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René Kopka

SPD 06.11.2024 4:01 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch versuchen, inhaltlich auf den Gesetzentwurf einzugehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes verfolgt die rot-grüne Regierung ein wichtiges Ziel: die stärkere Berücksichtigung der Themen Nachhaltigkeit und Gleichstellung in der Anlagepolitik des Landes. Angesichts der demografischen Entwicklung und des wachsenden Kreises an Versorgungsempfängern ist es entscheidend, dass Niedersachsen nicht nur die finanzielle Sicherheit, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung bei der Geldanlage in den Vordergrund rückt. Zur Absicherung künftiger Versorgungsleistungen wurden auf Bundes- und Landesebene bereits vor Jahren Sondervermögen aufgebaut; der Minister hat es schon erwähnt. So wurde im Zeitraum von 1999 bis 2009 im Rahmen des Niedersächsischen Landesversorgungsrücklagengesetzes jährlich ein Beitrag geleistet, um langfristig für die steigenden Versorgungsausgaben vorzusorgen. Auch wenn seit 2011 keine Entnahmen mehr aus diesem Sondervermögen erfolgt sind und seit 2010 keine weiteren Mittel zugeführt wurden, bleibt die Landesversorgungsrücklage ein zentraler Pfeiler unserer Vorsorgepolitik. Aktuell umfasst dieses Vermögen rund 714 Millionen Euro eine Summe, die mit Blick auf künftige Bedarfe weiter gut verwaltet und sicher investiert werden muss. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eröffnen wir nun die Möglichkeit, das Spektrum der Anlagemöglichkeiten zu erweitern. Europäische Emittenten mit einem vergleichbaren Risikoprofil wie Staatsanleihen sollen zukünftig ebenfalls für Investitionen berücksichtigt werden. Diese Erweiterung schafft zusätzliche Optionen für eine diversifizierte Anlagepolitik und erhöht die Flexibilität, ohne die Sicherheit der Vermögenswerte zu gefährden. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, dass auch Umwelt- und Gleichstellungsaspekte bei der Geldanlage stärker einbezogen werden. Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung sollen zukünftig wesentliche Kriterien sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder von uns kennt es von der eigenen Geldanlage: Man überlegt, in welche Anlageform man investiert und welche Kriterien dabei wichtig sind. Viele private Anlegerinnen und Anleger achten heute bereits auf Umwelt- und Sozialkriterien bei ihren Investitionen sei es bei Aktienfonds oder anderen Anlagemöglichkeiten. Diese Standards sollen nun auch für das Land Niedersachsen gelten. Es ist an der Zeit, dass der Staat hier mit gutem Beispiel vorangeht. Durch eine gezielte Anlagepolitik kann das Land Niedersachsen die Nachhaltigkeit fördern und Finanzströme umleiten nicht nur im Hinblick auf finanzielle Erträge, sondern auch in Bezug auf die sozialen und ökologischen Effekte des Investments. Diese Weichenstellung bedeutet, dass das Land Niedersachsen seiner Verantwortung gerecht wird und gleichzeitig eine zukunftsgerichtete Finanzstrategie verfolgt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir mehr Flexibilität in der Geldanlage, setzen einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeit und Gleichstellung und stellen sicher, dass dies ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts umgesetzt wird. Wir unterstützen damit aktiv die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung und leisten einen wichtigen Beitrag für eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Finanzpolitik. Solche Investitionen sind nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern tragen auch zu einer positiven Entwicklung unserer Gesellschaft und unserer Umwelt bei. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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