund Niedersachsen lobt überall, auch außerhalb dieses Landes, diese Möglichkeit; denn eine solche starke Förderung, die wir aus Glücksspiel organisieren, gibt es für den Sport in keinem anderen Bundesland. Deswegen herzlichen Dank im Namen der Landesregierung für diese Initiative! Wir freuen uns darauf, dass wir sie umsetzen dürfen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christoph Willeke SPD

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Herr Willeke, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich kurz, da vieles schon gesagt wurde. Eine potenzielle Krise zu verhindern, ist meiner Meinung nach eine größere Leistung, als später eine Krise zu managen, in der man nicht präventiv tätig wurde. Ich möchte Danke sagen, Danke an unsere Jägerschaft, die ganz aktiv die Bestände reguliert und flexibel auf das Virus reagiert, etwa mit Suchhundestaffeln zum Aufspüren toter Tiere oder auch mit gezielter Bejagung. Mein zweiter Dank richtet sich an die Ministerin, die sich dieses Themas sehr bewusst annimmt und bereits eine Übung begleitet hat, und die nächste Übung steht schon in Aussicht. Es ist ferner richtig und gut, dass gekeultes, nicht infiziertes Fleisch also getestetes, sauberes Fleisch ohne Erreger auf den Markt kommen darf und nicht weggeworfen werden muss. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass derart viel unbeschadetes Fleisch entsorgt werden soll. Die Aufmerksamkeit, die wir auf dieses Thema richten, und die Kooperation mit den Landkreisen, mit der ISN und mit den Betrieben zeigen: Wir sind auf einem guten Weg. Und ja, es ist richtig, die Aufmerksamkeit vor einer Krise auf ein Thema zu lenken. In der Krise wäre es nämlich zu spät. Später hätte man das ja auch immer besser gewusst. Wir södern hier also nicht rum, und stellen uns nach einem Hochwasser auch nicht hin und sagen: Das konnte ja niemand ahnen. Nein, wir sind präventiv unterwegs. Wir wissen um unsere Verantwortung, wir nehmen diese wahr - beim Hochwasser übrigens auch. Danke auch, dass wir das gemeinsam mit anderen Ländern tun können. Denn ein Virus kennt bekanntlich keine Grenzen. Der Rest wurde schon gesagt. Deswegen war es eine wirklich kurze Rede. Vielen Dank.

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Uwe Dorendorf CDU

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Frau Präsidentin! Ich habe gleich zwei Fragen. Die erste Frage ist: Sie haben angesprochen, dass eine App bzw. die Möglichkeit, das auf Smartphones zu übertragen, geplant ist. Können Sie mir konkret sagen, wann? In fünf oder sechs Jahren oder für das nächste Jagdjahr? Die zweite Frage ist: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Hinweisen, dass einige Landkreise die Jagddaten nicht richtig und vollständig melden konnten? Ist eine Verlängerung der Meldefrist geplant, damit wir die Qualität der Daten entsprechend ordnen können? Im letzten Jagdjahr konnten wir bei den Trophäenschauen der Jägerschaften so gut wie keine Meldung an die Wand werfen, weil alle unvollständig waren. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die Ministerin wird antworten. Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,

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Grant Hendrik Tonne SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Herr Kollege, Sie haben leider nur verkürzt zitiert. Es mag Sie überraschen, aber genau diesen Bericht habe ich auch auf meinem Tisch liegen und habe ihn mir genau angeguckt. - Ja, es ist nicht allzu überraschend, Reinhold, dass du diese Frage stellen möchtest. Von daher kann man sich in der Tat darauf vorbereiten, das stimmt. Herr Siebels! Er hat in seiner Kritik wie ich finde, zu Recht darauf hingewiesen, dass fehlende Klarheit, fehlende Rahmenbedingungen und ein fehlender günstiger E-Wagen ein Problem sind. Ehrlich gesagt, haben wir da gar keinen Dissens. Das teilen wir ausdrücklich, das haben wir auch genau so gesagt. Insofern kann sich Sigmar Gabriel herzlich gerne zu Wort melden. Darin, dass wir ein gemeinsames Interesse daran haben, dass Niedersachsen Industrieland bleibt, sind wir uns sehr einig. Darin, dass wir ein starkes Unternehmen VW brauchen, sind wir uns sehr einig, und auch darin, dass die Automobilindustrie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten muss. Insofern herzlichen Dank für die Frage, aber sie ist möglicherweise nicht ganz so brisant, wie sie gerade gemacht werden sollte. Meine Damen und Herren, dieser unklare Weg, der hier gegangen wird, und dieser Zickzackkurs haben unmittelbar auch zur Folge,

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Frank Henning SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetzes

Henning. Bitteschön, Herr Henning! Herr Najafi, ich versuche es noch einmal, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, dass Sie mir vielleicht irgendwann mal zuhören. Sie haben eben die Frage gestellt, warum dieses Geld in die Landeswohnungsgesellschaft investiert wird und man es nicht lieber den Privaten gibt. Ich habe das eben ausgeführt: weil die privaten Bestandshalter, die privaten Wohnungsgesellschaften in diesen Markt im Augenblick nicht so eingreifen, wie sie früher eingegriffen hätten. Sie haben früher Wohnungen gebaut. Das tun sie heute nicht mehr, weil die Rahmenbedingungen Stichwort: gestiegene Zinsen und Baukosten das nicht mehr hergeben und ihre Renditeerwartungen entsprechend höher sind, sodass diese Bestandshalter im Augenblick im Regelfall damit beschäftigt sind, ihre Bestandswohnungen zu sanieren, und gar nicht mehr zum Neubausegment kommen. In diese Lücke wird jetzt die neue Landeswohnungsgesellschaft eingreifen. Genau diese Wohnungen, die die Bestandshalter eben nicht mehr bauen, baut jetzt die Landeswohnungsgesellschaft. Insofern: Alles gut! Was die kommunale Ebene angeht, nur die Information: Ja, es wird mehr Fallzahlen geben, was den Wohnberechtigungsschein angeht. Aber dazu gibt es Gespräche. Das werden die Kommunen dann entsprechend abgegolten bekommen. Sie wissen, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Ministerium Gespräche über die Finanzierung dieser Verwaltungstätigkeiten laufen. Das ist also nicht das Argument. Herr Najafi möchte antworten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

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Doris Schröder-Köpf SPD

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der vergangenen Woche habe ich in der Braunschweiger Zeitung einen Bericht gelesen, der mich sehr berührt hat. Schüler der Johannes-Selenka-Schule in Braunschweig, Fachbereich Holztechnik, haben 155 Holzkreuze angefertigt, von denen jedes an einen im Jahr 2023 begangenen Femizid erinnern soll. Das ist eine Initiative des städtischen Arbeitskreises „Gewalt gegen Frauen". Am 25. November werden die Kreuze als Mahnmale auf dem Braunschweiger Schlossplatz errichtet und sollen Passanten an die Frauen erinnern, die durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners getötet wurden: für jede tote Frau ein Kreuz. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieser Bericht hat mich nicht nur berührt, sondern auch beschämt. Ich bin seit 2013 Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags, zweimal direkt gewählt und auch unterstützt von vielen, vielen Frauen. Ich habe mich gefragt: Habe ich mir genug Gedanken über das Thema Femizide gemacht? Habe ich genug getan? Haben wir hier den Frauen, den Müttern, den Töchtern auch nur annähernd so viel Aufmerksamkeit gewidmet wie, sagen wir mal, dem Wolf? Sie alle kennen die Antwort, und diese sollte uns motivieren, schnell und gemeinsam dem Schutz von Frauen vor Partnergewalt weitere erwiesen wirkungsvolle Instrumente hinzuzufügen. Ich bin unserer Innenministerin Daniela Behrens und unserer Justizministerin Kathrin Wahlmann sehr dankbar, dass sie auf den Innen- und Justizministerkonferenzen nicht nachlassen, die Gewalt im häuslichen Umfeld immer wieder herauszuholen aus dieser verschwiegenen, dunklen Ecke der vorgeblichen Privatheit. Und ich bedanke mich bei Kollegin Evrim Camuz für ihr Engagement hier in diesem Haus. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unter häuslicher Gewalt versteht man natürlich nicht nur Gewalt gegen Frauen. Wir alle wissen aus den Polizeistatistiken, dass die Isolation in Corona-Zeiten offenbar zu einem sprunghaften Anstieg derselben geführt hat. Heute liegt der Fokus jedoch auf der Gewalt gegen Frauen durch männliche Partner oder Ex-Partner. Und schon die Zahlen sind brutal. Ich zitiere das Bundesinnenministerium: „Alle vier Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner ... 2023 wurden in Deutschland 155 Frauen ... Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihre Partner oder früheren Partner." Viele Delikte jenseits der Tötungen bleiben im Dunkeln. Jede vierte Frau in Deutschland erleidet in ihrem Leben mindestens einmal körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Jeden Tag versucht ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu ermorden. Wie zum Beispiel am 22. August 2023: In Hannover-Wettbergen hat ein Mann versucht, seine Ex-Frau zu töten. Er hat sie niedergestochen. Die Gerichtsverhandlungen dazu haben gerade begonnen. Wie gesagt, manche versuchen es - jeden Tag. Und an jedem dritten Tag gelingt es einem Mann. Wie am Sonntag in Berlin: Franziska W. wird zusammen mit ihren fünf und sechs Jahre alten Töchtern vom Ex-Partner getötet. Wie am Dienstag in Dortmund: Eine Frau wird vom Ex-Partner getötet, vor den Augen der drei gemeinsamen Kinder. Laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung hatte die Frau ein Annäherungsverbot wegen häuslicher Gewalt erwirkt und die Frau war 30 Jahre alt war gerade erst in eine eigene Wohnung gezogen. Wie gesagt: An jedem dritten Tag gelingt es einem Mann. Lassen Sie uns auf Niedersachsen blicken! Die Polizei in unserem Bundesland hat 2023 insgesamt 29 875 Fälle häuslicher Gewalt registriert und damit eine Zunahme um rund 11 % gegenüber dem Vorjahr. Es gab 82 Tötungsdelikte im Kontext häuslicher Gewalt, darunter viele Femizide. Gegen diese Gewalt und diesen Terror können die betroffenen Frauen natürlich vorgehen, auch gerichtlich. Aber es bedarf weiterer Instrumente, um Frauen in und aus gefährlichen Beziehungen zu helfen. Der Verein „Gewaltfrei in die Zukunft" zum Beispiel hat eine App entwickelt, die quasi hinter einer anderen App verborgen und damit der Kontrolle des gewalttätigen Partners entzogen nicht nur Informationen über Hilfsmöglichkeiten gibt, sondern auch eine Art Gewalttagebuch anbietet. Das ermöglicht Betroffenen, beispielsweise Fotos von Verletzungen oder Zerstörungen hochzuladen und zu dokumentieren. In Berlin und in Niedersachsen hat die Erprobungsphase begonnen: im November 2022 in der Polizeidirektion Hannover, im September dieses Jahres in der Polizeidirektion Braunschweig und der Polizeidirektion Oldenburg. Bislang noch mit einer kleinen Zahl von Nutzerinnen: Die App wurde bislang 1 179-mal heruntergeladen. Es ist wichtig, dass noch sehr viel mehr Frauen von dieser Möglichkeit erfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Betroffene wenden sich, wie gesagt, in ihrer Angst und Verzweiflung an die Polizei, erwirken vor Gericht Kontakt‑ und Annäherungsverbote. Das Gewaltschutzgesetz gibt dem Opfer nach § 1 die Möglichkeit, eine gerichtliche Schutzanordnung zu beantragen. In der Schutzanordnung trifft ein Amts‑ oder Familiengericht die Maßnahmen, die verhindern sollen, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen kommt. Doch viele Gewalttäter lassen in ihrer Raserei nicht von dem Opfer ab - so wie am Dienstag in Dortmund. Wie also kann der Schutz der Frauen in dieser Situation verbessert, vielleicht sogar ein Mord verhindert werden? Spanien setzt bei der Überwachung von Kontakt‑ und Annäherungsverboten seit 2009 ich habe mir dahinter ein Ausrufezeichen gemacht auf den Einsatz von elektronischen Fußfesseln via GPS-Technologie. Wir kennen diese Technologie im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht seit 2011 und seit 2017 für terroristische oder islamistische Gefährder. Laut der spanischen Tageszeitung El País ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung, ich zitiere, „zu 100 % erfolgreich". Keine Spanierin, die im Rahmen dieser Maßnahme Schutz erfuhr, wurde getötet. Frankreich setzt seit 2020 auf die Fußfessel im Bereich häuslicher Gewalt. Analog zum spanischen Modell werden auch in Frankreich Frauen elektronisch gewarnt. Im Kanton Zürich läuft seit einem Jahr ein Pilotversuch. In Bayern gab es seit 2018 nach Angaben der Opferschutzorganisation Weisser Ring bereits mehr als zwei Dutzend Beschlüsse zur Durchführung einer präventiv-polizeilichen elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Die zuständigen bayerischen Behörden auch der Bayerische Innenminister werten die bisherige Erfahrung mit der Fußfessel als, ich zitiere, „durchgängig positiv. Der hessische Justizminister Christian Heinz, CDU, nennt die Fußfessel, wie ich finde, sehr zutreffend, eine elektronische Schutzzone. Am 24. September hat Heinz in der hessischen Kleinstadt Weiterstadt, wo sich in einem Hochsicherheitstrakt der dortigen Justizvollzugsanstalt die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle aller Bundesländer, abgekürzt GÜL, befindet, ein neues Modell der Fußfessel vorgestellt. Es ist etwa halb so groß wie eine Zigarettenschachtel, wiegt etwa 150 g, ist wasserdicht und stoßfest. Der Täter trägt eine Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Ein Alarm wird ausgelöst, wenn der Aggressor dem Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich zu nah kommt. Wichtig: Es wird nicht eine vorgegebene Verbotszone definiert, zum Beispiel rund um die Wohnung ein bestimmter Bereich überwacht, sondern eine Art Schutzschirm um das sich bewegende Opfer gebildet. Ein rechtzeitiger Hinweis, dass sich der Aggressor nähert, kann einer Frau zum lebensrettenden Vorsprung verhelfen. Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich würden wir uns wünschen, dass diese Schutzlücke in einem Bundesgesetz geschlossen wird. Falls Berlin nicht handelt oder nicht mehr handeln kann wer weiß, wollen wir die elektronische Fußfessel im Rahmen häuslicher Gewalt notfalls im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz verankern, und zwar bald. Wenn am 25. November, am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Selenka-Schule auf dem Braunschweiger Schlossplatz ihre selbstgefertigten Holzkreuze aufstellen, mit Grablichtern, Blumen und Todesanzeigen versehen, sollten wir diesen jungen Menschen und allen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land sagen können: Wir hier im Parlament werden alle Möglichkeiten nutzen, um künftig Frauen besser zu schützen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dafür bitte ich Sie alle um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank.

