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Constantin Grosch

SPD 06.11.2024 6:19 min Tagungsabschnitte 19/20

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sprechen heute hier zu einem Thema, das die meisten Menschen in unserem Land jeden Tag bewegt, und das ist die Frage, wie sie überhaupt mobil sein können. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung in unserer Gesellschaft, und sie ist Grundvoraussetzung, damit Menschen Teilhabe erlangen können - ob am Arbeitsplatz, in der Bildung oder in der Freizeit. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Als ein Mensch mit einer sogenannten Mobilitätseinschränkung ist mir sehr bewusst, wie wichtig Mobilität in all ihren Facetten ist. Wir haben heute Morgen bereits über Volkswagen und die Frage der Automobilität gesprochen und darüber, welche Bedeutung sie für unsere Mobilität hat. Ich glaube, wir sind sehr gut beraten, wenn wir Mobilität in all ihren Facetten beachten. Genau das tun wir mit dieser Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Die Mobilität in Niedersachsen für alle Menschen herzustellen, ist dabei eine besondere Herausforderung, weil wir eben in einem Flächenland leben, in dem die Notwendigkeiten und die Bedürfnisse an Mobilität höchst unterschiedlich sind. Aber ich möchte zunächst mit etwas beginnen inhaltlicher Natur, was wir immer wieder in der Politik fordern, aber nicht allzu oft gut umgesetzt bekommen: Das ist die Vereinfachung. Einfach mal machen! Wir packen an! Das machen wir insbesondere bei der Frage, wie wir es schaffen, dass Kommunen ihre Infrastruktur vernünftig auf den Weg kriegen. Jeder, der sich auf kommunaler Ebene mal damit auseinandergesetzt hat, wie schwierig es ist, Gelder für den Ausbau, die Erneuerung oder die Erweiterung einer Bushaltestelle zu beantragen, wird sagen: Das kann doch nicht richtig sein, wie wir es bisher gemacht haben! Ich möchte das für die Zuschauerinnen und Zuschauer kurz erläutern. Wenn Sie eine bestehende Bushaltestelle erneuern wollen, dann können Sie Gelder dafür bekommen, weil es eine Grunderneuerung ist. Wenn Sie sie dahin gehend erweitern wollen, dass sie zum Beispiel barrierefrei wird, müssen Sie das wiederum anders beantragen. Wenn Sie aber die Wartehäuschen oder die Haltestellenschilder erneuern oder neu setzen wollen, ist das wiederum anders zu beantragen. Das versteht da draußen keiner. Wir haben es auch nicht verstanden, deswegen machen wir es jetzt einfach. Es wird alles gefördert, was zu Haltestellen und Bushaltestellen gehört: die Verkehrswege, die Wartebereiche und die Einrichtungen. Ein anderer Bereich ist mir besonders wichtig, und das sage ich als Aufsichtsratsvorsitzender eines kommunalen Verkehrsunternehmens, gerade im ländlichen Raum. Bisher war es extrem schwierig, Fördergelder dafür zu bekommen, wenn wir die Transformation und deren Antriebsform beim ÖPNV realisieren wollen. Ja, es gibt Fördermittel sowohl vom Bund als auch vom Land für zum Beispiel E‑Busse oder Wasserstoffbusse. Aber es war schwierig, bestehende Betriebshöfe und Werkstätten ebenfalls in diese Förderung zu bekommen. Das ändern wir jetzt, weil es selbstverständlich die Basis von allem ist, dass unsere ÖPNV-Betreiber auch eine Werkstatt und einen Betriebshof, der mit diesen neuen Infrastrukturen umgehen kann, haben. Drittens und das ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Punkte: Wir erkennen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigene Mobilität an. In Niedersachsen gibt es über 60 Bürgerbusvereine; das ist aktive Nachbarschaftshilfe. Ich möchte Manfred Roth, den Vorsitzenden des Bürgerbusvereins Salzhemmendorf, erwähnen, mit dem ich diese Woche schon mehrmals telefoniert habe; denn er macht gerade die Abrechnung für seinen Verein mit dem ÖPNV-Betreiber und dem Landkreis. Was er für einen Aufwand zu betreiben hat, um nachzuweisen, welche Kosten für seinen Verein anfallen und welche Gelder er wiederum vom ÖPNV-Betreiber beziehungsweise vom Landkreis bekommt! Das ist eine immense Aufgabe und eine große Belastung. Wir erkennen das an. Wir geben den Bürgerbusvereinen ab dem nächsten Jahr 5 500 Euro für ihren Organisationsaufwand. Wir wissen, dass wir das Ehrenamt unterstützen müssen. Sie haben Jubiläen, sie müssen Mitgliederversammlungen abhalten, sie brauchen eine Webseite, weil sie Werbung machen müssen, um ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer zu gewinnen. Deswegen unterstützen wir diese immens wichtige Arbeit. Wir machen das aber nicht irgendwie. Wir machen nicht irgendeine Förderung, die dann gegebenenfalls im nächsten Jahr wegfällt, über die wieder debattiert werden kann, die komplizierte Antragstellungen zur Folge hat, sondern wir machen es so einfach wie irgend möglich. Wir schaffen einen gesetzlichen Anspruch; es muss nur ein simpler Antrag mit wenigen Nachweispflichten gestellt werden. Es ist also kein zusätzlicher Aufwand, und alle Bürgerbusvereine können daran partizipieren. Zum Schluss sei gesagt: Ja, wir schaffen auch neue Werte, wenn es um das Thema Fahrradwege geht. Wir nehmen unter anderem Radschnellwege mit in die Förderung auf und erhöhen die Förderung sogar von 75 % auf 80 %. Ich möchte noch ganz kurz sagen: Ja, in der Zukunft brauchen wir mehr Geld für Infrastruktur. Wir brauchen noch mehr Geld für Verkehr. Wir brauchen mehr Geld für Barrierefreiheit, und wir brauchen mehr Geld für E-Mobilität insgesamt. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Pro BürgerBus Niedersachsen e.V. ‑ insbesondere mit Herrn Kaib, der heute auf der Tribüne sitzt Herr Grosch, letzter Satz, bitte! - eine Initiative aus der Bürgerschaft, von unseren Menschen vor Ort hier haben, die sich für die Verkehrswende einsetzt. Dieses Gesetz hilft ihnen dabei, genau das umzusetzen. Ganz herzlichen Dank.

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