Lara Evers
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Glücksspielabgabe steht für ein Thema, das Gewinne und soziale Verantwortung gleichermaßen berührt. Uns allen ist die Gefahr der Spielsucht bekannt, die Menschen in eine finanzielle, soziale und psychische Abwärtsspirale führen kann. Ein vollständiges Verbot von Glücksspiel ist kaum umsetzbar, weshalb die Glücksspielabgabe als Steuerungsinstrument sinnvoll ist; denn mit den Einnahmen können wichtige gesellschaftliche Aufgaben unterstützt werden, insbesondere die Suchtprävention. Das ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Bereich, den wir in Niedersachsen mit diesem Geld fördern. Das Ziel, die Glücksspielabgabe in Niedersachsen neu zu gestalten und die Förderung gesellschaftlicher Aufgaben zu verbessern, ist grundsätzlich richtig. Dass zukünftig mehr als 90 % und nicht mehr knapp 60 % der Einnahmen, die über einen festen Sockelbeitrag hinausgehen, für das Allgemeinwohl eingesetzt werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anhebung der Anteile 31,5 % statt 25 % für den Sport, 25 % statt gut 18 % für die Wohlfahrt und eine höhere Förderung etwa für die Bingo-Umweltstiftung und die Verbraucherzentrale ist begrüßenswert. Dennoch gibt es erhebliche Kritikpunkte am Zustandekommen dieses Entwurfs. Ein zentraler Kritikpunkt ist der Mangel an Partizipation und Ausgewogenheit. Wichtige Akteure, die von der Glücksspielabgabe seit Jahren profitieren, wurden bei der Erhöhung kaum berücksichtigt und hatten wenig Mitsprache. Warum werden die Interessen des Landesjugendrings nicht höher wertgeschätzt? Was ist mit dem Kulturbereich sowie der Stiftung Niedersachsen? Oder: Reichen die Mittel für die Musikschulen im Land? Die Reform lässt viele Fragen offen. Welche neuen relevanten Akteure könnten in diese Förderung aufgenommen werden, um der gesellschaftlichen Bedeutung verschiedener Bereiche gerecht zu werden? Warum spricht man nicht mit anderen Ausschüssen, ob es vielleicht auch neue weitere Akteure in unserem Land gibt, Aufgabenträger, die so relevant und unterstützenswert sind, dass sie in der Reform Berücksichtigung finden müssten? Warum werden Anliegen übergangen, obwohl die jeweiligen Bereiche für die Entwicklung unserer Gesellschaft wesentlich sind? Warum nimmt man sich nicht die Zeit, das alles vernünftig zu hinterfragen und umfassend zu beraten? Bereits in den Ausschussberatungen hatten wir als CDU das Einholen von Stellungnahmen weiterer Ausschüsse sowie das Durchführen einer mündlichen Anhörung beantragt, weil es durchaus kritische Punkte in den Stellungnahmen gegeben hat, die für eine weitere Beratung hätten beachtet werden müssen. Leider haben die Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen diese Vorschläge abgelehnt, was absolut nicht nachvollziehbar ist. Auch der kurzfristig vorgelegte Änderungsantrag zeigt, dass noch Beratungsbedarf bestanden hätte. Angemerkt sei, dass lediglich an dieser Stelle im Änderungsantrag eine Minikorrektur vorgenommen wurde, um die Laienmusik zu unterstützen. Fakt ist aber, dass die Landesregierung den Musikschulen insgesamt zu wenig aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellt. Völlig ohne Not hat man so darauf verzichtet, das Gesetz gerechter und zukunftsorientierter zu gestalten. Ein weiterer Punkt betrifft die langfristige Planung. Die Auszahlung der Glücksspielabgabe soll einmal jährlich erfolgen, und eine jährliche Prognose ist vorgesehen, was praktikabler erscheinen mag. Doch ein nachhaltiges Konzept, das zukünftige Einnahmeschwankungen ausgleicht, fehlt. Eine bessere Teilhabe an Überschüssen ist sicher richtig, doch sorgt die fehlende Verlässlichkeit der Finanzhilfen verständlicherweise für Unsicherheit bei den Empfängern, wie in den uns vorliegenden Stellungnahmen vielfach betont wurde. Besonders kritisch sehen wir die Bedingungen für den Landessportbund. Ein Teil der Förderung soll an eine noch zu treffende Vereinbarung zur Mittelverwendung zwischen dem LSB und dem Land geknüpft werden. Dies soll dem Land ermöglichen, auf aktuelle sportpolitische Gegebenheiten flexibel zu reagieren. Mit dem Sportfördergesetz und pauschalen Zuweisungen haben wir dem Sport Stabilität und Unabhängigkeit verschafft und die Sportförderung bewusst entpolitisiert, weil der Sport alle Gesellschaftsschichten erreicht und verlässliche Finanzierung braucht. Diesen Grundansatz gefährdet Rot-Grün nun, indem man das Innenministerium eine eigene Sportpolitik mit den Fördermitteln betreiben lassen möchte. Dies ist in unseren Augen ein falscher Weg. Frau Kollegin Evers, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? Es gibt den Wunsch des Kollegen Bajus, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, danke. Dann fahren Sie bitte fort! Dies ist in unseren Augen ein falscher Weg. Die Bedingung stellt einen willkürlichen Eingriff in den Zuständigkeitsbereich des LSB dar, stellt seine Planungssicherheit unnötig ein und sorgt zusätzlich für mehr Verwaltungsaufwand. Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich sagen: Der Entwurf ist unausgereift und überstürzt eingebracht worden. Es wäre möglich gewesen, den Antrag frühzeitiger einzubringen oder im nächsten Plenum darüber zu entscheiden. Das ist ein Versäumnis der Koalitionsfraktionen. In dieser Form können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir fordern eine fundierte Überarbeitung, in der die Sachverhalte umfassender abgewogen und alle relevanten Akteure gehört werden. Eine Neugestaltung der Glücksspielabgabe für die Förderung gesellschaftlicher Aufgaben ist machbar, aber leider mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Evers. -
