Miriam Staudte
Digitale Streckenliste: Welches Ausmaß haben die technischen Probleme? Wann sind sie gelöst?
die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Frau Staudte, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dannenberg, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt und möchte zunächst allgemein dazu ausführen: Die digitale Streckenliste ist schon 2019 eingeführt worden, zunächst, wie dargestellt, auf freiwilliger Basis und seit 2022, mit der letzten Jagdnovelle, zur verbindlichen Nutzung. Sie hat das vorherige, auf manuell geführten Listen basierende analoge System abgelöst. Die digitale Streckenliste ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes - selbstverständlich. Das Ziel ist die Vereinfachung der Streckenmeldungen. So ist sie auch ein Schritt zur Entlastung von Revierinhabern und den unteren Jagdbehörden. Wie in anderen Bereichen, in denen digitale neue Anwendungen eingeführt werden, ist es auch hier: Es gibt natürlich eine Einführungsphase, die strukturiert erfolgt. Laufende Verbesserungen werden im Gegenstromprinzip eingeführt. In der Gesamtschau ist die digitale Streckenliste ein wichtiger und zukunftsgerichteter Schritt nach vorne. Sie läuft weitgehend reibungslos. Ich möchte richtigstellen, dass die oberste Jagdbehörde entgegen dem in Ihrer Anfrage zitierten Rundschreiben des Landkreises Heidekreis niedersachsenweit keine Streckenmeldung im November 2024 von den Jagdbehörden angefordert hat. Für die Übermittlung der Streckendaten gilt die gesetzliche Frist 15. Februar - jeweils des nächsten Jahres, in diesem Fall also 2025. Die Implementierung einer App eine App haben Sie auch angesprochen zur digitalen Erfassung der Streckenmeldung ist in einem Folgeschritt geplant. Für deren Entwicklung und Betrieb werden Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dem Programmdienstleister liegen seit Juli 2024 acht Support-Anfragen über technische Probleme aus den Landkreisen Osnabrück drei, Heidekreis zwei, Hameln-Pyrmont zwei und Goslar eine vor. Zum Vergleich: Wir haben 8 500 Revierinhaberinnen und Revierinhaber. Davon sind vier Probleme behoben, und vier Probleme befinden sich in der Klärung mit den Kunden. Die vier offenen Probleme sind: Zweimal können Kreisjägermeister keine Auswertung der Streckendaten vornehmen. In einem Fall funktionierte die Eingabe der Streckendaten in die digitale Streckenliste unter Verwendung des Safari-Browsers nicht. Der Kunde musste den Browser wechseln. In einem weiteren Fall funktionierte das Anlegen eines Online-Verantwortlichen nicht, da die E-Mail-Adresse bereits vergeben war. Das Ausmaß ist, würde ich sagen, somit relativ gering und stellt die technische Zuverlässigkeit für die genannten 8 500 niedersächsischen Revierinhaberinnen und Revierinhaber nicht grundsätzlich infrage. Zu Frage 2: Regelmäßig 2024 bisher einmal tagt zur Verbesserung des Programms eine „Arbeitsgruppe Niedersachsen" auf Einladung des Ministeriums. Ihr gehören fünf Vertreterinnen und Vertretern aus den Jagdbehörden sowie Vertreter des Software-Anbieters und des Ministeriums an. Sie erörtern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Problemstellungen und Verbesserungen der Nutzerfreundlichkeit des Programms. Die Rückkopplung dieser Arbeitsgruppe gegenüber den Praxisanwendern ist über die enge Zusammenarbeit der Jagdbehörden mit den jeweiligen Kreisjägermeisterinnen und ‑jägermeistern gegeben. Letzte von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Programmänderungen sind mit dem Update Ende September eingespielt und die Fehler beseitigt worden. Die Landesregierung verbessert in Zusammenarbeit mit Praktikerinnen und Praktikern sowie dem Programmdienstleister die technische Zuverlässigkeit der Streckendatenerfassung kontinuierlich. Es bedarf aus Sicht der Landesregierung hier keiner grundlegenden Änderung. Zu Frage 3: Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben Lesezugriffe auf die digitale Streckenliste nur die Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister sowie deren besondere Vertreterinnen und Vertreter, die von der Jagdbehörde bestellt sind, und die Vorsitzenden der anerkannten Hegegemeinschaften nach § 17 Niedersächsisches Jagdgesetz. Nach Auskunft des Heidekreises gibt es im Kreis aktuell keine anerkannten Hegegemeinschaften, sondern Hegeringe. Die Hegeringleiterinnen und Hegeringleiter als gewählte Vorsitzende der Hegeringe einer Untergliederung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. ‑ haben im Gegensatz zu den Vorsitzenden der Hegegemeinschaften keinen gesetzlichen Auftrag und arbeiten mehr oder weniger informell mit den Jagdbehörden zusammen. Die Mitgliedschaft der Jägerinnen und Jäger in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und in den jeweiligen Hegeringen ist freiwillig. Niedersachsenweit gibt es nicht wenige Revierinhaberinnen und Revierinhaber, die eine Einsichtnahme in ihre Streckenliste durch die Hegeringleiterin oder den Hegeringleiter nicht wünschen. Die Jagdbehörde des Heidekreises hat im eigenen Ermessen und ohne gesetzliche Pflicht die Hegeringleiterinnen und ‑leiter beauftragt, nur die Abschussmeldungen der männlichen Trophäenträger und des Schwarzwildes von ihren Hegeringmitgliedern im November eines jeden Jahres entgegenzunehmen. Die digitale Streckenmeldung eröffnet hierfür die Möglichkeit. Die Umsetzung bzw. die Einrichtung der Leseberechtigungen muss aber, wie beschrieben, jeweils individuell vor Ort erfolgen. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt der
