Sophie Ramdor
Kinderschutz neu denken - Sicherheit für unsere Kleinsten an erste Stelle setzen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind die Zukunft dieses Landes. Deshalb gehen wir als CDU-Fraktion den Kinderschutz nicht erst mit der Einbringung dieses Antrages an, sondern sind die ersten Schritte bereits vor über einem Jahr gegangen. Der interkollegiale Ärzteaustausch liegt seit geraumer Zeit im Ausschuss. Das Ärztehopping konnte in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Sachsen-Anhalt erfolgreich unterbunden werden. Und jetzt müssen die Kolleginnen und Kollegen der SPD stark sein: Selbst im Saarland, wo die SPD alleine regiert, wurde erkannt, wie sinnvoll der Austausch ist, und er wurde entsprechend eingeführt. Wieso etwas, das in anderen Bundesländern erfolgreich funktioniert, in Niedersachsen nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Hören Sie bei diesem wichtigen Punkt nicht auf die Zögerer, Zauderer und Bedenkenträger, die die Umsetzung in der Praxis nicht kennen! Denn die dürfen beim Kinderschutz nie die Oberhand gewinnen. Hören Sie auf die, die ihre Erfahrungen in der Praxis bereits gemacht haben und den Ärzteaustausch erfolgreich umsetzen! Die Ärzteschaft braucht zuallererst keine unterstützenden Materialien und Informationshilfen, sie muss sich bei Verdachtsfällen austauschen können. Wenn die Landesregierung im Kinderschutz ernst gemeinte erste Schritte gehen will, dann lassen Sie uns den Antrag, der vor einem Jahr eingebracht wurde, endlich verabschieden! Mit dem heutigen Antrag bringen wir weitere Punkte ein, um den Schutz der Jüngsten in unserer Gesellschaft zu erhöhen - den Schutz derjenigen, die sich noch nicht wehren und sich noch nicht selbstständig helfen können. Wir tun dies vor dem Hintergrund, dass 75 % der Missbrauchsfälle im engsten Familienumfeld oder im nahen sozialen Umfeld stattfinden. Deshalb fängt für uns als CDU-Fraktion der Kinderschutz nicht erst ab der Kita oder der Grundschule an, sondern bereits mit der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt. Wir wollen Institutionen wie die Frühen Hilfen und die Babylotsen ausbauen und stärken. Denn wir dürfen als Gesellschaft nicht wegsehen und nicht erst mit dem Kinderschutz anfangen, wenn die Kinder bereits Jahre unter Vernachlässigung oder Misshandlung gelebt haben. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft bereits Narben und Verletzungen für den Rest ihres Lebens gebildet haben und wir danach mit viel Zeit und Kraft über Sozialarbeiter und Psychologen versuchen, die Schäden abzumildern. Denn verschwinden werden diese Verletzungen nie. Wir müssen als Gesellschaft dafür sorgen, dass es erst gar nicht zu diesen Schäden kommt. Dies gelingt uns nur mit einem frühzeitigen Ansatz durch die Babylotsen und die Frühen Hilfen. Damit unterscheidet sich unser Antrag grundlegend von dem von Rot-Grün. Denn dort beginnt die Arbeit erst im Kindergarten, und das ist uns viel zu spät. Ein weiterer wichtiger Bestandteil im frühkindlichen Bereich sind die verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und die aktive Ansprache der Eltern. An dieser sinnvollen Untersuchung mit ihrem verbindlichen Aufforderungscharakter darf nicht gerüttelt werden. In diesem Bereich darf es keine Freiwilligkeit und kein naives Vorgehen geben. Ansonsten erscheinen genau die Kinder nicht mehr, die Unterstützung brauchen. Unser Antrag bezieht zudem den digitalen Raum mit ein. Die Täter nehmen in der heutigen Zeit vermehrt in der digitalen Welt Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen auf. Die Schülerinnen und Schüler müssen über die Maschen der Täter aufgeklärt und für die Thematik sensibilisiert werden. Medienkompetenz umfasst auch diesen Bereich. Wir müssen deshalb die Aufklärungs- und Hilfsangebote auch dort zur Verfügung stellen, wo die jungen Menschen sind, und das ist nun einmal die digitale Welt. Auch hier gibt es schon gute Angebote, die wir aufgreifen und besser sichtbar machen müssen. Es kann nicht sein, dass man im Ernstfall Angebote erst aktiv über verschiedene Wegweiser suchen muss. Sie müssen leichter im Netz zu finden sein. Unsere Ermittlungsbehörden müssen so strukturiert und ausgestattet werden, dass sie die Masse an Missbrauchsdarstellungen händeln können. Das heißt insbesondere, dass wir besonders gesicherte Server und Cloud-Dienste für die polizeiliche Ermittlung bereitstellen. Hierfür müssen wir zudem die künstliche Intelligenz zur Ermittlungsunterstützung im Netz ausbauen und den Behörden zur Verfügung stellen. Wir dürfen hier nicht bei den herkömmlichen Ansätzen bleiben, sonst bleibt der Täter im Netz unerkannt, und das können wir uns nicht leisten. Wir wissen, dass bereits Erstklässler in der digitalen Welt häufig ohne Einschränkung unterwegs