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Der Antrag, von dem Sie gerade gesprochen haben, ist ja nun fünf Monate alt. Das Ministerium hatte also viel Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Können Sie mir sagen, was der Minister bei der Einbringung seines Haushalts erzählt hat, wie viel Geld er im kommenden Haushalt eingestellt hat, um diesen Entschließungsantrag in seinem Haus umzusetzen? Vielen Dank für die Frage, Herr Holsten. Diese Frage kann ich Ihnen beantworten. Der Minister hat deutlich klargemacht, dass es die höchste Priorität für ihn hat, den Kinderschutz zu stärken. - Nein, das ist so nicht korrekt. Herr Gäde, Sie haben das Wort, und Sie können ausführen! Wir haben die Mittel im Haushalt verstetigt und erhöht. Im Vergleich zu 2021, als Sie auch noch in Regierungsverantwortung waren, ist das fast eine Verdoppelung der Mittel, und das, finde ich, ist ein gutes Zeichen. Ich wäre gleich in meiner Rede darauf eingegangen. Gerade in Zeiten, in denen Gewalt und Missbrauch gegen Kinder leider immer noch Teil unserer Realität sind, müssen wir alles daransetzen, dass Kinder in Niedersachsen sicher und geborgen aufwachsen. Lassen Sie mich einmal die Gemeinsamkeiten benennen, die beide Anträge haben. Das sind nämlich sehr viele. Kollegin Ramdor hat es eben gerade nicht ganz so dargestellt. Die CDU unterstützt ebenfalls eine langfristige Finanzierung der Kinderschutzzentren und der Beratungsstellen. Auch die Kinderschutzambulanzen in Hannover sowie in Rotenburg und Göttingen sollen nach Ihrem Antrag finanziell abgesichert werden. Das ist ein wichtiger Schritt, denn diese Einrichtungen leisten tagtäglich wertvolle Arbeit für die betroffenen Kinder und Familien. Sie brauchen Verlässlichkeit, damit sie ihre Arbeit langfristig planen und weiterentwickeln können. Und wie wir haben es gerade gehört die aktuellen Haushaltsberatungen zeigen, handelt die Landesregierung hier bereits. Ich bin Minister Philippi sehr dankbar, dass der Entwurf des Sozialhaushalts eine deutliche Steigerung und Verstetigung der Mittel vorsieht. Die Haushaltsmittel, die wir als Landtag im letzten Jahr zusätzlich für die Förderung des Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung gestellt haben, werden 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben. Herr Gäde, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Ramdor zu? Auch die. Wir sind ja auch im Ausschuss immer in gutem Austausch,

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 51. Sitzung im 20. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 15: Die Reihen sind gut gefüllt. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 16. Das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18:55 Uhr enden. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag von der AfD-Fraktion, vorgetragen von Herrn Lilienthal. Herr Lilienthal, ich setze voraus,

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Christian Schroeder GRÜNE

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Schroeder. Bitteschön, Herr Schroeder! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sie alle haben in den Medien sicherlich schon einmal von den Menschen auf Okinawa gehört. Auf der japanischen Insel werden die Menschen oft besonders alt, häufig sogar über 100 Jahre. Wenn die Menschen befragt werden, woran das liegen mag, erhält man oftmals die gleiche Antwort: erstens eine positive Einstellung zur Zukunft, zweitens viele soziale Kontakte und drittens vor allem eine gesunde Ernährung: viel frisches Obst und Gemüse, wenig, aber gutes Fleisch und zugegeben weniger Alkohol als bei uns. In Japan, aber auch in Frankreich wird gesunde Ernährung bereits in der Grundschule gelebt: frisches Obst und Gemüse, Kartoffeln und sogar Milchprodukte aus der Region, ja sogar verschiedenste Weichkäse als Dessert in aller Vielfalt. So entwickelt sich eine gesunde und vernünftige Esskultur! Ernährung ist nicht nur Nahrung - sie soll Spaß machen, sie soll schmecken, sie soll vielfältig sein. Das wollen wir auf den Weg bringen, meine Damen und Herren. Mit der Einbringung dieses Antrags beginnen wir einen entscheidenden Prozess hin zu einer besseren Ernährung, vor allem für die jüngsten und ältesten Mitmenschen unter uns - gesund, weil gemäß Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), lecker, weil hochwertig, frisch und vor Ort zubereitet sowie nachhaltig, weil regional produziert und dadurch mit nur kurzen Lieferwegen. Die Umsetzung der wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards der DGE ist dabei der zentrale Bestandteil unseres Antrags und der Ernährungsstrategie, die wir vorhalten müssen. Über 15 % aller Kinder in Deutschland Karin Logemann hat es gesagt sind übergewichtig. Die damit verbundenen Gesundheitsrisiken wie Typ‑2-Diabetes und später Herz- Kreislauf-Erkrankungen stellen ein ernsthaftes Risiko für die Kinder dar. Schlechte Ernährung kann nicht nur zu physischen, sondern auch zu psychischen Erkrankungen führen. Schlechte Ernährung, gerade in jungen Jahren, beeinträchtigt die körperliche und geistige Entwicklung. In der Folge gibt es Menschen, die häufiger krank und weniger belastbar sind, höhere Kosten für unser Gesundheitssystem und eine insgesamt niedrigere Lebenserwartung in der Bevölkerung. Deshalb müssen wir alles daransetzen, den Zugang zu gesunden, vollwertigen und vor allem schmackhaften Mahlzeiten zu gewährleisten. Die Gemeinschaftsverpflegung durch Mensen hat das Potenzial, eine echte Schlüsselrolle auch in der Ernährungsbildung einzunehmen. Frau Bode, wir brauchten da keine Erinnerung. Zum einen: Einen Termin mit den ganzen Verbänden organisieren wir nicht mal eben so von einer Woche auf die andere; das ist schon sehr viel früher passiert. Zum anderen arbeite ich seit 26 Jahren als Koch. In dieser Zeit habe ich mich sehr ausgiebig auch mit den Ernährungsgewohnheiten der Kleinen beschäftigt. Von daher haben wir die Nachhilfe gar nicht gebraucht. Danke schön trotzdem. Kitas und Schulen sind nicht nur Orte des Lernens, sie sind Lebensräume. Hier entwickeln und verinnerlichen die Kinder auch ihre Essgewohnheiten. Denn zu Hause ist das nicht mehr immer so möglich. Sie verbringen immer mehr Zeit in den Schulen. Dort haben wir eine Verantwortung zu tragen. Wichtig hierbei ist auch, die Standards für die Vergabeverfahren anzupassen natürlich. Es ist nicht möglich, nötig und vor allem auch nicht zielführend, immer dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen, sondern wir müssen uns das Preis-Leistungs-Verhältnis angucken: Wie ist die Qualität dahinter? Woher kommt das Produkt, und wie kriegen wir es an die Kinder? Mit einem klaren Stufenplan und der Einbeziehung aller Akteure, die genannt wurden, wollen wir diese Maßnahmen umsetzen. Natürlich gehören die HauswirtschaftlerInnen dazu. Das ist doch ganz klar! Wir haben doch ansonsten gar keinen, der es besser weiß als sie. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir die Vernetzungsstelle Seniorenernährung weiter stärken. Eine gesunde Ernährung ist nicht nur für die Kleinen von Vorteil und wichtig, sondern für alle Menschen, gleich welchen Alters. Eine gesunde Ernährung ist auch eine soziale Frage und trägt dazu bei, die Lebensqualität, Aktivität und Selbstständigkeit bis ins hohe Alter zu erhalten. Meine Damen und Herren, die Menschen verdienen eine Chance auf gesunde Ernährung, und das unabhängig vom eigenen Geldbeutel, so wie es uns im Januar 2024 durch den BürgerInnenrat als klarer Arbeitsauftrag mitgegeben wurde. Entwickeln wir also die Mensen in Niedersachsen zu Lernorten der Ernährungsbildung! Stärken wir die Vernetzungsstellen! Halten wir uns an die wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung! Warum auch nicht? Warum geben wir sie sonst in Auftrag, wenn wir am Ende nichts davon wissen wollen? Natürlich müssen wir uns daran orientieren. Ich freue mich trotzdem auf die anstehenden Beratungen im Ausschuss und auch auf die Anmerkungen der CDU. Ich bin mir sicher, dass wir Punkte davon übernehmen werden. Das ist doch gar keine Frage, dass wir uns angucken, wie wir diesen Antrag noch unterfüttern und ausweiten können. Wir werden die Verbände anhören und auch dabei genau zuhören. Wenn von ihnen Anmerkungen kommen, werden wir diese natürlich auch prüfen. Wir werden ganz sicher interministeriell zusammenarbeiten und das auch müssen. Der Kultusbereich spielt natürlich eine Rolle; ihm werden wir zuhören. Wir werden zuhören, was die SozialpolitikerInnen zu sagen haben. Ich freue mich auf diese Zusammenarbeit und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Danke schön. Vielen Dank, Herr Schroeder. - Die nächste Wortmeldung:

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Sebastian Lechner CDU

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, herzlichen Dank für die Unterrichtung, auch für die Worte zu Salzgitter. Wir sehen ebenfalls aktuell keinen Anlass, uns von den Anteilen an Salzgitter zu trennen. Gleichwohl fehlen uns wie Ihnen im Moment noch die notwendigen Informationen, um die Lage ausreichend beurteilen zu können. Bei der Meyer-Werft sind wir ebenfalls einen guten gemeinsamen Weg gegangen, auch wenn wir hier mit der Besetzung des Aufsichtsrates nicht gerade einverstanden sind. Herr Lies, ich glaube, dem Aufsichtsrat der Meyer-Werft hätte ein externer Experte mit besonderer Kenntnis vom Schiffsbau ganz gutgetan. Trotzdem stehen wir immer für kluge gemeinsame Wege bereit. Nur beim Thema Volkswagen, Herr Ministerpräsident daran haben auch Ihre Ausführungen heute nichts geändert, fällt uns dieser gemeinsame Weg wirklich schwer. Wir sind nach wie vor alle in Gedanken bei den Mitarbeitern, den vielen Menschen, die um ihren Arbeitsplatz bangen, bei VW und auch bei den Zulieferern. Sie haben beschrieben, wie sich die Zahlen gerade entwickeln. In Niedersachsen hängen rund 110 000 persönliche Schicksale an Volkswagen direkt und weitere 150 000 persönliche Schicksale an den Zulieferern. Es geht auch um die Familien, es geht um das Gewerbe und den Einzelhandel, um die Kommunen. VW ist wirklich ein wirtschaftliches Standbein, auf das wir nicht verzichten können und das wir nicht verlieren dürfen. Noch ist die Krise nicht existenziell. Aber wir dürfen keine weitere Zeit verlieren. Insofern muss jetzt jeder seinen Beitrag leisten: Management, Landesregierung, Mitarbeiter und Politik. Dann können wir gemeinsam diese Krise überwinden. Dabei ist klar das ist, glaube ich, jedem von uns bewusst: Die Kosten müssen runter. Das wird sich nicht vermeiden lassen. Es würde sicherlich zu einer besonderen Glaubwürdigkeit beitragen, wenn das Management bei dieser Frage mit gutem Vorbild vorangehen würde. Aber es braucht jetzt eben auch das ist Aufgabe des Managements eine gemeinsame Vorwärtsstrategie. Die Produktentwicklung muss in den Blick genommen werden. Es muss auch das Portfolio überdacht werden. Volkswagen braucht jetzt einen wirklichen Volkswagen; das war immer die Stärke dieses Konzerns. Damit das im Bereich des Elektroautos gelingt, müssen wir natürlich insbesondere die Batterie in den Blick nehmen. 40 % eines Elektroautos sind durch die Batterie bedingt. Ich war gerade in Salzgitter bei PowerCo und habe mir den neuen Stand der Fabrik angeschaut. Darin liegt wirklich ein Schlüssel. Das müssen wir unterstützen. Deswegen, Herr Ministerpräsident, fehlt mir leider jedes Verständnis dafür, dass die von Ihrer Partei angeführte Bundesregierung in Berlin gerade die Mittel für die Forschung bei der Batterietechnologie gestrichen hat. Das ist entgegen all dem, was Sie uns hier so vortragen! Es braucht eine bessere Produktstrategie, aber es braucht auch eine bessere Strategie an sich. Das ist um Gottes Willen nicht die Abkehr von der Elektromobilität. Das hat auch von uns hier nie jemand im Parlament behauptet. Der Weg in die Elektromobilität ist richtig! Ich habe hier schon mal gesagt, dass das autonome Auto nur im Rahmen der Elektromobilität verwirklicht werden kann. Aber die Art und Weise und vor allen Dingen die Rigorosität hat eben nur VW 2016 beschlossen und sich vorgenommen. Und es gehört zur Wahrheit: Das spüren jetzt die Mitarbeiter von Volkswagen und unser gesamtes Land. Ein Unternehmen muss sich einfach auf den Markt einstellen. Es ist regelmäßig das Ende eines wirtschaftlichen Unternehmens, wenn es versucht, den Markt nach seinen Produkten zu erziehen. Und Sie, Herr Ministerpräsident so habe ich aus der Neuen Osnabrücker Zeitung erfahren, fahren einen schwarzen Golf Verbrenner, und Pläne, diesen durch ein Elektroauto zu ersetzen, gebe es bisher nicht; denn es finde sich kein passendes Elektroauto, auf das Sie und Ihre Frau sich verständigen könnten. ‑ Ich zitiere nur das, was er der Neuen Osnabrücker Zeitung vorgetragen hat. ‑ Ich will das gar nicht brandmarken, Herr Siebels. Denn mir geht es gar nicht anders! Ich fahre privat einen Sharan von Volkswagen. Das damalige Argument war, dass das ein für eine große Familie bezahlbares Auto ist und auch das Einzige, in dem auf die Rückbank drei Kindersitze nebeneinander passen. Und auch ich finde heute leider noch kein bezahlbares Elektroauto im Angebot, das dieses schöne Auto von Volkswagen ersetzen könnte. Insofern, Herr Ministerpräsident, befinden wir uns beide in bester Gesellschaft in Deutschland und Europa. Immerhin können wir beide uns vorstellen, auch ein Elektroauto zu kaufen. 78 % der Deutschen tun nicht mal das. Und 34 % derer, die ein Elektroauto gefahren sind, wollen wieder zum Benziner und zum Verbrenner zurückkehren. Das ist der Markt, den wir aktuell vorfinden. Das kann man beklagen, das kann man bejammern, aber das ist einfach so! Volkswagen hat die Aufgabe, sich auf einen solchen Markt in den USA, in China und in Europa einzustellen, weil es um die Arbeitsplätze, um die Wertschöpfung und um diesen Konzern geht. Es gibt leider auch Automobilkonzerne, die das etwas erfolgreicher machen, zum Beispiel in den süddeutschen Gefilden. Deren Kernmarke hat bei der ausgelieferten Zahl von Neuwagen gegenüber dem Vorjahr ein Plus - im Gegensatz zu unserem eigenen Konzern. Dieser Konzern hat auch nicht angekündigt, Standorte schließen zu wollen oder betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Der CEO dieses Konzerns sagt, sie bauen so lange Verbrenner, wie es auf dem Markt eine Nachfrage dafür gibt. Und trotzdem ist dieser Konzern bei der Elektromobilität weiter als Volkswagen. Es ist ihm gelungen, den Anteil an der eigenen Flotte stärker zu steigern als unserem eigenen Konzern, und er hält nächstes Jahr die Flottengrenzwerte Europas ein. Das ist doch erstaunlich, Frau Hamburg, oder? Die Strategie ist technologieoffener und trotzdem erfolgreicher. Sie steht damit im Gegensatz zu jedem Mantra, das Sie hier bisher vorgetragen haben und auch in dieser Resolution verbreiten. Das, was wir von Ihnen schlicht und einfach erwarten und leider spricht der Geist Ihrer Resolution etwas anderes, ist, dass Volkswagen kein Vehikel für die Umsetzung falscher politischer Vorstellungen ist, sondern ein Wirtschaftsunternehmen, das vielen Menschen Arbeit gibt und Wohlstand für dieses Land erwirtschaftet. Nichts anderes ist die Aufgabe von Volkswagen! Erste Anzeichen für einen solchen Strategiewechsel des Managements nehmen wir ja wahr: in den USA mit dem Scout, der vorzugsweise auch als Hybrid gebaut wird, Porsche will die Hybride verstärken, in China wollen wir mit der Kernmarke und unserem Joint Venture jetzt auch vor allen Dingen in den Bau moderner Hybride einsteigen. Denn es sind auch in China nicht die reinen Elektroautos, sondern es sind andere Formen von Hybriden. Hybride sind Elektroautos in China, die zwar mit elektrischem Antrieb fahren, aber einen kleinen Verbrenner haben, der dazu beiträgt, die Batterie zu kühlen, zu wärmen und aufzuladen. Diese Hybridformen sind im Übrigen das stärkste wachsende Segment in China. Wir haben da leider kein ausreichendes Angebot. VW und das Management wollen jetzt nachsteuern. Wir begrüßen diese Öffnung und halten diesen Weg für einen richtigen. Deswegen, Herr Ministerpräsident, hat das Management auch die Aufgabe, eine bessere Strategie zu finden. Aber die gesamte Schuld beim Management abzuladen, ist jedenfalls unredlich. Denn Sie haben als Landesregierung auch die Aufgabe, das Management bei dieser Findung einer neuen Strategie zu unterstützen. Und es gehört nun mal zur Wahrheit, dass Sie neben Herrn Diess der Hauptverantwortliche für diese einseitige und sehr rigide Ausrichtung von VW der Hauptverantwortliche sind. Ich hätte mir heute auch gewünscht, dass es zumindest mal in dieser Unterrichtung ein Anzeichen von Demut, auch mal eine Idee davon gibt, sich selbst zu hinterfragen. Auch in Ihrer Resolution hätte ich mir zumindest mal einen Anflug von Fehlerbewusstsein gewünscht. Sie haben bei VW eine Sperrminorität. Sie sitzen seit elf Jahren im Aufsichtsrat. Sie sitzen im Präsidialausschuss. Wenn es zu Werkschließungen kommt oder wenn diese angedroht werden und wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt oder sie angedroht werden, dann kann man als Ministerpräsident in dieser Stellung nicht alles richtig gemacht haben. Dann hat man auch etwas falsch gemacht! Symptomatisch dafür ist nach wie vor Ihre Aufstellung für die Führung des Beteiligungsmanagements. Ich kann Ihnen das nicht ersparen: Heute Morgen hatten wir eine Unterrichtung des Wirtschaftsministers im Wirtschaftsausschuss zu Volkswagen. Falsche Person, falscher Platz! Denn Herr Lies ist nicht Mitglied des Aufsichtsrates von Volkswagen. Wir werden in Zukunft daraus lernen und die Unterrichtungen zu Volkswagen im Kultusausschuss dieses Landtages beantragen. Denn dort kann dann das Mitglied des Aufsichtsrates Frau Ha mburg zwischen der Stärkung der Kitas und der Diskussion über den Unterrichtsausfall kurz über VW unterrichten. - Sie müssen doch merken, wie absurd diese Aufstellung ist! Und im Übrigen nicht nur das: Im Kultusministerium sind zwei Mitarbeiter damit beschäftigt, die Beteiligung von VW zu führen. In der Staatskanzlei sind es ganze drei. Ich habe die leichte Vermutung, dass die anderen großen Anteilseigner bei der Führung dieser Beteiligung etwas anders aufgestellt sind. Deswegen, Herr Ministerpräsident, unser Vorschlag: Ziehen Sie Frau Hamburg aus dem Aufsichtsrat ab! Entsenden Sie einen Experten! Stärken Sie das Beteiligungsmanagement! Sie brauchen auch hier einen Neustart! Es geht im Übrigen auch um den Stil. Aufsichtsräte dürfen einzig und allein die Interessen des Volkswagen Konzerns im Blick haben - und als besonderen Aspekt vielleicht noch die Strukturpolitik Niedersachsens, wenn es sich um die Vertreter des Landes Niedersachsen handelt. Um dieses Ziel zu erreichen, Herr Ministerpräsident, muss man mal mit der Arbeitnehmerseite und mal auch mit der Kapitaleignerseite gehen. ‑ Genau. Am besten moderiert man die beiden Seiten zusammen und vereint sie auf eine erfolgreiche gemeinsame Strategie. Ist Ihnen aufgefallen, Herr Ministerpräsident, wie viele Kommentatoren, Wissenschaftler und Experten Sie verdächtigen, sich zu oft nur mit einer Seite gemein zu machen? Dann muss man doch mal darüber nachdenken, ob man mit dieser Art und auch diesem Stil die Beteiligung in Niedersachsen richtig geführt hat. Ihr Beitrag ist es also jetzt ich hätte mir gewünscht, in Ihrer Unterrichtung etwas dazu zu hören, diese Beteiligung neutral, frei von politischen Vorstellungen, nur zum Wohle des Konzerns, seiner Mitarbeiter und des Landes Niedersachsen zu führen und Volkswagen jetzt endlich auf einen guten Weg zu bringen. Das ist die Verantwortung, der Sie jetzt endlich gerecht werden müssen. Einen Moment, bitte, Herr Lechner! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Sachtleben zu? Ich bin gerne bereit, jede Zwischenfrage am Ende meiner Ausführungen zu beantworten. Dann ist es keine Zwischenfrage mehr. Fahren Sie fort! Und ja, für den erfolgreichen Weg müssen auch alle Tarifparteien einen Beitrag leisten. Ich kann mir vorstellen, was in vielen Mitarbeitern gerade vorgeht. Man ist vielleicht Verpflichtungen eingegangen, Häuser müssen finanziert, Kredite abbezahlt und jetzt auch Neuanschaffungen storniert werden. Es ist auch völlig klar, dass das große Existenzängste auslöst. Wir wollen und verlangen auch als CDU von Ihnen als Landesregierung, dass Sie es hinbekommen, dass es in Niedersachsen zu keinen Standortschließungen kommt. Wir wollen auch, dass Sie vermeiden, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Das ist, finde ich, im Moment die oberste Priorität. Wenn ich mit den Mitarbeitern spreche, wird deutlich, dass denen völlig klar ist, dass sie in dieser Situation auch selbst einen Beitrag werden leisten müssen. Wie dieser konkrete Beitrag aussehen wird, vermag auch ich nicht zu sagen. Da bin ich bei Ihnen. Dazu schätze auch ich die Tarifautonomie zu sehr. Aber ich hoffe sehr, dass Management und Mitarbeiterschaft jetzt einen gemeinsamen Weg finden, ohne dass es in den nächsten Monaten zu vielen und ausführlichen Streiks in Niedersachsen kommt. Und Sie, Herr Ministerpräsident, müssen diesen gemeinsamen Weg begleiten und zu einem guten Ende führen. Schließlich müssen wir dann auch als Gesetzgeber unseren Beitrag leisten. Das letzte Mal, Herr Ministerpräsident, haben Sie sich noch zusammenreißen können. Aber nun haben Sie sich ebenfalls dieses Unsinns bemächtigt, dass alle, die eine andere Regulierung fordern, die Menschen verunsichern würden. Ich habe wirklich viele Umfragen zu dem Thema, warum die Menschen im Moment keine Elektroautos kaufen, gelesen. Aber in keiner dieser Umfragen nicht an irgendeinem Punkt wird gesagt, die Opposition würde sie so verunsichern, dass sie darauf warten, bis das endlich entschieden ist. In keiner dieser Umfragen ist das zu finden! Es geht um die Kosten des Autos, um Strompreise, um die Ladeinfrastruktur, um den Wertverlust. Aber dieser Popanz, den Sie hier vortragen, ist ein reines Schutzargument, das davon ablenken soll, dass Ihre eigene Strategie gescheitert ist, und den Unwillen verdecken soll, endlich mal über die eigene Strategie nachzudenken. Nachdem ich Ihre Resolution gelesen und auch Sie, Herr Ministerpräsident, heute gehört habe, dann kommt es mir so vor bzw. dann fühle ich mich an den wunderbaren Roman erinnert, den ich früher sehr gern gelesen haben: „Die Abenteuer des Huckleberry Finn" von Mark Twain. In diesem Roman gibt es einen wunderbaren Satz, der lautet: Als sie das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten sie ihre Anstrengungen. - Genau so verhalten Sie sich auch. Aber ich würde empfehlen: Wir nehmen mal wieder das Ziel in den Blick und versuchen, es wieder klar zu finden und zu fokussieren. Das Ziel war und ist immer, Klimaneutralität 2045 in der Europäischen Union zu erreichen. Das ist nach wie vor unser Ziel. Die erstaunliche Erkenntnis ist, dass man sich auch auf den Weg zur Klimaneutralität machen kann, ohne die Neuzulassung von Verbrennern ab 2035 zu verbieten. Das machen übrigens alle anderen großen Automärkte so. Ein solch striktes Regularium, wie wir es in der Europäischen Union haben, gibt es in keinem anderen der großen Automärkte. Auch hier zitiere ich noch einmal sehr gern den CEO des süddeutschen Automobilkonzerns. Er sagt, er halte eine so umfassende Regulierung des Marktes für Europa schlicht und einfach für naiv. - Ich ergänze: sogar für gefährlich. Wir müssen endlich wahrnehmen, dass wir das umfassend ändern müssen. Bei dem Flottengrenzwert null können Sie im Übrigen auch die modernen Hybridautos, die wir gerade in China in dem Joint Venture produzieren, in Europa nicht mehr bauen und neu zulassen. Deswegen aufgepasst, Herr Tonne! kommt jetzt unser Konzept, damit Sie Ihre Rede gleich nicht wieder damit beginnen, Herr Lechner habe nur kritisiert und trage keine eigenen Vorstellungen vor. Unser Konzept ist: Wir brauchen neben dem CO2-Zertifikatehandel, dem erfolgreichsten Instrument, wenn es um die Vermeidung von CO2 geht, keine weiteren Vorgaben. Synthetische Kraftstoffe sind in den CO2-Zertifikatehandel zu integrieren. Wir zahlen dann aus den Einnahmen dieses Emissionshandels einen sozialen Ausgleich, finanzieren den Ausbau der Ladeinfrastruktur und etablieren verlässlich über Jahre eine andauernde Förderung aller Steckerautos sowohl für Hybrid- als auch für die Elektroautos, und fördern, Herr Ministerpräsident, auch die Batterieentwicklung weiter aus diesen Einnahmen. Das ist ein Konzept, das ebenfalls Planungssicherheit bietet. Es ist keine Abkehr von der Transformation, aber im Unterschied zu Ihrer Strategie ist es schlicht und einfach machbar. Und deswegen, Herr Ministerpräsident: Ja, es ist richtig, wir haben mit unseren Ministerpräsidenten in der Ministerpräsidentenkonferenz auch wegen des Konsensprinzips, der in diesen Runden herrscht, auch dem kleinen Vorschlag und dem kleinen Weg zugestimmt und ihn mitgetragen, weil es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Aber ich kann Ihnen prophezeien: Auch wenn Sie Ihre Kurve linear gezeichnet oder ein Stückchen verschoben haben, wir werden jedes Jahr wieder die gleichen Debatten führen. Deswegen bitte ich Sie noch einmal: Wenn Sie mit uns einen gemeinsamen Weg gehen wollen was wir sehr begrüßen würden, dann nehmen Sie endlich Abstand von diesen Vorstellungen der Vergangenheit! Lassen Sie sich auf ein neues Regularium ein! Lassen Sie es uns grundsätzlich ändern, damit wir nicht jedes Jahr die gleichen Debatten führen und damit unsere Automobilindustrie einen verlässlichen, planungssicheren Weg in die Klimaneutralität und die Transformation bekommt! Wir stehen auf europäischer Ebene bereit: EVP und auch die Liberalen. Die Einzigen, die sich bewegen müssen, sind die Sozialisten in der Europäischen Union. In diesem Sinne muss jetzt jeder seinen Beitrag leisten: Management, Mitarbeiterschaft, die Landesregierung und auch wir als Gesetzgeber. Die Krise bei VW ist überwindbar. Wir können jetzt gemeinsam umsteuern im Sinne der Mitarbeiter und der Menschen in unserem Land. Dann bin ich sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam diesen Konzern so stark aufstellen werden, dass er in eine gute Zukunft geht und auch noch lange segensreich für unser Land wirken wird. Herzlichen Dank.

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Carina Hermann CDU

Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung - Gefahr für Frieden und Demokratie

Fake News, Deepfakes, Social Bots und sogenannte Trolle stellen ernsthafte Bedrohungen für unsere westliche Demokratie dar. Sie gefährden nicht nur die Integrität politischer Entscheidungsprozesse, sondern sie können zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft führen. Wir sehen weltweit eine besorgniserregende Tendenz zum Rechtsruck bei Wahlen, allerdings auch, seit den Landtagswahlen im Osten, bei uns in Deutschland. Häufig ist das befeuert durch Desinformationen, die von autokratischen Staaten gesteuert und von meist nationalistischen Kräften im Inland verbreitet werden. Herr Höcke und Frau Wagenknecht lassen grüßen. Russland betreibt gezielt Kampagnen, um westliche Demokratien zu destabilisieren und Lügen über den Angriffskrieg in der Ukraine zu verbreiten. Einen Moment mal eben, Frau Hermann! - Herr Brockmann, Sie haben unsere Aufmerksamkeit beansprucht die haben Sie bekommen, und jetzt beanspruchen wir Ihre. Fahren Sie fort, Frau Hermann! China nutzt Desinformationen als Werkzeug, um seine geopolitischen Ziele durchzusetzen. Seit Trumps erster Kandidatur zeigt sich in den USA, dass Fake News nicht nur von außen, sondern auch aus dem Inland heraus eine massive Bedrohung darstellen können. Ein tiefes Misstrauen, das 2021 im tödlichen Sturm auf das Kapitol gipfelte. Seit gestern Morgen wissen wir: Trump wird, mitsamt seinem Umgang mit Tatsachen, auf die Weltbühne zurückkehren. Ob wir darauf vorbereitet sind, dürfte höchst fraglich sein. Meine Damen und Herren, es liegt in der Verantwortung von uns allen von Regierungen, von Parlamenten, von Medien, von sozialen Netzwerken und am Ende von jedem Bürger, Fakten ins Zentrum der politischen Meinungsbildung zu rücken. Wir fordern erstens, dass junge Menschen befähigt werden, mit Informationen kritisch umzugehen. Es ist gesagt worden, die Vermittlung von Medienkompetenz muss gestärkt werden. Zweitens müssen soziale Netzwerke Verantwortung übernehmen. Plattformen müssen nicht zum Nährboden für Desinformationen werden. Drittens brauchen wir eine enge internationale Zusammenarbeit denn Desinformation macht eben nicht an den Grenzen halt, und viertens müssen Regierungen und Parlamente auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, für Prävention und Repression. Und, meine Damen und Herren, auch diese rot-grüne Landesregierung wäre hier gefordert. Meine Damen und Herren, nennenswerte Maßnahmen, um Desinformationen zu begegnen, gibt es weder von Ministerpräsident Weil noch von seiner Innen-, noch von seiner Justizministerin. Von Herrn Weil haben wir bei diesem Thema lediglich in Erinnerung, dass er vor zwei Jahren seinen Twitter-Account stillgelegt hat. Von Frau Behrens gibt es zu dem Thema nur Worte, zuletzt beim Symposium vom Verfassungsschutz im August. Sie haben dort von dem Einsatz von künstlicher Intelligenz gesprochen, um Desinformation zu bekämpfen. Sie sagten außerdem, wir brauchen Lösungen, repressiv und auch präventiv. Mit allem sind wir einverstanden, Frau Behrens. Aber wann schaffen Sie denn endlich die entsprechende Rechtsgrundlage für den Einsatz von künstlicher Intelligenz für unsere Sicherheitsbehörden? Welche repressiven Maßnahmen haben Sie eigentlich konkret gemeint? Vorschläge liegen nicht vor. Auch von Frau Wahlmann gibt es keine nennenswerte Initiative. Wie wäre es denn mit der Verschärfung des Straftatbestandes der Wählertäuschung? Herr Zinke hat es gerade angesprochen. Wie steht es denn mit einer Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes? Man fragt sich, warum diese Aktuelle Stunde heute von der eigenen SPD angemeldet wird. Frau Innen- und Frau Justizministerin, nichts davon ist auf dem Weg. Sie beschreiben Probleme, aber am Ende setzen Sie nichts um. Bemerkenswert ist, dass die Koalition sehr klar gegen eine erforderliche Ausweitung für Polizei und Verfassungsschutz gestimmt hat; Befugnisse, die auch zur Bekämpfung krimineller Machenschaften zur Desinformation nützlich wären. Sie müssen die Sicherheitsbehörden schon so ausstatten, dass sie die Instrumente auch an der Hand haben. Aktuelle Stunden helfen da ehrlicherweise wenig weiter. Herr Weil, meine Fraktion hat Ihnen mehrfach die Hand gereicht. Wir haben einen konkreten Vorschlag zum Verfassungsschutzgesetz gemacht. Wir haben zum Haushalt 2025 ein Sicherheitspaket von rund 100 Millionen Euro vorgeschlagen, um unsere Sicherheitsbehörden mit Personal und Sachmitteln auszustatten. Genauso sind wir vorbereitet, jetzt auch konkrete Maßnahmen in Sachen Desinformation zu unterstützen, weil dies unser Land sicherer macht. Nur leider liegt dem Landtag zu diesem Bereich exakt keine Initiative der rot-grünen Landesregierung vor. Und genau das muss sich schleunigst ändern. Vielen Dank.

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Christoph Plett CDU

Der niedersächsische Verfassungsschutz, ein Teil der Antifa?

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich." - Das ist eine Äußerung, die als Post des Verfassungsschutzes untragbar, unsäglich ist. Und, Frau Ministerin, dass Sie sich speziell dazu bisher nicht geäußert und sich davon nicht distanziert haben, sagt mehr über Sie aus als vieles, was Sie sonst noch von sich geben. Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, meine sehr geehrten Damen und Herren, objektiv und neutral die Feinde dieser Gesellschaftsordnung, dieses Rechtsstaates zu beobachten. Und es kann nicht angehen, Frau Ministerin, dass sich Ihr nachgeordneter Aufgabenbereich mit einem Post gemein macht mit einem Kampfbegriff des Linksextremismus. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht nicht! Auf allen Veranstaltungen des Linksextremismus werden große Fahnen nach vorne getragen, auf denen steht: Antifa. Wer sich mit diesem Kampfbegriff einig macht, meine sehr geehrten Damen und Herren, der muss sich fragen, ob man als Innenministerin noch die richtigen Worte für so einen Post findet. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich bis heute dazu nicht geäußert wurde, halte ich, gelinde gesagt, für einen Skandal. Aber nun wollen wir mal zum zweiten Teil dieser Aktuellen Stunde kommen! Herr Wichmann, die Zielrichtung, die Sie hier verfolgen den Verfassungsschutz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Nähe der Antifa zu rücken, stellt eine Entgleisung dar, die ich Ihnen nicht verzeihen werde. Denn so ist es natürlich nicht gemeint, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dass Sie sich den Verfassungsschutz als Feind aussuchen, das kann ich gut nachvollziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich will nur noch mal zitieren: Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen hat Ihre Partei als „gesichert rechtsextrem" eingestuft. Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat Ihre Partei als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Der Verfassungsschutz des Landes Thüringen hat Ihre Partei als „gesichert rechtsextrem" eingestuft. Und dass Sie sich jetzt, in dieser Aktuellen Stunde, auch noch dazu hinreißen lassen, den Verfassungsschutz, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in diese Reihe zu stellen, dass Sie sich von der Antifa Ich habe gesagt, dass das sprachlich auf keinen Fall geht. Aber inhaltlich schütze ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes: Das ist nicht deren Einstellung! Und jetzt wollen wir mal weiter gucken, warum Sie sich den Verfassungsschutz als politischen Feind ausgesucht haben! Das Verwaltungsgericht Köln hat gesagt, Sie sind mit Ihrer Partei ein Verdachtsfall - und das ist die Gesamtpartei. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Aussage „Verdachtsfall" des Verwaltungsgerichts in Köln bestätigt. Ihre Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist zurückgewiesen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich vorstellen kann, dass in der Zukunft ein Innenminister der AfD handelt, der wird sich auch vorstellen können, wie es in der Zukunft mit dem Verfassungsschutz aussieht. Denn der wird sich dann nicht mehr gegen die Feinde dieser Rechtsordnung stellen, sondern der wird andere schützen, die diese Verfassung abschaffen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich glaube, in diesem Sinne muss sich die Ministerin heute von dem distanzieren, was ihr Aufgabenbereich von sich gegeben hat. Aber Sie, Herr Wichmann, sollten sich nicht am Verfassungsschutz abarbeiten. Wir werden sehen! Sie sind im Augenblick ja auch unter Beobachtung. Herzlichen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Wie gut ist Niedersachen auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet?

Herr Abgeordneter Moorkamp. Bitte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin Staudte, werden Sie Ihre Entscheidung zur Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Betriebe, die indirekt von einem ASP-Ausbruch betroffen sind und die kein Geld von einer Tierseuchenkasse bekommen, aufgrund des aktuellen dynamischen Geschehens in Deutschland noch mal überdenken? - Vielen Dank. Vielen Dank Ihnen, Herr Abgeordneter Moorkamp. - Frau Ministerin antwortet für die Landesregierung. Bitteschön!