sind. Deshalb muss der digitale Raum bei der Weiterentwicklung von den Kinderschutzkonzepten nicht nur berücksichtigt werden, sondern ein wichtiger Schwerpunkt sein. Ein moderner Kinderschutz wird nur funktionieren, wenn wir die Kinder dort schützen, wo sie unterwegs sind, und den digitalen Herausforderungen gerecht werden - ein Aspekt, der von den anderen Parteien bisher vollkommen außer Acht gelassen wurde. Kinderschutz kann zudem nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen und die Informationen an die richtigen Stellen kommen. Uns ist wichtig, dass klare Verantwortlichkeiten geregelt werden. Deshalb brauchen wir verbindliche, landesweit einheitliche Standards im Verfahren der Kindeswohlgefährdung und klare, rechtssichere Regeln beim Informationsaustausch. In den Jugendämtern müssen Handlungsroutinen und Abläufe bei den Kinderschutzverfahren einheitlich und beim Wechsel der Jugendämter klar sein. Fachliche Standards und eine einheitliche Qualität müssen als Kernelemente im Kinderschutzgesetz verankert werden, damit den Kindern im Ernstfall geholfen wird und keine Informationen verloren gehen. Auch dies praktizieren andere Bundesländer bereits erfolgreich. Die Arbeit und die einheitlichen Standards der Jugendämter sind für uns eine Schlüsselrolle im Kinderschutz. Wir werden in der aktuellen Zeit die Versorgung mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen im ländlichen Raum nur flächendeckend abdecken können, wenn wir die örtlichen Strukturen zusammen mit digitalen Angeboten und mobilen Kriseninterventionsteams stärken. Und auch die Angebote für Täterinnen und Täter müssen wir sichtbarer und durch digitale Sprechstunden niedrigschwelliger zur Verfügung stellen. Für uns ist klar: Mit modernen Mitteln und klaren Regeln schaffen wir ein starkes, effektives Netzwerk, das die Strafverfolgung stärkt und Kinder nachhaltig schützt. Kinderschutz wird nur erfolgreich sein, wenn wir dies frühzeitig allen Akteuren bewusst machen. Ein weiterer zentraler Punkt unseres Antrages ist deshalb die Qualifizierung und Sensibilisierung der Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten. Kinderschutz darf kein Nebenthema in der Ausbildung sein. Wir fordern daher, dass der Schutz von Kindern fester Bestandteil unter anderem der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern oder Kinderärztinnen und -ärzten wird. Neben praxisnahen Ausbildungsinhalten sind uns regelmäßige verpflichtende Schulungen wichtig, damit diese Fachkräfte jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Zudem müssen klare Mindeststandards und Schulungskonzepte für Quereinsteiger entwickelt werden. Der Kinderschutz muss überall in Niedersachsen stark verankert sein. Das erreichen wir nur durch eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Wir wollen die Koordinierung an der Basis stärken und setzen deshalb auf praxiserprobte Strukturen und fordern, die bereits bestehenden Kinderschutz-Zentren zu regionalen Koordinierungsstellen weiter auszubauen. Sie sind bereits verankert und können direkt einsatzfähig sein. Niedersachsen muss sich zudem intensiv um die Opfer kümmern. Hierbei müssen wir dafür sorgen, dass wir einen geschützten, kindgerechten Ort schaffen, an dem die Kinder trotz ihrer traumatisierenden Erlebnisse das Gefühl der Sicherheit erhalten können. Nichts ist schlimmer, als wenn ein Kind, dem Unvorstellbares passiert ist, durch verschiedene Institutionen geschickt wird und das Erlebte immer wieder durchleben muss. Deshalb brauchen wir einen Ort, an dem zum einen alle rechtsmedizinischen Untersuchungen durchgeführt werden können, bei dem aber auch alle erforderlichen Vernehmungen und Anhörungen der Kinder stattfinden: einen Ort, an dem medizinische, psychologische Fachkräfte sowie solche aus dem Kinderschutz, der Jugendhilfe, dem Gericht und der Polizei zusammenkommen, einen Ort, an dem durch audiovisuelle, kindgerechte Aufzeichnungen alle notwendigen Befragungen der Polizei und Justiz stattfinden und ins Gericht übertragen werden können und an dem Kinder bei allen Untersuchungen durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet werden. Auch hierbei müssen wir die Dinge nicht neu erfinden, sondern nur in unsere Nachbarländer gucken. Mit dem Aufbau eines Childhood-Hauses, das alle diese Punkte einbindet, schaffen wir eine stärkere und schnellere Vernetzung und Abstimmung aller im Verfahren beteiligten Personen, geben dem Opfer ein sicheres Umfeld. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag steht für eine konsequente und verbindliche Kinderschutzpolitik, die von Anfang an mit klaren Vorschlägen Kinder schützen kann und den digitalen Raum mitdenkt. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und ein sicheres Fundament für unsere Kinder schaffen! Vielen Dank.