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Miriam Staudte

Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal freue ich mich sehr, dass durch die bisherigen Redebeiträge deutlich geworden ist, dass wir hier wirklich an einem Strang ziehen, und dass mit dem heutigen Beschluss die sofortige Abstimmung finde ich gut; alles andere würde ja keinen Sinn machen wirklich ein ganz starkes Signal aus Niedersachsen Richtung Bund geht. Diese angekündigten Mittel und gesetzlich versprochenen Mittel sind für die Fischerei und die Transformation absolut notwendig. Es führt kein Weg daran vorbei, dass diese Mittel auch wirklich bereitgestellt werden. Ich möchte aber auf das eine oder andere, was gesagt worden ist, eingehen. Herr Dannenberg, mir ist insbesondere aufgefallen, dass Sie bei der Problembeschreibung davon gesprochen haben, dass die schlechten Fangmengen auf natürliche Schwankungen zurückzuführen sind. Das möchte ich zurückweisen. Natürlich gibt es immer auch ein bisschen Schwankungen. Aber die Fischerei ist gerade auch durch den Klimawandel vor richtig große Herausforderungen gestellt: Temperaturen verändern sich, Fischbestände verlagern sich etc. Das ist wirklich ein relevantes Thema. Deswegen passt Ihr Umkehrschluss auch nicht, dass Sie sagen: Diese Windkraftanlagen sind nicht notwendig, weil wir ja gar keinen menschengemachten Klimawandel haben usw. Die große Herausforderung ist doch, beides zusammenzukriegen: auf der einen Seite die Transformation der Energiegewinnung dadurch voranzubringen, dass wir die großen Offshore-Windparks, die wirklich viel Energie erzeugen, realisieren, auf der anderen Seite aber die Nachteile für diejenigen, die betroffen sind, auszugleichen. Sich nur auf eines zu fokussieren, reicht eben nicht, sondern wir müssen beides zusammendenken, wenn wir eine gute Hilfestellung bei den notwendigen Transformationen voranbringen wollen. Es ist ja schon dargestellt worden: Es gibt aufgrund der verschiedensten Nutzungen wachsende Flächenansprüche nicht nur im Küstenmeer, auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone und dadurch auch eine Verknappung der Fanggebiete. Die Herausforderung ist, dass es nicht nur zu den Windparks selber kommt, wo ja vor Ort nicht gefangen werden darf, und es auch Kompensationsflächen aufgrund des Eingriffs, der stattgefunden hat, gibt, sondern dass auch der ganze Prozess viele Nachteile für die Fischerei bringt: Es wird gerammt, gebaggert, verklappt, es werden Umspann- und Konverterstationen errichtet und Kabel verlegt, und es finden mehr Transporte und Schiffsverkehr statt. Das macht deutlich: Es gibt wirklich enorme Belastungen. Es ist damals im Windenergie-auf-See-Gesetz versprochen worden: Das wird ausgeglichen. Dieser Prozentsatz wurde für die Verwendung in dem jeweiligen Naturraum und den Ausgleich festgelegt. Dazu müssen wir auch wirklich stehen. Es gibt durch diese Bauprozesse, die Kabelverlegungen und die Errichtung viele Nachteile. Ich möchte aber auch betonen: Es ist wirklich notwendig, dass wir die Windkraft voranbringen. Es geht auch um Unabhängigkeit. Auch Sie, Herr Dannenberg, haben ja vorhin aufgrund des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine gestiegene Energiepreise angesprochen. Aber das ist ja auch deswegen so relevant geworden, weil wir eben eine große Abhängigkeit haben. Bei der Energiewende geht es nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um die Unabhängigkeit unserer Energieversorgung. Also: Dinge zusammendenken und auch langfristig zu dem stehen, was zugesagt worden ist! Es gab nun mal diese Zusage durch das Windenergie-auf-See-Gesetz, dass unterstützt wird. Ich finde, auch für viele weitere Entscheidungen, die im politischen Raum sicherlich noch im Rahmen der Transformation anstehen, ist es notwendig, dass wir langfristig Glaubwürdigkeit und Gradlinigkeit beweisen und dass es eben nicht zu Versprechungen kommt, die dann nicht oder nicht ganz gehalten werden können. Ich möchte aber auch betonen: Die Probleme des Bundeshaushalts sind gravierend. Auch darüber müssen wir sprechen. Das bedeutet, dass wir auch über die Schuldenbremse und über andere Einnahmequellen etc. sprechen müssen. Es hängt natürlich alles damit zusammen, dass im Moment ein enorm großer Druck auf die Bundesregierung herrscht, überall sparen zu müssen. Die Thematik darf man auch nicht außer Acht lassen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen uns zu dem Tagesordnungspunkt nicht vor.

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Dennis Jahn AfD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Die dritte Zusatzfrage der AfD-Fraktion stellt wiederum der Abgeordnete Jahn. Frau Vorsitzende, ich habe tatsächlich eben die Landesregierung gefragt, wie diese Beurteilung diese außerordentlich gute Beurteilung innerhalb von drei Monaten stattfand. Wenn das vorher das Kultusministerium war, dann frage ich doch Sie, Frau Julie Willie Hamburg.

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Alfred Dannenberg AfD

Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?

Danke sehr, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, vielleicht können Sie mir bei dieser Gelegenheit sagen, wie viel Geld das Land Niedersachsen in die Einrichtung dieses Programms der digitalen Jagdstatistik investiert hat. Frau Ministerin! Miriam Staudte,

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Sophie Ramdor CDU

Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind die Zukunft dieses Landes. Deshalb gehen wir als CDU-Fraktion den Kinderschutz nicht erst mit der Einbringung dieses Antrages an, sondern sind die ersten Schritte bereits vor über einem Jahr gegangen. Der interkollegiale Ärzteaustausch liegt seit geraumer Zeit im Ausschuss. Das Ärztehopping konnte in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Sachsen-Anhalt erfolgreich unterbunden werden. Und jetzt müssen die Kolleginnen und Kollegen der SPD stark sein: Selbst im Saarland, wo die SPD alleine regiert, wurde erkannt, wie sinnvoll der Austausch ist, und er wurde entsprechend eingeführt. Wieso etwas, das in anderen Bundesländern erfolgreich funktioniert, in Niedersachsen nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Hören Sie bei diesem wichtigen Punkt nicht auf die Zögerer, Zauderer und Bedenkenträger, die die Umsetzung in der Praxis nicht kennen! Denn die dürfen beim Kinderschutz nie die Oberhand gewinnen. Hören Sie auf die, die ihre Erfahrungen in der Praxis bereits gemacht haben und den Ärzteaustausch erfolgreich umsetzen! Die Ärzteschaft braucht zuallererst keine unterstützenden Materialien und Informationshilfen, sie muss sich bei Verdachtsfällen austauschen können. Wenn die Landesregierung im Kinderschutz ernst gemeinte erste Schritte gehen will, dann lassen Sie uns den Antrag, der vor einem Jahr eingebracht wurde, endlich verabschieden! Mit dem heutigen Antrag bringen wir weitere Punkte ein, um den Schutz der Jüngsten in unserer Gesellschaft zu erhöhen - den Schutz derjenigen, die sich noch nicht wehren und sich noch nicht selbstständig helfen können. Wir tun dies vor dem Hintergrund, dass 75 % der Missbrauchsfälle im engsten Familienumfeld oder im nahen sozialen Umfeld stattfinden. Deshalb fängt für uns als CDU-Fraktion der Kinderschutz nicht erst ab der Kita oder der Grundschule an, sondern bereits mit der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt. Wir wollen Institutionen wie die Frühen Hilfen und die Babylotsen ausbauen und stärken. Denn wir dürfen als Gesellschaft nicht wegsehen und nicht erst mit dem Kinderschutz anfangen, wenn die Kinder bereits Jahre unter Vernachlässigung oder Misshandlung gelebt haben. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft bereits Narben und Verletzungen für den Rest ihres Lebens gebildet haben und wir danach mit viel Zeit und Kraft über Sozialarbeiter und Psychologen versuchen, die Schäden abzumildern. Denn verschwinden werden diese Verletzungen nie. Wir müssen als Gesellschaft dafür sorgen, dass es erst gar nicht zu diesen Schäden kommt. Dies gelingt uns nur mit einem frühzeitigen Ansatz durch die Babylotsen und die Frühen Hilfen. Damit unterscheidet sich unser Antrag grundlegend von dem von Rot-Grün. Denn dort beginnt die Arbeit erst im Kindergarten, und das ist uns viel zu spät. Ein weiterer wichtiger Bestandteil im frühkindlichen Bereich sind die verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und die aktive Ansprache der Eltern. An dieser sinnvollen Untersuchung mit ihrem verbindlichen Aufforderungscharakter darf nicht gerüttelt werden. In diesem Bereich darf es keine Freiwilligkeit und kein naives Vorgehen geben. Ansonsten erscheinen genau die Kinder nicht mehr, die Unterstützung brauchen. Unser Antrag bezieht zudem den digitalen Raum mit ein. Die Täter nehmen in der heutigen Zeit vermehrt in der digitalen Welt Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen auf. Die Schülerinnen und Schüler müssen über die Maschen der Täter aufgeklärt und für die Thematik sensibilisiert werden. Medienkompetenz umfasst auch diesen Bereich. Wir müssen deshalb die Aufklärungs- und Hilfsangebote auch dort zur Verfügung stellen, wo die jungen Menschen sind, und das ist nun einmal die digitale Welt. Auch hier gibt es schon gute Angebote, die wir aufgreifen und besser sichtbar machen müssen. Es kann nicht sein, dass man im Ernstfall Angebote erst aktiv über verschiedene Wegweiser suchen muss. Sie müssen leichter im Netz zu finden sein. Unsere Ermittlungsbehörden müssen so strukturiert und ausgestattet werden, dass sie die Masse an Missbrauchsdarstellungen händeln können. Das heißt insbesondere, dass wir besonders gesicherte Server und Cloud-Dienste für die polizeiliche Ermittlung bereitstellen. Hierfür müssen wir zudem die künstliche Intelligenz zur Ermittlungsunterstützung im Netz ausbauen und den Behörden zur Verfügung stellen. Wir dürfen hier nicht bei den herkömmlichen Ansätzen bleiben, sonst bleibt der Täter im Netz unerkannt, und das können wir uns nicht leisten. Wir wissen, dass bereits Erstklässler in der digitalen Welt häufig ohne Einschränkung unterwegs sind. Deshalb muss der digitale Raum bei der Weiterentwicklung von den Kinderschutzkonzepten nicht nur berücksichtigt werden, sondern ein wichtiger Schwerpunkt sein. Ein moderner Kinderschutz wird nur funktionieren, wenn wir die Kinder dort schützen, wo sie unterwegs sind, und den digitalen Herausforderungen gerecht werden - ein Aspekt, der von den anderen Parteien bisher vollkommen außer Acht gelassen wurde. Kinderschutz kann zudem nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen und die Informationen an die richtigen Stellen kommen. Uns ist wichtig, dass klare Verantwortlichkeiten geregelt werden. Deshalb brauchen wir verbindliche, landesweit einheitliche Standards im Verfahren der Kindeswohlgefährdung und klare, rechtssichere Regeln beim Informationsaustausch. In den Jugendämtern müssen Handlungsroutinen und Abläufe bei den Kinderschutzverfahren einheitlich und beim Wechsel der Jugendämter klar sein. Fachliche Standards und eine einheitliche Qualität müssen als Kernelemente im Kinderschutzgesetz verankert werden, damit den Kindern im Ernstfall geholfen wird und keine Informationen verloren gehen. Auch dies praktizieren andere Bundesländer bereits erfolgreich. Die Arbeit und die einheitlichen Standards der Jugendämter sind für uns eine Schlüsselrolle im Kinderschutz. Wir werden in der aktuellen Zeit die Versorgung mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen im ländlichen Raum nur flächendeckend abdecken können, wenn wir die örtlichen Strukturen zusammen mit digitalen Angeboten und mobilen Kriseninterventionsteams stärken. Und auch die Angebote für Täterinnen und Täter müssen wir sichtbarer und durch digitale Sprechstunden niedrigschwelliger zur Verfügung stellen. Für uns ist klar: Mit modernen Mitteln und klaren Regeln schaffen wir ein starkes, effektives Netzwerk, das die Strafverfolgung stärkt und Kinder nachhaltig schützt. Kinderschutz wird nur erfolgreich sein, wenn wir dies frühzeitig allen Akteuren bewusst machen. Ein weiterer zentraler Punkt unseres Antrages ist deshalb die Qualifizierung und Sensibilisierung der Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten. Kinderschutz darf kein Nebenthema in der Ausbildung sein. Wir fordern daher, dass der Schutz von Kindern fester Bestandteil unter anderem der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern oder Kinderärztinnen und -ärzten wird. Neben praxisnahen Ausbildungsinhalten sind uns regelmäßige verpflichtende Schulungen wichtig, damit diese Fachkräfte jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Zudem müssen klare Mindeststandards und Schulungskonzepte für Quereinsteiger entwickelt werden. Der Kinderschutz muss überall in Niedersachsen stark verankert sein. Das erreichen wir nur durch eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Wir wollen die Koordinierung an der Basis stärken und setzen deshalb auf praxiserprobte Strukturen und fordern, die bereits bestehenden Kinderschutz-Zentren zu regionalen Koordinierungsstellen weiter auszubauen. Sie sind bereits verankert und können direkt einsatzfähig sein. Niedersachsen muss sich zudem intensiv um die Opfer kümmern. Hierbei müssen wir dafür sorgen, dass wir einen geschützten, kindgerechten Ort schaffen, an dem die Kinder trotz ihrer traumatisierenden Erlebnisse das Gefühl der Sicherheit erhalten können. Nichts ist schlimmer, als wenn ein Kind, dem Unvorstellbares passiert ist, durch verschiedene Institutionen geschickt wird und das Erlebte immer wieder durchleben muss. Deshalb brauchen wir einen Ort, an dem zum einen alle rechtsmedizinischen Untersuchungen durchgeführt werden können, bei dem aber auch alle erforderlichen Vernehmungen und Anhörungen der Kinder stattfinden: einen Ort, an dem medizinische, psychologische Fachkräfte sowie solche aus dem Kinderschutz, der Jugendhilfe, dem Gericht und der Polizei zusammenkommen, einen Ort, an dem durch audiovisuelle, kindgerechte Aufzeichnungen alle notwendigen Befragungen der Polizei und Justiz stattfinden und ins Gericht übertragen werden können und an dem Kinder bei allen Untersuchungen durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet werden. Auch hierbei müssen wir die Dinge nicht neu erfinden, sondern nur in unsere Nachbarländer gucken. Mit dem Aufbau eines Childhood-Hauses, das alle diese Punkte einbindet, schaffen wir eine stärkere und schnellere Vernetzung und Abstimmung aller im Verfahren beteiligten Personen, geben dem Opfer ein sicheres Umfeld. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag steht für eine konsequente und verbindliche Kinderschutzpolitik, die von Anfang an mit klaren Vorschlägen Kinder schützen kann und den digitalen Raum mitdenkt. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und ein sicheres Fundament für unsere Kinder schaffen! Vielen Dank.

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Stephan Christ GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle kennen die Situation wahrscheinlich aus unseren Wahlkreisen: Man will mobil sein, aber der Bus fährt nur zweimal am Tag und gerade dann nicht, wenn wir ihn brauchen. Für viele Menschen in Niedersachsen ist das immer noch Alltag. Doch zum Glück gibt es unsere Bürgerbusvereine. Sie sind dort, wo es sie heute schon gibt, die Superhelden des Nahverkehrs, die immer dann zur Stelle sind, wenn es darauf ankommt - mit einem Lächeln auf den Lippen und viel ehrenamtlicher Energie! Heute möchte ich besonders das ist schon angeklungen den Dutzenden Bürgerbusvereinen in ganz Niedersachsen danken, die mit ihrem unermüdlichen Engagement dafür sorgen, dass Menschen in abgelegenen Regionen mobil bleiben können. Ein ganz besonderer Dank geht hier an Wolfgang Kaib, Alfons Mechlinski und Michael Szymanski, die mit dem Dachverband Pro Bürgerbus Niedersachsen seit Jahren maßgeblich dazu beitragen, dass der Bürgerbus ein verlässliches Angebot bleibt. Schön, dass Sie heute auch hier bei uns sind! Mit den heutigen Änderungen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wollen wir die Arbeit weiter unterstützen. Die Einführung einer jährlichen Organisationspauschale von 5 500 Euro für jeden Verein ist ein wichtiger Schritt, um den Ehrenamtlichen zu helfen - und zwar als gesetzlicher Anspruch. Das ist ein Unterschied zu anderen Organisationspauschalen in anderen Ländern. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Pauschale so bürokratiearm wie irgend möglich ausgezahlt werden soll, sodass die Vereine ihre Ressourcen direkt in die Verbesserung der Mobilität vor Ort investieren können. Zusätzlich freue ich mich, dass wir auch die Förderung des Baus von Radwegen und Radschnellwegen auf bis zu 80 % erhöhen werden. Diese Maßnahme bietet uns eine echte Alternative zum Auto, macht unsere Städte lebendiger und hilft, den CO2-Ausstoß weiter zu verringern. Auch die Überarbeitung der Tatbestände für Betriebshöfe und Haltestellen, über die schon gesprochen wurde, wird für die Mobilität vor Ort eine erhebliche Unterstützung leisten. Doch dies ist nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer echten Verkehrswende. Der Ausbau nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur und die Förderung des Ehrenamts sind nur der Anfang. Es bleibt noch viel zu tun, um Niedersachsen vollständig nachhaltig, gerecht und vernetzt zu gestalten. Aber wir gehen diesen Weg mit breiter Mehrheit. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich über viele weitere gemeinsame Schritte in Richtung einer besseren Mobilität. Danke. Herzlichen Dank, Herr Christ. -

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Christoph Bratmann SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Nur die CDU schert an dieser Stelle aus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo wir gerade beim Vorstand und beim Betriebsrat sind: Es ist vieles zur Unternehmensstruktur bei Volkswagen gesagt und als Problem definiert worden. Ich kann dazu ganz klar sagen: Die Unternehmensstruktur bei VW mit der bedeutenden Rolle der Mitbestimmung und der Beteiligung des Landes Niedersachsen ist entgegen anderslautender Expertenmeinungen Erfolgsfaktor in guten Zeiten und Stabilitätsfaktor in der Krise, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn man sich andere Volumenhersteller ansieht, zum Beispiel Ford, die mal auf Platz eins unter den weltweit größten Autoherstellern waren: Die sind mittlerweile auf Platz vier und haben halb so viel Umsatz wie Volkswagen. Die haben eine solche Unternehmensstruktur nicht. So verkehrt kann das also nicht sein. Für Niedersachsen war es jedenfalls immer gut, weil es für den Erhalt von Tausenden von Arbeitsplätzen verantwortlich ist. Auch wenn in der Vergangenheit mitunter Fehler gemacht wurden, so ist das Modell der Landesbeteiligung und der Mitbestimmung bei Volkswagen für uns nach wie vor ein Erfolgsfaktor. Wir setzen darauf, dass man mit diesem Modell auch jetzt durch die Krise kommt - so, wie man das schon in anderen Krisen bewiesen hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar ist aber auch: Wenn der Strukturwandel gelingen soll, braucht es Bewegung auf allen Seiten. Unsere Forderungen an die Sozialpartner sind deshalb klar: Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im VW-Konzern und insbesondere bei der Marke VW müssen in Einklang gebracht werden, es braucht ein zukunftsfähiges Produktportfolio mit dem Schwerpunkt E-Mobilität, aber auch noch mit Hybriden und Verbrennern da ist man auf dem Weg, das habe ich gerade geschildert, und es braucht schnellstmöglich Klarheit über diesen Weg. Wenn wir bei Klarheit sind: Klarheit muss auch die Politik schaffen. Und da sind wir beim Stichwort wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Gegenstand unserer Resolution ist, dass es einen Industriestrompreis braucht, dass es niedrige Netzentgelte braucht, dass es einen günstigen Ladestrompreis braucht da hat Niedersachsen gemeinsam mit dem Saarland eine Bundesratsinitiative gemacht und dass Transformationsnetzwerke gefördert werden müssen. Kauf- und Leasinganreize braucht es ebenfalls für den Übergang, um Elektromobilität attraktiv zu machen. Und es braucht natürlich eine Flexibilisierung der CO2-Flottenemissionsgrenzwerte auf EU-Ebene. Niedersachsen setzt sich dafür ein. Das steht auch in unserer Resolution. Leider ist das Ganze nicht in die Bundesratsinitiative mit eingeflossen - leider auch verhindert von Bundesländern mit CDU-Regierungsbeteiligung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Kollege Lechner hat die Streichung der Mittel für die Batterieforschung auf Bundesebene beklagt. Das beklagen wir auch. Das ist ein Fehler, gar keine Frage, ein Fehler der Ampelregierung. Allerdings muss man sagen, dass die Haushaltssituation auf Bundesebene ziemlich festgefahren ist. Und das ist sie eben auch durch die Verfassungsklage der CDU, die sich an der Not der Ampelregierung erfreut, aber keine einzige vernünftige Lösung zu diesem Haushaltsstreit vorbringt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass das Land Niedersachsen erheblich und weiter in die Batterieforschung investiert. Ich habe eben gesagt: Es geht voran durch die Modelloffensive von Volkswagen. Es geht voran durch neue Plug-in-Hybride. Es geht dadurch voran, dass Volkswagen angekündigt hat, den ID.3 Pure für unter 30 000 Euro zu verkaufen. Es geht auch deshalb voran, weil die Ladeinfrastruktur in Niedersachsen und in Deutschland deutlich wächst. Reichweiten und Ladedauer entwickeln sich das hatte ich schon erwähnt, und der E-Auto-Absatz, der immer als eingebrochen dargestellt wird, nähert sich langsam wieder dem Wert an, den er vor Einstellung der Kaufprämie hatte. Also auch da geht es exponentiell voran. Es ist ein fataler Fehler, liebe Kolleginnen und Kollegen, die E-Mobilität schlechtzureden. Das passiert von der AfD von denen erwarte ich nichts anderes, das passiert aber auch aus Teilen der Union. Wir erleben im Moment Populismus und Falschinformationen. Wir erleben eine Situation, in der man politisch sehr billig punkten kann, wenn man die E-Mobilität kritisiert und Falschinformationen über E‑Autos verbreitet. Das führt sogar dazu im Moment ist gerade Winterreifenzeit, dass sich manche Werkstätten weigern, E-Autos auf die Rampe zu nehmen, weil man da irgendwas kaputt machen könnte. Wir erleben gerade, dass Werkstätten sehr, sehr kritisch auf E-Autos reagieren. Warum? Weil Werkstätten zukünftig möglicherweise ein Problem haben: E-Autos sind deutlich wartungsärmer, sie brauchen weniger Teile, was auch der Zuliefererindustrie Probleme bereitet, und es ist natürlich so, dass mit der Einführung von E-Autos auch in diesem Segment Probleme verbunden sind. Das darf man nicht unterschätzen. Es ist einfach, populistische Ängste zu schüren, und es ist einfach, gegen das E-Auto zu reden. Deswegen ist das ein Aspekt, der VW ganz massiv schadet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn im Kern ist eines klar: Die Zukunft der Mobilität ist batterieelektrisch. Es wird Nebenzweige geben, es wird Hybride geben, und auch der Verbrenner wird noch eine Rolle spielen. Aber die Zukunft ist für die großen Autobauer, für die Volumenhersteller, batterieelektrisch. Das sagen alle Experten, und darin bin ich mir, wie gesagt, mit Vorstand und Betriebsrat von Volkswagen einig. Klar ist: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Und Politikerinnen und Politiker sollten nicht vorschreiben, welche Autos gebaut werden. Sie müssen aber klare Rahmenbedingungen setzen. Das war auch in der Vergangenheit immer der Fall, ob es um Katalysatortechnik, Sicherheitstechnik beim Gurt usw. ging: Der Staat hat immer die Rahmenbedingungen geschaffen. Deswegen ist es auch richtig, dass man bei Volkswagen verlässliche und klare Rahmenbedingungen haben will, von der Produktionsmitarbeiterin oder dem Produktionsmitarbeiter bis hin zum Vorstand und Betriebsrat. Die wissen eben, worauf sie sich verlassen können: auf die regierungstragenden Fraktionen in diesem Hause. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Bauen und Digitalisierung. Herr Lies, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr über die breite Zustimmung; denn mit der vorliegenden Gesetzesänderung unterstützen wir auch das Ehrenamt und das soziale Engagement und werden es weiter stärken. Dafür ist die Einführung einer Organisationspauschale für die rund 60 Bürgerbusvereine ein wesentlicher Bestandteil. Es ist gerade schon vermehrt gesagt worden: Von uns allen gibt es dafür ein großes Dankeschön. Denn wenn sich in unserem Land nicht so viele Menschen ehrenamtlich engagieren würden, ständen wir vor einer großen Herausforderung, und wenn wir die Bürgerbusvereine nicht hätten, hätten wir ein noch größeres Problem mit der Mobilität in der Fläche. Und zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass die Bürgerbusvereine ein Stück dessen wahrnehmen, was wir als Daseinsvorsorge bezeichnen, aber selbst nicht sicherstellen können. Deswegen gilt der große Dank den vielen Menschen, die in den Bürgerbusvereinen ihren Beitrag dazu leisten, dass ein solches Mobilitätsangebot möglich ist. Wir wissen aber auch, dass das keine einfache Aufgabe ist. Das Akquirieren von neuen Fahrerinnen und Fahrern, die Sicherstellung des Verkehrsangebotes mit festen Bedienzeiten ist eine ziemliche Herausforderung. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass es uns gemeinsam gelingt, eine sehr bürokratiearme das ist, glaube ich, wichtig und sehr pauschale, aber greifende Förderung auf den Weg zu bringen. - Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist: Wir sehen vor, dass wir die Fördertatbestände der Betriebshöfe und Haltestellen überarbeiten. Das haben wir gerade schon gehört. Dabei ist es ganz wichtig, größere Anwendungsspielräume zu schaffen. Das erleichtert übrigens allen Beteiligten den Weg, die Grunderneuerung und den Umbau von bereits bestehenden Betriebshöfen und Haltestelleneinrichtungen zu fördern. Das Ziel dabei ist die Umrüstung von Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe, denn sonst wird uns der Umstieg der vorhandenen Busse auf die Wasserstoffmobilität oder auf die Elektromobilität nicht gelingen. Letzter Punkt: Das Thema Mobilität endet nicht auf der Straße, sondern wir brauchen dazu auch Fuß- und Radwege. Gerade beim Thema Radwege merken wir, dass inzwischen ein großer Schritt getan wird. Wir merken aber auch, welche Herausforderung das für die Kommunen ist. Deswegen wollen wir mit dem uns gesetzten Ziel, 2030 den Anteil des Radverkehrs von heute etwa 15 % auf mindestens 25 % zu steigern, einen Beitrag dazu leisten, die Kommunen stärken, indem wir die Förderquote von jetzt 75 auf 80% erhöhen und damit eine wirkliche Chance haben, dass Kommunen, die bisher Schwierigkeiten hatten, solche Projekte umzusetzen, künftig dazu eine Chance haben. Ich finde, das ist ein guter Beitrag. Wir machen Dinge einfach, nicht kompliziert. Wir erreichen viele Menschen in unserer Gesellschaft. Wir haben alle Mobilitätssektoren, glaube ich, gut im Blick. Vielen Dank dafür. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir das hier gemeinsam hinbekommen. Herzlichen Dank.

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René Kopka SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch versuchen, inhaltlich auf den Gesetzentwurf einzugehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes verfolgt die rot-grüne Regierung ein wichtiges Ziel: die stärkere Berücksichtigung der Themen Nachhaltigkeit und Gleichstellung in der Anlagepolitik des Landes. Angesichts der demografischen Entwicklung und des wachsenden Kreises an Versorgungsempfängern ist es entscheidend, dass Niedersachsen nicht nur die finanzielle Sicherheit, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung bei der Geldanlage in den Vordergrund rückt. Zur Absicherung künftiger Versorgungsleistungen wurden auf Bundes- und Landesebene bereits vor Jahren Sondervermögen aufgebaut; der Minister hat es schon erwähnt. So wurde im Zeitraum von 1999 bis 2009 im Rahmen des Niedersächsischen Landesversorgungsrücklagengesetzes jährlich ein Beitrag geleistet, um langfristig für die steigenden Versorgungsausgaben vorzusorgen. Auch wenn seit 2011 keine Entnahmen mehr aus diesem Sondervermögen erfolgt sind und seit 2010 keine weiteren Mittel zugeführt wurden, bleibt die Landesversorgungsrücklage ein zentraler Pfeiler unserer Vorsorgepolitik. Aktuell umfasst dieses Vermögen rund 714 Millionen Euro eine Summe, die mit Blick auf künftige Bedarfe weiter gut verwaltet und sicher investiert werden muss. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eröffnen wir nun die Möglichkeit, das Spektrum der Anlagemöglichkeiten zu erweitern. Europäische Emittenten mit einem vergleichbaren Risikoprofil wie Staatsanleihen sollen zukünftig ebenfalls für Investitionen berücksichtigt werden. Diese Erweiterung schafft zusätzliche Optionen für eine diversifizierte Anlagepolitik und erhöht die Flexibilität, ohne die Sicherheit der Vermögenswerte zu gefährden. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, dass auch Umwelt- und Gleichstellungsaspekte bei der Geldanlage stärker einbezogen werden. Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung sollen zukünftig wesentliche Kriterien sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder von uns kennt es von der eigenen Geldanlage: Man überlegt, in welche Anlageform man investiert und welche Kriterien dabei wichtig sind. Viele private Anlegerinnen und Anleger achten heute bereits auf Umwelt- und Sozialkriterien bei ihren Investitionen sei es bei Aktienfonds oder anderen Anlagemöglichkeiten. Diese Standards sollen nun auch für das Land Niedersachsen gelten. Es ist an der Zeit, dass der Staat hier mit gutem Beispiel vorangeht. Durch eine gezielte Anlagepolitik kann das Land Niedersachsen die Nachhaltigkeit fördern und Finanzströme umleiten nicht nur im Hinblick auf finanzielle Erträge, sondern auch in Bezug auf die sozialen und ökologischen Effekte des Investments. Diese Weichenstellung bedeutet, dass das Land Niedersachsen seiner Verantwortung gerecht wird und gleichzeitig eine zukunftsgerichtete Finanzstrategie verfolgt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir mehr Flexibilität in der Geldanlage, setzen einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeit und Gleichstellung und stellen sicher, dass dies ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts umgesetzt wird. Wir unterstützen damit aktiv die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung und leisten einen wichtigen Beitrag für eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Finanzpolitik. Solche Investitionen sind nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern tragen auch zu einer positiven Entwicklung unserer Gesellschaft und unserer Umwelt bei. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Wiebke Osigus SPD

Begünstigung nach Parteibuch? Trifft die Berichterstattung über eine bevorzugte Versorgung von Parteigenossen zu?

Sie haben das Wort. Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schünemann, Sie haben jetzt drei Fragen gestellt. Auf alle drei Fragen lautet die Antwort: Nein.

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Holger Kühnlenz AfD

15. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Eingabe mit dem ursprünglichen Titel „Anfrage zum Leinenzwang" ist streng genommen weniger eine Petition, sondern eine Bitte um Information. Sie hinterfragt in kritischer Absicht, warum es in Niedersachsen eine Regelung zur temporären Anleinpflicht für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Frühjahr gibt. Gemeint ist die Regelung in § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Sie bezweckt jeweils vom 1. April bis zum 15. Juli eines Jahres den besonderen Schutz von Wildtieren, die in dieser Zeit ihre Jungen austragen oder ausbrüten oder mit der Versorgung der Jungtiere beschäftigt sind. Hunde, die ihrem Jagdinstinkt folgen wollen, werden in diesen Intervallen durch die Anleinpflicht vom Streunen und Wildern abgehalten. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich in seiner Stellungnahme zur Eingabe nachvollziehbar geäußert und eine Wiedervorlage bei künftigen Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt. Insofern halte ich es für ausreichend, den Vorgang zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage abzuschließen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. - Ebenfalls zu dieser Eingabe hat

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André Bock CDU

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben eben von der Ministerin auf unsere drei Fragen sehr wohlwollende und gut klingende Worte, an die Kommunen gerichtet, gehört und wahrnehmen können, was das Land an vielen Stellen für die Kommunen alles tut. Das gipfelte sozusagen in der plastischen Darstellung, dass jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen geht, dass also 14 Milliarden Euro von 44,2 Milliarden Euro an die niedersächsischen Kommunen gehen. Wenn Sie diesen Vergleich heranziehen, frage ich mich allerdings, warum Sie zur Pro-Kopf-Zuweisung gesagt haben, das sei alles nicht aussagekräftig und brauche man gar nicht groß darzustellen. Das passt dann auch wieder nicht zusammen. Wenn das alles so immens viel ist, dann müssten Sie doch mehr ins Detail gehen. Sie haben gesagt: Auf die Kommunen in Niedersachsen ist Verlass. Viele Kommunen fragen sich aber: Ist auf das Land eigentlich noch Verlass? Wenn alles so gut ist, wenn die Steuereinnahmen bei den Kommunen sprudeln und das Land 14 Milliarden Euro an die Kommunen überweist, wie erklären Sie sich dann, Frau Behrens, dass permanent, immer wieder, zu allen Themenbereichen Hilferufe und entsprechende Darstellungen aus den Kommunen geäußert über die kommunalen Spitzenverbände an uns und Sie gerichtet werden - nicht zuletzt über die Pressemitteilung der kommunalen Spitzenverbände zum Haushaltsgesetz 2025 mit dem Titel „Das Land darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen!"? Um im Bild zu bleiben: Vielen Kommunen in Niedersachsen Städten, Gemeinden und durchweg auch den Landkreisen steht das Wasser bis zum Hals, und Sie stehen als Landesregierung mit dem Rettungsring an der Seite, wedeln freundlich damit, werfen ihn ihnen aber nicht zu. Wie erklären Sie sich, dass es trotz dieser vielen Aussagen, die Sie getätigt haben, diese Situation, diese dramatische Entwicklung bei den Haushalten der Kommunen gibt? Sicherlich, das Land engagiert sich an vielen Stellen. Das sei unbenommen. Aber gerade beim Thema Unterbringung von Flüchtlingen, beim Thema Kita-Finanzierung, bei der Krankenhausfinanzierung und vielen weiteren Themen wird es immer wieder nicht reichen. Ja, auf der einen Seite mögen Steuereinnahmen sprudeln. Aber wenn das Land, wenn Sie auf der anderen Seite nicht endlich ernsthaft anpacken und eine echte Aufgabenkritik vornehmen wir als unionsgeführte Landesregierung haben das vor vielen Jahren auch gemacht, anstatt immer nur Aufgaben auf die Kommunen zu verlagern und dafür nur ein bisschen Geld zuzuweisen, dann geht es den Kommunen unter einer rot-grün geführten Landesregierung in künftigen Jahren noch schlechter. Wir sehen also immer wieder eine permanente Überforderung der öffentlichen Hand auf der einen Seite durch die Bundesgesetzgebung ‑ das gehört auch dazu und auf der anderen Seite durch die Landesgesetzgebung mit immer mehr Aufgabenübertragungen, aber auch Leistungsversprechen. Aber die Versprechen werden eben nicht eingehalten. Es gibt mal hier und mal da eine Finanzierungszusage. Aber an allen Stellen sind unterstützende Finanzierungen Fehlanzeige, zumindest bei dieser rot-grünen Landesregierung. Der Bund, aber an dieser Stelle vor allem auch das Land müssen sich endlich mehr auf das wirklich Finanzier- und Machbare vor Ort in Zusammenarbeit mit den Kommunen in Niedersachsen konzentrieren. Frau Ministerin, Sie haben auch die Personalsituation angesprochen. Sie haben hier ich glaube, im letzten Plenum ausgeführt: Das Land steht auch in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. In den nächsten zehn Jahren geht ein Viertel aller Beschäftigten aus der Landesverwaltung in den Ruhestand. - Aber ähnlich sieht es doch auch in den Kommunen aus! Unsere Kommunen können auch nicht auf mehr Personal zurückgreifen und sind dennoch angewiesen, die Aufgaben vernünftig zu erledigen. Ich sehe aber auch immer weil ich selbst kommunalpolitisch tätig bin, wie viele von Ihnen hier auch: In den Kommunen laufen ja nicht nur die Pflichtaufgaben oder die Aufgaben, die zusätzlich vom Land und vom Bund an uns durch Gesetzgebung gegeben werden, sondern es laufen im freiwilligen Bereich und im kulturellen Bereich auch viele Unterstützungsprogramme. Das örtliche Leben wird sozusagen über kommunale Haushalte organisiert. Aus dem Blick verloren wird leider häufig auch, dass natürlich auch die Preisentwicklung an den Kommunen nicht spurlos vorbeigegangen ist. Die Energiekostenpreissteigerung etc. - all das spüren doch die kommunalen Haushalte und jeder, der jetzt auch in den Kommunen in den Haushaltsberatungen ist. Das spüren wir doch! Es wird geschaut: Wo können und müssen wir sogar vielleicht noch kürzen? Was können wir uns als Kommune noch leisten? Das, was Land und Bund versäumen ‑ Stichworte „Aufgabenkritik" und „immer weitere Zuweisungen", kommt doch bei den Menschen in den Kommunen spürbar an. Das hilft denen nicht, die sich ehrenamtlich oder wie auch immer in der Kommune engagieren. Hier braucht es also mehr Engagement durch das Land. Es reicht nicht, bloß Zahlen darzustellen oder anzukündigen: Wir haben Projektgruppen laufen; 2026 kommt noch was; Finanzausgleichszahlung etc. - Nein, hier braucht es mehr Engagement! Sie hätten dieses Engagement setzen können. Sie können es sogar noch bis Dezember setzen, wenn der Haushalt verabschiedet werden soll, indem Sie aus dem Haushalt 2025 noch einmal Signale an die kommunale Ebene senden - angefangen mit dem Stichwort „Krankenhausfinanzierung" und dem Engagement des Gesundheitsministers im Bundesrat. Da ist noch viel zu tun. Aber auch beim Thema Kita-Finanzierung könnten Sie im Haushalt 2025 noch Akzente setzen. Auch die Unterbringung von Geflüchteten ist nach wie vor ein schwieriges Thema in den Kommunen - wenn ich an meinen Landkreis Harburg denke. Wir mussten für den Haushalt 2024 die Sicherheitsmaßnahmen in unseren großen Einrichtungen zurückfahren. 8 Millionen Euro Kosten pro Jahr haben den kommunalen Haushalt des Landkreises immens belastet. Wir haben das auf knapp 2 Millionen Euro heruntergefahren. Ob das alles gut und richtig war, werden wir jetzt evaluieren und sehen. Aber 6 Millionen Euro Einsparungen an anderer Stelle haben bei Investitionen in Schulen etc. geholfen und waren auch notwendig. Seit Jahren wird seitens der Landes- und zumindest der noch aktuellen Bundesregierung immer nur versprochen, mehr tun zu wollen, was Migration, Kostenzuweisung und Aufteilung angeht, aber im wirklichen Leben der Kommunen kommt da nichts oder nur Überschaubares an. Ich höre zurzeit sogar aus einigen Kommunen, dass es Kürzungen geben soll. Das ist schwierig. Und vor zwei Tagen haben Sie es versäumt, hier noch einmal für das Ehrenamt, für die Feuerwehren Akzente zu setzen - Stichwort „Anteil der Kommunen an der Feuerschutzsteuer". Hier wird auch wieder kommunales Geld in den Landeshaushalt zurückgezogen, Stichwort „klebrige Finger". Das sind doch in diesen schwierigen Zeiten für unsere Kommunen die falschen Signale. Hier können Sie noch bis Dezember nachsteuern. Deswegen meine Aufforderung an die Landesregierung: Helfen Sie mit! Steuern Sie für den Haushalt 2025 hier noch einmal nach! Frau Ministerin, Sie haben es angesprochen: Förderprogramme mit Geld zuschütten ist das eine. Aber auch hier gilt doch vor allem, diese ganzen Förderprogramme, die wir haben, zu entbürokratisieren. Das muss das Gebot der Stunde sein. Denn der bürokratische Aufwand ist für viele Kommunen immens; den können sie nicht leisten - Stichwort „Personal- und Fachkräftemangel". Um es auch hier noch einmal zu platzieren: Es wäre an der Zeit, wirklich über eine echte Aufgabenkritik zu sprechen und entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Herausforderungen der Zeit können wir nur gemeinsam Bund, Land, Kommunen lösen. Eine bessere Zusammenarbeit auch mit unserer kommunalen Familie ist in diesem Land Niedersachsen machbar. In dem Sinne: Vielen Dank. Vielen Dank Ihnen. -

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Jürgen Pastewsky AfD

"Kommunalfinanzen am Limit": Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den "drohenden finanziellen Ruin"?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da Sie gestern nicht unterrichten durften, weil die drei regierungstragenden Fraktionen die Erweiterung der Tagesordnung verweigert haben, frage ich die Landesregierung: Welche finanziellen Auswirkungen gibt es für das Land, aber insbesondere natürlich auch für die Kommunen, wenn, wie erwartet, der Bundestag in diesem Jahr keinen Bundeshaushalt 2025 beschließt?

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Berufsschulen von Bürokratie entlasten. Umschulungen erleichtern und Zertifizierungspflicht abschaffen

für die Landesregierung Frau Ministerin Hamburg. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sind es große Stellschrauben, die man drehen muss. Manchmal sind es aber auch kleine Stellschrauben, die am Ende eine große Wirkung haben. Deswegen finde ich es wichtig, sich genau mit diesen zu beschäftigen. Deshalb bin ich der Grünen-Landtagsfraktion sehr dankbar, dass wir heute noch einmal sensibilisieren, warum das wichtig ist. Denn nur, weil Niedersachsen eine Bundesratsinitiative macht, und nur, weil wir hoffnungsvoll sind, dass sich die anderen Bundesländer ihr anschließen da haben wir natürlich auch vorgefühlt, ist noch längst nicht der Punkt gekommen, dass am Ende auch unsere Bundestagsfraktionen dieses Gesetz genau so verändern, wie wir es brauchen. Deswegen ist es wichtig, heute diese Öffentlichkeit zu nutzen, um darüber aufzuklären, warum es wichtig ist, dass die AZAV an der Stelle verändert wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn wir haben an unseren berufsbildenden Schulen das Know-how, wir haben an unseren berufsbildenden Schulen die Kapazitäten, und wir haben das Interesse, sich auch stärker um Umschülerinnen und Umschüler zu kümmern. Wir erleben aber gerade genau das Gegenteil. Diese Doppelstrukturen, diese umfassende Zertifizierung und diese Kosten führen dazu, dass berufsbildende Schulen überlegen, sich dieser Tortur nicht mehr zu stellen oder gar nicht erst einzusteigen. Das hat in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen wir gerade in den vollschulischen Bereichen - in der Pflege, in den erzieherischen und pädagogischen Berufen - jede Kraft brauchen, fatale Auswirkungen. Deswegen ist es wichtig, dass wir an den berufsbildenden Schulen mehr - und nicht weniger - auf diese Perspektive setzen. Deswegen ist es auch wichtig, dass der Bund an dieser Stelle dieses Bürokratiemonster ändert. Es gibt Situationen, die Sie - glaube ich - zuhauf kennen, bei denen sich Menschen fragen: Warum gibt es das eigentlich? - Auch deswegen ist es gut, dass wir das erkannt haben und darüber reden. Ein Paradebeispiel: Die berufsbildenden Schulen müssen einem Unternehmen melden, dass sie Lehrkräfte haben, die befähigt sind, Umschulungen zu betreiben. Die berufsbildenden Schulen müssen nachweisen, dass sie ein Programm haben, das adäquate Ausbildung ermöglicht. Und sie müssen nachweisen, dass sie Räume haben, in denen sie Unterricht anbieten können. Das ist doch eine Binse, natürlich halten unsere berufsbildenden Schulen all das vor. Warum sollen sie dann ein umfassendes und teures Zertifizierungsverfahren durchlaufen? Das versteht an dieser Stelle kein Mensch. Ich glaube, jeder Kollege an den berufsbildenden Schulen, jedes Unternehmen, jeder Umschüler wird Ihnen widersprechen, dass das ein kleines und überflüssiges Thema ist, denn es ist tatsächlich ein sehr zeitaufwendiges und den berufsbildenden Schulen lästiges. Die Fehlentwicklungen habe ich Ihnen gerade deutlich gemacht. Diese müssen wir dringend abwenden. Deswegen hoffe ich auch, dass wir auf der Bundesebene an dieser Stelle durchdringen. Ich kann Sie, Herr Rykena, beruhigen, wir reden hier nur über die öffentlichen berufsbildenden Schulen. Wir wollen, dass die Schulen, die unter der Schulaufsicht stehen, keine Zertifizierung dafür, dass sie geeignet sind, Umschüler auszubilden, machen müssen, denn das ist einfach nur absurd. Das muss an der Stelle abgebunden werden. Deswegen werden wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Wir haben aus einigen Ländern schon gehört, dass sie sie durchaus unterstützen. Deswegen möchte ich hier noch einmal deutlich dafür werben, dass wir unseren Bundestagsfraktionen noch einmal sehr deutlich sagen, dass es wichtig ist, das nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit dem Bundesarbeitsminister die AZAV auch wirklich anzupassen und sich dafür einzusetzen, dass diese überflüssige Bürokratie abgestellt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber natürlich ist vollkommen klar, dass wir uns auch darüber hinaus mit Bürokratieabbau beschäftigen - da kann ich Sie beruhigen. Wir haben im Juni alle Verbände zusammengeholt und sie gebeten, uns sehr dezidiert und genau mitzuteilen, welche Bürokratie aus ihrer Sicht überflüssig ist und wo wir durch Digitalisierung bürokratische Vorgänge vereinfachen können. „Einfacher. Schneller. Günstiger." ist ein Anliegen der Landesregierung - und das nicht nur mit dieser Bundesratsinitiative, die nur ein Baustein unserer ganzen Vorhaben in dieser Legislaturperiode ist. Ich hätte jetzt gerne Zeit für eine Grundsatzrede zum Thema „berufsbildende Schulen". Beim BBS-Stärkungsprogramm haben wir den ersten Schritt mit 100 nicht lehrenden Kräften gemacht. Das sind Stellen, die den Schulen unbefristet zur Verfügung stehen. Das ist ein Meilenstein, den es in der Form vorher an den berufsbildenden Schulen nicht gegeben hat. Wir sind sehr bemüht, diesen Weg zur Unterstützung der berufsbildenden Schulen weiterzugehen. Gerade erst im September haben wir mit allen Schulleitungen der berufsbildenden Schulen über die Frage geredet, welche zusätzlichen Freiräume sie brauchen und wie wir den ProReKo-2.0-Prozess gestalten sollen. An der Stelle sind wir sehr stark dabei. Da Sie Sorgen hatten, dass wir womöglich keine Gesetze haben: Wir haben A 10 für Fachpraxislehrkräfte eingeführt - daran möchte ich Sie gern erinnern. Das war zusammen mit A 13 ein wichtiger gesetzlicher Meilenstein. Insofern sind wir auch da gut unterwegs. Herzlichen Dank.

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Christoph Bratmann SPD

Resolution: Kurswechsel in der Automobilstrategie - gemeinsam Volkswagens Zukunft, Arbeitsplätze und Standorte in Niedersachsen sichern

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass ich hier zu diesem Thema spreche. Als Abgeordneter aus einer VW-Region betrifft es mich nach wie vor auch emotional. Ganz zu Anfang kann ich sagen, dass das, was die AfD hier vorgetragen hat, es eigentlich nicht wert ist, dass man darauf näher eingeht. Sie haben das gemacht, was Sie immer machen: Falschmeldungen verbreiten, Horrorszenarien aufmachen, Ängste schüren, Wut entfachen. Das ist das, was Sie können. Deswegen lasse ich Sie jetzt mit dem Glauben an goldene Zeiten durch Donald Trump alleine und gehe auf die Beiträge der anderen Fraktionen ein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere hängen geblieben ist bei mir der Satz: Die E-Mobilität ist gescheitert. Ich glaube, ein Teil des Problems, das wir in Deutschland haben, ist die Sichtweise auf die E-Mobilität ist. Es wäre fatal, wenn die E‑Mobilität gescheitert wäre - und es ist auch nicht so! Aber leider erliegt auch die CDU immer wieder der Versuchung, der E‑Mobilität und vor allem der Strategie der E-Mobilität die Schuld zu geben. Lieber Kollege Lechner, Sie haben deutlich gemacht, dass für Sie das Kernproblem ist, dass sich Volkswagen 2016 konsequent auf den Weg der E-Mobilität begeben hat. Das Problem ist aber nicht, dass Volkswagen zu sehr auf E-Mobilität setzt, sondern dass Sie zu spät auf E-Mobilität gesetzt haben. Es ist ein fundamentaler Denkfehler, was Sie hier immer wieder vortragen. Lieber Kollege Lechner, Sie fordern ja immer Expertentum im Aufsichtsrat. Die CDU hat damals den ehemaligen Kultusminister in den Aufsichtsrat gebracht, die Grünen haben die aktuelle Kultusministerin im Aufsichtsrat - ich sehe da keinen großen Unterschied. Klar ist, dass das im Aufsichtsrat auch politisch begleitet werden muss. Aber das ist schon gesagt worden der Forderung nach Expertentum im Aufsichtsrat kommen Sie immer nur in der Opposition nach. Es macht jedoch durchaus Sinn, einmal auf Expertinnen und Experten zu hören - die im Moment ja viel unterwegs sind. Mir fallen da immer drei Namen ein: die Herren Dudenhöffer, Bratzel und Kampker. Die sitzen gerade in vielen Talkshows, äußern sich mehrfach zu den verschiedenen Themen - und kommen zu ganz unterschiedlichen Bewertungen, zum Beispiel was die Unternehmensstruktur und das VW-Gesetz angeht; darauf gehe ich später noch ein. Ich bin nicht immer ihrer Meinung, aber alle drei bestätigen das, was ich gerade gesagt habe: Volkswagen hat sich 2016 zu spät auf den Weg zur E‑Mobilität gemacht. Die deutschen Autobauer, auch BMW, auch Mercedes, haben ebenso wie Volkswagen gewichtige Megatrends verpasst und sind zu spät auf diese Züge aufgesprungen. Die Megatrends sind das Zusammenbringen von IT und Batterie. Das ist das, was China gerade extrem erfolgreich macht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber VW holt auf, und das ist auch dringend notwendig. Ich glaube jedoch nicht, dass man das kann, wenn man eine Doppelstrategie fährt und jetzt auch noch E-Fuel-Verbrenner entwickelt. Es ist ein Irrweg, was Sie da wiederholt vorschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn eines ist völlig klar: Egal, ob man das Ganze ideologisch oder von der Warte des Klimaschutzes her betrachtet ich betrachte es in erster Linie betriebswirtschaftlich: Der Markt für Verbrenner wird weltweit immer enger, und der Markt für E-Fahrzeuge wächst exponentiell. Allein das muss man doch zur Kenntnis nehmen, um zu sagen: Volkswagen muss den Weg der E-Mobilität konsequent weitergehen und muss auf die richtigen Innovationen setzen. Und das tut man ja auch. Ohne alles schlechtreden zu wollen, muss man ganz klar feststellen: Die VW-Autos entwickeln sich. Die Reichweiten werden praxistauglich. Die Ladedauer ist bereits praxistauglich. Es gibt Reichweiten von 500 km aufwärts und Ladedauern von 10, 15 und 20 Minuten. Die neue Generation von Plug-in-Hybriden hat Reichweiten von 130 und 140 km und nicht mehr von 30 bis 50 km. Das ist praxistauglich. Das ist der richtige Weg, und von daher sind deutsche E-Autos auch wirklich gut. Sie müssen nur günstiger werden, und sie müssen massentauglicher werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Bratmann, ich darf Sie kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Scharrelmann. Möchten Sie dem entsprechen? Gerne. Bitteschön! Verehrter Herr Kollege Bratmann, vielen Dank für das Zulassen

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

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